29 Bewertungsmerkmale ldw. Betriebshaftpflicht (1) Deckungssummen Es wird eine Deckungssumme von 3.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden angeboten. (2) reine Vermögensschd. Für reine Vermögensschäden wird eine Deckungssumme in Höhe von 200.000 € angeboten. (3) Vorsorgeversicherung Für neu hinzukommende Risiken besteht Versicherungsschutz in gleicher Höhe der Deckungssummen (mind. 3 Mio. pauschal) des Hauptvertrages. (4) Versehensklausel Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf versehentlich nicht gemeldete nach Vers.-Beginn eingetretene Risiken. (5) Erweiterte Produkthaftpflicht Eine Mitversicherung der erweiterten Produkthaftpflichtschäden kann – optional- gewählt werden. Deckung mind.1.000.000 €. (6) Nebenbetriebe in der Landwirtschaft Beitragsfreie Mitversicherung von allen betrieblichen und branchenüblichen Nebenbetrieben in der Landwirtschaft. (10) Ansprüche mitvers. Pers. (ldw) untereinander Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. (11) Regressansprüche d. ldw. Berufsgenossenschaft Schadenersatzansprüche der ldw. Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen u. Berufskrankheiten sind mitvers. (12) Regressansprüche d. Tierseuchenkasse Eingeschlossen sind evtl. mögliche Regressansprüche der Tierseuchenkasse. (13) Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Beitragsfrei bis zu 30.000 € BJM eingeschlossen ist die Vermietung/Verpachtung v. betrieblichen Gebäuden u. Flächen, einschl. EFH/MFH auf dem Betriebsgrundstück (14) Mietsachschäden (an unbeweglichen Sachen) Eingeschlossen bis zu 1 Mio. € ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten (nicht geleasten) Gebäuden und /oder Räumen. (15) erweiterte Gewahrsamsschäden Der Einschluss kann (7) Flurschäden Beitragsfrei sind Flurschäden -optional- gewählt werden. anlässlich des Weidebetriebes Als Zusatzbaustein sind die Betriebs-, Brems- und eingeschlossen. Bruchschäden auch an Fahrzeugen (8) Milchviehbetrieb mit geliehenen versicherbar. Die Deckung freilaufenden Zuchtbullen Beitragsfreie Mitversich- sollte 20.000 € / Abhanden erung eines bei einer Herde 1.000 / SB 500 betragen. freilaufenden Zuchtbullen. (9) Nachhaftung bei endgültiger Betriebseinstellung Vers.-schutz besteht noch bis zu 5 Jahren nach der Betriebseinstellung. (17) Mineralöle (Heizöl und Diesel) Mineralöle sollten bis 20.000 Liter beitragsfrei mitversichert sein. (18) Sickersäfte / Jauche / Gülle Hier sollten 5.000.000 Liter beitragsfrei mitvers. sein. (19) Fest-/Flüssigdünger Eine beitragsfreie Mitversicherung ohne Mengenbegrenzung sollte gegeben sein. (20) Umweltschaden Zusatzbaustein 1 Deckung von Schäden an Biodiversität auf eigenen Grundstücken, eigenen Gewässern (ohne Grundwasser) und an eigenen Böden bei Gefahr für die menschliche Gesundheit. (21) Umweltschaden Zusatzbaustein 2 Deckung von Schäden an eigenen Böden bei Gefahr für Gewässer und Pflanzen (auch ohne Gefahr für die menschl. Gesundheit), wenn der VN der Verursacher war oder ist und er die Kosten nach Bundesbodenschutzgesetz tragen musste. (22) Bodenkasko Die Bodenkasko ersetzt die Kosten (bis 50.000 €) für Schäden durch einen plötzlich u. unfallartig aufgetretenen Störfall am eigenen Grund und Boden, (optional einschl. der damit verbundenen Gebäude). (23) Erneuerbare Energien (Landwirtschaft) Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Betrieb eines (16) Umwelt-Basis-Deckung Blockheizkraftwerkes, einer Beitragsfrei mitversichert. Photovoltaik- oder WindFür Schäden an der Umwelt kraftanlage auf dem ldw. (am Okösystem) haftet der Betriebsgrundstück zur Verursacher – auch wenn Eigenversorgung oder zur ihn kein Verschulden trifft. Einspeisung in das Netz des örtlichen Energieversorgers. Ausdruck aus der VersnaviAGRAR Vergleichs- und Informationssoftware (24) KfzHaftpflichtrisiko Mitversicherung von (eigenen, gemieteten, geliehenen) * nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern, die nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren (ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit); * Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h; * selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Hub - u. Gabelstapler bis 20 km/h. Einsatz im eigenen Betrieb und zur gelegentlichen Nachbarschaftshilfe / Maschinenring. (25) Land- u. forstwirtschaftliche Anhänger Eine Mitversicherung von nicht zulassungsund versicherungspflichtigen land- u.- forstwirtschaftlichen Anhängern (einschl. gelegentl. Nachbarschaftshilfe/ Maschinenring) ist über die Betriebshaftpflicht gegeben. (26) Auslandsschäden Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen. (27) Internet-Risiko/ Elektro. Datenaustausch Die Versicherungssumme hierfür sollte mindestens 1.000.000 € betragen. (28) Hundehaltung im ldw. Betrieb Das Halten, Hüten und Verwenden von Hunden (außer Jagd-/Kampfhunde) im ldw. Betrieb. (29) Privathaftpflicht Beitragsfreie Mitversicherung – als rechtlich eigenständiger Vertrag - für die Familie (Kinder u. Altenteiler) des VN´s. Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der vers. Personen untereinander. Stand: 04.2015 © 2015 VERS Versicherungsberater-Gesellschaft mbH www.vers-berater.de / www.versnavi.de
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