Publikation ansehen - Land Oberösterreich

Folder_Europäischer_Meeres_Fischereifonds_Folder 24.05.2016 14:46 Seite 1
Voraussetzungen:
Grundsätzlich müssen Förderwerber eine für die Durchführung des
Vorhabens ausreichende berufliche Qualifikation aufweisen:
1. Berufserfahrung in der Fischerei von mindestens 5 Jahren oder
2. Spezifische Fischereiausbildung, die den Vorgaben des Bundesamtes für Wasserwirtschaft für die jeweiligen Lehrpläne entspricht
oder
3. Facharbeiterausbildung in der Fischerei oder
4. Meisterausbildung in der Fischerei
5. Bei Förderung einer Maßnahme im Bereich Humankapital und
sozialer Dialog sind erforderliche fachliche und administrative Voraussetzungen zu erfüllen.
6. Im Bereich Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen ist neben der beruflichen Qualifikation bei gewerblichen
Verarbeitungsbetrieben die nach der Gewerbeordnung erforderliche Qualifikation vorausgesetzt.
Förderungsausmaß:
Förderungsgegenstand
Investitionen
in der Binnenfischerei
Innovation
in der Aquakultur
Produktive Investitionen
in der Aquakultur
Förderung von Humankapital und sozialem Dialog
Vermarktungsmaßnahmen
Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen
Begleitende Datenerhebung
*40% bei Steigerung der Produktion um mind. 20 %
(um mindestens 2 t bei Salmoniden | 1 t bei Cypriniden)
Förderintensität
30 %
50 %
Ziele der Förderung:
• Steigerung der inländischen Produktion
• Steigerung der Qualität der Erzeugnisse der
Fischerei und der Aquakultur
• Verbesserung der Versorgungslage mit
Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur
• Verbesserung der
Haltungs- und Hygienebedingungen
• Verringerung der Umweltbelastung und
Verbesserung der Wasserqualität
• Anpassung der Kapazitäten an den Markt durch
eine höhere Diversität von Produkten
• Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der
betrieblichen Strukturen
• Verbesserung der Rentabilität der Unternehmen und der Produktionsbedingungen der Unternehmer
• Sicherung und Ausbau eines ausreichend
hohen Beschäftigungsniveaus
• Vernetzung der Akteure und Aktivitäten
im Bildungs- und Vermarktungsbereich
• Erhebung von Daten im Fischereisektor
• Vermehrte Informationen der Verbraucher
über die Vorteile einer biologischen und regionalen Erzeugung
30 % | 40 %*
50 %
50 %
25 %
100 %
Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung,
wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft – HR Mag. Hubert Huber,
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz • Redaktion: Mag.a Michaela Matzinger • Fotos: Mag.a Michaela Matzinger,
Ing. Thomas Nestler • Layout: Abteilung Presse/DTP-Center [2016359] • DVR: 0069264
LAND
OBERÖSTERREICH
EUROPÄISCHER
MEERES- UND
FISCHEREIFONDS
2014-2020
Folder_Europäischer_Meeres_Fischereifonds_Folder 24.05.2016 14:46 Seite 2
Die Fischproduktion hat in Oberösterreich seit Jahrhunderten Tradition und ist von großer Bedeutung.
Die oberösterreichischen Zuchtbetriebe produzieren in zirka 85 Anlagen jedes Jahr insgesamt 670 t
Speise- und Besatzfische, davon
rund 630 t forellenartige Fische und etwa 40 t Karpfen.
Mit einem Pro-Kopf-Verbrauch zwischen 7 und 8 kg wird Fisch als gesundes Lebensmittel immer beliebter. Die Konsumenten legen sowohl bei Frischfisch als auch bei weiterverarbeiteten Fischen großen
Wert auf heimische Produktion und Qualität.
Einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Betriebe leistet
das Förderprogramm des Europäischen Meeres- und Fischereifonds.
Die Modernisierung bestehender Betriebe, die Errichtung neuer, effizienter und innovativer Anlagen, die regionale Qualitätsproduktion
sowie die Verbesserung der Hygiene und der Arbeitsbedingungen
führen zur Erhöhung der heimischen Fischproduktion und der damit
verbundenen Steigerung des regionalen Selbstversorgergrades. Für
die Ausweitung der österreichischen Aquakultur ist die Umsetzung
dieser Ziele von besonderer Wichtigkeit und wird finanziell unterstützt.
Landeshauptmann
Dr. Josef Pühringer
Landesrat
Max Hiegelsberger
EUROPÄISCHER MEERES- UND
FISCHEREIFONDS (EMFF 2014 – 2020)
EU-kofinanzierte Förderung
Im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds besteht
die Möglichkeit im Bereich der Binnenfischerei sowie der Produktion,
Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Projekte zu fördern.
Wer wird gefördert:
• natürliche Personen,
• juristische Personen, Personenvereinigungen oder im Firmenbuch
eingetragene Personengesellschaften (sofern die Beteiligung von
Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt),
mit Niederlassung in Österreich, die im Bereich der Fischproduktion,
-verarbeitung oder – vermarktung im Inland tätig sind und ein Vorhaben entsprechend der Zielsetzung des Programms verfolgen.
Welche Vorhaben werden gefördert:
Investitionen in der Binnenfischerei
Erneuerungen an Booten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
an Bord, Neubau und Modernisierung von Einrichtungen, Bootshäusern, Bruthäusern, Fanggeräte, Diversifizierung der Produktion
bzw. Direktvermarktung
Mindestinvestition: 4.000 Euro pro Antrag
Innovation
Vorhaben, die in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen einer
anerkannten wissenschaftlichen oder technischen Stelle und einem
Fischerei- oder Aquakulturbetrieb durchgeführt werden und die Entwicklung neuer oder verbesserter Verfahren und Methoden,
Geräte sowie Systeme der Verwaltung oder Organisation zum Inhalt
haben.
Humankapital und sozialer Dialog
Im Bereich der Bildung soll eine Vernetzungsstelle zwischen den verschiedenen Einrichtungen und Personen, die in Ausbildung, Weiterbildung und Forschung tätig sind, geschaffen werden. Z.B.
Bildungsprojekte im Bereich Fischgesundheit, Beratungskonzepte,
Weiterbildungskonzepte.
Produktive Investitionen in der Aquakultur
Produktverbesserung, Diversifizierung, Erweiterung und Modernisierung von bestehenden Anlagen, Teichen, Hälteranlagen, Fließkanälen und Beckenanlagen, Reinigungsanlagen, spezielle technische
Ausrüstung wie Sortiermaschinen, Belüfter, Transportfahrzeuge,
Fischförderschnecken, Pumpen; Verbesserung der Haltungs- und
Gesundheitsbedingungen inkl. Schutz vor Prädatoren, Verbesserung
der Ressourcennutzung, Ökostromanlagen, Verbesserung der Produktivität, Anpassung der Verkaufseinrichtungen an die Hygienestandards und Produktvielfalt, ...
Mindestinvestition: 10.000 Euro pro Antrag
Die Obergrenze der förderbaren Kosten beträgt 700.000 Euro pro
Betrieb und Förderzeitraum.
Vermarktungsmaßnahmen
Maßnahmen zur Information des Verbrauchers betreffend heimischer
/ regionaler, biologischer / ökologischer Aquakultur oder zur Nachhaltigkeit in der heimischen / regionalen Aquakultur und Binnenfischerei.
Datenerhebung
Erhebung von Datensätzen und zentrale Aufbereitung, um diese über
eine Datenplattform zur Verfügung zu stellen.
Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen
Modernisierung bestehender Verarbeitungseinrichtungen, Schlacht-,
Filetier-, Entgrätungsmaschinen, Räuchereinrichtungen, innovative
Verpackungstechniken, Verbesserung der Hygienebedingungen, Weiterentwicklung der Produktvielfalt.
Mindestinvestition: 10.000 Euro pro Antrag
Obergrenze der förderbaren Kosten:
2.000.000 Euro pro Betrieb und Förderzeitraum
Abwicklung:
Das auszufüllende Antragsformular ist auf der Homepage des Landes
zur Verfügung gestellt und ist ausgefüllt und unterschrieben an die
Abteilung Land und Forstwirtschaft zu senden.
www.land-oberoesterreich.gv.at/139279.htm
Der Förderantrag zum Projekt ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Ansprechpartner:
Mag.a Michaela Matzinger
Abteilung Land- und Forstwirtschaft | Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Telefon: 0732/7720/11817 | E-Mail: [email protected]