Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird. [Signature] [QR Code] Bundesbeschluss Entwurf über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Island vom … Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung1, in Ausführung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 20142 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA-Vereinbarung), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 3, beschliesst: Art. 1 1 Der Bundesrat wird ermächtigt mitzuteilen, dass Island in die Liste nach Abschnitt 7 Absatz 2.2 der AIA-Vereinbarung aufzunehmen ist. 2 Er wird ermächtigt mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt Informationen automatisch ausgetauscht werden. Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum. 1 2 3 SR 101 SR …; BBl 2015 5527 BBl 2016 … 2016–1207 55 [Signature] [QR Code] Bundesbeschluss Entwurf über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Norwegen vom … Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung1, in Ausführung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 20142 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA-Vereinbarung), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 3, beschliesst: Art. 1 1 Der Bundesrat wird ermächtigt mitzuteilen, dass Norwegen in die Liste nach Abschnitt 7 Absatz 2.2 der AIA-Vereinbarung aufzunehmen ist. 2 Er wird ermächtigt mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt Informationen automatisch ausgetauscht werden. Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum. 1 2 3 SR 101 SR …; BBl 2015 5527 BBl 2016 … 2016–1212 57 [Signature] [QR Code] Bundesbeschluss Entwurf über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Guernsey vom … Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung1, in Ausführung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 20142 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA-Vereinbarung), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 3, beschliesst: Art. 1 1 Der Bundesrat wird ermächtigt mitzuteilen, dass Guernsey in die Liste nach Abschnitt 7 Absatz 2.2 der AIA-Vereinbarung aufzunehmen ist. 2 Er wird ermächtigt mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt Informationen automatisch ausgetauscht werden. Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum. 1 2 3 SR 101 SR …; BBl 2015 5527 BBl 2016 … 2016–1205 59 [Signature] [QR Code] Bundesbeschluss Entwurf über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Jersey vom … Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung1, in Ausführung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 20142 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA-Vereinbarung), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 3, beschliesst: Art. 1 1 Der Bundesrat wird ermächtigt mitzuteilen, dass Jersey in die Liste nach Abschnitt 7 Absatz 2.2 der AIA-Vereinbarung aufzunehmen ist. 2 Er wird ermächtigt mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt Informationen automatisch ausgetauscht werden. Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum. 1 2 3 SR 101 SR …; BBl 2015 5527 BBl 2016 … 2016–1209 61 [Signature] Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit der Insel Man [QR Code] Entwurf vom … Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung1, in Ausführung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 20142 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA-Vereinbarung), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 3, beschliesst: Art. 1 1 Der Bundesrat wird ermächtigt mitzuteilen, dass die Insel Man in die Liste nach Abschnitt 7 Absatz 2.2 der AIA-Vereinbarung aufzunehmen ist. 2 Er wird ermächtigt mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt Informationen automatisch ausgetauscht werden. Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum. 1 2 3 SR 101 SR …; BBl 2015 5527 BBl 2016 … 2016–1206 63 [Signature] [QR Code] Bundesbeschluss Entwurf über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Japan vom … Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung1, in Ausführung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 20142 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA-Vereinbarung), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 3, beschliesst: Art. 1 1 Der Bundesrat wird ermächtigt mitzuteilen, dass Japan in die Liste nach Abschnitt 7 Absatz 2.2 der AIA-Vereinbarung aufzunehmen ist. 2 Er wird ermächtigt mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt Informationen automatisch ausgetauscht werden. Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum. 1 2 3 SR 101 SR …; BBl 2015 5527 BBl 2016 … 2016–1208 65 [Signature] [QR Code] Bundesbeschluss Entwurf über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Kanada vom … Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung1, in Ausführung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 20142 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA-Vereinbarung), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 3, beschliesst: Art. 1 1 Der Bundesrat wird ermächtigt mitzuteilen, dass Kanada in die Liste nach Abschnitt 7 Absatz 2.2 der AIA-Vereinbarung aufzunehmen ist. 2 Er wird ermächtigt mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt Informationen automatisch ausgetauscht werden. Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum. 1 2 3 SR 101 SR …; BBl 2015 5527 BBl 2016 … 2016–1210 67 [Signature] Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit der Republik Korea [QR Code] Entwurf vom ... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung1, in Ausführung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 20142 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA-Vereinbarung), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 3, beschliesst: Art. 1 1 Der Bundesrat wird ermächtigt mitzuteilen, dass die Republik Korea in die Liste nach Abschnitt 7 Absatz 2.2 der AIA-Vereinbarung aufzunehmen ist. 2 Er wird ermächtigt mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt Informationen automatisch ausgetauscht werden. Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum. 1 2 3 SR 101 SR …, BBl 2015 5527 BBl 2016 … 2016–1211 69
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