Lassen Sie sich Zeit für eine Entscheidung. Lassen Sie den sich Weg, Zeit für Gehen Sie bei eine dem Entscheidung. Sie Ihre persönliche Gehen Sie den Weg, bei dem Sie Ihre Trauer Trauer ausleben können. ausleben können. Gerne möchten wir Sie beraten und Sie auf dem von Ihnen gewählten Wegberaten begleiten. Gerne möchten wir Sie und Sie auf dem von Ihnen gewählten Weg begleiten. Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung: •Als Ansprechpartner Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen Mitte stehen Ihnen zur Verfügung: • • • • • • • • • • • Tel.: 0651 / 947-82280 (Klinikseelsorge) Ihre Klinikseelsorge: Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen Ehrang Mutterhaus der Borromäerinnen Tel.: Tel.: 0651 / 683-442 (Gynäkolog. Station) Termin Gemeinschaftsbestattung St. Matthias: Ev. Elisabeth-Krankenhaus Mittwoch vor dem ersten Advent, 11 Uhr Tel.: bei Rückfragen: Klinikseelsorge Mutterhaus Trier Marienkrankenhaus Trier-Ehrang Tel.: 0651 / 947-82280 Tel.: Koordination der Individual-Bestattungen St. Franziskus Kreiskrankenhaus Saarburg Ulrike Grandjean Tel.: 0651 / 9930850 Tel.: mail: [email protected] Wenn du bei Nacht den Himmel anschaust, so ist es dir, als leuchten tausend Sterne, weil ich auf einem von ihnen wohne, weil ich auf einem von ihnen lache. Und wenn du dich getröstet hast, wirst du froh sein, mich gekannt zu haben. “Der kleine Prinz” Antoine de Saint-Exupéry Wenn das Leben Koordination der Gemeinschaftsbestattung Selbsthilfegruppe “Gute Hoffnung - Jähes Ende” Ulrike Doevenspeck-Henzler Tel.: 06502 / 936824 Elisabeth Kretschmann Tel.: 0651 / 9990279 (vormittags) Koordination der Individual-Bestattungen Dipl.-Sozialarbeiterin Zusatzausbildung Ulrike Grandjean Tel.: mit 0651/9930850 Trauerbegleitung Maria Knebel Selbsthilfegruppe Tel.: 06502 / 5928 mail: [email protected] “Gute Hoffnung - Jähes Ende” Margit Müller Tel.: 0651/18743 Beratung für Familien Kinderschutzbund Trier e.V. Trauerbegleiterin Clarissa Schmithüsen, Dipl. Pädagogin Clarissa Schmithüsen Tel.: 0651/15148 Tel.: 0651 / 999 366 141 www.sternenkinder-trier.de [email protected] Spendenkonto: Salesianer Don Bosco Konto 429605 / BLZ 585 501 30 IBAN: DE16 5855 0130 0000 429605 BIC: TRISDE55 / Sparkasse Trier Für Eltern von fehlgeborenen Kindern aus dem Kreis Trier-Saarburg • • Liebe Eltern, Ihr Kind kam zu früh auf die Welt, war zu klein, zu schwach, zu krank krank,um umzu zuleben. leben. • Viele Gedanken werden werden Sie Sie zur zur Zeit Zeit Viele Gedanken beschäftigen. Das ist eine schwierige in beschäftigen, eine schwierige Zeit, in Zeit, der wir der wir Siebegleiten gerne begleiten möchten. Sie gerne möchten. • Für Für fehlgeborene fehlgeborene Kinder Kinder(Totgeburt unter unter 500g 500 Gramm Geburtsgewicht) besteht Zeit Geburtsgewicht besteht zur Zeitzurkeine keine Bestattungspflicht. als Eltern Bestattungspflicht. Sie alsSie Eltern habenhaben aber aber das Recht, Ihr zu Kind zu bestatten. das Recht, Ihr Kind bestatten. Eine Beerdigung an einem bestimmten Ort kann Eine Beerdigung an einem bestimmten Ort kann hilfreich sein, das traurige Erlebnis hilfreich sein, das traurige Erlebnis verarbeiten zu können. Dem toten Kind wird verarbeiten zu können. Dem toten Kind wird damit ein fester Platz in Ihrem Leben damit ein fester Platz im Leben eingerichtet. eingerichtet. Mit diesem Faltblatt möchten wir Sie über die Mit diesem Faltblatt möchten wir Sie über die Möglichkeiten informieren, die Sie haben, Möglichkeiten informieren, die Sie haben, Ihrem Kind einen festen Platz zu geben. Ihrem Kind einen solchen festen Platz zu geben. • mit dem • Tod beginnt • • Sie lassen Ihr Kind in einem Grab Ihrer Wahl, eventuell ein vorhandenes Sie lassen Ihr Kind in einem Grab Ihrer Familiengrab oder neues KinderreihenWahl (evt. vorh. Heimatort Familiengrab) in Ihrem grab, in Ihrem bestatten. Es entstehen eventuell Kosten für die Heimatort bestatten. Es entstehen Kosten Grabstätte und Gebühren zuständigen für die Grabstätte und der Gebühren der Friedhofsverwaltung, die bei der Gemeinde zuständigen Friedhofsverwaltung, die bei zu erfragen sind. der Gemeinde zu erfragen sind. Ihr Kind wird in einer Gemeinschaftsbestattung am Mittwoch vor dem 1. Advent Ihr in Grabstätte einer Gemeinschaftsum 11Kind Uhr wird in einer für fehlgebestattung (2-mal jährlich) in einem borene Kinder auf dem Friedhof St. Matthias in Trier beerdigt. Wir informieGemeinschaftgrabfeld auf dem Friedhof ren gerne in über denbeerdigt. Termin Sie der in St.SieMatthias Trier Bestattung sowie den ökumenischen werden über den Termin der Bestattung Gedenkgottesdienst. Es entstehen keine sowie über einen gemeinschaftlichen Kosten. Gedenkgottesdienst und können Für Eltern aus dem informiert Kreis Trier-Saarburg: daran teilnehmen. Es individuell entstehen in keine Sie lassen Ihr Kind der “Krokuswiese” des Kindergrabfeldes auf Kosten. dem Hauptfriedhof in Trier bestatten. Sie wählen den Termin der Bestattung selbst. Sie lassen Ihr Kind individuell in einer Eine Kennzeichnung durch einen g e m e i n s a m e n R a s e n f l ä c h e des Namensstein ist vorgesehen. Es entstehen Kindergrabfeldes auf dem Hauptfriedhof keine Kosten. in bestatten. Sie wählen den HermesTermin FürTrier Eltern aus Wittlich, Bitburg, der und Bestattung selbst. Eine Kennzeichnung keil Prüm stehen eigene Grabfelder auf den entsprechenden Friedhöfen zur Verfüdurch einen Namensstein ist vorgesehen. gung. Nähere Infos: www.trauer-in-trier.de Es entstehen keine Kosten. Bei sehr frühen Verlusten bis zum vierten Monat klären wir, ob eine Bestattung möglich ist. Wir finden gemeinsam mit Ihnen eine Möglichkeit des Gedenkens.
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