Vernehmlassung des Zürcher Lehrplan 21 eingereicht vom Verein

VEREIN JUGENDBERATUNG
8000 Zürich
Telefon: 044 362 01 24
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.verein-jugendberatung.ch
Zürich, 14. Juli 2016
Vernehmlassung zum Lehrplan für die Volkschule des Kantons Zürich
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir empfehlen Ihnen unsere Vernehmlassungsantwort zur Lektüre. Weshalb der Lehrplan 21
für die Volksschule der Schweiz nichts taugt, wird Ihnen in konzentrierter Form vom
interdisziplinären Team des Vereins Jugendberatung (VJB) dargestellt. Das Team des VJB
stützt seine Analyse unter anderem auf seine jahrelangen Erfolge mit Schülern aus fremden
Kulturkreisen.
Ideengeschichtlich handelt es sich beim Lehrplan 21 um ein für Europa konzipiertes Produkt
aus US-amerikanischen Wirtschaftskreisen. Interessant ist zu wissen, dass die massgeblichen
Konzepte des Lehrplan 21, vor allem das selbst organisierte Lernen (SOL) und die
Kompetenzzentrierung von den für die Volksschule der USA verantwortlichen
Bildungswissenschaftlern bereits wieder verlassen werden, da sie ineffektiv sind.
Das für die „Wirtschaft der Zukunft“ von Wirtschaftskreisen neuerdings geforderte
zusätzliche Erlernen von Computerprogrammiersprachen bereits in der Primarschule, ist
allenfalls in Eliteschulen möglich. In diesen werden bereits im Elternhaus geförderte Schüler,
in kleinen Gruppen, sowohl im Unterricht, wie bei den Hausaufgaben persönlich betreut und
gefördert. Auf die Zufallsergebnisse eines SOL lassen diese Schulen sich nie ein.
Insbesondere für das Erlernen von technischen Berufen ist das sorgfältige Erarbeiten von
Grundrechenarten und damit der Aufbau von logischem Denken und einer Raum-Vorstellung
in der Primarschule unerlässlich. Dies ist im Lehrplan 21 nicht mehr vorgesehen. Das
betrübliche Ergebnis sehen Sie bereits heute bei Schülern aus den Kantonen, welche nach den
„neuen Mathematiklehrmitteln“ (z.B. Zahlenbuch) unterrichtet wurden.
Wir hoffen, dass Sie unseren Darlegungen folgen können und diese in Ihre Überlegungen zum
Lehrplan einbeziehen.
Mit freundlichen Grüssen
für den Vorstand des Verein Jugendberatung
Dr.med. Thomas Lippmann, Präsident
Weitere Informationen finden sie unter
http://www.eineschulefuerunserekinder.ch
http://www.elternfuereinegutevolksschule.ch
Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Volksschulamt
Pädagogisches, Lehrplan 21
Kontakt: Projekt Lehrplan 21, Projektleitung, Walchestrasse 21, 8090 Zürich
Telefon 043 259 22 99, [email protected]
11. April 2016
1/8
Vernehmlassung zum Lehrplan für die Volkschule des Kantons Zürich mit
Lektionentafel
Fragebogen (online)
Die Adressaten der Vernehmlassung gemäss Adressatenliste erhalten einen geschützten
Zugang zur Online-Version des Fragebogens. Eingabefrist für die Antworten ist der 9. September 2016.
Die Vernehmlassungsantworten werden im Herbst ausgewertet. Ausgehend von den Ergebnissen der Vernehmlassung beschliesst der Bildungsrat Ende 2016, welche Anpassungen notwendig sind. Im Frühling 2017 entscheidet der Bildungsrat über die Inkraftsetzung
des Lehrplans.
Einleitende Bemerkungen
Von 2010 bis 2014 hat die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK)
den Lehrplan 21 erarbeitet. Mit diesem ersten gemeinsamen Lehrplan für die Volksschule
setzen die 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone den Artikel 62 der Bundesverfassung
um, die Ziele der Schule zu harmonisieren.
Im Jahr 2013 fand auf Deutschschweizer Ebene eine Konsultation zum Entwurf des Lehrplans 21 statt. Diese wurde im Kanton Zürich breit abgestützt durchgeführt. Beinahe alle
Konsultationsteilnehmenden würdigten den Lehrplanentwurf positiv, insbesondere begrüssten sie die Struktur des Lehrplans mit den Fachbereichen, die Kompetenzorientierung sowie das Konzept der Grundansprüche und der darüber hinausgehenden Kompetenzstufen.
Bei der Überarbeitung des Lehrplans wurden verschiedene Kritikpunkte berücksichtigt.
Unter anderem wurden Umfang und Inhalt des Lehrplans um 20% gekürzt und die Höhe
der Anforderung in einzelnen Bereichen gesenkt.
Am 31. Oktober 2014 haben die Deutschschweizer Erziehungsdirektorinnen und direktoren den Lehrplan 21 zuhanden der Kantone freigegeben. Auf der Grundlage dieser
Lehrplanvorlage gibt der Bildungsrat den Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich
mit Anpassungen sowie eine Lektionentafel in die Vernehmlassung. Diese dauert vom 15.
April bis 9. September 2016.
Der Bildungsrat ist von der Struktur und vom Inhalt des Lehrplan 21 überzeugt und beabsichtigt, ihn so weit wie möglich zu übernehmen. Trotzdem gibt er den gesamten Lehrplan
in die Vernehmlassung. Die Teilnehmenden der Vernehmlassung können grundsätzlich alle
ihre Anliegen einbringen. Auf dem Hintergrund der bereits breit konsolidierten Lehrplanvorlage sind die Vernehmlassungsteilnehmenden jedoch gebeten, sich in ihren Antworten auf
die Zürcher Anpassungen und die Lektionentafel zu konzentrieren.
Auf der Website des Volksschulamtes finden Sie den Link zur Vernehmlassungsfassung
des Lehrplans sowie alle Unterlagen und Informationen zur Vernehmlassung:
www.vsa.zh.ch/lehrplan21
Bildungsdirektion
Volksschulamt
2/8 Verein Jugendberatung 15.7.16
Die Umsetzung in den Schulen, Weiterbildung und Unterstützungsmassnahmen sowie die
Zeugnisse sind nicht Teil dieser Vernehmlassung. Nähere Ausführungen dazu finden Sie
im Dokument „Erläuterungen zur Vernehmlassung“.
Hauptfragen
Frage 1: Sind Sie im Grundsatz mit dem Lehrplan für die Volksschule des Kantons
Zürich auf der Grundlage des Lehrplans 21 einverstanden?
(Siehe Vernehmlassungsfassung des neuen Lehrplans für die Volksschule des Kantons Zürich. Die Zürcher Ergänzungen und Anpassungen sind mit einem Zürcher Wappen gekennzeichnet und werden zudem
in den Erläuterungen zur Vernehmlassung kommentiert.)
¨ Ja
¨ Ja, mit Vorbehalten. Bitte erläutern Sie diese in unten stehendem Feld.
ý Nein
Bemerkungen und Vorbehalte zu Frage 1:
Der Lehrplan 21 passt nicht zum schweizerischen Demokratieverständnis
Der Kanton Zürich will den Lehrplan 21, der von der D-EDK zentral ausgearbeitet worden
ist, mit einigen wenigen Anpassungen wörtlich übernehmen. Er enthält wesentlich mehr als
die Eckwerte, die für eine Koordination der kantonalen Schulsysteme entsprechend der
Bundesverfassung (Art. 62) und des Harmos-Konkordates notwendig sind. Er ist sehr detailliert, will das bisherige Verständnis von Schule radikal verändern, wurde zentral ohne
Mitsprache des Volkes erarbeitet und soll jetzt von oben (top – down) eingeführt werden.
Dies alles steht im Widerspruch zum schweizerischen Demokratieverständnis, in welchem
das Schulwesen Sache der Kantone ist und wesentliche Änderungen vom Volk beschlossen werden.
Untauglicher Konstruktivismus
Der konstruktivistische Hintergrund des Lehrplans 21 ist nicht geeignet, die Ziele der
Volksschule zu erreichen. Die Volksschule muss allen Kindern die bestmögliche Bildung
vermitteln. Da Lernen ein zwischenmenschlicher Prozess ist, ist dies nur erfolgreich, wenn
die Beziehung der Schüler zur Lehrerpersönlichkeit in den Mittelpunkt gestellt wird. Selbstgesteuertes Lernen, das beim Konstruktivismus als beste Methode empfohlen wird, wirft
die Kinder auf sich selbst zurück, schiebt ihnen die Verantwortung zu und verhindert die
Ausschöpfung des grossen Potentials von Menschen aus «bildungsfernen Schichten».
Der Konstruktivismus negiert eine gemeinsame Realität, jedes Kind muss sich seine ganz
persönliche Realität selber konstruieren. Deshalb lernen die Schülerinnen und Schüler im
modernen Unterricht nicht gemeinsam und miteinander, sondern einzeln nebeneinander.
Dadurch geht ein wesentliches Element der Volksschule, die Erziehung zum Miteinander
wird bewusst aufgegeben. Für ein demokratisches Staatswesen stellt das eine Zeitbombe
dar.
Unbrauchbare Kompetenzorientierung
Mit der Kompetenzorientierung wird das Pferd vom Schwanz her aufgezäumt. Man lernt,
indem man sich einen Inhalt erarbeitet, sich für einen Inhalt interessiert und begeistert.
Durch diesen Vorgang erwirbt man sich Kompetenzen für weitere Aufgaben. Wenn der
Fokus, wie im Lehrplan 21, auf der zu erwerbenden Kompetenz liegt, wird das Interesse
und die Begeisterung erstickt. – Das kann man bei vielen Kindern und Jugendlichen beobachten, die «modernen Unterricht» geniessen: Es werden die Listen der erforderlichen
Kompetenzen abgehakt, indem Mechanismen, die zum richtigen Resultat führen auswendiggelernt werden. Ein tieferes Verständnis für den Inhalt fehlt, das Auswendiggelernte wird
auch sofort wieder vergessen (learning to the test).
Bildungsdirektion
Volksschulamt
3/8 Verein Jugendberatung 15.7.16
Ausserdem ist eine Harmonisierung der Schule mit Kompetenzen weder möglich noch
macht dies Sinn: Kompetenzen werden ja anhand von unterschiedlichen Inhalten erworben. Ein Übertritt in eine andere Klasse geht aber nur dann reibungslos, wenn die gleichen
Inhalte behandelt worden sind. Deshalb ist es ganz wichtig, dass verbindliche Inhalte für
jedes Jahr vorgegeben werden und diese in die traditionellen Fächer aufgegliedert werden,
wie es auch an den Hochschulen üblich ist.
Die Zahl und der Detaillierungsgrad all der «Kompetenzen», die ein Schulabgänger gemäss Lehrplan alle «können» soll, ist derart gross, dass ein mittelmässiger Jugendlicher
auch die «Grundansprüche» nie erfüllen kann. Der Lehrplan täuscht also Fähigkeiten vor,
die niemals erreicht werden.
Zudem ist die sprachliche und inhaltliche Ausgestaltung der «Kompetenzstufen» völlig uneinheitlich. Neben überflüssigen banalen, sinnvollen inhaltlichen gibt es auch nicht eindeutige sehr komplexe Formulierungen, die ganz vielfältig interpretiert werden können. So etwas ist als Lehrplan unbrauchbar.
Der Aufbau und die Auswahl der Kompetenzen dienen nicht einer Verbesserung der Fähigkeiten der Schulabgänger, sondern sind ein Mittel, die Schulen und den Unterricht genau zu steuern.
Besonders stossend am ganzen Lehrplangebäude ist, dass oft Eingriffe in die Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen und politische Indoktrination vorgesehen sind.
Gliederung in falsche Zyklen
Der Lehrplan 21 ist in 3 Zyklen gegliedert (4-4-3). Der Lehrplan für den Kanton Zürich muss
aber selbstverständlich Gliederung und Begriffe des Volksschulgesetzes des Kantons Zürich übernehmen, dort ist die Volksschule in 4 Stufen (Kindergarten 2 Jahre, Unterstufe 3
Jahre, Mittelstufe 3 Jahre und Oberstufe 3 Jahre) gegliedert. Es geht nicht an, dass der
Lehrplan etwas anderes vorgibt als das Gesetz und so durch die Hintertüre die in der
Volksabstimmung abgelehnte Basisstufe eingeführt würde.
Damit eine Versetzung in eine andere Klasse oder ein Wohnortswechsel reibungslos möglich sind, müssen natürlich auch inhaltliche Jahresziele festgeschrieben werden.
Ungelöster Fremdsprachenunterricht
Der Lehrplan 21 klammert die Harmonisierung des Fremdsprachenunterrichts aus. Damit
wird das einzige Element, das zwischen den Kantonen noch einer Koordination bedarf,
ausgelassen. Als Grundlage für einen Zürcher Lehrplan taugt er deshalb nicht. Ein neuer
Lehrplan kann sinnvollerweise erst eingeführt werden, wenn dieser Punkt gelöst ist. In einigen Kantonen, so auch im Kanton Zürich, sind zu diesem Thema Volksinitiativen hängig.
Wenn deren Ergebnis nicht abgewartet wird, besteht die Gefahr, dass der Lehrplan nach
kurzer Zeit wieder umgekrempelt werden muss.
Unbekannte Zeugnisse und flächendeckende Tests geplant
Die Auswirkungen des vorliegenden Lehrplanes können nicht beurteilt werden. Folgeprojekte wie Form der Zeugnisse und schweizweite Tests sind zwar in Auftrag gegeben, aber
noch nicht bekannt. Die Einführung des Lehrplans, ohne dass diese Teile bekannt sind,
entspricht einer Salamitaktik, die abzulehnen ist.
Bildungsdirektion
Volksschulamt
4/8 Verein Jugendberatung 15.7.16
Frage 2: Sind Sie mit der Lektionentafel für die Volksschule des Kantons Zürich einverstanden?
Frage 2 nimmt die vorgeschlagene Lektionentafel als Ganze in den Blick (siehe Erläuterungen zur Vernehmlassung 2.3). Falls Sie einzelne Anpassungen wünschen, sind Sie gebeten, diese unter den vertiefenden Fragen 3 und 4 zu einzelnen Punkten und Optionen der Lektionentafel oder bei Frage 5 darzulegen. Die Lektionentafel muss kostenneutral umgesetzt werden. Eine Erhöhung der Lektionenzahl in einem
bestimmen Fachbereich/Schuljahr bedingt daher eine Reduktion in einem anderen Fachbereich/Schuljahr.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Rückmeldungen.
¨ Ja
¨ Ja, unter Vorbehalt der Antworten auf die Fragen 3, 4 und 5
ý Nein
Bemerkungen: …
Die Stundentafel ist überfüllt. Damit sie entlastet werden kann, müssen Methoden und
Konzepte eingesetzt werden, die mit weniger zeitlichem Aufwand mehr Lernerfolg bringen.
Das «selbstgesteuerte Lernen» und E-Learning, beides Methoden, die mit dem unbrauchbaren Konzept des Konstruktivismus propagiert werden, sind ineffektiv. Insbesondere muss
der Fremdsprachenunterricht ernsthaft geprüft und optimiert werden. Der Lehrplan 21 wurde erarbeitet, ohne dieses Problem wie versprochen zu bearbeiten.
Die vorgeschlagene Lektionentafel beruht auf den Richtwerten des Lehrplans 21. Im Fachbereich Gestalten würde dies bedeuten, dass § 21 a des Volksschulgesetzes (VSG) gestrichen oder angepasst werden müsste. Der Fachbereich Gestalten beinhaltet das Bildnerische Gestalten (Zeichnen) und das Textile und Technische Gestalten (Handarbeit).
Frage 2.1: Sind Sie mit einer Streichung von § 21 a VSG einverstanden?
(Siehe Unterlage zur Änderung des Volksschulgesetzes § 21 a und Erläuterungen zur Vernehmlassung
2.3 und 2.4)
¨ Ja
ý Nein
Bemerkungen:
Der § 21a wurde vor einigen Jahren durch Volksabstimmung ins Volksschulgesetz eingefügt. Es gibt keinen Grund, ihn nicht zu respektieren. Sobald seine Anliegen anderweitig
umgesetzt sind, kann er aufgehoben werden. Das würde heissen:
- die Stundendotierung wird in den Lehrplan übernommen und
- das Volk hat das letzte Wort bei Änderungen des Lehrplanes (z. B. nach Annahme der
Volksinitiative «Lehrplan vors Volk»).
Frage 2.2: Sind Sie mit einer Anpassung von § 21 a VSG in folgendem Wortlaut einverstanden?
1
2
3
Auf der Primarstufe werden gesamthaft mindestens 24 Jahreslektionen Gestalten erteilt.
Auf der Sekundarstufe werden gesamthaft mindestens 7 Lektionen Gestalten erteilt. Zusätzlich werden
Gestalten sowie Wirtschaft, Arbeit, Haushalt im Rahmen der Wahlfächer berücksichtigt.
Der Regierungsrat regelt in der Verordnung den Halbklassenunterricht.
¨ Ja
ý Nein
Bemerkungen: …
Eine Reduktion der Unterrichtsstunden oder deren Verlegung in die Unterstufe ist nicht
sinnvoll.
Frage 2.3: Falls sowohl Frage 2.1 als auch Frage 2.2 Zustimmung finden, welche Variante
würden Sie bevorzugen?
¨ Streichung von § 21 a VSG
Bildungsdirektion
Volksschulamt
5/8 Verein Jugendberatung 15.7.16
¨ Anpassung von § 21 a VSG
Frage 2.4: Soll in der Verordnung festgelegt werden, dass Textiles und Technisches Gestalten in Halbklassen unterrichtet wird?
(Siehe Unterlage zur Änderung des Volksschulgesetzes § 21 a und Erläuterungen zur Vernehmlassung
2.3 und 2.4)
ý Ja
¨ Nein
Bemerkungen:
Halbklassenunterricht ist in diesen Fächern unabdingbar. Bei Ganzklassenunterricht würde
die Qualität des Unterrichts drastisch sinken und es müssten andere Räume als jetzt zur
Verfügung stehen.
Vertiefende Fragen
Es steht Ihnen offen, ob Sie die folgenden vertiefenden Fragen zur Lektionentafel beantworten
wollen.
Fragen 3.1 bis 3.7 betreffen einzelne Punkte der vorliegenden Lektionentafel.
Frage 3.1: Unterstützen Sie die Stärkung des MINT-Bereichs (MINT: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) einschliesslich der Einführung von Lektionen für Medien
und Informatik auf der Mittelstufe und der Sekundarstufe I?
(Siehe Erläuterungen zur Vernehmlassung 2.2.c und 2.3)
¨ Ja
ý Ja, mit Vorbehalten. Bitte erläutern Sie diese in unten stehendem Feld.
¨ Nein
Bemerkungen und Vorbehalte zu Frage 3.1:
• Eine Stärkung des MINT-Bereiches ist richtig. Sie kann aber nicht einfach durch eine
Vermehrung der Lektionen erreicht werden, da der lernende Mensch keine Maschine ist,
die durch längere Arbeitszeit mehr Produkte erzeugen kann. Sie muss durch Reduktionen
im Sprachbereich erreicht werden (z.B. nur eine Fremdsprache in der Primarschule).
• Die Gesamtlektionenzahl darf gegenüber heute nicht erhöht werden.
• Die Didaktik und der Inhalt des Unterrichts muss altersgerecht sein und mit der Oberstufe
koordiniert werden.
• Da Volksschulunterricht gemäss Bundesverfassung unentgeltlich ist, darf ein eigener
Computer, funktionierende Drucker und Internetzugang der Schüler nicht vorausgesetzt
werden.
Frage 3.2: Unterstützen Sie, dass Medien und Informatik in die Lektionentafel aufgenommen werden wird, auch wenn es Übergangsregelungen braucht, bis die Qualifikation der
Lehrpersonen und die notwendige Infrastruktur in den Gemeinden sichergestellt ist?
(Siehe Erläuterungen zur Vernehmlassung 2.3)
¨ Ja
¨ Ja, mit Vorbehalten. Bitte erläutern Sie diese in unten stehendem Feld.
ý Nein
Bemerkungen und Vorbehalte zu Frage 3.2: ...
In der Primarschule ist ein derartiger Unterricht für die Schüler unnötig und die Lehrerausbildung und eine genügende Infrastruktur sind unverhältnismässig teuer.
Bildungsdirektion
Volksschulamt
6/8 Verein Jugendberatung 15.7.16
Frage 3.3: Unterstützen Sie die Verteilung der Lektionen in Englisch und Französisch (Start
des Englischunterrichts neu in der 3. Klasse statt bisher in der 2. Klasse; mehr Lektionen
beim Einstieg ins Lernen der neuen Sprachen auf der Primarstufe und weniger Lektionen
auf der Sekundarstufe I)?
(Siehe Erläuterungen zur Vernehmlassung 2.3)
¨ Ja
¨ Ja, mit Vorbehalten. Bitte erläutern Sie diese in unten stehendem Feld.
ý Nein
Bemerkungen und Vorbehalte zu Frage 3.3: ...
Zuerst muss ein Sprachenkonzept vorhanden sein, das diesen Namen verdient (politisch
und methodisch-didaktisch) und die Schüler nicht überfordert. Im Ablauf der Zürcher Volksschule wäre es sinnvoll, den Beginn einer neuen Sprache mit dem Wechsel in eine höhere
Stufe zu verbinden: Kindergarten – Zürichdeutsch, Unterstufe - Hochdeutsch, Mittelstufe –
1. Fremdsprache, Oberstufe – 2. Fremdsprache. Dadurch würde Platz geschaffen für eine
intensivere Auseinandersetzung mit Deutsch in der Unterstufe, der 1. Fremdsprache in der
Mittelstufe und für eine Vertiefung der MINT-Fächer. Durch eine effizientere Methodik mit
mehr „direkter Instruktion“ und mehr Üben kann die Gesamtzahl der Stunden im Fremdsprachenunterricht ohne Einbussen gesenkt werden.
Frage 3.4: Unterstützen Sie die vorgeschlagene Anzahl der Lektionen pro Woche für die
Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zur 9. Klasse?
(Siehe Erläuterungen zur Vernehmlassung 2.3)
¨ Ja
¨ Ja, mit Vorbehalten. Bitte erläutern Sie diese in unten stehendem Feld.
ý Nein
Bemerkungen und Vorbehalte zu Frage 3.4:
Es sind zu viele Lektionen, besonders in der 5., 6. und 8. Klasse.
Frage 3.5: Unterstützen Sie die Verteilung der Lektionen im Bildnerischen Gestalten auf
der Primarstufe? (Je 2 Lektionen von der 1. bis zur 6. Klasse. Dies entspricht den Richtwerten aus dem Fachbericht Stundentafel vom 4.12.2014 der D-EDK.)
(Siehe Erläuterungen zur Vernehmlassung 2.3.a)
¨ Ja
ýJa, mit Vorbehalten. Bitte erläutern Sie diese in unten stehendem Feld.
¨ Nein
Bemerkungen und Vorbehalte zu Frage 3.5: ...
Die Handarbeit darf in der Mittelstufe nicht abgebaut werden.
Frage 3.6: Unterstützen Sie die Verteilung der Lektionen im Textilen und Technischen Gestalten (TTG) auf der Primarstufe? (Je 2 Lektionen von der 1. bis zur 6. Klasse. Dies entspricht den Richtwerten aus dem Fachbericht Stundentafel vom 4.12.2014 der
D-EDK und bedingt in der 1. Klasse neu 2 Lektionen, in der 4. Klasse 2 Lektionen weniger
als bisher und in der 5. und 6. Klasse 1 Lektion weniger als bisher.)
(Siehe Erläuterungen zur Vernehmlassung 2.3.a)
¨ Ja
¨ Ja, mit Vorbehalten. Bitte erläutern Sie diese in unten stehendem Feld.
ý Nein
Bemerkungen und Vorbehalte zu Frage 3.6: ...
Die MINT-Fächer sollen anstelle der zweiten Fremdsprache ausgebaut werden.
Bildungsdirektion
Volksschulamt
7/8 Verein Jugendberatung 15.7.16
Frage 3.7: Unterstützen Sie, dass der Projektunterricht in der 3. Klasse der Sekundarstufe I
für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend ist und nicht als Wahlfach angeboten wird?
(Siehe Erläuterungen zur Vernehmlassung 2.2.e und 2.3.b)
¨ Ja
¨ Ja, mit Vorbehalten. Bitte erläutern Sie diese in unten stehendem Feld.
ý Nein
Bemerkungen und Vorbehalte zu Frage 3.7: ...
Der aktuelle Projektunterricht mit einer vorgeschriebenen Methode engt den Unterricht
stark ein. Viele Jugendliche können daraus keinen richtigen Nutzen ziehen, ein inhaltsreiches Wahlfach bringt ihnen für die Persönlichkeitsentwicklung mehr.
Fragen 4.1 bis 4.3 betreffen Optionen zur vorliegenden Lektionentafel.
Frage 4.1: Sollen auf der Primarstufe die Lektionen für den Fachbereich Religionen, Kulturen, Ethik (RKE) in der Lektionentafel nicht separat aufgeführt, sondern zum Fachbereich
Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) hinzugefügt werden?
(Siehe Erläuterungen zur Vernehmlassung 2.2.b und 2.3.a)
¨ Ja
¨ Ja, mit Vorbehalten. Bitte erläutern Sie diese in unten stehendem Feld.
ý Nein
Bemerkungen und Vorbehalte zu Frage 4.1: ...
Klare Vorgaben sind sinnvoll.
Frage 4.2: Mit der vorgeschlagenen Lektionentafel sind in der 1. und 2. Klasse je 10 Lektionen, in der 2. Klasse 8 Lektionen und von der 4. bis zur 6. Klasse je 4 Lektionen Halbklassenunterricht vorgesehen. Sollen auf der Mittelstufe zwei Lektionen mehr und auf der
Unterstufe zwei Lektionen weniger in Halbklassen unterrichtet werden können?
(Siehe Erläuterungen zur Vernehmlassung 2.3.a)
¨ Ja
¨ Ja, mit Vorbehalten. Bitte erläutern Sie diese in unten stehendem Feld.
ý Nein
Bemerkungen und Vorbehalte zu Frage 4.2: ...
Frage 4.3: Würden Sie ein neues, von den Gemeinden zu finanzierendes Wahlfach zur
beruflichen Orientierung in der 3. Klasse der Sekundarstufe I unterstützen?
(Siehe Erläuterungen zur Vernehmlassung 2.2.d und 2.3.b)
¨ Ja
¨ Ja, mit Vorbehalten. Bitte erläutern Sie diese in unten stehendem Feld.
ý Nein
Bemerkungen und Vorbehalte zu Frage 4.3: ...
Die berufliche Orientierung ist eine Frage der persönlichen Reifung. Diese muss in allen
Fächern erfolgen. Ein spezielles Fach in der 3. Sek ist ohnehin zu spät.
Bildungsdirektion
Volksschulamt
8/8 Verein Jugendberatung 15.7.16
Frage 5: Haben Sie weitere Rückmeldungen und Vorschläge?
Einführung des Lehrplanes stoppen
Da der vorgeschlagene Lehrplan gravierende Mängel aufweist, muss dessen Einführung
unverzüglich gestoppt werden. Es geht nicht an, dass unsere Kinder flächendeckend als
Versuchskaninchen verheizt werden. Neuerungen müssen vor ihrer flächendeckenden
Einführung erprobt und ernsthaft von unabhängigen Stellen evaluiert werden. Die Unzufriedenheit mit den Leistungen der Schulabgänger nimmt stetig zu und es werden immer mehr
Kinder, Jugendliche und auch Lehrer an der Schule krank. Diese Probleme müssen ernst
genommen und ihre Ursachen angegangen werden. – Zudem sind zwei Initiativen, die den
Lehrplan betreffen zustande gekommen. Es entspräche demokratischer Fairness und
haushälterischem Umgang mit den Finanzen, wenn vor der Einführung des Lehrplans das
Resultat der Volksabstimmung abgewartet würde.
Vorgaben des Lehrplanes einhalten
Die Vorgaben des Volksschulgesetzes und des Lehrplanes müssen im Schulunterricht
wieder besser eingehalten werden. Die notwendig gewordene umfangreiche Nachhilfe bei
den Hausaufgaben, die sich auch auf die Erarbeitung von Grundlagen ausgedehnt hat, darf
nicht notwendig sein. Der Lehrplan sieht vor: «Schülerinnen und Schüler müssen die Aufgabenstellung der Hausaufgaben verstehen und die Arbeitstechnik kennen. Hausaufgaben müssen ohne fachliche Hilfe der Eltern und Erziehungsberechtigten lösbar sein.» Auch
das verbreitete Vorwegnehmen von Themen und Materialien der nächsten Stufe sollte
vermieden werden. Im Volkschulgesetz ist festgehalten: «Der Lehrplan gewährleistet, dass
die Stufenziele und Inhalte der Folgestufe nicht vorweggenommen werden.»
Der Schulbetrieb sollte wieder neutraler gestaltet werden! Wer ihn aufmerksam beobachtet, muss feststellen, dass politische und weltanschauliche Indoktrination, Eingriffe in die
Privatsphäre (z. B. Programm PFADE) mit unangenehmen Belästigungen von Kindern und
Jugendlichen nicht selten sind. Viele Eltern wagen es nicht, dagegen einzuschreiten, weil
sie mit Recht befürchten, dass ihre Kinder darunter leiden würden.