Dezentrale Schule für Erziehungshilfe – Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung – Sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) – Förderschule des Kreises Groß-Gerau Schulprogramm Stand Juli 2016 Inhalt I KONZEPT DER DEZENTRALEN SCHULE FÜR ERZIEHUNGSHILFE (DSEH) ........................................... 2 1 EINLEITUNG .................................................................................................................................. 2 2 SCHULENTWICKLUNGSPROZESS .......................................................................................................... 3 2.1 HISTORIE .............................................................................................................................................. 3 2.2 STATUS QUO ......................................................................................................................................... 3 3 ARBEITSPLATZBESCHREIBUNG ........................................................................................................... 4 3.1 PERSONELLE STANDARDS ......................................................................................................................... 4 3.2 SÄCHLICHE STANDARDS ........................................................................................................................... 5 4 ZIELE DER DSEH-ARBEIT UND ARBEITSSCHWERPUNKTE ........................................................................... 6 4.1 BERATUNG ............................................................................................................................................ 6 4.2 DIAGNOSTIK .......................................................................................................................................... 9 4.3 FÖRDERUNG ........................................................................................................................................ 10 4.4 DOKUMENTATION ................................................................................................................................ 11 4.5 KORRIDORKLASSE ................................................................................................................................. 11 4.6 VERFAHREN ZUR FESTSTELLUNG DES ANSPRUCHS AUF SONDERPÄDAGOGISCHE FÖRDERUNG IM FÖRDERSCHWERPUNKT EMOTIONALE UND SOZIALE ENTWICKLUNG..................................................................... 12 4.7 KOOPERATIONSPARTNER ....................................................................................................................... 12 5 SCHULENTWICKLUNGSPROZESS ........................................................................................................ 13 5.1 FORTBILDUNG...................................................................................................................................... 13 5.2 FACHLICHER AUSTAUSCH UND ZUSAMMENARBEIT MIT KOOPERATIONSPARTNERN .......................................... 14 5.3 KONFERENZSTRUKTUR........................................................................................................................... 14 5.4 ARBEITSGRUPPEN ................................................................................................................................. 14 5.5 PERSONALENTWICKLUNG....................................................................................................................... 15 5.6 EVALUATION UND DOKUMENTATION DER DSEH-ARBEIT ............................................................................ 15 II ERGEBNISSE DER DSEH-ARBEIT ................................................................................................ 16 III SCHULENTWICKLUNGSPROGRAMM FÜR DAS SCHULJAHR 2015/16 .......................................... 18 1 LAUFENDE ARBEITSVORHABEN ........................................................................................................ 18 2 NEUE ARBEITSVORHABEN .............................................................................................................. 18 Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016 1 I Konzept der Dezentralen Schule für Erziehungshilfe (DSEH) 1 Einleitung „Wer im Vorhinein nicht ausgegrenzt wird, muss hinterher auch nicht eingegliedert werden!“ (nach Richard von Weizsäcker) Als dezentrales System versteht sich die DSEH als das inklusiv arbeitende Beratungs- und Förderangebot im Landkreis Groß-Gerau. Die Lehrkräfte der DSEH verstehen ihre Arbeit als eine integrative und kooperative Beratung von Eltern, Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften und anderen inner- und außerschulischen Institutionen sowie der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf in der sozialen und emotionalen Entwicklung; das heißt, die Förderung ist gekoppelt an die Ressourcen der allgemeinen Schule. Die schulische Versorgung erziehungshilfebedürftiger Schülerinnen und Schüler wird im Landkreis somit wohnortnah umgesetzt. Die Leitidee der DSEH besteht darin, durch vorbeugende Maßnahmen der Feststellung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung und dem damit verbundenen Förderortwechsel vorzubeugen. Weiterhin wirkt die DSEH auf der Ebene der schulspezifischen Professionalisierung im Umgang mit Erziehungsschwierigkeiten und einer Erweiterung der Beratungs- und Förderkompetenzen der allgemeinen Schule mit. Eine solche besondere Schule braucht Lehrkräfte, die dieses Konzept an ihren Einsatzschulen vertreten und mit Ideenreichtum, Struktur und Durchhaltevermögen ausfüllen. Aus diesem Grund sei an dieser herausgehobenen Stelle den DSEH-Lehrkräften für ihre Arbeit bei ihrem täglichen Bemühen um eine wirkungsvolle Förderung für die an sie gemeldeten Schüler größter Dank und Anerkennung ausgesprochen. Martina Kutschinski, Förderschulkonrektorin (m.d.W.d.D. der Schulleitung beauftragt) Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016 2 2 Schulentwicklungsprozess 2.1 Historie Die Dezentrale Schule für Erziehungshilfe ist seit ihrer endgültigen Genehmigung durch das Hessische Kultusministerium im Herbst 2008 die neunte Förderschule des Landkreises Groß-Gerau. Der Genehmigungsprozess dauerte mehr als 3 Jahre und war für alle Beteiligten – Staatliches Schulamt, Schulverwaltung, Jugendamt und die kommissarische Schulleitung – äußerst arbeitsintensiv, galt es doch, das Hessische Kultusministerium zu überzeugen, einer Schule, die keine eigenen Schüler hat (im fortlaufenden Text wird der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet, die die weibliche Bezeichnung miteinschließt), 12 Lehrkräfte zuzuweisen. Die DSEH existiert seit dem Schuljahr 2005/06. Die Förderung wurde an damals fünf Sekundarstufe-ISchulen begonnen; formal waren die DSEH-Lehrkräfte vorübergehend der Goetheschule Groß-Gerau zugeordnet. Die DSEH ist ausschließlich ein sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) für den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Seit Beginn des Schuljahres 2010/11 wurde der bisherige Auftrag der DSEH erweitert. Alle 38 Grundschulen des Landkreises erhielten ebenfalls ein sonderpädagogisches Förderangebot im Bereich schulischer Erziehungshilfe (BFZ-Förderung und in Einzelfällen gemeinsamer Unterricht). Anders als an den Sekundarstufe-I-Schulen versorgte hier eine Lehrkraft die Grundschulen einer Region. Eine Region umfasste je nach Größe der einzelnen Schulen eine bis drei Grundschulen. Um dies zu ermöglichen, wurden als erster Schritt einerseits die bisher im Landkreis tätigen EHKleinklassenlehrkräfte an die DSEH versetzt sowie Neueinstellungen vorgenommen. Im Schuljahr 2012/13 wurden nach neuen schulrechtlichen Vorgaben zwischen allen allgemeinen Schulen des Kreises Kooperationsvereinbarungen mit den BFZ geschlossen. In diesen werden seitdem für jedes Schuljahr klare Vereinbarungen bezüglich der personellen Zuordnung und den zugewiesenen Beratungs- und Förderstunden von Seiten der DSEH an die Schulen getroffen. Seit der Gründung des Schulverbundes Kelsterbach/Raunheim gehören die dortigen Schulen nicht mehr zum Wirkungskreis der DSEH. Seit dem Schuljahr 2013/14 startete die DSEH mit einem zusätzlichen neuen stationären Förderangebot. In Kooperation mit den Schulträgern, den Jugendämtern und dem Jugendhilfeträger NRD Orbishöhe wurden in Groß-Gerau zwei Korridorklassen eröffnet. Hier werden Schülerinnen und Schüler aus den Grundschulen des Kreises Groß-Gerau unterrichtet und pädagogisch betreut, sofern sie einer intensiven sonderpädagogischen Förderung in der emotionalen und sozialen Entwicklung bedürfen. 2.2 Status Quo Zwischen den Arbeitsinhalten an den Sek. I-Schulen und den Grundschulen wird seit dem Schuljahr 2012/13 nicht mehr unterschieden; die Schulen erhalten ihre Stunden je nach Größe und Bedarf. Kleinere Grundschulen und die Gymnasien erhalten aktuell ein Abrufangebot von 1-2 Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016 3 Wochenstunden, an den anderen Schulen arbeiten die DSEH-Lehrkräfte zwischen 3 und 23 Stunden in festgelegten Präsenzzeiten. Die Zuständigkeiten der Lehrkräfte sind weitestgehend regional organisiert, was heißt, dass Grundschulkinder beim Wechsel in die nahe gelegenen Sek. I-Schulen nach Möglichkeit von derselben DSEH-Lehrkraft weiter betreut werden. Aktuell geförderte DSEH-Schülerinnen und Schüler: Förderart Anspruch auf sonderpädagogische Förderung VM Alle BFZ-Fälle Schulform Schüleranzahl Grundschule 7 Sek I 38 Summe 45 Grundschule 258 Sek I 240 Summe 498 Summe 543 LUSD Stand Mai 2016 16 Schülerinnen und Schüler aus den Grundschulen werden in den Korridorklassen intensiv sonderpädagogisch gefördert. 3 Arbeitsplatzbeschreibung Der Arbeitsplatz der DSEH-Lehrkräfte wird durch personelle und sächliche Standards beschrieben. 3.1 personelle Standards Das Kollegium der DSEH besteht aus Lehrkräften verschiedener Professionen. Hauptsächlich sind Förderschullehrkräfte tätig, ergänzt wird die DSEH durch Diplom-Pädagogen/innen, DiplomSozialpädagogen/innen und Sozialarbeiter/innen, Magister of Social Arts und Heilpädagogen/innen. Vom Staatlichen Schulamt wurden für die DSEH-Arbeit 458 Lehrerstunden zugewiesen (incl. 26 Deputatsstunden), die sich auf 20 Lehrkräfte verteilen. 18 BFZ-Lehrkräfte sind für 51 allgemeine Schulen im Landkreis Groß-Gerau zuständig; 2 Lehrkräfte haben ihren Tätigkeitsbereich in den Korridorklassen. Dienstort der Lehrkräfte ist die DSEH. Sie werden von der Schulleitung beauftragt, entsprechende Schulen als BFZ-Lehrkraft zu versorgen. Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016 4 Die Schulleitung besteht aus 2 Funktionsstellen, Förderschulrektor/in und -konrektor/in. Davon ist derzeit eine Stelle besetzt. Zusätzlich übernehmen einzelne Lehrkräfte ihnen zugeteilte Schulleitungsaufgaben. Aufgezeigt sind diese im Geschäftsverteilungsplan. 3.2 sächliche Standards Die DSEH verfügt über kein eigenes Schulgebäude, sondern arbeitet dezentral. Wie unter 3.1 benannt, werden die Lehrkräfte von der Schulleitung beauftragt, allgemeine Schulen mit einem sonderpädagogischen Beratungs- und Förderangebot zu versorgen. Zu den allgemeinen Schulen gehören Grundschulen, Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien. Die Geschäftsräume der Schulleitung und des Sekretariats befinden sich in Groß-Gerau, Frankfurter Straße 72. Um jeder Schule ein umfassendes sonderpädagogisches Beratungs- und Förderangebot gewährleisten zu können, wird je nach Größe der Schule bzw. entsprechend der Anzahl der gemeldeten Kinder in Abruf- und Präsenzschulen unterteilt: Abrufschulen können die ihnen zugeordnete DSEH-Lehrkraft je nach Bedarf kontaktieren und erhalten entsprechend terminlicher Vereinbarung Beratung. Hierfür ist ein Stundenumfang von 1-2 Unterrichtsstunden pro Woche vorgesehen. Bei den Präsenzschulen ist die DSEH-Lehrkraft mit einer von der DSEH-Schulleitung festgelegten Wochenunterrichtsstundenzahl an der Schule präsent. Für ihre Arbeit stehen den DSEH-Lehrkräften an allen Sek. I-Schulen entsprechend ausgestattete Förderbüros zur Verfügung, um Beratungsgespräche, Diagnostik, Förderstunden und administrative Aufgaben wahrnehmen zu können. Teilweise teilen sich zwei Lehrkräfte ein Büro. An den Grundschulen verfügen die Lehrkräfte meist über keine eigenen Förderbüros. Hierfür wurden mit den Schulleitungen vor Ort individuelle Lösungen gefunden. Die Korridorklassen haben ihre Räumlichkeiten in Groß-Gerau, Breslauer Straße 7. Die DSEH mietet für Konferenzen, Dienstbesprechungen und Fortbildungen Räumlichkeiten an. Derzeit wird dafür der Gemeinderaum des Evangelischen Gemeindezentrums in Groß-Gerau, Europaring 74, genutzt. Um den spezifischen Leitungs- und Verwaltungsaufgaben einer dezentralen Schule adäquat nachkommen zu können, wird sowohl von der Schulleitung als auch vom Kollegium der interne Bereich der Schul-Homepage als „virtuelles Lehrerzimmer“ verwendet. Dieser enthält: Mitteilungen der Schulleitung „Schwarzes Brett“ Abwesenheits- und Terminkalender Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016 5 Ankündigungen des Personalrats Protokolle der Konferenzen und Arbeitsgruppen, Steuergruppe Formulare, Arbeitsmaterialien, Materialien aus Fortbildungen Lehrerbibliothek und Testausleihe Adressen außerschulischer Hilfsinstitutionen und Kooperationspartner 4 Ziele der DSEH-Arbeit und Arbeitsschwerpunkte Die Leitidee der DSEH besteht darin, drohendem Leistungsversagen, hervorgerufen durch Beeinträchtigungen im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, entgegenzuwirken. Ziel ist es, dass Kinder und Jugendliche durch intensive pädagogische Maßnahmen in ihrem gewohnten Lernumfeld bleiben können. Ebenso werden die allgemeinen Schulen darin unterstützt, den Bedürfnissen der Schüler entsprechend ihrer Probleme im emotionalen und sozialen Bereich so gut wie möglich gerecht zu werden und ihnen bei ihrer Entwicklung helfen zu können. Hierzu zählen zum einen Schüler, die im Bereich vorbeugender Maßnahmen präventiv betreut werden und zum anderen Schüler, die einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung haben. Des Weiteren werden Schüler, die von einer Förderschule im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung zurück an die allgemeine Schule kommen – entsprechend des inklusiven Gedankens – begleitet und betreut. In Einzelfällen besteht die Notwendigkeit, Schüler aus ihrem schulischen Umfeld zu lösen und einen anderen Förderort zu benennen. Aufgabe der allgemeinen Schulen ist es, entsprechend der Problemlagen des Schülers zunächst vorbeugende Maßnahmen zu treffen (nach §2 VOSB). Zusätzlich können die allgemeinen Schulen sonderpädagogische Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen, wenn die von der allgemeinen Schule getroffenen vorbeugenden Maßnahmen nicht ausreichend sind (nach §3 VOSB). Es erfolgt die standardisierte BFZ-Beratungsanfrage seitens der allgemeinen Schule an die DSEH. Mit Annahme der BFZ-Beratungsanfrage durch die DSEH beginnt die Beratungs- und Förderarbeit. Die häufig sehr komplexen und multiproblematischen Lebenszusammenhänge machen die institutionelle Kooperation unabdingbar. Die DSEH arbeitet mit verschiedenen schulischen und außerschulischen Institutionen zusammen (siehe 4.7). Die pädagogische Arbeit der DSEH gliedert sich in folgende Handlungsfelder, die sich gegenseitig bedingen. Sowohl die Beratung als auch die Förderung basieren auf einer sonderpädagogischen Diagnostik. 4.1 Beratung Die Beratungsarbeit als ein großes Handlungsfeld der DSEH findet in verschiedenen Settings statt. Hauptsächlich werden Schule, Eltern und Schüler beraten. Darüber hinaus sind in vielen Fällen zusätzliche Institutionen (siehe 4.7) involviert. In diesem Rahmen gilt es fortlaufend den Beratungsund Förderauftrag im Hinblick der Erwartungen untereinander abzugleichen. Den Eltern gegenüber Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016 6 ist es wichtig, die neutrale Position der DSEH im Verhältnis zwischen Schule und Eltern auszudrücken. Oftmals müssen zunächst Kommunikations- und Interaktionshürden zwischen Eltern, Schule und anderen Institutionen abgebaut werden. Entsprechend des Beratungsauftrags finden folgende Beratungssettings statt: 4.1.1 Orientierungsgespräch und Auftragsklärung Nach offizieller BFZ-Beratungsanfrage ist es zunächst wichtig, innerhalb Orientierungsgespräches den Beratungsauftrag ausführlich mit der Klassenlehrkraft zu klären. eines Durch ein Orientierungsgespräch können… … neue Maßnahmen besprochen werden, wodurch zunächst weitere Hilfen seitens des DSEH nicht benötigt werden. … Institutionen vermittelt werden. … Folgegespräche vereinbart werden. … Beratungsangebote für Gruppen vereinbart werden. Es kann eine klassenbezogene Beratung vereinbart werden; diese kann in eine schülerbezogene Diagnostik münden. In Einzelfällen kann die Meldung auf Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung herausgearbeitet werden. Der sich anschließende Beratungs- und Förderprozess muss aufgrund seiner fortlaufenden Entwicklung in regelmäßigen Abständen evaluiert und Aufträge bzw. Ziele den Entwicklungen angepasst werden. 4.1.2 Kurzberatung Basierend auf dem Beratungsauftrag finden Kurzberatungen, zum Beispiel zur Vermittlung an andere Hilfsinstitutionen und/ oder zur Vernetzung mit diesen statt. 4.1.3 Klassenbezogene Beratung Eine klassenbezogene Beratung kann angeboten werden, wenn innerhalb einer Klasse mehrere Schüler Auffälligkeiten im sozialen und emotionalen Bereich zeigen. Ausgangslage ist meist, dass es erhebliche Störungen in der Klasse gibt, die die Klassenlehrkraft oder Fachlehrkraft nicht immer definieren kann. Aus der klassenbezogenen Beratung können pädagogische Maßnahmen für die ganze Klasse und bzw. oder Hilfen für einzelne Schüler resultieren. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Beratungsangebots ist neben dem Class-Room-Management, innerhalb dessen Strukturen und Regeln für die Gemeinschaft einer Klasse erarbeitet und vermittelt werden, die Stärkung pädagogischer Kompetenzen und die Erarbeitung zusätzlicher pädagogischer und vorbeugender Maßnahmen. Dabei geht es grundsätzlich immer um Themen, die dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung zuzuschreiben sind, den Umgang mit Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016 7 verhaltensauffälligen Schülern sowie die Zusammenarbeit mit Eltern. 4.1.4 Beratung von Schulleitungen Schulleitungen der allgemeinen Schulen werden von den DSEH-Lehrkräften bei Fragen zum Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung beraten, Handlungsmöglichkeiten seitens der DSEH sowie sonderpädagogische Hilfen und Verfahrensabläufe (Förderdiagnostische Stellungnahme, Förderausschuss) dargelegt. Immer mehr bringen sich die DSEH-Lehrkräfte auch in die konzeptionelle Weiterentwicklung von der allgemeinen Schule ein hinsichtlich der Etablierung von fest verankerten Strukturen, die sich positiv auf Schüler mit Auffälligkeiten im emotionalen und sozialen Bereich auswirken. 4.1.5 Beratung in Gruppen Die Beratung in Gruppen findet in verschiedenen Konstellationen entsprechend der Thematik statt. Es handelt sich um strukturierte Settings, welche die Thematik, die Zielsetzung und die Interventionen protokolliert erfassen. Die Beratung in Gruppen findet wie folgt statt: Runde Tische (mögliche Teilnehmer: DSEH-Lehrkraft, Mitarbeiter/in der Schulsozialarbeit, Klassenlehrkraft, Schulleitungsmitglied, ASD-Mitarbeiter/in, Eltern, zuständige schulfachliche Aufsicht vom SSA, Mitarbeiter/in schulpsychologischer Dienst, eingebundene Therapeuten/innen) Schulteamsitzungen (mögliche Teilnehmer: BFZ-Lernen-Lehrkraft, DSEH-Lehrkraft, Klassenoder Fachlehrkraft, Schulleitungsmitglied, Mitarbeiter/in der Schulsozialarbeit, Mitarbeiter/in schulpsychologischer Dienst) Kollegiale Fallberatung Teilnahme an Klassenkonferenzen ggf. Teilnahme an Erziehungskonferenzen ggf. Teilnahme an Hilfeplangesprächen ggf. 4.1.6 Beratung bei schulischen Übergängen Bei diesem Beratungsangebot werden sowohl Schulen als auch Eltern beim Übergang der Kinder von KITA zur Grundschule bzw. von der Grundschule zur Sek. I-Schule beraten. Bei Schülern, die bereits während der Grundschulzeit durch die DSEH beraten oder gefördert wurden, findet eine direkte Übergabe an die DSEH-Lehrkraft der aufnehmenden Schule statt, so dass die BFZ-Arbeit ohne Unterbrechung fortgesetzt werden kann. Im gesamten Beratungsprozess bringt die DSEH-Lehrkraft ihr sonderpädagogisches Fachwissen ein und sensibilisiert sowohl das schulische als auch das soziale Umfeld für die Bedürfnisse des Kindes bzw. des Jugendlichen. Voraussetzung dafür ist, dass ein Problembewusstsein bei dem Schüler, den Eltern aber auch der Lehrkraft der allgemeinen Schule vorhanden ist bzw. alle Beteiligten an der Erarbeitung dessen aktiv teilnehmen. Ein zentraler Baustein ist dabei die Arbeit mit den Eltern, Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016 8 mitunter auch mit anderen Erziehungsberechtigten. Des Weiteren erfolgen die Beratung und damit die Sensibilisierung hinsichtlich der Klasse als Lerngruppe mit ihren individuellen gruppendynamischen Prozessen. Durch den inklusiven Bildungs- und Erziehungsauftrag der allgemeinen Schulen, der die Beschulung aller Kinder – unabhängig ihrer Auffälligkeiten – an dieser vorsieht, bringen sich die DSEH-Lehrkräfte zunehmend in die Schulentwicklung der allgemeinen Schule ein. Ihr Schwerpunkt ist hier die Beratung, Erarbeitung und Weiterentwicklung von Strukturen, die eine Beschulung von Kindern, die Auffälligkeiten im Förderschwerpunkt der emotionalen und sozialen Entwicklung zeigen, zu ermöglichen. 4.2 Diagnostik Die sonderpädagogische Förderung ist diagnosegeleitet: die diagnostischen Ergebnisse bilden die Grundlage für die Förderziele und Förderinhalte, festgesetzt im Rahmen der Förderplanung. Nach Klärung des Beratungsauftrages führt die DSEH-Lehrkraft in der Regel zunächst eine KindUmfeld-Analyse durch. Diese ist in ihren Einzelheiten und ihrem Umfang individuell. Im diagnostischen Verfahren führt die DSEH-Lehrkraft mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten bei Bedarf standardisierte Tests durch. sonderpädagogische Testverfahren Aktenrecherche Intensivdiagnostik innerhalb der Korridorklassen (Grundschüler) Diagnostik Kind-Umfeld-Analyse Gespräche Hospitationen, Verhaltensbeobachtung im Unterricht in den Pausen Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016 mit Eltern mit Schülern mit dem schulischen Umfeld mit außerschulischen Hilfen 9 Die DSEH verfügt über eine eigene Testbibliothek. Diese umfasst sowohl standardisierte Testverfahren für eine sonderpädagogische Diagnostik als auch entsprechende Fachliteratur und gezielte Förderprogramme. Verwaltet wird diese von einer DSEH-Lehrkraft. 4.3 Förderung Die Einsatzschulen der DSEH unterteilen sich in Abruf- und Präsenzschulen. Während an Schulen mit einem Abrufangebot lediglich diagnostisch und beratend durch die DSEH gearbeitet wird, kann an den Präsenzschulen zusätzlich eine Förderung stattfinden. Die Förderung kann sowohl im Einzel- als auch im Gruppensetting stattfinden. Dabei können mögliche inhaltliche Schwerpunkte der DSEH-Förderung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung sein: eigene Gefühle wahrnehmen, benennen und verstehen eigene Stärken und Schwächen erkennen Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Eigenverantwortung, Selbstdisziplin und Selbstständigkeit aufbauen und stärken Selbstwahrnehmung und Fremdwahrnehmung gegenüberstellen Gefühle und Bedürfnisse anderer durch die Methode des Perspektivwechsels wahrnehmen und berücksichtigen (Empathie) kooperatives Verhalten, kooperative Kommunikation, Kompromissfähigkeit aufbauen respektvoller Umgang, gegenseitige Wertschätzung, Kritikfähigkeit erarbeiten und festigen gewaltfreies Handeln in Konfliktsituationen: Reflektieren und Verstehen von schwierigen Situationen, Konflikten und Fehlverhalten, Finden von Handlungsalternativen in Problemsituationen mit dem Ziel eines gewaltfreien Handelns in Konfliktsituationen Bedeutung von Regeln im schulischen Miteinander thematisieren Impulskontrolle und Frustrationstoleranz aufbauen und steigern durch gezielte Trainingsprogramme Aufmerksamkeit und Konzentration steigern Lernstrategien, Strukturierung von Schulmaterial und Arbeitsplatzorganisation erarbeiten Darüber hinaus begleitet die DSEH die ihnen gemeldeten Schüler in akuten Krisensituationen. Möglichst zeitnah (meist am selben Tag) wird mit dem entsprechenden Schüler der Konflikt reflektiert, bearbeitet und gemeinsam nach Handlungsalternativen gesucht. Eine weitere Form der DSEH-Förderung besteht in der temporären Unterstützung innerhalb des Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016 10 Klassen- oder Fachlehrerunterrichts durch Unterrichtsbegleitung. 4.4 Dokumentation Die DSEH-Lehrkräfte dokumentieren ihre Beratungs- und Förderarbeit in der Schüler- und vor allem in der Förderakte. Die BFZ-Beratungsanfrage, Anhänge zu Förderplänen und BFZ-Berichte zur Beschreibung des Beratungs- und Förderverlaufs sind Bestandteile der Schülerakte. Zusätzlich können im Einzelfall Aktenvermerke und Gesprächsprotokolle hinterlegt werden. Vertrauliche Informationen, zum Beispiel über die familiäre Situation des Schülers, behandelt die DSEH-Lehrkraft nach dem Gebot der Schweigepflicht und werden nicht in der Schülerakte vermerkt. Die Förderakte, als primäres Format der Dokumentation, wird nach DSEH-internen inhaltlichen Vorgaben geführt. Die DSEH-Lehrkraft legt für jeden, der DSEH gemeldeten Schüler, eine Förderakte an. Im Gegensatz zur Schülerakte kann diese neben offiziellen Dokumenten einen Anamnesebogen, Schweigepflichtentbindungen, Förderverlaufsübersichten, Gesprächsnotizen und -protokolle, Testmaterial und Ergebnisse der sonderpädagogischen Diagnostik, Befundberichte von Ärzten, Psychologen, Berichte von Therapeuten und anderen Institutionen und Fördermaterial beinhalten. Die Förderakten dienen den DSEH-Lehrkräften zur Dokumentation und um Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse nachvollziehen und bewerten zu können. Förderakten werden nicht der Schulleitung und den Lehrkräften der allgemeinen Schulen ausgehändigt. Bei einem Schulwechsel innerhalb des Schulamtsbezirks werden die Förderakten an die jeweils zuständige DSEH-Lehrkraft weitergegeben. 4.5 Korridorklasse Die Korridorklassen Groß-Gerau sind ein seit dem Schuljahr Kooperationsprojekt zwischen der DSEH und der NRD Orbishöhe GmbH. 2013/14 bestehendes Das Angebot richtet sich an Schüler der Grundschule, die eine intensive Förderung in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung benötigen. Für einen begrenzten Zeitraum werden sie in den Räumlichkeiten der Korridorklasse gefördert und unterrichtet. Dabei ist es wichtig, dass die Kinder mit ihrer Grundschule durch Schriftverkehr, die gegenseitige Teilnahme an Festen, möglicherweise sogar die Teilnahme an Klassenfahrten in Kontakt bleiben. Unterrichtet und sozialpädagogisch betreut werden die Kinder in zwei Lerngruppen mit max. 8 Schülern von 8.00 – 16.00 Uhr. Der Tag gliedert sich in einen unterrichtlichen Vormittag und sozialpädagogische Angebote am Nachmittag. Der Unterricht orientiert sich am Rahmenlehrplan der Grundschule mit der entsprechenden Stundenzahl für die jeweilige Klassenstufe. Die Hauptausrichtung des Schultages liegt dennoch im sozialen Lernen. In jeder Klasse arbeiten 3 erwachsene Bezugspersonen (1 Förderschullehrkraft und 2 Sozialpädagogen/innen) eng mit den Kindern zusammen. Neben Diagnostik und Förderung ist die Planung der späteren Schullaufbahn eines jeden Kindes und Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016 11 die Suche des bestmöglichen Förderortes eine zentrale Aufgabe. Die intensive Elternarbeit ist ein ebenso wichtiger Baustein der Arbeit. Dazu finden regelmäßige Elterngespräche statt, in denen Ziele und Vereinbarungen besprochen werden. 4.6 Verfahren zur Feststellung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Ziel der vorbeugenden Beratungs- und Förderarbeit ist die Erlangung des Schulabschlusses an der allgemeinen Schule. Jedoch kann es im Einzelfall dazu kommen, dass trotz Ausschöpfung vorbeugender Maßnahmen der allgemeinen Schule und der Beratungs- und Förderarbeit der DSEH keine wesentliche Verbesserung in der emotionalen und sozialen Entwicklung erzielt werden kann und damit die Schullaufbahn sowie die Erlangung eines Schulabschlusses gefährdet sind. Diese Schüler benötigen dann eine noch intensivere Förderung, die die allgemeinen Schulen, in dem im Sinne des Schülers erforderlichen Maße, nicht leisten können. Oftmals benötigen diese Schüler kleine Lerngruppen in einem für sie kleinen, überschaubaren und enger strukturierten Rahmen. Dies kann an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung gewährleistet werden. Dafür bedarf es zunächst der Feststellung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung in diesem Förderschwerpunkt. Der Verfahrensablauf ist in der VOSB (vom 15.05.2012) geregelt. Daraus ergibt sich ein weiterer Arbeitsschwerpunkt für die DSEH: Als zuständiges regionales BFZ für den Förderschwerpunkt der emotionalen und sozialen Entwicklung werden die DSEH-Lehrkräfte nach Antragstellung durch die allgemeine Schule und nach Prüfung des Antrages durch die Schulleitung der DSEH mit dem Erstellen einer Förderdiagnostischen Stellungnahme beauftragt. Die Förderdiagnostische Stellungnahme bildet die Grundlage für den Förderausschuss, an dem alle Stimmberechtigten über die weitere schulische Förderung beraten und abstimmen. Den Vorsitz des Förderausschusses hat eine DSEH-Lehrkraft inne. 4.7 Kooperationspartner Die Kooperation und Vernetzung von Institutionen und Hilfen ermöglichen eine präzisere Prävention, effektivere individuelle Förderung und bündelt Ressourcen. Darüber hinaus wird ein Kompetenztransfer zwischen Professionen und Institutionen ermöglicht. Die beteiligten Kooperationspartner im schulischen und außerschulischen Bereich sind abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Auch agieren oft mehrere Hilfsinstitutionen im Rahmen der Hilfe- bzw. Förderplanung. In vielen Fällen übernimmt die DSEH-Lehrkraft pädagogisches Fallmanagement. Kooperationspartner sind: alle allgemeinen Schulen im Landkreis Groß-Gerau Schulsozialarbeit an den allgemeinen Schulen andere Beratungs- und Förderzentren mit anderen Förderschwerpunkten Förderschulen Schulpsychologischer Dienst des Staatlichen Schulamtes für den Kreis Groß-Gerau und den Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016 12 Main-Taunus Kreis Erziehungsberatungsstellen Allgemeiner Sozialer Dienst, Eingliederungshilfe Teilhabeassistenz, Schulcoaching an den allgemeinen Schulen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe „Die NRD Orbishöhe GmbH“ als Träger der Korridorklassen Ärzte, Psychologen, Therapeuten (medizinisch-therapeutische Einrichtungen) Kinder- und Jugendpsychiatrien „Zentrum für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie (KINZ)“ der Rheinhessen-Fachklinik Mainz Sozialpädiatrische Zentren Jugendkoordination und Jugendsachbearbeiter der Polizei 5 Schulentwicklungsprozess Die Qualität der BFZ-Arbeit wird durch Fortbildungen, pädagogische Tage, Konferenzen und Arbeitsgruppen sowie durch den fachlichen Austausch und die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern stets intensiviert und weiterentwickelt. Innerhalb dieser unterschiedlichen Qualifizierungsmaßnahmen eignen sich die BFZ-Lehrkräfte neue Inhalte aus verschiedenen Themenbereichen an, um den sich immer wieder verändernden Bedürfnissen der Klientel gerecht zu werden. 5.1 Fortbildung Dem Kollegium der DSEH stehen unterschiedliche Angebote zur Fortbildung zur Verfügung: - Um das Spektrum an fachlichen und pädagogischen Themen zu erweitern bzw. zu vertiefen, können Fortbildungen individuell oder in der Gruppe bzw. als Kollegium von den DSEH-Lehrkräften besucht werden. - Entsprechend ihrer im Geschäftsverteilungsplan definierten Aufgaben qualifizieren sich einzelne mit Schulleitungsaufgaben beauftragte DSEH-Lehrkräfte in den spezifischen Schwerpunkten. Hierfür werden sowohl die Angebote des Staatlichen Schulamtes als auch der Führungskräfteakademie in Anspruch genommen. - Während die Lehrkräfte, die in den Korridorklassen tätig sind, zur Qualitätssicherung ihrer Arbeit verpflichtend an einer Supervision teilnehmen, können alle Lehrkräfte der DSEH je nach Bedarf ein Supervisionsangebot in Anspruch nehmen. Hierfür stehen dem Kollegium 8 Sitzungen pro Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016 13 Kalenderjahr zur Verfügung. 5.2 Fachlicher Austausch und Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern Wie bereits unter Punkt 4.7 aufgeführt, arbeitet die DSEH eng mit anderen Institutionen zusammen. Dieses Netzwerk ermöglicht einen fachlichen Austausch und die Erweiterung der Kompetenzen, die in die tägliche Beratungs- und Förderarbeit einfließen. 5.3 Konferenzstruktur Als verbindlich für jede DSEH-Lehrkraft festgelegte Besprechungsstruktur finden Gesamtkonferenzen und pädagogische Konferenzen statt. Die Termine werden dem Kollegium zu Beginn eines jeden Schuljahres durch die Schulleitung der DSEH mitgeteilt. Der Inhalt der Gesamtkonferenz orientiert sich an den Themen der Schulleitung und in den pädagogischen Konferenzen an Themenvorschlägen des Kollegiums. Zudem finden je nach Bedarf Personalversammlungen, einberufen durch den Personalrat der DSEH, statt. 5.4 Arbeitsgruppen Um die Qualität und Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Arbeit zu gewährleisten, gibt es schulinterne Arbeitsgruppen, denen sich die DSEH-Lehrkräfte zu Beginn des Schuljahres zuordnen. Die jeweiligen Arbeitsaufträge werden im Rahmen der Gesamtkonferenz beschlossen, Arbeitsergebnisse in Form von Protokollen dokumentiert und schließlich innerhalb der Gesamtkonferenz durch die jeweilige Arbeitsgruppe präsentiert. AG Öffentlichkeitsarbeit Erstellung von Medien Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der AG Standards Erstellung und Überarbeitung administrativer und inhaltlicher Grundlagen für die BFZ-Arbeit AG pädagogische Konferenz/ pädagogischer Tag Planung und Organisation der pädagogischen Konferenzen und pädagogischen Tage AG Homepage Erstellung und Pflege der DSEH-Homepage, incl. dem internen Bereich AG Korridorklasse Bearbeitung Korridorklassen-interner schulischer Themen Um den Team-Gedanken innerhalb des DSEH-Kollegiums zu pflegen und zu stärken organisiert der Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016 14 Vergnügungsausschuss Stammtische und Betriebsausflüge. Die Steuergruppe trifft sich zu festgesetzten Terminen seit 2012. Die Mitglieder wurden im Bereich des Qualitätsmanagements durch das Staatliche Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis in einer einjährigen Schulung fortgebildet. Die Steuergruppe begleitet das jeweilige Arbeitsvorhaben, für das sich die Arbeitsgruppe die Zustimmung aus der Gesamtkonferenz geholt hat: sie koordiniert Maßnahmen, erstellt zusammen mit der Arbeitsgruppe einen zeitlich abgestimmten Projektplan und gewährleistet Transparenz und klare Kommunikationswege. Der Personalrat der DSEH besteht aus 3 Mitgliedern des Kollegiums, die die jeweils unterschiedlichen Berufsgruppen vertreten. Die Funktionen des IT-Beauftragten, des Datenschutzbeauftragten, des Sicherheitsbeauftragten und des LUSD-Beauftragten werden nach einem Konferenzbeschluss an ausgewählte Personen übertragen. 5.5 Personalentwicklung Mit den Aufgaben der Schulleitung beauftragt wurde die Konrektorin Martina Kutschinski. Unterstützt wird sie in ausgewählten Aufgaben durch festgelegte Kollegen/innen; aufgeführt ist dies im Geschäftsverteilungsplan. 5.6 Evaluation und Dokumentation der DSEH-Arbeit Etablierte Projekte der DSEH werden regelmäßig unter jeweils relevanten Fragestellungen evaluiert und bei Bedarf den aktuellen Entwicklungen angepasst. Das Ergebnis ist im jeweiligen Evaluationsbericht einzusehen. Die Beratungs- und Förderarbeit jeder DSEH-Lehrkraft ist in der Förderakte dokumentiert. Ein BFZBericht zu jedem Schülerfall wird der Schulleitung der DSEH jedes Schuljahr vorgelegt und anschließend der Förder- und Schülerakte beigefügt. Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016 15 II Ergebnisse der DSEH-Arbeit Im Folgenden werden tabellarisch die abgeschlossenen Arbeitsvorhaben des Schuljahres 2015/16 dargestellt. Die Arbeitsvorhaben wurden im Rahmen der Gesamtkonferenz beschlossen. Sie gründen auf einer strukturellen und fachlichen Weiterentwicklung und Verbesserung der BFZ-Arbeit. Um sowohl schulische als auch außerschulische Institutionen über die BFZ-Arbeit im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung im Landkreis Groß-Gerau zu informieren und die Schule vorzustellen, ist den DSEH-Lehrkräften eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit wichtig. Pädagogische Tage/ pädagogische Konferenzen Außendarstellung - Ein Dokumente-Ordner für die DSEH-Lehrkräfte wurde erstellt. Dieser beinhaltet Adresslisten, administrative Standards, Fördermaterialien. - Das DSEH-Kollegium hat an einer Fortbildung zum Thema Cybermobbing teilgenommen. - Das DSEH-Kollegium hat an einer Capoeira-Fortbildung teilgenommen. - Das DSEH-Kollegium hat Förderschulen mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung und Kranke besucht. - Das DSEH-Kollegium hat sich bezüglich der Themen Schulassistenz und Schulcoaching mit den Allgemeinen Sozialen Diensten der Stadt Rüsselsheim und des Landkreises Groß-Gerau ausgetauscht. - Das DSEH-Kollegium hat sich über die inhaltlichen Arbeitsschwerpunkte der Institutionen DSEH und Schulpsychologie mit dieser ausgetauscht. Es wurden Vereinbarungen bezüglich der weiteren Zusammenarbeit getroffen. - Es wurde eine Homepage erstellt und online gestellt. - Der DSEH-Flyer wurde aktualisiert und an das Kollegium verteilt. - Eine Power-Point-Präsentation für die Außendarstellung der Korridorklassen wurde erstellt. - Es wurde ein Schulprofil erstellt. - Das Schulprogramm wurde überarbeitet. Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016 16 Korridorklassen Testbibliothek Evaluation Projektstruktur - Die erweiterte Konzeption der Korridorklassen wird seit dem 1. Februar 2016 umgesetzt. - Die Mitarbeiter der Korridorklassen haben für die Kinder und deren Familien ein Lichterfest organisiert und dies durchgeführt. - Es fand ein gemeinsames Adventsbasteln der Mitarbeiter der Korridorklassen mit den Kindern und deren Eltern statt. - Zusammen mit einer Schulklasse der Nordschule wurde – initiiert durch die DSEH – ein Sportprojekt mit den Kindern der Korridorklassen durchgeführt. Angeleitet wurde dies durch den Verein Perpetuum mobile e.V. - Ein Sommerfest für Kinder der Korridorklassen, deren Familien und Kooperationspartner fand statt. - Es hat eine Inventur der Testbibliothek stattgefunden. - Neue standardisierte Testverfahren, Fachliteratur und Fördermaterialien wurden angeschafft. - Die administrativen Standards wurden evaluiert. - Die DSEH-Arbeit wurde durch das Kollegium evaluiert und diente als Grundlage für das Schulprofil und Schulprogramm. - Die Tages- und Klassenstrukturen sowie die Aufnahmekriterien für die Korridorklassen wurden evaluiert. - Die Arbeitsqualität und Arbeitszufriedenheit innerhalb der einzelnen Arbeitsgruppen wurden evaluiert. - Eine zukünftige Projektstruktur, die die verbindliche Struktur der Arbeitsgemeinschaften ablösen soll, wurde entwickelt. - Ein Formular, was für die einzelnen Projekte verbindlich genutzt werden soll, wurde erstellt. Festgehalten sind dabei das Projekt selbst, die beteiligten Personen und einzelne Arbeitsschritte mit jeweiliger Zeitleiste. - Die neue Projektstruktur wurde im Rahmen der Gesamtkonferenz vorgestellt und verabschiedet. - Ideen für zukünftige Projekte wurden im Rahmen der Gesamtkonferenz gesammelt. Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016 17 III Schulentwicklungsprogramm für das Schuljahr 2015/16 1 Laufende Arbeitsvorhaben Modellregion des Schulamtsbezirks Landkreis Groß-Gerau - Die DSEH ist ein Mitglied der Steuergruppe und in allen 3 Regionalgruppen der Modellregion vertreten. - Die DSEH ist in allen Gremien hinsichtlich der Entwicklung von Schul- und BFZ-Strukturen beteiligt. - Die DSEH ist ein Mitglied der AG Jugendhilfe und Schule und arbeitet aktiv an allen sonderpädagogischen Themenschwerpunkten mit. ETEP-Fortbildung - Es finden Gespräche hinsichtlich der Organisation und Umsetzung der ETEP-Qualifikation statt. Korridorklassen - Die Aufnahmekriterien, die Klassenstruktur und die Tagesstruktur der Korridorklassen werden den aktuellen Entwicklungen stets angepasst und weiterentwickelt. Regionale Zuständigkeiten - Die Schulleitung strebt die Versorgung der Schulen einer Region durch ein festes DSEH-Team an (Grundschulen und Sek.- Schulen). Schulprofil/ Schulprogramm - Das Schulprofil und Schulprogramm werden fortgeschrieben. Projektstruktur - Innerhalb der Steuergruppe werden aus den Ideen des Kollegiums für zukünftige Arbeitsvorhaben, Projekte formuliert. - Innerhalb der Gesamtkonferenz werden die Projekte vorgestellt und verabschiedet. - Die DSEH-Lehrkräfte ordnen sich den Projekten zu. ETEP-Qualifikation - Die ETEP-Qualifikation wird durchgeführt. Projektstruktur - Die neue Projektstruktur wird umgesetzt. - Die Projektstruktur wird im Mai 2017 evaluiert. 2 Neue Arbeitsvorhaben Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016 18 Inklusive Schulbündnisse (iSB) - Die DSEH-Lehrkräfte bilden sich hinsichtlich der Anforderungen (Erweiterung der Zuständigkeit für Förderschwerpunkte, die das Schulbündnis mit sich bringt) fort: Fachrichtungen Lernen, Sprache. - Die DSEH entwickelt gemeinsam mit anderen BFZ-Lernen eine neue BFZ-Struktur. Kooperationspartner - Das Kollegium sucht den Austausch mit der Schulsozialarbeit, um allgemein gültige Vereinbarungen bezüglich der weiteren Zusammenarbeit zu treffen und Arbeitsbereiche für die allgemeine Schule klar zu definieren. Korridorklassen - Bis Dezember 2016 wird ein neuer Evaluationsbericht über die Korridorklassen erstellt. Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016 19
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