Heinz E. Eigenmann Direktwahl 071 394 60 06 E-Mail [email protected] Flawil, im Juli 2016 Newsletter für unsere Versicherten Newsletter Es freut uns, Ihnen einen weiteren „Newsletter für unsere Versicherten“ zuzustellen. Gerne informieren wir über Neuerungen im Bereich Risikoversicherung und über die Teilliquidation des Pflegezentrum Fürstenau in Wil. Detaillierte Informationen finden Sie auch auf unserer Website www.pksg.ch . Die Delegierten haben an ihrer ausserordentlichen Sitzung vom 18. April 2016 zwei Beschlüsse zur Verbesserung der Risikoleistungen beschlossen: Risikoleistung Todesfallkapital Wenn heute ein Versicherter, Alters- oder Invalidenrentner stirbt und weder eine Ehenoch eine Lebenspartnerrente fällig wird, so erhalten die Anspruchsberechtigten ein Todesfallkapital in der Höhe des zweifachen Jahresbetrages der projizierten bzw. laufenden Altersrente. Ab dem 1. Januar 2017 entspricht das Todesfallkapital a) vor der Pensionierung dem im Zeitpunkt des Todes vorhandenen Sparguthabens, mindestens aber dem 2-fachen Betrag des versicherten Lohns; b) nach der Pensionierung dem 5-fachen Jahresbetrag der laufenden Altersrente. Die bereits ausbezahlten Renten werden angerechnet. Risikoleistung unbezahlter Urlaub Bei einem unbezahlten Urlaub konnte bisher die Risikoversicherung nur weitergeführt werden, wenn auch Sparbeiträge geleistet wurden. Dies war oft zu teuer für die versicherte Person. Pensionskasse St. Galler Gemeinden Genossenschaft, St. Gallerstrasse 89, 9230 Flawil Telefon 071 394 60 00, Fax 071 394 60 01, PC 90-6596-7, www.pksg.ch Ab dem 1. Januar 2017 gilt a) Bei einem unbezahlten Urlaub kann die Risikoversicherung auf Antrag des Versicherten bis zu 24 Monaten weitergeführt werden. Die gesamten Risikobeiträge werden vom Arbeitgeber eingefordert. b) W i r d d i e R i s i k o v e r s i c h e r u n g n i c h t w e i t e r g e f ü h r t , b e s t e h t d e r Versicherungsschutz noch während des ersten Monats des Urlaubs weiter. Tritt der Versicherungsfall nach Ablauf dieses Monats, aber vor Beendigung des unbezahlten Urlaubs ein, besteht Anspruch auf die Austrittleistung, berechnet auf den Zeitpunkt des Urlaubbeginns und erhöht um den Zins für die seither vergangene Zeit. Teilliquidation Pflegezentrum Fürstenau Wil Das Pflegezentrum Fürstenau in Wil hat per 31. Dezember 2013 die PKSG verlassen. Unter bestimmten Voraussetzungen führt dies zu einer Teilliquidation. Die Bedingungen dafür sind in einem speziellen Reglement festgehalten und im vorliegenden Fall erfüllt. Aufgrund der anwendbaren Bestimmungen haben sämtliche Destinatäre (versicherte Personen) der PKSG das Recht, gegen den Bericht zur Teilliquidation Einsprache zu erheben. Diese Einsprache ist innerhalb von 30 Tagen an die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, Postfach 1542, 9001 St. Gallen zu richten und entsprechend zu begründen. Der Bericht zur Teilliquidation kann auf unserer Website www.pksg.ch auf der Titelseite unter der Rubrik „Aktuell“ eingesehen werden. Obwohl sich in der Regel kaum Einsprachegründe ergeben, muss auf die Einsprachemöglichkeit hingewiesen werden. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Informationen Gerne informieren wir Sie mit einem weiteren Newsletter zu gegebener Zeit über Neuerungen, weitere Entwicklungen und die Situation Ihrer Pensionskasse. Freundliche Grüsse Pensionskasse St. Galler Gemeinden Genossenschaft Guido Germann Präsident Pensionskasse St. Galler Gemeinden Genossenschaft, St. Gallerstrasse 89, 9230 Flawil Telefon 071 394 60 00, Fax 071 394 60 01, PC 90-6596-7, www.pksg.ch Heinz Eigenmann Geschäftsführer
© Copyright 2025 ExpyDoc