Lieferantenvereinbarung - Bioenergie Kleinwalsertal

Lieferantenvereinbarung
Akt-Nr.:
Hackgutverkäufer:
Der Hackgutverkäufer kann eine Einzelperson, eine Gruppe oder eine Firma sein. Die verantwortliche Person bestätigt mit der Unterzeichnung des
„Datenblattes Holzlieferung“, dass er alle zur Abwicklung des Hackgutverkaufs an die Bioenergie Heizwerk Kleinwalsertal eGen Tätigkeiten
treuhändisch und verantwortlich für sich, eine Gruppe, oder die Firma übernimmt.
Hackgutverkäufer:
Verantwortliche Person:
Adresse:
Tel. Nr.:
Fax Nr.:
Mobil Nr.:
E-Mail:
Steuerliche Daten:
UID-Nummer:
Steuersatz:
Bankdaten:
Name der Bank:
IBAN:
BIC:
Sonstige Bestimmungen:
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich bevollmächtigt bin den Hackgutverkauf mit der Bioenergie Kleinwalsertal abzuwickeln. Ich bestätige,
dass die steuerlichen Daten richtig sind. Ich bestätige, dass ich die Preise und die Bedingungen lt. Preisliste akzeptiere. Weiters bestätige ich, dass
der Bioenergie Kleinwalsertal als Käufer des Hackguts keine Wegegebühren oder andere Gebühren berechnet werden. Allfällige Schäden an den
Wegen, oder am Lagerplatz, sowie Aufräumarbeiten am Lagerplatz gehen nicht zu Lasten der Bioenergie Kleinwalsertal. Wir bitten, falls möglich, im
Vorfeld um Abklärung, ob das Hackgut im Sinne des Forstgesetzes förderfähig ist.
Datum und Unterschrift des Verkäufers, oder des rechtlichen Vertreters:
Datum und Unterschrift der Bioenergie: