Folder_Europäischer_Meeres_Fischereifonds_Folder 24.05.2016 14:46 Seite 1 Voraussetzungen: Grundsätzlich müssen Förderwerber eine für die Durchführung des Vorhabens ausreichende berufliche Qualifikation aufweisen: 1. Berufserfahrung in der Fischerei von mindestens 5 Jahren oder 2. Spezifische Fischereiausbildung, die den Vorgaben des Bundesamtes für Wasserwirtschaft für die jeweiligen Lehrpläne entspricht oder 3. Facharbeiterausbildung in der Fischerei oder 4. Meisterausbildung in der Fischerei 5. Bei Förderung einer Maßnahme im Bereich Humankapital und sozialer Dialog sind erforderliche fachliche und administrative Voraussetzungen zu erfüllen. 6. Im Bereich Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen ist neben der beruflichen Qualifikation bei gewerblichen Verarbeitungsbetrieben die nach der Gewerbeordnung erforderliche Qualifikation vorausgesetzt. Förderungsausmaß: Förderungsgegenstand Investitionen in der Binnenfischerei Innovation in der Aquakultur Produktive Investitionen in der Aquakultur Förderung von Humankapital und sozialem Dialog Vermarktungsmaßnahmen Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Begleitende Datenerhebung *40% bei Steigerung der Produktion um mind. 20 % (um mindestens 2 t bei Salmoniden | 1 t bei Cypriniden) Förderintensität 30 % 50 % Ziele der Förderung: • Steigerung der inländischen Produktion • Steigerung der Qualität der Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur • Verbesserung der Versorgungslage mit Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur • Verbesserung der Haltungs- und Hygienebedingungen • Verringerung der Umweltbelastung und Verbesserung der Wasserqualität • Anpassung der Kapazitäten an den Markt durch eine höhere Diversität von Produkten • Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der betrieblichen Strukturen • Verbesserung der Rentabilität der Unternehmen und der Produktionsbedingungen der Unternehmer • Sicherung und Ausbau eines ausreichend hohen Beschäftigungsniveaus • Vernetzung der Akteure und Aktivitäten im Bildungs- und Vermarktungsbereich • Erhebung von Daten im Fischereisektor • Vermehrte Informationen der Verbraucher über die Vorteile einer biologischen und regionalen Erzeugung 30 % | 40 %* 50 % 50 % 25 % 100 % Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft – HR Mag. Hubert Huber, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz • Redaktion: Mag.a Michaela Matzinger • Fotos: Mag.a Michaela Matzinger, Ing. Thomas Nestler • Layout: Abteilung Presse/DTP-Center [2016359] • DVR: 0069264 LAND OBERÖSTERREICH EUROPÄISCHER MEERES- UND FISCHEREIFONDS 2014-2020 Folder_Europäischer_Meeres_Fischereifonds_Folder 24.05.2016 14:46 Seite 2 Die Fischproduktion hat in Oberösterreich seit Jahrhunderten Tradition und ist von großer Bedeutung. Die oberösterreichischen Zuchtbetriebe produzieren in zirka 85 Anlagen jedes Jahr insgesamt 670 t Speise- und Besatzfische, davon rund 630 t forellenartige Fische und etwa 40 t Karpfen. Mit einem Pro-Kopf-Verbrauch zwischen 7 und 8 kg wird Fisch als gesundes Lebensmittel immer beliebter. Die Konsumenten legen sowohl bei Frischfisch als auch bei weiterverarbeiteten Fischen großen Wert auf heimische Produktion und Qualität. Einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Betriebe leistet das Förderprogramm des Europäischen Meeres- und Fischereifonds. Die Modernisierung bestehender Betriebe, die Errichtung neuer, effizienter und innovativer Anlagen, die regionale Qualitätsproduktion sowie die Verbesserung der Hygiene und der Arbeitsbedingungen führen zur Erhöhung der heimischen Fischproduktion und der damit verbundenen Steigerung des regionalen Selbstversorgergrades. Für die Ausweitung der österreichischen Aquakultur ist die Umsetzung dieser Ziele von besonderer Wichtigkeit und wird finanziell unterstützt. Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer Landesrat Max Hiegelsberger EUROPÄISCHER MEERES- UND FISCHEREIFONDS (EMFF 2014 – 2020) EU-kofinanzierte Förderung Im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds besteht die Möglichkeit im Bereich der Binnenfischerei sowie der Produktion, Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Projekte zu fördern. Wer wird gefördert: • natürliche Personen, • juristische Personen, Personenvereinigungen oder im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften (sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt), mit Niederlassung in Österreich, die im Bereich der Fischproduktion, -verarbeitung oder – vermarktung im Inland tätig sind und ein Vorhaben entsprechend der Zielsetzung des Programms verfolgen. Welche Vorhaben werden gefördert: Investitionen in der Binnenfischerei Erneuerungen an Booten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen an Bord, Neubau und Modernisierung von Einrichtungen, Bootshäusern, Bruthäusern, Fanggeräte, Diversifizierung der Produktion bzw. Direktvermarktung Mindestinvestition: 4.000 Euro pro Antrag Innovation Vorhaben, die in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen einer anerkannten wissenschaftlichen oder technischen Stelle und einem Fischerei- oder Aquakulturbetrieb durchgeführt werden und die Entwicklung neuer oder verbesserter Verfahren und Methoden, Geräte sowie Systeme der Verwaltung oder Organisation zum Inhalt haben. Humankapital und sozialer Dialog Im Bereich der Bildung soll eine Vernetzungsstelle zwischen den verschiedenen Einrichtungen und Personen, die in Ausbildung, Weiterbildung und Forschung tätig sind, geschaffen werden. Z.B. Bildungsprojekte im Bereich Fischgesundheit, Beratungskonzepte, Weiterbildungskonzepte. Produktive Investitionen in der Aquakultur Produktverbesserung, Diversifizierung, Erweiterung und Modernisierung von bestehenden Anlagen, Teichen, Hälteranlagen, Fließkanälen und Beckenanlagen, Reinigungsanlagen, spezielle technische Ausrüstung wie Sortiermaschinen, Belüfter, Transportfahrzeuge, Fischförderschnecken, Pumpen; Verbesserung der Haltungs- und Gesundheitsbedingungen inkl. Schutz vor Prädatoren, Verbesserung der Ressourcennutzung, Ökostromanlagen, Verbesserung der Produktivität, Anpassung der Verkaufseinrichtungen an die Hygienestandards und Produktvielfalt, ... Mindestinvestition: 10.000 Euro pro Antrag Die Obergrenze der förderbaren Kosten beträgt 700.000 Euro pro Betrieb und Förderzeitraum. Vermarktungsmaßnahmen Maßnahmen zur Information des Verbrauchers betreffend heimischer / regionaler, biologischer / ökologischer Aquakultur oder zur Nachhaltigkeit in der heimischen / regionalen Aquakultur und Binnenfischerei. Datenerhebung Erhebung von Datensätzen und zentrale Aufbereitung, um diese über eine Datenplattform zur Verfügung zu stellen. Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Modernisierung bestehender Verarbeitungseinrichtungen, Schlacht-, Filetier-, Entgrätungsmaschinen, Räuchereinrichtungen, innovative Verpackungstechniken, Verbesserung der Hygienebedingungen, Weiterentwicklung der Produktvielfalt. Mindestinvestition: 10.000 Euro pro Antrag Obergrenze der förderbaren Kosten: 2.000.000 Euro pro Betrieb und Förderzeitraum Abwicklung: Das auszufüllende Antragsformular ist auf der Homepage des Landes zur Verfügung gestellt und ist ausgefüllt und unterschrieben an die Abteilung Land und Forstwirtschaft zu senden. www.land-oberoesterreich.gv.at/139279.htm Der Förderantrag zum Projekt ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Ansprechpartner: Mag.a Michaela Matzinger Abteilung Land- und Forstwirtschaft | Bahnhofplatz 1, 4021 Linz Telefon: 0732/7720/11817 | E-Mail: [email protected]
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