Newsletter für unsere Versicherten

Heinz E. Eigenmann
Direktwahl 071 394 60 06
E-Mail [email protected]
Flawil, im Juli 2016
Newsletter für unsere Versicherten
Newsletter
Es freut uns, Ihnen einen weiteren „Newsletter für unsere Versicherten“ zuzustellen.
Gerne informieren wir über Neuerungen im Bereich Risikoversicherung und über die
Teilliquidation des Pflegezentrum Fürstenau in Wil. Detaillierte Informationen finden
Sie auch auf unserer Website www.pksg.ch .
Die Delegierten haben an ihrer ausserordentlichen Sitzung vom 18. April 2016 zwei
Beschlüsse zur Verbesserung der Risikoleistungen beschlossen:
Risikoleistung Todesfallkapital
Wenn heute ein Versicherter, Alters- oder Invalidenrentner stirbt und weder eine Ehenoch eine Lebenspartnerrente fällig wird, so erhalten die Anspruchsberechtigten ein
Todesfallkapital in der Höhe des zweifachen Jahresbetrages der projizierten bzw.
laufenden Altersrente.
Ab dem 1. Januar 2017 entspricht das Todesfallkapital
a) vor der Pensionierung dem im Zeitpunkt des Todes vorhandenen
Sparguthabens, mindestens aber dem 2-fachen Betrag des versicherten Lohns;
b) nach der Pensionierung dem 5-fachen Jahresbetrag der laufenden Altersrente.
Die bereits ausbezahlten Renten werden angerechnet.
Risikoleistung unbezahlter Urlaub
Bei einem unbezahlten Urlaub konnte bisher die Risikoversicherung nur weitergeführt
werden, wenn auch Sparbeiträge geleistet wurden. Dies war oft zu teuer für die
versicherte Person.
Pensionskasse St. Galler Gemeinden Genossenschaft, St. Gallerstrasse 89, 9230 Flawil
Telefon 071 394 60 00, Fax 071 394 60 01, PC 90-6596-7, www.pksg.ch
Ab dem 1. Januar 2017 gilt
a) Bei einem unbezahlten Urlaub kann die Risikoversicherung auf Antrag des
Versicherten bis zu 24 Monaten weitergeführt werden. Die gesamten
Risikobeiträge werden vom Arbeitgeber eingefordert.
b) W i r d d i e R i s i k o v e r s i c h e r u n g n i c h t w e i t e r g e f ü h r t , b e s t e h t d e r
Versicherungsschutz noch während des ersten Monats des Urlaubs weiter. Tritt
der Versicherungsfall nach Ablauf dieses Monats, aber vor Beendigung des
unbezahlten Urlaubs ein, besteht Anspruch auf die Austrittleistung, berechnet
auf den Zeitpunkt des Urlaubbeginns und erhöht um den Zins für die seither
vergangene Zeit.
Teilliquidation Pflegezentrum Fürstenau Wil
Das Pflegezentrum Fürstenau in Wil hat per 31. Dezember 2013 die PKSG verlassen.
Unter bestimmten Voraussetzungen führt dies zu einer Teilliquidation. Die
Bedingungen dafür sind in einem speziellen Reglement festgehalten und im
vorliegenden Fall erfüllt.
Aufgrund der anwendbaren Bestimmungen haben sämtliche Destinatäre (versicherte
Personen) der PKSG das Recht, gegen den Bericht zur Teilliquidation Einsprache zu
erheben. Diese Einsprache ist innerhalb von 30 Tagen an die Ostschweizer BVG- und
Stiftungsaufsicht, Postfach 1542, 9001 St. Gallen zu richten und entsprechend zu
begründen.
Der Bericht zur Teilliquidation kann auf unserer Website www.pksg.ch auf der
Titelseite unter der Rubrik „Aktuell“ eingesehen werden. Obwohl sich in der Regel
kaum Einsprachegründe ergeben, muss auf die Einsprachemöglichkeit hingewiesen
werden. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Informationen
Gerne informieren wir Sie mit einem weiteren Newsletter zu gegebener Zeit über
Neuerungen, weitere Entwicklungen und die Situation Ihrer Pensionskasse.
Freundliche Grüsse
Pensionskasse St. Galler Gemeinden
Genossenschaft
Guido Germann
Präsident
Pensionskasse St. Galler Gemeinden Genossenschaft, St. Gallerstrasse 89, 9230 Flawil
Telefon 071 394 60 00, Fax 071 394 60 01, PC 90-6596-7, www.pksg.ch
Heinz Eigenmann
Geschäftsführer