Gemeinde Katlenburg-Lindau Der Gemeindewahlleiter Telefon Telefax e-mail: Internet: 0 55 52 / 99 37 28 0 55 52 / 99 37 50 [email protected] www.katlenburg-lindau.de Gemeindeverwaltung-Bahnhofstraße 6-37191 Katlenburg-Lindau Mitglieder des Gemeindewahlausschusses, Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen (Gemeinderat und Ortsräte) am 11.09.2016 im Bereich der Gemeinde Katlenburg-Lindau Ihr Ansprechpartner : Volker Mönnich 37191 Katlenburg-Lindau, Bahnhofstraße 6 Zimmer 19 (1.OG) Aktenzeichen 12 91 00 - 03 Katlenburg-Lindau, den 05.07.2016 37191 Katlenburg-Lindau Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 26.07.2016, 16:30 Uhr, Gemeindeverwaltung Katlenburg, Bahnhofstraße 6, Sitzungszimmer im 1. OG Sehr geehrte Damen und Herren, zur öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 11.09.2016 (Gemeinderatswahl und Ortsratswahlen) im Bereich der Gemeinde KatlenburgLindau werden Sie hiermit gemäß §§ 10 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG), 9 Absatz 2, 37 Absatz 1 Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) herzlich eingeladen. Die Sitzung findet am Dienstag, dem 26.07.2016, 16:30 Uhr, in Katlenburg, Gemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 6, Sitzungszimmer , 1. Obergeschoss statt. Gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 NKWO weise ich darauf hin, dass der Gemeindewahlausschuss gemäß § 10 Absatz 3 NKWG ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzerinnen und Beisitzer (weitere Mitglieder) beschlussfähig ist. Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt (§ 9 Absatz 3 NKWO). 2 Konten der Gemeindekasse Kreissparkasse Northeim Volksbank Mitte IBAN DE86262500010040002891 IBAN DE15260612910054310770 BIC NOLADE21NOM BIC GENODEF1DUD Seite -2- Tagesordnung 1. Eröffnung 2. Feststellung der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit 3. Bestellung einer Schriftführerin oder eines Schriftführers durch den Vorsitzenden (§ 9 Absatz 4 NKWO) 4. Verpflichtung der weiteren Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und der Schriftführerin / des Schriftführers durch den Vorsitzenden zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit (§ 9 Absatz 5 NKWO) 5. Einführung in die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses, Vorlage der eingegangenen Wahlvorschläge und Bericht über das Ergebnis der Vorprüfung durch den Gemeindewahlleiter (§§ 27 NKWG, 37 Absatz 2 NKWO) 6. Beschluss über die Zulassung und Feststellung der zugelassenen Wahlvorschläge (§§ 28 Absatz 1 NKWG, 37 Absatz 3 und Absatz 7 NKWO) 7. Anfragen Mit freundlichen Grüßen gez. Volker Mönnich stellvertretender Gemeindewahlleiter und stellvertretender Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses
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