Merkblatt für Mitarbeitende Teilpensionierung, vorzeitige resp. ordentliche Pensionierung Wichtige Punkte zum Beachten –Für die optimale Bearbeitung des Pensionierungsprozesses benötigt HR vier bis fünf Monate. –Beim Kapitalbezug gelten spezielle Fristen gemäss nachstehenden Punkten. – Mitarbeitende können direkt bei der PUBLICA eine Rentenberechnung verlangen oder eine solche durch HR beantragen lassen. –Wichtige Informationen sind in der Kundenzeitung der PUBLICA enthalten oder sind der Website www.publica.ch zu entnehmen. Kapitalbezug – Bei einem Kapitalbezug von 5 bis 50 % muss das Gesuch spätestens drei Monate vor der Pensionierung bei der Publica in Bern sein, bei einem Bezug von 51 bis 100% spätestens ein Jahr vor der Pensionierung. –Ist der/die Mitarbeitende verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft, muss die zusätzliche Unterschrift der Partnerin oder des Partners auf dem Gesuchsformular notariell beglaubigt werden. –Einkäufe, die innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Altersrücktritt getätigt wurden, können nicht in Kapitalform bezogen werden. Überbrückungsrente – Bei einer Früh- oder Teilpensionierung besteht der Anspruch auf eine Überbrückungsrente bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters 64/65. Human Resources – Bei einem Beschäftigungsgrad von 100% entspricht die Höhe der Überbrückungsrente der einfachen maximalen AHV-Rente – bei Teilzeit wird die Überbrückungsrente entsprechend dem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad angepasst. – Die ETH Zürich beteiligt sich zu mindenstens 50% an den Kosten der Überbrückungsrente. –Die Mitarbeitenden haben verschiedene Möglichkeiten, ihren Anteil an der Überbrückungsrente zu finanzieren (lebenslange Kürzung der Rente oder Auskauf der Kürzung). Versicherungen Unfallversicherung –Da der Versicherungsschutz 30 Tage nach Austritt aus der ETH Zürich endet, sind die Mitarbeitenden verpflichtet, die Unfalldeckung wieder in ihrer Krankenkasse einzuschliessen. – Eine Weiterführung der AXA Winterthur Zusatzversicherung ist auf Wunsch möglich. AHV Wichtig: Bei einer vorzeitigen Pensionierung gilt es zu beachten, dass die Mitarbeitenden die AHV-Beiträge bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters einzahlen, damit keine Versicherungsjahre verloren gehen. Berechnungen über die Höhe der AHV-Beiträge können bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse 26.1 in Bern verlangt werden. Info unter www.ahv.ch im Merkblatt «2.03 - Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO». Juni 2016 Pensionierungsvorbereitungskurs Die ETH Zürich bietet ihren Mitarbeitenden mit Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern den unentgeltliche Kurs «Pensionierung in Sicht» an. → Wichtig: frühzeitig anmelden unter www.hr.ethz.ch/courses Ferienbezug Die Ferien sollen frühzeitig geplant resp. abgebaut werden. Allfällige aus betrieblichen Gründen nicht bezogene Ferientage werden ausbezahlt. Informationen Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten an die zuständige Personalchefin oder den zuständigen Personalchef. Das Merkblatt finden Sie unter www.hr.ethz.ch/downloads bei Infos. Weiteres –SBB-Halbtax/GA darf bis zum Ablauf weiterhin benützt werden. – ETH-Karte behält ihre Gültigkeit und kann jährlich validiert werden. – Mit gültiger ETH-Karte ist die Benutzung des ASVZ sowie der ETH Verpflegungsstätten weiterhin möglich. – Bücherausleih in der ETH Bibliothek – Leistungen des Repro/Grafik-Teams der ETH Zürich zum Selbstkostenpreis – Kostenlose Mithörgelegenheit an Vorlesungen –ETH-Mail ([email protected]) kann via Backoffice beantragt werden. – Möglichkeit, der Pensioniertenvereinigung der ETH Zürich beizutreten. Juni 2016 ETH Zürich Human Resources Turnerstrasse 1 8092 Zürich www.hr.ethz.ch/contact
© Copyright 2024 ExpyDoc