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„Allgemeine Transport- und Lagerungsbedingungen für die
Materialien”
1.
Prüfen Sie, ob die Lieferspezifikation mit der tatsächlich gelieferten Ware
übereinstimmt. Die gelieferte Ware ist sorgfältig in Augenschein zu nehmen und im Falle
der Feststellung von sichtbaren Schäden und/oder Mängeln sind diese genau im
Abnahmeprotokoll oder im Frachtbrief zu beschreiben und mit der Unterschrift des
Frachtführers zu bestätigen.
2.
Bei der Entladung wird empfohlen, die Schlingen oder Gabelstapler mit
entsprechendem Abstand der Gabel zu verwenden, die gegen Oberflächenbeschädigung
(Kratzer, Dellen usw.) gesichert sind.
3.
Beim manuellen Be- und Entladen ist das Verschieben von Platten übereinander
und am Boden zu vermeiden. Die Platten sind zu heben. Besonders lange Platten sollen
vertikal ausgerichtet und ca. alle 3 m gestützt werden.
4.
Es wird die einschichtige Lagerung von Paketen empfohlen. Der Abstand von
Paketen und Rollen zum Boden soll mindestens 20 cm betragen.
5.
Die Bleche und Erzeugnisse sind in trockenen, gut belüfteten Räumen zu lagern.
Während der Lagerung sind sie vor plötzlichen Änderungen von Temperatur und
Luftfeuchtigkeit zu schützen, die zur Kondensation des Wasserdampfes (Absorption der
Feuchtigkeit aus der Luft), vor allem auf den Oberflächen von Blechen führen können, die
miteinander in Berührung kommen, was die Ursache für die Bildung von weißen
Korrosionsflecken auf den verzinkten Blechen und Beschädigungen der Beschichtungen
der beschichteten Bleche sein kann. Man darf das Feuchtwerden nicht zulassen, indem
man die Platten mit entsprechenden Abstandhaltern umlegt. Freie Luftzirkulation
zwischen den einzelnen Platten verhindert die Beschädigungen in Folge der Wirkung der
Feuchtigkeit.
6.
Im Falle der Notwendigkeit der kurzfristigen Platzierung von Blechen und
Erzeugnissen im offenen Raum (für die Dauer der Montagearbeiten) ist die Neigung der
Pakete entlang der Platte zu sichern, um Wasser abzuleiten. Das Paket ist vor
Niederschlägen abzudecken, indem man eine freie Luftzirkulation sicherstellt. Der
Zustand der Feuchtigkeit ist zu kontrollieren.
7.
Im Falle des Nasswerden von Rollen sind diese unbedingt zu verpacken und vor
der Lagerung zu trocknen, dagegen im Falle des Nasswerdens von Platten sind diese
unbedingt mit Abstandshaltern voneinander abzutrennen.
8.
Im Falle der Abnahme von Fahrzeugen soll der Frachtführer das Material vor
Nasswerden und Beschädigung schützen.
9.
Falls die Bleche oder die Erzeugnisse mit Schutzfolie der Wirkung der
Sonnenstrahlung und Feuchtigkeit ausgesetzt werden, kann es eine Ursache für die
Beschädigung von Lackbeschichtungen sein. Nach der Montage ist die Schutzfolie sofort
zu entfernen.
10.
Nach dem Abschluss der Montagearbeiten sind die Oberflächen der Bleche zu
reinigen, so dass keine Verunreinigungen (insbesondere metallene) verbleiben, die die
Beschädigung von Lack- und Zinkbeschichtungen (Kratzer, Rostbeläge, Perforation usw.)
verursachen können.
11.
Zum Schneiden von Blechen ist eine elektrische Schere mit Drehkopf zu
verwenden. Im Falle der Verwendung von Schleifmaschinen werden die Reklamationen
nicht berücksichtigt.
12.
Das Auftreten von Schäden auf der Blechoberfläche infolge der Feuchtigkeit und
mechanischen Beschädigung hat die Abweisung etwaiger Reklamationen zur Folge.
13.
Es wird empfohlen, die Bleche mit organischen Beschichtungen vor Ablauf von 3
Monaten ab dem Lieferdatum zu verarbeiten.
14.
Die Verarbeitung von Blechen mit organischen Beschichtungen ist bei
Minustemperaturen zu vermeiden. Die empfohlene Temperatur beträgt über 15 °C.
HINWEIS: Die aluverzinkten Bleche bilden eine Gruppe der beschichteten Bleche.