Beschluss zur Finanzierung der Kurzzeitpflege über eingestreute

Beschluss der Pflegesatzkommission gem. § 86 SGB XI in SachsenAnhalt zur Umsetzung des II. Pflegestärkungsgesetzes (PSG II)
hier: Finanzierung der Kurzzeitpflege
vollstationären Pflegeeinrichtungen
über
eingestreute
Plätze
in
Sachverhalt
Die seit Jahren bewährte verwaltungseinfache pauschale Vergütung der Kurzzeitpflege über
eingestreute Plätze in der vollstationären Pflege ist im Zuge des neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu überarbeiten.
Bisher galt für Pflegebedürftige der Stufen I-III als auch für Gäste mit einem Hilfebedarf
< Pflegestufe I die Vergütung des vereinbarten Pflegesatzes der Pflegestufe II.
Auf der Basis einer validen Datenerhebung der Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
für den Zeitraum von 08/15- 01/16 , wurden in 6815 Fällen für 5547 Versicherte
Leistungsansprüche genehmigt und abgerechnet:
Versicherte
mit
mit
mit
mit
mit
Pflegestufe < I
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III
Pflegestufe HF
mit EdA
:
85
: 2.284
: 2.156
: 715
:
23
65
725
767
234
9
ÜL in Pflegegrade
PG 1
PG 2
PG 3
PG 4
PG 5
65
1.624
2.114
1.248
257
Die Mitglieder der LPSK halten grundsätzlich an der pauschalen Vergütungssystematik fest.
Beschlussvorschlag
Im Rahmen der Überleitung wird die eingestreute Kurzzeitpflege für den Zeitraum
vom 01.01.17- 31.12.17 mit dem Mittelwert aus dem Betrag der allgemeinen
Pflegeleistungen für den Pflegegrad 3 und 4 pauschal für bewilligte
Kurzzeitpflegeleistungen, vergütet. Gleiches kommt für die Personalbemessung im
Bezug zum Pflege-und Betreuungsschlüssel zur Anwendung.
Basierend auf der Evaluation der vollstationären Pflege und deren Vergütungs-und
Leistungsparameter wird eine Anpassung der Vergütungssystematik an die situative
Belegung und dem sich daraus ergebenden Pflegeaufwand angestrebt.
Sollte keine neue Vergütungsregelung bis zum 31.10.17 durch die LPSK geeint sein,
wird ab dem 01.01.2018 der tatsächliche Pflegeaufwand, verbunden mit den
Leistungsmerkmalen je nach vorliegendem Pflegegrad, in Ansatz gebracht.
Inkrafttreten des Beschlusses
Dieser LPSK-Beschluss tritt am 05.07.2016 in Kraft.
Beschluss der LPSK Sachsen-Anhalt zur Finanzierung eingestreuter KZP