ldw. Betriebshaftpflicht - bei den VERS

29 Bewertungsmerkmale ldw.
Betriebshaftpflicht
(1)
Deckungssummen
Es wird eine Deckungssumme von 3.000.000 €
pauschal für Personen- und
Sachschäden angeboten.
(2) reine Vermögensschd.
Für
reine
Vermögensschäden
wird
eine
Deckungssumme in Höhe
von 200.000 € angeboten.
(3) Vorsorgeversicherung
Für neu hinzukommende
Risiken besteht Versicherungsschutz in gleicher
Höhe der Deckungssummen
(mind. 3 Mio. pauschal) des
Hauptvertrages.
(4) Versehensklausel
Der
Versicherungsschutz
erstreckt sich auch auf
versehentlich nicht gemeldete nach Vers.-Beginn
eingetretene Risiken.
(5) Erweiterte
Produkthaftpflicht
Eine Mitversicherung der
erweiterten
Produkthaftpflichtschäden
kann
–
optional- gewählt werden.
Deckung mind.1.000.000 €.
(6) Nebenbetriebe in der
Landwirtschaft
Beitragsfreie
Mitversicherung
von
allen
betrieblichen und branchenüblichen Nebenbetrieben in
der Landwirtschaft.
(10)
Ansprüche mitvers.
Pers. (ldw) untereinander
Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche
mitversicherter Personen untereinander wegen Personen-,
Sach- und Vermögensschäden.
(11)
Regressansprüche d.
ldw. Berufsgenossenschaft
Schadenersatzansprüche der
ldw. Berufsgenossenschaft
bei
Arbeitsunfällen
u.
Berufskrankheiten
sind
mitvers.
(12)
Regressansprüche d.
Tierseuchenkasse
Eingeschlossen sind evtl.
mögliche Regressansprüche
der Tierseuchenkasse.
(13)
Haus- und
Grundbesitzerhaftpflicht
Beitragsfrei bis zu 30.000 €
BJM eingeschlossen ist die
Vermietung/Verpachtung v.
betrieblichen Gebäuden u.
Flächen, einschl. EFH/MFH
auf dem Betriebsgrundstück
(14)
Mietsachschäden
(an unbeweglichen Sachen)
Eingeschlossen bis zu 1
Mio. € ist die gesetzliche
Haftpflicht wegen Schäden
an
zu
betrieblichen
Zwecken gemieteten (nicht
geleasten) Gebäuden und
/oder Räumen.
(15)
erweiterte
Gewahrsamsschäden
Der Einschluss kann
(7) Flurschäden
Beitragsfrei sind Flurschäden -optional- gewählt werden.
anlässlich des Weidebetriebes Als Zusatzbaustein sind die
Betriebs-, Brems- und
eingeschlossen.
Bruchschäden auch an
Fahrzeugen
(8) Milchviehbetrieb mit geliehenen
versicherbar. Die Deckung
freilaufenden Zuchtbullen
Beitragsfreie
Mitversich- sollte 20.000 € / Abhanden
erung eines bei einer Herde 1.000 / SB 500 betragen.
freilaufenden Zuchtbullen.
(9)
Nachhaftung bei
endgültiger
Betriebseinstellung
Vers.-schutz besteht noch
bis zu 5 Jahren nach der
Betriebseinstellung.
(17)
Mineralöle
(Heizöl und Diesel)
Mineralöle
sollten
bis
20.000 Liter beitragsfrei
mitversichert sein.
(18)
Sickersäfte /
Jauche / Gülle
Hier sollten 5.000.000 Liter
beitragsfrei mitvers. sein.
(19)
Fest-/Flüssigdünger
Eine beitragsfreie Mitversicherung ohne Mengenbegrenzung sollte gegeben sein.
(20)
Umweltschaden
Zusatzbaustein 1
Deckung von Schäden an
Biodiversität auf eigenen
Grundstücken,
eigenen
Gewässern
(ohne
Grundwasser)
und
an
eigenen Böden bei Gefahr
für
die
menschliche
Gesundheit.
(21)
Umweltschaden
Zusatzbaustein 2
Deckung von Schäden an
eigenen Böden bei Gefahr
für Gewässer und Pflanzen
(auch ohne Gefahr für die
menschl. Gesundheit), wenn
der VN der Verursacher
war oder ist und er die
Kosten nach Bundesbodenschutzgesetz tragen musste.
(22)
Bodenkasko
Die Bodenkasko ersetzt die
Kosten (bis 50.000 €) für
Schäden
durch
einen
plötzlich u. unfallartig
aufgetretenen Störfall am
eigenen Grund und Boden,
(optional einschl. der damit
verbundenen Gebäude).
(23)
Erneuerbare
Energien (Landwirtschaft)
Mitversichert
ist
die
gesetzliche Haftpflicht aus
dem
Betrieb
eines
(16) Umwelt-Basis-Deckung Blockheizkraftwerkes, einer
Beitragsfrei mitversichert.
Photovoltaik- oder WindFür Schäden an der Umwelt kraftanlage auf dem ldw.
(am Okösystem) haftet der Betriebsgrundstück
zur
Verursacher – auch wenn Eigenversorgung oder zur
ihn kein Verschulden trifft.
Einspeisung in das Netz des
örtlichen Energieversorgers.
Ausdruck aus der VersnaviAGRAR Vergleichs- und Informationssoftware
(24)
KfzHaftpflichtrisiko
Mitversicherung von (eigenen, gemieteten, geliehenen)
* nicht zulassungs- und nicht
versicherungspflichtigen
Kraftfahrzeugen und
Anhängern, die nur auf nicht
öffentlichen Wegen und
Plätzen verkehren (ohne
Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit);
* Kraftfahrzeuge mit nicht
mehr als 6 km/h;
* selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Hub - u.
Gabelstapler bis 20 km/h.
Einsatz im eigenen Betrieb
und zur gelegentlichen
Nachbarschaftshilfe / Maschinenring.
(25)
Land- u. forstwirtschaftliche Anhänger
Eine Mitversicherung von
nicht
zulassungsund
versicherungspflichtigen
land- u.- forstwirtschaftlichen Anhängern (einschl.
gelegentl. Nachbarschaftshilfe/
Maschinenring) ist über die
Betriebshaftpflicht gegeben.
(26)
Auslandsschäden
Eingeschlossen
sind
Haftpflichtansprüche aus im
Ausland
vorkommenden
Schadenereignissen.
(27)
Internet-Risiko/
Elektro. Datenaustausch
Die Versicherungssumme
hierfür sollte mindestens
1.000.000 € betragen.
(28)
Hundehaltung im
ldw. Betrieb
Das Halten, Hüten und
Verwenden von Hunden
(außer Jagd-/Kampfhunde)
im ldw. Betrieb.
(29)
Privathaftpflicht
Beitragsfreie
Mitversicherung – als rechtlich
eigenständiger Vertrag - für
die Familie (Kinder u.
Altenteiler)
des
VN´s.
Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche
der
vers.
Personen
untereinander.
Stand: 04.2015
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