Kosten: Für Paare, die nicht zum Pfarrbereich Mupperg gehören, kostet die Nutzung der Kirche 150,00 Euro. Damit leisten sie ihren Beitrag zur Erhaltung dieser wertvollen Kirche, den die Mitglieder der Ortsgemeinde nicht allein stellvertretend dauerhaft aufbringen können. Weitere „Betriebs“kosten in der Heilig Geist Kirche: 50,00 Euro für Glockengeläut, Strom und Co. 30,00 Euro für Küster –und Reinigungsdienste 20,00 Euro bei der Erstellung und Verteilung des Gottesdienstprogrammes (Liedblattes) für die Festgemeinde vor Ort 50,00 Euro Organistendienst vor Ort (so es dem Ortsorganisten terminlich und zeitlich möglich ist). Besonderer Blumenschmuck ist durch sie selbst zu organisieren. Dies sind Grundbeträge zur Deckung der Kosten, über freiwillige Spenden freut sich die Gemeinde und dankt herzlich! Übrigens…gibt es die Möglichkeit, im Kirchgemeinderaum mit Küche und WC (bis 35 Personen; 50,00 Euro Tagesnutzung) oder im benachbarten restaurierten Bürgerhaus „Roter Ochse“ zu feiern. Sie möchten sich kirchlich trauen lassen… …in unserer wunderschönen Heilig Geist Kirche in Mupperg? Bitte klären Sie Ihre Terminwünsche frühzeitig mit der Ortspfarrerin! Kontakt: Pfarrerin und Klinikseelsorgerin Christina Weigel, Ev. Pfarramt, Gefeller Strasse 1 in 96524 Neuhaus-Schierschnitz. Tel.: 036764-72311 oder mobil: 01520 – 1823830. Mail: [email protected] Fax. : 036764 – 809753. …auf dem Kirchhof vor der Mupperger Kirche nach der kirchlichen Trauung. Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Entschluss! Hier finden Sie einige nützliche inhaltliche und organisatorische Hinweise für Ihren Traugottesdienst. Glückliche Paare empfinden Ihre Liebe als „ein Geschenk des Himmels“. Sie wissen, dass diese Liebe nicht selbstverständlich ist. Sie fühlen, dass sie dem geliebten Menschen vertrauen können und er ihnen anvertraut ist. Wenn Sie dann heiraten, wollen beide Partner zusammenbleiben, in guten wie in schwierigen Zeiten durch ein ganzes Leben und bitten in der kirchlichen Trauung Gott um seinen Segen für Ihre Liebesbeziehung. Die kirchliche Trauung ist ein feierlicher und sehr persönlicher Gottesdienst in der festlichen Atmosphäre einer Kirche. In diesem Traugottesdienst bejaht das Paar seine Entscheidung füreinander vor Gott und vor der Gemeinde, deshalb ihr öffentliches Trauversprechen. Freunde, Bekannte und Verwandte, die ganze Hochzeitsgemeinde, begleiten das Brautpaar bei diesem Schritt. Das Brautpaar dankt Gott für das Geschenk ihrer Liebe und sucht nach Unterstützung für den gemeinsamen Lebensweg. Gottes Segen und die Gemeinschaft der Glaubenden sollen ihre Liebe stärken, tragen und geleiten. Der „Schönste Tag des Lebens“ beginnt mit den läutenden Glocken und einer gemeinsam vorbereiteten und unvergesslichen Stunde in der Kirche als Ort, der von gelingendem und behütetem Leben über die Zeiten in Gottes ewiger Liebe erzählt. Alle, die sich mit dem Brautpaar freuen, bringen ihre Freude in gemeinsam gesungenen festlichen Liedern und gemeinsamen Texten und Gebeten miteinander und füreinander zum Ausdruck. Vor der Trauung gibt es das/die Traugespräch/e mit der/dem zuständigen Pfarrer/in ihrer Wahl. Im gemeinsamen Austausch wird der Ablauf des Gottesdienstes beraten und es kommt zur Sprache, was das Brautpaar bewegt. So kann die Traupredigt zu ihrem Trauspruch den sie sich selbst auswählen (z.B. www.trauspruch.de) sehr persönlich sein und der Ablauf des Gottesdienstes miteinander vollzogen werden. Andere Familienmitglieder, Trauzeugen, FreundInnen können sich gern mit Ihren Begabungen einbringen. Sie selbst bringen sich mit Ihren Vorstellungen zu Ablauf und Inhalt ihrer Trauung ein! Sie machen sich Gedanken zu Ihrem Trauversprechen, zu biblischen und begleitenden Texten, die für Sie persönlich von Wert sind, sie denken mit dem Pfarrer/ der Pfarrerin über Kirchenschmuck (vor Ort gibt es den „Blumenhof Löffler“), Lieder, Musik und persönliche Rituale (z. Bsp. Hochzeitskerze) nach, die sie sich als ChristInnen wünschen. Voraussetzung für die Durchführung einer kirchlichen Trauung ist die vorangegangene standesamtliche Trauung. (Sonst ist es eine persönliche Segnungsfeier.) Sind beide Ehepartner Mitglied der evangelischen Kirche ist es ein Traugottesdienst mit einem gemeinsamen Trauversprechen vor Gott. Ist nur ein Ehepartner/ in Mitglied der evangelischen Kirche, wird es „ein Gottesdienst zur Eheschliessung“ sein, der inhaltlich im Ablauf gemeinsam vorüberlegt wird. Wenn einer der beiden Partner katholische/r Christ/ in ist und keine ökumenische Trauung stattfinden soll, benötigen Sie im Vorfeld einen Dispens, d.h. eine Befreiung katholischer ChristInnen von der Verpflichtung zur Eheschließung durch einen katholischen Priester, sie können dann gemeinsam evangelisch heiraten, ohne dabei ihre katholischen Rechte zu verlieren, ansonsten trauen katholische Priester und evangelische Pfarrer/innen gemeinsam, ökumenisch. Haben beide oder ein Partner ihren Wohnsitz außerhalb des Pfarrbereiches Mupperg, ist eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung in der evangelischen Kirche des Pfarramtes des Hauptwohnsitzes notwendig und eine Dimmissoriale (d.h. ´Einverständnis` des/der zuständigen Ortspfarrers/in über die Durchführung einer Amtshandlung in einem anderen Amtsbereich.)
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