NEUES PROGRAMM HOMEBASE – Theater für die kommende Gesellschaft Jenseits von tagespolitischen Herausforderungen wird die anhaltende Einwanderung unsere Gesellschaft nachhaltig prägen. Die Ausgestaltung des künftigen Miteinanders ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, zu der Kulturschaffende und Künstler*innen mit ihren spezifischen Kompetenzen wertvolle Beiträge leisten können. Um dieses Engagement gezielt zu unterstützen, stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien zusätzliche Mittel für die Kulturförderfonds des Bundes zur Verfügung. Das Programm HOMEBASE – Theater für die kommende Gesellschaft des Fonds Darstellende Künste ist für die Jahre 2016 und 2017 mit bis zu 300.000 Euro ausgestattet. Ziel des Programms ist es, die Kreation neuer, identitätsstiftender Narrative für die kommende Gesellschaft mit den Mitteln des Theaters zu unterstützen. Der Begriff HOMEBASE steht dabei zum einen im Wortsinn für den Ausgangspunkt einer Suchbewegung, zum anderen als Platzhalter für zeitgemäße, im Wandel begriffene Formen und Praktiken von Heimat. Gefördert werden sollen Projekte, die Selbstreflexion und neue Perspektiven ermöglichen, indem sie Fragen von Herkunft und Zugehörigkeit, von Eigenem und Fremdem, neu verhandeln. Der Fokus der Förderung liegt explizit auf dialogorientierten und interkulturellen Ansätzen: Ob mit Geflüchteten und Asylsuchenden, mit Bürgern mit Migrationshintergrund oder mit Künstler*innen aus den Fluchtländern - im Zentrum der Vorhaben soll der Austausch stehen. Die Strukturen und Arbeitsweisen der Freien Szene sind in besonderer Weise für diese Formen künstlerischer Auseinandersetzung geeignet. Mit partizipatorischen, dokumentarischen und kollektiven Ansätzen hat sie in den letzten Jahrzehnten erfolgreich theatrale Instrumente entwickelt und etabliert, mit denen sie direkt an die soziale Wirklichkeit vor Ort anknüpft. In Arbeiten im Stadtraum, mit Communities und Laien, in neuen Allianzen und zu lokalen Themen kommentieren Theater- und Performancegruppen gesellschaftliche Verhältnisse und begleiten gesellschaftlichen Wandel. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit Fragen von Herkunft und Migration spielt hier seit langem eine ebenso wichtige Rolle wie die Zusammenarbeit mit Künstler*innen aus anderen Kulturräumen sowie die Einbindung und Ansprache von Menschen mit Migrationshintergrund und/oder ohne deutschen Pass. In der Gesamtschau der beim Fonds Darstellende Künste beantragten Projekte findet diese Affinität seit Jahren Niederschlag. Die aktuelle Allgegenwärtigkeit der Fluchtthematik hat diese Entwicklung noch verstärkt und lässt für die Zukunft einen weiteren Anstieg vermuten. Mit dem Programm HOMEBASE – Theater für die kommende Gesellschaft möchte der Fonds Darstellende Künste den Künstler*innen bundesweit gezielt Freiräume eröffnen, um ihr Engagement in diesem Feld zu erproben, zu realisieren und zu verstetigen. Um den sehr unterschiedlichen künstlerischen Erfahrungswerten und der projektbezogenen Arbeitsweisen der freien Darstellenden Künste gerecht zu werden und gleichzeitig nachhaltig wirken zu können, werden sowohl projektvorbereitende Rechercheund Konzeptionsphasen als auch die Realisierung von Projekten unterschiedlicher Größenordnung gefördert. U DIE REGULARIEN gefördert von DIE REGULARIEN HOMEBASE – Theater für die kommende Gesellschaft 01. Der Fonds Darstellende Künste fördert im Programm HOMEBASE – Theater für die kommende Gesellschaft gezielt Projekte im Bereich der Darstellenden Künste, die einen dialogorientierten und interkulturellen Ansatz verfolgen. Die Kooperation mit Geflüchteten und Asylsuchenden, mit Bürgern mit Migrationshintergrund oder mit Künstler*innen aus den Fluchtländern muss im Zentrum des Vorhabens stehen. 02. Antragsteller müssen im Bereich des professionellen Freien Theaters oder Tanzes tätig sein bzw. sich für das beantragte Projekt mit professionellen Akteur*innen des Freien Theaters oder Tanzes verbinden und ihren Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben. Das Projekt soll ganz oder hauptsächlich in Deutschland realisiert werden. 03. Die Zusammenarbeit aller am Projekt Beteiligten soll auf Augenhöhe erfolgen. Dieses Prinzip soll sich sowohl in der Konzeption als auch im Budget des Projekts widerspiegeln. 04. Die Förderung wird in zwei Kategorien vergeben. In der Kategorie „Anbahnung und Recherche“ werden projektvorbereitende Recherche- und Konzeptionsphasen sowie ggf. Versuchsanordnungen und Interventionen, die der Anbahnung eines interkulturellen Kooperationsprojekts dienen, mit bis zu 5.000 Euro gefördert. Die Förderung wird als Festfinanzierung erteilt und kann in Form einer Vollfinanzierung erfolgen. In der Kategorie „Produktion“ wird die Realisierung ausgearbeiteter Kooperationsvorhaben mit bis zu 15.000 Euro gefördert. In begründeten Ausnahmefällen können bis zu 25.000 Euro für ein Projekt bewilligt werden. Die Förderung wird als Festfinanzierung erteilt. Voraussetzung für die Antragstellung ist hier eine gesicherte Kofinanzierung von mindestens 20% des Gesamtbudgets. 05. Im Jahr 2016 sind zwei Förderrunden vorgesehen. Einsendeschluss für die erste Förderrunde ist der 16. Juni 2016. Einsendeschluss für die zweite Förderrunde ist im September 2016. Über die Auswahl der geförderten Projekte entscheidet eine unabhängige Fachjury. Die Jury berät in nichtöffentlicher Sitzung im Juli 2016 über Anträge der ersten Förderrunde und voraussichtlich im Oktober 2016 über Anträge der zweiten Förderrunde. Nicht fristgerecht eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. 06. Ein Antrag gilt als fristgerecht eingereicht, wenn dem Fonds Darstellende Künste zum Einsendeschluss ein vollständig ausgefülltes Antragsformular sowie ein sachlich zutreffender und vollständiger Kosten- und Finanzierungsplan für das Projekt vorliegen. Für beide Dokumente sind ausschließlich die vom Fonds unter www.fonds-daku.de bereitgestellten Muster zu verwenden. Optional können zusätzlich ergänzende Materialien wie z. B. Selbstdarstellungen der beteiligten Künstler*innen oder Ansichtsmaterial – vorzugsweise in Form von Internet-Links – eingereicht werden. Einsendungen werden per E-Mail unter [email protected] an den Fonds übermittelt. 07. Im Falle einer Förderung muss das beantragte Projekt bis spätestens 31.9.2017 abgeschlossen sein. gefördert von DIE REGULARIEN HOMEBASE – Theater für die kommende Gesellschaft 08. Eine Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste schließt eine Kofinanzierung des beantragten Vorhabens durch eine weitere Förderinstitution, die Gelder des Bundes vergibt, aus. Das betrifft unter anderem die Kulturstiftung des Bundes, den Hauptstadtkulturfonds, den Fonds Soziokultur und Koproduktionsförderungen durch das Nationale Performancenetz (NPN). 09. Im Programm HOMEBASE – Theater für die kommende Gesellschaft werden keine Wiederaufnahmen und Überarbeitungen von bereits aufgeführten Produktionen oder vorangegangen Produktionen ähnlichen Inhalts oder Gastspiele innerhalb und außerhalb Deutschlands gefördert. 10. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Projekt vor der Förderentscheidung durch die Fachjury des Fonds Darstellende Künste bereits begonnen hat, d.h. bereits Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden. 11. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Auszahlungen können erst nach Abschluss eines Fördervertrages erfolgen. 12. Diese Regularien gelten ab 10. Mai 2016. Änderungen sind vorbehalten. Berlin, den 10. Mai 2016 Fonds Darstellende Künste e.V. Vorstand und Geschäftsführung Kontakt: Anne Maase Projektleitung Fonds Darstellende Künste Lützowplatz 9 10785 Berlin [email protected] Tel. 030 - 400 57978 www.fonds-daku.de gefördert von
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