Öffentliche Sitzung des - Gemeinde Katlenburg

Gemeinde Katlenburg-Lindau
Der Gemeindewahlleiter
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0 55 52 / 99 37 28
0 55 52 / 99 37 50
[email protected]
www.katlenburg-lindau.de
Gemeindeverwaltung-Bahnhofstraße 6-37191 Katlenburg-Lindau
Mitglieder des Gemeindewahlausschusses, Vertrauenspersonen der
Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen
(Gemeinderat und Ortsräte) am 11.09.2016 im
Bereich der Gemeinde Katlenburg-Lindau
Ihr Ansprechpartner : Volker Mönnich
37191 Katlenburg-Lindau, Bahnhofstraße 6
Zimmer 19 (1.OG)
Aktenzeichen 12 91 00 - 03
Katlenburg-Lindau, den 05.07.2016
37191 Katlenburg-Lindau
Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 26.07.2016, 16:30 Uhr, Gemeindeverwaltung Katlenburg, Bahnhofstraße 6, Sitzungszimmer im 1. OG
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am
11.09.2016 (Gemeinderatswahl und Ortsratswahlen) im Bereich der Gemeinde KatlenburgLindau werden Sie hiermit gemäß §§ 10 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG),
9 Absatz 2, 37 Absatz 1 Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) herzlich eingeladen.
Die Sitzung findet am
Dienstag, dem 26.07.2016, 16:30 Uhr,
in Katlenburg, Gemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 6, Sitzungszimmer ,
1. Obergeschoss
statt.
Gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 NKWO weise ich darauf hin, dass der Gemeindewahlausschuss
gemäß § 10 Absatz 3 NKWG ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzerinnen
und Beisitzer (weitere Mitglieder) beschlussfähig ist.
Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt (§ 9 Absatz 3 NKWO).
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Konten der Gemeindekasse
Kreissparkasse Northeim
Volksbank Mitte
IBAN DE86262500010040002891
IBAN DE15260612910054310770
BIC NOLADE21NOM
BIC GENODEF1DUD
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Tagesordnung
1. Eröffnung
2. Feststellung der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit
3. Bestellung einer Schriftführerin oder eines Schriftführers durch den Vorsitzenden (§ 9
Absatz 4 NKWO)
4. Verpflichtung der weiteren Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und der Schriftführerin / des Schriftführers durch den Vorsitzenden zur unparteiischen Wahrnehmung ihres
Amtes und zur Verschwiegenheit (§ 9 Absatz 5 NKWO)
5. Einführung in die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses, Vorlage der eingegangenen
Wahlvorschläge und Bericht über das Ergebnis der Vorprüfung durch den Gemeindewahlleiter (§§ 27 NKWG, 37 Absatz 2 NKWO)
6. Beschluss über die Zulassung und Feststellung der zugelassenen Wahlvorschläge (§§ 28
Absatz 1 NKWG, 37 Absatz 3 und Absatz 7 NKWO)
7. Anfragen
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Volker Mönnich
stellvertretender Gemeindewahlleiter und
stellvertretender Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses