Antrag auf Elternzeit - darauf müssen Sie achten - ptext.net

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Antrag auf Elternzeit - darauf müssen Sie
achten
Wer sich dem Nachwuchs widmen will muss die Form
wahren
30.06.2016 - 12:42 - Kategorie: Arbeitsmarkt - (lifepr)
https://ptext.de/n/1111129
Seite 1
Viele Eltern möchten sich nach der Geburt ihres Kindes eine Auszeit
vom Beruf nehmen, um voll und ganz für ihren Nachwuchs da sein.
Allerdings muss dafür vorher ein wirksamer Antrag beim Arbeitgeber
gestellt werden. Beabsichtigt ein Elternteil die Inanspruchnahme von
Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes, so
muss spätestens sieben Wochen vor Beginn des Eintrittsdatums in
die arbeitsfreie Zeit ein korrekter Antrag gestellt werden. Das
Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass
dieser Antrag sehr strengen Formalien genügen muss.
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Pressekontakt
Christian Veh
Leiter der Geschäftsstelle
Tel: +49 (30) 88001498
Fax: +49 (30) 88001424
Mitteilung im Wege von E-Mail oder Fax genügt in den meisten
Fällen nicht!
Erforderlich ist eine schriftliche Erklärung, die eigenhändig
unterschrieben ist. Eine Benachrichtigung des Arbeitgebers lediglich
per Fax, per Email oder gar mündlich reicht nicht aus und führt in
den meisten Fällen zur Unwirksamkeit des Antrags. Zwar ist keine
Zustimmung des Arbeitgebers notwendig, dennoch muss dieser von
dem Antrag auf jeden Fall Kenntnis erlangen
(Empfangsbedürftigkeit). Es besteht nur in seltenen Ausnahmefällen
die Möglichkeit, dass ein Antrag mit formellen Fehlern dennoch von
den Gerichten anerkannt wird. Somit empfiehlt es sich gleich zu
Beginn auf die richtigen Formalien zu achten und einen Antrag
gegebenenfalls mit einem Fachmann auszuarbeiten.
Nur individuell auf die jeweiligen Umstände abgestimmte Beratung
verspricht Erfolg
Familienplanung und gesetzliche Vorschriften mit beruflichen
Vorstellungen in einen harmonischen Einklang zu bringen, ist häufig
schwierig. Dabei stellen sich zahlreiche Fragen: Beispielweise wer
Elternzeit in Anspruch nehmen kann, für wie lange dies möglich ist
oder auch wie hoch das Elterngeld bemessen ist. Weiterhin kann
man sich fragen, ob eine anderweitige Erwerbstätigkeit während der
Elternzeit erlaubt ist und wie der Kündigungsschutz gestaltet ist.
Häufig wird eine Teilzeitbeschäftigung gewünscht – können
reduzierte Arbeitszeiten verlangt werden?
Je nach Einzelfall ist nur eine individuelle Beratung zielführend, die
auf die jeweiligen Verhältnisse der Elternteile, deren Berufssituation
und weitere Faktoren abgestimmt ist. Idealerweise lassen sich
Paare bereits bei Beginn der Familienplanung von einem Experten
unterstützen, um auch - oder gerade zum Wohl des Kindes – die für
Quelle: http://www.lifepr.de/pressemitteilung/eurojuris-deuts
chland-ev/Antrag-auf-Elternzeit-darauf-muessen-Sieachten/boxid/601323
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Sandra Krämer
Rechtsanwältin,
www.gks-rechtsanwaelte.de
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