Bertha und Ilse Hafferberg-Stiftung

Bertha und Ilse Hafferberg - Stiftung
Die Stiftungsverwaltung der
Landeshauptstadt München
Unterstützen auch Sie Seniorinnen und
Senioren durch Ihre Spende:
Seit 800 Jahren betreut die Landeshauptstadt
München Stiftungen ihrer Bürgerinnen und
Bürger. Über 150 Stiftungen mit sozialer
Zweckbindung zeugen von einem hohen
sozialen Engagement der Münchnerinnen
und Münchner und von einem großen
Vertrauen in ihre Stadt.
Bankverbindung für Spenden
Empfänger:
Landeshauptstadt München
Bank:
Stadtsparkasse München
BLZ
701 500 00
Kontonummer 424 911
Verwendungszweck: 387727 Spende
Bertha und Ilse
Hafferberg - Stiftung
Neben der juristischen Beratung potenzieller
Stifterinnen und Stifter und einer
professionellen Nachlassabwicklung liegt ein
Schwerpunkt der Stiftungsarbeit darauf, das
uns anvertraute Vermögen gewinnbringend
anzulegen. Mit den Erlösen können jährlich
über 8.000 Personen in besonderen Notlagen
und rund 50 Projekte in ihrer sozialen Arbeit
unterstützt werden.
Bertha und Ilse
Für eine Spendenquittung bitte Name und
Anschrift angeben.
Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Stiftungsverwaltung
Burgstraße 4
80331 München
Hafferberg-Stiftung
Tel. 089 / 233-22644 oder 233-25646
Fax 089 / 233-22610
Unterstützung von Kuren und anderen
E-Mail:
[email protected]
und Senioren
www.muenchen.de/stiftungsverwaltung
Leitung: Katharina Knäusl
Erholungsmaßnahmen für Seniorinnen
Bertha und Ilse Hafferberg - Stiftung
Bertha und Ilse Hafferberg – Stiftung
Bertha und Ilse Hafferberg – Stiftung
Stiftung
Was konnte bereits mit Mitteln der
Bertha und Ilse Hafferberg - Stiftung
unterstützt bzw. verwirklicht werden?
Antragstellung
Die Stiftung wurde 1995 von Frau Dr. Ilse
Hafferberg errichtet. Die Stiftung trägt sowohl
ihren Namen als auch den Namen ihrer
Mutter.
Den Vorsitz des beratenden Kuratoriums der
Bertha und Ilse Hafferberg - Stiftung hat
Fr. Dr. Hafferberg inne.
Aufgabe des Kuratoriums ist es vor allem,
einmal jährlich darüber zu entscheiden, wie
die erwirtschafteten Erträge verwendet
werden sollen.
Stiftungszweck
•
•
Gewährung von einmaligen Geldbeihilfen
an bedürftige Seniorinnen und Senioren
zur Finanzierung von Kuren und anderen
Erholungsmaßnahmen.
Gewährung von Zuschüssen an
steuerbegünstigte Körperschaften oder
Einrichtungen, die Erholungsmaßnahmen
für Seniorinnen und Senioren
durchführen.
•
Anträge auf Stiftungsmittel für Einzelpersonen und Ehepaare nimmt
grundsätzlich das zuständige
Sozialbürgerhaus auf. Bei Fragen zum
zuständigen Sozialbürgerhaus oder zu
den Fördermöglichkeiten können Sie sich
gern an die zuständige Sachbearbeiterin
Frau Wehmeier (Tel. 233-25708) wenden.
In den letzten Jahren wurde mit Hilfe der
Bertha und Ilse Hafferberg - Stiftung vielen
Seniorinnen und Senioren, welche nur eine
geringe Rente bekommen, eine notwendige
(ärztlich empfohlene und von den
Krankenkassen nicht mehr finanzierte) Kur
oder Erholungsmaßnahme finanziert.
Die Hilfen werden dankbar angenommen.
„Vielen Dank für diese dringend notwendige
Kur. Der Arzt hat mir diese verordnet, die
Krankenkasse hat jedoch abgelehnt. Ich bin
froh, dass ich die Kur dank der Stiftung
trotzdem antreten durfte.“
„Endlich konnte ich nach zehnjähriger Pflege
meines Mannes wieder Kräfte sammeln.
Herzlichen Dank an die Stiftung.“
Antragsberechtigte
•
Bedürftige Einzelpersonen und Ehepaare
(Mindestalter 60 Jahre), die mit
Hauptwohnsitz in München seit
mindestens einem Jahr gemeldet sind.
•
Steuerbegünstigte Körperschaften oder
Einrichtungen, die im Stadtgebiet von
München ihren Sitz haben.
Einzelpersonen
Anträge können auch bei den Alten- und
Service-Zentren aufgenommen werden.
•
Einrichtungen
Ihren formlosen Antrag richten Sie bitte
direkt an die Stiftungsverwaltung im
Sozialreferat der Landeshauptstadt
München.
Beschreiben Sie darin Ihre Einrichtung
und das geplante Projekt. Fügen Sie bitte
einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan bei, der auch die Ihnen ggf.
bereits zur Verfügung stehenden Mittel
enthalten soll.
Fügen Sie bitte eine Kopie des aktuellen
Freistellungsbescheides des Finanzamtes bei.