Fragen und Antworten

Stand: 05.07.2016
Fragen & Antworten
SBH VOB EU 063-16 TG
Fassadenbauarbeiten
Billwerder Billdeich 620
Frage 1:
Auf Seite 106 im LV in Pos. 6. Seitenführung sind Führungsschienen 25/18 mm ausgeschrieben. In der Zeichnung GH37_5_DT_FE_01-01_V wurde die Führungsschiene in ein
Profil integriert.
Soll eine separate Führungsschiene angeboten werden oder eine in ein Profil integrierte?
Wir bitten um Mitteilung wie hier verfahren werden soll.
Antwort:
Es handelt sich hierbei um ein Regeldetail der Fensteranschlüsse, dass wie folgt ausgeführt
werden soll:
-
An den seitlichen Anschlüssen zu dem Verblendmauerwerk links und rechts sollen
die Führungsschienen, wie im Detail GH37_5_DT_FE_01-01_V zu sehen, in Lförmige Strangpressprofile B x T x D = 80 x 180 x 25 mm integriert werden.
-
In den Stoßbereichen der einzelnen Behänge oder auch im Anschluss an
Notausgangstüren (diese werden mit im Scheibenzwischenraum integrierten
Joulusien versehen) werden die Führungsschienen gemäß Ausschreibung Seite 106,
Position 6 ausgeführt. (siehe auch Detail GH37_5_DT_FE_02-01_V +
GH37_5_DT_FE_02-00_V).
Parallel zu den Fragen und Antwort (Stand: 30.06.2016) werden den Bietern drei Pläne als
PDF unter dem veröffentlichten Download-Link bereitgestellt.
Frage 2:
Unter den Besonderen Vertragsbedingungen steht unter Punkt 9.8: „Umlage für Baustrom
und Bauwasser jeweils 0,15 % der Brutto-Abrechnungssumme, wird bei der
Schlussrechnung abgezogen.“
Bedeutet dies für Baustrom und Bauwasser insgesamt 0,15 % oder für jeweils Baustrom und
Bauwasser 0,15 %, also insgesamt 0,30 %?
Antwort:
Es sind jeweils 0,15% für Baustrom und Bauwasser zu zahlen - in Summe also 0,30%.
Frage 3:
Im Leistungsverzeichnis auf Seite 53 steht: „Auch die Oberflächenveredelung (PulverFarbbeschichtung) wird vom Hersteller des angebotenen Systems mitgeliefert.“
Im Leistungsverzeichnis auf Seite 56 gibt es eine Wahlmöglichkeit.
Muss die Oberflächenveredelung durch den Systemlieferanten erfolgen oder ist der Lieferant
frei wählbar?
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Stand: 05.07.2016
Antwort:
Die Oberflächenveredelung muss aus Gewährleistungsgründen und wegen der
Wiederbestellbarkeit der Profile vom Systemlieferanten erfolgen. Eine freie Wahlmöglichkeit
wird ausgeschlossen.
Frage 4:
Sommerlicher Wärmeschutz:
Auf LV-Seite 101 werden die Fabrikate für folgende Sonnenschutzverglasungen abgefragt:
g = 0,40
g = 0,30
g < 0,12
Gemäß Gutachten und den weiteren Vorbemerkungen ist ein g-Wert von 0,40 gefordert. Die
auf Seite 99 beschriebenen Wärmeschutzgläser haben einen g-Wert von ca. 0,50. Was ist
hier genau anzubieten?
Antwort:
Sommerlicher Wärmeschutz: Die Anforderungen des sommerlichen Wärmeschutzes stehen
in den Vortexten und den Positionsbeschreibungen des LV´s Fassadenarbeiten.
Explizit steht die jeweilige Anforderung, wenn nicht anders in den Langtexten beschrieben, in
den Systembeschreibungen Aluminium-Fassade Fenster und Türen, Aluminium-Fassade
Pfosten-Riegel-Konstruktion und Brandschutz F 30- Aluminium-Fassade. Eine g- WertAnforderung von 0,5 ist mir nicht bekannt. Die Sonnenschutzverglasungen mit g = 0,30 bzw.
g < 0,12 werden im Wintergarten der Mensa verbaut.
Frage 5:
Schallschutz:
Auf LV-Seite 98 steht hierzu: „gem. Schallschutzklasse 3, erforderlicher Prüfzeugniswert
mind. 32 dB, wenn in den Positionen nicht anders angeben.“
Gemäß Gutachten reicht ein Prüfwert des Fensters von 32 dB. Dies ist jedoch nur
Schallschutzklasse 2. Was ist hier anzubieten?
Antwort:
Es sind Außenelemente mit einem Prüfzeugniswert von mind. 32 dB anzubieten. Dies ist der
entscheidende Wert. Auf Seite 13 des Schallschutzgutachtens wird dies vom Ing. Büro für
Schallschutz erläutert.
Parallel zu den Fragen und Antwort (Stand: 05.07.2016) wird den Bietern das
Schallschutzgutschten als PDF unter dem veröffentlichten Download-Link bereitgestellt.
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