Bertha und Ilse Hafferberg - Stiftung Die Stiftungsverwaltung der Landeshauptstadt München Unterstützen auch Sie Seniorinnen und Senioren durch Ihre Spende: Seit 800 Jahren betreut die Landeshauptstadt München Stiftungen ihrer Bürgerinnen und Bürger. Über 150 Stiftungen mit sozialer Zweckbindung zeugen von einem hohen sozialen Engagement der Münchnerinnen und Münchner und von einem großen Vertrauen in ihre Stadt. Bankverbindung für Spenden Empfänger: Landeshauptstadt München Bank: Stadtsparkasse München BLZ 701 500 00 Kontonummer 424 911 Verwendungszweck: 387727 Spende Bertha und Ilse Hafferberg - Stiftung Neben der juristischen Beratung potenzieller Stifterinnen und Stifter und einer professionellen Nachlassabwicklung liegt ein Schwerpunkt der Stiftungsarbeit darauf, das uns anvertraute Vermögen gewinnbringend anzulegen. Mit den Erlösen können jährlich über 8.000 Personen in besonderen Notlagen und rund 50 Projekte in ihrer sozialen Arbeit unterstützt werden. Bertha und Ilse Für eine Spendenquittung bitte Name und Anschrift angeben. Landeshauptstadt München Sozialreferat Stiftungsverwaltung Burgstraße 4 80331 München Hafferberg-Stiftung Tel. 089 / 233-22644 oder 233-25646 Fax 089 / 233-22610 Unterstützung von Kuren und anderen E-Mail: [email protected] und Senioren www.muenchen.de/stiftungsverwaltung Leitung: Katharina Knäusl Erholungsmaßnahmen für Seniorinnen Bertha und Ilse Hafferberg - Stiftung Bertha und Ilse Hafferberg – Stiftung Bertha und Ilse Hafferberg – Stiftung Stiftung Was konnte bereits mit Mitteln der Bertha und Ilse Hafferberg - Stiftung unterstützt bzw. verwirklicht werden? Antragstellung Die Stiftung wurde 1995 von Frau Dr. Ilse Hafferberg errichtet. Die Stiftung trägt sowohl ihren Namen als auch den Namen ihrer Mutter. Den Vorsitz des beratenden Kuratoriums der Bertha und Ilse Hafferberg - Stiftung hat Fr. Dr. Hafferberg inne. Aufgabe des Kuratoriums ist es vor allem, einmal jährlich darüber zu entscheiden, wie die erwirtschafteten Erträge verwendet werden sollen. Stiftungszweck • • Gewährung von einmaligen Geldbeihilfen an bedürftige Seniorinnen und Senioren zur Finanzierung von Kuren und anderen Erholungsmaßnahmen. Gewährung von Zuschüssen an steuerbegünstigte Körperschaften oder Einrichtungen, die Erholungsmaßnahmen für Seniorinnen und Senioren durchführen. • Anträge auf Stiftungsmittel für Einzelpersonen und Ehepaare nimmt grundsätzlich das zuständige Sozialbürgerhaus auf. Bei Fragen zum zuständigen Sozialbürgerhaus oder zu den Fördermöglichkeiten können Sie sich gern an die zuständige Sachbearbeiterin Frau Wehmeier (Tel. 233-25708) wenden. In den letzten Jahren wurde mit Hilfe der Bertha und Ilse Hafferberg - Stiftung vielen Seniorinnen und Senioren, welche nur eine geringe Rente bekommen, eine notwendige (ärztlich empfohlene und von den Krankenkassen nicht mehr finanzierte) Kur oder Erholungsmaßnahme finanziert. Die Hilfen werden dankbar angenommen. „Vielen Dank für diese dringend notwendige Kur. Der Arzt hat mir diese verordnet, die Krankenkasse hat jedoch abgelehnt. Ich bin froh, dass ich die Kur dank der Stiftung trotzdem antreten durfte.“ „Endlich konnte ich nach zehnjähriger Pflege meines Mannes wieder Kräfte sammeln. Herzlichen Dank an die Stiftung.“ Antragsberechtigte • Bedürftige Einzelpersonen und Ehepaare (Mindestalter 60 Jahre), die mit Hauptwohnsitz in München seit mindestens einem Jahr gemeldet sind. • Steuerbegünstigte Körperschaften oder Einrichtungen, die im Stadtgebiet von München ihren Sitz haben. Einzelpersonen Anträge können auch bei den Alten- und Service-Zentren aufgenommen werden. • Einrichtungen Ihren formlosen Antrag richten Sie bitte direkt an die Stiftungsverwaltung im Sozialreferat der Landeshauptstadt München. Beschreiben Sie darin Ihre Einrichtung und das geplante Projekt. Fügen Sie bitte einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan bei, der auch die Ihnen ggf. bereits zur Verfügung stehenden Mittel enthalten soll. Fügen Sie bitte eine Kopie des aktuellen Freistellungsbescheides des Finanzamtes bei.
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