Anlage 1 zum Antrag - Niedersächsisches Landesamt für Soziales

Anlage 1 zum Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung von Projekten oder Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum
AntragstellerIn:
Ambulanter Pflegedienst:
Antrag vom:
Hinweis: Dieser Vordruck kann am PC ausgefüllt,
gespeichert und ausgedruckt werden.
Pflegestandorte
Hinweise:
Seite:
Jede/r betreute Pflegebedürftige begründet einen Pflegestandort.
Betrachtet wird der Zeitpunkt der Antragstellung.
Unabhängig von der Dauer der Betreuung zählt jeder Pflegebedürftige mit "1".
Anzahl der Pflegestandorte außerhalb der Landeshauptstadt
Hannover sowie der Städte Braunschweig, Oldenburg (Oldenburg),
Osnabrück, Wolfsburg, Göttingen, Hildesheim, Salzgitter,
Wilhelmshaven, Delmenhorst, Lüneburg, Celle
Anzahl der
Pflegebedürftigen
PLZ
Gemeinde
Summe
0
Anzahl der Pflegestandorte innerhalb der Landeshauptstadt Hannover
sowie der Städte Braunschweig, Oldenburg (Oldenburg), Osnabrück,
Wolfsburg, Göttingen, Hildesheim, Salzgitter, Wilhelmshaven,
Delmenhorst, Lüneburg, Celle
Anzahl der
Pflegebedürftigen
PLZ
Gemeinde
Summe
0
DRUCKEN
Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Lüneburg, Team 4 SL 1