Medienmitteilung Übertragung von

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Medienmitteilung
Übertragung von Spitalimmobilien gibt Anlass zu Fragen
Solothurn,
1.
Juli
Spitalimmobilien
an
2016
die
–
soH
Die
hat
Eigentumsübertragung
in
der
letzten
der
Sitzung
der
kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission zu einer langen
Diskussion und vielen Fragen geführt. Ein Beschluss dazu fällt erst nach
den Sommerferien.
Die Spitalimmobilien befinden sich im Eigentum des Kantons und werden
heute an die Solothurner Spitäler AG (soH), einer 100% Tochtergesellschaft
des Kantons Solothurn, vermietet. Die Übertragung der Immobilien an eine
Tochtergesellschaft hat keine finanziellen Auswirkungen. Der Kanton bleibt
für
die
Sicherstellung
einer
qualitativ
guten,
bedarfsgerechten
und
wirtschaftlich tragbaren Spitalversorgung verantwortlich.
Die geplante Übertragung soll in 3 Etappen erfolgen. Per 1. Januar 2017
sollen sämtliche betriebsnotwendigen Spitalimmobilien mit Ausnahme des
Bürgerspitals Solothurn übergeben werden. Die Neubauten des Bürgerspitals
sollen nach ihrer Inbetriebnahme 2020 und 2023 übergeben werden. Das
Land hingegen soll mittels Baurechtsverträgen an die soH gehen, so bleibt der
Kanton weiterhin Eigentümer des Bodens.
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Durch die geplante Immobilienübertragung per 1.1.17 würde sich der
Eigenfinanzierungsgrad der soH von heute 48% auf 75% verbessern. Die
unternehmerische Freiheit der soH würde mit der Verfügungsgewalt über die
Spitalimmobilien erhöht.
Das Spitalgesetz wird durch die Übertragung aktualisiert: Einerseits würden
nicht mehr erforderliche Bestimmungen aufgehoben und andrerseits soll die
Errichtung und Aufhebung von Spitalstandorten künftig nicht mehr in der
Kompetenz des Parlaments liegen.
Die SOGEKO wird an ihrer nächsten Sitzung nach den Sommerferien
zuhanden des Kantonsrates abschliessend zur Vorlage Stellung nehmen.