Anmeldeformular Kontaktdaten Herausforderungen für den Braunkohlenbergbau 18. ABK – Aachener Altlasten- und Bergschadenkundliches Kolloquium 18. ABK – Aachener Altlasten- und Bergschadenkundliches Kolloquium am 28. Juni 2016 an der RWTH Aachen Herausforderungen für den Braunkohlenbergbau 28. Juni 2016 an der RWTH Aachen, Super C Templergraben 57 Titel, Vorname, Name Firma/Institut Straße, Hausnummer PLZ Paul-Ernst-Straße 10 38678 Clausthal-Zellerfeld Ort Telefon:+49 5323 9379-0 Fax: +49 5323 9379-37 E-Mail Telefon Ich bin [email protected] www.abk.gdmb.de Gesellschaft der Metallurgen und Bergleute e.V. Fax Mitglieds-Nr. GDMB-Mitgliedja nein DMV-Mitgliedja nein BDG-Mitgliedja nein Hier erfahren Sie mehr Ich habe die Hinweise für die Teilnehmer gelesen und akzeptiert und nehme teil am Get-together (30 EURO), 27.6. ja nein an der Vortragsveranstaltung, 28.6. ja nein Ich bestelle ... Tagungsbände zum Preis von 30 EURO (nach der Tagung 40 EURO). Eine gemeinsame Tagung • der RWTH Aachen Datum, Unterschrift – Institut für Markscheidewesen, Bergschadenkunde und Geophysik im Bergbau – Lehr- und Forschungsgebiet Berg-, Umwelt- und Europarecht Zurück an die GDMB, Telefax: 05323-9379-37 • der GDMB Gesellschaft der Metallurgen und Bergleute e.V. Programm 18. ABK 2016 Programm 18. ABK 2016 Hinweise für die Teilnehmer Montag, 27. Juni 2016 14.30 Uhr Oberstaatsanwalt a.D. Robert Deller, Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW, Grevenbroich: Anrufungsverfahren – Beschönigen von Konflikten oder ein Weg zu konsensualen Lösungen? 15.00 Uhr Prof. Dr. Walter Frenz, RWTH Aachen, Berg-, Umwelt- und Europarecht: Haftung für Beben durch Grundwasserwiederanstieg 15.30 Uhr Kaffeepause 15.45 Uhr RA Prof. Dr. Alexander Schink, StS a.D., Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs, Bonn: Die Finanzierungslast für bergbauliche Nachsorge – das Beispiel der Rheindeiche 16.15 Uhr Dr. Peter Vossen, RWTH Aachen, Institute of Mineral Resources Engineering: Leitbild einer multifunktionalen Seelandschaft durch Transformation des Braunkohletagebaus Inden 16.45 Uhr Schlusswort Ihre Anmeldung wird mit nebenstehendem Formular bis spätestens 14. Juni 2016 an die GDMB-Geschäftsstelle, Paul-Ernst-Straße 10, 38678 ClausthalZellerfeld, Deutschland, Fax 05323 9379-37 oder [email protected], erbeten. Die Rechnung über die Tagungsgebühren, die gleichzeitig Anmeldebestätigung ist, wird Ihnen daraufhin von der GDMB-Geschäftsstelle zugesandt. 19.00 Uhr Get-together im Magellan, Pontstraße 78, 52062 Aachen Dienstag, 28. Juni 2016 Moderation: zu technischen Fragestellungen: Prof. Dr.-Ing. Axel Preuße zu rechtlichen Fragestellungen: Prof. Dr. jur. Walter Frenz 9.00 Uhr Einführung 9.15 Uhr Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur, Bonn: Rahmenbedingungen für den zukünftigen Energiemix 9.45 Uhr RA Dr. Thorsten Diercks, VRB, Berlin: Die Rolle der Braunkohle 10.15 Uhr Dr. Alexandra Renz, Staatskanzlei NRW, Referat III B 4, Braun- und Steinkohleplanung, Energiestandorte, Düsseldorf: Leitentscheidung zur Zukunft des Rheinischen Braunkohlenreviers / Garzweiler II 10.45 Uhr Kaffeepause 11.15 Uhr Werner Grigo, Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund: Vom Braunkohlentagebau zum Restsee ‒ Steuerung eines kontrollierten Grundwasserwiederanstiegs im Genehmigungsverfahren zur Herstellung der Restseen 11.45 Uhr Dr. Berthold Viertel, RWE Generation SE, Essen: Rechtsfragen bei Grundwasserabsenkung und Grundwasserwiederanstieg 12.15 Uhr Prof. Dr. Axel Preuße, Dr. Ralf Schulte, Daniel Beckers, RWTH Aachen, Institut für Markscheidewesen, Geophysik und Bergschadenkunde im Bergbau: Analyse von Bodenbewegungen im Rheinischen Braunkohlenrevier 12.45 Uhr Mittagspause 14.00 Uhr Markus Poths, RWE Power AG, Köln: Aktuelle Themen der Bergschadensbearbeitung im Rheinischen Revier Herausforderungen für den Braunkohlenbergbau Für den Steinkohlenbergbau wird schon länger die Frage der Ewigkeitslasten diskutiert. Langsam rückt auch das Ende des Braunkohlenbergbaus ins Blickfeld. Manche fordern ihn auch schon vor dem Ende von Garzweiler II im Jahre 2045. Aktuell wurden die Folgewirkungen des Braunkohlenbergbaus durch ein Beben bei Bergheim am Rande eines früheren Tagebaus, der inzwischen verfüllt wurde, bei dem aber die Wasserhaltung in den letzten Jahren stärker reduziert wurde. RWE erklärte, die entstandenen Schäden schnell und kulant ersetzen zu wollen und damit zu seiner Verantwortung zu stehen. Wie weit reicht diese aber? Welche Räume werden erfasst, wenn es um die Grundwasserabsenkung und den -wiederanstieg geht? Nähere Rechtsprechung gibt es bislang lediglich zur Frage des Grundwasserwiederanstiegs und der Vernässung von Häusern, und zwar nur bezogen auf die kommunale Haftung. Dieses Kolloquium versucht, technische Lösungen aufzuzeigen und näher die rechtliche Verantwortung zu beleuchten. Dies alles erfolgt vor dem Hintergrund der Zukunft der Braunkohle im Energiemix. Danach richtet sich, wie lange Braunkohle in Deutschland noch abgebaut wird und ab wann damit ausschließlich die Frage der Folgeverantwortung auftritt. Die Tagungsgebühren betragen für GDMB-, BDGund DMV-Mitglieder 290 Euro und für Nichtmitglieder 410 Euro. Firmenmitglieder melden ihre Teilnehmer zum Mitgliederpreis an. Die einzelnen Vortragenden sind von der Tagungsgebühr befreit. Die Tagungsgebühr umfasst die Teilnahme an der Vortragsveranstaltung mit Kaffeepause und einem Mittag essen. Das Get-together wird mit 30 EURO gesondert berechnet. Die Gebühren für die Veranstaltung sind unmittelbar nach Eingang der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer auf das GDMB-Konto bei der Sparkasse Goslar/Harz zu überweisen: IBAN: DE 33 2685 0001 0000 0051 40, SWIFT-BIC: NOLA DE 21 GSL Bei einer Abmeldung bis zum 14. Juni 2016 müssen wir uns vorbehalten, 25 % der Tagungsgebühren in Rechnung zu stellen. Danach wird der gesamte Tagungsbeitrag fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann gestellt werden. Die GDMB hat in Aachen Hotelzimmer zu Sonderkonditionen vorreserviert. Näheres erfahren Sie im Internet: www.abk.gdmb.de. Für eine fehlerfreie Bearbeitung der Anmeldung ist das umseitige Formular unbedingt auszufüllen und (mit) zu übersenden! Programmergänzungen und -änderungen vorbehalten. Stand: 5. April 2016
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