Teilpensionierung, vorzeitige resp. ordentliche

Merkblatt für Vorgesetzte
Teilpensionierung, vorzeitige resp. ordentliche Pensionierung
Dieses Merkblatt dient Ihnen als Hilfestellung/Unterstützung bei Jahresgesprächen mit Mitarbeitenden, die ins P
­ ensionierungsalter kommen.
Die Mitarbeitenden dürfen sich für ein Beratungsgespräch zu diesem
Thema jederzeit an die zuständige Personalchefin oder den zuständigen
Personalchef wenden.
Wichtige Punkte zum Beachten
–Für die optimale Bearbeitung des Pensionierungsprozesses benötigt HR vier bis fünf Monate.
–Beim Kapitalbezug gelten spezielle Fristen gemäss
nachstehenden Punkten.
– Mitarbeitende können direkt bei der PUBLICA eine Rentenberechnung verlangen oder eine solche durch HR
beantragen lassen.
–Wichtige Informationen sind in der Kundenzeitung der PUBLICA enthalten oder sind der Website
www.publica.ch zu entnehmen.
Kapitalbezug
– Bei einem Kapitalbezug von 5 bis 50 % muss das Gesuch
spätestens drei Monate vor der Pensionierung bei der
Publica in Bern sein, bei einem Bezug von 51 bis 100%
spätestens ein Jahr vor der Pensionierung.
–Ist der/die Mitarbeitende verheiratet oder in einer
eingetragenen Partnerschaft, muss die zusätzliche
Unterschrift der Partnerin oder des Partners auf dem
Gesuchsformular notariell beglaubigt werden.
Human Resources
–Einkäufe, die innerhalb der letzten drei Jahre vor dem
Altersrücktritt getätigt wurden, können nicht in Kapitalform bezogen werden.
Überbrückungsrente
– Bei einer Früh- oder Teilpensionierung besteht der Anspruch auf eine Überbrückungsrente bis zum Erreichen
des ordentlichen Rentenalters 64/65.
– Bei einem Beschäftigungsgrad von 100% entspricht die
Höhe der Überbrückungsrente der einfachen maximalen
AHV-Rente – bei Teilzeit wird die Überbrückungsrente
entsprechend dem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad angepasst.
– Die ETH Zürich beteiligt sich zu mindenstens 50% an den
Kosten der Überbrückungsrente.
–Die Mitarbeitenden haben verschiedene Möglichkeiten,
ihren Anteil an der Überbrückungsrente zu finanzieren (lebenslange Kürzung der Rente oder Auskauf der
Kürzung).
Juni 2016
Versicherungen
Unfallversicherung
–Da der Versicherungsschutz 30 Tage nach Austritt aus
der ETH Zürich endet, sind die Mitarbeitenden verpflichtet, die Unfall­deckung wieder in ihrer Krankenkasse
einzuschliessen.
– Eine Weiterführung der AXA Winterthur Zusatzversicherung ist auf Wunsch möglich.
AHV
Wichtig: Bei einer vorzeitigen Pensionierung gilt es zu beachten, dass die Mitarbeitenden die AHV-Beiträge bis zum
Erreichen des ordentlichen Rentenalters einzahlen, damit
keine Versicherungsjahre verloren gehen. Berechnungen
über die Höhe der AHV-Beiträge können bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse 26.1 in Bern verlangt werden.
Info unter www.ahv.ch im Merkblatt «2.03 - Beiträge der
Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO».
Pensionierungsvorbereitungskurs
Die ETH Zürich bietet ihren Mitarbeitenden mit
Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern den unentgeltliche Kurs «Pensionierung in Sicht» an.
→ Wichtig: frühzeitig anmelden unter
www.hr.ethz.ch/courses
Weiteres
–SBB-Halbtax/GA darf bis zum Ablauf weiterhin benützt
werden.
– ETH-Karte behält ihre Gültigkeit und kann jährlich validiert werden.
– Mit gültiger ETH-Karte ist die Benutzung des ASVZ sowie
der ETH Verpflegungsstätten weiterhin möglich.
– Bücherausleih in der ETH Bibliothek
– Leistungen des Repro/Grafik-Teams der ETH Zürich zum
Selbstkostenpreis
– Kostenlose Mithörgelegenheit an Vorlesungen
–ETH-Mail ([email protected]) kann via Backoffice
beantragt werden.
– Möglichkeit, der Pensioniertenvereinigung der ETH Zürich
beizutreten.
Informationen
Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten an
die zuständige Personalchefin oder den zuständigen
Personalchef.
Das Merkblatt finden Sie unter www.hr.ethz.ch/downloads
bei Infos.
Ferienbezug
Die Ferien sollen frühzeitig geplant resp. abgebaut werden.
Allfällige aus betrieblichen Gründen nicht bezogene Ferientage werden ausbezahlt.
Juni 2016
ETH Zürich
Human Resources
Turnerstrasse 1
8092 Zürich
www.hr.ethz.ch/contact