ERASMUS+ Praktikum | Warum ERASMUS+? Warum ERASMUS+? Unter ERASMUS+ wird die Studierendenmobilität auch im Rahmen der Durchführung von Praktika gefördert. Studierende erhalten so die Möglichkeit, ihre fachlichen, sozialen und kulturellen Kompetenzen in einem fremden Land zu erweitern sowie die Wirkungsweise ausländischer Unternehmen und Einrichtungen kennenzulernen. Vorteile • Förderung von Praktikumsaufenthalten für einen in der Annahmeerklärung festgelegten Zeitraum(1) (wird im RIH eingetragen) • Unkomplizierte Anmeldung (1) Monatsraten in Abhängigkeit vom Zielland: Ländergruppe 1 = 450 €/Monat Ländergruppe 2 = 400 €/Monat Ländergruppe 3 = 350 €/Monat (Kategorisierung der Zielländer siehe Formular Annahmeerklärung) Erstberatung Auslandsaufenthalt Das Rostock International House bietet allen Studierenden umfassende Informationsveranstaltungen zum Thema „Studium und Praktikum im Ausland“ an. Die Teilnahme ist Voraussetzung für alle weiteren Beratungsgespräche. Aktuelle Termine finden Sie unter: www.uni-rostock.de/internationales ERASMUS+ Praktikum Praktikum im europäischen Ausland Universität Rostock ROSTOCK INTERNATIONAL HOUSE ERASMUS+ Beratung Daniel Reinecker Tel + 49 (0) 381 / 498 12 26 Fax + 49 (0) 381 / 498 12 10 [email protected] Büro303 ERASMUS+ Hochschulkoordinator Sören Koeppe Sitz Kröpeliner Straße 29 D 18055 Rostock Sprechzeiten Di 9-12 14-16 Mi9-12 Do 14-16 Postadresse Universität Rostock Rostock International House D 18051 Rostock www.uni-rostock.de/internationales Universität Rostock ROSTOCK INTERNATIONAL HOUSE ERASMUS+ Praktikum ERASMUS+ Praktikum | Was ist zu tun? ERASMUS+ Praktikum Was ist zu tun? Wer wird gefördert? Es werden Studierende(2) und Promovierende(2) gefördert, die an der Universität Rostock eingeschrieben sind und sich selbstständig um einen Praktikumsplatz im Ausland(3) bemüht haben sowie • für mindestens zwei und höchstens zwölf Monate ein Praktikum in einer Praktikumseinrichtung absolvieren; • einen Praktikumsvertrag (Learning Agreement for Traineeships) zwischen der Universität Rostock und der Partnereinrichtung schließen, der die Anerkennung der im Ausland erbrachten Praktikumsleistung regelt; • sich verpflichten, nach der Rückkehr über ihren Auslandspraktikumsaufenthalt zu berichten. Vor der Abreise Ab 12 Monate vorher • Praktikumsplatz selbständig suchen • Unterkunft im Ausland besorgen • Für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen Wo wird gefördert? • In allen EU-Staaten • Zusätzlich: Großbritannien, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Türkei Ca. 4 Wochen vorher • Annahmeerklärung ERASMUS+ Praktikum ausfüllen, unterschreiben und im Rostock International House einreichen. • Online-Sprachtest (vor der Mobilität)(4) nach Erhalt des Links online durchführen (Aufforderung wird Ihnen per E-Mail vor der Mobilität zugeschickt). • Learning Agreement for Traineeships (Section before the mobility) erstellen und mit der eigenen Unterschrift sowie der Unterschrift des ERASMUS+ Hochschulkoordinators (Rostock International House) mitnehmen, von der aufnehmenden Einrichtung unterschreiben lassen und anschließend im Rostock International House einreichen. Im Learning Agreement for Traineeships wird der Praktikumsinhalt festgelegt, welcher zuvor mit der aufnehmenden Einrichtung abgestimmt werden muss. Im Ausland Am Anfang des Praktikums • Anfangsbestätigung unterschrieben von der aufnehmenden Einrichtung schnellstmöglich ans Rostock International House (Uni Rostock) schicken. Nach Eingang des Learning Agreement for Traineeships (Section before the mobility) und der Anfangsbestätigung wird die ERASMUS+ Förderung überwiesen. Universität Rostock ERASMUS+ Praktikum | Was ist zu tun? Am Ende des Praktikums • Learning Agreement for Traineeships (Section after the mobility) von der Einrichtung ausfüllen und unterschreiben lassen, nach Rückkehr im Rostock International House abgeben. Zurück in Rostock • Online-Sprachtest (nach der Mobilität)(4) online durchführen. • Erfahrungsbericht online erstellen und übermitteln (Aufforderung wird Ihnen kurz nach der Rückkehr per E-Mail automatisch zugeschickt). Bei Bedarf erhalten Sie Bestätigungen über den Aufenthalt für das BAföG-Amt etc. im Rostock International House der Universität Rostock. Alle notwendigen Unterlagen finden Sie unter dem Menüpunkt Formulare / Infomaterialien auf: www.uni-rostock.de/internationales und Absolventen im ersten Jahr nach einem an der Universität Rostock erworbenen Abschluss (3) Praktika in EU-Institutionen sind nicht förderfähig (4) Der Online-Sprachtest ist bei folgenden Arbeitssprachen durchzuführen: Dänisch, Englisch, Griechisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Schwedisch, Spanisch, Tschechisch. Bei einem Praktikum in einer anderen Arbeitssprache entfällt dieser Punkt. (2) Universität Rostock
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