Thüringer Arbeitsschutzpreis „Johannes Bube“
Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 27/2016 vom 04.07.2016
1. Zweck
Der Thüringer Arbeitsschutzpreis „Johannes Bube“ wurde seit dem Jahr 2000
jährlich von dem für den Arbeitsschutz zuständigen Ministerium ausgelobt und
letztmalig im Jahr 2015 verliehen. Ab dem Jahr 2016 wird das für den Arbeitsschutz zuständige Ministerium den Thüringer Arbeitsschutzpreis alle zwei Jahre
für bereits realisierte, innovative betriebliche Verfahren, Maßnahmen und Produkte zur Verbesserung von Arbeitsabläufen und -bedingungen ausloben. Die
Lösungen müssen dem präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutz dienen und
besonders für Klein- und Mittelbetriebe geeignet sein.
Mit dem Preis sollen gelungene Praxisbeispiele für einen modernen Arbeitsschutz gewürdigt und einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.
Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung eines Preises besteht nicht.
2. Gegenstand
Der Arbeitsschutzpreis wird für Lösungen verliehen, die über die gängige Praxis
hinaus Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes realisieren, die Vorbildcharakter aufweisen und zur Nachnutzung in anderen Betrieben oder Branchen geeignet sind. Hierzu zählen beispielsweise betriebliche Aktivitäten zur
Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes, sichere Maschinen,
Geräte und Produkte, sicherheitstechnische Problemlösungen sowie Organisations- und Motivationskonzepte zur Arbeitssicherheit und betrieblichen Gesundheitsförderung bzw. zum Betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM), die
zur Schaffung von wettbewerbsfähigen und zukunftssicheren Arbeitsplätzen beitragen und/oder in der Aus- und Fortbildung zur Anwendung kommen.
Prämierungswürdig sind insbesondere:
-
Projekte zum Abbau von hohen sicherheitstechnischen Risiken, erheblichen
Unfall- und Gesundheitsgefahren oder Fehlbeanspruchungen,
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technische Lösungen, wenn sie eine humanere Arbeitsplatzgestaltung ermöglichen oder zum Abbau von Belastungen führen,
-
komplexe Lösungen zur Verbesserung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation, vornehmlich unter Verwendung von Methoden der Qualitätssicherung,
-
Motivationskonzepte zur Arbeitssicherheit und betrieblichen Gesundheitsförderung bzw. BGM,
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-
Verbesserungen an bzw. Weiterentwicklung von technischen Arbeitsmitteln,
die zu einer beispielhaften ergonomischen Gestaltung führen,
-
Anwendungen der Digitalisierung (Arbeit 4.0) zur Verbesserung der individuellen Arbeitsbedingungen, so dass die Arbeit zugleich sicherer, flexibler und
menschengerechter gestaltet wird,
-
Maßnahmen, mit denen die Chancen für die Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen am Arbeitsleben verbessert werden oder
-
Betriebe, in denen nachweislich über sehr lange Zeiträume (mehrere Jahre)
unfallfrei gearbeitet wurde und die ein vorbildliches, nachhaltiges Arbeitsschutzmanagementsystem etabliert haben.
Die für den Arbeitsschutzpreis eingereichten Maßnahmen sollten innerhalb der
letzten drei Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist abgeschlossen worden sein.
Die Maßnahmen müssen für Arbeitsplätze in Thüringen wirksam geworden sein.
3. Auswahlverfahren
Für den Arbeitsschutzpreis können sich Unternehmen aller Größen, Branchen
und Rechtsformen sowie Einzelpersonen wie
 natürliche Personen mit Wohnsitz in Thüringen,
 juristische Personen öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz oder mit einer
Betriebsstätte in Thüringen
bewerben oder von Dritten vorgeschlagen werden.
Die Bewerbungen und Vorschläge sind schriftlich einzureichen an das
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)
Karl-Liebknechtstraße 4
98527 Suhl oder
Postfach 10 01 41
98490 Suhl.
Die hierfür erforderlichen Bewerbungsunterlagen stehen zum Download auf der
TLV-Homepage
unter
der
Rubrik
Arbeitsschutz
zur
Verfügung:
http://www.thueringen.de/th7/tlv/arbeitsschutz/orga/preis/index.aspx
Eine Übermittlung der Unterlagen auf elektronischem Weg bei Einreichen einer
rechtsverbindlichen Unterschrift ist zulässig. Die Bewerbung sollte eine ausführliche Beschreibung der Maßnahme, ergänzt durch Fotos, Videoaufnahmen,
Zeichnungen o. Ä. enthalten.
Das TLV, Abteilung Arbeitsschutz, gibt Erläuterungen zum Verfahren.
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen:
http://www.thueringen.de/th7/tmasgff/arbeitsschutz/index.aspx
http://www.thueringen.de/th7/tlv/arbeitsschutz/index.aspx
Beginnend mit der Preisverleihung im Jahr 2017 im Zweijahresrhythmus endet
die Bewerbungs- bzw. Vorschlagsfrist am 31. Oktober des dem Jahr der Preis-
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verleihung vorausgehenden Jahres. Entscheidend für den Eingang der Unterlagen ist das Datum des Poststempels.
Die eingereichten Bewerbungen werden nach fachlicher Begutachtung durch
das TLV von einer ehrenamtlich tätigen Jury bewertet. Diese besteht aus Wissenschaftlern sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, die von dem für
den Arbeitsschutz zuständigen Ministerium berufen worden sind. Die Jury trifft
ihre Entscheidungen unabhängig und ist an keine Weisungen gebunden. Sie
bewertet die Maßnahmen der Bewerber anhand fachlicher Kriterien wie Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Innovationscharakter sowie der Übertragbarkeit in
den betrieblichen Alltag.
Die Jury berät das für den Arbeitsschutz zuständige Ministerium und schlägt
diesem die Preisträger vor. Das für den Arbeitsschutz zuständige Ministerium
wählt die Preisträger aus und entscheidet über die Anzahl der Preisträger und
die Höhe der einzelnen Preisgelder.
Außerdem kann an ausgewählte Bewerber jeweils eine Anerkennungsurkunde
und ein Anerkennungsgeld vergeben werden.
4. Bewertungskriterien
Entscheidend für die Bewertung der Vorschläge ist nicht die Größe oder Bedeutung des eingereichten Wettbewerbsbeitrages, sondern der präventive Arbeitsund Gesundheitsschutzgedanke. Die Beiträge werden von der Jury nach folgenden Kriterien bewertet:
Innovationscharakter der Maßnahme,
Wirtschaftlichkeit und Effektivität,
Nachnutzungsfähigkeit,
Nachhaltigkeit,
Nutzerzufriedenheit bzw. Praxisbewährung der Lösung.
5. Preisverleihung
Der Arbeitsschutzpreis trägt den Namen „Johannes Bube“, er wird alle zwei
Jahre, erstmals 2017 und infolge 2019 und 2021 verliehen. Er besteht aus einer
Urkunde und einem Preisgeld. Die Preisträger werden im Rahmen einer öffentlichen Feierstunde geehrt.
Den Preisträgern ist es gestattet, den Arbeitsschutzpreis für die nicht produktbezogene Werbung einzusetzen.
Die Namen der Preisträger werden öffentlich bekannt gegeben.
Für die Verleihung des Thüringer Arbeitsschutzpreises stehen Mittel gemäß
Haushaltsplan, maximal 4.000 Euro zur Verfügung.
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6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Unterzeichnung in Kraft und am
31. Mai 2021 außer Kraft.
7. Übergangsvorschriften
Vorschläge bzw. Bewerbungen, die vor Inkrafttreten der Neufassung eingereicht
wurden, können bereits im Sinne der Neufassung dieser Richtlinie berücksichtigt werden.
Die Berufungen der Jurymitglieder nach der Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 19. Mai 2010 (ThürStAnz Nr. 26/2010
S. 829) behalten ihre Gültigkeit.
Heike Werner
Ministeri für Arbeit, Soziale , Gesundheit, Frauen und Familie
Mini friu ür Arbeit, oziales,
Ges ndheit, Frauen und Familie
Erfurt,
Mai 2016
Az.: 54.0014