Die Einheitlichen Richtlinien für Dokumentenakkreditive (ERA 600)

Die Einheitlichen Richtlinien für
Dokumentenakkreditive (ERA 600)
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Um in der Praxis für alle Beteiligten eine Basis für eine einheitliche Abwicklungspraxis für Akkreditive zu schaffen, hat die Internationale Handelskammer (ICC) die sogenannten „Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (Uniform Customs and Practice for
Documetary Credits)“ herausgegeben. Die aktuelle Version dieses Regelwerkes – kurz ERA 600 oder UCP 600 genannt – ist seit dem 1. Juli
2007 in Kraft. Ergänzt werden diese Richtlinien durch den Anhang
„el.ERA (eUCP)“, welcher die elektronische Präsentation von Dokumenten unter einem Akkreditiv regelt.
Im Wesentlichen enthalten die ERA 600 folgende Regelungen:
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Allgemeine Hinweise über Anwendbarkeit, Definitionen, Begriffe und
Auslegungen (Art. 1-6)
Verpflichtungen der beteiligten Banken (Art. 7, 8)
Ablauf eines Akkreditivs (Art. 9-16)
Erläuterungen zu den verschiedenen Dokumenten (Art. 17-28)
Besondere Regelungen zu Verlängerungen, Toleranzen, Inanspruchnahmen und Vorlagezeiten (Art. 29-33)
Haftungsausschlussregelungen und Hinweise zu Höherer Gewalt (Art.
34-37)
Übertragungsregelungen (Art. 38)
Abtretung von Akkreditiverlösen (Art.39)
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Stand: 01.07.2016