Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz) gibt den rechtlichen Rahmen für die Organ- und Gewebespende und Transplantation in Deutschland vor. Mit der Novellierung des Transplantationsgesetzes im Jahr 2012 ist es gelungen, der Entscheidungslösung den Vorrang einzuräumen. Ganz bewusst wurde auf eine verpflichtende Erklärung für oder gegen eine Spende bzw. eine Widerspruchslösung verzichtet. Somit wurde die Bedeutung einer aufgeklärten Entscheidung jedes einzelnen Menschen zur Organ- und Gewebespende gestärkt. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll sich entscheiden, ob sie oder er im Todesfall zur Organspende bereit ist oder nicht bzw. dazu keine Festlegung Eine Organ- oder Gewebetransplantation kann schwerkranken Menschen die Chance auf ein neues oder besseres Leben eröffnen. Voraussetzung ist und bleibt, dass sich Menschen bereit erklären, nach ihrem Tod Organe und/oder Gewebe zu spenden. Wir bitten Sie daher, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende zu beschäftigen und Ihre ganz persönliche Entscheidung zu treffen. treffen will. Dieses Faltblatt enthält wichtige Informationen und Antworten auf Fragen rund um das Thema Organ- und Gewebespende und soll Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung unterstützen. Die Entscheidung für oder gegen eine Spende ist dabei immer eine sehr persönliche. Sie steht jedem Menschen frei und ist zu akzeptieren. Ich bin überzeugt davon, je intensiver wir uns alle mit diesem Thema auseinandersetzen, umso größer ist die Chance, bestehende Hemmschwellen zu überwinden. ↗ Voraussetzungen ↗ Sie können folgende Gewebe spenden: Organe und/oder Gewebe dürfen nur entnommen werden, wenn Horn- und Lederhaut der Augen, Herzklappen, Haut, Blutgefäße, a) der irreversible Hirnfunktionsausfall zweifelsfrei nach den Knochen-, Knorpel- und Weichteilgewebe sowie Gewebe, die aus Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt wurde und Bauchspeicheldrüse oder Leber gewonnen werden. Gewebe wer- b) eine Einwilligung zur Entnahme vorliegt. den - anders als Organe- in der Regel nicht direkt übertragen. Sie können in Gewebebanken konserviert und zwischengelagert wer- ↗ Altersgrenzen Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können Jugendliche ohne Zu- Treffen Sie eine persönliche Entscheidung. Sprechen Sie mit Ihrer stimmung eines Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis zur Familie, Verwandten und Freundinnen und Freunden über Ihren Ent- Organ- und/ oder Gewebespende erklären und bereits ab dem schluss. Haben Sie keine Erklärung abgegeben, würden im Todesfall vollendeten 14. Lebensjahr einer Spende widersprechen. Im Erwach- die nächsten Angehörigen befragt werden. Diese müssen dann in Ih- senenalter gibt es keine feste Altersgrenze für eine Organspende. rem Sinne entscheiden. Entscheidend ist der Zustand der Organe. Dieser hängt jedoch nur bedingt vom kalendarischen Alter ab. Grundsätzlich gilt, dass alle Ich hoffe, dass die in diesem Faltblatt enthaltenen Informationen Organe und Gewebe vor einer Transplantation untersucht werden. Es Ihre Entscheidung unterstützen können. ist deshalb nicht erforderlich, dass Sie sich jetzt ärztlich untersuchen lassen, wenn Sie nach dem Tod Organe und/oder Gewebe spenden möchten. den, bis sich ein geeigneter Empfänger gefunden hat. Im Zuge des medizinischen Fortschritts werden zunehmend auch Arzneimittel bzga org-ausweis 85x55 mm ↗ Sie können folgende Organe spenden: Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Darm. Gesundheit, Frauen und Familie 11:15 Uhr Organspendeausweis Organspende nach § 2 des Transplantationsgesetzes Name, Vorname Straße Heike Werner 25.02.2008 aus gespendeten Geweben hergestellt. BZgA Geburtsdatum PLZ, Wohnort Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rganspende schenkt Leben. Antwort auf Ihre persönlichen Fragen erhalten Sie beim Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 / 90 40 400. ↗ Ihre persönliche Entscheidung treffen Die Einwilligung kann entweder durch eine eigene schriftliche Einverständniserklärung der Spenderin oder des Spenders bzw. durch eine von ihr oder ihm dazu bestimmte Person erfolgen. Anderenfalls können Angehörige im Sinne des Verstorbenen einer Auf der Rückseite werden Ihnen fünf Möglichkeiten zur Entscheidung angeboten. Bitte kreuzen Sie nur eine der fünf verschiedenen Erklärungsmöglichkeiten an. 1. Wenn Sie das erste Feld ankreuzen, stimmen Sie einer Entnahme von Organen und Geweben uneingeschränkt zu. Entnahme zustimmen. Der Organspendeausweis gibt Ihnen die 2. Wenn Sie das zweite Feld ankreuzen, schließen Sie bestimmte Möglichkeit, Ihre Entscheidung für oder gegen die Organ- und/oder Organe und/oder Gewebe von der Entnahme aus. Diese Organe Gewebespende zu dokumentieren. Der Ausweis ist ein offizielles und/oder Gewebe müssen Sie benennen. und rechtlich gültiges Dokument, mit dem Sie sicherstellen, dass 3. Wenn Sie das dritte Feld ankreuzen, beschränken Sie die Entnahme auf bestimmte Organe und/oder Gewebe. Diese Organe Ihr eigener Wille umgesetzt wird. Der Organspendeausweis wird nicht registriert. Sollten Sie Ihre Entscheidung ändern wollen, entsorgen Sie daher einfach den Ausweis und füllen Sie einen neuen aus. Mit der Dokumentation Ihrer Entscheidung können Sie auch ihren Angehörigen eine große Belastung ersparen. Ohne einen dokumentierten Willen müssen die Angehörigen nach dem ihnen bekannten oder mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person entscheiden. Lässt sich der mutmaßliche Wille nicht feststellen, werden sie gebeten, nach ihrer eigenen Auffassung zu entscheiden. und/oder Gewebe müssen Sie benennen. 4. Wenn Sie das vierte Feld ankreuzen, widersprechen Sie jeglicher Entnahme von Organen und Geweben. 5. Wenn Sie das fünfte Feld ankreuzen, übertragen Sie die Entscheidung auf eine andere Person, deren Namen Sie hier angeben müssen. Bitte informieren Sie diese Person hierüber. Es ist außerdem sinnvoll, die Kontaktdaten dieser Person im Organspendeausweis einzutragen. In der Zeile „Anmerkungen/Besondere Hinweise“ können Sie zum Beispiel den Namen und die Telefonnummer einer Vertrauensperson Füllen Sie den Organspendeausweis bitte deutlich lesbar aus und legen Sie ihn am besten zu Ihren Personalpapieren, die Sie immer bei sich tragen. Sprechen Sie auch mit Ihren Angehörigen über Ihre persönliche Entscheidung, damit diese sie kennen und mm ergänzen Sie gegebenenfalls Ihre bzga org-ausweis 85x55 25.02.2008 11:15 Uhr Patientenverfügung. benennen, die im Todesfall benachrichtigt werden soll. Damit der Organspendeausweis gültig ist, müssen Sie das Datum angeben und den Ausweis unterschreiben. Antworten auf persönliche Fragen erhalten Sie beim Infotelefon OrSeite 1 ganspende der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Erklärung zur Organ- und Gewebespende in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende von Organen/Geweben zur Transplantation in Frage kommt, erkläre ich: JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden. (DSO) unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/90 40 400. Informationen im Internet finden Sie unter www.organspende-info.de oder JA, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe: oder JA, ich gestatte dies, jedoch nur für folgende Organe/Gewebe: oder NEIN, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Geweben. Herausgeber: oder Über JA oder NEIN soll dann folgende Person entscheiden: THÜRINGER MINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES, GESUNDHEIT, FRAUEN UND FAMILIE Referat Presse und Öffentlichkeitsarbeit Werner-Seelenbinder-Straße 6 99096 Erfurt Internet: www.thueringer-sozialministerium.de Name, Vorname Straße Telefon PLZ, Wohnort Platz für Anmerkungen/Besondere Hinweise D AT U M UNTERSCHRIFT Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Gestaltung: design.idee, büro für gestaltung, Erfurt Fotos: MK-Photo + shootingankauf (beide Fotolia.com) Organspende? – Entscheiden Sie sich!
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