-2- B. Ich/Wir beantrage/n die Förderung für die Teilnahme am Programmteil N des Programms Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft - EULLa Vertragsnaturschutz Streuobst Neuanlage und/oder Pflege von Streuobst ab dem 01. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021 für die Dauer von 5 Jahren gemäß der „EULLa Grundsätze des Landes Rheinland-Pfalz für den Vertragsnaturschutz Streuobst“ 1. Der Gesamtumfang der gemäß Anlage 1 aufgeführten Flächen beträgt , in Hektar (ha) Hiervon werden , ha auch im Vertragsnaturschutz Grünland beantragt (Antrag VNG liegt bei). Hiervon werden , ha auch im Vertragsnaturschutz Kennarten beantragt (Antrag VNK liegt bei). Neuanlage von Streuobst: , ha (vom Gesamtumfang) Anzahl der neu anzulegenden Streuobstbäume: Pflege von Streuobst: , 3. Die Flächen liegen in Rheinland-Pfalz. ja (wenn nein, keine Programmteilnahme möglich) ha (vom Gesamtumfang) Ja/nein Ja/nein Ja/nein Ja/nein Ja/nein Ja/nein nein Ich/Wir beantrage/n zusätzlich die einmalige Förderung gemäß den Angaben in Anlage 1 als Zusatzmodul „Sanierungsschnitt bestehender Streuobstbestände“: Gesamtzahl: Angaben stimmen mit Anlage 1 überein: Ja/nein Anzahl der bestehenden Streuobstbäume: 2. Von der KV auszufüllen Trifft zu Ja/nein Angaben stimmen mit Anlage 1 überein: Ja/nein __________ Datum/Hdz. Hinweis: Die Programmteilnehmer sind verpflichtet, im gesamten Unternehmen (landwirtschaftliche Unternehmer) bzw. auf allen bewirtschafteten Flächen (sonstige Landnutzer) die geltenden rechtlichen Regeln einzuhalten. Dies umfasst die Einhaltung der Cross Compliance-Vorgaben und der darüber hinausgehenden Vorschriften zum Fachrecht in Bezug auf die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.
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