Flyer zur KBR-Wahl - Kreisbehindertenrat im Landkreis Oldenburg

ANMELDEBOGEN
Kandidatur für die 3. Wahl des
Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg
Vor- u. Zuname
:
Straße
:
PLZ / Ort
:
3. Wahl des
Telefon
:
Kreisbehindertenrates
Email
:
im Landkreis Oldenburg
1. Wohnsitz
:
Freitag, 16. September 2016
15.00 – 18.00 Uhr (Wahlversammlung)
Ja, ich möchte im Kreisbehindertenrat des Landkreises
Oldenburg mitarbeiten,
als Einwohner/in des Landkreises Oldenburg mit
einer Behinderung.
Kreishaus
Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen
als gesetzliche/r Vertreter/in einer/s zu
Betreuenden mit Wohnsitz im Landkreis
Oldenburg.
als Einwohner/in des Landkreises Oldenburg
ohne Behinderung.
Ich bewerbe mich:
als Vertreter/-in aus folgender
Gruppierung/Institution:
(z.B. Behindertenbeirat, KITA, Schule, Selbsthilfegruppe, Sozial- oder Wohlfahrtsverband, etc…)
Ich gehöre keiner Gruppierung an.
Informationsveranstaltung:
KONTAKT / INFOS
Kreisbehindertenbeauftragte
Rita Rockel
Telefon: 04431- 85473
Email:
[email protected]
www.kreisbehindertenrat-landkreis-oldenburg.de
Ort, Datum u. Unterschrift der Kandidatin/des Kandidaten
zurück an:
Landkreis Oldenburg, Frau Rockel
Delmenhorster Str.6, 27793 Wildeshausen,
Email: [email protected], Fax: 04431-85200
17.08.2016, 19.00 Uhr
im Kreishaus Wildeshausen
EINLADUNG
Die UN-Behindertenrechtskonvention hat die
Bedeutung gleichberechtigter Teilhabe und
Mitwirkung behinderter Menschen in allen
Lebensbereichen deutlich gestärkt.
Der Landkreis Oldenburg unterstützt dieses
dadurch, dass er „Handlungsempfehlungen
zur Umsetzung der Konvention“ erarbeitet
hat. Die Handlungsempfehlungen fließen
richtungsweisend in gesellschaftliche und
politische Entscheidungsprozesse vor Ort ein.
Der
Kreisbehindertenrat
begleitet
und
unterstützt diesen Prozess.
Die Handlungsempfehlungen finden Sie auf
der Webseite des Landkreises:
www.oldenburg-kreis.de/2764.html.
Am 16.September 2016 werden 8 Bürger/innen mit und ohne Behinderungen in den
Kreisbehindertenrat (KBR) gewählt.
Der KBR ist ein „Sprachrohr“ behinderter
Menschen im Landkreis Oldenburg.
Der Kreisbehindertenrat ist als nicht
stimmberechtigtes Mitglied im Kreissozialund Gesundheitsausschuss vertreten. Er hat
ein Informationsrecht in allen öffentlichen
Ausschüssen
des
Kreises
und
ein
Anhörungsrecht im Kreistag.
INFOS ZUR WAHL
Die Mitglieder des Kreisbehindertenrates
treffen sich in der Regel monatlich im
Kreishaus in Wildeshausen.
1. Wer ist überhaupt wahlberechtigt?
Jede Person mit oder ohne Behinderung, die
a) ihren 1. Wohnsitz im Landkreis
Oldenburg hat und
b) das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Bitte bringen Sie Ihren
Personalausweis mit.
Interessierte Bürger sind aufgerufen sich als
Kandidat/-in zur Wahl aufstellen zu lassen.
Personen, die keine Fahrmöglichkeit zur Wahl
bzw. zum vorherigen Informationstreffen
haben, wenden sich bitte an Frau Rockel:
Tel.: 04431/85-473
E-Mail: [email protected]
2. Wer kann für den KBR kandidieren?
Jede Person mit oder ohne Behinderung, die
a) ihren 1. Wohnsitz im Landkreis
Oldenburg hat und
b) das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Bitte nutzen Sie den anliegenden Anmeldebogen.
3. Was passiert am Wahltag?
Wir bitten darum, sich die Termine
vorzumerken und diese an interessierte
Mitbürger weiterzuleiten.
Um 15.00 Uhr beginnt die Wahl. Die
Kandidaten stellen sich und ihre Motivation
für eine Mitarbeit vor. Wenn alle Fragen
geklärt sind und sich niemand mehr aufstellen
möchte, wird die Liste geschlossen. Die
Wahlzettel werden vervollständigt und an die
anwesenden wahlberechtigten Personen
ausgegeben.
Um 18.00 wird die Wahlurne geschlossen, die
Stimmen ausgezählt und das Wahlergebnis
bekanntgegeben. Abschließend wird ein
Termin für die erste Sitzung vereinbart.
4. Informationsveranstaltung:
17.08.2016, 19.00 Uhr im Kreishaus
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um kurze
Anmeldung bei Frau Rockel.