Flyer als - Landesinstitut für Lehrerbildung und

Interkulturell
Austauschforum für Kulturmittlerinnen
und Kulturmittler
Die Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung
am LI begleitet und bietet allen Kultur­mittlerinnen
und Kulturmittlern – auch denen, die nicht an
der Quali­fizierungsmaßnahme teilnehmen, aber
dennoch an Schulen eingesetzt werden – die
Beratung und Begleitung durch das Austausch­
forum an.
Es dient zur Reflexion und zum Aus­tausch der
Erfahrungen mit den Betei­lig­ten untereinander.
Hier können Rat­schläge ein­geholt, Fragen gestellt
und neue Strategien ent­wickelt werden.
Die Terminierung dieser Treffen erfolgt in der
Regel im Abstand von sechs Wochen.
Do. 07.07.2016
Austauschforum
Di. 06.09.2016
Austauschforum
Mi. 12.10.2016
Austauschforum
Mi. 30.11.2016
Austauschforum
Mi. 18.01.2017
Austauschforum
Mi. 01.03.2017
Austauschforum
Mo. 10.04.2017
Austauschforum
Dauer: jeweils 14:00 – 17:00 Uhr
Kontakt und weitere Informationen
Mehr Informationen, auch zur Anmeldung,
­finden Sie im Netz unter:
www.li.hamburg.de/bie/veranstaltungen
Bildnachweis: Foroozandeh Heidari (Titel); fotolia.com, Rawpixel.com
Termine 2016/2017
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung (BIE),
Landesinstitut für Lehrerbildung und
Schulentwicklung (LI)
Brückenbauer
im Bildungswesen
Kulturmittlerinnen und Kulturmittler
an Hamburger Schulen
Irene Appiah
Telefon: (040) 42 88 42 - 586
Sprechzeit: Di./Do. 14 – 16 Uhr und n.V.
[email protected]
Landesinstitut für Lehrerbildung und
Schulentwicklung n www.li.hamburg.de
Hamburg
Wie werden die Kulturmittlerinnen und
Kulturmittler finanziert?
Was sind Kulturmittlerinnen und Kulturmittler?
Kulturmittlerinnen und Kulturmittler (KM) u
­ nter­­­­stützen Schulen – insbesondere in ­komplexen
Beratungssituationen – z.B. bei Zuschulung, Eltern­
gesprächen oder bei Vermittlung von Inhalten,
die die Schulordnung betreffen.
Durch ihre sprachlichen ­und kulturellen ­Kennt­nisse
und ein spezifisches Interesse am Bildungs­wesen
sind sie in der Lage, bei sozio- und interkulturell
­bedingten Verständigungs­schwierigkeiten wertvolle
Informationen zu vermitteln.
Sie sind Brückenbauer im Bildungswesen und
­unterstützen die Arbeit des Fachpersonals.
Interesse am Einsatz einer Kulturmittlerin
oder eines Kulturmittlers?
Nach der Klärung der Finanzierung können Sie
Kontakt mit der Beratungsstelle Interkulturelle Er­
ziehung (BIE) am LI aufnehmen.
Für die Qualifizierung sowie Vermittlung der
Kulturmittlerinnen und Kulturmittler an Schulen
und schulischen Unterstützungssystemen ist
 Frau Irene Appiah zuständig. Sie kann bei der
Auswahl der Schulen behilflich sein. Kontakt
siehe Rückseite.
Wie erfolgt die Vermittlung von
Kulturmittlerinnen und Kulturmittlern?
Für Schulen mit Internationalen Vorbereitungs­
klassen (IVK) und Basisklassen ist ein Antrag in
der Behörde für Schule und Berufs­bildung an den
zuständigen Ansprech­partner zu stellen. Erst nach
Bewilligung des ­An­­­trags kann die Berech­nung der
Stunden­zahl für den Einsatz von Kultur­mittlerin­
nen und Kultur­mittlern e
­ rfolgen. Bitte beachten Sie,
dass dieses Budget begrenzt ist.
Ansprechpartner:
Andreas Heintze
[email protected]
Herr
Um die Qualität in Schulen zu sichern, wurde ein
Curriculum für die Qualifizierung von Kultur­
mittlerinnen und Kulturmittlern im Landesinstitut
für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) ­
erstellt. Am Ende der Schulung erwerben die
Teilnehmenden ein Zertifikat.
Die Qualifizierungsmaßnahme umfasst 80 Stun­den
und folgende Bereiche:
n das Hamburger Bildungssystem verstehen
n Rolle und Aufgaben als Kulturmittlerin
und Kulturmittler
n neu zugewanderte und geflüchtete Schülerinnen
und Schüler
n interkulturelle Kompetenzen und Kommunikation
n rechtliche Grundlagen
n Konfliktmanagement/Mediation
n Elternkooperation
n Gewaltprävention
n Kindeswohlgefährdung
n Sucht und Traumatisierung
n Vermittlung von Werten und Normen
Für Schulen mit Regelklassen muss der Einsatz
von Kulturmittlerinnen und Kulturmittlern aus
dem eigenen Haushalt der Schule (SBF) finanziert
werden. Die Kosten variieren je nach Qualifika­
tionen der Kultur­mittlerinnen und Kulturmittler.
Sie ­betragen in der Regel mindestens 20 € pro
Einheit (45 Minuten).
Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Schulen schließen direkt mit den Kultur­­mitt­-­
ler­innen und Kulturmittlern einen ­vor­­formu­­lier­ten
Honorarvertrag ab.
Der ­ent­­­sprechende Honorar­vertrag muss über den
Honorarvertrags-Assistenten im Intranet e
­ rzeugt
werden.
Bei Rückfragen können Sie sich an das Personal­
sachgebiet (V 436) wenden:
Funktionspostfach
[email protected]