Interkulturell Austauschforum für Kulturmittlerinnen und Kulturmittler Die Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung am LI begleitet und bietet allen Kulturmittlerinnen und Kulturmittlern – auch denen, die nicht an der Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen, aber dennoch an Schulen eingesetzt werden – die Beratung und Begleitung durch das Austausch forum an. Es dient zur Reflexion und zum Austausch der Erfahrungen mit den Beteiligten untereinander. Hier können Ratschläge eingeholt, Fragen gestellt und neue Strategien entwickelt werden. Die Terminierung dieser Treffen erfolgt in der Regel im Abstand von sechs Wochen. Do. 07.07.2016 Austauschforum Di. 06.09.2016 Austauschforum Mi. 12.10.2016 Austauschforum Mi. 30.11.2016 Austauschforum Mi. 18.01.2017 Austauschforum Mi. 01.03.2017 Austauschforum Mo. 10.04.2017 Austauschforum Dauer: jeweils 14:00 – 17:00 Uhr Kontakt und weitere Informationen Mehr Informationen, auch zur Anmeldung, finden Sie im Netz unter: www.li.hamburg.de/bie/veranstaltungen Bildnachweis: Foroozandeh Heidari (Titel); fotolia.com, Rawpixel.com Termine 2016/2017 Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung (BIE), Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) Brückenbauer im Bildungswesen Kulturmittlerinnen und Kulturmittler an Hamburger Schulen Irene Appiah Telefon: (040) 42 88 42 - 586 Sprechzeit: Di./Do. 14 – 16 Uhr und n.V. [email protected] Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung n www.li.hamburg.de Hamburg Wie werden die Kulturmittlerinnen und Kulturmittler finanziert? Was sind Kulturmittlerinnen und Kulturmittler? Kulturmittlerinnen und Kulturmittler (KM) u nterstützen Schulen – insbesondere in komplexen Beratungssituationen – z.B. bei Zuschulung, Eltern gesprächen oder bei Vermittlung von Inhalten, die die Schulordnung betreffen. Durch ihre sprachlichen und kulturellen Kenntnisse und ein spezifisches Interesse am Bildungswesen sind sie in der Lage, bei sozio- und interkulturell bedingten Verständigungsschwierigkeiten wertvolle Informationen zu vermitteln. Sie sind Brückenbauer im Bildungswesen und unterstützen die Arbeit des Fachpersonals. Interesse am Einsatz einer Kulturmittlerin oder eines Kulturmittlers? Nach der Klärung der Finanzierung können Sie Kontakt mit der Beratungsstelle Interkulturelle Er ziehung (BIE) am LI aufnehmen. Für die Qualifizierung sowie Vermittlung der Kulturmittlerinnen und Kulturmittler an Schulen und schulischen Unterstützungssystemen ist Frau Irene Appiah zuständig. Sie kann bei der Auswahl der Schulen behilflich sein. Kontakt siehe Rückseite. Wie erfolgt die Vermittlung von Kulturmittlerinnen und Kulturmittlern? Für Schulen mit Internationalen Vorbereitungs klassen (IVK) und Basisklassen ist ein Antrag in der Behörde für Schule und Berufsbildung an den zuständigen Ansprechpartner zu stellen. Erst nach Bewilligung des Antrags kann die Berechnung der Stundenzahl für den Einsatz von Kulturmittlerin nen und Kulturmittlern e rfolgen. Bitte beachten Sie, dass dieses Budget begrenzt ist. Ansprechpartner: Andreas Heintze [email protected] Herr Um die Qualität in Schulen zu sichern, wurde ein Curriculum für die Qualifizierung von Kultur mittlerinnen und Kulturmittlern im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) erstellt. Am Ende der Schulung erwerben die Teilnehmenden ein Zertifikat. Die Qualifizierungsmaßnahme umfasst 80 Stunden und folgende Bereiche: n das Hamburger Bildungssystem verstehen n Rolle und Aufgaben als Kulturmittlerin und Kulturmittler n neu zugewanderte und geflüchtete Schülerinnen und Schüler n interkulturelle Kompetenzen und Kommunikation n rechtliche Grundlagen n Konfliktmanagement/Mediation n Elternkooperation n Gewaltprävention n Kindeswohlgefährdung n Sucht und Traumatisierung n Vermittlung von Werten und Normen Für Schulen mit Regelklassen muss der Einsatz von Kulturmittlerinnen und Kulturmittlern aus dem eigenen Haushalt der Schule (SBF) finanziert werden. Die Kosten variieren je nach Qualifika tionen der Kulturmittlerinnen und Kulturmittler. Sie betragen in der Regel mindestens 20 € pro Einheit (45 Minuten). Wie erfolgt die Abrechnung? Die Schulen schließen direkt mit den Kulturmitt- lerinnen und Kulturmittlern einen vorformulierten Honorarvertrag ab. Der entsprechende Honorarvertrag muss über den Honorarvertrags-Assistenten im Intranet e rzeugt werden. Bei Rückfragen können Sie sich an das Personal sachgebiet (V 436) wenden: Funktionspostfach [email protected]
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