Die Einheitlichen Richtlinien für Dokumentenakkreditive (ERA 600) Ihr Ansprechpartner: Karina Knauer Telefon: 0203 2821-253 Telefax: 0203 2821-360 Um in der Praxis für alle Beteiligten eine Basis für eine einheitliche Abwicklungspraxis für Akkreditive zu schaffen, hat die Internationale Handelskammer (ICC) die sogenannten „Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (Uniform Customs and Practice for Documetary Credits)“ herausgegeben. Die aktuelle Version dieses Regelwerkes – kurz ERA 600 oder UCP 600 genannt – ist seit dem 1. Juli 2007 in Kraft. Ergänzt werden diese Richtlinien durch den Anhang „el.ERA (eUCP)“, welcher die elektronische Präsentation von Dokumenten unter einem Akkreditiv regelt. Im Wesentlichen enthalten die ERA 600 folgende Regelungen: • • • • • • • • Allgemeine Hinweise über Anwendbarkeit, Definitionen, Begriffe und Auslegungen (Art. 1-6) Verpflichtungen der beteiligten Banken (Art. 7, 8) Ablauf eines Akkreditivs (Art. 9-16) Erläuterungen zu den verschiedenen Dokumenten (Art. 17-28) Besondere Regelungen zu Verlängerungen, Toleranzen, Inanspruchnahmen und Vorlagezeiten (Art. 29-33) Haftungsausschlussregelungen und Hinweise zu Höherer Gewalt (Art. 34-37) Übertragungsregelungen (Art. 38) Abtretung von Akkreditiverlösen (Art.39) E-Mail: [email protected] Gesamt: 1Seite Stand: 01.07.2016
© Copyright 2024 ExpyDoc