Juristische Fakultät Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Freiwillige Gerichtsbarkeit und Insolvenzrecht Universität Tübingen Prof. Dr. Wolfgang Marotzke Geschwister-Scholl-Platz · 72074 Tübingen Professor Dr. Wolfgang Marotzke Telefon +49 7071 29-76776 Telefax +49 7071 29-5044 [email protected] www.jura.uni-tuebingen.de Tübingen, im Juni 2016 Seminarankündigung Im Wintersemester 2016/2017 veranstalte ich wieder ein Seminar zum Zivil- und Verfahrensrecht. Das Seminar ist eine Lehrveranstaltung i.S.v. § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO und § 3 Abs. 1 S. 1 lit. b PromO. Es wendet sich an Studierende der Rechtswissenschaft, die bereits über Grundkenntnisse in den ersten drei Büchern des BGB und im Zivilprozessrecht verfügen. Bei einigen Themen sind, aber wohl nur für die Erstellung der schriftlichen Seminararbeit, auch erbrechtliche bzw. insolvenzrechtliche Kenntnisse erforderlich. Die einzelnen Sitzungen finden jeweils Mittwochs von 12.30 - 14 Uhr in der Neuen Aula, Raum ?? [wird noch festgelegt❚❚❚] statt. Eine Vorbesprechung, bei der auch die einzelnen Referate vergeben und die Sitzungstermine näher festgelegt werden, habe ich eingeplant für Mittwoch, den 20.07.2016, 10.30 Uhr, Hörsaal 4. 1 Insgesamt sind 6 Referate zu vergeben, und zwar bevorzugt an Studierende der Rechtswissenschaft, die ihr Erstes Juristisches Staatsexamen noch vor sich haben. Folgende Themen sind vorgesehen: 1. Das Abstraktionsprinzip: Rechtsgrundlage, Wirkungsweise, rechtspolitische Beurteilung 2. Zulässigkeits- und Rechtskraftprobleme bei der gewillkürten Prozessstandschaft 3. Justizgewährungsanspruch: Rechtsbehelfe gegen überlange Verfahrensdauer 4. Der Vermögensgerichtsstand des § 23 ZPO: exorbitant und anmaßend oder sinnvoll und legitim? 5. Feststellungsklagen über erbrechtliche Streitgegenstände – zulässig bereits vor dem Tod des Erblassers? 6. Die Anfechtbarkeit von Unterlassungen (§§ 3 Abs. 2 AnfG, 129 Abs. 2 InsO): Voraussetzungen und Rechtsfolgen Bitte beachten Sie auch die folgenden organisatorischen Hinweise: Die schriftliche Ausarbeitung eines jeden Referats muss spätestens zwei Wochen vor dem für den mündlichen Vortrag vorgesehenen Termin in 3 Exemplaren beim Lehrstuhlsekretariat (Raum 228) abgegeben werden. Ebenfalls spätestens zwei Wochen vor dem Termin sind, als Anhang zu einer Email an [email protected], folgende Unterlagen zu übermitteln: - eine Word-Datei und eine PDF-Datei der schriftlichen Ausarbeitung sowie - eine PDF-Datei mit folgendem Inhalt: Titelblatt, Gliederung, Verzeichnis der ausgewerteten Literatur. Diese Datei werde ich dann umgehend per Email an alle Seminarteilnehmer/innen weiterleiten. Der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung darf einschließlich Satz- und Leerzeichen 70.000 Zeichen nicht überschreiten. Bei der Umfangermittlung werden Fußnoten mitgezählt, nicht jedoch Titelblatt, Gliederungen, Verzeichnisse und Ähnliches. Weiter Hinweise zur schriftlichen Ausarbeitung finden Sie auf meiner Homepage und im Anhang zu dieser Seminarankündigung. Der mündliche Vortrag wird unmittelbar im Anschluss von allen Teilnehmern diskutiert werden und darf deshalb nicht länger als 40 Minuten dauern. Einen Seminarschein erhält, wer das übernommene Thema entsprechend den oben genannten Vorgaben sowie in der sich an das Referat anschließenden Diskussion erfolgreich vertritt und an den Referaten der übrigen Seminarteilnehmer als Hörer und möglichst auch als Diskutant teilnimmt. Seite 2/4 Sonstige Hinweise: 1. Die Seminararbeit ist selbstständig und ohne fremde Hilfe anzufertigen. Bei der Verwendung von Argumenten, die bereits in der Rechtsprechung und/oder im Schrifttum vorgebracht worden sind, müssen stets - i.d.R. in Fußnoten, und zwar argumentationsnah, d.h. nicht nur am Anfang oder am Ende eines längeren Textteils - die Belegstellen (Fundstellen) angegeben werden. Auch sollte man wissen, dass Gegenstand der Bewertung nur die eigene geistige Leistung sein kann. Die unreflektierte Übernahme einer fremden Lösung kann nicht zu einer positiven Bewertung führen. 2. Unzulässig ist das Zitieren von Belegstellen, die Sie nicht selbst gelesen haben. Sekundärzitate (z.B. „Meyer S. 4, hier zitiert nach Müller S. 98“) sind nach Möglichkeit zu vermeiden. 3. Wörtliche Zitate, insbesondere aus anderen Werken übernommene Formulierungen, müssen als solche gekennzeichnet werden; sie sind in „Anführungszeichen“ zu setzen. 4. Auf dem Deckblatt sind der Name, die vollständige Anschrift, die Matrikelnummer und das Fachsemester der Verfasserin bzw. des Verfassers sowie der Name des Aufgabenstellers anzugeben. 5. Bitte verwenden Sie keine Einbanddeckel aus Pappe oder Plastik, sondern beschränken Sie sich darauf, die Seiten Ihrer Seminararbeit oben links fest zusammenzuheften. Auf diese Weise schonen Sie die Umwelt und die räumlichen Ressourcen der Fakultät. Im Hinblick auf die oben erwähnten Spielregeln erhält jeder Referent/jede Referentin mit der Zuteilung des Themas eine Kopie dieser Seminarankündigung. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Wolfgang Marotzke Seite 3/4 Seite 4/4
© Copyright 2024 ExpyDoc