„Allgemeine Transport- und Lagerungsbedingungen für die Materialien” 1. Prüfen Sie, ob die Lieferspezifikation mit der tatsächlich gelieferten Ware übereinstimmt. Die gelieferte Ware ist sorgfältig in Augenschein zu nehmen und im Falle der Feststellung von sichtbaren Schäden und/oder Mängeln sind diese genau im Abnahmeprotokoll oder im Frachtbrief zu beschreiben und mit der Unterschrift des Frachtführers zu bestätigen. 2. Bei der Entladung wird empfohlen, die Schlingen oder Gabelstapler mit entsprechendem Abstand der Gabel zu verwenden, die gegen Oberflächenbeschädigung (Kratzer, Dellen usw.) gesichert sind. 3. Beim manuellen Be- und Entladen ist das Verschieben von Platten übereinander und am Boden zu vermeiden. Die Platten sind zu heben. Besonders lange Platten sollen vertikal ausgerichtet und ca. alle 3 m gestützt werden. 4. Es wird die einschichtige Lagerung von Paketen empfohlen. Der Abstand von Paketen und Rollen zum Boden soll mindestens 20 cm betragen. 5. Die Bleche und Erzeugnisse sind in trockenen, gut belüfteten Räumen zu lagern. Während der Lagerung sind sie vor plötzlichen Änderungen von Temperatur und Luftfeuchtigkeit zu schützen, die zur Kondensation des Wasserdampfes (Absorption der Feuchtigkeit aus der Luft), vor allem auf den Oberflächen von Blechen führen können, die miteinander in Berührung kommen, was die Ursache für die Bildung von weißen Korrosionsflecken auf den verzinkten Blechen und Beschädigungen der Beschichtungen der beschichteten Bleche sein kann. Man darf das Feuchtwerden nicht zulassen, indem man die Platten mit entsprechenden Abstandhaltern umlegt. Freie Luftzirkulation zwischen den einzelnen Platten verhindert die Beschädigungen in Folge der Wirkung der Feuchtigkeit. 6. Im Falle der Notwendigkeit der kurzfristigen Platzierung von Blechen und Erzeugnissen im offenen Raum (für die Dauer der Montagearbeiten) ist die Neigung der Pakete entlang der Platte zu sichern, um Wasser abzuleiten. Das Paket ist vor Niederschlägen abzudecken, indem man eine freie Luftzirkulation sicherstellt. Der Zustand der Feuchtigkeit ist zu kontrollieren. 7. Im Falle des Nasswerden von Rollen sind diese unbedingt zu verpacken und vor der Lagerung zu trocknen, dagegen im Falle des Nasswerdens von Platten sind diese unbedingt mit Abstandshaltern voneinander abzutrennen. 8. Im Falle der Abnahme von Fahrzeugen soll der Frachtführer das Material vor Nasswerden und Beschädigung schützen. 9. Falls die Bleche oder die Erzeugnisse mit Schutzfolie der Wirkung der Sonnenstrahlung und Feuchtigkeit ausgesetzt werden, kann es eine Ursache für die Beschädigung von Lackbeschichtungen sein. Nach der Montage ist die Schutzfolie sofort zu entfernen. 10. Nach dem Abschluss der Montagearbeiten sind die Oberflächen der Bleche zu reinigen, so dass keine Verunreinigungen (insbesondere metallene) verbleiben, die die Beschädigung von Lack- und Zinkbeschichtungen (Kratzer, Rostbeläge, Perforation usw.) verursachen können. 11. Zum Schneiden von Blechen ist eine elektrische Schere mit Drehkopf zu verwenden. Im Falle der Verwendung von Schleifmaschinen werden die Reklamationen nicht berücksichtigt. 12. Das Auftreten von Schäden auf der Blechoberfläche infolge der Feuchtigkeit und mechanischen Beschädigung hat die Abweisung etwaiger Reklamationen zur Folge. 13. Es wird empfohlen, die Bleche mit organischen Beschichtungen vor Ablauf von 3 Monaten ab dem Lieferdatum zu verarbeiten. 14. Die Verarbeitung von Blechen mit organischen Beschichtungen ist bei Minustemperaturen zu vermeiden. Die empfohlene Temperatur beträgt über 15 °C. HINWEIS: Die aluverzinkten Bleche bilden eine Gruppe der beschichteten Bleche.
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