Stand: 05.07.2016 Fragen & Antworten SBH VOB EU 063-16 TG Fassadenbauarbeiten Billwerder Billdeich 620 Frage 1: Auf Seite 106 im LV in Pos. 6. Seitenführung sind Führungsschienen 25/18 mm ausgeschrieben. In der Zeichnung GH37_5_DT_FE_01-01_V wurde die Führungsschiene in ein Profil integriert. Soll eine separate Führungsschiene angeboten werden oder eine in ein Profil integrierte? Wir bitten um Mitteilung wie hier verfahren werden soll. Antwort: Es handelt sich hierbei um ein Regeldetail der Fensteranschlüsse, dass wie folgt ausgeführt werden soll: - An den seitlichen Anschlüssen zu dem Verblendmauerwerk links und rechts sollen die Führungsschienen, wie im Detail GH37_5_DT_FE_01-01_V zu sehen, in Lförmige Strangpressprofile B x T x D = 80 x 180 x 25 mm integriert werden. - In den Stoßbereichen der einzelnen Behänge oder auch im Anschluss an Notausgangstüren (diese werden mit im Scheibenzwischenraum integrierten Joulusien versehen) werden die Führungsschienen gemäß Ausschreibung Seite 106, Position 6 ausgeführt. (siehe auch Detail GH37_5_DT_FE_02-01_V + GH37_5_DT_FE_02-00_V). Parallel zu den Fragen und Antwort (Stand: 30.06.2016) werden den Bietern drei Pläne als PDF unter dem veröffentlichten Download-Link bereitgestellt. Frage 2: Unter den Besonderen Vertragsbedingungen steht unter Punkt 9.8: „Umlage für Baustrom und Bauwasser jeweils 0,15 % der Brutto-Abrechnungssumme, wird bei der Schlussrechnung abgezogen.“ Bedeutet dies für Baustrom und Bauwasser insgesamt 0,15 % oder für jeweils Baustrom und Bauwasser 0,15 %, also insgesamt 0,30 %? Antwort: Es sind jeweils 0,15% für Baustrom und Bauwasser zu zahlen - in Summe also 0,30%. Frage 3: Im Leistungsverzeichnis auf Seite 53 steht: „Auch die Oberflächenveredelung (PulverFarbbeschichtung) wird vom Hersteller des angebotenen Systems mitgeliefert.“ Im Leistungsverzeichnis auf Seite 56 gibt es eine Wahlmöglichkeit. Muss die Oberflächenveredelung durch den Systemlieferanten erfolgen oder ist der Lieferant frei wählbar? 1 Stand: 05.07.2016 Antwort: Die Oberflächenveredelung muss aus Gewährleistungsgründen und wegen der Wiederbestellbarkeit der Profile vom Systemlieferanten erfolgen. Eine freie Wahlmöglichkeit wird ausgeschlossen. Frage 4: Sommerlicher Wärmeschutz: Auf LV-Seite 101 werden die Fabrikate für folgende Sonnenschutzverglasungen abgefragt: g = 0,40 g = 0,30 g < 0,12 Gemäß Gutachten und den weiteren Vorbemerkungen ist ein g-Wert von 0,40 gefordert. Die auf Seite 99 beschriebenen Wärmeschutzgläser haben einen g-Wert von ca. 0,50. Was ist hier genau anzubieten? Antwort: Sommerlicher Wärmeschutz: Die Anforderungen des sommerlichen Wärmeschutzes stehen in den Vortexten und den Positionsbeschreibungen des LV´s Fassadenarbeiten. Explizit steht die jeweilige Anforderung, wenn nicht anders in den Langtexten beschrieben, in den Systembeschreibungen Aluminium-Fassade Fenster und Türen, Aluminium-Fassade Pfosten-Riegel-Konstruktion und Brandschutz F 30- Aluminium-Fassade. Eine g- WertAnforderung von 0,5 ist mir nicht bekannt. Die Sonnenschutzverglasungen mit g = 0,30 bzw. g < 0,12 werden im Wintergarten der Mensa verbaut. Frage 5: Schallschutz: Auf LV-Seite 98 steht hierzu: „gem. Schallschutzklasse 3, erforderlicher Prüfzeugniswert mind. 32 dB, wenn in den Positionen nicht anders angeben.“ Gemäß Gutachten reicht ein Prüfwert des Fensters von 32 dB. Dies ist jedoch nur Schallschutzklasse 2. Was ist hier anzubieten? Antwort: Es sind Außenelemente mit einem Prüfzeugniswert von mind. 32 dB anzubieten. Dies ist der entscheidende Wert. Auf Seite 13 des Schallschutzgutachtens wird dies vom Ing. Büro für Schallschutz erläutert. Parallel zu den Fragen und Antwort (Stand: 05.07.2016) wird den Bietern das Schallschutzgutschten als PDF unter dem veröffentlichten Download-Link bereitgestellt. 2
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