Bundesbeschlüsse - Der Bundesrat admin.ch

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Bundesblatt veröffentlicht wird.
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Bundesbeschluss
Entwurf
über die Einführung des automatischen
Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Island
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung1,
in Ausführung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom
29. Oktober 20142 über den automatischen Informationsaustausch über
Finanzkonten (AIA-Vereinbarung),
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 3,
beschliesst:
Art. 1
1
Der Bundesrat wird ermächtigt mitzuteilen, dass Island in die Liste nach Abschnitt 7 Absatz 2.2 der AIA-Vereinbarung aufzunehmen ist.
2
Er wird ermächtigt mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt Informationen automatisch
ausgetauscht werden.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
1
2
3
SR 101
SR …; BBl 2015 5527
BBl 2016 …
2016–1207
55
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Bundesbeschluss
Entwurf
über die Einführung des automatischen
Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Norwegen
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung1,
in Ausführung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom
29. Oktober 20142 über den automatischen Informationsaustausch über
Finanzkonten (AIA-Vereinbarung),
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 3,
beschliesst:
Art. 1
1
Der Bundesrat wird ermächtigt mitzuteilen, dass Norwegen in die Liste nach
Abschnitt 7 Absatz 2.2 der AIA-Vereinbarung aufzunehmen ist.
2
Er wird ermächtigt mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt Informationen automatisch
ausgetauscht werden.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
1
2
3
SR 101
SR …; BBl 2015 5527
BBl 2016 …
2016–1212
57
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Bundesbeschluss
Entwurf
über die Einführung des automatischen
Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Guernsey
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung1,
in Ausführung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom
29. Oktober 20142 über den automatischen Informationsaustausch über
Finanzkonten (AIA-Vereinbarung),
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 3,
beschliesst:
Art. 1
1
Der Bundesrat wird ermächtigt mitzuteilen, dass Guernsey in die Liste nach Abschnitt 7 Absatz 2.2 der AIA-Vereinbarung aufzunehmen ist.
2
Er wird ermächtigt mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt Informationen automatisch
ausgetauscht werden.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
1
2
3
SR 101
SR …; BBl 2015 5527
BBl 2016 …
2016–1205
59
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[QR Code]
Bundesbeschluss
Entwurf
über die Einführung des automatischen
Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Jersey
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung1,
in Ausführung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom
29. Oktober 20142 über den automatischen Informationsaustausch über
Finanzkonten (AIA-Vereinbarung),
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 3,
beschliesst:
Art. 1
1
Der Bundesrat wird ermächtigt mitzuteilen, dass Jersey in die Liste nach Abschnitt 7 Absatz 2.2 der AIA-Vereinbarung aufzunehmen ist.
2
Er wird ermächtigt mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt Informationen automatisch
ausgetauscht werden.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
1
2
3
SR 101
SR …; BBl 2015 5527
BBl 2016 …
2016–1209
61
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Bundesbeschluss
über die Einführung des automatischen
Informationsaustauschs über Finanzkonten
mit der Insel Man
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Entwurf
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung1,
in Ausführung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom
29. Oktober 20142 über den automatischen Informationsaustausch über
Finanzkonten (AIA-Vereinbarung),
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 3,
beschliesst:
Art. 1
1
Der Bundesrat wird ermächtigt mitzuteilen, dass die Insel Man in die Liste nach
Abschnitt 7 Absatz 2.2 der AIA-Vereinbarung aufzunehmen ist.
2
Er wird ermächtigt mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt Informationen automatisch
ausgetauscht werden.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
1
2
3
SR 101
SR …; BBl 2015 5527
BBl 2016 …
2016–1206
63
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Bundesbeschluss
Entwurf
über die Einführung des automatischen
Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Japan
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung1,
in Ausführung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom
29. Oktober 20142 über den automatischen Informationsaustausch über
Finanzkonten (AIA-Vereinbarung),
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 3,
beschliesst:
Art. 1
1
Der Bundesrat wird ermächtigt mitzuteilen, dass Japan in die Liste nach Abschnitt 7 Absatz 2.2 der AIA-Vereinbarung aufzunehmen ist.
2
Er wird ermächtigt mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt Informationen automatisch
ausgetauscht werden.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
1
2
3
SR 101
SR …; BBl 2015 5527
BBl 2016 …
2016–1208
65
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Bundesbeschluss
Entwurf
über die Einführung des automatischen
Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Kanada
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung1,
in Ausführung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom
29. Oktober 20142 über den automatischen Informationsaustausch über
Finanzkonten (AIA-Vereinbarung),
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 3,
beschliesst:
Art. 1
1
Der Bundesrat wird ermächtigt mitzuteilen, dass Kanada in die Liste nach Abschnitt 7 Absatz 2.2 der AIA-Vereinbarung aufzunehmen ist.
2
Er wird ermächtigt mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt Informationen automatisch
ausgetauscht werden.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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3
SR 101
SR …; BBl 2015 5527
BBl 2016 …
2016–1210
67
[Signature]
Bundesbeschluss
über die Einführung des automatischen
Informationsaustauschs über Finanzkonten
mit der Republik Korea
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Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung1,
in Ausführung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom
29. Oktober 20142 über den automatischen Informationsaustausch über
Finanzkonten (AIA-Vereinbarung),
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 3,
beschliesst:
Art. 1
1
Der Bundesrat wird ermächtigt mitzuteilen, dass die Republik Korea in die Liste
nach Abschnitt 7 Absatz 2.2 der AIA-Vereinbarung aufzunehmen ist.
2
Er wird ermächtigt mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt Informationen automatisch
ausgetauscht werden.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101
SR …, BBl 2015 5527
BBl 2016 …
2016–1211
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