Seminarort Rücktritt Stuttgart - VWA-Haus Wolframstraße 32, 70191 Stuttgart Erfolgt ein Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, entfällt die Teilnahmegebühr. Wir empfehlen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln Geht die Mitteilung über einen Rücktritt später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Akademie ein, stellt diese den entstandenen Aufwand - in der Regel 80 % der Teilnahmegebühr - in Rechnung. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Gutschein in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr zu erhalten und diesen zu einem späteren Zeitpunkt bei der Anmeldung zu einem Seminar der Württ. VWA einzulösen. Busse und Bahnen: Vom Hauptbahnhof Stuttgart mit der Buslinie 44 oder mit den Stadtbahn Linien U5 (Richtung Killesberg), U6 (Richtung Gerlingen), U7 (Richtung Mönchfeld), U12 (Richtung Hallschlag) und U15 (Richtung Stammheim) bis Haltestelle „Stadtbibliothek“ Nähere Informationen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln finden Sie unter www.vvs.de oder 0711 19449 Übernachtungsmöglichkeiten vermittelt die Stuttgart-Marketing GmbH 0711 2228-233 0711 2228-270 Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V. Altenhilfe Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Zu Fuß: Vom Hauptbahnhof Stuttgart - Ausgang „Europaviertel“ sind es ca. 15 Minuten Fußweg Parken im Parkhaus „Milaneo“, Wolframstr. 35 oder „Südwest LB“, Am Hauptbahnhof 2, (beide gebührenpflichtig) Württembergische Seminar Newsletter der Württ. VWA Wollen Sie aktuelle Informationen und detaillierte Seminarprogramme per E-Mail erhalten - persönlich, kostenlos und unverbindlich? Dann tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein unter: www.w-vwa.de Bildungsangebot Verwaltung Themenbereich wählen Newsletter abonnieren Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff - Grundlagen, Vorbereitung und Umsetzung der neuen Begutachtung - Inklusive neue Begutachtungsrichtlinien und NBA - Für SGB XI-Pflegeeinrichtungen (ambulant und stationär) Seminarzeit Montag, 4. Juli 2016, 09:00 bis 16:30 Uhr Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Seminar. Stuttgart 4. Juli 2016 Seminarnummer 2016 - 69212S Ihr VWA-Team Vorsprung durch Wissen Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff - Grundlagen, Vorbereitung und Umsetzung der neuen Begutachtung - Inklusive neue Begutachtungsrichtlinien und NBA - Für SGB XI-Pflegeeinrichtungen (ambulant und stationär) Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, die neuen Pflegegrade und das neue Begutachtungsassessment Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und des Pflegebedarfes: Perspektiven der Gutachter und der Pflegekräfte Die Begutachtung in Ihrer Einrichtung: die Rolle der Pflegedokumentation und die Begleitung durch Pflegefachkräfte Zum Programm § 87a- Verfahren Ab 1. Januar 2017 gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Die bisherigen Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade abgelöst. Im bisher gültigen Verfahren der Pflegeeinstufung wird der Hilfebedarf von Pflegebedürftigen auf der Grundlage von Zeitbedarfen eingeschätzt. Möglichkeiten der Beratung von Bewohnern und Angehörigen Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff berücksichtigt dagegen explizit die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz, mit geistigen oder psychischen Einschränkungen ebenso wie die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Das Maß der Selbstständigkeit, die Ressourcen und Fähigkeiten werden neuer Maßstab für Pflegebedürftigkeit. Neben den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität werden auch psychische und kognitive Fähigkeiten sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen berücksichtigt. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ist auch ein neues Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit verbunden. Einrichtungen und Dienste müssen sich somit auf eine komplett neue Situation vorbereiten. Programm Gesetzliche Grundlagen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsassessments Diskussion und Erfahrungsaustausch Dozentinnen Ursula Schnelle, Referentin bei der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft e.V., Stuttgart Irina Deitche, Leiterin Fachreferat Einzelfallbegutachtung Pflege beim MDK Baden-Württemberg, Stuttgart Zielgruppe Leitungskräfte aus ambulanten und stationären SGB XI-Pflegeeinrichtungen wie Einrichtungsleitungen, Pflegedienstleitungen, Wohnbereichsleitungen, Qualitätsbeauftragte Teilnahmegebühr 188,00 € Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Dienststellen eine Gebührenrechnung. Die Akademie geht davon aus, dass die Anstellungskörperschaften die Teilnahmegebühr sowie die Reisekosten übernehmen (im öffentlichen Dienst: vgl. § 23 Abs. 2 LRKG und VV). Ihre Ansprechpartner bei der VWA-Hauptgeschäftsstelle: Ruth Schmidt, Alexander Kabus 0711 21041-80/-22 Fax 0711 21041-50 [email protected] [email protected] Anmeldungen Hinweis Die Teilnehmer/innen erhalten im Seminar die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit (BRi)! Seminarziel Die Teilnehmenden lernen den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, die rechtlichen Grundlagen, das neue Begutachtungsassessment (NBA) und das Prüfverfahren der Begutachtung kennen. Sie werden befähigt, das neue Begutachtungsverfahren im Dienst, in der Einrichtung vorzubereiten und zu begleiten. Ihre Anmeldung nehmen wir gerne schriftlich entgegen per: E-Mail: Fax: Internet: [email protected] 0711 21041-50 www.w-vwa.de Württ. Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V. Hauptgeschäftsstelle Postfach 10 54 53 70047 Stuttgart Unter 0711 21041-0 sind wir für Sie erreichbar: Montag bis Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 16:00 Uhr
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