Schulprogramm

Dezentrale Schule für Erziehungshilfe –
Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung –
Sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) –
Förderschule des Kreises Groß-Gerau
Schulprogramm
Stand Juli 2016
Inhalt
I KONZEPT DER DEZENTRALEN SCHULE FÜR ERZIEHUNGSHILFE (DSEH) ........................................... 2
1 EINLEITUNG .................................................................................................................................. 2
2 SCHULENTWICKLUNGSPROZESS .......................................................................................................... 3
2.1 HISTORIE .............................................................................................................................................. 3
2.2 STATUS QUO ......................................................................................................................................... 3
3 ARBEITSPLATZBESCHREIBUNG ........................................................................................................... 4
3.1 PERSONELLE STANDARDS ......................................................................................................................... 4
3.2 SÄCHLICHE STANDARDS ........................................................................................................................... 5
4 ZIELE DER DSEH-ARBEIT UND ARBEITSSCHWERPUNKTE ........................................................................... 6
4.1 BERATUNG ............................................................................................................................................ 6
4.2 DIAGNOSTIK .......................................................................................................................................... 9
4.3 FÖRDERUNG ........................................................................................................................................ 10
4.4 DOKUMENTATION ................................................................................................................................ 11
4.5 KORRIDORKLASSE ................................................................................................................................. 11
4.6 VERFAHREN ZUR FESTSTELLUNG DES ANSPRUCHS AUF SONDERPÄDAGOGISCHE FÖRDERUNG IM
FÖRDERSCHWERPUNKT EMOTIONALE UND SOZIALE ENTWICKLUNG..................................................................... 12
4.7 KOOPERATIONSPARTNER ....................................................................................................................... 12
5 SCHULENTWICKLUNGSPROZESS ........................................................................................................ 13
5.1 FORTBILDUNG...................................................................................................................................... 13
5.2 FACHLICHER AUSTAUSCH UND ZUSAMMENARBEIT MIT KOOPERATIONSPARTNERN .......................................... 14
5.3 KONFERENZSTRUKTUR........................................................................................................................... 14
5.4 ARBEITSGRUPPEN ................................................................................................................................. 14
5.5 PERSONALENTWICKLUNG....................................................................................................................... 15
5.6 EVALUATION UND DOKUMENTATION DER DSEH-ARBEIT ............................................................................ 15
II ERGEBNISSE DER DSEH-ARBEIT ................................................................................................ 16
III SCHULENTWICKLUNGSPROGRAMM FÜR DAS SCHULJAHR 2015/16 .......................................... 18
1 LAUFENDE ARBEITSVORHABEN ........................................................................................................ 18
2 NEUE ARBEITSVORHABEN .............................................................................................................. 18
Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016
1
I Konzept der Dezentralen Schule für Erziehungshilfe (DSEH)
1 Einleitung
„Wer im Vorhinein nicht ausgegrenzt wird, muss hinterher auch nicht eingegliedert werden!“
(nach Richard von Weizsäcker)
Als dezentrales System versteht sich die DSEH als das inklusiv arbeitende Beratungs- und
Förderangebot im Landkreis Groß-Gerau.
Die Lehrkräfte der DSEH verstehen ihre Arbeit als eine integrative und kooperative Beratung von
Eltern, Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften und anderen inner- und außerschulischen
Institutionen sowie der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf in
der sozialen und emotionalen Entwicklung; das heißt, die Förderung ist gekoppelt an die Ressourcen
der allgemeinen Schule. Die schulische Versorgung erziehungshilfebedürftiger Schülerinnen und
Schüler wird im Landkreis somit wohnortnah umgesetzt.
Die Leitidee der DSEH besteht darin, durch vorbeugende Maßnahmen der Feststellung des Anspruchs
auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung und
dem damit verbundenen Förderortwechsel vorzubeugen.
Weiterhin wirkt die DSEH auf der Ebene der schulspezifischen Professionalisierung im Umgang mit
Erziehungsschwierigkeiten und einer Erweiterung der Beratungs- und Förderkompetenzen der
allgemeinen Schule mit.
Eine solche besondere Schule braucht Lehrkräfte, die dieses Konzept an ihren Einsatzschulen
vertreten und mit Ideenreichtum, Struktur und Durchhaltevermögen ausfüllen.
Aus diesem Grund sei an dieser herausgehobenen Stelle den DSEH-Lehrkräften für ihre Arbeit bei
ihrem täglichen Bemühen um eine wirkungsvolle Förderung für die an sie gemeldeten Schüler
größter Dank und Anerkennung ausgesprochen.
Martina Kutschinski, Förderschulkonrektorin
(m.d.W.d.D. der Schulleitung beauftragt)
Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016
2
2 Schulentwicklungsprozess
2.1 Historie
Die Dezentrale Schule für Erziehungshilfe ist seit ihrer endgültigen Genehmigung durch das Hessische
Kultusministerium im Herbst 2008 die neunte Förderschule des Landkreises Groß-Gerau.
Der Genehmigungsprozess dauerte mehr als 3 Jahre und war für alle Beteiligten – Staatliches
Schulamt, Schulverwaltung, Jugendamt und die kommissarische Schulleitung – äußerst
arbeitsintensiv, galt es doch, das Hessische Kultusministerium zu überzeugen, einer Schule, die keine
eigenen Schüler hat (im fortlaufenden Text wird der Einfachheit halber nur die männliche Form
verwendet, die die weibliche Bezeichnung miteinschließt), 12 Lehrkräfte zuzuweisen.
Die DSEH existiert seit dem Schuljahr 2005/06. Die Förderung wurde an damals fünf Sekundarstufe-ISchulen begonnen; formal waren die DSEH-Lehrkräfte vorübergehend der Goetheschule Groß-Gerau
zugeordnet.
Die DSEH ist ausschließlich ein sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) für den
Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung.
Seit Beginn des Schuljahres 2010/11 wurde der bisherige Auftrag der DSEH erweitert. Alle 38
Grundschulen des Landkreises erhielten ebenfalls ein sonderpädagogisches Förderangebot im
Bereich schulischer Erziehungshilfe (BFZ-Förderung und in Einzelfällen gemeinsamer Unterricht).
Anders als an den Sekundarstufe-I-Schulen versorgte hier eine Lehrkraft die Grundschulen einer
Region. Eine Region umfasste je nach Größe der einzelnen Schulen eine bis drei Grundschulen. Um
dies zu ermöglichen, wurden als erster Schritt einerseits die bisher im Landkreis tätigen EHKleinklassenlehrkräfte an die DSEH versetzt sowie Neueinstellungen vorgenommen.
Im Schuljahr 2012/13 wurden nach neuen schulrechtlichen Vorgaben zwischen allen allgemeinen
Schulen des Kreises Kooperationsvereinbarungen mit den BFZ geschlossen. In diesen werden seitdem
für jedes Schuljahr klare Vereinbarungen bezüglich der personellen Zuordnung und den
zugewiesenen Beratungs- und Förderstunden von Seiten der DSEH an die Schulen getroffen. Seit der
Gründung des Schulverbundes Kelsterbach/Raunheim gehören die dortigen Schulen nicht mehr zum
Wirkungskreis der DSEH.
Seit dem Schuljahr 2013/14 startete die DSEH mit einem zusätzlichen neuen stationären
Förderangebot. In Kooperation mit den Schulträgern, den Jugendämtern und dem Jugendhilfeträger
NRD Orbishöhe wurden in Groß-Gerau zwei Korridorklassen eröffnet. Hier werden Schülerinnen und
Schüler aus den Grundschulen des Kreises Groß-Gerau unterrichtet und pädagogisch betreut, sofern
sie einer intensiven sonderpädagogischen Förderung in der emotionalen und sozialen Entwicklung
bedürfen.
2.2 Status Quo
Zwischen den Arbeitsinhalten an den Sek. I-Schulen und den Grundschulen wird seit dem Schuljahr
2012/13 nicht mehr unterschieden; die Schulen erhalten ihre Stunden je nach Größe und Bedarf.
Kleinere Grundschulen und die Gymnasien erhalten aktuell ein Abrufangebot von 1-2
Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016
3
Wochenstunden, an den anderen Schulen arbeiten die DSEH-Lehrkräfte zwischen 3 und 23 Stunden
in festgelegten Präsenzzeiten. Die Zuständigkeiten der Lehrkräfte sind weitestgehend regional
organisiert, was heißt, dass Grundschulkinder beim Wechsel in die nahe gelegenen Sek. I-Schulen
nach Möglichkeit von derselben DSEH-Lehrkraft weiter betreut werden.
Aktuell geförderte DSEH-Schülerinnen und Schüler:
Förderart
Anspruch auf
sonderpädagogische
Förderung
VM
Alle BFZ-Fälle
Schulform
Schüleranzahl
Grundschule
7
Sek I
38
Summe
45
Grundschule
258
Sek I
240
Summe
498
Summe
543
LUSD Stand Mai 2016
16 Schülerinnen und Schüler aus den Grundschulen werden in den Korridorklassen intensiv
sonderpädagogisch gefördert.
3 Arbeitsplatzbeschreibung
Der Arbeitsplatz der DSEH-Lehrkräfte wird durch personelle und sächliche Standards beschrieben.
3.1 personelle Standards
Das Kollegium der DSEH besteht aus Lehrkräften verschiedener Professionen. Hauptsächlich sind
Förderschullehrkräfte tätig, ergänzt wird die DSEH durch Diplom-Pädagogen/innen, DiplomSozialpädagogen/innen und Sozialarbeiter/innen, Magister of Social Arts und Heilpädagogen/innen.
Vom Staatlichen Schulamt wurden für die DSEH-Arbeit 458 Lehrerstunden zugewiesen (incl. 26
Deputatsstunden), die sich auf 20 Lehrkräfte verteilen.
18 BFZ-Lehrkräfte sind für 51 allgemeine Schulen im Landkreis Groß-Gerau zuständig; 2 Lehrkräfte
haben ihren Tätigkeitsbereich in den Korridorklassen. Dienstort der Lehrkräfte ist die DSEH. Sie
werden von der Schulleitung beauftragt, entsprechende Schulen als BFZ-Lehrkraft zu versorgen.
Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016
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Die Schulleitung besteht aus 2 Funktionsstellen, Förderschulrektor/in und -konrektor/in. Davon ist
derzeit eine Stelle besetzt. Zusätzlich übernehmen einzelne Lehrkräfte ihnen zugeteilte
Schulleitungsaufgaben. Aufgezeigt sind diese im Geschäftsverteilungsplan.
3.2 sächliche Standards
Die DSEH verfügt über kein eigenes Schulgebäude, sondern arbeitet dezentral. Wie unter 3.1
benannt, werden die Lehrkräfte von der Schulleitung beauftragt, allgemeine Schulen mit einem
sonderpädagogischen Beratungs- und Förderangebot zu versorgen. Zu den allgemeinen Schulen
gehören Grundschulen, Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien.
Die Geschäftsräume der Schulleitung und des Sekretariats befinden sich in Groß-Gerau, Frankfurter
Straße 72.
Um jeder Schule ein umfassendes sonderpädagogisches Beratungs- und Förderangebot
gewährleisten zu können, wird je nach Größe der Schule bzw. entsprechend der Anzahl der
gemeldeten Kinder in Abruf- und Präsenzschulen unterteilt:
Abrufschulen können die ihnen zugeordnete DSEH-Lehrkraft je nach Bedarf kontaktieren und
erhalten entsprechend terminlicher Vereinbarung Beratung. Hierfür ist ein Stundenumfang von 1-2
Unterrichtsstunden pro Woche vorgesehen.
Bei den Präsenzschulen ist die DSEH-Lehrkraft mit einer von der DSEH-Schulleitung festgelegten
Wochenunterrichtsstundenzahl an der Schule präsent.
Für ihre Arbeit stehen den DSEH-Lehrkräften an allen Sek. I-Schulen entsprechend ausgestattete
Förderbüros zur Verfügung, um Beratungsgespräche, Diagnostik, Förderstunden und administrative
Aufgaben wahrnehmen zu können. Teilweise teilen sich zwei Lehrkräfte ein Büro.
An den Grundschulen verfügen die Lehrkräfte meist über keine eigenen Förderbüros. Hierfür wurden
mit den Schulleitungen vor Ort individuelle Lösungen gefunden.
Die Korridorklassen haben ihre Räumlichkeiten in Groß-Gerau, Breslauer Straße 7.
Die DSEH mietet für Konferenzen, Dienstbesprechungen und Fortbildungen Räumlichkeiten an.
Derzeit wird dafür der Gemeinderaum des Evangelischen Gemeindezentrums in Groß-Gerau,
Europaring 74, genutzt.
Um den spezifischen Leitungs- und Verwaltungsaufgaben einer dezentralen Schule adäquat
nachkommen zu können, wird sowohl von der Schulleitung als auch vom Kollegium der interne
Bereich der Schul-Homepage als „virtuelles Lehrerzimmer“ verwendet. Dieser enthält:

Mitteilungen der Schulleitung

„Schwarzes Brett“

Abwesenheits- und Terminkalender
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
Ankündigungen des Personalrats

Protokolle der Konferenzen und Arbeitsgruppen, Steuergruppe

Formulare, Arbeitsmaterialien, Materialien aus Fortbildungen

Lehrerbibliothek und Testausleihe

Adressen außerschulischer Hilfsinstitutionen und Kooperationspartner
4 Ziele der DSEH-Arbeit und Arbeitsschwerpunkte
Die Leitidee der DSEH besteht darin, drohendem Leistungsversagen, hervorgerufen durch
Beeinträchtigungen im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, entgegenzuwirken.
Ziel ist es, dass Kinder und Jugendliche durch intensive pädagogische Maßnahmen in ihrem
gewohnten Lernumfeld bleiben können. Ebenso werden die allgemeinen Schulen darin unterstützt,
den Bedürfnissen der Schüler entsprechend ihrer Probleme im emotionalen und sozialen Bereich so
gut wie möglich gerecht zu werden und ihnen bei ihrer Entwicklung helfen zu können. Hierzu zählen
zum einen Schüler, die im Bereich vorbeugender Maßnahmen präventiv betreut werden und zum
anderen Schüler, die einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt
emotionale und soziale Entwicklung haben. Des Weiteren werden Schüler, die von einer
Förderschule im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung zurück an die allgemeine
Schule kommen – entsprechend des inklusiven Gedankens – begleitet und betreut. In Einzelfällen
besteht die Notwendigkeit, Schüler aus ihrem schulischen Umfeld zu lösen und einen anderen
Förderort zu benennen.
Aufgabe der allgemeinen Schulen ist es, entsprechend der Problemlagen des Schülers zunächst
vorbeugende Maßnahmen zu treffen (nach §2 VOSB). Zusätzlich können die allgemeinen Schulen
sonderpädagogische Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen, wenn die von der
allgemeinen Schule getroffenen vorbeugenden Maßnahmen nicht ausreichend sind (nach §3 VOSB).
Es erfolgt die standardisierte BFZ-Beratungsanfrage seitens der allgemeinen Schule an die DSEH. Mit
Annahme der BFZ-Beratungsanfrage durch die DSEH beginnt die Beratungs- und Förderarbeit.
Die häufig sehr komplexen und multiproblematischen Lebenszusammenhänge machen die
institutionelle Kooperation unabdingbar. Die DSEH arbeitet mit verschiedenen schulischen und
außerschulischen Institutionen zusammen (siehe 4.7).
Die pädagogische Arbeit der DSEH gliedert sich in folgende Handlungsfelder, die sich gegenseitig
bedingen. Sowohl die Beratung als auch die Förderung basieren auf einer sonderpädagogischen
Diagnostik.
4.1 Beratung
Die Beratungsarbeit als ein großes Handlungsfeld der DSEH findet in verschiedenen Settings statt.
Hauptsächlich werden Schule, Eltern und Schüler beraten. Darüber hinaus sind in vielen Fällen
zusätzliche Institutionen (siehe 4.7) involviert. In diesem Rahmen gilt es fortlaufend den Beratungsund Förderauftrag im Hinblick der Erwartungen untereinander abzugleichen. Den Eltern gegenüber
Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016
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ist es wichtig, die neutrale Position der DSEH im Verhältnis zwischen Schule und Eltern auszudrücken.
Oftmals müssen zunächst Kommunikations- und Interaktionshürden zwischen Eltern, Schule und
anderen Institutionen abgebaut werden.
Entsprechend des Beratungsauftrags finden folgende Beratungssettings statt:
4.1.1 Orientierungsgespräch und Auftragsklärung
Nach offizieller BFZ-Beratungsanfrage ist es zunächst wichtig, innerhalb
Orientierungsgespräches den Beratungsauftrag ausführlich mit der Klassenlehrkraft zu klären.
eines
Durch ein Orientierungsgespräch können…

… neue Maßnahmen besprochen werden, wodurch zunächst weitere Hilfen seitens des DSEH
nicht benötigt werden.
 … Institutionen vermittelt werden.
 … Folgegespräche vereinbart werden.
 … Beratungsangebote für Gruppen vereinbart werden.
Es kann eine klassenbezogene Beratung vereinbart werden; diese kann in eine schülerbezogene
Diagnostik münden. In Einzelfällen kann die Meldung auf Überprüfung des Anspruchs auf
sonderpädagogische Förderung herausgearbeitet werden.
Der sich anschließende Beratungs- und Förderprozess muss aufgrund seiner fortlaufenden
Entwicklung in regelmäßigen Abständen evaluiert und Aufträge bzw. Ziele den Entwicklungen
angepasst werden.
4.1.2 Kurzberatung
Basierend auf dem Beratungsauftrag finden Kurzberatungen, zum Beispiel zur Vermittlung an andere
Hilfsinstitutionen und/ oder zur Vernetzung mit diesen statt.
4.1.3 Klassenbezogene Beratung
Eine klassenbezogene Beratung kann angeboten werden, wenn innerhalb einer Klasse mehrere
Schüler Auffälligkeiten im sozialen und emotionalen Bereich zeigen. Ausgangslage ist meist, dass es
erhebliche Störungen in der Klasse gibt, die die Klassenlehrkraft oder Fachlehrkraft nicht immer
definieren kann. Aus der klassenbezogenen Beratung können pädagogische Maßnahmen für die
ganze Klasse und bzw. oder Hilfen für einzelne Schüler resultieren.
Ein wesentlicher Bestandteil dieses Beratungsangebots ist neben dem Class-Room-Management,
innerhalb dessen Strukturen und Regeln für die Gemeinschaft einer Klasse erarbeitet und vermittelt
werden, die Stärkung pädagogischer Kompetenzen und die Erarbeitung zusätzlicher pädagogischer
und vorbeugender Maßnahmen. Dabei geht es grundsätzlich immer um Themen, die dem
Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung zuzuschreiben sind, den Umgang mit
Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016
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verhaltensauffälligen Schülern sowie die Zusammenarbeit mit Eltern.
4.1.4 Beratung von Schulleitungen
Schulleitungen der allgemeinen Schulen werden von den DSEH-Lehrkräften bei Fragen zum
Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung beraten, Handlungsmöglichkeiten seitens
der DSEH sowie sonderpädagogische Hilfen und Verfahrensabläufe (Förderdiagnostische
Stellungnahme, Förderausschuss) dargelegt. Immer mehr bringen sich die DSEH-Lehrkräfte auch in
die konzeptionelle Weiterentwicklung von der allgemeinen Schule ein hinsichtlich der Etablierung
von fest verankerten Strukturen, die sich positiv auf Schüler mit Auffälligkeiten im emotionalen und
sozialen Bereich auswirken.
4.1.5 Beratung in Gruppen
Die Beratung in Gruppen findet in verschiedenen Konstellationen entsprechend der Thematik statt.
Es handelt sich um strukturierte Settings, welche die Thematik, die Zielsetzung und die
Interventionen protokolliert erfassen. Die Beratung in Gruppen findet wie folgt statt:

Runde Tische (mögliche Teilnehmer: DSEH-Lehrkraft, Mitarbeiter/in der Schulsozialarbeit,
Klassenlehrkraft, Schulleitungsmitglied, ASD-Mitarbeiter/in, Eltern, zuständige schulfachliche
Aufsicht vom SSA, Mitarbeiter/in schulpsychologischer Dienst, eingebundene
Therapeuten/innen)

Schulteamsitzungen (mögliche Teilnehmer: BFZ-Lernen-Lehrkraft, DSEH-Lehrkraft, Klassenoder Fachlehrkraft, Schulleitungsmitglied, Mitarbeiter/in der Schulsozialarbeit, Mitarbeiter/in
schulpsychologischer Dienst)

Kollegiale Fallberatung

Teilnahme an Klassenkonferenzen ggf.

Teilnahme an Erziehungskonferenzen ggf.

Teilnahme an Hilfeplangesprächen ggf.
4.1.6 Beratung bei schulischen Übergängen
Bei diesem Beratungsangebot werden sowohl Schulen als auch Eltern beim Übergang der Kinder von
KITA zur Grundschule bzw. von der Grundschule zur Sek. I-Schule beraten. Bei Schülern, die bereits
während der Grundschulzeit durch die DSEH beraten oder gefördert wurden, findet eine direkte
Übergabe an die DSEH-Lehrkraft der aufnehmenden Schule statt, so dass die BFZ-Arbeit ohne
Unterbrechung fortgesetzt werden kann.
Im gesamten Beratungsprozess bringt die DSEH-Lehrkraft ihr sonderpädagogisches Fachwissen ein
und sensibilisiert sowohl das schulische als auch das soziale Umfeld für die Bedürfnisse des Kindes
bzw. des Jugendlichen. Voraussetzung dafür ist, dass ein Problembewusstsein bei dem Schüler, den
Eltern aber auch der Lehrkraft der allgemeinen Schule vorhanden ist bzw. alle Beteiligten an der
Erarbeitung dessen aktiv teilnehmen. Ein zentraler Baustein ist dabei die Arbeit mit den Eltern,
Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016
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mitunter auch mit anderen Erziehungsberechtigten. Des Weiteren erfolgen die Beratung und damit
die Sensibilisierung hinsichtlich der Klasse als Lerngruppe mit ihren individuellen
gruppendynamischen Prozessen.
Durch den inklusiven Bildungs- und Erziehungsauftrag der allgemeinen Schulen, der die Beschulung
aller Kinder – unabhängig ihrer Auffälligkeiten – an dieser vorsieht, bringen sich die DSEH-Lehrkräfte
zunehmend in die Schulentwicklung der allgemeinen Schule ein. Ihr Schwerpunkt ist hier die
Beratung, Erarbeitung und Weiterentwicklung von Strukturen, die eine Beschulung von Kindern, die
Auffälligkeiten im Förderschwerpunkt der emotionalen und sozialen Entwicklung zeigen, zu
ermöglichen.
4.2 Diagnostik
Die sonderpädagogische Förderung ist diagnosegeleitet: die diagnostischen Ergebnisse bilden die
Grundlage für die Förderziele und Förderinhalte, festgesetzt im Rahmen der Förderplanung.
Nach Klärung des Beratungsauftrages führt die DSEH-Lehrkraft in der Regel zunächst eine KindUmfeld-Analyse durch. Diese ist in ihren Einzelheiten und ihrem Umfang individuell. Im
diagnostischen Verfahren führt die DSEH-Lehrkraft mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten
bei Bedarf standardisierte Tests durch.
sonderpädagogische
Testverfahren
Aktenrecherche
Intensivdiagnostik innerhalb der
Korridorklassen
(Grundschüler)
Diagnostik
Kind-Umfeld-Analyse
Gespräche
Hospitationen,
Verhaltensbeobachtung
im
Unterricht
in den
Pausen
Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016
mit Eltern
mit
Schülern
mit dem
schulischen
Umfeld
mit außerschulischen
Hilfen
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Die DSEH verfügt über eine eigene Testbibliothek. Diese umfasst sowohl standardisierte
Testverfahren für eine sonderpädagogische Diagnostik als auch entsprechende Fachliteratur und
gezielte Förderprogramme. Verwaltet wird diese von einer DSEH-Lehrkraft.
4.3 Förderung
Die Einsatzschulen der DSEH unterteilen sich in Abruf- und Präsenzschulen. Während an Schulen mit
einem Abrufangebot lediglich diagnostisch und beratend durch die DSEH gearbeitet wird, kann an
den Präsenzschulen zusätzlich eine Förderung stattfinden.
Die Förderung kann sowohl im Einzel- als auch im Gruppensetting stattfinden. Dabei können
mögliche inhaltliche Schwerpunkte der DSEH-Förderung im Förderschwerpunkt emotionale und
soziale Entwicklung sein:

eigene Gefühle wahrnehmen, benennen und verstehen

eigene Stärken und Schwächen erkennen

Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Eigenverantwortung, Selbstdisziplin und Selbstständigkeit
aufbauen und stärken

Selbstwahrnehmung und Fremdwahrnehmung gegenüberstellen

Gefühle und Bedürfnisse anderer durch die Methode des Perspektivwechsels wahrnehmen
und berücksichtigen (Empathie)

kooperatives Verhalten, kooperative Kommunikation, Kompromissfähigkeit aufbauen

respektvoller Umgang, gegenseitige Wertschätzung, Kritikfähigkeit erarbeiten und festigen

gewaltfreies Handeln in Konfliktsituationen: Reflektieren und Verstehen von schwierigen
Situationen, Konflikten und Fehlverhalten, Finden von Handlungsalternativen in
Problemsituationen mit dem Ziel eines gewaltfreien Handelns in Konfliktsituationen

Bedeutung von Regeln im schulischen Miteinander thematisieren

Impulskontrolle und Frustrationstoleranz aufbauen und steigern

durch gezielte Trainingsprogramme Aufmerksamkeit und Konzentration steigern

Lernstrategien, Strukturierung von Schulmaterial und Arbeitsplatzorganisation erarbeiten
Darüber hinaus begleitet die DSEH die ihnen gemeldeten Schüler in akuten Krisensituationen.
Möglichst zeitnah (meist am selben Tag) wird mit dem entsprechenden Schüler der Konflikt
reflektiert, bearbeitet und gemeinsam nach Handlungsalternativen gesucht.
Eine weitere Form der DSEH-Förderung besteht in der temporären Unterstützung innerhalb des
Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016
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Klassen- oder Fachlehrerunterrichts durch Unterrichtsbegleitung.
4.4 Dokumentation
Die DSEH-Lehrkräfte dokumentieren ihre Beratungs- und Förderarbeit in der Schüler- und vor allem
in der Förderakte.
Die BFZ-Beratungsanfrage, Anhänge zu Förderplänen und BFZ-Berichte zur Beschreibung des
Beratungs- und Förderverlaufs sind Bestandteile der Schülerakte. Zusätzlich können im Einzelfall
Aktenvermerke und Gesprächsprotokolle hinterlegt werden. Vertrauliche Informationen, zum
Beispiel über die familiäre Situation des Schülers, behandelt die DSEH-Lehrkraft nach dem Gebot der
Schweigepflicht und werden nicht in der Schülerakte vermerkt.
Die Förderakte, als primäres Format der Dokumentation, wird nach DSEH-internen inhaltlichen
Vorgaben geführt. Die DSEH-Lehrkraft legt für jeden, der DSEH gemeldeten Schüler, eine Förderakte
an. Im Gegensatz zur Schülerakte kann diese neben offiziellen Dokumenten einen Anamnesebogen,
Schweigepflichtentbindungen, Förderverlaufsübersichten, Gesprächsnotizen und -protokolle,
Testmaterial und Ergebnisse der sonderpädagogischen Diagnostik, Befundberichte von Ärzten,
Psychologen, Berichte von Therapeuten und anderen Institutionen und Fördermaterial beinhalten.
Die Förderakten dienen den DSEH-Lehrkräften zur Dokumentation und um Arbeitsprozesse und
Arbeitsergebnisse nachvollziehen und bewerten zu können. Förderakten werden nicht der
Schulleitung und den Lehrkräften der allgemeinen Schulen ausgehändigt. Bei einem Schulwechsel
innerhalb des Schulamtsbezirks werden die Förderakten an die jeweils zuständige DSEH-Lehrkraft
weitergegeben.
4.5 Korridorklasse
Die Korridorklassen Groß-Gerau sind ein seit dem Schuljahr
Kooperationsprojekt zwischen der DSEH und der NRD Orbishöhe GmbH.
2013/14
bestehendes
Das Angebot richtet sich an Schüler der Grundschule, die eine intensive Förderung in ihrer
emotionalen und sozialen Entwicklung benötigen. Für einen begrenzten Zeitraum werden sie in den
Räumlichkeiten der Korridorklasse gefördert und unterrichtet. Dabei ist es wichtig, dass die Kinder
mit ihrer Grundschule durch Schriftverkehr, die gegenseitige Teilnahme an Festen, möglicherweise
sogar die Teilnahme an Klassenfahrten in Kontakt bleiben.
Unterrichtet und sozialpädagogisch betreut werden die Kinder in zwei Lerngruppen mit max. 8
Schülern von 8.00 – 16.00 Uhr. Der Tag gliedert sich in einen unterrichtlichen Vormittag und
sozialpädagogische Angebote am Nachmittag. Der Unterricht orientiert sich am Rahmenlehrplan der
Grundschule mit der entsprechenden Stundenzahl für die jeweilige Klassenstufe. Die
Hauptausrichtung des Schultages liegt dennoch im sozialen Lernen.
In jeder Klasse arbeiten 3 erwachsene Bezugspersonen (1 Förderschullehrkraft und 2
Sozialpädagogen/innen) eng mit den Kindern zusammen.
Neben Diagnostik und Förderung ist die Planung der späteren Schullaufbahn eines jeden Kindes und
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die Suche des bestmöglichen Förderortes eine zentrale Aufgabe.
Die intensive Elternarbeit ist ein ebenso wichtiger Baustein der Arbeit. Dazu finden regelmäßige
Elterngespräche statt, in denen Ziele und Vereinbarungen besprochen werden.
4.6 Verfahren zur Feststellung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung im
Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
Ziel der vorbeugenden Beratungs- und Förderarbeit ist die Erlangung des Schulabschlusses an der
allgemeinen Schule. Jedoch kann es im Einzelfall dazu kommen, dass trotz Ausschöpfung
vorbeugender Maßnahmen der allgemeinen Schule und der Beratungs- und Förderarbeit der DSEH
keine wesentliche Verbesserung in der emotionalen und sozialen Entwicklung erzielt werden kann
und damit die Schullaufbahn sowie die Erlangung eines Schulabschlusses gefährdet sind. Diese
Schüler benötigen dann eine noch intensivere Förderung, die die allgemeinen Schulen, in dem im
Sinne des Schülers erforderlichen Maße, nicht leisten können. Oftmals benötigen diese Schüler kleine
Lerngruppen in einem für sie kleinen, überschaubaren und enger strukturierten Rahmen. Dies kann
an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung gewährleistet
werden. Dafür bedarf es zunächst der Feststellung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung
in diesem Förderschwerpunkt. Der Verfahrensablauf ist in der VOSB (vom 15.05.2012) geregelt.
Daraus ergibt sich ein weiterer Arbeitsschwerpunkt für die DSEH: Als zuständiges regionales BFZ für
den Förderschwerpunkt der emotionalen und sozialen Entwicklung werden die DSEH-Lehrkräfte nach
Antragstellung durch die allgemeine Schule und nach Prüfung des Antrages durch die Schulleitung
der DSEH mit dem Erstellen einer Förderdiagnostischen Stellungnahme beauftragt. Die
Förderdiagnostische Stellungnahme bildet die Grundlage für den Förderausschuss, an dem alle
Stimmberechtigten über die weitere schulische Förderung beraten und abstimmen. Den Vorsitz des
Förderausschusses hat eine DSEH-Lehrkraft inne.
4.7 Kooperationspartner
Die Kooperation und Vernetzung von Institutionen und Hilfen ermöglichen eine präzisere Prävention,
effektivere individuelle Förderung und bündelt Ressourcen. Darüber hinaus wird ein Kompetenztransfer zwischen Professionen und Institutionen ermöglicht. Die beteiligten Kooperationspartner im
schulischen und außerschulischen Bereich sind abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Auch agieren oft
mehrere Hilfsinstitutionen im Rahmen der Hilfe- bzw. Förderplanung. In vielen Fällen übernimmt die
DSEH-Lehrkraft pädagogisches Fallmanagement.
Kooperationspartner sind:

alle allgemeinen Schulen im Landkreis Groß-Gerau

Schulsozialarbeit an den allgemeinen Schulen

andere Beratungs- und Förderzentren mit anderen Förderschwerpunkten

Förderschulen

Schulpsychologischer Dienst des Staatlichen Schulamtes für den Kreis Groß-Gerau und den
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Main-Taunus Kreis

Erziehungsberatungsstellen

Allgemeiner Sozialer Dienst, Eingliederungshilfe

Teilhabeassistenz, Schulcoaching an den allgemeinen Schulen

Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

„Die NRD Orbishöhe GmbH“ als Träger der Korridorklassen

Ärzte, Psychologen, Therapeuten (medizinisch-therapeutische Einrichtungen)

Kinder- und Jugendpsychiatrien

„Zentrum für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie (KINZ)“ der Rheinhessen-Fachklinik Mainz

Sozialpädiatrische Zentren

Jugendkoordination und Jugendsachbearbeiter der Polizei
5 Schulentwicklungsprozess
Die Qualität der BFZ-Arbeit wird durch Fortbildungen, pädagogische Tage, Konferenzen und
Arbeitsgruppen sowie durch den fachlichen Austausch und die Zusammenarbeit mit
Kooperationspartnern stets intensiviert und weiterentwickelt.
Innerhalb dieser unterschiedlichen Qualifizierungsmaßnahmen eignen sich die BFZ-Lehrkräfte neue
Inhalte aus verschiedenen Themenbereichen an, um den sich immer wieder verändernden
Bedürfnissen der Klientel gerecht zu werden.
5.1 Fortbildung
Dem Kollegium der DSEH stehen unterschiedliche Angebote zur Fortbildung zur Verfügung:
- Um das Spektrum an fachlichen und pädagogischen Themen zu erweitern bzw. zu vertiefen, können
Fortbildungen individuell oder in der Gruppe bzw. als Kollegium von den DSEH-Lehrkräften besucht
werden.
- Entsprechend ihrer im Geschäftsverteilungsplan definierten Aufgaben qualifizieren sich einzelne mit
Schulleitungsaufgaben beauftragte DSEH-Lehrkräfte in den spezifischen Schwerpunkten. Hierfür
werden sowohl die Angebote des Staatlichen Schulamtes als auch der Führungskräfteakademie in
Anspruch genommen.
- Während die Lehrkräfte, die in den Korridorklassen tätig sind, zur Qualitätssicherung ihrer Arbeit
verpflichtend an einer Supervision teilnehmen, können alle Lehrkräfte der DSEH je nach Bedarf ein
Supervisionsangebot in Anspruch nehmen. Hierfür stehen dem Kollegium 8 Sitzungen pro
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Kalenderjahr zur Verfügung.
5.2 Fachlicher Austausch und Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
Wie bereits unter Punkt 4.7 aufgeführt, arbeitet die DSEH eng mit anderen Institutionen zusammen.
Dieses Netzwerk ermöglicht einen fachlichen Austausch und die Erweiterung der Kompetenzen, die
in die tägliche Beratungs- und Förderarbeit einfließen.
5.3 Konferenzstruktur
Als verbindlich für jede DSEH-Lehrkraft festgelegte Besprechungsstruktur finden Gesamtkonferenzen
und pädagogische Konferenzen statt. Die Termine werden dem Kollegium zu Beginn eines jeden
Schuljahres durch die Schulleitung der DSEH mitgeteilt.
Der Inhalt der Gesamtkonferenz orientiert sich an den Themen der Schulleitung und in den
pädagogischen Konferenzen an Themenvorschlägen des Kollegiums.
Zudem finden je nach Bedarf Personalversammlungen, einberufen durch den Personalrat der DSEH,
statt.
5.4 Arbeitsgruppen
Um die Qualität und Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Arbeit zu gewährleisten, gibt es
schulinterne Arbeitsgruppen, denen sich die DSEH-Lehrkräfte zu Beginn des Schuljahres zuordnen.
Die jeweiligen Arbeitsaufträge werden im Rahmen der Gesamtkonferenz beschlossen,
Arbeitsergebnisse in Form von Protokollen dokumentiert und schließlich innerhalb der
Gesamtkonferenz durch die jeweilige Arbeitsgruppe präsentiert.
AG Öffentlichkeitsarbeit
Erstellung von Medien
Öffentlichkeitsarbeit
im
Rahmen
der
AG Standards
Erstellung und Überarbeitung administrativer
und inhaltlicher Grundlagen für die BFZ-Arbeit
AG pädagogische Konferenz/ pädagogischer Tag
Planung und Organisation der pädagogischen
Konferenzen und pädagogischen Tage
AG Homepage
Erstellung und Pflege der DSEH-Homepage, incl.
dem internen Bereich
AG Korridorklasse
Bearbeitung Korridorklassen-interner schulischer
Themen
Um den Team-Gedanken innerhalb des DSEH-Kollegiums zu pflegen und zu stärken organisiert der
Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016
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Vergnügungsausschuss Stammtische und Betriebsausflüge.
Die Steuergruppe trifft sich zu festgesetzten Terminen seit 2012. Die Mitglieder wurden im Bereich
des Qualitätsmanagements durch das Staatliche Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den
Main-Taunus-Kreis in einer einjährigen Schulung fortgebildet.
Die Steuergruppe begleitet das jeweilige Arbeitsvorhaben, für das sich die Arbeitsgruppe die
Zustimmung aus der Gesamtkonferenz geholt hat: sie koordiniert Maßnahmen, erstellt zusammen
mit der Arbeitsgruppe einen zeitlich abgestimmten Projektplan und gewährleistet Transparenz und
klare Kommunikationswege.
Der Personalrat der DSEH besteht aus 3 Mitgliedern des Kollegiums, die die jeweils unterschiedlichen
Berufsgruppen vertreten.
Die Funktionen des IT-Beauftragten, des Datenschutzbeauftragten, des Sicherheitsbeauftragten und
des LUSD-Beauftragten werden nach einem Konferenzbeschluss an ausgewählte Personen
übertragen.
5.5 Personalentwicklung
Mit den Aufgaben der Schulleitung beauftragt wurde die Konrektorin Martina Kutschinski.
Unterstützt wird sie in ausgewählten Aufgaben durch festgelegte Kollegen/innen; aufgeführt ist dies
im Geschäftsverteilungsplan.
5.6 Evaluation und Dokumentation der DSEH-Arbeit
Etablierte Projekte der DSEH werden regelmäßig unter jeweils relevanten Fragestellungen evaluiert
und bei Bedarf den aktuellen Entwicklungen angepasst. Das Ergebnis ist im jeweiligen
Evaluationsbericht einzusehen.
Die Beratungs- und Förderarbeit jeder DSEH-Lehrkraft ist in der Förderakte dokumentiert. Ein BFZBericht zu jedem Schülerfall wird der Schulleitung der DSEH jedes Schuljahr vorgelegt und
anschließend der Förder- und Schülerakte beigefügt.
Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016
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II Ergebnisse der DSEH-Arbeit
Im Folgenden werden tabellarisch die abgeschlossenen Arbeitsvorhaben des Schuljahres 2015/16
dargestellt. Die Arbeitsvorhaben wurden im Rahmen der Gesamtkonferenz beschlossen. Sie gründen
auf einer strukturellen und fachlichen Weiterentwicklung und Verbesserung der BFZ-Arbeit.
Um sowohl schulische als auch außerschulische Institutionen über die BFZ-Arbeit im
Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung im Landkreis Groß-Gerau zu informieren und
die Schule vorzustellen, ist den DSEH-Lehrkräften eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit wichtig.
Pädagogische Tage/
pädagogische Konferenzen
Außendarstellung
-
Ein Dokumente-Ordner für die DSEH-Lehrkräfte wurde
erstellt. Dieser beinhaltet Adresslisten, administrative
Standards, Fördermaterialien.
-
Das DSEH-Kollegium hat an einer Fortbildung zum Thema
Cybermobbing teilgenommen.
-
Das DSEH-Kollegium hat an einer Capoeira-Fortbildung
teilgenommen.
-
Das DSEH-Kollegium hat Förderschulen mit den
Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung
und Kranke besucht.
-
Das DSEH-Kollegium hat sich bezüglich der Themen
Schulassistenz und Schulcoaching mit den Allgemeinen
Sozialen Diensten der Stadt Rüsselsheim und des Landkreises
Groß-Gerau ausgetauscht.
-
Das DSEH-Kollegium hat sich über die inhaltlichen
Arbeitsschwerpunkte der Institutionen DSEH und
Schulpsychologie mit dieser ausgetauscht. Es wurden
Vereinbarungen bezüglich der weiteren Zusammenarbeit
getroffen.
-
Es wurde eine Homepage erstellt und online gestellt.
-
Der DSEH-Flyer wurde aktualisiert und an das Kollegium
verteilt.
-
Eine Power-Point-Präsentation für die Außendarstellung der
Korridorklassen wurde erstellt.
-
Es wurde ein Schulprofil erstellt.
-
Das Schulprogramm wurde überarbeitet.
Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016
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Korridorklassen
Testbibliothek
Evaluation
Projektstruktur
-
Die erweiterte Konzeption der Korridorklassen wird seit dem
1. Februar 2016 umgesetzt.
-
Die Mitarbeiter der Korridorklassen haben für die Kinder und
deren Familien ein Lichterfest organisiert und dies
durchgeführt.
-
Es fand ein gemeinsames Adventsbasteln der Mitarbeiter der
Korridorklassen mit den Kindern und deren Eltern statt.
-
Zusammen mit einer Schulklasse der Nordschule wurde –
initiiert durch die DSEH – ein Sportprojekt mit den Kindern
der Korridorklassen durchgeführt. Angeleitet wurde dies
durch den Verein Perpetuum mobile e.V.
-
Ein Sommerfest für Kinder der Korridorklassen, deren
Familien und Kooperationspartner fand statt.
-
Es hat eine Inventur der Testbibliothek stattgefunden.
-
Neue standardisierte Testverfahren, Fachliteratur und
Fördermaterialien wurden angeschafft.
-
Die administrativen Standards wurden evaluiert.
-
Die DSEH-Arbeit wurde durch das Kollegium evaluiert und
diente als Grundlage für das Schulprofil und Schulprogramm.
-
Die Tages- und Klassenstrukturen sowie die
Aufnahmekriterien für die Korridorklassen wurden evaluiert.
-
Die Arbeitsqualität und Arbeitszufriedenheit innerhalb der
einzelnen Arbeitsgruppen wurden evaluiert.
-
Eine zukünftige Projektstruktur, die die verbindliche Struktur
der Arbeitsgemeinschaften ablösen soll, wurde entwickelt.
-
Ein Formular, was für die einzelnen Projekte verbindlich
genutzt werden soll, wurde erstellt. Festgehalten sind dabei
das Projekt selbst, die beteiligten Personen und einzelne
Arbeitsschritte mit jeweiliger Zeitleiste.
-
Die neue Projektstruktur wurde im Rahmen der
Gesamtkonferenz vorgestellt und verabschiedet.
-
Ideen für zukünftige Projekte wurden im Rahmen der
Gesamtkonferenz gesammelt.
Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016
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III Schulentwicklungsprogramm für das Schuljahr 2015/16
1 Laufende Arbeitsvorhaben
Modellregion des
Schulamtsbezirks Landkreis
Groß-Gerau
-
Die DSEH ist ein Mitglied der Steuergruppe und in allen 3
Regionalgruppen der Modellregion vertreten.
-
Die DSEH ist in allen Gremien hinsichtlich der Entwicklung
von Schul- und BFZ-Strukturen beteiligt.
-
Die DSEH ist ein Mitglied der AG Jugendhilfe und Schule und
arbeitet aktiv an allen sonderpädagogischen
Themenschwerpunkten mit.
ETEP-Fortbildung
-
Es finden Gespräche hinsichtlich der Organisation und
Umsetzung der ETEP-Qualifikation statt.
Korridorklassen
-
Die Aufnahmekriterien, die Klassenstruktur und die
Tagesstruktur der Korridorklassen werden den aktuellen
Entwicklungen stets angepasst und weiterentwickelt.
Regionale Zuständigkeiten
-
Die Schulleitung strebt die Versorgung der Schulen einer
Region durch ein festes DSEH-Team an (Grundschulen und
Sek.- Schulen).
Schulprofil/ Schulprogramm
-
Das Schulprofil und Schulprogramm werden fortgeschrieben.
Projektstruktur
-
Innerhalb der Steuergruppe werden aus den Ideen des
Kollegiums für zukünftige Arbeitsvorhaben, Projekte
formuliert.
-
Innerhalb der Gesamtkonferenz werden die Projekte
vorgestellt und verabschiedet.
-
Die DSEH-Lehrkräfte ordnen sich den Projekten zu.
ETEP-Qualifikation
-
Die ETEP-Qualifikation wird durchgeführt.
Projektstruktur
-
Die neue Projektstruktur wird umgesetzt.
-
Die Projektstruktur wird im Mai 2017 evaluiert.
2 Neue Arbeitsvorhaben
Schulprogramm DSEH, Stand Juli 2016
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Inklusive Schulbündnisse
(iSB)
-
Die DSEH-Lehrkräfte bilden sich hinsichtlich der
Anforderungen (Erweiterung der Zuständigkeit für
Förderschwerpunkte, die das Schulbündnis mit sich bringt)
fort: Fachrichtungen Lernen, Sprache.
-
Die DSEH entwickelt gemeinsam mit anderen BFZ-Lernen
eine neue BFZ-Struktur.
Kooperationspartner
-
Das Kollegium sucht den Austausch mit der Schulsozialarbeit,
um allgemein gültige Vereinbarungen bezüglich der weiteren
Zusammenarbeit zu treffen und Arbeitsbereiche für die
allgemeine Schule klar zu definieren.
Korridorklassen
-
Bis Dezember 2016 wird ein neuer Evaluationsbericht über
die Korridorklassen erstellt.
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