Fragen und Antworten

Stand: 04.07.2016 II
Fragen & Antworten
SBH VOB EU 063-16 HB
Fassadenbauarbeiten
Billwerder Billdeich 620
Frage 1:
Auf Seite 106 im LV in Pos. 6. Seitenführung sind Führungsschienen 25/18 mm
ausgeschrieben. In der Zeichnung GH37_5_DT_FE_01-01_V wurde die Führungsschiene in
ein Profil integriert.
Soll eine separate Führungsschiene angeboten werden oder eine in ein Profil integrierte?
Wir bitten um Mitteilung wie hier verfahren werden soll.
Antwort:
Es handelt sich hierbei um ein Regeldetail der Fensteranschlüsse, dass wie folgt ausgeführt
werden soll:
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An den seitlichen Anschlüssen zu dem Verblendmauerwerk links und rechts sollen
die Führungsschienen, wie im Detail GH37_5_DT_FE_01-01_V zu sehen, in Lförmige Strangpressprofile B x T x D = 80 x 180 x 25 mm integriert werden.
-
In den Stoßbereichen der einzelnen Behänge oder auch im Anschluss an
Notausgangstüren (diese werden mit im Scheibenzwischenraum integrierten
Joulusien versehen) werden die Führungsschienen gemäß Ausschreibung Seite 106,
Position 6 ausgeführt. (siehe auch Detail GH37_5_DT_FE_02-01_V +
GH37_5_DT_FE_02-00_V).
Parallel zu den Fragen und Antwort (Stand: 30.06.2016) werden den Bietern drei Pläne als
PDF unter dem veröffentlichten Download-Link bereitgestellt.
Frage 2:
Unter den Besonderen Vertragsbedingungen steht unter Punkt 9.8: „Umlage für Baustrom
und Bauwasser jeweils 0,15 % der Brutto-Abrechnungssumme, wird bei der
Schlussrechnung abgezogen.“
Bedeutet dies für Baustrom und Bauwasser insgesamt 0,15 % oder für jeweils Baustrom und
Bauwasser 0,15 %, also insgesamt 0,30 %?
Antwort:
Es sind jeweils 0,15% für Baustrom und Bauwasser zu zahlen - in Summe also 0,30%.
Frage 3:
Im Leistungsverzeichnis auf Seite 53 steht: „Auch die Oberflächenveredelung (PulverFarbbeschichtung) wird vom Hersteller des angebotenen Systems mitgeliefert.“
Im Leistungsverzeichnis auf Seite 56 gibt es eine Wahlmöglichkeit.
Muss die Oberflächenveredelung durch den Systemlieferanten erfolgen oder ist der Lieferant
frei wählbar?
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Stand: 04.07.2016 II
Antwort:
Die Oberflächenveredelung muss aus Gewährleistungsgründen und wegen der
Wiederbestellbarkeit der Profile vom Systemlieferanten erfolgen. Eine freie Wahlmöglichkeit
wird ausgeschlossen.
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