Sie möchten sich kirchlich trauen lassen…

Kosten:
Für Paare, die nicht zum Pfarrbereich Mupperg gehören, kostet die
Nutzung der Kirche 150,00 Euro. Damit leisten sie ihren Beitrag zur
Erhaltung dieser wertvollen Kirche, den die Mitglieder der
Ortsgemeinde nicht allein stellvertretend dauerhaft aufbringen
können.
Weitere „Betriebs“kosten in der Heilig Geist Kirche:
50,00 Euro für Glockengeläut, Strom und Co.
30,00 Euro für Küster –und Reinigungsdienste
20,00 Euro bei der Erstellung und Verteilung des
Gottesdienstprogrammes (Liedblattes) für die Festgemeinde vor Ort
50,00 Euro Organistendienst vor Ort (so es dem Ortsorganisten
terminlich und zeitlich möglich ist).
Besonderer Blumenschmuck ist durch sie selbst zu organisieren.
Dies sind Grundbeträge zur Deckung der Kosten, über freiwillige
Spenden freut sich die Gemeinde und dankt herzlich!
Übrigens…gibt es die Möglichkeit, im Kirchgemeinderaum mit Küche und WC
(bis 35 Personen; 50,00 Euro Tagesnutzung) oder im benachbarten restaurierten
Bürgerhaus „Roter Ochse“ zu feiern.
Sie möchten sich kirchlich
trauen lassen…
…in unserer wunderschönen
Heilig Geist Kirche in Mupperg?
Bitte klären Sie Ihre Terminwünsche frühzeitig mit der
Ortspfarrerin!
Kontakt: Pfarrerin und Klinikseelsorgerin Christina Weigel,
Ev. Pfarramt,
Gefeller Strasse 1 in 96524 Neuhaus-Schierschnitz.
Tel.: 036764-72311 oder mobil: 01520 – 1823830.
Mail: [email protected] Fax. : 036764 – 809753.
…auf dem Kirchhof vor der Mupperger
Kirche nach der kirchlichen Trauung.
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Entschluss!
Hier finden Sie einige nützliche inhaltliche und organisatorische
Hinweise für Ihren Traugottesdienst.
Glückliche Paare empfinden Ihre Liebe als „ein Geschenk des
Himmels“. Sie wissen, dass diese Liebe nicht selbstverständlich ist.
Sie fühlen, dass sie dem geliebten Menschen vertrauen können und
er ihnen anvertraut ist. Wenn Sie dann heiraten, wollen beide Partner
zusammenbleiben, in guten wie in schwierigen Zeiten durch ein
ganzes Leben und bitten in der kirchlichen Trauung Gott um seinen
Segen für Ihre Liebesbeziehung. Die kirchliche Trauung ist ein
feierlicher und sehr persönlicher Gottesdienst in der festlichen
Atmosphäre einer Kirche. In diesem Traugottesdienst bejaht das
Paar seine Entscheidung füreinander vor Gott und vor der
Gemeinde, deshalb ihr öffentliches Trauversprechen. Freunde,
Bekannte und Verwandte, die ganze Hochzeitsgemeinde, begleiten
das Brautpaar bei diesem Schritt. Das Brautpaar dankt Gott für das
Geschenk ihrer Liebe und sucht nach Unterstützung für den
gemeinsamen Lebensweg. Gottes Segen und die Gemeinschaft der
Glaubenden sollen ihre Liebe stärken, tragen und geleiten. Der
„Schönste Tag des Lebens“ beginnt mit den läutenden Glocken und
einer gemeinsam vorbereiteten und unvergesslichen Stunde in der
Kirche als Ort, der von gelingendem und behütetem Leben über die
Zeiten in Gottes ewiger Liebe erzählt. Alle, die sich mit dem
Brautpaar freuen, bringen ihre Freude in gemeinsam gesungenen
festlichen Liedern und gemeinsamen Texten und Gebeten
miteinander und füreinander zum Ausdruck.
Vor der Trauung gibt es das/die Traugespräch/e mit der/dem
zuständigen Pfarrer/in ihrer Wahl. Im gemeinsamen Austausch wird
der Ablauf des Gottesdienstes beraten und es kommt zur Sprache,
was das Brautpaar bewegt. So kann die Traupredigt zu ihrem
Trauspruch den sie sich selbst auswählen (z.B. www.trauspruch.de)
sehr persönlich sein und der Ablauf des Gottesdienstes miteinander
vollzogen werden. Andere Familienmitglieder, Trauzeugen,
FreundInnen können sich gern mit Ihren Begabungen einbringen.
Sie selbst bringen sich mit Ihren Vorstellungen zu Ablauf und Inhalt
ihrer Trauung ein! Sie machen sich Gedanken zu Ihrem
Trauversprechen, zu biblischen und begleitenden Texten, die für Sie
persönlich von Wert sind, sie denken mit dem Pfarrer/ der Pfarrerin
über Kirchenschmuck (vor Ort gibt es den „Blumenhof Löffler“),
Lieder, Musik und persönliche Rituale (z. Bsp. Hochzeitskerze)
nach, die sie sich als ChristInnen wünschen.
Voraussetzung für die Durchführung einer kirchlichen Trauung ist
die vorangegangene standesamtliche Trauung. (Sonst ist es eine
persönliche Segnungsfeier.) Sind beide Ehepartner Mitglied der
evangelischen Kirche ist es ein Traugottesdienst mit einem
gemeinsamen Trauversprechen vor Gott. Ist nur ein Ehepartner/ in
Mitglied der evangelischen Kirche, wird es „ein Gottesdienst zur
Eheschliessung“ sein, der inhaltlich im Ablauf gemeinsam
vorüberlegt wird. Wenn einer der beiden Partner katholische/r
Christ/ in ist und keine ökumenische Trauung stattfinden soll,
benötigen Sie im Vorfeld einen Dispens, d.h. eine Befreiung
katholischer ChristInnen von der Verpflichtung zur Eheschließung
durch einen katholischen Priester, sie können dann gemeinsam
evangelisch heiraten, ohne dabei ihre katholischen Rechte zu
verlieren, ansonsten trauen katholische Priester und evangelische
Pfarrer/innen gemeinsam, ökumenisch.
Haben beide oder ein Partner ihren Wohnsitz außerhalb des
Pfarrbereiches Mupperg, ist eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung in
der evangelischen Kirche des Pfarramtes des Hauptwohnsitzes
notwendig und eine Dimmissoriale (d.h. ´Einverständnis` des/der
zuständigen Ortspfarrers/in über die Durchführung einer
Amtshandlung in einem anderen Amtsbereich.)