Kantonsrat Parlamentsdienste Rathaus / Barfüssergasse 24 4509 Solothurn Telefon 032 627 20 79 Telefax 032 627 22 69 [email protected] www.parlament.so.ch Medienmitteilung Übertragung von Spitalimmobilien gibt Anlass zu Fragen Solothurn, 1. Juli Spitalimmobilien an 2016 die – soH Die hat Eigentumsübertragung in der letzten der Sitzung der kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission zu einer langen Diskussion und vielen Fragen geführt. Ein Beschluss dazu fällt erst nach den Sommerferien. Die Spitalimmobilien befinden sich im Eigentum des Kantons und werden heute an die Solothurner Spitäler AG (soH), einer 100% Tochtergesellschaft des Kantons Solothurn, vermietet. Die Übertragung der Immobilien an eine Tochtergesellschaft hat keine finanziellen Auswirkungen. Der Kanton bleibt für die Sicherstellung einer qualitativ guten, bedarfsgerechten und wirtschaftlich tragbaren Spitalversorgung verantwortlich. Die geplante Übertragung soll in 3 Etappen erfolgen. Per 1. Januar 2017 sollen sämtliche betriebsnotwendigen Spitalimmobilien mit Ausnahme des Bürgerspitals Solothurn übergeben werden. Die Neubauten des Bürgerspitals sollen nach ihrer Inbetriebnahme 2020 und 2023 übergeben werden. Das Land hingegen soll mittels Baurechtsverträgen an die soH gehen, so bleibt der Kanton weiterhin Eigentümer des Bodens. 2 Durch die geplante Immobilienübertragung per 1.1.17 würde sich der Eigenfinanzierungsgrad der soH von heute 48% auf 75% verbessern. Die unternehmerische Freiheit der soH würde mit der Verfügungsgewalt über die Spitalimmobilien erhöht. Das Spitalgesetz wird durch die Übertragung aktualisiert: Einerseits würden nicht mehr erforderliche Bestimmungen aufgehoben und andrerseits soll die Errichtung und Aufhebung von Spitalstandorten künftig nicht mehr in der Kompetenz des Parlaments liegen. Die SOGEKO wird an ihrer nächsten Sitzung nach den Sommerferien zuhanden des Kantonsrates abschliessend zur Vorlage Stellung nehmen.
© Copyright 2024 ExpyDoc