Haut und Sonne ÖBB 40 - neu IS-Sicherheitstage

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SICHERHEIT
ZUERST
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www.vaeb.at
Haut und Sonne
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IS-Sicherheitstage
Foto: BilderBox.Com
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Mitteilungsblatt des Unfallverhütungsdienstes der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
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Haut und Sonne
Von Dr. Julija Vrabl
Welcher Hauttyp sind Sie ?
1. Welche Hautfarbe haben Sie? Ist ihre
Haut fast durchsichtig oder sehr hell ? Ist
die Farbe ihrer Haut hell- bis dunkelbraun
oder sogar oliv?
2. Welche Haarfarbe haben Sie? Sind Sie
weißblond bis rötlich, hellblond bis braun,
dunkelblond bis braun oder dunkelbraun
bis schwarz?
3. Welche Augenfarbe haben Sie? Diese
kann grau, grün, blau, oder braun sein,
von ganz hell bis intensiv dunkel, ja sogar
schwarz.
4. Wie reagiert Ihre Haut auf Sonne? Bekommen Sie schnell, sogar sehr schnell
einen Sonnebrand oder bekommen Sie
einen solchen selten bis nie ?
5. Wie intensiv braun werden Sie? Werden
Sie nie richtig oder nur leicht braun und
schält sich die Haut immer wieder? Oder
werden Sie schnell bzw. sehr schnell
braun?
Je nachdem, welche Kombination für Sie zutrifft, gehören Sie zu einer der sechs Hauttypen.
schnell braun und bekommt kaum einen Sonnenbrand.
UV-Typ VI hat von Haus aus eine dunkelbraune bis schwarze Hautfarbe, Haare und
Augen sind ebenfalls fast schwarz. Einen
Sonnenbrand bekommt Typ VI praktisch nie.
Wichtig:
Beachten Sie aber, dass Kinder grundsätzlich
eine sehr sonnenempfindliche Haut haben
und daher stets einen sehr hohen Lichtschutzfaktor (ab LSF 25) benötigen.
Zusätzlich sollten Kinder durch entsprechende
Kleidung, wie Sonnenhut, langärmliges T-Shirt
oder spezielle Sonnenschutzkleidung geschützt werden.
Wichtige Tipps :
1. Gewöhnen Sie Ihre Haut langsam an längere Sonnenbestrahlung!
2. Verbringen Sie die Mittagsstunden zwischen 11 und 15 Uhr im Schatten!
3. Die Anzahl der intensiven Bestrahlungen
der Haut sollte 50 pro Jahr nicht übersteigen!
UV-Dosis in den ersten Lebensjahren ist
ein wichtiger Faktor für die Entstehung
von Hauttumoren!
6. Der beste Sonnenschutz ist geeignete
Kleidung!
7. Reiben Sie unbedeckte Körperstellen mit
Sonnenschutzmittel ein – mindestens
Lichtschutzfaktor 15 verwenden, wenn die
Haut empfindlich ist oder noch nicht an
Sonne gewöhnt wurde!
8. Sonnenschutzmittel sollte sowohl die Wellenlängen des UV-A als auch des UV-B
Bereichs abdecken!
9. Tragen Sie Sonnenschutzmittel mindestens 30 Minuten vor dem Sonnenbad
auf.
10. Schauen Sie ohne Augenschutz nie (!)
direkt in die Sonne!
11. Wenn Sie Medikamente einnehmen müssen, fragen Sie vor dem Sonnenbad unbedingt Ihren Arzt. Denn manche Medikamente erhöhen die Lichtempfindlichkeit
der Haut oder lösen lichtbedingte Allergien aus!
4. Vermeiden Sie einen Sonnenbrand!
UV-Typ I hat helle Haut mit Sommersprossen, meist blaue Augen und eher rötliche
Haare. Im Hochsommer bekommen Menschen dieses Typs bereits nach 5-10 Minuten
einen Sonnenbrand und werden niemals
braun.
5. Schützen Sie Kleinkinder besonders gut
vor starker Sonneneinstrahlung, denn die
12. Kosmetika, Deoderants und Parfums lassen Sie vor dem Sonnebad bitte weg, es
besteht die Gefahr der Pigmentierung
UV-Typ II hat blonde Haare, meist graue,
grüne oder blaue Augen. Nach 10-20 Minuten
Sonnenbestrahlung rötet sich die Haut, mit
der Zeit wird dieser Typ aber mäßig braun.
UV-Typ IV bleibt mit seiner hellbraunen
Haut weitgehend vom Sonnenbrand verschont. Er hat meist dunkle Haare und braune
Augen. Ist er die Sonne nicht gewöhnt, rötet
sich die Haut frühestens nach 40 Minuten.
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UV-Typ V hat auch im ungebräunten Zustand eine dunkle Hautfarbe, Augen und
Haare sind dunkel bis schwarz. Er wird
Foto: BilderBox.Com
UV-Typ III hat dunkelblonde Haare, graue
oder braune Augen. Ungebräunt kann sich
dieser Typ 20-30 Minuten der Sonne aussetzen bevor es zu einem Sonnenbrand kommt.
Setzt er sich wiederholt der Sonne aus, wird
er fortschreitend braun.
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Ein Zuviel an Sonne kann schwere Folgen haben, diese zeigen sich oft erst Jahre später.
Dabei schädigt die für den Menschen unsichtbare UV-Strahlung Haut und Augen. Die Haut
bleibt durch die aufgenommene Strahlendosis
dauerhaft belastet.
Was ist die solare UV-Strahlung?
UV-Strahlung ist jene Strahlung im elektromagnetischen Spektrum, die frequenzmäßig an
das blau/violette Licht angrenzt, und für unser
Auge nicht mehr sichtbar ist.
Die solare UV-Strahlung, die von der Sonne
abgestrahlt wird, unterteilt sich nach ihrer biologischen Wirkung in drei Bereiche:
1. UV-A (Wellenlängenbereich 315 - 400 nm)
2. UV-B (Wellenlängenbereich 280 - 315 nm)
3. UV-C (Wellenlängenbereich 100 - 280 nm)
Das gesamte solare UV-C sowie 90 Prozent
der solaren UV-B-Strahlung werden von der
Ozonschicht bzw. der Atmosphäre absorbiert.
Nur zirka 10 Prozent der UV-B-Strahlung sowie die UV-A-Strahlung erreichen die Erdoberfläche.
Die solare UV-Strahlung wirkt nicht nur direkt
auf den Menschen ein, sondern wird auch an
Partikeln in der Atmosphäre gestreut und refelktiert. Dieser Effekt führt dazu, dass man
auch im Schatten braun wird bzw. einen Sonnenbrand bekommen kann. Aber auch an
Oberflächen wie Metall, Asphalt, Sand, Wasser oder Schnee wird UV-Strahlung reflektiert.
Wann ist die UV-Strahlung am
stärksten?
A) April bis September
B) Zwischen 11 und 15 Uhr
C) In der Nähe von reflektierenden Oberflächen (Wasser, Schnee, Foliendächer)
D) In den Bergen
Achtung: UV-Strahlung ist auch bei bewölktem Himmel vorhanden! Im Frühjahr ist
Ihre Haut am empfindlichsten, da sie noch
nicht auf die verstärkte UV-Strahlung vorbereitet ist.
Eine leichte Bewölkung reduziert die UVStrahlung nur um 5 – 10 %, allerdings kann es
durch seitliche Reflexion bei bewölktem Himmel auch zu einer um 15 % höheren UV-Bestrahlung kommen. Bei dichter Bewölkung reduziert die UV-Strahlung auf der Erdoberfläche um 30 – 70 %. Eine geschlossene Bewölkung (z. B. Regenwolken, Gewittertürme)
sorgen für eine Reduktion von bis zu 90 %.
Je höher die Sonne am Himmel steht, desto
höher ist die UV-Belastung auf der Erdoberfläche.
Je näher man dem Äquator kommt, desto
höher ist die Belastung durch solares UV.
Mit zunehmender Seehöhe nimmt die UV-Belastung zu, da die Atmosphäre weniger UV
absorbiert.
Dabei hängt die UV-Belastung nicht von der
Umgebungstemperatur ab!
Welche Schäden kann Sonne bei
der Haut bewirken ?
A) Sonnenbrand
B) Sonnenstich
C) Sonnenallergie
D) Hautalterung
E) Hautkrebs
Ärztliche Empfehlung!
Lassen Sie Ihre Muttermale jährlich kontrollieren! Bei Veränderungen sollten Sie unverzüglich einen Hautfacharzt aufsuchen!
Wie kann ich mich schützen?
Allgemein, für jeden Menschen:
A) Möglichst viel Haut bedecken (Kleidung,
Kopfbedeckung, Nackenschutz)
B) Unbedeckte Körperregionen mit Sonnenschutzmitteln eincremen
C) Sonnenschutzbrille tragen
Für den berufstätigen Menschen:
A) Flexible Arbeitszeit nutzen
B) Den Arbeitsbereich beschatten (z. B. Sonnenschirm)
Wie creme ich mich richtig ein?
A) Sonnenschutzmittel gleichmäßig auf die
Haut auftragen. Dabei auf Nasenrücken,
Stirn, Ohren und Lippen nicht vergessen!
B) Rechtzeitig eincremen, die Wirkung der
Creme setzt erst eine halbe Stunde später ein.
C) Beim Schwitzen auf das Nachcremen
nicht vergessen
Sicherungsmaßnahmen
Welchen Sonnenschutzfaktor
brauche ich?
Dazu eine Formel zur Berechnung:
Unvermeidbare Aufenthaltsdauer in der
Sonne in Minuten dividiert durch die Eigenschutzzeit in Minuten
Beispiel:
Ein Bauarbeiter mit Hautyp II, der sechs Stunden der Sonne ausgesetzt ist, benötigt eine
Sonnenschutzcreme mit einem Lichtschutzfaktor von 18 bis 36!
Sonne nur schädlich?
Nein, der Mensch braucht Sonnenlicht, um
das lebenswichtige Vitamin D zu bilden. Allerdings verursacht intensives UV-Licht der
Sonne Langzeitschäden in der Haut.
Da durch Fensterscheiben keine UV – B Strahlung dringt, kann vom Körper hinter Bürofenstern trotz Sonnenlicht kein Vitamin D3
gebildet werden. Für die Produktion von diesem Vitamin reicht aber schon eine kurze
Sonnenexposition an Armen, Beinen und im
Gesicht aus an einem Sonnentag im Sommer.
Die Haut hat ein „Gedächtnis“
Auch Jahrzehnte nach einer übermäßigen UVBestrahlung können noch Spätfolgen auftreten. Bedenken Sie bitte, dass wiederholtes
Eincremen mit Sonnschutzmitteln, nicht (!) die
Zeit verlängert, der sie sich der Sonne aussetzen dürfen.
Und auch künstliche Bräunung auf der Sonnenbank kann die Haut gefährden. Lassen Sie
sich nicht durch Bräune als Schönheitsideal
verführen.
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Anpassung
der „ÖBB 40“
Von Reinhard Lackner
Mit 14.06.2009 trat „ÖBB 40“ – Schriftliche Betriebsanweisung
Arbeitnehmerschutz in Kraft.
Die Richtlinie für den Arbeitnehmerschutz bei
den ÖBB „ÖBB 40“ (Stand September 2006)
konkretisiert die bereits in Gesetzen, Verordnungen und Dienstvorschriften enthaltenen
Bestimmungen zum Schutz aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, also auch jener von
Fremdfirmen, die im Bereich der Österreichischen Bundesbahnen Tätigkeiten verrichten.
Die Erörterung von Arbeitnehmerschutzahngelegenheiten und neuer Rechtsentwicklungen im Eisenbahn- und Arbeitnehmerschutzrecht veranlasste eine Erhebung des Ist Standes mit 01.04.08. Es zeigte sich eine erforderliche Anpassung als notwendig.
Die „ÖBB 40“ – Schriftliche Betriebsanweisung Arbeitnehmerschutz wurde von
den Mitgliedern der ÖBB in der Konzern-Koordinationsplattform Arbeitnehmerschutz
(KKA) am 10.04.2009 beschlossen.
Die Beschlussfassung in der Betrieblichen
Normenplattform (BNP) der Infrastruktur Betrieb AG als Koordinationsgremium in Richtung Betriebsabwicklung und Normenentwicklung war am 11.03.2009.
Die Veröffentlichung und Einführung erfolgte
durch die Konzernunternehmen der ÖBB am
15.05.2009.
Warum denn eine neue
„ÖBB“ 40?
l Präzisierung des Adressatenkreises:
- Zielgruppe, ist Arbeitnehmer im Gefahrenraum des Gleises
- Nicht Zielgruppe, ist Spezialist im
Sinne der technischen Vorschriften
l Die Implementierung folgender Bestimmungen ist erforderlich:
- § 26a Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (Tunnel)
- § 26b Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (Dritte)
- Grundsätze Bauarbeiten
- 8. Abschnitt Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (Fachkenntnisse)
l Die Anpassung folgender Bestimmungen
ist sinnvoll:
- Standplatz Verschieber
- Bewachung Eisenbahnkreuzung (Ausrüstung, Vorgang)
- Arbeiten am Signal (Ausnahmebestimmungen)
l Eine Überprüfung hinsichtlich möglicher
Streichungen vornehmen:
- („50 Seiten-Klausel“)
Mit 14.06.2009 trat die Richtlinie für den Arbeitnehmerschutz bei den ÖBB „ÖBB 40“
(Stand September 2006) außer Kraft und die
„ÖBB 40“ – Schriftliche Betriebsanweisung
Arbeitnehmerschutz in Kraft.
Vorbemerkung
Nach dem Arbeitnehmerschutzrecht sind den
Arbeitnehmern schriftliche Betriebsanweisungen und sonstige Anweisungen zur Verfügung
zu stellen
4
Diese haben vor allem verhaltens und handlungsbezogene Anweisungen zu beinhalten,
die auf den konkreten Arbeitsplatz bzw. Aufgabenbereich der betroffenen Arbeitnehmer abstellen.
Bei Arbeiten im Gefahrenraum des Gleises
und neben Gleisen ereignen sich noch häufig
Arbeitsunfälle. Bei der Arbeitsunfallursachenforschung zeigt sich, dass diese Arbeitsunfälle
vermeidbar gewesen wären, wenn die Verunfallten Arbeitnehmer oder ihre Mitarbeiter sich
vorsichtiger und aufmerksamer verhalten hätten. Außerdem verkennen Arbeitnehmer mit
der Zeit die Größe der Gefahr bei Arbeiten im
Gefahrenraum der Gleise oder wenden die
elementaren Schutzmaßnahmen falsch an.
Die Arbeitsunfälle sind vermeidbar, wenn die
gesamten beteiligten Personen den auf den
Baustellen, Arbeitsstellen anzuwendenden
Schutzmassnahmen vermehrte Aufmerksamkeit schenken und die geltenden reglementarischen Vorschriften genau befolgen.
Die entsprechenden Arbeitnehmerschutzmaßnahmen sind gegenüber allen anderen Tätigkeiten vorrangig auszuführen. Eine Erhöhung
der Arbeitsleistung darf nicht auf Kosten der
Sicherheit erreicht werden.
Struktur
Unfallverhütungsvorschrift
Für die Erstellung der einzelnen Arbeitnehmerschutzregelungen ist in Österreich
grundsätzlich der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zuständig. Ergänzend dazu
kann (muss) der Bundesminister für Verkehr
für bestimmte Verkehrsträger ergänzende
Durchführungsverordnungen zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) erlassen,
wenn dies auf Grund besonderer Gefahren
bei diesem Verkehrsträger erforderlich ist.
Der Bundesminister für Verkehr hat die erforderlichen ergänzenden Schutzmaßnahmen für
den Schutz der Arbeitnehmer im Gefahrenraum der Gleise in der Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV), BGBl. II
Nr. 384/1999, zusammenfassend geregelt.
In der „ÖBB 40“ – Schriftliche Betriebsanweisung Arbeitnehmerschutz werden die
verhaltens- und handlungsbezogenen Anweisungen, zu den Rechtsvorschriften in Österreich geschaffen unter denen Arbeitnehmer im
Gefahrenraum des Gleises bei den Österreichischen Bundesbahnen Tätigkeiten verrichten.
Es besteht kein Widerspruch zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union. Es ist eine
leicht verständliche Lesbarkeit für den Verwender gegeben. Durch die Regelung mit klaren Vorgaben die sich positiv auf die Anwendung des Arbeitnehmerschutzes auswirken
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und unnötige Fragestellungen vermeidet wird
eine Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer erreicht.
l den Schutz des Arbeitnehmers und
l die Sicherheit des Schienenverkehrs gewährleisten.
Betriebsführung / Betriebsvorschriften
Der Infrastrukturbetreiber (ÖBB Infrastruktur
Betrieb AG) erstellt die für die Betriebsführung
notwendigen Vorschriften im Rahmen der betrieblichen Normenplattform, die im Normalbetrieb wie auch bei Störungen eine zuverlässige Abwicklung des Eisenbahnbetriebes sicherstellen.
Der Schutz des Arbeitnehmers auf den Baustellen, Arbeitsstellen ist das Hauptziel der
vorliegenden „ÖBB 40“ – Schriftliche Betriebsanweisung Arbeitnehmerschutz. Alle hier
vorgeschriebenen Maßnahmen sind bei Arbeiten im Gefahrenraum der Gleise oder neben
Gleisen von allen Diensten und ihrem gesamten Personal sowie auch von den Arbeitnehmern jener von Fremdfirmen, die im Bereich
der Österreichischen Bundesbahnen Tätigkeiten verrichten
zu befolgen.
Notwendige zusätzliche betriebliche Maßnahmen, Abweichungen, Ergänzungen und Erläuterungen zu diesen Vorschriften betreffende
Schutzmaßnahmen für den Arbeitnehmer sind
in der betrieblichen Normenplattform berichtspflichtig beziehungsweise durch vorlegen eines Antrages beschließen zu lassen, um sowohl im Normalbetrieb, wie auch bei Störungen eine zuverlässige Abwicklung des Eisenbahnbetriebes und den notwendigen Schutz
für Arbeitnehmer sicherzustellen.
Die Vorschriftenteile bilden zusammen eine
Einheit. Auf Grund der jeweiligen betrieblichen
Situation sind die entsprechenden Bestimmungen anzuwenden.
Geltungsbereich „ÖBB 40“ –
Schriftliche Betriebsanweisung
Arbeitnehmerschutz
Die auf Baustellen, Arbeitsstellen im Gefahrenraum der Gleise oder neben Gleisen zu
treffenden Maßnahmen sollen:
Das Einhalten
der Schutzmaßnahmen ist
durch alle Arbeitgeber die
Arbeitnehmer
beschäftigen
notwendig. Der
Infrastrukturbetreiber (ÖBB
Infrastruktur
Betrieb AG)
überwacht im
Rahmen der
Systemverantwortung das
Einhalten der Unfallverhütungsmaßnahmen.
Alle Personenbezeichnungen in der „ÖBB 40“
– Schriftliche Betriebsanweisung Arbeitnehmerschutz sind in der männlichen Form gehalten und gelten für die die Funktion ausübende
Person, ungeachtet ihres Geschlechts.
Die Abschnitte der „ÖBB 40“ –
Schriftliche Betriebsanweisung
Arbeitnehmerschutz
1. Abschnitt
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
FÜR DEN GEFAHRENRAUM DER
GLEISE
Im Gefahrenraum der Gleise dürfen sich nur
jene Arbeitnehmer aufhalten, die hier eine Aufgabe zu erfüllen haben. Aufhalten dürfen sich
hier beispielsweise die Verschieber, die Trieb-
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fahrzeugführer, – bei entsprechender Sicherung gegen die Gefahren aus dem Bahnbetrieb – die Arbeitnehmer der Bau- und Bahninstandhaltung. Wegen der Abrutsch- und Einklemmgefahr ist es verboten auf den Schienenkopf, Weichenzungen, Radlenker, Leitschienen, Drahtzüge, Gleisbremsen zu steigen.
Für jeden Arbeitnehmer ist die erforderliche
gesundheitliche Eignung notwendig, die Unterweisung hinsichtlich verhaltens- und handlungssichere Anwendung der Arbeitnehmerschutzmaßnahmen durchzuführen und vom
Arbeitnehmer die erforderliche persönliche
Schutzausrüstung auf Grund der Festlegung
in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten zu tragen.
2. Abschnitt
VERHALTEN BEI ARBEITEN IM
GEFAHRENRAUM DER GLEISE
In Bereichen, in denen Tätigkeiten an Schienenfahrzeugen entlang des Gleises, beispielsweise Kuppeln oder Fahrzeugprüfungen, oder
damit zusammenhängende Tätigkeiten, wie
Hemmschuhlegen oder Weichenstellen,
durchgeführt werden, muss ein Bedienungsraum vorhanden sein. Das ist der Arbeitsplatz
neben den Gleisen für den Verschieber. Der
Aufenthalt im Bedienungsraum zwischen Einbauten und bewegten Fahrzeugen ist verboten.
Das Auf- und Absteigen von/auf bewegte(n)
Fahrzeugen ist im Bereich von Einbauten verboten. Einschränkungen des seitlichen Sicherheitsabstandes sind durch Warnmarkierung
nach dem Erfordernis der Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkennzeichnung gekennzeichnet.
Zu Spannungsführenden Teilen der Ober- und
Speiseleitungen ist der Schutzabstand von
mindestens 1,5 m einzuhalten. Dies gilt auch
für die mitgeführten Arbeitsgeräte bei allen Arbeiten.
Die Warnung durch Hinweisschilder vor den
Gefahren des elektrischen Stroms muss von
allen Arbeitnehmern beachtet werden.
3. Abschnitt
VERHALTEN BEI BAUARBEITEN
1. Teil – Allgemeine Bestimmungen für das
Verhalten bei Bauarbeiten
Die Sicherungsmaßnahmen bilden einen wesentlichen Bestandteil der Organisation jeder
Baustelle / Arbeitsstelle. Diese Sicherungsmaßnahmen müssen so zuverlässig sein,
dass die eingesetzten Arbeitnehmer ihre eigenen Arbeiten ausführen können.
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Bauarbeiten dürfen nur unter Aufsicht einer
geeigneten Aufsichtsperson ausgeführt wer-
den. Eingesetzte Sicherungsposten und Sicherungsaufsichten
sind Träger besonderer Funktionen und müssen ihren Aufgaben entsprechende Fachkenntnisse nachweisen. Zusätzliche Betriebliche Maßnahmen sind grundsätzlich
zu planen und mit dem Betrieb frühzeitig abzusprechen.
Der Raum, in dem Arbeitnehmer durch bewegte
Schienenfahrzeuge gefährdet werden können,
wird als Gefahrenraum
bezeichnet. Seine Abmessungen werden
geschwindigkeitsabhängig beschrieben.
Wenn das Schutzziel keine Fahrten
von Schienenfahrzeugen nicht umgesetzt
werden kann und automatische Warnsysteme
eingesetzt werden oder mittels Sicherungsposten gesichert werden muss, ist die Ermittlung
der Annäherungsstrecke erforderlich. Der Arbeitgeber bei der Planung der Sicherungsmaßnahme und der örtlich Aufsichtsführende
tragen bei der Berechnung der Annäherungsstrecke eine große Verantwortung. Die Länge
der Annäherungsstrecke mit den Angaben von
häufig festgelegten Gesamträumzeiten und
der örtlich zulässigen Geschwindigkeit ist in
Tabellenform berechnet.
Das Warnsignal Signal - GEFAHRENRAUM
RÄUMEN wird mit dem Mehrklangsignalhorn,
Typhon (Starktonhupe) oder einem besonders
hierfür vorgesehenen Signalhorn gegeben.
Die alleinige Abgabe von Warnsignalen mit
dem Makrofon eines Triebfahrzeuges bzw. einer fahrbaren Gleisbaumaschine ist nicht
zulässig.
Signal - GEFAHRENRAUM RÄUMEN
== ==
Zwei kurze Töne - wenn möglich einer in hoher, einer in tiefer Tonlage - mehrmals nach
einander gegeben.
Im Einzelfall sind
folgende 3 Gruppen von Sicherungsmaßnahmen festgelegt:
•
•
•
Keine Fahrten von Schienenfahrzeugen
Warnung durch technische Einrichtungen
Warnung durch organisatorische Maßnahmen
3. Teil – Bauarbeiten im Tunnel
Die im Einzelfall zur Anwendung kommenden
Sicherungsmaßnahmen bei Bauarbeiten im
Tunnel sind ergänzend festgelegt, da im Gegensatz zu Bauarbeiten außerhalb des Tunnels grundsätzlich der gesamte Tunnelquerschnitt als Gefahrenraum gilt.
Auch hier ist grundsätzlich die ranghöchste Sicherungsmaßnahme festzulegen – nur wenn
diese nicht möglich ist, darf die nächste Sicherungsmaßnahme festgelegt werden usw.:
•
•
•
Arbeiten im gesperrten Tunnel
Warnung durch technische Einrichtungen
und aufsuchen sicher Bereiche
Arbeiten im Tunnel im Arbeitskorb
2. Teil – Bauarbeiten außerhalb des Tunnel
Die im Einzelfall zur Anwendung kommende
Sicherungsmaßnahme auf der Baustelle, Arbeitsstelle ist vom Arbeitgeber im Rahmen der
Ermittlung und Beurteilung der Gefahren
(Evaluierung) und Festlegung der Maßnahmen zur Gefahrenverhütung zu bestimmen.
4. Teil – Sicherung Dritter im Gefahrenraum der Gleise
Für die Ausführung von Arbeiten und Unternehmungen aller Art im Gefahrenraum der
Gleise sind dieselben Sicherungsmaßnahmen, wie für Bauarbeiten außerhalb des Tunnels bzw. Bauarbeiten im Tunnel festzulegen.
Dabei ist grundsätzlich die ranghöchste Sicherungsmaßnahme festzulegen – nur wenn
diese nicht möglich ist, darf die nächste Sicherungsmaßnahme festgelegt werden usw.:
Die Arbeiten dürfen erst nach Bewilligung eines Aufsichtsorgans des Bahnbetreibers und
der Festlegung der zu informierenden Stelle
erfolgen.
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4. Abschnitt
VERHALTEN BEI ARBEITEN IM
BEREICH ELEKTRISCHER ANLAGEN
Grundsatz: Alle elektrischen Anlagen sind als
unter Spannung stehend zu betrachten,
solange sie nicht vom hiezu befugten Arbeitnehmer (gemäß ÖBB DV EL 52), ausdrücklich als ausgeschaltet und geerdet gemeldet
worden sind.
Es ist verboten, sich den unter Spannung stehenden Oberleitungsanlagen zu nähern. Im
Besonderen bei Arbeiten auf Bahnwagen und
mit langen metallenen Gegenständen, wie
Leitern, Messlatten und anderen Gerätschaften.
Jede Annäherung und Berührung der Drähte,
deren Isolatoren und Befestigungsteile ist lebensgefährlich. Dies gilt auch, wenn diese
Oberleitungsteile nach einer Störung oder einem Unfall den Boden berühren.
Die vom Arbeitnehmer zu beachtenden Sicherheitsabstände bei Arbeiten außerhalb des
Gefahrenbereiches von elektrischen Anlagen
sind vorgeschrieben.
Die besondere einzuhaltende Maßnahme, wie
das Erden (Kurzschließen) darf nur durch
fachkundige und dafür berechtigte Personen
(z.B. Elektrofachkraft, elektrotechnisch unterwiesene Person) ausgeführt werden.
Kontakt
5. Abschnitt
VERHALTEN BEI WARTUNGSUND REPARATURARBEITEN AN
SCHIENENFAHRZEUGEN
Während der Arbeiten an Schienenfahrzeugen
müssen diese grundsätzlich stillstehen und
gegen unbeabsichtigtes Bewegen gesichert
sein. In Ausnahmefällen dürfen Wartungs- und
Reparaturarbeiten an bewegten Fahrzeugen
nach dafür vorher festgelegten Maßnahmen
durchgeführt werden.
So ist vor Arbeitsbeginn die Verständigung bei
Arbeiten an Schienenfahrzeugen, die in Zügen eingereiht sind notwendig und die Zustimmung des Fahrdienstleiters, des Zugführers
und des Triebfahrzeugführers erforderlich. Für
Arbeiten an hoch gelegenen Fahrzeugteilen
sind standsichere Arbeitsbühnen zu verwenden. Fahrbare Arbeitsbühnen sind gegen unbeabsichtigtes Bewegen zu sichern.
Bei vorhanden sein von Arbeitsgruben und Arbeiten in Arbeitsgruben an Schienenfahrzeugen kommt dem Schutz der Arbeitnehmer
eine zusätzliche Aufmerksamkeit hinsichtlich
zu setzender Maßnahmen hinzu, um von einem sicheren Arbeitsplatz zu sprechen.
6. Abschnitt
KOORDINATION
Im Interesse der Sicherheit und mit Rücksicht
auf eine übersichtliche und effiziente Arbeitsstättenorganisation, können mehrere Dienste
und Arbeitgeber Arbeitnehmer auf derselben
Arbeitsstätte beschäftigen. Alle Dienste und
Arbeitgeber sorgen selbst für die Sicherheit
des in Ihrem Auftrag arbeitenden Personals.
Diese Arbeiten und deren Schutzmaßnahmen
müssen jedoch zusätzlich mit allen Diensten
und Arbeitgebern derselben Arbeitsstätte koordiniert werden.
Die Koordination, die Federführung der Koordination und die Sicherungsmaßnahmen sind
im Voraus festzulegen.
Im gegenseitigen Einvernehmen kann ein
Dienst, ein Arbeitgeber die Sicherheitsmaßnahmen auch für die auf derselben Arbeitsstelle beschäftigten anderen Dienstes, Arbeitgebers übernehmen. Jeder Dienst-, Arbeitgeber, der eine Änderung plant die eine neuerliche Koordination erfordert, hat diesen Umstand vor Durchführung der Änderung der Federführung der Koordination zu melden.
Zusammenfassung
Die allgemeinen Rechtsvorschriften über die
Schutzmassnahmen für Arbeitnehmer sind
überall anzuwenden. Eine Vorschrift, die für
alle vorkommenden Fälle die Arbeitnehmerschutzmaßnahmen in allen Einzelheiten enthalten könnte, wäre jedoch zu umfangreich
und unübersichtlich.
In der „ÖBB 40“ – Schriftliche Betriebsanweisung Arbeitnehmerschutz werden die
verhaltens- und handlungsbezogenen Anweisungen, zu den Rechtsvorschriften in Österreich geschaffen unter denen Arbeitnehmer im
Gefahrenraum des Gleises bei den Österreichischen Bundesbahnen Tätigkeiten verrichten.
Der Schutz des Arbeitnehmers auf den Baustellen, Arbeitsstellen ist das Hauptziel
der„ÖBB 40“ – Schriftliche Betriebsanweisung Arbeitnehmerschutz.
Alle hier vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen sind bei Arbeiten in und neben Gleisen
von allen Diensten und Arbeitgebern die Arbeitnehmer beschäftigen sowie von Dritten zu
befolgen.
Es ist weiters die Pflicht jedes Arbeitnehmers,
unbeachtet um seine Stellung, alles zu tun,
um sich selbst und andere vor Unfällen zu
schützen.
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„Bitte nicht in die
Schaufel stellen!“
Sicherheit am Arbeitsplatz im Bergbau bei Rio Tinto Minerals Austria
Die europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hat 2009 das
österreichische Unternehmen Rio Tinto Minerals Austria im Bereich „Gefährdungsbeurteilung“
als ein Good-Practice-Modell empfohlen. Das nachhaltig orientierte Unternehmen hat eine
Gruppe von Journalisten und Fachleuten in den Tagbau am Rabenwald in der Oststeiermark
eingeladen, um zu erklären was Sicherheit am Arbeitsplatz für das Unternehmen bedeutet –
und was es in der Praxis heißt.
„Die Rabenwalder bewegen Berge.“, sagt
Sonja Kainz, Sicherheits-, Gesundheits- und
Umweltmanagerin der Rio Tinto Minerals Austria (RTM), als sie mit uns über das Gelände
des nördlichen Tagbaus am Rabenwald blickt.
Und das tun sie wirklich, die Rabenwalder. Bis
zu 15 Tonnen Erdreich bewegt der riesige
Raupenbagger mit einer Schaufelhebung, um
die unter der Erde befindlichen Talkstätten
aufzudecken.
Diese kann man von oben gut erkennen: es
sind die weißen Flächen. Am Hügel rechts von
uns befindet sich Grünfläche.
die „Lebensraum Bergbau“ durchgeführt, die
das Programm des Talkabbauers evaluiert
hat.
Die Regenfälle der vergangenen Wochen haben den Boden aufgeweicht, wodurch der
Tagbau als Arbeitsplatz gewisse Gefahren
birgt. RTM hat vorgesorgt: Egal bei welchem
Wetter, alle Besucher und Mitarbeiter müssen
einen Helm, eine Schutzbrille, Sicherheitswesten und festes Schuhwerk tragen, sobald sie
das Gelände betreten. Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter von RTM tragen zusätzlich natürlich noch robuste Arbeitshandschuhe und an-
bichler, der Geschäftsführer von RTM Austria,
für den die Sicherheit seiner rund 150 Mitarbeiter so wichtig scheint wie die Sicherheit
seiner eigenen Familie.
Dabei legt er auf eine „nachhaltige Sicherheitskultur“ besonderen Wert. Dass das für
ihn und sein Team wichtig ist, lässt sich nicht
nur aus der Strategy Map des Unternehmens
herauslesen, auf der Sicherheit an erster
Stelle steht. Selbst in Zeiten der Krise wurde
das Budget für Sicherheitsmanagement nicht
gekürzt.
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist für das Management von RTM ein Lebenswert, der weit über die Unternehmensgrenze ins Privatleben der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter reichen soll.
Unter dem Titel „Gefahr geht leider nicht auf
Urlaub“ wurde so auch eine Mitarbeiterbroschüre zu Ferienbeginn unter der Belegschaft
verteilt, in welcher Sicherheitstipps für den Urlaub kommuniziert werden, um im Herbst wieder die volle Belegschaft versammeln zu können.
Foto: Jane Hinterleitner
Somit ist klar, dass auch wir zu Beginn unseres Besuchs umfassend mit den Sicherheitsvorschriften am Tagbau Rabenwald betraut
wurden. Ähnlich gibt es für Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in jeder Arbeitsbesprechung,
egal ob am Tagbau oder in der Zentrale in
Graz, ein so genanntes „Safety Share“, in welchem über Risiken und Beinahe-Unfälle gesprochen wird, um das Bewusstsein um die
Gefahren am Arbeitsplatz zu erhöhen.
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Der Talk in diesem Gebiet wurde bereits abgebaut und die Fläche anschließend begrünt
und rekultiviert.
Das Ziel von RTM ist es, nach dem Abbau des
Minerals „mehr Biodiversität zu schaffen, als
zuvor vorgefunden wurde.“ Um die Erreichung
dieses Ziels zu gewährleisten, wurde die Stu-
dere für den Arbeitseinsatz relevante Schutzkleidung.
Nachhaltige Sicherheitskultur
Sicherheit geht bei RTM nicht nur vor modischen Trends. „Sicherheit ist unser wichtigster
Unternehmenswert.“, erklärt Franz Friesen-
Friesenbichler sieht die eigentliche Gefahr
nicht in der Hantierung mit Sprengstoff, Gestein oder den schweren Arbeitsgeräten. „Die
eigentliche Gefahr ist die Betriebsblindheit
und die Routine der Mitarbeiter in den Arbeitsprozessen. Die Gewohnheit und Erfahrung
ist die Gefahrenquelle Nummer Eins. Es ist
wichtig, dass sich die Mitarbeiter der Gefah-
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ren, denen sie sich aussetzen, bewusst werden.“ Deshalb hat Friesenbichler bei der Zusammenstellung seines „Health, Safety and
Environment“-Teams (HSE) einen neuen Ansatz gewählt.
Neuer Ansatz im Sicherheitsmanagement
Sonja Kainz hat auf dem zweiten Bildungsweg
eine Ausbildung zur Sicherheitstechnikerin absolviert. Eigentlich ist die HSE-Managerin von
RTM ausgebildete Pädagogin. Eine unkonventielle, aber erfolgreiche Wahl.
Denn mit dieser Entscheidung geht der Arbeitsschutz bei RTM Austria einen Schritt über
technische und prozessorientierte Methoden
hinaus.
Facts & Figures
Die Kombination ihrer Ausbildungen lässt
Sonja Kainz Arbeitsschutz umfassender betrachten. Die Sicherheitsmanagerin will ihre
Mitarbeiter zu Eigenverantwortung und Risiko-
bewusstsein anhalten und motivieren.
So hat Kainz unter anderem das Sicherheitsmanual „Take 5“ eingeführt, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erleichtert, ihre Arbeitsaufgaben durchzudenken, Risiken zu erkennen und zu bewerten und dementsprechend
Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.
Ein solches Manual muss von jedem Mitarbeiter einmal im Monat ausgefüllt und in der Zentrale abgegeben werden, wo der Inhalt der
Hefte analysiert wird, um aus den Einschätzungen und Erfahrungen der Mitarbeiter zu
lernen.
Außerdem müssen alle Unfälle, aber auch
Beinahe-Unfälle gemeldet werden und der betroffene Mitarbeiter wird zu einem Gespräch
eingeladen, um ähnlichen Fällen in Zukunft
vorzubeugen. Das kostet alles viel Zeit und
Geld. Nicht für Friesenbichler: „Ich wünsche
mir, dass sich jeder Mitarbeiter einmal pro
Stunde ein paar Minuten Zeit nimmt und seine
Tätigkeit überdenkt. Allein in 30 Sekunden
kann unser Gehirn derartig viel Information
bearbeiten, dass das Risiko einen Arbeitsunfall zu haben drastisch sinkt. 95 Prozent aller
Unfälle passieren aufgrund menschlichen Versagens.
Auf die Frage, was Sicherheit am Arbeitsplatz
für ihn bedeute, antwortet der Manager:
„Sicherheit ist für mich eine persönliche Wertschätzung.“
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr drei
leichte Arbeitsunfälle beim Talkproduzenten
registriert, zwei davon passierten Mitarbeitern
von Fremdfirmen. Im dritten Fall erlitt eine eigene Mitarbeiterin einen Sehnenriss, weil sie
beim Eingang über eine Fußmatte stolperte.
So etwas kann passieren. Nicht bei RTM. Das
Unternehmen hat die Fußmatten in allen Betriebsstätten durch sicherere Versionen ausgetauscht.
Rio Tinto Minerals Austria:
-
-
Unternehmen der internationalen Rio Tinto Minerals Gruppe
Firmenname der österreichischen Niederlassung: Naintsch
Mineralwerke G.m.b.H
Zwei Bergbaue und angeschlossene Talkaufbereitungsanlagen in der Steiermark
Geschäftsführung und Support-Abteilungen in Graz
Geschäftsführer Österreich: DI Franz Friesenbichler, M.B.A.
Österreich: 150 Mitarbeiter
Österreichische Produktion 2008: ca. 188.000 Tonnen Talk
Österreichischer Umsatz 2008: ca. 58 Mio. EUR
Talk wird verwendet für/in Keramik-, Papier-, Polymerindustrie, Dachpappe, Tierfuttererzeugung, Düngemittel, Farbenund Lackindustrie, Kosmetik, Pharmazeutik
Mag. Michaela Lohr, Kommunikationsverantwortliche RTM Austria
Rio Tinto Minerals Austria
Andritzer Reichsstraße 26
8045 Graz
IMPRESSUM:
„Sicherheit Zuerst“ - Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB);
Redaktion: Direktor Werner Bogendorfer;
Layout: W. Meissner;
alle: 1060 Wien, Linke Wienzeile 48-52;
Konzeption: Othmar Limpel GmbH
Druck: SVD Büromanagement GmbH
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Bewusstsein
für Sicherheit
Von Christian Dieplinger
Die von der ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG, Geschäftsbereich Infra Service, veranstalteten ISSicherheitstage bieten eine breite Themenpalette. Sie reicht von Sicherheit im Gleisbereich
über Beinaheunfälle bis zu betrieblicher Gesundheitsförderung.
„Sicherheit ist die erste und wichtigste Überlegung bei allen unseren Handlungen“, lautet einer der Unternehmenswerte der ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG.
Sicherheit am
Arbeitsplatz
und
Arbeitsweg
geht uns alle
an.
10
Unterstützung durch die Versicherungsanstalt
für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB).
Dass dieser auch gelebt wird, zeigen Veranstaltungen wie die IS-Sicherheitstage, die
2009 zwischen 14. September und 1. Oktober
stattfinden. „Gefahr am Arbeitsplatz und am
Weg zur Arbeit“ sind die Themen. Der Leitsatz
dazu lautet: sicherISsicher.
Aufmerksamkeit für Gefahren
„Der Mangel an Erfahrung und Wissen ist eine
wesentliche Ursache von Unfällen aller Art, in
der Arbeit, in der Freizeit und im Straßenverkehr. Noch gefährlicher ist aber Routine bei
der man die notwendige Achtsamkeit verliert.
Analysen von Arbeitsunfällen bei Infra Service
bestätigen dies.
Sicherungsmaßnahmen im Gleisbereich, die
Auseinandersetzung mit Beinaheunfällen oder
die Rolle des Notfallinterventionsteams sind
hier ebenso Programm wie betriebliche Gesundheitsförderung durch INFRA.vital und die
Die Hauptunfallursache ist die eigene Unachtsamkeit gefolgt von der Überbeanspruchung
des Körpers und Witterungseinflüssen, also
alles Ursachen, die jeder großteils selbst beeinflussen kann. Hingegen stehen bei Unfäl-
Christian DIEPLINGER
len mangelnde Erfahrung und Wissen – aufgrund umfangreicher Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen – nicht im Vordergrund“,
skizziert Christian Dieplinger, ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG.
Auch aus vielen Einzelgesprächen mit verunglückten Kollegen erfährt man, dass nichts
passiert wäre, „wenn ich nur ein wenig besser
aufgepasst hätte“, so Sicherheitsmanager
Erich Schön. Und Hand aufs Herz, wem von
uns ist nicht bereits ähnliches passiert. „Dass
geeignete Rahmenbedingungen wie
Schutzausrüstung, Schutzmaßnahmen, entsprechendes Werkzeug etc. geschaffen werden müssen, ist selbstverständlich. Jedoch
hängt es auch von jedem selbst ab, diese
konsequent umzusetzen. Und so sind wir
beim Bewusstsein bzw. bei der Bewusstseinsbildung, die das Kernelement der Sicherheitstage bilden.
Dieses Bewusstsein ist ständig zu schärfen,
denn die Gefahren der Betriebsblindheit und
Nachlässigkeit schlafen nicht“, erläutert Sicherheitsmanager Manfred Sitterli das Ziel der
Veranstaltung.
Aktive Einbindung
Ein Schwerpunkt der Sicherheitstage ist daher
die Bewusstseinsbildung. Neu ist, dass hier
weitgehend auf die Weitergabe von Fakten-
alle Fotos: ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG
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Erfahrungsaustausch
ermöglichen. Weiterführende Diskussionen können bei den
Marktplätzen geführt
werden. Filmbeiträge
regen zusätzlich zum
Nachdenken an und
zeigen Situationen
mit denen jede/r Einzeln/e konfrontiert
sein könnte.
wissen im Sinne einer Schulung verzichtet
wird und die/der einzelne Mitarbeiter/in im
Vordergrund steht.
Jeder kann aktiv mitarbeiten und seinen Beitrag zum Thema Sicherheit leisten. Kernelemente der Sicherheitstage sind von Experten
moderierte Tischrunden, die einen intensiven
Großes Engagement
Die Sicherheitstage
wurden 2008 erstmalig durchgeführt und
aufgrund des großen
Erfolges werden
diese auch 2009 erneut stattfinden „Nach
Abschluss der Sicherheitstage 2008 kann ein
erstes Resümee gezogen werden.
Der Großteil der Teilnehmer/innen war begeistert von den Sicherheitstagen und diese
neue Art an das Thema Sicherheit heranzutreten. Auch die einzelnen Experten an den
Tischrunden und Marktplätzen bestätigten das
hohe Engagement und den bewusstseinsbil-
UVD-Workshop
Von Sandra Schwarz
Mit Anfang dieses Jahres wurde die VAEB neu organisiert. Unter anderem unterlag auch der Unfallverhütungsdienst diesen
Änderungen.
Der Unfallversicherungsträger hat laut ASVG
einen Unfallverhütungsdienst einzurichten und
erforderlich fachkundige Organe zu bestellen.
Die Mittel der Unfallverhütung sind:
l Erste-Hilfe-Leistungen
l Werbung für den Gedanken der
Unfallverhütung
l Beratung und Schulung der
Dienstgeber und Dienstnehmer, usw.
l Zusammenarbeit mit den Betrieben,
Einrichtungen, Organisationen, usw.
l Ursachforschung von Arbeitsunfällen
und Berufskrankheiten
l Vorbeugende Betreuung der von
Berufskrankheiten bedrohten
Versicherten
Bisher war der Unfallverhütungsdienst in der
VAEB in der Unfallversicherung untergebracht, seit 1.1.2009 gehört die Unfallverhütung organisatorisch in den Bereich Gesundheit & Innovationen, Prävention. Die Begründung liegt darin, dass Prävention bisher von
mehreren Stellen in der VAEB angeboten
wurde und der Unfallverhütungsdienst fast
ausschließlich präventiv tätig ist. Um diese
Angebote besser miteinander nutzen zu können, gibt seit Anfang des Jahres Prävention
aus einer Hand. Ein Resultat daraus ist, dass
nun alle Impfaktionen der VAEB von einer
Stelle organisiert werden.
Weiters beschloss der Präventionsbeirat (besteht aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern, welche im Arbeitnehmerschutz tätig
sind) einen Workshop zur Ziel- und Strategiefindung der „neuen“ Unfallverhütung am 27.
denden Effekt der Diskussionen.
Auch wenn viele technische und organisatorische Schutzmaßnahmen in hohem Maße Sicherheit bieten, bleibt die bewusste und konsequente Umsetzung auch in der Verantwortung jedes/r Einzelnen. Wir sind es uns und
unseren Kollegeninnen und Kollegen schuldig“, so Dieplinger.
Auch Ladungssicherung und
Schutzkleidung
sind Themen
bei den ISSicherheitstagen
April 2009 zu veranstalten. Der Gedanke dazu
war, innovative Themen neben dem gesetzlichen Auftrag in der Unfallverhütung zu erarbeiten. Der Vorsitzende Ernst Friedl legte gemeinsam mit dem Unfallverhütungsdienst einen Teilnehmerkreis aus Fachkräften aller Bereiche des Arbeitnehmerschutzes fest. Die
Teilnehmer waren unter anderem: Direktor
Werner Bogendorfer (G&I), Mag. Ing. Gerhard
Cecil (ÖBB), Ing. Leopold Flasch (VAI), Ernst
Friedl, Josef Fritscher (BR), Dr. Michael Eberhard (AM), Christian Jaritz (SFK), Harald Jung
MPH (Ge&P), Manfred Kempfer (BR), Horst
Kienberger (SFK), Petra Kopecky (ÖBB), Susanne Owessle (VAI), Martin Lengauer (SFK),
Wolfgang Meissner (Direktion), Edith Schön
(UVD), Carina Diertl (Prävention), Sandra
Schwarz (UVD), Walter Suchanek (UV), Dr.
Alexander Trojovsky (AM), Dr. Julia Vrabl
(AM), Klaus Widhalm (BR), Dr. Andreas Winkelbauer (UV). Organisiert und moderiert
wurde dieser Workshop von den BEX-Mitarbeitern Thomas Müller und Bernard Veit.
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Herr Direktor Werner Bogendorfer eröffnete
diesen Tag mit einem Impulsvortrag und erklärte was von den Anwesenden in diesem
Workshop erwartet wird.
Unsere erste Aufgabe war die Mittel und
Tätigkeiten der Unfallverhütung nach Wirkung
und Ressourcen zu bewerten. Das Ergebnis
daraus war, dass grundsätzlich die Arbeit des
Unfallverhütungsdienstes auf große Zufriedenheit gestoßen ist. Bis auf die Ursachenforschung und die Zusammenarbeit, hier besteht
der Bedarf einer Verbesserung.
Die Themen sind:
l Bewusstseinsbildung in Richtung Arbeitgeber
l Unfallrisikomanagement
l Jugend – Sensibilisierung und Schulung
Der nächste Schritt nach dieser Analyse bestand darin in einem Worldcafe innovative
Ideen zu sammeln.
Aber was bedeutet Innovation eigentlich?
Innovation heißt wörtlich „Neuerung“ oder „Erneuerung“ und ist von den lateinischen Begriffen novus „neu“ und innovatio „etwas neu Geschaffenes“ abgeleitet. Im allgemeinen
Sprachgebrauch wird der Begriff unspezifisch
im Sinn von neuen Ideen und Erfindungen
und für deren wirtschaftliche Umsetzung verwendet. Aus sozialwissenschaftlicher Sicht ist
Innovation die Durchsetzung einer technischen oder organisatorischen Neuerung im
Produktionsprozess.
Folgende Vorschläge haben die Teilnehmer
erarbeitet:
l Bewusstseinbildung in Richtung Arbeitgeber
m Ziel > Verankerung mit der Unternehmensspitze
m
Entscheidungsbefugte Personen in
den „Zug mitnehmen“
§ VAEB (Obmann)
§ ÖBB-Konzernvertretung (Haberzettl)
§ Management (Klugar)
m
Zusammenarbeit zwischen
§ VAI, AI
§ Wellcon
§ VAEB
§ Mitgliedsunternehmen
§ VIDA
l Unfallrisikomanagement
m Standardisierte Datenaufbereitung
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Slogan: „Jugend von Heute – Vorbild
von Morgen“ = Verantwortungsrolle
m
Aktionstage:
§ Sicherheitsparcour
§ Kurzvorträge (an extremen Beispielen Bewusstsein schaffen)
§ Sprache und Zeichen der Jugend
beachten und verwenden
§ Unterstützung durch Unternehmen
und Gewerkschaft
§ Freizeit und Arbeit verbinden
m
Plakataktion:
§ Jugendliche beim Sport in Verbindung mit Arbeit
§ Vorbild - Idol (neutraler Sportler) >
VANEK
§ Mitarbeit durch die Jugend mittels
Wettbewerb durch selbstgestaltete
Plakate > Prämie z.B. Fahrtechniktrainig, Fahrrad, Aktivurlaub, …
Nach der Mittagspause erarbeiten die Teilnehmer in drei Gruppen welche Maßnahmen zu
diesen Punkten durchgeführt werden können.
In vier Sesselkreisen sammelten wechselnde
Gruppenteilnehmer Ideen dazu. Die Gastgeber der einzelnen Sesselkreise präsentierten
danach die Ideen, welche besonders hervorkamen.
Diese Themen wurden im Anschluss daran
bewertet und die wichtigsten drei ausgewählt
zur weiteren Bearbeitung.
m
m
Laufende Veröffentlichung von Unfallzahlen
m
Datenanalyse
m
Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen
m
Mitarbeit von UVD, UV, Präventivfachkräften, Unternehmen, Präventionsbeirat erforderlich
l Jugend – Sensibilisierung und Schulung
m Ziel  Unfallverminderung – Risikovermeidung
Bevor Herr Direktor Werner Bogendorfer sich
bei allen Teilnehmern für deren Engagement
bedankte, gab es noch kleine Diskussionen zu
den Themen und das Ersuchen der Teilnehmer diese im Sinne der Unfallverhütung umzusetzen. Diese drei Schwerpunkte werden
als Arbeitsauftrag für den Präventionsbeirat
und die Unfallverhütung mitgenommen.
Erste Maßnahmen werden über den Sommer
überarbeitet und vorbereitet und bei der
Präventivfachkräftetagung (ca. 80 – 100 Teilnehmer aus den verschieden Bereichen des
Arbeitnehmerschutzes) von 22.09.2009 –
25.09.2009 werden diese präsentiert und die
Teilnehmer nochmals um Mitarbeit mittels
Workshop ersucht.
Die Unfallverhütung berichtet euch danach
von der Tagung und den Ergebnissen!