Betreuungsassistenz § 87b SGB XI und Palliative Care Basis

Kompetenztraining Bork
Ihr Bildungspartner im
Sozial- und Gesundheitswesen & Erfolgsmanagement
Ausbildung
Dauer:
Unterricht:
Zielgruppe:
Bildungsziel:
Betreuungsassistenz §87 b und Palliative Care Basis
240 Unterrichtsstunden Theorie + 80 Unterrichtsstunden Praktikum
Montag bis Freitag, 08.30 Uhr bis 14.30 Uhr
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Personen, die Interesse an der Arbeit mit älteren Menschen haben
Personen, die eine Umschulung planen
Helfer in der Pflege ohne Qualifizierung
Verantwortungsbewusst und kompetent ausgebildete Betreuungsassistenten
nach § 87b versorgen unter Anleitung und Verantwortung von
Pflegefachkräften Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Demenz,
psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen.
Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss dieser Weiterbildung ist die
regelmäßige Teilnahme am Unterricht und der eigenverantwortlich geführte
Wissenserwerb (selbstorganisiertes Lernen). Fehlzeiten von 10 % dürfen nicht
überschritten werden.
Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat „Betreuungsassistent § 87b SGB XI“, in
dem der Teilnahmeerfolg, die Dauer der Weiterbildung, die Gesamtstundenzahl
und die Inhalte aufgeführt werden.
Kursbeginn:
Starttermine finden Sie auf unserer Homepage und in unserem aktuellen
Kursplan.
Kosten:
Auf Anfrage
Förderung:
Bildungsgutschein (JC/ARGE), für Arbeitssuchende
Bildungsgutschein (www.bildungsscheck.nrw.de)
Anschrift:
Kompetenztraining Bork
Geschäftsleitung Nadine Bork
Schorndorfer Str. 23
47906 Kempen
Kontakt:
Tel.: 02152 95 955 - 0
Fax: 02152 95 955 - 29
[email protected]
www.kompetenztraining-bork.de
Bankverbindung:
Volksbank Kempen
BLZ: 320 614 14
IBAN: DE703206 14140522143014
BIC/SWIFT-Code: GENODED1KMP
Gerichtsstand:
Amtsgericht Kempen
Steuernummer:
115/5017/2732
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Kursbeschreibung:
Ein Betreuungsassistent oder Alltagsbegleiter (in der BetreuungskräfteRichtlinie als „zusätzliche Betreuungskraft“ bezeichnet) ist in der Betreuung von
Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen
oder psychischen Erkrankungen tätig (§45a SGB XI).
Der Beruf des Betreuungsassistenten ist in unserer heutigen Zeit sehr wichtig,
da es immer mehr ältere Menschen gibt, die betreut werden müssen. Als
Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Tätigkeiten in Betracht, die
das Wohlbefinden, den physischen Zustand und/oder die psychische Stimmung
der betreuten Menschen positiv beeinflussen können. Die zusätzlichen
Betreuungskräfte haben Zeit, sich um die Sorgen der Betreuungsbedürftigen zu
kümmern und ihnen Zuwendung zu geben. Hierzu gehören u.a. malen und
basteln, handwerkliche Arbeiten, leichte Gartenarbeit, kochen und backen,
Spaziergänge, etc.
Abgerundet wird diese Ausbildung durch eine Basisqualifikation Palliative Care.
Palliative Care bezeichnet ein Konzept zur professionellen Beratung, Begleitung
und Versorgung Schwerkranker und Sterbender. Ziel ist hierbei, die
bestmögliche Lebensqualität für Patienten und deren Familien zu erreichen. Die
Basisqualifikation Palliative Care befähigt Sie, die Ihnen anvertrauten Personen
und deren Angehörige respektvoll und unterstützend zu begleiten.
Persönliche
Voraussetzungen:
Inhalt:
Eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen.
Soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten, - Beobachtungsgabe und
Wahrnehmungsfähigkeit. Empathiefähigkeit und Beziehungsfähigkeit. Die
Bereitschaft und Fähigkeit zu nonverbaler Kommunikation. Phantasie,
Kreativität und Flexibilität. Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten
Besonderheiten infolge von körperlichen, demenziellen und psychischen
Krankheiten oder geistigen Behinderungen. Psychische Stabilität, Fähigkeit zur
Reflexion des eigenen Handelns, Fähigkeit sich abzugrenzen. Fähigkeit zur
würdevollen Begleitung und Anleitung von einzelnen oder mehreren Menschen
mit körperlichen Beeinträchtigungen, Demenz, psychischen Erkrankungen oder
geistigen Behinderungen. Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit.
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Wahrnehmung und Kommunikation
Soziale Betreuung und Beschäftigung
Umgang mit Demenz
Pflegeprozess und Pflegedokumentation
Umgang mit Sterbenden / Sterbebegleitung
Behandlungskonzept Palliative care
Selbsterfahrung
Rechtskunde
Um die Lesbarkeit zu vereinfachen wird auf die zusätzliche Formulierung der weiblichen Form verzichtet!
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