ERASMUS+ Praktikum Warum ERASMUS+?

ERASMUS+ Praktikum | Warum ERASMUS+?
Warum ERASMUS+?
Unter ERASMUS+ wird die Studierendenmobilität auch im
Rahmen der Durchführung von Praktika gefördert. Studierende erhalten so die Möglichkeit, ihre fachlichen, sozialen
und kulturellen Kompetenzen in einem fremden Land zu erweitern sowie die Wirkungsweise ausländischer Unternehmen und Einrichtungen kennenzulernen.
Vorteile
• Förderung von Praktikumsaufenthalten für einen in der
Annahmeerklärung festgelegten Zeitraum(1) (wird im
RIH eingetragen)
• Unkomplizierte Anmeldung
(1)
Monatsraten in Abhängigkeit vom Zielland:
Ländergruppe 1 = 450 €/Monat
Ländergruppe 2 = 400 €/Monat
Ländergruppe 3 = 350 €/Monat
(Kategorisierung der Zielländer siehe Formular Annahmeerklärung)
Erstberatung Auslandsaufenthalt
Das Rostock International House bietet allen Studierenden umfassende Informationsveranstaltungen
zum Thema „Studium und Praktikum im Ausland“ an.
Die Teilnahme ist Voraussetzung für alle weiteren
Beratungsgespräche.
Aktuelle Termine finden Sie unter:
www.uni-rostock.de/internationales
ERASMUS+
Praktikum
Praktikum im europäischen Ausland
Universität Rostock
ROSTOCK INTERNATIONAL HOUSE
ERASMUS+ Beratung
Daniel Reinecker
Tel + 49 (0) 381 / 498 12 26
Fax + 49 (0) 381 / 498 12 10
[email protected]
Büro303
ERASMUS+ Hochschulkoordinator
Sören Koeppe
Sitz Kröpeliner Straße 29
D 18055 Rostock
Sprechzeiten
Di 9-12 14-16
Mi9-12
Do
14-16
Postadresse
Universität Rostock
Rostock International House
D 18051 Rostock
www.uni-rostock.de/internationales
Universität Rostock
ROSTOCK INTERNATIONAL HOUSE
ERASMUS+ Praktikum
ERASMUS+ Praktikum | Was ist zu tun?
ERASMUS+ Praktikum
Was ist zu tun?
Wer wird gefördert?
Es werden Studierende(2) und Promovierende(2) gefördert,
die an der Universität Rostock eingeschrieben sind und sich
selbstständig um einen Praktikumsplatz im Ausland(3) bemüht
haben sowie
• für mindestens zwei und höchstens zwölf Monate ein
Praktikum in einer Praktikumseinrichtung absolvieren;
• einen Praktikumsvertrag (Learning Agreement for Traineeships) zwischen der Universität Rostock und der
Partnereinrichtung schließen, der die Anerkennung der
im Ausland erbrachten Praktikumsleistung regelt;
• sich verpflichten, nach der Rückkehr über ihren Auslandspraktikumsaufenthalt zu berichten.
Vor der Abreise
Ab 12 Monate vorher
• Praktikumsplatz selbständig suchen
• Unterkunft im Ausland besorgen
• Für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen
Wo wird gefördert?
• In allen EU-Staaten
• Zusätzlich: Großbritannien, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Türkei
Ca. 4 Wochen vorher
• Annahmeerklärung ERASMUS+ Praktikum ausfüllen,
unterschreiben und im Rostock International House einreichen.
• Online-Sprachtest (vor der Mobilität)(4) nach Erhalt
des Links online durchführen (Aufforderung wird Ihnen
per E-Mail vor der Mobilität zugeschickt).
• Learning Agreement for Traineeships (Section before
the mobility) erstellen und mit der eigenen Unterschrift
sowie der Unterschrift des ERASMUS+ Hochschulkoordinators (Rostock International House) mitnehmen, von
der aufnehmenden Einrichtung unterschreiben lassen
und anschließend im Rostock International House einreichen. Im Learning Agreement for Traineeships wird der
Praktikumsinhalt festgelegt, welcher zuvor mit der aufnehmenden Einrichtung abgestimmt werden muss.
Im Ausland
Am Anfang des Praktikums
• Anfangsbestätigung unterschrieben von der aufnehmenden Einrichtung schnellstmöglich ans Rostock International House (Uni Rostock) schicken.
Nach Eingang des Learning Agreement for Traineeships (Section before the mobility) und der Anfangsbestätigung wird die
ERASMUS+ Förderung überwiesen.
Universität Rostock
ERASMUS+ Praktikum | Was ist zu tun?
Am Ende des Praktikums
• Learning Agreement for Traineeships (Section
after the mobility) von der Einrichtung ausfüllen und
unterschreiben lassen, nach Rückkehr im Rostock International House abgeben.
Zurück in Rostock
• Online-Sprachtest (nach der Mobilität)(4) online
durchführen.
• Erfahrungsbericht online erstellen und übermitteln
(Aufforderung wird Ihnen kurz nach der Rückkehr per
E-Mail automatisch zugeschickt).
Bei Bedarf erhalten Sie Bestätigungen über den Aufenthalt
für das BAföG-Amt etc. im Rostock International House der
Universität Rostock.
Alle notwendigen Unterlagen finden Sie unter
dem Menüpunkt Formulare / Infomaterialien auf:
www.uni-rostock.de/internationales
und Absolventen im ersten Jahr nach einem an der Universität Rostock
erworbenen Abschluss
(3)
Praktika in EU-Institutionen sind nicht förderfähig
(4)
Der Online-Sprachtest ist bei folgenden Arbeitssprachen durchzuführen:
Dänisch, Englisch, Griechisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Schwedisch, Spanisch, Tschechisch. Bei einem Praktikum
in einer anderen Arbeitssprache entfällt dieser Punkt.
(2)
Universität Rostock