sz_2_09_inArbeit:SZ_2_05.qxd 05.08.2009 09:41 Seite 1 SICHERHEIT ZUERST 2/09 www.vaeb.at Haut und Sonne Seite 2 ÖBB 40 - neu Seite 4 IS-Sicherheitstage Foto: BilderBox.Com Seite Mitteilungsblatt des Unfallverhütungsdienstes der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau 10 sz_2_09_inArbeit:SZ_2_05.qxd 05.08.2009 09:41 Seite 2 Haut und Sonne Von Dr. Julija Vrabl Welcher Hauttyp sind Sie ? 1. Welche Hautfarbe haben Sie? Ist ihre Haut fast durchsichtig oder sehr hell ? Ist die Farbe ihrer Haut hell- bis dunkelbraun oder sogar oliv? 2. Welche Haarfarbe haben Sie? Sind Sie weißblond bis rötlich, hellblond bis braun, dunkelblond bis braun oder dunkelbraun bis schwarz? 3. Welche Augenfarbe haben Sie? Diese kann grau, grün, blau, oder braun sein, von ganz hell bis intensiv dunkel, ja sogar schwarz. 4. Wie reagiert Ihre Haut auf Sonne? Bekommen Sie schnell, sogar sehr schnell einen Sonnebrand oder bekommen Sie einen solchen selten bis nie ? 5. Wie intensiv braun werden Sie? Werden Sie nie richtig oder nur leicht braun und schält sich die Haut immer wieder? Oder werden Sie schnell bzw. sehr schnell braun? Je nachdem, welche Kombination für Sie zutrifft, gehören Sie zu einer der sechs Hauttypen. schnell braun und bekommt kaum einen Sonnenbrand. UV-Typ VI hat von Haus aus eine dunkelbraune bis schwarze Hautfarbe, Haare und Augen sind ebenfalls fast schwarz. Einen Sonnenbrand bekommt Typ VI praktisch nie. Wichtig: Beachten Sie aber, dass Kinder grundsätzlich eine sehr sonnenempfindliche Haut haben und daher stets einen sehr hohen Lichtschutzfaktor (ab LSF 25) benötigen. Zusätzlich sollten Kinder durch entsprechende Kleidung, wie Sonnenhut, langärmliges T-Shirt oder spezielle Sonnenschutzkleidung geschützt werden. Wichtige Tipps : 1. Gewöhnen Sie Ihre Haut langsam an längere Sonnenbestrahlung! 2. Verbringen Sie die Mittagsstunden zwischen 11 und 15 Uhr im Schatten! 3. Die Anzahl der intensiven Bestrahlungen der Haut sollte 50 pro Jahr nicht übersteigen! UV-Dosis in den ersten Lebensjahren ist ein wichtiger Faktor für die Entstehung von Hauttumoren! 6. Der beste Sonnenschutz ist geeignete Kleidung! 7. Reiben Sie unbedeckte Körperstellen mit Sonnenschutzmittel ein – mindestens Lichtschutzfaktor 15 verwenden, wenn die Haut empfindlich ist oder noch nicht an Sonne gewöhnt wurde! 8. Sonnenschutzmittel sollte sowohl die Wellenlängen des UV-A als auch des UV-B Bereichs abdecken! 9. Tragen Sie Sonnenschutzmittel mindestens 30 Minuten vor dem Sonnenbad auf. 10. Schauen Sie ohne Augenschutz nie (!) direkt in die Sonne! 11. Wenn Sie Medikamente einnehmen müssen, fragen Sie vor dem Sonnenbad unbedingt Ihren Arzt. Denn manche Medikamente erhöhen die Lichtempfindlichkeit der Haut oder lösen lichtbedingte Allergien aus! 4. Vermeiden Sie einen Sonnenbrand! UV-Typ I hat helle Haut mit Sommersprossen, meist blaue Augen und eher rötliche Haare. Im Hochsommer bekommen Menschen dieses Typs bereits nach 5-10 Minuten einen Sonnenbrand und werden niemals braun. 5. Schützen Sie Kleinkinder besonders gut vor starker Sonneneinstrahlung, denn die 12. Kosmetika, Deoderants und Parfums lassen Sie vor dem Sonnebad bitte weg, es besteht die Gefahr der Pigmentierung UV-Typ II hat blonde Haare, meist graue, grüne oder blaue Augen. Nach 10-20 Minuten Sonnenbestrahlung rötet sich die Haut, mit der Zeit wird dieser Typ aber mäßig braun. UV-Typ IV bleibt mit seiner hellbraunen Haut weitgehend vom Sonnenbrand verschont. Er hat meist dunkle Haare und braune Augen. Ist er die Sonne nicht gewöhnt, rötet sich die Haut frühestens nach 40 Minuten. 2 UV-Typ V hat auch im ungebräunten Zustand eine dunkle Hautfarbe, Augen und Haare sind dunkel bis schwarz. Er wird Foto: BilderBox.Com UV-Typ III hat dunkelblonde Haare, graue oder braune Augen. Ungebräunt kann sich dieser Typ 20-30 Minuten der Sonne aussetzen bevor es zu einem Sonnenbrand kommt. Setzt er sich wiederholt der Sonne aus, wird er fortschreitend braun. sz_2_09_inArbeit:SZ_2_05.qxd 05.08.2009 09:41 Seite 3 Ein Zuviel an Sonne kann schwere Folgen haben, diese zeigen sich oft erst Jahre später. Dabei schädigt die für den Menschen unsichtbare UV-Strahlung Haut und Augen. Die Haut bleibt durch die aufgenommene Strahlendosis dauerhaft belastet. Was ist die solare UV-Strahlung? UV-Strahlung ist jene Strahlung im elektromagnetischen Spektrum, die frequenzmäßig an das blau/violette Licht angrenzt, und für unser Auge nicht mehr sichtbar ist. Die solare UV-Strahlung, die von der Sonne abgestrahlt wird, unterteilt sich nach ihrer biologischen Wirkung in drei Bereiche: 1. UV-A (Wellenlängenbereich 315 - 400 nm) 2. UV-B (Wellenlängenbereich 280 - 315 nm) 3. UV-C (Wellenlängenbereich 100 - 280 nm) Das gesamte solare UV-C sowie 90 Prozent der solaren UV-B-Strahlung werden von der Ozonschicht bzw. der Atmosphäre absorbiert. Nur zirka 10 Prozent der UV-B-Strahlung sowie die UV-A-Strahlung erreichen die Erdoberfläche. Die solare UV-Strahlung wirkt nicht nur direkt auf den Menschen ein, sondern wird auch an Partikeln in der Atmosphäre gestreut und refelktiert. Dieser Effekt führt dazu, dass man auch im Schatten braun wird bzw. einen Sonnenbrand bekommen kann. Aber auch an Oberflächen wie Metall, Asphalt, Sand, Wasser oder Schnee wird UV-Strahlung reflektiert. Wann ist die UV-Strahlung am stärksten? A) April bis September B) Zwischen 11 und 15 Uhr C) In der Nähe von reflektierenden Oberflächen (Wasser, Schnee, Foliendächer) D) In den Bergen Achtung: UV-Strahlung ist auch bei bewölktem Himmel vorhanden! Im Frühjahr ist Ihre Haut am empfindlichsten, da sie noch nicht auf die verstärkte UV-Strahlung vorbereitet ist. Eine leichte Bewölkung reduziert die UVStrahlung nur um 5 – 10 %, allerdings kann es durch seitliche Reflexion bei bewölktem Himmel auch zu einer um 15 % höheren UV-Bestrahlung kommen. Bei dichter Bewölkung reduziert die UV-Strahlung auf der Erdoberfläche um 30 – 70 %. Eine geschlossene Bewölkung (z. B. Regenwolken, Gewittertürme) sorgen für eine Reduktion von bis zu 90 %. Je höher die Sonne am Himmel steht, desto höher ist die UV-Belastung auf der Erdoberfläche. Je näher man dem Äquator kommt, desto höher ist die Belastung durch solares UV. Mit zunehmender Seehöhe nimmt die UV-Belastung zu, da die Atmosphäre weniger UV absorbiert. Dabei hängt die UV-Belastung nicht von der Umgebungstemperatur ab! Welche Schäden kann Sonne bei der Haut bewirken ? A) Sonnenbrand B) Sonnenstich C) Sonnenallergie D) Hautalterung E) Hautkrebs Ärztliche Empfehlung! Lassen Sie Ihre Muttermale jährlich kontrollieren! Bei Veränderungen sollten Sie unverzüglich einen Hautfacharzt aufsuchen! Wie kann ich mich schützen? Allgemein, für jeden Menschen: A) Möglichst viel Haut bedecken (Kleidung, Kopfbedeckung, Nackenschutz) B) Unbedeckte Körperregionen mit Sonnenschutzmitteln eincremen C) Sonnenschutzbrille tragen Für den berufstätigen Menschen: A) Flexible Arbeitszeit nutzen B) Den Arbeitsbereich beschatten (z. B. Sonnenschirm) Wie creme ich mich richtig ein? A) Sonnenschutzmittel gleichmäßig auf die Haut auftragen. Dabei auf Nasenrücken, Stirn, Ohren und Lippen nicht vergessen! B) Rechtzeitig eincremen, die Wirkung der Creme setzt erst eine halbe Stunde später ein. C) Beim Schwitzen auf das Nachcremen nicht vergessen Sicherungsmaßnahmen Welchen Sonnenschutzfaktor brauche ich? Dazu eine Formel zur Berechnung: Unvermeidbare Aufenthaltsdauer in der Sonne in Minuten dividiert durch die Eigenschutzzeit in Minuten Beispiel: Ein Bauarbeiter mit Hautyp II, der sechs Stunden der Sonne ausgesetzt ist, benötigt eine Sonnenschutzcreme mit einem Lichtschutzfaktor von 18 bis 36! Sonne nur schädlich? Nein, der Mensch braucht Sonnenlicht, um das lebenswichtige Vitamin D zu bilden. Allerdings verursacht intensives UV-Licht der Sonne Langzeitschäden in der Haut. Da durch Fensterscheiben keine UV – B Strahlung dringt, kann vom Körper hinter Bürofenstern trotz Sonnenlicht kein Vitamin D3 gebildet werden. Für die Produktion von diesem Vitamin reicht aber schon eine kurze Sonnenexposition an Armen, Beinen und im Gesicht aus an einem Sonnentag im Sommer. Die Haut hat ein „Gedächtnis“ Auch Jahrzehnte nach einer übermäßigen UVBestrahlung können noch Spätfolgen auftreten. Bedenken Sie bitte, dass wiederholtes Eincremen mit Sonnschutzmitteln, nicht (!) die Zeit verlängert, der sie sich der Sonne aussetzen dürfen. Und auch künstliche Bräunung auf der Sonnenbank kann die Haut gefährden. Lassen Sie sich nicht durch Bräune als Schönheitsideal verführen. 3 sz_2_09_inArbeit:SZ_2_05.qxd 05.08.2009 09:41 Seite 4 Anpassung der „ÖBB 40“ Von Reinhard Lackner Mit 14.06.2009 trat „ÖBB 40“ – Schriftliche Betriebsanweisung Arbeitnehmerschutz in Kraft. Die Richtlinie für den Arbeitnehmerschutz bei den ÖBB „ÖBB 40“ (Stand September 2006) konkretisiert die bereits in Gesetzen, Verordnungen und Dienstvorschriften enthaltenen Bestimmungen zum Schutz aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, also auch jener von Fremdfirmen, die im Bereich der Österreichischen Bundesbahnen Tätigkeiten verrichten. Die Erörterung von Arbeitnehmerschutzahngelegenheiten und neuer Rechtsentwicklungen im Eisenbahn- und Arbeitnehmerschutzrecht veranlasste eine Erhebung des Ist Standes mit 01.04.08. Es zeigte sich eine erforderliche Anpassung als notwendig. Die „ÖBB 40“ – Schriftliche Betriebsanweisung Arbeitnehmerschutz wurde von den Mitgliedern der ÖBB in der Konzern-Koordinationsplattform Arbeitnehmerschutz (KKA) am 10.04.2009 beschlossen. Die Beschlussfassung in der Betrieblichen Normenplattform (BNP) der Infrastruktur Betrieb AG als Koordinationsgremium in Richtung Betriebsabwicklung und Normenentwicklung war am 11.03.2009. Die Veröffentlichung und Einführung erfolgte durch die Konzernunternehmen der ÖBB am 15.05.2009. Warum denn eine neue „ÖBB“ 40? l Präzisierung des Adressatenkreises: - Zielgruppe, ist Arbeitnehmer im Gefahrenraum des Gleises - Nicht Zielgruppe, ist Spezialist im Sinne der technischen Vorschriften l Die Implementierung folgender Bestimmungen ist erforderlich: - § 26a Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (Tunnel) - § 26b Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (Dritte) - Grundsätze Bauarbeiten - 8. Abschnitt Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (Fachkenntnisse) l Die Anpassung folgender Bestimmungen ist sinnvoll: - Standplatz Verschieber - Bewachung Eisenbahnkreuzung (Ausrüstung, Vorgang) - Arbeiten am Signal (Ausnahmebestimmungen) l Eine Überprüfung hinsichtlich möglicher Streichungen vornehmen: - („50 Seiten-Klausel“) Mit 14.06.2009 trat die Richtlinie für den Arbeitnehmerschutz bei den ÖBB „ÖBB 40“ (Stand September 2006) außer Kraft und die „ÖBB 40“ – Schriftliche Betriebsanweisung Arbeitnehmerschutz in Kraft. Vorbemerkung Nach dem Arbeitnehmerschutzrecht sind den Arbeitnehmern schriftliche Betriebsanweisungen und sonstige Anweisungen zur Verfügung zu stellen 4 Diese haben vor allem verhaltens und handlungsbezogene Anweisungen zu beinhalten, die auf den konkreten Arbeitsplatz bzw. Aufgabenbereich der betroffenen Arbeitnehmer abstellen. Bei Arbeiten im Gefahrenraum des Gleises und neben Gleisen ereignen sich noch häufig Arbeitsunfälle. Bei der Arbeitsunfallursachenforschung zeigt sich, dass diese Arbeitsunfälle vermeidbar gewesen wären, wenn die Verunfallten Arbeitnehmer oder ihre Mitarbeiter sich vorsichtiger und aufmerksamer verhalten hätten. Außerdem verkennen Arbeitnehmer mit der Zeit die Größe der Gefahr bei Arbeiten im Gefahrenraum der Gleise oder wenden die elementaren Schutzmaßnahmen falsch an. Die Arbeitsunfälle sind vermeidbar, wenn die gesamten beteiligten Personen den auf den Baustellen, Arbeitsstellen anzuwendenden Schutzmassnahmen vermehrte Aufmerksamkeit schenken und die geltenden reglementarischen Vorschriften genau befolgen. Die entsprechenden Arbeitnehmerschutzmaßnahmen sind gegenüber allen anderen Tätigkeiten vorrangig auszuführen. Eine Erhöhung der Arbeitsleistung darf nicht auf Kosten der Sicherheit erreicht werden. Struktur Unfallverhütungsvorschrift Für die Erstellung der einzelnen Arbeitnehmerschutzregelungen ist in Österreich grundsätzlich der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zuständig. Ergänzend dazu kann (muss) der Bundesminister für Verkehr für bestimmte Verkehrsträger ergänzende Durchführungsverordnungen zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) erlassen, wenn dies auf Grund besonderer Gefahren bei diesem Verkehrsträger erforderlich ist. Der Bundesminister für Verkehr hat die erforderlichen ergänzenden Schutzmaßnahmen für den Schutz der Arbeitnehmer im Gefahrenraum der Gleise in der Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV), BGBl. II Nr. 384/1999, zusammenfassend geregelt. In der „ÖBB 40“ – Schriftliche Betriebsanweisung Arbeitnehmerschutz werden die verhaltens- und handlungsbezogenen Anweisungen, zu den Rechtsvorschriften in Österreich geschaffen unter denen Arbeitnehmer im Gefahrenraum des Gleises bei den Österreichischen Bundesbahnen Tätigkeiten verrichten. Es besteht kein Widerspruch zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union. Es ist eine leicht verständliche Lesbarkeit für den Verwender gegeben. Durch die Regelung mit klaren Vorgaben die sich positiv auf die Anwendung des Arbeitnehmerschutzes auswirken sz_2_09_inArbeit:SZ_2_05.qxd 05.08.2009 09:41 Seite 5 und unnötige Fragestellungen vermeidet wird eine Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer erreicht. l den Schutz des Arbeitnehmers und l die Sicherheit des Schienenverkehrs gewährleisten. Betriebsführung / Betriebsvorschriften Der Infrastrukturbetreiber (ÖBB Infrastruktur Betrieb AG) erstellt die für die Betriebsführung notwendigen Vorschriften im Rahmen der betrieblichen Normenplattform, die im Normalbetrieb wie auch bei Störungen eine zuverlässige Abwicklung des Eisenbahnbetriebes sicherstellen. Der Schutz des Arbeitnehmers auf den Baustellen, Arbeitsstellen ist das Hauptziel der vorliegenden „ÖBB 40“ – Schriftliche Betriebsanweisung Arbeitnehmerschutz. Alle hier vorgeschriebenen Maßnahmen sind bei Arbeiten im Gefahrenraum der Gleise oder neben Gleisen von allen Diensten und ihrem gesamten Personal sowie auch von den Arbeitnehmern jener von Fremdfirmen, die im Bereich der Österreichischen Bundesbahnen Tätigkeiten verrichten zu befolgen. Notwendige zusätzliche betriebliche Maßnahmen, Abweichungen, Ergänzungen und Erläuterungen zu diesen Vorschriften betreffende Schutzmaßnahmen für den Arbeitnehmer sind in der betrieblichen Normenplattform berichtspflichtig beziehungsweise durch vorlegen eines Antrages beschließen zu lassen, um sowohl im Normalbetrieb, wie auch bei Störungen eine zuverlässige Abwicklung des Eisenbahnbetriebes und den notwendigen Schutz für Arbeitnehmer sicherzustellen. Die Vorschriftenteile bilden zusammen eine Einheit. Auf Grund der jeweiligen betrieblichen Situation sind die entsprechenden Bestimmungen anzuwenden. Geltungsbereich „ÖBB 40“ – Schriftliche Betriebsanweisung Arbeitnehmerschutz Die auf Baustellen, Arbeitsstellen im Gefahrenraum der Gleise oder neben Gleisen zu treffenden Maßnahmen sollen: Das Einhalten der Schutzmaßnahmen ist durch alle Arbeitgeber die Arbeitnehmer beschäftigen notwendig. Der Infrastrukturbetreiber (ÖBB Infrastruktur Betrieb AG) überwacht im Rahmen der Systemverantwortung das Einhalten der Unfallverhütungsmaßnahmen. Alle Personenbezeichnungen in der „ÖBB 40“ – Schriftliche Betriebsanweisung Arbeitnehmerschutz sind in der männlichen Form gehalten und gelten für die die Funktion ausübende Person, ungeachtet ihres Geschlechts. Die Abschnitte der „ÖBB 40“ – Schriftliche Betriebsanweisung Arbeitnehmerschutz 1. Abschnitt ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DEN GEFAHRENRAUM DER GLEISE Im Gefahrenraum der Gleise dürfen sich nur jene Arbeitnehmer aufhalten, die hier eine Aufgabe zu erfüllen haben. Aufhalten dürfen sich hier beispielsweise die Verschieber, die Trieb- 5 sz_2_09_inArbeit:SZ_2_05.qxd 05.08.2009 09:42 Seite 6 fahrzeugführer, – bei entsprechender Sicherung gegen die Gefahren aus dem Bahnbetrieb – die Arbeitnehmer der Bau- und Bahninstandhaltung. Wegen der Abrutsch- und Einklemmgefahr ist es verboten auf den Schienenkopf, Weichenzungen, Radlenker, Leitschienen, Drahtzüge, Gleisbremsen zu steigen. Für jeden Arbeitnehmer ist die erforderliche gesundheitliche Eignung notwendig, die Unterweisung hinsichtlich verhaltens- und handlungssichere Anwendung der Arbeitnehmerschutzmaßnahmen durchzuführen und vom Arbeitnehmer die erforderliche persönliche Schutzausrüstung auf Grund der Festlegung in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten zu tragen. 2. Abschnitt VERHALTEN BEI ARBEITEN IM GEFAHRENRAUM DER GLEISE In Bereichen, in denen Tätigkeiten an Schienenfahrzeugen entlang des Gleises, beispielsweise Kuppeln oder Fahrzeugprüfungen, oder damit zusammenhängende Tätigkeiten, wie Hemmschuhlegen oder Weichenstellen, durchgeführt werden, muss ein Bedienungsraum vorhanden sein. Das ist der Arbeitsplatz neben den Gleisen für den Verschieber. Der Aufenthalt im Bedienungsraum zwischen Einbauten und bewegten Fahrzeugen ist verboten. Das Auf- und Absteigen von/auf bewegte(n) Fahrzeugen ist im Bereich von Einbauten verboten. Einschränkungen des seitlichen Sicherheitsabstandes sind durch Warnmarkierung nach dem Erfordernis der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung gekennzeichnet. Zu Spannungsführenden Teilen der Ober- und Speiseleitungen ist der Schutzabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Dies gilt auch für die mitgeführten Arbeitsgeräte bei allen Arbeiten. Die Warnung durch Hinweisschilder vor den Gefahren des elektrischen Stroms muss von allen Arbeitnehmern beachtet werden. 3. Abschnitt VERHALTEN BEI BAUARBEITEN 1. Teil – Allgemeine Bestimmungen für das Verhalten bei Bauarbeiten Die Sicherungsmaßnahmen bilden einen wesentlichen Bestandteil der Organisation jeder Baustelle / Arbeitsstelle. Diese Sicherungsmaßnahmen müssen so zuverlässig sein, dass die eingesetzten Arbeitnehmer ihre eigenen Arbeiten ausführen können. 6 Bauarbeiten dürfen nur unter Aufsicht einer geeigneten Aufsichtsperson ausgeführt wer- den. Eingesetzte Sicherungsposten und Sicherungsaufsichten sind Träger besonderer Funktionen und müssen ihren Aufgaben entsprechende Fachkenntnisse nachweisen. Zusätzliche Betriebliche Maßnahmen sind grundsätzlich zu planen und mit dem Betrieb frühzeitig abzusprechen. Der Raum, in dem Arbeitnehmer durch bewegte Schienenfahrzeuge gefährdet werden können, wird als Gefahrenraum bezeichnet. Seine Abmessungen werden geschwindigkeitsabhängig beschrieben. Wenn das Schutzziel keine Fahrten von Schienenfahrzeugen nicht umgesetzt werden kann und automatische Warnsysteme eingesetzt werden oder mittels Sicherungsposten gesichert werden muss, ist die Ermittlung der Annäherungsstrecke erforderlich. Der Arbeitgeber bei der Planung der Sicherungsmaßnahme und der örtlich Aufsichtsführende tragen bei der Berechnung der Annäherungsstrecke eine große Verantwortung. Die Länge der Annäherungsstrecke mit den Angaben von häufig festgelegten Gesamträumzeiten und der örtlich zulässigen Geschwindigkeit ist in Tabellenform berechnet. Das Warnsignal Signal - GEFAHRENRAUM RÄUMEN wird mit dem Mehrklangsignalhorn, Typhon (Starktonhupe) oder einem besonders hierfür vorgesehenen Signalhorn gegeben. Die alleinige Abgabe von Warnsignalen mit dem Makrofon eines Triebfahrzeuges bzw. einer fahrbaren Gleisbaumaschine ist nicht zulässig. Signal - GEFAHRENRAUM RÄUMEN == == Zwei kurze Töne - wenn möglich einer in hoher, einer in tiefer Tonlage - mehrmals nach einander gegeben. Im Einzelfall sind folgende 3 Gruppen von Sicherungsmaßnahmen festgelegt: • • • Keine Fahrten von Schienenfahrzeugen Warnung durch technische Einrichtungen Warnung durch organisatorische Maßnahmen 3. Teil – Bauarbeiten im Tunnel Die im Einzelfall zur Anwendung kommenden Sicherungsmaßnahmen bei Bauarbeiten im Tunnel sind ergänzend festgelegt, da im Gegensatz zu Bauarbeiten außerhalb des Tunnels grundsätzlich der gesamte Tunnelquerschnitt als Gefahrenraum gilt. Auch hier ist grundsätzlich die ranghöchste Sicherungsmaßnahme festzulegen – nur wenn diese nicht möglich ist, darf die nächste Sicherungsmaßnahme festgelegt werden usw.: • • • Arbeiten im gesperrten Tunnel Warnung durch technische Einrichtungen und aufsuchen sicher Bereiche Arbeiten im Tunnel im Arbeitskorb 2. Teil – Bauarbeiten außerhalb des Tunnel Die im Einzelfall zur Anwendung kommende Sicherungsmaßnahme auf der Baustelle, Arbeitsstelle ist vom Arbeitgeber im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren (Evaluierung) und Festlegung der Maßnahmen zur Gefahrenverhütung zu bestimmen. 4. Teil – Sicherung Dritter im Gefahrenraum der Gleise Für die Ausführung von Arbeiten und Unternehmungen aller Art im Gefahrenraum der Gleise sind dieselben Sicherungsmaßnahmen, wie für Bauarbeiten außerhalb des Tunnels bzw. Bauarbeiten im Tunnel festzulegen. Dabei ist grundsätzlich die ranghöchste Sicherungsmaßnahme festzulegen – nur wenn diese nicht möglich ist, darf die nächste Sicherungsmaßnahme festgelegt werden usw.: Die Arbeiten dürfen erst nach Bewilligung eines Aufsichtsorgans des Bahnbetreibers und der Festlegung der zu informierenden Stelle erfolgen. sz_2_09_inArbeit:SZ_2_05.qxd 05.08.2009 09:42 Seite 7 4. Abschnitt VERHALTEN BEI ARBEITEN IM BEREICH ELEKTRISCHER ANLAGEN Grundsatz: Alle elektrischen Anlagen sind als unter Spannung stehend zu betrachten, solange sie nicht vom hiezu befugten Arbeitnehmer (gemäß ÖBB DV EL 52), ausdrücklich als ausgeschaltet und geerdet gemeldet worden sind. Es ist verboten, sich den unter Spannung stehenden Oberleitungsanlagen zu nähern. Im Besonderen bei Arbeiten auf Bahnwagen und mit langen metallenen Gegenständen, wie Leitern, Messlatten und anderen Gerätschaften. Jede Annäherung und Berührung der Drähte, deren Isolatoren und Befestigungsteile ist lebensgefährlich. Dies gilt auch, wenn diese Oberleitungsteile nach einer Störung oder einem Unfall den Boden berühren. Die vom Arbeitnehmer zu beachtenden Sicherheitsabstände bei Arbeiten außerhalb des Gefahrenbereiches von elektrischen Anlagen sind vorgeschrieben. Die besondere einzuhaltende Maßnahme, wie das Erden (Kurzschließen) darf nur durch fachkundige und dafür berechtigte Personen (z.B. Elektrofachkraft, elektrotechnisch unterwiesene Person) ausgeführt werden. Kontakt 5. Abschnitt VERHALTEN BEI WARTUNGSUND REPARATURARBEITEN AN SCHIENENFAHRZEUGEN Während der Arbeiten an Schienenfahrzeugen müssen diese grundsätzlich stillstehen und gegen unbeabsichtigtes Bewegen gesichert sein. In Ausnahmefällen dürfen Wartungs- und Reparaturarbeiten an bewegten Fahrzeugen nach dafür vorher festgelegten Maßnahmen durchgeführt werden. So ist vor Arbeitsbeginn die Verständigung bei Arbeiten an Schienenfahrzeugen, die in Zügen eingereiht sind notwendig und die Zustimmung des Fahrdienstleiters, des Zugführers und des Triebfahrzeugführers erforderlich. Für Arbeiten an hoch gelegenen Fahrzeugteilen sind standsichere Arbeitsbühnen zu verwenden. Fahrbare Arbeitsbühnen sind gegen unbeabsichtigtes Bewegen zu sichern. Bei vorhanden sein von Arbeitsgruben und Arbeiten in Arbeitsgruben an Schienenfahrzeugen kommt dem Schutz der Arbeitnehmer eine zusätzliche Aufmerksamkeit hinsichtlich zu setzender Maßnahmen hinzu, um von einem sicheren Arbeitsplatz zu sprechen. 6. Abschnitt KOORDINATION Im Interesse der Sicherheit und mit Rücksicht auf eine übersichtliche und effiziente Arbeitsstättenorganisation, können mehrere Dienste und Arbeitgeber Arbeitnehmer auf derselben Arbeitsstätte beschäftigen. Alle Dienste und Arbeitgeber sorgen selbst für die Sicherheit des in Ihrem Auftrag arbeitenden Personals. Diese Arbeiten und deren Schutzmaßnahmen müssen jedoch zusätzlich mit allen Diensten und Arbeitgebern derselben Arbeitsstätte koordiniert werden. Die Koordination, die Federführung der Koordination und die Sicherungsmaßnahmen sind im Voraus festzulegen. Im gegenseitigen Einvernehmen kann ein Dienst, ein Arbeitgeber die Sicherheitsmaßnahmen auch für die auf derselben Arbeitsstelle beschäftigten anderen Dienstes, Arbeitgebers übernehmen. Jeder Dienst-, Arbeitgeber, der eine Änderung plant die eine neuerliche Koordination erfordert, hat diesen Umstand vor Durchführung der Änderung der Federführung der Koordination zu melden. Zusammenfassung Die allgemeinen Rechtsvorschriften über die Schutzmassnahmen für Arbeitnehmer sind überall anzuwenden. Eine Vorschrift, die für alle vorkommenden Fälle die Arbeitnehmerschutzmaßnahmen in allen Einzelheiten enthalten könnte, wäre jedoch zu umfangreich und unübersichtlich. In der „ÖBB 40“ – Schriftliche Betriebsanweisung Arbeitnehmerschutz werden die verhaltens- und handlungsbezogenen Anweisungen, zu den Rechtsvorschriften in Österreich geschaffen unter denen Arbeitnehmer im Gefahrenraum des Gleises bei den Österreichischen Bundesbahnen Tätigkeiten verrichten. Der Schutz des Arbeitnehmers auf den Baustellen, Arbeitsstellen ist das Hauptziel der„ÖBB 40“ – Schriftliche Betriebsanweisung Arbeitnehmerschutz. Alle hier vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen sind bei Arbeiten in und neben Gleisen von allen Diensten und Arbeitgebern die Arbeitnehmer beschäftigen sowie von Dritten zu befolgen. Es ist weiters die Pflicht jedes Arbeitnehmers, unbeachtet um seine Stellung, alles zu tun, um sich selbst und andere vor Unfällen zu schützen. Benötigen Sie BROSCHÜREN, PLAKATE, DVDs oder andere WERBEMITTEL aus dem Bereich ArbeitnehmerInnenschutz? Wenden Sie sich an den Unfallverhütungsdienst der VAEB: Telefon: 050 2350-36234 BASA: (880) 2350-36234 Fax: 050 2350-76202 BASA-Fax: (880) 2350-76202 eMail: [email protected] 7 sz_2_09_inArbeit:SZ_2_05.qxd 05.08.2009 09:42 Seite 8 „Bitte nicht in die Schaufel stellen!“ Sicherheit am Arbeitsplatz im Bergbau bei Rio Tinto Minerals Austria Die europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hat 2009 das österreichische Unternehmen Rio Tinto Minerals Austria im Bereich „Gefährdungsbeurteilung“ als ein Good-Practice-Modell empfohlen. Das nachhaltig orientierte Unternehmen hat eine Gruppe von Journalisten und Fachleuten in den Tagbau am Rabenwald in der Oststeiermark eingeladen, um zu erklären was Sicherheit am Arbeitsplatz für das Unternehmen bedeutet – und was es in der Praxis heißt. „Die Rabenwalder bewegen Berge.“, sagt Sonja Kainz, Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltmanagerin der Rio Tinto Minerals Austria (RTM), als sie mit uns über das Gelände des nördlichen Tagbaus am Rabenwald blickt. Und das tun sie wirklich, die Rabenwalder. Bis zu 15 Tonnen Erdreich bewegt der riesige Raupenbagger mit einer Schaufelhebung, um die unter der Erde befindlichen Talkstätten aufzudecken. Diese kann man von oben gut erkennen: es sind die weißen Flächen. Am Hügel rechts von uns befindet sich Grünfläche. die „Lebensraum Bergbau“ durchgeführt, die das Programm des Talkabbauers evaluiert hat. Die Regenfälle der vergangenen Wochen haben den Boden aufgeweicht, wodurch der Tagbau als Arbeitsplatz gewisse Gefahren birgt. RTM hat vorgesorgt: Egal bei welchem Wetter, alle Besucher und Mitarbeiter müssen einen Helm, eine Schutzbrille, Sicherheitswesten und festes Schuhwerk tragen, sobald sie das Gelände betreten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von RTM tragen zusätzlich natürlich noch robuste Arbeitshandschuhe und an- bichler, der Geschäftsführer von RTM Austria, für den die Sicherheit seiner rund 150 Mitarbeiter so wichtig scheint wie die Sicherheit seiner eigenen Familie. Dabei legt er auf eine „nachhaltige Sicherheitskultur“ besonderen Wert. Dass das für ihn und sein Team wichtig ist, lässt sich nicht nur aus der Strategy Map des Unternehmens herauslesen, auf der Sicherheit an erster Stelle steht. Selbst in Zeiten der Krise wurde das Budget für Sicherheitsmanagement nicht gekürzt. Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist für das Management von RTM ein Lebenswert, der weit über die Unternehmensgrenze ins Privatleben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reichen soll. Unter dem Titel „Gefahr geht leider nicht auf Urlaub“ wurde so auch eine Mitarbeiterbroschüre zu Ferienbeginn unter der Belegschaft verteilt, in welcher Sicherheitstipps für den Urlaub kommuniziert werden, um im Herbst wieder die volle Belegschaft versammeln zu können. Foto: Jane Hinterleitner Somit ist klar, dass auch wir zu Beginn unseres Besuchs umfassend mit den Sicherheitsvorschriften am Tagbau Rabenwald betraut wurden. Ähnlich gibt es für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in jeder Arbeitsbesprechung, egal ob am Tagbau oder in der Zentrale in Graz, ein so genanntes „Safety Share“, in welchem über Risiken und Beinahe-Unfälle gesprochen wird, um das Bewusstsein um die Gefahren am Arbeitsplatz zu erhöhen. 8 Der Talk in diesem Gebiet wurde bereits abgebaut und die Fläche anschließend begrünt und rekultiviert. Das Ziel von RTM ist es, nach dem Abbau des Minerals „mehr Biodiversität zu schaffen, als zuvor vorgefunden wurde.“ Um die Erreichung dieses Ziels zu gewährleisten, wurde die Stu- dere für den Arbeitseinsatz relevante Schutzkleidung. Nachhaltige Sicherheitskultur Sicherheit geht bei RTM nicht nur vor modischen Trends. „Sicherheit ist unser wichtigster Unternehmenswert.“, erklärt Franz Friesen- Friesenbichler sieht die eigentliche Gefahr nicht in der Hantierung mit Sprengstoff, Gestein oder den schweren Arbeitsgeräten. „Die eigentliche Gefahr ist die Betriebsblindheit und die Routine der Mitarbeiter in den Arbeitsprozessen. Die Gewohnheit und Erfahrung ist die Gefahrenquelle Nummer Eins. Es ist wichtig, dass sich die Mitarbeiter der Gefah- sz_2_09_inArbeit:SZ_2_05.qxd 05.08.2009 09:42 Seite 9 ren, denen sie sich aussetzen, bewusst werden.“ Deshalb hat Friesenbichler bei der Zusammenstellung seines „Health, Safety and Environment“-Teams (HSE) einen neuen Ansatz gewählt. Neuer Ansatz im Sicherheitsmanagement Sonja Kainz hat auf dem zweiten Bildungsweg eine Ausbildung zur Sicherheitstechnikerin absolviert. Eigentlich ist die HSE-Managerin von RTM ausgebildete Pädagogin. Eine unkonventielle, aber erfolgreiche Wahl. Denn mit dieser Entscheidung geht der Arbeitsschutz bei RTM Austria einen Schritt über technische und prozessorientierte Methoden hinaus. Facts & Figures Die Kombination ihrer Ausbildungen lässt Sonja Kainz Arbeitsschutz umfassender betrachten. Die Sicherheitsmanagerin will ihre Mitarbeiter zu Eigenverantwortung und Risiko- bewusstsein anhalten und motivieren. So hat Kainz unter anderem das Sicherheitsmanual „Take 5“ eingeführt, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erleichtert, ihre Arbeitsaufgaben durchzudenken, Risiken zu erkennen und zu bewerten und dementsprechend Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Ein solches Manual muss von jedem Mitarbeiter einmal im Monat ausgefüllt und in der Zentrale abgegeben werden, wo der Inhalt der Hefte analysiert wird, um aus den Einschätzungen und Erfahrungen der Mitarbeiter zu lernen. Außerdem müssen alle Unfälle, aber auch Beinahe-Unfälle gemeldet werden und der betroffene Mitarbeiter wird zu einem Gespräch eingeladen, um ähnlichen Fällen in Zukunft vorzubeugen. Das kostet alles viel Zeit und Geld. Nicht für Friesenbichler: „Ich wünsche mir, dass sich jeder Mitarbeiter einmal pro Stunde ein paar Minuten Zeit nimmt und seine Tätigkeit überdenkt. Allein in 30 Sekunden kann unser Gehirn derartig viel Information bearbeiten, dass das Risiko einen Arbeitsunfall zu haben drastisch sinkt. 95 Prozent aller Unfälle passieren aufgrund menschlichen Versagens. Auf die Frage, was Sicherheit am Arbeitsplatz für ihn bedeute, antwortet der Manager: „Sicherheit ist für mich eine persönliche Wertschätzung.“ Insgesamt wurden im vergangenen Jahr drei leichte Arbeitsunfälle beim Talkproduzenten registriert, zwei davon passierten Mitarbeitern von Fremdfirmen. Im dritten Fall erlitt eine eigene Mitarbeiterin einen Sehnenriss, weil sie beim Eingang über eine Fußmatte stolperte. So etwas kann passieren. Nicht bei RTM. Das Unternehmen hat die Fußmatten in allen Betriebsstätten durch sicherere Versionen ausgetauscht. Rio Tinto Minerals Austria: - - Unternehmen der internationalen Rio Tinto Minerals Gruppe Firmenname der österreichischen Niederlassung: Naintsch Mineralwerke G.m.b.H Zwei Bergbaue und angeschlossene Talkaufbereitungsanlagen in der Steiermark Geschäftsführung und Support-Abteilungen in Graz Geschäftsführer Österreich: DI Franz Friesenbichler, M.B.A. Österreich: 150 Mitarbeiter Österreichische Produktion 2008: ca. 188.000 Tonnen Talk Österreichischer Umsatz 2008: ca. 58 Mio. EUR Talk wird verwendet für/in Keramik-, Papier-, Polymerindustrie, Dachpappe, Tierfuttererzeugung, Düngemittel, Farbenund Lackindustrie, Kosmetik, Pharmazeutik Mag. Michaela Lohr, Kommunikationsverantwortliche RTM Austria Rio Tinto Minerals Austria Andritzer Reichsstraße 26 8045 Graz IMPRESSUM: „Sicherheit Zuerst“ - Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB); Redaktion: Direktor Werner Bogendorfer; Layout: W. Meissner; alle: 1060 Wien, Linke Wienzeile 48-52; Konzeption: Othmar Limpel GmbH Druck: SVD Büromanagement GmbH 9 sz_2_09_inArbeit:SZ_2_05.qxd 05.08.2009 09:42 Seite 10 Bewusstsein für Sicherheit Von Christian Dieplinger Die von der ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG, Geschäftsbereich Infra Service, veranstalteten ISSicherheitstage bieten eine breite Themenpalette. Sie reicht von Sicherheit im Gleisbereich über Beinaheunfälle bis zu betrieblicher Gesundheitsförderung. „Sicherheit ist die erste und wichtigste Überlegung bei allen unseren Handlungen“, lautet einer der Unternehmenswerte der ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG. Sicherheit am Arbeitsplatz und Arbeitsweg geht uns alle an. 10 Unterstützung durch die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB). Dass dieser auch gelebt wird, zeigen Veranstaltungen wie die IS-Sicherheitstage, die 2009 zwischen 14. September und 1. Oktober stattfinden. „Gefahr am Arbeitsplatz und am Weg zur Arbeit“ sind die Themen. Der Leitsatz dazu lautet: sicherISsicher. Aufmerksamkeit für Gefahren „Der Mangel an Erfahrung und Wissen ist eine wesentliche Ursache von Unfällen aller Art, in der Arbeit, in der Freizeit und im Straßenverkehr. Noch gefährlicher ist aber Routine bei der man die notwendige Achtsamkeit verliert. Analysen von Arbeitsunfällen bei Infra Service bestätigen dies. Sicherungsmaßnahmen im Gleisbereich, die Auseinandersetzung mit Beinaheunfällen oder die Rolle des Notfallinterventionsteams sind hier ebenso Programm wie betriebliche Gesundheitsförderung durch INFRA.vital und die Die Hauptunfallursache ist die eigene Unachtsamkeit gefolgt von der Überbeanspruchung des Körpers und Witterungseinflüssen, also alles Ursachen, die jeder großteils selbst beeinflussen kann. Hingegen stehen bei Unfäl- Christian DIEPLINGER len mangelnde Erfahrung und Wissen – aufgrund umfangreicher Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen – nicht im Vordergrund“, skizziert Christian Dieplinger, ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG. Auch aus vielen Einzelgesprächen mit verunglückten Kollegen erfährt man, dass nichts passiert wäre, „wenn ich nur ein wenig besser aufgepasst hätte“, so Sicherheitsmanager Erich Schön. Und Hand aufs Herz, wem von uns ist nicht bereits ähnliches passiert. „Dass geeignete Rahmenbedingungen wie Schutzausrüstung, Schutzmaßnahmen, entsprechendes Werkzeug etc. geschaffen werden müssen, ist selbstverständlich. Jedoch hängt es auch von jedem selbst ab, diese konsequent umzusetzen. Und so sind wir beim Bewusstsein bzw. bei der Bewusstseinsbildung, die das Kernelement der Sicherheitstage bilden. Dieses Bewusstsein ist ständig zu schärfen, denn die Gefahren der Betriebsblindheit und Nachlässigkeit schlafen nicht“, erläutert Sicherheitsmanager Manfred Sitterli das Ziel der Veranstaltung. Aktive Einbindung Ein Schwerpunkt der Sicherheitstage ist daher die Bewusstseinsbildung. Neu ist, dass hier weitgehend auf die Weitergabe von Fakten- alle Fotos: ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG sz_2_09_inArbeit:SZ_2_05.qxd 05.08.2009 09:42 Seite 11 Erfahrungsaustausch ermöglichen. Weiterführende Diskussionen können bei den Marktplätzen geführt werden. Filmbeiträge regen zusätzlich zum Nachdenken an und zeigen Situationen mit denen jede/r Einzeln/e konfrontiert sein könnte. wissen im Sinne einer Schulung verzichtet wird und die/der einzelne Mitarbeiter/in im Vordergrund steht. Jeder kann aktiv mitarbeiten und seinen Beitrag zum Thema Sicherheit leisten. Kernelemente der Sicherheitstage sind von Experten moderierte Tischrunden, die einen intensiven Großes Engagement Die Sicherheitstage wurden 2008 erstmalig durchgeführt und aufgrund des großen Erfolges werden diese auch 2009 erneut stattfinden „Nach Abschluss der Sicherheitstage 2008 kann ein erstes Resümee gezogen werden. Der Großteil der Teilnehmer/innen war begeistert von den Sicherheitstagen und diese neue Art an das Thema Sicherheit heranzutreten. Auch die einzelnen Experten an den Tischrunden und Marktplätzen bestätigten das hohe Engagement und den bewusstseinsbil- UVD-Workshop Von Sandra Schwarz Mit Anfang dieses Jahres wurde die VAEB neu organisiert. Unter anderem unterlag auch der Unfallverhütungsdienst diesen Änderungen. Der Unfallversicherungsträger hat laut ASVG einen Unfallverhütungsdienst einzurichten und erforderlich fachkundige Organe zu bestellen. Die Mittel der Unfallverhütung sind: l Erste-Hilfe-Leistungen l Werbung für den Gedanken der Unfallverhütung l Beratung und Schulung der Dienstgeber und Dienstnehmer, usw. l Zusammenarbeit mit den Betrieben, Einrichtungen, Organisationen, usw. l Ursachforschung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten l Vorbeugende Betreuung der von Berufskrankheiten bedrohten Versicherten Bisher war der Unfallverhütungsdienst in der VAEB in der Unfallversicherung untergebracht, seit 1.1.2009 gehört die Unfallverhütung organisatorisch in den Bereich Gesundheit & Innovationen, Prävention. Die Begründung liegt darin, dass Prävention bisher von mehreren Stellen in der VAEB angeboten wurde und der Unfallverhütungsdienst fast ausschließlich präventiv tätig ist. Um diese Angebote besser miteinander nutzen zu können, gibt seit Anfang des Jahres Prävention aus einer Hand. Ein Resultat daraus ist, dass nun alle Impfaktionen der VAEB von einer Stelle organisiert werden. Weiters beschloss der Präventionsbeirat (besteht aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern, welche im Arbeitnehmerschutz tätig sind) einen Workshop zur Ziel- und Strategiefindung der „neuen“ Unfallverhütung am 27. denden Effekt der Diskussionen. Auch wenn viele technische und organisatorische Schutzmaßnahmen in hohem Maße Sicherheit bieten, bleibt die bewusste und konsequente Umsetzung auch in der Verantwortung jedes/r Einzelnen. Wir sind es uns und unseren Kollegeninnen und Kollegen schuldig“, so Dieplinger. Auch Ladungssicherung und Schutzkleidung sind Themen bei den ISSicherheitstagen April 2009 zu veranstalten. Der Gedanke dazu war, innovative Themen neben dem gesetzlichen Auftrag in der Unfallverhütung zu erarbeiten. Der Vorsitzende Ernst Friedl legte gemeinsam mit dem Unfallverhütungsdienst einen Teilnehmerkreis aus Fachkräften aller Bereiche des Arbeitnehmerschutzes fest. Die Teilnehmer waren unter anderem: Direktor Werner Bogendorfer (G&I), Mag. Ing. Gerhard Cecil (ÖBB), Ing. Leopold Flasch (VAI), Ernst Friedl, Josef Fritscher (BR), Dr. Michael Eberhard (AM), Christian Jaritz (SFK), Harald Jung MPH (Ge&P), Manfred Kempfer (BR), Horst Kienberger (SFK), Petra Kopecky (ÖBB), Susanne Owessle (VAI), Martin Lengauer (SFK), Wolfgang Meissner (Direktion), Edith Schön (UVD), Carina Diertl (Prävention), Sandra Schwarz (UVD), Walter Suchanek (UV), Dr. Alexander Trojovsky (AM), Dr. Julia Vrabl (AM), Klaus Widhalm (BR), Dr. Andreas Winkelbauer (UV). Organisiert und moderiert wurde dieser Workshop von den BEX-Mitarbeitern Thomas Müller und Bernard Veit. 11 sz_2_09_inArbeit:SZ_2_05.qxd 05.08.2009 09:43 Seite 12 Herr Direktor Werner Bogendorfer eröffnete diesen Tag mit einem Impulsvortrag und erklärte was von den Anwesenden in diesem Workshop erwartet wird. Unsere erste Aufgabe war die Mittel und Tätigkeiten der Unfallverhütung nach Wirkung und Ressourcen zu bewerten. Das Ergebnis daraus war, dass grundsätzlich die Arbeit des Unfallverhütungsdienstes auf große Zufriedenheit gestoßen ist. Bis auf die Ursachenforschung und die Zusammenarbeit, hier besteht der Bedarf einer Verbesserung. Die Themen sind: l Bewusstseinsbildung in Richtung Arbeitgeber l Unfallrisikomanagement l Jugend – Sensibilisierung und Schulung Der nächste Schritt nach dieser Analyse bestand darin in einem Worldcafe innovative Ideen zu sammeln. Aber was bedeutet Innovation eigentlich? Innovation heißt wörtlich „Neuerung“ oder „Erneuerung“ und ist von den lateinischen Begriffen novus „neu“ und innovatio „etwas neu Geschaffenes“ abgeleitet. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff unspezifisch im Sinn von neuen Ideen und Erfindungen und für deren wirtschaftliche Umsetzung verwendet. Aus sozialwissenschaftlicher Sicht ist Innovation die Durchsetzung einer technischen oder organisatorischen Neuerung im Produktionsprozess. Folgende Vorschläge haben die Teilnehmer erarbeitet: l Bewusstseinbildung in Richtung Arbeitgeber m Ziel > Verankerung mit der Unternehmensspitze m Entscheidungsbefugte Personen in den „Zug mitnehmen“ § VAEB (Obmann) § ÖBB-Konzernvertretung (Haberzettl) § Management (Klugar) m Zusammenarbeit zwischen § VAI, AI § Wellcon § VAEB § Mitgliedsunternehmen § VIDA l Unfallrisikomanagement m Standardisierte Datenaufbereitung 12 Slogan: „Jugend von Heute – Vorbild von Morgen“ = Verantwortungsrolle m Aktionstage: § Sicherheitsparcour § Kurzvorträge (an extremen Beispielen Bewusstsein schaffen) § Sprache und Zeichen der Jugend beachten und verwenden § Unterstützung durch Unternehmen und Gewerkschaft § Freizeit und Arbeit verbinden m Plakataktion: § Jugendliche beim Sport in Verbindung mit Arbeit § Vorbild - Idol (neutraler Sportler) > VANEK § Mitarbeit durch die Jugend mittels Wettbewerb durch selbstgestaltete Plakate > Prämie z.B. Fahrtechniktrainig, Fahrrad, Aktivurlaub, … Nach der Mittagspause erarbeiten die Teilnehmer in drei Gruppen welche Maßnahmen zu diesen Punkten durchgeführt werden können. In vier Sesselkreisen sammelten wechselnde Gruppenteilnehmer Ideen dazu. Die Gastgeber der einzelnen Sesselkreise präsentierten danach die Ideen, welche besonders hervorkamen. Diese Themen wurden im Anschluss daran bewertet und die wichtigsten drei ausgewählt zur weiteren Bearbeitung. m m Laufende Veröffentlichung von Unfallzahlen m Datenanalyse m Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen m Mitarbeit von UVD, UV, Präventivfachkräften, Unternehmen, Präventionsbeirat erforderlich l Jugend – Sensibilisierung und Schulung m Ziel Unfallverminderung – Risikovermeidung Bevor Herr Direktor Werner Bogendorfer sich bei allen Teilnehmern für deren Engagement bedankte, gab es noch kleine Diskussionen zu den Themen und das Ersuchen der Teilnehmer diese im Sinne der Unfallverhütung umzusetzen. Diese drei Schwerpunkte werden als Arbeitsauftrag für den Präventionsbeirat und die Unfallverhütung mitgenommen. Erste Maßnahmen werden über den Sommer überarbeitet und vorbereitet und bei der Präventivfachkräftetagung (ca. 80 – 100 Teilnehmer aus den verschieden Bereichen des Arbeitnehmerschutzes) von 22.09.2009 – 25.09.2009 werden diese präsentiert und die Teilnehmer nochmals um Mitarbeit mittels Workshop ersucht. Die Unfallverhütung berichtet euch danach von der Tagung und den Ergebnissen!
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