Beschluss der Pflegesatzkommission gem. § 86 SGB XI in SachsenAnhalt zur Umsetzung des II. Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) hier: Finanzierung der Kurzzeitpflege vollstationären Pflegeeinrichtungen über eingestreute Plätze in Sachverhalt Die seit Jahren bewährte verwaltungseinfache pauschale Vergütung der Kurzzeitpflege über eingestreute Plätze in der vollstationären Pflege ist im Zuge des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu überarbeiten. Bisher galt für Pflegebedürftige der Stufen I-III als auch für Gäste mit einem Hilfebedarf < Pflegestufe I die Vergütung des vereinbarten Pflegesatzes der Pflegestufe II. Auf der Basis einer validen Datenerhebung der Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt für den Zeitraum von 08/15- 01/16 , wurden in 6815 Fällen für 5547 Versicherte Leistungsansprüche genehmigt und abgerechnet: Versicherte mit mit mit mit mit Pflegestufe < I Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegestufe HF mit EdA : 85 : 2.284 : 2.156 : 715 : 23 65 725 767 234 9 ÜL in Pflegegrade PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 65 1.624 2.114 1.248 257 Die Mitglieder der LPSK halten grundsätzlich an der pauschalen Vergütungssystematik fest. Beschlussvorschlag Im Rahmen der Überleitung wird die eingestreute Kurzzeitpflege für den Zeitraum vom 01.01.17- 31.12.17 mit dem Mittelwert aus dem Betrag der allgemeinen Pflegeleistungen für den Pflegegrad 3 und 4 pauschal für bewilligte Kurzzeitpflegeleistungen, vergütet. Gleiches kommt für die Personalbemessung im Bezug zum Pflege-und Betreuungsschlüssel zur Anwendung. Basierend auf der Evaluation der vollstationären Pflege und deren Vergütungs-und Leistungsparameter wird eine Anpassung der Vergütungssystematik an die situative Belegung und dem sich daraus ergebenden Pflegeaufwand angestrebt. Sollte keine neue Vergütungsregelung bis zum 31.10.17 durch die LPSK geeint sein, wird ab dem 01.01.2018 der tatsächliche Pflegeaufwand, verbunden mit den Leistungsmerkmalen je nach vorliegendem Pflegegrad, in Ansatz gebracht. Inkrafttreten des Beschlusses Dieser LPSK-Beschluss tritt am 05.07.2016 in Kraft. Beschluss der LPSK Sachsen-Anhalt zur Finanzierung eingestreuter KZP
© Copyright 2024 ExpyDoc