Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB)

Datum: 01.07.2016
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB)
Baumaßnahme Komplettsanierung Nipkowstr. 54ff
Angebot für
Fachlos: Innengewerke
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden gebeten, ein Angebot abzugeben.
Die in den anliegenden Vergabeunterlagen beschriebene Bauleistung soll nach folgendem Verfahren
vergeben werden:
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
wettbewerblicher Dialog
1. Auftraggebende
Stelle:
2. Vergabeunterlagen:
3. Auskünfte zum
Technischen Inhalt:
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Werbellinstraße 12
12053 Berlin
Die Vergabeunterlagen sind im Vordruck „Angebot“ angegeben;
soweit sie nicht beigefügt sind, können sie bei der ausschreibenden
Stelle eingesehen werden.
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Ansprechpartner:
Telefon:
+49 3068926467
Fax:
[email protected]
Email:
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Auskunft über
VergabeunterAnsprechpartner: Herr Schleicher
lagen und dergleichen: Telefon:
+49 3068926467
Fax:
[email protected]
Email:
STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Geschäftsbesorgerin der WoGeHe
Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH
Werbellinstraße 12 • 12053 Berlin
Telefon: (030) 68 92-0
Telefax: (030) 68 92-60 09
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Dr. Christoph Landerer
Handelsregister Amtsgericht
Charlottenburg HRB 1190
[email protected]
www.stadtundland.de
Geschäftsführer:
Anne Keilholz, Ingo Malter
Sitz: Berlin
USt.-IdNr. DE136630118
4. Frist für die
Angebotsabgabe:
Das Angebot ist
bei freihändiger Vergabe / beim Verhandlungsverfahren
bis zum Einreichungstermin
bei Ausschreibung bis zum Eröffnungstermin
am 04.08.2016
um 14:30 Uhr
an die Einreichungsstelle:
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
GF-SE
Werbellinstraße 12
12053 Berlin
in fest verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift:
„Angebot für…(Bezeichnung der Baumaßnahme und der Leistungen wie im Betreff) …“
einzusenden oder dort abzugeben.
Bei Übersendung durch die Post müssen vorstehende Angaben deutlich und vollständig
auf dem äußeren und einem besonderen inneren Umschlag vermerkt sein.
POSTANSCHRIFT:
STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Postfach 160
12001 Berlin
5. Nachunternehmer:
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei
Angebotsabgabe anzugeben.
Die Gewerke für die Nachunternehmer vorgesehen sind, sind
bereits bei Angebotsabgabe anzugeben (siehe Anlage zu den BVB).
6. Vorlage von
Nachweisen:
Der Bieter hat für sich und für Nachunternehmer zum Nachweis der
Zuverlässigkeit gem. § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister
mit dem Angebot vorzulegen.
auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Die Auszüge (Original oder Kopie) dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
7. Die Erteilung des Auftrages
kann von folgenden
Nachweisen abhängig gemacht
werden:
gemäß Bekanntmachung
2 von 3
8. Die Vergabe nach Losen wird
vorbehalten:
ja
nein
Näheres siehe Vergabeunterlagen
9. Nebenangebote:
nicht zugelassen
zugelassen
Abweichend von Nr. 4.2 der
Bewerbungsbedingungen gilt
bei Nebenangeboten
Folgendes:
10. Zuschlags- und Bindefrist,
Umfang der Leistung, Ausführungsort (Baustelle), Ausführungszeit, Sicherheitsleistung,
Zahlungsbedingungen:
11. Sonstige Informationen:
gemäß Bekanntmachung
Die Angebote sollen elektronisch eingereicht werden.
Die elektronischen Angebotsabgabe kann in Schriftform nach BGB, mit
Signatur oder im Mantelbogenverfahren erfolgen.
Angebote in Papierform werden nicht gewertet.
gemäß Bekanntmachung
gemäß Bekanntmachung
12. Zuschlagskriterien der Hauptund Nebenangebote/ÄnderungsVorschläge:
%
Kriterium
%
Kriterium
100
%
Kriterium
Preis
Ausführungsfrist
Vergütungsbedingungen
Qualität
Funktionalität
technischer Wert
Gestaltung
Konstruktion
technische Beratung
Folgekosten
Betriebskosten
Wartung
Rentabilität
Es gelten die beigefügten „Richtlinien zur Angebotsabgabe/Bewerbungsbedingungen“.
Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wollen,
wird um eine kurze Mitteilung gebeten.
Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künftiger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Dieses Formular wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
3 von 3
STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Angebot für Bauleistungen
(Name und Anschrift des Bieters)
(Ort und Datum)
An
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Zuschlagsfrist: 03.10.2016
(Datum)
Werbellinstraße 12
12053
(Sofern kein Datum angegeben ist, gilt die VOB)
Berlin
(Anschrift der ausschreibenden Stelle)
Betreff:
Komplettsanierung Nipkowstr. 54ff
Vorgang:
Fachlos: Innengewerke
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistung zu den von mir/uns
in das Leistungsverzeichnis eingesetzten Preise an.
An dieses Angebot halte(n) ich mich/wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.
Das Angebot besteht aus folgenden Vergabeunterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil
werden:
der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm, zeichnerischen Unterlagen
und Erläuterungen
den nachstehenden "Besonderen Vertragsbedingungen" in der jeweils gültigen Fassung
den mir/uns bekannten "Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ des Auftraggeber für die Ausführung von
Bauleistungen in der jeweils gültigen Fassung
den folgenden „Zusätzlichen Technischen Vorschriften“:
den "Allgemeinen Technischen Vorschriften" VOB Teil C und den „Ergänzenden Bestimmungen zu
DIN-Normen im Bauwesen und im Wasserwesen, die noch nicht auf gesetzliche Einheiten umgestellt sind"
den "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen"
VOB Teil B - DIN 1961 - neueste Fassung
Formulare Bürgschaftsurkunden
Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitnehmer/ Verzeichnis
der Nachunternehmer
Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen
Angaben zur Firma
Formblätter entsprechend Berliner Vergabegesetz
weitere Anlagen / Formulare:
Eigenerklärung zur Eignung
Die „Richtlinien zur Angebotsabgabe/Bewerbungsbedingungen“ sind zu beachten.
STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Geschäftsbesorgerin der WoGeHe
Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH
Werbellinstraße 12 • 12053 Berlin
Telefon: (030) 68 92-0
Telefax: (030) 68 92-60 09
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Dr. Christoph Landerer
Handelsregister Amtsgericht
Charlottenburg HRB 1190
[email protected]
www.stadtundland.de
Geschäftsführer:
Anne Keilholz, Ingo Malter
Sitz: Berlin
USt.-IdNr. DE136630118
Die „Richtlinien zur Angebotsabgabe/Bewerbungsbedingungen“ sind zu beachten.
Ich erkläre/Wir erklären, dass
– ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind,
– ich/wir in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit keiner
Freiheitsstrafe oder Geldstrafe/Geldbuße belegt worden sind.
– mir/uns kein aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen
bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) im Hinblick auf § 21 SchwarzArbG und § 6
AEntG bekannt ist,
– mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das
Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen,
– über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung
eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns,
–
im potenziellen Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) aller verantwortlich handelnden Personen (Geschäftführer,
gesetzliche Vertreter) bekannt zu geben
–
die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n).
Angebot
Endbetrag einschl.
Umsatzsteuer
(ohne Nachlass)
Gesamtsumme Angebot
Preisnachlass ohne
Bedingungen auf die
Abrechnungssumme
%
€
Anzahl der Nebenangebote :
Hinweis:
Um einen reibungslosen Ablauf des Eröffnungstermins zu ermöglichen, wurden im Angebotsschreiben
Eintragungsfelder für die im Eröffnungstermin zu verlesenden Endbeträge und andere den Preis betreffende
Angaben sowie für weitere Angaben zum Angebot zusammengefasst.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/unseren
Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes, dazu gehören auch die auf Seite 1 aufgeführten
Anlagen und Vergabeunterlagen.
Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Unterschrift auch
die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.
___________________________________________________
Ort, Stempel und Unterschrift
Ist das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben.
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische
Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf
den Vertragsbestandteilen.
2 von 2
Teilnahmebedingungen und geforderte Nachweise:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister
1. Nachweis zur Berufsausübung gemäß VOB/A (2016) §6a EU 1.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens gemäß VOB/A (2016)§6a
EU 2. a) bis c)
2. Eignungsnachweise bei Nachunternehmereinsatz:
Sofern die Bieter sich hinsichtlich des Nachweises ihrer Eignung der Fähigkeiten von Nachunternehmern bedienen
möchten, haben sie die o.g. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen.
In der Verpflichtungserklärung muss der Nachunternehmer verbindlich erklären, dass er im Auftragsfall dem Bieter
mit seinen Kapazitäten zur Verfügung steht. Der Nachunternehmer hat die Eignungsforderungen, die an die Bieter
gestellt werden, zu erfüllen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Der Jahresumsatz sollte das doppelt des Auftragswerts betragen.
2. Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und eine ausreichende Umwelthaftpflichtversicherung
nachzuweisen.
Der Versicherungsschutz muss bis zur Abnahme bestehen.
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen für Personen, Sach- und sonstige Vermögensschäden pro
Schadensfall mindestens EUR 5,0 Mio. 2-fach
maximiert pro Kalenderjahr, betragen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
1. Nachweise gemäß VOB/A (2016) §6a EU 3. in Form von Referenzen.
2. Eigenerklärung:
Bestätigung, dass ein deutschsprachiger Bauleiter vor Ort ist, der während der üblichen Arbeitszeiten stets
telefonisch erreichbar ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Nachweis von mind. 1 Referenzobjekt vergleichbaren Umfangs aus den vergangenen 5 Jahren.
Das Auftragsvolumen muss mind. netto 1.450.000 EUR betragen.
Erforderliche Angaben:
Bezeichnung und Adresse des Bauherrn sowie Ansprechpartner, Telefonnummer, Art und Umfang der erbrachten
Leistung, Eigenleistungsanteil und Ausführungszeitraum.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Darlegung der besonderen Bedingungen:
a) Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
b) Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung
c) Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
d) bevorzugte Zuschlagserteilung an Unternehmen, die Ausbildungsplätze bereitstellen,
sich an tarifliche Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder Ausbildungsverbündenbeteiligen,
§10BerlAVG
e) Eigenerklärung gemäß § 123 GWB
f) Vorlage der Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)die noch
mindestens 3 Monate gültig ist.
Angebotsabgabe:
Die Angebote sollen elektronisch eingereicht werden.
Die elektronischen Angebotsabgabe kann in Schriftform nach BGB, mit Signatur oder im Mantelbogenverfahren erfolgen.
Empfohlen wird die Angebotsabgabe im Mantelbogenverfahren mit Hilfe der kostenfrei zur Verfügung stehenden Software
ava-sign.
Angebote in Papierform werden nicht gewertet.
STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Baumaßnahme Komplettsanierung Nipkowstr. 54ff
Angebot für
Fachlos: Innengewerke
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
für die Ausführung der vorstehend bezeichneten Baumaßnahme
Hinweis
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen (VOB/B).
1. Objekt- / Bauüberwachung (§ 4 Abs. 1)
Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt dem Auftraggeber.
Dieser hat den Architekten /Ingenieur
Kba Architekten und Ingenieure GmbH , Rudower Chaussee 12 b in 12489 Berlin
mit der Wahrnehmung beauftragt.
Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur
getroffen werden. Der beauftragte Architekt/ Ingenieur ist jedoch nicht befugt,
Leistungsänderungen oder Terminvereinbarungen anzuordnen oder sonstige
Vertragsveränderungen zu vereinbaren.
2. Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Benutzung überlassen (§ 4 Abs. 4):
(1) Lager- und Arbeitsplätze:
Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu
beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten.
-6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch
(2) Verkehrswege innerhalb des Baugeländes:
(3) Wasseranschlüsse: *
(4) Stromanschlüsse: *
(5) Sonstige Anschlüsse: *
* Kosten des Verbrauchs (zu den Nummern 3 – 5): Die vom Auftragnehmer zu erstattenden Kosten
des Verbrauchs (§ 4 Abs. 4 Nr. 3 Satz 2) werden durch Messungen ermittelt, soweit nicht in
Nr. 13 etwas anderes vereinbart ist.
1 von 5
3. Ausführungsfristen (§ 5)
(1) Baubeginn
30.09.2016
(2) Fertigstellung
16.09.2017
(3) Folgende Einzelfristen sowie gemäß Vereinbarung im Feinterminplan
sind Vertragsfristen:
4. Vertragsstrafen (§ 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzuges zu zahlen:
0,2 % der Netto(1) bei Verzug mit der Einhaltung des Fertigstellungstermins:
Auftragssumme für jeden Werktag des Verzuges. (Wenn hier nichts vereinbart wird, gelten
die Regelungen der ZVB).
(2) bei Verzug mit der Einhaltung der oben genannten Einzelfristen für jeden Werktag des
0,2 % der Netto-Auftragssumme der zur jeweils überschrittenen Einzelfrist
Verzuges:
fertigzustellenden Teilleistung. Für die Überschreibung von Einzelfristen angefallene
Vertragsstrafen werden auf Vertragsstrafen für nachfolgende Einzelfristen bzw. den
Gesamtfertigstellungstermin angerechnet.
(3) Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der Netto-Auftragssumme begrenzt.
5. Rechnungen (§ 14)
(1) Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
bei kba Architekten und Ingenieure GmbH
1 -fach einzureichen.
1 -fach und zugleich
(2) Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind
zweifach einzureichen.
einfach /
-6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch
6. Sicherheitsleistungen (§ 17)
(1) Für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung hat der Auftragnehmer eine Sicherheit
10 v. H. der Brutto-Auftragssumme zu leisten. Leistet der
in Höhe von
Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss, so ist
der Auftraggeber (siehe § 17 Abs. 7) berechtigt, Abschlagszahlungen bis zur Höhe der
vereinbarten Sicherheitssumme einzubehalten (wenn hier nichts vereinbart wurde, gilt
Nr. 26 ZVB)
(2) Für die Erfüllung der Mängelansprüche hat der Auftragnehmer bei der Abnahme eine
3 v. H. der Brutto-Schlussrechnungssumme zu leisten
Sicherheit in Höhe von
(wenn hier nichts vereinbart wurde gelten die Regelungen der ZVB).
Leistet der Auftragnehmer diese Sicherheit nicht vor Anweisung der Schlusszahlung, so
ist der Auftraggeber berechtigt, einen Betrag in Höhe der Sicherheit unter Anrechnung
der nach Nr. 6 (1) geleisteten Sicherheit bei der Schlusszahlung einzubehalten.
(3) Als Sicherheit für sämtliche Rückzahlungsansprüche des Auftraggebers aus
Abschlagszahlungen für die auf der Baustelle ausgelieferten, aber noch nicht
eingebauten Stoffe oder Bauteile bzw. für Bauteile, die für die Leistung eigens
2 von 5
angefertigt und bereitgestellt worden sind und für Vorauszahlungen ist in Höhe der zu
erbringenden Zahlungen eine Bürgschaft beizubringen.
(4) Eine Sicherheit gem. Punkt 6 (1), 6 (2) und 6 (3) durch selbstschuldnerische Bürgschaft
ist nach den vom Auftraggeber dem Vertrag beigefügten Mustern (aktuelle Fassung
beachten) für Bürgschaftsurkunden zu leisten.
7. Freistellungsbescheinigung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich nach
Vertragsschluss eine Freistellungsbescheinigung seines zuständigen Finanzamtes
gemäß § 48 b EStG vorzulegen, soweit dies nicht schon mit der Angebotsabgabe
geschehen ist. Bei Ablauf der zeitlichen Geltung hat der Auftragnehmer unaufgefordert
eine neue Freistellungsbescheinigung nachzureichen. Der Auftragnehmer hat ferner
dem Auftraggeber jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung der
Freistellungsbescheinigung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8. frei
9. frei
10. Preise (§ 2)
(1) Die Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise. Gleitklauseln sind
nicht vereinbart, wenn nachfolgend nichts angekreuzt wurde.
Die
Lohngleitklausel
Stoffpreisgleitklausel
ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart.
(2) Mit den angebotenen Preisen sind alle Aufwendungen für Lieferungen, für Bau-,
Bauhilfs-, Betriebsstoffe und alle sonstigen für eine sachgemäße Durchführung der
Leistung erforderlichen Aufwendungen abgegolten, soweit nachstehend oder im
Leistungsverzeichnis nicht anderes bestimmt ist.
-6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch
11. Ausführung (§ 4)
(1) Dem Auftragnehmer werden auf der Baustelle vom Auftraggeber ohne Berechnung zur
Verfügung gestellt:
Baustoffe und
Bauteile:
Bauhilfsstoffe,
Gerüste:
(2) Dem Auftragnehmer stehen zur Mitbenutzung folgende Gerüste zur Verfügung, die von
anderen Auftragnehmern gemäß VOB Teil C unentgeltlich vorgehalten werden:
3 von 5
12. Mängelansprüche (§ 13)
Für die Mängelansprüche gelten nachstehende Verjährungsfristen:
Für Bauwerke:
für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung
oder Veränderung einer Sache besteht:
für
5 Jahre;
5 Jahre;
Jahre.
Sind hier keine Verjährungsfristen angegeben, so gelten die Verjährungsfristen des § 13
Abs. 4 VOB/B.
13. Weitere
besondere
Vertragsbedingungen
(z.B.
Bauwesen-,
Haftpflichtversicherung, Vorauszahlungen, Feststellen des Zustandes baulicher
Anlagen, besondere Angaben über Umweltschutz, Luftsicherheit usw.)
(1)
siehe Anlage 2: Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von
Baustoffen
(2)
siehe Anlage 11: Datenschutzverpflichtungserklärung
(3)
Für die Erstattung der dem AG entstehenden Kosten werden pauschale Umlagen
für Baustrom, Bauwasser und sanitäre Anlagen von 1,0 % sowie für die
Bauwesenversicherung von 0,2 % der Brutto-Schlussrechnungssumme,
abzuziehen von der Schlussrechnung, vereinbart.
(4)
Zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufes des Vertragsverhältnisses ist der
Auftragnehmer verpflichtet sich gegen alle Risiken angemessen versichert zu
halten. Dazu ist eine
Haftpflichtversicherung mit folgenden Konditionen
nachzuweisen: mind. 2 Mio. € Personenschäden, mind. 1 Mio. € Sachschäden,
mind. 50 T€ sonstige Schäden, die Radiusklausel ist ausgeschlossen.
(3a) Abweichend von den Angaben in 13. (3) werden die pauschalen Umlagen von jeder
Rechnung zum Abzug gebracht.
-6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch
(4a) abweichend von (4) gelten folgende Versicherungsbedingungen:
Haftpflichtversicherung mit folgenden Konditionen: für Personen, Sach- und sonstige
Vermögensschäden pro Schadensfall mindestens EUR 5,0 Mio. 2-fach maximiert pro
Kalenderjahr, die Radiusklausel ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer hat mit Angebotsabgabe eine gültige Berufshaftpflichtversicherung durch
Vorlage einer entsprechenden Bestätigung seiner Versicherungsgesellschaft nachzuweisen, die
der Überprüfung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen unterliegt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Haftpflichtversicherung für die Dauer des Vertrages zu
unterhalten.
(5) Für die Abnahme der vereinbarten Leistung-auch Teilleistungen- ist eine förmliche Abnahme
vereinbart (sh. Auch Punkt 21 ZVB). Die Fertigstellung der Leistungen ist VOB gerecht
anzuzeigen.
Sind auf Grund von Mängeln oder nicht vorliegenden Nachweisen mehr als eine Nachabnahme
erforderlich, ist der AG berechtigt, pro weitere Abnahme eine Aufwandsentschädigung von
200,00 € Brutto an den AN zu berechnen, Weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der
Betrag wird von der Schlussrechnung abgesetzt.
4 von 5
(6) Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- und Entsorgungsleistungen – mit
Entsorgungskonzept-:
Die STADT UND LAND beauftragt für das Abfallmanagement ein externes Fachbüro, das Büro
Nova Biotec. Dies entbindet den AN in keinster Weise von der Verpflichtung, die für sein Gewerk
benannten Schad- und Gefahrstoffe entsprechend den gesetzlichen Regelungen insbesondere
der Regelungen im Land Berlin bei den Arbeitsvorgängen sowie bei der Entsorgung zu beachten.
Es gilt das INFO - BLATT zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin mit den ergänzenden
Merkblättern (aktueller Stand). Sh. Auch Anlage „Formblatt 1 – Abfall – und
Entsorgungskonzept“.
-6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch
Der AN hat 14 Tage nach Beauftragung das Formblatt 1 mit seinen Nachauftragnehmern zu
ergänzen und die Unterlagen der Vorabkontrolle an den AG und seinen Bevollmächtigten zu
übergeben.
Anerkannt:
Firmenstempel / Unterschrift
Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die
händische Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die
Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen
5 von 5
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Fassung: 5-2015 Bezug: VOB 2012, Teil B
1. Art und Umfang der Leistung (zu § 1 Abs. 2)
Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
a) das Auftragsschreiben mit seinen Anlagen
b) die Leistungsbeschreibung / das Leistungsverzeichnis mit den dazugehörigen zeichnerischen Unterlagen und Erklärungen
c) die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB) mit Richtlinien zur Angebotsabgabe
d) die "Besonderen Vertragsbedingungen" des Auftraggebers (Fassung ...)
e) die "Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" des Auftraggebers (Fassung 05-2015)
f) die "Zusätzlichen technischen Vorschriften des Auftraggebers"
g) die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" (VOB Teil C, neueste Fassung)
h) die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" (VOB Teil B, neueste Fassung)
2. Vergütung (zu § 2)
(1) Der Auftragnehmer schuldet zu den vertraglich vereinbarten Preisen ein funktionstaugliches, komplett fertig gestelltes
Werk.
(2) Ist für den Auftragnehmer erkennbar, dass durch eine über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes
Mehrkosten entstehen, die ausnahmsweise zu einem höheren Einheitspreis führen können, hat er dies dem Auftraggeber
unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung, hat er dem Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(3) Ein Vergütungsanspruch für geänderte oder zusätzliche Leistungen steht dem Auftragnehmer nur nach Maßgabe der
VOB/B zu.
(4) Stellt der Auftraggeber Baustoffe und/oder Bauteile frei Baustelle zur Verfügung, so hat der Auftragnehmer sie abzuladen, ordnungsgemäß zu lagern und zu beaufsichtigen sowie deren Empfang dem Auftraggeber schriftlich zu bescheinigen.
Hierdurch entstehende Kosten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren.
(5) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung dem Auftraggeber unverzüglich
verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
3. Gegebenheiten auf der Baustelle (zu § 2)
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe von den Gegebenheiten der Baustelle wie z. B. Bodenbeschaffenheit, Zufahrtsmöglichkeiten, Baustrom- und Bauwasseranschlüsse - durch örtliche Besichtigung zu unterrichten. Nachforderungen
wegen Unkenntnis dieser offensichtlich erkennbaren Baustellengegebenheiten sind ausgeschlossen.
4. Lohn- und Stoffpreisänderungen (zu § 2 Abs. 3)
Alle Preise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit.
Die Vertragsparteien haben nur dann gegeneinander Anspruch auf Erstattung von Mehr- oder Minderaufwendungen die
nach Angebotsabgabe durch Lohn- oder Stoffpreisänderungen entstehen, wenn in den "Besonderen Vertragsbedingungen"
oder in anderen Vertragsunterlagen eine Gleitklausel im Sinne von VOB Teil A § 9 Abs. 9 ausdrücklich vereinbart worden ist.
6008_Anlage c_ZVB_Bauleistungen_05-2015
5. Stundenlohnarbeiten (zu § 2 Abs. 10)
(1) Sind in einem Leistungsvertrag Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so begründet die dafür angegebene Zahl von Stunden
keinen Anspruch auf Durchführung und Vergütung entsprechend § 2 Abs. 3. Vergütet werden nur die geleisteten Stundenlohnarbeiten, für die eine ausdrückliche Vereinbarung vorliegt und die entsprechend dieser Vereinbarung tatsächlich ausgeführt worden sind.
(2) Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden.
6. Vom Auftragnehmer zu beschaffende Unterlagen (zu § 3 Abs. 5)
(1) Der Auftraggeber stellt die von ihm dem Auftragnehmer zu liefernden Ausführungsunterlagen in 1-facher Ausfertigung zur
Verfügung. Der Auftragnehmer hat die von ihm geschuldeten Unterlagen dem Auftraggeber in 3-facher Ausfertigung zu liefern. Die Unterlagen gehen jeweils in das Eigentum des Empfängers über. Etwaige Urheberrechte bleiben hiervon unberührt.
(2) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber zur Ausführung freigegeben und
entsprechend gekennzeichnet sind.
(3) Der Auftragnehmer hat alle zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Maße an Ort und Stelle zu ermitteln, Er hat sie mit
den ggf. in den Plänen vermerkten Maßen zu vergleichen. Über Abweichungen von vor Ort festgestellten und in Plänen
vermerkten Maßen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
Seite 1 von 7
(4) Der Auftragnehmer hat – entsprechend dem Baufortschritt – dem Auftraggeber den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem
Vertrag vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen benötigt, so frühzeitig anzugeben, dass die Übergabe durch den Auftraggeber rechtzeitig erfolgen kann.
(5) Die vom Auftragnehmer, über Nr. 7(1) hinausgehenden, vorgelegten Unterlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen zu
überlassen. Etwa bestehende Urheberrechte bleiben hierdurch unberührt.
7. Veröffentlichungen (zu § 3 Abs. 6)
(1) Veröffentlichungen über das Bauwerk durch den Auftragnehmer selbst oder durch Dritte auf Veranlassung oder mit Wissen des Auftragnehmers sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Als Veröffentlichungen in diesem Sinne gilt
die Bekanntgabe folgender zusätzlicher, zu den in § 3 Abs. 5 genannten Unterlagen: Lichtbild-, Film-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen und Vervielfältigungen, die nur einem beschränkten Kreis von Personen zugänglich gemacht werden sollen.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Zustimmung gemäß Abs. 1. bis zum Ablauf von 5 Jahren nach Fertigstellung des
Werkes bzw. Vertragsbeendigung für beabsichtigte Veröffentlichungen einzuholen.
(3) Für den Fall des Verstoßes gegen die Abs. 1 oder 2 wird eine Vertragsstrafe i. H. v. 1,5 % der Netto-Auftragssumme, im
Höchstfalle € 2.500,00, fällig.
8. Sicherungspflicht / Schutzmaßnahmen (zu § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 2)
(1) Der Auftragnehmer hat, wenn nichts anderes vereinbart ist (ohne besondere Vergütung für die Dauer seiner Bauausführung), alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur Sicherung von Personen, sowie die für die Ausführung seiner Leistung im
Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäumen und
gärtnerischen Anlagen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind solange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von
Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen zur
Sicherung der Baustelle.
(2) Die vorhandene Bausubstanz ist pfleglich zu behandeln und zu schützen und darf nur in Absprache mit der Bauleitung in
Teilbereichen verändert oder entfernt werden.
(3) Der Zustand der Straßenbefestigung ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit dem zuständigen Tiefbauamt
festzustellen und in einer Niederschrift festzuhalten.
(4) Der Zustand der Bäume im Bereich der Baustelle ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit dem zuständigen
Gartenbauamt festzustellen und in einer Niederschrift festzuhalten.
9. Werbung, Besichtigungen, Firmenschilder (zu § 4 Abs. 1)
(1) Firmenschilder und andere Werbemittel dürfen nur mit Einwilligung des Auftraggebers auf der Baustelle angebracht werden.
(2) Der Auftraggeber kann verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer nur an von ihm bestimmten Stellen in einheitlicher Form und Größe angebracht werden.
(3) Besichtigung der Baustelle durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet.
10. Bauleistungsberichte (zu § 4 Abs. 1)
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(1) Der Auftragnehmer ist auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber
täglich eine Durchschrift zu übergeben, es sei denn, dass dieser mit längeren Zeitabschnitten einverstanden ist.
(2) Die Tagesberichte müssen Angaben enthalten über Wetter, Temperaturen, Zahl und Qualifikation der auf der Baustelle
beschäftigten Arbeitskräfte, Stundenaufwand, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt,
Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Unterbrechungen, Betonierungszeiten, Unfälle und andere Vorkommnisse, die für die Ausführung oder Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können.
(3) Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Stoffe oder Bauteile zur Verwendung für die Bauleistung übergeben, so ist der
Verbrauch dieser Stoffe wöchentlich in einem Bericht nachzuweisen.
11. Ablöserecht (zu § 4)
Verstößt ein vom Auftragnehmer mit der Leitung, der Ausführung oder der verantwortlichen Überwachung der Leistungen
Beauftragter nachhaltig gegen die geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, so kann der Auftragnehmer in
begründeten Fällen auf Verlangen des Auftraggebers zum Personalaustausch angehalten werden.
12. Ausführung (zu §§ 3 + 4)
(1) Die Arbeitsdurchführung hat in Abstimmung mit allen anderen Gewerken zu erfolgen. Kosten für Mehr- und Sonderleistungen, die sich durch mangelhaftes Zusammenarbeiten ergeben, kann der Auftraggeber im Rahmen vertraglicher oder gesetzlicher Schadensersatzansprüche von dem Auftragnehmer, auf dessen schuldhaftes Verhalten die Mehrkosten zurückzuführen sind, ersetzt verlangen.
(2) Der Auftragnehmer hat für alle ihm obliegenden Verpflichtungen einen Verantwortlichen und dessen Stellvertreter zu bestellen und diese dem Auftraggeber zu benennen. Einer der Verantwortlichen muss ständig erreichbar sein.
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(3) Grundstücksflächen und Räumlichkeiten innerhalb der/des Gebäude(s) darf der Auftragnehmer zu Aufenthalts-, Übernachtungs-, Lagerungs- und Arbeitszwecken nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers nutzen.
(4) Für eine etwaige Mitbenutzung von Straßenland oder sonstigem Gelände, über das nicht der Auftraggeber zu verfügen
hat, muss der Auftragnehmer die erforderlichen Genehmigungen auf eigene Kosten selbst einholen.
(5) Der Auftragnehmer hat insbesondere dafür zu sorgen, dass Hydranten, Absperrschieber, Entwässerungs- und sonstige
Abdeckungen frei und zugänglich gehalten werden. Die von den zuständigen Betrieben und Verwaltungen zum Schutze ihrer eigenen und sonstigen Einrichtungen getroffenen Bestimmungen sind zu beachten.
(6) Der Auftragnehmer hat alle Maßnahmen zur Sicherung und Regelung des Verkehrs innerhalb der Baustelle, die wegen
der von ihm ausgeführten Arbeiten erforderlich sind, auch außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen. Er hat ggf. rechtzeitig
vor Beginn der Arbeiten auch dem Auftraggeber einen Verkehrszeichenplan (§ 45 Abs. 6 StVO) vorzulegen (4-fach), sofern
nichts anderes vereinbart ist. Verkehrsrechtliche Maßnahmen hat er nach Anordnung der zuständigen Behörden auszuführen. Die Sauberhaltung einschl. Schnee-, Eis- und Tagwasserbeseitigung des benutzten Straßenlandes und des Baugrundstückes einschl. Bauwerk bzw. der vorhandenen Außenanlagen und der Gebäude ist Sache des Auftragnehmers. Kommt
der Auftragnehmer der Bauleitungsaufforderung zur Abfallbeseitigung bzw. Reinigung nicht nach, erfolgt die Ausführung zu
seinen Lasten ohne weitere Mitteilung durch Dritte.
(7) Der Auftraggeber kann verlangen, dass Baustoffe innerhalb bestimmter Zeiten nicht angefahren werden dürfen. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer rechtzeitig mit, welche Zeiten hiervon betroffen sind.
(8) Werden vor Beginn oder während der Durchführung der Arbeiten auf einer Baustelle Gegenstände gefunden, die nicht
einwandfrei als ungefährlich bestimmt werden können, so ist zur Beurteilung, ob es sich um Munition, Sprengkörper oder
dergleichen handelt, unverzüglich über das nächste Polizeirevier ein Feuerwerker hinzuzuziehen. Bis zur Entscheidung des
Feuerwerkers sind die Arbeiten an der Fundstelle einzustellen. Werden bei der Arbeit auf der Baustelle Blindgänger, Munition und ähnliches (auch Waffen) festgestellt, so hat der Auftragnehmer die Arbeiten an dieser Stelle und in der näheren Umgebung ebenfalls sofort einzustellen und die im Gefahrenbereich befindlichen Arbeitskräfte abzuziehen. Die Fundstelle ist
abzusperren und als Gefahrenstelle zu kennzeichnen. Die Feststellung ist sofort dem nächsten Polizeirevier zu melden. Der
Auftraggeber ist unverzüglich zu benachrichtigen und über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, vor Aufnahme der Arbeiten sämtliche Arbeitskräfte der Baustelle auf die Einhaltung vorstehender Vertragsbedingungen hinzuweisen und entsprechend zu belehren.
(9) Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Mündliche oder fernmündliche Mitteilungen sind innerhalb von zwei Werktagen schriftlich zu wiederholen.
(10) Der Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, Listen über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können.
(11) Bestehen keine Anschlussmöglichkeiten an vorhandene Versorgungsleitungen, muss der Auftragnehmer, im Regelfall
ist dies das Bauhauptgewerbe, selbst für Wasser und Strom für alle am Bau Beteiligten sorgen. Er ist gegenüber dem Auftraggeber bzw. den Versorgungsunternehmen der haftende Partner und rechnet mit den Mitbenutzern in eigener Verantwortung ab.
(12) Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner
Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden.
13. Haftung für Winterschäden und bauseitige Materiallieferung (zu § 4 Abs. 5)
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(1) Bis zur Abnahme seiner Leistungen trägt der Auftragnehmer auch ohne ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag die Gefahr der Beschädigung, Zerstörung durch Frost und deren Folgen.
(2) Die Übernahme und die einwandfreie Aufbewahrung aller bauseits zu liefernden und vom Auftragnehmer einzubauenden
Stoffe und Bauteile sowie deren Transport zur Verwendungsstelle sind Sache des Auftragnehmers. Von der Übernahme bis
zur Abnahme trägt der Auftragnehmer mit Ausnahme von Vorgängen gemäß § 7 die Gefahr für diese Teile.
14. Baustoffe, Bauteile, Bauverfahren (zu §§ 4 Abs. 1 + 4 Abs. 6)
(1) Der Auftragnehmer darf, soweit Normen bestehen und sich aus den Vertragsunterlagen nichts anderes ergibt, nur normengerechte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwenden. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der
Auftragnehmer die Erfüllung dieser Verpflichtungen nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die Lieferungen und
Leistungen von Herstellern stammen oder von Unternehmern erbracht werden, die berechtigt sind, ein entsprechendes Gütezeichen einer amtlich anerkannten Güteschutzgemeinschaft zu führen.
(2) Für die nach den Allgemeinen technischen Vorschriften - VOB Teil C - und den übrigen Vertragsunterlagen vorgeschriebenen Güte- und Gebrauchsprüfungen von Stoffen und Bauteilen des Auftragnehmers, hat der Auftragnehmer, wenn nichts
anderes vereinbart ist, ohne
besondere Vergütung die Proben herzustellen oder zu entnehmen und prüfen zu lassen. Prüfgebühren gehen zu Lasten des
Auftragnehmers. Dieser bleibt auch für seine Lieferung und Leistung eigenverantwortlich.
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15. Nachunternehmer (zu § 4 Abs. 8)
Ergänzend zu § 4 Abs. 8 VOB/B gilt Folgendes:
(1) Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig
sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Auskünfte über eingesetzte Nachunternehmer und die mit ihnen
abgeschlossenen Verträge zu erteilen, soweit dies zur Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers erforderlich ist und berechtigten Interessen des Auftragnehmers oder des Nachunternehmers nicht widerspricht oder der Geheimhaltung unterliegt.
(3) Die Zustimmung des Auftraggebers zur Übertragung einer Leistung an einen Nachunternehmer kann davon abhängig
gemacht werden, dass der mit dem Nachunternehmer abzuschließende Vertrag dem Auftraggeber zur Einsichtnahme vorgelegt wird.
(4) Soweit der Nachunternehmer nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis des Senats geführt wird, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber unaufgefordert Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft zusätzlich eines Auszuges aus dem Landeszentralregister zugunsten des Nachunternehmers vorzulegen.
(5) Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weiter vergibt,
es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt.
16.
Baustellenräumung (zu § 4)
(1) Beschädigungen und Verunreinigungen von Straßen- und Platzland sind, soweit sie die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs oder den Verkehr auf der Baustelle selbst beeinträchtigen, vom Auftragnehmer während der Durchführung der Vertragsleistung ohne besondere Vergütung laufend zu beseitigen.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wiederherstellung des Zustandes der übergebenen Einrichtungen, Räume, Plätze, Außenanlagen, Wege, Vegetationsflächen, Bäume sowie der Straßenbefestigung zum Zeitpunkt der Übergabe. Der bestehende Zustand ist gemeinsam mit der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten bzw. vor Baustelleneinrichtung protokollarisch
festzuhalten und durch gegenseitige Unterschrift zu fixieren.
(3) Die Baustelle ist sobald wie möglich zu räumen, spätestens innerhalb angemessener Frist nach Abnahme der Arbeiten.
Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende Aufforderung nicht unverzüglich, so kann der Auftraggeber die Baustelle auf
Kosten des Auftragnehmers räumen lassen.
17.
Ausführungsfristen (zu § 5)
Die vertraglich vereinbarten Ausführungstermine und –fristen einschließlich der Zwischenfristen sind verbindlich (Vertragsfristen).
18.
Verteilung der Gefahr (zu § 7)
(1) Zu den ausgeführten Teilen der Leistung gehören die vom Auftraggeber zu liefernden Stoffe und Bauteile erst nach ihrem
Einbau. Nicht dazu gehören die Baustelleneinrichtung und Hilfsbauteile wie z.B. aufgestellte Schalungen, Gerüste usw.
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(2) Unter den Begriff „unabwendbare Umstände“ fallen nicht gewöhnliche Diebstähle, Einbruchsdiebstähle und Sachbeschädigungen. Ein Anspruch auf Ersatz besteht bei diesen Umständen nicht.
(3) Für das Bauherrenrisiko wird vom Auftraggeber die nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen für Berlin erforderliche Bauwesen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Für alle Ansprüche hieraus gelten die Allgemeinen Bedingungen zur
Bauwesenversicherung für Bauherren des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues Berlin. Versicherungsschäden
werden nur in der Höhe erstattet, die von der Bauwesenversicherung anerkannt werden.
19.
Kündigung durch den Auftraggeber (zu § 8)
(1) Wenn bei Erfüllung des Bauauftrages gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. gegen das Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung) nachweislich verstoßen wird, ist der Auftraggeber berechtigt, diesen Auftrag und andere zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden Verträge unter entsprechender Anwendung von § 8 VOB/B zu kündigen.
Sonstige gesetzliche oder vertragliche Ansprüche der Vertragsparteien bleiben unberührt.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere
vor, wenn der Auftragnehmer
-
gegen seine Verpflichtung aus § 4 Abs. 8 verstößt,
-
Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehende Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solche Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig
sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder im Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden. In diesen Fällen gilt § 8 Abs. 3, 5 und 7 entsprechend.
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20.
Haftung der Vertragsparteien (zu § 10)
(1) Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die aus der Unterlassung ihm obliegender Schutz- und Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle und deren Umgebung entstehen, es sei denn, die Unterlassung ist nicht vom Auftragnehmer zu vertreten.
(2) In allen Schadensfällen ist der Tatbestand einwandfrei zu ermitteln und das Ergebnis in einem besonderen Protokoll festzuhalten. Dieses Protokoll ist nach Möglichkeit zusammen mit dem Auftraggeber anzufertigen und dem Auftraggeber in einem Exemplar auszuhändigen.
(3) Der Auftragnehmer hat seine gesetzliche sowie die ihm nach dem Vertrag obliegende Betriebshaftpflicht ausreichend zu
versichern und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen, dass er seiner Versicherungspflicht nachgekommen ist. Die
Kosten dieser Versicherung werden dem Auftragnehmer nur besonders erstattet, wenn dies im Leistungsverzeichnis oder in
anderen Vertragsunterlagen vorgesehen ist.
(4.1) Zu den Sorgfalts- und Offenbarungspflichten des Auftragnehmers gehört auch die Überprüfung angebotener Leistungen hinsichtlich der Beachtung von gewerblichen und sonstigen Schutzrechten.
(4.2) Bei Verletzung der vorgenannten Pflichten haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber und stellt diesen von etwaigen
Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, die Pflichtverletzung ist nicht vom Auftragnehmer zu vertreten.
21.
Vertragsstrafe (zu § 11), Abnahme (zu § 12)
(1) Im Falle des Verzuges mit der Einhaltung des vereinbarten Fertigstellungstermins schuldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber je Werktag des Verzuges eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 % der Netto-Auftragssumme, insgesamt maximal 5
% der Netto-Auftragssumme.
(2) Alle vereinbarten Vertragsstrafen werden in ihrer Summe auf insgesamt 5 % der Netto-Auftragssumme begrenzt.
(3) Die Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung vorbehalten werden.
(4) Die Abnahmefrist beträgt 12 Werktage.
(5) Die Leistung wird förmlich abgenommen; der Auftragnehmer hat die Abnahme, ggf. auch die Teilabnahme (§ 12 Abs. 2),
rechtzeitig schriftlich zu beantragen; § 12 Abs. 5 gilt nicht.
(6) Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen. Die
Kosten hierfür sind in die zugehörigen EP´s einzukalkulieren, wenn im LV keine anderweitige Regelung getroffen ist.
(7) Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 v. H. der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Die Darlegungs- und Beweislast obliegt demjenigen Vertragspartner, der eine von Satz 1 abweichende Höhe des Schadens geltend
macht. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche aus § 8 Abs. 4, bleiben
unberührt.
22.
Mängelansprüche (zu § 13)
(1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit dem Tage der Abnahme.
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(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer bestimmt sich nach § 13
Abs. 4 VOB/B, soweit in den vorrangig geltenden schriftlichen Vertragsunterlagen keine anderweitigen Regelungen getroffen
sind.
(3) Werden Mängel festgestellt, so hat der Auftragnehmer auch die sich durch die Mängelbeseitigung ergebenden Folgeschäden auf seine Kosten zu beseitigen.
(4) Nach einer Mängelrüge hat der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung und deren Zeitpunkt rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen.
23. Abrechnung (zu § 14)
I. Allgemeines
(1) Für jeden Auftrag hat der Auftragnehmer getrennte Rechnungen zu legen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer seine Rechnungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers zu untergliedern (z.B. nach Gebäuden, Wohneinheiten).
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer die Vorlage von Rechnungen zu bestimmten Zeitpunkten zu verlangen.
(3) Der Auftragnehmer hat die Rechnungen nebst den dazugehörenden Anlagen (Lieferscheine, Tagelohnzettel, Massenberechnungen, Zeichnungen und sonstige Belege) in 2-facher Ausfertigung bei der Bauleitung des Auftraggebers einzureichen.
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(4) Im Rechnungskopf sind anzugeben:
a) Nummer und Datum des Auftrages bzw. Änderungs-, Ergänzungs- und Zusatzauftrages;
b) Kennziffer des Bauvorhabens;
c) die vom Auftraggeber angegebene Kennzeichnungsnummer bzw. Wohnungsnummer, Straße und Hausnummer;
d) stichwortartige Bezeichnung der Arbeiten (z.B. Maurerarbeiten, Tischlerarbeiten):
(5) Die Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren und ihrer Art nach zu kennzeichnen als Vorauszahlungs-, Abschlags-,
Teilschluss- bzw. Schlussrechnung. Bereits geleistete Zahlungen sind der Reihenfolge nach am Schluss jeder Rechnung
anzugeben, jedoch nicht vom Rechnungsbetrag abzuziehen. In jeder Rechnung sind die bis dahin insgesamt ausgeführten
Massen anzugeben. In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Positionsnummer und der Bezeichnung – ggf. abgekürzt – wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. Aus den Massenberechnungen, Aufmaßunterlagen
etc. muss sich ergeben, ob und bezüglich welcher Bereiche gegenüber der vorangegangenen Rechnung weitere Massen
hinzugekommen sind.
II. Rechnungslegung zur Abschlagszahlung
(1) Die Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren.
(2) Bereits erstellte Zwischenrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der jeweiligen Zwischenrechnung zu vermerken und von der Rechnungssumme abzusetzen.
(3) Grundsätzlich sind jeder prüfungsfähigen Rechnung die dazugehörigen Belege, mindestens die Massenberechnungen,
beizufügen.
(4) Abschlagszahlungen werden in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenen Umsatzsteuerbetrages gezahlt. Die Leistungen sind durch eine prüfbare Aufstellung nachzuweisen und dem Auftraggeber zu übergeben, so dass die Voraussetzung für eine zügige Abrechnung des gesamten Bauvorhabens gewährleistet sind.
III. Schlussrechnungen
(1) Schlussrechnungen sind erst nach Fertigstellung einzureichen.
(2) Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Leistungen (Nachaufträge bzw. Ergänzungsaufträge) sind im Rahmen
der Schlussabrechnung besonders abzurechnen.
(3) Bereits erstellte Zwischenrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der Schlussrechnung zu vermerken und von
der Rechnungssumme abzusetzen.
24.
Stundenlohnarbeiten (zu § 15 Abs. 1 - 3)
(1) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Auf den Stundenlohnzetteln hat der Auftragnehmer u.a. den Namen und die berufliche Qualifikation des Personals,
das die Stundenlohnarbeiten ausgeführt hat, eingesetztes Gerät, verbrauchtes Material und die geleisteten Arbeiten mit dem
dafür jeweils benötigten Zeitaufwand anzugeben.
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(2) Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Stundenlohnarbeiten durch einen Polier oder eine andere Aufsichtsperson beaufsichtigen zu lassen. Hierdurch ggf. entstehende Kosten sind in den Verrechnungssätzen enthalten.
25. Zahlungen (zu § 16)
(1) Grundsätzlich erfolgen alle Zahlungen bargeldlos.
(2) Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber können mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Dritte übertragen werden. Die Abtretung darf sich nur auf einen genau zu bezeichnenden Auftrag erstrecken. Eine
Weiterabtretung durch den Zessionar wird ausgeschlossen.
(3) Werden Überzahlungen festgestellt, ist der Auftragnehmer zur Rückzahlung der überzahlten Beträge verpflichtet. Bei
Rückforderungen aus Überzahlungen (§ 812 ff BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf einen Wegfall der Bereicherung
(§ 818 Abs. III BGB) berufen. Die Überzahlung kann mit anderen Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber auf
anderen Baustellen aufgerechnet werden.
(4) Bei Abschlagzahlungen verbleibende Forderungsüberhänge werden nicht verzinst.
26.
Sicherheitsleistung (zu § 17)
(1) Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss dieses Vertrages zur SicheSeite 6 von 7
rung aller Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aus diesem Vertrag einschließlich Rückzahlungsansprüche bei Überzahlungen (Erfüllungsansprüche) eine unbefristete und selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft einer
deutschen Großbank, eines deutschen Kreditversicherers oder eines deutschen öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts über einen Betrag in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme. Solange die Bürgschaft nicht gestellt ist, ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen bis zur Höhe der Bürgschaftssumme einzubehalten.
(2) Die Bürgschaft ist nach Abnahme sämtlicher Leistungen zurückzugeben. Sollten bei der Abnahme noch Erfüllungsansprüche des Auftraggebers bestehen, erfolgt die Freigabe der Bürgschaft zur Abnahme nur bis auf den entsprechenden Teil
der hierfür bestehenden Vertragserfüllungssicherheit, soweit dieser nicht von der Mängelsicherheit nach Absatz 3 abgedeckt
ist. Unabhängig von der Höhe der bestehenden Erfüllungsansprüche ist die Vertragserfüllungsbürgschaft zur Abnahme freizugeben, soweit die Bürgschaftssumme 3 % der Brutto-Schlussrechnungssumme übersteigt. Die vollständige Freigabe erfolgt nach vollständiger Erfüllung durch den Auftragnehmer.
(3) Als Sicherheit für die Mängelhaftung werden 3 % der Brutto-Schlussrechnungssumme einschließlich der Nachträge einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt ist auf Verlangen des Auftragnehmers mit der Fälligkeit der Schlusszahlung Zug um Zug
gegen Stellung einer Sicherheit für etwaige Mängelansprüche (einschließlich Ansprüche wegen Selbstvornahme, Minderung, Rückzahlung und Schadensersatz) auszuzahlen. Für die Sicherheitsleistung gilt § 17 VOB/B. Für die Sicherheitsleistung gilt § 17 VOB/B, allerdings mit der Maßgabe, dass statt des in § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B Satz 1 genannten Zeitraums
von zwei Jahren die Mängelhaftungsfrist maßgeblich ist.
(4) Für die Ausfertigung der Bürgschaftsurkunde ist ausschließlich das auftraggebereigene Formular zu verwenden.
(5) Avalzinsen gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftragnehmers.
(6) Je Bauvorhaben ist nur eine Bürgschaft zu hinterlegen, unabhängig von der Zahl der erteilten Aufträge und der
Teilschlussrechnungen. Bei mehreren Aufträgen eines Bauvorhabens werden auf der Bürgschaftsurkunde a l l e Auftragssummen vermerkt.
(7) Die Sicherheit ist nach Ablauf der Mängelhaftungsfrist vom Auftragnehmer schriftlich zurückzufordern. Ein Anspruch auf
eine automatische Rückgabe besteht nicht. Die Rückgabe erfolgt, wenn alle Verpflichtungen aus der VOB Teil B § 13 erfüllt
sind.
(8) Soweit die Sicherheit durch Einbehalte nicht gedeckt ist, ist sie zu ergänzen, oder es ist anderweitige Sicherheit zu leisten. Wird die Sicherheit nicht ergänzt, so ist der Auftraggeber berechtigt, mit den Ansprüchen des Auftragnehmers auf Rückzahlung anderer Sicherheitsbeträge aufzurechnen.
(9) Die Möglichkeit des Auftragnehmers, Sicherheit durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld gemäß § 17 Abs. 2 VOB/B
zu leisten, bleibt unberührt.
27. Streitigkeiten (zu § 18)
Der Gerichtsstand ist das für den Sitz des Auftraggebers zuständige Gericht in Berlin.
28.
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen, Angaben über Erfüllungsort
und Gerichtsstand gelten nicht.
29. Schriftform
(1) Alle mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Erklärungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
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(2) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in Deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, für ein evtl. Gerichtliches Verfahren das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Die Bedingungen des Hauptauftrages gelten auch für alle etwaigen Änderungs-, Nach- und Zusatzaufträge des Auftraggebers an den Auftragnehmer.
Anerkannt:
Firmenstempel / Unterschrift
Hinweis:
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die
händische Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen.
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V 124.H F
(Eigenerklärung
Vergabenummer
OV16-NIP-03
zur Eignung)
Maßnahmenummer
2016-NIPKOW
Baumaßnahme
Komplettsanierung Nipkowstr. 54ff
Nipkowstr. 54-56; Otto-Franke-Str. 56-66
12489
Berlin
Leistung/CPV
Fachlos: Innengewerke
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wettbewerblicher Dialog
Innovationspartnerschaft
Bewerber ∗)
Bieter∗)
Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗)
Nachunternehmer∗)
anderes Unternehmen∗)
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen
Jahr
€
Jahr
€
Jahr
€
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung
eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder
entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. bei Verfahren
oberhalb der EU-Schwellenwerte in bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen
ausgeführt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den
letzten drei bzw. fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur
Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,
ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert
wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.
∗)
zutreffendes ankreuzen
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 124.H F
(Eigenerklärung
zur Eignung)
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen.
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung
meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7
VOB/A
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine
Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere
Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 124.H F
(Eigenerklärung
zur Eignung)
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
1
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
2
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine
gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der
Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und
mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht fristgemäß vorgelegt
werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)
3
1
soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist
soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
3
nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
2
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 3 von 3
V 235EU F
(Vergabeunterlagen - Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen EU)
Bieter
Datum
Vergabenummer
OV16-NIP-03
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
2016-NIPKOW
Komplettsanierung Nipkowstr. 54ff
Nipkowstr. 54-56; Otto-Franke-Str. 56-66
12489
Berlin
Leistung/CPV
Fachlos: Innengewerke
Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen
(Unteraufträge / Eignungsleihe)
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der
Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benennen ich/wir Art und Umfang der
Teilleistungen, für die ich mich/wir uns der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werde(n).
OZ /
Leistungsbereich
Beschreibung der Teilleistung
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Namen der anderen Unternehmer
(einschl. vorh. ULV- oder PQ-Nummern)
(nur nach gesonderter Aufforderung der
Vergabestelle)
Seite 1 von 2
V 235EU F
(Vergabeunterlagen - Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen EU)
Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige ich/beabsichtigen wir mich/uns im Rahmen der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen.
Hierzu benenne ich/benennen wir nachfolgend die Namen der hierzu vorgesehenen Unternehmen.
Name des Unternehmens
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Angabe zu der von diesem Unternehmen
überlassenen Eignung
Seite 2 von 2
Eigenerklärung zu § 123 GWB
Ich/Wir erkläre(n), dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt worden ist:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB
(Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen
Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder
gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 333 StGB (Vorteilsgewährung),
f) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes,
Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2
Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das
Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des
Internationen Strafgerichtshofes,
g) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
h) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der
gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem
Auftrag verwaltet werden;
i) § 89 c StGB (Terrorismusfinanzierung), § 232 StGB (Menschenhandel zum Zweck der
sexuellen Ausbeutung), § 233 (Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft),
§ 233a StGB (Förderung des Menschenhandels).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende
Strafnormen anderer Staaten.
Ich/Wir erkläre(n), dass
a) sich mein/unser Unternehmen nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder
seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage
befindet,
b) mein/unser Unternehmen nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft
worden ist, welche die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
c) mein/unser Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung
begangen hat,
d) mein/unser Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt hat,
e) sich mein/unser Unternehmen bei der Erteilung von Auskünften, die nach den § 123 GWB
eingeholt werden können, nicht in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht
hat oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat.
,
Ort, Datum
______________________________________________
Unterschrift, Firmenstempel
STADT UND LAND Wohnbauten-Ges. mbH
Ausschreibung -
Seite 1 von 1
Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
sowie Verzeichnis der Nachunternehmer
Maßnahme: Komplettsanierung Nipkowstr. 54ff
Vergabe:
Fachlos: Innengewerke
Die Leistungen auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Nr. 8 VOB/B (für VOL/B gilt § 4 Nr.
1) und 4 ) im eigenen Betrieb ausgeführt.
Dafür stehen meinem/unserem Betrieb insgesamt
gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfügung. Der Kalkulation
zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon
Arbeitnehmer, die sich nach
Anzahl und Berufsgruppen wie folgt gliedern:
1)
4)
2)
5)
3)
6)
Eine Verbindlichkeitserklärung ist dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss auf Wunsch vorzulegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass nach Erteilung des Zuschlages mit einer schriftlichen Einwilligung zur Übertragung von
Leistungen an Nachunternehmer nur zu rechnen ist, wenn unvorhersehbare und unabwendbare Umstände von
mir/uns nachgewiesen werden.
Nur ausfüllen, falls in den Vorbemerkungen Nachunternehmer nicht ausgeschlossen sind:
Leistungen, auf die mein/unser Betrieb nicht eingerichtet ist, werde(n) ich /wir nur an Nachunternehmer
übertragen, die die Voraussetzungen der Nr. 15 der ZVB (bei VOB/B-Vertrag) erfüllen. Diese Nachunternehmer
sind im Verzeichnis der Nachunternehmer aufgeführt. Nachunternehmer dürfen nur im schriftlichen
Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere Nachunternehmer beauftragen.
Verzeichnis der Nachunternehmer
Auf Verlangen des Auftraggebers werde(n) ich/wir vor Vertragsabschluss für diese Leistungen Erklärungen der
benannten Nachunternehmer vorlegen, dass diese im Auftragsfall bereit sind, die Leistungen auszuführen. Ein
Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn eine solche Erklärung nicht vorliegt.
Leistung:
an Firma (Name, Adresse, Anzahl der verfügbaren
Arbeitskräfte):
a)
b)
c)
d)
e)
Die Zustimmung des Auftraggebers hierfür gilt mit Vertragsabschluss als erteilt. Ein Austausch der bestätigten
Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Unerlaubter
Nachunternehmereinsatz kann zur Vertragskündigung und zum befristeten Ausschluss meines/unseres Betriebes
von Vergabeverfahren des Auftraggebers, sowie ggf. zur Vertragsstrafe gemäß Nr. 15, Absatz 6 der ZVB (bei
VOB/B-Vertrag) führen.
Planungsleistungen (nur im Bedarfsfall ausfüllen): Es ist vorgesehen, die technische Bearbeitung an:
zu vergeben. Die Weitergabe erfolgt nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
__________________________________________
Stempel und Unterschrift
Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die
händische Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die
Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen.
Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen
Bei der Planung und Bauausführung sollen nur Materialien vorgesehen bzw. verwendet
werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Beseitigung
eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Baustoffe sollten
recyclefähig oder verrottbar sein.
Die nachfolgenden Baustoffe dürfen weder für Bauteile und Baunebenprodukte, z.B.
Schaltafeln aus Tropenholz, noch als Bauhilfsstoffe verwendet werden. Der
Anwendungsbereich erstreckt sich sowohl auf Hochbau- als auch Tiefbaumaßnahmen.
Dies gilt für:
 asbesthaltige Baustoffe

Baustoffe, die vollhalogenierte oder teilhalogenierte Flurchlorkohlenwasserstoffe
(FCKW, HFCKW, CFCI) enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt
wurden,

Bauteile aus Tropenholz, es sei denn, das Tropenholz ist gemäß Forest
Stewardship Council (FSC) oder gleichwertig zertifiziert. Die Beurteilung der
Gleichwertigkeit von Zertifizierungssystemen ist bei der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung VI A (federführend), zu erfragen.
 folgende Bauteile aus Polyvinylchlorid (PVC):
-
Zu- und Abwasserleitungen,
Dach- und Dichtungsbahnen,
Fußbodenbeläge,
Tapeten und sonstige Bauteile im Haus- und Wohnungsinnenbereich
einschließlich der Installation für die Elektroversorgung (Kabel, Leitungen,
Rohre etc.),
- Fenster- und Türprofile im Haus- und Wohnungsinnenbereich.
Der Einsatz von Fenster- und Türprofilen aus PVC im Haus- und
Wohnungsaußenbereich wird auf solche Bereiche beschränkt, bei denen sie auf Grund
der Beurteilung durch den Bauherrn nach ökologischer, technischer und
wirtschaftlicher Bewertung gegenüber chlorfreien Produkten überlegen oder aus
Qualitätsgründen unabweisbar notwendig sind.
Der Einsatz von Bauteilen aus PVC im Fassadenbereich ist außerdem nur zulässig,
wenn:
- die blei- und cadmiumfreie Stabilisierung des Neumaterials durch
Herstellererklärung belegt ist,
- die Bauteile zur Kontrolle der geforderten Produkteigenschaften mit einer
dauerhaft sichtbaren Kennzeichnung versehen sind,
- eine Verpflichtungserklärung des Herstellers zur Rücknahme und zum
produktbezogenen Recycling der Bauteile vorliegt.
Bei der Ausschreibung von Bauteilen im Fassadenbereich aus PVC sollen grundsätzlich Produkte mit Recyclatanteil nachgefragt werden.

Produkte aus künstlichen Mineralfasern (Glas- und Steinwolle-Dämmstoffe) dort,
wo diese im direkten Verbund mit der Innenraumluft stehen.
1/3

Ausgenommen davon sind Produkte, deren Kanzerogenitätsindex KI > 40 beträgt
oder die eine geringe Biobeständigkeit belegen. Für diese Produkte muß der
Hersteller im Sicherheitsdatenblatt gemäß TRGS 220 unter Punkt 5 Absatz 1 Nr. 2
„Zusammensetzung / Angabe zu Bestandteilen“ und Nr. 11 „Angaben zur
Toxikologie“ bescheinigen, dass die Produkte nicht als krebserzeugend nach den
Kriterien der GefStoffV einzustufen sind.
Die Produkte müssen auf dem Kennzeichnungsetikett eindeutig einen entsprechenden
Hinweis enthalten.
Die Verwendung von Akustik-Decken- und Wandplatten mit einem Anteil an
künstlichen Mineralfasern von 30 - 70 % und einer Rohdichte über 200 kg/m³ ist bis
zum 31. Dezember 1997 zulässig, wenn die Platten allseitig, einschließlich der Kanten
und der Einschnitte, z. B. Leuchteneinschnitte, mit einem Faserbindemittel
(Farbauftrag) behandelt sind.
Ab 1. Januar 1998 dürfen diese Produkte nur noch verwendet werden, wenn die
verwendeten künstlichen Mineralfasern einen Kl von > 40 aufweisen oder eine geringe
Biobeständigkeit belegen. Für diese Produkte muß die o.g. Bescheinigung im
Sicherheitsdatenblatt durch den Hersteller vorliegen.
Die Produkte müssen auf dem Kennzeichnungsetikett eindeutig einen entsprechenden
Hinweis enthalten.
Nachstehende Materialien dürfen nur unter Beachtung folgender Voraussetzungen
verwendet werden:

Der Einsatz von Bauteilen aus Aluminium ist nur zulässig, wenn:

eine Verpflichtungserklärung des Herstellers zum produktbezogenen Recycling
und

eine Erkärung des Auftragnehmers über die chromfreie Grundierung bei farbigen
Aluminiumbauteilen vorliegt.

Es dürfen nur Span- und Verbundplatten verwendet werden, die formaldehydfrei
sind oder deren Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum
nicht überschreitet.

Beim vorbeugenden Holzschutz sind alle konstruktiven Maßnahmen zum
Holzschutz auszu-schöpfen. Der Einsatz chemischer Mittel ist auf das notwendige
Maß zu beschränken und nach Möglichkeit zu vermeiden. Werden fixierende
Holzschutzmittel verwendet, müssen diese arsen- und chromfrei sein. Wenn
sichergestellt ist, dass das Holz vor Regen- und Spritzwasser ständig geschützt
ist, sind Borsalzpräparate einzusetzen.

Es sind umweltverträgliche, lösemittelarme Oberflächenbehandlungs-, Anstrichund Klebestoffe sowie Lacke vorzugsweise mit dem Umweltzeichen für
schadstoffarme Lacke „Blauer Engel“ zu verwenden.

Unter Berücksichtigung der Aspekte der Umweltverträglichkeit sind nur biologisch
schnell abbaubare Schalöle, Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten zu
verwenden. Der Nachweis der biologisch schnellen Abbaubarkeit ist vom
Hersteller zu erbringen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die genannten Stoffe
bzw. Flüssigkeiten mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ gemäß RAL-UZ 64
bzw. RAL-UZ 79 gekennzeichnet sind.
2/3
Bei Nichtbeachtung sind die widerrechtlich eingebauten Baustoffe und Materialien auf
Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen oder einem
umweltgerechten Recyc -lingverfahren zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien
zu ersetzen, die nicht unter diese Verwendungsverbote und -beschränkungen fallen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden
weiteren Schadens geltend zu machen.
Bei wiederholtem Verstoß gegen diese Verwendungsverbote und -beschränkungen
behält sich der Auftraggeber vor, Unternehmen, die im Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis für Bauaufträge (ULV) bei der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung eingetragen sind, für zwei Jahre aus dem ULV zu streichen.
Bereits bei einem erstmaligen Verstoß gegen das Verwendungsverbot für Tropenholz
und Tropenholzprodukte behält sich der Auftraggeber vor, eine Streichnung aus dem
ULV für zwei Jahre vorzunehmen. Es wird jedoch auf den Ausbau der Bauteile
verzichtet.
3/3
Auftragnehmer /
Name /
Firma
Straße, Haus-Nr.
Land
Postfach
PLZ
Ort
Funk
Telefon
Fax
Internet
E-Mail
HandelsregisterNummer
Amtsgericht
Kreditinstitut
Freistellung nach § 48 EstG
IBAN
(Bitte Freistellungsbescheinigung beifügen!)
Ust ID-Nr.
Steuer-Nr.
Handlungsbevollmächtigter
Datum / Unterschrift
Unterschrift / Firmenstempel
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
1. Beauftragender Bereich

Datum / Unterschrift
Digitales
Geschäftspartner
Angebot
Bereichsleiter/-in, Stabsstellenleiter/-in
Bearbeiter/-in
Name in DRUCKBUCHSTABEN
Name in DRUCKBUCHSTABEN
2. Rechnungswesen-Nebenbuch & Beteiligung
 Kenntnisnahme / Verbleib
UND
Datum / beauftragender Bereich
Kreditorischer

GESCHÄFTSPARTNERNUMMER 
AUFNAHME
- 4001-/ 07.15
Bemerkungen
RW-N
Bereich
Bereichsleiter/-in
Bearbeiter/-in
Bearbeiter/-in
---------STADT
Ort, Datum
LAND -----------
Hauptgewerke
---------------------------- VOM
Name, Vorname
ULV / Präqualifikation
Datum / Unterschrift
AUFTRAGNEHMER
AUSZUFÜLLEN ! --------------------------
ANGABEN ZUR FIRMA FÜR DIE AUFNAHME IN DEN GESCHÄFTSPARTNERSTAMM
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Info-Blatt
zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin
Alle bei Bautätigkeit anfallenden Abfälle sind vorrangig einer möglichst hochwertigen Verwertung bzw. bei
Nichtverwertbarkeit einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen. Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind
der SBB mbH anzudienen.
Bei der Bauabfallentsorgung sind insbesondere die nachfolgenden gesetzlichen Regelungen in der jeweils
aktuellen Fassung zu beachten:
I. Rechtlicher Rahmen:

Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.11.2008 über Abfälle und zur
Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. EU Nr. L 312, S. 3)

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von
Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212)

Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung NachwV) vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298)

Verordnung zur Beförderungserlaubnis (Beförderungserlaubnisverordnung - BefErlV) vom 10.09.1996
(BGBl. I S. 1411, (1997, 2861))

Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe
10.09.1996 (BGBl. I S. 1421)

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) vom
10.12.2001 (BGBl. I S. 3379)
(Entsorgungsfachbetriebeverordnung
-
EfbV)
vom
Im Land Berlin gelten darüber hinaus:

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von
Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) vom 21.07.1999
(GVBl. für Berlin S. 413)
Für die Entsorgung nicht gefährlicher Bauabfälle gilt:

Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch
den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin vom 19.03.2008 (GVBl. für Berlin S. 86)
Für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen gilt:

Verordnung über die Andienung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung - SoAbfEV) vom 11.01.1999 (GVBl. S. 6)
II. Merkblätter zur Bauabfallentsorgung:
Von der für die Bauabfälle zuständigen Abfallbehörde, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt,
werden Merkblätter, u.a. mit Hinweisen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen und nicht gefährlichen
Bauabfällen, von mineralischen Abfällen sowie asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin herausgegeben.
Die Merkblätter und ggf. weitere Informationen können über Fax: 9025 2523 oder 9025 2979 bestellt werden.
Dieses Info-Blatt sowie die Merkblätter sind
im Internet unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/ veröffentlicht.
Eine Aktualisierung erfolgt, wenn sich Vorschriften grundlegend ändern.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, IX B 1
Brückenstraße 6, 10173 Berlin-Mitte, Fax: (030) 9025 2523
(Stand: Mai 2013)
Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“
Stand: 08/2012
Baumaßnahme / Angebot: wie vor
Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen
- mit Entsorgungskonzept Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) einschließlich seiner
Durchführungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen
Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind
einzuhalten.
Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu
50.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.
Entsorgung von Bauabfällen
Gemäß Formblatt 1 „Aufstellung der Verwertungs- und Beseitigungsziele“ sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Der Auftraggeber gibt im
Formblatt 1 vor, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). Für diese Positionen hat
der Bieter die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg zu machen. Die geforderten Zertifikate
gem. Entsorgungsfachbetriebeverordnung sind beizufügen, es sei denn, die Vergabestelle fordert
diese ausdrücklich erst zu einem späteren Zeitpunkt ab. Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des
Auftraggebers möglich.
Um ein höheres Qualitäts- und Sicherheitsniveau im Bereich der Abfallentsorgung bei
Baumaßnahmen, die durch öffentliche Bauherrn abgewickelt werden, zu erreichen, sind
für Abfallentsorgungsleistungen gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche
Hand“ vom 8. August 2001 (ABl. S. 3750) ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen.
Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung
(z. B. Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch
nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind.
Nicht gefährliche Abfälle:
Bei der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle ist die „Überlassungspflicht– Drittbeauftragung“, an die
vom Land Berlin freigegebenen Bauabfallentsorger einzuhalten.
1
Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“
Stand: 08/2012
Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim
Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von
unbelasteten Bauabfällen zu sammeln.
Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der
SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH
Großbeerenstraße 231
14480 Potsdam
Tel. (0331) 2793-0, Fax: (0331) 2793-20
kostenpflichtig anzudienen (Andienungspflicht).
Die Möglichkeit der Beratung über Notwendigkeit, Art und Umfang der Verwertung bzw. Beseitigung
besteht bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt,
Ref. VIII C 3,
Brückenstraße 6,
10173 Berlin,
Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, Fax: (030) 9025 2979.
Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen
Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest, Abbruch-, Sanierungs- und
Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer
Baubestimmungen – Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi),
Turmstraße 21,
10559 Berlin,
Tel. (030) 902545-0, Fax: (030) 902545 - 301,
abzustimmen.
Weitere Regelungen zur Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Entsorgung asbesthaltiger
Abfälle“ sowie im Merkblatt 3 „Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin“ enthalten.
Das nachfolgende „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält weitergehende
Hinweise auf Rechtsgrundlagen sowie auf diverse Merkblätter zur Entsorgung von Bauabfällen in Berlin sowie deren Bezugsquellen.
Preiskalkulation
Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der
Leistungspositionen einzukalkulieren. Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen
werden direkt vom Auftraggeber übernommen (Entsorgungskosten, SBB-Gebühren). Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen.
2
Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“
Stand: 08/2012
Einzelnachweise zur Abfallentsorgung
Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die
Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2 „Bilanz über die
durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ vollständig ausgefüllt vorzulegen.
Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln und Kontaminationen
Vor der Durchführung von Maßnahmen, welche mit Eingriffen in den Boden eines Grundstücks
verbunden sind, haben bei begründetem Verdacht auf nicht erkannte Kampfmittel die Eigentümer,
Besitzer, Bauherren u. a. im Rahmen des Zumutbaren dafür Sorge zu tragen, dass diese erkannt und
beseitigt werden.
Unter dem Link:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/bauen/download/bauen/kampfmittel/Merkblatt_zur_K
ampfmittelbergung.pdf
werden das zutreffende "Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin"
sowie das dazugehörige Formular zur Verfügung gestellt.
Beim Auffinden von Kampfmitteln sowie Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in
Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu
unterbrechen.
Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern und sofort die zuständigen Behörden zu informieren:
Stößt der Auftragnehmer bei der Durchführung des Bauvorhabens auf Kampfmittel, was
nicht auszuschließen ist, ist wie folgt vorzugehen:
a) Die Erd- und Tiefbauarbeiten sind sofort zu unterbrechen.
b) Über die Notrufnummer 110 ist die Polizei zu rufen – sollte die Telefonnummer des zuständigen Abschnittes bekannt sein, ist zweckmäßig dort anzurufen. Die Bergung und Beseitigung der aufgefundenen Kampfmittel erfolgt durch die zuständige Abteilung der Polizei.
c) Bis zum Eintreffen der Polizei ist die Fundstelle zu sichern und jegliches Betreten zu untersagen. Der Auftragnehmer ist gehalten, mit der angemessenen Sorgfalt vorzugehen.
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich
das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren:
Bezirksamt
Charlottenburg-Wilmersdorf
Friedrichshain-Kreuzberg
Lichtenberg
Marzahn-Hellersdorf
Mitte
Neukölln
Pankow
Reinickendorf
Spandau
Steglitz-Zehlendorf
Tempelhof-Schöneberg
Treptow-Köpenick
Telefon
9029 - 14530 / 14531 / 14532 / 14533
90298 - 4411 / 4475./ 4476
90296 - 4251 / 4263 / 4364 / 4265 / 4266
90293 - 6810 / 6811 / 6812
9018 - 45270 / 45492
90239 - 3288
90295 - 6873 / 6262 / 6534 / 6536
90294 - 5147 / 5148 / 510
90279 - 3650 / 3259 /
90299 -7952 / 5955 / 7603 / 6210 / 6415 / 5956
90277 - 7262 / 7426
90297 - 4175 / 4177 / 4246 / 4283
Fax
- 14505
- 2727
- 4259
- 6805
- 43057
- 3200
- 6216
- 3423
- 3388
- 6395
- 7386
- 4373
3
Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“
Stand: 08/2012
Die weitere Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt, VIII C 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben.
Das Auffinden von Kampfmitteln und/oder Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Einsatz mobiler Anlagentechnik
Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i.d.R. Genehmigungen des zuständigen
Bezirksamtes) erfüllt sein und vor Erstellung der Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt
werden. Angebote zum mobilen Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen.
Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen,
dass keine Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus verfahrenstechnischen Gründen nicht
möglich, so sind die zum Schutz der Arbeitnehmer und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit
dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi),
Tel. (030) 902545 - 0 abzustimmen.
Weiteres siehe „Info – Blatt“ zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin
4
Anlage 4
Besondere Vertragsbedingungen
zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens
diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der
nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S.
799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen
über Mindestentgelte einzuhalten,
seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen,
die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem
Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht,
sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder von einem Nachauftragnehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen,
sicherzustellen, dass die beauftragten Nachauftragnehmer ihrerseits die von
ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die
o.a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und zu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen
die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für
jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei
mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder
einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer
oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen
über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden
Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen
haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen
zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen
Auftraggeber vorzulegen.
1/2
Anlage 4
Ich erkläre/Wir erklären, dass
meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der
Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten,
meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende)
bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu
bezahlen,
ich/wir meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt).
ich/wir von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmer oder von einem
von mir/uns oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlange, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen
zu gewähren, die ich selbst einzuhalten versprochen habe und mit diesen die
„Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungs-beiträgen“ (Wirt 323) vereinbaren werde.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und
mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher
Aufträge ausgeschlossen werden kann.
(Datum, Unterschrift, Stempel)
2/2
Anlage 6
Besondere Vertragsbedingungen
zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren
auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILOKernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt
worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus
dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930
(BGBl. 1956 II S. 641),
dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des
Vereinigungsrechtes vom9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des
Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli
1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und
weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956
II S. 24),
dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.
Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und
Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur
Beschäftigung vom 26. Juni 1973(BGBl. 1976 II S. 202) und
dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen
zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999
(BGBl. 2001 II S. 1291).
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen
die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für
jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei
mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall
verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer
oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer
oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken
Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die
Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische
Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den
ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden
Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und
prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf
Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
(Datum, Unterschrift, Stempel)
Anlage 5
Besondere Vertragsbedingungen
zur Frauenförderung
Der Auftragnehmende verpflichtet sich,
das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV)
eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der
Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie durchzuführen
sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete
Nachunternehmende sich nach Maßgabe des § 3 Frauenförderverordnung
(FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung
der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine Verletzung dieser
Verpflichtung durch den Nachunternehmenden wird dem Auftragnehmenden
zugerechnet.
Verstößt der Auftragnehmende oder einer seiner Nachunternehmenden schuldhaft
gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem
Auftragnehmenden für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in
Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der
Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmende ist zur Zahlung einer
Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm
eingesetzten Nachunternehmenden oder einen von diesem eingesetzten
Nachunternehmenden begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmenden
oder seine Nachunternehmenden berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen
Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken
Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die
Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische
Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den
ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden
Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und
prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf
Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
(Datum, Unterschrift, Stempel)
Seite 1
Anlage 7
Ausbildungsbetriebe
Besondere Vertragsbedingungen
zu den Zuschlagskriterien bei gleichwertigen Angeboten
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden
vergaberechtlichen Bestimmungen bei den, den Regelungen des § 1, 7 und 8
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst
gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die
Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung
der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
-6030-/ 09-2010 – Anlage 7 - Ausbildungsbetriebe BVB
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine
Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
Bieter
Datum
Vergabenummer
OV16-NIP-03
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
2016-NIPKOW
Komplettsanierung Nipkowstr. 54ff
Nipkowstr. 54-56; Otto-Franke-Str. 56-66
12489
Berlin
Leistung/CPV
Fachlos: Innengewerke
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
Zuschlag
%
1
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
LohnJHEXQGHQH.osten
Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
1.5
Zuschlag auf Kalkulationslohn
(aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen)
2
€/h
Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
Lohn
2.1
2.2
Stoffkosten
Gerätekosten
Sonstige Kosten
Nachunternehmerleistungen
Baustellengemeinkosten
Allgemeine Geschäftskosten
2.3
Wagnis und Gewinn
2.4
Gesamtzuschläge
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 2
V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
3.
Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der
Teilleistungen =
unmittelbare Herstellungskosten
€
3.1
Eigene Lohnkosten
Verrechnungslohn (1.6)
x
Gesamtzuschläge
gem. 2.4
%
Angebotssumme
€
Gesamtstunden
x
3.2
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3
Gerätekosten
(einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(vom Bieter zu erläutern)
3.4
3.5
Nachunternehmerleistungen
1
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 2 von 2
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Bieter
Vergabenummer
OV16-NIP-03
Baumaßnahme
Komplettsanierung Nipkowstr. 54ff
Nipkowstr. 54-56; Otto-Franke-Str. 56-66
12489
Berlin
Datum
Maßnahmenummer
2016-NIPKOW
Leistung/CPV
Fachlos: Innengewerke
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
Lohn
€/h
1.
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
LohnJHEXQGHQH.osten
SozialkostenXQGSoziallöhnH
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
1.5
Umlage auf Lohn
(Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5)
€/h
v.H.
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1 ABau 2016WDQG$SULO
Seite 1 von 2
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Betrag
€
Ermittlung der Angebotssumme
Gesamt
€
2
Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
2.1
Eigene Lohnkosten
Kalkulationslohn (1.4)
Umlage Summe 3 auf
die Einzelkosten für die
Ermittlung der EH-Preise
%
€
x Gesamtstunden:
x
2.2
2.3
2.4
2.5
x
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
Gerätekosten
(einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(Vom Bieter zu erläutern)
1
Nachunternehmerleistungen
x
x
x
x
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)
noch
zu
verteilen
Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage
gesamt (€)
Anteil
BGK (€)
Anteil
AGK (€)
Anteil
W+G (€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen
3
Baustellengemeinkosten,
Gewinn
3.1
Baustellengemeinkosten
(soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen
sind)
Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
3.1.1
Allgemeine
Geschäftskosten,
Wagnis
und
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € :
Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio € :
Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
x
3.1.2
Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung
Vermessung usw.
3.1.3
Vorhalten u. Reparatur der Geräte u.
Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge
u. Kleingeräte, Materialkosten f.
Baustelleneinrichtung
An- u. Abtransport der Geräte u.
Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.4
3.1.5
Sonderkosten der Baustelle, wie techn.
Ausführungsbearbeitung, objektbezogene
Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2
Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3
Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
1 ABau 2016WDQG$SULO
Seite 2 von 2
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Langtextfassung
Projekt-Nr. :
15011.9
Bauvorhaben :
Nipkowstr. / Otto-Franke-Str.
Auftraggeber :
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft
Leistungsumfang :
GU Innen
Ausschreibung vom :
-
Ausführungsfrist :
Angebotsabgabe bis :
Angebotsabgabe an:
Zuschlagsfrist:
Bieter:
.....................................................
.....................................................
.....................................................
.....................................................
Angebotssumme netto :
EUR
.........................................
...............% MWSt :
EUR
.........................................
Angebotssumme brutto :
EUR
( Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift )
Stand: 30.06.2016
(Datum )
1 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
INHALTSVERZEICHNIS zum LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
WE 6468 - Nipkowstraße
Umfang:
GU Innen
Ausgabeumfang:
OZ
Ebene
2
GU Innen
4
1. Vorhabenbeschreibung
4
2. Allgemeine Vorbemerkungen
7
Seite
3. Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB)
11
Baustelleneinrichtung
17
Leistungsbeschreibung
17
2.1.1
Baustelleneinrichtung
20
2.2
Keller
22
Leistungsbeschreibung
22
2.2.1
Arbeiten im Keller
26
2.3
Treppenhaus
28
Leistungsbeschreibung
28
2.3.1
Treppenhäuser
34
2.4
Tischler Innentüren
37
Leistungsbeschreibung
37
2.4.1
Tischler Innentüren
40
2.5
Trockenbau
42
Leistungsbeschreibung
42
2.5.1
Trockenbauarbeiten
45
2.6
Bodenbelag
47
Leistungsbeschreibung
47
2.6.1
Bodenbelagsarbeiten
49
2.7
Maler- u. Innenputzarbeiten
51
Leistungsbeschreibung
51
2.7.1
Maler- u. Innenputzarbeiten
54
2.8
Fliesenarbeiten
56
Leistungsbeschreibung
56
Fliesenarbeiten
58
2.1
2.8.1
Stand: 30.06.2016
2 von 75
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12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
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Fax: 030/6580325
INHALTSVERZEICHNIS zum LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
WE 6468 - Nipkowstraße
Umfang:
GU Innen
Ausgabeumfang:
OZ
Ebene
2.9
Bauhauptarbeiten
60
Leistungsbeschreibung
60
2.9.1
Bauhauptarbeiten
64
2.10
Bauendreinigung
66
Leistungsbeschreibung
66
2.10.1
Bauendreinigung
68
2.11
Preisabfragepositionen
70
2.11.1
Preisanfragepositionen
70
Stand: 30.06.2016
Seite
3 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
2
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
GU Innen
1. Vorhabenbeschreibung
1. Vorhabenbeschreibung
Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH beabsichtigt, in der Nipkowstraße 54-56
/ Ecke Otto Franke Straße 56-66 in 12489 Berlin das Bestandsgebäude komplett zu sanieren
und aufzustocken.
Das Gebäude mit derzeit 77 Wohnungen wurde 1939 errichtet. Es besteht aus einem Keller-,
Erd- und 2 Obergeschossen, sowie einem nicht ausgebauten Dachgeschoss mit insgesamt 10
Aufgängen.
Die tragende Konstruktion besteht aus Mauerwerkswänden und Holzbalkendecken. Über dem
Kellergeschoss und in den Nassbereichen (Küchen und Bäder) sind Massivdecken vorhanden.
Die Bestandsdächer sind in Holzkonstruktion als Pfettendächer in Satteldachform mit
Ziegeleindeckung ausgeführt.
Es ist eine Komplettsanierung mit Erneuerung aller Stränge geplant. Die Hülle wird thermisch
ertüchtigt. Die Fassaden werden gedämmt und es werden neue Kunststofffenster eingebaut.
Gleichzeitig werden Vorstellbalkone errichtet und das Dach aufgestockt. Es entstehen 16 neue
Wohnungen im Dachgeschoss. Dabei werden die Dächer einschließlich der Decken über dem
2. OG abgerissen.
Konstruktion neu im DG:
Die Konstruktion des Dachgeschosses ist als leichte Holzkonstruktion geplant. Die Wände
werden als Holzständerwände mit einem aufgedoppelten WDVS erstellt. Die Wände der
Treppenräume werden massiv ausgeführt. Das Dach wird als leicht geneigtes Dach mit
Zwischensparren- und Aufdachdämmung sowie harter Bedachung ausgeführt. Die neue Decke
über dem 2. OG ist als Stahlbetondecke geplant. Darauf wird das neue Dachgeschoss mit
Dachterrassen errichtet. Die vorhandenen Treppenräume führen bis in das Dachgeschoss. Die
Fenster werden als Kunststofffenster mit Sonnenschutzverglasung ausgeführt. Der komplette
Innenausbau ist Teil des Leistungsumfanges.
Heizung:
Die Beheizung des Gebäudes erfolgt indirekt über einen Fernwärmeanschluss der BTB. Die
Heizstation mit der Übergabe und der Warmwasserbereitung befindet sich im Untergeschoss in
der Otto-Franke-Straße 60 A. Die Wärmeverteilung erfolgt mittels Zweirohrsystem. Als
Heizkörper werden in den Sanierungswohnungen Plattenheizkörper mit profilierter Oberfläche
und in der Dachaufstockung Plattenheizkörper mit planer Oberfläche eingesetzt. Alle Bäder mit
Wanne oder Dusche erhalten einen Handtuchheizkörper.
Lüftung:
Der notwendige Luftaustausch erfolgt in allen Bestandswohnungen und in allen Wohnungen der
Aufstockung als freie Lüftung.
Sanitär:
Warmwasserbereitung,
sowie
die
Wärmeerzeugung
erfolgt
zentral
über
eine
Wärmeübergabestation im Untergeschoss des Hauses Otto-Franke-Straße 60 A. Für die
Warmwasserbereitung sind 3 Edelstahl-Speicher-Wassererwärmer je 500 Liter Speicherinhalt
vorgesehen. Die bisherigen 5 Trinkwasserhausanschlüsse werden mit dem neuen Leitungsnetz
auf 3 Anschlüsse reduziert. Die komplette Sanitärinstallation inkl. neuer Objekte ist Teil des
Leistungsumfanges. Der Ausstattungsstandard der sanitären Objekte und Armaturen in den
Sanierungswohnungen und der Dachaufstockung ist in einfacher Qualität vorgesehen.
Elektro:
Ausgehend von einer neuen Zählerzentralisation aller Elektrozähler im Kellergeschoss werden
neue Steigleitungen für Starkstrom bis in jede Wohnung verlegt. Für die Allgemeinbereiche
Stand: 30.06.2016
4 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
werden jeweils 2 Treppenhäuser zu einem Allgemeinzähler zusammengefasst. Die
Installationen in den Wohnungen und Allgemeinbereichen werden inklusive der erforderlichen
Schutzmaßnahmen (RCD) gemäß DIN VDE 100-400 erneuert. In den Wohnungen werden neue
Unterverteilungen installiert. Neue Leitungen für die Elektroversorgung werden nach dem TN-CS-Netz aufgebaut. Die Bäder erhalten einen Wandauslass. Die Treppenhaus- und
Kellerlichtinstallation sowie die Hauseingangsbeleuchtung werden erneuert. Für die TV / Internetversorgung werden die vorhandenen Wohnungszuleitungen weiterhin genutzt.
Für die Dachgeschossaufstockung wird die Ausstattung entsprechend den
Minimmalanforderungen nach RAL-RG 678/ DIN 18015-5 hergestellt. Neue
Kommunikationsleitungen (Telefon, Internet, TV) werden von den vorhandenen Verteilerpunkten
im Kellergeschoss in jede DG-Wohnung verlegt.
Für alle Gebäudeteile sind neue Gegensprechanlagen vorgesehen. Dazu werden neue
Schwachstromleitungen bis in jede Wohnung verlegt. Die Hauseingangsklingeltableaus werden
mit einem STADT UND LAND-Logo versehen und erhalten eine Hinterleuchtung.
Bestandswohnungen:
Die Sanierung der Wohnräume beinhaltet folgende Leistungen im Überblick:
-
Maurer- und Verputzarbeiten
Malerleistungen an Wänden und Decken
Fußbodenarbeiten
Tischlerarbeiten
Die Dielen in den Wohnräumen und im Flur des Bestandsgebäudes werden soweit
erforderlich überarbeitet. In den Küchen werden die Dielen soweit erforderlich überarbeitet
und erhalten einen neuen trittschalldämmenden PVC-Belag. Die Zimmertüren werden gangund schließbar gemacht bzw. bei Bedarf ausgetauscht.
Das Wohnhaus ist während der Sanierung nicht bewohnt.
Zusammenfassung der Objektdaten mit Massenansätzen der Schlüsselgewerke:
Bestand
Nach Sanierung
Aufgänge
10
10
Anzahl WE
77
93
Anzahl GE
keine
keine
m² Wfl
3.224 m²
4.357 m², davon Neubau 1.133 m²
m² BGF
4.271 m²
Wohngeschosse
7.265 m²
inkl. Dach und Keller
4.703 m²
Wohngeschosse
7.697 m²
inkl. Dach und Keller und Balkone
Geschosse
3 + Keller
4 + Keller
Balkone/Terrassen
keine
75 Vorstellbalkone/ 16
Dachterrassen
Grundstücksgröße
4.868 m²
(lt.
Vermessungsunterlage
von 1938)
Stand: 30.06.2016
5 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
m² Fassadenfläche
WDVS
ca. 4.335 m²
m² Fenster einzubauen
ca. 902 m²
m² Maler Wände
ca. 17.200 m²
m² Maler Decken
ca. 4.700 m²
m² Fliesenarbeiten
(Wand und Boden)
ca. 3.350 m²
m²
Bodenbelagsarbeiten
ca. 4.300 m²
Sanitärstränge neu zu
installieren
29 Sanitärstränge
Stand: 30.06.2016
Gesamtbetrag
6 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
2. Allgemeine Vorbemerkungen
2. Allgemeine Vorbemerkungen
2.1. Ausführung, Standards, ATV
Für die Ausführung gelten neben der ATV "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art",
DIN 18299 auch die im Folgenden aufgeführten Hinweise. Leistungen, die sich hieraus ergeben
und in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert vermerkt sind, sind in die Pauschalpreise
einzurechnen.
2.2. Baustelleneinrichtung
Grundsätzlich sind die vorhandenen Verkehrsflächen für den Verkehr frei zu halten. Die
Inanspruchnahme von Flächen für Gerätestellung, Lagerflächen usw. ist mit dem AG, resp.
dessen örtlicher Bauüberwachung mit Plänen einzureichen, abzustimmen und durch diese
freigeben zu lassen. Ein Anspruch des AN auf Lagerflächen udgl. dem Grunde nach besteht
nicht und können nur zur Verfügung gestellt werden soweit freie Flächen vorhanden sind und
keine anderen Gründe gegen eine Nutzung sprechen. Lagerflächen innerhalb des Gebäudes
können nur in Teilbereichen in Abstimmung mit dem AG zur Verfügung gestellt werden.
Sollten dem Auftragnehmer Flächen zur Nutzung bereitgestellt werden, obliegt dem AN in
Folge die Sorgfaltspflicht für die zur Nutzung freigegebenen Flächen und Räumlichkeiten. In
diesem Zusammenhang verpflichtet sich der AN, vor Ausführugsbeginn eine Beweissicherung
in Form einer Fotodokumentation durchzuführen. Vom AG bereitgestellte Räume sind
verschlossen zu halten.
Die Baustelle ist innen wie außen täglich zu beräumen und zu reinigen. Bei winterlichen
Bedingungen ist für Schnee- und Eisfreiheit innerhalb der Grundstücksgrenzen zu sorgen. Das
Haus steht komplett leer.
2.3. Verkehrsverhältnisse auf bzw. zum Grundstück des AG
Grundsätzlich gilt die StVO. Befestigte Strassen und Wege soweit vorhanden, sind vom AN
eigenverantwortlich unter Einbeziehung des AG, resp. dessen örtlicher Bauüberwachung bei
gewünschter Nutzung zu prüfen und den Zustand im Bestand zu dokumentieren. Die
Zustimmung für die Nutzung ist auf dieser Grundlage vorher einzuholen. Kommt der AN diesen
Pflichten nicht nach gehen auch solche Beschädigungen, die dem AN nicht unmittelbar
nachzuweisen sind, zu seinen Lasten. Die öffentlichen Straßen sind als Lagerflächen nicht und
zum Be- und Entladen nur sehr eingeschränkt nutzbar.
2.4. Medien, Ver- und Entsorgung
Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Elektroenergie sind im Gebäude noch vorhanden. Bei
der Abwasserentsorgung bezieht sich dies auf Abwässer, die in die Schmutz- und
Regenwasserkanäle eingeleitet werden dürfen. Sonstige Abwässer, z. B. Kühlwasser bei
Schneidarbeiten, Abwasser von der Reinigung von Werkzeugen usw. hat der AN in eigenen
Behältern zu sammeln und auch auf eigene Kosten zu entsorgen. Die anfallenden Abfälle des
AN sind nach Abfallarten zu trennen und bis zur Entsorgung in geschlossenen Behältern zu
lagern. Die Standorte für die Aufstellung sind mit Lageskizzen einzureichen und mit der örtlichen
Bauleitung abzustimmen. Die Entsorgung im Auftrag des AG gem. Leistungspositionen
beinhaltet grundsätzlich die Übergabe der entsprechenden Entsorgungsnachweise an den AG.
2.5. Gebühren
Alle Gebühren wie z.B. Stellgenehmigungen, Bauwasser, Baustrom, Nutzungsentgelte u. dgl.,
die im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung stehen sind in die Pauschalpreise
einzukalkulieren, werden nicht gesondert vergütet und sind Sache des AN.
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2.6. Bauablauf
Das Gebäude ist während der Sanierungsarbeiten komplett unbewohnt. Dem AN obliegt die
Koordinierung aller Leistungen im Interesse eines reibungslosen Bauablaufes. Alle sich aus den
Leistungsbeschreibungen ergebenden technischen und technologischen Konsequenzen sind
vom Auftragnehmer selbst zu ermitteln und im Angebot zu berücksichtigen. Der Transport der
Arbeitsmittel und Materialien erfolgt über Treppenhäuser.
2.7. Stundenlohnarbeiten
Der herangezogene Verrechnungsatz für Stundenlohnarbeiten für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-und Gehaltskosten, Lohn und Gehaltsnebenkosten,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und
Gewinn. Die Stundensätze sind im Anschreiben zum Angebot durch den AN zu benennen.
2.8. Schutz fremder Leistungen
Der vorgefundene Zustand einzelner gefährdeter Bauteile ist vor der Nutzung durch den AN zu
dokumentieren. Der Bauüberwachung des Bauherrn ist eine Kopie zu übergeben. Schäden, die
am Objekt nachweislich durch die Baumaßnahmen entstanden sind, sind noch während der
Baumaßnahme zu beheben.
2.9. Produktwahl
Wird bezüglich der Planung, Berechnung und Ausführung von Bauteilen im LV ein Verweis auf
nationale technische Zulassungen oder nationale technische Spezifikationen gesetzt, oder der
Einsatz von bestimmten Produkten präferiert, so ist für ausländische Bieter oder Produkte die
Bezugnahme auf gleichwertige Normen zulässig. Zum Nachweis der Gleichwertigkeit kann eine
technische Beschreibung des Herstellers dienen, die die Gleichwertigkeit erklärt oder ein
Prüfbericht einer öffentlich anerkannten Stelle vorgelegt werden.
2.10. Ortsbesichtigung
Der AN hat die Möglichkeit eine Ortsbesichtigung vorzunehmen. Der AN erklärt mit der
Unterschrift auf dem Angebot, dass er sich vor Angebotserstellung mit den örtlichen
Gegebenheiten, insbesondere Zuwegung, Gelände, gebäudespezifische und räumliche
Verhältnisse in Augenschein genommen hat. Der AN erklärt, dass die sich ergebenen
Besonderheiten aus den örtlichen Bedingungen in die Einheitspreise einkalkuliert wurden.
2.11 Abfall- und Entsorgungskonzept
Das Entsorgungskonzept wurde extern durch die NovaBiotech Dr. Fechter GmbH erstellt. Aus
der "bauteilbezogenen Übersicht der Probenahmen Schadstoffe / ungefährliche und gefährliche
Abfälle" sowie aus dem "Formblatt 1 Entsorgungskonzept Mengenberechnung" sind die
Volumina und die Gewichtsangaben der einzelnen Bauteile mit Angabe des Abfallstatus zu
entnehmen. Die NovaBiotech Dr. Fechter GmbH wurde seitens des AG mit dem
Abfallmanagement beauftragt.
Abbrucharbeiten Arbeiten mit und Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen
Die Beseitigungs- und Verwertungswege der gefährlichen Abfälle sind mit Begleit-, Übernahmeund/oder Wiegescheinen zu belegen. Als Erzeuger gilt der AG. Die Abfallerzeugernummer des
AG für dieses Bauvorhaben ist bereits beantragt.
Der AN übernimmt sämtliche Aufgaben für eine ordentliche Abfallentsorgung. Die Entsorgung
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von gefährlichen Abfällen (Schüttung Decke > Z2, Ziegelmauerwerk Schornsteine > Z2,
Teerhaltige Sperrschicht Badezimmer, Terrazzoboden Bad > Z2, etc.) erfolgt für Mengen über
20 t im Einzelentsorgungsnachweisverfahren. Die Entsorgungsnachweise für diese Abfälle
werden durch ein vom AG bevollmächtigtes Ingenieurbüro (Novabiotec Dr. Fechter GmbH)
erstellt. Der Transport für die Entsorgung hat durch den AN oder ein von ihm beauftragtes und
zertifiziertes Transportunternehmen bzw. über einen Entsorgungsfachbetrieb zu erfolgen.
Die Signatur von Begleit-/Übernahmescheinen als Beförderer hat mit einem zertifizierten
elektronischen Nachweisverfahren (z. B. ZEDAL) zu erfolgen.
Sämtliche Dokumente der Entsorgung (u.a. Wiegescheine aller abgefahrenen gefährlichen
Abfälle) sind entsprechend den Vorgaben des AG nach Abschluss der Arbeiten (spätestens
nach 4 Wochen) der Fachbauleitung zu übergeben. Die Abfallbilanz hat mit Stellung der
Schlussrechnung zu erfolgen.
Die anfallenden Kosten der Entsorgung der gefährlichen Abfälle im Einzelentsorgungsverfahren,
wie Gebühren für das Andienungsverfahren, die SBB Gebühren, Entsorgungskosten (ohne
Transport) trägt der AG. Die Kosten für Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, fach- und
sachgerechte sowie transportgerechte Lagerung/Aufnahme des Abbruchmaterials und
Transport der gA zum Entsorger sind in den Grundpositionen des AN einzukalkulieren. Der AN
erhält mit Ausschreibung ein Entsorgungskonzept für die Abfallverwertung/-beseitigung durch
den AG.
Der AN verpflichtet sich, alle Dokumente der Vorabkontrolle für die Entsorgungen im
Sammelentsorgungsverfahren entsprechend den Anforderungen des externen Ingenieurbüros
beizubringen. Grundsätzlich sind Transport und Entsorgung über Entsorgungsfachbetriebe
sicher zu stellen. Bei Transporten ist mindestens die Transportgenehmigung für die anstehende
Abfallart vorhanden sein.
2.12 Bauüberwachung, Qualitätssicherung, Berichtswesen
Die Baustelle ist ganztägig mit einem kompeteneten deutschsprachigen Bauleiter zu besetzen.
Es sind wöchentliche Bauberatungen durchzuführen. Diese Bauberatungen sind nach
spätestens 3 Arbeitstagen mittels Protokoll zu dokumentieren. Der Bauherr stezt einen
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ein. Alle Vorschriften des SIGE- Planes sind
konsequent einzuhalten.
Gewerkeweise Qualitätssicherung: Der AN ist verpflichtet, ein gewerkeweises QS-Konzept vor
Ausführung vorzulegen. Die fachgerechte Ausführung seiner - insbesondere verdeckter - (Teil)Leistungen, die nach Fertigstellung nicht mehr überprüfbar sind, hat der AN im Sinne einer
Qualitätssicherung schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentationen sind der
Bauüberwachung gegliedert nach Gewerken baubegleitend in Papierform und nach Abschluss
der Baumaßnahme in digitaler Form zu übergeben, inkl. einer Fotodokumentation.
Sämtliche technischen Abnahmen sind rechtzeitig anzukündigen und zu dokumentieren. Zum
Abschluss des Bauvorhabens ist eine Dokumentation nach Vorgabe des AG zu übergeben inkl.
aller technischen Revisionspläne.
2.13 Hinweise zur Baustellen- und Arbeitssicherheit
Der Auftragnehmer trifft alle seinerseits erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der
technischen Sicherheit und des Unfallschutzes bei der Baudurchführung auf der Baustelle. Dies
beinhaltet auch die Pflichten des Unternehmers gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 8
sowie BGV A 1 § 6 Abs. 2 (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber).
Bei der Ausführung der Leistungen sind in Bezug auf die technische Sicherheit und den
Gesundheitsschutz der Beschäftigten sowie Anwesenden auf der Baustelle die einschlägigen
Gesetze, Vorschriften und Regeln einzuhalten.
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Das betrifft sowohl staatliche Gesetze und Verordnungen wie u.a.: Arbeitsschutzgesetz,
Arbeitssicherheitsgesez,
Betriebssicherheitsverordnung,
Arbeitsstättenverordnung,
Gerätesicherheitsgesetz, Technische Regeln für Gefahrstoffe, als auch die geltenden
Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften - BGV, Regeln - BGR, Informationen BGI, Grundsätze - BGG sowie sonstigen ZH1-Schriften, Merkblättern und Richtlinien der Bau
BG bzw. der BG, bei denen der Auftragnehmer versichert ist.
Der Auftragnehmer hat die nach ArbSchG und BGV A 6§ 2 zu bestellende und für ihn tätige
Fachkraft für Arbeitssicherheit mit den entsprechenden Kontaktdaten schriftlich an die
Bauleitung / den Sicherheitskoordinator zu benennen.
Vor Beginn der Baustellentätigkeit muss der Auftragnehmer eine Gefährdungsbeurteilung
gemäß Arbeitsschutzgesetz ArbSchG §§ 5 und 6 bezogen auf seine Leistungen auf der
Baustelle vornehmen und im Ergebnis dieser bei Erfordernis entsprechende schriftliche
Regelungen (z.B. Betriebsanweisungen für Abbruch und Montagen, Umgang mit Gefahrstoffen
u.a.) erlassen. Diese Anweisungen sind auf der Baustelle vorzuhalten und das
Baustellenpersonal ist darüber aktenkundig zu belehren.
Den Weisungen der seitens des Bauherrn eingesetzten Bauüberwachungspersonales und
Sicherheitskoordinators ist unbedingt Folge zu Leisten. Das gilt auch für die seitens des
Auftragnehmers auf der Baustelle eingesetzten SUB - Unternehmen.
Der AN stattet seinen Verantwortungsbereich der Baustelle auf der Grundlage der BGV A1"Grundsätze der Prävention", der Arbeitsstättenverordnung sowie dem BG-Baustein A 2 "Erste
Hilfe" mit entsprechenden Einrichtungen/Ausrüstungen aus und benennt mindestens einen auf
der Baustelle anwesenden ausgebildeten Ersthelfer mit Name und Tel.-Nummer.
Der AN legt vor Beginn der Arbeiten der örtlichen Bauleitung folgende Unterlagen vor:
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·
·
Verzeichnis der auf der Baustelle eingesetzten SUB-Unternehmen (soweit zu diesem
Zeitpunkt bekannt). Diese sind dem AG vor Baubeginn anzuzeigen.
Unterweisungs-/Belehrungsnachweise der Mitarbeiter über das allgemeine Verhalten auf
Baustellen - geregelt im Arbeitsschutzgesetz § 12 (1) und BGV A1 § 7
schriftliche
Arbeitsanweisungen und
Belehrungsnachweise für Montage-und
Demontagearbeiten nach BGV C 22 § 17 und Arbeitsschutzgesetz §§ 9 und 12
Nachweise der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen der Mitarbeiter bei
gesundheitsgefährdenden Arbeiten gemäß BGV A4 bzw. Baustein A 178 der Bau
Berufsgenossenschaft (gelbe Mappe)
Kopien der fachleistungsspezifischen Anzeigen an das Landesamt für Gesundheitsschutz
und technische Sicherheit (Berlin) bzw. das zuständige Gewerbeaufsichtsamt (andere
Bundesländer) sowie die zuständige Berufsgenossenschaft des Auftragnehmers über
den Umgang mit Gefahrstoffen, sofern diese Anzeigen entsprechend der dafür geltenden
Technischen Regeln erforderlich sind (z. B. Umgang mit künstlichen Mineralfasern TRGS
521)
Schweiß,- Schneid,- Löt,- und Trennschleifarbeiten sind genehmigungspflichtig und vor
Ausführung der Arbeiten mit dem entsprechenden Formular der BauBG beim AG
anzumelden.
2.14 Kampfmittelfreiheit
Eine Kampfmittelberäumung durch ein Fachunternehmen wurde im November 2015
durchgeführt. Es wurden keine relevanten Funde gemacht.
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3. Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB)
3. Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB)
3.1 Präambel
Alle Anforderungen, die sich auf die Ausführung beziehen, hat der Bieter in seiner Kalkulation
vollumfänglich berücksichtigt.
Die angebotenen Leistungen müssen funktions-, betriebs- und schlüsselfertig erstellt werden
und vollständig sein.
Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift unter der Angebotssumme, dass er diese
Leistungsbeschreibung und die Anlagen auf ihre Vollständigkeit hin überprüft hat. Er erklärt
ferner, dass er keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat er im Falle seiner
Beauftragung zusichert, bei Verwendung von patentierter oder in irgendeiner anderen Form
geschützter Ausführung keine in- oder ausländischen Schutzrechte zu verletzen und keine
zusätzlichen Kosten zu berechnen. Der Bieter stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen und
Schäden frei, welche von Dritten wegen Patent- und/oder Urheberrechtsverletzungen geltend
gemacht werden.
Die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung versteht sich als fertige Leistung einschließlich
sämtlicher Neben-, Zusatz- und notwendigen besonderen Leistungen sowie Materialien und
Hilfsmittel, ohne dass der Auftraggeber zusätzliche Leistungen zur kompletten Fertigstellung
erbringen muss.
3.2 Fertigstellungsfristen
Zwischentermine und Fertigstellungsfristen werden im Werkvertrag vereinbart.
Der AN wird innerhalb von 4 KW nach Beauftragung einen nach Häusern gegliederten
Detailterminplan für die Ausführung von Dach, Fenster/Fassade, Ausbaugewerken und
Gebäudetechnik erstellen.
Des weiteren ist der AN verprflichtet, spätestens 2 Monate vor der bezugsfertigen Fertigstellung
der Häuse einen Abnahmeterminplan vorzulegen. Dieser soll auch die öffentlich-rechtlichen
Abnahmen, die VOB-Abnahmen mit dem AN sowie den Beginn der Bezugsfertigkeit darstellen.
3.3 Geltungsbereich und Leistungsumfang
Die nachstehenden Angaben und Hinweise gelten für alle Gewerke dieser
Ausschreibungsunterlagen Baustelleneinrichtung, Abbruch, Rohbau, Ausbau, Fassade und
TGA. Die Leistungen des AN haben auf Grundlage der vom AG übergebenen Planungen und
Angaben unter Beachtung der aktuellen und einschlägigen
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Gesetze und behördlichen Vorschriften
Bestimmungen der Landesbauordnung des Landes Berlin
Musterverordnungen
Vorgaben der Ver- und Entsorgungsunternehmen
Normen und technischen Regeln (z.B. DIN) und anerkannten Regeln der Technik
Unfallverhütungsvorschriften und Vorgaben des Arbeitsschutzes
Festlegungen und Anweisungen des SiGeKo
Vorgaben/Anordnungen der Berufsgenossenschaften und Baubehörden
bauaufsichtlichen Zulassungen und Genehmigungen
Herstellervorschriften, technische Regeln und Empfehlungen der Fachverbände, soweit
diese von den mit den jeweiligen Techniken befassten Fachleuten als aktuell und
technisch richtig angesehen werden.
Vorschriften und Auflagen des Straßen- und Tiefbauamtes und anderer Behörden
Auflagen der Baugenehmigungen
sämtliche sonst für die Errichtung, Einrichtung, Zulassung, Abnahme und Inbetriebnahme
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von Bauten, Anlagen und Einrichtungen geltenden Vorschriften sowie
alle weiteren Unterlagen gemäß Unterlagenverzeichnis zu erfolgen.
In der VOB/A, B und speziell in der VOB/C direkt oder durch Verweis auf anderen Normen
beschriebene Ausführungen gelten als Mindeststandards, wenn in der FLB oder den
zugehörigen Unterlagen keine weitergehenden Anforderungen beschrieben sind.
Alle Materialien, Konstruktionen, Bauteile und Leistungen sind so auszulegen, dass sie ihre
Funktion dauerhaft ausüben und die geforderten Eigenschaften dauerhaft behalten.
Es dürfen nur Produkte/ Ausführungen/ Systeme verwendet werden, deren langfristige
Haltbarkeit/Bewährung in der Baupraxis nachweislich gegeben ist.
Alle verwendeten Baustoffe müssen für die Nutzung gesundheitlich unbedenklich sein.
Der AN muss die Arbeiten so umfassend ausführen, dass alle Anforderungen an Bauteile und
Leistungen lückenlos erfüllt sind, dies beinhaltet z.B. auch die Anforderungen an Brandschutz,
Schallschutz, Wärme/ Feuchteschutz und Korrosionsschutz.
Bauteile und Bauweisen, die einer bauaufsichtlichen Zulassung bedürfen sind nachzuweisen.
Die in den Architektenplänen ausgewiesenen z.B. lichten Höhen sind einzuhalten.
Die Ausführung sämtlicher Bauteile und Konstruktionen erfolgt auf der Grundlage der
Ausführungsunterlagen mit Freigabevermerk des Auftraggebers bzw. des Planers des
Auftraggebers.
Sofern in der nachstehenden Leistungsbeschreibung Einbauorte/-bereiche genannt bzw.
Leistungen aufgezählt sind, verstehen sich diese beispielhaft als Teil einer nicht abschließenden
Aufzählung.
Angegebene Materialstärken werden gemäß FLB und Ausführungsplanung des Architekten
bzw. gemäß freigegebener Werk- u. Montageplanung des AN ausgeführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung seiner eigenen Arbeiten alles zu tun
und nichts zu unterlassen, um Beschädigungen z.B. an den Nachbarbebauungen oder am
öffentlichen Straßenland zu verhindern.
Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 2 KW nach Beauftragung einen Baustelleneinrichtungsplan
vorzulegen.
3.4 Material, Stoffe und Bauteile
Alle einzubauenden Materialien, Baustoffe, Geräte usw. sind stets vor Witterungseinflüssen zu
schützen. Bei Nichteinhaltung kann der Auftraggeber verlangen, dass die bereits eingebauten
Materialien, Baustoffe, Geräte usw. gegen neue Produkte unverzüglich ausgetauscht werden.
Gütenachweis bzw. Qualitätssicherung Zur Qualitätssicherung dürfen nur Materialien und Teile
in Originalverpackungen und/oder Originalbehältern auf die Baustelle geliefert werden. Die
Lieferscheine sind im Bedarfsfall nach Aufforderung der Bauleitung des Auftraggebers
unverzüglich vorzulegen.
Der AN ist verpflichtet, sämtliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in seiner Preisfindung zu
berücksichtigen.
Grundsätzlich
sind
Aufbauten,
zum
Beispiel
Gipskartonkonstruktionen,
Wärmedämmverbundsysteme, Abdichtungssysteme, brandschutztechnische Anstriche usw.
systemgerecht aus Materialien eines Herstellers zu verwenden und nach Herstellervorgaben
einzubauen. Einbauteile sind nach den Vorschriften der Hersteller zu behandeln, einzubauen
und anzuarbeiten.
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Ein Bautagebuch muss seitens des Auftragnehmers geführt werden und in Abstimmungen
turnusmäßig (wöchentlich) an die vom Auftraggeber beauftragte Bauüberwachung übermittelt
werden.
Bei der Ausführung von Beschichtungen, Abdichtungen u.ä. sind die vom Auftraggeber
geforderten Schichtstärken durch zerstörungsfreie Messungen vom Auftragnehmer auf Anfrage
nachzuweisen. Die Messprotokolle sind an die Bauleitung des Auftraggebers auf Nachfrage
vorzulegen. Bei Unterschreitung der geforderten Schichtstärken ist der Auftragnehmer
verpflichtet, die Leistungen entsprechend den Vorschriften bzw. Richtlinien auszuführen bzw. zu
wiederholen.
Materialauswahl: Die Fabrikats- und Typenangaben in der FLB und den beigefügten Anlagen
dienen zur Bestimmung der Mindestqualität und gelten als produktneutral oder in gleichwertiger
Qualität im Sinne der VOB, Teil A. Bei Abweichungen von den als Richtqualität vorgegebenen
Fabrikaten ist die Gleichwertigkeit anhand von technischen Datenblättern und Prüfzeugnissen
vom AN nachzuweisen. Die im Angebot ausgewiesenen und im Vergabeverfahren geprüften
Materialien sind zu verwenden.
Grundsätzlich gilt bei Qualitätsvorgaben, dass gleichwertige Fabrikate darüber hinaus
vorgestellt werden können. Der Auftragnehmer muss vergleichbare Muster für die Ausführung in
ausreichender Qualität vorstellen, d.h. z.B. mit Materialmustervorlagen, Datenblätter etc., damit
eine Entscheidungsgrundlage für den Auftraggeber gegeben ist. Über die angebotenen
Systeme oder weiteren Muster und deren Gleichwertigkeiten entscheidet der AG.
Abweichungen zu Fabrikatsvorgaben, speziell zu Oberflächen und Objekten, sind nur in
Ausnahmefällen zulässig und bedürfen der Genehmigung des AG.
3.5 Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungenvon Baustoffen
Die nachfolgenden Baustoffe dürfen weder für Bauteile noch für Baunebenprodukte verwendet
werden:
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·
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asbesthaltige Baustoffe
Bauteile aus Blei
Baustoffe, die vollhalogenierte oder teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe
(FCKW, HFCKW, CFCI) enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt
wurden
Dach- und Dichtungsbahnen aus Polyvinylchlorid (PVC)
Tapeten und sonstige Bauteile im Innenbereich
einschließlich der Installation für die Elektroversorgung (Kabel, Leitungen, Rohre etc.) aus
Polyvinylchlorid (PVC)
Dämmstoffe, die Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten
Nachstehende Materialien dürfen nur unter Beachtung folgender Voraussetzungen verwendet
werden:
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·
·
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Es dürfen nur Span- und Verbundplatten verwendet werden, die formaldehydfrei sind
oder deren Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum nicht
überschreitet. Gesundheitsschädigende Verleimungen, zum Beispiel mit Isocyanaten,
sind nicht gestattet.
Beim vorbeugenden Holzschutz sind alle konstruktiven Maßnahmen zum Holzschutz
auszuschöpfen. Der Einsatz chemischer Mittel ist auf das notwendige Maß zu
beschränken und nach Möglichkeit zu vermeiden.
Es sind umweltverträgliche, lösemittelarme Oberflächenbehandlungs-, Anstrich- und
Klebstoffe sowie Lacke vorzugsweise mit dem Umweltzeichen für schadstoffarme Lacke
mit "Blauer Engel" zu verwenden.
Unter Berücksichtigung der Aspekte der Umweltverträglichkeit sind nur biologisch schnell
abbaubare Schalöle, Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten zu verwenden,
gekennzeichnet mit dem Umweltzeichen Blauer Engel gem. RAL-UZ 64 bzw. RAL-UZ 79
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Für die eingesetzten Materialien sind Prüfzeugnisse vorzulegen. Sie sind umfassend zu
kennzeichnen und in einem Baustoffkataster zu dokumentieren. Bei Nichtbeachtung sind die
widerrechtlich eingebauten Baustoffe und Materialien auf Kosten des Auftragnehmers
unverzüglich zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen oder einem umweltgerechten
Recyclingverfahren zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien zu ersetzen, die nicht unter
diese Verwendungsverbote und Beschränkungen fallen.
3.6 Ausführungsunterlagen
3.6.1 Ausführungsplanung
Die Ausführungsplanung wird durch den Architekten erstellt. Dem AN ist bekannt, dass die
Planungen des Architekten noch weiter präzisiert werden. Den Ausschreibungsunterlagen
liegen Leitdetails sowie Grundrisse und Ansichten bei.
Alle weiteren Ausführungsunterlagen, zum Beispiel statische Nachweise für Baubehelfe (z.B.
Traggerüste), Werkplanungen jeglicher Art einschließlich Werk- und Montagepläne, Nachweise
für Befestigungskonstruktionen, Schlosserkonstruktionen etc. sowie Revisionsunterlagen sind
vom Auftragnehmer zu erstellen, in die Gesamtangebotskosten einzukalkulieren und an den
Auftraggeber zu übergeben.
Erforderliche Kosten für zusätzliche Prüfläufe der Planer sowie Prüfingenieure auf Grund von
Änderungen der Werkplanung gegenüber der Ausführungsplanung durch den AN sind durch
den AN zu tragen.
Vor Erstellung der Montageplanung durch den AN sind erforderliche Bereiche, z.B. für
Geländerkonstruktionen der Dachterrassen, aufzumessen und die Maße vor Ort zu prüfen.
Abweichungen zur Ausführungsplanung sind mit dem Architekten des AG abzustimmen.
Die Ausführung sämtlicher Bauteile und Konstruktionen erfolgt stets auf der Grundlage der
Ausführungsplanung des Architekten und der Werkplanung des AN mit Freigabevermerk des
Architekten und der vom Auftraggeber bzw. dessen Vertreter freigegebenen Referenzmuster.
Die vom Auftraggeber freigegebenen Referenzmuster sind vom Auftragnehmer auf der
Baustelle sicher aufzubewahren. Sie sind im Rahmen der Bemusterungen zu dokumentieren,
Nicht mit Freigabevermerk versehene Ausführungsunterlagen dürfen nicht verwendet werden,
ebenso Produkte, Materialien usw., die nicht vom Auftraggeber freigegeben bzw. bemustert
wurden. Wenn nicht anders angegeben, sind die Ausführungsunterlagen des AN mindestens
vier Wochen vor dem geplanten Zeitpunkt der Materialbestellungen beziehungsweise der
Produktion zur Prüfung und Freigabe beim Auftraggeber vorzulegen.
Vor Freigabe der endgültigen Ausführungspläne durch den Auftraggeber bzw. des zuständigen
Planers des AG und der Muster durch den Auftraggeber bzw. dessen Vertreter dürfen
Materialien nicht bestellt werden bzw. mit der Produktion nicht begonnen werden. Erforderliche
Zeiträume für die Material-/Produktbemusterungen sind zu berücksichtigen. Die Bestimmungen
gelten auch für Muster und Unterlagen aller einzusetzenden Produkte, Materialien, Stoffe usw.,
wie technische Produktbeschreibungen, Ausführungsbeschreibungen, Prüfbescheide,
Zulassungen, Nachweise, Produktkataloge /-prospekte, Pflegeanleitungen, Messprotokolle usw.
einschließlich Lieferscheine und Transportunterlagen.
3.6.2 Bemusterungsliste
Die Bemusterungsliste enthält auf das jeweilige Gewerk und / oder Bauteil bezogen die
geforderten Qualitätsmerkmale, die Gestaltungs- Oberflächen- u. Farbvorgaben sowie
Produkt- oder Fabrikatsangaben auf Basis der Anforderungen des AG und des
Architekten. Zur Angebotsabgabe hat der Bieter die von ihm angebotenen Fabrikate und
Produkte in die übergebene Bemusterungsliste einzutragen und zusammen mit den
übrigen Angebotsunterlagen zur Submission vorzulegen. Die Angaben des Bieters sind
zwingend erforderlich für die Prüfung und Wertung des Angebotes.
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Zur Festlegung der zur Ausführung kommenden Fabrikate und Qualitäten und zur Bestätigung
derselben durch den AG und den Architekten dient die Bemusterung, die dem AN obliegt.
Grundlage der Bemusterung ist die Bemusterungsliste des Architekten.
Der detaillierte Ablaufprozess für die Bemusterungen ist durch den AN aufzustellen und in Form
eines Bemusterungsterminplans an den AG und Architekten zu übergeben und zwischen den
Parteien abzustimmen und einvernehmlich festzulegen. Dieser Bemusterungsterminplan ist
durch den AN spätestens 4 Wochen nach Vertragsabschluss vorzustellen und mit dem AG
abzustimmen. In diesem Zusammenhang ist ebenso eine Bemusterungsliste zu übergeben, auf
dessen Basis mit dem AG und dem Architekten abzustimmen und festzulegen ist, welche
Bemusterungsart (Kataloge, Handmuster, 1:1-Muster, sofern erforderlich) anzuwenden ist.
Nachstehend ist der Grobablauf für die Bemusterungen formuliert. Für die Bemusterung und
deren Ablauf gilt Folgendes:
Spätestens 10 Werktage (14 Kalendertage) vor dem im Detailterminplan (Leistungsumfang des
AN) ausgewiesenen Termin "Beginn der Bemusterung" wird der AN den AG schriftlich zur
Mitwirkung bei der Bemusterung auffordern. Gegenstand der Bemusterung sind folgende
Leistungen:
·
·
Fassadenmaterialien und deren Gestaltung als Gesamtfassade entsprechend
Farbkonzept des Architekten
sämtliche Oberflächen und sichtbare Einbauten des Gebäudeinneren in den Wohnungen
und Treppenhäusern entsprechend Farbkonzept des Architekten (insbesondere Wände,
Decken, Böden, Türen, Schalter, Steckdosen, sonstige Bedientableaus, Fenster,
Fensterrahmen, Armaturen, Sanitärobjekte, Türklinken und Türknaufe, Beschläge im
weitesten Sinne, Klingel- und Sprechanlagen, Türöffnungsschließanlagen sowie
Briefkastenanlagen hinsichtlich der verwendeten Materialien, Farben bzw. Qualitäten und
der Art und Weise der Oberflächenbehandlung)
Bei der Bemusterung hat der AN je Leistung mind. 3 verschiedene Gestaltungsvorschläge zu
unterbreiten. Diese müssen in ihrem Qualitätsniveau mindestens dem Qualitätsniveau
entsprechen, das sich aus der Baubeschreibung und den nachfolgenden funktionalen
Leistungsbeschreibungen ergibt. Alle Vergleichsmuster haben sich im Qualitätsniveau an dieser
Qualität zu orientieren. Die Bemusterung erfolgt in einer Stufe, wobei die Entscheidungsgremien
des AG einbezogen werden. Die Bemusterung hat auf der Baustelle zu erfolgen. Der AN hat bis
zur Abnahme, d.h. bis nach erfolgter erfolgreicher Abnahme, die Muster gesammelt und im
Original vorzulegen und in einem Musterraum auf der Baustelle vorzuhalten. Der AG ist
berechtigt, im Rahmen von Bemusterungsterminen hinsichtlich von den zur Bemusterung
vorgelegten Leistungen zusätzliche Muster zu verlangen, jedoch nicht mehr als insgesamt je 6
Muster je zu bemusterndem Gegenstand. Der AG wird innerhalb der Bemusterungstermine und
bis spätestens 14 Kalendertage nach erfolgter Bemusterung die verbindliche
Bemusterungsentscheidung treffen, es sei denn, es sind ergänzende Bemusterungsmuster, wie
zuvor beschrieben, vorzulegen. Zur Dokumentation der Bemusterungen wird der AN ohne
Mehrkosten ein Bemusterungsprotokoll erstellen, aus welchem zweifelsfrei hervorgeht, wie die
Entscheidung des AG ausgefallen ist.
Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen nach Auftragserteilung einen Bemusterminplan
vorzulegen.
3.6.3 Dokumentation
Anforderungsprofil Dokumentation:
·
Zu den Dokumentationsunterlagen zählen ein Inhaltsverzeichnis, bauteilbezogene
Baustoffkataster, Aufmaße, Baupläne, Werk- und Montagepläne, Bemusterungslisten,
sonstige Technische Datenblätter, Prüfzeugnisse, Allgemeine bauaufsichtliche
Zulassungen, Lieferscheine für Dämmstoffe, Bautagebücher etc.
·
Die Dokumentationsunterlagen werden auf CD/DVD an den AG in 4-facher übergeben.
Stand: 30.06.2016
15 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Die CD/DVD muss alle Dokumentationsunterlagen zum Bauvorhaben beinhalten, einschl.
eines Unterlagenverzeichnisses als xlsx-Datei.
·
Zusätzlich hat die Übergabe 2-fach in Papier zu erfolgen.
Die Erstellung vorgenannter Dokumentation gehört zum Liefer- und Leistungsumfang des AN.
3.7 Versicherungen
Der AN trägt die Kosten für eine baustellenbezogene Bauherrenhaftpflicht.
Stand: 30.06.2016
16 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
1
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Baustelleneinrichtung
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
2.1
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Baustelleneinrichtung
Leistungsbeschreibung
Baustelleneinrichtung
Sofern der AN beabsichtigt, für seine Zwecke öffentliches Straßenland zu nutzen, muss er die
dafür erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden in Eigenregie beantragen,
anfallende Gebühren für die Straßenlandnutzung sind Sache des AN. Des weiteren gehören
nachbarschaftsrechtliche Genehmigungen, sofern sie die Bauausführung betreffen, zum
Leistungsumfang des AN.
Die Baustelleneinrichtung beinhaltet alle zur Durchführung der Baumaßnahme erforderlichen
Einrichtungen für den AN. Vom AN ist mit der Angebotsabgabe ein "Vorentwurf
Baustelleneinrichtung" abzugeben. Innerhalb von 2 KW nach Auftragserteilung ist ein
detaillierter Baustelleneinrichtungsplan zur Freigabe durch die AG- Bauleitung vorzulegen.
Zur Baustelleneinrichtung zählen:
·
·
Befestigung / Sicherung von evtl. erforderlichen Lagerplätzen zur sachgerechten
Zwischenlagerung angelieferter Bauteile und Baustoffe - falls erforderlich
Verkehrssicherung im öffentlichen Straßenland und auf der Baustelle einschl. Erstellung /
Fortschreibung des Verkehrssicherungsplans, aller erforderlichen Beschilderungen,
Sicherheitszeichen etc. einschl. regelmäßiger, bedarfsgerechtet Anpassung der
Maßnahmen an die örtlichen Gegebenheiten.
Die Pauschale beinhaltet die Baustellenräumung für alle Leistungsbereiche dieses
Leistungsverzeichnisses einschl. fachgerechter Entsorgung von Bauschutt, Sperrmüll,
Abbruchmaterial etc.
Schnittstelle zu den Außenanlagen (kein Leistungsbestandteil des AN)
Die BE-Fächen müssen bis spätestens zum 11.08.2017 beräumt werden, um die erforderliche
Baufreiheit für die Wiederherstellung der Außenanlagen zu gewährleisten. Weiterhin
erforderliche Baustelleneinrichtungen wie der Sanitärcontainer etc. müssen gegebenenfalls
umgesetzt werden. Der Aufwand für erforderliche Umsetzungen ist in den Pauschalpreis
einzukalkulieren.
Baustelleneinrichtung des AN
Baustelleneinrichtung des AN für sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen.
Dies umfasst die Lieferung, die Bereitstellung, das betriebsfertige Aufstellen, die Vorhaltung,
den Abbau sowie den Abtransport von Maschinen, Geräten, Werkzeugen und sonstige
Betriebsmitteln, die zur vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistung erforderlich sind inkl.
des Personals zur Bedienung der Maschinen.
Inkl. Container für Tagesunterkunft des Baustellenpersonals des AN. Der Elektroanschluss aller
vom AN genutzten Container wird bauseits ausgeführt.
Die Gestellung eines Sanitärcontainers für alle am Bau beteiligten Unternehmen erfolgt durch
Dritte. Sollten die Container des AN mit sanitären Einrichtungen ausgestattet sein, so ist der
Wasser- u. Abwasseranschluss durch den AN eigenverantwortlich herzustellen.
Ausstattung:
Art und Umfang der Ausstattung entsprechend der Belange des AN. Umfang der Arbeits-,
Service- und Sozialräume, darunter auch Erste-Hilfe-Ausstattungen, gem. gesetzlicher
Anforderungen wie z.B: ArbStättVO, Betriebsstättenverordnung, berufsgenossenschaftliche
Vorschriften.
Der
Stand: 30.06.2016
AN
hat
ausreichend
Feuerlöscheinrichtungen
entsprechend
der
gesetzlichen
17 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
1
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Baustelleneinrichtung
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Anforderungen (ASR) vorzuhalten.
Zur Baustelleneinrichtung des AN zählen auch Sicherungsmaßnahmen innerhalb des Bauwerks
wie z.B. provisorische Geländer und Absturzsicherungen, Notausgänge, Notausstiege,
Nottreppen, u.s.w. einschl. erforderliches, auch mehrmaliges Umsetzen der Einrichtungen im
Zuge des Baufortschritts. Vorhaltezeit bis zum Ende der Bauzeit.
Grundeinsatzzeit bis zum Ende der Gesamtbauzeit. Einschl. Laden und Abtransportieren der
Ausstattung nach Abschluss der Arbeiten, Rückbau der zusätzlichen Installationen.
Der AN ist verprlichtet, innerhalb von 2 KW nach Beauftragung einen BE-Plan und einen
separaten Kranaufstellplan vorzulegen.
Baustelleneinrichtung des AG: entfällt
Bauwasser/Abwasser
Für die Versorgung der Baustelle werden nur im Außenbereich 4 Bauwasseranschlüsse mit
Wasseruhr, ausreichend dimensioniert für die Versorgung aller AN, durch Dritte eingerichtet.
Die Kosten für den Bauwasserverbrauch trägt der Bauherr. Jeder am Bau beteiligte AN wird
über eine Umlage an den Kosten beteiligt - siehe Entwurf Bauvertrag.
Für die Abwasserentsorgung ist der AN Heizung/Sanitär verantwortlich. Die Kosten für die
Abwasserentsorgung trägt der Bauherr. Jeder am Bau beteiligte AN wird über eine Umlage an
den Kosten beteiligt - siehe Entwurf Bauvertrag.
Baustrom
Der Baustromanschluss wird dem AN zur Verfügung gestellt (Anschlusswert: 2 x 70 kVA):
je Treppenaufgang (10 Stück) existiert ein Gruppenverteiler sowie weitere Unterverteiler (2
Stück je Aufgang).
Die Kosten für den Baustromverbrauch trägt der Bauherr. Jeder am Bau beteiligte AN wird über
eine Umlage an den Kosten beteiligt - siehe Entwurf Bauvertrag.
Baubeleuchtung außen und Bauzaunbeleuchtung
Die Baubeleuchtung im Außenbereich sowie
Verkehrswegen wird durch Dritte ausgeführt.
Bauzaunbeleuchtung
im
Bereich
von
Bauzaun
Der Bauzaun wird bauseits umlaufend entlang der freien Grundstücksgrenzen straßen- u,
hofseitig zu errichtet.
Werbeplakate zu Gunsten Dritter dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Bauherrn am
Bauzaun angebracht werden.
Hebezeug
Art, Anzahl und Dimensionierung (bezüglich Traglast, Hubhöhe, Auslegerlänge,
Leistungsaufnahme etc.) sowie die Auswahl der Standorte des Hebezeugs obliegt dem
Ermessen des AN unter Berücksichtigung der Fertigstellungsfristen.
Stand: 30.06.2016
18 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
1
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Baustelleneinrichtung
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Abfall
Zum Leistungsumfang gehört die Bereitstellung von Abfallcontainern für die getrennte
Sammlung und Entsorgung von Baustellenabfällen, die im Zuge der Baumaßnahme entstehen.
Sammlung und Entsorgung getrennt nach gefährlichen und ungefährlichen Abfällen.
Winterbaumaßnahmen
Die Ausführungsfrist
beginnt am 30.09.2016, die Fertigstellung ist für Oktober 2017
vorgesehen. Um diese Ausführungsfrist auf Grund zu erwartender Witterung einhalten zu
können, sind bauseits (durch den AN Heizung/Sanitär) Winterbaumaßnahmen im begrenzem
Umfang in den Wohnungen vorgesehen (ölbetriebene Baubeheizung mit Flexschläuchen).
Die Kosten für die Baubeheizung trägt der Bauherr. Jeder am Bau beteiligte AN wird über eine
Umlage an den Kosten beteiligt - siehe Entwurf Bauvertrag.
Vorhaltung von Sicherheitseinrichtungen im Gebäude
Zum Leistungsumfang gehören alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zum Arbeits- und
Gesundheitsschutz wie z. B. Absturzsicherungen, Handläufe, Geländer etc. Diese sind vom AN
entsprechend Baufortschritt zu warten, vorzuhalten, gegebenenfalls um- oder neu zu bauen und
nach Fertigstellung zu demontieren und abzufahren.
Verkehrssicherungspflicht
Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer öffentliche Straßen,
Wege und Plätze verschmutzt, sind sie unverzüglich und fortlaufend im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht zu reinigen. Diese Leistung zählt als Nebenleistung. Innerhalb der
Baustelle gehört zur Verkehrssicherungspflicht die regelmäßige Reinigung und Beräumung der
Baustelle sowie die Wartung und Instandhaltung sicherer Wege für den Personenverkehr, inkl.
des Winterdienstes auf den BE-Flächen und Zuwegungen zur BE.
Stand: 30.06.2016
19 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
1
1
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
2.1.1
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Baustelleneinrichtung
2.1.1.10
Baustelleneinrichtung über die gesamte Bauzeit wie in
der Leistungsbeschreibung beschrieben
1
2.1.1
Baustelleneinrichtung
Stand: 30.06.2016
psch
Summe:
20 von 75
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12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
1
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Baustelleneinrichtung
Ausgabeumfang:
OZ
Gesamtbetrag
in EUR
Zusammenstellung
2.1.1
Baustelleneinrichtung
2.1
Summe
Stand: 30.06.2016
21 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
2
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Keller
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
2.2
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Keller
Leistungsbeschreibung
Abbrucharbeiten / Herstellen von Wanddurchbrüchen
Folgende Leistungen sind einzukalkulieren:
·
·
·
·
·
·
·
·
·
Abbruch von Keller-Trennwänden aus Holz inkl der Türen
Abbruch von Mauerwerk in unterschiedlichen Wandstärken, im Mittel d=24cm
Abbruch von Innentüren aus Holz, ca. 1,00x2,00 m
Herstellen von Türdurchbrüchen in MW-Wänden, im Mittel d=40cm, inkl. Herstellen
beidseitiger Auflager für Sturzträger, inkl. Sturzträger 2 x HEB 160, inkl. Ummanteln der
Träger mit Streckmetall und Einputzen in einer Putzstärke von mindestens 2cm
Herstellen von Fensteröffnungen in der Außenwand d=55cm
Abbruch Innenputz 2cm
Abbruch Treppenstufen, b=1,20m
Abbruch Stahlgeländer, H=1,00m
Abbruch Außentreppe Hofseite Nipkowstr. (Kellerabgang), ca. H=2,00m, bestehend aus
Kliknkerwänden und Klinkertreppenstufen b=1,40m sowie 15cm Bodenplatte unbewehrter
Beton
Mengenansätze:
·
·
·
·
·
·
·
·
·
Abbruch Keller-Trennwände Holz:
ca. 240 m²
Abbruch MW-Wände, 24cm:
ca. 25 m²
Abbruch Innentüren, ca. 1,00x2,00m:
ca. 26 Stück
Herstellen Türdurchbrüche in MW-Wänden: ca. 5 Stück
Herstellen von Fensteröffnungen:
ca. 4 Stück
Abbruch Innenputz:
ca. 150 m²
Abbruch Treppenstufen:
ca. 12 Stück
Abbruch Geländer:
ca. 12 lfdm
Abbruch Außentreppe: ca. 18 m² Klinker-MW, 10 Treppenstufen u. 6 m² Bodenplatte
Kellerdeckendämmung wird nicht ausgeführt
Bauwerksabdichtung - Sanierputz
Die Bestandswände bestehen aus massiven tregenden und nichttragenden Mauerwerkswänden
aus Ziegeln bzw. Hohlsteinen. Die Flächen sind überwiegend geputzt und mit Anstrich
versehen. Die Bauwerksabdichtung im Keller erfolgt im Bereich von punktuellen
Durchfeuchtungen an Außenwänden. Für die Ausführung muss der AN ein dafür zugelassenes
System verwenden, die Systemauswahl obliegt dem AN.
Mengenansätze:
Annahme Höhe Sanierputz im Mittel 1,00m auf einer Länge von ca. 33 lfdm (entspricht ca. 10%
der Gesamtabwicklung der Außenwände)
Mauer- u. Putzarbeiten
Herstellen von nicht tragendem Mauerwerk KS, d=11,5cm, in F90-Qualität, beidseitig geputzt
mit Kalkzementputz 15mm, inkl. Maueranschluschlussschiene, inkl. KASA-Türsturz
Mengenansätze:
MW-Wand, d=11,5cm: ca. 20 m²
Kalkzementputz: ca. 40 m²
Stand: 30.06.2016
22 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
2
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Keller
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Türöffnungen: 2 Stück
Hilfeleistungen für Haustechnik
Leitungsgräben im Keller im Bereich neuer Grundleitungen mit Sand verfüllen und
flächenbündig bis OK Kellerfußboden zubetonieren. BxH = ca. 1,00x0,70m
Mengenansätze:
ca. 2 x 10,50 lfdm
Bodenaussparung für Pumpensumpf herstellen, Abmessungen 1,00x1,00m, Höhe ca. 0,70m
inkl. Abbruch Bodenplatte sowie Aushub und Entsorgung des Abbruchmaterials und der
Erdaushubs. Nach Einbringen des Hebewerks ist der verbleibende Hohlraum mit Flüssigbeton
auszugießen.
Mengenansätze: 1 Stück
Herstellen und Schließen von Wanddurchbrüchen in Mauerwerkswänden nach Fertigstellung
der Installationen. Wanddicken: bis 45cm. Abmessungen: 30/30 cm bis 80/40 cm. Der Aufwand
für das Anarbeiten an Rohrleitungen ist einzukalkulieren, Schließen der Durchbrüche in F90Qualität.
Mengensatz: 20 Stück
Kellertrennwandsystem Mieterkeller
Material: Trennwandsystem aus Stahllamellen. Verzinkte Stahlprofile, Breite 115 mm, Stärke 0,4
mm, verzinkte Winkelprofile 28 x 22 mm, verzinkte Teleskoprohre 30 x 30 mm.
Montage: Die Stahlprofile werden im Abstand von 35 mm mit den Winkelprofilen vernietet. Die
Winkelprofile werden von innen an den Teleskoprohren mit Boden- und Deckenabstand
befestigt. Die Montage des Systems erfolgt direkt an der Wand und ohne Bodenabstand.
Inkl. Anpassen des Trennwandsystems an Unterzüge und Installationen der Haustechnik sowie
generell an die Höhen im Bestand abzüglich der Kellerdeckendämmung.
Hinweis: Bei der Montage muss davon ausgegangen werden, dass die Kellerdeckendämmung
bereits montiert wurde. Dieser Umstand ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Türen ansichtsgleich zur Trennwand, Größe ca. 800 x 1900 mm, nach innen oder außen
öffnend. Bei Türen zu Technikräumen und zu Fahrradkellern inkl. Drückergarnitur vorgerichtet
für Profilzylinder.
Nummernschild Aluminium eloxiert, Größe ca. 105 x 70 mm, inclusive Nummerierung
Mengenansätze:
Kellertrennwände: ca. 582 m²
Türen in Kellertrennwänden: ca. 97 Stück
Stahlblechtüren
Gemäß Bauaufsichtlicher Zulassung geprüft nach DIN 4102 als Türelement T30-1
feuerhemmend bzw. T90-1 feuerbeständig sowie als Stahl-Rauchschutztür RS-1, geprüft nach
DIN 18095 als 1-flügliges Türelement für Einbauöffnung in Mauerwerk.
Türblatt:
·
Stand: 30.06.2016
verzinkt u. grundiert (pulverbeschichtet) sowie endbeschichtet in RAL 9002 (Grauweiß),
45mm dick, Blechdicke 1mm, doppelwandig, 3-seitig gefälzt, Dünnfalz, 3
Sicherungszapfen, Aussteifung mit Flachstahl, Isolierung mit Mineralfaserplatten
23 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
2
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Keller
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
·
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Sonderausstattung: absenkbare Bodendichtung im Türblatt. Inkl. Farbbeschichtung in
weiß.
Zarge:
·
Eckzarge mit 3-seitiger Dichtung, Blechdicke 2mm,
Montage durch MauerDübelmontage.
Ausführung
mit
Brandschutzleisten.
Verzinkt
u.
grundiert
(pulverbeschichtet) sowie endbeschichtet in RAL 9002 (Grauweiß). Je nach Erfordernis
auch als U-Zarge ausführbar. Inkl. umlaufend Verputzen der Türleibung und im
Sturzbereich. Inkl. Farbbeschichtung in weiß.
Beschläge:
·
·
·
Drückergarnitur gemäß Anforderung nach DIN 18273, Ausführung in Metall mit
schwarzem Kunststoffüberzug, Drücker festdrehbar gelagert
Einsteckschloss mit Wechsel gemäß DIN 18251, Teil 1, Klasse 4 (Behördenschloss),
vorgerüstet für Einbaueines Profilzylinders
Bänder: 2 Konstruktionsbänder mit Kugellager
Schließmittel:
·
Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154 und Öffnungsbegrenzer
Mengenansätze:
T90-1 RS:
T30-1 RS:
1 Stück
22 Stück
Malerarbeiten Wände, Fußboden
Boden, Beton, reinigen von groben Verschmutzungen; Fußbodenausgleich mit einer
zementären Spachtelmasse um größere Unebenheiten auszugleichen; Bodenanstrich mit einem
Betonanstrichsystem, einschl. Sockel 10cm Höhe.
Ausbrüche im Fußboden reinigen, vornässen bzw. grundieren und mit Estrichbeton oder
Epoxidharzmörtel bündig und kraftschlüssig schließen
Mengenansätze:
Fußbodenflächen:
Ausbrüche im Fußboden:
nur in Teilbereichen ca. 100 m²
ca. 20 m² in Klein- u. Kleinstflächen
HA-Raum Fernwärme: Als vorgezogene Leistung (siehe auch Bauablaufplan Vertragstermine)
sind die Wände in diesem Raum mit Anstrich zu versehen, inkl. Reinigung der Wände,
Untergrundbehandlung, Grundierung. Anstrich mit wischfester Kunststoffdispersionsfarbe matt,
weiß, Nassabriebbeständigkeitsklasse 2.
Boden, Beton, reinigen von groben Verschmutzungen; Fußbodenausgleich mit einer
zementären Spachtelmasse um größere Unebenheiten auszugleichen; Bodenanstrich mit einem
Betonanstrichsystem, einschl. Sockel 10cm Höhe.
Ausbrüche im Fußboden reinigen, vornässen bzw. grundieren und mit Estrichbeton oder
Epoxidharzmörtel bündig und kraftschlüssig schließen
Mengenansätze:
Fußbodenflächen:
Wandflächen:
Stand: 30.06.2016
ca. 20 m²
ca. 40 m²
24 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
2
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Stand: 30.06.2016
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Keller
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
25 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
2
1
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Keller
Arbeiten im Keller
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
2.2.1
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Arbeiten im Keller
2.2.1.10
Abbrucharbeiten wie in der Leistungsbeschreibung
beschrieben
1
psch
1
psch
2.2.1.30
Bauwerksabdichtung innen wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
2.2.1.40
Mauer- u. Putzarbeiten wie in der Leistungsbeschreibung
beschrieben
1
psch
2.2.1.50
Kellertrennwandsystem wie in der Leistungsbeschreibung
beschrieben
1
psch
2.2.1.60
Stahlblechtüren wie in der Leistungsbeschreibung
beschrieben
1
psch
2.2.1.70
Malerarbeiten wie in der Leistungsbeschreibung
beschrieben
1
2.2.1
Arbeiten im Keller
Stand: 30.06.2016
psch
Summe:
26 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
2
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Keller
Ausgabeumfang:
OZ
Gesamtbetrag
in EUR
Zusammenstellung
2.2.1
Arbeiten im Keller
2.2
Summe
Stand: 30.06.2016
27 von 75
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12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
3
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Treppenhaus
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
2.3
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Treppenhaus
Leistungsbeschreibung
Abbrucharbeiten Arbeiten mit und Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen
Die Beseitigungs- und Verwertungswege der gefährlichen Abfälle sind mit Begleit-, Übernahmeund/oder Wiegescheinen zu belegen. Als Erzeuger gilt der AG. Die Abfallerzeugernummer des
AG für dieses Bauvorhaben ist bereits beantragt.
Der AN übernimmt sämtliche Aufgaben für eine ordentliche Abfallentsorgung. Die Entsorgung
von gefährlichen Abfällen (Schüttung Decke > Z2, Ziegelmauerwerk Schornsteine > Z2,
Teerhaltige Sperrschicht Badezimmer, Terrazzoboden Bad > Z2, etc.) erfolgt für Mengen über
20 t im Einzelentsorgungsnachweisverfahren. Die Entsorgungsnachweise für diese Abfälle
werden durch ein vom AG bevollmächtigtes Ingenieurbüro (Novabiotec Dr. Fechter GmbH)
erstellt. Der Transport für die Entsorgung hat durch den AN oder ein von ihm beauftragtes und
zertifiziertes Transportunternehmen bzw. über einen Entsorgungsfachbetrieb zu erfolgen.
Die Signatur von Begleit-/Übernahmescheinen als Beförderer hat mit einem zertifizierten
elektronischen Nachweisverfahren (z. B. ZEDAL) zu erfolgen.
Sämtliche Dokumente der Entsorgung (u.a. Wiegescheine aller abgefahrenen gefährlichen
Abfälle) sind entsprechend den Vorgaben des AG nach Abschluss der Arbeiten (spätestens
nach 4 Wochen) der Fachbauleitung zu übergeben. Die Abfallbilanz hat mit Stellung der
Schlussrechnung zu erfolgen.
Die anfallenden Kosten der Entsorgung der gefährlichen Abfälle im Einzelentsorgungsverfahren,
wie Gebühren für das Andienungsverfahren, die SBB Gebühren, Entsorgungskosten (ohne
Transport) trägt der AG. Die Kosten für Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, fach- und
sachgerechte sowie transportgerechte Lagerung/Aufnahme des Abbruchmaterials und
Transport der gA zum Entsorger sind in den Grundpositionen des AN einzukalkulieren. Der AN
erhält mit Ausschreibung ein Entsorgungskonzept für die Abfallverwertung/-beseitigung durch
den AG.
Der AN verpflichtet sich, alle Dokumente der Vorabkontrolle für die Entsorgungen im
Sammelentsorgungsverfahren entsprechend den Anforderungen des externen Ingenieurbüros
beizubringen. Grundsätzlich sind Transport und Entsorgung über Entsorgungsfachbetriebe
sicher zu stellen. Bei Transporten ist mindestens die Transportgenehmigung für die anstehende
Abfallart vorhanden sein.
In der Bauteilbezogenen Übersicht Probenahmen Schadstoffe / ungefährliche und gefährliche
Abfälle vom 26.11.2015 von der NovaBiotec Dr. Fechter GmbH gilt es folgende Bewertungen
seitens des AN zu beachten:
·
Farbe Geländer, Treppen: Verdacht auf Blei, bei Bearbeitung Arbeitsschutz beachten und
bei Entsorgung Nachbeprobung erforderlich
·
Terrazzoboden: Verursachender Parameter KW-Index, Zuordnungswert > Z2
·
Wände Treppenhaus teilweise mit bleihaltiger Farbe: bleihaltig, zur Klärung der
Entsorgung LAGA-Bauschutt-Probe erforderlich
Vorhandene Bodenbeläge auf Treppenstufen und Podesten einschl. Kleberresten komplett
entfernen und entsorgen (nur in 2 Treppenhäusern vorhanden!). Nicht haftende Altanstriche auf
Tritt- u. Setzstufen sowie Podesten abschleifen (betrifft alle 10 Treppenhäuser).
Sanierung Treppenhäuser (Anzahl 10 Stück)
Vorgesehen ist eine malermäßige Überholung aller Anstriche sowie der Austausch und das
Stand: 30.06.2016
28 von 75
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Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
3
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Treppenhaus
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Neuverlegen von Linoleumbelag in allen Treppenhäusern. Der in den Eingangsbereichen sowie
in den Durchgängen zum Hof vorhandene Terrazzoboden bleibt erhalten und erhält lediglich
eine Risssanierung. Dies gilt sinngemäß auch für die in diesen Bereichen vorhandenen
Wandfliesen. Linoleumbelag im Bestand ist lediglich in den Treppenhäusern Nipkowstr.
54 und 56 vorhanden. In den übrigen 8 Aufgängen existiert auf den Holzstufen- und
Podesten im Bestand kein Belag. Die Außentüren (Hauseingänge und Hoftüren - siehe unten)
und die Türen zum Keller werden ausgetauscht (Leistung im Titel Keller erfasst), ebenso die
Wohnungseingangstüren (siehe Titel Tischler Innentüren).
Malerarbeiten Anstrich Wände / Decken
Leistungsbestandteil sind Anstriche an Wänden, Treppenlauf- und Podestunterseiten, der
neuen Decken im Treppenhauskopf sowie Überholungsanstriche an Holztreppen und
Geländern
Untergrundvorbereitung an allen Oberflächen durch abstoßen /ablösen nicht fest haftender
Beschichtungen, reinigen verschmutzter Bereiche von groben Verschmutzungen. Abstoßen und
Reinigen 100 % der Gesamtfläche; Untergrund: nicht haftende Farbbeschichtungen. Fehlstellen
wie Ausbruchstellen, Löcher, Schrammen, Kleinflächen sind mit Ansatz beizuspachteln.
Schrauben, Haken etc. sind zu entfernen.
Herstellen einer Haftbrücke für nachfolgenden Anstrich. Beschichtung an Wand und
Deckenflächen mit Kunststoffdispersionsfarbe mit folgender Aufteilung:
Decken, Unterseiten:
Wände:
Wischsockel:
Farbband:
Nassabriebbeständigkeit Klasse 2 DIN EN 13300, matt weiß
Nassabriebbeständigkeit Klasse 2 DIN EN 13300, matt; hell getönt;
ca. 110 cm hoch; Nassabriebbeständigkeit Klasse 1 DIN EN 13300,
seidenglänzend, grauer Farbton
oberhalb des Wischsockels farblich abgesetztes Farbband, ca. 2cm
Farbtöne: gemäß Farbkonzept / Bemusterungskatalog Architekt
In den Pauschalpreis einzukalkulieren sind Kleinflächen wie Leibungen etc. sowie das Schätzen
angrenzender Bauteile wie Bodenbeläge, Geländer oder Fenster.
Des Weiterem gehört zum Leistungsumfang die dauerelastische Acryl-Versiegelung an allen
Wand- u. Deckenixeln, an Innenfensterbänken, umlaufend an Fenstern und Türzargen sowie
oberhalb der Holzsockel.
Mengenansätze:
Wandflächen: ca. 2.170 m² inkl. Fensterleibungen
Teilspachtelung / Fleckspachtelung: ca. 30% der Wandflächen
Wischsockel Wände: ca. 425 lfdm
Decken, Unterseiten: ca. 605 m²
Malerarbeiten Anstrich Treppen / Geländer
Die Treppenkonstruktion besteht aus typischen Altbautreppen mit Freiwange sowie
Holzgeländer. Die Geländer bestehen aus quadratischen Holzprofilen und einem abgerundetem
Handlauf aus Holz. Der Überholungsanstrich der Treppen bezieht sich auf die sichtbar
bleibenden Flächen der Setzstufen und Podeste, auf die Trittstufen, auf den umlaufenden
Wischsockel aus Holz oberhalb der Treppenstufen und Podeste sowie auf verbleibende
Viertelstäbe und Sockel.
Überholungsbeschichtung der Treppenanlage mit allen Bestandteilen deckend, mit Kunstharz.
Nicht tragfähige Altbeschichtungen sind vor einer Neubeschichtung komplett zu entfernen.
Oberfläche
Lose Beschichtungen entfernen, tragfähigen Untergrund herstellen durch anschleifen und
Stand: 30.06.2016
29 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
3
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Treppenhaus
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
entstauben; spachteln kleinerer Fehlstellen mit Alkydharzlack- Spachtelmasse, eine Grund-, und
Schlussbeschichtung.
Geländerhöhe: ca. 1,10m
Handlauf: abgerundet d= ca. 100mm
Material: Alkydharzlack
Oberfläche: hochglänzend
Farbtöne: gemäß Farbkonzept / Bemusterungskatalog Architekt
Mengenansätze:
Wischsockel Holz: ca. 425 lfdm
Treppenwangen Holz: ca. 425 lfdm
Setzstufen Holz: ca. 600 Stück
Geländerabwicklung: ca. 425 lfdm
Handläufe: ca. 475 lfdm
Neue Viertelstäbe: ca. 600 Stück á 85 cm
Bodenbelagsarbeiten
Untergrundvorbereitung: Boden staubfrei reinigen und mit einem lösungsmittelfreien
Dispersionsvorstrich vorstreichen. Untergrund mit einer faserverstärkten Spachtelmasse
vollflächig im Verlegebereich spachteln. Inkl. Ausbesserungen von Beschädigungen der Dielung
und inkl. Schließen von Löchern alter Rohr- u. Kabeldurchführungen auf den Podesten.
Linoleumbelag: Linoleumbelag, beständig gegen Öle und Fette, liefern und mit
Dispersionskleber einseitig verkleben; Verfugen des Bodenbelages mit Schmelzdraht,
Oberfläche glatt.
Belagbreite auf Trittstufen ca. 85cm in Alt-Berliner Verlegeart. Linobeläge auf Podesten sind nur
in der Lauffläche zu verlegen. Außen- u. innenseitig verbleibt ein freier Randfries.
Treppenkanten sind mit Aluminium-Kantenprofilen auszustatten.
Oberfläche: glatt, marmoriert
Oberflächenqualität: PUR Oberflächenvergütung
Dicke:
2,5mm, in Bahnen
Bewertungsgruppe: Rutschgefahr R9
Baustoffklasse: B1
Farbtöne: gemäß Farbkonzept / Bemusterungskatalog Architekt
Mengenansätze:
Anzahl Trittstufen Holz: ca. 600 Stück
Podeste: ca. 255 m²
Terrazzobelag: Der Eingangsbereich, die Treppenläufe zum Keller, der 1. Treppenlauf zum EG
sowie die Kellerdurchgänge zum Hof sind im Bestand aus Werkstein.
Im Leistungsumfang enthalten ist die Überarbeitung des Bestandes durch abschleifen und
versiegeln der Podeste / Durchgänge und der Stufen sowie das Schließen und Verharzen
vorhandener Risse.
Mengenansätze:
Anzahl Tritt- u. Setzstufen Terrazzo: ca. 150 Stück
Podeste / Durchgänge: ca. 85 m²
Risse schließen: ca. 75 lfdm
Stand: 30.06.2016
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12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
3
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Treppenhaus
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Tischlerarbeiten - Geländer
Überarbeitung Geländer: Treppengeländer und Handläufe prüfen und ggf. befestigen.
Sockelleisten in Teilbereichen, nach Demontage der WE-Türen, ergänzen wie im Bestand
vorgefunden. Viertelstäbe neu im Ixel Setzstufe / Trittstufe
Mengensätze:
Geländerabwicklung: ca. 425 lfdm
Handläufe: ca. 475 lfdm
Sockelleisten: ca. 425 lfdm
Viertelstäbe: ca. 600 Stück á 85cm
Neues Geländer
Im Bereich Achse 7-9 (Otto-Franke-Str. 64) und Achse 21-22 (Otto-Franke-Str. 60a) sind jeweils
das oberste Zwischenpodest sowie der oberste Treppenlauf (gerader Lauf, ca. 12 Steigungen)
neu herzustellen. Das Geländer mit Handlauf ist in Anlehnung an den Bestand inkl. Anstrich auf
Podest und Treppenläufen neu herzustellen.
Tischlerarbeiten - Hauseingangstüren und Hoftüren
Neue Hauseingangs- und Hoftüren aus Kunststoff mit umlaufender, doppelter Lippendichtung
und Türschwelle aus feuerverzinktem Winkelstahl. Optisch in Anlehnung an den Bestand.
Anforderungen:
Klimaklasse III
Mechanische Beanspruchung: M
Beschläge:
Sicherheits-Wechselgarnitur LM-elox., für PZ vorgerichtet, SicherheitsSchließblech, dreifach verstärktes Türband, kugelgelagert.
Schloss: 3-Punkt-Mehrfachverriegelung KFV 2372, PZ-Ausführung, Dornmaß 65mm, 8mm
Nuss, Stulp silberfarbig, spezielles Schließblech mit verstärkter Befestigung
Einbruchhemmende Wechselgarnitur mit abgekröpftem Knauf
Sicherheitsbeschlag ES 2 für WK 3, 8mm Vierkant, Alu-F2, L-Form, Langschild
Integrierter Türschließer auf der Bandseite
U-Wert:
Gewändeanschluss:
Anschlagart:
1,8 W/m²K (Türen und Festverglasung)
Mauerwerk,
Blendrahmen
Seitenteile Festverglasung als VSG-Verglasung
Inkl. Abbruch der Türen im Bestand.
Farbton: RAL-Ton gemäß Farbkonzept / Bemusterungskatalog Architekt, innen und außen
gleicher Farbton
Nur Hauseingangstüren: zusätzliche Ausstattung mit elektromagnetischem Türöffner.
Schnittstelle zum Gewerk Elektro: Verkabelung für E-Öffner innerhalb des Türelementes gehört
zum Leistungsumfang, die Zuleitungen und der Anschluss werden bauseits ausgeführt
Fabrikat: Ritto oder gleichwertig
Mengensatz: 10 Stück
Der AN fertigt eine Werkplanung an. Die Produktion erfolgt erst nach Freigabe durch Architekt /
Bauherr.
Stand: 30.06.2016
31 von 75
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12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
3
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Treppenhaus
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Mengenansätze:
Hauseingangstüren: 8 Stück á ca. 1,47/2,11m inkl. Seitenteil ca. 0,25/2,11m
Hauseingangstüren: 2 Stück á ca. 1,26/2,11m
Hoftüren: 11 Stück á 0,89/2,01m
Fliesenarbeiten
Die im Bestand vorhandenen Wandfliesen in den Eingangsbereichen und in den Durchgängen
zum Hof sowie in den Abgängen zum Keller sind grundzureinigen inkl. Entfernen von Graffiti etc.
Fehlende Fliesen sind in Anlehnung an den Bestand in Teilflächen oder als Einzelfliesen zu
ergänzen.
Mengenansätze:
Wandfliesen:
ca. 180 m²
Fliesenergänzung: ca. 15 m²
Briefkästen
Senkrechte Briefkästenanlagen nach DIN EN 13724. Je nach Wohnungsanzahl der Häuser in
unterschiedlichen Anordnungen: maximal 6 Stück Kästen nebeneinander, 3 Stück Kästen
übereinander. Anzahl: 93 Stück
Maße (Höhe x Breite x Tiefe) pro Einzelkasten:
Briefkasten: H 397 mm B 284 mm T 104 mm
Einwurf:
B 252 mm H 30 mm
Farbe:
RAL-Ton grau nach Bemusterung
Oberfläche: Korrosionsgeschützt nach DIN EN 1670 sowie werkseitig endbeschichtet
Entnahmetür: Drehtür mit Posthalteblech
Einwurfklappe: Format C4 längs, flächenbündig verbaut, geräuschgedämpft, 135°
Öffnungswinkel, nach außen öffnend, integriertes verstellbares Einwurf-System mit
Sperrfunktion
Sicherheit: gezackte Entnahmesicherung, Einwurf nach DIN EN 13724
Schloss: mit Edelstahlabdeckung, flächenbündig eingebaut, Staubschutzkappe, zwei Schlüssel
Namensschilder: Flächenbündig eingebaut, vandalismusgeschützt, von vorn wechselbar
Montageart: Aufputz
Im Leistungsumfang enthalten ist die Demontage und Entsorgung der vorhandenen Briefkästen.
Standorte: in den innenliegenden Treppenhäusern
Schaukästen
Die vorhandenen Schaukästen sind zu demontieren und zu entsorgen. Neue Schaukästen wie
folgt:
Stand: 30.06.2016
32 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
3
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Treppenhaus
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Profile aus Aluminium, silberfarbig eloxiert, Rückwand innen wahlweise in enzianblau, weiß
oder anthrazit (Rückwand außen grau schutzlackiert), rollengelagerte Schiebetüren aus ESGSicherheitsglas in Aluminiumführung mit Aushängesicherung, abschließbar. Schaukasten mit
umlaufender Bohrrille zur individuellen Befestigung inkl. 10 Magnete mit hellgrauer
Kunststoffkappe und 1 Einstecktasche DIN A4 (Art. ET-A4). Zur Wand- oder
Ständermontage.Aluminiumprofil
mit gerundeten Kanten.
Bautiefe: ca. 55mm / Breite ca. 975mm / Höhe ca. 750mm
Schließanlage
Die Zentralschließanlage (für das gesamte Objekt) gestattet, den jeweiligen Hauseingang, die
Wohnungseingangstür, den Kellerzugang, das Zugangstor zum Hof sowie den Müllstandsplatz
mit nur einem Schlüssel zu schließen, zuzüglich Technikschließung für die Hausverwaltung.
Inkl. Erstellung eines Schließplanes nach Angaben des AG.
Profilzylinder an Innen,- und Außentüren für beidseitige Schließung, gem. DIN EN 1303, Länge
nach örtl. Erfordernis,
Material: Messing, matt vernickelt, Kernstifte aus verschleißfester Sonderbronze, serienmäßiger
Anbohrschutz durch Zuhaltungsstifte aus gehärtetem Stahl und mindestens einem
Hartmetallstift im Zylindergehäuse, ballige Zylinderkerne mit verstärkter Schlüsselführung;
Schlüssel aus Neusilber mit Schließbart aus bruchfestem, korrosionsbeständigem
Neusilberprofil.
Der AN übergibt die Schließkarten an den AG und versieht alle zu übergebenden Schlüssel mit
einem Schlüsselanhänger aus Kunststoff mit Beschriftung (Haus-Nr. und Wohnungs-Nr. bzw.
Technikraum-Nr.).
Zum Leistungsumfang gehört die Lieferung und Montage eines Schlüsseltresors aus Edelstahl,
vorgerichtet für Einbau eines PZ, Länge ca. 300 mm, Durchmesser ca. 50 mm. Einbauort:
Hofdurchfahrt. Im Mauerwerk kraftschlüssig und gesichert gegen Ausziehen vergießen, inkl.
Herstellen einer Kernbohrung sowie einer Aussparung im WDVS.
Mengenansätze:
Profilzylinder:
Schlüssel:
Schlüsseltresor:
Stand: 30.06.2016
ca. 130 Stück
ca. 390 Stück
1 Stück
33 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
3
1
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Treppenhaus
Treppenhäuser
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
2.3.1
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Treppenhäuser
2.3.1.10
Arbeiten in den Treppenhäusern wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1
psch
2.3.1.20
Malerarbeiten in den Treppenhäusern wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1
2.3.1.30
psch
Bodenbelagsarbeiten Lino in den Treppenhäusern wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1
psch
2.3.1.40
Minderkosten für die Ausführung der Bodenbelagsarbeiten
Lino nur in den Treppenhäusern Nipkowstr. 54 und 56, in
den übrigen Treppenhäusern dafür Erneurung
Fußbodenanstrich auf Holzstufen und Podesten
1
psch
2.3.1.50
Bodenbelagsarbeiten Terrazzo in den Treppenhäusern wie
in der Leistungsbeschreibung beschrieben
1
psch
2.3.1.60
Tischlerarbeiten Geländer in den Treppenhäusern wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1
2.3.1.70
psch
Austausch Hauseingangs- und Hoftüren in den
Treppenhäusern wie in der Leistungsbeschreibung
beschrieben
1
Stand: 30.06.2016
psch
34 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
3
1
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Treppenhaus
Treppenhäuser
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
2.3.1.80
Fliesenarbeiten in den Treppenhäusern wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1
psch
2.3.1.90
Austausch Briefkastenanlagen in den Treppenhäusern wie in
der Leistungsbeschreibung beschrieben
1
psch
2.3.1.100
Austausch Schaukästen in den Treppenhäusern wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1
psch
1
psch
2.3.1.110
Austausch Schließanlage wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
2.3.1
Treppenhäuser
Stand: 30.06.2016
Summe:
35 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
3
Ausgabeumfang:
OZ
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Treppenhaus
Gesamtbetrag
in EUR
Zusammenstellung
2.3.1
Treppenhäuser
2.3
Summe
Stand: 30.06.2016
36 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
4
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Tischler Innentüren
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
2.4
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Tischler Innentüren
Leistungsbeschreibung
Abbrucharbeiten
Die vorhandenen Wohnungseingangstüren im Bestand werden inkl. Zarge und Schwelle aus
Holz demontiert. Mengenansatz: 77 Stück
Abbruch Innentüren im Bestand inkl. Zarge. Mengenansatz: 151 Stück
Neue Wohnungseingangstüren Bestandswohnungen und Dachgeschoss
Der AN fertigt eine Werkplanung an. Die Produktion erfolgt erst nach Freigabe durch Architekt /
Bauherr.
Anforderung gemäß Brandschutzkonzept: dichte und selbstschließende Tür dsT
Einbruchhemmende Tür: Anforderung RC 2 nach DIN V EN V 1627 mit StahlUmfassungszarge.
Schallschutz: SK 2 entsprechend DIN 4109, Tabelle 3, Türblatt mit Spezialschallschutzeinlage,
Emissionsklasse E1, Türblatt und Zarge müssen ein Schalldämmmaß von Rw, = 32 dB im
eingebauten Zustand nach DIN 4109 SSK II, bezogen auf das geprüfte Element, erreichen
Maße: wie Bestand bzw. im Dachgeschoss 1,01/2,135m
Türblatt:
Einfachfalz, mit Fräsungen für 3 Bandseitensicherungen, Vollspantür mit Spezialeinlage,
Emissionsklasse 1, Beanspruchungsklasse S
Rahmenkonstruktion: Kantenausbildung 3-seitig
Oberfläche: CPL-Weißlack, endbeschichtet
Farbton: werkseitig endbeschichtet RAL-Ton gemäß Farbkonzept / Bemusterungskatalog
Architekt, innen und außen unterschiedlicher Farbton
Bänder: 2 Stück Simons VSX 7939/160 (3D) mit Tragzapfen
Schloss: 3-Punkt-Mehrfachverriegelung KFV 2372, PZ-Ausführung, Dornmaß 65mm, 8mm
Nuss, Stulp silberfarbig, spezielles Schließblech mit verstärkter Befestigung
Einbruchhemmende Wechselgarnitur mit abgekröpftem Knauf, Sicherheitsbeschlag ES 2 für WK
3, 8mm Vierkant, L-Form, Langschild. Drücker: Fabrikat Hoppe, Modell Amsterdam ist im
Angebot einzurechnen.
Klimaklasse III nach DIN EN 1121
Bodendichtung: eingebaute absenkbare Bodendichtung
Türspion: Einbauhöhe nach DIN 68706 ca. 1400 mm, mit Blickwinkel ca. 200° und
Abdeckkappe
Zarge:
Stahlumfassungszarge Typ SZ, Blechdicke 1,5mm, verzinkt und grundiert, Doppelfalz, 1
Bandaufnahme VX 7611 (3D) je Band, Ausnehmung für 3-Punkt-Verriegelung und 3
Stand: 30.06.2016
37 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
4
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Tischler Innentüren
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Bandseitensicherungen, 2-teilig für nachträglichen Einbau, inkl. Zargendichtungen
Türschließer: Obentürschließer nach DIN EN 1154 A, DIN-L und DIN-R verwendbar,
Öffnungswinkel max. 120°.
Farbton: RAL-Ton gemäß Farbkonzept
Endbeschichtung nach Montage
/
Bemusterungskatalog
Architekt,
inkl.
der
Altbau: Inkl. neuer Türschwelle, Profilierung in Anlehnung an den Bestand, Holzart Kiefer analog
Dielung in der Wohnung
Mengenansatz:
93 Stück (77 Bestandswohnungen und 16 Wohnungen im Dachgeschoss)
Neue Innentüren Bestandswohnungen
Der AN fertigt eine Werkplanung an. Die Produktion erfolgt erst nach Freigabe durch Architekt /
Bauherr.
Konstruktion: Holztürblätter z.T. mit Glasfüllungen und Holzzargen als Umfassungszargen
Innentürblatt mit Holzzarge als Umfassungszarge, Bekleidung auf Gehrung geschnitten,
Einlage Röhrenspanplatte, Einschlag überfälzt, mit umlaufender Falzdichtung im Farbton
silbergrau, mit BB-Zimmertür-Einsteckschloss, 1 Paar Türdrücker, 1 Paar Langschilder, Fugen
zwischen Zarge und Gewänden dauerelastisch verschließen.
Drücker: Fabrikat Hoppe, Modell Amsterdam ist im Angebot einzurechnen.
Schließblech:
Klimaklasse:
Gewändeanschluss:
Maulweite:
Winkelschließblech
II
Mauerwerk
5 - 24cm
Oberfläche Zarge u. Türblatt: Alle Oberflächen Ausführung in CPL-Weißlack
In den EP einzukalkulieren sind Badschlösser und WC-Garnituren bei der Montage in
Sanitärbereichen.
Glasausschnitte:
ca. 50 x 160 cm, opakes Glas, ESG 8mm
Im Leistungsumfang enthalten sind in den Bestandswohnungen die Lieferung und Montage von
Türschwellen, einschl. Befestigung.
Die Türblätter erhalten Unterschnitte von mindestens 10 mm.
Material: Nadelholz
Konstruktion: gefälzt, Kanten gefast
Oberfläche: endbeschichtet Klarlack, Farbton weiß
Mengenansätze:
ca. 151 Stück in unterschiedlichen Abmessungen, davon 77 Stück mit Glasausschnitten im
Türblatt (Ausschnittgröße wie Bestand ca. 50 x 40cm)
Neue Innentüren Dachgeschoss
Der AN fertigt eine Werkplanung an. Die Produktion erfolgt erst nach Freigabe durch Architekt /
Bauherr.
Zarge: Stahlumfassungszarge Typ SZ, Blechdicke 1,5mm, verzinkt und grundiert, für 1-fach
Stand: 30.06.2016
38 von 75
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12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
4
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Tischler Innentüren
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
gefälzte Türblätter, zum Einbau in Stahlbetonwände oder Leichtbauwände, 2-teilig für
nachträglichen Einbau, incl. Zargendichtungen.
Türblatt Holz: Einfachfalz, DIN links oder DIN rechts angeschlagen, Emissionsklasse 1
Glasausschnitte:
ca. 50 x 160 cm, opakes Glas, ESG 8mm
Rahmenkonstruktion: Kantenausbildung 3-seitig, Innenlage aus Röhrenspan (RS)
Oberfläche Zarge u. Türblatt: Alle Oberflächen Ausführung in CPL-Weißlack
Schloss: Zimmertüren Buntbart BB-Schloss gemäß DIN18251-1, BS = Badzellen- Schloss für
Feuchtraumtüren
Beschläge Zimmertüren: Drücker: Fabrikat Hoppe, Modell Amsterdam ist im Angebot
einzurechnen.
Beschläge Feuchtraumtüren: BG Badgarnitur (Riegel innen/ Notentriegelung und Schauscheibe
rot-weiß außen), WC-R 8 mm Stift
Feuchtraumtüren: Ausführung wie vor, Klimaklasse II, Verleimung D3 nach EN 20
Beschläge Zimmertüren: Drückergarnitur Klinke/ Klinke, Fabrikat Hoppe, Modell Amsterdam
Die Türblätter erhalten Unterschnitte von mindestens 10 mm.
Mengenansätze:
99 Stück in unterschiedlichen Breiten, Höhe: 2,135m,
davon Türen mit Glasausschnitt: 16 Stück
Überarbeitung Innentüren Bestandswohnungen
Gang- und Schließbarkeit des Türflügels wie folgt herstellen:
·
·
·
·
·
Befestigen, Kröpfen, Feilen, Richten oder Versetzen der Bänder
Reinigen, Ölen und Nachstellen der Beschlagteile und Schlösser (z.B. Verklebungen)
Nachpassen, ggf. Nachhobeln der Falze sowie reprofilieren
Ergänzung bzw. Reparatur fehlender Schwellen
vereinzelt Austausch von Holzkassetten
Mengenansatz: ca. 140 Türen
Liefern und montieren von umlaufenden Anschlagdichtungen durch Aufsetzen vorgefertigter
Leisten mit Falz sowie Einpassen der Dichtungen. Beschädigte Türverglasungen sind in
Anlehnung an den Bestand auszutauschen (Mengenansatz: 50 Stück).
Alle Bestandstüren erhalten neue Drückergarnituren analog der neuen Türen. Unterschnitte an
verbleibenden Bestandtüren sind - sofern noch nicht vorhanden - nachträglich herzustellen
(mindestens 10 mm).
Stand: 30.06.2016
39 von 75
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12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
4
1
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Tischler Innentüren
Tischler Innentüren
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
2.4.1
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Tischler Innentüren
2.4.1.10
Tischlerarbeiten Innentüren Dachgeschoss wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1
psch
1
psch
2.4.1.20
Tischlerarbeiten Innentüren Altbau wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
2.4.1
Tischler Innentüren
Stand: 30.06.2016
Summe:
40 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
4
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Tischler Innentüren
Ausgabeumfang:
OZ
Gesamtbetrag
in EUR
Zusammenstellung
2.4.1
Tischler Innentüren
2.4
Summe
Stand: 30.06.2016
41 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
5
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Trockenbau
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
2.5
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Trockenbau
Leistungsbeschreibung
Trockenbauarbeiten Dachgeschoss
Nichttragende Wände in den Wohnungen kommen als beidseitig doppelt beplankte
Gipskartonwände mit Hohlraumdämmung zur Ausführung, Oberflächen in Spachtelqualität Q3.
Sanitärräume: Erhöhter Schallschutz der Wände zu den Wohn- u. Schlafräumen, Wanddicke
100 mm, Rechenwert des bewerteten Schalldämmmaßes nach DIN 4109: 52dB, d.h. im
eingebauten Zustand 47dB, auf dem Bau gemessen. Mineralwolle-Dämmschicht nach DIN EN
13162, Abschnitt 3.1.1: Dicke 40mm Baustoffklasse A, Schmelzpunkt mind. 1000° C nach DIN
4102-17.
Vorzusehen in den Wandkonstruktionen sind verstärkte Profile für Türzargen sowie
Verstärkungen für Küchen-Oberschränke auf Länge der Arbeitsstrecke und für ElektroUnterverteiler.
Verkleidungen von Vorwandinstallationen und Installationsschächten: Abmessungen in
unterschiedlichen Höhen und Tiefen, entsprechend vorhandener Installationen. Alle Leitungen
und Trassen werden gemäß brandschutztechnischer und bauphysikalischer Erfordernissen in
Deckenebene durch das jeweilige TGA-Gewerk geschottet. Die Trockenbaukonstruktionen
können daher ohne Brandschutzanforderungen ausgeführt werden.
Abhangdecken für Leuchtenkabel: Glatte Deckenbekleidung mit Gipskartonplatten direkt
befestigt mit Holzlatten unter der Holzbalkendecke, Oberflächen in Spachtelqualität Q3. Inkl.
insgesamt ca. 80 Deckenhaken aus Metall für die Befestigung von Leuchten (je Raum 1-2
Stück).
Reviklappen 30/30cm, Alu-Knauf alutop Revisionsklappe BASIS bestehend aus einem
Stahlblech-Außenrahmen und einem herausschwenkbaren Stahlblech-Innendeckel, weiß
pulverbeschichtet. Einbau mit Auswechslung, falls erforderlich. Für den nachträglichen Einbau
geeignet. Serienmäßig mit Vierkant-Verriegelung und Vierkantschlüssel.
Mengenansätze:
Wände d=10-15 cm:
ca. 610 m²
Vorsatzschalen:
ca. 84 m²
Schachtverkleidung:
ca. 50 m²
Gleitender Deckenanschluss: ca. 265 lfdm
Tragelemente WC, Waschtisch: ca. 42 Stück
Türöffnungen im Trockenbau: ca. 82 Stück
Abhangdecke in GK:
ca. 1.075 m²
Reviklappen 30/30 cm; ca. 16 Stück
Trockenbauarbeiten Altbau
Bäder: Verkleidung von Vorwandinstallationen als Ablage
Vorwandinstallationen für Waschtisch und/oder WC-Verkleidung aus Gipskartonplatten für
Installationen an Wänden, inkl. erforderlicher Unterkonstruktion aus Metallprofilen herstellen,
einschl. Dämmstoffeinlage, mit Ausbildung einer durchgehenden Ablage. Anschlüsse an Wandund Deckenflächen sind abrisssicher herzustellen. Abmessungen:
Breite:
Höhe:
Tiefe:
Stand: 30.06.2016
ca. 1,00m
ca. 1,20m
ca. 0,25m
42 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
5
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Trockenbau
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Beplankung: Gipskartonplatten, (GKBI) DIN 18180, 2-lagig, Dicke 12,5mm, Befestigen der
Beplankung mit Schnellbauschrauben, einschl. verspachteln der Fugen und Schraubenköpfe
der bekleideten Seitenwände,
Dämmschicht: 40 mm, nach DIN EN 13162, Baustoffklasse A, lückenlos und abrutschsicher
verlegen,
Verspachtelung: mit Fugenspachtel, Oberfläche Qualitätsstufe Q2 als Standardverspachtelung,
gemäß IGG-Merkblatt
Schachtverkleidung: Leistung wie vor beschrieben, jedoch: Schachtverkleidungen, deckenhoch,
einschl. Kantenschutz oberhalb der Fliesen für malermäßige Weiterbearbeitung;
Abhangdecke in Bädern mit Dusche
Unterdecke DIN 18168 Teil 1, innen, mit Metallunterkonstruktion, als glatte Decke planeben
auszurichten.
Lichte Raumhöhe: bis 3,20 m,
Einbauhöhe: ca. 2,80 bis 3,00 m,
Abhängehöhe: ca. 0,20 m bis 0,40 m,
Befestigungsuntergrund: Holzbalkendecke.
Unterkonstruktion, DIN 18181, aus verzinkten Stahlblechprofilen CD 60/27, als Grund- und
Tragprofil, abhängen mit Schnellabhängern, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen
Befestigungsmitteln, einlagig beplankt mit Gipskartonbauplatten (GKBI), DIN 18180,
Längskanten halbrund (HRK), 12,5 mm stark.
Platten stumpf stoßen, Befestigung der Beplankung mit Schnellbauschrauben, die
Deckenoberfläche incl. der sichtbaren Teile der Befestigungsmittel sind fertig für Anstrich, in
Oberflächenqualität Q2 herzustellen.
Im Bereich von Stirnfugenstößen Fugendeckstreifen verwenden. Wandanschlüsse mit
Trennstreifen, Fuge mit Einkomponentendichtstoff auf PU-Basis (überstreichbar) schließen.
Mengenansatz: ca. 30 m²
Trennwand Bad / Küche bzw. Türwand Küche oder Bad:
GK Metall-Einfachständerwand, d=10 cm. Metall-Einfachständerwand, als nichttragende innere
Trennwand, nach DIN 4103-1, Einbaubereich 1, mit beidseitiger Beplankung, 2 x 12,5 mm,
Gipsplatten Typ GKB DIN 18180, einschl. herstellen von freien Wandenden mit Kantenschutz
etc; Anschlüsse an Wand- und Deckenflächen abrisssicher herstellen;
Unterkonstruktion: Metall- Wandprofile nach Erfordernis, Ständerabstand 625 mm,
Beplankung: Gipskartonplatten, (GKBI beidseitig oder einseitig GKBI und GKB) DIN 18180, 2lagig, Dicke 25mm, Befestigen der Beplankung mit Schnellbauschrauben. Verspachtelung:
Fugenspachtel, Qualitätsstufe Q2 gemäß IGG-Merkblatt
Schachtverkleidung:
Aus Schallschutzgründen werden die Installationsschächte 3-fach beplankt - siehe unten.
Schachtverkleidung deckenhoch aus Gipskartonplatten für Installationen an Wänden in
Feuchträumen in verschiedenen Größen, inkl. Unterkonstruktion aus Metallprofilen nach
örtlicher Erfordernis herstellen, einschl. Dämmstoffeinlage, Anschlüsse an Wand- und
Deckenflächen abrisssicher herstellen. Inkl. Kantenschutz oberhalb der Fliesen für malermäßige
Weiterbearbeitung;
Stand: 30.06.2016
43 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
5
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Trockenbau
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Abwicklung:
bis ca. 1,20m
Unterkonstruktion: Metall- Wandprofile nach Erfordernis, Ständerabstand 625 mm,
Beplankung: Gipskartonplatten, (GKBI) DIN 18180, 3-lagig, Dicke 37,5 mm, Befestigen der
Beplankung mit Schnellbauschrauben. Verspachtelung: Fugenspachtel, Qualitätsstufe Q2
gemäß IGG-Merkblatt
Dämmschicht: 40 mm, Baustoffklasse A, lückenlos und abrutschsicher verlegen,
Abkofferung Heizungsleitung:
2-seitige oder 3-seitige Abkofferung raumhoch, Dämmung der Heizleitungen siehe Titel
Heizung, Verspachtelung Qualitätsstufe Q2
Reviklappen 30/30cm, Alu-Knauf alutop Revisionsklappe BASIS bestehend aus einem
Stahlblech-Außenrahmen und einem herausschwenkbaren Stahlblech-Innendeckel, weiß
pulverbeschichtet. Einbau mit Auswechslung, falls erforderlich. Für den nachträglichen Einbau
geeignet. Serienmäßig mit Vierkant-Verriegelung und Vierkantschlüssel.
Mengenansatz:
Wände d=10-15 cm:
ca. 2.070 m²
Vorsatzschalen:
ca. 215 m²
Schachtverkleidung:
ca. 215 m²
Tragelemente WC, Waschtisch: ca. 154 Stück
Türöffnungen im Trockenbau: ca. 151 Stück
Abkofferung Heizleitungen:
ca. 320 lfdm
Reviklappen 30/30 cm;
ca. 77 Stück
Einheitspreisliste:
·
Trockenputz für Wände
·
Trockenputz Leibungen, Sturz
Stand: 30.06.2016
44 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
5
1
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Trockenbau
Trockenbauarbeiten
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
2.5.1
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Trockenbauarbeiten
2.5.1.10
Trockenbauarbeiten Dachgeschoss wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1
psch
1
psch
2.5.1.20
Trockenbauarbeiten Altbau wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
2.5.1
Trockenbauarbeiten
Stand: 30.06.2016
Summe:
45 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
5
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Trockenbau
Ausgabeumfang:
OZ
Gesamtbetrag
in EUR
Zusammenstellung
2.5.1
Trockenbauarbeiten
2.5
Summe
Stand: 30.06.2016
46 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
6
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Bodenbelag
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
2.6
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Bodenbelag
Leistungsbeschreibung
Bodenbelagsarbeiten Wohnungen Dachgeschoss (ohne Bodenfliesen)
Die Untergrundvorbereitung und erforderliche Ausgleichschichten auf dem Estrich gehören zum
Leistungsumfang, des Weiteren das Zurückschneiden des Randdämmstreifens beim Estrich..
Folgende Bodenbeläge kommen zur Ausführung:
Wohn- u. Schlafräume, Wohnküchen und geschlossene Küchen sowie Flure: Laminatboden
nach Bemusterung des Architekten, inkl. Schallschutzeinlage und dauerelastischer Verfugung
an Türzargen.
Farbgebung:
Dekor:
Nutzungsklasse:
Aufbauhöhe:
Dielenoptik:
Fugenbild:
beigebraun
Eiche
NK 23 / 32
8 mm
Landhausdiele
mit Fuge
Inkl. Trittstufe aus Vollholz Eiche rustikal als Austritt zur Dachterrasse mit 1 Steigung.
Tragkonstruktion (Trägerholz) am Fenstertürprofil verschraubt, mit Setz- u. Trittstufe, seitlich
geschlossen.
Trittstufe Länge bis ca. 2.000 mm, Tiefe 280 mm, Tiefe ca. 30-38 mm. Setzstufe aus MDFPlatte weiß endbeschichtet, Höhe ca. 150 mm
Mengenansätze:
Parkett:
Sockelleisten:
Trittstufen:
ca. 960 m²
ca. 1.125 lfdm
ca. 16 Stück
Bodenbelagsarbeiten Wohnungen Altbau (ohne Bodenfliesen)
Dielung: Die vorhandene Dielung ist wie folgt zu überarbeiten:
Entfernen alter Lackschichten durch Grobschliff: langsames Schleifen mit 24er Körnung
diagonal zu den Dielen (einmal vorwärts und in der gleichen Bahn wieder zurück).
Mittlerer Dielenschliff: nochmaliges Schleifen ebenfalls diagonal zur Verlaufrichtung der Dielen
mit 40-60er Körnung.
Feinschliff: Schleifen entlang der Maserung mit 100er Körnung bis der Dielenboden eine glatte,
in sich ebene Oberfläche aufweist.
Fertig geschliffene Flächen reinigen und entstauben, offene Fugen sowie kleine Risse und
Löcher in der Fläche verkitten oder auspfropfen.
Fläche grundieren in 2 Arbeitsgängen: zunächst senkrecht zum Dielenverlauf, danach in
Richtung der Dielung.
Versiegeln mit wässrigem, einkomponentigem Speziallack. Die Versiegelung 2 mal im
Kreuzgang mittels Rolle oder Spachtel gleichmäßig auf dem Untergrund verteilen.
Mengenansatz Dielung: ca. 3.165 m²
Ofenecken: Nach Abbruch der Öfen Ofenecken ausbessern, ebenen Untergrund herstellen
Stand: 30.06.2016
47 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
6
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Bodenbelag
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
durch Bodenspachtel, bei Absätzen mit standfester Masse, mit Neudielung aus Kiefer,
Grundierung und Versiegelung wie Gesamtfläche. Inkl. Vorbereiten des Untergrundes durch
Herstellen eines auf die Neudielung angepassten Höhenniveaus.
Mengenansatz: ca. 165 Stück
Dielenergänzung im Bereich abgebrochener Schornsteine
In den Bereichen der abgebrochenen Schornsteine sind die Deckenöffnungen der
Holzbalkendecken mit Beton verschlossen worden - siehe Titel Bauhauptarbeiten. Hier ist ein
ebener Untergrund herzustellen durch Bodenspachtel oder standfeste Masse. Ergänzung der
Dielung aus Kiefer, Grundierung und Versiegelung wie Gesamtfläche.
Mengenansätze: 69 Deckenöffnungen á ca. 100x80cm sowie 6 Deckenöffnunge á ca. 75x75cm
Sockelleisten; Abbruch sämtlicher Sockelleisten, Ausbruchstellen ausbessern sowie Lieferung
und Montage neuer Sockelleisten, Material: Nadelholz astfrei. Profilierung und Farbton: gemäß
Farbkonzept / Bemusterungskatalog Architekt
Mengenansatz Sockelleisten:
ca. 4.540 lfdm
Türschwellen: An den verbleibenden Türen Überarbeitung der Schwellen in unterschiedlichen
Breiten und Tiefen durch Grob-, Mittel- und Feinschliffe bis Körnung 120, Ausstechen der
Ecken, Reinigung der Flächen sowie Grundierung und Versiegekung wie beschrieben.
Mengenansatz: ca. 150 Stück.
An den neuen Türen sind die Schwellen in Anlehnung an den Bestand zu erneuern. Holzart:
Kiefer. Inkl. Versiegelung. Mengenansatz: ca. 151 Stück.
Küchen: Die Küchen erhalten einen trittschallhemmenden Vinylbelag mit Rutschhemmung R9.
Trittschallverbesserungsmaß: mindestens 17 dB.
Leitfabrikate gemäß Bemusterungskatalog (jeweils als Bahnenware):
·
·
·
DLW Favorite Acoustic PUR, Gesamtdicke 3,5 - 4mm und Nutzschichtstärke 2mm oder
Holzoptik: forbo novilon nova, Gesamtdicke 3mm und Nutzschichtstärke 0,7mm
oder gleichwertig.
Farbton: gemäß Farbkonzept / Bemusterungskatalog Architekt
Sockelleisten; Abbruch sämtlicher Sockelleisten, Ausbruchstellen ausbessern sowie Lieferung
und Montage neuer Sockelleisten, Material: Nadelholz astfrei. Profilierung und Farbton: gemäß
Farbkonzept / Bemusterungskatalog Architekt
Mengenansatz:
Vinylbelag:
Sockelleisten:
ca. 570 m²
ca. 825 lfdm
Der Höhenausgleich in Form von Abschleifen angrenzender Dielung oder Terrazzobeläge sowie
das Spachteln in Kleinflächen gehört zum Leistungsumfang und ist in den Pauschalpreis
einzukalkulieren. Ebenso die höhenniveaugleiche Begradigung der Abbruchkanten von alten
Trennwänden Küche/Bad/Flur, zum angrenzenden Belag. Generell ist der Abbruch der
Terrazzoböden nicht vorgesehen - siehe Preisabfragepositionen.
Stand: 30.06.2016
48 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
6
1
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Bodenbelag
Bodenbelagsarbeiten
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
2.6.1
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Bodenbelagsarbeiten
2.6.1.10
Bodenbelagsarbeiten Dachgeschoss wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1
psch
1
psch
2.6.1.20
Bodenbelagsarbeiten Altbau wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
2.6.1
Bodenbelagsarbeiten
Stand: 30.06.2016
Summe:
49 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
6
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Bodenbelag
Ausgabeumfang:
OZ
Gesamtbetrag
in EUR
Zusammenstellung
2.6.1
Bodenbelagsarbeiten
2.6
Summe
Stand: 30.06.2016
50 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
7
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Maler- u. Innenputzarbeiten
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
2.7
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Maler- u. Innenputzarbeiten
Leistungsbeschreibung
Maler- u. Innenputzarbeiten Wohnungen Dachgeschoss
Innenputz:
Die Oberflächen aller Mauerwerkswände erhalten einen Dünnputz (vorgesehen als „Weißputz“).
Die für die Verlegung von Schaltern und Steckdosen in den Massivwänden hergestellten
Schlitze müssen ebenfalls mit Innenputz bündig geschlossen werden. Fensterleibungen und
Stürze sowie Außenecken sind mit einer Eckschutzschienen zu versehen, es ist auf eine
rechtwinklige und lotrechte Ausführung zu achten.
Im Leistungsumfang enthalten sind Mehraufwendungen für Leibungen, Heizkörpernischen,
Kleinflächen, Verkleidungen Heizleitungen etc.
Geforderte Oberflächenqualität: Q3.
Anstricharbeiten
Deckenflächen: Die Decken in den Wohnungen werden mit wischfester Dispersionsfarbe weiß
gestrichen. Nassabriebbeständigkeitsklasse 3.
Wandflächen Wohnungen: Sämtliche ungeflieste Wandoberflächen werden zweifach wischfest
mit einem Dispersionsanstrich weiß gestrichen. Nassabriebbeständigkeitsklasse 2.
Im Leistungsumfang enthalten sind Mehraufwendungen für Leibungen, Heizkörpernischen,
Kleinflächen, Verkleidungen Heizleitungen etc.
Alle Türzargen erhalten eine Beschichtung durch den Maler.
Des Weiterem gehört zum Leistungsumfang die dauerelastische Acryl-Versiegelung an allen
Wand- u. Deckenixeln, an Innenfensterbänken, umlaufend an Fenstern und Türzargen sowie
oberhalb der Fußbodensockel und im Übergang Wandfliesen zur Oberwand mit Anstrich.
Mengenansätze:
Innenputz:
Anstrich Wände Mauerwerk:
Anstrich Wände GK und Holzständerwerk::
Anstrich GK-Decke:
Anzahl Zargen Innen- u. WE-Türen:
ca. 1.670 m²
ca. 1.670 m²
ca. 2.700 m²
ca. 1.075 m²
ca. 115 Stück
Maler- u. Innenputzarbeiten Wohnungen Altbau
Die Mengenangaben teilen sich auf 77 Wohnungen auf.
Putzausbesserung Decken: Zum Leistungsumfang gehört das Wiederanarbeiten des im Zuge
des Abbruchs der Wände beschädigten Alt-Deckenputzes. Es ist davo auszugehen, dass
beidseitig zu den Abbruchkanten der Wände ein Streifen von jeweils 30cm Breite erneuert
werden muss. Inkl. Befestigen des Putzträgers an der Lattung.
Mengenansatz: ca. 350 lfdm
Deckenputzergänzung im Bereich abgebrochener Schornsteine
In den Bereichen der abgebrochenen Schornsteine sind die Deckenöffnungen der
Stand: 30.06.2016
51 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
7
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Maler- u. Innenputzarbeiten
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Holzbalkendecken mit Beton verschlossen worden - siehe Titel Bauhauptarbeiten. Hier sind die
Unterseiten mit Deckenputz bündig zum angrenzenden Bestand zu versehen. Inkl.
Untergrundvorbereitung, mittlere Stärke ca. 20mm.
Mengenansätze: 46 Deckenuntersichten á ca. 100x80cm sowie 4 Deckenuntersichten á ca.
75x75cm
Tapeten an Wand- und Deckenflächen, auch mehrlagig, sowie in Teilbereichen zusätzlich
Decken- u. Wandverkleidungen entfernen und entsorgen. Flächen grundieren für nachfolgende
Weiterbearbeitung.
Fehlstellen wie Ausbruchstellen, Löcher, Schrammen, Kleinflächen mit Ansatz beispachteln,
Schrauben, Haken etc. entfernen.
Wände
Spachtelung: Grundieren sowie vollständig spachteln, einschl. Kantenschutzschienen an
Leibungen und Vorsprüngen. Oberfläche: Qualitätsstufe Q2.
Im Leistungsumfang enthalten sind Mehraufwendungen für Leibungen, Heizkörpernischen,
Kleinflächen, Verkleidungen Heizleitungen etc.
Ausführungsort: Küche, Wohnküche, Bad
Raufaser: Grundieren sowie Raufasertapete auf Stoß tapezieren, vollflächig, Verklebung mit
gebrauchsfertigem,
lösemittelund
weichmacherfreiem,
emissionsarmem
und
schadstoffgeprüftem Dispersionskleber, auf tragfähigen Untergrund.
Raufasertapete: mittlere Körnug
Im Leistungsumfang enthalten sind Mehraufwendungen für Leibungen, Heizkörpernischen,
Kleinflächen, Verkleidungen Heizleitungen etc.
Ausführungsort:
Wohnräume (ohne Wohnküche), Flure
Anstrich: Beschichtung, deckend, mit Kunststoff-Dispersionsfarbe; Nassabriebbeständigkeit
Klasse 2 DIN EN 13300, matt. Farbton: weiß.
Im Leistungsumfang enthalten sind Mehraufwendungen für Leibungen, Heizkörpernischen,
Kleinflächen, Verkleidungen Heizleitungen etc.
Ausführungsort:
Wohnräume, Flure, Küche, Bad
Mengenansätze: Wandflächen insgesamt ca. 11.800 m² (inkl. Bäder, ohne Fliesenflächen)
Decken
Spachtelung: Decken nur nach Bedarf vollflächig spachteln, z.B. in Räumen mit ehemals
vorhandener Deckenverkleidungen. Oberfläche: Qualitätsstufe Q2
Mengensatz:
ca. 10% der Deckenfläche von 3.165 m²
Anstrich: Beschichtung, deckend, mit Kunststoff-Dispersionsfarbe; Nassabriebbeständigkeit
Klasse 3 DIN EN 13300, matt. Farbton: weiß.
Deckenflächen:
ca. 3.165 m²
Innentüren Bestand
Überholungsbeschichtung inkl. Zarge auf streichfähige Holztüren, deckend, mit Kunstharzlack.
Stand: 30.06.2016
52 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
7
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Maler- u. Innenputzarbeiten
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Lose
Beschichtungen
entfernen,
Überholungsanstrich mit Alkydharzlack;
Material:
Oberfläche:
Farbe:
Spachteln
Einheitspreis
kleinerer
Fehlstellen,
Gesamtbetrag
deckender
Alkydharzlack
seidenglänzend
weiß
Mengenansätze:
WE-Türzargen:
Zimmertüren alt:
77 Stück
ca. 140 Stck
Anschlussfugen
Zum Leistungsumfang gehört die dauerelastische Acryl-Versiegelung an allen Wand- u.
Deckenixeln, an Innenfensterbänken, umlaufend an Fenstern und Türzargen sowie oberhalb der
Fußbodensockel und im Übergang Wandfliesen zur Oberwand mit Anstrich.
Stand: 30.06.2016
53 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
7
1
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Maler- u. Innenputzarbeiten
Maler- u. Innenputzarbeiten
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
2.7.1
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Maler- u. Innenputzarbeiten
2.7.1.10
Maler- u. Putzarbeiten Neubau wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1
psch
1
psch
2.7.1.20
Maler- u. Putzarbeiten Altbau wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
2.7.1
Maler- u. Innenputzarbeiten
Stand: 30.06.2016
Summe:
54 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
7
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Maler- u. Innenputzarbeiten
Ausgabeumfang:
OZ
Gesamtbetrag
in EUR
Zusammenstellung
2.7.1
Maler- u. Innenputzarbeiten
2.7
Summe
Stand: 30.06.2016
55 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
8
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Fliesenarbeiten
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
2.8
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Fliesenarbeiten
Leistungsbeschreibung
Fliesenarbeiten Wohnungen Dachgeschoss
Die Küchen im Dachgeschoss erhalten weder Bodenfliesen noch Fliesenspiegel.
Das Feinsteinzeug in den Bädern ist mit 17,50 €/m² netto für 30/60cm Boden- u. Wandfliesen
und mit 29,90 €/m² netto für Mosaikfliesen 2,8/14,8cm (für Teilbereiche der Wände) zu
kalkulieren zuzüglich der Verlegepreise. Die genannten Preise sind garantierte Objektpreise
vom Lieferanten.
Zur Ausführung kommen in den Bädern Bodenfliesen sowie an einigen Wänden Wandfliesen,
zusätzlich Mosaikfliesen auf den „Highlight“-Wänden sowie Sockelfliesen, Höhe 6cm, im
Bereich nicht gefliester Wände. Verlegeart gemäß Bemusterung. Rutschhemmung Bodenfliesen
R10 bzw. 10B für Duschen.
Streichisolierung als Dichtung gegen Spritzwasser durch Aufbringen einer flüssigen
Dichtungsfolie im Wannen- und Duschbereich. Ausführung 2-lagig, kreuzweise beschichtet. In
die obere Lage Quarzsand, Korngröße von 0,7 bis 1,2 mm als Haftbrücke für Fliesenbekleidung
imDünnbett einstreuen. Alles in einem Abdichtungssystem. Zusätzlich bei Duschen u. Wannen:
Einbringen eines flexiblen Zargenbandes/Wannenrand-Dichtbandes an den wandseitigen
Wannenrändern gemäß IVD-Merkblatt Nr. 3-2 Abdichtung von Bewegungsfugen an
Badewannen und Duschwannen Teil 2: Abdichtung von Wannen und Duschwannen in
Verbindung mit flexiblen Zargenbändern/Wannenrand-Dichtbändern.
Kantenschienen sind nicht vorgesehen.
Im Leistungsumfang enthalten sind Mehraufwände für das Fliesen von Fensterleibungen,
Badewannenträgern, Abkofferungen von Vorwandinstallationen, Befliesen von Reviklappen
sowie Herstellen von Löchern für Installationen.
Des Weiterem gehört zum Leistungsumfang die dauerelastische Versiegelung an allen
Sanitärobjekten, an gefliesten Wandinnenecken und an Fußboden/Wandixeln sowie umlaufend
an Fenstern, Innenfensterbänken und Türzargen. Farbton: silbergrau. Die Hartverfugung wird
ebenfalls im Farbton silbergrau ausgeführt.
Mengenansätze:
Bodenfliesen Bäder:
Wandfliesen Bäder:
Sockelfliesen Bäder:
ca. 160 m²
ca. 480 m², davon ca. 60m² Format 2,8/14,8cm
ca. 430 lfdm
Die Gesamtmengen teilen sich auf 16 Wohnungen auf.
Fliesenarbeiten Wohnungen Altbau
Fliesen auf Wandflächen (nur teilweise in Bädern und Küchen vorhanden), geklebt entfernen
und von Kleberesten, Mörtel etc. befreien; inkl. Abtransport und Entsorgung.
Untergrund mit einem lösungsmittelfreiem Tiefengrundanstrich vollflächig vorstreichen, um eine
gute Haftung für nachfolgende Ausgleichsspachtelung oder Dichtung zu erzielen.
Ganzflächiges Spachteln der Wand- und Bodenflächen mit einer Spachtelmasse um größere
Unebenheiten zu egalisieren.
Streichisolierung als Dichtung gegen Spritzwasser durch Aufbringen einer flüssigen
Dichtungsfolie im Wannen- und Duschbereich. Ausführung 2-lagig, kreuzweise beschichtet. In
Stand: 30.06.2016
56 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
8
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Fliesenarbeiten
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
die obere Lage Quarzsand, Korngröße von 0,7 bis 1,2 mm als Haftbrücke für Fliesenbekleidung
imDünnbett einstreuen. Alles in einem Abdichtungssystem. Zusätzlich bei Duschen u. Wannen:
Einbringen eines flexiblen Zargenbandes/Wannenrand-Dichtbandes an den wandseitigen
Wannenrändern gemäß IVD-Merkblatt Nr. 3-2 Abdichtung von Bewegungsfugen an
Badewannen und Duschwannen Teil 2: Abdichtung von Wannen und Duschwannen in
Verbindung mit flexiblen Zargenbändern/Wannenrand-Dichtbändern.
Im Leistungsumfang enthalten sind Mehraufwände für das Fliesen von Fensterleibungen,
Badewannenträger, Abkofferungen, Befliesen von Reviklappen sowie Herstellen von Löchern
für Installationen.
In den Pauschalpreis einzukalkulieren ist ein erhöhter Aufwand für den Untergrundausgleich auf
Bodenflächen nach Rückbau der Trennwand. Der Abbruch des vorhandenen Terrazzobodens
ist
nicht
vorgesehen.
Einzukalkulieren
ist
eine
Entkopplungsmatte
mit
Glasgittergewebearmierung zugelassen für keramische Beläge u.a. auf rissgefährdeten,
kritischen Untergründen ohne Verbund zum Untergrund. Das System gewährleistet die
Entlüftung und Entkopplung des Belags vom Untergrund im Innenbereich. Die mit Tragkanälen
versehene Entkopplungsmatte wird mit geeignetem Dünnbettmörtel
oberseitig eben
abgespachtelt, so dass das Glasgittergewebe eingebettet ist und das Feinsteinzeug
anschließend frisch in frisch verlegt werden kann. Inkl. Stoßarmierung und
Bewegungsfugenband, Nach Herstellervorgaben einzubauen.
Produktvorgabe: Gutjahr "IndorTec 2E" oder gleichwertig
Kantenschienen sind nicht vorgesehen.
Das Steingut in den Bädern ist mit 11,90 €/m² netto für 20/40cm Wandfliesen und 30/30cm
Bodenfliesen sowie mit 24,90 €/m² netto für Mosaikfliesen 5/5cm (nur für bodengleiche
Duschen) zu kalkulieren zuzüglich der Verlegepreise. Die genannten Preise sind garantierte
Objektpreise vom Lieferanten.
Zur Ausführung kommen in den Bädern Bodenfliesen sowie an einigen Wänden Wandfliesen,
zusätzlich Sockelfliesen, Höhe 6cm, im Bereich nicht gefliester Wände. Duschen in Bereichen
von Nischen erhalten Wandfliesen raumhoch bis zur Unterkante der Abhangdecke. Verlegeart
gemäß Bemusterung. Rutschhemmung Bodenfliesen R10 bzw. 10B für Duschen.
Die Küchen erhalten einen Fliesenspiegel aus weißen Wandfliesen15/15 cm, matt, hinter den
Arbeitsstrecken.
Des Weiterem gehört zum Leistungsumfang die dauerelastische Versiegelung an allen
Sanitärobjekten, an gefliesten Wandinnenecken und an Fußboden/Wandixeln sowie umlaufend
an Fenstern, Innenfensterbänken und Türzargen sowie Türschwellen. Farbton: silbergrau. Die
Hartverfugung wird ebenfalls im Farbton silbergrau ausgeführt.
Mengenansätze:
Bodenfliesen Bäder:
Wandfliesen Bäder:
Sockelfliesen Bäder:
Mosaikfliesen bodengleiche Duschen:
Fliesenspiegel Küchen, Höhe 60cm:
ca. 316 m²
ca. 1.800 m²
ca. 695 lfdm
ca. 20 m²
ca. 415 lfdm (Ausführung mit Wandfliesen)
Die Gesamtmengen teilen sich auf 77 Wohnungen auf.
Stand: 30.06.2016
57 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
8
1
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Fliesenarbeiten
Fliesenarbeiten
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
2.8.1
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Fliesenarbeiten
2.8.1.10
Fliesenarbeiten Dachgeschoss wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1
psch
2.8.1.20
Fliesenarbeiten Altbau wie in der Leistungsbeschreibung
beschrieben
1
2.8.1
Fliesenarbeiten
Stand: 30.06.2016
psch
Summe:
58 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
8
Ausgabeumfang:
OZ
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Fliesenarbeiten
Gesamtbetrag
in EUR
Zusammenstellung
2.8.1
Fliesenarbeiten
2.8
Summe
Stand: 30.06.2016
59 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
9
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Bauhauptarbeiten
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
2.9
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Bauhauptarbeiten
Leistungsbeschreibung
Abbrucharbeiten Arbeiten mit und Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen
Die Beseitigungs- und Verwertungswege der gefährlichen Abfälle sind mit Begleit-, Übernahmeund/oder Wiegescheinen zu belegen. Als Erzeuger gilt der AG. Die Abfallerzeugernummer des
AG für dieses Bauvorhaben ist bereits beantragt.
Der AN übernimmt sämtliche Aufgaben für eine ordentliche Abfallentsorgung. Die Entsorgung
von gefährlichen Abfällen (Schüttung Decke > Z2, Ziegelmauerwerk Schornsteine > Z2,
Teerhaltige Sperrschicht Badezimmer, Terrazzoboden Bad > Z2, etc.) erfolgt für Mengen über
20 t im Einzelentsorgungsnachweisverfahren. Die Entsorgungsnachweise für diese Abfälle
werden durch ein vom AG bevollmächtigtes Ingenieurbüro (Novabiotec Dr. Fechter GmbH)
erstellt. Der Transport für die Entsorgung hat durch den AN oder ein von ihm beauftragtes und
zertifiziertes Transportunternehmen bzw. über einen Entsorgungsfachbetrieb zu erfolgen.
Die Signatur von Begleit-/Übernahmescheinen als Beförderer hat mit einem zertifizierten
elektronischen Nachweisverfahren (z. B. ZEDAL) zu erfolgen.
Sämtliche Dokumente der Entsorgung (u.a. Wiegescheine aller abgefahrenen gefährlichen
Abfälle) sind entsprechend den Vorgaben des AG nach Abschluss der Arbeiten (spätestens
nach 4 Wochen) der Fachbauleitung zu übergeben. Die Abfallbilanz hat mit Stellung der
Schlussrechnung zu erfolgen.
Die anfallenden Kosten der Entsorgung der gefährlichen Abfälle im Einzelentsorgungsverfahren,
wie Gebühren für das Andienungsverfahren, die SBB Gebühren, Entsorgungskosten (ohne
Transport) trägt der AG. Die Kosten für Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, fach- und
sachgerechte sowie transportgerechte Lagerung/Aufnahme des Abbruchmaterials und
Transport der gA zum Entsorger sind in den Grundpositionen des AN einzukalkulieren. Der AN
erhält mit Ausschreibung ein Entsorgungskonzept für die Abfallverwertung/-beseitigung durch
den AG.
Der AN verpflichtet sich, alle Dokumente der Vorabkontrolle für die Entsorgungen im
Sammelentsorgungsverfahren entsprechend den Anforderungen des externen Ingenieurbüros
beizubringen. Grundsätzlich sind Transport und Entsorgung über Entsorgungsfachbetriebe
sicher zu stellen. Bei Transporten ist mindestens die Transportgenehmigung für die anstehende
Abfallart vorhanden sein.
Abbruch in den Wohnungen
In der Bauteilbezogenen Übersicht Probenahmen Schadstoffe / ungefährliche und gefährliche
Abfälle vom 26.11.2015 von der NovaBiotec Dr. Fechter GmbH gilt es folgende Bewertungen
seitens des AN zu beachten:
·
Putz mit Schimmelbefall: Verdacht auf erhöhter Sulfatgehalt im Putz, Zuordnungswert >
Z2, zur Klärung der Entsorgung LAGA-Bauschutt-Probe erforderlich
·
Terrazzoboden: Verursachender Parameter KW-Index, Zuordnungswert > Z2
·
Sperrschicht Bodenaufbau Bäder: Verdacht auf PAK,
·
Bleihaltige Farbe auf den Dielenböden: Verdacht auf Blei, bei Bearbeitung Arbeitsschutz
beachten und bei Entsorgung Nachbeprobung erforderlich
·
Gasofen mit asbesthaltiger Pappe: Verdacht auf Asbest, TRGS 519 ist zu beachten
·
Bauschutt Kachelöfen: höchstwahrscheinlich > Z2, zur Klärung der Entsorgung LAGA-
Stand: 30.06.2016
60 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
9
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Bauhauptarbeiten
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Bauschutt-Probe erforderlich
Mit den Abbrucharbeiten, insbesondere der sicherheitsrelevanten Installtionen der Haustechnik,
darf erst nach Freischaltung aller Medien erfolgen. Dies ist laut Bauablaufplan vom 03.12.2015
spätestens für den 31.03.2016 vorgesehen. Der AN erhält diesbezüglich von der
Bauüberwachung eine entsprechende Bestätigung.
Die Bauhauptleistungen umfassen die Leistungen für die Sanierung des gesmten Objekts und
der Grundrissänderung im Innenbereich, die den Einzelgewerken nicht zuzuordnen sind;wie
z.B. Wände abbrechen und seitliche Anschlüsse herstellen, Ausgleich der daraus ggf.
enstehenden verschiedenen Fußbodenhöhen, Türdruchbrüche herstellen, Türdruchbrüche
schließen, Abriss alter Öfen inkl. Sockel, Abriss vorhandener Öfensockel im Bestand.
Trennwände aus Schlacke oder Bimsstein sowie Rabbitzwände, lichte Raumhöhe bis ca.
2,70m, Dicke bis ca. 15 cm, abbrechen, Abbruchmaterialien fachgerecht entsorgen, seitliche
Anschlüsse an Wände und Decken herstellen und beiputzen, Ausgleich der daraus ggf.
enstehenden verschiedenen Fußbodenhöhen. Beschädigter Deckenputz an Abbruchkanten
bzw. fehlender Deckenputz in Bereich abgebrochener Wände ist flächenbündig anzuarbeiten.
Mauerwerksdurchbrüche verschiedener Abmessungen schließen, inkl. seitliche Anschlüsse an
Wände und Decken herstellen und beiputzen; Putzausbesserungen im Bestand, Kleinflächen,
inkl. seitliche Anschlüsse an Wände und Decken herstellen und beiputzen.
Inkl. Abbruch von Durchlauferhitzern, Boilern, Gasheizern sowie aller Sanitärobjekte in den
Bädern (die Rohrleitungen sind bei den TGA-Gewerken erfasst).
Mengenansätze:
Abbruch nicht tragende Wände:
ca. 2.100 m²
Abbruch Abhangdecken / Deckenverkleidungen: ca. 155 m²
Abbruch Bodenbeläge (Teppich, PVC, Laminat etc.) ca. 350 m²
Anschlüsse Wand / Decke Abbruchwände:
ca. 800 lfdm
Anschlüsse Wand / Fußboden Abbruchwände:
ca. 800 lfdm
alte Öfen im Bestand:
ca. 115 Stück
alte Ofensockel im Bestand:
ca. 50 Stück
Putzausbesserungen Wände, Kleinfächen
ca. 308 m²
Mauerwerksöffnungen schließen bis 20/20cm:
ca.154 Stück
Abbruch Durchlauferhitzer:
ca. 25 Stück
Abbruch Boiler:
ca. 20 Stück
Abbruch Badeöfen:
ca. 16 Stück
Abbruch Gasheizer:
ca. 35 Stück
Abbruch WC:
ca. 77 Stück
Abbruch Waschtisch
ca, 77 Stück:
Abbruch Badewanne:
ca. 77 Stück
Herstellen von Türöffnungen im TRH:
ca. 4 Stück
Einbauküchen:
ca. 5 Stück
Mietereinbauten:
ca. 3 m³
Aufmauerung der Brüstung Badfenster Altbau
Die Bestandsbrüstung der zukünftigen Bäder im Altbau ist um ca. 20 cm aufzumauern. Breite
ca. 1,45 m. Wandstärke: ca. 36,5 - 48 cm. Leistung inkl. Innenputz und aller Nebenarbeiten.
Mengenansatz:
77 Stück
Auswechselungen für Installationsschächte
Das Herstellen und fachgerechte Schließen der Durchbrüche in der Holzbalkendecke für die
Stand: 30.06.2016
61 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
9
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Bauhauptarbeiten
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Durchführung von Elektrosteigern sowie Sanitär- u. Heizungsleitungen ist in den Titeln Elektro,
Sanitär und Heizung erfasst. Für den Fall, dass Holzbalken ausgewechselt werden müssen, ist
folgende Leistung einzukalkulieren:
Holzbalkendecke 50/40 cm abbrechen, provisorisches Absteifen des Holzbalkens auf der
darunter befindlichen Decke, Abbruch des Holzbalken bis ca. 1m Länge, Anlaschen von 2
grundierten U-Trägern als Auswechselung von Holzbalken zu Holzbalken, Länge jeweils ca.
1,50m, inkl. aller Verbindungsmittel und Entsorgung des Abbruchmaterials. Je Schacht
Auswechselung in Ebene Decke über EG und Decke über 1.OG.
Analog wie vor, jedoch Abbruch Stahlsteindecke über Keller: Stahlsteindecke 50/40 cm
abbrechen, provisorisches Absteifen des Deckenträgers im Keller, Abbruch des Deckenträgers
bis ca. 1m Länge, Anlaschen von 2 grundierten U-Trägern als Auswechselung von
Deckenträger zu Deckenträger, Länge jeweils ca. 1,50m, inkl. aller Verbindungsmittel und
Entsorgung des Abbruchmaterials.
Mengenansätze: insgesamt 4 Auswechselungen
Auswechselungen in der Stahlsteindecke
in
der
Holzbalkendecke
und
2
Deckenergänzung im Bereich abgebrochener Schornsteine
In den Bereichen der abgebrochenen Schornsteine sind die Deckenöffnungen der
Holzbalkendecken in F90-Qualität zu schließen:
Deckenöffnung zwischen zwei Deckenbalken über gesamten Deckenaufbau herstellen, einschl..
aller Kleineisenteile. Die Deckenöffnung ist abzustellen mit Faserzementplatten und nach
erfolgter Installation mit Beton vergießen (UK Dielung bis UK Deckenbalken). Leistung inkl.
notwendiger Schneid-, Abstütz- und Sicherungsmaßnahmen.
Deckenaufbau ges. ca. 35cm, bestehend aus Dielung; Balken mit Staakung/ Schüttung;
Sparschalung, unterseitger Verputz.
Die Zulage für das Anarbeiten der Dielung bzw. Putz ist mit einzukalkulieren.
Mengenansätze: 69 Deckenöffnungen á ca. 100x80cm sowie 6 Deckenöffnunge á ca. 75x75cm
Neuer Kellerzugang
Auf der Hofseite Nipkowstr. wird ein neuer Kellerzugang geschaffen, Alle Leistungen inkl.
Schalung, konstruktiver Bewehrung und Beton. Ausführung in Anlehnung an den Bestand siehe hierzu die Ausführungsplanung des Architekten.
Mengenansätze:
Aushub: ca. 14 m³ inkl. 45° Böschung
Sickerpackung Kies: ca. 1 m³
Bodenplatte 15cm: ca. 6 m²
Wände 24cm, Höhe 2m: 16 m²
Treppenstufen gemauert, Breite 1,20m: 8 Steigungen á 18/28 cm
Estrich in Gefälle, 4-8cm, inkl. FE DN50: 5 m²
Kellerzugang Bestand
Zwei weitere Kellerzugänge aus Klinkerziegel im Bestand verbleiben. Lockere Rollschichten auf
der Mauerkrone sind kraftschlüssig zu vermauern, gegebenenfalls müssen Steine getauscht
werden. Abplatzungen sind zu vermörteln. Ausgesandete Fugen sind auszukratzen und neu zu
Stand: 30.06.2016
62 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
9
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Bauhauptarbeiten
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
verfugen. Fugenmaterial in Anlehnung an den Bestand. Der Aufwand für die beschriebene
Leistung ist vor Angebotsabgabe durch eine Besichtigung vor Ort einzuschätzen.
Sanierung Eingangspodeste
Die vorhandenen Gitterroste vor den Hauseingängen und Hoftüren sowie in den beiden
Kellerabgängen sind zu demontieren und zu entsorgen. Die Aussparungen im Pflaster sind
gründlich zu reinigen und gegebenenfalls zu egalisieren, Der AN liefert neue feuerverzinkte
Gitterroste, maßlich angepasst an die Aussparungen vor Ort.
Mengenansatz: ca. 23 Stück
Terrazzo
Der Abbruch von Terrazzoböden ist nicht vorgesehen. Eingestuft wurde die Sperrschicht
unterhalb des Terrazzo wie folgt:
Abfallschlüssel AVV-Nr.:17 03 03
AVV Bezeichnung:Kohlenteer und teerhaltige Produkte
Status des Abfalls:gefährlich
Zuordnungswert:> Z2
Anfallort des Materials: Teerhaltige Sperrschicht Badezimmer
Sicherungsmaßnahmen Außenbereich
Entsprechend Schnittstellenliste zum GU-Vertrag ist der AN verpflichtet, die
Sicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Hauseinführungen Elektro durch
Suchschachtung (Handschachtung) nach evt. vorhandenen Leitungsführungen von
Medienträgern vorzunehmen.
Stand: 30.06.2016
63 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
9
1
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Bauhauptarbeiten
Bauhauptarbeiten
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
2.9.1
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Bauhauptarbeiten
2.9.1.10
Bauhauptarbeiten wie in der Leistungsbeschreibung
beschrieben
1
2.9.1
Bauhauptarbeiten
Stand: 30.06.2016
psch
Summe:
64 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
9
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Bauhauptarbeiten
Ausgabeumfang:
OZ
Gesamtbetrag
in EUR
Zusammenstellung
2.9.1
Bauhauptarbeiten
2.9
Summe
Stand: 30.06.2016
65 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
10
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Bauendreinigung
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
2.10
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Bauendreinigung
Leistungsbeschreibung
Bauendreinigung in den Wohnungen:
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
Wand- und Deckenflächen
Bodenflächen (inkl. Sockel) aus Dielung / Linoleumbelag / Fliesen
Innen und außen Fensterreinigung inkl. Verglasung, Beschläge,
Innenfensterbänken
Fliesenspiegel, Wandfliesen
Heizkörper
Sanitärobjekte
Schalter- u. Steckdosen
Spüle und E-Herd / Backofen
WE-Türen und Innentüren: Türblätter, Zarge, Beschläge, Glasflächen
Balkone
Absturzsicherungen Fenster u. Dachterrassen
Außen-
u.
Mengenansätze: 4.379 Netto-Wohnfläche
Bauendreinigung in den Treppenhäusern:
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
Wand- und Deckenflächen
Bodenflächen (inkl. Sockel) aus Dielung / Linoleumbelag / Fliesen / Terrazzo
Innen und außen Fensterreinigung inkl. Verglasung, Beschläge, Außen- u.
Innenfensterbänken
Treppensetz- u. Trittstufen
Treppenwangen
Geländer und Handläufe
Schalter- u. Steckdosen
Treppenhausleuchten
Briefkastenanlagen
Hauseingangs-, Hof u- Kellerzugangstüren: Türblätter, Zarge, Beschläge und Verglasung
Mengenansätze: 10 Treppenhäuser, jeweils KG - 3.OG
Bauendreinigung Keller:
·
·
·
·
·
·
·
Wand- und Deckenflächen bzw. Deckendämmung
Decke: unterhalb der Decke befindliche Rohrleitungen und Kabel
Bodenflächen
Innen und außen Fensterreinigung inkl. Verglasung, Beschläge,
Innenfensterbänken
Schalter- u. Steckdosen
Innentüren und Trennwände inkl. Beschläge
Technikräume inkl. Installationen
Außen-
u.
Mengenansätze: ca. 1.300 m² Netto-Grundfläche
Bauendreinigung Dächer:
·
·
·
·
Stand: 30.06.2016
Flächen über Dachgeschoss
Verblechungen Brandwände, Verwahrungen etc.
Strangentlüfter, Dachlüfter
Einzelsekuranten
66 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
10
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Bauendreinigung
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
·
·
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Regenrinnen
Dachflächenfenster innen und außen
Mengenansätze: ca. 1.300 m² Dachfläche
Stand: 30.06.2016
67 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
10
1
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Bauendreinigung
Bauendreinigung
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
2.10.1
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Bauendreinigung
2.10.1.10
Bauendreinigung wie in der Leistungsbeschreibung
beschrieben
1
2.10.1
Bauendreinigung
Stand: 30.06.2016
psch
Summe:
68 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
10
Ausgabeumfang:
OZ
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Bauendreinigung
Gesamtbetrag
in EUR
Zusammenstellung
2.10.1
Bauendreinigung
2.10
Summe
Stand: 30.06.2016
69 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
11
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Preisabfragepositionen
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
2.11
Preisabfragepositionen
2.11.1
Preisanfragepositionen
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
2.11.1.10
Abbruch Terrazzoboden inkl. kontaminierter Sperrschicht
und Estrich, Aufbauhöhe insgesamt bis 12cm
Der AN übernimmt sämtliche Aufgaben für eine ordentliche
Abfallentsorgung. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen
(hier: Sperrschicht Badezimmer, Terrazzoboden Bad > Z2,
etc.)
erfolgt
für
Mengen
über
20
t
im
Einzelentsorgungsnachweisverfahren.
Die
Entsorgungsnachweise für diese Abfälle werden durch ein
vom AG bevollmächtigtes Ingenieurbüro (Novabiotec Dr.
Fechter GmbH) erstellt. Der Transport für die Entsorgung hat
durch den AN oder ein von ihm beauftragtes und
zertifiziertes Transportunternehmen bzw. über einen
Entsorgungsfachbetrieb zu erfolgen.
Abfallschlüssel AVV-Nr.:17 03 03
AVV Bezeichnung:Kohlenteer und teerhaltige Produkte
Status des Abfalls:gefährlich
Zuordnungswert:> Z2
Anfallort
des
Materials:
Teerhaltige
Sperrschicht
Badezimmer
1,00
m²
2.11.1.20
Beräumung und Entsorgung von Sperrmüll aus Keller und
Dachboden
1,000 m³
2.11.1.30
Abbruch von nichtragenden Rabbitzwände ca. 5 - 7 cm inkl.
Entsorgung
1,00
m²
2.11.1.40
Abbruch Schornsteinmauerwerk
1,000 m³
2.11.1.50
Überdeckung des offenen Spaltes zwischen Fensterprofil
und Leibung / Sturz mittels einer Verleistung aus
Kunststoffleisten, ca. 5cm breit
1,00
Stand: 30.06.2016
m
70 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
11
1
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Preisabfragepositionen
Preisanfragepositionen
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
2.11.1.60
Anstrich der Kellerwände mit Kunststoffdispersionsfarbe
1,00
m²
2.11.1.70
Wiederanarbeitung des Deckenputzes im Bereich der
Abbruchkanten der Wände. für Mehr- u. Mindermengen
gegenüber den in der Leistungsbeschreibung MalerInnenputzarbeiten benannten Mengen. Ausführung nur in
Kleinflächen.
1,00
2.11.1.80
m²
Innentür, Türblatt und Zarge aus Holz inkl. Schwelle für
Mehr- u. Mindermengen gegenüber den in der
Leistungsbeschreibung Tischler Innentüren benannten
Mengen
1
St
2.11.1.90
Glasausschnitt für Innentüren, ca. 50 x 160 cm, ESG 8mm
1
St
2.11.1.100
Ganzglastür mit Stahlzarge, Ausstattung wie in der
Leistungsbeschreibung Tischler Innentüren beschrieben
Abmessung: ca. 88,5/213,5 cm
ESG Glas 8mm mit 2 kugelgelagerten Bändern und
Ganzglastürschloss
Beschläge Drückergarnitur Klinke/ Klinke, Fabrikat Hoppe,
Modell Amsterdam, Ausführung in Alu natur
1
St
2.11.1.110
Stahlbetonwände mit Wandtrockenputz aus GK-Platten
12,5mm bekleiden, mit Ansetzbinder und punktförmiger
Verbindung, Platten- und Anschlussfugen mit einem
Fugenfüller planeben verspachteln, inkl. Bewehrung der
Fugen mit Bewehrungsstreifen und Abschleifen der
Verspachtelung in Q3-Qualität und notwendigen
Eckschienen sowie Bearbeiten der Übergangsfuge
Stahlbeton / GK mittels rissüberbrückender Gewebebinde
u. egalisierender Spachtelung
Stand: 30.06.2016
71 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
Tel: 030/ 658030
Fax: 030/6580325
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Projekt:
15011.9
2
11
1
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Preisabfragepositionen
Preisanfragepositionen
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
1,00
Einheitspreis
Gesamtbetrag
m²
2.11.1.120
Leibungen u. Stürze als Wandtrockenputz aus
Gipskartonplatten 12,5mm auf Stahlbeton/- MW- Wände mit
Ansetzbinder und punktförmiger Verbindung, Platten- und
Anschlussfugen mit einem Fugenfüller planeben
verspachteln, inkl. Bewehrung der Fugen mit
Bewehrungsstreifen und Abschleifen der Verspachtelung
in Q3-Qualität.
Alle senkrecht, waagerechten Flächen sind mit
Gipskartonbauplatten zu verschließen, die Eckkanten im
Übergang zum Wandputz mit Einlage Eckschutzschiene.
Zur Herstellung einer einheitlich planebenen Fläche
am Übergang v. b. Eckschutzschiene zum Wandputz, ist
großflächig die Spachtelmasse auf den vorh. Putz
aufzuziehen, zu glätten und in Q3- Qualität zu
verschleifen.
Übergang GK- Platte zum Fensterrahmen mit Göppinger
Profil.
Plattendicke: 12,5 mm GK
Leibungstiefe: bis 25 cm
Anschlagbreite: bis 5 cm
1,00
m
2.11.1.130
Metallständerwand aus GKB-Platten, Dicke 12,5cm,
Schallschutz 52dB Laborwert, ohne
Brandschutzbeanspruchung, für Mehr- u. Mindermengen
gegenüber den in der Leistungsbeschreibung benannten
Mengen
1,00
2.11.1.140
m²
Abhangdecke aus GKB-Platten, 1-lagig beplankt, ohne
Brandschutzanforderung
1,00
m²
2.11.1.150
Stand: 30.06.2016
72 von 75
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12489 Berlin
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
11
1
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Preisabfragepositionen
Preisanfragepositionen
Ausgabeumfang:
OZ / Pos.-Nr.
Menge Einheit
Einheitspreis
Gesamtbetrag
Vinylboden in Holzoptik, verklebt
1,00
m²
1,00
m²
2.11.1.160
Fertigparkett, Nutzschicht 5mm, verklebt
2.11.1.170
Stundensatz Meister für Stundenlohnarbeiten auf Anweisung
der Bauüberwachung
1
h
2.11.1.180
Stundensatz Facharbeiter für Stundenlohnarbeiten auf
Anweisung der Bauüberwachung
1
h
2.11.1.190
Stundensatz Helfer für Stundenlohnarbeiten auf Anweisung
der Bauüberwachung
1
2.11.1
Preisanfragepositionen
Stand: 30.06.2016
h
Summe:
73 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
12489 Berlin
Rudower Chaussee 12B
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Fax: 030/6580325
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
11
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Preisabfragepositionen
Ausgabeumfang:
OZ
Gesamtbetrag
in EUR
Zusammenstellung
2.11.1
Preisanfragepositionen
2.11
Summe
Stand: 30.06.2016
74 von 75
kba Architekten und Ingenieure GmbH
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Projekt:
15011.9
2
WE 6468 - Nipkowstraße
GU Innen
Ausgabeumfang:
OZ
Gesamtbetrag
in EUR
Zusammenstellung
2.1
Baustelleneinrichtung
2.2
Keller
2.3
Treppenhaus
2.4
Tischler Innentüren
2.5
Trockenbau
2.6
Bodenbelag
2.7
Maler- u. Innenputzarbeiten
2.8
Fliesenarbeiten
2.9
Bauhauptarbeiten
2.10
Bauendreinigung
2.11
Preisabfragepositionen
2
Summe
+ 19 % MwSt.
Bruttosumme
Stand: 30.06.2016
GU Innen
75 von 75
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
1
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
1. Vorhabenbeschreibung
1. Vorhabenbeschreibung
Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
beabsichtigt, in der Nipkowstraße 54-56 / Ecke Otto
Franke Straße 56-66 in 12489 Berlin das Bestandsgebäude
komplett zu sanieren und aufzustocken.
Das Gebäude mit derzeit 77 Wohnungen wurde 1939
errichtet. Es besteht aus einem Keller-, Erd- und 2
Obergeschossen, sowie einem nicht ausgebauten
Dachgeschoss mit insgesamt 10 Aufgängen.
Die tragende Konstruktion besteht aus Mauerwerkswänden
und Holzbalkendecken. Über dem Kellergeschoss und in
den Nassbereichen (Küchen und Bäder) sind Massivdecken
vorhanden. Die Bestandsdächer sind in Holzkonstruktion
als Pfettendächer in Satteldachform mit
Ziegeleindeckung ausgeführt.
Es ist eine Komplettsanierung mit Erneuerung aller
Stränge geplant. Die Hülle wird thermisch ertüchtigt.
Die Fassaden werden gedämmt und es werden neue
Kunststofffenster eingebaut. Gleichzeitig werden
Vorstellbalkone errichtet und das Dach aufgestockt. Es
entstehen 16 neue Wohnungen im Dachgeschoss. Dabei
werden die Dächer einschließlich der Decken über dem 2.
OG abgerissen.
Konstruktion neu im DG:
Die Konstruktion des Dachgeschosses ist als leichte
Holzkonstruktion geplant. Die Wände werden als
Holzständerwände mit einem aufgedoppelten WDVS
erstellt. Die Wände der Treppenräume werden massiv
ausgeführt. Das Dach wird als leicht geneigtes Dach mit
Zwischensparren- und Aufdachdämmung sowie harter
Bedachung ausgeführt. Die neue Decke über dem 2. OG ist
als Stahlbetondecke geplant. Darauf wird das neue
Dachgeschoss mit Dachterrassen errichtet. Die
vorhandenen Treppenräume führen bis in das
Dachgeschoss. Die Fenster werden als Kunststofffenster
mit Sonnenschutzverglasung ausgeführt. Der komplette
Innenausbau ist Teil des Leistungsumfanges.
Heizung:
Die Beheizung des Gebäudes erfolgt indirekt über einen
Fernwärmeanschluss der BTB. Die Heizstation mit der
Übergabe und der Warmwasserbereitung befindet sich im
Untergeschoss in der Otto-Franke-Straße 60 A. Die
Wärmeverteilung erfolgt mittels Zweirohrsystem. Als
Heizkörper werden in den Sanierungswohnungen
Plattenheizkörper mit profilierter Oberfläche und in
der Dachaufstockung Plattenheizkörper mit planer
Oberfläche eingesetzt. Alle Bäder mit Wanne oder Dusche
erhalten einen Handtuchheizkörper.
Lüftung:
Der notwendige Luftaustausch erfolgt in allen
Bestandswohnungen und in allen Wohnungen der
Aufstockung als freie Lüftung.
Sanitär:
Warmwasserbereitung, sowie die Wärmeerzeugung erfolgt
zentral über eine Wärmeübergabestation im Untergeschoss
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
2
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
des Hauses Otto-Franke-Straße 60 A. Für die
Warmwasserbereitung sind 3
Edelstahl-Speicher-Wassererwärmer je 500 Liter
Speicherinhalt vorgesehen. Die bisherigen 5
Trinkwasserhausanschlüsse werden mit dem neuen
Leitungsnetz auf 3 Anschlüsse reduziert. Die komplette
Sanitärinstallation inkl. neuer Objekte ist Teil des
Leistungsumfanges. Der Ausstattungsstandard der
sanitären Objekte und Armaturen in den
Sanierungswohnungen und der Dachaufstockung ist in
einfacher Qualität vorgesehen.
Elektro:
Ausgehend von einer neuen Zählerzentralisation aller
Elektrozähler im Kellergeschoss werden neue
Steigleitungen für Starkstrom bis in jede Wohnung
verlegt. Für die Allgemeinbereiche werden jeweils 2
Treppenhäuser zu einem Allgemeinzähler
zusammengefasst. Die Installationen in den Wohnungen
und Allgemeinbereichen werden inklusive der
erforderlichen Schutzmaßnahmen (RCD) gemäß DIN VDE
100-400 erneuert. In den Wohnungen werden neue
Unterverteilungen installiert. Neue Leitungen für die
Elektroversorgung werden nach dem TN-C-S-Netz
aufgebaut. Die Bäder erhalten einen Wandauslass. Die
Treppenhaus- und Kellerlichtinstallation sowie die
Hauseingangsbeleuchtung werden erneuert. Für die TV /
Internet-versorgung werden die vorhandenen
Wohnungszuleitungen weiterhin genutzt.
Für die Dachgeschossaufstockung wird die Ausstattung
entsprechend den Minimmalanforderungen nach RAL-RG 678/
DIN 18015-5 hergestellt. Neue Kommunikationsleitungen
(Telefon, Internet, TV) werden von den vorhandenen
Verteilerpunkten im Kellergeschoss in jede DG-Wohnung
verlegt.
Für alle Gebäudeteile sind neue Gegensprechanlagen
vorgesehen. Dazu werden neue Schwachstromleitungen bis
in jede Wohnung verlegt. Die
Hauseingangsklingeltableaus werden mit einem STADT UND
LAND-Logo versehen und erhalten eine Hinterleuchtung.
Bestandswohnungen:
Die Sanierung der Wohnräume beinhaltet folgende
Leistungen im Überblick:
Maurer- und Verputzarbeiten
Malerleistungen an Wänden und Decken
Fußbodenarbeiten
Tischlerarbeiten
Die Dielen in den Wohnräumen und im Flur des
Bestandsgebäudes werden soweit erforderlich
überarbeitet. In den Küchen werden die Dielen soweit
erforderlich überarbeitet und erhalten einen neuen
trittschalldämmenden PVC-Belag. Die Zimmertüren werden
gang- und schließbar gemacht bzw. bei Bedarf
ausgetauscht.
Das Wohnhaus ist während der Sanierung nicht bewohnt.
Zusammenfassung der Objektdaten mit Massenansätzen der
Schlüsselgewerke:
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
3
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
BestandNach SanierungAufgänge1010Anzahl WE7793Anzahl
GEkeinekeinem² Wfl3.224 m² 4.357 m², davon Neubau 1.133
m²m² BGF
4.271 m²
Wohngeschosse
7.265 m²
inkl. Dach und Keller
4.703 m²
Wohngeschosse
7.697 m²
inkl. Dach und Keller und BalkoneGeschosse3 + Keller 4
+ KellerBalkone/Terrassenkeine75 Vorstellbalkone/ 16
Dachterrassen Grundstücksgröße4.868 m²
(lt. Vermessungsunterlage von 1938)m² Fassadenfläche
WDVSca. 4.335 m²m² Fenster einzubauenca. 902 m²m² Maler
Wände ca. 17.200 m²m² Maler Deckenca. 4.700 m²m²
Fliesenarbeiten (Wand und Boden)ca. 3.350 m²m²
Bodenbelagsarbeitenca. 4.300 m²Sanitärstränge neu zu
installieren29 Sanitärstränge
2. Allgemeine Vorbemerkungen
2. Allgemeine Vorbemerkungen
2.1. Ausführung, Standards, ATV
Für die Ausführung gelten neben der ATV "Allgemeine
Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", DIN 18299 auch
die im Folgenden aufgeführten Hinweise. Leistungen, die
sich hieraus ergeben und in der Leistungsbeschreibung
nicht gesondert vermerkt sind, sind in die
Pauschalpreise einzurechnen.
2.2. Baustelleneinrichtung
Grundsätzlich sind die vorhandenen Verkehrsflächen für
den Verkehr frei zu halten. Die Inanspruchnahme von
Flächen für Gerätestellung, Lagerflächen usw. ist mit
dem AG, resp. dessen örtlicher Bauüberwachung mit
Plänen einzureichen, abzustimmen und durch diese
freigeben zu lassen. Ein Anspruch des AN auf
Lagerflächen udgl. dem Grunde nach besteht nicht und
können nur zur Verfügung gestellt werden soweit freie
Flächen vorhanden sind und keine anderen Gründe gegen
eine Nutzung sprechen. Lagerflächen innerhalb des
Gebäudes können nur in Teilbereichen in Abstimmung mit
dem AG zur Verfügung gestellt werden.
Sollten dem Auftragnehmer Flächen zur Nutzung
bereitgestellt werden, obliegt dem AN in Folge die
Sorgfaltspflicht für die zur Nutzung freigegebenen
Flächen und Räumlichkeiten. In diesem Zusammenhang
verpflichtet sich der AN, vor Ausführugsbeginn eine
Beweissicherung in Form einer Fotodokumentation
durchzuführen. Vom AG bereitgestellte Räume sind
verschlossen zu halten.
Die Baustelle ist innen wie außen
und zu reinigen. Bei winterlichen
Schnee- und Eisfreiheit innerhalb
Grundstücksgrenzen zu sorgen. Das
leer.
täglich zu beräumen
Bedingungen ist für
der
Haus steht komplett
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
4
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
2.3. Verkehrsverhältnisse auf bzw. zum Grundstück des
AG
Grundsätzlich gilt die StVO. Befestigte Strassen und
Wege soweit vorhanden, sind vom AN eigenverantwortlich
unter Einbeziehung des AG, resp. dessen örtlicher
Bauüberwachung bei gewünschter Nutzung zu prüfen und
den Zustand im Bestand zu dokumentieren. Die Zustimmung
für die Nutzung ist auf dieser Grundlage vorher
einzuholen. Kommt der AN diesen Pflichten nicht nach
gehen auch solche Beschädigungen, die dem AN nicht
unmittelbar nachzuweisen sind, zu seinen Lasten. Die
öffentlichen Straßen sind als Lagerflächen nicht und
zum Be- und Entladen nur sehr eingeschränkt nutzbar.
2.4. Medien, Ver- und Entsorgung
Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Elektroenergie sind
im Gebäude noch vorhanden. Bei der Abwasserentsorgung
bezieht sich dies auf Abwässer, die in die Schmutz- und
Regenwasserkanäle eingeleitet werden dürfen. Sonstige
Abwässer, z. B. Kühlwasser bei Schneidarbeiten,
Abwasser von der Reinigung von Werkzeugen usw. hat der
AN in eigenen Behältern zu sammeln und auch auf eigene
Kosten zu entsorgen. Die anfallenden Abfälle des AN
sind nach Abfallarten zu trennen und bis zur Entsorgung
in geschlossenen Behältern zu lagern. Die Standorte für
die Aufstellung sind mit Lageskizzen einzureichen und
mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Die
Entsorgung im Auftrag des AG gem. Leistungspositionen
beinhaltet grundsätzlich die Übergabe der
entsprechenden Entsorgungsnachweise an den AG.
2.5. Gebühren
Alle Gebühren wie z.B. Stellgenehmigungen, Bauwasser,
Baustrom, Nutzungsentgelte u. dgl., die im Zusammenhang
mit der zu erbringenden Leistung stehen sind in die
Pauschalpreise einzukalkulieren, werden nicht gesondert
vergütet und sind Sache des AN.
2.6. Bauablauf
Das Gebäude ist während der Sanierungsarbeiten komplett
unbewohnt. Dem AN obliegt die Koordinierung aller
Leistungen im Interesse eines reibungslosen
Bauablaufes. Alle sich aus den Leistungsbeschreibungen
ergebenden technischen und technologischen Konsequenzen
sind vom Auftragnehmer selbst zu ermitteln und im
Angebot zu berücksichtigen. Der Transport der
Arbeitsmittel und Materialien erfolgt über
Treppenhäuser.
2.7. Stundenlohnarbeiten
Der herangezogene Verrechnungsatz für
Stundenlohnarbeiten für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-und
Gehaltskosten, Lohn und Gehaltsnebenkosten,
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
5
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und
Gewinn. Die Stundensätze sind im Anschreiben zum
Angebot durch den AN zu benennen.
2.8. Schutz fremder Leistungen
Der vorgefundene Zustand einzelner gefährdeter Bauteile
ist vor der Nutzung durch den AN zu dokumentieren. Der
Bauüberwachung des Bauherrn ist eine Kopie zu
übergeben. Schäden, die am Objekt nachweislich durch
die Baumaßnahmen entstanden sind, sind noch während der
Baumaßnahme zu beheben.
2.9. Produktwahl
Wird bezüglich der Planung, Berechnung und Ausführung
von Bauteilen im LV ein Verweis auf nationale
technische Zulassungen oder nationale technische
Spezifikationen gesetzt, oder der Einsatz von
bestimmten Produkten präferiert, so ist für
ausländische Bieter oder Produkte die Bezugnahme auf
gleichwertige Normen zulässig. Zum Nachweis der
Gleichwertigkeit kann eine technische Beschreibung des
Herstellers dienen, die die Gleichwertigkeit erklärt
oder ein Prüfbericht einer öffentlich anerkannten
Stelle vorgelegt werden.
2.10. Ortsbesichtigung
Der AN hat die Möglichkeit eine Ortsbesichtigung
vorzunehmen. Der AN erklärt mit der Unterschrift auf
dem Angebot, dass er sich vor Angebotserstellung mit
den örtlichen Gegebenheiten, insbesondere Zuwegung,
Gelände, gebäudespezifische und räumliche Verhältnisse
in Augenschein genommen hat. Der AN erklärt, dass die
sich ergebenen Besonderheiten aus den örtlichen
Bedingungen in die Einheitspreise einkalkuliert wurden.
2.11 Abfall- und Entsorgungskonzept
Das Entsorgungskonzept wurde extern durch die
NovaBiotech Dr. Fechter GmbH erstellt. Aus der
"bauteilbezogenen Übersicht der Probenahmen Schadstoffe
/ ungefährliche und gefährliche Abfälle" sowie aus dem
"Formblatt 1 Entsorgungskonzept Mengenberechnung" sind
die Volumina und die Gewichtsangaben der einzelnen
Bauteile mit Angabe des Abfallstatus zu entnehmen. Die
NovaBiotech Dr. Fechter GmbH wurde seitens des AG mit
dem Abfallmanagement beauftragt.
Abbrucharbeiten Arbeiten mit und Entsorgung von
gefährlichen Bauabfällen
Die Beseitigungs- und Verwertungswege der gefährlichen
Abfälle sind mit Begleit-, Übernahme- und/oder
Wiegescheinen zu belegen. Als Erzeuger gilt der AG. Die
Abfallerzeugernummer des AG für dieses Bauvorhaben ist
bereits beantragt.
Der AN übernimmt sämtliche Aufgaben für eine
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
6
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
ordentliche Abfallentsorgung. Die Entsorgung von
gefährlichen Abfällen (Schüttung Decke > Z2,
Ziegelmauerwerk Schornsteine > Z2, Teerhaltige
Sperrschicht Badezimmer, Terrazzoboden Bad > Z2, etc.)
erfolgt für Mengen über 20 t im
Einzelentsorgungsnachweisverfahren. Die
Entsorgungsnachweise für diese Abfälle werden durch ein
vom AG bevollmächtigtes Ingenieurbüro (Novabiotec Dr.
Fechter GmbH) erstellt. Der Transport für die
Entsorgung hat durch den AN oder ein von ihm
beauftragtes und zertifiziertes Transportunternehmen
bzw. über einen Entsorgungsfachbetrieb zu erfolgen.
Die Signatur von Begleit-/Übernahmescheinen als
Beförderer hat mit einem zertifizierten elektronischen
Nachweisverfahren (z. B. ZEDAL) zu erfolgen.
Sämtliche Dokumente der Entsorgung (u.a. Wiegescheine
aller abgefahrenen gefährlichen Abfälle) sind
entsprechend den Vorgaben des AG nach Abschluss der
Arbeiten (spätestens nach 4 Wochen) der Fachbauleitung
zu übergeben. Die Abfallbilanz hat mit Stellung der
Schlussrechnung zu erfolgen.
Die anfallenden Kosten der Entsorgung der gefährlichen
Abfälle im Einzelentsorgungsverfahren, wie Gebühren für
das Andienungsverfahren, die SBB Gebühren,
Entsorgungskosten (ohne Transport) trägt der AG. Die
Kosten für Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, fach- und
sachgerechte sowie transportgerechte Lagerung/Aufnahme
des Abbruchmaterials und Transport der gA zum Entsorger
sind in den Grundpositionen des AN einzukalkulieren.
Der AN erhält mit Ausschreibung ein Entsorgungskonzept
für die Abfallverwertung/-beseitigung durch den AG.
Der AN verpflichtet sich, alle Dokumente der
Vorabkontrolle für die Entsorgungen im
Sammelentsorgungsverfahren entsprechend den
Anforderungen des externen Ingenieurbüros beizubringen.
Grundsätzlich sind Transport und Entsorgung über
Entsorgungsfachbetriebe sicher zu stellen. Bei
Transporten ist mindestens die Transportgenehmigung für
die anstehende Abfallart vorhanden sein.
2.12 Bauüberwachung, Qualitätssicherung, Berichtswesen
Die Baustelle ist ganztägig mit einem kompeteneten
deutschsprachigen Bauleiter zu besetzen. Es sind
wöchentliche Bauberatungen durchzuführen. Diese
Bauberatungen sind nach spätestens 3 Arbeitstagen
mittels Protokoll zu dokumentieren. Der Bauherr stezt
einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
ein. Alle Vorschriften des SIGE- Planes sind konsequent
einzuhalten.
Gewerkeweise Qualitätssicherung: Der AN ist
verpflichtet, ein gewerkeweises QS-Konzept vor
Ausführung vorzulegen. Die fachgerechte Ausführung
seiner - insbesondere verdeckter - (Teil-)Leistungen,
die nach Fertigstellung nicht mehr überprüfbar sind,
hat der AN im Sinne einer Qualitätssicherung
schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentationen sind
der Bauüberwachung gegliedert nach Gewerken
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
7
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
baubegleitend in Papierform und nach Abschluss der
Baumaßnahme in digitaler Form zu übergeben, inkl. einer
Fotodokumentation.
Sämtliche technischen Abnahmen sind rechtzeitig
anzukündigen und zu dokumentieren. Zum Abschluss des
Bauvorhabens ist eine Dokumentation nach Vorgabe des AG
zu übergeben inkl. aller technischen Revisionspläne.
2.13 Hinweise zur Baustellen- und Arbeitssicherheit
Der Auftragnehmer trifft alle seinerseits
erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der
technischen Sicherheit und des Unfallschutzes bei der
Baudurchführung auf der Baustelle. Dies beinhaltet auch
die Pflichten des Unternehmers gemäß
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 8 sowie BGV A 1 § 6
Abs. 2 (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber).
Bei der Ausführung der Leistungen sind in Bezug auf die
technische Sicherheit und den Gesundheitsschutz der
Beschäftigten sowie Anwesenden auf der Baustelle die
einschlägigen Gesetze, Vorschriften und Regeln
einzuhalten.
Das betrifft sowohl staatliche Gesetze und Verordnungen
wie u.a.: Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesez,
Betriebssicherheitsverordnung,
Arbeitsstättenverordnung, Gerätesicherheitsgesetz,
Technische Regeln für Gefahrstoffe, als auch die
geltenden Berufsgenossenschaftlichen
Unfallverhütungsvorschriften - BGV, Regeln - BGR,
Informationen - BGI, Grundsätze - BGG sowie sonstigen
ZH1-Schriften, Merkblättern und Richtlinien der Bau BG
bzw. der BG, bei denen der Auftragnehmer versichert
ist.
Der Auftragnehmer hat die nach ArbSchG und BGV A 6§ 2
zu bestellende und für ihn tätige Fachkraft für
Arbeitssicherheit mit den entsprechenden Kontaktdaten
schriftlich an die Bauleitung / den
Sicherheitskoordinator zu benennen.
Vor Beginn der Baustellentätigkeit muss der
Auftragnehmer eine Gefährdungsbeurteilung gemäß
Arbeitsschutzgesetz ArbSchG §§ 5 und 6 bezogen auf
seine Leistungen auf der Baustelle vornehmen und im
Ergebnis dieser bei Erfordernis entsprechende
schriftliche Regelungen (z.B. Betriebsanweisungen für
Abbruch und Montagen, Umgang mit Gefahrstoffen u.a.)
erlassen. Diese Anweisungen sind auf der Baustelle
vorzuhalten und das Baustellenpersonal ist darüber
aktenkundig zu belehren.
Den Weisungen der seitens des Bauherrn eingesetzten
Bauüberwachungspersonales und Sicherheitskoordinators
ist unbedingt Folge zu Leisten. Das gilt auch für die
seitens des Auftragnehmers auf der Baustelle
eingesetzten SUB - Unternehmen.
Der AN stattet seinen Verantwortungsbereich der
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
8
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Baustelle auf der Grundlage der BGV A1-"Grundsätze der
Prävention", der Arbeitsstättenverordnung sowie dem
BG-Baustein A 2 "Erste Hilfe" mit entsprechenden
Einrichtungen/Ausrüstungen aus und benennt mindestens
einen auf der Baustelle anwesenden ausgebildeten
Ersthelfer mit Name und Tel.-Nummer.
Der AN legt vor Beginn der Arbeiten der örtlichen
Bauleitung folgende Unterlagen vor:
Verzeichnis der auf der Baustelle eingesetzten
SUB-Unternehmen (soweit zu diesem Zeitpunkt bekannt).
Diese sind dem AG vor Baubeginn anzuzeigen.
Unterweisungs-/Belehrungsnachweise der Mitarbeiter über
das allgemeine Verhalten auf Baustellen - geregelt im
Arbeitsschutzgesetz § 12 (1) und BGV A1 § 7
schriftliche Arbeitsanweisungen und Belehrungsnachweise
für Montage-und Demontagearbeiten nach BGV C 22 § 17
und Arbeitsschutzgesetz §§ 9 und 12
Nachweise der arbeitsmedizinischen
Vorsorgeuntersuchungen der Mitarbeiter bei
gesundheitsgefährdenden Arbeiten gemäß BGV A4 bzw.
Baustein A 178 der Bau Berufsgenossenschaft (gelbe
Mappe)
Kopien der fachleistungsspezifischen Anzeigen an das
Landesamt für Gesundheitsschutz und technische
Sicherheit (Berlin) bzw. das zuständige
Gewerbeaufsichtsamt (andere Bundesländer) sowie die
zuständige Berufsgenossenschaft des Auftragnehmers über
den Umgang mit Gefahrstoffen, sofern diese Anzeigen
entsprechend der dafür geltenden Technischen Regeln
erforderlich sind (z. B. Umgang mit künstlichen
Mineralfasern TRGS 521)
Schweiß,- Schneid,- Löt,- und Trennschleifarbeiten sind
genehmigungspflichtig und vor Ausführung der Arbeiten
mit dem entsprechenden Formular der BauBG beim AG
anzumelden.
2.14 Kampfmittelfreiheit
Eine Kampfmittelberäumung durch ein Fachunternehmen
wurde im November 2015 durchgeführt. Es wurden keine
relevanten Funde gemacht.
3. Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB)
3. Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB)
3.1 Präambel
Alle Anforderungen, die sich auf die Ausführung
beziehen, hat der Bieter in seiner Kalkulation
vollumfänglich berücksichtigt.
Die angebotenen Leistungen müssen funktions-, betriebsund schlüsselfertig erstellt werden und vollständig
sein.
Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift unter der
Angebotssumme, dass er diese Leistungsbeschreibung und
die Anlagen auf ihre Vollständigkeit hin überprüft hat.
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
9
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Er erklärt ferner, dass er keine
wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat er
im Falle seiner Beauftragung zusichert, bei Verwendung
von patentierter oder in irgendeiner anderen Form
geschützter Ausführung keine in- oder ausländischen
Schutzrechte zu verletzen und keine zusätzlichen Kosten
zu berechnen. Der Bieter stellt den Auftraggeber von
allen Ansprüchen und Schäden frei, welche von Dritten
wegen Patent- und/oder Urheberrechtsverletzungen
geltend gemacht werden.
Die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung versteht
sich als fertige Leistung einschließlich sämtlicher
Neben-, Zusatz- und notwendigen besonderen Leistungen
sowie Materialien und Hilfsmittel, ohne dass der
Auftraggeber zusätzliche Leistungen zur kompletten
Fertigstellung erbringen muss.
3.2 Fertigstellungsfristen
Zwischentermine und Fertigstellungsfristen werden im
Werkvertrag vereinbart.
Der AN wird innerhalb von 4 KW nach Beauftragung einen
nach Häusern gegliederten Detailterminplan für die
Ausführung von Dach, Fenster/Fassade, Ausbaugewerken
und Gebäudetechnik erstellen.
Des weiteren ist der AN verprflichtet, spätestens 2
Monate vor der bezugsfertigen Fertigstellung der Häuse
einen Abnahmeterminplan vorzulegen. Dieser soll auch
die öffentlich-rechtlichen Abnahmen, die VOB-Abnahmen
mit dem AN sowie den Beginn der Bezugsfertigkeit
darstellen.
3.3 Geltungsbereich und Leistungsumfang
Die nachstehenden Angaben und Hinweise gelten für alle
Gewerke dieser Ausschreibungsunterlagen
Baustelleneinrichtung, Abbruch, Rohbau, Ausbau, Fassade
und TGA. Die Leistungen des AN haben auf Grundlage der
vom AG übergebenen Planungen und Angaben unter
Beachtung der aktuellen und einschlägigen
Gesetze und behördlichen Vorschriften
Bestimmungen der Landesbauordnung des Landes Berlin
Musterverordnungen
Vorgaben der Ver- und Entsorgungsunternehmen
Normen und technischen Regeln (z.B. DIN) und
anerkannten Regeln der Technik
Unfallverhütungsvorschriften und Vorgaben des
Arbeitsschutzes
Festlegungen und Anweisungen des SiGeKo
Vorgaben/Anordnungen der Berufsgenossenschaften und
Baubehörden
bauaufsichtlichen Zulassungen und Genehmigungen
Herstellervorschriften, technische Regeln und
Empfehlungen der Fachverbände, soweit diese von den mit
den jeweiligen Techniken befassten Fachleuten als
aktuell und technisch richtig angesehen werden.
Vorschriften und Auflagen des Straßen- und Tiefbauamtes
und anderer Behörden
Auflagen der Baugenehmigungen
sämtliche sonst für die Errichtung, Einrichtung,
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
10
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Zulassung, Abnahme und Inbetriebnahme von Bauten,
Anlagen und Einrichtungen geltenden Vorschriften sowie
alle weiteren Unterlagen gemäß Unterlagenverzeichnis zu
erfolgen.
In der VOB/A, B und speziell in der VOB/C direkt oder
durch Verweis auf anderen Normen beschriebene
Ausführungen gelten als Mindeststandards, wenn in der
FLB oder den zugehörigen Unterlagen keine
weitergehenden Anforderungen beschrieben sind.
Alle Materialien, Konstruktionen, Bauteile und
Leistungen sind so auszulegen, dass sie ihre Funktion
dauerhaft ausüben und die geforderten Eigenschaften
dauerhaft behalten.
Es dürfen nur Produkte/ Ausführungen/ Systeme verwendet
werden, deren langfristige Haltbarkeit/Bewährung in der
Baupraxis nachweislich gegeben ist.
Alle verwendeten Baustoffe müssen für die Nutzung
gesundheitlich unbedenklich sein.
Der AN muss die Arbeiten so umfassend ausführen, dass
alle Anforderungen an Bauteile und Leistungen
lückenlos erfüllt sind, dies beinhaltet z.B. auch die
Anforderungen an Brandschutz, Schallschutz, Wärme/
Feuchteschutz und Korrosionsschutz.
Bauteile und Bauweisen, die einer bauaufsichtlichen
Zulassung bedürfen sind nachzuweisen.
Die in den Architektenplänen ausgewiesenen z.B. lichten
Höhen sind einzuhalten.
Die Ausführung sämtlicher Bauteile und Konstruktionen
erfolgt auf der Grundlage der Ausführungsunterlagen mit
Freigabevermerk des Auftraggebers bzw. des Planers des
Auftraggebers.
Sofern in der nachstehenden Leistungsbeschreibung
Einbauorte/-bereiche genannt bzw. Leistungen
aufgezählt sind, verstehen sich diese beispielhaft als
Teil einer nicht abschließenden Aufzählung.
Angegebene Materialstärken werden gemäß FLB und
Ausführungsplanung des Architekten bzw. gemäß
freigegebener Werk- u. Montageplanung des AN
ausgeführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der
Durchführung seiner eigenen Arbeiten alles zu tun und
nichts zu unterlassen, um Beschädigungen z.B. an den
Nachbarbebauungen oder am öffentlichen Straßenland zu
verhindern.
Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 2 KW nach
Beauftragung einen Baustelleneinrichtungsplan
vorzulegen.
3.4 Material, Stoffe und Bauteile
Alle einzubauenden Materialien, Baustoffe, Geräte usw.
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
11
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
sind stets vor Witterungseinflüssen zu schützen. Bei
Nichteinhaltung kann der Auftraggeber verlangen, dass
die bereits eingebauten Materialien, Baustoffe, Geräte
usw. gegen neue Produkte unverzüglich ausgetauscht
werden.
Gütenachweis bzw. Qualitätssicherung Zur
Qualitätssicherung dürfen nur Materialien und Teile in
Originalverpackungen und/oder Originalbehältern auf die
Baustelle geliefert werden. Die Lieferscheine sind im
Bedarfsfall nach Aufforderung der Bauleitung des
Auftraggebers unverzüglich vorzulegen.
Der AN ist verpflichtet, sämtliche Maßnahmen zur
Qualitätssicherung in seiner Preisfindung zu
berücksichtigen.
Grundsätzlich sind Aufbauten, zum Beispiel
Gipskartonkonstruktionen, Wärmedämmverbundsysteme,
Abdichtungssysteme, brandschutztechnische Anstriche
usw. systemgerecht aus Materialien eines Herstellers zu
verwenden und nach Herstellervorgaben einzubauen.
Einbauteile sind nach den Vorschriften der Hersteller
zu behandeln, einzubauen und anzuarbeiten.
Ein Bautagebuch muss seitens des Auftragnehmers geführt
werden und in Abstimmungen turnusmäßig (wöchentlich) an
die vom Auftraggeber beauftragte Bauüberwachung
übermittelt werden.
Bei der Ausführung von Beschichtungen, Abdichtungen
u.ä. sind die vom Auftraggeber geforderten
Schichtstärken durch zerstörungsfreie Messungen vom
Auftragnehmer auf Anfrage nachzuweisen. Die
Messprotokolle sind an die Bauleitung des Auftraggebers
auf Nachfrage vorzulegen. Bei Unterschreitung der
geforderten Schichtstärken ist der Auftragnehmer
verpflichtet, die Leistungen entsprechend den
Vorschriften bzw. Richtlinien auszuführen bzw. zu
wiederholen.
Materialauswahl: Die Fabrikats- und Typenangaben in der
FLB und den beigefügten Anlagen dienen zur Bestimmung
der Mindestqualität und gelten als produktneutral oder
in gleichwertiger Qualität im Sinne der VOB, Teil A.
Bei Abweichungen von den als Richtqualität vorgegebenen
Fabrikaten ist die Gleichwertigkeit anhand von
technischen Datenblättern und Prüfzeugnissen vom AN
nachzuweisen. Die im Angebot ausgewiesenen und im
Vergabeverfahren geprüften Materialien sind zu
verwenden.
Grundsätzlich gilt bei Qualitätsvorgaben, dass
gleichwertige Fabrikate darüber hinaus vorgestellt
werden können. Der Auftragnehmer muss vergleichbare
Muster für die Ausführung in ausreichender Qualität
vorstellen, d.h. z.B. mit Materialmustervorlagen,
Datenblätter etc., damit eine Entscheidungsgrundlage
für den Auftraggeber gegeben ist. Über die angebotenen
Systeme oder weiteren Muster und deren
Gleichwertigkeiten entscheidet der AG. Abweichungen zu
Fabrikatsvorgaben, speziell zu Oberflächen und
Objekten, sind nur in Ausnahmefällen zulässig und
bedürfen der Genehmigung des AG.
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
12
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
3.5 Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungenvon
Baustoffen
Die nachfolgenden Baustoffe dürfen weder für Bauteile
noch für Baunebenprodukte verwendet werden:
asbesthaltige Baustoffe
Bauteile aus Blei
Baustoffe, die vollhalogenierte oder teilhalogenierte
Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW, HFCKW, CFCI)
enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe
hergestellt wurden
Dach- und Dichtungsbahnen aus Polyvinylchlorid (PVC)
Tapeten und sonstige Bauteile im Innenbereich
einschließlich der Installation für die
Elektroversorgung (Kabel, Leitungen, Rohre etc.) aus
Polyvinylchlorid (PVC)
Dämmstoffe, die Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten
Nachstehende Materialien dürfen nur unter Beachtung
folgender Voraussetzungen verwendet werden:
Es dürfen nur Span- und Verbundplatten verwendet
werden, die formaldehydfrei sind oder deren
Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im
Prüfraum nicht überschreitet. Gesundheitsschädigende
Verleimungen, zum Beispiel mit Isocyanaten, sind nicht
gestattet.
Beim vorbeugenden Holzschutz sind alle konstruktiven
Maßnahmen zum Holzschutz auszuschöpfen. Der Einsatz
chemischer Mittel ist auf das notwendige Maß zu
beschränken und nach Möglichkeit zu vermeiden.
Es sind umweltverträgliche, lösemittelarme
Oberflächenbehandlungs-, Anstrich- und Klebstoffe sowie
Lacke vorzugsweise mit dem Umweltzeichen für
schadstoffarme Lacke mit "Blauer Engel" zu verwenden.
Unter Berücksichtigung der Aspekte der
Umweltverträglichkeit sind nur biologisch schnell
abbaubare Schalöle, Schmierstoffe und
Hydraulikflüssigkeiten zu verwenden, gekennzeichnet mit
dem Umweltzeichen Blauer Engel gem. RAL-UZ 64 bzw.
RAL-UZ 79
Für die eingesetzten Materialien sind Prüfzeugnisse
vorzulegen. Sie sind umfassend zu kennzeichnen und in
einem Baustoffkataster zu dokumentieren. Bei
Nichtbeachtung sind die widerrechtlich eingebauten
Baustoffe und Materialien auf Kosten des Auftragnehmers
unverzüglich zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen
oder einem umweltgerechten Recyclingverfahren
zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien zu
ersetzen, die nicht unter diese Verwendungsverbote und
Beschränkungen fallen.
3.6 Ausführungsunterlagen
3.6.1 Ausführungsplanung
Die Ausführungsplanung wird durch den Architekten
erstellt. Dem AN ist bekannt, dass die Planungen des
Architekten noch weiter präzisiert werden. Den
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
13
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Ausschreibungsunterlagen liegen Leitdetails sowie
Grundrisse und Ansichten bei.
Alle weiteren Ausführungsunterlagen, zum Beispiel
statische Nachweise für Baubehelfe (z.B. Traggerüste),
Werkplanungen jeglicher Art einschließlich Werk- und
Montagepläne, Nachweise für Befestigungskonstruktionen,
Schlosserkonstruktionen etc. sowie Revisionsunterlagen
sind vom Auftragnehmer zu erstellen, in die
Gesamtangebotskosten einzukalkulieren und an den
Auftraggeber zu übergeben.
Erforderliche Kosten für zusätzliche Prüfläufe der
Planer sowie Prüfingenieure auf Grund von Änderungen
der Werkplanung gegenüber der Ausführungsplanung durch
den AN sind durch den AN zu tragen.
Vor Erstellung der Montageplanung durch den AN sind
erforderliche Bereiche, z.B. für Geländerkonstruktionen
der Dachterrassen, aufzumessen und die Maße vor Ort zu
prüfen. Abweichungen zur Ausführungsplanung sind mit
dem Architekten des AG abzustimmen.
Die Ausführung sämtlicher Bauteile und Konstruktionen
erfolgt stets auf der Grundlage der Ausführungsplanung
des Architekten und der Werkplanung des AN mit
Freigabevermerk des Architekten und der vom
Auftraggeber bzw. dessen Vertreter freigegebenen
Referenzmuster. Die vom Auftraggeber freigegebenen
Referenzmuster sind vom Auftragnehmer auf der Baustelle
sicher aufzubewahren. Sie sind im Rahmen der
Bemusterungen zu dokumentieren,
Nicht mit Freigabevermerk versehene
Ausführungsunterlagen dürfen nicht verwendet werden,
ebenso Produkte, Materialien usw., die nicht vom
Auftraggeber freigegeben bzw. bemustert wurden. Wenn
nicht anders angegeben, sind die Ausführungsunterlagen
des AN mindestens vier Wochen vor dem geplanten
Zeitpunkt der Materialbestellungen beziehungsweise der
Produktion zur Prüfung und Freigabe beim Auftraggeber
vorzulegen.
Vor Freigabe der endgültigen Ausführungspläne durch den
Auftraggeber bzw. des zuständigen Planers des AG und
der Muster durch den Auftraggeber bzw. dessen Vertreter
dürfen Materialien nicht bestellt werden bzw. mit der
Produktion nicht begonnen werden. Erforderliche
Zeiträume für die Material-/Produktbemusterungen sind
zu berücksichtigen. Die Bestimmungen gelten auch für
Muster und Unterlagen aller einzusetzenden Produkte,
Materialien, Stoffe usw., wie technische
Produktbeschreibungen, Ausführungsbeschreibungen,
Prüfbescheide, Zulassungen, Nachweise, Produktkataloge
/-prospekte, Pflegeanleitungen, Messprotokolle usw.
einschließlich Lieferscheine und Transportunterlagen.
3.6.2 Bemusterungsliste
Die Bemusterungsliste enthält auf das jeweilige Gewerk
und / oder Bauteil bezogen die geforderten
Qualitätsmerkmale, die Gestaltungs- Oberflächen- u.
Farbvorgaben sowie Produkt- oder Fabrikatsangaben auf
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
14
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Basis der Anforderungen des AG und des Architekten. Zur
Angebotsabgabe hat der Bieter die von ihm angebotenen
Fabrikate und Produkte in die übergebene
Bemusterungsliste einzutragen und zusammen mit den
übrigen Angebotsunterlagen zur Submission vorzulegen.
Die Angaben des Bieters sind zwingend erforderlich für
die Prüfung und Wertung des Angebotes.
Zur Festlegung der zur Ausführung kommenden Fabrikate
und Qualitäten und zur Bestätigung derselben durch den
AG und den Architekten dient die Bemusterung, die dem
AN obliegt. Grundlage der Bemusterung ist die
Bemusterungsliste des Architekten.
Der detaillierte Ablaufprozess für die Bemusterungen
ist durch den AN aufzustellen und in Form eines
Bemusterungsterminplans an den AG und Architekten zu
übergeben und zwischen den Parteien abzustimmen und
einvernehmlich festzulegen. Dieser
Bemusterungsterminplan ist durch den AN spätestens 4
Wochen nach Vertragsabschluss vorzustellen und mit dem
AG abzustimmen. In diesem Zusammenhang ist ebenso eine
Bemusterungsliste zu übergeben, auf dessen Basis mit
dem AG und dem Architekten abzustimmen und festzulegen
ist, welche Bemusterungsart (Kataloge, Handmuster,
1:1-Muster, sofern erforderlich) anzuwenden ist.
Nachstehend ist der Grobablauf für die Bemusterungen
formuliert. Für die Bemusterung und deren Ablauf gilt
Folgendes:
Spätestens 10 Werktage (14 Kalendertage) vor dem im
Detailterminplan (Leistungsumfang des AN) ausgewiesenen
Termin "Beginn der Bemusterung" wird der AN den AG
schriftlich zur Mitwirkung bei der Bemusterung
auffordern. Gegenstand der Bemusterung sind folgende
Leistungen:
Fassadenmaterialien und deren Gestaltung als
Gesamtfassade entsprechend Farbkonzept des Architekten
sämtliche Oberflächen und sichtbare Einbauten des
Gebäudeinneren in den Wohnungen und Treppenhäusern
entsprechend Farbkonzept des Architekten (insbesondere
Wände, Decken, Böden, Türen, Schalter, Steckdosen,
sonstige Bedientableaus, Fenster, Fensterrahmen,
Armaturen, Sanitärobjekte, Türklinken und Türknaufe,
Beschläge im weitesten Sinne, Klingel- und
Sprechanlagen, Türöffnungsschließanlagen sowie
Briefkastenanlagen hinsichtlich der verwendeten
Materialien, Farben bzw. Qualitäten und der Art und
Weise der Oberflächenbehandlung)
Bei der Bemusterung hat der AN je Leistung mind. 3
verschiedene Gestaltungsvorschläge zu unterbreiten.
Diese müssen in ihrem Qualitätsniveau mindestens dem
Qualitätsniveau entsprechen, das sich aus der
Baubeschreibung und den nachfolgenden funktionalen
Leistungsbeschreibungen ergibt. Alle Vergleichsmuster
haben sich im Qualitätsniveau an dieser Qualität zu
orientieren. Die Bemusterung erfolgt in einer Stufe,
wobei die Entscheidungsgremien des AG einbezogen
werden. Die Bemusterung hat auf der Baustelle zu
erfolgen. Der AN hat bis zur Abnahme, d.h. bis nach
erfolgter erfolgreicher Abnahme, die Muster gesammelt
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
15
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
und im Original vorzulegen und in einem Musterraum auf
der Baustelle vorzuhalten. Der AG ist berechtigt, im
Rahmen von Bemusterungsterminen hinsichtlich von den
zur Bemusterung vorgelegten Leistungen zusätzliche
Muster zu verlangen, jedoch nicht mehr als insgesamt je
6 Muster je zu bemusterndem Gegenstand. Der AG wird
innerhalb der Bemusterungstermine und bis spätestens 14
Kalendertage nach erfolgter Bemusterung die
verbindliche Bemusterungsentscheidung treffen, es sei
denn, es sind ergänzende Bemusterungsmuster, wie zuvor
beschrieben, vorzulegen. Zur Dokumentation der
Bemusterungen wird der AN ohne Mehrkosten ein
Bemusterungsprotokoll erstellen, aus welchem
zweifelsfrei hervorgeht, wie die Entscheidung des AG
ausgefallen ist.
Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen nach
Auftragserteilung einen Bemusterminplan vorzulegen.
3.6.3 Dokumentation
Anforderungsprofil Dokumentation:
Zu den Dokumentationsunterlagen zählen ein
Inhaltsverzeichnis, bauteilbezogene Baustoffkataster,
Aufmaße, Baupläne, Werk- und Montagepläne,
Bemusterungslisten, sonstige Technische Datenblätter,
Prüfzeugnisse, Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen,
Lieferscheine für Dämmstoffe, Bautagebücher etc.
Die Dokumentationsunterlagen werden auf CD/DVD an den
AG in 4-facher übergeben. Die CD/DVD muss alle
Dokumentationsunterlagen zum Bauvorhaben beinhalten,
einschl. eines Unterlagenverzeichnisses als xlsx-Datei.
Zusätzlich hat die Übergabe 2-fach in Papier zu
erfolgen.
Die Erstellung vorgenannter Dokumentation gehört zum
Liefer- und Leistungsumfang des AN.
3.7 Versicherungen
Der AN trägt die Kosten für eine baustellenbezogene
Bauherrenhaftpflicht.
01
Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung
Sofern der AN beabsichtigt, für seine Zwecke
öffentliches Straßenland zu nutzen, muss er die dafür
erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen
Behörden in Eigenregie beantragen, anfallende Gebühren
für die Straßenlandnutzung sind Sache des AN. Des
weiteren gehören nachbarschaftsrechtliche
Genehmigungen, sofern sie die Bauausführung betreffen,
zum Leistungsumfang des AN.
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
16
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Die Baustelleneinrichtung beinhaltet alle zur
Durchführung der Baumaßnahme erforderlichen
Einrichtungen für den AN. Vom AN ist mit der
Angebotsabgabe ein "Vorentwurf Baustelleneinrichtung"
abzugeben. Innerhalb von 2 KW nach Auftragserteilung
ist ein detaillierter Baustelleneinrichtungsplan zur
Freigabe durch die AG- Bauleitung vorzulegen.
Zur Baustelleneinrichtung zählen:
Befestigung / Sicherung von evtl. erforderlichen
Lagerplätzen zur sachgerechten Zwischenlagerung
angelieferter Bauteile und Baustoffe - falls
erforderlich
Verkehrssicherung im öffentlichen Straßenland und auf
der Baustelle einschl. Erstellung / Fortschreibung des
Verkehrssicherungsplans, aller erforderlichen
Beschilderungen, Sicherheitszeichen etc. einschl.
regelmäßiger, bedarfsgerechtet Anpassung der Maßnahmen
an die örtlichen Gegebenheiten.
Die Pauschale beinhaltet die Baustellenräumung für alle
Leistungsbereiche dieses Leistungsverzeichnisses
einschl. fachgerechter Entsorgung von Bauschutt,
Sperrmüll, Abbruchmaterial etc.
Schnittstelle zu den Außenanlagen (kein
Leistungsbestandteil des AN)
Die BE-Fächen müssen bis spätestens zum 11.08.2017
beräumt werden, um die erforderliche Baufreiheit für
die Wiederherstellung der Außenanlagen zu
gewährleisten. Weiterhin erforderliche
Baustelleneinrichtungen wie der Sanitärcontainer etc.
müssen gegebenenfalls umgesetzt werden. Der Aufwand für
erforderliche Umsetzungen ist in den Pauschalpreis
einzukalkulieren.
Baustelleneinrichtung des AN
Baustelleneinrichtung des AN für sämtliche im
Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen. Dies
umfasst die Lieferung, die Bereitstellung, das
betriebsfertige Aufstellen, die Vorhaltung, den Abbau
sowie den Abtransport von Maschinen, Geräten,
Werkzeugen und sonstige Betriebsmitteln, die zur
vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistung
erforderlich sind inkl. des Personals zur Bedienung der
Maschinen.
Inkl. Container für Tagesunterkunft des
Baustellenpersonals des AN. Der Elektroanschluss aller
vom AN genutzten Container wird bauseits ausgeführt.
Die Gestellung eines Sanitärcontainers für alle am Bau
beteiligten Unternehmen erfolgt durch Dritte. Sollten
die Container des AN mit sanitären Einrichtungen
ausgestattet sein, so ist der Wasser- u.
Abwasseranschluss durch den AN eigenverantwortlich
herzustellen.
Ausstattung:
Art und Umfang der Ausstattung entsprechend der Belange
des AN. Umfang der Arbeits-, Service- und Sozialräume,
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
17
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
darunter auch Erste-Hilfe-Ausstattungen, gem.
gesetzlicher Anforderungen wie z.B: ArbStättVO,
Betriebsstättenverordnung, berufsgenossenschaftliche
Vorschriften.
Der AN hat ausreichend Feuerlöscheinrichtungen
entsprechend der gesetzlichen Anforderungen (ASR)
vorzuhalten.
Zur Baustelleneinrichtung des AN zählen auch
Sicherungsmaßnahmen innerhalb des Bauwerks wie z.B.
provisorische Geländer und Absturzsicherungen,
Notausgänge, Notausstiege, Nottreppen, u.s.w. einschl.
erforderliches, auch mehrmaliges Umsetzen der
Einrichtungen im Zuge des Baufortschritts. Vorhaltezeit
bis zum Ende der Bauzeit.
Grundeinsatzzeit bis zum Ende der Gesamtbauzeit.
Einschl. Laden und Abtransportieren der Ausstattung
nach Abschluss der Arbeiten, Rückbau der zusätzlichen
Installationen.
Der AN ist verprlichtet, innerhalb von 2 KW nach
Beauftragung einen BE-Plan und einen separaten
Kranaufstellplan vorzulegen.
Baustelleneinrichtung des AG: entfällt
Bauwasser/Abwasser
Für die Versorgung der Baustelle werden nur im
Außenbereich 4 Bauwasseranschlüsse mit Wasseruhr,
ausreichend dimensioniert für die Versorgung aller AN,
durch Dritte eingerichtet.
Die Kosten für den Bauwasserverbrauch trägt der
Bauherr. Jeder am Bau beteiligte AN wird über eine
Umlage an den Kosten beteiligt - siehe Entwurf
Bauvertrag.
Für die Abwasserentsorgung ist der AN Heizung/Sanitär
verantwortlich. Die Kosten für die Abwasserentsorgung
trägt der Bauherr. Jeder am Bau beteiligte AN wird über
eine Umlage an den Kosten beteiligt - siehe Entwurf
Bauvertrag.
Baustrom
Der Baustromanschluss wird dem AN zur Verfügung
gestellt (Anschlusswert: 2 x 70 kVA):
je Treppenaufgang (10 Stück) existiert ein
Gruppenverteiler sowie weitere Unterverteiler (2 Stück
je Aufgang).
Die Kosten für den Baustromverbrauch trägt der Bauherr.
Jeder am Bau beteiligte AN wird über eine Umlage an den
Kosten beteiligt - siehe Entwurf Bauvertrag.
Baubeleuchtung außen und Bauzaunbeleuchtung
Die Baubeleuchtung im Außenbereich sowie
Bauzaunbeleuchtung im Bereich von Verkehrswegen wird
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
18
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
durch Dritte ausgeführt.
Bauzaun
Der Bauzaun wird bauseits umlaufend entlang der freien
Grundstücksgrenzen straßen- u, hofseitig zu errichtet.
Werbeplakate zu Gunsten Dritter dürfen nur mit
ausdrücklicher Genehmigung des Bauherrn am Bauzaun
angebracht werden.
Hebezeug
Art, Anzahl und Dimensionierung (bezüglich Traglast,
Hubhöhe, Auslegerlänge, Leistungsaufnahme etc.) sowie
die Auswahl der Standorte des Hebezeugs obliegt dem
Ermessen des AN unter Berücksichtigung der
Fertigstellungsfristen.
Abfall
Zum Leistungsumfang gehört die Bereitstellung von
Abfallcontainern für die getrennte Sammlung und
Entsorgung von Baustellenabfällen, die im Zuge der
Baumaßnahme entstehen.
Sammlung und Entsorgung getrennt nach gefährlichen und
ungefährlichen Abfällen.
Winterbaumaßnahmen
Die Ausführungsfrist beginnt am 30.09.2016, die
Fertigstellung ist für Oktober 2017 vorgesehen. Um
diese Ausführungsfrist auf Grund zu erwartender
Witterung einhalten zu können, sind bauseits (durch den
AN Heizung/Sanitär) Winterbaumaßnahmen im begrenzem
Umfang in den Wohnungen vorgesehen (ölbetriebene
Baubeheizung mit Flexschläuchen).
Die Kosten für die Baubeheizung trägt der Bauherr.
Jeder am Bau beteiligte AN wird über eine Umlage an den
Kosten beteiligt - siehe Entwurf Bauvertrag.
Vorhaltung von Sicherheitseinrichtungen im Gebäude
Zum Leistungsumfang gehören alle erforderlichen
Sicherungsmaßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
wie z. B. Absturzsicherungen, Handläufe, Geländer etc.
Diese sind vom AN entsprechend Baufortschritt zu
warten, vorzuhalten, gegebenenfalls um- oder neu zu
bauen und nach Fertigstellung zu demontieren und
abzufahren.
Verkehrssicherungspflicht
Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner
Subunternehmer öffentliche Straßen, Wege und Plätze
verschmutzt, sind sie unverzüglich und fortlaufend im
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
19
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu reinigen. Diese
Leistung zählt als Nebenleistung. Innerhalb der
Baustelle gehört zur Verkehrssicherungspflicht die
regelmäßige Reinigung und Beräumung der Baustelle sowie
die Wartung und Instandhaltung sicherer Wege für den
Personenverkehr, inkl. des Winterdienstes auf den
BE-Flächen und Zuwegungen zur BE.
01.01
Baustelleneinrichtung
01.01.0010
Baustelleneinrichtung, gesamte Bauzeit
Baustelleneinrichtung über die gesamte Bauzeit wie in
der Leistungsbeschreibung beschrieben
1,00
psch
Gesamtsumme:
LV: GU Innen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
02
Keller
Einheit
Einheitspreis
in EUR
20
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Abbrucharbeiten / Herstellen von Wanddurchbrüchen
Abbrucharbeiten / Herstellen von Wanddurchbrüchen
Folgende Leistungen sind einzukalkulieren:
Abbruch von Keller-Trennwänden aus Holz inkl der Türen
Abbruch von Mauerwerk in unterschiedlichen Wandstärken,
im Mittel d=24cm
Abbruch von Innentüren aus Holz, ca. 1,00x2,00 m
Herstellen von Türdurchbrüchen in MW-Wänden, im Mittel
d=40cm, inkl. Herstellen beidseitiger Auflager für
Sturzträger, inkl. Sturzträger 2 x HEB 160, inkl.
Ummanteln der Träger mit Streckmetall und Einputzen in
einer Putzstärke von mindestens 2cm
Herstellen von Fensteröffnungen in der Außenwand d=55cm
Abbruch Innenputz 2cm
Abbruch Treppenstufen, b=1,20m
Abbruch Stahlgeländer, H=1,00m
Abbruch Außentreppe Hofseite Nipkowstr. (Kellerabgang),
ca. H=2,00m, bestehend aus Kliknkerwänden und
Klinkertreppenstufen b=1,40m sowie 15cm Bodenplatte
unbewehrter Beton
Mengenansätze:
Abbruch Keller-Trennwände Holz:ca. 240 m²
Abbruch MW-Wände, 24cm:ca. 25 m²
Abbruch Innentüren, ca. 1,00x2,00m:ca. 26 Stück
Herstellen Türdurchbrüche in MW-Wänden:ca. 5 Stück
Herstellen von Fensteröffnungen:ca. 4 Stück
Abbruch Innenputz:ca. 150 m²
Abbruch Treppenstufen:ca. 12 Stück
Abbruch Geländer:ca. 12 lfdm
Abbruch Außentreppe:ca. 18 m² Klinker-MW, 10
Treppenstufen u. 6 m² Bodenplatte
Kellerdeckendämmung wird nicht ausgeführt
Bauwerksabdichtung - Sanierputz
Die Bestandswände bestehen aus massiven tregenden und
nichttragenden Mauerwerkswänden aus Ziegeln bzw.
Hohlsteinen. Die Flächen sind überwiegend geputzt und
mit Anstrich versehen. Die Bauwerksabdichtung im Keller
erfolgt im Bereich von punktuellen Durchfeuchtungen an
Außenwänden. Für die Ausführung muss der AN ein dafür
zugelassenes System verwenden, die Systemauswahl
obliegt dem AN.
Mengenansätze:
Annahme Höhe Sanierputz im Mittel 1,00m auf einer Länge
von ca. 33 lfdm (entspricht ca. 10% der
Gesamtabwicklung der Außenwände)
Mauer- u. Putzarbeiten
Herstellen von nicht tragendem Mauerwerk KS, d=11,5cm,
in F90-Qualität, beidseitig geputzt mit Kalkzementputz
15mm, inkl. Maueranschluschlussschiene, inkl.
KASA-Türsturz
Mengenansätze:
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
21
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
MW-Wand, d=11,5cm:ca. 20 m²
Kalkzementputz:ca. 40 m²
Türöffnungen: 2 Stück
Hilfeleistungen für Haustechnik
Leitungsgräben im Keller im Bereich neuer
Grundleitungen mit Sand verfüllen und flächenbündig bis
OK Kellerfußboden zubetonieren. BxH = ca. 1,00x0,70m
Mengenansätze:ca. 2 x 10,50 lfdm
Bodenaussparung für Pumpensumpf herstellen, Abmessungen
1,00x1,00m, Höhe ca. 0,70m inkl. Abbruch Bodenplatte
sowie Aushub und Entsorgung des Abbruchmaterials und
der Erdaushubs. Nach Einbringen des Hebewerks ist der
verbleibende Hohlraum mit Flüssigbeton auszugießen.
Mengenansätze: 1 Stück
Herstellen und Schließen von Wanddurchbrüchen in
Mauerwerkswänden nach Fertigstellung der
Installationen. Wanddicken: bis 45cm. Abmessungen:
30/30 cm bis 80/40 cm. Der Aufwand für das Anarbeiten
an Rohrleitungen ist einzukalkulieren, Schließen der
Durchbrüche in F90-Qualität.
Mengensatz: 20 Stück
Kellertrennwandsystem Mieterkeller
Material: Trennwandsystem aus Stahllamellen. Verzinkte
Stahlprofile, Breite 115 mm, Stärke 0,4 mm,
verzinkte Winkelprofile 28 x 22 mm, verzinkte
Teleskoprohre 30 x 30 mm.
Montage: Die Stahlprofile werden im Abstand von 35 mm
mit den Winkelprofilen vernietet. Die Winkelprofile
werden von innen an den Teleskoprohren mit Boden- und
Deckenabstand befestigt. Die Montage des Systems
erfolgt direkt an der Wand und ohne Bodenabstand.
Inkl. Anpassen des Trennwandsystems an Unterzüge und
Installationen der Haustechnik sowie generell an die
Höhen im Bestand abzüglich der Kellerdeckendämmung.
Hinweis: Bei der Montage muss davon ausgegangen werden,
dass die Kellerdeckendämmung bereits montiert wurde.
Dieser Umstand ist bei der Kalkulation zu
berücksichtigen.
Türen ansichtsgleich zur Trennwand, Größe ca. 800 x
1900 mm, nach innen oder außen öffnend. Bei Türen zu
Technikräumen und zu Fahrradkellern inkl.
Drückergarnitur vorgerichtet für Profilzylinder.
Nummernschild Aluminium eloxiert, Größe ca. 105 x 70
mm, inclusive Nummerierung
Mengenansätze:
Kellertrennwände: ca. 582 m²
Türen in Kellertrennwänden: ca. 97 Stück
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
22
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Stahlblechtüren
Gemäß Bauaufsichtlicher Zulassung geprüft nach DIN 4102
als Türelement T30-1 feuerhemmend bzw. T90-1
feuerbeständig sowie als Stahl-Rauchschutztür RS-1,
geprüft nach DIN 18095 als 1-flügliges Türelement für
Einbauöffnung in Mauerwerk.
Türblatt:
verzinkt u. grundiert (pulverbeschichtet) sowie
endbeschichtet in RAL 9002 (Grauweiß), 45mm dick,
Blechdicke 1mm, doppelwandig, 3-seitig gefälzt,
Dünnfalz, 3 Sicherungszapfen, Aussteifung mit
Flachstahl, Isolierung mit Mineralfaserplatten
Sonderausstattung: absenkbare Bodendichtung im
Türblatt. Inkl. Farbbeschichtung in weiß.
Zarge:
Eckzarge mit 3-seitiger Dichtung, Blechdicke 2mm,
Montage durch Mauer-Dübelmontage. Ausführung mit
Brandschutzleisten. Verzinkt u. grundiert
(pulverbeschichtet) sowie endbeschichtet in RAL 9002
(Grauweiß). Je nach Erfordernis auch als U-Zarge
ausführbar. Inkl. umlaufend Verputzen der Türleibung
und im Sturzbereich. Inkl. Farbbeschichtung in weiß.
Beschläge:
Drückergarnitur gemäß Anforderung nach DIN 18273,
Ausführung in Metall mit schwarzem Kunststoffüberzug,
Drücker festdrehbar gelagert
Einsteckschloss mit Wechsel gemäß DIN 18251, Teil 1,
Klasse 4 (Behördenschloss), vorgerüstet für Einbaueines
Profilzylinders
Bänder: 2 Konstruktionsbänder mit Kugellager
Schließmittel:
Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154 und
Öffnungsbegrenzer
Mengenansätze:
T90-1 RS:1 Stück
T30-1 RS:22 Stück
Malerarbeiten Wände, Fußboden
Boden, Beton, reinigen von groben Verschmutzungen;
Fußbodenausgleich mit einer zementären Spachtelmasse um
größere Unebenheiten auszugleichen; Bodenanstrich mit
einem Betonanstrichsystem, einschl. Sockel 10cm Höhe.
Ausbrüche im Fußboden reinigen, vornässen bzw.
grundieren und mit Estrichbeton oder Epoxidharzmörtel
bündig und kraftschlüssig schließen
Mengenansätze:
Fußbodenflächen:nur in Teilbereichen ca. 100 m²
Ausbrüche im Fußboden:ca. 20 m² in Klein- u.
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
23
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Kleinstflächen
HA-Raum Fernwärme: Als vorgezogene Leistung (siehe
auch Bauablaufplan Vertragstermine) sind die Wände in
diesem Raum mit Anstrich zu versehen, inkl. Reinigung
der Wände, Untergrundbehandlung, Grundierung. Anstrich
mit wischfester Kunststoffdispersionsfarbe matt, weiß,
Nassabriebbeständigkeitsklasse 2.
Boden, Beton, reinigen von groben Verschmutzungen;
Fußbodenausgleich mit einer zementären Spachtelmasse um
größere Unebenheiten auszugleichen; Bodenanstrich mit
einem Betonanstrichsystem, einschl. Sockel 10cm Höhe.
Ausbrüche im Fußboden reinigen, vornässen bzw.
grundieren und mit Estrichbeton oder Epoxidharzmörtel
bündig und kraftschlüssig schließen
Mengenansätze:
Fußbodenflächen:ca. 20 m²
Wandflächen:ca. 40 m²
02.01
Arbeiten im Keller
02.01.0010
Abbrucharbeiten
Abbrucharbeiten wie in der Leistungsbeschreibung
beschrieben
1,00
02.01.0030
Bauwerksabdichtung innen
Bauwerksabdichtung innen wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1,00
02.01.0040
psch
Kellertrennwandsystem
Kellertrennwandsystem wie in der Leistungsbeschreibung
beschrieben
1,00
02.01.0060
psch
Mauer- u. Putzarbeiten
Mauer- u. Putzarbeiten wie in der Leistungsbeschreibung
beschrieben
1,00
02.01.0050
psch
psch
Stahlblechtüren
Stahlblechtüren wie in der Leistungsbeschreibung
beschrieben
1,00
psch
LV: GU Innen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
02.01.0070
Malerarbeiten
Malerarbeiten wie in der Leistungsbeschreibung
beschrieben
1,00
Einheit
Einheitspreis
in EUR
psch
Gesamtsumme:
24
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: GU Innen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
03
Treppenhaus
Einheitspreis
in EUR
25
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Abbrucharbeiten Arbeiten mit und Entsorgung von
Abbrucharbeiten Arbeiten mit und Entsorgung von
gefährlichen Bauabfällen
Die Beseitigungs- und Verwertungswege der gefährlichen
Abfälle sind mit Begleit-, Übernahme- und/oder
Wiegescheinen zu belegen. Als Erzeuger gilt der AG. Die
Abfallerzeugernummer des AG für dieses Bauvorhaben ist
bereits beantragt.
Der AN übernimmt sämtliche Aufgaben für eine
ordentliche Abfallentsorgung. Die Entsorgung von
gefährlichen Abfällen (Schüttung Decke > Z2,
Ziegelmauerwerk Schornsteine > Z2, Teerhaltige
Sperrschicht Badezimmer, Terrazzoboden Bad > Z2, etc.)
erfolgt für Mengen über 20 t im
Einzelentsorgungsnachweisverfahren. Die
Entsorgungsnachweise für diese Abfälle werden durch ein
vom AG bevollmächtigtes Ingenieurbüro (Novabiotec Dr.
Fechter GmbH) erstellt. Der Transport für die
Entsorgung hat durch den AN oder ein von ihm
beauftragtes und zertifiziertes Transportunternehmen
bzw. über einen Entsorgungsfachbetrieb zu erfolgen.
Die Signatur von Begleit-/Übernahmescheinen als
Beförderer hat mit einem zertifizierten elektronischen
Nachweisverfahren (z. B. ZEDAL) zu erfolgen.
Sämtliche Dokumente der Entsorgung (u.a. Wiegescheine
aller abgefahrenen gefährlichen Abfälle) sind
entsprechend den Vorgaben des AG nach Abschluss der
Arbeiten (spätestens nach 4 Wochen) der Fachbauleitung
zu übergeben. Die Abfallbilanz hat mit Stellung der
Schlussrechnung zu erfolgen.
Die anfallenden Kosten der Entsorgung der gefährlichen
Abfälle im Einzelentsorgungsverfahren, wie Gebühren für
das Andienungsverfahren, die SBB Gebühren,
Entsorgungskosten (ohne Transport) trägt der AG. Die
Kosten für Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, fach- und
sachgerechte sowie transportgerechte Lagerung/Aufnahme
des Abbruchmaterials und Transport der gA zum Entsorger
sind in den Grundpositionen des AN einzukalkulieren.
Der AN erhält mit Ausschreibung ein Entsorgungskonzept
für die Abfallverwertung/-beseitigung durch den AG.
Der AN verpflichtet sich, alle Dokumente der
Vorabkontrolle für die Entsorgungen im
Sammelentsorgungsverfahren entsprechend den
Anforderungen des externen Ingenieurbüros beizubringen.
Grundsätzlich sind Transport und Entsorgung über
Entsorgungsfachbetriebe sicher zu stellen. Bei
Transporten ist mindestens die Transportgenehmigung für
die anstehende Abfallart vorhanden sein.
In der Bauteilbezogenen Übersicht Probenahmen
Schadstoffe / ungefährliche und gefährliche Abfälle vom
26.11.2015 von der NovaBiotec Dr. Fechter GmbH gilt es
folgende Bewertungen seitens des AN zu beachten:
Farbe Geländer, Treppen: Verdacht auf Blei, bei
Bearbeitung Arbeitsschutz beachten und bei Entsorgung
Nachbeprobung erforderlich
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
26
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Terrazzoboden: Verursachender Parameter KW-Index,
Zuordnungswert > Z2
Wände Treppenhaus teilweise mit bleihaltiger Farbe:
bleihaltig, zur Klärung der Entsorgung
LAGA-Bauschutt-Probe erforderlich
Vorhandene Bodenbeläge auf Treppenstufen und Podesten
einschl. Kleberresten komplett entfernen und entsorgen
(nur in 2 Treppenhäusern vorhanden!). Nicht haftende
Altanstriche auf Tritt- u. Setzstufen sowie Podesten
abschleifen (betrifft alle 10 Treppenhäuser).
Sanierung Treppenhäuser (Anzahl 10 Stück)
Vorgesehen ist eine malermäßige Überholung aller
Anstriche sowie der Austausch und das Neuverlegen von
Linoleumbelag in allen Treppenhäusern. Der in den
Eingangsbereichen sowie in den Durchgängen zum Hof
vorhandene Terrazzoboden bleibt erhalten und erhält
lediglich eine Risssanierung. Dies gilt sinngemäß auch
für die in diesen Bereichen vorhandenen Wandfliesen.
Linoleumbelag im Bestand ist lediglich in den
Treppenhäusern Nipkowstr. 54 und 56 vorhanden. In den
übrigen 8 Aufgängen existiert auf den Holzstufen- und
Podesten im Bestand kein Belag. Die Außentüren
(Hauseingänge und Hoftüren - siehe unten) und die Türen
zum Keller werden ausgetauscht (Leistung im Titel
Keller erfasst), ebenso die Wohnungseingangstüren
(siehe Titel Tischler Innentüren).
Malerarbeiten Anstrich Wände / Decken
Leistungsbestandteil sind Anstriche an Wänden,
Treppenlauf- und Podestunterseiten, der neuen Decken im
Treppenhauskopf sowie Überholungsanstriche an
Holztreppen und Geländern
Untergrundvorbereitung an allen Oberflächen durch
abstoßen /ablösen nicht fest haftender Beschichtungen,
reinigen verschmutzter Bereiche von groben
Verschmutzungen. Abstoßen und Reinigen 100 % der
Gesamtfläche; Untergrund: nicht haftende
Farbbeschichtungen. Fehlstellen wie Ausbruchstellen,
Löcher, Schrammen, Kleinflächen sind mit Ansatz
beizuspachteln. Schrauben, Haken etc. sind zu
entfernen.
Herstellen einer Haftbrücke für nachfolgenden Anstrich.
Beschichtung an Wand und Deckenflächen mit
Kunststoffdispersionsfarbe mit folgender Aufteilung:
Decken, Unterseiten:Nassabriebbeständigkeit Klasse 2
DIN EN 13300, matt weiß
Wände:Nassabriebbeständigkeit Klasse 2 DIN EN 13300,
matt; hell getönt;
Wischsockel:ca. 110 cm hoch; Nassabriebbeständigkeit
Klasse 1 DIN EN 13300,
seidenglänzend, grauer Farbton
Farbband:oberhalb des Wischsockels farblich abgesetztes
Farbband, ca. 2cm
Farbtöne: gemäß Farbkonzept / Bemusterungskatalog
Architekt
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
27
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
In den Pauschalpreis einzukalkulieren sind Kleinflächen
wie Leibungen etc. sowie das Schätzen angrenzender
Bauteile wie Bodenbeläge, Geländer oder Fenster.
Des Weiterem gehört zum Leistungsumfang die
dauerelastische Acryl-Versiegelung an allen Wand- u.
Deckenixeln, an Innenfensterbänken, umlaufend an
Fenstern und Türzargen sowie oberhalb der Holzsockel.
Mengenansätze:
Wandflächen: ca. 2.170 m² inkl. Fensterleibungen
Teilspachtelung / Fleckspachtelung: ca. 30% der
Wandflächen
Wischsockel Wände: ca. 425 lfdm
Decken, Unterseiten: ca. 605 m²
Malerarbeiten Anstrich Treppen / Geländer
Die Treppenkonstruktion besteht aus typischen
Altbautreppen mit Freiwange sowie Holzgeländer. Die
Geländer bestehen aus quadratischen Holzprofilen und
einem abgerundetem Handlauf aus Holz. Der
Überholungsanstrich der Treppen bezieht sich auf die
sichtbar bleibenden Flächen der Setzstufen und Podeste,
auf die Trittstufen, auf den umlaufenden Wischsockel
aus Holz oberhalb der Treppenstufen und Podeste sowie
auf verbleibende Viertelstäbe und Sockel.
Überholungsbeschichtung der Treppenanlage mit allen
Bestandteilen deckend, mit Kunstharz. Nicht tragfähige
Altbeschichtungen sind vor einer Neubeschichtung
komplett zu entfernen. Oberfläche
Lose Beschichtungen entfernen, tragfähigen Untergrund
herstellen durch anschleifen und entstauben; spachteln
kleinerer Fehlstellen mit Alkydharzlack- Spachtelmasse,
eine Grund-, und Schlussbeschichtung.
Geländerhöhe: ca. 1,10m
Handlauf: abgerundet d= ca. 100mm
Material: Alkydharzlack
Oberfläche: hochglänzend
Farbtöne: gemäß Farbkonzept / Bemusterungskatalog
Architekt
Mengenansätze:
Wischsockel Holz: ca. 425 lfdm
Treppenwangen Holz: ca. 425 lfdm
Setzstufen Holz: ca. 600 Stück
Geländerabwicklung: ca. 425 lfdm
Handläufe: ca. 475 lfdm
Neue Viertelstäbe: ca. 600 Stück á 85 cm
Bodenbelagsarbeiten
Untergrundvorbereitung: Boden staubfrei reinigen und
mit einem lösungsmittelfreien Dispersionsvorstrich
vorstreichen. Untergrund mit einer faserverstärkten
Spachtelmasse vollflächig im Verlegebereich spachteln.
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
28
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Inkl. Ausbesserungen von Beschädigungen der Dielung und
inkl. Schließen von Löchern alter Rohr- u.
Kabeldurchführungen auf den Podesten.
Linoleumbelag: Linoleumbelag, beständig gegen Öle und
Fette, liefern und mit Dispersionskleber einseitig
verkleben; Verfugen des Bodenbelages mit Schmelzdraht,
Oberfläche glatt.
Belagbreite auf Trittstufen ca. 85cm in Alt-Berliner
Verlegeart. Linobeläge auf Podesten sind nur in der
Lauffläche zu verlegen. Außen- u. innenseitig verbleibt
ein freier Randfries.
Treppenkanten sind mit Aluminium-Kantenprofilen
auszustatten.
Oberfläche: glatt, marmoriert
Oberflächenqualität: PUR Oberflächenvergütung
Dicke: 2,5mm, in Bahnen
Bewertungsgruppe: Rutschgefahr R9
Baustoffklasse: B1
Farbtöne: gemäß Farbkonzept / Bemusterungskatalog
Architekt
Mengenansätze:
Anzahl Trittstufen Holz: ca. 600 Stück
Podeste: ca. 255 m²
Terrazzobelag: Der Eingangsbereich, die Treppenläufe
zum Keller, der 1. Treppenlauf zum EG sowie die
Kellerdurchgänge zum Hof sind im Bestand aus Werkstein.
Im Leistungsumfang enthalten ist die Überarbeitung des
Bestandes durch abschleifen und versiegeln der Podeste
/ Durchgänge und der Stufen sowie das Schließen und
Verharzen vorhandener Risse.
Mengenansätze:
Anzahl Tritt- u. Setzstufen Terrazzo: ca. 150 Stück
Podeste / Durchgänge: ca. 85 m²
Risse schließen: ca. 75 lfdm
Tischlerarbeiten - Geländer
Überarbeitung Geländer: Treppengeländer und Handläufe
prüfen und ggf. befestigen. Sockelleisten in
Teilbereichen, nach Demontage der WE-Türen, ergänzen
wie im Bestand vorgefunden. Viertelstäbe neu im Ixel
Setzstufe / Trittstufe
Mengensätze:
Geländerabwicklung: ca. 425 lfdm
Handläufe: ca. 475 lfdm
Sockelleisten: ca. 425 lfdm
Viertelstäbe: ca. 600 Stück á 85cm
Neues Geländer
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
29
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Im Bereich Achse 7-9 (Otto-Franke-Str. 64) und Achse
21-22 (Otto-Franke-Str. 60a) sind jeweils das oberste
Zwischenpodest sowie der oberste Treppenlauf (gerader
Lauf, ca. 12 Steigungen) neu herzustellen. Das Geländer
mit Handlauf ist in Anlehnung an den Bestand inkl.
Anstrich auf Podest und Treppenläufen neu herzustellen.
Tischlerarbeiten - Hauseingangstüren und Hoftüren
Neue Hauseingangs- und Hoftüren aus Kunststoff mit
umlaufender, doppelter Lippendichtung und Türschwelle
aus feuerverzinktem Winkelstahl. Optisch in Anlehnung
an den Bestand.
Anforderungen:
Klimaklasse III
Mechanische Beanspruchung: M
Beschläge: Sicherheits-Wechselgarnitur LM-elox., für
PZ vorgerichtet, Sicherheits-Schließblech, dreifach
verstärktes Türband, kugelgelagert.
Schloss: 3-Punkt-Mehrfachverriegelung KFV 2372,
PZ-Ausführung, Dornmaß 65mm, 8mm Nuss, Stulp
silberfarbig, spezielles Schließblech mit verstärkter
Befestigung
Einbruchhemmende Wechselgarnitur mit abgekröpftem Knauf
Sicherheitsbeschlag ES 2 für WK 3, 8mm Vierkant,
Alu-F2, L-Form, Langschild
Integrierter Türschließer auf der Bandseite
U-Wert:1,8 W/m²K (Türen und Festverglasung)
Gewändeanschluss:Mauerwerk,
Anschlagart:Blendrahmen
Seitenteile Festverglasung als VSG-Verglasung
Inkl. Abbruch der Türen im Bestand.
Farbton: RAL-Ton gemäß Farbkonzept /
Bemusterungskatalog Architekt, innen und außen gleicher
Farbton
Nur Hauseingangstüren: zusätzliche Ausstattung mit
elektromagnetischem Türöffner. Schnittstelle zum Gewerk
Elektro: Verkabelung für E-Öffner innerhalb des
Türelementes gehört zum Leistungsumfang, die
Zuleitungen und der Anschluss werden bauseits
ausgeführt
Fabrikat: Ritto oder gleichwertig Mengensatz:
10 Stück
Der AN fertigt eine Werkplanung an. Die Produktion
erfolgt erst nach Freigabe durch Architekt / Bauherr.
Mengenansätze:
Hauseingangstüren: 8 Stück á ca. 1,47/2,11m inkl.
Seitenteil ca. 0,25/2,11m
Hauseingangstüren: 2 Stück á ca. 1,26/2,11m
Hoftüren: 11 Stück á 0,89/2,01m
Fliesenarbeiten
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
30
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Die im Bestand vorhandenen Wandfliesen in den
Eingangsbereichen und in den Durchgängen zum Hof sowie
in den Abgängen zum Keller sind grundzureinigen inkl.
Entfernen von Graffiti etc. Fehlende Fliesen sind in
Anlehnung an den Bestand in Teilflächen oder als
Einzelfliesen zu ergänzen.
Mengenansätze:
Wandfliesen:ca. 180 m²
Fliesenergänzung:ca. 15 m²
Briefkästen
Senkrechte Briefkästenanlagen nach DIN EN 13724. Je
nach Wohnungsanzahl der Häuser in unterschiedlichen
Anordnungen: maximal 6 Stück Kästen nebeneinander, 3
Stück Kästen übereinander. Anzahl: 93 Stück
Maße (Höhe x Breite x Tiefe) pro Einzelkasten:
Briefkasten:H 397 mm B 284 mm T 104 mm
Einwurf:B 252 mm H 30 mm
Farbe:RAL-Ton grau nach Bemusterung
Oberfläche: Korrosionsgeschützt nach DIN EN 1670
sowie werkseitig endbeschichtet
Entnahmetür: Drehtür mit Posthalteblech
Einwurfklappe: Format C4 längs, flächenbündig verbaut,
geräuschgedämpft, 135° Öffnungswinkel, nach außen
öffnend, integriertes verstellbares Einwurf-System mit
Sperrfunktion
Sicherheit: gezackte Entnahmesicherung, Einwurf nach
DIN EN 13724
Schloss: mit Edelstahlabdeckung, flächenbündig
eingebaut, Staubschutzkappe, zwei Schlüssel
Namensschilder: Flächenbündig eingebaut,
vandalismusgeschützt, von vorn wechselbar
Montageart: Aufputz
Im Leistungsumfang enthalten ist die Demontage und
Entsorgung der vorhandenen Briefkästen.
Standorte: in den innenliegenden Treppenhäusern
Schaukästen
Die vorhandenen Schaukästen sind zu demontieren und zu
entsorgen. Neue Schaukästen wie folgt:
Profile aus Aluminium, silberfarbig eloxiert, Rückwand
innen wahlweise in enzianblau, weiß oder anthrazit
(Rückwand außen grau schutzlackiert), rollengelagerte
Schiebetüren aus ESG-Sicherheitsglas in
Aluminiumführung mit Aushängesicherung, abschließbar.
Schaukasten mit umlaufender Bohrrille zur individuellen
Befestigung inkl. 10 Magnete mit hellgrauer
Kunststoffkappe und 1 Einstecktasche DIN A4 (Art.
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
31
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
ET-A4). Zur Wand- oder Ständermontage.Aluminiumprofil
mit gerundeten Kanten.
Bautiefe: ca. 55mm / Breite ca. 975mm / Höhe ca. 750mm
Schließanlage
Die Zentralschließanlage (für das gesamte Objekt)
gestattet, den jeweiligen Hauseingang, die
Wohnungseingangstür, den Kellerzugang, das Zugangstor
zum Hof sowie den Müllstandsplatz mit nur einem
Schlüssel zu schließen, zuzüglich Technikschließung für
die Hausverwaltung. Inkl. Erstellung eines
Schließplanes nach Angaben des AG.
Profilzylinder an Innen,- und Außentüren für
beidseitige Schließung, gem. DIN EN 1303, Länge nach
örtl. Erfordernis,
Material: Messing, matt vernickelt, Kernstifte aus
verschleißfester Sonderbronze, serienmäßiger
Anbohrschutz durch Zuhaltungsstifte aus gehärtetem
Stahl und mindestens einem Hartmetallstift im
Zylindergehäuse, ballige Zylinderkerne mit verstärkter
Schlüsselführung; Schlüssel aus Neusilber mit
Schließbart aus bruchfestem, korrosionsbeständigem
Neusilberprofil.
Der AN übergibt die Schließkarten an den AG und
versieht alle zu übergebenden Schlüssel mit einem
Schlüsselanhänger aus Kunststoff mit Beschriftung
(Haus-Nr. und Wohnungs-Nr. bzw. Technikraum-Nr.).
Zum Leistungsumfang gehört die Lieferung und Montage
eines Schlüsseltresors aus Edelstahl, vorgerichtet für
Einbau eines PZ, Länge ca. 300 mm, Durchmesser ca. 50
mm. Einbauort: Hofdurchfahrt. Im Mauerwerk
kraftschlüssig und gesichert gegen Ausziehen vergießen,
inkl. Herstellen einer Kernbohrung sowie einer
Aussparung im WDVS.
Mengenansätze:
Profilzylinder:ca. 130 Stück
Schlüssel:ca. 390 Stück
Schlüsseltresor:1 Stück
03.01
Treppenhäuser
03.01.0010
Abbrucharbeiten
Arbeiten in den Treppenhäusern wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1,00
psch
LV: GU Innen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
03.01.0020
Malerarbeiten
Malerarbeiten in den Treppenhäusern wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1,00
03.01.0030
psch
psch
psch
Fliesenarbeiten
Fliesenarbeiten in den Treppenhäusern wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1,00
03.01.0090
psch
HE- und Hoftüren
Austausch Hauseingangs- und Hoftüren in den
Treppenhäusern wie in der Leistungsbeschreibung
beschrieben
1,00
03.01.0080
psch
Tischler Geländer
Tischlerarbeiten Geländer in den Treppenhäusern wie in
der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1,00
03.01.0070
psch
Bodenbelagsarbeiten Terrazzo
Bodenbelagsarbeiten Terrazzo in den Treppenhäusern wie
in der Leistungsbeschreibung beschrieben
1,00
03.01.0060
Gesamtbetrag
in EUR
Minderkosten Bodenbelagsarbeiten Lino
Minderkosten für die Ausführung der Bodenbelagsarbeiten
Lino nur in den Treppenhäusern Nipkowstr. 54 und 56, in
den übrigen Treppenhäusern dafür Erneurung
Fußbodenanstrich auf Holzstufen und Podesten
1,00
03.01.0050
Einheitspreis
in EUR
Bodenbelagsarbeiten Lino
Bodenbelagsarbeiten Lino in den Treppenhäusern wie in
der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1,00
03.01.0040
Einheit
32
04.07.2016
04.07.2016
psch
Briefkästen
Austausch Briefkastenanlagen in den Treppenhäusern wie
in der Leistungsbeschreibung beschrieben
1,00
psch
LV: GU Innen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
03.01.0100
Schaukästen
Austausch Schaukästen in den Treppenhäusern wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1,00
03.01.0110
Einheit
Einheitspreis
in EUR
33
04.07.2016
04.07.2016
psch
Schließanlage
Austausch Schließanlage wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1,00
psch
Gesamtsumme:
Gesamtbetrag
in EUR
LV: GU Innen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
04
Tischler Innentüren
Einheitspreis
in EUR
34
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Abbrucharbeiten
Abbrucharbeiten
Die vorhandenen Wohnungseingangstüren im Bestand werden
inkl. Zarge und Schwelle aus Holz demontiert.
Mengenansatz: 77 Stück
Abbruch Innentüren im Bestand inkl. Zarge.
Mengenansatz: 151 Stück
Neue Wohnungseingangstüren Bestandswohnungen und
Dachgeschoss
Der AN fertigt eine Werkplanung an. Die Produktion
erfolgt erst nach Freigabe durch Architekt / Bauherr.
Anforderung gemäß Brandschutzkonzept: dichte und
selbstschließende Tür dsT
Einbruchhemmende Tür: Anforderung RC 2 nach DIN V EN V
1627 mit Stahl-Umfassungszarge.
Schallschutz: SK 2 entsprechend DIN 4109, Tabelle 3,
Türblatt mit Spezialschallschutzeinlage,
Emissionsklasse E1, Türblatt und Zarge müssen ein
Schalldämmmaß von Rw, = 32 dB im eingebauten Zustand
nach DIN 4109 SSK II, bezogen auf das geprüfte Element,
erreichen
Maße: wie Bestand bzw. im Dachgeschoss 1,01/2,135m
Türblatt:
Einfachfalz, mit Fräsungen für 3 Bandseitensicherungen,
Vollspantür mit Spezialeinlage, Emissionsklasse 1,
Beanspruchungsklasse S
Rahmenkonstruktion: Kantenausbildung 3-seitig
Oberfläche: CPL-Weißlack, endbeschichtet
Farbton: werkseitig endbeschichtet RAL-Ton gemäß
Farbkonzept / Bemusterungskatalog Architekt, innen und
außen unterschiedlicher Farbton
Bänder: 2 Stück Simons VSX 7939/160 (3D) mit Tragzapfen
Schloss: 3-Punkt-Mehrfachverriegelung KFV 2372,
PZ-Ausführung, Dornmaß 65mm, 8mm Nuss, Stulp
silberfarbig, spezielles Schließblech mit verstärkter
Befestigung
Einbruchhemmende Wechselgarnitur mit abgekröpftem
Knauf, Sicherheitsbeschlag ES 2 für WK 3, 8mm Vierkant,
L-Form, Langschild. Drücker: Fabrikat Hoppe, Modell
Amsterdam ist im Angebot einzurechnen.
Klimaklasse III nach DIN EN 1121
Bodendichtung: eingebaute absenkbare Bodendichtung
Türspion: Einbauhöhe nach DIN 68706 ca. 1400 mm, mit
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
35
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Blickwinkel ca. 200° und Abdeckkappe
Zarge:
Stahlumfassungszarge Typ SZ, Blechdicke 1,5mm, verzinkt
und grundiert, Doppelfalz, 1 Bandaufnahme VX 7611 (3D)
je Band, Ausnehmung für 3-Punkt-Verriegelung und 3
Bandseitensicherungen, 2-teilig für nachträglichen
Einbau, inkl. Zargendichtungen
Türschließer: Obentürschließer nach DIN EN 1154 A,
DIN-L und DIN-R verwendbar, Öffnungswinkel max. 120°.
Farbton: RAL-Ton gemäß Farbkonzept /
Bemusterungskatalog Architekt, inkl. der
Endbeschichtung nach Montage
Altbau: Inkl. neuer Türschwelle, Profilierung in
Anlehnung an den Bestand, Holzart Kiefer analog Dielung
in der Wohnung
Mengenansatz:93 Stück (77 Bestandswohnungen und 16
Wohnungen im Dachgeschoss)
Neue Innentüren Bestandswohnungen
Der AN fertigt eine Werkplanung an. Die Produktion
erfolgt erst nach Freigabe durch Architekt / Bauherr.
Konstruktion: Holztürblätter z.T. mit Glasfüllungen
und Holzzargen als Umfassungszargen
Innentürblatt mit Holzzarge als Umfassungszarge,
Bekleidung auf Gehrung geschnitten, Einlage
Röhrenspanplatte, Einschlag überfälzt, mit umlaufender
Falzdichtung im Farbton silbergrau, mit
BB-Zimmertür-Einsteckschloss, 1 Paar Türdrücker, 1 Paar
Langschilder, Fugen zwischen Zarge und Gewänden
dauerelastisch verschließen.
Drücker: Fabrikat Hoppe, Modell Amsterdam ist im
Angebot einzurechnen.
Schließblech:Winkelschließblech
Klimaklasse:II
Gewändeanschluss:Mauerwerk
Maulweite:5 - 24cm
Oberfläche Zarge u. Türblatt: Alle Oberflächen
Ausführung in CPL-Weißlack
In den EP einzukalkulieren sind Badschlösser und
WC-Garnituren bei der Montage in Sanitärbereichen.
Glasausschnitte:ca. 50 x 160 cm, opakes Glas, ESG 8mm
Im Leistungsumfang enthalten sind in den
Bestandswohnungen die Lieferung und Montage von
Türschwellen, einschl. Befestigung.
Die Türblätter erhalten Unterschnitte von mindestens 10
mm.
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
36
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material: Nadelholz
Konstruktion: gefälzt, Kanten gefast
Oberfläche: endbeschichtet Klarlack, Farbton weiß
Mengenansätze:
ca. 151 Stück in unterschiedlichen Abmessungen, davon
77 Stück mit Glasausschnitten im Türblatt
(Ausschnittgröße wie Bestand ca. 50 x 40cm)
Neue Innentüren Dachgeschoss
Der AN fertigt eine Werkplanung an. Die Produktion
erfolgt erst nach Freigabe durch Architekt / Bauherr.
Zarge: Stahlumfassungszarge Typ SZ, Blechdicke 1,5mm,
verzinkt und grundiert, für 1-fach gefälzte Türblätter,
zum Einbau in Stahlbetonwände oder Leichtbauwände,
2-teilig für nachträglichen Einbau, incl.
Zargendichtungen.
Türblatt Holz: Einfachfalz, DIN links oder DIN rechts
angeschlagen, Emissionsklasse 1
Glasausschnitte:ca. 50 x 160 cm, opakes Glas, ESG 8mm
Rahmenkonstruktion: Kantenausbildung 3-seitig,
Innenlage aus Röhrenspan (RS)
Oberfläche Zarge u. Türblatt: Alle Oberflächen
Ausführung in CPL-Weißlack
Schloss: Zimmertüren Buntbart BB-Schloss gemäß
DIN18251-1, BS = Badzellen- Schloss für
Feuchtraumtüren
Beschläge Zimmertüren: Drücker: Fabrikat Hoppe, Modell
Amsterdam ist im Angebot einzurechnen.
Beschläge Feuchtraumtüren: BG Badgarnitur (Riegel
innen/ Notentriegelung und Schauscheibe rot-weiß
außen), WC-R 8 mm Stift
Feuchtraumtüren: Ausführung wie vor, Klimaklasse II,
Verleimung D3 nach EN 20
Beschläge Zimmertüren: Drückergarnitur Klinke/ Klinke,
Fabrikat Hoppe, Modell Amsterdam
Die Türblätter erhalten Unterschnitte von mindestens 10
mm.
Mengenansätze:
99 Stück in unterschiedlichen Breiten, Höhe: 2,135m,
davon Türen mit Glasausschnitt: 16 Stück
Überarbeitung Innentüren Bestandswohnungen
Gang- und Schließbarkeit des Türflügels wie folgt
herstellen:
Befestigen, Kröpfen, Feilen, Richten oder Versetzen der
Bänder
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
37
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Reinigen, Ölen und Nachstellen der Beschlagteile und
Schlösser (z.B. Verklebungen)
Nachpassen, ggf. Nachhobeln der Falze sowie
reprofilieren
Ergänzung bzw. Reparatur fehlender Schwellen
vereinzelt Austausch von Holzkassetten
Mengenansatz: ca. 140 Türen
Liefern und montieren von umlaufenden
Anschlagdichtungen durch Aufsetzen vorgefertigter
Leisten mit Falz sowie Einpassen der Dichtungen.
Beschädigte Türverglasungen sind in Anlehnung an den
Bestand auszutauschen (Mengenansatz: 50 Stück).
Alle Bestandstüren erhalten neue Drückergarnituren
analog der neuen Türen. Unterschnitte an verbleibenden
Bestandtüren sind - sofern noch nicht vorhanden nachträglich herzustellen (mindestens 10 mm).
04.01
Tischler Innentüren
04.01.0010
Tischler Innentüren Dachgeschoss
Tischlerarbeiten Innentüren Dachgeschoss wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1,00
04.01.0020
psch
Tischler Innentüren Altbau
Tischlerarbeiten Innentüren Altbau wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1,00
psch
Gesamtsumme:
LV: GU Innen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
05
Trockenbau
Einheit
Einheitspreis
in EUR
38
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Trockenbauarbeiten Dachgeschoss
Trockenbauarbeiten Dachgeschoss
Nichttragende Wände in den Wohnungen kommen als
beidseitig doppelt beplankte Gipskartonwände mit
Hohlraumdämmung zur Ausführung, Oberflächen in
Spachtelqualität Q3.
Sanitärräume: Erhöhter Schallschutz der Wände zu den
Wohn- u. Schlafräumen, Wanddicke 100 mm, Rechenwert
des bewerteten Schalldämmmaßes nach DIN 4109: 52dB,
d.h. im eingebauten Zustand 47dB, auf dem Bau gemessen.
Mineralwolle-Dämmschicht nach DIN EN 13162, Abschnitt
3.1.1: Dicke 40mm Baustoffklasse A, Schmelzpunkt mind.
1000° C nach DIN 4102-17.
Vorzusehen in den Wandkonstruktionen sind verstärkte
Profile für Türzargen sowie Verstärkungen für
Küchen-Oberschränke auf Länge der Arbeitsstrecke und
für Elektro-Unterverteiler.
Verkleidungen von Vorwandinstallationen und
Installationsschächten: Abmessungen in
unterschiedlichen Höhen und Tiefen, entsprechend
vorhandener Installationen. Alle Leitungen und Trassen
werden gemäß brandschutztechnischer und
bauphysikalischer Erfordernissen in Deckenebene durch
das jeweilige TGA-Gewerk geschottet. Die
Trockenbaukonstruktionen können daher ohne
Brandschutzanforderungen ausgeführt werden.
Abhangdecken für Leuchtenkabel: Glatte Deckenbekleidung
mit Gipskartonplatten direkt befestigt mit Holzlatten
unter der Holzbalkendecke, Oberflächen in
Spachtelqualität Q3. Inkl. insgesamt ca. 80 Deckenhaken
aus Metall für die Befestigung von Leuchten (je Raum
1-2 Stück).
Reviklappen 30/30cm, Alu-Knauf alutop Revisionsklappe
BASIS bestehend aus einem Stahlblech-Außenrahmen und
einem herausschwenkbaren Stahlblech-Innendeckel, weiß
pulverbeschichtet. Einbau mit Auswechslung, falls
erforderlich. Für den nachträglichen Einbau geeignet.
Serienmäßig mit Vierkant-Verriegelung und
Vierkantschlüssel.
Mengenansätze:
Wände d=10-15 cm:ca. 610 m²
Vorsatzschalen:ca. 84 m²
Schachtverkleidung:ca. 50 m²
Gleitender Deckenanschluss:ca. 265 lfdm
Tragelemente WC, Waschtisch:ca. 42 Stück
Türöffnungen im Trockenbau:ca. 82 Stück
Abhangdecke in GK:ca. 1.075 m²
Reviklappen 30/30 cm;ca. 16 Stück
Trockenbauarbeiten Altbau
Bäder: Verkleidung von Vorwandinstallationen als Ablage
Vorwandinstallationen für Waschtisch und/oder
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
39
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
WC-Verkleidung aus Gipskartonplatten für Installationen
an Wänden, inkl. erforderlicher Unterkonstruktion aus
Metallprofilen herstellen, einschl. Dämmstoffeinlage,
mit Ausbildung einer durchgehenden Ablage. Anschlüsse
an Wand- und Deckenflächen sind abrisssicher
herzustellen. Abmessungen:
Breite:ca. 1,00m
Höhe:ca. 1,20m
Tiefe:ca. 0,25m
Beplankung: Gipskartonplatten, (GKBI) DIN 18180,
2-lagig, Dicke 12,5mm, Befestigen der Beplankung mit
Schnellbauschrauben, einschl. verspachteln der Fugen
und Schraubenköpfe der bekleideten Seitenwände,
Dämmschicht: 40 mm, nach DIN EN 13162, Baustoffklasse
A, lückenlos und abrutschsicher verlegen,
Verspachtelung: mit Fugenspachtel, Oberfläche
Qualitätsstufe Q2 als Standardverspachtelung, gemäß
IGG-Merkblatt
Schachtverkleidung: Leistung wie vor beschrieben,
jedoch: Schachtverkleidungen, deckenhoch, einschl.
Kantenschutz oberhalb der Fliesen für malermäßige
Weiterbearbeitung;
Abhangdecke in Bädern mit Dusche
Unterdecke DIN 18168 Teil 1, innen, mit
Metallunterkonstruktion, als glatte Decke planeben
auszurichten.
Lichte Raumhöhe: bis 3,20 m,
Einbauhöhe: ca. 2,80 bis 3,00 m,
Abhängehöhe: ca. 0,20 m bis 0,40 m,
Befestigungsuntergrund: Holzbalkendecke.
Unterkonstruktion, DIN 18181, aus verzinkten
Stahlblechprofilen CD 60/27, als Grund- und Tragprofil,
abhängen mit Schnellabhängern, befestigen mit
bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln,
einlagig beplankt mit Gipskartonbauplatten (GKBI), DIN
18180, Längskanten halbrund (HRK), 12,5 mm stark.
Platten stumpf stoßen, Befestigung der Beplankung mit
Schnellbauschrauben, die Deckenoberfläche incl. der
sichtbaren Teile der Befestigungsmittel sind fertig für
Anstrich, in Oberflächenqualität Q2 herzustellen.
Im Bereich von Stirnfugenstößen Fugendeckstreifen
verwenden. Wandanschlüsse mit Trennstreifen, Fuge mit
Einkomponentendichtstoff auf PU-Basis (überstreichbar)
schließen.
Mengenansatz: ca. 30 m²
Trennwand Bad / Küche bzw. Türwand Küche oder Bad:
GK Metall-Einfachständerwand, d=10 cm.
Metall-Einfachständerwand, als nichttragende innere
Trennwand, nach DIN 4103-1, Einbaubereich 1, mit
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
40
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
beidseitiger Beplankung, 2 x 12,5 mm, Gipsplatten Typ
GKB DIN 18180, einschl. herstellen von freien Wandenden
mit Kantenschutz etc; Anschlüsse an Wand- und
Deckenflächen abrisssicher herstellen;
Unterkonstruktion: Metall- Wandprofile nach
Erfordernis, Ständerabstand 625 mm,
Beplankung: Gipskartonplatten, (GKBI beidseitig oder
einseitig GKBI und GKB) DIN 18180, 2-lagig, Dicke 25mm,
Befestigen der Beplankung mit Schnellbauschrauben.
Verspachtelung: Fugenspachtel, Qualitätsstufe Q2 gemäß
IGG-Merkblatt
Schachtverkleidung:
Aus Schallschutzgründen werden die
Installationsschächte 3-fach beplankt - siehe unten.
Schachtverkleidung deckenhoch aus Gipskartonplatten für
Installationen an Wänden in Feuchträumen in
verschiedenen Größen, inkl. Unterkonstruktion aus
Metallprofilen nach örtlicher Erfordernis herstellen,
einschl. Dämmstoffeinlage, Anschlüsse an Wand- und
Deckenflächen abrisssicher herstellen. Inkl.
Kantenschutz oberhalb der Fliesen für malermäßige
Weiterbearbeitung;
Abwicklung: bis ca. 1,20m
Unterkonstruktion:Metall- Wandprofile nach Erfordernis,
Ständerabstand 625 mm,
Beplankung: Gipskartonplatten, (GKBI) DIN 18180,
3-lagig, Dicke 37,5 mm, Befestigen der Beplankung mit
Schnellbauschrauben. Verspachtelung: Fugenspachtel,
Qualitätsstufe Q2 gemäß IGG-Merkblatt
Dämmschicht: 40 mm, Baustoffklasse A, lückenlos und
abrutschsicher verlegen,
Abkofferung Heizungsleitung:
2-seitige oder 3-seitige Abkofferung raumhoch, Dämmung
der Heizleitungen siehe Titel Heizung, Verspachtelung
Qualitätsstufe Q2
Reviklappen 30/30cm, Alu-Knauf alutop Revisionsklappe
BASIS bestehend aus einem Stahlblech-Außenrahmen und
einem herausschwenkbaren Stahlblech-Innendeckel, weiß
pulverbeschichtet. Einbau mit Auswechslung, falls
erforderlich. Für den nachträglichen Einbau geeignet.
Serienmäßig mit Vierkant-Verriegelung und
Vierkantschlüssel.
Mengenansatz:
Wände d=10-15 cm:ca. 2.070 m²
Vorsatzschalen:ca. 215 m²
Schachtverkleidung:ca. 215 m²
Tragelemente WC, Waschtisch:ca. 154 Stück
Türöffnungen im Trockenbau:ca. 151 Stück
Abkofferung Heizleitungen:ca. 320 lfdm
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Reviklappen 30/30 cm;ca. 77 Stück
Einheitspreisliste:
Trockenputz für Wände
Trockenputz Leibungen, Sturz
05.01
Trockenbauarbeiten
05.01.0010
Trockenbauarbeiten Dachgeschoss
Trockenbauarbeiten Dachgeschoss wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1,00
05.01.0020
psch
Trockenbauarbeiten Altbau
Trockenbauarbeiten Altbau wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1,00
psch
Gesamtsumme:
41
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: GU Innen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
06
Bodenbelag
Einheit
Einheitspreis
in EUR
42
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Bodenbelagsarbeiten Wohnungen Dachgeschoss (ohne
Bodenbelagsarbeiten Wohnungen Dachgeschoss (ohne
Bodenfliesen)
Die Untergrundvorbereitung und erforderliche
Ausgleichschichten auf dem Estrich gehören zum
Leistungsumfang, des Weiteren das Zurückschneiden des
Randdämmstreifens beim Estrich.. Folgende Bodenbeläge
kommen zur Ausführung:
Wohn- u. Schlafräume, Wohnküchen und geschlossene
Küchen sowie Flure: Laminatboden nach Bemusterung des
Architekten, inkl. Schallschutzeinlage und
dauerelastischer Verfugung an Türzargen.
Farbgebung:beigebraunDekor:EicheNutzungsklasse:NK 23 /
32Aufbauhöhe:8 mmDielenoptik:LandhausdieleFugenbild:mit
Fuge
Inkl. Trittstufe aus Vollholz Eiche rustikal als
Austritt zur Dachterrasse mit 1 Steigung.
Tragkonstruktion (Trägerholz) am Fenstertürprofil
verschraubt, mit Setz- u. Trittstufe, seitlich
geschlossen.
Trittstufe Länge bis ca. 2.000 mm, Tiefe 280 mm, Tiefe
ca. 30-38 mm. Setzstufe aus MDF-Platte weiß
endbeschichtet, Höhe ca. 150 mm
Mengenansätze:
Parkett:ca. 960 m²
Sockelleisten:ca. 1.125 lfdm
Trittstufen:ca. 16 Stück
Bodenbelagsarbeiten Wohnungen Altbau (ohne
Bodenfliesen)
Dielung: Die vorhandene Dielung ist wie folgt zu
überarbeiten:
Entfernen alter Lackschichten durch Grobschliff:
langsames Schleifen mit 24er Körnung diagonal zu den
Dielen (einmal vorwärts und in der gleichen Bahn wieder
zurück).
Mittlerer Dielenschliff: nochmaliges Schleifen
ebenfalls diagonal zur Verlaufrichtung der Dielen mit
40-60er Körnung.
Feinschliff: Schleifen entlang der Maserung mit 100er
Körnung bis der Dielenboden eine glatte, in sich ebene
Oberfläche aufweist.
Fertig geschliffene Flächen reinigen und entstauben,
offene Fugen sowie kleine Risse und Löcher in der
Fläche verkitten oder auspfropfen.
Fläche grundieren in 2 Arbeitsgängen: zunächst
senkrecht zum Dielenverlauf, danach in Richtung der
Dielung.
Versiegeln mit wässrigem, einkomponentigem Speziallack.
Die Versiegelung 2 mal im Kreuzgang mittels Rolle oder
Spachtel gleichmäßig auf dem Untergrund verteilen.
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
43
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Mengenansatz Dielung:ca. 3.165 m²
Ofenecken: Nach Abbruch der Öfen Ofenecken ausbessern,
ebenen Untergrund herstellen durch Bodenspachtel, bei
Absätzen mit standfester Masse, mit Neudielung aus
Kiefer, Grundierung und Versiegelung wie Gesamtfläche.
Inkl. Vorbereiten des Untergrundes durch Herstellen
eines auf die Neudielung angepassten Höhenniveaus.
Mengenansatz: ca. 165 Stück
Dielenergänzung im Bereich abgebrochener Schornsteine
In den Bereichen der abgebrochenen Schornsteine sind
die Deckenöffnungen der Holzbalkendecken mit Beton
verschlossen worden - siehe Titel Bauhauptarbeiten.
Hier ist ein ebener Untergrund herzustellen durch
Bodenspachtel oder standfeste Masse. Ergänzung der
Dielung aus Kiefer, Grundierung und Versiegelung wie
Gesamtfläche.
Mengenansätze: 69 Deckenöffnungen á ca. 100x80cm sowie
6 Deckenöffnunge á ca. 75x75cm
Sockelleisten; Abbruch sämtlicher Sockelleisten,
Ausbruchstellen ausbessern sowie Lieferung und Montage
neuer Sockelleisten, Material: Nadelholz astfrei.
Profilierung und Farbton: gemäß Farbkonzept /
Bemusterungskatalog Architekt
Mengenansatz Sockelleisten:ca. 4.540 lfdm
Türschwellen: An den verbleibenden Türen Überarbeitung
der Schwellen in unterschiedlichen Breiten und Tiefen
durch Grob-, Mittel- und Feinschliffe bis Körnung 120,
Ausstechen der Ecken, Reinigung der Flächen sowie
Grundierung und Versiegekung wie beschrieben.
Mengenansatz: ca. 150 Stück.
An den neuen Türen sind die Schwellen in Anlehnung an
den Bestand zu erneuern. Holzart: Kiefer. Inkl.
Versiegelung. Mengenansatz: ca. 151 Stück.
Küchen: Die Küchen erhalten einen trittschallhemmenden
Vinylbelag mit Rutschhemmung R9.
Trittschallverbesserungsmaß: mindestens 17 dB.
Leitfabrikate gemäß Bemusterungskatalog (jeweils als
Bahnenware):
DLW Favorite Acoustic PUR, Gesamtdicke 3,5 - 4mm und
Nutzschichtstärke 2mm oder
Holzoptik: forbo novilon nova, Gesamtdicke 3mm und
Nutzschichtstärke 0,7mm
oder gleichwertig.
Farbton: gemäß Farbkonzept / Bemusterungskatalog
Architekt
Sockelleisten; Abbruch sämtlicher Sockelleisten,
Ausbruchstellen ausbessern sowie Lieferung und Montage
neuer Sockelleisten, Material: Nadelholz astfrei.
Profilierung und Farbton: gemäß Farbkonzept /
Bemusterungskatalog Architekt
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
44
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Mengenansatz:
Vinylbelag:ca. 570 m²
Sockelleisten:ca. 825 lfdm
Der Höhenausgleich in Form von Abschleifen angrenzender
Dielung oder Terrazzobeläge sowie das Spachteln in
Kleinflächen gehört zum Leistungsumfang und ist in den
Pauschalpreis einzukalkulieren. Ebenso die
höhenniveaugleiche Begradigung der Abbruchkanten von
alten Trennwänden Küche/Bad/Flur, zum angrenzenden
Belag. Generell ist der Abbruch der Terrazzoböden nicht
vorgesehen - siehe Preisabfragepositionen.
06.01
Bodenbelagsarbeiten
06.01.0010
Bodenbeläge Dachgeschoss
Bodenbelagsarbeiten Dachgeschoss wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1,00
06.01.0020
psch
Bodenbeläge Altbau
Bodenbelagsarbeiten Altbau wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1,00
psch
Gesamtsumme:
LV: GU Innen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
07
Maler- u. Innenputzarbeiten
Einheitspreis
in EUR
45
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Maler- u. Innenputzarbeiten Wohnungen Dachgeschoss
Maler- u. Innenputzarbeiten Wohnungen Dachgeschoss
Innenputz:
Die Oberflächen aller Mauerwerkswände erhalten einen
Dünnputz (vorgesehen als "Weißputz"). Die für die
Verlegung von Schaltern und Steckdosen in den
Massivwänden hergestellten Schlitze müssen ebenfalls
mit Innenputz bündig geschlossen werden.
Fensterleibungen und Stürze sowie Außenecken sind mit
einer Eckschutzschienen zu versehen, es ist auf eine
rechtwinklige und lotrechte Ausführung zu achten.
Im Leistungsumfang enthalten sind Mehraufwendungen für
Leibungen, Heizkörpernischen, Kleinflächen,
Verkleidungen Heizleitungen etc.
Geforderte Oberflächenqualität: Q3.
Anstricharbeiten
Deckenflächen: Die Decken in den Wohnungen werden mit
wischfester Dispersionsfarbe weiß gestrichen.
Nassabriebbeständigkeitsklasse 3.
Wandflächen Wohnungen: Sämtliche ungeflieste
Wandoberflächen werden zweifach wischfest mit einem
Dispersionsanstrich weiß gestrichen.
Nassabriebbeständigkeitsklasse 2.
Im Leistungsumfang enthalten sind Mehraufwendungen für
Leibungen, Heizkörpernischen, Kleinflächen,
Verkleidungen Heizleitungen etc.
Alle Türzargen erhalten eine Beschichtung durch den
Maler.
Des Weiterem gehört zum Leistungsumfang die
dauerelastische Acryl-Versiegelung an allen Wand- u.
Deckenixeln, an Innenfensterbänken, umlaufend an
Fenstern und Türzargen sowie oberhalb der
Fußbodensockel und im Übergang Wandfliesen zur Oberwand
mit Anstrich.
Mengenansätze:
Innenputz:ca. 1.670 m²
Anstrich Wände Mauerwerk:ca. 1.670 m²
Anstrich Wände GK und Holzständerwerk::ca. 2.700 m²
Anstrich GK-Decke:ca. 1.075 m²
Anzahl Zargen Innen- u. WE-Türen:ca. 115 Stück
Maler- u. Innenputzarbeiten Wohnungen Altbau
Die Mengenangaben teilen sich auf 77 Wohnungen auf.
Putzausbesserung Decken: Zum Leistungsumfang gehört das
Wiederanarbeiten des im Zuge des Abbruchs der Wände
beschädigten Alt-Deckenputzes. Es ist davo auszugehen,
dass beidseitig zu den Abbruchkanten der Wände ein
Streifen von jeweils 30cm Breite erneuert werden muss.
Inkl. Befestigen des Putzträgers an der Lattung.
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
46
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Mengenansatz: ca. 350 lfdm
Deckenputzergänzung im Bereich abgebrochener
Schornsteine
In den Bereichen der abgebrochenen Schornsteine sind
die Deckenöffnungen der Holzbalkendecken mit Beton
verschlossen worden - siehe Titel Bauhauptarbeiten.
Hier sind die Unterseiten mit Deckenputz bündig zum
angrenzenden Bestand zu versehen. Inkl.
Untergrundvorbereitung, mittlere Stärke ca. 20mm.
Mengenansätze: 46 Deckenuntersichten á ca. 100x80cm
sowie 4 Deckenuntersichten á ca. 75x75cm
Tapeten an Wand- und Deckenflächen, auch mehrlagig,
sowie in Teilbereichen zusätzlich Decken- u.
Wandverkleidungen entfernen und entsorgen. Flächen
grundieren für nachfolgende Weiterbearbeitung.
Fehlstellen wie Ausbruchstellen, Löcher, Schrammen,
Kleinflächen mit Ansatz beispachteln, Schrauben, Haken
etc. entfernen.
Wände
Spachtelung: Grundieren sowie vollständig spachteln,
einschl. Kantenschutzschienen an Leibungen und
Vorsprüngen. Oberfläche: Qualitätsstufe Q2.
Im Leistungsumfang enthalten sind Mehraufwendungen für
Leibungen, Heizkörpernischen, Kleinflächen,
Verkleidungen Heizleitungen etc.
Ausführungsort: Küche, Wohnküche, Bad
Raufaser: Grundieren sowie Raufasertapete auf Stoß
tapezieren, vollflächig, Verklebung mit
gebrauchsfertigem, lösemittel- und weichmacherfreiem,
emissionsarmem und schadstoffgeprüftem
Dispersionskleber, auf tragfähigen Untergrund.
Raufasertapete: mittlere Körnug
Im Leistungsumfang enthalten sind Mehraufwendungen für
Leibungen, Heizkörpernischen, Kleinflächen,
Verkleidungen Heizleitungen etc.
Ausführungsort: Wohnräume (ohne Wohnküche), Flure
Anstrich: Beschichtung, deckend, mit
Kunststoff-Dispersionsfarbe; Nassabriebbeständigkeit
Klasse 2 DIN EN 13300, matt. Farbton: weiß.
Im Leistungsumfang enthalten sind Mehraufwendungen für
Leibungen, Heizkörpernischen, Kleinflächen,
Verkleidungen Heizleitungen etc.
Ausführungsort: Wohnräume, Flure, Küche, Bad
Mengenansätze: Wandflächen insgesamt ca. 11.800 m²
(inkl. Bäder, ohne Fliesenflächen)
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
47
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Decken
Spachtelung: Decken nur nach Bedarf vollflächig
spachteln, z.B. in Räumen mit ehemals vorhandener
Deckenverkleidungen. Oberfläche: Qualitätsstufe Q2
Mengensatz:ca. 10% der Deckenfläche von 3.165 m²
Anstrich: Beschichtung, deckend, mit
Kunststoff-Dispersionsfarbe; Nassabriebbeständigkeit
Klasse 3 DIN EN 13300, matt. Farbton: weiß.
Deckenflächen: ca. 3.165 m²
Innentüren Bestand
Überholungsbeschichtung inkl. Zarge auf streichfähige
Holztüren, deckend, mit Kunstharzlack. Lose
Beschichtungen entfernen, Spachteln kleinerer
Fehlstellen, deckender Überholungsanstrich mit
Alkydharzlack;
Material: Alkydharzlack
Oberfläche: seidenglänzend
Farbe: weiß
Mengenansätze:
WE-Türzargen:77 Stück
Zimmertüren alt:ca. 140 Stck
Anschlussfugen
Zum Leistungsumfang gehört die dauerelastische
Acryl-Versiegelung an allen Wand- u. Deckenixeln, an
Innenfensterbänken, umlaufend an Fenstern und Türzargen
sowie oberhalb der Fußbodensockel und im Übergang
Wandfliesen zur Oberwand mit Anstrich.
07.01
Maler- u. Innenputzarbeiten
07.01.0010
Maler- u. Putzarbeiten Dachgeschoss
Maler- u. Putzarbeiten Neubau wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1,00
07.01.0020
psch
Maler- u. Putzarbeiten Altbau
Maler- u. Putzarbeiten Altbau wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1,00
psch
Gesamtsumme:
LV: GU Innen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
08
Fliesenarbeiten
Einheitspreis
in EUR
48
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Fliesenarbeiten Wohnungen Dachgeschoss
Fliesenarbeiten Wohnungen Dachgeschoss
Die Küchen im Dachgeschoss erhalten weder Bodenfliesen
noch Fliesenspiegel.
Das Feinsteinzeug in den Bädern ist mit 17,50 ?/m²
netto für 30/60cm Boden- u. Wandfliesen und mit 29,90
?/m² netto für Mosaikfliesen 2,8/14,8cm (für
Teilbereiche der Wände) zu kalkulieren zuzüglich der
Verlegepreise. Die genannten Preise sind garantierte
Objektpreise vom Lieferanten.
Zur Ausführung kommen in den Bädern Bodenfliesen sowie
an einigen Wänden Wandfliesen, zusätzlich Mosaikfliesen
auf den "Highlight"-Wänden sowie Sockelfliesen, Höhe
6cm, im Bereich nicht gefliester Wände. Verlegeart
gemäß Bemusterung. Rutschhemmung Bodenfliesen R10 bzw.
10B für Duschen.
Streichisolierung als Dichtung gegen Spritzwasser durch
Aufbringen einer flüssigen Dichtungsfolie im Wannenund Duschbereich. Ausführung 2-lagig, kreuzweise
beschichtet. In die obere Lage Quarzsand, Korngröße von
0,7 bis 1,2 mm als Haftbrücke für Fliesenbekleidung
imDünnbett einstreuen. Alles in einem
Abdichtungssystem. Zusätzlich bei Duschen u. Wannen:
Einbringen eines flexiblen
Zargenbandes/Wannenrand-Dichtbandes an den wandseitigen
Wannenrändern gemäß IVD-Merkblatt Nr. 3-2 Abdichtung
von Bewegungsfugen an Badewannen und Duschwannen Teil
2: Abdichtung von Wannen und Duschwannen in Verbindung
mit flexiblen Zargenbändern/Wannenrand-Dichtbändern.
Kantenschienen sind nicht vorgesehen.
Im Leistungsumfang enthalten sind Mehraufwände für das
Fliesen von Fensterleibungen, Badewannenträgern,
Abkofferungen von Vorwandinstallationen, Befliesen von
Reviklappen sowie Herstellen von Löchern für
Installationen.
Des Weiterem gehört zum Leistungsumfang die
dauerelastische Versiegelung an allen Sanitärobjekten,
an gefliesten Wandinnenecken und an Fußboden/Wandixeln
sowie umlaufend an Fenstern, Innenfensterbänken und
Türzargen. Farbton: silbergrau. Die Hartverfugung wird
ebenfalls im Farbton silbergrau ausgeführt.
Mengenansätze:
Bodenfliesen Bäder:ca. 160 m²
Wandfliesen Bäder:ca. 480 m², davon ca. 60m² Format
2,8/14,8cm
Sockelfliesen Bäder:ca. 430 lfdm
Die Gesamtmengen teilen sich auf 16 Wohnungen auf.
Fliesenarbeiten Wohnungen Altbau
Fliesen auf Wandflächen (nur teilweise in Bädern und
Küchen vorhanden), geklebt entfernen und von
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
49
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Kleberesten, Mörtel etc. befreien; inkl. Abtransport
und Entsorgung.
Untergrund mit einem lösungsmittelfreiem
Tiefengrundanstrich vollflächig vorstreichen, um eine
gute Haftung für nachfolgende Ausgleichsspachtelung
oder Dichtung zu erzielen.
Ganzflächiges Spachteln der Wand- und Bodenflächen mit
einer Spachtelmasse um größere Unebenheiten zu
egalisieren.
Streichisolierung als Dichtung gegen Spritzwasser durch
Aufbringen einer flüssigen Dichtungsfolie im Wannenund Duschbereich. Ausführung 2-lagig, kreuzweise
beschichtet. In die obere Lage Quarzsand, Korngröße von
0,7 bis 1,2 mm als Haftbrücke für Fliesenbekleidung
imDünnbett einstreuen. Alles in einem
Abdichtungssystem. Zusätzlich bei Duschen u. Wannen:
Einbringen eines flexiblen
Zargenbandes/Wannenrand-Dichtbandes an den wandseitigen
Wannenrändern gemäß IVD-Merkblatt Nr. 3-2 Abdichtung
von Bewegungsfugen an Badewannen und Duschwannen Teil
2: Abdichtung von Wannen und Duschwannen in Verbindung
mit flexiblen Zargenbändern/Wannenrand-Dichtbändern.
Im Leistungsumfang enthalten sind Mehraufwände für das
Fliesen von Fensterleibungen, Badewannenträger,
Abkofferungen, Befliesen von Reviklappen sowie
Herstellen von Löchern für Installationen.
In den Pauschalpreis einzukalkulieren ist ein erhöhter
Aufwand für den Untergrundausgleich auf Bodenflächen
nach Rückbau der Trennwand. Der Abbruch des vorhandenen
Terrazzobodens ist nicht vorgesehen. Einzukalkulieren
ist eine Entkopplungsmatte mit
Glasgittergewebearmierung zugelassen für keramische
Beläge u.a. auf rissgefährdeten, kritischen
Untergründen ohne Verbund zum Untergrund. Das System
gewährleistet die Entlüftung und Entkopplung des Belags
vom Untergrund im Innenbereich. Die mit Tragkanälen
versehene Entkopplungsmatte wird mit geeignetem
Dünnbettmörtel oberseitig eben abgespachtelt, so dass
das Glasgittergewebe eingebettet ist und das
Feinsteinzeug anschließend frisch in frisch verlegt
werden kann. Inkl. Stoßarmierung und
Bewegungsfugenband, Nach Herstellervorgaben einzubauen.
Produktvorgabe: Gutjahr "IndorTec 2E" oder gleichwertig
Kantenschienen sind nicht vorgesehen.
Das Steingut in den Bädern ist mit 11,90 ?/m² netto für
20/40cm Wandfliesen und 30/30cm Bodenfliesen sowie mit
24,90 ?/m² netto für Mosaikfliesen 5/5cm (nur für
bodengleiche Duschen) zu kalkulieren zuzüglich der
Verlegepreise. Die genannten Preise sind garantierte
Objektpreise vom Lieferanten.
Zur Ausführung kommen in den Bädern Bodenfliesen sowie
an einigen Wänden Wandfliesen, zusätzlich
Sockelfliesen, Höhe 6cm, im Bereich nicht gefliester
Wände. Duschen in Bereichen von Nischen erhalten
Wandfliesen raumhoch bis zur Unterkante der
Abhangdecke. Verlegeart gemäß Bemusterung.
Rutschhemmung Bodenfliesen R10 bzw. 10B für Duschen.
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
50
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Die Küchen erhalten einen Fliesenspiegel aus weißen
Wandfliesen15/15 cm, matt, hinter den Arbeitsstrecken.
Des Weiterem gehört zum Leistungsumfang die
dauerelastische Versiegelung an allen Sanitärobjekten,
an gefliesten Wandinnenecken und an Fußboden/Wandixeln
sowie umlaufend an Fenstern, Innenfensterbänken und
Türzargen sowie Türschwellen. Farbton: silbergrau. Die
Hartverfugung wird ebenfalls im Farbton silbergrau
ausgeführt.
Mengenansätze:
Bodenfliesen Bäder:ca. 316 m²
Wandfliesen Bäder:ca. 1.800 m²
Sockelfliesen Bäder:ca. 695 lfdm
Mosaikfliesen bodengleiche Duschen:ca. 20 m²
Fliesenspiegel Küchen, Höhe 60cm:ca. 415 lfdm
(Ausführung mit Wandfliesen)
Die Gesamtmengen teilen sich auf 77 Wohnungen auf.
08.01
Fliesenarbeiten
08.01.0010
Fliesenarbeiten Dachgeschoss
Fliesenarbeiten Dachgeschoss wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben
1,00
08.01.0020
psch
Fliesenarbeiten Altbau
Fliesenarbeiten Altbau wie in der Leistungsbeschreibung
beschrieben
1,00
psch
Gesamtsumme:
LV: GU Innen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
09
Bauhauptarbeiten
Einheitspreis
in EUR
51
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Abbrucharbeiten Arbeiten mit und Entsorgung von
Abbrucharbeiten Arbeiten mit und Entsorgung von
gefährlichen Bauabfällen
Die Beseitigungs- und Verwertungswege der gefährlichen
Abfälle sind mit Begleit-, Übernahme- und/oder
Wiegescheinen zu belegen. Als Erzeuger gilt der AG. Die
Abfallerzeugernummer des AG für dieses Bauvorhaben ist
bereits beantragt.
Der AN übernimmt sämtliche Aufgaben für eine
ordentliche Abfallentsorgung. Die Entsorgung von
gefährlichen Abfällen (Schüttung Decke > Z2,
Ziegelmauerwerk Schornsteine > Z2, Teerhaltige
Sperrschicht Badezimmer, Terrazzoboden Bad > Z2, etc.)
erfolgt für Mengen über 20 t im
Einzelentsorgungsnachweisverfahren. Die
Entsorgungsnachweise für diese Abfälle werden durch ein
vom AG bevollmächtigtes Ingenieurbüro (Novabiotec Dr.
Fechter GmbH) erstellt. Der Transport für die
Entsorgung hat durch den AN oder ein von ihm
beauftragtes und zertifiziertes Transportunternehmen
bzw. über einen Entsorgungsfachbetrieb zu erfolgen.
Die Signatur von Begleit-/Übernahmescheinen als
Beförderer hat mit einem zertifizierten elektronischen
Nachweisverfahren (z. B. ZEDAL) zu erfolgen.
Sämtliche Dokumente der Entsorgung (u.a. Wiegescheine
aller abgefahrenen gefährlichen Abfälle) sind
entsprechend den Vorgaben des AG nach Abschluss der
Arbeiten (spätestens nach 4 Wochen) der Fachbauleitung
zu übergeben. Die Abfallbilanz hat mit Stellung der
Schlussrechnung zu erfolgen.
Die anfallenden Kosten der Entsorgung der gefährlichen
Abfälle im Einzelentsorgungsverfahren, wie Gebühren für
das Andienungsverfahren, die SBB Gebühren,
Entsorgungskosten (ohne Transport) trägt der AG. Die
Kosten für Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, fach- und
sachgerechte sowie transportgerechte Lagerung/Aufnahme
des Abbruchmaterials und Transport der gA zum Entsorger
sind in den Grundpositionen des AN einzukalkulieren.
Der AN erhält mit Ausschreibung ein Entsorgungskonzept
für die Abfallverwertung/-beseitigung durch den AG.
Der AN verpflichtet sich, alle Dokumente der
Vorabkontrolle für die Entsorgungen im
Sammelentsorgungsverfahren entsprechend den
Anforderungen des externen Ingenieurbüros beizubringen.
Grundsätzlich sind Transport und Entsorgung über
Entsorgungsfachbetriebe sicher zu stellen. Bei
Transporten ist mindestens die Transportgenehmigung für
die anstehende Abfallart vorhanden sein.
Abbruch in den Wohnungen
In der Bauteilbezogenen Übersicht Probenahmen
Schadstoffe / ungefährliche und gefährliche Abfälle vom
26.11.2015 von der NovaBiotec Dr. Fechter GmbH gilt es
folgende Bewertungen seitens des AN zu beachten:
Putz mit Schimmelbefall: Verdacht auf erhöhter
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
52
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Sulfatgehalt im Putz, Zuordnungswert > Z2, zur Klärung
der Entsorgung LAGA-Bauschutt-Probe erforderlich
Terrazzoboden: Verursachender Parameter KW-Index,
Zuordnungswert > Z2
Sperrschicht Bodenaufbau Bäder: Verdacht auf PAK,
Bleihaltige Farbe auf den Dielenböden: Verdacht auf
Blei, bei Bearbeitung Arbeitsschutz beachten und bei
Entsorgung Nachbeprobung erforderlich
Gasofen mit asbesthaltiger Pappe: Verdacht auf Asbest,
TRGS 519 ist zu beachten
Bauschutt Kachelöfen: höchstwahrscheinlich > Z2, zur
Klärung der Entsorgung LAGA-Bauschutt-Probe
erforderlich
Mit den Abbrucharbeiten, insbesondere der
sicherheitsrelevanten Installtionen der Haustechnik,
darf erst nach Freischaltung aller Medien erfolgen.
Dies ist laut Bauablaufplan vom 03.12.2015 spätestens
für den 31.03.2016 vorgesehen. Der AN erhält
diesbezüglich von der Bauüberwachung eine entsprechende
Bestätigung.
Die Bauhauptleistungen umfassen die Leistungen für die
Sanierung des gesmten Objekts und der Grundrissänderung
im Innenbereich, die den Einzelgewerken nicht
zuzuordnen sind;wie z.B. Wände abbrechen und seitliche
Anschlüsse herstellen, Ausgleich der daraus ggf.
enstehenden verschiedenen Fußbodenhöhen, Türdruchbrüche
herstellen, Türdruchbrüche schließen, Abriss alter Öfen
inkl. Sockel, Abriss vorhandener Öfensockel im Bestand.
Trennwände aus Schlacke oder Bimsstein sowie
Rabbitzwände, lichte Raumhöhe bis ca. 2,70m, Dicke bis
ca. 15 cm, abbrechen, Abbruchmaterialien fachgerecht
entsorgen, seitliche Anschlüsse an Wände und Decken
herstellen und beiputzen, Ausgleich der daraus ggf.
enstehenden verschiedenen Fußbodenhöhen. Beschädigter
Deckenputz an Abbruchkanten bzw. fehlender Deckenputz
in Bereich abgebrochener Wände ist flächenbündig
anzuarbeiten.
Mauerwerksdurchbrüche verschiedener Abmessungen
schließen, inkl. seitliche Anschlüsse an Wände und
Decken herstellen und beiputzen; Putzausbesserungen im
Bestand, Kleinflächen, inkl. seitliche Anschlüsse an
Wände und Decken herstellen und beiputzen.
Inkl. Abbruch von Durchlauferhitzern, Boilern,
Gasheizern sowie aller Sanitärobjekte in den Bädern
(die Rohrleitungen sind bei den TGA-Gewerken erfasst).
Mengenansätze:
Abbruch nicht tragende Wände:ca. 2.100 m²
Abbruch Abhangdecken / Deckenverkleidungen:ca. 155 m²
Abbruch Bodenbeläge (Teppich, PVC, Laminat etc.) ca.
350 m²
Anschlüsse Wand / Decke Abbruchwände: ca. 800 lfdm
Anschlüsse Wand / Fußboden Abbruchwände: ca. 800 lfdm
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
53
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
alte Öfen im Bestand: ca. 115 Stück
alte Ofensockel im Bestand: ca. 50 Stück
Putzausbesserungen Wände, Kleinfächen ca. 308 m²
Mauerwerksöffnungen schließen bis 20/20cm:ca.154 Stück
Abbruch Durchlauferhitzer:ca. 25 Stück
Abbruch Boiler:ca. 20 Stück
Abbruch Badeöfen:ca. 16 Stück
Abbruch Gasheizer:ca. 35 Stück
Abbruch WC:ca. 77 Stück
Abbruch Waschtischca, 77 Stück:
Abbruch Badewanne:ca. 77 Stück
Herstellen von Türöffnungen im TRH:ca. 4 Stück
Einbauküchen:ca. 5 Stück
Mietereinbauten:ca. 3 m³
Aufmauerung der Brüstung Badfenster Altbau
Die Bestandsbrüstung der zukünftigen Bäder im Altbau
ist um ca. 20 cm aufzumauern. Breite ca. 1,45 m.
Wandstärke: ca. 36,5 - 48 cm. Leistung inkl. Innenputz
und aller Nebenarbeiten.
Mengenansatz:77 Stück
Auswechselungen für Installationsschächte
Das Herstellen und fachgerechte Schließen der
Durchbrüche in der Holzbalkendecke für die
Durchführung von Elektrosteigern sowie Sanitär- u.
Heizungsleitungen ist in den Titeln Elektro, Sanitär
und Heizung erfasst. Für den Fall, dass Holzbalken
ausgewechselt werden müssen, ist folgende Leistung
einzukalkulieren:
Holzbalkendecke 50/40 cm abbrechen, provisorisches
Absteifen des Holzbalkens auf der darunter befindlichen
Decke, Abbruch des Holzbalken bis ca. 1m Länge,
Anlaschen von 2 grundierten U-Trägern als Auswechselung
von Holzbalken zu Holzbalken, Länge jeweils ca. 1,50m,
inkl. aller Verbindungsmittel und Entsorgung des
Abbruchmaterials. Je Schacht Auswechselung in Ebene
Decke über EG und Decke über 1.OG.
Analog wie vor, jedoch Abbruch Stahlsteindecke über
Keller: Stahlsteindecke 50/40 cm abbrechen,
provisorisches Absteifen des Deckenträgers im Keller,
Abbruch des Deckenträgers bis ca. 1m Länge, Anlaschen
von 2 grundierten U-Trägern als Auswechselung von
Deckenträger zu Deckenträger, Länge jeweils ca. 1,50m,
inkl. aller Verbindungsmittel und Entsorgung des
Abbruchmaterials.
Mengenansätze: insgesamt 4 Auswechselungen in der
Holzbalkendecke und 2 Auswechselungen in der
Stahlsteindecke
Deckenergänzung im Bereich abgebrochener Schornsteine
In den Bereichen der abgebrochenen Schornsteine sind
die Deckenöffnungen der Holzbalkendecken in
F90-Qualität zu schließen:
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
54
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Deckenöffnung zwischen zwei Deckenbalken über gesamten
Deckenaufbau herstellen, einschl.. aller
Kleineisenteile. Die Deckenöffnung ist abzustellen mit
Faserzementplatten und nach erfolgter Installation mit
Beton vergießen (UK Dielung bis UK Deckenbalken).
Leistung inkl. notwendiger Schneid-, Abstütz- und
Sicherungsmaßnahmen.
Deckenaufbau ges. ca. 35cm, bestehend aus Dielung;
Balken mit Staakung/ Schüttung;
Sparschalung, unterseitger Verputz.
Die Zulage für das Anarbeiten der Dielung bzw. Putz
ist mit einzukalkulieren.
Mengenansätze: 69 Deckenöffnungen á ca. 100x80cm sowie
6 Deckenöffnunge á ca. 75x75cm
Neuer Kellerzugang
Auf der Hofseite Nipkowstr. wird ein neuer Kellerzugang
geschaffen, Alle Leistungen inkl. Schalung,
konstruktiver Bewehrung und Beton. Ausführung in
Anlehnung an den Bestand - siehe hierzu die
Ausführungsplanung des Architekten.
Mengenansätze:
Aushub: ca. 14 m³ inkl. 45° Böschung
Sickerpackung Kies: ca. 1 m³
Bodenplatte 15cm: ca. 6 m²
Wände 24cm, Höhe 2m: 16 m²
Treppenstufen gemauert, Breite 1,20m: 8 Steigungen á
18/28 cm
Estrich in Gefälle, 4-8cm, inkl. FE DN50: 5 m²
Kellerzugang Bestand
Zwei weitere Kellerzugänge aus Klinkerziegel im Bestand
verbleiben. Lockere Rollschichten auf der Mauerkrone
sind kraftschlüssig zu vermauern, gegebenenfalls müssen
Steine getauscht werden. Abplatzungen sind zu
vermörteln. Ausgesandete Fugen sind auszukratzen und
neu zu verfugen. Fugenmaterial in Anlehnung an den
Bestand. Der Aufwand für die beschriebene Leistung ist
vor Angebotsabgabe durch eine Besichtigung vor Ort
einzuschätzen.
Sanierung Eingangspodeste
Die vorhandenen Gitterroste vor den Hauseingängen und
Hoftüren sowie in den beiden Kellerabgängen sind zu
demontieren und zu entsorgen. Die Aussparungen im
Pflaster sind gründlich zu reinigen und gegebenenfalls
zu egalisieren, Der AN liefert neue feuerverzinkte
Gitterroste, maßlich angepasst an die Aussparungen vor
Ort.
Mengenansatz: ca. 23 Stück
Terrazzo
Der Abbruch von Terrazzoböden ist nicht vorgesehen.
Eingestuft wurde die Sperrschicht unterhalb des
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
55
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Terrazzo wie folgt:
Abfallschlüssel AVV-Nr.:17 03 03
AVV Bezeichnung:Kohlenteer und teerhaltige Produkte
Status des Abfalls:gefährlich
Zuordnungswert:> Z2
Anfallort des Materials: Teerhaltige Sperrschicht
Badezimmer
Sicherungsmaßnahmen Außenbereich
Entsprechend Schnittstellenliste zum GU-Vertrag ist der
AN verpflichtet, die Sicherungsmaßnahmen im
Zusammenhang mit den Hauseinführungen Elektro durch
Suchschachtung (Handschachtung) nach evt. vorhandenen
Leitungsführungen von Medienträgern vorzunehmen.
09.01
Bauhauptarbeiten
09.01.0010
Bauhauptarbeiten
Bauhauptarbeiten wie in der Leistungsbeschreibung
beschrieben
1,00
psch
Gesamtsumme:
LV: GU Innen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
10
Bauendreinigung
Einheitspreis
in EUR
56
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Bauendreinigung in den Wohnungen:
Bauendreinigung in den Wohnungen:
Wand- und Deckenflächen
Bodenflächen (inkl. Sockel) aus Dielung / Linoleumbelag
/ Fliesen
Innen und außen Fensterreinigung inkl. Verglasung,
Beschläge, Außen- u. Innenfensterbänken
Fliesenspiegel, Wandfliesen
Heizkörper
Sanitärobjekte
Schalter- u. Steckdosen
Spüle und E-Herd / Backofen
WE-Türen und Innentüren: Türblätter, Zarge, Beschläge,
Glasflächen
Balkone
Absturzsicherungen Fenster u. Dachterrassen
Mengenansätze: 4.379 Netto-Wohnfläche
Bauendreinigung in den Treppenhäusern:
Wand- und Deckenflächen
Bodenflächen (inkl. Sockel) aus Dielung / Linoleumbelag
/ Fliesen / Terrazzo
Innen und außen Fensterreinigung inkl. Verglasung,
Beschläge, Außen- u. Innenfensterbänken
Treppensetz- u. Trittstufen
Treppenwangen
Geländer und Handläufe
Schalter- u. Steckdosen
Treppenhausleuchten
Briefkastenanlagen
Hauseingangs-, Hof u- Kellerzugangstüren: Türblätter,
Zarge, Beschläge und Verglasung
Mengenansätze: 10 Treppenhäuser, jeweils KG - 3.OG
Bauendreinigung Keller:
Wand- und Deckenflächen bzw. Deckendämmung
Decke: unterhalb der Decke befindliche Rohrleitungen
und Kabel
Bodenflächen
Innen und außen Fensterreinigung inkl. Verglasung,
Beschläge, Außen- u. Innenfensterbänken
Schalter- u. Steckdosen
Innentüren und Trennwände inkl. Beschläge
Technikräume inkl. Installationen
Mengenansätze: ca. 1.300 m² Netto-Grundfläche
Bauendreinigung Dächer:
Flächen über Dachgeschoss
Verblechungen Brandwände, Verwahrungen etc.
Strangentlüfter, Dachlüfter
Einzelsekuranten
Regenrinnen
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Dachflächenfenster innen und außen
Mengenansätze: ca. 1.300 m² Dachfläche
10.01
Bauendreinigung
10.01.0010
Bauendreinigung
Bauendreinigung wie in der Leistungsbeschreibung
beschrieben
1,00
psch
Gesamtsumme:
57
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: GU Innen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
58
04.07.2016
04.07.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
11
Preisabfragepositionen
11.01
Preisanfragepositionen
11.01.0010
Abbruch Terrazzoboden
Abbruch Terrazzoboden inkl. kontaminierter Sperrschicht
und Estrich, Aufbauhöhe insgesamt bis 12cm
Der AN übernimmt sämtliche Aufgaben für eine
ordentliche Abfallentsorgung. Die Entsorgung von
gefährlichen Abfällen (hier: Sperrschicht Badezimmer,
Terrazzoboden Bad > Z2, etc.) erfolgt für Mengen über
20 t im Einzelentsorgungsnachweisverfahren. Die
Entsorgungsnachweise für diese Abfälle werden durch ein
vom AG bevollmächtigtes Ingenieurbüro (Novabiotec Dr.
Fechter GmbH) erstellt. Der Transport für die
Entsorgung hat durch den AN oder ein von ihm
beauftragtes und zertifiziertes Transportunternehmen
bzw. über einen Entsorgungsfachbetrieb zu erfolgen.
Abfallschlüssel AVV-Nr.:17 03 03
AVV Bezeichnung:Kohlenteer und teerhaltige Produkte
Status des Abfalls:gefährlich
Zuordnungswert:> Z2
Anfallort des Materials: Teerhaltige Sperrschicht
Badezimmer
1,00
11.01.0020
Beräumung und Entsorgung Sperrmüll
Beräumung und Entsorgung von Sperrmüll aus Keller und
Dachboden
1,00
11.01.0030
m3
Verleistung Fensterleibung
Überdeckung des offenen Spaltes zwischen Fensterprofil
und Leibung / Sturz mittels einer Verleistung aus
Kunststoffleisten, ca. 5cm breit
1,00
11.01.0060
m2
Abbruch Schornsteinmauerwerk
Abbruch Schornsteinmauerwerk
1,00
11.01.0050
m3
Abbruch Rabbitzwände
Abbruch von nichtragenden Rabbitzwände ca. 5 - 7 cm
inkl. Entsorgung
1,00
11.01.0040
m2
m
Wandanstrich Keller
Anstrich der Kellerwände mit Kunststoffdispersionsfarbe
1,00
m2
LV: GU Innen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
11.01.0070
Anarbeitung Deckenputz
Wiederanarbeitung des Deckenputzes im Bereich der
Abbruchkanten der Wände. für Mehr- u. Mindermengen
gegenüber den in der Leistungsbeschreibung MalerInnenputzarbeiten benannten Mengen. Ausführung nur in
Kleinflächen.
1,00
11.01.0080
Gesamtbetrag
in EUR
m2
St
Innentür Glasauschnitt
Glasausschnitt für Innentüren, ca. 50 x 160 cm, ESG 8mm
1,00
11.01.0100
Einheitspreis
in EUR
Innentür Wohnungen Altbau
Innentür, Türblatt und Zarge aus Holz inkl. Schwelle
für Mehr- u. Mindermengen gegenüber den in der
Leistungsbeschreibung Tischler Innentüren benannten
Mengen
1,00
11.01.0090
Einheit
59
04.07.2016
04.07.2016
St
Innentür Wohnungen Neubau Glastür
Ganzglastür mit Stahlzarge, Ausstattung wie in der
Leistungsbeschreibung Tischler Innentüren beschrieben
Abmessung: ca. 88,5/213,5 cm
ESG Glas 8mm mit 2 kugelgelagerten Bändern und
Ganzglastürschloss
Beschläge Drückergarnitur Klinke/ Klinke, Fabrikat
Hoppe, Modell Amsterdam, Ausführung in Alu natur
1,00
11.01.0110
Trockenputz Wände
Stahlbetonwände mit Wandtrockenputz aus GK-Platten
12,5mm bekleiden, mit Ansetzbinder und punktförmiger
Verbindung, Platten- und Anschlussfugen mit einem
Fugenfüller planeben verspachteln, inkl. Bewehrung der
Fugen mit Bewehrungsstreifen und Abschleifen der
Verspachtelung in Q3-Qualität und notwendigen
Eckschienen sowie Bearbeiten der Übergangsfuge
Stahlbeton / GK mittels rissüberbrückender Gewebebinde
u. egalisierender Spachtelung
1,00
11.01.0120
St
m2
Trockenputz Leibungen
Leibungen u. Stürze als Wandtrockenputz aus
Gipskartonplatten 12,5mm auf Stahlbeton/- MW- Wände mit
Ansetzbinder und punktförmiger Verbindung, Platten- und
Anschlussfugen mit einem Fugenfüller planeben
verspachteln, inkl. Bewehrung der Fugen mit
Bewehrungsstreifen und Abschleifen der Verspachtelung
in Q3-Qualität.
Alle senkrecht, waagerechten Flächen sind mit
Gipskartonbauplatten zu verschließen, die Eckkanten im
Übergang zum Wandputz mit Einlage Eckschutzschiene.
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Zur Herstellung einer einheitlich planebenen Fläche
am Übergang v. b. Eckschutzschiene zum Wandputz, ist
großflächig die Spachtelmasse auf den vorh. Putz
aufzuziehen, zu glätten und in Q3- Qualität zu
verschleifen.
Übergang GK- Platte zum Fensterrahmen mit Göppinger
Profil.
Plattendicke: 12,5 mm GK
Leibungstiefe: bis 25 cm
Anschlagbreite: bis 5 cm
1,00
11.01.0130
Metallständerwand GKB 12,5cm, 52dB, F0
Metallständerwand aus GKB-Platten, Dicke 12,5cm,
Schallschutz 52dB Laborwert, ohne
Brandschutzbeanspruchung, für Mehr- u. Mindermengen
gegenüber den in der Leistungsbeschreibung benannten
Mengen
1,00
11.01.0140
m2
Stundensatz Meister
Stundensatz Meister für Stundenlohnarbeiten auf
Anweisung der Bauüberwachung
1,00
11.01.0180
m2
Fertigparkett, Nutzschicht 5mm, verklebt
Fertigparkett, Nutzschicht 5mm, verklebt
1,00
11.01.0170
m2
Vinylboden Holzoptik, verklebt
Vinylboden in Holzoptik, verklebt
1,00
11.01.0160
m2
Abhangdecke GKB, 1-lagig beplankt, F0
Abhangdecke aus GKB-Platten, 1-lagig beplankt, ohne
Brandschutzanforderung
1,00
11.01.0150
m
h
Stundensatz Facharbeiter
Stundensatz Facharbeiter für Stundenlohnarbeiten auf
Anweisung der Bauüberwachung
1,00
h
60
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: GU Innen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
11.01.0190
Stundensatz Helfer
Stundensatz Helfer für Stundenlohnarbeiten auf
Anweisung der Bauüberwachung
1,00
Einheit
Einheitspreis
in EUR
h
Gesamtsumme:
61
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
ZUSAMMENSTELLUNG
01
Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02
Keller
02.01
Arbeiten im Keller
03
Treppenhaus
03.01
Treppenhäuser
04
Tischler Innentüren
04.01
Tischler Innentüren
05
Trockenbau
05.01
Trockenbauarbeiten
06
Bodenbelag
06.01
Bodenbelagsarbeiten
07
Maler- u. Innenputzarbeiten
07.01
Maler- u. Innenputzarbeiten
08
Fliesenarbeiten
08.01
Fliesenarbeiten
09
Bauhauptarbeiten
09.01
Bauhauptarbeiten
10
Bauendreinigung
10.01
Bauendreinigung
11
Preisabfragepositionen
11.01
Preisanfragepositionen
Einheitspreis
in EUR
62
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: GU Innen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
63
04.07.2016
04.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR