Programm und Anmeldeformular

Anmeldeformular
Kontaktdaten
Herausforderungen für den
Braunkohlenbergbau
18. ABK – Aachener Altlasten- und
Bergschadenkundliches Kolloquium
18. ABK – Aachener Altlasten- und
Bergschadenkundliches Kolloquium am
28. Juni 2016 an der RWTH Aachen
Herausforderungen für den
Braunkohlenbergbau
28. Juni 2016
an der RWTH Aachen, Super C
Templergraben 57
Titel, Vorname, Name
Firma/Institut
Straße, Hausnummer
PLZ
Paul-Ernst-Straße 10
38678 Clausthal-Zellerfeld
Ort
Telefon:+49 5323 9379-0
Fax:
+49 5323 9379-37
E-Mail
Telefon
Ich bin
[email protected]
www.abk.gdmb.de
Gesellschaft der
Metallurgen und Bergleute e.V.
Fax
Mitglieds-Nr.
GDMB-Mitgliedja
nein
DMV-Mitgliedja
nein
BDG-Mitgliedja
nein
Hier erfahren Sie mehr
Ich habe die Hinweise für die Teilnehmer gelesen
und akzeptiert und nehme teil
am Get-together (30 EURO), 27.6. ja
nein
an der Vortragsveranstaltung, 28.6. ja
nein
Ich bestelle ... Tagungsbände zum Preis von 30 EURO
(nach der Tagung 40 EURO).
Eine gemeinsame Tagung
• der RWTH Aachen
Datum, Unterschrift
– Institut für Markscheidewesen, Bergschadenkunde
und Geophysik im Bergbau
– Lehr- und Forschungsgebiet Berg-, Umwelt- und
Europarecht
Zurück an die GDMB, Telefax: 05323-9379-37
• der GDMB Gesellschaft der
Metallurgen und Bergleute e.V.
Programm 18. ABK 2016
Programm 18. ABK 2016
Hinweise für die Teilnehmer
Montag, 27. Juni 2016
14.30 Uhr Oberstaatsanwalt a.D. Robert Deller,
Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle
NRW, Grevenbroich:
Anrufungsverfahren – Beschönigen
von Konflikten oder ein Weg zu konsensualen Lösungen?
15.00 Uhr Prof. Dr. Walter Frenz, RWTH Aachen,
Berg-, Umwelt- und Europarecht:
Haftung für Beben durch Grundwasserwiederanstieg
15.30 Uhr Kaffeepause
15.45 Uhr RA Prof. Dr. Alexander Schink, StS a.D.,
Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs, Bonn:
Die Finanzierungslast für bergbauliche
Nachsorge – das Beispiel der Rheindeiche
16.15 Uhr Dr. Peter Vossen, RWTH Aachen, Institute of Mineral Resources Engineering:
Leitbild einer multifunktionalen Seelandschaft durch Transformation des
Braunkohletagebaus Inden
16.45 Uhr Schlusswort
Ihre Anmeldung wird mit nebenstehendem Formular bis spätestens 14. Juni 2016 an die GDMB-Geschäftsstelle, Paul-Ernst-Straße 10, 38678 ClausthalZellerfeld, Deutschland, Fax 05323 9379-37 oder
[email protected], erbeten. Die Rechnung über die Tagungsgebühren, die gleichzeitig Anmeldebestätigung
ist, wird Ihnen daraufhin von der GDMB-Geschäftsstelle zugesandt.
19.00 Uhr Get-together im Magellan, Pontstraße 78,
52062 Aachen
Dienstag, 28. Juni 2016
Moderation: zu technischen Fragestellungen:
Prof. Dr.-Ing. Axel Preuße
zu rechtlichen Fragestellungen:
Prof. Dr. jur. Walter Frenz
9.00 Uhr Einführung
9.15 Uhr Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur, Bonn:
Rahmenbedingungen für den zukünftigen Energiemix
9.45 Uhr RA Dr. Thorsten Diercks, VRB, Berlin:
Die Rolle der Braunkohle
10.15 Uhr Dr. Alexandra Renz, Staatskanzlei NRW,
Referat III B 4, Braun- und Steinkohleplanung, Energiestandorte, Düsseldorf:
Leitentscheidung zur Zukunft des
Rheinischen Braunkohlenreviers /
Garzweiler II
10.45 Uhr Kaffeepause
11.15 Uhr Werner Grigo, Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund:
Vom Braunkohlentagebau zum Restsee ‒ Steuerung eines kontrollierten
Grund­wasserwiederanstiegs im Genehmigungsverfahren zur Herstellung der
Restseen
11.45 Uhr Dr. Berthold Viertel, RWE Generation SE,
Essen:
Rechtsfragen bei Grundwasserabsenkung und Grundwasserwiederanstieg
12.15 Uhr Prof. Dr. Axel Preuße, Dr. Ralf Schulte,
Daniel Beckers, RWTH Aachen, Institut
für Markscheidewesen, Geophysik und
Bergschadenkunde im Bergbau:
Analyse von Bodenbewegungen im
Rheinischen Braunkohlenrevier
12.45 Uhr Mittagspause
14.00 Uhr Markus Poths, RWE Power AG, Köln:
Aktuelle Themen der Bergschadensbearbeitung im Rheinischen Revier
Herausforderungen für den Braunkohlenbergbau
Für den Steinkohlenbergbau wird schon länger die Frage
der Ewigkeitslasten diskutiert. Langsam rückt auch das
Ende des Braunkohlenbergbaus ins Blickfeld. Manche
fordern ihn auch schon vor dem Ende von Garzweiler II
im Jahre 2045. Aktuell wurden die Folgewirkungen des
Braunkohlenbergbaus durch ein Beben bei Bergheim am
Rande eines früheren Tagebaus, der inzwischen verfüllt
wurde, bei dem aber die Wasserhaltung in den letzten
Jahren stärker reduziert wurde. RWE erklärte, die entstandenen Schäden schnell und kulant ersetzen zu wollen und damit zu seiner Verantwortung zu stehen. Wie
weit reicht diese aber? Welche Räume werden erfasst,
wenn es um die Grundwasserabsenkung und den -wiederanstieg geht? Nähere Rechtsprechung gibt es bislang
lediglich zur Frage des Grundwasserwiederanstiegs und
der Vernässung von Häusern, und zwar nur bezogen auf
die kommunale Haftung. Dieses Kolloquium versucht,
technische Lösungen aufzuzeigen und näher die rechtliche Verantwortung zu beleuchten. Dies alles erfolgt
vor dem Hintergrund der Zukunft der Braunkohle im
Energiemix. Danach richtet sich, wie lange Braunkohle
in Deutschland noch abgebaut wird und ab wann damit
ausschließlich die Frage der Folgeverantwortung auftritt.
Die Tagungsgebühren betragen für GDMB-, BDGund DMV-Mitglieder 290 Euro und für Nichtmitglieder 410 Euro. Firmenmitglieder melden ihre Teilnehmer zum Mitgliederpreis an. Die einzelnen Vortragenden sind von der Tagungsgebühr befreit. Die Tagungsgebühr umfasst die Teilnahme an der Vortragsveranstaltung mit Kaffeepause und einem Mittag­
essen. Das Get-together wird mit 30 EURO gesondert
berechnet. Die Gebühren für die Veranstaltung sind
unmittelbar nach Eingang der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer auf das GDMB-Konto bei
der Sparkasse Goslar/Harz zu überweisen:
IBAN: DE 33 2685 0001 0000 0051 40,
SWIFT-BIC: NOLA DE 21 GSL
Bei einer Abmeldung bis zum 14. Juni 2016 müssen
wir uns vorbehalten, 25 % der Tagungsgebühren in
Rechnung zu stellen. Danach wird der gesamte Tagungsbeitrag fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann gestellt werden.
Die GDMB hat in Aachen Hotelzimmer zu Sonderkonditionen vorreserviert. Näheres erfahren Sie im
Internet:
www.abk.gdmb.de.
Für eine fehlerfreie Bearbeitung der Anmeldung
ist das umseitige Formular unbedingt auszufüllen
und (mit) zu übersenden!
Programmergänzungen und -änderungen vorbehalten.
Stand: 5. April 2016