Heiraten - Tønder Kommune

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Heiraten
Ausländische Paare können in Tønder Gemeinde heiraten
Als Ausländer können Sie in Tønder getraut werden. Viele dänische und ausländische Paare erleben jede
Woche einen wunderschönen, unvergesslichen Tag in Tønder Gemeinde.
Bevor Sie einen Termin zur Eheschliessung ausmachen können, müssen Sie uns die benötigten Dokumente für
die Sachbearbeitung im Voraus zuschicken.
Wir bearbeiten schnellst möglich Ihren Antrag, und Sie bekommen innerhalb von etwa zwei Wochen eine
Antwort von uns.
Wir sprechen deutsch und englisch.
Vorgang
Folgende Kopien im Voraus per E-Mail oder ausnahmsweise per Post zuschicken
? nur pdf-Anhänge, keine Zip-Dateien und bei Post bitte E-mail für die Rückantwort angeben:
Benötigte Dokumente (siehe unten)
Kopie vom Einzahlungsbeleg (70 Euro pro Paar)
Ein paar Terminwünsche
Sobald Ihre E-Mail bei uns eingegangen ist, bekommen Sie eine automatische Bestätigung des Eingangs.
Sachbearbeitungsdauer: Etwa zwei Wochen.
Gleich nach der Sachbearbeitung melden wir uns wieder bei Ihnen. Bei E-Mail bitte Ihren Spam-Ordner
beachten.
Terminvereinbarung
Persönliche Anmeldung, beide Partner - Montag oder Dienstag
Trauung 2-3 Tage später (keine Ausnahmen)
Trauung am Tag der Anmeldung ist nicht möglich
Es ist nicht möglich, ohne Termin zur Anmeldung zu kommen.
Die Anmeldung/Trauung wird auf Deutsch, Englisch oder Dänisch durchgeführt. Wenn Sie oder Ihre Trauzeugen
keiner dieser Sprachen verstehen, müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen.
Benötigte Dokumente
Dokumente müssen in Originalsprache und in dänischer, deutscher oder englischer Sprache zugeschickt
werden - nur anerkannter Übersetzer.
Reisedokumente
EU-Staatsangehörige:
Gültiger Reisepass oder Personalausweis/ID-Karte (je nach Nationalität)
Nicht EU-Staatsangehörige:
Gültiger Reisepass
Nachweis des legalen Aufenthaltes (je nach Nationalität) durch:
Visum oder
Aufenthaltstitel/Aufenthaltsgenehmigung oder
Fiktionsbescheinigung laut §81, Absatz 4 oder
Einreisestempel ins Schengen-Gebiet oder
ähnliches
Bitte beachten - nicht ausreichend:
Duldung
Ausweisersatz
Aufenthaltsgestattung
oder ähnliches
Familienstandsbescheinigung ? nicht älter als 4 Monate
Bescheinigung aus allen Ländern, in denen Sie im ehefähigen Alter gelebt haben.
Wenn Sie schon verheiratet waren ? nur Bescheinigungen ab dem Datum der Scheidung/Verwitwung.
Die Bescheinigung muss folgendes beinhalten:
Aktuelle Adresse
Familienstand (ledig/geschieden/verwitvet)
Geburtsurkunde
Falls diese nicht vorhanden ist, reichen die gültigen Reisedokumente mit Angabe des Geburtsortes aus
Im Zweifelsfall kann eine Legalisierung der Dokumente verlangt werden.
Schon verheiratet gewesen?
Scheidung - Nur Dokumente von der letzten Ehe müssen vorgelegt werden.
Scheidung innerhalb der EU und in den USA, Kanada, Neuseeland, Australien, Serbien,
Montenegro und Mazedonien ausgestellt:
Scheidungsurteil vom Gericht (alle Seiten) mit Rechtskraftvermerk
Scheidung ausserhalb der EU ausgestellt:
Scheidungsurteil vom Gericht (alle Seiten) mit Rechtskraftvermerk. Das Scheidungsurteil
muss in Original und mit Legalisierung/Apostille eingereicht werden - siehe den Punkt
"Legalisierung/Apostille" unten. Die volle Legalisierung/Apostille muss auch in übersetzer
Form vorliegen - nur anerkannter Übersetzer.
Todesfall
Sterbeurkunde innerhalb der EU und in den USA, Kanada, Neuseeland, Australien, Serbien,
Montenegro und Mazedonien ausgestellt:
Name des Verstorbenen sowie Name des Ehepartners müssen angegeben sein.
Sterbeurkunde ausserhalb der EU ausgestellt:
Name des Verstorbenen sowie Name des Ehepartners müssen angegeben sein.
Die Urkunde muss in Original und mit Legalisierung/Apostille eingereicht werden - siehe den
Punkt "Legalisierung/Apostille" unten. Die volle Legalisierung/Apostille muss auch in
übersetzer Form vorliegen - nur anerkannter Übersetzer.
Besonders für amerikanische und englische Soldaten die in
Deutschland stationiert sind
Folgendes muss zugeschickt werden:
Military ID-Karte (Nachweis des legalen Aufenthaltes)
Leave Order (spätestens bei der Anmeldung vorlegen)
?Permission for Marriage? mit Familienstand vom Commander (anstatt
Familienstandsbescheinigung)
Unter 18 Jahren / Erwachsene unter Betreuung
Personen, die unter 18 Jahren alt sind, und Erwachsene unter Betreuung müssen eine Sondererlaubnis
haben. Formulare bei uns beantragen.
Kosten/Bankverbindung
Die Prüfungsgebühr beträgt 500 DKK - etwa 70 EUR pro Paar.
Der Betrag muss im Voraus überwiesen und der Zahlungsbeleg zusammen mit den benötigten Dokumenten
zugeschickt werden.
Bitte überweisen Sie den Betrag i Euro, ansonsten bekommen wir auf Grund weiterer Bankgebühren nicht den
vollen Betrag.
Bitte beide Familiennamen im Verwendungszweck angeben.
Für die Eheschliessung fallen keine weiteren Kosten an.
Bankverbindung:
Sydbank, Flensburg, (Deutschland)
Kontoinhaber: Tønder Kommune
Bankleitzahl: 21510600
Konto-Nr.: 1000536538
oder
IBAN-Nr.: DE95215106001000536538
BIC-Kode/SWIFT-Adresse: SYBKDE22
Anmeldung und Trauung
Anmeldung und Trauung finden in der gleichen Woche statt.
Persönliche Anmeldung ? beide Partner - Montag und Dienstag (nur nach Absprache), Standesamt, Jomfrustien
8, 1. Stock, DK-6270 Tønder, dem Rathaus gegenüber.
Alle Originaldokumente, die Sie uns in Kopie geschickt haben ? sowohl in Originalsprache als auch in
eventueller Übersetzung ? müssen Sie mitbringen.
Die Trauung findet 2-3 Tage nach Anmeldung statt - Mittwoch, Donnerstag oder Freitag.
Die genaue Uhrzeit und Ort der Trauung erhalten Sie bei der Anmeldung.
Geplante Anmeldungs- und Trauungstermine in 2016:
Kalenderwoche 21-50
Anmeldung Montag - Trauung Donnerstag, oder eventuell Mittwoch.
Anmeldung Dienstag ? Trauung Freitag, oder eventuell Donnerstag.
Kalenderwoche 51
Anmeldung Montag - Trauung Mittwoch
Anmeldung Dienstag ? Trauung Donnerstag
Kalenderwoche 52 und 01/2017 - Keine Trauungen
Aufenthalt und Informationen über Tønder Gemeinde
Vom Tag der Anmeldung bis zum Tag der Trauung, müssen Sie erreichbar sein und wenn nötig bei uns
vorbeikommen können.
Allgemeinde Informationen über Tønder Gemeinde (Übernachtungsmöglichkeiten, siehe Seite 120-121):
[1]
Es gibt keine Übernachtungspflicht.
Trauzeugen
Zwei Trauzeugen müssen bei der Trauung anwesend sein. Verwandte und Freunde dürfen als Trauzeugen
eingetragen werden - vollständige Namen und Adressen bei der Anmeldung mitteilen. Falls Sie keine eigene
Trauzeugen mitbringen, stellen wir Ihnen gerne zwei kostenlos zur Verfügung ? wird bei der Anmeldung
verabredet.
Legalisierung/Apostille
Eine Legalisierung/Apostille ist eine Bestätigung der Unterschrift eines Originaldokumentes.
Ein Dokument muss immer in dem Land legalisiert/apostilliert werden, wo es ausgestellt wurde.
Eine Legalisierung besteht normalerweise aus drei Unterschriften in folgender Reihenfolge:
1. Das betreffende Ministerium ? Justiz-/Innenministerium.
2. Das Aussenministerium.
3. Die örtliche dänische Botschaft oder das Generalkonsulat.
Eine Apostille ist ein Stempel, der normalerweise durch das Aussenministerium im ausstellenden Land
zugeteilt wird.
Apostilleländer [2]
Anerkennung der Ehe
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihren eigenen Behörden, ob eine bei uns eingegangene Ehe in Ihrem Heimatland
anerkannt wird.
Deutsch-dänisches Beglaubigungsabkommen [3]
Vergessen Sie beide nicht, die Trauung bei Ihren eigenen Behörden anzumelden - sowohl in der Stadt, wo Sie
angemeldet sind, als auch in Ihrem Heimatland, falls unterschiedlich.
Trauschein/Apostille auf Ihren Trauschein
In Verbindung mit der Trauung überreichen wir Ihnen 2 internationale Trauscheine, die in fünf Sprachen
ausgestellt sind (dänisch, deutsch, englisch, spanisch und französisch).
Wenn Sie Ihren Trauschein im Ausland vorlegen, wird oft eine Apostille verlangt.
Eine Urkunde, die in Dänemark ausgestellt ist, kann allein beim Aussenministerium in Kopenhagen eine
Apostille bekommen (dies ist per Post möglich).
Info über Legalisation/Apostille [4]
Neuausstellung eines Trauscheins
Sie können jederzeit einen neuausgestellten Trauschein bei uns anfordern.
Gebühr für die Ausstellung:
1-3 Urkunden: 185 DKK/25€
4 oder mehrere Urkunden: 370 DKK/50€
Bitte Gebühr an dieses deutsche Bankkonto überweisen:
Sydbank, Flensburg (Deutschland)
Kontoinhaber: Tønder Kommune
Bankleitzahl: 21510600
Konto-Nr.: 1000536538
oder
IBAN-Nr.: DE95215106001000536538
BIC-Kode/SWIFT-Adresse: SYBKDE22
Bitte Ihre Name (nicht Name vom Einzahler, wenn unterschiedlich) und den Text ?Heiratsurkunde? im
Verwendungszweck angeben.
Bitte kein Geld per Post schicken.
Bitte diese Informationen an uns per E-Mail schicken: [email protected] [5]
Wo hat die Trauung stattgefunden:
Tønder
Løgumkloster
Højer
Bredebro
Toftlund
Skærbæk
Nummer der Heiratsurkunde (wenn vorhanden), z.B. 1111/2007
Datum und Jahr der Trauung
Quittung über die eingezahlte Gebühr ? Wichtig
Anzahl von gewünschten Heiratsurkunden
Ihre jetzige Adresse.
Sachbearbeitungsdauer: Etwa zwei Wochen.
Warum gerade Tønder?
Seit Jahren heiraten viele Paare aus aller Welt in Tønder.
Unsere Merkmale sind:
Sehr grosse Erfahrung
Eine korrekte, unkomplizierte und schnelle Sachbearbeitung
Sehr gute Sprachkenntnisse (deutsch und englisch)
Entgegenkommende Mitarbeiter/Standesbeamtinnen
Kostenlose Trauzeugen
Ein persönliches Trauungserlebnis in historischen, romantischen Umgebungen
Wir bemühen uns sehr bei jedem einzelnen Paar.
Kilde-URL: http://toender.dk/node/2851
Links
[1] http://issuu.com/romo-tonderturistforening/docs/r__m__-t__nder_guide_2016_low/1?e=15723887/32668316
[2] http://um.dk/en/travel-and-residence/legalisation/apostille-auf-deutsch
[3] http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/CIEC-Dokumente/uebereinkommenV/ue07.html
[4] http://um.dk/en/travel-and-residence/legalisation/how-do-i-find-the-legalisation-office/legalisation-auf-deutsch
[5] mailto:[email protected]