2016-2017 WS Seminarthemen - Juristische Fakultät

Juristische
Fakultät
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,
Zivilprozessrecht, Freiwillige
Gerichtsbarkeit und Insolvenzrecht
Universität Tübingen Prof. Dr. Wolfgang Marotzke
Geschwister-Scholl-Platz · 72074 Tübingen
Professor Dr. Wolfgang Marotzke
Telefon +49 7071 29-76776
Telefax +49 7071 29-5044
[email protected]
www.jura.uni-tuebingen.de
Tübingen, im Juni 2016
Seminarankündigung
Im Wintersemester 2016/2017
veranstalte ich wieder ein
Seminar zum Zivil- und Verfahrensrecht.
Das Seminar ist eine Lehrveranstaltung i.S.v. § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO und § 3 Abs. 1 S. 1 lit. b PromO.
Es wendet sich an Studierende der Rechtswissenschaft, die bereits über Grundkenntnisse in den ersten drei
Büchern des BGB und im Zivilprozessrecht verfügen. Bei einigen Themen sind, aber wohl nur für die
Erstellung der schriftlichen Seminararbeit, auch erbrechtliche bzw. insolvenzrechtliche Kenntnisse
erforderlich.
Die einzelnen Sitzungen finden jeweils Mittwochs von 12.30 - 14 Uhr in der Neuen Aula, Raum ?? [wird
noch festgelegt❚❚❚] statt.
Eine Vorbesprechung, bei der auch die einzelnen Referate vergeben und die Sitzungstermine näher
festgelegt werden, habe ich eingeplant für
Mittwoch, den 20.07.2016, 10.30 Uhr, Hörsaal 4.
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Insgesamt sind 6 Referate zu vergeben, und zwar bevorzugt an Studierende der Rechtswissenschaft, die ihr
Erstes Juristisches Staatsexamen noch vor sich haben.
Folgende Themen sind vorgesehen:
1.
Das Abstraktionsprinzip: Rechtsgrundlage, Wirkungsweise, rechtspolitische Beurteilung
2.
Zulässigkeits- und Rechtskraftprobleme bei der gewillkürten Prozessstandschaft
3.
Justizgewährungsanspruch: Rechtsbehelfe gegen überlange Verfahrensdauer
4.
Der Vermögensgerichtsstand des § 23 ZPO: exorbitant und anmaßend oder sinnvoll und legitim?
5.
Feststellungsklagen über erbrechtliche Streitgegenstände – zulässig bereits vor dem Tod des
Erblassers?
6.
Die Anfechtbarkeit von Unterlassungen (§§ 3 Abs. 2 AnfG, 129 Abs. 2 InsO): Voraussetzungen und
Rechtsfolgen
Bitte beachten Sie auch die folgenden organisatorischen Hinweise:
Die schriftliche Ausarbeitung eines jeden Referats muss spätestens zwei Wochen vor dem für den
mündlichen Vortrag vorgesehenen Termin in 3 Exemplaren beim Lehrstuhlsekretariat (Raum 228) abgegeben
werden. Ebenfalls spätestens zwei Wochen vor dem Termin sind, als Anhang zu einer Email an
[email protected], folgende Unterlagen zu übermitteln:
-
eine Word-Datei und eine PDF-Datei der schriftlichen Ausarbeitung sowie
-
eine PDF-Datei mit folgendem Inhalt: Titelblatt, Gliederung, Verzeichnis der ausgewerteten Literatur.
Diese Datei werde ich dann umgehend per Email an alle Seminarteilnehmer/innen weiterleiten.
Der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung darf einschließlich Satz- und Leerzeichen 70.000 Zeichen nicht
überschreiten. Bei der Umfangermittlung werden Fußnoten mitgezählt, nicht jedoch Titelblatt,
Gliederungen, Verzeichnisse und Ähnliches. Weiter Hinweise zur schriftlichen Ausarbeitung finden Sie auf
meiner Homepage und im Anhang zu dieser Seminarankündigung.
Der mündliche Vortrag wird unmittelbar im Anschluss von allen Teilnehmern diskutiert werden und darf
deshalb nicht länger als 40 Minuten dauern.
Einen Seminarschein erhält, wer das übernommene Thema entsprechend den oben genannten Vorgaben
sowie in der sich an das Referat anschließenden Diskussion erfolgreich vertritt und an den Referaten der
übrigen Seminarteilnehmer als Hörer und möglichst auch als Diskutant teilnimmt.
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Sonstige Hinweise:
1.
Die Seminararbeit ist selbstständig und ohne fremde Hilfe anzufertigen. Bei der Verwendung von
Argumenten, die bereits in der Rechtsprechung und/oder im Schrifttum vorgebracht worden sind, müssen
stets - i.d.R. in Fußnoten, und zwar argumentationsnah, d.h. nicht nur am Anfang oder am Ende eines längeren
Textteils - die Belegstellen (Fundstellen) angegeben werden. Auch sollte man wissen, dass Gegenstand der
Bewertung nur die eigene geistige Leistung sein kann. Die unreflektierte Übernahme einer fremden Lösung
kann nicht zu einer positiven Bewertung führen.
2.
Unzulässig ist das Zitieren von Belegstellen, die Sie nicht selbst gelesen haben. Sekundärzitate (z.B. „Meyer S.
4, hier zitiert nach Müller S. 98“) sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
3.
Wörtliche Zitate, insbesondere aus anderen Werken übernommene Formulierungen, müssen als solche
gekennzeichnet werden; sie sind in „Anführungszeichen“ zu setzen.
4.
Auf dem Deckblatt sind der Name, die vollständige Anschrift, die Matrikelnummer und das Fachsemester der
Verfasserin bzw. des Verfassers sowie der Name des Aufgabenstellers anzugeben.
5.
Bitte verwenden Sie keine Einbanddeckel aus Pappe oder Plastik, sondern beschränken Sie sich darauf, die
Seiten Ihrer Seminararbeit oben links fest zusammenzuheften. Auf diese Weise schonen Sie die Umwelt und
die räumlichen Ressourcen der Fakultät.
Im Hinblick auf die oben erwähnten Spielregeln erhält jeder Referent/jede Referentin mit der Zuteilung des
Themas eine Kopie dieser Seminarankündigung.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Wolfgang Marotzke
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