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Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz) gibt den rechtlichen
Rahmen für die Organ- und Gewebespende und Transplantation in
Deutschland vor.
Mit der Novellierung des Transplantationsgesetzes im Jahr 2012 ist
es gelungen, der Entscheidungslösung den Vorrang einzuräumen.
Ganz bewusst wurde auf eine verpflichtende Erklärung für oder gegen eine Spende bzw. eine Widerspruchslösung verzichtet. Somit
wurde die Bedeutung einer aufgeklärten Entscheidung jedes einzelnen Menschen zur Organ- und Gewebespende gestärkt. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll sich entscheiden, ob sie oder er im Todesfall
zur Organspende bereit ist oder nicht bzw. dazu keine Festlegung
Eine Organ- oder Gewebetransplantation
kann schwerkranken Menschen die Chance
auf ein neues oder besseres Leben eröffnen. Voraussetzung ist und bleibt, dass
sich Menschen bereit erklären, nach ihrem
Tod Organe und/oder Gewebe zu spenden.
Wir bitten Sie daher, sich mit dem Thema
Organ- und Gewebespende zu beschäftigen
und Ihre ganz persönliche Entscheidung zu
treffen.
treffen will.
Dieses Faltblatt enthält wichtige Informationen und Antworten auf
Fragen rund um das Thema Organ- und Gewebespende und soll Sie
bei Ihrer Entscheidungsfindung unterstützen. Die Entscheidung für
oder gegen eine Spende ist dabei immer eine sehr persönliche. Sie
steht jedem Menschen frei und ist zu akzeptieren. Ich bin überzeugt
davon, je intensiver wir uns alle mit diesem Thema auseinandersetzen, umso größer ist die Chance, bestehende Hemmschwellen zu
überwinden.
↗ Voraussetzungen
↗ Sie können folgende Gewebe spenden:
Organe und/oder Gewebe dürfen nur entnommen werden, wenn
Horn- und Lederhaut der Augen, Herzklappen, Haut, Blutgefäße,
a) der irreversible Hirnfunktionsausfall zweifelsfrei nach den
Knochen-, Knorpel- und Weichteilgewebe sowie Gewebe, die aus
Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt wurde und
Bauchspeicheldrüse oder Leber gewonnen werden. Gewebe wer-
b) eine Einwilligung zur Entnahme vorliegt.
den - anders als Organe- in der Regel nicht direkt übertragen. Sie
können in Gewebebanken konserviert und zwischengelagert wer-
↗ Altersgrenzen
Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können Jugendliche ohne Zu-
Treffen Sie eine persönliche Entscheidung. Sprechen Sie mit Ihrer
stimmung eines Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis zur
Familie, Verwandten und Freundinnen und Freunden über Ihren Ent-
Organ- und/ oder Gewebespende erklären und bereits ab dem
schluss. Haben Sie keine Erklärung abgegeben, würden im Todesfall
vollendeten 14. Lebensjahr einer Spende widersprechen. Im Erwach-
die nächsten Angehörigen befragt werden. Diese müssen dann in Ih-
senenalter gibt es keine feste Altersgrenze für eine Organspende.
rem Sinne entscheiden.
Entscheidend ist der Zustand der Organe. Dieser hängt jedoch nur
bedingt vom kalendarischen Alter ab. Grundsätzlich gilt, dass alle
Ich hoffe, dass die in diesem Faltblatt enthaltenen Informationen
Organe und Gewebe vor einer Transplantation untersucht werden. Es
Ihre Entscheidung unterstützen können.
ist deshalb nicht erforderlich, dass Sie sich jetzt ärztlich untersuchen
lassen, wenn Sie nach dem Tod Organe und/oder Gewebe spenden
möchten.
den, bis sich ein geeigneter Empfänger gefunden hat. Im Zuge des
medizinischen Fortschritts werden zunehmend auch Arzneimittel
bzga org-ausweis 85x55 mm
↗ Sie können folgende Organe spenden:
Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales,
Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Darm.
Gesundheit, Frauen und Familie
11:15 Uhr
Organspendeausweis
Organspende
nach § 2 des Transplantationsgesetzes
Name, Vorname
Straße
Heike Werner
25.02.2008
aus gespendeten Geweben hergestellt.
BZgA
Geburtsdatum
PLZ, Wohnort
Bundeszentrale
für gesundheitliche
Aufklärung
rganspende
schenkt Leben.
Antwort auf Ihre persönlichen Fragen erhalten Sie beim Infotelefon Organspende unter
der gebührenfreien Rufnummer 0800 / 90 40 400.
↗ Ihre persönliche Entscheidung treffen
Die Einwilligung kann entweder durch eine eigene schriftliche
Einverständniserklärung der Spenderin oder des Spenders bzw.
durch eine von ihr oder ihm dazu bestimmte Person erfolgen. Anderenfalls können Angehörige im Sinne des Verstorbenen einer
Auf der Rückseite werden Ihnen fünf Möglichkeiten zur Entscheidung
angeboten. Bitte kreuzen Sie nur eine der fünf verschiedenen Erklärungsmöglichkeiten an.
1. Wenn Sie das erste Feld ankreuzen, stimmen Sie einer Entnahme
von Organen und Geweben uneingeschränkt zu.
Entnahme zustimmen. Der Organspendeausweis gibt Ihnen die
2. Wenn Sie das zweite Feld ankreuzen, schließen Sie bestimmte
Möglichkeit, Ihre Entscheidung für oder gegen die Organ- und/oder
Organe und/oder Gewebe von der Entnahme aus. Diese Organe
Gewebespende zu dokumentieren. Der Ausweis ist ein offizielles
und/oder Gewebe müssen Sie benennen.
und rechtlich gültiges Dokument, mit dem Sie sicherstellen, dass
3. Wenn Sie das dritte Feld ankreuzen, beschränken Sie die Entnahme auf bestimmte Organe und/oder Gewebe. Diese Organe
Ihr eigener Wille umgesetzt wird.
Der Organspendeausweis wird nicht registriert.
Sollten Sie Ihre Entscheidung ändern wollen, entsorgen Sie daher
einfach den Ausweis und füllen Sie einen neuen aus.
Mit der Dokumentation Ihrer Entscheidung können Sie auch ihren
Angehörigen eine große Belastung ersparen. Ohne einen dokumentierten Willen müssen die Angehörigen nach dem ihnen bekannten
oder mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person entscheiden.
Lässt sich der mutmaßliche Wille nicht feststellen, werden sie gebeten, nach ihrer eigenen Auffassung zu entscheiden.
und/oder Gewebe müssen Sie benennen.
4. Wenn Sie das vierte Feld ankreuzen, widersprechen Sie jeglicher
Entnahme von Organen und Geweben.
5. Wenn Sie das fünfte Feld ankreuzen, übertragen Sie die Entscheidung auf eine andere Person, deren Namen Sie hier angeben
müssen. Bitte informieren Sie diese Person hierüber. Es ist außerdem sinnvoll, die Kontaktdaten dieser Person im Organspendeausweis einzutragen.
In der Zeile „Anmerkungen/Besondere Hinweise“ können Sie zum
Beispiel den Namen und die Telefonnummer einer Vertrauensperson
Füllen Sie den Organspendeausweis bitte deutlich lesbar
aus und legen Sie ihn am besten zu Ihren Personalpapieren, die Sie immer bei sich tragen. Sprechen Sie auch mit
Ihren Angehörigen über Ihre persönliche Entscheidung, damit diese sie kennen
und mm
ergänzen
Sie gegebenenfalls
Ihre
bzga org-ausweis
85x55
25.02.2008
11:15
Uhr
Patientenverfügung.
benennen, die im Todesfall benachrichtigt werden soll.
Damit der Organspendeausweis gültig ist, müssen Sie das Datum
angeben und den Ausweis unterschreiben.
Antworten
auf persönliche Fragen erhalten Sie beim Infotelefon OrSeite
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ganspende der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Erklärung zur Organ- und Gewebespende
in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation
Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende von Organen/Geweben zur
Transplantation in Frage kommt, erkläre ich:
JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem
Körper Organe und Gewebe entnommen werden.
(DSO) unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/90 40 400.
Informationen im Internet finden Sie unter
www.organspende-info.de
oder
JA, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe:
oder
JA, ich gestatte dies, jedoch nur für folgende Organe/Gewebe:
oder
NEIN, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Geweben.
Herausgeber:
oder
Über JA oder NEIN soll dann folgende Person entscheiden:
THÜRINGER MINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES, GESUNDHEIT,
FRAUEN UND FAMILIE
Referat Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Internet: www.thueringer-sozialministerium.de
Name, Vorname
Straße
Telefon
PLZ, Wohnort
Platz für Anmerkungen/Besondere Hinweise
D AT U M
UNTERSCHRIFT
Ministerium
für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Frauen und Familie
Gestaltung: design.idee, büro für gestaltung, Erfurt
Fotos: MK-Photo + shootingankauf (beide Fotolia.com)
Organspende? – Entscheiden Sie sich!