Landesdelegiertenkonferenz 25./26. Juni, Tübingen »Antragsbuch« Rechenschaftsbericht Arbeitsprogramm Bildung Digitales, Verkehr und Infrastruktur Europa und Internationales Gesundheit und Ehrenamt Inneres und Justiz Arbeit und Soziales Umwelt, Energie und Verbraucherschutz Vielfalt, Teilhabe und Integration Wirtschaft und Finanzen X Organisation und Sonstiges Hinweise zum Antragsbuch: Die vorliegenden Anträge wurden fristgerecht bis zum 13. Mai 2016 im Juso-Landesbüro eingereicht. Die Gliederung der Anträge und die Vergabe der Antragsnummern stellt keine inhaltliche Bewertung der vorliegenden Anträge dar, sondern erfolgt nach dem Eingang der Anträge. Die Anträge der Juso-Kreisverbände und Juso-AGen wurden nachträglich vom Juso-Landesbüro nicht mehr gegendert oder auf Rechtschreibfehler überprüft, sondern in der eingereichten Fassung belassen. Nach der ggf. Beschlussfassung erfolgt – wo notwendig – die nachträgliche Genderung und ggf. Rechtschreibfehler-Korrektur von Seiten des Juso-Landesbüros. Impressum und V.i.S.d.P.: Juso-Landesverband Baden-Württemberg Andreas Lanio (Juso-Landesgeschäftsführer) Wilhelmsplatz 10 70182 Stuttgart Tel.: 0711 / 619 36 - 42 Fax: 0711 / 619 36 - 48 E-Mail: [email protected] www.jusos-bw.de KoKoS Dieses Antragsbuch wurde erstellt mit Das KonferenzKoordinationsSystem KoKoS 2.3, © 2015 Fabian Parsch Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 R Rechenschaftsbericht R1 Landesvorstand A Arbeitsprogramm A1 Landesvorstand B Bildung B1 Rechenschaftsbericht der Jusos Baden-Württemberg zur LDK 2016 10 Arbeitsprogramm der Jusos Baden-Württemberg für das Arbeitsjahr 2016/2017 21 Esslingen Einheitliches Bildungssystem auf Bundesebene 30 B2 Karlsruhe-Stadt Verschiebung des Praxissemesters im Lehramtsstudium vom ersten Master- in das letzte Bachelorsemester 31 B3 Konstanz Schulfach für die Zukunft 32 B4 Freiburg Reform des Ethik- und Religionsunterrichts 34 B5 Mannheim Aufstockung der Fachkursförderung 36 B6 Ostalb Verpflichtender Informatik-Unterricht an Schulen 37 B7 Enzkreis Endlich eine faire Notenbewertung im Kursstufensport 38 B8 Göppingen Steuerlehre als Unterrichtsbestandteil an weiterführenden Schulen. 40 B9 Stuttgart Ethikunterricht jetzt! 41 B 10 Göppingen Missbrauch von angestellten Lehrkräften und ReferendarInnen stoppen 42 B 11 Konstanz Abschaffung des qualifizierten Attestes 43 B 12 Karlsruhe-Stadt Bildungsföderalismus abschaffen 44 B 13 Esslingen Frauen in MINT-Berufe 46 B 14 Reutlingen Gleitzeit auch für SchülerInnen! 47 B 15 Göppingen Islamunterricht ausbauen 48 B 16 Mannheim Stärkere Förderung von Sprachkursen 49 B 17 Göppingen Einführung von Türkisch als dritte Fremdsprache 50 B 18 Esslingen Medienbildung an Schulen braucht eine gute ITWissensgrundlage 51 3 D Digtiales, Verkehr und Infrastruktur D1 Landesvorstand Sozial 4.0 - Unsere Zukunft: frei, gerecht und digital! 55 D2 Konstanz Überwachung des Alltags von Versicherten und Angestellten 67 D3 Esslingen Netzausbau im ländlichen Raum 68 D4 Karlsruhe-Stadt Moderner, fairer und zukunftsfähiger Fernverkehr 69 D5 Tübingen Den Trend gestalten: Autonome Waffensysteme in das Völkerrecht einhegen 71 D6 Konstanz Geschlechtergerechtes Internet – für inklusive virtuelle Räume ohne Gewalt 73 D7 Enzkreis Kostenloser ÖPNV 75 D8 Göppingen Einführung von Ruhezeiten in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn 76 D9 Calw Mit FSF die Probezeit verkürzen – Wiedereinführung der Fortbildungsseminare für Fahranfänger 77 D 10 Heilbronn Gleiche Preise für gleiche Tickets 79 D 11 Göppingen Ruhebereiche in InterCity-Zügen der Deutschen Bahn 80 D 12 Konstanz Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität 81 D 13 Karlsruhe-Stadt Fahrfähigkeitsprüfung ab 65 82 D 14 Esslingen Digitalisierung und Datennutzung 84 D 15 Stuttgart Den öffentlichen Nahverkehr nicht verhungern lassen! 85 E Europa und Internationales E1 Mannheim UN reformieren - Menschenrecht durchsetzen 87 E2 Tübingen Völkerrecht im 89 E3 Esslingen Eritrea - Kartoum Abkommen 90 E4 Heidelberg Stopp von Waffenexporten – der einzige Weg zum Frieden! 91 E5 Calw Emanzipation der Deutschen Sicherheitspolitik – Reform der Bundeswehr 95 E6 Zollernalb Stopp der TTIP-Verhandlungen! 98 E7 Ulm und Biberach Schluss mit dem Geschäft mit dem Tod: Keine Waffenlieferungen an Staaten, die der NATO nicht angehören 99 E8 Esslingen Die soziale Dimension der EU stärken E9 Freiburg, Emmendingen, Türkei - Perspektiven einer Partnerschaft Stuttgart 102 E 10 Esslingen Dublin-Fälle auf Entlastungskontingente anrechnen 106 E 11 Göppingen Genozid an Herero und Nama offiziell anerkennen 108 4 100 G Gesundheit und Ehrenamt G1 Freiburg Bildungszeit für die Ehrenamtlichen stärken! 110 G2 Karlsruhe-Stadt Verbot des Angebots von Konversions- oder Reparativtherapien 112 G3 BreisgauHochschwarzwald Leben retten! Notruf für Gehörlose 24/7 mobil gewährleisten! 113 G4 Heilbronn Medikamente sind Grundbedarf - bezahlbare Medikamente und Entlastung für Krankenkassen 115 G5 Zollernalb Überforderung verhindern – mehr Personal in Krankenhäusern! 116 G6 Ulm und Biberach Paritätische Finanzierung der Krankenversicherung einführen 118 G7 Enzkreis Öffentliche Sicherheit stärken - Notfallsysteme fördern 119 G8 Böblingen Lebensrettung am Limit 120 G9 Zollernalb Zugang zu Medikamenten überprüfen 121 G 10 Freiburg Einführung einer Bürger*innenversicherung 122 G 11 Konstanz Uns kommt es nicht darauf an, wer man ist, sondern was man tut 124 G 12 Freiburg Kein (wirtschaftlicher) Zwang zu elektronischer Gesundheitsüberwachung 126 G 13 Stuttgart Krankenkassen sollen die Kosten für Verhütungsmittel übernehmen 127 J Inneres und Justiz J1 Mannheim Förderung der landesweiten Wahlbeteiligung 129 J2 Heidenheim Für einen leichteren Zugang von Sportler-/innen zu zivilen Gerichten 132 J3 Böblingen Keine Verbotskultur in der Werbung 133 J4 Ulm und Biberach Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, nachholen 134 J5 Calw Meldeauflage gesetzlich regeln 135 J6 Neckar-Odenwald Für professionelle Polizeiarbeit - Kein Einsatz von Polizeifreiwilligen 136 J7 Ostalb Abschaffung der Absenkung der Eingangsbesoldung 137 J8 Freiburg Novellierung des Sprachgebrauchs der deutschen Gesetzbücher 138 J9 Zollernalb Bürgerentscheide auf Landkreisebene zulassen! 139 J 10 Mannheim Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU Angehörige und DrittstaatlerInnen 140 J 11 Karlsruhe-Stadt 9. November ein Sinnbild für die Deutsche Geschichte 141 J 12 Rems-Murr Drug-Checking legalisieren 143 J 13 BreisgauHochschwarzwald Abschaffung der FSK-Feiertagszensur 144 5 S Arbeit und Soziales S1 Tübingen Mehr Flexibilität für Familien - Einführung eines Elterngeldsharings 147 S2 Tübingen Mehr Flexibilität für Familien - Erweiterung des Elterngeldes auf Vertrauenspersonen 149 S3 Zollernalb Mitbestimmung verteidigen 150 S4 Lörrach Tarifbindung stärken – Gewerkschaften stärken 152 S5 Enzkreis, Pforzheim Leiharbeitsregulierung - Bundestagsbeschluss loben und weitere Schritte einleiten 153 S6 Mannheim Anonyme Bewerbung in Baden-Württemberg etablieren 155 S7 Freiburg Frauenquote konsequent durchsetzen 157 S8 Stuttgart, Freiburg, Emmendingen Missstände in der Arbeitspolitik beheben! 158 S9 Karlsruhe-Stadt Bezahlung von Praktikanten 162 S 10 Rhein-Neckar Gut und solidarisch wohnen- in Land und Region 163 S 11 Freiburg Online-Arbeit und digitale Kreativberufe zukunftsfähig gestalten 164 S 12 Heidelberg Kinderarmut effektiv bekämpfen - Sozialleistungen radikal kinderfreundlich umgestalten! 169 S 13 Lörrach Rentenniveau auf über 50 % erhöhen 171 S 14 Ulm und Biberach Berufsunfähigkeitsversicherung wieder verstaatlichen 173 S 15 Lörrach, Freiburg Reform des ALG II 174 S 16 Mannheim Industrie 4.0: Chancen fördern, auf Risiken reagieren 176 S 17 Freiburg Wohnraum – woher nehmen, wenn nicht stehlen 178 U Umwelt, Energie und Verbraucherschutz U1 Heilbronn Plastikwahn beenden 183 U2 Zollernalb Einsatzverbot von Glyphosat 184 U3 Karlsruhe-Stadt PCB Belastung in Gebäuden reduzieren 1 185 U4 Böblingen Verschärfung des Tierschutzgesetzes: Qualzuchtverbot und Wildtierverbot in Zirkussen 189 U5 Tübingen Deklarierung von Produkten basierend Nanotechnologie und Ausbau der Forschung 196 U6 Ulm Austauschbare Akkus von Smartphones und Handys müssen Pflicht werden 199 U7 Karlsruhe-Stadt Verschärfung der Strafen für die Einfuhr illegalen Holzes 200 U8 Mannheim Verantwortung übernehmen – Die Textilimporte an Bedingungen knüpfen 201 U9 Ostalb Die Kuh macht muh - Bäuerliche Milchviehwirtschaft in Süddeutschland erhalten! 203 U 10 Ulm Strahlung kennt keine Grenzen – Abschaltung sämtlicher Atomkraftwerke innerhalb der EU 206 6 U 11 Freudenstadt Lebensmittelverschwendung den Kampf ansagen 207 U 12 Zollernalb Supermärkte dürfen keine Lebensmittel mehr wegwerfen! 208 V Vielfalt, Teilhabe und Integration V1 BreisgauHochschwarzwald Konsequente Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare Für ein gleiches Adoptionsrecht und Gleichbehandlung auf dem Standesamt. 210 V2 Tuttlingen Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Menschen mit Behinderung 211 V3 Böblingen Änderung des Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) 212 V4 Freiburg Queer-/feministische Perspektiven in der Asylpolitik stärken – rechter Vereinnahmung entgegentreten 214 V5 Rhein-Neckar Medien Integration als öffentlicher Auftrag 216 V6 BreisgauHochschwarzwald Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen! 217 V7 Böblingen Änderung der Verordnung des Integrationsministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (DVO FlüAG) 219 V8 Heilbronn Autofahren verpflichtet- Erste Hilfe Kurs auffrischen 225 W Wirtschaft und Finanzen W1 Calw Positionsänderung der SPD in der Bargelddebatte 228 W2 Göppingen Neugliederung des Länderfinanzausgleichs (LFA) 229 W3 Heilbronn Europäische Bankenregulatorik bedacht und zielführend fortführen 230 W4 Zollernalb Eine moderne Gründerkultur schaffen 232 W5 Ostalb Reform des Handelsgesetzbuches (HGB) 235 W6 Lörrach Ehegattensplitting 2.0 237 W7 Göppingen Bargeld gebührenfrei! 238 W8 Lörrach Mietobergrenze in § 7b EStG 239 W9 Göppingen Barrierefreiheit im Geldbeutel 241 W 10 Tuttlingen Beibehaltung des staatlichen Währungsmonopols 242 W 11 Lörrach Die Schere von Arm und Reich in die richtige Richtung steuern 243 W 12 Ostalb Reform des Aktiengesetzbuches (AktG) 244 W 13 Ortenau Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerbetrug durch Banken 246 W 14 BreisgauHochschwarzwald Gegen antiquierte Geschlechterrollen in Steuerbescheiden und anderen Verwaltungsschreiben 247 W 15 Göppingen Einkünfte deutscher Staatsbürger nur auf "deutsche Konten" 248 7 W 16 Tuttlingen Bargeld ist geprägte Freiheit 249 W 17 Lörrach Kammerpflichtige freiberufliche Branchen stärken 250 W 18 Ostalb Wirtschaftspolitisches Selbstverständnis 252 W 19 Göppingen Kein Negativzins für sog. Sparer und Endverbraucher 256 W 20 Enzkreis Kleinsparer schützen - Das europäische Sparbuch 257 X Organisation und Sonstiges X1 BreisgauHochschwarzwald Fahrtkostenerstattung auch für Fernbusse bei Landesveranstaltungen einführen. 259 X2 Konstanz Corporate Design für die Websites der Jusos BadenWürttemberg 260 X3 Freiburg Male, female, unicorn – Sei doch wie du willst! 261 X4 Heidelberg Seit' an Seit' - Inhaltliche und strukturelle Stabilisierung der SPD als Partei der sozialen Gerechtigkeit, Arbeit und Demokratie 262 X5 Rhein-Neckar Finanzen der Jusos Bawü 264 X6 Göppingen Einheitlicher Fahrplan nach Landtags- und Bundestagswahlen 265 X7 Ostalb Unser Verhältnis zur Grünen Jugend 266 X8 Tübingen Kumulieren bei Listenwahlen in der SPD einführen 267 X9 Rhein-Neckar Bewegung für Konzentration 269 X 10 Freiburg Sensible Sprache, auch bei den Jusos Baden – Württemberg 270 8 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 R R1 Rechenschaftsbericht Landesvorstand Rechenschaftsbericht der Jusos Baden-Württemberg zur LDK 2016 9 10 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Rechenschaftsbericht der Jusos BadenWürttemberg zur LDK 2016 Antragsteller Landesvorstand R1 Zur Weiterleitung an angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Rechenschaftsbericht der Jusos Baden-Württemberg zur LDK 2016 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Allgemeine Einführung – Die Jusos BW im Sommer 2016 Der Juso-Landesverband hat sich für das Arbeitsjahr 2015/2016 ein umfassendes Arbeitsprogramm gegeben und stand mit dem Thema der Digitalisierung, insbesondere aber der Landtagswahl vor großen Herausforderungen. Der Landesvorstand hat die im Arbeitsprogramm beschlossene inhaltliche Arbeit, die Veranstaltungen und Termine in vollem Umfang geplant und durchgeführt. Gerade die Landtagswahl hat dem Landesvorstand, den Kreisverbänden, WahlkampfVerantwortlichen, den Juso-LandtagskandidatInnen und allen aktiven Jusos im Land viel abverlangt. Dabei haben wir Jusos, inhaltlich, wie mit einer umfangreichen, intensiven Kampagne unseren Beitrag geleistet. Umso mehr war für uns der 13.März ein bitterer Tag. Fest steht jedoch: Wir Jusos haben gekämpft, alles gegeben und gezeigt wie frischer, moderner Wahlkampf funktioniert. Das bittere Ergebnis lässt nicht nur die SPD ratlos zurück, es offenbart auch die Notwendigkeit für die Sozialdemokratie, in Baden-Württemberg wie im Bund, sich zu hinterfragen und zu erneuern. Wir Jusos haben uns diesen Fragen nicht verwehrt und selbstkritisch in einem Prozess für uns erste Schlüsse aus diesem fatalen Ergebnis gezogen. Wir waren und sind uns unserer Verantwortung als Jusos Baden-Württemberg bewusst, die SPD dabei voranzutreiben und unbequem, aber konstruktiv an ihre Werte zu erinnern und auf eine notwendige Erneuerung zu pochen. Diese Aufgabe haben die Jusos Baden-Württemberg im Land, wie vor Ort, wahrgenommen und sie ist nach der Landtagswahl von noch zentralerer Bedeutung – als junge Generation der Partei müssen wir den Weg in die Zukunft mitbestimmen. Jusos BW Unser Arbeitsthema: –#brutaldigital Mit der Digitalisierung hat sich der Landesverband einem Arbeitsthema angenommen, das für viele Jusos im Land noch “Neuland” war und bei dem der Zugang zum Thema Digitalisierung genauso im Vordergrund stand, wie die Erarbeitung inhaltlicher Forderungen. Dabei hat der Landesvorstand Teile der erarbeiteten Inhalte in das SPD-Regierungsprogramm gebracht und der LDK in Tübingen einen umfassenden Leitantrag vorgelegt. Auch wenn mit der Digitalisierung ein technisches, manchmal wenig zugängliches Arbeitsthema auf die Tagesordnung genommen wurde, so ist es mit den vielen Jusos im Land gelungen, sich dem Thema zu nähern, neue und komplexe Vorgänge zu verstehen und daraus politische 10 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 Forderungen abzuleiten. Die TeilnehmerInnen bei den Veranstaltungen zur Digitalisierung hatten die Möglichkeit, sich an der Erstellung des Leitantrages zu beteiligen und dem Landesvorstand Änderungsvorschläge vorzulegen. Tagesseminar Digitalisierung Bei unserem ersten Seminar zur Digitalisierung am 20. September in Nürtingen haben wir die Auseinandersetzung mit dem Arbeitsthema begonnen. In insgesamt sechs verschiedenen Workshops, wurde in das Thema Digitalisierung eingeführt und verschiedene Bereiche beleuchtet. Thematisch haben wir uns dabei mit Fragen zur digitalen Bildung, zum Wandel des Arbeitsmarktes, zu Big Data und Datenschutz, Internet-Recht, Netzinfrastruktur und zu den Geheimdienstskandalen befasst. Ein breiter Aufschlag mit sachkundigen ReferentInnen, etwa aus Reihen der Gewerkschaften oder von D64. Als Mitglied der Bundesregierung konnten wir Christian Lange MdB und Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz begrüßen, der sich mit uns über die aktuellen politischen Fragestellungen austauschte. #brutaldigital: Digitalisierung beim Wir-im-Wahlkampf-Kongress Der WIR-im-Wahlkampf-Kongress diente neben der Vorbereitung der Landtagswahl auch als Plattform zur Bearbeitung unseres Arbeitsthemas der Digitalisierung. So fanden am Freitag und Samstag insgesamt sechs unterschiedliche Workshops hierzu statt. Willkommen in der Wissensgesellschaft!, die Ausgestaltung des Urheberrechts und der Wandel der Arbeitswelt standen am ersten Kongresstag auf der (digitalen) Agenda. Mit verschiedenen geladenen Expertinnen und Experten konnten wir umfassend in die einzelnen Fragestellungen einsteigen. Am Samstagvormittag ergänzten dann ein Praxis-Workshop zur Internet-Sicherheit, ein Blick auf die Möglichkeiten der Online-Demokratie und in die Sharing Economy das Programm. Verbandswochenende Mit dem Verbandswochenende am 16./ 17. April in Freudenstadt haben wir unsere inhaltliche Arbeit zum Thema Digitalisierung abgerundet. Dazu gab es erneut sechs inhaltliche Workshops. Hierbei haben wir die Gelegenheit genutzt, die Verwendung von Datenströmen unter die Lupe zu nehmen, uns mit dem Thema Smart-Grid auseinanderzusetzen, die Zukunft der betrieblichen Mitbestimmung im digitalen Zeitalter zu diskutieren und auch die europäische Ebene des Datenschutzes zu beleuchten. Workshops zum Wahlkampf 4.0 und zur Veränderung der Medien im Online-Zeitalter bildeten den Abschluss der umfassenden und vielschichtigen Bearbeitung des Themas Digitalisierung.Dabei konnte der Landesvorstand alle im Arbeitsprogramm aufgeworfenen Fragestellungen in Workshops miteinbeziehen und dadurch eine vollumfängliche Beschäftigung mit dem Thema gewährleisten. Projektgruppe Digitale Beteiligung Um die Arbeit der Jusos Baden-Württemberg weiter ins digitale Zeitalter zu führen wurde die Projektgruppe (PG) Digitale Beteiligung ins Leben gerufen, bei der unterschiedliche Modelle digitaler Beteiligung beleuchtet wurden. Hierfür konnten sich alle Jusos aus dem Land für eine Teilnahme an der Projektgruppe bewerben und wurden vom Landesvorstand ausgewählt. In insgesamt vier Meetings konnte die Projektgruppe ihre Arbeit erfolgreich abschließen und dem Landesvorstand einen Vorschlag unterbreiten. Ziel der Projektgruppe war es, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie unter Berücksichtigung der hohen demokratischen Standards die Arbeit der vielen Jusos im Land und auf Landesebene gestärkt und der Zugang erleichtert werden kann. Deswegen sammelte die PG zunächst verschiedene Bereiche digitaler Beteiligung, die auf den verschiedenen Meetings behandelt werden sollten. So setzten wir uns auf einem Meeting nach einer kurzen Einführung durch Robin Mesarosch, Social-Media Wahlkampfleiter der SPD Baden-Württemberg, mit der Beteiligung externer Personen über soziale Medien sowie den einzelnen Vor- und Nachteilen des jeweiligen Mediums auseinander. Nach einem Input durch Prof. Dr. Arjan Kozica, Professor für Organisation und Leadership, befasste sich die PG mit der Entwicklung einer eigenen digitalen Begleitplattform für den Juso11 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 Landesverband und deren einzelnen Bestandteilen, Implikationen sowie technischen Möglichkeiten der Umsetzung. Diese Begleitplattform soll insbesondere dazu dienen, das Know How zu bündeln und neue Möglichkeiten des digitalen Austausches untereinander zu ermöglichen. Der Landesvorstand dankt den Mitgliedern der Projektgruppe für ihren Einsatz und ihre tollen Ideen. Der große WIR-im-Wahlkampf-Kongress Zur Vorbereitung der Landtagswahl hat der Landesvorstand den WIR-Kongress der letzten Jahre in einen WIR-im-Wahlkampf-Kongress umgewandelt. Dabei konnten wir mit insgesamt 120 TeilnehmerInnen so viele Jusos bei einem WIR-Kongress begrüßen, wie nie zuvor. Programmatisch teilte sich der Kongress in zwei Phasen auf. Während wir uns in der ersten Phase mit der Digitalisierung beschäftigten, bereiteten wir uns in der zweiten Phase auf den Wahlkampf vor. Hierzu befassten wir uns mit verschiedenen Themengebieten der Landespolitik wie Bildungspolitik, Innenpolitik oder Wirtschaft und Finanzen. Die Ergebnisse dieser Diskussionen stellten die Grundlage unserer Forderungen an das SPD-Regierungsprogramm dar. Zudem wurden unter der Rubrik „Fit for Wahlkampf“ verschiedene Methodenworkshops angeboten, die sich mit dem bestmöglichen Einsatz von Sozialen Medien im Wahlkampf, Guerilla Marketing oder der Präsentation unserer Inhalte auseinandersetzen. Ebenso wurden gemeinsame Aktionen für die heiße Wahlkampfphase erarbeitet. Neben vielfältigen ReferentInnen wie beispielsweise Hauke Hansen, CEO & Gründer der Foodo AG oder Jürgen Graner, technischer Wahlkampfleiter der SPD Baden-Württemberg, konnten wir für unsere erste Abendveranstaltung unseren Spitzenkandidaten für die Landtagswahl, Nils Schmid, gewinnen, der die Breite der Landespolitik mit uns diskutierte. Am zweiten Abend veranstalteten wir unter dem Titel „Landtag live“ ein Planspiel, in dem verschiedene Fraktionen um das neue Landeswappen kontrovers diskutierten. Der WIR-im-Wahlkampf-Kongress war ein Erfolg auf voller Linie, so ist es laut Feedback nicht nur gelungen, dass die vielen TeilnehmerInnen deutlich motivierter für den Wahlkampf wieder in ihre Heimatkreisverbände gefahren sind, es ist auch gelungen, zu zeigen, dass wir gerade dann besonders produktiv sind, wenn alle gemeinsam im Landesverband zusammenarbeiten und das “Wir” über dem “Ihr” steht. Unsere Idee eines modernen Jugendwahlkampfs Der Landesvorstand hat es sich zum Ziel gemacht, eine moderne, abgrenzbare und insbesondere effiziente Kampagne auf dem Weg zu bringen, die unsere zentralen Werte und Ziele sichtbar nach außen trägt. Die Herausforderung, eine Kampagne aufzusetzen, die jungen Wählerinnen und Wählern in Erinnerung bleibt, sollte durch möglichst einfache, aber einprägsame Items erreicht werden. Dabei sollte bewusst in Abgrenzung zur SPD ein provokantes, aber nicht verschreckendes Design und Motto beitragen. Genauso sollte gewährleistet werden, dass die Zeit der Jusos im Wahlkampf effizienter eingesetzt wird. Der Landesvorstand hat deshalb bei der Planung vor allem Online-Angebote, als Hilfestellung nach innen, wie als Werbeplattform nach außen gesetzt und dafür viele Mittel eingesetzt. Um eine maximal mögliche Rückkoppelung mit den Kreisverbänden und Mitgliedern zu gewährleisten, wurden diese nicht nur bei der Erstellung der Inhalte, wie der Materialien eng einbezogen, es fand auch eine regelmäßige Rückkoppelung durch Telefonkonferenzen und Meetings statt. Außerdem hatten die Kreisverbände die Möglichkeit, bei der Auswahl der Give-Aways und beim Kampagnen-Motto Vorschläge einzureichen und abzustimmen. Dabei ist es gelungen, eine Kampagne aufzusetzen, die durch innovative Konzepte mehr junge Menschen erreichen konnte, als in vielen Wahlkämpfe zuvor. Vorwahlkampf im Sommer und Jugenddialog Der Landesvorstand hat erstmalig neben der bereits etablierten Wahlkampfbustour und der Landtagswahlkampagnen in der heißen Wahlkampfphase bereits im Sommer eine Vorwahlkampf-Kampagne organisiert, der auch eine Bustour enthalten hat. Die Tour führte uns durch 22 Stationen in ganz Baden-Württemberg. Ziel der Vorwahlkampf-Kampagne war es, 12 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 bereits im Sommer für die Themen der SPD zu sensibilisieren und in Form eines Jugenddialogs auch die Forderungen miteinzubeziehen, die den jungen Menschen im ganzen Land am Herzen liegen. Deshalb hat der Landesvorstand bewusst darauf verzichtet, schon Forderungen für künftige Landesregierung aufzustellen, sondern Erfolge der SPD, maßgeblich getrieben durch die Jusos, für junge Menschen in den Mittelpunkt zu stellen. Die Ergebnisse dieses Jugenddialogs haben wir in den Bürgerdialog der SPD BadenWürttemberg einfließen lassen. Für unsere Sommertour hat der Landesvorstand eigene Flyer und Materialien entwickelt, so wurden drei Themenpostkarten veröffentlicht und mit Kondomen, Kugelschreibern und Notizblöcken Give Aways verteilt. Der Bus brachte auch verschiedene Aktionen in die Kreisverbände, wovon die erfolgreichste sicherlich unser Nintendo Mario-Kart Spiel war. Mit den Landtagskandidaten und den Jusos vor Ort wurden Aktionen zu allen Tagesund Nachtzeiten realisiert, mit dem Ziel immer dort zu sein, wo die jungen Menschen sich aufhalten. Nach insgesamt 3269 gefahrenen Kilometern war nicht nur die VorwahlkampfBustour ein Erfolg, auch viele Jusos vor Ort in den Kreisverbänden waren aktiv und haben bereits früh öffentlich für die SPD geworben und unsere Inhalte verbreitet. Die heiße Phase Der Endspurt vor der Wahl wurde durch unseren Wahlkampfauftakt in Pforzheim mit rund 100 TeilnehmerInnen eingeläutet. Zu Beginn ging unser Landesvorsitzender Leon Hahn auf die wichtigsten Forderungen der Jusos für die Landtagswahl ein, dann berichtete SPDSpitzenkandidat Nils Schmid MdL im Talk, welche Schwerpunkte wir im Wahlkampf setzen werden. Anschließend präsentierte die SPD-Generalsekretärin Katja Mast MdB die Kampagne der Landes-SPD inklusive der Themenplakate und des Fahrplans bis zum 13. März. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch einen Talk mit den Landtagskandidaten im Juso-Alter Sebastian Schöneck, Christian Röhl, Stefan Gretzinger sowie Annkathrin Wulff, moderiert durch den Chefredakteur des KONTRAs, Florian Burkhardt. In der heißen Wahlkampfphase haben wir im wahrsten Sinne des Wortes nochmal zwei Gänge hochgeschaltet: Zum einen wurden im Voraus verschiedene Flyer durch den Landesvorstand entworfen und den Kreisverbänden zur Verfügung gestellt, welche mit unseren Schwerpunktthemen “Aufstieg durch Bildung”, “Perspektiven für junge Menschen” und “Bunte und offene Gesellschaft” gefüllt waren. Neben dem bereits bei der Sommertour verwendeten Postkartenformat haben wir außerdem einen ausführlicheren Flyer angeboten, in dem wir unser Zehn-Punkte-Programm dargestellt haben. Bewährt haben sich neben unseren Infomaterialien auch diesmal unsere Give-Aways. Auf Grundlage der Befragung der Kreisverbände wurden diesmal Kondome und Labellos produziert und den Kreisverbänden subventioniert zur Verfügung gestellt. In den abschließenden drei Wochen vor dem Wahltag sind wir mit unserem Einhorn-Bus Nonstop durch die Kreisverbände getourt und haben den Wahlkampf vor Ort mit unseren Aktionen und Materialien unterstützt. Auf unserer Tour haben wir 40 Stationen angefahrenen und haben trotz meist schlechten, kalten und regnerischen Wetters insgesamt 7000 km auf den Straßen Baden-Württembergs zurückgelegt - Ein absoluter Rekord, der die bisherigen Bustouren der Jusos Baden-Württemberg deutlich übertraf. Mit unseren Aktionen, wie dem Glücksrad und dem Boxsack unter dem Motto “Deine Linke gegen Rechts” haben wir eine große Aufmerksamkeit und positive Resonanz auf der Straße erzielt. Auch wenn in letzter Konsequenz das Wahlergebnis nicht unser Engagement gewürdigt hat, so ist klar, dass wir Jusos auch in der breiten Fläche Präsenz zeigen und uns für die Interessen junger Menschen in der ganzen Breite des Landes einsetzen. Ein großer Dank gilt natürlich auch allen beteiligten Jusos vor Ort, ohne die dieser Wahlkampf und die gute Stimmung nicht denkbar gewesen wäre. Der inhaltliche Motor der SPD Die Jusos haben in den vergangenen fünf Jahren, in denen die SPD an der Landesregierung beteiligt gewesen ist, die SPD konsequent vorangetrieben und haben viele unserer jungsozialistischen Ziele realisiert. So konnten nicht nur die Abschaffung der ungerechten 13 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 277 278 279 280 281 282 Studiengebühren durchgesetzt werden, auch die Einführung der bildungsgerechteren Gemeinschaftsschule ist ursprünglich über die Jusos in die SPD BW getragen worden. Doch auch während der Legislaturperiode konnten die Jusos viele Schwerpunkte setzen, so konnte an einigen - wenn auch leider nicht an allen Stellen nicht nur eine liberalere Innenpolitik durchgesetzt werden, es waren auch die Jusos, die beim Umgang mit den vielen Menschen auf der Flucht die SPD vorangetrieben und an ihre Grundwerte erinnert haben. Dass die SPD in vielen Bereichen noch in alten Mustern denkt, oder beschlossene Ziele nicht umsetzt, haben wir stets lautstark kritisiert und die SPD vorangetrieben. In manchen Fällen, wie bei der Aufklärung der NSU-Verbrechen im Land, ist dies gut gelungen, in anderen Fällen, etwa bei der Polizeikennzeichnung hat sich die Verweigerungshaltung mancher MinisterInnen durchgesetzt. Wir haben dabei nie aufgeben und stets für unsere jungsozialistischen Ziele gestritten und gekämpft. Bei der Debatte rund um das Regierungsprogramm ist der Landesvorstand bereits frühzeitig ins Gespräch mit dem SPD-Landesvorstand, den zuständigen Ministerinnen und Ministern und der Landtagsfraktion gegangen. So ist es durch Verhandlungen und Änderungsanträge nicht nur gelungen, den Ansatz der vollständig gebührenfreien Bildung, ob im Studium, bei der Ausbildung, wie auch bei der Kinderbetreuung durchzusetzen, auch ein besserer Umgang mit den LandesbeamtInnen mit der Rücknahme der Absenkung der Eingangsbesoldung, die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten, die Ausweitung des Informatikunterrichts an Schulen, die Abschaffung des Alkoholverkaufsverbots ab 22 Uhr, ein schnellerer Breitbandausbau und ein humaner Umgang mit Menschen auf der Flucht und viele weitere Dinge aus dem beschlossenen 10-Punkte-Programm konnten im Landtagswahlprogramm verankert werden. Der Landesvorstand hat dabei die Maxime ausgegeben, möglichst viele Inhalte umzusetzen und hat dies durch Verhandlungen,Hintergrundgespräche, Anträge und durch öffentlichen Druck realisiert. Dabei hat sich gezeigt, dass die Jusos Baden-Württemberg die aktivste und einflussreichste Jugendorganisation im Land ist. Online-Wahlkampf Zur Landtagswahl in Baden-Württemberg sind wir Jusos erstmals mit einem vollumfassenden Konzept für den Online-Wahlkampf angetreten. In verschiedenen Workshops beim Wir-imWahlkampfkongress, beispielsweise zum Thema „Guerilla-Marketing“, hat der Landesvorstand wertvolle Anregungen von den Jusos aufgenommen und diese in die Kampagne einfließen lassen. Neben unserem Kampagnen-Auftritt auf unserer Internetseite, der mit den jeweiligen Flyern thematisch abgestimmt war und diese erweitern sollte, haben wir mit Bildern aus den Kreisverbänden auf Facebook Einblicke in unsere Aktionen vor Ort gegeben. Das Hauptaugenmerk unseres Online-Wahlkampfes lag auf dem Bereich Social-Media, erstmals haben wir hierfür auch einen gesonderten Werbeetat miteingeplant. Auf Facebook haben wir in verschiedenen Sharepics unsere Juso-Forderungen für die Landtagswahl herausgestellt. Mit diesen konnten wir unser inhaltliches Profil schärfen und die Aufmerksamkeit für uns Jusos und unsere Themen erhöhen. Mit einer Reichweite im sechsstelligen Bereich in der Zeit der Landtagswahl haben wir eine riesige Menge an Menschen erreicht und einen neuen Rekord für die Jusos Baden-Württemberg gesetzt. Mit einer internen Kampagnenplattform wurden alle Kreisverbände vernetzt und konnten auf vielfältige Materialien, Argumentationshilfen und Kampagnen-Elemente zugreifen. So konnte verhindert werden, dass das Rad vor Ort ständig neu erfunden werden musste. Neumitgliederseminare Neumitgliederseminare sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Jusos Baden-Württemberg, da sie junge und neue Juso-Mitglieder an die Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften und Kreisverbänden vor Ort einführen sollen. Wie auch in den vergangenen Jahren wurden im letzten Arbeitsjahr zwei Neumitgliederseminare durchgeführt, welches sich zum einen der Vermittlung von Basiswissen über die Jusos und die Grundwerte der SPD, Standpunkte, Positionen und Beschlusslagen der Jusos Baden-Württemberg im speziellen sowie Workshops zur Vermittlung von Kompetenzen wie ein Rhetorikseminar oder Schreiben von Anträgen gliederten. Das erste Neumitgliederseminar im Arbeitsjahr fand am 17. und 18. Oktober 2015 in Baden14 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 Baden statt. Zum Kamingespräch war der Landtagsabgeordnete Florian Wahl aus Böblingen anwesend. Das zweite Neumitgliederseminar fand am 28. und 29. Mai in Heilbronn statt. Zu Gast war diesmal Anette Sawade MdB. Die Neumitgliederseminare waren jeweils mit vielen TeilnehmerInnen ein Erfolg, so gingen die teilnehmenden Jusos laut Feedback deutlich motivierter zurück in ihre Kreisverbände und konnten verschiedene Inhalte aufgreifen. Tagesseminar Flucht und Asyl Obwohl dies im von der letzten LDK beschlossenen Arbeitsprogramm nicht vorgesehen war, hat der Landesvorstand sich entschieden, mit dem Tagesseminar “Asyl” auf die aktuellen Entwicklungen seit dem Sommer 2015 zu reagieren. In mehreren Abschnitten wurde unter anderem über Flucht und Fluchtursachen und die rechtlichen Grundlagen von Asyl diskutiert. Am Nachmittag hatten wir verschiedene kommunal engagierte Menschen zu Gast, um in einer Diskussion die Herausforderungen für die Kommunen zu besprechen. Abschließend konnten die vielen TeilnehmerInnen aus unterschiedlichen Kreisverbänden von ihrer Arbeit mit AsylbewerberInnen vor Ort berichten und sich austauschen. Frauenverbandsarbeit Entsprechend unserem Arbeitsprogramm haben wir unser Frauenvernetzungstreffen an eine andere Landesverbandsveranstaltung, in diesem Fall das Verbandswochenende in Freudenstadt, angegliedert. Auch vom Veranstaltungsaufbau sind wir neue Wege gegangen. Wie bisher haben wir einen inhaltlichen Part in das Programm aufgenommen. Heide Serra von der Hilfsorganisation “AMICA e.V.” erörterte mit uns die Stellung der Frau in der Entwicklungspolitik und berichtete von der konkreten Unterstützung vor Ort. Darüber hinaus haben wir in diesem Jahr eine methodische Schulung in das Frauenvernetzungstreffen im Rahmen eines Rhetorik-Workshops aufgenommen. Durch die gewählte Veranstaltungsform mit Übernachtung vor dem Verbandswochenende hat der Landesvorstand zudem die Möglichkeit geschaffen, dass sich die teilnehmenden Frauen im Verband untereinander intensiver vernetzen und Kontakte knüpfen konnten. Weiterhin fand am 5.Juni in Karlsruhe ein zweites Frauenvernetzungstreffen statt. Thematischer Schwerpunkt war hierbei die Betrachtung der Auswirkungen der Digitalisierung der Arbeitswelt auf Fragen der Gleichstellung. Ebenso wurde in zwei Workshops über die Möglichkeiten der Frauenförderung in den Kreisverbänden diskutiert. Auch die Kandidatinnen für den Juso-Landesvorstand nutzten die Gelegenheit sich den weiblichen Mitgliedern vorzustellen. Neben unserem Frauenvernetzungstreffen gab es ein “get together” beim WIR-imWahlkampfkongress, bei dem sich die Teilnehmerinnen in ungezwungener Atmosphäre kennenlernen konnten. Regioarbeit Auch in diesem Arbeitsjahr stellte die Arbeit in den Regionen einen der Schwerpunkte in der Arbeit des Landesvorstandes dar. Auf den Regiokonferenzen wurden viele verschiedene und aktuelle Themen aufgegriffen und diskutiert wie beispielsweise die Hochschulpolitik oder Arbeitsmarktpolitik. Neben den Regiokonferenzen hatten die Mitglieder des Landesvorstandes jederzeit ein offenes Ohr für ihre Jusos in den Betreuungsregionen und unterstützten die Kreisverbände und Arbeitsgemeinschaften tatkräftig in der jeweiligen Arbeit wie der Organisation von Veranstaltungen und Seminaren oder referierten vor Ort. Als besonderen Erfolg sehen wir die flächendeckende Präsenz der Jusos im Land. Nach vielen Jahren ist es uns gelungen wieder in allen Stadt- und Landkreisen des Landes einen aktiven JusoKreisverband zu etablieren. Gerade vor dem Hintergrund der strukturellen Entwicklung der SPD ist dies nicht hoch genug zu bewerten. Zudem stellte der Landesvorstand den Kreisverbänden zur Unterstützung ihrer medialen Präsenz Muster-Pressemitteilungen zur Verfügung. Ein besonderer Fokus lag für uns auch in diesem Jahr in der regionalen Vielfalt und Dezentralität unserer Veranstaltungsorte, damit alle Jusos im ganzen Land die Möglichkeit haben, an unseren Veranstaltungen an verschiedenen Orten teilzunehmen. 15 344 345 346 347 348 349 350 351 352 353 354 355 356 357 358 359 360 361 362 363 364 365 366 367 368 369 370 371 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 385 386 387 388 389 390 391 392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 402 403 404 Jusos im Schulalter Anknüpfend an die erfolgreiche Arbeit der letzten Jahre, haben wir auch in diesem Arbeitsjahr die Schülerinnen und Schüler innerhalb der Jusos Baden-Württemberg aktiv mit eingebunden. Sie sind ein wichtiger Teil unseres Verbandes und in unseren Strukturen fest verankert. Als bestes Format der Beteiligung haben sich dabei in den letzten Arbeitsjahren unsere „Vernetzungstreffen für Jusos im Schulalter“ erwiesen. Beim Vernetzungstreffen am Verbandswochenende in Freudenstadt konnte so die Zahl der Teilnehmenden weiter gesteigert werden. In einem parlamentarischen Planspiel diskutierten wir mit zwei Gruppen über die Vor- und Nachteile der Gemeinschaftsschule. Außerdem war Gelegenheit gegeben sich kennenzulernen sowie über die unterschiedlichen Strukturen für Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Kreisverbänden zu sprechen. Der Juso-Landesvorstand hat zu Kongressen der Juso-SchülerInnen- und Azubigruppe zwei Delegierte entsendet und zu Veranstaltungen eingeladen. Juso-Hochschulgruppen Nachdem sich im Sommer 2015 in Kehl eine neue Juso-Hochschulgruppe (HSG) gegründet hat, sind die Juso-Hochschulgruppen Baden-Württemberg derzeit an elf Hochschulen im Land präsent. An diesen partizipieren sie in den Gremien der Verfassten Studierendenschaft. Zu Beginn des vergangenen Arbeitsjahres hat die Landeskoordination (LKO) der Juso-Hochschulgruppen in ihrem Arbeitsprogramm verschiedene inhaltliche Schwerpunkte gesetzt, denen auf den vierteljährlich stattfindenden zweitägigen Landeskoordinierungstreffen Rechnung getragen wurde. So beschäftigten sich die Juso-HSGn im November 2015 in Ulm gemeinsam mit den HSGn Bayern thematisch mit regressivem Antikapitalismus und antisemitischen Ressentiments und im Januar 2016 mit queer*feministischer Theorie und Praxis. Darüber hinaus stand das Arbeitsjahr insofern im Zeichen der Digitalisierung, als die Themen Online-Wahlkampf und digitale Wahlen auf der Agenda des zweiten LKTs 2016 in Karlsruhe standen. Neben diesen inhaltlichen Schwerpunktsetzungen wurde das Arbeitsjahr insbesondere von der Landtagswahl in Baden-Württemberg dominiert. Schon Ende 2015 hat die LKO begonnen, durch intensiven Kontakt und Austausch mit der SPD Einfluss zu nehmen auf den Prozess der Erstellung des Regierungsprogramms, was sich letztendlich durch die Übernahme diverser Änderungsanträge der Juso-Hochschulgruppen auszahlte. Auf diese Weise konnten wir in Bezug auf unterschiedliche hochschulpolitische Themen, wie z. B. eine Masterplatzgarantie, die Vision einer demokratischen Hochschule und Inklusion an der Hochschule, progressiv auf das Regierungsprogramm der SPD Baden-Württemberg einwirken. Die Juso-Hochschulgruppen haben sich in der Folge vor Ort in unterschiedlicher Intensität in den Wahlkampf der SPD eingebracht. Umso konsternierter war die LKO angesichts des nicht zufriedenstellenden Wahlergebnisses. In ihrem Einsatz für eine demokratische, transparente, gerechte und soziale Hochschule haben die Juso-HSGn schon Anfang 2015 einen umfassenden hochschulpolitischen Antrag geschrieben, der auf dem Landesausschuss in Ludwigsburg im Dezember 2015 behandelt und in geänderter Form beschlossen wurde. Auf Ebene des Juso-Landesverbands nahm die LKO unter anderem am WIRKongress Ende 2015 in Stuttgart teil und nahm dort im Rahmen eines hochschulpolitischen Workshops erstmals Kontakt mit der zu diesem Zeitpunkt neuen parlamentarischen Beraterin der SPD-Fraktion, Heike Wesener, auf. Auf dem Bundeskoordinierungstreffen (BKT) der Juso-Hochschulgruppen im November 2015 in Berlin wurde darüber hinaus der ehemalige Landeskoordinator der Juso-HSGn Max Meisenheimer in den Bundesvorstand der Juso-Hochschulgruppen gewählt. Auf selbigem BKT wurden drei aus badenwürttembergischen Hochschulgruppen kommende Anträge beschlossen. 16 405 406 407 408 409 410 411 412 413 414 415 416 417 418 419 420 421 422 423 424 425 426 427 428 429 430 431 432 433 434 435 436 437 438 439 440 441 442 443 444 445 446 447 448 449 450 451 452 453 454 455 456 457 458 459 460 461 462 463 464 465 Nachdem im Sommer 2015 mit Yves Heuser, Kurdiya Atalan und Jakob Flemming drei Menschen in die Landeskoordination gewählt worden waren, konnte im Januar 2016 auch der vierte Platz in der LKO mit Melanie Alsmeyer besetzt werden, sodass die LKO die zweite Hälfte des Arbeitsjahres quotiert und vollständig besetzt bestreiten konnte. Arbeit gegen Rechts Vor dem Hintergrund des Aufstiegs der AfD sowie anderer fremdenfeindlicher Gruppen in Baden-Württemberg war die Arbeit gegen Rechts auch dieses Arbeitsjahr ein wichtiger Teil unserer politischen Arbeit. In den einzelnen Regionen, Kreisen und Kommunen haben sich Jusos gegen Faschismus und Rassismus engagiert und Flagge gezeigt für eine offene, bunte und tolerante Gesellschaft. Wir Jusos nahmen an zahllosen Demonstrationen gegen Rechts teil, zum Beispiel gegen den NPD-Bundesparteitag in Weinheim, oder gegen den AfDBundesparteitag in Stuttgart. Wir haben das Thema antifaschistische Arbeit auch dieses Jahr wieder stark in die SPD getragen, die Arbeit gegen Rechts der SPD wird traditionell von den Jusos gestützt, dies ist uns dieses Jahr erneut gelungen. Zum ersten Mal haben wir Jusos Baden-Württemberg ein Vernetzungstreffen für alle Jusos angeboten, um sich über rechte Strukturen vor Ort auszutauschen. Dabei haben wir regionale Unterschiede festgestellt und bereits erste Anregungen aufgenommen und die Kreisverbänden in den gegenseitigen Austausch gebracht. Außerdem hat der Landesvorstand das Konzept des Newsletters gegen Rechts wieder aufleben lassen, in welchem in unregelmäßigen Abständen auf antifaschistische Demos/ Veranstaltungen in Baden-Württemberg hingewiesen, von Aktionen berichtet, „Best practice“ Beispiele von den Jusos vor Ort gezeigt wird und zusammengetragene Informationen über die rechte Szene im Südwesten veröffentlichen werden. Wir haben die Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber e.V. weiterhin verfolgt und uns in Gesprächen dazu eingebracht. Ebenso standen wir mit dem bereits 2012 auf Initiative der Jugendparteien, inklusive uns Jusos, gegründeten „Exzellenzcluster für die Vermittlung der Werte der Demokratie und der Menschlichkeit“ in regem Kontakt und haben dieses Projekt auch pressewirksam unterstützt. Aktiv in Bündnissen Die Jusos Baden-Württemberg waren in vielen Bündnissen aktiv und haben an verschiedenen Aufrufen mitgewirkt, an Demos teilgenommen und haben sich mit BündnispartnerInnen ausgetauscht. Mit vielen Jusos aus dem ganzen Land haben wir uns an den CSDs in Stuttgart, Mannheim und Freiburg beteiligt und unsere klare Haltung bei der „Demo für Vielfalt“ als Gegenpol zur sogenannten „Demo für Alle“ gezeigt, welche von GegnerInnen der Bildungsplanreform und der Gleichberechtigung homosexueller Menschen ins Leben gerufen wurde. Am 1. Mai beteiligten wir uns vielerorts an den Kundgebungen des Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und pflegten unsere Kontakte durch Gesprächsrunden mit der DGBund GEW-Jugend. Auch mit der Beamtenbundjugend, den Jungen Philologen, den Falken und der AWO-Jugend stärkten wir durch diverse Gesprächsrunden unsere Zusammenarbeit. Dabei wurde die Maxime “mit den Menschen reden und nicht über sie” konsequent umgesetzt. Bei Mitgliederversammlungen des Landesjugendrings und auf Landeskonferenzen der Grünen Jugend und den Julis haben wir mit Grußworten Präsenz gezeigt und die Kontakte zu den anderen Jugendorganisationen intensiv gepflegt. Natürlich haben wir uns auch durch Grußworte in verschiedenen anderen Arbeitsgemeinschaften innerhalb der SPD eingebracht und vernetzt. Auf dem WIR-im-Wahlkampf-Kongress gaben wir bei unserem Markt der Möglichkeiten mit der JEF, dem Dachverband der Jugendgemeinderäte BW, der Nabu-Jugend, verdi Jugend, DGBJugend, dem Württembergischen Sportbund, dem AWO-Jugendwerk, den Falken und der Beamtenbundjugend auch den teilnehmenden Jusos die Möglichkeit des direkten Kontaktes mit unseren externen BündnispartnerInnen. 17 466 467 468 469 470 471 472 473 474 475 476 477 478 479 480 481 482 483 484 485 486 487 488 489 490 491 492 493 494 495 496 497 498 499 500 501 502 503 504 505 506 507 508 509 510 511 512 513 514 515 516 517 518 519 520 521 522 523 524 525 526 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Auch in diesem Arbeitsjahr haben wir zu vielfältigen Themenspektren Stellung bezogen und medial auf unsere Positionen aufmerksam gemacht. Neben tagesaktuellen Themen haben wir im Zuge der Landtagswahl auch eine gemeinsame Pressemitteilung mit der Grünen Jugend herausgegeben und uns klar gegen die AfD positioniert. Um die Pressearbeit auch vor Ort in den Kreisverbänden zu unterstützen, haben wir mehrere Muster-Pressemitteilungen, unter anderem zur Reform der Gemeindeordnung, versendet. Pressemitteilungen und aktuelle Termine und anstehende Veranstaltungen werden auf unserer Homepage immer auf dem aktuellen Stand gehalten. Neben den klassischen Pressemitteilungen haben wir uns verstärkt auf den Bereich Social Media konzentriert. Auch außerhalb des Landtagswahlkampfes haben wir unsere OnlinePräsenzen mit Bildmaterial von aktuellen Veranstaltungen und Share-Pics bespielt und unsere Reichweite ausgebaut. Durch Interviews, Zumeldungen und Pressegespräche wurde die mediale Präsenz der Jusos Baden-Württemberg außerdem im Verhältnis zu früheren Jahren deutlich erhöht. Die Jusos Baden-Württemberg zeichneten sich über das ganze Arbeitsjahr hinweg durch eine umfassende, und in dieser Form noch nie erreichte, mediale Präsenz aus. Das KONTRA – Auf neuen Wegen unterwegs Für das KONTRA war das Arbeitsjahr von Umbrüchen geprägt. Im Arbeitsprogramm war die Stoßrichtung dabei vor allem auf die Digitalisierung des Angebots des KONTRA vorgegeben, mit dem Ziel aus dem bisher rein gedruckt erscheinenden Debattenmagazin eine Begleitplattform für den Landesverband zu machen. Dieser Aufgabe widmet sich eine Redaktion die inzwischen auf über 15 Mitglieder angewachsen ist und seit dem LA in Ulm erstmals auf 6 gewählte Redakteurinnen und Redakteure neben dem Chefredakteur angewachsen ist. Dieser langfristig angelegte Prozess wurde seit der Wahl der neuen Redaktion konsequent vorangetrieben. Die Liveberichterstattung von Veranstaltungen organisiert die Redaktion über einen eigenen TwitterAccount. Getwittert hat die Redaktion von jedem Landessauschuss, dem Tagesseminar Asyl, dem Wir-im- Wahlkampf-Kongress, dem Bundeskongress, dem Programmparteitag in Stuttgart und dem Verbandswochenende in Freudenstadt. Seit Januar 2016 bietet das KONTRA auch einen Blog an, der den Schwerpunkt auf tagesaktuelle Entwicklungen legt und eine zeitnahe Kommentierung politischer Entwicklungen aus verschiedenen Blickwinkeln ermöglicht. Das KONTRA war zudem auf mehreren Veranstaltungen mit Videokameras unterwegs und hat dabei einen Grundstock an Videomaterial für künftige Projekte wie Imagefilme gesammelt. Die Printausgabe ist im Rahmen dieses Reformprozesses in den Hintergrund getreten. Angepeilt bleibt für das KONTRAArbeitsjahr 2015/16 eine Veröffentlichung von mindestens einer gedruckten Ausgabe. Landesbüro Im Landesbüro ist weiterhin Andreas Lanio als Landesgeschäftsführer tätig. Mit einem Stellenumfang von 75% ist er beim SPD-Landesverband angestellt. Neben den Jusos betreut er auch die AG Migration und Vielfalt sowie die AG Schwusos. Unterstützt wird er dabei von Nadine Scheimer, Lucia Ströbele und Alexander Geider, der derzeit ein Praktikum in der SPDLandesgeschäftsstelle absolviert. Das Landesbüro hat dabei nicht nur den Landesvorstand bei der Umsetzung und Planung von Veranstaltungen betreut, es hat auch die Öffentlichkeitsarbeit übernommen und ist maßgeblich für die große öffentliche Präsenz mitverantwortlich. Darüber hinaus war das Landesbüro stets Ansprechpartner für die Kreisverbände und vielen Jusos vor Ort und stand – oftmals rund um die Uhr - mit Rat und Tat zur Seite. Wir möchten uns ganz herzlich bei Nadine, Lucia und Andreas und den Praktikanten für die geleistete Arbeit und ihren Einsatz für die Jusos Baden-Württemberg bedanken, ohne ihr 18 527 528 529 530 531 532 533 534 535 536 537 538 539 540 541 542 543 544 545 546 547 548 549 550 551 552 553 554 555 556 557 558 559 560 561 562 563 564 565 566 567 568 569 570 571 572 573 574 575 576 577 578 579 580 581 582 583 584 585 586 587 großes Engagement wäre die starke Arbeit im Land nicht möglich. Mitarbeit im Bundesverband Der Juso-Landesverband hat sich aktiv in die Arbeit des Juso-Bundesverbandes eingebracht. Durch ein kritisch-konstruktives Auftreten hat der Landesvorstand die Positionen der Jusos Baden- Württemberg beim Bundeskongress vertreten. Die Bereitschaft, Änderungsanträge aus Baden-Württemberg zu übernehmen hielt sich dabei in geringem Rahmen. Der Landesvorstand hat dabei gegenüber dem Bundesvorstand mehrfach darauf verwiesen, dass eine breite Aufstellung und Berücksichtigung des gesamten Meinungsspektrums der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten zu einer Stärkung des gesamten Verbandes führen würde. Dennoch blieb dies bei Wahlen für den Bundesvorstand, bei der Besetzung von ExpertInnen für die Projektgruppen, wie bei der Auswahl für Mitglieder der “Argumente”-Redaktion weitgehend unberücksichtigt. Im Sinne der politischen Kultur des Landesverbandes haben die Bundesausschuss-Delegierten dies bei Sitzungen kritisch angemerkt. Der Juso-Landesverband war stets bei Bundesausschüssen vertreten und auch die ehemaligen, wie aktuellen Delegierten für die Projektgruppen “Zukunft der Arbeit” und “Transformation”, sowie “Zukunft Europa” in der Vergangenheit und derzeit in den Projektgruppen “Arbeit 4.0 und Wirtschaft 4.0 gestalten“, „Stadt, Land Struktur verändern“ und „Global handeln“ haben ihre Aufgaben in bestmöglichen Umfang wahrgenommen. Ebenso kontinuierlich arbeiten wir bei der Juso-SchülerInnen auf Bundesebene mit und sind dort stetig mit zwei Delegierten und mehreren TeilnehmerInnen bei den Veranstaltungen präsent. 19 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 A A1 Arbeitsprogramm Landesvorstand Arbeitsprogramm der Jusos Baden-Württemberg für das Arbeitsjahr 2016/2017 20 21 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Arbeitsprogramm der Jusos Baden-Württemberg für das Arbeitsjahr 2016/2017 Antragsteller Landesvorstand A1 Zur Weiterleitung an angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Arbeitsprogramm der Jusos Baden-Württemberg für das Arbeitsjahr 2016/2017 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Landtagswahl 2016 hat bei der Sozialdemokratie in Baden-Württemberg tiefe Spuren hinterlassen. So müssen wir uns nicht nur mit der Tatsache auseinandersetzen, dass das Ergebnis der SPD auf bereits niedrigem Niveau beinahe halbiert wurde, sondern auch, dass eine rechtspopulistische AfD aus dem Stand stärker wurde. Auch die Ergebnisse der BundesSPD hinken unseren Ansprüchen weit hinterher. Diese Tatsachen schmerzen uns Jusos besonders. Nur die Sozialdemokratie gibt vollumfänglich Antworten, wie ein gerechtes Zusammenleben in Freiheit durch eine solidarische Gesellschaft möglich ist. Die Sozialdemokratie wird mehr denn je gebraucht, um ein Auseinanderdriften der Gesellschaft zu verhindern, gerade die Schwachen in dieser Gesellschaft zu stärken und zu verhindern, dass Armut und soziale Isolation sich in Hass und Ressentiments umwandeln. Es sind wir Jusos, die Antworten auf die Fragen geben müssen, wie wir die SPD wieder zu alter Stärke führen können. Deswegen werden wir ein Arbeitsjahr ohne Wahlkämpfe nutzen, um uns den inhaltlich drängenden Fragen zu stellen. Die SPD war dabei immer stark, wenn sie den Menschen eine Vision bieten konnte, die mit ihrer Lebensrealität in Einklang stand. Wir Jusos werden deswegen Antworten auf die Frage finden, wie wir den Gerechtigkeitsbegriff mit neuem Leben füllen können. Außerdem werden wir im letzten Arbeitsjahr angestoßene Reformen fortführen und unseren Verband weiter modernisieren. Den Erneuerungsprozess der SPD werden wir kritischkonstruktiv begleiten und unsere Vorstellung formulieren, wie die Sozialdemokratie wieder zu alter Stärke zurückfinden kann. Zeit für Neue Gerechtigkeit In einer sich rasant verändernden Welt erleben wir gesellschaftliche Umwälzungen, die unser Land und die Welt nachhaltig verändern. Viele Menschen befürchten, dass diese Veränderungen mit einer zunehmenden Ungerechtigkeit einhergehen, die dazu führen wird, dass es wenigen auf der Welt besser gehen wird, während die meisten jedoch keine Verbesserungen bzw. sogar Verschlechterungen ihrer Lebenssituation zu befürchten haben. Was unter einer gerechten Ordnung verstanden wird, kann höchst unterschiedlich sein. Ist es wichtig, Gerechtigkeit für den Einzelnen zu garantieren oder müssen in einer solidarischen Gesellschaft die individuellen Bedürfnisse hinten angestellt werden? Für uns Jusos ist es deshalb an der Zeit, die Gerechtigkeitsfrage neu zu stellen und für das 21. Jahrhundert eine moderne Vorstellung einer gerechten Gesellschaft zu entwickeln. Wir müssen uns die Frage stellen, wie wir mit einem Wirtschaftssystem umgehen, in dem eine ungleiche Verteilung von Einkommen und Vermögen mit einer Situation der wirtschaftlichen Prosperität einhergeht, selbst wenn diese zunehmend stagniert. Gleichzeitig entfalten die Folgen des Klimawandels und die Ausbeutung von Ressourcen ihre Wirkung, die auch für die Flucht und 21 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 Migration vieler Menschen verantwortlich ist. Wir Jusos erkennen dabei: Die Frage der Gerechtigkeit ist aktueller denn je. Für uns Jusos ist Gerechtigkeit keine hohle Phrase oder ein Ziel unter vielen, sondern Daseinsberechtigung für die Sozialdemokratie nicht nur als Partei, sondern als soziale Bewegung. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Menschen in Freiheit und Solidarität miteinander dazu beitragen, dass in unserer Gesellschaft Aufstieg möglich ist und persönlicher Erfolg nicht von der Herkunft abhängt. Gleichzeitig muss eine starke Solidargemeinschaft dem Einzelnen Schutz vor unverschuldetem sozialem und wirtschaftlichem Abstieg gewährleisten. Wir Jusos Baden-Württemberg werden im kommenden Arbeitsjahr die Frage beantworten, wie nach unserer Vorstellung eine gerechte Gesellschaft im 21. Jahrhundert aussieht, eine gerechte Gesellschaft im Zeitalter von grenzenloser Mobilität und Vernetzung, von Digitalisierung, von gesellschaftlicher Veränderung und Migration, in der es nicht darauf ankommt, woher die Menschen kommen, sondern wohin sie wollen. Dafür werden wir uns im Rahmen von Verbandswochenenden und dem WIR-Kongress in drei fortlaufenden Projektgruppen mit drei zentralen Fragestellungen befassen: Wohlstand für alle, globale Gerechtigkeit und gerechte Machtverhältnisse. Wohlstand für alle Die zunehmende Konzentration von Einkommen und Vermögen auf eine immer kleinere Anzahl von Menschen in unserer Gesellschaft sind für uns Jusos zutiefst ungerecht. Wir werden uns im kommenden Jahr damit auseinandersetzen, wie die Einkommens- und Vermögensverteilung global, in Europa und Deutschland ausgestaltet ist und werden diskutieren, mit welchen Instrumenten dem Trend der zunehmenden Konzentration entgegengewirkt werden kann. Die zunehmende Häufung von Vermögen ging mit einer jahrzehntelangen Bündelung von Kapitalerträgen einher. Wir Jusos wollen auf den Prüfstand stellen, wie Kapitalerträge gerecht für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben zum Nutzen der gesamten Gesellschaft herangezogen werden können. Für uns Jusos ist klar, dass unser Steuer- und Abgabensystem ungerechte Einkommens- und Vermögensverteilungen vermeiden und dieser entgegenwirken muss. Wir werden unsere Vorstellungen eines gerechten Steuer- und Abgabensystems formulieren und weiterentwickeln. Dabei werden wir auch kritisch hinterfragen, wie Wohlstand in unserer Gesellschaft überhaupt entsteht und ob der Nutzen des erwirtschaften Wohlstands allen Menschen in gerechter Weise zu Teil wird. Weiterhin werden wir uns mit der Frage befassen, welche konkreten Folgen eine ungerechte Wohlstandsverteilung auf unsere Art des Wirtschaftens hat und künftig haben wird. Bei unseren Betrachtungen werden wir nicht an unserer Landesgrenze halt machen, sondern auch die Weltwirtschaft, die durch enorme Disparitäten bei der Teilhabe unterschiedlicher Staaten an der Wertschöpfung geprägt ist, in unsere Analyse mit einschließen. Dafür möchten wir betrachten, wie die ungleiche ökonomische Leistungsfähigkeit, auch innerhalb Europas, die Wohlstandsverteilung beeinflusst und Ungleichheiten gegebenenfalls stärkt oder manifestiert. Auch hier werden wir unsere Vorschläge für eine gerechtere Wirtschaftsordnung erarbeiten und diskutieren. Globale Gerechtigkeit Die natürlichen Ressourcen sind global ungleich verteilt. Viele Staaten profitieren nicht in gleichem Maße von ihren eigenen Ressourcen und Bodenschätzen wie Staaten, die über weniger natürliche Ressourcen verfügen. Schwellen- und Entwicklungsländer besitzen zwar begehrte Bodenschätze, dennoch profitiert die eigene Bevölkerung oftmals nicht vom Nutzen und Ertrag dieser. Wir wollen uns damit auseinandersetzen, welche Ursachen dem zugrunde liegen und unsere Vorstellung formulieren, wie eine globale Verteilung im jetzigen weltweiten Wirtschaftssystem und unterschiedlicher politischer Systeme gerecht möglich sein könnte. Die Folgen des übermäßigen Abbaus natürlicher Ressourcen treffen insbesondere die ärmeren Regionen dieser Welt. Dabei zeigt sich, dass insbesondere die Länder, die für diesen Raubbau 22 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 durch ihren Konsum besonders Verantwortung tragen, leichter mit den Folgen zurechtkommen können, als Länder, die über weniger Wohlstand verfügen, aber viele dieser Ressourcen selbst zur Verfügung stellen. Auch die Folgen des Klimawandels schlagen sich unterschiedlich in den Regionen der Erde nieder. Dabei können wohlhabende Länder eher mit den Folgen des Klimawandels umgehen als ärmere Regionen, obwohl diese sich mit wenigen Ausnahmen für deutlich weniger klimaschädliche Schadstoffausstöße verantwortlich zeigen. Wir Jusos wollen die Frage beantworten, wie künftig Lasten des Klimawandels global verteilt werden und welche Möglichkeiten bestehen, alle Staaten entsprechend ihres Anteils an dieser Entwicklung angemessen zu beteiligen. Die Entwicklung der Welthandelspolitik ist gezeichnet von dem Versuch, multilaterale Regelungen für den Welthandel zu finden, damit die positiven Effekte von Freihandel allen beteiligten Staaten zu Gute kommen können. Bisherige Verhandlungsansätze wie die sogenannte Doha-Runde scheiterten mit der Folge, dass eine Vielzahl von bilateralen Handelsabkommen geschlossen wurde mit teils ungerechten Inhalten. Wir werden uns deshalb mit der Frage auseinandersetzen, wie eine gerechte Freihandelspolitik aussehen kann und welche Bedingungen hierfür erfüllt sein müssen. Weltweit sind Millionen Menschen auf der Flucht, vor Krieg und Verfolgung, vor Armut, vor den Folgen des Klimawandels und vielem mehr. Dabei zeigt sich, dass die Hilfsbereitschaft global sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Wir Jusos wollen uns, gerade im Zeichen der hoch aktuellen Flüchtlingsfrage in Deutschland und Europa, mit der Frage auseinandersetzen, wie ein gerechter und humaner Umgang mit Flüchtlingsbewegungen auch global und in Europa stärker verankert werden kann und mit welchen Instrumenten alle Staaten gleichermaßen ihren Anteil an der Herausforderung wahrnehmen können. Gerechte Machtverhältnisse Nicht erst seit dem 20 Jahrhundert haben sich Macht und politische und wirtschaftliche Stärke ungleich global verteilt. Dabei zeigt sich, dass die seit Beginn des 20. Jahrhunderts begonnene Institutionalisierung der Weltpolitik nicht mit dem realen politischen und ökonomischen Einfluss einzelner Staaten und Staatenbünde übereinstimmt. Während Institutionen wie der UNSicherheitsrat eher historisch gewachsene politische Kräfte berücksichtigt, entwickeln sich bestimmte Regionen eigenständig und brechen aus diesem gewachsenen Rahmen zunehmend aus. Wir wollen uns mit der Frage befassen, ob die gewachsenen Strukturen die tatsächliche Verteilung von Macht noch richtig abbilden und wie diese möglicherweise hin zu einer gerechteren Weltordnung weiterentwickelt werden müssen. Nicht erst seit der Europäischen Wirtschafts- und Finanzkrise zeigt sich in immer mehr Ländern eine Legitimationskrise der demokratischen Strukturen. Wir werden uns deshalb mit der Frage auseinandersetzen, wie Macht innerhalb der Demokratie in Deutschland und Europa verteilt ist und ob es einer Weiterentwicklung der demokratischen Teilhabemöglichkeiten und Entscheidungsprozesse bedarf, um künftig stabile politische Systeme zu gewährleisten. Dabei zeigt sich, dass in unserer Demokratie nicht nur Macht zwischen Generationen, sondern auch zwischen Geschlechtern ungleich verteilt ist. Wir werden daher Antworten auf die Frage diskutieren, wie eine gerechte Machtverteilung aussehen kann zwischen Jung und Alt, den unterschiedlichen Geschlechtern, Menschen unterschiedlicher Herkunft und auch Menschen mit unterschiedlicher Einkommens- und Vermögenssituationen, die allen gleichsam eine Teilhabe an unserer Demokratie ermöglicht. #brutaldigital – Erneuerungen festigen Wir Jusos haben den Trend der Digitalisierung erkannt und uns im letzten Jahr ausführlich mit dessen Auswirkungen beschäftigt. Dabei haben wir erste wichtige Weichen gestellt, um uns weiterhin als modernen Jugendverband zu positionieren, indem wir digitale Elemente stärker als bisher in unsere Arbeit einbeziehen und für uns nutzen. Dabei ist für uns klar: Die Digitalisierung des Landesverbandes ist eine fortwährende Aufgabe, die nicht abgeschlossen ist. Unser Landesmagazin ist im vergangenen Arbeitsjahr neue Wege gegangen. Im kommenden Jahr wollen wir den begonnenen Reformprozess abschließen und aufgebaute Strukturen weiter 23 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 ausgestalten. Den inzwischen etablierten KONTRA-Blog wollen wir noch stärker nutzen, um tagesaktuell politische Debattenbeiträge zu formulieren. Über Twitter werden wir weiterhin live von Veranstaltungen der SPD und des Juso-Landesverbandes berichten und künftig mehr auf Video-Podcasts setzen. Die Print-Ausgabe wird das Angebot des KONTRA weiter bereichern. Bis zum Ende des Jahres soll die Entwicklung hin zu einem digitalen Begleitangebot für die Arbeit des Landesverbandes abgeschlossen sein. Dadurch soll die angestoßene Entwicklung, die Basis noch besser in die aktuellen politischen Debatten des Landesverbandes einzubinden, abgeschlossen werden. Die Vorschläge der Projektgruppe Digitale Beteiligung zur breiteren Nutzung sozialer Medien sowie zur Einführung einer digitalen Begleitplattform des Juso-Landesverbandes wird der Landesvorstand aufgreifen, prüfen und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten konsequent umsetzen. Da mit den sozialen Netzwerken völlig neue Notwendigkeiten in der Kommunikation entstehen, wird der Landesvorstand eine Social Media-Strategie erarbeiten und diese den Kreisverbänden zur Verfügung stellen. Wir-Kongress Der Wir-Kongress hat sich als fester Bestandteil des Landesverbandes etabliert. Mit dem Ziel, das Gemeinsame in den Vordergrund zu rücken, bietet der Wir-Kongress eine gelungene Mischung aus Politik, Spaß und Party. Zum jetzigen Zeitpunkt können die finanziellen Folgen der Landtagswahl noch nicht vollumfänglich abgehen werden. Der Landesvorstand wird alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten prüfen, den Wir-Kongress in bisheriger Form auszurichten, gegebenenfalls mit einem Verbandswochenende zu kombinieren oder neu zu strukturieren. Erneuerungsprozess in der SPD mitgestalten Die Jusos verstehen sich schon immer als inhaltlicher Motor und Antriebsfeder der SPD. Gleichzeitig begleiten wir die Partei, ob in Regierungsverantwortung auf Bundesebene oder in der Opposition auf Landesebene, konstruktiv-kritisch. Dies ist angesichts der schwierigen Lage der Partei wichtiger als je zuvor. Den durch die katastrophalen Ergebnisse der Landtagswahl ausgelösten Erneuerungsprozess der SPD Baden-Württemberg möchten wir als Jusos aktiv, konstruktiv und falls nötig auch kritisch mitgestalten. Wir haben bei unserem letzten Verbandswochenende, beim Landesausschuss und in zahlreichen vor-Ort-Terminen bei den Kreisverbänden konkrete Vorstellungen und Vorschläge erarbeitet, die wir nun aktiv in den Erneuerungsprozess einbringen werden. Als Jusos werden wir ein besonderes Augenmerk darauf legen, dass dieser dringend benötigte Prozess mit Ernsthaftigkeit und Sorgfalt zu Ende geführt wird und zeitnah zu konkreten Ergebnisse führt. Wir werden die SPD jedoch nicht nur bei diesem Prozess antreiben, sondern durch unseren Einsatz gezielt die Strukturen der SPD stärken. Wir sehen den Erneuerungsprozess der SPD auch als Chance, tradierte Denkmuster zu durchbrechen und neue Wege zu gehen. Für uns ist klar, dass ohne die Jusos ein innerparteilicher Reformprozess nicht sinnvoll ist und gegen die Stimme der Jusos eine Erneuerung der SPD zum Scheitern verurteilt ist. Wir werden diesen Anspruch auf Mitsprache und Mitbestimmung mit Entschiedenheit in die Partei tragen sowie nach Innen und Außen vertreten. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Nach der vergangenen Landtagswahl müssen auch im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Veränderungen angestoßen werden. Mit der neuen Situation im Landtag gilt es für uns intensiv in die öffentliche Debatte zu gehen und einen kritischen Beitrag als Jugendverband einer Oppositionspartei zu leisten. Gleichwohl werden wir, nach dem niederschlagenden Wahlergebnis der SPD den Erneuerungsprozess unserer Mutterpartei auch öffentlich begleiten. Im kommenden Arbeitsjahr wird voraussichtlich kein Wahlkampf stattfinden. Wir Jusos wollen dennoch medial stark vertreten sein und unsere Inhalte im Rahmen von Pressemitteilungen weiterhin offensiv nach außen tragen. Unsere Kreisverbände werden wir hierbei mit wie bisher 24 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 277 278 279 280 281 282 auch mit Muster-Pressemitteilungen zu besonderen Themen in der Pressearbeit vor Ort unterstützen. Neben den klassischen Medien wollen wir erneut einen Fokus auf unsere Präsenz im Social Media-Bereich legen. Das Instrument der Share Pics werden wir weiterhin intensiv nutzen und unsere Zielgruppen so effektiv ansprechen. Neben Facebook und Twitter werden wir in Zusammenarbeit mit der KONTRA-Redaktion und den Vorschlägen der PG Digitale Beteiligung auch die Nutzung anderer Plattformen wie Instagram und Snapchat evaluieren. Neumitgliederseminare - Einstieg leicht gemacht Auch im kommenden Arbeitsjahr werden wir Seminare für unsere neuen Mitglieder anbieten. Die Seminare bilden einen optimalen Einstieg in die Mitarbeit bei den Jusos und in der SPD. Die TeilnehmerInnen werden hierbei einen Einblick in die Strukturen, sowie die Positionen und Themenvielfalt der Jusos Baden-Württemberg erhalten. Im kleinen Rahmen können sich unsere Neumitglieder kennenlernen, vernetzen und erste politische Erfahrungen innerhalb der Jusos sammeln. Weiterhin werden wir interessante Gesprächsgäste aus der Politik zu den Neumitgliederseminaren einladen, um den TeilnehmerInnen Politik noch greifbarer und anschaulicher zu machen. Vernetzung der Jusos im Schulalter Wir werden die Jusos im Schulalter weiter aktiv in unsere Arbeit miteinbeziehen. Sie sind in unseren Strukturen fest verankert, bereichern unseren Verband und tragen unsere Themen als MultiplikatorInnen in die Schulen. Unsere gut besuchten Vernetzungstreffen auf Verbandswochenenden werden wir weiter ausbauen und so das Kennenlernen, den Austausch und die Vernetzung, die bei diesen Treffen im Fokus stehen, stärken. Außerdem werden wir unsere Vernetzungstreffen weiterhin mit für SchülerInnen relevanten Themen füllen, um einen Mehrwert für unsere Mitglieder im Schulalter zu schaffen. Hierbei werden wir außerdem Azubis und Auszubildende stärker einbeziehen. Dafür werden wir das Vernetzungsangebot auf diese Gruppen ausweiten. Wir werden auch im kommenden Arbeitsjahr zwei Delegierte zu Kongressen der JusoSchülerInnen- und Azubigruppe des Juso-Bundesverbandes entsenden. Regionale Betreuung - Vernetzung fördern Wir Jusos Baden-Württemberg sind stark in den Regionen vertreten und gut vernetzt. Den Austausch und die Kommunikation zwischen verschiedenen Kreisverbänden der gleichen Region wollen wir auch im kommenden Jahr fördern. Im letzten Arbeitsjahr haben wir die "Regioseminare" zu "Regiokonferenzen" weiterentwickelt. Hierbei werden von ReferentInnen vermehrt regionale Themen in den Fokus gerückt. Wir wollen dadurch stärker Themen diskutieren, die junge Menschen in ihrem unmittelbaren Umfeld betreffen. Dieses neu eingeführte Konzept hat sich bewährt, soll beibehalten und konsequent fortgeführt werden. Die Stellung der Region als Bindeglied zwischen Kreis- und Landesverband werden wir weiterhin erhalten. Die Regionen können gemeinsame Inhalte koordinieren und diese nach außen und in den Landesverband tragen. Die Betreuung der Kreisverbände vor Ort wird für uns auch im kommenden Arbeitsjahr eine zentrale Bedeutung einnehmen. Wir werden AnsprechpartnerIn für die Belange, Fragen und Anregungen der Kreisverbände sein. Frauenverbandsarbeit und Gleichstellung Auch im kommenden Arbeitsjahr möchten wir im Rahmen von Frauenvernetzungstreffen wieder ein Veranstaltungsformat anbieten, bei denen Frauen Kontakte knüpfen können. Um mehr Zeit für die Vernetzung der Teilnehmerinnen nutzen zu können wollen wir erneut eines der Frauenvernetzungstreffen mit Übernachtung an eine Landesverbandsveranstaltung angliedern. Inhaltlich werden wir uns in diesem Jahr mit dem Themenkomplex “Gleichstellung: Nur eine Frage der Zeit?” beschäftigen. Wir möchten dabei gemeinsam diskutieren, warum es nach wie vor die Notwendigkeit für eine starke Frauenbewegung gibt und wie diese im 21. Jahrhundert 25 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 aussehen kann. Dabei hilft auch ein Rückblick, was bereits erreicht wurde um den Blick dafür zu schärfen, was es noch zu erreichen gilt. Wir werden auch darüber diskutieren, wie eine stärkere Sensibilisierung der Männer für die Notwendigkeit von Feminismus erreicht werden kann. Gleichzeitig soll neben der inhaltlichen Diskussion, der Fokus auch auf der methodischen Weiterbildung der Teilnehmerinnen liegen. Als sinnvolle Ergänzung zu den Frauenvernetzungstreffen wollen wir auf größeren Landesverbandsveranstaltungen außerdem wieder Frauenempfänge anbieten, die in lockerer Atmosphäre Zeit für einen kurzen Austausch bieten. Neben der internen Frauenverbandsarbeit werden wir auch in Zukunft darauf achten, dass unsere ReferentInnen in Workshops oder Podien im Sinne einer ausgewogenen Geschlechterquote ausgewählt werden. Wir Jusos stehen seit jeher für eine vielfältige Gesellschaft ein, in der nicht nur Gleichberechtigung, sondern auch Gleichstellung herrscht. Daher werden wir auch in diesem Jahr wieder zur Teilnahme an den Christopher-Street-Days aufrufen und öffentlich Flagge für ein bunteres Land zeigen. Juso-Hochschulgruppen in Baden-Württemberg Die Juso-Hochschulgruppen Baden-Württemberg sind lebendiger Bestandteil unseres Verbands und stellen die notwendige Expertise in der Hochschul- und Wissenschaftspolitik bereit. Diese Expertise wollen wir einholen und in unserer Arbeit weiterhin berücksichtigen. Die Kooptierung eines Mitglieds der Landeskoordination in den Juso-Landesvorstand hat sich bewährt, diese werden wir beibehalten, sofern eine regelmäßige Teilnahme gewährleistet werden kann. Die Jusos und die Juso-Hochschulgruppen in Baden-Württemberg werden sich auch weiterhin gemeinsam zu hochschul- und wissenschaftspolitischen Themen öffentlich äußern und positionieren. Ein wichtiges Thema ist die Stärkung der Juso-Hochschulgruppen an den einzelnen Standorten. Viele Hochschulgruppen kämpfen mit schwindenden Mitgliederzahlen. Dennoch spielen sie in der akademischen und studentischen Selbstverwaltung eine wichtige Rolle und bringen jungsozialistische Positionen an die Hochschulen. Deshalb wird der Landesvorstand dort unterstützend ansetzen und wenn möglich Kooperationen zwischen Juso-Kreisverbänden und den örtlichen Hochschulgruppen anregen und begleiten. Gemeinsam mit den Juso-Hochschulgruppen werden wir auch nach dem desaströsen Wahlausgang das hochschulpolitische und wissenschaftliche Profil der Partei und der Landtagsfraktion stärken. Im Rahmen des Erneuerungsprozesses der SPD Baden-Württemberg ist es uns deshalb ein Anliegen, dass vermehrt junge Leute in die Parteiabläufe integriert werden. Wir unterstützen daher die Juso-Hochschulgruppen dabei, vermehrt in die Abläufe der SPD Baden-Württemberg eingebunden zu werden. Daher treten wir nach wie vor dafür ein, dass die Juso-Hochschulgruppen mit einem Mitglied der Landeskoordination dauerhaft in den AK Wissenschaft, Forschung und Kunst der SPD-Landtagsfraktion kooptiert werden. Zwischen den Jusos und den Juso-Hochschulgruppen treten wir für eine solidarische Haltung ein. Auf Parteitagen und anderen Parteiveranstaltungen wollen wir die Landeskoordination der Juso-Hochschulgruppen einbeziehen und uns gegenseitig bei der Einbringung von Positionen unterstützen. Unter sozialdemokratischer Beteiligung hat sich in der letzten Legislaturperiode schon viel an unseren Hochschulen bewegt. Die Juso-Hochschulgruppen sind der Schlüssel dafür, dass das auch so bleibt. Nach dem Wegfall des Einflusses auf die Hochschulen über die Regierungsbeteiligung sind alle SozialdemokratInnen aufgerufen, Rückschritte aktiv zu verhindern. Dabei stehen Jusos und Juso-Hochschulgruppen Schulter an Schulter. Kampf gegen Rechts entschlossen weiterführen In unserer Arbeit gegen Rechtsextremismus werden wir uns für die Fortführung des NSUUntersuchungsausschusses im Landtag einsetzen, dessen Einsetzung ein Erfolg unserer Arbeit und unserer Beharrlichkeit war. Dieser ist dringend notwendig, um die umfassenden rechten 26 344 345 346 347 348 349 350 351 352 353 354 355 356 357 358 359 360 361 362 363 364 365 366 367 368 369 370 371 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 385 386 387 388 389 390 391 392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 402 403 404 Strukturen in Baden-Württemberg aufzudecken und die Arbeit des ersten Untersuchungsausschusses fortzuführen. Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, dass die vom letzten Landtag eingesetzte EnqueteKommission ihre Arbeit erneut aufnimmt und Konzepte mit ExpertInnen und aus Zivilgesellschaft und Parteien erarbeitet, wie ein möglicher struktureller Rechtsextremismus offensiv bekämpft werden kann. Im vergangenen Arbeitsjahr haben wir den Einstieg in einen EMail Verteiler für unsere Antifaschismus-Arbeit begonnen. Wenn sich dieses Instrument im weiteren Verlauf als wirkungsvoll beweist, werden wir es gegebenenfalls weiterentwickeln und ausbauen. Wie auch in den vergangenen Jahren werden wir weiterhin mit unseren BündnispartnerInnen aktiv am Kampf gegen rechte Hetze beteiligen. Wir Jusos werden uns rechten Gruppierungen entgegenstellen und zur Beteiligung an Demonstrationen gegen Nazis aufrufen. Darüber hinaus werden wir Jusos nicht aufhören, die rechtspopulistische und gefährliche Propaganda der AfD zu bekämpfen. Aus dem Grund werden wir uns im nächsten Jahr den Schulterschluss mit BündnispartnerInnen gegen die Politik der AfD suchen und uns Bündnissen gegen die AfD anschließen. Bündnis- und Vernetzungsarbeit Wir Jusos sind stark im Team. Im Austausch mit vielen befreundeten Jugendorganisationen und BündnispartnerInnen wollen wir unsere gemeinsamen Ziele realisieren und voranbringen. Dabei gilt der Grundsatz “Mit den Menschen sprechen und nicht über sie” mehr denn je. Der Landesvorstand wird die hohe Taktung an Fachgesprächen mit BündnispartnerInnen, befreundeten Organisationen und Gewerkschaften beibehalten und die Erkenntnisse aus diesem Austausch in seine inhaltliche und organisatorische Arbeit miteinfließen lassen. Den Kontakt zu anderen politischen Jugendorganisationen werden wir gerade in Zeiten einer erstarkenden AfD und ihrer Jugendorganisation weiter intensivieren. Wir wollen das Gespräch darüber suchen, wie trotz unterschiedlicher Aufgaben in Regierung und Opposition der Mutterparteien eine Zusammenarbeit möglich ist, die diese Bewegung als rechtspopulistische und demokratiefeindliche Bewegung entlarvt, die die Zukunft unserer Generationen gefährdet, statt sie zu schützen. Aktiv im Bundesverband verankert Auch im kommenden Arbeitsjahr werden wir als Jusos Baden-Württemberg den Bundesverband in seiner Arbeit kritisch und konstruktiv begleiten und durch unser Engagement in den Projektgruppen bereichern. Wie bereits bisher möchten wir die Arbeit der Bundesjusos durch unsere vielfältigen Anträge bei den Bundeskongressen prägen. Gerade in einer Zeit, in der sich die SPD von Umfragetief zu Umfragetief hangelt, ist es unsere Aufgabe als Jusos, die SPD zu treiben und Konzepte für eine sozialdemokratische Gesellschaft zu entwickeln. Hierbei möchten wir den Juso-Bundesverband aktiv unterstützen und bei diesem Prozess kritisch konstruktiv begleiten. Dabei verstehen wir es als unsere Aufgabe, die Beschlüsse der Jusos BadenWürttemberg offensiv in die Arbeit des Bundesverbandes zu tragen und im Falle von unterschiedlichen Auffassungen für unsere Positionen fair und unter Respektierung der demokratischer Grundsätze werben. Genauso werden wir auch im kommenden Arbeitsjahr die vielfältigen Schulungs- und Weiterbildungsangebote des Juso-Bundesverbandes nutzen und bei unseren Mitgliedern in Baden Württemberg bewerben. Auf Bundesausschüssen werden wir auch weiterhin mit unseren zwei Delegierten vertreten sein, die die Beschlüsse der Jusos Baden Württemberg auf Bundesebene tragen und sich dort für diese einsetzen. 27 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 B Bildung B1 Esslingen Einheitliches Bildungssystem auf Bundesebene 30 B2 Karlsruhe-Stadt Verschiebung des Praxissemesters im Lehramtsstudium vom ersten Master- in das letzte Bachelorsemester 31 B3 Konstanz Schulfach für die Zukunft 32 B4 Freiburg Reform des Ethik- und Religionsunterrichts 34 B5 Mannheim Aufstockung der Fachkursförderung 36 B6 Ostalb Verpflichtender Informatik-Unterricht an Schulen 37 B7 Enzkreis Endlich eine faire Notenbewertung im Kursstufensport 38 B8 Göppingen Steuerlehre als Unterrichtsbestandteil an weiterführenden Schulen. 40 B9 Stuttgart Ethikunterricht jetzt! 41 B 10 Göppingen Missbrauch von angestellten Lehrkräften und ReferendarInnen stoppen 42 B 11 Konstanz Abschaffung des qualifizierten Attestes 43 B 12 Karlsruhe-Stadt Bildungsföderalismus abschaffen 44 B 13 Esslingen Frauen in MINT-Berufe 46 B 14 Reutlingen Gleitzeit auch für SchülerInnen! 47 28 B 15 Göppingen Islamunterricht ausbauen 48 B 16 Mannheim Stärkere Förderung von Sprachkursen 49 B 17 Göppingen Einführung von Türkisch als dritte Fremdsprache 50 B 18 Esslingen Medienbildung an Schulen braucht eine gute IT-Wissensgrundlage 51 29 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Einheitliches Bildungssystem auf Bundesebene Antragsteller Esslingen B1 Zur Weiterleitung an Juso-Bundesdelegiertenkonferenz, SPD Bundesparteitag, SPD Fraktion im Deutschen Bundestag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Einheitliches Bildungssystem auf Bundesebene 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Die Jusos fordern ein einheitliches Schul- und Bildungssystem in Deutschland und die Abschaffung der landeshoheitlichen Bildungspolitik. Begründung: Die Bildungsunterschiede zwischen Schülerinnen und Schülern unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Dies wird anhand der Abschlüsse deutlich. An den Hochschulen und Universitäten sowie auf dem Arbeitsmarkt führt dies Bundesweit zu unterschiedlichen Eintrittsbedingungen, da der Ausbildungsweg von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. 30 Jusos Baden-Württemberg B2 LDK, 25.-26.6.2016 Titel Verschiebung des Praxissemesters im Lehramtsstudium vom ersten Master- in das letzte Bachelorsemester Antragsteller Karlsruhe-Stadt Zur Weiterleitung an SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Verschiebung des Praxissemesters im Lehramtsstudium vom ersten Master- in das letzte Bachelorsemester 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Die Jusos fordern die Verschiebung des Praxissemesters im Lehramtsstudium von dem ersten Mastersemester in das vorletzte Bachelorsemester. Begründung: Durch die Umstellung des Lehramtsstudiums von Staatsexamen auf das Bachelor/Mastersystem hat sich vieles geändert. So auch der Zeitpunkt für das Praxissemester, welches nun vom 5. Semester in das erste Mastersemester (bei Regelstudienzeit 7. Semester) verlegt wurde. Jedoch entscheiden sich im Praxissemester immer wieder viele Studierende, doch nicht in den Lehrberuf einsteigen zu wollen und brechen in oder spätestens nach dem Praxissemester das Lehramtsstudium ab. Aus diesem Grund halten wir Jusos es für sinnlos diesen Studierenden einen Masterplatz bereitstellen zu müssen, wenn diese dann nach einem halben bis einem Semester das Studium doch abbrechen. Um diesen Abbruch vorzubeugen, sollen Studierende bereits vor ihren BachelorAbschluss einen Einblick in die Praxis des Lehrberufes erhalten. 31 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Schulfach für die Zukunft Antragsteller Konstanz B3 Zur Weiterleitung an Juso LDK 2016 angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Schulfach für die Zukunft 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Die Jusos fordern die Einführung eines neuen Schulfachs, welches Jugendliche auf das Leben nach der Schule vorbereitet. Dieses Fach wird bereits von mehreren berufsvorbereitenden Schularten angeboten, deswegen ist es von Vorteil, wenn es auch die allgemeinbildenden Schulen (Gymnasien, Realschulen, Hauptschulen) anbieten. Hier setzen wir Jusos Baden-Württemberg unsere Idee an. Wir wollen den Lehrplan an Schulen um ein Fach erweitern, in dem die Schüler*innen wichtige Informationen, die sie im Leben nach der Schule dringendst benötigen, von den Lehrkräften erhalten. Dieses neue Fach soll 45 Minuten pro Woche auf verpflichtender Basis unterrichtet werden und folgende Inhalte behandeln: - Generelle Informationen über Versicherungen - Private Bankgeschäfte (Tagesgeldkonto, Altersvorsorge, SCHUFA…) - Steuern (Steuererklärung und Verständnis der Steuern vermitteln) - Einfache Behördengänge (An- und Abmeldung des Wohnorts und Autos, Müllgebühren, GEZ) - Verbraucherschutz (Immobilien, privat abgeschlossene Verträge) - Amtsdeutsch - Gesundheitsvorsorge, Krankenkassen - Juristisches Grundwissen und Funktionsweise der Justiz Ein entsprechender Lehrplan ist vom Kultusministerium auszuarbeiten. Begründung: Die Zukunft junger Menschen wird in der Schule geprägt und gefördert, durch die bestehenden Schulfächer und die ausgewogene Mischung aus theoretischem (Fach)wissen werden Grundkenntnisse vermittelt, jedoch werden die Themen, die uns nach der Schule im alltäglichen Leben begegnen und begleiten nur unzureichend oder gar nicht behandelt. Nach der Schule haben die Schüler*innen die Berechtigung eine Ausbildung zu machen, eine weiterführende Schule zu besuchen, oder sich für ein Studium einzuschreiben. Allerdings fehlen ihnen oftmals grundlegende Kenntnisse im Umgang mit Bankgeschäften, Versicherungen, Verträgen und 32 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 Ämtern. Junge Erwachsene haben somit Probleme sich nach der Schule selbstständig und unabhängig vom Elternhaus zurechtzufinden. Auch außerhalb des Unterrichtes sollen Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben ihren Lehrkräften Fragen zu stellen. Durch dieses Grundwissen wird der Weg in die Selbstständigkeit vereinfacht. Dieses Fach soll eine unterstützende Funktion haben und die Chancengleichheit in allen Aspekten erhöhen. Besonders durch die augenblickliche Asylsituation kann dieses Fach eine zusätzliche Hilfe zur Integration junger Migrantinnen und Migranten sein. Insbesondere das sogenannte „Amtsdeutsch“ gestaltet sich immer wieder als teilweise unüberwindbare Hürde für Deutsch-Nichtmuttersprachler*innen. Gerade, wenn das Umfeld dahingehend nicht die nötige Unterstützung bieten kann, besteht kaum Chancengleichheit gegenüber Schülerinnen und Schülern mit Deutsch als Muttersprache. 33 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Reform des Ethik- und Religionsunterrichts Antragsteller Freiburg B4 Zur Weiterleitung an Landesparteitag der SPD, Bundeskongress der Jusos angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Reform des Ethik- und Religionsunterrichts 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Das momentan praktizierte Bildungssystem verankert den christlichen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach im Bildungsplan. Dies ist in einer Gesellschaft, die auf Religionsfreiheit basiert nicht akzeptabel. Auch der gesellschaftliche Wandel der letzten Jahre öffnet das Bedürfnis nach einer Reform des Bildungssystems hinsichtlich des Ethik – und Religionsunterrichts. Immer häufiger kommt es zu Kritik am aktuellen System, das weder einheitlich noch auf andere Überzeugungen als den christlichen Glauben ausgelegt ist. Daher fordern wir ein laizistisches Bildungswesen. Strukturelle Orientierung am Berliner Modell Durch eine zunehmend multikulturelle Gesellschaft und dadurch wachsende Vielfalt an Religionen und Glaubensansichten scheint eine Aufteilung der Schüler*innen für den Religionsunterricht nach Glauben nicht mehr sinnvoll und ein Unterfangen, das die Schulen nicht leisten können. Auch gibt es eine wachsende Zahl an Schüler*innen, die sich keiner Religion mehr zuordnen möchten. Das Berliner Modell bietet Ethikunterricht ab der siebten Klasse an, parallel dazu können die verschiedenen Religionsgemeinschaften Religionsunterricht als Arbeitsgemeinschaft anbieten, die freiwillig belegt werden können. Wir fordern einen Ethikunterricht ab Klasse 1 mit der Möglichkeit im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft ab Klasse 5 am Religionsunterricht teilzunehmen. nach Möglichkeit das Angebot eines weiten Spektrums an Glaubensrichtungen. Keiner Religionsgemeinschaft darf es verwehrt sein, eine Arbeitsgemeinschaft an einer Schule anzubieten. Ersatzloses Streichen des Art. 7 Abs. 3 im Grundgesetz. Dieser verankert den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach in unserem Bildungssystem und macht es allen Bundesländern, außer Berlin und Brandenburg, die über die Bremer Klausel ein Sonderrecht genießen, unmöglich, Unterricht nach dem Berliner System anzubieten. Inhalte und Personal für die Arbeitsgemeinschaften Religion Aktuell bestimmen die Religionsgemeinschaften weitestgehend selbstständig über den Inhalt ihres Unterrichts. Auch das Personal, beispielsweise Pfarrer*innen und Theolog*innen, wird von den Religionsgemeinschaften selbst ausgebildet. Wir fordern 34 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 einen inhaltlichen Konsens für die Arbeitsgemeinschaften der unterschiedlichen Religionen aus der betroffenen Religion und dem Kultusministerium. Module anderer Religionen, Religionswissenschaftliche und Theologische Aspekte in den Arbeitsgemeinschaften eine Übereinstimmung und Konsensfindung der jeweiligen Religion und des Kultusministeriums bezüglich des Personals, das die Arbeitsgemeinschaften leitet Inhalte und Personal für den Ethikunterricht Für Ethiklehrer*innen besteht keine einheitliche Regelung bezüglich der Ausbildung, was dazu führt, dass er von potentiell unqualifizierten Kräften erteilt wird. In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland beispielsweise können Lehrer*innen das Fach Ethik unterrichten, sofern sie daran Interesse haben. Auch Religionslehrer*innen können das Fach Ethik unterrichten. Wir fordern eine einheitliche Regelung bezüglich der Ausbildung von Ethiklehrer*innen. Ethiklehrer*innen, die das Fach Ethik unterrichten sollen, müssen eine Lehrbefugnis für Sozialwissenschaften oder Philosophie haben. Einrichtung des Fach Ethik bzw. Praktische Philosophie an Universitäten für das Lehramtsstudium Förderung von Lehramtsstudent*innen, die das Fach Ethik studieren, sowie die Garantie eines Platzes für das Referendariat, wie für alle anderen Studierenden auch. Vermittlung von Werten und Normen, von Moral, sowie von Religionswissenschaftlichen und Philosophischen Aspekten, aber auch die Thematisierung von Atheismus, von Normativer Ethik, von Selbstreflexion und Konsensfindung, sowie Radikalismus Prävention. 35 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Aufstockung der Fachkursförderung Antragsteller Mannheim B5 Zur Weiterleitung an angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Aufstockung der Fachkursförderung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Finanzielle Aspekte sollten keine Argumente gegen einen Weiterbildungsmaßnahme seien Bildung durch öffentliche Institutionen muss kostenlos sein! Deswegen fordern wir, dass das Land Baden-Württemberg für alle Bürger*innen 100% der Kursgebühren einer Fachkursförderung übernimmt. Dazu sollen die Gelder der Europäischen Union durch Mittel des Landes Baden-Württemberg unterstützt werden. Begründung: Begründung erfolgt mündlich. 36 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Verpflichtender Informatik-Unterricht an Schulen Antragsteller Ostalb B6 Zur Weiterleitung an SPD- Landesparteitag, SPD- Landtagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Verpflichtender Informatik-Unterricht an Schulen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Künftig soll an allen weiterführenden Schulen ab der siebten Klassenstufe ein Pflichtfach Informatik eingeführt werden, welches wöchentlich zweistündig unterrichtet werden soll. Hierbei soll der Fokus der Lehrpläne insbesondere auf der Vermittlung informationstechnologischer Kompetenzen liegen. Auch der Aspekt der Medienkompetenz soll von Relevanz sein. Begründung: Erfolgt mündlich. 37 Jusos Baden-Württemberg B7 LDK, 25.-26.6.2016 Titel Endlich eine faire Notenbewertung im Kursstufensport Antragsteller Enzkreis Zur Weiterleitung an SPD-Landtagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Endlich eine faire Notenbewertung im Kursstufensport 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Wir fordern eine grundlegende Änderung der Kriterien zur Notengebung im Unterrichtsfach Sport in der Kursstufe an Gymnasien Baden-Württembergs. Dies betrifft vor allem Sportarten, welche nicht ohne die Zugehörigkeit zu einer Sportvereinigung problemlos von jedem einzelnen Schüler bzw. jeder einzelnen Schülerin trainiert werden können. Dazu gehören beispielsweise Kugelstoßen, Speerwerfen, Weitsprung, Hochsprung oder diverse Mannschaftssportarten. In diesen Sportdisziplinen sollten die momentan angewendeten Notentabellen zur Leistungsbewertung, deutlich entschärft werden und zudem der Wille zur Leistung stärker bei der Notengebung einbezogen werden. Also weg von utopischen Maßstäben, hin zu einem Bewertungssystem, welchem der Wille zur Leistung und realistische Leistungsziele zu Grunde liegen! Begründung: Im aktuellen Bildungsplan wird die übergeordnete Zielsetzung des Schulsports als „Erwerb individueller Handlungskompetenz im Kontext von Bewegung, Spiel und Sport“ beschrieben. Dem Erwerb von neuen Handlungskompetenzen liegt jedoch die kompetente und individuelle Anleitung durch eine Person von Fach (in diesem Fall die Lehrkraft), über einen längeren Zeitraum zu Grunde. Diese fachgerechte Anleitung und der damit verbundene Lernprozess sollten dann zu einer Leistungssteigerung führen, welche die hohen, momentan geltenden Bewertungskriterien rechtfertigen würden. Die Realität an baden-württembergischen Gymnasien gibt jedoch zumeist ein komplett anderes Bild ab. Oft ist diekompetente Anleitung beim Erlernen neuer Bewegungsabläufe durch die Lehrkraft nicht möglich., weder in der Gruppe, noch auf individueller Ebene. Weiterhin befasst man sich mit einer Disziplin, wie beispielsweise dem Kugelstoßen oder dem Hochsprung, meist nur wenige Unterrichtsstunden, bevor es zu einer Bewertung der Schülerleistung kommt. Den SchülerInnen wird also häufig von vornherein die Möglichkeit genommen, sich neue Fertigkeiten anzueignen und die eigene Technik zu verbessern. In der Konsequenz findet ein Lernprozess, sowie eine Leistungssteigerung nur in sehr beschränktem Maße statt, was unserer Meinung nach keine Rechtfertigung für solch hohe Maßstäbe ist, wie sie momentan geltend sind. Weiterhin sehen wir es als Aufgabe des Sportunterrichts an, den Schüler zu motivieren, selbstständig in seiner Freizeit sportlichen Aktivitäten nachzugehen und Freude an neuen Sportdisziplinen zu finden. Dieser Prozess wird vor allem bei leistungsschwachen Schülerinnen und Schülern, durch die übermäßig leistungsbetonte Notengebung im Keim erstickt. Als 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 vorbeugende Maßnahme sollte der Wille zur Leistung stärkeren Einfluss auf die Notengebung ausüben, um so auch leistungsschwache Schüler langfristig zu motivieren, sportlichen Aktivitäten nachzugehen, was längerfristig zu einer Leistungssteigerung ihrerseits führen wird. Quelle: http://bildungsplaene-bw.de/site/bildungsplan/get/documents/lsbw/exportpdf/ALLG/GYM/SPO/bildungsplan_ALLG_GYM_SPO.pdf auf S. 7 39 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Steuerlehre als Unterrichtsbestandteil an weiterführenden Schulen. Antragsteller Göppingen B8 Zur Weiterleitung an Landtagsfraktion, Landesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Steuerlehre als Unterrichtsbestandteil an weiterführenden Schulen. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Nahezu alle Einkommensbezieher in Deutschland sind steuerpflichtig. Um dieser Steuerpflicht auch in notwendiger Sorgfalt Folge leisten zu können, ist es unumgänglich zukünftige Steuerzahler auch in diesem Bereich zu unterrichten. Daher fordern wir die SPD-Landtagsfraktion auf, sich für die schnellstmögliche Aufnahme der Steuerlehre in den Unterricht an weiterführenden Schulen aufzunehmen. Begründung: Erfolgt mündlich! 40 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Ethikunterricht jetzt! Antragsteller Stuttgart B9 Zur Weiterleitung an SPD Landesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Ethikunterricht jetzt! 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Wir fordern, dass die SPD Landtagsfraktion unsere Beschlüsse endlich umsetzt, angefangen mit dem Beschluss, Ethik Unterricht als Alternative zum Religionsunterricht ab der ersten Klasse auszubauen. Begründung: erfolgt mündlich 41 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Missbrauch von angestellten Lehrkräften und ReferendarInnen stoppen Antragsteller Göppingen B 10 Zur Weiterleitung an SPD-Landtagsfraktion, SPD-Landesparteitag BadenWürttemberg angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Missbrauch von angestellten Lehrkräften und ReferendarInnen stoppen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Die JusosBaden-Württemberg fordern, die Praxis, befristet angestellte Lehrkräfte, Aushilfslehrkräfte sowie Referendarinnen und Referendare in den Sommerferien arbeitslos werden zu lassen, zu stoppen. Da die betroffenen Lehrkräfte meist auch nach den Ferien weiter beschäftigt werden, stellt der gegenwärtige Umgang mit ihnen einen klaren Missbrauch dar. Deshalb fordern wir,… …dass angestellte Lehrkräfte eine unbefristete Stelle bekommen und auch in den Sommerferien entlohnt werden. …dass Aushilfslehrkräfte, die nach den Sommerferien wieder arbeiten werden, auch in den Sommerferien entlohnt werden. …dass Referendarinnen und Referendare, die nach Ende ihres Vorbereitungsdienstesregulär zum neuen Schuljahr eingestellt werden, in den Sommerferien weiterhin mindestens die Beträge für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter beziehen. Begründung: Erfolgt mündlich! http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/beamte/anwaerter/anwaerterbezuege/ https://www.gew-bw.de/presse/detailseite/neuigkeiten/10000-lehrerinnen-werden-heutearbeitslos/ 42 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Abschaffung des qualifizierten Attestes Antragsteller Konstanz B 11 Zur Weiterleitung an Juso LDK 2016 angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Abschaffung des qualifizierten Attestes 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Die KMV möge beschließen, den vorliegenden Antrag der LDK zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Jusos Baden-Württemberg fordern die sofortige Aussetzung des Verfahrens des qualifizierten Attestes bei Prüfungsrücktritten an Hochschulen. Des Weitern wird die SPD Baden-Württemberg aufgefordert, sich für ein gesetzliches Verbot dieses Verfahrens einzusetzen, und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als hinreichende Begründung für einen Prüfungsrücktritt zuzulassen. Begründung: Das Verfahren des qualifiziertes Attestes bei Prüfungsrücktritten, wie es in Baden-Württemberg angewandt wird, ist hochgradig bedenklich. Bei einem qualifizierten Attest, muss der Prüfungsausschuss über die genauen Symptomen der betroffenen Person durch den Arzt informiert werden. Der Prüfungsausschuss entscheiden dann, ob das Krankheitsbild ausreicht um von der Prüfung zurückzutreten. Zum einen gibt der Prüfungsausschuss sich selbst die Kompetenz, Entscheidungen eines Arztes als richtig oder falsch zu beurteilen. In der Regel sitzt in diesem Gremium niemand mit ausreichendem medizinischem Sachverstand um eine solches Urteil fällen zu können. Die Offenlegung der Erkrankung stellt einen völlig unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der oder des Studierenden dar, insbesondere dann wenn es sich um gesellschaftlich stigmatiereste Erkrankungen handelt. Das Ziel, Studierende zu einem schnellen Abschluss von Prüfungen und damit des Studiums zu zwingen, steht hier in keinem Verhältnis zum gewählten Mittel. Es gibt aus unserer Sicht kein sinnvolles Argument dafür, dass eine einfach Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreicht. Ein qualifiziertes Attest ist nichts weiter, als ein Druckmittel der Hochschule und Schikane für Studierende. Es ist daher abzuschaffen. 43 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Bildungsföderalismus abschaffen Antragsteller Karlsruhe-Stadt B 12 Zur Weiterleitung an Juso Landesdelegiertenkonferenz, Jusos Bundeskongress, SPD Landesparteitag, SPD Bundesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Bildungsföderalismus abschaffen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Jusos Karlsruhe fordern die Abschaffung des Bildungsföderalismus für alle staatlichen Schulen in Deutschland. Das Schulsystem soll zentral von dem Bund vorgegeben und gestaltet werden. Unter der Kompetenz des Bildungsministeriums sollen sowohl strukturelle wie auch inhaltliche Aspekte geklärt werden. Art der Schulform, Dauer der Schulzeit, Lehrpläne sowie alle anderen Aspekte der Schulpolitik fallen unter die zentrale Kompetenz des Bundes. Konkret soll Artikel 91b (2) GG gestrichen werden und durch folgenden Satz ersetzt werden: „Der Bund regelt das Schulsystem und gibt einen einheitlichen Rahmen für alle Bundesländer vor.“ Wie genau das bundesweit einheitliche Schulsystem dann aussehen soll, muss im Rahmen eines großen Entwicklungsprozesses geklärt werden, in dem sämtliche Gruppen, die betroffen sind, eingebunden werden. Das Konzept soll so gestaltet werden, dass das Schulsystem in Deutschland allen Schülerinnen und Schülern die gleichen Chancen ermöglicht, die Schulen sich mit den Problemen und Herausforderungen der modernen Welt beschäftigen und die Schulabschlüsse bundesweit gleichwertig sind. Begründung: Wenn die Schülerinnen und Schüler aus der Schule kommen, dann sollen sie Schulbildung gleicher Qualität haben, egal in welchem Bundesland sie gewesen sind. Das setzt einheitliche Standards voraus. Mit der Föderalismusreform haben CDU und SPD eine der umfangreichsten Änderungen des Grundgesetzes nach der deutschen Wiedervereinigung beschlossen. In dieser Reform ist geregelt, dass Bildungspolitik Ländersache ist. Alle bundeseinheitlichen Maßnahmen wie beispielsweise die Ganztagesförderung sind verboten, es handelt sich um das sogenannten „Kooperationsverbot“. Der Artikel, auf den sich bezogen wird lautet folgendermaßen (Artikel 91b GG): „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 91b (1) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken. Vereinbarungen, die im Schwerpunkt Hochschulen betreffen, bedürfen der Zustimmung aller Länder. Dies gilt nicht für Vereinbarungen über Forschungsbauten einschließlich Großgeräten. 44 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 (2) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen zusammenwirken. (3) Die Kostentragung wird in der Vereinbarung geregelt.“1 Bereits die PISA-Studien haben gezeigt, dass es im deutschen Schulsystem viele Problemfelder gibt. Größtes Problem ist und bleibt die soziale Herkunft. Das Elternhaus bewirkt maßgeblich, wie erfolgreich das Kind in der Schule ist und welchen Abschluss es erreichen wird. Rund 1/3 aller SchülerInnen müssen Nachhilfe nehmen, um am Ende des Schuljahres nicht sitzen zu bleiben. Besonders die sozial schwächeren Familien können sich eine gute und professionelle Nachhilfe nicht leisten. Die Vermittlung des Wissens und der Kompetenzen muss Aufgabe der Schulen sein, nicht von privaten Anbietern! Andernfalls müssen wir uns von unserem Grundsatz einer kostenfreien Bildung verabschieden! Da es oft sowohl an Geld, durchdachten Konzepten und vernünftigen Standards fehlt, muss es nun der Bund sein, der sowohl finanziell als auch strukturell unser Schulsystem auf stabile Beine stellt. Wenn man in ein neues Bundesland zieht, wird man in ein völlig neues Schulsystem geworfen. Dies überfordert sowohl Schüler als auch Eltern und belastet die Schüler völlig unnötig. Zwar sind auf der Kultusministerkonferenz 8 Handlungsfelder für die Vereinheitlichung der Bildungssysteme beschlossen werden, die Unterschiede bleiben aber nach wie vor groß. So ist es völlig unterschiedlich, wann welches Fach mit welchen Anforderungen unterrichtet wird. Dies führt zu Disparitäten unterhalb der Bundesländer. So wird beispielsweise behauptet, dass ein Abituranschluss in Baden-Württemberg anspruchsvoller sei als in Niedersachsen. Wenn dann also ein Schüler aus Niedersachsen nach Baden-Württemberg zieht, kann es passieren, dass Inhalte vorausgesetzt werden, die er vorher nie behandelt hat. Das ist ungerecht und sorgt nur dafür, dass SchülerInnen durch die Schule gestresst werden und keine Lust mehr auf Lernen haben. Darüber hinaus ist die Kultusministerkonferenz ein Gremium, das nur bedingt arbeitsfähig ist. Wenn ein Beschluss für alle Länder gelten soll, dann müssen auch alle 16 Bundesländer zustimmen, anderenfalls kommt es zu keinem verbindlichen Beschluss. Mit einer zentralen Institution können Rahmen bestimmt und deutschlandweit eingeführt werden, ohne dass es bei bestimmten Bundesländern zu Ausnahmen kommt. 45 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Frauen in MINT-Berufe Antragsteller Esslingen B 13 Zur Weiterleitung an SPD Landesparteitag, SPD Fraktion im Landtag von BadenW?rttemberg angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Frauen in MINT-Berufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 In MINT – Berufen ist der Anteil von Frauen immer noch unterrepräsentiert. Um hier einen Ausgleich zu schaffen fordern wir: Mehr Informationen zur Förderung eines Studienentschlusses oder einer Ausbildung im MINT Bereich Außerdem soll an Schulen aktivere Förderung in naturwissenschaftlichen Fächern stattfinden: z.B.: praktische Versuche in Physik und Chemie Praktikas im MINT Bereich sollen ausgebaut und gefördert werden Pädagogische Zusatz – und Sonderqualifikationen für Lehrkräfte im MINT Bereich Begründung: erfolgt mündlich. 46 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Gleitzeit auch für SchülerInnen! Antragsteller Reutlingen B 14 Zur Weiterleitung an SPD Landesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Gleitzeit auch für SchülerInnen! 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Die Jusos Baden-Württemberg fordern, dass das Landesministerium für Kultus, Jugend und Sport Gleitzeit-Projekte für SchülerInnen der gymnasialen Oberstufe testet und bei Erfolg explizit fördert. Konkret soll OberstufenschülerInnen die Entscheidung ermöglicht werden, an der von einer Lehrkraft betreuten, nicht verpflichtenden, ersten Stunde teilzunehmen. Diese Stunde dient den SchülerInnen dazu, den Unterrichtsstoff im Beisein einer Lehrkraft überwiegend selbstständig oder mit MitschülerInnen zu erarbeiten. Begründung: Dieses Gleitzeit-Format führt die SchülerInnen behutsam an Zeitmanagement- und Lernstrategien heran und fördert somit weitergehendes Lernen. Es werden darüber hinaus das Miteinander der SchülerInnen und deren Eigenverantwortlichkeit gestärkt. In der von einer Lehrkraft betreuten Stunde besteht außerdem die Möglichkeit, spezifischer auf die Bedürfnisse der einzelnen SchülerInnen einzugehen. Nachdem Gleitzeitmodelle bereits in die Arbeitswelt Eingang gefunden haben, sind sie in angelsächsischen Ländern in den Alltag vieler Highschools integriert und haben sich dort bewährt. In Deutschland gibt es das Beispiel eines Gymnasiums in NRW, das sich nach einer erfolgreichen Testphase für die Implementierung dieses Modells entschieden hat und es bis heute ausführt. Dadurch, dass die Option besteht, erst zur zweiten Stunde zu erscheinen, kann auf die biologischen Gegebenheiten in der Adoleszenz reagiert werden, die ein „Nachgehen“ der inneren Uhr verursachen. Chronische Übermüdung ist unter Jugendlichen ein sehr weit verbreitetes Phänomen und wird mit Nervosität, Konzentrationsverlust, Stimmungsschwankungen, Krankheitsanfälligkeit und Unfällen in Verbindung gebracht. Es gibt Anzeichen dafür, dass ein Schulbeginn später am Morgen den Erfolg, die Motivation und die Gesundheit der SchülerInnen entscheidend verbessert, ohne Einbußen im Bereich der sozialen und außerschulischen Aktivitäten hervorzurufen. Daher soll das zuständige Landesministerium entsprechende Modelle aktiv testen und unterstützen, um zu evaluieren, welchen Nutzen das Format mit sich bringt und ob ungenutzte Potentiale und weitergehendes Lernen dadurch gefördert werden. 47 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Islamunterricht ausbauen Antragsteller Göppingen B 15 Zur Weiterleitung an Landtagsfraktion, Landesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Islamunterricht ausbauen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Die Jusos Baden-Württemberg fordern die mittelfristige Einführung des islamischen Religionsunterrichtes an allen staatlichen Schulen in Baden-Württemberg. Schülerinnen und Schüler muslimischer Konfession sollen nicht mehr gezwungen sein, den Ethikunterricht zu besuchen. Dazu bedarf es eines Faches Islamische Religionslehre, das den Fächern Katholische und Evangelische Religionslehre gleichgestellt ist. Begründung: Erfolgt mündlich! 48 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Stärkere Förderung von Sprachkursen Antragsteller Mannheim B 16 Zur Weiterleitung an angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Stärkere Förderung von Sprachkursen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Das geförderte Angebot an Sprachkurse für Ausländer über dem europäischen Sprachniveau B1 muss weiter ausgebaut und gefördert werden. Dazu soll die Landesregierung BadenWürttemberg ihre Förderung erhöhen, um eine größere Anzahl an Kursen zu ermöglichen. Der Wegfall des Ministeriums für Integration darf keine negativen Auswirkungen auf das Angebot haben. Begründung: Eine einheitliche Sprache ist ein zentraler Bestandteil einer gelungenen Integration. Diese wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für Ausländer*innen bis zu dem europäischen Sprachlevel B1 unterstützt. Um jedoch ein gelingendes Leben miteinander zu ermöglichen, sollten Sprachkurse die auf das Ziel des Abschlusses eines Höheren Sprachniveaus ausgelegt sind, ebenfalls für Menschen mit geringem Einkommen und Migrationshintergrund ermöglicht werden. Zurzeit kann die Zulassung zu solch einem Kurs mit dem Ziel der Hinführung zum Niveau B2 sehr lange dauern oder privat bis zu 900€ kosten. Diese lange Wartezeit und/oder die Preise sind für viele Leute eine hohe Barriere, für ein weiteres zielgerichtetes Lernen der Deutschen Sprache. 49 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Einführung von Türkisch als dritte Fremdsprache Antragsteller Göppingen B 17 Zur Weiterleitung an Landtagsfraktion, Landesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Einführung von Türkisch als dritte Fremdsprache 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Jusos Baden-Württemberg fordern, Türkisch – neben Spanisch, Italienisch, Russisch, Portugiesisch, Chinesisch, Latein und Altgriechisch – als dritte Fremdsprache ab der achten Klasse an allgemeinbildenden Gymnasien anzubieten. Begründung: Erfolgt mündlich! 50 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Medienbildung an Schulen braucht eine gute IT-Wissensgrundlage Antragsteller Esslingen B 18 Zur Weiterleitung an SPD Landesparteitag, SPD Fraktion im Landtag von BadenW?rttemberg angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Medienbildung an Schulen braucht eine gute ITWissensgrundlage 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Medienbildung an Schulen braucht eine gute IT-Wissensgrundlage Die Jusos Baden-Württemberg fordern, die digitale Grundbildung noch stärker in den Schulen im Land zu verankern. Wir begrüßen, dass mit dem neuen Bildungsplan ab dem Schuljahr 2016/2017 die Medienbildung grundsätzlich als eine Leitperspektive verankert und in allen Schularten mit einem entsprechenden Basiskurs in Klasse fünf unterlegt werden wird. So sollen mindestens folgende Kompetenzen abgedeckt werden. Computerkompetenz: Bedienung eines Computers, Basiswissen über Computer, Standardanwendungen wie Word, Excel oder Power Point. Nutzung des Internets wie zum Beispiel für Recherchearbeiten. Rechnerarchitektur: Bestandteile der Hardware, grundlegende Funktionen und Basiskenntnisse zum Betriebssystem. Die Schülerinnen und Schüler sollen in Grundzügen lernen, wie ein PC überhaupt aufgebaut ist und wie ein solches System funktioniert. Netzwerktechnologie: Bestandteile und Funktionsweisen eines Kommunikationsnetzwerkes. Die Schülerinnen und Schüler sollen in Grundzügen lernen, wie Netzwerke aufgebaut sind und wie die globale Kommunikation im Internet funktioniert. Was ist eigentlich Informatik? In diesem Teil soll geklärt werden was unter dem Begriff und Umfeld Informatik überhaupt verstanden werden kann und welche Einflüsse die Informatik in der heutigen Welt hat. So sollen zum Beispiel unterschiedliche Bereiche mit Informatik-Einfluss (z.B. Wirtschaftsinformatik, Medieninformatik, Medizinische Informatik, Angewandte Informatik) vorgestellt werden. Hier wären auch Unternehmensausflüge oder ein Besuch in einem Rechenzentrum denkbar. Programmierung: Schülerinnen und Schülern sollen weitergehende Kenntnisse vermittelt werden, wie ein Computeralgorithmus funktioniert und woraus er aufgebaut ist. Hierbei kann auf unterschiedliche Programmiermethoden wie Prozeduale Programmierung oder Objektorientierte Programmierung eingegangen werden. Medienkkompetenz: Hier sollen die Schülerinnen und Schüler im Umgang mit sozialen Medien geschult werden. So muss auch auf die Konsequenzen und Auswirkungen der Social Media Nutzung eingegangen werden. Es soll eine Sensibilisierung der Nutzung stattfinden. Der geplante knappe Umfang von insgesamt 35 Kursstunden muss dementsprechend erweitert werden. 51 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 Begründung: Der Bildungsplan definiert als Kompetenzbereiche wichtige Aspekte digitaler Bildung wie den richtigen Umgang mit Browsern und Suchmaschinen, eine Sensibilisierung für Qualitätskriterien im Informationsangebot, das Kennenlernen einer digitalen Netiquette und den kritischen Umgang bei Fragen der Datensicherheit bzw. der Gefahr unreflektierter Mediennutzung[1]. Ohne die Vermittlung grundlegender Kenntnisse über den Aufbau und die Funktionsweise von Rechnern und Netzwerken bleiben diese Schwerpunkte aber Stückwerk. Es fehlt die Grundlage, um die Logik der digitalen Kommunikation zu verstehen und das eigene Handeln entsprechend einzuordnen. Bedauerlicherweise befasst sich der vorgesehene Kompetenzbereich „Grundlagen digitaler Medienarbeit“ hauptsächlich mit den zentralen Funktionen von weitverbreiteten Programmen wie Word oder PowerPoint. Abgesehen von der Tatsache, dass damit die Monopolstellung eines kommerziellen Anbieters gestärkt wird, greift das leider zu kurz. Eine Ergänzung des Bildungsplanes um oben genannte Punkte ist daher unbedingt notwendig, um künftigen Generationen wirklich das nötige Rüstzeug für die digitale Welt mitzugeben. Ohne das entsprechende Hintergrundwissen ist es kaum verwunderlich, dass Fragen der Datensicherheit oder Kontroversen wie der NSA-Skandal kaum die gesellschaftliche Wahrnehmung erfahren, die diesen Problemstellungen eigentlich zukommen müsste. Zusätzlich entscheiden immer noch nur wenige Schulabgänger für eine berufliche Ausbildung oder Studium in der Informatikbranche. In Zukunft wird der Bedarf an Informatikern weiter steigen, da Themen wie Industrie 4.0, Big Data, Automatisierung oder ander Innovationen den Markt treiben. Informatik hat einen Einfluss auf alle Branchen und für den großen Bedarf gibt es immernoch einen Mangel an Fachkräften. Durch eine frühzeitige Heranführung an das Thema, soll es Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden den Beruf eines Informatikers auch in seiner Vielseitigkeit besser einzuschätzen und sich dadurch für diese Berufswahl zu entscheiden. Auch Schülerinnen sollen verstärkt gefördert werden einen Beruf als Informatiker zu wählen. [1] Vgl.: Homepage Landesmedienzentrum BW: https://www.lmz-bw.de/bp2016/basiskursmedienbildung.html; https://www.lmz-bw.de/medienbildung/schule-unterricht/bildungsplan2016/bp2016leitperspektive-medienbildung.html (07.05.2016). 52 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 D Digtiales, Verkehr und Infrastruktur D1 Landesvorstand Sozial 4.0 - Unsere Zukunft: frei, gerecht und digital! 55 D2 Konstanz Überwachung des Alltags von Versicherten und Angestellten 67 D3 Esslingen Netzausbau im ländlichen Raum 68 D4 Karlsruhe-Stadt Moderner, fairer und zukunftsfähiger Fernverkehr 69 D5 Tübingen Den Trend gestalten: Autonome Waffensysteme in das Völkerrecht einhegen 71 D6 Konstanz Geschlechtergerechtes Internet – für inklusive virtuelle Räume ohne Gewalt 73 D7 Enzkreis Kostenloser ÖPNV 75 D8 Göppingen Einführung von Ruhezeiten in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn 76 D9 Calw Mit FSF die Probezeit verkürzen – Wiedereinführung der Fortbildungsseminare für Fahranfänger 77 D 10 Heilbronn Gleiche Preise für gleiche Tickets 79 D 11 Göppingen Ruhebereiche in InterCity-Zügen der Deutschen Bahn 80 D 12 Konstanz Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität 81 D 13 Karlsruhe-Stadt Fahrfähigkeitsprüfung ab 65 82 D 14 Esslingen Digitalisierung und Datennutzung 84 53 D 15 Stuttgart Den öffentlichen Nahverkehr nicht verhungern lassen! 54 85 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Sozial 4.0 - Unsere Zukunft: frei, gerecht und digital! Antragsteller Landesvorstand D1 Zur Weiterleitung an angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Sozial 4.0 - Unsere Zukunft: frei, gerecht und digital! 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Sozial 4.0 - Unsere Zukunft: frei, gerecht und digital! Unsere Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur befinden sich in einem globalen und tiefgreifenden Umbruch: Die digitale Revolution hat unser Leben in kürzester Zeit tiefgreifend verändert. Dabei gelingt es der Politik aktuell nicht, diesen rasanten Prozess zu steuern. Chancen und Risiken der zunehmenden Digitalisierung aller Lebensbereiche liegen dabei oft nah beieinander. Die Realität ist den nötigen, tiefgreifenden Reformprozessen voraus. Wir Jusos haben den Anspruch, die Digitalisierung politisch zu gestalten. Wir wollen Antworten darauf geben, wie unser Verständnis einer gerechten, freien und solidarischen Gesellschaft im digitalen Zeitalter aussieht. Dabei ist die Politik in der Pflicht, Regeln und Gesetze zu schaffen, damit durch das Internet nicht das Recht des/der Stärkeren Einzug erhält Es braucht eine neue Ordnung, die den Schutz von BürgerInnenrechten und der Freiheit jedes/jeder Einzelnen auch in Zeiten von großflächiger Datenerhebung gewährleistet. Der Wandel der Arbeitswelt geht mit konkreten Chancen und Risiken für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen einher und auch die Art und Weise unseres Wirtschaftens steht mit der Vernetzung und Industrie 4.0 vor tiefgreifenden Veränderungen. Es muss gelingen, die Menschen bei dieser Entwicklung nicht außen vor zu lassen und durch Bildung und Vorbereitung für die digitale Welt zu wappnen. Hierfür wollen wir Jusos unsere Antworten geben, mit denen wir diesen politischen Prozess gestalten können. Dabei wissen wir: Digitalpolitik ist Gesellschaftspolitik, ob bei BürgerInnenrechten, der Arbeit, Wirtschaft oder Bildung – verschiedenste Reformen müssen in Gang gesetzt werden, um ein Leben in Freiheit und Gerechtigkeit zu ermöglichen. BürgerInnenrechte und Demokratie 4.0 Für uns Jusos ist klar: Mit der Digitalisierung haben sich die Anforderungen an unsere grundlegenden Rechte und Freiheiten verändert. Wir Jusos stehen für eine vernetzte Gesellschaft, in der unveräußerliche Rechte die Teilhabe für alle Menschen gewährleisten werden müssen. Deshalb sprechen wir Jusos uns für einen uneinschränkbaren Rechtsanspruch auf Internetzugang aus. Jeder Mensch muss die Hoheit über seine eigenen Daten beibehalten und hat einen Anspruch auf Datensouveränität. Dabei ist unser Anspruch als Jusos, die Selbstbestimmtheit und Freiheit auch in Zeiten von Algorithmen zur NutzerInnenanalye und zielgerichteten Verhaltensvorhersage zu gewährleisten. Wir stehen für ein Internet, in dem Meinungsfreiheit und -pluralität genauso gewährleistet werden wie der Schutz vor Hass, Hetze 55 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 und Beleidigung und die konsequente Strafverfolgung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit oder Internetkriminalität. Mit der Digitalisierung entstehen neue Herausforderungen, für eine gerechte Teilhabe an der digitalen Wertschöpfung zu sorgen und gleichzeitig das Netz als neutralen Raum zu verstehen, in dem ein Kräftegleichgewicht zwischen den einzelnen AkteurInnen gewährleistet sein muss und kein Recht des Stärkeren vorherrschen darf. Zu einer gerechten Gesellschaft gehört für uns Jusos allerdings auch das Recht darauf, zwischen digitaler und analoger Welt zu wählen. Deshalb muss die Teilhabe an unserer Gesellschaft, am Arbeitsleben und der Kultur auch weiterhin den Menschen offen stehen, die an der digitalen Gesellschaft nicht teilhaben können oder wollen. Meine Daten gehören mir – Datensouveränität gewährleisten Für uns Jusos ist klar: Jeder Mensch hat das Recht über seine persönlichen Daten selbst zu bestimmen. Die Daten gehören nicht dem Unternehmen, das diese sammelt, sondern dem Verbraucher oder der Verbraucherin. Deswegen treten wir für das Recht jedes Verbrauchers und jeder Verbraucherin ein, auf Wunsch alle erhobenen personenbezogenen Daten in einem offenen, standardisierten Format bei einem Anbieter herunterzuladen und bei Bedarf vollständig löschen zu lassen. Damit wird nicht nur ein AnbieterInnenwechsel erleichtert, sondern auch die Privatsphäre gestärkt. Wir sprechen uns für eine gesetzliche Regelung aus, die gewährleistet, dass NutzerInnen über das Speichern, Verwenden, Verarbeiten sowie die Art und Weise des Umfangs leicht verständlich und vollständig informiert werden müssen. Daher fordern wir Jusos, dass alle NutzerInnen regelmäßig vom Unternehmen, das die Daten sammelt, einen Datenbrief, optional in Papierform, erhalten. Für uns ist klar: Die Kosten für einen Datenbrief dürfen nicht auf die NutzerInnen abgewälzt werden. Wir fordern außerdem, dass erhobene Daten mit Personenbezug einer strengen Zweckbindung unterliegen. Das bedeutet, dass ausschließlich Daten mit expliziter Zustimmung der NutzerInnen für den genannten Zweck genutzt werden dürfen. Sie dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden. Es dürfen keine Daten ohne Zustimmung erhoben werden. Jegliche personenbezogenen Daten, die ohne Zustimmung erhoben werden, müssen vernichtet werden und dürfen nicht genutzt werden. Um zu gewährleisten, dass Daten mit Personenbezug nicht dauerhaft verfügbar sind, fordern wir ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden. Personenbezogene Daten sollen sich automatisch nach drei Monaten löschen - außer der Nutzer wünscht es anders. Dieser Mechanismus soll jedoch, wie alle anderen Privatsphäreeinstellungen nicht erst vom Nutzer eingestellt, sondern schon als Grundeinstellung nach dem Privacy-by-Default-Prinzip bestehen. Das Privacy-by-Design-Prinzip soll für InternetdienstleisterInnen zur Pflicht werden. Das Sammeln und Auswerten von Daten nimmt für Unternehmen einen immer höheren wirtschaftlichen Wert ein. Die durch die NutzerInnengemeinschaft erzeugten Daten kommen in teils unverhältnismäßigem Ausmaß den Unternehmen zugute, während VerbraucherInnen und die Öffentlichkeit nicht ausreichend profitieren. Das Sammeln von Daten bringt auch für die Unternehmen eine große Verantwortung mit sich. Wir wollen deswegen Daten sammelnde Unternehmen dazu verpflichten, jährlich zu veröffentlichen, wie sie für den Schutz der Daten der VerbraucherInnen Sorge tragen. Für uns Jusos stellen personenunabhängige Daten allerdings ein Allgemeingut dar, ihre Nutzung darf der Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden. Deshalb sprechen wir Jusos uns für eine rechtlich bindende Verpflichtung aus, anonymisierte NutzerInnendaten nach einer angemessenen Zeit der Allgemeinheit für private wie wirtschaftliche Zwecke zur Verfügung zu stellen, ohne dass entsprechende Zugangsbarrieren einen Zugriff erschweren. Dieses Open Data-Prinzip soll für Unternehmen wie Behörden gleichermaßen gelten. Staatliche Aufgabe: Datenschutz statt Datenmissbrauch 56 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 Auch der Staat sammelt immer mehr Daten über seine BürgerInnen. Wir Jusos sind uns bewusst, dass dies zu einem gewissen Anteil auch gerechtfertigt ist, um bestmöglich das Zusammenleben zu regeln und Abläufe effizient gestalten zu können. Doch sind es insbesondere diese Daten, die den BürgerInnen gehören. Eine ökonomische Nutzung personenbezogener Daten durch den Staat lehnen wir daher ab. Insbesondere höchstpersönliche Daten sind für uns Jusos besonders schützenswert. Pauschale Einschränkungen und Eingriffe in die persönlichen Sphären dürfen deshalb niemals flächendeckend und pauschal erfolgen, sondern müssen Ausnahmen unter strengen Auflagen bleiben. Hierbei müssen insbesondere die Grundrechte wie die Unschuldsvermutung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt werden. Wir Jusos wissen: Mehr Überwachung führt nicht zu mehr Sicherheit. Deswegen lehnen wir Überwachung, außer im begründeten Verdachtsfall, ab. Staatlicher Überwachung stehen wir kritisch gegenüber. Deshalb lehnen wir die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung auch weiterhin ab und sprechen uns für eine Abschaffung der Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist von Verbindungsdaten aus. Niemals darf ein Nachrichtendienst oder Verfassungsschutz unbeschränkt auf die akkumulierten Daten zugreifen können. Außerdem fordern wir eine Aufwertung der Datenschutzbeauftragten in Land und Bund gegenüber öffentlichen Einrichtungen und den Sicherheitsbehörden, um Kontrolle zu üben und die Öffentlichkeit informiert zu halten. Insbesondere die Geheimdienste erhalten durch die Vielzahl an Daten nie gekannte Möglichkeiten. Die Politik muss sicherstellen, dass Geheimdienste im Sinne der BürgerInnen handeln und nicht gegen deren Interessen. Wie die Entwicklungen rund um den NSA-Skandal gezeigt haben, hat die parlamentarische Kontrolle von Geheimdiensten offenbar ihren Zweck verfehlt. Wir Jusos fordern deshalb eine stärkere Regulierung der Geheimdienste und Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle. Die parlamentarischen Kontrollgremien des Bundes und der Länder müssen deshalb mit mehr Personal- und Sachmitteln ausgestattet werden. Die Abgeordneten müssen mit mehr Kompetenzen ausgestattet werden, Verfahren und Akten eigenmächtig einsehen zu können. Um eine wirkungsvollere Kontrolle zu gewährleisten, sprechen wir uns darüber hinaus dafür aus, dass eine vollständige Offenlegung der Akten der In- und Auslandsgeheimdienste nach 30 Jahren erfolgen muss. Dies ermöglicht es der Gesellschaft und der Politik, nach angemessener Frist notwendige Schlüsse für die Ausgestaltung der Geheimdienstarbeit zu ziehen. Kooperationen und insbesondere Datenaustausch mit ausländischen Geheimdiensten lehnen wir ab, solange Eingriffe in die Grundrechte der BürgerInnen der Bundesrepublik Deutschland nicht ausgeschlossen werden können. Ebenso lehnen wir Übergriffe, sowohl digital wie analog, des eigenen Geheimdienstes in die Rechte von EinwohnerInnen andere Länder ab. Globale Digitalisierung – Das Netz endet nicht an der Grenze Das Internet endet nicht an Landesgrenzen. Damit entstehen neue Herausforderungen für die Politik, globale Lösungen für Fragen des Datenschutzes, den Schutz des Urheberrechts aber auch für die Vermeidung von Internetkriminalität und staatlich lancierten Cyberangriffen zu finden. Wir Jusos sprechen uns daher für eine umfassende bilaterale und multilaterale Verhandlungsagenda der Europäischen Union aus, die flächendeckende, verbindliche Datenschutzabkommen zum Ziel haben soll. Um transparente Kriterien für bi- oder multilateralen Datenaustausch zu definieren, soll ein offizieller Anforderungskatalog der Bundesrepublik definiert und durchgesetzt werden. Für uns ist dabei klar: Wenn grundlegende Standards in Bezug auf Datenschutz von höchstpersönlichen Daten von BürgerInnen vor Staaten und Unternehmen nicht gewährleistet sind, müssen auch Abkommen, beispielsweise im Bereich des freien Handels, auf den Prüfstand gestellt werden. Datenschutzabkommen dürfen dabei nicht aus ökonomischen oder außenpolitischen Erwägungen verhandelt werden. Auch 57 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 der Zugang zum Internet muss international für alle Menschen zugänglich sein. Um diese internationale Gleichberechtigung zu erreichen fordern wir daher, dass der Ausbau des Internets, sowie die Verteilung internetfähiger Geräte durch internationale Entwicklungsprojekte von Deutschland und der EU unterstützt bzw. gefördert werden. Langfristig muss eine internationale digitale Grundrechtscharta das Ziel sein, in der sich Staaten auf grundlegende Freiheiten, Datenschutz und Ablehnung von Zensur verständigen. Digitalisierung in Europa Auch auf europäischer Ebene gilt es, einheitliche Regeln für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu formulieren. Die Novellierung der europäischen DatenschutzGrundverordnung halten wir Jusos für einen längst überfälligen Schritt, um persönliche Daten von EU-BürgerInnen besser zu schützen und das massenhafte Sammeln dieser einzuschränken. Wir setzen uns jedoch für eine weitere Verschärfung dieser ein. Auch auf europäischer Ebene muss eine Datensouveränität für jedeN BürgerIn gewährleistet werden und ein umfassendes Auskunftsrecht für alle NutzerInnen bestehen. Deshalb soll auch auf europäischer Ebene die Einführung eines Datenbriefs geprüft werden. Die durch die EU verhandelten Datentransfers sensibler Daten, wie etwa Fluggastdaten zu Staaten der sogenannten „Five Eyes“, sehen wir kritisch, solange ein Eingriff in Grundrechte europäischer BürgerInnen durch Geheimdienste dieser Staaten nicht glaubwürdig ausgeschlossen werden können. Dabei ist für uns klar: Datenaustausch muss strengen Kriterien unterliegen und darf zu keiner anlasslosen Massenüberwachung führen. Das zwischen den USA und der EU verhandelte Abkommen „Privacy Shield“ halten wir aktuell für unzureichend. Erst wenn sichergestellt werden kann, dass das Datenschutzniveau in den USA unseren Mindestansprüchen genügt, kann ein derartiges Abkommen in Kraft treten. Für EU-BürgerInnen muss es einen effektiven Rechtsschutz für Beschwerden gegenüber Geheimdiensten und Unternehmen geben, die diese strengen Kriterien nicht einhalten. Demokratie online – direkter, transparenter, verständlicher Auch vor Ort sehen wir die Digitalisierung als große Chance, jedem Bürger und jeder Bürgerin den Zugang zu Informationen einfacher zu ermöglichen und mehr Transparenz für politische Entscheidungen zu erreichen. Außerdem bietet sie die Möglichkeit, mehr Menschen in den politischen Prozess miteinzubeziehen. Für uns ist dabei jedoch klar: Demokratische Standards müssen auch im digitalen Zeitalter eingehalten werden. Transparenz weiterentwickeln In der digitalen Gesellschaft hat der Staat eine besondere Aufgabe für den Zugang und die Verwendung von Daten. Daten des Staates sind Allgemeingut und müssen öffentlich zugänglich sein. Aus dem Grund fordern wir, dass Daten, die im Interesse der Allgemeinheit sind, als Rohdaten ohne jedwede Einschränkung zur freien Nutzung, Weiterverwendung und verbreitung nach dem Open Data-Prinzip frei und kostenlos zugänglich gemacht werden. Dienststellen des Bundes und des Landes sollen zur Herausgabe der Rohdaten und Aufbereitung der Daten verpflichtet werden. Um den BürgerInnen darüber hinaus größtmögliche Transparenz zu ermöglichen, fordern wir die Schaffung eines neuen Transparenzgesetzes, das nach dem Vorbild von Hamburg sämtliche Verwaltungsunterlagen, sofern rechtlich möglich, online kostenlos zur Verfügung stellen. Die Informationsgesetze der Länder, insbesondere Baden-Württembergs, müssen so vorangetrieben werden, dass die Bürger zeitnah, vollständig und kostenlos von ihren Behörden Auskunft zu ihren Anliegen erhalten. Digitale Demokratie Einfacher als bisher kann vielen Menschen ein Zugang zu politischen Entscheidungsprozessen ermöglicht werden. Öffentliche Beteiligung, beispielsweise bei der Erstellung des Landes- oder 58 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 277 278 279 280 281 282 Bundeshaushalts, oder im Rahmen großer Infrastrukturprojekte, begrüßen wir. Vorschläge von BürgerInnen sollen über einen Beteiligungshaushalt aufgenommen und geprüft werden. Darüber hinaus müssen Möglichkeiten geschaffen werden, online Anregungen und Vorschläge einzureichen oder Missstände zu melden. Außerdem soll geprüft werden, inwiefern digitale Anträge gestellt werden können. Bei all diesen Möglichkeiten muss jedoch klar sein, dass digitale BürgerInnenbeteiligung erst gelernt werden muss und demokratische Prinzipien eingehalten werden müssen. Digitale Verwaltung Der digitale Wandel bietet auch die Chance, verkrustete Verwaltungsstrukturen aufzubrechen und Politik bis in die Kommunalebene transparenter, schneller und besser zugänglich zu machen. Die Aufstockung digitaler Angebote, digitale Kommunikation mit Behörden oder der digitale Amtsbesuch sind Maßnahmen, die insbesondere auch im ländlichen Raum dabei helfen können, demokratische Partizipation und die Interaktion mit staatlichen Institutionen zu vereinfachen und müssen deswegen weiter ausgebaut und gefördert werden. Wir fordern die Bundes- und Landesregierungen dazu auf, einen Fahrplan für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen bis 2020 aufzustellen. Arbeit im Wandel Die digitale Revolution ändert unsere Art zu arbeiten grundlegend. Arbeit ist zunehmend “entgrenzt”, sowohl in zeitlicher als auch in räumlicher Hinsicht. Arbeit wird zunehmend mobil und spielt sich infolge einer globalisierten und vernetzten Welt zeitgleich in verschiedenen Zeitzonen ab. Arbeitszeit und Freizeit verschwimmen zunehmend, mit zusätzlichen Chancen, aber vor allem Belastungen für ArbeitnehmerInnen. Als Sozialdemokraten haben wir immer für eine Emanzipation von ArbeitnehmerInnen gekämpft. Wir schützen ArbeitnehmerInnen vor Ausbeutung und schlechten Arbeitsbedingungen und machen uns für ihre Mitbestimmung stark. Um den Schutz der ArbeitnehmerInnen auch bei zunehmend digitaler Arbeit zu gewährleisten, bedarf es daher umfassender Reformen des Arbeitsrechts. Für uns als Jusos ist dabei klar, dass solche Reformen nur gemeinsam mit den SozialpartnerInnen erfolgen können. Jederzeit Arbeit? Die Arbeitszeit wird immer flexibler, dies stellt die Politik vor neue Herausforderungen. Insbesondere die verschwimmende Grenze zwischen Freizeit und Arbeitszeit führt zu neuen Belastungen für die ArbeitnehmerInnen. Um zu gewährleisten, dass einE ArbeitnehmerIn nicht permanent für den/die ArbeitgeberIn verfügbar ist, fordern wir Jusos daher ein Recht auf Nichterreichbarkeit, das bei seiner in Anspruchnahme zu keinerlei Nachteilen für den Arbeitnehmer führen darf. Die permanente Erreichbarkeit führt auch zu Reformbedarf bei den bisherigen Regelungen im Arbeitszeitgesetz. Die Möglichkeit, beispielsweise abends noch eine Mail zu beantworten, kann Probleme bei den im Arbeitszeitgesetz geregelten Ruhezeiten darstellen. Aus dem Grund fordern wir Jusos eine Reform der Ruhezeiten, die insbesondere kurzzeitige Unterbrechungen der Ruhezeit sowie deren Begrenzung regelt. Dabei muss sichergestellt sein, dass die neuen Regelungen ausschließlich ArbeitnehmerInnen vor weiterer Entgrenzung schützen. Das Ergebnis dürfen keine Regeln sein, die es in erster Linie ArbeitgeberInnen erleichtern MitarbeiterInnen auf Abruf einzusetzen. Auch kann durch zunehmende Automatisierung ein Problem dadurch entstehen, dass Geräte und technische Neuerungen Pausen oft nicht vorsehen. Als wichtiger Bestandteil des ArbeitnehmerInnenschutzes muss sichergestellt werden, dass Ruhepausen auch in Zukunft eingehalten werden. Darüber hinaus führt die Entgrenzung von Arbeitszeit auch dazu, dass bestehende Tarifverträge hinsichtlich der Zeiterfassung, des Zeitausgleichs und der finanziellen Vergütung von Mehrarbeit angepasst werden müssen. Arbeit überall? 59 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 Die Digitalisierung führt nicht nur zu einer Entgrenzung von Arbeitszeit, sondern auch zur Entgrenzung des Arbeitsortes. Mobile Endgeräte führen dazu, dass viele Tätigkeiten von beinahe jedem Ort durchgeführt werden können. Ortsunabhängiges und mobiles Arbeiten schafft einerseits die Möglichkeit, home office zu betreiben und damit zum Beispiel die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Andererseits führt die räumliche Entgrenzung auch zu neuen Fragen, zum Beispiel für das Unfallversicherungsrecht. Der Unfallschutz stellt eine der zentralen Säulen der sozialen Sicherungssysteme dar und muss deswegen auch für mobile Arbeit für jedeN ArbeitnehmerIn vollumfassend gewährleistet sein. Die Allgegenwärtigkeit von mobilen Endgeräten führt ebenso dazu, dass ArbeitnehmerInnen sowohl privat als auch dienstlich auf ein solches angewiesen sind. Viele ArbeitnehmerInnen wollen jedoch nur ein einziges Gerät sowohl für den privaten als auch dienstlichen Gebrauch verwenden, sodass der/die ArbeitnehmerIn entweder sein/ihr mobiles Gerät dem/der ArbeitgeberIn im Sinne des “bring your own device” zur Verfügung stellt, oder er ein Gerät des/der ArbeitgeberIn auch für private Zwecke nutzen kann. Um den Datenschutz sicherzustellen fordern wir Jusos daher die Schaffung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes, um zu gewährleisten, dass diese nicht zur Überwachung des/der ArbeitnehmerIn missbraucht werden. Darüber hinaus müssen die Tarifparteien in Tarifverträgen künftig Vereinbarungen über den Einsatz und die eventuelle Vergütung von „BYOD“ regeln. Flexible Arbeit – Chancen nutzen, Risiken verhindern Verschiedene Menschen bevorzugen verschiedene Arbeitszeitmodelle, insbesondere abhängig von den jeweiligen Lebensabschnitten, in denen sie sich befinden. Teilzeitarbeit, job sharing, home office und mobile Arbeit bieten den ArbeitnehmerInnen, die flexibel arbeiten möchten, neue Chancen, die insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern können. Deswegen wollen wir Jusos flexible Arbeitszeitmodelle im Sinne der ArbeitnehmerInnen weiter fördern und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats für die konkrete Ausgestaltung von Arbeitszeitmodellen erweitern, um zu verhindern, dass die Flexibilisierung zulasten der ArbeitnehmerInnen ausgestaltet werden. Außerdem sprechen wir uns für ein gesetzlich verankertes Recht auf „Home Office“ aus, wenn betriebliche Interessen dem nicht entgegenstehen. Flexible Arbeitszeitmodelle führen jedoch auch zu einer immer schwierigeren Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und selbstständiger Dienstleistung. Der klassische ArbeitnehmerInbegriff ist insbesondere durch die Möglichkeit, Ort, Zeit und Art und Weise der Arbeit beim flexiblen Arbeitsmodell weitestgehend selbst zu gestalten, überholt. Aus dem Grund fordern wir Jusos die Weiterentwicklung der Kriterien zur Abgrenzung von Scheinselbstständigkeit, um eine rechtssichere Abgrenzung in Zukunft zu ermöglichen. Gerade auch Crowdworking sehen wir als neue Form der Dienstleistung, die neues Missbrauchspotenzial birgt. Aus dem Grund muss Crowdworking begrenzt werden und es muss rechtlich sichergestellt werden, dass CrowdworkerInnenn denselben Schutz wie ArbeitnehmerInnen genießen. Digitalisierung braucht Weiterbildung In der “Smart Factory” der Zukunft wird auch weiterhin der Mensch das zentrale Element des Produktionsprozesses sein, dessen Arbeit durch Roboter ergänzt und unterstützt wird. Dies wird die ArbeitnehmerInnen vor körperlicher Überanstrengung schützen, wir begrüßen daher digitale Assistenzsysteme in der Fertigung. Durch verkürzte Produktzyklen wird der Schulungsbedarf jedoch langfristig steigen. Digitale Anlernsysteme können hier ebenfalls unterstützend wirken. Gerade ältere ArbeitnehmerInnen können hiervon profitieren. Klar muss allerdings auch sein, dass insbesondere die ältere Generation meist keine vergleichbar hohe Affinität zu digitalen Endgeräten wie unsere Generation hat. Daher muss die regelmäßige Weiterbildung im digitalen Bereich gewährleistet werden. Hier sehen wir, neben der Erwachsenenbildung im Rahmen der Arbeitsversicherung, die Sozialpartner in Verantwortung - Regelungen in Tarifverträgen begrüßen wir ausdrücklich. Digitalisierung braucht Mitbestimmung Für uns Jusos ist klar: Auch in Zukunft setzen wir auf starke Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte von Betriebs- und Personalräten, insbesondere bei der fortschreitenden 60 344 345 346 347 348 349 350 351 352 353 354 355 356 357 358 359 360 361 362 363 364 365 366 367 368 369 370 371 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 385 386 387 388 389 390 391 392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 402 403 404 Digitalisierung der Betriebe und Behörden. Deswegen müssen die Kompetenzen der Betriebsund Personalräte an den technischen Fortschritt angepasst und weiterentwickelt werden. Die Digitalisierung und Globalisierung führen dazu, dass sich die Organisationsstrukturen von Unternehmen stark wandeln. Dynamischere, kurzfristige und unternehmensübergreifende Organisationseinheiten sowie dezentrale Entscheidungsstrukturen stellen den klassischen Betriebsbegriff vor Herausforderungen. Der Betrieb stellt nicht mehr zwingend die Grundeinheit der Unternehmensorganisation dar. Zudem wird die Stammbelegschaft oftmals durch den Einsatz von LeiharbeitnehmerInnen, CrowdworkerInnen oder durch den Missbrauch von Werkverträgen ersetzt. Um die Mitbestimmung auch im Unternehmen der Zukunft zu ermöglichen und auszubauen, brauchen wir daher einen neuen Betriebsbegriff. Für uns als Jusos ist dabei klar, dass dieser auch neue Formen der Beschäftigung erfassen muss und deren Mitbestimmung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ermöglichen und stärken muss. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats wollen wir auch bei der Einführung von neuen Technologien stärken, da sich diese Veränderungen gravierend auf die Arbeit jedes/jeder einzelnen auswirken kann. Deswegen müssen die bisherigen Mitbestimmungsrechte angepasst werden. Die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen wie Hardware oder Software fällt unter das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Um zu gewährleisten, dass der weite Anwendungsbereich dieses Rechtes nicht durch eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aufgegeben wird, soll dieser gesetzlich geregelt werden. Arbeitszeitverkürzung als Aufgabe der Sozialpartnerschaft Letztlich kann die Digitalisierung auch allgemein dazu führen, dass immer mehr Tätigkeiten durch Roboter oder Maschinen ausgeführt werden und es zu einem geringeren Bedarf an Arbeitskräften kommt. Um allen die gerechte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen ist eine kollektive Arbeitszeitverkürzung ein möglicher Weg. Hierbei ist uns Jusos jedoch klar: Eine Arbeitszeitverkürzung kann nur über die Sozialpartner erfolgen. Diesen muss es obliegen, eine Verkürzung der Arbeitszeit über Tarifverträge zu regeln. Die zusätzliche Freizeit können die ArbeitnehmerInnen zu Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten, beispielsweise im Rahmen der Arbeitsversicherung, nutzen. Wirtschaft 4.0 Nach der Einführung mechanischer Produktionsanlagen Ende des 18. Jahrhunderts, der Massenproduktion durch elektrische Energie Ende des 19. Jahrhunderts und der Automatisierungswelle seit den 1970er Jahren steht mit der Digitalisierung die nächste große industrielle Revolution bevor. Maschinen und Systeme, die in „Smart Factories“ miteinander kommunizieren, Datenaustausch in Echtzeit und sogar software-getriebene Entscheidungen und Vernetzung zwischen Produktion, ZuliefererInnen, Logistik und AbnehmerInnen führen zu einer grundlegenden Änderung unserer Wirtschaftsstruktur. Wir Jusos sehen in der Industrie 4.0 vor allem eine Chance für Deutschland und BadenWürttemberg. Als starker und innovativer Produktionsstandort hat Deutschland das Potential, sich an die Spitze der digitalen Revolution zu stellen, nachdem es diese Spitzenposition im Bereich der IT, Telekomunikation und Softwarebranchen verpasst hat. Nur wenn es der Industrie gelingt, durch vernetzte Produktion Ressourcen zu schonen und Produktivitätsgewinne zu realisieren, bleibt sie wettbewerbsfähig in Bezug auf die wachsenden Konkurrenzstandorte in aller Welt. Wir Jusos wollen den Trend der Digitalisierung stärken und setzen uns dafür ein, dass die Vorteile in erster Linie dem Gemeinwohl zu Gute kommen. Digitalisierung verstehen - Vernetzung fördern Um den Strukturwandel durch Industrie 4.0 in der Produktion, bei den Beschäftigten oder bei ganzen Wertschöpfungsketten besser zu verstehen, muss mehr Geld in die Forschung an Industrie 4.0 investiert werden. Wir Jusos fordern, dass der Bund und die Länder mehr Mittel als bisher für diesen Zweck bereitstellen. Eine bundesweite Strategie für Innovationsmanagement soll vom Wirtschaftsministerium vorgelegt werden. Fördergelder gehören gerecht verteilt - es darf keine Gewinner- und Verliererregionen in diesem Prozess geben. 61 405 406 407 408 409 410 411 412 413 414 415 416 417 418 419 420 421 422 423 424 425 426 427 428 429 430 431 432 433 434 435 436 437 438 439 440 441 442 443 444 445 446 447 448 449 450 451 452 453 454 455 456 457 458 459 460 461 462 463 464 465 Wir wissen, dass die Entscheidung zu Industrie 4.0 in erster Linie von den Unternehmen selbst kommen muss, dennoch sehen wir die Politik in der Pflicht, diese Entwicklung zu fördern. Eine Vernetzung zwischen den Unternehmen sowie Industrie- und Forschungscluster und Wissenstransfer können dabei gute Instrumente darstellen. Gleichzeitig muss die Politik die Eintrittsbarrieren insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen reduzieren und den Zugang zu Know How und Kapital sicherstellen, um auch diesen die Chance zu geben, an der Digitalisierung teilzuhaben. Auch die Industrie muss sich Entwicklungen stellen, denn mit der digitalen Gesellschaft steht sie einem völlig neuen Anforderungsprofil gegenüber. Wir sprechen uns daher dafür aus, gezielt ITStart Ups zu einer eigenständigen Entwicklung zu fördern, um Know How im eigenen Land zu unterstützen, auszubauen und zu halten. Dafür wollen wir auch die Universitäten und Hochschulen weiter stärken und zu diesem Zweck besser ausstatten. Bildung und Weiterbildung als Schlüssel Wir sind uns bewusst, dass Industrie 4.0 nur mit qualifizierten Fachkräften gelingen kann. Deshalb sprechen wir uns dafür aus, die Investitionen in Aus- und Weiterbildungen zu erhöhen und insbesondere ältere FacharbeiterInnen gezielt für die neuen Herausforderungen vorzubereiten. Infrastruktur als Kern der Digitalisierung Nur wenn es gelingt, unsere Infrastruktur beständig an die neuen Herausforderungen anzupassen, können wir den Wirtschaftsstandort Deutschland zukunftsfähig halten. BürgerInnen und Unternehmen sind auf einen schnellen und umfassenden Internetausbau angewiesen. Deswegen fordern wir Jusos, dass ein flächendeckender Breitbandausbau, insbesondere in ländlichen Gebieten, vorangetrieben wird. Auch weniger profitable Gegenden dürfen nicht hintenangestellt werden, eine Abdeckung mit gutem Internet muss für jeden Menschen gewährleistet werden. Um dabei in Zeiten zügiger Innovationen schnell reagieren zu können, sprechen wir Jusos uns darüber hinaus für eine flächendeckende Verlegung von Leerrohren im Rahmen des Breitbandausbaus aus. Öffentliches, kostenloses und barrierefreies W-Lan, auch über Förderung von Freifunk, gehört für uns Jusos zu einem modernen und digitalen Deutschland dazu. Wir begrüßen deswegen die Abschaffung der Störerhaftung, die einen zeitnahen und flächendeckenden Ausbau ermöglicht. Öffentliches und barrierefreies W-Lan ist für uns als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge Aufgabe der Kommunen und soll daher ohne Mehrkosten für die BürgerInnen realisiert werden, eine entsprechende Förderung durch Bund und Länder muss hierfür zeitnah geprüft werden. Handwerk und Dienstleistung 4.0 Zunehmend geraten auch das Handwerk und der Dienstleistungssektor unter den Druck der Digitalisierung. Diese müssen in erster Linie dadurch unterstützt werden, dass die duale Ausbildung auf die Aufgaben im digitalisierten Beruf vorbereitet. Dafür muss eine Modernisierung der dualen Ausbildungsberufe, aber auch der Schulinfrastruktur erfolgen. LehrerInnen an beruflichen Schulen müssen gezielt für Informations- und Kommunikationstechnologie sensibilisiert werden und dazu befähigt werden diese zu unterrichten. Über die Erstausbildung hinaus muss auch die Fortbildung hin zum HandwerkerInnen oder DienstleisterInnen 4.0 öffentlich gefördert werden. Niemand darf aus Mangel an Weiterbildungsangeboten in seinem oder ihrem Berufsfeld technologisch abgehängt werden. Share Economy als Chance Wir Jusos sehen in der Share Economy ein Wiederauferstehen eines alten Prinzips: das solidarische Teilen von Gegenständen, deren Besitz ohne Nutzung keinen Mehrwert für die Gesellschaft bringt. Die verbesserten Chancen, durch die Vernetzung im Internet die Ideen des kollaborativen Konsums voranzutreiben, wollen wir nutzen. Oft scheitern diese Plattformen aber 62 466 467 468 469 470 471 472 473 474 475 476 477 478 479 480 481 482 483 484 485 486 487 488 489 490 491 492 493 494 495 496 497 498 499 500 501 502 503 504 505 506 507 508 509 510 511 512 513 514 515 516 517 518 519 520 521 522 523 524 525 526 an ungeklärten Haftungsfragen und mangelndem Verbraucherschutz. Wir Jusos sprechen uns daher dafür aus, zeitnah Regelungen zu formulieren, die Rechtssicherheit für Anbieter und Konsumenten der Plattformen bieten. Dabei muss der Fokus auf vollständiger Transparenz liegen, andernfalls kann nicht gewährleistet werden, dass das Bereitstellen von Gebrauchsgegenständen, Autos oder Wohnungen nicht zum Nachteil aller Beteiligten gereicht. Share Economy-Geschäftsmodelle, die darauf aufbauen, den ArbeitnehmerInnen- oder Versicherungsschutz auszuhebeln, um sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, wie beispielsweise die Fahrdienstleister Uber oder Wundercar, lehnen wir ab. Gleichwohl müssen Anreize geschaffen werden, Unternehmen zu digitalisieren, um den NutzerInnen Vorteile zu gewähren. Smart Grid - Energiepolitische Zukunft gestalten Auch die Energiewende kann von der Digitalisierung nicht ausgenommen werden. Wir Jusos sprechen uns für eine Stärkung von intelligenten Stromnetzen, den sogenannten „Smart Grid“, aus, gleichwohl erkennen wir, dass damit auch Risiken und Nachteile für VerbraucherInnen einhergehen können. Privatsphäre schützen Durch intelligente Messsysteme können teils sehr detaillierte Rückschlüsse über das Verhalten der KonsumentInnen gezogen werden. Gleichwohl sind sie Voraussetzung für einen wirkungsvollen Ausbau von Smart Grid. Die Nutzung der Daten darf daher nur unter strengen Auflagen und anonymisiert erfolgen. Außerdem muss geprüft werden, ob ausschließlich gebündelte Datensätze mehrerer VerbraucherInnen übertragen werden können, in denen Daten von mehreren Haushalten über eine kurze Zeitspanne oder Daten eines einzelnen Haushalts über eine größere Zeitspanne zusammengefasst werden. Forschung als Investition Wir begrüßen die verschiedenen Initiativen des Landes, wie beispielsweise das Förderprogramm „Smart Grids-Forschung – digital vernetzt”, um in die weitere Erforschung der Potenziale und konkreten Umsetzungsmöglichkeiten des Smart Grids zu investieren. Besonders in sicherheitssensiblen Bereichen ist eine genaue technische Kenntnis von großer Bedeutung, um die Gefahr von Systemausfällen zu minimieren. Wir Jusos unterstützen die Idee des Smart Grid. Gleichwohl muss ausführlich geprüft werden, ob eine Einführung intelligenter Messsysteme in Deutschland mit einem verhältnismäßigen Mehrwert verbunden ist. Erst wenn dieser Mehrwert sichergestellt ist und der Datenschutz flächendeckend gewährleistet werden kann, halten wir die Ausbreitung intelligenter Messsysteme für sinnvoll. Bisherige Regelungen verpflichten Haushalte erst ab einem Jahresverbrauch von mehr als 6000 kWh zu einem Einbau intelligenter Messsysteme. Nach Planungen der Bundesregierung soll der Ausbau dieser aber weiter vorangetrieben werden. Wenn ein Nutzen des Ausbaus der Systeme erkennbar ist, begrüßen wir zwar deren Verbreitung, für uns ist aber klar, dass die finanzielle Belastung dabei nicht einseitig bei MieterInnen landen darf. Selbst wenn sich ein Einbau rechnet, müssen private VerbraucherInnen ein Widerspruchsrecht, auch beim sogenannten “optionalen Einbau”, haben. Smart Cities fördern Die digitale Revolution wird auch die Städte der Zukunft nachhaltig prägen. Seien es Verkehrsdaten oder an statistische Daten angepasste Polizeistrategien; die Smart City ist längst keine Utopie mehr. Wir Jusos sehen viele dieser Entwicklungen als sehr positiv an. Die Smart City ist eine Vision, deren Umsetzung auch finanziell deutlich stärker gefördert werden muss. Wir wollen den Wandel der Städte konstruktiv begleiten; ein besonderes Augenmerk soll dabei jedoch auch auf der Privatsphäre der BürgerInnen liegen. Da die Smart City Dreh- und Angelpunkt der Digitalisierung sein wird, fordern wir die verstärkte Unterstützung von Modellstädten durch den Bund. Im Flächenland Baden-Württemberg dürfen jedoch auch ländliche Regionen nicht außen vor bleiben. Der Fortschritt muss im ganzen Land ankommen! Ziel ist es, durch intelligente Abläufe Ressourcen und Kosten einzusparen. Die frei werdenden Mittel sollen dem Allgemeinwohl zu Gute kommen. Im Sinne der nachhaltigen Entwicklung 63 527 528 529 530 531 532 533 534 535 536 537 538 539 540 541 542 543 544 545 546 547 548 549 550 551 552 553 554 555 556 557 558 559 560 561 562 563 564 565 566 567 568 569 570 571 572 573 574 575 576 577 578 579 580 581 582 583 584 585 586 587 wollen wir dabei insbesondere die Gebühren des ÖPNV weiter absenken und langfristig abschaffen sowie dessen Ausbau stärker fördern. Neue Regeln braucht das Netz Viele Bestimmungen und Gesetze, die unser Zusammenleben, unser Handeln und unsere Art und Wirtschaftens bislang geregelt haben, können die mit der Digitalisierung einhergehenden neuen Anforderungen nicht mehr erfüllen. Wir Jusos erkennen, dass es neuer Regeln bedarf, um auch in Zeiten der Digitalisierung unser Zusammenleben gerecht zu gestalten Netzneutralität bewahren Einige Telekommunikationsunternehmen versuchen durch die schrittweise Abschaffung der Netzneutralität ihre Profite zu erweitern. Damit brechen sie mit einem der Grundprinzipien des Internets - auf Kosten der EndnutzerInnen. Die Netzneutralität stellt sicher, dass jedes Datenpaket gleich behandelt und somit gleich schnell weitergeleitet wird. Die Abschaffung der Netzneutralität würde nicht nur zu einer Steigerung der Preise für die EndnutzerInnen führen, sondern auch großen Unternehmen einen massiven Wettbewerbsvorteil verschaffen. Deshalb halten wir auch in Zukunft am Prinzip der Netzneutralität fest und wollen diese national wie europäisch gesetzlich verankern. Urheberrecht Unser heutiges Urheberrecht ist nicht mehr zeitgemäß für das 21. Jahrhundert und muss weiterentwickelt werden. Forderungen nach der Abschaffung des Urheberrechts stellen wir uns als Jusos dabei entschieden entgegen. Die Forderung nach der Abschaffung löst keine Probleme und gefährdet vielmehr den notwendigen Schutz von geistigem Eigentum. Ein neues Urheberrecht muss vielmehr das “Recht auf Remix”, also das Recht auf Weiterentwicklung von fremdem geistigem Eigentum als grundlegende Voraussetzung für Kunst und Meinungsfreiheit gesetzlich verankern und zugleich den Schutz geistigen Eigentums berücksichtigen. Darüber hinaus halten wir Creative-Commons-Lizenzen, durch die NutzerInnen sofort erkennen können, unter welchen Bedingungen sie geistiges Material nutzen oder weiterverändern können, für eine sinnvolle Weiterentwicklung des Urheberrechts und setzen uns als Jusos deswegen für eine weitere Stärkung des Systems der CC-Lizenzen ein. Das Urheberrecht ist jedoch nur so stark, wie es bekannt ist. Daher fordern wir eine Aufklärungskampagne des Justizministeriums und die Verknüpfung des Urheberrechts in der schulischen Bildung. Verantwortungsbewusstes Surfen muss erklärt werden! Verhinderung von Monopolisierung Durch die Digitalisierung entstehen neue Formen von Monopolen und Oligopolen, für die es einer politischen Antwort bedarf. Wir Jusos sprechen uns dafür aus, in Zeiten datenintensiver großer Unternehmen die europäischen und deutschen Kartellbehörden zu stärken. Immer höhere Markteintrittsbarrieren für neue MarktteilnehmerInnen verhindern, dass Unternehmen wie Microsoft, Google, Facebook, Amazon oder Alibaba sich einem ernstzunehmenden Wettbewerb aussetzen müssen. Es muss möglich sein, notfalls durch Zerschlagung einzelner Unternehmen zu verhindern, dass VerbraucherInnen keine Ausweichmöglichkeiten für die Nutzung bestimmter Produkte mehr haben. Das Sammeln von Daten in sozialen Netzwerken und die Platzierung eigener Produkte auf anderer Ebene mit den akkumulierten Daten ist Wettbewerbsverzerrung im äußersten Maße und muss verboten werden. Mit der Einführung des Open Data-Prinzips kann der Entwicklung einer Daten-Monopolbildung entgegnet werden können. Durch eine internationale Vernetzung zwischen unterschiedlichen Kartellbehörden muss gewährleistet werden, dass auch solche Konzerne an Monopolbildungen gehindert werden, die durch undurchsichtige Strukturen und Niederlassungsstrategien nationale Regelungen umgehen wollen. Gerade datenintensive, digitale Unternehmen sind hierfür anfälliger als ProduzentInnen herkömmlicher Güter. Ausschluss individualisierter Preispolitik 64 588 589 590 591 592 593 594 595 596 597 598 599 600 601 602 603 604 605 606 607 608 609 610 611 612 613 614 615 616 617 618 619 620 621 622 623 624 625 626 627 628 629 630 631 632 633 634 635 636 637 638 639 640 641 642 643 644 645 646 647 648 Mit der Digitalisierung haben sich völlig neue Möglichkeiten zur Preisdifferenzierung ergeben. Durch die Analyse von Surfverhalten und Nutzungsdaten versuchen Online-ShopBetreiberInnen die individuelle Zahlungsbereitschaft eines jeden Kunden oder jeder Kundin möglichst genau kalkulieren zu können und bieten den potenziellen KundInnen dementsprechend individualisierte Preise an. Während diese Idee unter der Prämisse „Arme zahlen weniger, Reiche mehr“ zunächst nach einem sehr gerechten Modell klingt, stellt sich jedoch das Gegenteil heraus: Die Kriterien, nach denen die Einteilung erfolgt, sind häufig auch Wohnort oder vorheriges Konsumverhalten. Wir sind als Jusos der Überzeugung, dass der Preis, der für ein Produkt gezahlt wird, nicht davon abhängen darf, in welchem Stadtviertel ein Mensch wohnt oder zu welcher Tageszeit er ein Produkt bestellt. Wir sprechen uns daher ausdrücklich gegen jegliche Form der Preisdiskriminierung aus und fordern, einen Ausschluss individualisierter Preispolitik gesetzlich zu verankern. Ein Missbrauch von Tracking mit dem Ziel der individualisierten Preispolitik muss ausgeschlossen werden. Starker VerbraucherInnenschutz Datenschutzbelange der VerbraucherInnen haben infolge der stark wachsenden Nutzung digitaler Dienste einen besonderen Stellenwert erlangt. Mangelnde Befugnisse der Datenschutzbehörden bei der Sperrung, Löschung oder Vernichtung von Daten und die quantitativ wie qualitativ hinter dem Anstieg an Datenerhebungen und -verarbeitungen zurückfallende Fortentwicklung der Rechtsprechung machen deutlich, dass wir eine Novellierung der Klagebefugnis in Bezug auf Regelungen des VerbraucherInnendatenschutzes brauchen. Deshalb fordern wir die Erweiterung der Unterlassungsklage bei VerbraucherInnenrechts- und anderen Verstößen auf datenschutzrechtliche Normen, um VerbraucherInnenverbänden ein Instrument an die Hand zu geben, VerbraucherInnen vor der unzulässigen Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung ihrer personenbezogenen Daten durch Unternehmen zu schützen. Schutz von Unternehmen vor Cyberkriminalität Beim Thema des Umgangs mit Daten ist es uns aber nicht nur ein Anliegen, die individuellen Daten besser zu schützen, auch Daten von Unternehmen sind ständigen Angriffen ausgesetzt. Allein in den beiden Jahren 2013 und 2014 entstand deutschen Unternehmen dabei ein Schaden von über 54 Milliarden Euro durch Cyberangriffe, sei es aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität oder durch gezielte Angriffe von ausländischen Geheimdiensten. Wenn wir aber eine größere digitale Vernetzung in unseren Betrieben herstellen wollen, etwa durch das Zukunftsprojekt Industrie 4.0, werden in Zukunft noch mehr sensible Daten anfallen, die wir besser schützen müssen. Die Schaffung eines Nationalen Cyber-Abwehrzentrum war dabei ein erster wichtiger Schritt, dieses muss aber dringend zu einer eigenständigen Behörde entwickelt werden und deutlich mehr Ressourcen erhalten. Auch Meldepflichten bei Cyberangriffen müssen dringend ausgebaut werden, wir fordern, dass jedes Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern bei Cyberangriffen zur anonymen Meldung an das Bundesamt für Information und Sicherheit verpflichtet wird. Langfristig wollen wir die Herausforderungen aber gemeinsam mit unseren europäischen Partnern angehen und die Kompetenzen in eine Agentur der EU verlagern. Zur effizienten Aufklärung von Cyber-Kriminalität müssen darüber hinaus Schwerpunktsstaatsanwaltschaften eingerichtet werden. Digitale Bildung Ein erfolgreicher Übergang der Gesellschaft ins digitale Zeitalter kann nur gelingen, wenn den Menschen durch Bildung der Umgang mit digitalen Angeboten vermittelt wird. Dafür bedarf es umfassender Investitionen in den Bildungs- und Weiterbildungssektor. Unser Ziel als Jusos ist es, dass junge Menschen lernen, die digitale Welt der Zukunft mitzugestalten und nicht nur als KonsumentInnen wahrzunehmen. Digitale Bildung muss fest in der Schule verankert werden. Aus dem Grund fordern wir daher Informatik als Pflichtfach an Schulen, um ein grundlegendes Verständnis für Digitalisierung und Datenschutz zu schaffen. 65 649 650 651 652 653 654 655 656 657 658 659 660 661 662 663 664 665 666 667 668 669 670 671 672 673 674 675 676 677 678 679 680 681 682 683 684 685 686 687 688 689 690 691 692 693 694 695 696 697 698 699 700 701 702 703 704 705 706 707 708 709 Digitale Bildung fest verankern Darüber hinaus müssen sämtliche Fächer digitalisiert werden. Inhaltlich muss die digitale Schule der Zukunft das Thema Medienkompetenz aufgreifen. SchülerInnen müssen in der Lage sein, sich sicher und bewusst im digitalen Raum zu bewegen. Deswegen muss Medienkompetenz fest und umfassend als Querschnittsaufgabe in den Bildungsplan verankert werden. Dennoch erschöpft sich die Digitalisierung nicht beim Informatik- und Medienkompetenzunterricht. Fachinhalte aller Fächer müssen auf das digitale Zeitalter hin ausgerichtet werden. Das bedeutet, dass im Kunstunterricht Bildbearbeitung, im Physikunterricht Programmierung und im Deutschunterricht die Analyse von digitalen Medien auf dem Lehrplan stehen müssen. Die Bildungs- und Lehrpläne müssen vor diesem Hintergrund ständig aktualisiert und überarbeitet werden. Ausstattung verbessern Auch hinsichtlich der Arbeitsmedien und Lehrmethoden brauchen wir eine Digitalisierung. Wir fordern daher eine umfassende Aufrüstung der technischen Ausstattung von Schulen. Mobile Endgeräte sowie Tablets gehören für uns ebenso dazu wie leistungsfähige PCs, Software und 3D-Drucker. Der Einsatz von Soft- °und Hardware darf jedoch nicht finanziell an die SchülerInnen gebunden° sein bzw. von der finanziellen Situation dieser abhängig sein. Im Sinne der Gleichberechtigung müssen alle SchülerInnen Soft- und Hardware von der Schule bereitgestellt bekommen. Durch eigene Anschaffung dieser darf kein Vorteil entstehen. Smartboards und Beamer sind in vielen Schulen bereits jetzt Standard, den es auszubauen gilt. Um einen sachgerechten und sicheren Umgang mit digitalen Medien zu ermöglichen, braucht es eine professionelle IT-Infrastruktur und entsprechende Wartung. Wir fordern daher, dass Schulen schulübergreifend mit IT-Administratoren sowie funktionsfähigen und sicheren internen Netzwerken, die regelmäßig gewartet werden, ausgestattet werden. Für uns Jusos ist dabei auch klar, dass sich Schulen bei der Ausstattung mit aktueller Software und Hardware nicht von einem Anbieter oder einer Anbieterin abhängig machen dürfen. Soweit wie möglich und sinnvoll sollen Schulen daher auf open source Lösungen setzen und auf die Vernetzbarkeit der Produkte zu achten. AnbieterInnen von IT-Lösungen und Verlage sind wichtige PartnerInnen bei der Digitalisierung der Bildung und können Bildungsinnovationen entwickeln, die die öffentliche Hand nicht sinnvoll ersetzen kann. Dennoch haben geschlossene Systeme eines einzelnen Anbieters an Schulen keinen Platz. Vielmehr ist auf die Vielfalt der Angebote zu achten. Weiterbildung und Forschung fördern Eine Schule, die mit digitalen Arbeitsgeräten ausgestattet ist, bringt noch keinen Lernerfolg, solange Lehrkräfte nicht dazu befähigt werden, diese auch zielgerichtet einzusetzen. Deshalb muss bereits bei der LehrerInnenbildung auf mehr Digitalisierung gesetzt werden. Um die Lehrkraft auf dem aktuellen Stand der Digitalisierung zu halten, müssen ebenso entsprechende Weiterbildungsangebote geschaffen werden. Für uns Jusos steht nicht nur das schulische Lernen und die Erstausbildung im Fokus der Digitalisierung, wir sehen Bildung als eine lebenslanges Aufgabe an, die sowohl von ArbeitgeberInnenseite, aber auch von staatlicher Seite im Rahmen der Arbeitsversicherung unterstützt werden muss. Deshalb fordern wir auch im Bereich der Erwachsenenbildung und Weiterbildung eine digitale Bildungsoffensive, um ArbeitnehmerInnen, Arbeitssuchenden aber auch RentnerInnen einen selbstbestimmten Zugang zur digitalen Welt zu ermöglichen. Wir fordern darüber hinaus umfassende Investitionen in Forschung zur digitalen Bildung, damit nützliche pädagogische Konzepte und deren Umsetzung von der Forschung beleuchtet werden können. 66 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Überwachung des Alltags von Versicherten und Angestellten Antragsteller Konstanz D2 Zur Weiterleitung an Juso LDK 2016 angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Überwachung des Alltags von Versicherten und Angestellten 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Jusos Baden-Württemberg setzen sich dafür ein, dass Versicherungen und Arbeitgeber keine personenbezogenen Daten, die durch individuelle Dokumentation des Alltages von Versicherten oder Angestellten gewonnen werden, erfassen und nutzen dürfen. Dies beinhaltet insbesondere das Verbot von individuellen Versicherungstarifen, die z.B. auf der Analyse des Fahrverhaltens oder von gesundheitsbezogenen Daten, beruhen. Dies soll dem Schutz der Privatsphäre dienen. Begründung: Durch die zunehmende Digitalisierung ist eine lückenlose Überwachung des Alltags in den Bereich des technisch Möglichen gerückt. Vor allem diverse Fitness-Apps und andere Wearables erlauben es, sehr viele Daten einer Person (wie z.B. Bewegungsprofile, Ernährungsgewohnheiten, Schlafrhythmen, etc.) zu sammeln, zu speichern und zu analysieren. Erste KFZ-Versicherungen bieten bereits vergünstigte Tarife an, wenn man im Gegenzug dazu bereit ist, das eigene Fahrverhalten durch Einbau einer Blackbox im Auto überwachen zu lassen. Diese Entwicklung führt zum einen das Versicherungsprinzip ad absurdum, da Risiken nicht mehr gleichmäßig auf eine größere Gruppe verteilt, sondern individuell ermittelt werden. Zum anderen ist sie auch aus Sicht des Datenschutzes sehr bedenklich, da sich eine anderweitige Nutzung der Daten nicht ausschließen lässt. Nicht zuletzt führt dies dazu, dass insbesondere sozial schwächer gestellte Menschen in zunehmenden Maße auf die Herausgabe ihrer Daten angewiesen sein werden, um sich eine Versicherung überhaupt leisten zu können. Das Recht auf Datensicherheit und der Schutz der Privatsphäre dürfen jedoch nicht zum Luxusgut werden, sondern müssen für alle gelten. 67 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Netzausbau im ländlichen Raum Antragsteller Esslingen D3 Zur Weiterleitung an Juso-Bundesdelegiertenkonferenz, SPD Bundesparteitag, SPD Fraktion im Deutschen Bundestag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Netzausbau im ländlichen Raum 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Jusos BaWü fordern den Ausbau der Breitbandnetze im ländlichen Raum und die Abschaffung des Zusatzbetrages für die Wohngebiete mit schlechtem Netzanschluss. Begründung: Der Breitbandausbau im ländlichen Raum schreitet nur sehr langsam fort. Im Vergleich zur Anbindung in städtischen Gebieten ist der ländliche Raum hier immer noch benachteiligt. Um diesen Unterschied entgegenzuwirken, soll nun verstärkt der ländliche Raum ausgebaut werden. In ländlichen Regionen wie zum Beispiel dem Schwarzwald muss ein spezieller Zusatzbeitrag gezahlt werden um mit einer Internetanbindung versorgt zu werden. Ein bereits mit geringer Bandbreite angeschlossener Haushalt muss somit noch für eine schlechtere Leistung noch einen Aufpreis zahlen. Dieser Zusatzbeitrag ist abzuschaffen oder maximal auf die Hälfte der monatlichen Anschlusskosten zu limitieren. 68 Jusos Baden-Württemberg D4 LDK, 25.-26.6.2016 Titel Moderner, fairer und zukunftsfähiger Fernverkehr Antragsteller Karlsruhe-Stadt Zur Weiterleitung an Juso-Bundeskongress, SPD-Bundestagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Moderner, fairer und zukunftsfähiger Fernverkehr 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, Schritte zu unternehmen, die zu einem fairen Wettbewerb zwischen dem Schienen- und Straßenpersonenfernverkehr führen. Dazu gehören: 1. Die Trennung des Schienennetzes und der damit verbundenen Infrastruktur von der Deutschen Bahn AG und die Organisation der betroffenen Bereiche bei einer dem Bundesministerium für Verkehr unterstellten Behörde. 2. Dazu gehören insbesondere die Übernahme aller Bahnhofsanlagen und der Betrieb der Verkaufsstellen sowie die Schaffung eines einheitlichen Verkaufs- und Informationsportals, das alle Angebote des Personenverkehrs vertreibt. 3. Die Anpassung der Abgaben pro Personenkilometer von Bus- und Zugverkehr (KfZ-Steuer, Maut bzw. Trassennutzungsgebühren) auf ein vergleichbares Niveau um gleiche Grundlagen unabhängig vom Verkehrsträger zu schaffen. Begründung: Insbesondere durch die Freigabe des Buslinienfernverkehres besteht momentan ein massiver wettbewerblicher Nachteil für private Schienenfernverkehrsbetreiber, da die Busanbieter keine Maut oder anderweitige Streckengebühren bezahlen müssen. So musste zum Beispiel das seit 2002 erfolgreich privat betriebene Fernzugangebot InterConnex Ende 2014 eingestellt werden. Weiterhin besitzt die Deutsche Bahn durch den Rückzug der Hamburg-Köln-Express GmbH aus dem Fernverkehr wieder ein Monopol im Schienenfernverkehr. Auch wenn es sich bei der Deutschen Bahn AG noch um eine staatseigene Aktiengesellschaft handelt, kann es für uns Jusos nicht das Ziel sein, markbeherrschende Monopole zu begünstigen, die die Preise beliebig gestalten können. Für uns als Jusos ist es wichtig, dass ein kostengünstiger, öffentlicher Fernverkehr ermöglicht wird, bei dem umweltfreundliche und zukunftsfähige Systeme genutzt werden, wie die Bahn (Dabei sollte man sich bezüglich der Umweltfreundlichkeit auch nicht zu sehr auf CO2-Statistiken versteifen, dem Bus einen niedrigeren CO2-Ausstoß pro km bescheinigen als der Bahn – u.a. bei Stickoxiden und Feinstaub sieht die Sache ganz anders aus. Dazu kommt, dass die Bahn in den meisten Fällen mit Strom fährt, der emissionsfrei zur Verfügung gestellt werden kann). Sollte sich jedoch strukturell nichts ändern, ist eine weitere Verlagerung auf bspw. Kurzstreckenflüge zu befürchten. Durch die Angliederung des Schienennetzes an die DB AG, entsteht für Konkurrenzunternehmen ein starker wirtschaftlicher Nachteil, da der DB-Konzern immer mitverdient und so seine marktbeherrschende Stellung weiter ausbauen kann. Insbesondere wird immer wieder von erschwertem Netzzugang für den privaten Schienenfernverkehr 69 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 berichtet, hier sei das Unternehmen derschnellzug.de GmbH erwähnt, das davon berichtet, dass eingereichte Fahrpläne nicht fristgerecht bearbeitet wurden. Darüber hinaus kommt es immer wieder zu Missachtungen von Anweisungen des Eisenbahnbundesamtes an DB Netz, z.B. beim Rückbau von Weichenanlagen. Dort wird auf hoch ausgelasteten Strecken die Kapazität künstlich verknappt, entgegen den Anweisungen der verantwortlichen Aufsichtsbehörde. Festzustellen ist, dass die zunehmende Verfestigung der aktuellen Situation nicht in unserem Sinne sein kann. Wir benötigen wieder niedrigere Eintrittsschwellen und gleichberechtigte Bedingungen für Mitbewerber im öffentlichen Fernverkehr, insbesondere beim Schienenfernverkehr. Quellen http://www.focus.de/finanzen/news/verkehr-veolia-stellt-interconnex-berlin-leipzig-rostockein_id_4201241.html http://derschnellzug.de/downloads/der-schnellzug_presseerklaerung-betriebsstart.pdf http://www.eurailpress.de/news/infrastruktur/single-view/news/eba-keine-rueckbauten-auf-derrechten-rheinstrecke-1.html http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/4364.pdf http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/maut-maut-erhoehung-fuer-den-schienenverkehr1211696.html 70 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Den Trend gestalten: Autonome Waffensysteme in das Völkerrecht einhegen Antragsteller Tübingen D5 Zur Weiterleitung an Juso-Bundeskongress, SPD-Bundesparteitag, SPDBundestagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Den Trend gestalten: Autonome Waffensysteme in das Völkerrecht einhegen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Die Verwendung von kampffähigen unbemannten Fluggeräten war und ist in Deutschland stark umstritten. Der technische Fortschritt macht jedoch nicht bei diesen ferngesteuerten Drohnen halt, sondern hat den deutschen politischen Diskurs längst überholt. Der aktuelle technologische Trend geht dahin, dass Waffensysteme sowohl die Zielauswahl und Zielverfolgung als auch die Entscheidung zum Abfeuern der Waffe selbständig übernehmen können. Dabei ist es durchaus möglich, autonome Systeme zukünftig auch in Drohnen einzubauen. Die Technik ist aber keineswegs darauf beschränkt. Geforscht wird auch an Systemen, die auf hoher See, an Land und im Weltall autonom operieren könnten. Und während die Drohnentechnologie als solche keine völkerrechtlichen Probleme bereitet – die Drohne ist ein Waffenträgersystem vergleichbar mit einem Kampfflugzeug und nur die Art ihres Einsatzes, insbesondere zu gezielten Tötungen in einem vermeintlich globalen Krieg gegen den Terrorismus, ist völkerrechtlich hochproblematisch – , ist es im Falle von autonomen Waffensystemen, bei denen Entscheidungen über Leben und Tod an Maschinen delegiert werden sollen, die Technik selbst, die grundlegende Fragen aufwirft. Autonome Waffensysteme sind dabei nicht nur eine Weiterentwicklung bestehender Waffensysteme. Sie werden langfristig die Qualität der Kriegführung ändern und markieren deshalb eine militärtechnologische Zeitenwende. Wir stehen für einen differenziert kritischen Umgang der Politik mit diesem Trend. Wir begrüßen den Trend zur Autonomisierung und Automatisierung überall dort wo er defensiv und humanitär zum Einsatz kommt und Leben schützt. Das bekannteste Beispiel hierfür ist das Iron-Dome-Raketenabwehrsystem, das im jüngsten Gazakrieg Israel vor den Raketen der Hamas abgeschirmt hat. Auch autonom agierende Minensuchboote, Roboter für den Kampfmittelräumdienst sowie selbständig handelnde Sanitäts und Transportfahrzeuge sind Beispiele für vergleichsweise positive Einsatzmöglichkeiten autonomer Technik. Forschung und Entwicklung von Waffentechnologien, die rein defensiv eingesetzt werden können, müssen weiter vorangetrieben werden. Vor ein anderes Dilemma stellt uns der technologische Fortschritt beim offensiven Einsatz. Zwar besteht auch hier die Chance, dass autonome Waffensysteme effizienter agieren und reagieren können als wenn sie vom Menschen gesteuert werden. Allerdings stellt uns das vor normativethische Herausforderungen dahingehend, wer bei einem autonomen Waffensystem die Verantwortung für die Konsequenzen der Entscheidungen dieses Systems trägt. Wir halten daher grundsätzlich fest und fordern entschieden: Entscheidungen zum tödlichen Waffeneinsatz dürfen vor dem Hintergrund unseres auf der 71 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 Menschenwürde fußenden Wertesystems grundsätzlich nicht an Maschinen delegiert werden, auch wenn diese von Menschen programmiert und eingesetzt werden. Der Einsatz militärischer Gewalt muss durch eine aktive, von einem Menschen zu verantwortende Handlung ausgelöst werden. Um diese Forderung zu realisieren, fordern wir eine Reihe von Maßnahmen: Ein nationales und europäisches Moratorium auf Forschung, Entwicklung, Test, Erwerb und Einsatz von autonomen militärischen Waffen- und Führungssysteme durch die Bundesregierung und die Regierungen der Europäischen Union, bis auf die durch das Aufkommen autonomer Waffensysteme hervorgerufenen Fragen eine völkerrechtliche Antwort gefunden wurde. Dieses Moratorium schließt die Ausdehnung und Verwendung ziviler Dual-Use-Güter zum offensiven militärischen Einsatz mit ein. Bis zu einer abschließenden Ausgestaltung einer völkerrechtlichen Antwort fordern wir, dass die durch das bisherige humanitäre Völkerrecht gesetzten Mindestandards an neue Waffensysteme, insbesondere Artikel 36 des Zusatzprotokolls über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte, von allen Regierungen, die autonome Waffensysteme einsetzen, eingehalten werden. Die Erarbeitung einer internationalen Konvention zur Gestaltung des Trends hin zur militärischen Autonomisierung. Am Ende dieses Prozesses muss für uns stehen, dass vollautonome, d.h. komplett selbstständig entscheidende, und und teilautonome, d.h. nach vorheriger Programmierung selbstständig agierende, offensive Militärtechnologien international geächtet und verboten sind. Dies wollen wir dadurch erreichen, dass die so genannte »sinnvolle menschliche Kontrolle« gewahrt bleibt, also Entscheidungen über wichtige Rechtsgüter wie insbesondere das Recht auf Leben und das Recht auf körperliche Unversehrtheit betreffen, nicht an Technik delegiert werden dürfen. Vor diesem Hintergrund sollten Deutschland und Europa in internationalen Gremien wie den Vereinten Nationen, insbesondere im Rahmen der UN-Waffenkonvention weiter darauf hinwirken, dass bei »kritischen Entscheidungen« ein möglichst hohes Maß an menschlicher Kontrolle verlangt wird, und dass eine völkerrechtliche Regulierung autonomer Waffensysteme stattfindet. Begründung: Gegenwärtig gibt es noch keine vollständig autonomen Waffensysteme. Die aktuelle Debatte ist zukunftsgerichtet und daher zwangsläufig mit Unsicherheiten bezüglich Einsatzmöglichkeiten autonomer Technologie behaftet. Jedoch bietet dies auch eine Chance: Vor 100 Jahren kostete der Einsatz von chemischen Kampfstoffen während des Ersten Weltkrieges auf allen Seiten mehrere zehntausend Menschen das Leben. Das Völkerrecht konnte erst nach dem Krieg angepasst werden und diese Lücke schließen. Die Fehler von damals können heute vermieden werden. 72 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Geschlechtergerechtes Internet – für inklusive virtuelle Räume ohne Gewalt Antragsteller Konstanz D6 Zur Weiterleitung an angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Geschlechtergerechtes Internet – für inklusive virtuelle Räume ohne Gewalt 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Jusos Baden-Württemberg bekennen sich zu einer geschlechtergerechten und sexismusfreien Gesellschaft auch im Netz. Sie setzen sich dafür ein, die Repräsentanz von Blogerinnnen, Online-Journalistinnen und allen anderen Nutzerinnen im Netz zu stärken und die Sichtbarkeit von Frauen in digitalen Räumen zu verbessern: Ein selbstbewusstes Auftreten von Frauen in der Internet-Öffentlichkeit muss selbstverständlich Teil des digitalen Wandels werden. Die Chancen, die sich etwa aus Cyberfeminismus und anderen Formen nicht-institutionalisierter Partizipation ergeben, müssen genutzt werden, um Frauen als Gestalterinnen der digitalen Welt zu begreifen: dies gilt auch und gerade für den Aspekt der politischen Teilhabe. Spezifische Verhaltensweisen von Individuen oder Gruppen in Online-Communities, die bewusst die Exklusion von Frauen aus virtuellen Räumen zum Ziel haben, stehen in unmittelbarem Widerspruch zu diesen Zielen: Phänomene wie Hate Speech, Diskriminierung, Beleidigung oder Cybersexismus, die der gleichberechtigten Teilhabe der Geschlechter im Internet entgegenstehen, sollten daher mit politischen und juristischen Mitteln bekämpft werden. Um dem Ziel eines geschlechtergerechten Internets näher zu kommen, bedarf es der Umsetzung folgender konkreter Forderungen: Frauen und Mädchen sollten in der Schule, durch Angebote der außerschulischen Bildung und andere Projekte befähigt und ermutigt werden, sich selbstverständlich in der OnlineÖffentlichkeit zu bewegen und am digitalen Leben politisch teilzuhaben. Entsprechende Initiativen sollten Zugang zu staatlichen Finanzierung erhalten. Eine weitere Sensibilisierung von Akteur*innen aus Politik, Justiz und Medienlandschaft für das Netz als Handlungsfeld für eine geschlechtergerechte Gesellschaft ist notwendig. Das Land Baden-Württemberg soll daher zunächst, ggf. in Kooperation mit Organisationen der politischen Bildung, die Thematik in einer Fachveranstaltung aufnehmen und das Thema als Arbeitsschwerpunkt beim Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren in Baden-Württemberg verankern. In den Fällen, in denen Cybergewalt einer adäquaten Teilhabe im Netz entgegensteht, müssen den Betroffenen Möglichkeiten der Gegenwehr zur Verfügung stehen. Die bestehenden rechtlichen Instrumente und gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene müssen in Bezug auf ihre Wirksamkeit gegenüber Cybergewalt überprüft und überarbeitet werden, um alle User*innen adäquat zu schützen. Insbesondere sollte die Einführung eines Straftatbestands Cybergewalt sowie die Möglichkeit gerichtlicher Sperr- oder Löschanordnungen geprüft werden. Die Seitenbetreiberinnen und –betreiber müssen im Rahmen der juristischen Möglichkeiten verpflichtet werden, im Kampf gegen Cybergewalt im Sinne der Betroffenen zu kooperieren. Auf 73 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 europäischer Ebene sind entsprechende Möglichkeiten hierzu auszubauen. Dies gilt insbesondere für die Feststellung der Identität von Täterinnen und Tätern sowie die sofortige Entfernung diskriminierender User*innen-Inhalte. Begründung: Laut einer Erhebung der Initiative D21 nutzen 2015[1] etwa 80% aller Männer, aber nur 70% aller Frauen das Internet. Auch in der Web-Öffentlichkeit sind Männer überrepräsentiert: 87% der Wikipediaautor*innen weltweit[2] sind männlich, unter den hundert bekanntesten deutschen Blogs sind nur etwa 30% von Frauen verfasst[3]. Das Internet ist daher noch weit entfernt davon, ein Geschlechtergrenzen überwindender Raum zu sein. Dies hängt zum einen mit fehlenden Anreizstrukturen und gewachsenen Rollenbildern zusammen, die sich im Internet fortsetzen und Frauen eine geringe (technische) Nutzungskompetenz und eine fehlende Zugehörigkeit zu Internet-Subkulturen, etwa der Gamer-Szene, zuschreiben. Diese Zuschreibungen und fehlende weibliche Vorbilder auch im Netz lassen viele Frauen gar nicht erst mit ihrer Meinungsäußerung in die Internetöffentlichkeit treten. Andererseits werden jedoch durch Cybergewalt und –sexismus Frauen bewusst aus dem Internet als öffentlichen Raum gedrängt und ausgeschlossen, zum Beispiel deshalb, weil sie als Web-Journalistinnen, YouTuberinnen oder Netzfeministinnen missliebige Meinungen vertreten. Sexismus, der im Internet beginnt oder sich dort fortsetzt ist keinesfalls ein Nischenphänomen netzaktiver Feministinnen wie Anne Wizorek (Initiatorin des #Aufschrei) oder Kübra Gümüşay, die aufgrund ihrer Bekanntheit im Netz mit den Shitstorms und Provokationen einer teils untereinander vernetzten und etablierten „Maskulisten“-Community ausgesetzt sind. Sie kann alle Frauen treffen, die sich im Internet öffentlich äußern und trägt so dazu bei, dass Frauen digitale Räume möglicherweise meiden und an Meinungsbildungsprozessen nicht adäquat teilhaben. Auch Männer, die im Bereich Feminismus journalistisch oder wissenschaftlich tätig sind, sind von Hetze und Drohungen im Internet betroffen. Angesichts der Verankerung von Gender Mainstreaming als Grundprinzip in der Geschäftsordnung aller Ressorts und Gesetzgebungsprozesse in Deutschland, aber auch, um den Schutz der freien Meinungsäußerung zu sichern, ist es notwendig, solche Entwicklungen nicht unkommentiert geschehen zu lassen oder gar zu verharmlosen („Victim Blaming“). Die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten, sich gegen Cybergewalt zur Wehr zu setzen, sind so auszubauen, dass sie es ermöglichen, die Betroffenen zu schützen und die Schuld eindeutig bei den Täter*innen festzustellen. Die ergriffenen Maßnahmen sollten unter dem Leitziel einer gleichberechtigten InternetGesellschaft stehen: Cybergewalt zu bekämpfen trägt wesentlich dazu bei, die Präsenz und das Selbstbewusstsein von Frauen im Internet zu stärken. Sie stellt ein bewusst gewähltes Mittel gegen Schuldzuschreibungen an Betroffene unter dem Motto „Dann geh doch nicht ins Internet.“ dar. Das Problem von Cybergewalt und Sexismus kann nicht durch einen Rückzug der Betroffenen aus dem digitalen Raum gelöst werden, sondern nur durch eine effiziente Politik, die sich für ein diskriminierungsfreies Netz einsetzt. Ein frauenfreundliches Netz kommt dabei letztlich der Gesellschaft als Ganzes zugute. [1] http://www.initiatived21.de/wp-content/uploads/2015/11/D21_Digital-Index2015_WEB2.pdf [2] https://mako.cc/copyrighteous/the-wikipedia-gender-gap-revisited [3] http://www.asn-linz.ac.at/dl/B1_2008_Hesse.pdf 74 Jusos Baden-Württemberg D7 LDK, 25.-26.6.2016 Titel Kostenloser ÖPNV Antragsteller Enzkreis Zur Weiterleitung an SPD-Landtagsfraktion, SPD-Landesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Kostenloser ÖPNV 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Wir Jusos Baden-Württemberg fordern, dass eine einkommens- und wohnortabhängige Steuer eingeführt wird, deren Einkünfte in die Verkehrsunternehmen fließen, wodurch die Ticketkosten gedeckt werden können und eine kostenlose Nutzung des ÖPNV´s möglich wird. Begründung: Das Netz des öffentlichen Nahverkehrs ist sehr unterschiedlich in Deutschland, daher wohnortsabhängig Mehr Autofahrer werden auf die Bahn umsteigen, da ja die Ticketpreise schon gezahlt sind Ticketautomaten und Kontrolleure könnten eingespart werden 75 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Einführung von Ruhezeiten in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn Antragsteller Göppingen D8 Zur Weiterleitung an Landtagsfraktion, Landesparteitag, Bundestagsfraktion, Bundesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Einführung von Ruhezeiten in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Wie auch außerhalb der Züge fordern wir die Einhaltung von Ruhezeiten in den Zügen der DB. Die erhöhte Lautstärke von Gesprächen oder Arbeiten soll mindestens 22:00 bis 06:00 Uhr nur sehr eingeschränkt zulässig sein Begründung: Erfolgt mündlich. 76 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Mit FSF die Probezeit verkürzen – Wiedereinführung der Fortbildungsseminare für D9 Fahranfänger Antragsteller Calw Zur Weiterleitung an SPD-Landesparteitag / SPD-Bundesparteitag / JusoBundeskongress angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Mit FSF die Probezeit verkürzen – Wiedereinführung der Fortbildungsseminare für Fahranfänger 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 Seit Anfang 2004 gab es das Modell der „zweiten Ausbildungsphase“, mit dem Fahranfänger ihre Probezeit um ein Jahr verkürzen konnten. Dazu konnten sie an einem „Fortbildungsseminar für Fahranfänger“ (FSF) in einer Fahrschule teilnehmen. Das Modell lief jedoch 2011 aus und wurde nicht verlängert. Begründung: Das Fortbildungsseminar soll die Fähigkeiten der Teilnehmer steigern und die Verhaltensweisen im Straßenverkehr verbessern. Da die Teilnehmer zu diesem Zeitpunkt schon einige Monate Fahrerfahrung besitzen, kann hier schon auf einem ganz anderen Niveau als bei der Fahrschulausbildung gearbeitet werden. Ähnlich einem Aufbauseminar tauschen die Teilnehmer hier Erfahrungen aus, beobachten ihr gegenseitiges Fahrverhalten und geben sich Hilfestellungen. An einem FSF konnte teilnehmen, wer seit mindestens sechs Monaten im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B auf Probe war und sich noch in der Probezeit befand. Dies soll auch künftig so sein. Die Seminare sollen wieder nach folgendem Muster ablaufen: Insgesamt drei Gruppensitzungen im Gespräch zu je 90 Minuten Eine Übungs- bzw. Beobachtungsfahrt von 60 Minuten pro Teilnehmer. Der Seminarleiter und 1-2 Teilnehmer fahren mit. Ein Block mit Sicherheitsübungen von 4 Zeitstunden Dauer, die auf einem abgesperrten Platz unter Anleitung eines geschulten Sicherheitstrainers stattfinden. Schwerpunkt: Bremsen in Gefahrensituationen und Kurventechnik Die Gruppensitzungen und Fahrtermine wechseln sich ab. Die zweite und vierte Sitzung sind also die Fahrpraxis-Teile. Teilnehmerzahl: 6-12 Zeitraum: Mindestens 2, höchstens 8 Wochen zwischen Seminarbeginn und -ende. Die Teilnahme an einem FSF ist nur einmalig möglich. Die Verkürzung der Probezeit ist auch nach einer Verlängerung der Probezeit in Kraft Das FSF-Programm bietet Fahranfängern die Möglichkeit, sich aktiv um die Verbesserung der eigenen Fähigkeiten zu bemühen. Da Belohnung ein besserer Anreiz als Strafe ist, fordern wir 77 36 Jusos die Wiedereinführung der Fortbildungsseminare für Fahranfänger. 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 78 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Gleiche Preise für gleiche Tickets Antragsteller Heilbronn D 10 Zur Weiterleitung an Landesdelegiertenkonferenz der Jusos BaWü angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Gleiche Preise für gleiche Tickets 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Jede Schülerin und jeder Schüler haben einen Anspruch auf eine kostengünstige und sichere Beförderung zu ihrer Schule durch den ÖPNV, sofern die nötigen Rahmenbedingungen gegeben sind. Jeder Verkehrsverbund in Baden-Württemberg soll daher eine Zeitkarte für Schülerinnen und Schüler anbieten (z.B. ein Schülermonatsticket). Dabei haben sich die Verkehrsverbünde an einen einheitlichen Preisrahmen zu halten. Dieser einheitliche Preisrahmen wird von den Verkehrsverbünden gemeinsam festgelegt. Orientieren sollen die Verkehrsverbünde sich dabei an jetzt schon existierenden günstigen Angeboten, wie beispielsweise dem Sunshine-Ticket, dass Schülerinnen und Schülern im Beförderungsbereich des HNV für 46,25€ pro Monat zur Fahrt im Gesamtnetz berechtigt. Begründung: Erfolgt mündlich 79 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Ruhebereiche in InterCity-Zügen der Deutschen Bahn Antragsteller Göppingen D 11 Zur Weiterleitung an Landtagsfraktion, Landesparteitag, Bundestagsfraktion, Bundesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Ruhebereiche in InterCity-Zügen der Deutschen Bahn 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Wir fordern die sofortige Schaffung von Ruhebereichen in den InterCity-Zügen dee DB nach Vorbild derer in den Zügen der InterCity-Expresse. Begründung: Erfolgt mündlich! 80 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität Antragsteller Konstanz D 12 Zur Weiterleitung an Juso LDK 2016 angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die KMV möge beschließen, den vorliegenden Antrag der LDK zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Jusos Baden-Württemberg fordern einen weiteren der Ausbau der Förderung von EMobilität nach einem norwegischen Modell. Konkret stellen wir folgende Forderungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur. -Errichtung von 30.000 Ladestationen in ganz Deutschland. Hier ist vor allem auf eine gerechte Verteilung zu achten. Ländliche Gebiete müssen auch in die Planung einbezogen werden. -Einen Planungskooperation mit privaten Anbietern von Ladestationen, um eine bedarfsgerechte Infrastruktur zu gewährleisten. -Sämtliche Ladestationen müssen bis 2020 kostenlos sein. Kosten, welchen privaten Betreibern entstehen, müssen vom Staat erstattet werden -Erstellung eines einheitlichen Ladesystems, welches für Modelle die in der Europäischen Union verkauft werden, verpflichtend ist. Begründung: Das Förderprogramm der Großen Koalition, welches am 27.04 2016 vorstellt wurde, beinhaltet kein durchdachtes Konzept zum wichtigsten Problem der E-Mobilität: Der Ladeinfrastruktur. Um attraktiv für Verbraucher*innen zu werden, muss es jederzeit möglichen, dass Fahrzeug aufzuladen. Um einen Ausbau der Ladestationen effizient zu gestalten, muss der Bund die privaten Unternehmen mit in die Planung einbeziehen, da sonst keine gleichmäßige Verteilung der Ladestationen gewährleistet werden kann. Eine gleichmäßige Verteilung bedeutet auch, dass in ländlichen Gebieten die Möglichkeit bestehen muss, ein Elektroauto aufzuladen. Eine weiter Entkopplung von ländlichen Gebieten muss hier unbedingt verhindert werden. Außerdem sollten, um die Attraktivität eines strombetriebenen Fahrzeugs zu steigern, alle Ladestationen bis 2020 kostenlos sein. Private Anbieter müssen hier vom Staat entschädigt werden, um den Anreiz der Investitionen in die Ladeinfrastruktur nicht zu hemmen. Um jedoch eine Zersplitterung des Marktes zu verhindern, muss ein einheitliches Ladesystem geschaffen werden, welches für alle Modelle in der Europäischen Union gelten muss. 81 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Fahrfähigkeitsprüfung ab 65 Antragsteller Karlsruhe-Stadt D 13 Zur Weiterleitung an Landesparteitag, Bundesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Fahrfähigkeitsprüfung ab 65 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Die Jusos Karlsruhe fordern die Einführung einer Fahrfähigkeitsprüfung ab dem 65. Lebensjahr. Da mit zunehmenden Alter die Fahrunfähigkeit zunimmt, wollen wir diesen Test gestaffelt einführen. Dabei soll dieser von 65 bis 75 Jahren alle drei Jahre durchgeführt werden, und für Personen ab 76 Jahre alle zwei Jahre. Dieser Test soll vor allem die Fahrfähigkeit in Bezug auf die physischen Fähigkeiten testen. Dazu gehört unter anderem die Überprüfung des Seh-, sowie des Reaktionsvermögens.Bei Nichtbestehen der Fahrfähigkeitsprüfung wird der Führerschein entzogen. Dabei ist zu gewährleisten, dass auf die Betroffenen keine Möglichkeit und ein möglichst geringer bürokratischer Aufwand zukommt. Unser Ziel ist es mit dieser Reform, einen sichereren Straßenverkehr zu gewährleisten. Begründung: Wir halten die Einführung einer Fahrtauglichkeitsprüfung in Deutschland für unerlässlich, da ein unbestrittener Zusammenhang zwischen steigendem Alter und abnehmender Fahrfähigkeit herrscht. Gerade Altersgebrechen wie Sehbeschwerden, der Verlust des Konzentrationsvermögens und altersbedingte Krankheiten wie Demenz beeinträchtigen die Straßenverkehrssicherheit auf radikale Weise. Dies stellt eine Gefährdung für die Öffentlichkeit und aller Beteiligten dar. Gerade die Multimorbidität (Mehrfacherkrankung), die in Deutschland 77% der 70-85 Jährigen betrifft, lässt das Unfallrisiko bei den Betroffenen um das 2,6 Fache im Vergleich zu Gesunden steigen und trägt somit entscheidend zu einer Unsicherheit im Straßenverkehr bei. Häufig wird als Gegenargument auf Zahlen des Statistischen Bundesamts verwiesen, wonach der Anteil der Menschen über 65 Jahren an der Gesamtbevölkerung zwar rund 21 Prozent betrage- sie aber nur in 14 Prozent für Unfälle mit Personenschäden verantwortlich seien. Bei dieser relativ einseitigen Auslegung der Fakten wird allerdings außer Acht gelassen, dass über 65 Jährige eine geringere Fahrleistung als andere Altersgruppen haben, wodurch die Wahrscheinlichkeit, dass sie in einem Unfall involviert sind, geringer als bei anderen Altersgruppen ist. Zu berücksichtigen ist zudem, dass sie bei Unfällen mit Personenschaden, in denen sie involviert sind, zumeist die Hauptschuld tragen. Dies 82 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 belegen Zahlen des Bundesamts für Statistik. Diese besagen, dass 70-75 Jährige in 65 Prozent dieser Fälle Unfallverursacher sind. Bei einem Alter von 75 Jahren steigt der Anteil sogar auf 76,3 Prozent. Wichtig ist es hervorzuheben, dass die Einführung dieser Prüfung keine - wie oft angeführt wird - Diskriminierung der Älteren beabsichtigt. Das Ziel besteht einzig und alleine darin, denjenigen, die nicht mehr zuverlässig am Straßenverkehr teilnehmen können, die Fahrerlaubnis zu entziehen, um damit die Sicherheit im Straßenverkehr deutlich zu steigern. Außerdem würde Deutschland mit dieser Reform lediglich dem Beispiel zahlreicher EU-Staaten folgen. So herrscht in Großbritannien und Schweden eine Verpflichtung zum Gesundheitscheck ab dem 70. Lebensjahr alle drei Jahre, in Portugal sogar alle zwei Jahre. Es besteht daher kein Grund, wieso dies nicht auch in Deutschland möglich wäre. 83 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Digitalisierung und Datennutzung Antragsteller Esslingen D 14 Zur Weiterleitung an Juso-Bundesdelegiertenkonferenz, SPD Bundesparteitag, SPD Fraktion im Deutschen Bundestag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Digitalisierung und Datennutzung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Jusos fordern eine transparente Gestaltung über die Speicherung der eigenen Daten. Zusätzlich soll die Verwendung von Big Data Analysen ohne die Zustimmung des Nutzers reguliert werden. Begründung: Die Informatik und die angewendeten Algorithmen sind in der heutigen Welt so undurchsichtig wie nie zuvor. Personen ohne eine Bildung in der Informatik, können je weniger denn je die Chancen, Risiken und Konsequenzen durch die Nutzung von Computern und Co einschätzen. Daher soll zum einen die Datenspeicherung so transparent wie möglich gestaltet werden. Hierbei müssen die Fragen wo die Daten liegen und was damit passiert auf eine einfache Art und Weise stattfinden. Zusätzlich kann die Technologie Big Data heute unzählige Auswertungen durchführen. Hier können zum Beispiel aus willkürlich zusammengestellten Daten ein sehr genaues Profil eines Nutzers erstellt werden. So nutzen zum Beispiel auch schon Banken einen Algorithmus um die Kreditwürdigkeit eines Kunden zu berechnen. Hierzu werden alle möglichen Internetquellen genutzt, die im Internet von der jeweiligen Person gefunden werden können. 84 Jusos Baden-Württemberg D 15 LDK, 25.-26.6.2016 Titel Den öffentlichen Nahverkehr nicht verhungern lassen! Antragsteller Stuttgart Zur Weiterleitung an SPD Landesparteitag, SPD Bundesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Den öffentlichen Nahverkehr nicht verhungern lassen! 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die SPD und ihre Mandatsträger wirken darauf hin, dass die Mittel des Landes-GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) erhöht werden, damit ein Ausbau des ÖPNV nicht nur in der Fläche, sondern auch in den Ballungsgebieten gewährleistet ist. Begründung: erfolgt mündlich 85 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 E Europa und Internationales E1 Mannheim UN reformieren - Menschenrecht durchsetzen 87 E2 Tübingen Völkerrecht im 89 E3 Esslingen Eritrea - Kartoum Abkommen 90 E4 Heidelberg Stopp von Waffenexporten – der einzige Weg zum Frieden! 91 E5 Calw Emanzipation der Deutschen Sicherheitspolitik – Reform der Bundeswehr 95 E6 Zollernalb Stopp der TTIP-Verhandlungen! 98 E7 Ulm und Biberach Schluss mit dem Geschäft mit dem Tod: Keine Waffenlieferungen an Staaten, die der NATO nicht angehören 99 E8 Esslingen Die soziale Dimension der EU stärken 100 E9 Freiburg, Emmendingen, Stuttgart Türkei - Perspektiven einer Partnerschaft 102 E 10 Esslingen Dublin-Fälle auf Entlastungskontingente anrechnen 106 E 11 Göppingen Genozid an Herero und Nama offiziell anerkennen 108 86 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel UN reformieren - Menschenrecht durchsetzen Antragsteller Mannheim E1 Zur Weiterleitung an angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt UN reformieren - Menschenrecht durchsetzen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Syrien ist nur ein aktuelles Beispiel für sogenannte „failed-states“. In vielen Regionen und Ländern schwelgen Konflikte, die zu eskalieren drohen und zu einer zunehmenden Destabilierung der globalen Sicherheit führen würden. Ein Eingreifen der Vereinten Nationen ist vielfach wohl der einzige Weg, um wieder Recht und Ordnung in die Regionen zu bringen. Die oftmals mangelhaften Reaktionen der UN zeigt allerdings, dass die Staatengemeinschaft gelähmt ist. Eine starke internationale Staatengemeinschaft ist allerdings essentiell für die Weltsicherheit. Nur durch ein Eingreifen von UN-Sicherheitstruppen kann für Frieden in der Welt gesorgt werden und ein langfristiger Friedensprozess auch in Syrien beginnen. Durch eine Stabilisierung der Sicherheitslage gerade in Nordafrika kann der Flüchtlingsstrom beendet werden und wieder Zukunftsperspektiven für die Bevölkerung vor Ort geschaffen werden. Dafür brauchen wir ein starkes internationales Recht und starke internationale Institutionen. Insbesondere Völker- und Menschenrecht ist nur so stark wie es durchgesetzt werden kann. Daher fordern wir folgende konkrete Punkte um die internationale Staatengemeinschaft handlungsfähig zu machen: 1.) Der UN Sicherheitsrat ist durch die Blockadehaltung einiger Nationen, insbesondere Chinas und Russlands, handlungsunfähig. Wir fordern eine Umstrukturierung und Reformierung dieses wichtigsten Organs der Vereinten Nationen. Das Vetorecht gehört abgeschafft. In Zukunft sollen UN Resolutionen bereits mit einer Dreiviertel-Mehrheit im UN-Sicherheitsrat beschlossen werden können. Damit soll die Handlungsfähigkeit gewährleistet werden. 2.) Um der wachsenden Verantwortung in der Welt gerecht zu werden und ein zusammenwachsendes Europa zu unterstützen, fordern wir die Einrichtung eines ständigen Sitzes im UN-Sicherheitsrat für die Europäische Union. In Folge dessen müssen die Bestrebungen für eine Europäische Armee intensiviert werden, damit die EU auf internationalem Parkett selbstbewusst auftreten kann, Geschlossenheit präsentieren und Handlungsfähigkeit beweisen kann. 87 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 3.) Um das Völkerrecht durchsetzen zu können, benötigt es eine funktionierende Friedenssicherungstruppe. Dazu muss ein festes Kontingent an UN-Blauhelmen sichergestellt werden. Hier steht auch Deutschland sowie die gesamte EU in der Pflicht, für eine ausreichende Anzahl von Blauhelmtruppen zu Sorgen. Zudem fordern wir, dass den Blauhelmtruppen, soweit es die Sicherheitslage erfordert, robuste Mandate zur Verfügung gestellt werden, damit die Truppe in Konfliktsituationen schlagkräftig bleibt und das Recht durchsetzen kann. Auch fordern wir die Errichtung einer ständigen UN-Eingreiftruppe, die binnen kürzester Zeit einsatzbereit ist und auch in akuten Konflikten schnell und effektiv mit der benötigten Intensität eingreifen kann. 4.) Wir fordern die Verankerung der „responsibility to protect“ in der UN-Charta. Somit wird ein völkerrechtlicher Rahmen vorgegeben, der der Verpflichtung der Staatengemeinschaft gerecht wird, mit allen Mitteln die Menschenrechte zu verteidigen und konkret Völkermorde sowie humanitäre Katastrophen zu unterbinden. Oberste Priorität muss dabei die Krisenprävention haben, um frühzeitig Konflikte zu erkennen und zu verhindern. Begründung: Begründung: erfolgt mündlich 88 Jusos Baden-Württemberg E2 LDK, 25.-26.6.2016 Titel Völkerrecht im Antragsteller Tübingen Zur Weiterleitung an Juso-Bundeskongress, SPD-Bundesparteitag, SPDBundestagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Völkerrecht im 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Digitalisierung verändert Tag für Tag aufs neue das gesellschaftliche Zusammenleben auf dem Planeten. Kaum ein Gesellschaftsbereich, den die digitale Revolution nicht beeinflusst. Doch diese Revolution kommt mit einem Preis: Die digitale Vernetzung macht auch angreifbar. Digital können Infrastruktur, Geld und Menschenleben vernichtet werden. Während niemand die Risiken leugnet, die ein digitaler Angriff mit sich bringt, mangelt es international an Bereitschaft ein Regelwerk zu schaffen, um so genannten Cyberkriegen einen rechtlichen Rahmen zu geben. Wir fordern ein internationales Abkommen, das diese Lücke schließt. Gleichwohl wir wissen, dass dieses Abkommen das Ergebnis langer und zäher Verhandlungen sein wird, haben wir dennoch inhaltliche Erwartungen an ein solches Abkommen. Wir fordern daher: … die Einführung des Verantwortungsprinzips auch für Cyberangriffe. Für einen staatlich sanktionierten Cyberangriff trägt die Regierung des jeweiligen Staates die Verantwortung, genauso wie bei einem konventionellen Angriff auch. … die Einführung der Sorgfaltspflicht für digitale Infrastruktur. Es ist die Pflicht eines jeden Staates dafür zu sorgen, dass die digitale Infrastruktur, die in seinem Territorium liegt nicht für einen Angriff verwendet wird. … die Aufrechterhaltung des Rechts auf Selbstverteidigung im Cyberspace. Staaten dürfen sich gegen einen gegen sie gerichteten Cyberangriff genauso verteidigen wie gegen einen konventionellen Angriff, im Zweifel auch mit konventionellen militärischen Mitteln. Dabei müssen die Regeln, die für militärische Auseinandersetzungen etabliert wurden, stets ebenso eingehalten werden, wie das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Ob ein konventioneller Gegenschlag gerechtfertigt ist, richtet sich nach Größe und Auswirkung des Cyberangriffs. Zwar kann der Ursprungsort einer Cyberattacke ein Indikator dafür sein, dass auch die jeweilige Regierung verantwortlich für den Angriff ist, als Beweis und damit Rechtfertigung reicht dies jedoch nicht aus. … humanitäre Regeln für militärische Cyberoperationen festlegen. Dazu gehört die Einhaltung der im humanitären Völkerrecht festgelegten Grundsätze, wie beispielsweise der Schutz von Zivilisten oder den Schutz von Kulturgütern. Staaten müssen sich verpflichten diese Regeln auch in Cyberoperationen einzuhalten. 89 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Eritrea - Kartoum Abkommen Antragsteller Esslingen E3 Zur Weiterleitung an Juso-Bundesdelegiertenkonferenz, SPD Bundesparteitag, SPD Fraktion im Deutschen Bundestag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Eritrea - Kartoum Abkommen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Jusos Baden-Württemberg fordern das Kartoum Abkommen in der jetzigen Form nicht umzusetzen. Stattdessen sollen Abkommen verhandelt werden, die sich mit den Fluchtursachen beschäftigen. Eine Stützung von Menschenrechtsfeindlichen Regimen darf nicht Bestandteil von solchen Abkommen sein. Begründung: In repressiven Staaten wie Eritrea und Failed States wie Somalia werden täglich die Menschenrechte verletzt. Es kommt zu willkürlichen Verhaftungen, Folter, Tötungen und Vergewaltigungen durch Staatsorgane. Ein Teil des Kartoum Abkommens sieht eine Stärkung eben dieser Organe vor. Dies kann nicht zu einer Verbesserung der Lage der Menschen beitragen. In Eritrea gilt zudem ein Ausreiseverbot und es gibt schwere Sanktionen bei Rückkehr. Dies widerspricht den Allgemeinen Erklärungen der Menschenrechte der UN (Artikeln 12 bis 15) und der völkerrechtlichen Vereinbarung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (Artikel 12). Regime, die diese Vereinbarungen missachten, können keine Vertragspartner für Migrationsspezifische Abkommen sein. Eine Rückführung in solche Länder entspricht nicht dem europäischen Wertekonsens. Das Abkommen zielt auf die Unterbindung der Flucht ab. Dies ist aber nicht gleichzusetzten mit einer Vermeidung von Fluchtursachen wie es das Abkommen behauptet. Ein sinnvolles Abkommen würde die tatsächlichen Fluchtursachen (Menschenrechtsverletzungen) bekämpfen und die Lage der Menschen verbessern. 90 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Stopp von Waffenexporten – der einzige Weg zum Frieden! Antragsteller Heidelberg E4 Zur Weiterleitung an Juso-Bundeskongress, SPD-Landesparteitagverband, SPDBundesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Stopp von Waffenexporten – der einzige Weg zum Frieden! 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Analyse Am 31.08.2014 entschied sich die Große Koalition den im Nordirak aktiven kurdischen Kämpfer*innen Waffen zu liefern. Dabei wurde erstmals von einer deutschen Bundesregierung der Schritt zu einer öffentlichen Unterstützung von nichtstaatlichen Konfliktakteuren gemacht.[1] Hier wurde somit zum ersten mal öffentlich erklärt, dass Waffen direkt oder über Partner*innenstaaten in Kriegs- und Spannungsgebiete geliefert werden.[2] Problematisch ist dabei, dass mit dem bisherigen Grundsatz militärischer Zurückhaltung in der bundesdeutschen Außenpolitik gebrochen wurde und die Entwicklung zu einer militärisch orientierten weltweit ausgerichteten Einfluss- und Interessenssicherungspolitik gefördert wurde. R2P – der falsche Weg Das Konzept der Schutzverantwortung (Responsibility to Protect, R2P) ist bis heute kein offizieller Bestandteil des Kriegsvölkerrechts und konnte auch in all jenen Fällen in denen sich kriegführende Akteure darauf beriefen, seiner Bestimmung nicht gerecht werden. Das ursprüngliche Ziel war es, durch das Zusammenwirken von Prävention, Intervention und Wiederaufbau Gewaltverbrechen größten Ausmaßes – wie den Völkermord in Ruanda – zu verhindern. Dort, wo ein Staat nicht für den elementarsten Schutz seiner Bürger*innen sorgen kann oder ihm gar entgegen handelt – so die Idee – sollte die internationale Staatengemeinschaft die Möglichkeit der Intervention erhalten. Unabhängig davon, ob R2P zu einem Bestandteil des Kriegsvölkerrechts wird oder nicht, kritisieren wir die gegenwärtige Praxis, sich auf dieses Konzept zu berufen aufs Schärfste, weil: 1. sich kriegführende Akteure regelmäßig auf R2P beziehen und bezogen haben und damit den Eindruck erweckt haben, sie verfügten über eine Rechtsgrundlage für ihre militärischen Aktivitäten. Entsprechend erfolgten viele der durchgeführten Militärinterventionen der vergangenen Jahre ohne Mandat der Vereinten Nationen, wodurch die Geltung internationalen Rechts geschmälert wurde, anstatt gestärkt zu werden. 2. sich die meisten jener Militäreinsätze der vergangenen Jahre auf den Aspekt der "Intervention" beschränkten und die Punkte "Prävention" und "Wiederaufbau" ausklammerten. Doch ohne das Zusammenwirken aller drei Bestandteile der R2P ist die nachhaltige Sicherung von Frieden und Entwicklungschancen ausgeschlossen. 91 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 Wir müssen feststellen: Wo immer sich Akteure explizit oder implizit auf das Konzept der R2P beriefen, offenbarten sich die geschilderten grundlegenden Handlungsschwierigkeiten, die bis heute nicht behoben sind. Keine der direkten oder indirekten militärischen Interventionen der letzten Jahrzehnte (Afghanistan seit 2001, Irak 2003, Libyen 2011, Syrien 2014) führte zu Frieden. Zwar brachten sie kurzfristige militärische Scheinerfolge, doch in keinem der Fälle erreichten die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft die Schaffung nachhaltig funktionsfähiger Staaten, die langfristig für Frieden in den jeweiligen Ländern gesorgt hätten, sondern trugen – wie sich am Beispiel Libyen zeigt – zur weltweiten Erosion von Staatlichkeit bei. Deshalb lehnen wir jegliche nicht vom VN-Sicherheitsrat mandatierten Militärinterventionen auf der Grundlage völkerrechtlich nicht anerkannter Instrumente ab. Die deutsche Bundesregierung missachtet ihre eigenen Grundsätze Die aktuellen "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" vom 19.01.2000 definieren hohe Standards für die zur Belieferung in Frage kommenden Staaten. Voraussetzungen sind: Wahrung der Menschenrechte, Freiheit von Repression, Abwesenheit von internen bewaffneten Auseinandersetzungen und Freiheit vom Missbrauchsverdacht.[3] Die deutsche Exportpolitik trägt in fast allen Fällen dazu bei, dass sich militärische Konflikte in den Empfängerregionen verschärfen. So hat unter anderem die deutsche finanzielle, militärische und politische Unterstützung des Irak seit 1980,[4] sowie die Unterstützung der Golfstaaten, welche terroristische und ultrareligiöse Gruppierungen im Maschrek seit Jahren mit Waffen und Geld versorgen, die gesamte Region destabilisiert. Ein Blick auf die Liste der Empfängerländer deutscher Rüstungsexporte gleicht einer Landkarte ungelöster und schwelender Konflikte.[5] Gerade Exporte, die aus wirtschaftlichen Beweggründen zustande kommen, genügen oft nicht den Grundsätzen von 2000. Andere Wege zum Frieden Fraglich ist, ob Waffen und Militärgewalt dazu geeignet sind, eine Konfliktregion zu entspannen und Milizen, Terrororganisationen oder anderen (auch staatlichen) Aggressor*innen effektiv und langfristig entgegenzuwirken. Zahllose Kriege und Militäreinsätze haben gezeigt, dass dies zu verneinen ist. Waffenlieferungen sind nicht zur Schaffung dauerhaften Friedens geeignet. Konsequenzen Für Waffen aller Art besteht keine Endverbleibskontrolle. Sie war stets Forderung von Vertreter*innen der SPD, ist jedoch kaum durchsetzbar. So ist heute bekannt, dass z. B. G3Sturmgewehre von Heckler & Koch ohne entsprechende Exportgenehmigung in Mexiko und Libyen aufgetauchten. Noch weniger besteht eine Rückholmöglichkeit für einmal verbreitete Waffen. Sie bleiben jahrzehntelang unkontrolliert im Einsatz und werden für Gewalt, Krieg und Unterdrückung genutzt. Der IS und seine heutigen Gegner*innen sind das beste Beispiel für mangelhafte Endverbleibskontrolle und fehlende Rückholmöglichkeiten.[6] Auch die finanzielle, militärische und politische Unterstützung von autoritären Partnerländern im Mittleren Osten, wie Katar und Saudi-Arabien, ist unter diesen Vorzeichen kritisch zu sehen. Sie stützt sich auf die außenpolitische Doktrin der Bevorzugung von Stabilität gegenüber Demokratie und Menschenrechten und ist damit mitverantwortlich für Bürgerkriege und Aufstände. Diese Außenpolitik ist nicht mit sozialdemokratischen Grundsätzen vereinbar und wirkt in der Region insgesamt destabilisierend. Deshalb müssen wir uns über unseren Anteil an der Verantwortung für die Entstehung von Krisen im Klaren werden und beginnen, verantwortungsbewusst zu handeln! Wir fordern andere Wege zum Frieden: 1. Internationaler Dialog in den Vereinten Nationen statt nationaler Alleingänge! Maßgebliche VN-Resolutionen der vergangenen Jahre benennen die Probleme und Handlungsoptionen richtig, jedoch mangelt es bis heute an ihrer Durchsetzung. Als trotz seiner Schwächen einziges handlungsfähiges internationales Gremium ist auch von Deutschland und unseren Partner*innenländern in jedem Fall der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen anzurufen. 92 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 2. Nachschubwege schließen und Finanzierung von Terrorismus durch Handel unterbinden! Internationale Embargos müssen Nachschubwege schließen, während durch Herkunftserklärungen sichergestellt werden muss, dass weder Terrororganisationen, wie der IS, noch terrorismusfördernde Akteure von Rohstoff- und Warenverkäufen aus diesen Spannungsgebieten profitieren. 3. Kooperation mit terrorismusfördernden Staaten sofort beenden! Auch Alliierte der westlichen Welt, wie Bahrain, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate spielen zweifelhafte oder eindeutig destruktive Rollen im Zusammenhang mit Waffenverbreitung und Terrorismusförderung. Eine Rüstungskooperation mit solchen (zumal undemokratischen) Regimen ist unvereinbar mit einer Politik der Friedenssicherung und Stabilisierung. Der Grundsatz "Keine Waffen in Spannungsgebiete" muss endlich dazu führen, dass keine Waffen in Spannungsgebiete geliefert werden! Wir Jusos verlangen daher im Weiteren: 1. Keine Waffen und Soldat*innen in Spannungs- und Kriegsgebiete! Auslandseinsätze der Bundeswehr sind für uns nur zur Friedenssicherung, nicht jedoch zum Zweck von Kriegsinterventionen und Kampfeinsätzen, und nur mit Bundestagsmandat und Mandat des VN-Sicherheitsrats vertretbar. Waffenlieferungen aus Beständen der Bundeswehr und die Ausbildung der Soldat*innen repressiver und autokratischer Staaten lehnen wir ab. 2. Staatlichkeit stärken statt einzelne Interessengruppen zu fördern! Jahrelang haben verschiedene Bundesregierungen unterdrückende Regierungen in Nordafrika und im Nahen und Mittleren Osten hofiert und unterstützt.[7] Diese Politik hat nicht zuletzt im Irak maßgeblich zu einer weiteren Destabilisierung beigetragen. Dieser Ansatz ist gescheitert. Dauerhafter Frieden und Stabilität müssen Vorrang gegenüber kurzfristiger und undemokratischer Stabilität zur Wahrung von Investitions- und Gewinnabsichten bekommen. Als begleitende Maßnahmen in Bürgerkriegssituationen fordern wir ferner: 1. Umfassende humanitäre Hilfe und Verantwortung für Geflüchtete! Waffen zählen zu überall verfügbaren Gütern. Statt Kriegsmaterialien müssen Hilfsgüter – wie Zelte und medizinisches Versorgungsmaterial – geliefert werden. Unser Anspruch von echter Solidarität und Verantwortungsbereitschaft muss dazu führen, den von Bürgerkrieg und Verfolgung bedrohten Menschen dieser Welt ernsthafte Hilfe anzubieten. 2. Initiativen zur Vernichtung von Waffen und zur Demilitarisierung von Krisenregionen! Das Problem der fehlenden Endverbleibskontrolle und starken Mobilität der zur Proliferation auserwählten Waffen wurde erkannt. Zu redlicher Krisenprävention gehört deshalb die an einen Friedensschluss anschließende Vernichtung der Waffen. Zur effektiven Entwaffnung von Privatpersonen, Milizen und anderen Bürgerkriegsparteien ist es nötig, sich an erfolgreichen Entwaffnungsprogrammen anderer post-conflict-Staaten zu orientieren und unter internationaler Koordinierung Entwaffnungsabkommen auszuhandeln. Die Bundesregierung muss sich dafür einzusetzen, dass das Kriegswaffenmaterial nicht dauerhaft in den Händen örtlicher Regierungen verbleibt und so die Gefahr gewaltsamer Konfliktaustragung fortbesteht. 93 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 3. Dialog über die Stärkung der zivilgesellschaftlichen Rolle der Konfliktparteien! Wir fordern die Bundesregierung auf, Verhandlungen mit Konfliktparteien über ihre zivilgesellschaftliche Rolle anzuregen und zu unterstützen. Für dauerhaften Frieden braucht es ernsthafte Auseinandersetzung über den zukünftigen Status der verschiedenen Akteure und die Einbindung ihrer Gruppen in den zivilgesellschaftlichen Aufbau und ihre lokale Selbstorganisation. --[1] Bundeskanzlerin Angela Merkel selbst erklärte am 24. April 2016 in ihrer gemeinsame Pressekonferenz mit US-Präsident Obama in Hannover: "Deutschland hat quasi einen Paradigmenwechsel vorgenommen angesichts der Herausforderung von IS. Wir haben Waffen in ein Spannungsgebiet geliefert. Wir haben jetzt den Peschmerga Waffen geliefert. Das ist angesichts unserer historischen Entwicklung ein völlig neuer Schritt gewesen." [2] Als Beispiele solcher Spannungsgebiete seien beispielhaft DR Kongo, Kolumbien, Libyen oder der Irak genannt. [3] Die "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" vom 19.01.2000 stellen bloß eine Vorgabe dar und kein Gesetz. Gleichwohl hat sich die Regierung Merkel III - wie ihre Vorgängerinnen - in ihrem Koalitionsvertrag zu den Politischen Grundsätzen bekannt. [4] Zur Erinnerung: Im Ersten Golfkrieg (1980 - 1988) belieferte die Regierung Kohl den irakischen Diktator Saddam Hussein mit Waffen, dann unterstützte sie ab 1991 die Embargopolitik gegen das Land und schließlich half die Regierung Schröder vor dem Dritten Golfkrieg (2003) der "Koalition der Willigen" mit weitreichenden nachrichtendienstlichen Erkenntnissen, sowie der Gewährung von Überflugrechten bei ihrem Angriffskrieg. In den letzten Jahren lieferten die Regierungen Merkel I und II schließlich Waffen und Rüstungsgüter an die irakische Regierung unter Führung al-Malikis. [5] Übersicht von Empfängerländern deutscher Rüstungsexporte: https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_R%C3%BCstungsexport#Chile [6]Bundesregierung gibt fehlende Endverbleibskontrole zu: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/g36-deutsche-waffenexporte-in-saudi-arabien-ausserkontrolle-a-1038450.html; http://www.zeit.de/politik/ausland/2015-06/heckler-und-kochwaffenexport-saudi-arabien-g3-g-36-kontrolle. [7] zuletzt Sigmar Gabriel in Ägypten (http://www.taz.de/!5293050/; http://www.welt.de/politik/deutschland/article154455915/Sie-haben-einen-beeindruckendenPraesidenten.html) und Frank-Walter Steinmeier in Saudi-Arabien (http://www.spiegel.de/politik/ausland/frank-walter-steinmeier-in-saudi-arabien-die-demokratieshow-a-1075559.html; http://www.welt.de/politik/deutschland/article147794358/Ein-Wort-nimmtSteinmeier-in-Riad-nicht-in-den-Mund.html. Begründung: erfolgt mündlich. 94 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Emanzipation der Deutschen Sicherheitspolitik – Reform der Bundeswehr Antragsteller Calw E5 Zur Weiterleitung an SPD-Landesparteitag / SPD-Bundesparteitag / JusoBundeskongress angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Emanzipation der Deutschen Sicherheitspolitik – Reform der Bundeswehr 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Im vergangenen Jahr feierte die Bundeswehr ihr 60-jähriges Bestehen. Dies bedeutet eine mehr als doppelt so lange Existenz der Parlamentsarmee eines demokratischen Deutschlands wie Reichswehr und Wehrmacht zusammengenommen. Seit ihrer Gründung durch die Notwendigkeit des Kalten Krieges hat sie sich als offene, in die Gesellschaft eingebundene Armee bewährt. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 über die Auslandseinsätze der Bundeswehr kommt auch die Übernahme von Verantwortung Deutschlands in den Krisengebieten der Welt in Frage. Denn auch nach dem Ende des Kalten Krieges gilt der Grundsatz, dass der Soldat Freiheit und Frieden nicht nur in Deutschland und bei seinen Verbündeten, sondern überall in der Welt verteidigt, wo es deutsche Verantwortung und deutsche Interessen gebieten. Ein wesentlicher Bestandteil der Bundeswehr besteht auch darin, dass sie, im Gegensatz zu zivilem Friedensdienst, das einzige Mittel ist, das direkt dem Bundestag untersteht und durch diesen kontrolliert und legitimiert wird. Zudem sind Soldaten im Gegensatz zu jedem zivilen Helfer die einzigen, die die Fähigkeit besitzen, in lebensgefährlichen Regionen sich notfalls zu verteidigen und auch geschworen haben, unter Einsatz des eigenen Lebens das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes zu verteidigen. Die deutsche Wertegemeinschaft und somit auch ihre Verantwortung endet nicht an der deutschen Grenze. Vielmehr ist sie zu schützen, wenn die UN und der Bundestag es beschließen. Zudem findet ohnehin stets eine große Kooperation der Bundeswehr mit zivilen NGOs statt, wobei die Bundeswehr eine Schutzfunktion für diese und die Zivilbevölkerung übernimmt. Dies fand im Gegensatz zu den amerikanischen Streitkräften beispielsweise verstärkt im ISAF-Einsatz in Afgahnistan statt. Neben der internationalen Verantwortung findet Verteidigungspolitik nicht nur unmittelbar in Deutschland statt. Die Sicherheitslage wird auch von Terrororganisationen außerhalb bedroht und liegt im deutschen und europäischen Interessenbereich. Das zeigt, dass die Bundeswehr heute wichtiger denn je ist. Mit aktuell 16 Einsätzen weltweit hat die Bundeswehr die meisten Herausforderungen seit ihrer Gründung und dabei gleichzeitig ihren bisher kleinsten Stand in Manpower sowie Material erreicht. Dieser Trend geht sogar so weit, dass die Bundeswehr mittlerweile ohne Hilfe der Bündnispartner nicht mehr ihren Zweck der Landesverteidigung erfüllen könnte. Dabei zeigt der Ukrainekonflikt, dass ein Krieg in Europa auch heute noch möglich ist. Auch das Konzept der GSVP wäre ohne NATO-Strukturen nicht möglich. Dabei ist es keine Selbstverständlichkeit, dass die USA mit ihren hohen 95 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 Militärausgaben für die Europäische Sicherheit sorgen. Es ist eine logische Schlussfolgerung, dass die aktuellen Entwicklungen so nicht mit der Entwicklung der Bundeswehr zusammenpassen. Begründung: Wir Jusos wollen uns daher für eine verantwortungsvolle Außen- und Sicherheitspolitik im Sinne des Grundgesetzes einsetzen und fordern: Eine Erhöhung des Militäretats Um verantwortungsvoll die eigenen Truppen auszubilden müssen in den Übungen diejenigen Bedingungen und Materialien bereitstehen wie die Soldaten sie auch im Einsatz vorfinden würden. Es ist nicht vertretbar, dass die Bundeswehr aus Kostengründen statt neuen IdZSystemen zuletzt eine Million veralteter Lochkoppeln angeschafft hat, oder dass in einem Bataillon teilweise nur 4 funktionierende Nachtsichtgeräte vorzufinden sind und überall Ersatzteile fehlen. Es muss eine vollständige Ausstattung der Streitkräfte mit der Ausrüstung des Konzepts des Infanteristen der Zukunft und modernen Geräten durchgeführt werden. Die Sparpolitik der Bundeswehr hat zudem dazu geführt, dass sie essentielle Bestandteile der Streitkräfte wie die Heeresflugabwehrtruppe oder Minenverlegemöglichkeiten der Pioniertruppe abschaffen musste. Dies hat dazu geführt, dass die Bundeswehr ohne Hilfe Verbündeter absolut nicht handlungsfähig ist, da ohne Luftsicherheit und Hemmmöglichkeiten keine Operation durchführbar ist. Diese Fähigkeiten müssen unbedingt wieder – auch zum Schutz der Soldaten – erlangt werden. Auch sind Großanschaffungen in Transportmittel wie Airbus A400M und den Transporthubschrauber NH90 immens wichtig für die Einsatzbereitschaft der Truppe. Neben der allgemeinen Ausrüstung muss Deutschland – aber auch die ganze EU mehr in ihre Sicherheitspolitik an sich investieren. Die USA haben in den letzten Jahren immer deutlicher werden lassen, dass sie nicht mehr dauerhaft dazu bereit sind, ihre hohen Militärausgaben zu verantworten und damit für Frieden in Europa zu sorgen und haben die europäischen Staaten aufgefordert ihren Militäretat zu erhöhen. Es kann nicht sein, dass ein Teil des europäischen Wohlstands nur deshalb bestehen kann, weil die Sicherheit extern durch eine Schutzmacht garantiert wird. Damit die Europäische Sicherheit im Sinne der GSVP letztendlich ohne die Hilfe der amerikanischen Verbündeten und NATO-Strukturen gewährleistet werden kann muss der Militäretat erhöht werden, denn für die GSVP bestehen bisher keine eigenen Führungsstrukturen. Dass die GSVP erst dann aktiv werden kann wenn die NATO einen Einsatz definitiv ausgeschlossen hat, ist eben aufgrund der amerikanischen Schutzmachtfunktion zu erklären. Die EU-Battlegroups basieren komplett auf NATO-Strukturen und können erst dann autonomer von der NATO werden, wenn die GSVP eigene Strukturen aufbaut – wozu die Europäischen Staaten eben mehr investieren müssen und mehr Soldaten brauchen. Personelle Wiederaufstockung der Bundeswehr die dem Umfang der aktuellen Herausforderungen gerecht werden Um der aktuellen Herausforderungen und Einsätzen der Bundeswehr gerecht zu werden muss die Sollorg der Bundeswehr erhöht werden um sie alle reibungslos bewerkstelligen zu können. Außerdem müssen zum Aufbau eigener Sicherheitsstrukturen und einer autarken GSVP neben der NATO mehr Soldaten vorhanden sein. Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinien Durch die seit Januar 2016 geltenden EU-Arbeitszeitrichtlichtnien folgte eine Herabsenkung des Ausbildungsniveaus, da unter dem Druck Überstunden zu vermeiden zu wenig Zeit für gewisse Ausbildungsabschnitte wie zum Beispiel die Drillausbildung ist. Außerdem wird eine kurze Belastungszeit und Anstrengung dem soldatischen Beruf gerade in der Grundausbildung nicht 96 98 gerecht. Daher sind die geltenden Arbeitszeitrichtlinien für Soldaten während Lehrgängen, 99 Übungen und Einsätzen auszusetzen, weil sonst eine Gefährdung der Arbeitskraft und der 100 Schlagfertigkeit der Truppe besteht. 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 97 Jusos Baden-Württemberg E6 LDK, 25.-26.6.2016 Titel Stopp der TTIP-Verhandlungen! Antragsteller Zollernalb Zur Weiterleitung an SPD-Landtagsfraktion SPD-Bundestagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Stopp der TTIP-Verhandlungen! 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Jusos Baden-Württemberg fordern: Die Verhandlungen des TTIP-Abkommens (Transatlantic Trade and Investment Partnership) zwischen der Europäischen Union und den Vereinigen Staaten von Amerika werden zum baldmöglichsten Zeitpunkt gestoppt. Begründung: Erfolgt mündlich. 98 Jusos Baden-Württemberg E7 LDK, 25.-26.6.2016 Titel Schluss mit dem Geschäft mit dem Tod: Keine Waffenlieferungen an Staaten, die der NATO nicht angehören Antragsteller Ulm und Biberach Zur Weiterleitung an angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Schluss mit dem Geschäft mit dem Tod: Keine Waffenlieferungen an Staaten, die der NATO nicht angehören 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Waffenlieferungen aller Art in Staaten, welche nicht der NATO angehören, sollen verboten werden. Es kann nicht sein, dass Deutschland weiter unter den Spitzenreitern bei Waffenexporten, insbesondere hinsichtlich Kleinwaffen, ist. Rüstungsdeals mit antidemokratischen Regimen wie Saudi-Arabien, Kuwait, Algerien oder Ägypten sind untragbar. Begründung: Unser Parteivorsitzender Sigmar Gabriel hat zu Beginn seiner Amtszeit einmal erklärt, dass Waffenexporte kein Mittel der Wirtschaftspolitik seien. Wir ermuntern ihn dazu, sich hieran zu erinnern. Es genügt nicht Waffenexporte zu verurteilen, man darf sie auch nicht genehmigen, wenn man in der Regierungsverantwortung ist. Unglaubwürdigkeit ist ein großes aktuelles Problem unserer Partei. Unser rüstungspolitisches Handeln in dieser Bundesregierung trägt zu diesem beträchtlich bei. Daher sollen Waffenlieferungen an Länder, die nicht dem Verteidigungsbündnis der NATO angehören, per Gesetz verboten werden. Dies gilt für Waffen aller Art, auch schwimmendes Material, wie z.B. die vier U-Boote, welche Ägypten erhalten soll. Es ist nicht tolerierbar, dass unser sozialdemokratischer Außenminister versucht mit seinen Reisen zum Frieden in der Welt beizutragen, dagegen unser Wirtschaftsminister mit hundert Wirtschaftsvertretern in nordafrikanischen Regimen u.a. in Rüstungssachen unterwegs ist und den ägyptischen Machthaber al-Sissi, welchem enorme Menschenrechtsverstöße vorgeworfen werden, „beeindruckend“ findet. 99 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Die soziale Dimension der EU stärken Antragsteller Esslingen E8 Zur Weiterleitung an Juso-Bundesdelegiertenkonferenz, SPD Bundesparteitag, SPD Fraktion im Deutschen Bundestag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Die soziale Dimension der EU stärken 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 1. In den haushalts- und wirtschaftspolitischen Koordinationsprozessen des europäischen Semesters dürfen die Empfehlungen zu den jeweiligen nationalen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitiken nicht länger nur als Mittel zur Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und einer Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit dienen. Wir Sozialdemokraten sollten auf die Kommission einwirken, um in diesem Prozess auch dem Schutz der Beschäftigten, Investitionen in Aus- und Fortbildung und die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung als eigenständige Ziele ins Auge zu fassen. Das Europäische Semester sollte dementsprechend zu einem ausgewogenen makroökonomischen Koordinationsprozess fortentwickelt werden. Dazu ist es unumgänglich, gerade bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung konkrete und überprüfbare Zielwerte für die einzelnen Mitgliedsstaaten in einem längerfristigen Zeitraum festzulegen. 2. Da die weichen, freiwilligen Koordinationsprozesse im Europäischen Semester keine Sanktionen vorsehen und damit keine bindende Wirkung haben, sollen gemeinsame sozialpolitische Initiativen durch einen sozialen Investitionsfonds und damit durch positive Anreize unterlegt werden. Dieser Fonds könnte aus einer Finanztransaktionssteuer gefüllt und von der Kommission verwaltet werden. Die Mittel wollen wir für europaweite Investitionen in Bildung, Ausbildung und Fortbildung, sowie zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit einsetzen. Das würde die weitestgehend wirkungslose und an den EU-Institutionen vorbei umgesetzte „Jugendgarantie“ ersetzten und den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) mit seinem Fokus auf Innovationen und Infrastrukturausgaben ergänzen. 3. Um ebenso die Steuervermeidung großer transnationaler Konzerne durch Steuerverschiebung zu erschweren, unterstützen wir den Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2011 eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer festzulegen. Die Mitgliedstaaten können dann zwar weiterhin vertragskonform allein über ihre Steuerpolitik entscheiden. Doch die Regeln, nach denen in der EU tätige Unternehmen ihre steuerpflichtigen Gewinne berechnen, würden so vereinheitlicht und damit Missbrauch erschweren. Als Teil der Bundesregierung wollen wir Sozialdemokraten hier stärker auf eine entsprechende Regulierungsvorlage drängen. Dass der deutsche Finanzminister erst im vergangenen Jahr ein Zentralregister für Steuervorbescheide blockiert hat, ist für uns nicht hinnehmbar. Begründung: Eine gemeinsame Währungsunion schaffen, aber soziale Sicherheit weiterhin über einen starken nationalen Sozialstaat garantieren –diese feine Trennung ist spätestens mit der Eurokrise offensichtlich nicht mehr aufrecht zu erhalten. Anstelle aber einer per se 100 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 globalisierungsfeindlichen Abwehrhaltung gegenüber der europäischen Integration einzunehmen, sollten wir Sozialdemokraten vielmehr für ein sozialeres Europa eintreten. Wir müssen als Landes- und Bundespartei Europa nicht als fremde Außenpolitik oder technokratische Regulierung, sondern vielmehr als festen Bestandteil unserer „nationalen“ Politik begreifen. Denn künftig wird sich unser Sozialstaat und die von uns vertretenen Werte nicht ausschließlich national, sondern nur über eine starke europäische Sozialdemokratie verteidigen lassen. Es muss uns zu denken geben, dass viele BürgerInnen unsere SPD in der Bundesregierung gerne als kleinen Koalitionspartner für die sozialen Korrekturen sehen, aber im Hinblick auf die zentralen Fragen der Europapolitik den Konservativen vertrauen. Unseren Kampf für soziale Gerechtigkeit wollen wir daher wieder umfassend verstehen und ihn gemeinsam mit den sozialdemokratischen Partnern in Europa stärker auf die EU-Ebene übertragen. Jenseits einer entsprechenden Vertragsänderung gilt es dazu zunächst die bestehenden Möglichkeiten für eine Stärkung der sozialen Dimension der EU zu nutzen. Die oben genannten Maßnahmen setzten an den zurzeit diskutierten Maßnahmen an und könnten diese entsprechend zu einer europäischen Strategie zusammen führen, die stärker versucht wirtschaftliche Entwicklung nicht zu Lasten, sondern zum Wohl solidarischer Gemeinschaften in Europa zu betreiben. 101 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Türkei - Perspektiven einer Partnerschaft Antragsteller Freiburg, Emmendingen, Stuttgart E9 Zur Weiterleitung an Landesparteitag der SPD, Bundeskongress der Jusos angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Türkei - Perspektiven einer Partnerschaft 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Die in den vergangenen Jahren immer dramatischer werdenden Veränderungen der gesamten politischen Lage der Türkei bringen die dringende Notwendigkeit mit sich, die Perspektiven europäischer und internationaler Partnerschaften klar zu definieren und zu verfolgen. Die Türkei ist einerseits in ihren Grundsätzen ein progressiver, freiheitlicher, demokratischer und laizistischer Rechtsstaat. Andererseits werden Minderheitenimmer stärker unterdrückt, bekämpft und ermordet. Zudem gibt es seit über zehn Jahren steigende Bestrebungen zur Einschränkung von Meinungs-, Presse- und anderer persönlicher Freiheiten mit dem klaren Ziel einer Islamisierung der Gesellschaft. Die Türkei ist ein zentraler politischer Akteur des Nahen Osten und spielt durch ihre Rolle als NATO-Bündnispartnerin auch in der globalen Außen- und Sicherheitspolitik eine große Rolle. Kurzfristige Perspektiven: Klare Kante gegen Menschenrechtsverletzungen und Provokationen zeigen, Druck über bestehende Beziehungen ausüben Auf kurzfristige Sicht müssen alle diplomatischen Kanäle zur Türkei dazu genutzt werden, die zunehmenden Menschenrechtsverletzungen zu thematisieren. Die Verletzung von Grund- und Menschenrechten sowie die innenpolitischen Reformen mit antidemokratischer Stoßrichtung müssen im Rahmen aller politischen Kooperation zwischen der EU und der Türkei Kooperationen kritisiert werden, um diplomatischen Druck aufzubauen. Sofern sich keine positiven Entwicklungen der genannten Missstände zeigen oder sich diese verschlimmern, muss auch mit Einschränkungen der diplomatischen Beziehungen gedroht werden. Zudem muss auf die folgenden Entwicklungen reagiert werden: In den vergangenen Wochen hat die türkische Regierung mehrfach – zum Teil erfolgreich – Versuche gestartet, in die Innenpolitik Deutschlands und anderer EU-Länder einzugreifen, um kritische journalistische Beiträge zu zensieren und damit die Pressefreiheit einzuschränken. Die Bundesregierung darf solche Eingriffsversuche nicht länger hinnehmen oder gar bestärken, sondern muss sie deutlich und mit aller Entschiedenheit abweisen. Deutschland ist ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat, dessen Grundwerte und -rechte nicht verhandelbar sind und nicht aufgrund außenpolitischer Interessen oder Einschüchterungsversuchen aufgeweicht werden dürfen. Die Bundesregierung darf deutschen Strafverfolgungsbehörden nicht noch einmal die Ermächtigung erteilen, ein Strafverfahren zum § 103 StGB, der sogenannten Majestätsbeleidigung, zu eröffnen. Dieser Tatbestand ist vollkommen veraltet und konstituiert einen verfassungsrechtlich fragwürdigen erhöhten Ehrenschutz für ausländische Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder und diplomatische Vertreter*innen im Gegensatz zu den sonstigen Straftatbeständen gegen die persönliche Ehre im 14. Abschnitts des StGB (§§ 185 - 190 StGB). Aus diesen Gründen muss §103 StGB unverzüglich abgeschafft werden. 102 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 Asyl Die Türkei hat seit dem Ausbruch des Bürgerkriegs in Syrien neben Libyen mehr Geflüchtete aufgenommen als irgendein anderer europäischer Staat. Auch ihr Umgang mit Geflüchteten hat durch die 2013 erlassene Asylgesetzgebung, die Geflüchtete anerkennt und damit Arbeitsgenehmigungen ermöglicht, Fortschritte gemacht. Trotz der positiven Bemühungen sind grundsätzlich die Bedingungen für Geflüchtete in der Türkei nicht akzeptabel, da der Staat sie weder finanziell noch materiell unterstützt. Die Europäische Union muss die Türkei zum Aufbau eines funktionierenden und organisierten Systems bezüglich der Geflüchtetenpolitik animieren. Dieses System muss eine geregelte Stellung von Asylanträgen ermöglichen, Geflüchtete mit finanziellen Mitteln unterstützen und die Unterbringung von Geflüchteten ermöglichen. Auf die besonderen Bedürfnisse von Frauen, Kindern, älteren Personen, Kranken und Minderheiten im Allgemeinen muss hier eingegangen werden. Der Aufbau eines solchen Systems soll sowohl durch Kräfte der Europäische Union, als auch durch die UNHCR und Hilfsorganisationen initiiert, angeleitet und unterstützt werden. Weiterhin fordern wir die sofortige Auflösung des Asyl-Abkommens zwischen Europa und der Türkei. Dieses Abkommen schränkt die Grundlagen des Asylrechts maßgeblich ein und lädt Behörden, insbesondere in einem Staat wie Griechenland, der über kein funktionierendes System für Geflüchtete bzw. Asylanträge verfügt, dazu ein das verpflichtende rechtsstaatliches Asylverfahren zu ignorieren und Menschen ohne die Möglichkeit auf die Beantragung von Asyl abzuschieben. Selbst im Rahmen des von uns ohnehin abgelehnten Konzeptes der „sicherer Drittstaaten“ ist Die Türkei nicht als sicher eingestuft, insbesondere das macht es zu einer Dreistigkeit macht Menschen dorthin abzuschieben. Weiterhin hat sich seit der aktiven Umsetzung dieses Abkommens die Situation für geflüchtete Menschen in der Türkei und an den Landesgrenzen drastisch verschlechtert. So kam es vermehrt zu massiven Inhaftierungen und illegalen Abschiebungen von Geflüchteten in Regionen mit unsicheren Sicherheitslagen. Zudem kam es an der Grenze zwischen der Türkei und Syrien zu Vorfällen, bei denen türkische Sicherheitskräfte auf syrische Flüchtlinge, die vor dem IS, der mehrere Flüchtlingslager nah an der türkischen Grenze überfiel, schossen. Wir fordern die Türkei auf, die Grenzen für alle Asylsuchenden zu öffnen. Die von der Bundesregierung und der Europäischen Union initiierte Asylpolitik der Abschottung europäischer Grenzen und Abschiebungen ist eine inhumane Bekämpfung von als nachteilig empfundenen Symptomen einer komplexen Krise. Wir fordern die Europäische Union und die Bundesregierung dazu auf, aktiv an einer Lösung der Krise zu arbeiten, anstatt lediglich Symptombekämpfung zu betreiben. Des Weiteren ist der diplomatische Umgang unserer Bundesregierung, insbesondere der von Frau Merkel, mit der türkischen Regierung nicht zu akzeptieren. Wir fordern stärkeren Druck und Zurechtweisungen bezüglich des Umgangs mit Flüchtenden und Geflüchteten. Die Türkei mag ein wichtiger Partner in der Geflüchtetenthematik sein, jedoch darf diese zentrale Rolle der Türkei nicht dazu verleiten Menschenrechte oder das Recht auf Asyl einzuschränken oder zu ignorieren. Kurd*innen Der Umgang der Türkei mit den Kurd*innen wird immer schlimmer und ist unvereinbar mit Bürger- und Menschenrechten! Die lang betriebene Assimilationspolitik, die nach und nach abnahm, mündet nun in brutalster Repression. Religions-, Meinungs-, und Pressefreiheit, sowie die Möglichkeit zur Befriedigung natürliche, menschliche Bedürfnisse kurdischer Menschen werden beschnitten. Die Argumentation der türkischen Regierung, sie würden lediglich die terroristische PKK bekämpfen hat weder Hand noch Fuß. Laut der pro-kurdischen Partei HDP wurden bei Gefechten etwa 700 Zivilist*innen getötet. Wir fordern absolute Gleichstellung der kurdischen Bevölkerung mit dem türkischen Bevölkerungsteil. Der Kampf zwischen PKK und Miltär darf nicht weitergehen. Weiterhin fordern wir die Vereinten Nationen und die Bundesregierung Deutschlands dazu auf, die türkische Regierung zu einem sofortigen Stopp der Kampfhandlungen zu bewegen und dahingehend jedweden Druck anzuwenden, sei es politisch, diplomatisch oder wirtschaftlich, der zum Erreichen dieser Ziele notwendig ist. Auch darf das türkische Militär keine Waffen oder 103 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 Unterstützung durch die UN oder Deutschland erhalten, da diese zum Kampf gegen die Kurden genutzt werden können. Die Türkei als sicherheitspolitischer Partner - Eine Ambivalenz Die Türkei und der Djihadismus Die Türkei befindet sich aufgrund ihrer geographischen Lage, ihrer Größe und ihrer Stärke in einer weltpolitisch außergewöhnlichen Position. Die Türkei ist in der Pflicht, ihre Rolle, die sie bisher nicht zu genüge wahrgenommen hat, als stabiler Faktor in der sicherheitspolitischen Lage des Nahen Ostens wieder einzunehmen, aus diesem Grund ist es von elementarer Bedeutung, dass die Türkei ihr Verhältnis zum radikalen Islam und zum Islamischen Staat definiert und konsequent vertritt. Ist die Türkei kein wirklicher Partner im Kampf gegen den IS wird dieser ungleich schwieriger. Das türkische Spiel mit dem Feuer Die Türkei war über ein halbes Jahrhundert ein stabiler sicherheitspolitischer Partner des Westens. Seit dem Beitritt zur NATO 1952sind die Verbindungen zwischen Washington, Brüssel und Ankara endgültig eng verflochten. Was sich als Vorteil im kalten Krieg entpuppte wird immer mehr zur Gefahr für den Frieden: Als Mitglied der NATO hat die Türkei das Recht den sog. Bündnisfall (§5 Nordatlantikvertrag) auszurufen, dies bedeutet, dass ein Angriff auf die Türkei mit Ausrufen des Bündnisfalles als Angriff auf die komplette NATO gesehen werden müsste.Die Türkei und Russland verbindet ein komplexes Verhältnis. Wirtschaftlich pflegen sie enge Kontakte, sei es über Energieversorgung (bsp. South-Stream-Pipeline), durch russische Investitionen in türkische Unternehmen oder profanen Tourismus. Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Russland und der Türkei sind für beide nicht elementar für ihre Handlungsfähigkeit, aber profitabel und mit keinerlei größeren Nachteilen verbunden. In den vergangenen Jahren zeichnet sich jedoch im außenpolitischen Auftreten beider Staaten eine besorgniserregende Entwicklung ab. Erdogan und Putin vertreten außenpolitisch eine „Politik der Stärke“, eine Politik, die darauf basiert, außenpolitische Erfolge und dominantes Auftreten auf internationaler Bühne zur innenpolitischen Stabilisierung zu nutzen. Russland und die Türkei geraten gerade bei Gebietsfragen in der Kaukasusregion und beim Syrienkonflikt oft in Konflikt. Das Gefahrenpotential ergibt sich daraus, dass beide Mächte im Falle einer Eskalation der Konflikte Handlungsspiralen auslösen könnten, an deren Ende sich Atommächte im Krieg gegeneinander befinden. Natürlich ist dies ein unwahrscheinliches Szenario, doch erfordert die Situation enormes Vertrauen in die außenpolitische Besonnenheit der türkischen Regierung. Dass dieses Vertrauen nicht mehr uneingeschränkt vorhanden ist, ist wenig verwunderlich. Es muss natürlich das Ziel der NATO sein, die Türkei als Mitglied zu halten, deswegen müssen Strategien entwickelt werden, potentielle Eskalationsspiralen zu verhindern. Wir Jungsozialist*innen haben als einen unserer drei Grundwerte den Internationalismus gewählt. Internationalismus ist in der internationalen Politik eng mit der Theorie des Institutionalismus verbunden, also der Idee, dass außenpolitische Konflikte im internationalen (idealerweise institutionalisierten Rahmen) gelöst werden sollen. Grundstein dieser Idee ist eine supranationale Organisation, die Konflikte im internationalen System löst. Eine Organisation, wie sie die UN sein könnte. Auch wenn die Handlungsunfähigkeit sowie das Demokratiedefizit der UN hinlänglich bekannt sind und an dieser Stelle nicht tiefer behandelt werden müssen, ist die UN doch die Organisation die es sich selbst zur Aufgabe gemacht hat, Menschenrechte auf der ganzen Welt zu verteidigen und ihre Verletzungen zu ächten. Die UN wäre hypothetisch also die primäre Wahl wenn es darum ginge, Einschränkungen der Pressefreiheit oder die Unterdrückung ethnischer Minderheiten in der Türkei zu thematisieren. Leider schafft es die UN aufgrund der ihr inne wohnenden strukturellen Probleme nicht, ihrer eigentlichen Aufgabe nach zu kommen. Wir Jungsozialist*innen erkennen an, dass die UN dies gerade nicht leisten kann, wünschen uns langfristig jedoch eine UN, die genau diese Aufgaben wahrnimmt. Zivilgesellschaftliche Annäherung als langfristiges Ziel Die bestehenden Probleme der Menschenrechtsverletzungen und Provokationen können nicht nachhaltig durch direkte staatliche Interventionen oder reaktionäre außenpolitische Maßnahmen gelöst werden. Dazu ist ein langer aber kontinuierlich verfolgter Prozess notwendig. 104 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 Langfristiges Ziel muss daher sein, eine Annäherung der europäischen und türkischen Zivilgesellschaften anzustoßen, um so politischen Wandel aus der Mitte der Gesellschaft zu bewirken. Um diesen Wandel zu erreichen müssen nicht nur Angehörige der verfolgten Minderheiten unterstützt werden und vor allem muss auch die Mehrheitsgesellschaft für bestehende Probleme, Demokratiedefizite und rückschrittliche Entwicklungen sensibilisiert werden. Nur so kann der aktuellen Regierung und deren Politik, die auf vielen Ebenen vor allem die Presse-, Meinungs- und Religionsfreiheit verletzt, wirksam die (demokratische) Legitimation entzogen werden. Dazu ist einerseits eine stärkere Zusammenarbeit mit staatlichen Partnerorganisationen und NGOs in der Türkei erforderlich, sowohl in Bezug auf finanzielle Unterstützung als auch durch enge Kommunikation und inhaltliche Kooperation. Zum anderen müssen auch in Deutschland und in anderen EU-Ländern Organisationen gefördert werden, die den zivilgesellschaftlichen Austausch als Ziel haben, zum Beispiel deutsch-türkische Gesellschaften. Treten keine Besserung der Menschenrechtsverletzungen und regressiven gesellschaftlichen Reformen ein, muss Deutschland als mittelfristige Maßnahme die Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit anbieten. Anstelle von Zahlungen in Milliardenhöhe aufgrund des Asyl-Abkommens muss im Rahmen der Nahost-Krisen wieder die Förderungen von staatlichen und nichtstaatlichen Hilfsorganisationen, die Hilfe für Asylsuchende und verfolgte Kurd*innen und andere Minderheiten leisten, investiert werden. Die türkische Verfassung bekennt sich klar zum Laizismus und lange war es gang und gäbe in der Türkei, dass Staat und Religion getrennte gesellschaftliche Bereiche sind. Dieser Konsens, der im Wesentlichen auf Atatürks Staatsverständnis fußte, wird in der Amtszeit von Erdogan nach und nach ausgehöhlt. Beispielsweise wurde das Verbot mehrerer fundamentalislamistischer Parteien aufgehoben. Es gibt Besorgnis über einen "Rollback" in vielen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere im Bereich der Gleichstellungspolitik, in der die Türkei lange eine vorbildliche Rolle im arabischen Raum eingenommen hat. Diese Entwicklungen sind kritisch zu betrachten, sollte die Türkei den gesellschaftlichen Rollback erleben, den Beobacher*innen befürchten, würde dies das Fundament einer Partnerschaft nachhaltig verschlechtern. Begründung: Erfolgt mündlich 105 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Dublin-Fälle auf Entlastungskontingente anrechnen Antragsteller Esslingen E 10 Zur Weiterleitung an Juso-Bundesdelegiertenkonferenz, SPD Bundesparteitag, SPD Fraktion im Deutschen Bundestag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Dublin-Fälle auf Entlastungskontingente anrechnen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Die Jusos Baden-Württemberg fordern die Bundesregierung auf, die bisherige Abschiebepraxis nach der Dublin-III Verordnung zu überdenken. Wir Jusos setzten uns in der SPD für eine sachorientierte Neuregelung ein: Flüchtlinge, die einen inhaltlich begrünbaren Asylantrag lediglich aufgrund der Dublin-Verordnung nicht in Deutschland stellen durften, wollen wir rückwirkend in die Verfahrensprüfung mit aufnehmen. Diese bereits in Deutschland lebenden Asylbewerber sollen dazu, im Falle einer positiven Einzelfallentscheidung, mit der am 22. September 2015 vom Rat der Europäischen Union beschlossenen, einmaligen Übernahmequote für neuankommende Flüchtlinge in Italien und Griechenland verrechnet werden. Begründung: Unabhängig von der laufenden Debatte über eine feste EU-weite Quote bei der Aufnahme von Flüchtlingen hat der Rat der Europäischen Union am 22. September 2015 bereits mit qualifizierter Mehrheit beschlossen, auf freiwilliger Basis einmalig 120.000 Asylsuchende aus Italien und Griechenland in die zustimmenden Staaten umzusiedeln. Deutschland hatte erklärt, davon etwa ein Viertel, also ca. 48.000 Menschen aufzunehmen. Die Umsetzung dieser Vereinbarung läuft schleppend. Gleichzeitig befinden sich in der Bundesrepublik viele Menschen in Asylunterkünften, die aufgrund der Dublin-Verordnung ihren Asylantrag eigentlich in Italien oder Griechenland stellen müssten. Viele dieser „Dublin-Fälle“ sind bereits länger in Deutschland, lernen unsere Sprache und bemühen sich trotz juristisch aussichtloser Perspektive um die Integration in ihre jetzigen Wohnorte. In den vergangenen Monaten wurden die Abschiebungen exakt dieser Gruppen, vor allem nach Italien, ausgeweitet. Italien ist allerdings nicht bereit diese Menschen wieder aufzunehmen. Das bereits überforderte, minimalistische Asylsystem dort kann die abgeschobenen Asylsuchenden nicht versorgen. Viele der Betroffenen, auch aus unserem Landkreis, leb(t)en dort in der Obdachlosigkeit. Die meisten kehrten deshalb nach kurzer Zeit wieder nach Deutschland zurück, wo ihnen nach der geltenden Rechtsgrundlage erneut die Abschiebung droht. Diesen menschlichen Verschiebebahnhof halten wir für moralisch verwerflich. Er ergibt insbesondere angesichts der fehlenden Aufnahmebereitschaft- und Fähigkeit in Italien aber auch praktisch keinen Sinn. Welchen Wert hat es, Italien eigentlich entlasten zu wollen – dann aber wieder „Altfälle“ zurück nach Italien zu schicken? Das erscheint uns angesichts der Tatsache, dass die meisten betroffenen Flüchtlinge in einer Zeit nach Deutschland kamen, in der die Dublin-Verordnung praktisch außer Kraft gesetzt war, umso zweifelhafter. Von Ende August bis Anfang November 2015 war die Dublin-Verordnung für syrische Flüchtlinge sogar offiziell ausgesetzt gewesen. Mit dem im Beschluss vorgeschlagenen Verfahren könnte zumindest für die bereits in Deutschland befindlichen Asylsuchende eine klare Perspektive geschaffen werden und gleichzeitig durch 106 37 eine Umsetzung des einmaligen Entlastungskontingentes ein Beitrag zur europäischen 38 Solidarität geleistet werden. 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 107 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Genozid an Herero und Nama offiziell anerkennen Antragsteller Göppingen E 11 Zur Weiterleitung an SPD-Bundesparteitag, SPD-Bundestagsfraktion, SPDBundesvorstand angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Genozid an Herero und Nama offiziell anerkennen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Die Jusos fordern, dass der Genozid an den Herero und Nama zwischen 1904 und 1908 als solcher anerkanntwird. Die SPD-Bundestagsfraktion ist aufgefordert, sich als Teil der Bundesregierung um eine angemessene Aufklärung bemühen. Begründung: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/namibia-massaker-bundesregierung-spricht-vonvoelkermord-a-1043117.html Erfolgt mündlich! 108 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 G Gesundheit und Ehrenamt G1 Freiburg Bildungszeit für die Ehrenamtlichen stärken! 110 G2 Karlsruhe-Stadt Verbot des Angebots von Konversions- oder Reparativtherapien 112 G3 Breisgau-Hochschwarzwald Leben retten! Notruf für Gehörlose 24/7 mobil gewährleisten! 113 G4 Heilbronn Medikamente sind Grundbedarf - bezahlbare Medikamente und Entlastung für Krankenkassen 115 G5 Zollernalb Überforderung verhindern – mehr Personal in Krankenhäusern! 116 G6 Ulm und Biberach Paritätische Finanzierung der Krankenversicherung einführen 118 G7 Enzkreis Öffentliche Sicherheit stärken - Notfallsysteme fördern 119 G8 Böblingen Lebensrettung am Limit 120 G9 Zollernalb Zugang zu Medikamenten überprüfen 121 G 10 Freiburg Einführung einer Bürger*innenversicherung 122 G 11 Konstanz Uns kommt es nicht darauf an, wer man ist, sondern was man tut 124 G 12 Freiburg Kein (wirtschaftlicher) Zwang zu elektronischer Gesundheitsüberwachung 126 G 13 Stuttgart Krankenkassen sollen die Kosten für Verhütungsmittel übernehmen 127 109 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Bildungszeit für die Ehrenamtlichen stärken! Antragsteller Freiburg G1 Zur Weiterleitung an SPD Landesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Bildungszeit für die Ehrenamtlichen stärken! 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Die Jusos Baden-Württemberg beschließen folgende Forderungen zur Novellierung der Verordnung zur Regulierung der Bildungszeit für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten (VO BzG BW): · § 4 Abs. 2 Aufnahme der Betreuungs- und Unterstützungsarbeit in Kinder- und Jugendarbeit in die Ausnahmeregelung · § 5 Abs. 3 Streichen der Voraussetzung nach § 9 Abs. 1 Pkt. 1 BzG BW · § 5 Abs. 3 Pkt. 1 Ehrenamtliche mit einer langfristigen Erfahrung von Schulungen und Ausbildung werden als qualifiziertes Personal anerkannt. · § 5 Abs. 3 Pkt. 2 keine detaillierte Abfrage der räumlichen Situation von Schulungsräumen · § 6 Abs. 3 Die erste Anerkennung bleibt für drei Jahre begrenzt. Die weiteren Anerkennungen sind auf fünf Jahre auszudehnen und in einer einfachen Abfrage zu erteilen. Diese Abfrage überprüft die Vereinsstabilität, durch Sichtung der letzten zwei Protokolle der Mitgliederversammlungen und Qualität der Bildungsveranstaltungen durch die Abfrage der Anzahl der durchgeführten Bildungsmaßnahmen und dem aktuellen Bildungsprogramm. · Des Weiteren muss die Anerkennung für ehrenamtliche Tätigkeiten Gebührenfrei sein. · Das Formular zur Anmeldung ist so unkompliziert und mit so wenigen Angaben wie möglich zu gestalten. Begründung: Es ist zu begrüßen, dass es ein vereinfachtes Verfahren gibt, um den Vereinen und Verbänden ein die Anerkennung zu ermöglichen. Jedoch sind die Hürden noch zu groß. Die Betreuung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bildet einen der wichtigsten Elemente in der Kinder- und Jugendarbeit und ist mit aufzunehmen. Ebenfalls besteht keine Notwendigkeit für den Nachweis, dass ein Verein oder Verband bereits 2 Jahre besteht, da gute Bildungsarbeit von den Inhalten und nicht von dem Vereinsalter abhängt. Schulung- und Ausbildungsveranstaltungen werden im ehrenamtlichen Bereich oft von den Ehrenamtlichen konzipiert, geplant und durchgeführt. Diese besitzen nicht immer einen fachlichen Abschluss und formale Qualifikation. Es muss ermöglicht werden, dass die langjährigen Erfahrungen dieser Ehrenamtlichen anerkannt und als qualifiziertes Personal gleichgestellt werden. Gerade kleine Vereine und Verbände besitzen keine eigenen Schulungsräume, oder Bildungsstätten. Eine Abfrage und damit Einengung von Schulungsräumen nimmt den Organisationen hier die 110 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 nötige Flexibilität zum durchführen geeigneter Bildungsangebote. Die Anerkennung ist trotz der Novellierung ein umfangreicher Prozess. Vereine und Verbände die diese Anerkennung durchlaufen und bereits Anerkannt wurden, können als stabil und zukunftssicher gelten. Eine regelmäßige Überprüfung der Qualität sehen wir als sinnvoll an, jedoch kann der Zeitraum auf fünf Jahre erweitert werden. Nach der ersten Anerkennung ist vor allem zu überprüfen ob der Verein, Verband stabil und sicher geführt wird. Dies ist aus den Protokollen der Mitgliederversammlungen und den beinhaltenden Vorstandsbericht zu erkennen. Ebenfalls ist zur Einschätzung der Qualität des Bildungsangebots, eine einfache Abfrage ausreichend. Die Angabe über die geleistete Anzahl der durchgeführten Bildungsveranstaltungen und die Sichtung des aktuellen Bildungsprogramms sollten dies gewährleisten. Grundsätzlich sind die Anmeldung und das entsprechende Formular so einfach und mit so wenigen Angaben wie möglich zu gestalten. Die bisherigen acht Seiten und zusätzlich zu leistenden Anhänge erscheinen zu sperrig und Umfangreich. 111 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Verbot des Angebots von Konversions- oder Reparativtherapien Antragsteller Karlsruhe-Stadt G2 Zur Weiterleitung an Juso-Bundeskongress, über SPD-Landesparteitag zum SPD-Bundesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Verbot des Angebots von Konversions- oder Reparativtherapien 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Das Angebot der Konversions oder Reparativtherapie, sogenannten „HomoHeilungen” soll Ärzten/innen untersagt werden. Bei Zuwiderhandlung sollen strafrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Werden solche Therapien von privaten Anbietern, insbesondere religiösen Gemeinden an Minderjährigen oder Unmündigen angewendet, sollen auch gegen solche Gemeinden Geldstrafen verhangen werden können und unter Umständen gegen Eltern, die solchen Therapien an ihren Kindern zustimmen. Gegenüber den vermeintlichen Therapeuten müssen Strafverfolgungsverfahren eröffnet werden. 112 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Leben retten! Notruf für Gehörlose 24/7 mobil gewährleisten! Antragsteller Breisgau-Hochschwarzwald G3 Zur Weiterleitung an Juso Bundeskongress, SPD Landesparteitag, SPD Landtagsfraktion, SPD Landesvorstand, SPD Bundesparteitag, SPD Bundesvorstand angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Leben retten! Notruf für Gehörlose 24/7 mobil gewährleisten! 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 Der Notruf für Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr wird normalerweise über das Telefon oder Handy abgesetzt. Diese Möglichkeit haben Menschen, die unter einer Hörbehinderung leiden, nicht. Für sie garantiert der Gesetzgeber aktuell nur den Notruf über Fax, der 24/7 auch entgegen genommen wird. Da über ein Faxgerät weder lebenswichtige Rückfragen seitens des Notdienstes möglich sind noch die Mobilität eines Faxgerätes gewährleistet ist, um es unterwegs mitnehmen zu können und einen Notruf abzusetzen, fordern die Jusos BadenWürttemberg das Bundeswirtschaftsministerium dazu auf, endlich die lückenlose Entgegennahme der Notrufe von Gehörlosen zu garantieren. Wir schlagen hierfür folgendes System vor, das sich am Vorbild der Tess Relay-Dienste orientiert: 1. Die Einrichtung einer bundesweiten Stelle, in der Gebärdendolmetscher*innen über Video-Telefonie Notrufe entgegen nehmen können. Inzwischen ist fast jedes Handy mit einer Frontkamera ausgestattet, sodass eine direkte Kommunikation gewährleistet werden kann. Zudem besteht so die Möglichkeit, Rückfragen zu tätigen und so zu verhindern, dass aufgrund falscherEntscheidungen, beispielsweise die Fahrzeug- und Personalwahl betreffend, Menschen sterben oder noch schwerwiegendere Verletzungen erleiden müssen, nur weil diese Informationen nicht auf dem Fax ersichtlich sind. 2. Das Einrichten einer bundesweiten Notruf-App Eine Notruf-App, die mit besagter Stelle gekoppelt wäre, könnte gewährleisten, dass zu jeder Zeit und von jedem Ort aus ein Notruf auch von Gehörlosen abgesetzt werden kann. Eine solche findet bereits im Bereich der Tess Relay-Dienste Anwendung und hat sich sehr bewährt. 3. Notruf 24h garantieren Rechnungen der Tess Relay-Dienste ergaben, dass das Anbieten des Notruf-Video-Telefons in der Nacht lediglich 1 Millionen Euro pro Jahr mehr kosten würde. Für diesen Dienst übernimmt aktuell die Bundesnetzagentur die Kosten. Da es jedoch an Mitteln fehlt, kann dieser Service nur tagsüber angeboten werden. Es muss jedem Menschen möglich sein, 24h über einen Notruf abzusetzen, auch wenn man nicht zuhause ist. Wenn der Bund nicht ohnehin seine eigene Stelle einrichtet, die diese Kriterien erfüllt, so ist er zumindest dazu verpflichtet die hierfür 113 36 notwendigen Mittel zu erbringen. Es darf nicht länger einen Unterschied machen, zu welcher 37 Zeit und an welchem Ort ein Mensch mit einer Hörbehinderung in eine Notsituation gerät, damit 38 Hilfe gerufen werden kann. 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 114 Jusos Baden-Württemberg G4 LDK, 25.-26.6.2016 Titel Medikamente sind Grundbedarf - bezahlbare Medikamente und Entlastung für Krankenkassen Antragsteller Heilbronn Zur Weiterleitung an Landesparteitag der SPD BaWü angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Medikamente sind Grundbedarf - bezahlbare Medikamente und Entlastung für Krankenkassen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Medikamente sind ein Grundbedarf. Nur durch eine adäquate Versorgung von Medikamenten lässt es sich gut leben. Gesundheit ist ein Menschenrecht, was jedem Menschen gleich zugänglich gemacht sein muss. Deshalb fordern wir dass: 1. Verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel sind mit dem gemäßigten Steuersatz von 7% zu besteuern. 2. Preise zu Medikamenten müssen staatlich reglementiert werden. Medikamente müssen demnach sofort nach Markteintritt, einer Kosten-Nutzen-Bewertung vom beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen unterzogen werden. 3. Forschungskosten müssen dafür offen gelegt werden. Begründung: Erfolgt mündlich 115 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Überforderung verhindern – mehr Personal in Krankenhäusern! Antragsteller Zollernalb G5 Zur Weiterleitung an Juso-Bundeskongress SPD-Bundesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Überforderung verhindern – mehr Personal in Krankenhäusern! 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Jusos Baden-Württemberg fordern: Zur Stärkung und Unterstützung von Pflegekräften sowie zur Garantie guter medizinischer Betreuung in Krankenhäusern ist folgendes umzusetzen: 1. Ein Gesetz zur Personalbemessung in Krankenhäusern wird eingeführt. Jenes Gesetz soll den realen Personalbedarf ermitteln sowie ferner regeln, benötigte Stellen in allen Bereichen und Stationen zu schaffen. Die Finanzierung soll zweckgebunden außerhalb der Fallpauschale gesichert werden. 2. Die Ausbildung von Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern wird attraktiver gestaltet. Die Initiierung einer Ausbildungsoffensive Krankenpflege durch den Bund soll geprüft werden: Im Rahmen dessen sollen Bedingungen der Krankenpflegeausbildung evaluiert und verbessert werden. Grundlegende Probleme wie fehlende Praxisanleitungen, mangelnde Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung beziehungsweise Beruf, oftmals fehlende Interessenvertretungen von Auszubildenden und die bisher nicht erfolgte Festlegung von vorbehaltenen Tätigkeiten auf qualifizierte/examinierte Pflegekräfte sollen thematisiert werden. Begründung: Unterbesetzung, Überforderung, zu hohe psychische wie physische Belastung: 10,3 Patientinnen und Patienten muss eine einzige Pflegekraft in deutschen Krankenhäusern versorgen. Nach ver.di-Hochrechnungen fehlen an Deutschlands Kliniken rund 162.000 Stellen, davon allein 70.000 im Bereich der Pflege. Die enormen Herausforderungen dieses Berufs werden durch fehlende Personalstellen intensiviert. Neben der oftmals ohnehin sehr knapp kalkulierten Personalrechnung kommt ein Ökonomisierungsdruck an den Krankenhäusern hinzu, der weiteren Personalabbau in der Krankenpflege bedingt. Das Pflegestellenförderprogramm des Krankenhausstrukturgesetzes greift spürbar zu kurz, um Pflegerinnen und Pfleger in ausreichender Anzahl zu akquirieren. Aus diesen Gründen ist eine gesetzliche Handlung geboten. Außerdem alarmierend ist die Tatsache, dass sich das Risiko, im Krankenhaus zu sterben, bei schlechter personeller Ausstattung um 26% erhöht. Des Öfteren fällt in der Diskussion über mangelnde Personalbesetzung das Argument, die Fachkräfte seien auf dem Arbeitsmarkt aktuell nicht verfügbar. Dies stimmt zwar teils, doch ein Personalbemessungsgesetz würde zumindest verbindlich weiterem Personalabbau entgegen treten. Ferner ist die Entgegnung anzuführen, dass seit den 1990ern im Bereich der Psychiatrie 116 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 bereits eine Personalverordnung gilt. Diese führte an Krankenhäusern innerhalb von zwei Jahren zu 21.000 zusätzlichen Stellen. Um deutlich mehr Pflegekräfte einstellen zu können, müssen im Zuge dessen auch mehr junge Menschen ausgebildet werden. Dies setzt voraus, den Ruf dieses verantwortungsvollen Berufs zu verbessern und an den Rahmenbedingungen zu arbeiten. 117 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Paritätische Finanzierung der Krankenversicherung einführen Antragsteller Ulm und Biberach G6 Zur Weiterleitung an angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Paritätische Finanzierung der Krankenversicherung einführen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Wir fordern die SPD Bundestagsfraktion auf, darauf hinzuwirken, dass die Beiträge zur Krankenversicherung (KV) wieder paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden. Begründung: Das Einfrieren des Arbeitgeberbeitrags zur KV hat zu großen Belastungen der Arbeitnehmer geführt. Diese Belastung der Arbeitnehmer müssen zurückgefahren werden. 118 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Öffentliche Sicherheit stärken - Notfallsysteme fördern Antragsteller Enzkreis G7 Zur Weiterleitung an SPD-Landtagsfraktion, Bürgermeister des Landes, SPDFraktionen der Kommunalparlamente angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Öffentliche Sicherheit stärken - Notfallsysteme fördern 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Die Jusos Baden-Württemberg setzen sich dafür ein, die öffentliche Sicherheit sowie das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken, indem Städte vermehrt Notrufsysteme an öffentlichen Plätzen wie (Omnibus-) Bahnhöfen oder in Unterführungen einsetzen. Wir fordern daher die (Ober-) BürgermeisterInnen und (Jugend-) Gemeinderäte dazu auf, sich für solche Systeme zu engagieren. Die SPD-Landtagsfraktion soll sich für eine finanzielle und organisatorische Unterstützung dieses Engagements stark machen. Durch Notrufknöpfe, teils ausgestattet mit Sprechfunk, können auftretende Probleme wie Übergriffe, Gewalt oder auch medizinische Notfälle direkt an eine Notrufzentrale gemeldet werden. Dadurch können Opfer, Verletzte oder Erkrankte effektiver geschützt werden und Zivilcourage wird deutlich vereinfacht. Begründung: Vielfach diskutiert sind Maßnahmen, die zu einer Steigerung der öffentlichen Sicherheit führen. Dazu gehört beispielsweise der sinnvolle, verstärkte Einsatz der Polizei. Doch auch der Einsatz von Kameraüberwachung auf öffentlichen Plätzen wird dabei in den Raum geworfen, der jedoch zu Recht sehr umstritten ist. Gleichzeitig muss uns aber das Sicherheitsbedürfnis der Menschen bewusst sein, die sich gerade an dunklen, nicht einsehbaren Plätzen, unter Umständen sogar in späten Abendstunden oder der Nacht, zunehmend unsicherer fühlen. Eine Maßnahme zur Steigerung des Sicherheitsgefühls bei gleichzeitigem Schutz von Persönlichkeitsrechten könnten solche Notrufsysteme bieten. Sie machen es nicht möglich, Straftaten und andere Vorkommnisse im Nachhinein zu beobachten, sondern ermöglich in den meisten Fällen ein Eingreifen. Opfer, Verletzte oder Erkrankte haben die Möglichkeit, sich schneller Hilfe zu holen als mit einem Mobiltelefon, das ja teils gar nicht vorhanden ist. Auch Zivilcourage wird vereinfacht, da beobachtende Mitmenschen schnell und ohne eigenes Eingreifen Hilfe rufen können. 119 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Lebensrettung am Limit Antragsteller Böblingen G8 Zur Weiterleitung an SPD-Landtagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Lebensrettung am Limit 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Die Jusos Baden-Württemberg fordern eine Informationskampagne über die Fälle, in denen der Rettungsdienst angerufen werden sollte und über alternative Möglichkeiten. Entsprechende Informationen könnten über Arztpraxen, Krankenkassen und Krankenhäuser sowie andere Organisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz gestreut werden und potentiellen PatientInnen nahe gebracht werden. In wiederholten Fällen von nicht-indizierten Einsätzen soll geprüft werden, ob die Kosten des Einsatzes von den PatientInnen übernommen werden könnten, Arztpraxen sollen in solchen Fällen ein Busgeld zahlen. Zudem soll geprüft werden, ob es langfristig sinnvoller, sozialer und effizienter ist, den Rettungsdienst - ähnlich wie in den meisten Großstädten - der Feuerwehr anzugliedern. Begründung: In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Rettungsdiensteinsätze massiv angestiegen. Beispielsweise gab es 1994 noch 9,5 Mio. Einsätze, 2013 waren es schon 14,2 Mio. Dieser Trend hält weiter an. Dabei ist zu beobachten, dass immer seltener eine begründete Indikation vorliegt. Oftmals wird schon bei kleinen Erkältungen oder Rückenschmerzen der Rettungsdienst gerufen. Das bedeutet eine deutlichere Kostensteigerung für die Rettungsdienste und Krankenkassen, belastet die MitarbeiterInnen zunehmend und wirkt sich negativ auf die Motivation der medizinisch gut ausgebildeten (Rettungs- und Notfall-) Sanitäter und Notärzte aus. In vielen Fällen sehen Patientinnen und ÄrztInnen in den Praxen den Rettungsdienst als schnelle und einfache Alternative an, wodurch dann aber dringende Notfälle nicht schnell genug bearbeitet werden können. Auf diese Problematik und die bestehenden Alternativen wie Taxen und Krankentransporte kann durch eine breit angelegte Informationskampagne aufmerksam gemacht und auf allen Seiten eine gewisse Sensibilität hergestellt werden. Derzeit sind die Landkreise für die öffentliche Aufgabe der Notfallversorgung zuständig, vergeben diese Aufgabe aber meist an Dienstleister, wie dem Deutschen Roten Kreuz oder dem Arbeiter-Samariter-Bund. Nur in Großstädten wird die Aufgabe von Berufsfeuerwehren mitgetragen. Deren Mitarbeiter sind durch die Verbeamtung deutlich besser gestellt und können von ihrem Verdienst leben. Für die fehlenden Fachkräfte könnte der Beruf somit wieder deutlich attraktiver gemacht werden. Außerdem wäre es möglich durch gemeinsame Standards, Anschaffungen und Koordination deutlich effizienter und besser organisiert der wichtigen Aufgabe der Notfallversorgung gerecht zu werden. 120 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Zugang zu Medikamenten überprüfen Antragsteller Zollernalb G9 Zur Weiterleitung an SPD Bundestagfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Zugang zu Medikamenten überprüfen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Die Jusos Baden-Württemberg fordern: Das Bundesgesundheitsministerium möge eine Kommission einberufen, die sich ausschließlich mit der Beschäftigung medizinischer Studien aus dem Ausland auseinandersetzt. Ziel soll die Legalisierung von Behandlungsmethoden für Schwerstkranke sein. Begründung: Erfolgt mündlich. 121 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Einführung einer Bürger*innenversicherung Antragsteller Freiburg G 10 Zur Weiterleitung an Landesparteitag SPD BaWü, BuKo angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Einführung einer Bürger*innenversicherung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Das gesetzliche Krankenversicherungssystem (GKV) ist eine Errungenschaft der Arbeitnehmer*innen - Bewegung. Sie hat dazu geführt, dass das Risiko zu erkranken von der Gesellschaft getragen wird und die Kosten des Gesundheitssystems solidarisch getragen werden. Doch diese Solidarität hat momentan eine klare Grenze: 50.850€ p.a. Das ist die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze (BBG), bis zu der die Krankenkassenbeiträge erhoben werden. Außerdem gibt es ein weiteres Ende der Solidarität, die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG); diese definiert, bis zu welchem Jahreseinkommen (aktuell:56.250 € p.a.) eine Mitgliedschaft im GKV-System verpflichtend ist. Beide Grenzen dienen dazu, reichere Menschen aus der Solidarität zu entlassen. Dies führt in der direkten Folge dazu, dass reiche Menschen einen erheblich geringeren Anteil ihres Einkommens für ihre Gesundheitsabsicherung ausgeben als ärmere Menschen. Ein eklatanter Widerspruch zur Sozialdemokratie, denn für uns gilt, dass starke Schultern eine größere Last tragen müssen. Die indirekte Folge dieses Systemfehlers besteht darin, dass immer wieder vor allem Selbstständige, aber auch reichere Menschen, die plötzlich nicht mehr so viel verdienen, aus dem Versicherungssystem rausfallen. Diese persönlich schrecklichen Schicksale lassen sich vermeiden. Dieser Missstand, die Entlassung der Besserverdienenden aus dem GKV-System, widerspricht der Idee des GKV-Systems, daher muss eine Versicherungspflicht für alle Bürger*innen eingeführt werden. Das bedeutet, die privaten Krankenkassen in ihrer derzeit bestehenden Form faktisch überflüssig zu machen. Auch müssen künftig Beamt*innen und Selbstständige, die bisher nicht Teil des GKV-Systems sind, Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Ebenso muss die JAEG abgeschafft werden, damit die Solidarität nicht bei hohen Jahresgehältern aufhört. Außerdem Darüber hinaus muss der Einkommensbegriff im Sozialversicherungssystem diskutiert werden, da Mieteinnahmen und ähnliche Geldquellen bisher nicht abgedeckt werden, auch dieser Umstand entlässt wohlhabende Menschen aus der Solidarität. Ebenfalls muss die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft werden, da auch die BBG dazu führt, dass Besserverdienende anteilig weniger Geld für ihr Krankenversicherung zahlen als Schlechterverdienende. Im Rahmen dieser Reform muss auch der festgefrorene Arbeitgeber*innen-Anteil im "paritätischen System" wieder aufgetaut werden, um wirkliche Parität zu gewährleisten. So erhöht sich auch das Interesse der Arbeitgeberverbände ein wirtschaftliches Gesundheitssystem zu gewährleisten, da sich auch ihre Kosten bei höheren Ausgaben erhöhen. 122 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 Eine konsequente Solidarisierung der Gesundheitskosten schließt auch eine Abschaffung der Zuzahlungspflicht mit ein. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb gesundheitlich notwendige Arzneimittel oder Medizinprodukte einer Zuzahlung unterliegen. Die Folgen der hier beschriebenen Reformen sind eine massive Senkung der Lohnnebenkosten, da die wirtschaftlich stärkeren Mitglieder der Gesellschaft endlich ihren Anteil am Gesundheitssystem tragen würden. Gleichzeitig hätten normale Arbeitnehmer*innen mehr Geld in der Tasche. Eine Flucht in die PKV ist im Rahmen der Bürger*innenversicherung nicht möglich, da die bisherigen Befreiungsmöglichkeiten nicht mehr gegeben sind. 123 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Uns kommt es nicht darauf an, wer man ist, sondern was man tut Antragsteller Konstanz G 11 Zur Weiterleitung an Juso LDK 2016 angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Uns kommt es nicht darauf an, wer man ist, sondern was man tut 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Jusos Baden-Württemberg fordern ein Ende der Stigmatisierung von Menschen mit paraphilen, insbesondere pädophilen Neigungen und ein entsprechendes Angebot an Beratungsstellen. Nicht zu verwechseln ist die Orientierung und das danach handeln: Der Schutz des Kindeswohls steht an erster Stelle und daher ist es richtig, dass jede sexuelle Handlung an und vor Kindern strafbar ist. Kinderpornografie darf nach wie vor nicht erlaubt sein. Der Landesverband der Jusos und der SPD wird aufgefordert hinsichtlich des Ziel und der Gründe in der Gesellschaft aufzuklären. Begründung: Hinsichtlich der Menschen mit pädophilen Neigungen muss das Kindeswohl an erster Stelle stehen: Die möglicherweise katastrophalen Folgen bei den Kindern erfordern dies. Kinder sind nicht einwilligungsfähig und daher muss jede sexuelle Handlung an und vor Kindern strafbar bleiben. Aber eine Stigmatisierung dieser Menschen führt weder zu einer Änderung dieser Personen, da sie darauf keinen Einfluss haben, noch schützt es Kinder. Im Gegenteil: die, die sowieso am Rand oder außerhalb der Gesellschaft leben, werden sich fragen, ob sie deren Regeln überhaupt befolgen sollen. Außerdem begehen wie die meisten Menschen, auch die meisten Menschen mit pädophilen Neigungen keine sexuellen Übergriffe und die Taten einzelner, dürfen nicht zur Bewertung einer ganzen Gruppe führen. Die sexuelle Orientierung alleine, kann ein moralisches Unwerturteil nicht begründen: Niemand sucht sich seine sexuelle Orientierung aus. Bei der Ethik und Moralphilosophie geht es um die Bewertung von menschlichem Handeln. Etwas moralisch zu bewerten, auf das der einzelne keinen Einfluss hat, er also nicht handelt, sondern einfach nur ist, kann nicht mit der Vorstellung des Menschen als freier Person in Einklang gebracht werden. Niemand sucht sich aus, ob er oder sie als WeißeR oder SchwarzeR, Mann oder Frau, HomosexuelleR oder HeterosexuelleR geboren wird. All dies ist in unserer Gesellschaft akzeptiert und die Menschen werden, wenn auch sie andersartig sind, als gleichwertig angesehen. Dies muss auch für Menschen gelten, die paraphile Neigungen haben. Es ist keine Wahl so oder so zu sein, sondern eine zufällige, natürliche Veranlagung, die möglicherweise durch Umweltfaktoren beeinflusst wird, sicher aber nicht durch den freien Willen der Person. Die Würde des Menschen ergibt sich daraus, dass er sich frei zwischen Handlungsalternativen entscheiden kann. Hier gibt es weder eine Handlung noch Alternativen. Einer moralischen Bewertung ist die sexuelle Orientierung daher nicht zugänglich. Jemanden moralisch zu verurteilen, nur weil das Schicksal ihn anders machte, kann nicht unser 124 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 Maßstab sein. Dieser ist: Sei doch wie du willst! Die Gesellschaft muss den Menschen dahingehend helfen, dass sie ihre sexuelle Orientierung frei und ohne Sorge vor Stigmatisierung äußern können und es muss gewährleistet werden, dass diesen Menschen, die ihre sexuelle Orientierung niemals ausleben dürfen, ausreichende geholfen wird. Sei es, dass Depressionen behandelt werden, oder diese so therapiert werden, dass ein normales Leben möglich ist. Klar ist, dass die allermeisten Menschen mit paraphilen und insbesondere mit pädophilen Neigungen selbst am stärksten darunter leiden. Eines ist sicher: Verschwinden wird die Neigung nie. Und heute können die Menschen vielleicht mit ihrem Arzt darüber sprechen, wenn es herauskommt, sind sie jedoch gebrandmarkt und werden verachtet. Das kann einem gesunden Umgang mit diesen Menschen nicht ermöglichen. 125 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Kein (wirtschaftlicher) Zwang zu elektronischer Gesundheitsüberwachung Antragsteller Freiburg G 12 Zur Weiterleitung an Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg, Juso Bundeskongress, Bundeparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Kein (wirtschaftlicher) Zwang zu elektronischer Gesundheitsüberwachung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Wir lehnen eine elektronische Gesundheitsüberwachung ab, sofern diese nicht freiwillig ist. Unter Freiwilligkeit verstehen wir Freiheit von wirtschaftlichem Zwang und jeglichen anderen Zwängen. Krankenkassen und andere Versicherungen dürfen also keine Prämien oder Beitragsnachlässe zusagen, wenn jemand seine Gesundheitsdaten elektronisch überwachen lässt. Die Gesundheitsüberwachung darf unter keinen Umständen dazu führen, dass ein bestimmter Lebensstil finanziell gefördert wird. Die Idee der gesetzlichen Krankenversicherung ist gerade nicht eine Orientierung der Beiträge am individuellen Risiko, sondern an der Leistungsfähigkeit, damit jedes Mitglied sich unabhängig vom Einkommen für einen gesünderen, aber auch ungesünderen Lebensstil entscheiden kann. Begründung: Schon geringe Beitragsnachlässe und Prämiensysteme aufgrund der Teilnahme an elektronischer Überwachung untergraben das Solidaritätsprinzip unserer Versicherungen. Des Weiteren üben sie auf wirtschaftlich schwächer gestellte Menschen wirtschaftlichen Zwang durch Anreiz zur Senkung des Beitrags aus. Menschen, die zum Beispiel nur 1000 Euro im Monat haben, fällt es schwerer auf eine Senkung des Beitrag von zum Beispiel 50 Euro zu verzichten als Menschen, die 3000 Euro verdienen und dadurch 100 Euro bei ihren Beiträgen sparen könnten. Dadurch wird mittelbar wirtschaftlicher Zwang auf wirtschaftlich schwächere Menschen ausgeübt. Eine rein freiwillig getroffene Entscheidung zur elektronischen Überwachung bleibt davon unberührt. 126 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Krankenkassen sollen die Kosten für Verhütungsmittel übernehmen Antragsteller Stuttgart G 13 Zur Weiterleitung an Juso Bundeskongress, Landesparteitag der SPD BadenWürttemberg, SPD Bundesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Krankenkassen sollen die Kosten für Verhütungsmittel übernehmen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Wir fordern, dass Krankenkassen die Kosten für Verhütungsmittel auch nach einem Alter von 21 Jahren übernehmen. Die finanzielle Lage kann auch unabhängig vom Alter der Menschen prekär sein, weshalb die hohen Kosten für Verhütungsmittel eine unnötige Belastung darstellen. Zudem sollen Frauenärzt*innen umfassender über die hohen Risiken des Verhütens mit hormonellen Verhütungsmitteln und über Alternativen aufklären. Um die Verantwortung nicht nur bei den Frauen zu belassen und um auch Frauen, die auf hormonelle Verhütung verzichten wollen oder müssen die Möglichkeit zur Verhütung einzuräumen und besonders um alle Menschen vor sexuell übertragbaren Krankheiten zu schützen, sollen Kondome in Apotheken kostenfrei ausgegeben werden. Wir fordern die SPD Bundestagsfraktion auf, auf die Erarbeitung eines Finanzierungskonzeptes im Bundesministerium für Gesundheit hinzuwirken. Begründung: erfolgt mündlich 127 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 J Inneres und Justiz J1 Mannheim Förderung der landesweiten Wahlbeteiligung 129 J2 Heidenheim Für einen leichteren Zugang von Sportler-/innen zu zivilen Gerichten 132 J3 Böblingen Keine Verbotskultur in der Werbung 133 J4 Ulm und Biberach Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, nachholen 134 J5 Calw Meldeauflage gesetzlich regeln 135 J6 Neckar-Odenwald Für professionelle Polizeiarbeit - Kein Einsatz von Polizeifreiwilligen 136 J7 Ostalb Abschaffung der Absenkung der Eingangsbesoldung 137 J8 Freiburg Novellierung des Sprachgebrauchs der deutschen Gesetzbücher 138 J9 Zollernalb Bürgerentscheide auf Landkreisebene zulassen! 139 J 10 Mannheim Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU Angehörige und DrittstaatlerInnen 140 J 11 Karlsruhe-Stadt 9. November ein Sinnbild für die Deutsche Geschichte 141 J 12 Rems-Murr Drug-Checking legalisieren 143 J 13 Breisgau-Hochschwarzwald Abschaffung der FSK-Feiertagszensur 144 128 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Förderung der landesweiten Wahlbeteiligung Antragsteller Mannheim J1 Zur Weiterleitung an SPD Landesverband BW angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Förderung der landesweiten Wahlbeteiligung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Die Landesdelegierten-Konferenz möge beschließen: 1. U18-Wahlen an weiterführenden Schulen An allen weiterführenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg soll die Möglichkeit bestehen U18-Wahlen abzuhalten. Ergänzend sollen sich Schüler*innen im Unterricht Inhalte zu den Werten, Forderungen und Wahlprogrammen der Parteien erarbeiten. Schulen unter privaten Träger*innen sollen ebenfalls die Möglichkeit haben, U18-Wahlen, sowie die begleitende Vorbereitung in den Unterricht, aufzunehmen. 2. Wahlrecht ab 16 Jahren Wir fordern die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtags-, Bundestags- und Europawahlen. 3. Auseinandersetzung mit Demokratie fördern Größere Städte sollen sich um die Errichtung von interaktiven Einrichtungen zur Auseinandersetzung mit der Demokratie bemühen – die Landeszentrale für politische Bildung soll hierfür mehr Gelder und vor allem öffentliche Räumlichkeiten erhalten. Als Paradebeispiel kann die „Wiener Demokratie-Werkstatt“ gelten. Es sollen Horte der Demokratisierung entstehen, wo Zusammenarbeit mit Schulen in einer parteipolitisch neutralen Umgebung passieren kann. Hiermit kann auch eine Plattform und eine Vermittlungseinrichtung für bereits existierendes jungpolitisches Engagement und Vereinsaktivität errichtet werden. Ein wichtiger Schritt im Bundesland des Ehrenamtes! 4. Änderung des Landeskommunalwahlgesetzes Das Landeskommunalwahlgesetz soll dahingehend geändert werden, dass das amtliche Wählerverzeichnis, d.h. die stichtagsbezogene Ausleitung aus dem Einwohnermeldewesen, elektronisch vorgehalten werden kann. Diese muss auch am Wahltag oder den Wahltagen elektronisch genutzt werden können. 5. Einführung elektronischer Wählerlisten 129 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 Wir fordern die Erstellung eines elektronischen Wählerverzeichnisses, welches das Wählen an verschiedenen Orten ermöglicht. 6. Wahllokale in allen Bürgerdiensten Wahllokale sollten in allen Bürgerdiensten der Städte und Gemeinden eingerichtet werden. Ab dem Tag der Wahlbenachrichtigung können alle Bürger*innen, die in dieser Stadt/Gemeinde gemeldet sind zusätzlich zu dem ihnen zugeteilten Wahllokal, in einem dieser Wahllokalen ihre Stimme abgeben. Durch das elektronische Wählerverzeichnis ist eine einfache Erfassung möglich. Briefwahl bleibt weiterhin möglich. In der letzten Woche vor der Wahl sollten diese Wahllokale verlängerte Öffnungszeiten bis mindestens 19 Uhr haben, sowie am Samstag von 10.00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet haben. 7.Aufhebung der Wahllokalbindung Durch die Einführung eines elektronischen Wählerverzeichnisses können sich alle Bürger*innen den Ort ihrer Wahl in ihrer Stadt/Gemeinde frei aussuchen, und sind nicht an “ihr Wahllokal” gebunden. 8. Elektronische Unterstützung Wir fordern die Einrichtung einer App und einer Website von der Landezentrale für politische Bildung, die alle wichtigen Informationen zum Wahlverfahren in verschiedenen Sprachen, wenn möglich zusätzlich noch animiert, darstellt. Die App sollte eine Reminder-Funktion enthalten, die an den Wahltag erinnert. Sollte eine solche App schon bestehen, soll eine bessere Marketingund Verbreitungsstrategie ausgearbeitet werden, die darauf ausgerichtet ist die App und den mit ihr verbundenen Service besser zu vermitteln und somit mehr Wähler*innen zu erreichen und informieren. 9.Wahlbenachrichtigung vereinfachen Wahlbenachrichtigungen müssen in einfacher Sprache gehalten sein. Die wichtigen Informationen sollten hervorgehoben sein, während auf Paragrafen und Gesetzestexte soweit es geht verzichtet werden sollte. Diese Wahlbenachrichtigung soll in mehreren Sprachen verfasst sein. Eine Internetseite soll mit einer animierten Anleitung zum Wählen in mehreren Sprachen angeboten werden und auf Diese sollte ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigungskarte hingewiesen werden. 10. Briefwahl und Briefwahlantrag vereinfachen Der Antrag für Briefwahl muss in einfacher Sprache gehalten sein und das Wahlverfahren verständlich, in mehreren Sprachen, erklären. Auf dem Antrag zur Briefwahl soll eine Möglichkeit eingerichtet werden, die Sprache für die Briefwahlunterlagen zu wählen. Die jeweiligen Papiere (Wahlschein und Eidesstattliche Erklärung) müssen sich bei Zusendung der Unterlagen bereits im richtigen Umschlag befinden. Briefwahlunterlagen sollen auch einfach per App oder Website angefordert werden können. 11. Wahllokale sichtbar machen Wahllokale sollen sichtbar ausgeschildert werden, sowie leicht und Barrierefrei erreichbar sein. 12. „Einführung von mobilen Wahllokalen“ – Das Land Baden-Württemberg soll ein Pilotprojekt starten, in dem mobile Wahllokale ausprobiert werden. Hierbei handelt es sich um Transporter/Lastwägen, die im Land unterwegs sind und auf großen öffentlichen Plätzen Wahllokale einrichten, die den Anforderungen an klassische Wahlllokale gerecht werden. Begründung: 130 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 Punkt 1 und 2: Junge Menschen sind in Deutschland von Landtags-, Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen, was ihnen jegliche Partizipationsmöglichkeit auf Landes-, Bundes- und Europaebene entzieht. Um jedoch ein Verständnis für Demokratie entwickeln zu können, ist es wichtig, sich schon in frühen Jahren mit ihr zu beschäftigen, um ein Gefühl für die Ideen, Werte und Forderungen der wählbaren Parteien zu entwickeln. Auch wenn die kommunale politische Ebene von großer Relevanz ist, dürfen die anderen drei politischen Ebenen deswegen nicht vernachlässigt werden. Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Jugend zum einen die Möglichkeit hat sich sowohl kommunal, als auch auf Landes-, Bundes- und Europaebene schon im Alter von 16 Jahren einzubringen und wählen gehen zu dürfen und, dass sie zum anderen die nötigen inhaltlichen Grundlagen aufweist, um sich politisch zu engagieren. Eine Vermittlung dieser Inhalte sollen alle öffentlichen und privaten Schulen im Bundesland gewährleisten, da eine politische (Aus-)Bildung allen zusteht und kein Privileg darstellen sollte. Punkt 3: Um Zugang zur Politik, den verschiedenen Jugendorganisationen und Parteien zu gewinnen und zu erleichtern, und um das allgemeine Wissen um Demokratie und Politik, sowie die Wahlbeteiligung zu fördern, ist die Errichtung von Demokratie-Werkstätten für Jugendliche besonders wichtig und vorteilhaft. Punkt 4 bis 11: Die niedrige Wahlbeteiligung beschäftigt uns alle vor und nach jeder Wahl. Natürlich ist es wichtig, die Leute auf den Straßen anzusprechen, sie auf die Wahl aufmerksam zu machen und ihnen unsere Inhalte zu vermitteln. Allerdings stellt der Ablauf einer Wahl für viele Menschen ein Problem dar. Sie wissen nicht, wie sie wählen müssen, wo sie ihre Stimmen abgeben können und für manche Bürger*innen stellen sprachlichen Hürden ein unüberwindbares Problem dar. Wir als politisch Aktive wissen wo wir unser Kreuzchen setzen müssen und vor allem wie. Anderen ist dies fremd und daher müssen wir dafür sorgen, dass alle anderen ebenfalls ihr Recht auf Stimmabgabe und ihre Chance ihre Interessen zu verdeutlichen indem sie wählen gehen auch wahrnehmen können. Ein elektronisches Wählerverzeichnis und allgemein zugängliche Wahllokale in den Bürgerdiensten der Städte sorgen dafür, dass die Wähler*innen nicht an ein bestimmtes Wahllokal gebunden sind, und gibt ihnen damit ein Stück Freiheit in der Planung ihres (Wahl-)Tages und des insgesamten Wahlzeitraums wieder. Auch mobile Wahllokale vereinfachen den Bürger*innen den Prozess der Wahl und haben außerdem eine motivierende, sowie erinnernde Funktion, wodurch die Wahlbeteiligung maßgeblich erhöht wird. Eine App und Website, die zum einen an die Wahl selber erinnern und in verschiedenen Sprachen und mittels Animationen erklären wie eine Wahl funktioniert sind sinnvolle Mittel um vor allem jungen Erst-Wähler*innen den Vorgang der Wahl zu verdeutlichen. Auch die Vereinfachung des Briefwahlantrags und der Briefwahl selber, sowie das Angebot in mehreren Sprachen wird langfristig zu einer höheren Wahlbeteiligung führen. Wir müssen uns jetzt der Internationalisierung und Digitalisierung anpassen und entsprechend den Zugang zur Politik ermöglichen und erleichtern. 131 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Für einen leichteren Zugang von Sportler-/innen zu zivilen Gerichten Antragsteller Heidenheim J2 Zur Weiterleitung an angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Für einen leichteren Zugang von Sportler-/innen zu zivilen Gerichten 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 For derung: Sportler -/innen ist ein leichterer Zugang zu zivilen Gerichten zu ermöglichen. Begründung: Momentan ist es den Sportler-/innen nur in seltenen Fällen gesta!et sich an Zivilgerichte zu wenden, da sie an die Sportgerichte gebunden sind, so dass Sportler-/innen an die Sportgerichte gebunden sind. Dies betri&t vor allem Pro(sportler, die z.B. einen Dopingbefund haben gegen den sie vorgehen wollen. Als prominentes Beispiel kann der Rechtsstreit von Claudia Pechstein herangezogen werden. Eine Klage vor einem zivilen Gericht wird nur in den seltensten Fällen zugelassen. Da Sportler-/innen auch ganz normale Bürger-/innen sind sollen sie auch das Recht haben vor ein ziviles Gericht zu ziehen. 132 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Keine Verbotskultur in der Werbung Antragsteller Böblingen J3 Zur Weiterleitung an SPD Bundestagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Keine Verbotskultur in der Werbung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Die Jusos Baden-Württemberg lehnen sämtliche Versuche ab Bild-, Ton- und Schrifterzeugnisse verbieten zu lassen. Daher stellen wir uns auch gegen das Verbot von sexistischer Werbung. Wir Jusos kämpfen für eine Gesellschaft in der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern herrscht und verstehen und als feministischer Verband. Im Kampf um mehr Gleichberechtigung ist ein Verbot von Werbung mit sexistischen Darstellungen aus unserer Sicht nicht dazu geeignet, das eigentliche Problem von vorhandenen sexistischen Überzeugungen in unserer Gesellschaft zu lösen. Werbung versucht immer an bereits vorhandene menschliche Gefühle und Bedürfnisse zu appellieren, deshalb müssen wir an einen grundlegenden Wandel der vorhandenen sexistischen Überzeugungen arbeiten. Wir als Jusos Baden-Württemberg haben uns immer explizit gegen eine Verbotskultur gestellt, sei es beim Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen oder dem Alkoholverkaufsverbot nach 22 Uhr. Jetzt einfach mit der Verbotskeule zu schwingen widerspricht unserer Grundhaltung und auch einer freien und modernen Gesellschaft. Viele BürgerInnen sehen die Politik heute schon als weit entfern von den alltäglichen Problemen des Lebens - diesen Eindruck würden wir mit einem solchen Gesetz nur verstärken. Aus unserer Sicht lässt sich darüber hinaus ohnehin kaum objektiv feststellen, was eine sexistische Darstellung ist und was nicht. Was für den einen sexistisch ist, ist für den anderen Kunst und somit Ausdruck der Kunstfreiheit. Ein Verbot wäre aus unserer Sicht ein nicht gerechtfertigter Eingriff in diese Freiheit. Wir kämpfen weiter für Geschlechtergerechtigkeit, für Freiheit und gegen eine Verbotskultur. 133 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, nachholen Antragsteller Ulm und Biberach J4 Zur Weiterleitung an angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, nachholen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Wir fordern die SPD Bundestagsfraktion auf, Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, durch einen Montag zu ergänzen, der als Feiertag gilt. Begründung: Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, ermöglichen den Arbeitnehmern nicht die notwendige Erholung. Deshalb sollen Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, durch einen Montag ergänzt werden, der als Feiertag gilt. Diese Regelung ist in Europa auch in anderen Ländern üblich und sichert die notwendigen Erholungsphasen für die Arbeitnehmer. 134 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Meldeauflage gesetzlich regeln Antragsteller Calw J5 Zur Weiterleitung an SPD-Landesparteitag / SPD-Bundesparteitag / JusoBundeskongress angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Meldeauflage gesetzlich regeln 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Was ist die Meldeauflage? Die Meldeauflage ist ein polizeiliches Mittel, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Dies wird geleistet, indem polizeibekannte Gefährder (z.B. Hooligans vor Fußballspielen, gewaltbereite Nazis vor Demonstrationen) verpflichtet werden, sich vor bestimmten Veranstaltungen bei einer Polizeidienststelle zu melden. Dadurch wird ihnen das Erscheinen auf jenen Veranstaltungen unmöglich gemacht. Wie ist die Rechtslage und warum wollen wir sie ergänzen? In Baden-Württemberg ist die Meldeauflage selbst nicht gesetzlich konkretisiert. Mit Rückgriff auf die Generalklausel des baden-württembergischen Polizeigesetzes (§§ 1, 3 BW-PolG) wird sie jedoch praktiziert. Generalklauseln sind nur die ultima ratio des Rechts. Wenn Maßnahmen typisierbar sind, so gebietet es das Rechtsstaatsprinzip, diese zu normieren und zu konkretisieren. Dies schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Überdies greift die Meldeauflage nicht unerheblich in Grundrechte ein. Deshalb ist eine spezialgesetzliche Regelung umso wichtiger. Andere Bundesländer haben diesen Schritt längst vollzogen. Begründung: Wie soll das Polizeigesetz ergänzt werden? Dem BW-PolG ist folgende Vorschrift hinzuzufügen: „Die Polizei kann gegenüber einer Person anordnen, sich an bestimmten Tagen zu bestimmten Zeiten bei einer bestimmten Polizeidienststelle zu melden (Meldeauflage), wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person eine Straftat begehen wird und die Meldeauflage zur vorbeugenden Bekämpfung der Straftat erforderlich ist. Die Meldeauflage ist auf höchstens einen Monat zu befristen. Eine Verlängerung um jeweils nicht mehr als denselben Zeitraum ist zulässig, sofern die Voraussetzungen der Anordnung weiterhin vorliegen. Die Verlängerung der Maßnahme bedarf der richterlichen Entscheidung. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Polizeidienststelle ihren Sitz hat.“ (§ 12a RP-PolG) 135 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Für professionelle Polizeiarbeit - Kein Einsatz von Polizeifreiwilligen Antragsteller Neckar-Odenwald J6 Zur Weiterleitung an SPD Baden-Württemberg angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Für professionelle Polizeiarbeit - Kein Einsatz von Polizeifreiwilligen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Jusos Baden-Württemberg lehnen den erneuten Einsatz von sogenannten "Polizeifreiwilligen" in Baden-Württemberg entschieden ab. Hoheitliche Aufgaben wie die Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sowie die Ergreifung von polizeilichen Maßnahmen müssen den dafür ausgebildeten Polizeibeamtinnen und -beamten vorbehalten sein. Einsparungen beim Personal lassen sich nicht durch den Einsatz von freiwilligen kompensieren. Begründung: Der Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU beinhaltet den Einsatz von "Polizeifreiwilligen" und steht damit im Gegensatz zur Politik der grün-roten Landesregierungen, welche bereits Maßnahmen zur mittelfristigen Abschaffung des freiwilligen Polizeidiensts ergriffen hatte. Polizistinnen und Polizisten sind durch ihre Arbeit mitunter gefährlichen und konfliktbehafteten Situationen ausgesetzt. Der Umgang mit solchen Situationen und das Treffen von Entscheidungen über Zwangsmaßnahmen bedürfen einer professionellen, mehrjährigen Ausbildung. 136 Jusos Baden-Württemberg J7 LDK, 25.-26.6.2016 Titel Abschaffung der Absenkung der Eingangsbesoldung Antragsteller Ostalb Zur Weiterleitung an SPD- Landesparteitag, SPD- Landtagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Abschaffung der Absenkung der Eingangsbesoldung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Die Jusos Baden-Württemberg fordern die sofortige Abschaffung der Absenkung der Eingangsbesoldung um 4% bzw. 8% für BeamtenanwärterInnen. Einsparungen an anderer Stelle sollen als Konzession unterbleiben. Begründung: Erfolgt mündlich. 137 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Novellierung des Sprachgebrauchs der deutschen Gesetzbücher Antragsteller Freiburg J8 Zur Weiterleitung an Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg, Juso Bundeskongress, Bundeparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Novellierung des Sprachgebrauchs der deutschen Gesetzbücher 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Deutsche Gesetzbücher sprechen in Bezug auf Menschen mit Beeinträchtigung über „Behinderte“ oder „behinderte Menschen“. Wir fordern, dass alle Gesetzbücher dahingehend geändert werden, dass sensible Sprache verwendet wird. Die Umsetzung dieses Anspruchs muss folgende Punkte erhalten: Die Definition von „Behinderung“ muss im neunten Buch des Sozialgesetzbuches SGB IX §2 Absatz 1 dahingehend geändert werden, dass „Menschen sind behindert(…)“ durch „Menschen haben eine Behinderung (…)“ ersetzt wird. Das SGB IX §2 Absatz 2 muss dahingehend geändert werden, dass „Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert (…)“ durch „Menschen haben im Sinne des Teils eine schwere Behinderung (…)“ ersetzt wird. Der Begriff „Behinderte“ bzw. die Beschreibung mit dem Adjektiv „behindert“ muss durch „Menschen mit Beeinträchtigung“ bzw. „(…) mit Beeinträchtigung“ ersetzt werden sofern der Bezug des Gesetzes dies zulässt. Wenn der gegebene Bezug des Gesetzes dies nicht zulässt ist die Form „Menschen mit Behinderung“ bzw. „(…) mit Behinderung" zu verwenden. Der Begriff „Schwerbehinderte“ bzw. die Beschreibung mit dem Adjektiv „schwerbehindert“ muss durch „Menschen mit starker Beeinträchtigung“ bzw. „(…) mit starker Beeinträchtigung“ ersetzt werden, sofern der Bezug des Gesetzes dies zulässt. Wenn der gegebene Bezug des Gesetzes dies nicht zulässt ist die Form „Menschen mit schwerer Behinderung“ bzw. "(…) mit schwerer Behinderung" zu verwenden. Bei Novellierungen und neuen Gesetzen müssen die oben genannten Formulierungen beachtet werden. Begründung: Menschen mit Beeinträchtigung sollten nicht durch ihre Beeinträchtigung charakterisiert oder definiert werden. Diese Ausdrucksform reduziert Menschen auf ihre Einschränkungen. Jedoch haben diese Einschränkungen nichts mit den Menschen selbst zu tun, sondern mit der Umwelt, in der sie leben. Nicht der Mensch an sich ist behindert, sondern er wird durch externe Einflüsse behindert, die ihm ein Leben ohne Hindernisse verwehren. Die Verwendung der Formulierung "Mensch mit" stellt den Menschen und nicht seine Beeinträchtigung in den Vordergrund. 138 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Bürgerentscheide auf Landkreisebene zulassen! Antragsteller Zollernalb J9 Zur Weiterleitung an SPD-Landesparteitag SPD-Landtagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Bürgerentscheide auf Landkreisebene zulassen! 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Die Jusos Baden-Württemberg fordern: Die Landkreisordnung (LKrO) Baden-Württembergs ist dahingehend zu ändern, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf der Ebene der Landkreise zu ermöglichen. Im Zuge dessen ist nach dem Vorbild von Art. 12a der Landkreisordnung Bayerns ein weiterer Paragraph in die LKrO Baden-Württembergs einzufügen. Begründung: Die Novellierung der baden-württembergischen Gemeindeordnung, noch unter dem SPDgeführten Innenministerium, stellt für die Bürgerinnen und Bürger eine große Errungenschaft dar: Die Absenkung von Quoren für Bürgerbegehren, die Ausweitung von bürgerbescheidsfähigen Angelegenheiten (auf Beschlüsse zu Bauleitplänen) sowie die Etablierung von Einwohnerrechten stärken die Beteiligungsmöglichkeiten im Land. Nach der erfolgreichen Weiterentwicklung der Gemeindeordnung steht nun der nächste logische Schritt, die Ergänzung der Landkreisordnung Baden-Württembergs, an. Wichtige Aufgabenbereiche, die den Alltag der Bürgerinnen und Bürgern tangieren, fallen in die Zuständigkeit der Landkreise: Öffentlicher Personenverkehr, Abfallwirtschaft, Kliniken, Straßenbau und Berufliche Schulen sind zentrale Beispiele. Die Einflussnahme der Bürgerschaft wird gewähren, dass sich die in den Landkreisen lebenden Menschen mit Entscheidungen identifizieren. Außerdem würde die für zahlreiche Einwohnerinnen und Einwohner ungreifbare und intransparente Entscheidungsfindung in Landkreisverwaltungen sowie Kreistagen im allgemeinen Interesse steigen. In Zeiten stetig wachsenden Misstrauens gegenüber politischen Mandatsträgern erscheint es essentiell, Entscheidungen von hoher öffentlicher Bedeutung auch auf Ebene der Landkreise von den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar beeinflussen zu lassen. Um Vertrauen in ehren- wie hauptamtlich tätige Politiker wieder zu festigen, müssen basisdemokratische neben repräsentativen Elementen erarbeitet und eingeführt werden. 139 Jusos Baden-Württemberg J 10 LDK, 25.-26.6.2016 Titel Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU Angehörige und DrittstaatlerInnen Antragsteller Mannheim Zur Weiterleitung an angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU Angehörige und DrittstaatlerInnen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Forderung: Wir Jusos fordern als Vertreter der jungen Generation, ein kommunales Wahlrecht für NichtEU Angehörige und DrittstaatlerInnen. DieMenschen habe ein Recht darauf, auch über die Belange in ihren Dörfern, Städten und Landkreisen mitbestimmen zu dürfen! Wir wollen, dass die hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten bei Wahlen zur kommunalen Selbstverwaltung in Kreisen, Städten und Gemeinden wahlberechtigt und wählbar sind. Begründung: Begründung: Ein wesentlicher Bestandteil bürgerschaftlicher Rechte ist die Möglichkeit, an der politischen Werdegang am Wohnort teilzunehmen. Es ist völlig ungerecht, wenn EU Bürger, die seit drei Monaten in Deutschland wohnen, an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen, aber nicht deren Nachbarn aus Drittstaaten, die beispielsweise schon 30 Jahre in derselben Gemeinde wohnen. Viele Migrantinnen und Migranten bleiben trotz guter Sprachkenntnisse, gesellschaftlichen Engagement und beruflichen Erfolg von der politischen Teilhabe in Deutschland ausgeschlossen. Die Integrationspolitik wird unglaubwürdig, wenn die Betroffenen sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden müssen. Es unversichert nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch ihre Familien und Freunde. Ein demokratisches Staatswesen muss dafür sorgen, dass ein zahlenmäßiger bedeutender Teil der Bevölkerung über Generationen innerhalb der staatlichen Gemeinschaft steht. EU Angehörige sind seit 1992 bei Kommunalwahlen wahlberechtigt. Und genau hier besteht eine Ungleichheit zu Drittstaatlern. Aus diesem Grund fordern wir Jusos, die Bundestagsfraktion und die Bundesregierung auf, ein kommunales Wahlrecht für Nicht EUAngehörige und Drittstaatlern zu vergeben. 140 Jusos Baden-Württemberg J 11 LDK, 25.-26.6.2016 Titel 9. November ein Sinnbild für die Deutsche Geschichte Antragsteller Karlsruhe-Stadt Zur Weiterleitung an Juso-Bundeskongress, SPD-Landesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt 9. November ein Sinnbild für die Deutsche Geschichte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Wir fordern die Einführung eines zusätzlichen Nationalfeiertags zum Gedenken am 9. November. Dieser Feiertag soll dazu dienen, die Geschichte des Deutschen Nationalstaats in seiner gesamten Breite zu betrachten – dabei soll er sich weder auf den Mauerfall noch auf die Ereignisse des Novemberpogroms beschränken. Begründung: Die Geschichte des Deutschen Nationalstaats ist durch viele Errungenschaften, wie die Schaffung einer demokratischen Ordnung, aber auch durch furchtbare Geschehnisse, wie die Verfolgung der deutschen und europäischen Juden geprägt. Kein anderer Tag im Jahr spiegelt die Widersprüche in der Deutschen Geschichte so gut wieder wie der 9. November, der oft auch als „Schicksalstag“ der Deutschen bezeichnet wird. Das erste markante Ereignis fand im Jahr 1848 statt, als Robert Blum, ein gewählter, republikanischer Abgeordnete der Frankfurter Nationalversammlung, trotz seiner parlamentarischen Immunität in Wien durch die österreichische Militärführung hingerichtet wurde und die Revolution letztendlich scheiterte. Im Jahre 1918 gelang dann endlich die Überwindung der Monarchie durch die Abdankung des Kaisers Wilhelm II. und die Übernahme der Regierungsgeschäfte durch den Sozialdemokraten Friedrich Ebert, den späteren Reichspräsidenten. In Folge dessen konnte das erste demokratische Deutschland entstehen. Bereits im Jahr 1923 zeigte sich schon die Zerbrechlichkeit der neuen Ordnung, als Hitler und Ludendorff in München einen Putschversuch unternahmen und erstmals der Nationalsozialismus in der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen werden konnte. Im späteren Verlauf der NS-Diktatur wurde der 9. November gerne als Anlass für propagandistische Aktionen genutzt. Unter anderem im Jahr 1938, als durch Nazischergen in ganz Deutschland jüdische Geschäfte und Synagogen zerstört wurden. Diese Novemberpogrome zeigen deutlich den Übergang von der Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung und anderen ausgegrenzten Personengruppen zur offenen Verfolgung. Lange Zeit war der 9. November zu Recht durch die Ereignisse im Nationalsozialismus geprägt und wurde zum Gedenktag für die Opfer des Holocaust. Im Jahr 1989 kam es aber zur Öffnung der innerdeutschen Grenze und zur friedlichen Revolution in der DDR von unten. 141 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 Auch wenn nach der Wiedervereinigung Abstand von der Idee genommen wurde, den 9.11. zum Staatsfeiertag zu nehmen, was vor den schrecklichen Ereignissen des Nationalsozialismus verständlich ist, passt dieser Tag mit etwas Abstand wie kein Zweiter zum Charakter Deutschlands: Lange für einen demokratischen Nationalstaat gekämpft, dann endlich das Ziel erreicht um in der Folge wieder alles zu verlieren und Europa und die Welt mit dem schrecklichsten Krieg der Geschichte zu überziehen, um letztendlich mit Hilfe diese Schreckenszeit zu überwinden und letztendlich ein geeintes, freies Land zu bilden, das die Einigung Europas und den Frieden in der Welt vorantreibt. Kein Tag kann die geschichtliche Verantwortung und die positiven Errungenschaften des Deutschen Nationalstaats besser darstellen als der 9. November. Ein modernes, europäisches Deutschland braucht keinen Nationalfeiertag, der von Selbstglorifizierung und geschichtlicher 142 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Drug-Checking legalisieren Antragsteller Rems-Murr J 12 Zur Weiterleitung an Juso-Bundeskongress, SPD-Landesparteitag, SPDBundestagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Drug-Checking legalisieren 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Jusos Baden-Württemberg fordern, Drug-Checking als Mittel zur Schadensbegrenzung in Verbindung mit kostenloser präventiver Beratung für unabhängige Organisationen zu erlauben. Die Organisationen, die das Drug-Checking durchführen, sind an die Schweigepflicht zu binden. Begründung: Drug-Checking ermöglicht Konsument*innen, illegale Drogen auf deren Inhaltsstoffe und Reinheitsgrade zu überprüfen, ohne eine Strafverfolgung fürchten zu müssen. Somit lässt sich das Risiko von Überdosierung oder Vergiftung durch gepanschte Rauschmittel minimieren. Obwohl dieses Verfahren nicht alle Unfälle, die durch Drogeneinnahme verursacht werden, verhindern kann, dient es dennoch als Sensibilisierung für Konsument*innen. Viele dieser Unfälle passieren aus Unwissenheit und Naivität. In einem Sozialstaat darf in solchen Fällen nie die Devise „selbst schuld“ gelten. Zudem bietet Drug-Checking, das mit präventiver Beratung einhergeht, die Möglichkeit, Suchtkranke weitergehende professionelle Hilfe anzubieten. 143 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Abschaffung der FSK-Feiertagszensur Antragsteller Breisgau-Hochschwarzwald J 13 Zur Weiterleitung an Juso Bundeskongress, SPD Landesparteitag, SPD Landtagsfraktion, SPD Landesvorstand, SPD Bundesparteitag, SPD Bundesvorstand angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Abschaffung der FSK-Feiertagszensur 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Neben den Altersfreigaben entscheidet die FSK auch über die Eignung von Filmen für die Vorführung an Feiertagen. Nach dem Grundgesetzes (Art. 140) sind Sonntage und christliche Feiertage gesetzlich geschützt. Besonderen Rechtsschutz genießen "stille Feiertage" wie Karfreitag, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totensonntag. Insgesamt befinden sich 765 Filme auf dem Feiertagsverbots-Index der FSK und dürfen an den „stillen Feiertagen“ nicht im Fernsehen oder Kino gezeigt werden. Der Grund hierfür ist, dass die FSK die mehr als 700 Filme nicht zur Vorführung an diesen Tagen freigegeben hat. Damit ein Film für die stillen Feiertage freigegeben wird, muss der Rechteinhaber des Films eigens einen kostenpflichtigen Prüfantrag bei der FSK stellen. Daraus folgt, dass jeder Film, der nicht zu kostenpflichtigen Prüfung bei der FSK eingereicht wird, automatisch auf den Index gesetzt wird. Aufgrund des mehr als fragwürdigen, willkürlichen und widersprüchlichen Verfahrens fordern die Jusos Baden-Württemberg die konsequente Abschaffung des Verbots von Filmen an bestimmten Feiertagen, zu denen beispielsweise „Das Leben des Brian“, „Die Brüder Löwenherz“, "Lotta zieht um", „Heidi in den Bergen“ und „Die Feuerzangenbowle“ gehören. Dadurch würden auch die Kosten für den zurzeit noch notwendigen Antrag entfallen. Wir sprechen uns damit entschieden und konsequent gegen eine Verbotskultur aus, die den Menschen vorschreibt wie sie zu leben haben. 144 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 S Arbeit und Soziales S1 Tübingen Mehr Flexibilität für Familien - Einführung eines Elterngeldsharings 147 S2 Tübingen Mehr Flexibilität für Familien - Erweiterung des Elterngeldes auf Vertrauenspersonen 149 S3 Zollernalb Mitbestimmung verteidigen 150 S4 Lörrach Tarifbindung stärken – Gewerkschaften stärken 152 S5 Enzkreis, Pforzheim Leiharbeitsregulierung - Bundestagsbeschluss loben und weitere Schritte einleiten 153 S6 Mannheim Anonyme Bewerbung in Baden-Württemberg etablieren 155 S7 Freiburg Frauenquote konsequent durchsetzen 157 S8 Stuttgart, Freiburg, Emmendingen Missstände in der Arbeitspolitik beheben! 158 S9 Karlsruhe-Stadt Bezahlung von Praktikanten 162 S 10 Rhein-Neckar Gut und solidarisch wohnen- in Land und Region 163 S 11 Freiburg Online-Arbeit und digitale Kreativberufe zukunftsfähig gestalten 164 S 12 Heidelberg Kinderarmut effektiv bekämpfen - Sozialleistungen radikal kinderfreundlich umgestalten! 169 S 13 Lörrach Rentenniveau auf über 50 % erhöhen 171 S 14 Ulm und Biberach Berufsunfähigkeitsversicherung wieder verstaatlichen 173 145 S 15 Lörrach, Freiburg Reform des ALG II 174 S 16 Mannheim Industrie 4.0: Chancen fördern, auf Risiken reagieren 176 S 17 Freiburg Wohnraum – woher nehmen, wenn nicht stehlen 178 146 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Mehr Flexibilität für Familien - Einführung eines Elterngeldsharings Antragsteller Tübingen S1 Zur Weiterleitung an Juso-Bundeskongress, SPD-Landesparteitag, SPDBundesparteitag, SPD-Bundestagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Mehr Flexibilität für Familien - Einführung eines Elterngeldsharings 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Das ElterngeldPlus bietet die Möglichkeit, dass sich Eltern die Kindererziehung und die Karriere besser teilen können und ist damit ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Allerdings fordert es von beiden Elternteilen eine Mindestarbeitszeit von 25h pro Woche. Für viele Eltern kommt es dadurch nicht in Frage, zum Beispiel weil die Frau länger voll stillen will oder auch weil Eltern ihr Kind nicht in eine Betreuungseinrichtung geben wollen, bevor es ein Jahr alt ist. Um auch für diese Eltern zu ermöglichen sich die Erziehung zu teilen und damit beide Elternteile auch im Job weiterhin präsent sein können, fordern wir das Elterngeld weiter zu flexibilisieren, so dass eine komplett freie Teilung der Stunden zwischen beiden Elternteilen möglich ist, ohne dass finanzielle Einbußen entstehen. Wir fordern: Elterngeld wird eine Wochenarbeitszeit von 40h zu Grunde gelegt. Diese 40h können beide Elternteile untereinander aufteilen und erhalten dann eine Elterngeldberechnung auf Grundlage des entgehenden Einkommens. Eine finanzielle Besserstellung gegenüber des Vollzeit-Elterngeldes soll geprüft werden. Die Regelung zum Rechtsanspruch wird analog zum Rechtsanspruch der Teilzeit bei Elternzeit übernommen. Eine Absenkung der Untergrenze von 15 auf 10 Stunden bei Teilzeit in Elternzeit. Begründung: Der Wiedereinstieg in den Job ist für Eltern, die längere Zeit komplett pausiert haben, eine große organisatorische aber auch emotionale Herausforderung. Oft führt eine längere Auszeit dazu, dass meist die Frauen nach einer Vollzeit-Elternzeit mit einem 450 € Job (der keine Rentenansprüche schafft) oder gar nicht wieder in den Job einsteigen. Auch für Arbeitgeber ist die häufige Integration von Elternzeit-Ersatzarbeitskräften und ArbeitnehmerInnen aus einer längeren Elternzeit eine Herausforderung. Arbeitet der Elternteil aber auf einer kleiner Stundenbasis weiter, kann das für alle von Vorteil sein: ArbeitnehmerInnen verlieren nicht den Anschluss an den Job, sowohl was aktuelles Wissen über betriebliche Vorgänge angeht als auch was die psychische und emotionale Beschäftigung mit ihrem Beruf angeht Kein Elternteil ist gezwungen durch das Ausüben einer Vollzeitstelle nur wenig Zeit mit seinen Kindern zu verbringen und die Erziehung vorwiegend dem anderen Elternteil zu überlassen. Das Wissen der in Elternzeit gegangenen ArbeitnehmerIn bleibt im Unternehmen 147 37 bestehen, der Aufwand von Einarbeitungen vor und nach der Elternzeit kann verringert 38 werden Gerade für Führungskräfte wird es dadurch einfacher, in Elternzeit zu gehen oder 39 zumindest vorrübergehen ihre Arbeitszeit zu verkürzen 40 41 42 Aktuell kann während des Bezugs von Elterngeld zwar gearbeitet werden, das Gehalt aus 43 dieser Arbeit wird jedoch auf das Elterngeld angerechnet, so dass oft gar kein oder nur ein sehr 44 geringer Mehrwert aus der Mehrarbeit entsteht. 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 148 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Mehr Flexibilität für Familien - Erweiterung des Elterngeldes auf Vertrauenspersonen Antragsteller Tübingen S2 Zur Weiterleitung an Juso-Landesdelegiertenkonferenz, SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag, SPD-Bundestagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Mehr Flexibilität für Familien - Erweiterung des Elterngeldes auf Vertrauenspersonen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Im Moment ist es in Ausnahmefällen möglich, dass auch die Großeltern oder andere nahe Verwandte in Elternzeit gehen können und Elterngeld beantragen können. Wir fordern die einschränkenden Bestimmungen aufzuheben, so dass von den Eltern beauftragte Vertrauenspersonen durch eine berufliche Auszeit die Betreuung eines Kindes übernehmen können. Die Vertrauensperson darf durch die Betreuung des Kindes finanziell nicht besser gestellt werden. Eine kommerzielle Vermittlung ist zu untersagen. Begründung: Immer wieder ist zu hören, dass es für junge Arbeitnehmer oder für junge Menschen in Ausbildung nicht möglich ist, Kinder zu bekommen, und sie deswegen das Kinderkriegen weiter hinauszögern. Dieser Gruppe könnte die Entscheidung für Kinder insofern erleichtert werden, als dass es auch für Großeltern oder ggf. auch Tanten oder Onkeln möglich ist eine berufliche Auszeit zu nehmen und die Betreuung der Kinder zu übernehmen. 149 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Mitbestimmung verteidigen Antragsteller Zollernalb S3 Zur Weiterleitung an Juso-Landesvorstand, Juso-Bundeskongress, SPDLandesparteitag, SPD-Bundesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Mitbestimmung verteidigen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die LDK möge beschließen, dass der Juso-Landesvorstand und alle Jusos sich dafür einsetzen mögen, a) das bestehende Mitbestimmungsniveau der Unternehmensmitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 in der Bundesrepublik Deutschland zu erhalten, b) das Mitbestimmungsniveau auf europäischer Ebene – insbesondere in der Europäischen Aktiengesellschaft und etwa noch zu schaffenden Rechtsformen auf Ebene der Europäischen Union – zu sichern, auszuweiten und zu fördern und c) die beiden vorgenannten Punkte als Kernthema der politischen Arbeit der Jusos BadenWürttemberg zu verankern. Zur Sicherstellung der vorgenannten Punkte hat der Landesvorstand insbesondere den Austausch mit gewerkschaftlich organisierten Genossinnen und Genossen aus Betrieben und DGB-Mitgliedsgewerkschaften zu intensivieren, im Sinne dieses Antrages innerhalb des Bundesverbandes und auf die politischen Kooperations- und Bündnispartner der Jusos Baden-Württemberg sowie auf die SPDFraktionen im baden-württembergischen Landtag, Deutschen Bundestag und Europäischem Parlament sowie andere Entscheidungsträger in Politik und Verbänden einzuwirken, Vorschläge für andere (politische) Maßnahmen zur Erreichung der in diesem Antrag genannten Ziele zu erarbeiten und vorzulegen und erhebliche Öffentlichkeitsarbeit im Sinne dieses Antrages zu betreiben. Begründung: Nicht weniger als der Fortbestand der deutschen betrieblichen und Unternehmensmitbestimmung stehen auf dem Spiel. Wir alle stehen in der Verantwortung, unverzüglich aktiv zu werden. Nicht nur zukünftige Generationen von Auszubildenden sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind von Entwicklungen abhängig, die sich derzeit vollziehen. Die Unternehmensmitbestimmung in Deutschland ist konstitutiver Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft. Sie basiert auf einem hart erkämpften Kompromiss zwischen der Vergesellschaftung von Produktionsmitteln und der Eigentumsgarantie aus Art. 14 des Grundgesetzes. Zwei gegenwärtige Vorgänge bedrohen nun jedoch diesen essentiellen Kern sozialpartnerschaftlicher Errungenschaften und die deutsche Unternehmensmitbestimmung. 150 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 Zum einen ist ein „Einfrieren“ oder gar Absinken von Unternehmensmitbestimmung in der 2004 neu geschaffenen Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) festzustellen. Dieses nicht bloß relative Absinken von Unternehmensmitbestimmung hat zumeist auch Auswirkung auf die absolute Zahl von Arbeitnehmervertreter/innen und Gewerkschaftsvertreter/innen, die auf Listen von DGB-Mitgliedsgewerkschaften in die Aufsichtsräte der mitbestimmten Europäischen Aktiengesellschaften gewählt werden. Mit einem Absinken der absoluten Zahl dieser Arbeitnehmervertreter /innen und Gewerkschaftsvertreter/innen in den Aufsichtsräten sinkt jedoch auch die Repräsentativität der Arbeitnehmerseite zugunsten eines Übergewichts der Kapitalseite. Zum anderen ist auch das deutsche Mitbestimmungsgesetz von 1976 in seinem Bestand gefährdet. Das Kammergericht Berlin hat eine wesentliche Regelung des Mitbestimmungsgesetzes, betreffend die Wahl der Arbeitnehmervertreter/innen und Gewerkschaftsvertreter/innen in die Aufsichtsräte mitbestimmter Unternehmen, mit Beschluss vom 16. Oktober 2015 – 14 W 89/15 – dem Europäischen Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens vorgelegt, um klären zu lassen, ob diese Regelung des Mitbestimmungsgesetzes mit europäischem Primär- und Sekundärrecht vereinbar ist. Über dieses Vorabentscheidungsverfahren wird der Europäische Gerichtshof in den kommenden zwei bis drei Jahren entscheiden. Eine Europarechtswidrigkeit dieser Regelung des Mitbestimmungsgesetzes mit europäischem Primär- oder Sekundärrecht hätte erhebliche Auswirkungen: Die Aufsichtsräte der mitbestimmten Unternehmen wären fehlerhaft besetzt. Die Sitze der Arbeitnehmervertreter/innen und Gewerkschaftsvertreter/innen sind bedroht. Und mit ihnen auch das erreichte Niveau der deutschen Arbeitnehmermitbestimmung sowie die Finanzierung der Forschungstätigkeiten der Hans-Böckler-Stiftung. Damit droht der Hans-Böckler-Stiftung auch auf diesem Wege der wesentlichste Teil ihrer Finanzierung weg zu brechen. Vor allem aber droht mit dem Ende der Unternehmensmitbestimmung auch einem konstitutiven Merkmal der sozialen Marktwirtschaft das Aus. 151 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Tarifbindung stärken – Gewerkschaften stärken Antragsteller Lörrach S4 Zur Weiterleitung an Juso-Buko, SPD-LPT, SPD-BPT, SPD-Bundestagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Tarifbindung stärken – Gewerkschaften stärken 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Die Bundes-SPD hat einen Meilenstein in ihrer Regierungszeit erwirkt. Der Mindestlohn wirkt! Doch der Mindestlohn sollte nur der Anfang sein. Um weiterhin in Deutschland gut leben zu können, muss man nicht auf den Mindestlohn angewiesen sein. Wir brauchen wieder gute Tariflöhne, wieder starke Gewerkschaften. Doch immer weniger Arbeitgeber sind tarifgebunden, ganze 35 % in 2015. Die Lohnunterschiede zwischen Betrieben mit Tarifbindung und ohne Tarifbindung war 2015 bei 19 %. Tarife und Gewerkschaften sind demnach sehr wichtig. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung steht wortwörtlich: „Wir appellieren an die Innungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts, die wichtige gesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung zu übernehmen, als Tarifpartner zur Verfügung zu stehen.“ Das heißt im Umkehrschluss, dass die Berufsinnungen und Berufskammern Tarifpartner sein können. Die LDK möge daher ein klares Signal an die Bundesregierung senden, die Tarifautonomie zu stärken. Erneut muss die Bundesregierung den Berufsinnungen und Berufskammern ein klares Signal zur Möglichkeit der Tarifpartnerschaft senden, und zwar allen Berufsinnungen und Berufskammern. Es kann nicht sein, dass die Arbeitgeber sich von dieser Verantwortung verstecken wollen. Die Bundesregierung muss alles erdenkliche tun um sogenannte OT-Mitgliedschaften (Arbeitgeberverbandsmitgliedschaft ohne Tarif) einzudämmen. Des Weiteren möge die LDK beschließen, dass das Bundesarbeitsministerium dafür Sorge trägt, dass Gewerkschaften direkt an das Bundesarbeitsministerium herantreten können. Nur damit können die Gewerkschaften Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären lassen. Eine Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen hat unserer Ansicht nach viel zu viele Hürden, die abgebaut werden müssen. 152 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Leiharbeitsregulierung - Bundestagsbeschluss loben und weitere Schritte einleiten Antragsteller Enzkreis, Pforzheim S5 Zur Weiterleitung an SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag, JusoBundeskongress angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Leiharbeitsregulierung - Bundestagsbeschluss loben und weitere Schritte einleiten 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Die Jusos Baden-Württemberg begrüßen die Regulierungen der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) durch die Bundesregierung. Die Verbesserung der Situation von ca. einer Million LeiharbeiternehmerInnen in der Bundesrepublik war bereits deutlich überfällig. Die Durchsetzung der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages in diesem Bereich war ein wichtiger erster Schritt für mehr Gerechtigkeit im Leiharbeitswesen, dabei wurden die Interessen von Arbeitgebern und Koalitionspartnern ebenfalls berücksichtigt. Doch dieser aktuelle Beschluss darf die SPD als ArbeitnehmerInnenpartei nicht vollständig befriedigen. Es ist wichtig, ein klares Signal zu setzen. Wir fordern daher weitergehende Schritte in diese richtige Richtung: Das Arbeitsentgelt der LeiharbeiternehmerInnen muss vom ersten Tag an mit dem der StammarbeitnehmerInnen gleichgestellt werden. Darüber hinaus fordern wir die Wiedereinführung des Synchronisationsverbots, d.h. das Verbot, die Befristung des Leiharbeitsverhältnisses an einen bestimmten Arbeitseinsatz des Zeitarbeitsunternehmens zu koppeln. Die konzerninterne Verleihung muss verboten werden. Auch ein Wiedereinstellungsverbot desselben Arbeitnehmers innerhalb von drei Monaten muss durchgesetzt werden. Erst mit diesen weiteren Schritten kann annähernd Gerechtigkeit im Leiharbeitswesen hergestellt werden. Begründung: Leiharbeit kann Unternehmen helfen, (saisonale) Engpässe zu überbrücken und arbeitslosen Menschen einen Arbeitsplatz ermöglichen. Das Prinzip darf aber nicht dem Lohndumping und der Ausbeutung von Arbeitskräften dienen. Im Mai dieses Jahres fasste die Bundesregierung den Entschluss, die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages trotz Kritik von Arbeitgeberverbänden durchzusetzen. Damit können LeiharbeiternehmerInnen nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden und die Überlassungshöchstdauer wurde auf 18 Monate festgelegt. Das Arbeitsentgelt muss nach spätestens 9 Monaten die Höhe dessen der StammarbeitnehmerInnen betragen. In früheren Beschlüssen haben wir uns bereits für gleiche Bezahlung ab dem ersten Tag 153 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 ausgesprochen. Jetzt, da die erste wirkliche Regulierung des Leiharbeitswesens durchgeführt wurde, wird es aber noch einmal Zeit, ein Signal zu setzen. Denn niedrigere Löhne führen auch schon vor dem Ablauf von 9 Monaten zu Ungerechtigkeiten und könnten sogar dazu führen, dass Unternehmen LeiharbeitnehmerInnen vor dieser zeitlichen Grenze kündigen, um sich den höheren Lohn ersparen zu können. Diesbezüglich muss auch das Synchronisationsverbot und das Wiedereinstellungsverbot durchgesetzt werden. Die konzerninterne Verleihung setzte die SPD bereits im Regierungsprogramm 2013 als Programmpunkt fest. 154 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Anonyme Bewerbung in Baden-Württemberg etablieren Antragsteller Mannheim S6 Zur Weiterleitung an SPD-Landtagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Anonyme Bewerbung in Baden-Württemberg etablieren 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die SPD-Landtagsfraktion soll für eine Weiterführung und den Ausbau des Pilotprojekts „Anonymisierte Bewerbungsverfahren“ welches 2013 durch das Integrationsministerium eingeführt wurde, kämpfen und es im Land BadenWürttemberg etablieren. Begründung: Mehrere internationale Studien stellen fest dass besonders ältere Menschen,Frauen und Migranten/-innen schlechtere Chancen haben, bei gleicher Qualifikation zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden. Ein kurzer Blick auf auf ein Foto, Name, Adresse, Alter, Familienstand sowie Herkunft reichen oft aus um gleich qualifizierte Bewerber/-innen in der ersten Phase auszusortieren. Anonymisierte Bewerbungen können dabei helfen bewusste oder unbewusste Benachteiligungen bestimmter Personengruppen auszuschließen. Mit anonymisierten Bewerbungen bekommen alle Bewerber/-innen die gleiche Chance, zu einem Vorstellungsgespräch oder Eignungstest eingeladen zu werden. Länder wie die USA, Schweiz, Großbritannien oder Kanada haben die anonymisierte Bewerbungsverfahren schon längst eingeführt. Um Diskriminierung abzubauen und allen Bewerber/-innen die gleiche Chance zu geben, ist das anonymisierte Bewerbungsverfahren absolut notwendig. Das Integrationsministerium hatte 2013 ein Modellprojekt getestet welches an eine Initiative der Antidiskriminierungsstelle des Bundes angeknüpft war. An diesem Modellprojekt waren insgesamt elf Unternehmen und Verwaltungen aus BadenWürttemberg beteiligt. Die Institut zur Zukunft der Arbeit hat das ganze Modellprojekt begleitet und die Ergebnisse in einer wissenschaftliche Studie festgehalten. Am 22. Oktober 2014 veröffentlichte das Institut folgende Ergebnisse in Form eines Abschlussberichts: 155 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 · Anonymisierte Bewerbungsverfahren sind ein Beitrag zu mehr Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt. · Die Hälfte der Bewerbenden gab an, bereits selbst Diskriminierungen in Bewerbungsverfahren erlebt zu haben. Wer sich bereits selbst Diskriminiert gefühlt hatte, fand anonymisierte Bewerbungsverfahren gut. · Mehr als 60 Prozent der Personalverantwortlichen gaben an, dass bei herkömmlichen Bewerbungen die personenbezogenen Informationen mindestens „etwas Einfluss“ auf die Personalauswahl haben können. · Verglichen mit nichtanonymisierten Ausschreibungen ging zwar die Zahl der Bewerbungseingänge zurück, jedoch stieg gleichzeitig die Qualität der Bewerbungen an. · Durch den Einsatz standardisierter Bewerbungsbögen wird der Auswahlprozess beschleunigt, da nur die für die konkrete Stelle relevanten Daten zu Qualifikation, Berufserfahrung und fachspezifischen Fortbildungen eingehen. Das Modellprojekt zeigte auf allen Ebenen positive Ergebnisse. Die Integrationsministerin , die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie Teilnehmende Unternehmen haben das Projekt ebenfalls als großen Erfolg bestätigt. Nach den positiven Erfahrungen die wir im eigenen Land gesammelt haben, sollte das System anonymisierter Bewerbungen weiterhin ausgebaut und unterstützt werden. Für mehr Chancengleichheit in der Arbeitswelt, können wir es uns als Einwanderungsland nicht mehr leisten, über solche Defizite hinüberzuschauen. 156 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Frauenquote konsequent durchsetzen Antragsteller Freiburg S7 Zur Weiterleitung an Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg, Juso Bundeskongress, Bundeparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Frauenquote konsequent durchsetzen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Wir fordern, dass die Frauenquote endlich großflächig durchgesetzt wird. Betriebe ab einer Mindestgröße von 20 Mitarbeiter*innen sollen dazu verpflichtet sein, die Positionen der leitenden Angestellten mit einer weiblichen* Quote von mind. 30 % zu besetzen. Gibt es nachweislich weniger als 2 leitende Angestellte, entfällt die Quote. Den Unternehmen wird ein Zeitraum von 3 Jahren gegeben, um dies umzusetzen. Neugegründete Betriebe und Unternehmen müssen die Vorgaben erst nach 3 Jahren seit Gründung umsetzen. Die Regelung muss auch für ausländische Unternehmen mit Dienststellen in Deutschland gelten, darüber hinaus sollen völkerrechtliche Regelungen, erstrebt werden. Begründung: Von den deutschen Vorständen sind lediglich ca 5,8 % weiblich und insgesamt liegt der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen bei ca 19 %. Diese Zahlen zeigen eindeutig, dass es bis zur Gleichberechtigung und Akzeptanz von Frauen in der Wirtschaft noch ein weiter Weg ist. Bisher betrifft die gesetzliche Frauenquote lediglich die Aufsichtsräte von 100 börsenorientierten Unternehmen in Deutschland. Die Mehrheit der Gesellschaft ist jedoch nicht mit der Diskriminierung der Frauen in der Arbeitswelt konfrontiert. Auch die Flexiquote für ca 3500 mittelgroße Unternehmen ist ineffektiv, da die Freiheit des Unternehmens oft nicht im Sinne der Frauenrechte genutzt wird. Ein kultureller Wandel der Wirtschaft wird daher durch die jetzige Form der Quote nicht gewährleistet. Auch die Vorsitzende der NGG, Michaela Rosenberger sowie die stellvertretende DGBVorsitzende Elke Hannack kritisierten das Gesetz als ein „nicht weit genug gehender Schritt“. Die NGG fordert dabei eine Quote von 40 Prozent, welche sich auch in der Belegschaft wiederspiegeln sollte. Es muss unser Ziel sein, Frauen den Zugang zu leitenden Positionen zu ermöglichen und nicht dem in der Wirtschaft herrschendem Sexismus auszusetzen. Dies ist nur umsetzbar, wenn in den Vorständen und leitenden Funktionen eine Akzeptanz für weibliche Führung und Kompetenz entsteht. Diese Akzeptanz ist die Grundvoraussetzung für einen respektvollen Umgang und nachhaltige Frauenförderung von Anfang an. 157 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Missstände in der Arbeitspolitik beheben! Antragsteller Stuttgart, Freiburg, Emmendingen S8 Zur Weiterleitung an Juso Bundeskongress, Landesparteitag der SPD BadenWürttemberg, SPD Bundesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Missstände in der Arbeitspolitik beheben! 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Prekäre Arbeit 40 Prozent der Arbeitnehmer*innen in Deutschland sind in atypischen Beschäftigungsverhältnissen angestellt. Vor allem Frauen im Westen Deutschlands sind von diesen Beschäftigungsformen betroffen. Auch der Anteil in Baden-Württemberg beträgt knapp unter 40 Prozent. Für unsere jüngere Generation sind atypische Beschäftigungsverhältnisse leider schon Normalität. Befristete Arbeit, Minijob, Teilzeit, Leiharbeit etc. prägen uns nach der Zeit der unbezahlten Praktika. Diesen Trend gibt es nicht nur in Deutschland. Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung sind mehr als ein Drittel der europäischen Arbeitnehmer*innen in diesen Beschäftigungen. Die Tendenz ist steigend. In unserem Nachbarland Niederlande beträgt der Anteil sogar 62 Prozent. Dort ist vor allem die Teilzeitarbeit weit verbreitet. Diese Expansion verdrängt logischerweise immer mehr die reguläre Arbeit. Die Folge ist eine Arbeit, von der man nicht leben kann, bzw. nicht weiß, wie man die Zukunft planen soll. Diese Unsicherheit ist unter anderem ein Grund der zunehmenden psychischen Erkrankungen der Arbeitnehmenden. Denn der Wandel der Arbeitswelt vollzieht sich nicht am Wohl der Arbeitenden. Flexibilisierung und Reduzierung der Arbeitszeit, die durch die Arbeitenden selbst bestimmt erfolgen, sind noch zu oft eine Seltenheit. Diese Instrumente könnten den Arbeitenden, gerade im Zeitalter der Digitalisierung, nutzen. Der derzeitige Status Quo ist jedoch ein anderer. Die meisten Menschen arbeiten nicht in selbstbstimmten atypsichen Beschäftigungen, sondern in vorgegebenen und werden teilweise systematisch ausgebeutet. So kann es nicht weitergehen! Gut gemeinte Instrumente werden vom Markt zu Ungunsten der Menschen ausgenutzt. Dies muss durch Regulierungen unterbunden werden. Wir fordern deshalb bei den Punkten: Leiharbeit und Werkverträge: Wir müssen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen eindämmen! Um dies zu gewährleisten, müssen Betriebsräte über den Einsatz von Leih- und Werksvertragsfirmen, deren Tätigkeiten und den Umfang und die Dauer der Beschäftigung sowie über die Auswirkungen auf die Beschäftigen vollumfänglich vom Unternehmen informiert werden. Der Betriebsrat muss daraufhin die Möglichkeit haben, diese Beauftragung zu verweigern. Auch bedarf es der Möglichkeit eines Verbandsklagerechtes gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen. Die Ausstattungen der Finanzkontrolle, Zollfahndung und Sozialversicherungsträger*Innen müssen daneben personell deutlich aufgebessert werden, damit sie den Missbrauch wirkungsvoll bekämpfen können. Neben der Stärkung der Rechte des Betriebsrates fordern wir als weitere Instrumente: · Das Outsourcing der Belegschaft in beispielsweise betriebseigene Leiharbeitsfirmen wird 158 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 untersagt. Wer insgesamt mindestens 12 Monate in einem Unternehmen tätig war, darf nicht weiter als Leiharbeiter*in beschäftigt werden, sondern soll als fester Bestandteil der Arbeitnehmer*innenschaft im Unternehmen beschäftigt werden. · Es muss sich auf eine höhere Mindestvergütung der Leiharbeit und bei Werkverträgen geeinigt werden. Ziel muss es sein, diese auf Dauer unattraktiv zu gestalten. Sie sollten nur noch als kurzfristiges Instrument in Frage kommen. Bisher verdienen Menschen dort durchschnittlich etwa 43 Prozent weniger, bei gleicher Tätigkeit. · Ein Statuswechsel vom Werkvertrag zur Leiharbeit ist unzulässig. · Die Beweislast bei Scheinwerkverträgen muss umgekehrt werden. · Menschen mit Werkverträgen dürfen nicht als Streikbrecher*innen eingesetzt werden. Abschaffung Minijobs: Minijobs bauen nachweislich nicht die Brücke in den ersten Arbeitsmarkt. Wir dürfen nicht die Gefahr laufen, dass Minijobs eine attraktive Alternative zu regulären Beschäftigungen werden. Es gibt in Deutschland bereits über 7 Millionen Minijobs. Um den Minijobs die interessante Komponente zu nehmen, fordern wir eine Absenkung auf 200 Euro. Ab dem 201. Euro müssen die üblichen Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden. Sachgrundlose Befristungen: Nach zwei Jahren Befristung werden Arbeitsverhältnisse meist nicht in Unbefristete umgewandelt. Sie werden stattdessen mit einer Sachgrundbefristung versehen. Dadurch bleibt die Belegschaft ein Spielball der Arbeitgeber*innen. Wir fordern daher, dass die Möglichkeit des Abschlusses sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge gestrichen wird. Die Sachgründe für befristete Arbeitsverträge müssen bis zu dieser Änderung kritisch überprüft und bestenfalls eingeschränkt werden. Sonderkündigungsschutz: Wir wollen die Vereinbarkeit von Familie von Beruf. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Beschäftigte nach der Elternzeit oft von Kündigungen betroffen sind, weil Arbeitgeber*innen die Position anderweitig besetzt haben. Wir fordern daher einen Sonderkündigungsschutz nach der Elternzeit von 24 Monaten. Mindestlohn Der Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro die Stunde war eine der großen Errungenschaften unserer jüngsten Sozialdemokratie. Knapp vier Millionen Menschen profitieren von ihm. Wir dürfen uns allerdings nicht auf den Erfolgen ausruhen. Erhöhung des Mindestlohnes Mit dem Mindestlohn schafft man es monatlich auf einen Bruttoverdienst von 1.445 €. Dies sind lediglich 35 Prozent des durchschnittlichen Bruttolohns einer Arbeitnehmer*in in Deutschland. Mit diesem Lohn lässt sich kein Vermögen aufbauen, geschweige denn für das Alter vorsorgen. Wir wollen, dass jede und jeder von seinem Lohn leben kann. Den Mindestlohn gilt es daher anzuheben. Ziel muss ein Mindestlohn sein, bei dem Arbeitnehmer*innen, die ihr ganzes Leben gearbeitet haben, keine Angst vor Armut haben müssen. Höhere Löhne führen zu einer höheren Binnennachfrage und damit zu einem Wirtschaftswachstum. Es profitiert daher die ganze Gesellschaft von einem höheren Mindestlohn. Mindestlohn ohne Schlupflöcher Ein Mindestlohn erfüllt seine Funktion nicht, wenn er nicht als unmissverständliche und universal-geltende Lohnuntergrenze verstanden wird. 159 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 Insgesamt sind bis zu zwei Millionen Menschen von dem Mindestlohn ausgenommen. Hierzu zählen u.a. Personen, die nach gesetzlicher Definition als Langzeitarbeitslose gelten, unter 18Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung und Praktikant*innen, die weniger als 3 Monate beschäftigt sind. Insbesondere Langzeitarbeitslose werden durch die Ausnahmen zu Menschen zweiter Klasse degradiert und die Hungerlohn-Praxis kann ohne Einschränkung und ohne Kündigungsschutz für sechs Monate fortgeführt werden. Anschließend kann die Stelle durch die*den nächste*n Langzeitarbeitslose*n ersetzt werden. Die Ausnahmen beim Mindestlohn werden zu einem ähnlichen Fehlschuss wie die HartzReformen führen: Auch hier hat sich gezeigt, dass die nachhaltige Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für Langzeitarbeitslose nicht zu einer Verbesserung der Beschäftigung geführt hat. Der Mindestlohn schließt also genau diejenigen aus, die besonders auf den gesetzlichen Mindestlohn angewiesen sind, weil sie im Einstellungsgespräch nicht wirkungsvoll für ihre Rechte eintreten können und durch die Hartz-IV-Gesetze gezwungen sind, nahezu jede Arbeit anzunehmen. Die Ausnahmen für Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind ebenfalls nicht hinnehmbar. Warum sollte eine 18-jährige Person mehr verdienen als eine 17-jährige? Es ist anmaßend vom Gesetzgeber gleiche Arbeit aufgrund eines Altersunterschieds ungleichwertig zu behandeln. Das Argument, dass Jugendliche sonst keine Berufsausbildung beginnen würden, ist unzulässig, da Jugendliche wissen, dass sie mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung deutlich mehr verdienen können. Wer so argumentiert, hält Jugendliche für dumm. Auch die Ausnahmen für Praktikant*innen müssen korrigiert werden, da Stellen für Praktikant*innen immer mehr reguläre Beschäftigungsverhältnisse verdrängt haben. Es darf jedoch kein Wettbewerb der Arbeitsverhältnisse dahingehend geben, dass sich die Arbeitgebenden die Rechtsform mit der niedrigsten Entlohnung und den kleinsten Sozialstandards aussuchen dürfen. Daher wollen wir, dass alle Praktika im Bezug auf den Mindestlohn mit Arbeitsverhältnissen gleichgesetzt werden. Deshalb fordern wir: · Die Abschaffung der Ausnahmen beim Mindestlohn für Langzeitarbeitslose · Die Abschaffung der Ausnahmen beim Mindestlohn für unter 18-jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung · Die Abschaffung der Ausnahmen beim Mindestlohn für Praktikant*innen Tarifeinheitsgesetz Das Tarifeinheitsgesetz stellt einen massiven Eingriff in die Tarifautonomie dar und konterkariert das Streikrecht. Grundsätzlich ist das Prinzip "Ein Betrieb - Eine Gewerkschaft" im Sinne der Lohnabhängigen durchaus sinnvoll. Dieses sollte jedoch nicht durch ein Tarifeinheitsgesetz geregelt werden, sondern von den Gewerkschaften und Arbeitgebenden ausgemacht werden. Bei einer Tarifkollision können die Ergebnisse mitgliederschwächerer Gewerkschaften mithilfe des Tarifeinheitsgesetzes kassiert werden. In diesem Falle gehört nicht viel Fantasie dazu, um sich vorzustellen, dass das Tarifeinheitsgesetz die Bereitschaft von Gerichten, Streiks zu untersagen, eher erhöhen als verringern wird, wenn durch einen Streik sowieso kein neuer Tarifvertrag erkämpft werden kann. Dabei muss beachtet werden, dass das Tarifeinheitsgesetz nicht nur das Streikrecht mitgliederschwächerer Gewerkschaften bedroht. Vielmehr besteht die Gefahr, dass gerichtliche Entscheide, die Streiks mitgliederschwächerer Gewerkschaften wegen vermeintlicher Unverhältnismäßigkeit untersagen, einen Dammbruch einleiten: Denn hat das 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 Verhältnismäßigkeitskriterium einmal an Bedeutung zugelegt, ist davon auszugehen, dass künftig auch Streiks mitgliederstärkerer Gewerkschaften vor Gericht angefochten werden und von Verbot bedroht sind. Das Tarifeinheitsgesetz erhöht zudem die Motivation der Arbeitgebenden, die gewerkschaftlichen Größenverhältnisse zu beeinflussen und der folgsameren Gewerkschaft die Mehrheit zu verschaffen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Arbeitgebende in Zukunft sogar ihre Betriebe so zurecht legen, dass bestimmte Gewerkschaften immer in der Minderheit sind. Damit wird die Tarifautonomie in die Hände der Arbeitgebenden gelegt. Gleichzeitig stellt das neue Gesetz vor die Problematik, dass, sollte zum Beispiel ein wirksamer Tarifvertrag mit einem Berufsverband abgeschlossen werden, dem nur bestimmte Menschen beitreten können, andere Arbeitnehmer*innen von diesem Tarifvertrag mehr oder weniger ausgeschlossen sind, sollte dieser Berufsverband im Betrieb die Mehrheit haben. Zwar kann die Minderheitsgewerkschaft nachzeichnen, doch sind diese Regelungen dann speziell auf einen Beruf zugeschnitten, ohne die anderen zu umfassen. Durch Umstände kann es also für Arbeitende unmöglich werden, einen Tarifvertrag für sich in Anspruch zu nehmen, obwohl sie Teil einer (großen) Gewerkschaft sind. Zudem ist unklar, wie überhaupt bei Verhandlungen festgestellt werden kann, welche Gewerkschaft aktuell in welchem Betrieb die Mehrheit hat, sodass auch Arbeitgebende nicht ohne spätere gerichtliche Feststellung wissen können, wo welche Mehrheiten vorherrschen, was zu Unsicherheiten beiderseits führt. Ein Gesetz, welches wie dieses die gewerkschaftlichen Aktivitäten einschränkt, ist nicht mit den Grundwerten der Sozialdemokratie zu vereinen. Deshalb muss das Tarifeinheitsgesetz abgeschafft werden. Ziel muss es sein, eine Regelung zu finden, die den alten Grundsatz “Ein Betrieb - eine Gewerkschaft” stärkt, ohne massiv in die Tarifautonomie einzugreifen. Begründung: erfolgt mündlich 161 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Bezahlung von Praktikanten Antragsteller Karlsruhe-Stadt S9 Zur Weiterleitung an Landesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Bezahlung von Praktikanten 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Die Gliederungen der SPD werden aufgefordert ihren Praktikanten,unabhängig von Ausnahmeregelungen, mindestens den Min-destlohn zu bezahlen. Begründung: Gerade in Wahlkampfzeiten ist es üblich geworden Praktikanten als zusätzliche Hilfe einzustellen. Diese werden jedoch teilweise unter dem Mindestlohn bezahlt. Wir haben als SPD jahrelang für den Mindestlohn gekämpft und uns nur schmerzlich auf Ausnah-men eingelassen. Es macht uns gegenüber unseren Wählern nur unglaubwürdig und ist heuchlerisch, wenn wir aus Kostengründen nicht einmal den Mindestlohn bezahlen. 162 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Gut und solidarisch wohnen- in Land und Region Antragsteller Rhein-Neckar S 10 Zur Weiterleitung an Jusos Baden W?rttemberg, Juso Bundeskongress SPD Rhein Neckar, SPD Kreistagsfraktion, SPD in der Metropolregion, SPD Landtagsfraktion SPD Baden W? rttemberg, SPD Bundestagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Gut und solidarisch wohnen- in Land und Region 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 Schon seit langem gibt es in Deutschland, und ganz besonders in Baden Württemberg und in der Rhein Neckar Region einen Mangel an bezahlbarem Wohnbau. Als Maßnahmen gegen dieses Problem fordern wir folgende Maßnahmen: 1. Mehr Überkommunale Zusammenarbeit bei der Planung von Großer Wohnprojekte in der Region. 2. Eine Ausweitung des Landeswohnbauprogramms, vor allem für geförderten Mietwohnungsbau. 3. Gerade hier in der Rhein Neckar Region ein regionales Wohnbauprogramm, das auch über Länder und Kreis Grenzen hinausgeht 4. Die Wiedereinführung der Gemeinnützigkeit für Wohnbaugenossenschaften. Begründung: Schon seit Jahren ist zu beobachten, dass Wohnraum in attraktiven Gegenden immer teurer wird, und gerade Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen fehlt. Diese Entwicklung verschärft sich, gerade angesichts der hohen Zahl geflüchteter Menschen, die in den letzten Jahren bei uns Schutz suchen. Jedoch ist die hohe Anzahl geflüchteter Menschen nicht verantwortlich für diese Entwicklung. Viel mehr lieg darin die Chance neuen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Hierfür ist es aber notwendig, dass die Planung dafür nicht an Gemeinde oder Kreisgrenzen endet, sondern auch in Regionalverbänden, und in Raumordnungsregionen geführt wird. Gleichsam sehen wir in der Wiedereinführung der Gemeinnützigkeit für kommunale Wohnbaugenossenschaften einen bedeutenden Schritt hin zu mehr bezahlbarem Wohnbau. 163 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Online-Arbeit und digitale Kreativberufe zukunftsfähig gestalten Antragsteller Freiburg S 11 Zur Weiterleitung an Jusos Bundeskongress, AfA Baden-Württemberg, SPD Landesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Online-Arbeit und digitale Kreativberufe zukunftsfähig gestalten 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Prolog Die Digitalisierung der Arbeit und damit Einzug in die Unternehmen stellt eine große Herausforderung an die Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Neue Formen der Arbeitsorganisation und Kommunikationswege in der Gesellschaft lassen neue Tätigkeitsprofile entstehen und bisherige Tätigkeitsfelder anwachsen. Der Bedarf an Online-Arbeit durch Web basierte Tools und die Pflege von social Media Auftritten der Unternehmen steigt. Digitale Kreativberufe, wie das Erstellen von Webseiten, Programmieren von Anwendungen, sowie Layout und Bildverarbeitung werden immer häufiger zu Nebenjobs, bereits im Schulalter, und spiegeln die hohe Neigung von besonders jungen Menschen im Umgang mit den digitalen Medien und Arbeitsmitteln. Auf diese neuen Herausforderungen müssen wir reagieren. Gute Arbeit und die soziale Gerechtigkeit innerhalb eines Arbeitsverhältnisses sind keine Selbstverständlichkeit. Mit den folgenden Punkten möchten wir unsere Vision und Leitlinien in die Diskussion geben. Verantwortung zur Gesundheit Eine Tätigkeit die weder Betriebsstätte noch feste Arbeitszeiten kennt, lässt eine größt mögliche Mobilität und Flexibilität zu. Doch gerade hier liegt die Verantwortung von ArbeitgeberInnen ihre Mitarbeiter zu schützen. Neue Berufsfelder und Arbeitsweisen dürfen nicht dazu führen, dass die Gesundheit der einzelnen Menschen Schaden nimmt und anerkannte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse unterlaufen werden. Durch die ständige Erreichbarkeit über mobile Endgeräte, social Media und digitale Nachrichtendienste kann man nie seinen Arbeitsplatz verlassen. Es bedarf einer sehr hohen Selbstdisziplin und Bewusstsein über die eigenen Grenzen der MitarbeiterInnen, im wahrsten Sinne mal abschalten zu können. Multitasking, Arbeitsunterbrechungen und Leistungsdruck prägen zudem den Arbeitsalltag von vielen Menschen in der Selbstständigkeit. Wir stehen für: Die Jusos stehen für eine Kultur der Achtsamkeit und der eigenen Grenzen für ArbeitnehmerInnen und Selbstständige in einer digitalisierten Arbeitswelt ein. Aufgaben für ArbeitnehmerInnen dürfen sich nicht an dem Leistungspotenzial und kompletter Ausbeutung der ArbeitnehmerInnen orientieren, sondern an 164 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 einem Geschäftsmodell, das nicht zulässt, dass die Gesundheit Schaden nimmt. Zielvorgaben als Führungsinstrument durch den/die ArbeitgeberInn und AuftraggeberInn von Selbstständigen dürfen nicht ausgereizt werden und falsche Anreize durch stetig steigende Zielvorgaben setzen. Selbstgefährdendes Leistungsverhalten muss unterbunden werden. Wir befürworten Betriebsvereinbarungen zur Regulierung der Erreichbarkeit zum Schutz der ArbeitnehmerInnen. Einen verbindlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Online-Arbeiten Ergonomische Standards und Barrierefreiheit von Hard- und Software Wir weisen auf Erkenntnisse einer gesunden Arbeitsausstattung und Ergonomie in Bezug auf Bildschirmarbeit und Büroarbeit hin. Diese müssen zum Selbstschutz auch für das mobile Arbeiten im Café, Zuhause und im Zug bestmöglich umgesetzt werden. Die Kosten der Ausstattung muss der Arbeitgeber tragen. Entgrenzung von Arbeitszeit Individuelle Lebenspläne verlangen nach individuellen Arbeitszeiten. Gerade Selbstständige in digitalen Kreativberufen reden selten über Freizeit. Wo ist die Grenze zwischen dem Chat mit Freunden und dem mit Kunden in den social Media? Flexibilisierung der Arbeitszeit darf nicht bedeuten das eine Entgrenzung der Arbeitszeit stattfindet. Dazu zählt nicht nur die maximale Tagesarbeitszeit, sondern auch die gemeinsame Arbeitszeit von Team und ArbeitnehmerInnen. Es darf durch eine Verschiebung der Arbeitszeiten keine soziale Ausgrenzung und grundsätzliche Alleinarbeit, zum Beispiel in den Abendstunden, durch einzelne ArbeitnehmerInnen stattfinden. Wir stehen für: Keine Entgrenzung der Arbeitszeit! Wir halten an einer regulären Tagesarbeitszeit von acht Stunden fest. Flexibilisierung der Arbeitszeitermöglicht einen individuell strukturierten Tagesablauf. Dies darf nicht in stillschweigender Schichtarbeit von einzelnen ArbeitnehmerInnen enden. Vereinbarungen zu Präsenzphasen und individuelle Phasen fördern den sozialen Kontakt und stärken die Zusammenarbeit. Rechtsanspruch auf Mitbestimmung der Lage der Arbeitszeit für ArbeitnehmerInnen Wir sprechen uns für die Regulierung durch Betriebsvereinbarungen zu Kontenmodelle, Langzeitkonten, Vertrauensarbeitszeiten und flexiblen Schichtsystemen aus. Insolvenzschutz auch für flexible Arbeitszeitkonten Eine ständige Ruf- und Arbeitsbereitschaft ohne Freizeit darf es nicht geben Arbeitsleistungen in der Freizeit müssen vollständig als Arbeitszeit angesehen werden Anerkennung der Dienstreisezeiten als Arbeitszeit Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit und Aufstockungsanspruch Erweiterung des Arbeitsplatzes Die mit der Digitalisierung von Arbeitsplätzen einhergehende Flexibilität, was den Ort der Arbeit angeht, bietet für ArbeitnehmerInnen offensichtlich viele Chancen. Damit ArbeitnehmerInnen diese auch wahrnehmen können, müssen Arbeitgeber dies ermöglichen. Oft wird ArbeitnehmerInnen, die von zu Hause aus arbeiten, pauschal unterstellt weniger motiviert und weniger produktiv zu sein - auch wenn Studien dies widerlegen! Gleichzeitig erkennen wir, dass das Home Office für ArbeitnehmerInnen nicht nur Vorteile, sondern auch Risiken bringen kann. Natürlich verleitet es ArbeitnehmerInnen dazu, Arbeiten nach Feierabend noch "eben schnell" zu erledigen und in der Folge Arbeitgeber dazu, dies auch zu erwarten. Wir stehen für: Eine generelle Anerkennung von Home Office als Arbeitsplatzmodell Ein gesetzlich verankertes Recht auf Home Office Rückkehrrecht auf einen betrieblichen Arbeitsplatz Wie Entlohnen wir gute Arbeit? 165 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 Während mehrere Millionen ArbeitnehmerInnen durch die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 vor Ausbeutung in einem zumindest gewissen Maß geschützt wurden, gilt dies für freiberuflich Arbeitende nicht. Existenzsorgen und Konkurrenzdruck begünstigen hier den Hang zur Selbstausbeutung. Auch FreiberuflerInnen müssen ein Recht auf Auszeiten haben. Dieses darf kein rein theoretisches sein, das real nicht existiert, weil die Verdrängung aus dem Geschäft droht. Ein digitaler Arbeitsplatz muss nicht an einen Raum gebunden sein. Diese Freiheit ermöglicht es - gerade in digitalen kreativen Berufen - Ideen dann umzusetzen, wenn sie da sind und Arbeit dann zu machen, wenn Zeit dafür ist. Gleichzeitig verschwimmt die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit, ein Hang zum Arbeit "nebenher erledigen" entsteht. Wir stehen für: Die Einführung eines Mindesthonorars auch für Solo-Selbstständige Die Einführung einer Höchstzahl von Arbeitsstunden pro Zeitraum für Solo- Selbständige, um die Arbeitenden einerseits vor Selbstausbeutung zu schützen und andererseits davor, in eine Spirale aus Lohnsenkungen und Arbeitszeitverlängerung zu geraten. Arbeit muss grundsätzlich bezahlt werden. Arbeit, die außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfindet, muss mindestens genauso hoch entlohnt werden wie Arbeit in einem festen Zeitfenster. Diskriminierung in der Online-Arbeitswelt Jede/r ArbeitnehmerInn hat das Recht sich vor Übergriffen, Mobbing und Diskriminierung zu schützen. In den klassischen Betrieben ist eine starke Interessenvertretung hier der erste Ansprechpartner. Gerade digitale Kreativberufe und Online-Arbeiten unterliegen nicht mehr dem Bild von klassischen Arbeitsplätzen in Betrieben, mit einer Interessensvertretung. Geistige Brandstiftung kann auch während der Arbeit stattfinden. Wohin wendet sich die/der OnlineArbeiterInn bei einen Shit Storm oder Hate Speech? Die Auseinandersetzung mit Facebook zu diesem Thema hat gezeigt, wie schwierig hier die Gesetzeslage ist. Die Selbstbestimmung der eigenen Daten und Nutzungsprofile von Online-Plattformen ist ein sensibler Punkt. Missbrauch und Überwachung im Unternehmen und von außen müssen unterbunden werden. Wir stehen für: Für eine Debattenkultur und gegen geistige Brandstiftung! Umfangreiche Aufklärungskampagnen zum Umgang mit Shit Storm und Hate Speech bei Online-Arbeiten durch den/die ArbeitgeberInn. Unternehmen müssen sicherstellen, das auch den Betriebseigenen Plattformen Diskriminierung nicht geduldet und Foren moderiert werden. Ein wirksamer Beschäftigungsdatenschutz muss endlich eigene Gesetzeslage werden Notwendige Nutzungsprofile der ArbeitnehmerInnen müssen mit den Nutzerangaben vorher klar definiert und Vertraglich geregelt werden. Die personenbezogenen Daten müssen gegen Missbrauch im Unternehmen und von außen geschützt werden. Es sind so wenig Daten durch das Unternehmen zu erheben und screening-Verfahren der MitarbeiterInnen zu verbieten. Talent statt Ausbildung Der Umgang mit digitalen Endgeräten und das Bearbeiten von Medien ist für die junge Generation selbstverständlich. Mit geringen Vorkenntnissen und einfachen Anwendungen lassen sich beeindruckende Arbeitsergebnisse erzielen. Dies ermöglicht einen individuell gestalteten Bildungsverlauf und Beruf Ausführung für nicht gelernte Berufe. Dennoch muss die digitale-Kompetenz weiterhin in den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen gefördert werden. Wer im einen Momentnoch als Freiberufler mit selbst angeeigneten Fähigkeiten arbeitet, kann im nächsten Moment, zum Beispiel familiären oder gesundheitlichen Gründen, gezwungen sein, die Selbstständigkeit aufzugeben. Es muss möglich sein, die tatsächlichen Fähigkeiten des Menschen anzuerkennen. Gleichzeitig bekommt in der Online- Arbeitswelt dem Lebenslangen Lernen eine wachsende Bedeutung zu. Angestellten sowie Selbstständigen muss die Möglichkeit gegeben werden, sich im gleichen Tempo weiter zu bilden! Gleichzeitig darf Weiterbildung kein Privileg für diejenigen sein, die es sich leisten können. 166 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 Wir stehen für: Wer sich, auf welchem Weg auch immer, Fähigkeiten aneignet, muss auch die Möglichkeit bekommen, diese zu zertifizieren. Ausarbeitung der Eignung von formalen und informellen Kompetenzen in der OnlineArbeit und digitalen Kreativberufen. Die Freistellung von ArbeitnehmerInnen zu Bildungszwecken bei Entgeltfortzahlung Weiterbildungen mit anerkannten Zertifizierungen müssen im Bereich der digitalen Kreativberufe und Online-Arbeit ausgearbeitet und von den anerkannten Weiterbildungsträgern angeboten werden. Diese sind Abschlussorientiert zu planen. Hochschulzugang für Menschen mit mindestens dreijähriger, abgeschlossener Berufsausbildung Geförderte Bildungsteilzeit für Arbeitslose, Arbeitssuchende und Beschäftigte außerhalb von Festanstellungsverhältnissen Informatik als Pflichtfach in den allgemeinbildenden Schulen, das ein grundsätzliches Verständnis für den Aufbau des Internets und die Funktionsweise von digitalen Geräten schafft. Darüber hinaus fordern wir eine stärkere Einbeziehung von Computerprogrammen in den anderen Unterrichtsfächern. Aufnahme der digitalen Identität, als übergreifende Kompetenz in den Lehrplan Technische Ausstattung zu Online-Arbeit und digitale Kreativberufe in den beruflichen Schulen Sichere Verhältnisse Das Arbeitsverhältnis ist ein schützenwertes Gut. Der gesetzliche Kündigungsschutz sichert ArbeitneherInnen ab und stellt für die ArbeitgeberInnen eine Übergangsfrist dar, gegebenenfalls neue Fachkräfte als Ersatz zu suchen. Wir sehen die Bestrebungen der Arbeitgeberverbände kritisch, die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen und Bestimmungen zum Kündigungsschutz aufzuweichen. Sollte es doch zu einer beschäftigungslosen Zeit kommen, in der sich Solo-Selbstständige nicht ordentlich absichern können, verlangt es unser Bewusstsein für soziale Gerechtigkeit und Solidarität, das diese nicht durch das Netz von Sozial-, Kranken und Vorsorgeversicherung fallen. Wir stehen für: Keine Arbeitsverträge mit sachgrundlosen Befristungen Soziale Absicherung zu einer Erwerbstätigen Versicherung an dem ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen paritätisch zu beteiligen sind. Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit (KAVPZ) und Nullstundenverträge gehören nicht zu unserem Verständnis einer gerechten Flexibilisierung. Dauernde Abrufbereitschaft darf es nicht geben. Solidarisierung der Branchen Die Interessen von ArbeitnehmerInnen müssen da vertreten werden, wo diese Beschäftig sind und Arbeiten. Doch auch die steigende Anzahl von Solo- Selbstständigen wächst stetig und benötigen eine kollektive Interessenvertretung gegenüber von Auftragsgebern und kurzseitigen Arbeitgebern. Mit den digitalen Kommunikationswegen gestaltet sich die Zugangswege zu dem Mitarbeiter als schwierig. Gewerkschaften benötigen direkten Zugang zu allen Kommunikationsformen Arbeitsplätzen, auch zu den digitalen. Wir stehen für: Kollektive Zugangsrechte von Intranet und Unternehmensplattformen zur Kommunikation, entsprechend den bestehenden Zugangsrechten für Dienststellen Öffnen der Gewerkschaften zu Mitgliedschaften für Solo-Selbstständige, wie es die IG Metall und ver.di bereits gemacht hat. ArbeitnehmerInnen und Solo-Selbstständige dort mit Informationen versorgen wo sie diese sehen. Es müssen weitere Onlineplattformen für Bewertung, Beratung und 167 220 Aufklärung im Netz zur Online-Arbeit und digitale Kreativberufen entstehen. 221 222 Die Jusos Baden-Württemberg erstellen eine Onlinepräsenz und eine Broschüre mit den 223 Schwerpunkten unter "Wir stehen für". 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 277 278 279 280 168 Jusos Baden-Württemberg S 12 LDK, 25.-26.6.2016 Titel Kinderarmut effektiv bekämpfen Sozialleistungen radikal kinderfreundlich umgestalten! Antragsteller Heidelberg Zur Weiterleitung an Juso-Bundeskongress, SPD-Landesparteitag, SPDBundesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Kinderarmut effektiv bekämpfen - Sozialleistungen radikal kinderfreundlich umgestalten! 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Armut ist in Deutschland ein Thema, dass immer wieder angesprochen wird, aber in der Vergangenheit nicht effektiv genug bekämpft wurde. Mitverantwortlich für diese Armut halten wir die unzureichende Grundsicherung in Deutschland. Nach Studien des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung (http://www.boeckler.de/wsi_62998.htm) sind insbesondere Kinder und dabei vor allem Kinder von Einwander*innen und Alleinerziehenden von struktureller Armut betroffen. Auch die sogenannte soziale Undurchlässigkeit mit der Vererbung von Armut macht vielen Kindern jede Chance auf eine gute und ökonomisch sichere Zukunft zunichte. Geringes Einkommen heißt zu oft weniger Chancen auf höhere Bildung, soziale Ausgrenzung und gesellschaftliche Stigmatisierung. Ein wichtiger Schritt um Eltern finanziell zu entlasten und damit auch Kinderarmut entgegen zu wirken, ist die Gebührenfreiheit von Kindergärten und KiTas, die endlich umgesetzt werden muss. Diese Angebote sind oftmals sehr teuer und benachteiligen deshalb einkommensschwache Familien sowie Alleinerziehende systematisch. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass Kinderarmut in Deutschland ein ernstzunehmendes Problem ist. Laut aktuellsten Zahlen des Mikrozensus 2014 gelten 19% der Kinder in Deutschland als arm. Wir als Jungsozialist*innen wollen dies nicht weiter hinnehmen. Neben guter Bildung und der effektiven Stärkung der Gemeinschafts- und Ganztagsschulen ist eine Reform des Hartz IV-Satzes für Kinder notwendig. Bisher werden Kinder als "weniger teuer" angesehen als Erwachsene. Für uns ist diese Ansicht realitätsfern. Kinder brauchen die Möglichkeit von Partizipation, auch aus finanzieller Hinsicht, die Möglichkeit ins Kino zu gehen genauso, wie passende Kleidung in Wachstumsphasen, Schuhe in der richtigen Größe genauso, wie den Zugang zu modernen Medien und das Erlernen des entsprechenden Umgangs mit den Herausforderungen der Zeit. Wir fordern daher die Anpassung des bisher gültigen Regelsatzes für Kinder: Tabelle 1 Regelbedarf bei Arbeitslosengeld II/Sozialgeld ab 01.01.2016 Alleinstehende/Alleinerziehende: 404 € Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft: 364€ Unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern / Strafgeldleistung für ohne Zustimmung ausgezogene unter 25-Jährige: 324€ 169 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 Kinder 0-6 Jahre: 237€ Kinder 6-14 Jahre: 270€ Kinder 14-18 Jahre: 306 Quelle: http://www.hartziv.org/regelbedarf.html Unser Ansatz ist die Anpassung des Regelsatzes für alle Kinder in einem Haushalt auf den bisherigen Betrag "Partner in der Bedarfsgemeinschaft" "Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres". Mittelfristig fordern wir außerdem die generelle Anpassung der Hartz IV-Sätze an die Lohnentwicklung rückwirkend bis zur Einführung des aktuellen Grundsicherungsmodells. Begründung: erfolgt mündlich. 170 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Rentenniveau auf über 50 % erhöhen Antragsteller Lörrach S 13 Zur Weiterleitung an Juso-Buko, SPD-LPT, SPD-BPT, SPD-Bundestagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Rentenniveau auf über 50 % erhöhen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Die LDK möge beschließen, dass Rentenniveau mittels der im § 64 SGB VI festgelegten Rentenformel bis auf mindestens 50 % zu erhöhen. Nachdem die Union – vor allem Herr Seehofer – das Thema „Altersarmut“ als Wahlkampfthema entdeckt hat, gibt es auch seitens der SPD Vorschläge für dieses wichtige Thema. Vergessen wird umso schnell, dass auch andere dieses Thema als sehr wichtig empfunden haben – wir zum Beispiel. Dabei geht es allerdings darum, dass aktuelle Rentenniveau zu halten. Das aktuelle Rentenniveau führt uns allerdings in einer Gesellschaft mit breiter Altersarmut, die wir uns nicht auszudenken vermögen. Wir brauchen daher nicht das aktuelle Rentenniveau zu halten, sondern zu erhöhen. Wir müssen sicherstellen, dass ein jeder im Alter genug zum Leben hat. Daher ist es dringend notwendig das Rentenniveau auf über 50 % zu erhöhen. Die Rentenformel muss geändert werden. Aktuell wird die Rente wie folgt berechnet: Pro Beschäftigungsjahr erhält der zukünftige Rentner ein Entgeltpunkt. Aber auch nur, wenn dieser im Beschäftigungsjahr das Durchschnittseinkommen in Höhe von 36.267,00 Euro (3.022,05 Euro im Monat) verdient hat. Hat dieser zukünftige Rentner 45 Jahre lang 3.022,05 Euro monatlich verdient (wobei dieser Betrag von Jahr zu Jahr sich erhöht: 2015 waren es nur noch 34.999 Euro), so hat er gerade mal 45 Entgeltpunkte sammeln können. Diese werden nun mit dem Rentenwert multipliziert, der aktuell 28,66 Euro beträgt: Der Rentner erhält somit eine Rente in Höhe von 1.289,70 Euro. Arbeitnehmer, die auf den Mindestlohn; Leiharbeitnehmer oder Menschen, die zeitweise arbeitslos waren, können diese Entgeltpunkte niemals sammeln. Aber auch dieses Durchschnittseinkommen ist surreal. Daher müssen wir die Rentenformel ändern. Nebenbei müssen wir auch endlich dafür sorgen, dass richtige Löhne gezahlt werden. Kritiker, die nun die Frage der Finanzierung stellen wollen, entgegnen wir gerne, dass es uns einen hohen Preis kosten wird. Aber wir können nicht aus ungeklärter Finanzierungssituation eine Altersarmut auf uns zukommen lassen. Das geht nicht. 171 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 Man muss auch bedenken, dass aufgrund der niedrigen Löhne und der prekären Arbeitssituation es einfach Menschen gibt, die in Altersarmut kommen werden. Wenn es also um die Finanzierungsfrage geht, müssen wir an die Gruppen gehen, die von dieser prekären Situation am meisten profitiert haben. 172 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Berufsunfähigkeitsversicherung wieder verstaatlichen Antragsteller Ulm und Biberach S 14 Zur Weiterleitung an angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Berufsunfähigkeitsversicherung wieder verstaatlichen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Wir fordern die SPD Abgeordneten auf Bundesebene auf, sich für die Verstaatlichung der Berufsunfähigkeitsversicherung einzusetzen. Begründung: Die Privatisierung der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hat dazu geführt, dass viele Menschen eine solche Versicherung aus diversen Gründen nicht mehr bekommen, Zusatzbeiträge erhoben oder viele Krankheitsbilder ausgeschlossen werden. Dies führt dazu, dass für viele Menschen in Deutschland die BU keine ausreichende Absicherung bietet oder dass sie sich diese erst gar nicht leisten können. Aus diesen Gründen fordern wir die SPD Bundestagsfraktion und die Regierungsmitglieder dazu auf, die BU wieder zu verstaatlichen. 173 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Reform des ALG II Antragsteller Lörrach, Freiburg S 15 Zur Weiterleitung an Juso-Buko, SPD-LPT, SPD-BPT, SPD-Bundestagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Reform des ALG II 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Arbeitslosigkeit hat viele Ursachen: Konjunkturelle Schwankungen, technologischer Fortschritt, der einzelne Berufsbilder obsolot macht, strukturelle Benachteiligungen oder persönliche Unglücksfälle. In den seltensten Fällen lassen sich die Gründe für das Abrutschen in die Erwerbslosigkeit durch individuelles Versagen erklären. Die Regierungen unter Helmut Kohl, Gerhard Schröder und Angela Merkel haben Arbeitslosigkeit dagegen immer als individuelles Versagen interpretiert, das auf Faulheit und Unfähigkeit des*der einzelnen Arbeitslosen zurückzuführen sei. Die Politik, die aus dieser Analyse resultierte hat bei Millionen Erwerbslosen, Arbeitnehmer*innen und deren Familien zu großem Not und Elend geführt. Die Absenkung sozialer Leistungen führte zum sozialen Abstieg von Millionen Menschen und der mit den Hartz-Reformen eingeführte Arbeitszwang zur Schaffung eines gewaltigen Niedriglohnsektors und gewaltigen Drucks auf die Löhne der abhängig Beschäftigten. Auch diejenigen, die als angestellte Arbeitnehmer*innen tätig waren, waren plötzlich und völlig unbegründet mit der Angst vor sozialem Abstieg konfrontiert, wodurch ihre Verhandlungsbereitschaft und -position massiv geschwächt wurde. Wir Jusos halten diesen Ansatz für völlig verfehlt und stehen für eine grundlegend andere Sozialpolitik. Dass der Mensch im Mittelpunkt stehen muss, darf keine hohle Phrase bleiben sondern muss Kern einer modernen Sozialpolitik sein, deren Ziel nicht die schwarze Null, sondern die umfassende Absicherung aller in Deutschland lebender Menschen ist Darum fordern wir: - Das Recht auf Eigentum gilt auch für Erwerbslose, daher muss der Zwang erst das eigene Vermögen zur Lebenssicherung zu nutzen abgeschafft werden. Diese Regelung basiert auf mittelalterlichen Ideen. - Für einen angemessenen Übergang- ALG I verlängern! Wir wollen Menschen die Möglichkeit geben, sich eine ihrer Qualifizierung ensprechende Beschäftigung zu suchen, ohne dabei vom sozialen Abstieg bedroht zu sein. Darum fordern wir eine Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I auf zwei Jahre und Verlängerungsmöglichkeiten für besondere Lebenslagen und ältere Arbeitnehmer*innen. - Für ein Leben in Würde- deutliche Erhöhung der ALG II-Regelsätze! Wir nehmen den Anspruch unseres Grundgesetzes, allen Bewohner*innen unseres Landes ein Leben in Würde zu garantieren, ernst und fordern darum eine deutliche Erhöhung der ALG IIRegelsätze. Wir wollen allen Menschen in unserer Gesellschaft eine umfassende Teilhabe 174 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 ermöglichen und trauen ihnen selbst zu, zu wissen, wie sie diese gestalten möchten. Darum fordern wir auch die Abschaffung der Bildunngs-und Teilhabepakete und eine pauschale Erhöhung für Leistungsberechtigte. - Beratung und Unterstützung statt Kontrolle und Saktionierung in den Arbeitsagenturen Die Arbeitsagenturen sollen mit ausreichendem und qualifiziertem Personal sowie mit einem anderen Anreizsystem ausgestattet sein. Ziel muss sein, dass die Berater die Arbeitssuchenden unterstützen und auf dem Weg in eine zu ihnen passende (langfristige) Arbeit begleiten und nicht vorrangig versuchen kurzfristig für die Statistik zu arbeiten oder die sogenannten „Kunden“ nur zu kontrollieren und zu sanktionieren. Denn die Kündigung ist schon Strafe genug. 175 Jusos Baden-Württemberg S 16 LDK, 25.-26.6.2016 Titel Industrie 4.0: Chancen fördern, auf Risiken reagieren Antragsteller Mannheim Zur Weiterleitung an angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Industrie 4.0: Chancen fördern, auf Risiken reagieren 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Industrie 4.0 wird enorme Chancen für den Industriestandort Deutschland eröffnen und ein großes Wachstumspotenzial beinhalten. Durch die Vernetzung der Fabrikhallen werden Arbeitnehmer entlastet und die Schwere der körperlichen Arbeit wird abnehmen. Gleichzeitig werden weniger Arbeitskräfte benötigt, insbesondere viele geringer qualifizierte Arbeitsplätze könnten wegfallen. Ganze Branchen könnten sich stark verändern und die entsprechenden Berufsgruppen werden teilweise oder ganz überflüssig. Diesen gravierenden Veränderungen der Arbeitswelt müssen wir Sozialdemokraten ein solides Konzept entgegenstellen, die das Potential der Wirtschaft voll ausnutzt, eine internationale Wettbewerbsfähigkeit garantiert und gleichzeitig die Arbeitnehmer nicht aus dem Blick verliert. Wir müssen den Menschen klare Perspektiven aufzeigen, um eine Massenarbeitslosigkeit zu verhindern und den Lebensunterhalt zu sichern. Dazu sollten auch die Wirtschaftszweige der Zukunft unterstützt werden. Daher fordern wir Jusos folgende Punkte: 1.) Nur eine gute Bildung schützt vor Arbeitslosigkeit. Man kann nicht früh genug mit einer umfassenden Bildung der Kinder anfangen. Daher fordern wir den Ausbau von qualitativ hochwertigen Kitas. Dies ist gerade in Zeiten von gestiegener Zuwanderung unerlässlich, gerade im Hinblick auf die Sprachförderung. Daher fordern wir eine umfassende Finanzierung des Staates, um den kostenfreien Zugang für alle gleichermaßen gewährleisten zu können. Zudem brauchen wir ein umfassendes Konzept zur weiteren schulischen Bildung der Kinder, gerade im Bereich der digitalen Medien und Informatik. Dabei darf nicht entscheidend sein, wie und wo ein Kind aufwächst. Die Schulen müssen gleichwertige Bildungsstandards einhalten, auch über Ländergrenzen hinweg. Dabei ist eine zunehmende Digitalisierung der Schulen essentiell. So kann eine gute Lehre an den Schulen mit modernsten Standards gewährleistet werden. Gleichzeitig soll die Durchlässigkeit des Bildungssystems fortgeführt werden. Auch müssen genügend hochwertige Universitätsplätze zur Verfügung gestellt werden. Dadurch wollen wir die Stärkung des Wissenschafts- und Entwicklungsstandorts Deutschland herbeiführen und somit langfristig die Zahlen gering qualifizierter Arbeitnehmer reduzieren, um so vor Arbeitslosigkeit zu schützen. 2.) Die Arbeitnehmer, deren Arbeitsplätze akut von einer Rationalisierung bedroht sind, müssen entsprechend umgeschult werden. Dafür müssen Gelder des Bundes bereitgestellt werden, um 176 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 dies zu leisten. Gleichzeitig fordern wir die Bundesregierung auf, mit den Arbeitgebern Konzepte zu entwerfen, um eine innerbetriebliche Weiterbildung zu gewährleisten. Denn auch die Arbeitgeber müssen in die Pflicht genommen werden. Daher fordern wir eine Kostenbeteiligung der Arbeitgeber bei Weiterbildungen und Umschuldungen der Arbeitnehmer. Auch muss eine stetige Fortbildung der Arbeitnehmer gewährleistet sein, damit sie auch den neuesten Technologien gewachsen sind. Gerade hier muss der Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden. Gleichzeitig fordern wir eine Stärkung und den Ausbau der überbetrieblichen Ausbildung. Gerade die Handwerkskammern leisten auf diesem Gebiet bereits einiges. So kommen die Arbeitnehmer weg von einer einseitigen Spezialisierung hin zu einer Generalisierung. Dadurch ist eine höhere Flexibilität gegeben, was die Arbeitnehmer vor Rationalisierung der Arbeitsstelle schützt. Darüber hinaus müssen Unternehmen adäquate Sozialpläne entwickeln und auflegen, um den Rückgang von Arbeitsplätzen für gering qualifizierte Arbeitnehmer möglichst sozialverträglich für die Arbeitnehmer zu gestalten. Auch fordern wir, dass den zuständigen Job-Centern entsprechendes Personal zur Seite gestellt wird, um den wachsenden Aufgaben effizient und unbürokratisch gewachsen zu sein. 3.) Wir fordern die weitere Bereitstellung von Mitteln zur Unterstützung der Forschung in dem Bereich der digitalen Wirtschaft und Industrie 4.0. Nur so können wir auch langfristig eine Vorreiterrolle in der Entwicklung und Forschung einnehmen und international konkurrenzfähig bleiben. 4.) Um Innovationen zu sichern und das kreative Potential gerader junger Menschen effektiv zu Nutzen, fordern wir die Unterstützung und gezielte Förderung von Start-Ups. Der Bund und die Länder sollen dabei die Förderung ausbauen und konkrete Starthilfe bereitstellen. Dies wollen wir durch qualitativ hochwertige und zunächst kostenlose Beratungsstellen erreichen. Auch müssen die Fördermittel steigen und die Hürden für das Erhalten der Mittel gesenkt werden. Zudem gehört die Etablierung von Betriebsräten in Start-Ups gefördert, um die Mitbestimmung der Mitarbeiter zu sichern. 5.) Gleichzeitig muss der Gesprächsfaden zwischen Industrie, Gewerkschaft und Regierung aufrecht erhalten bleiben, um ein gemeinsames Konzept zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu erarbeiten, ohne die Arbeitnehmer zu sehr zu belasten. Die Bewältigung der Industrie 4.0 wird eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein und dementsprechend müssen alle Stimmen gehört werden. Nur so können wir von dem Wandel profitieren und ihn sozial gestalten. Begründung: Begründung: erfolgt mündlich 177 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Wohnraum – woher nehmen, wenn nicht stehlen Antragsteller Freiburg S 17 Zur Weiterleitung an Jusos Bundeskongress, SPD Landesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Wohnraum – woher nehmen, wenn nicht stehlen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Angesichts des Mangels an bezahlbaren Mietwohnungen ist es dringend notwendig, neuen Wohnraum zu schaffen. Zwar gibt es einen beträchtlichen Wohnungsleerstand. Da wir aber jedem Menschen grundsätzlich das Recht zugestehen wollen, seinen Wohnort selber zu wählen, muss vor allem in Gebieten mit angespanntem Mietwohnungsmarkt der Mangel an Mietwohnraum auf allen Ebenen eingedämmt werden. Mit Flächenmangel umgehen Insbesondere in vielen Städten sind bezahlbare Mietwohnungen knapp. Hier ist häufig der Mangel an bebaubaren Flächen ein noch größeres Problem als die fehlende Finanzierung. Ziel muss es also sein, vorhandene Flächen effizient zu nutzen und preisgünstigen Wohnraum als preiswerten Wohnraum zu erhalten. Um neuen Raum zu schaffen, der für Mietwohnungen genutzt werden kann, sind kreative Lösungen unabdingbar! Tote Flächen wie Straßen und Parkplätze könnten genutzt werden und auch auf Dächern von Häusern ist oft Platz vorhanden. Bei aller Nachverdichtung muss jedoch auf das Vorhandensein von Naherholungsbereichen geachtet werden. Um festzustellen, wo hier weitere Potentiale zur Schaffung von günstigem Wohnraum sind, fordern wir die SPD-Fraktionen im Land- und Bundestag dazu auf sich für die Schaffung eines Fördertopfes zur Unterstützung von Projekten für unkonventionellen Wohnraum einzusetzen. Das bereitgestellte Geld soll insbesondere genutzt zu werden, um fest zu stellen oder zu forschen: wo und wie durch das Überbauen von Straßen weiterer Wohnraum geschaffen werden kann. wo und wie durch das Bebauen von Hausdächern weiterer Mietwohnungsraum entstehen kann (so genanntes „Topping“) Ferner ist die Regelung, dass für jede Wohneinheit eine bestimmte Zahl von Parkplätzen vorhanden sein muss, aus unserer Sicht gerade in Großstädten überholt. Die Kommunen sollten die Freiheiten nutzen, die sie durch erneuerte Landesbauordnungen erhalten haben und den Stellplatzschlüssel mit Zielrichtung auf kostengünstigeres Bauen so niedrig wie möglich ansetzen. Um Flächen zu sparen, sollten vermehrt Konzepte für Quartiersgaragen umgesetzt werden.Ebenfalls mindern wollen wir ineffiziente Flächennutzungen. In vielen Städten wachsen Gewerbe- und Wohngebiete zusammen. Flächen, die vormals als Gewerbegebiet genutzt wurden, könnten so zu attraktiven Wohnlagen werden, wenn sie nicht schon gewerblich bebaut wären. In den Kommunen 178 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 soll geprüft werden, wo durch die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnoder Mischgebiete Flächen für den Wohnungsbau gewonnen werden können sollen gegebenenfalls entsprechende Flächen erworben oder ein Nutzungsrecht erlangt werden. Hier können beispielsweise Parkhäuser statt Parkplätzen gebaut werden, wobei das Land ein Parkhaus finanzieren und im Gegenzug die Kommune das Nutzungsrecht für gewonnene Flächen erhalten kann sollen vorhandene Flächennutzungspläne überprüft und gegebenenfalls an neue Gegebenheiten angepasst werden Egal wie der vorhandene Platz in Städten genutzt wird – in jedem Fall ist er endlich. So lange es einen akuten Mangel an gefördertem Mietwohnraum gibt, muss die Eindämmung dieses Mangels bei der Bebauung von Flächen oberste Priorität haben. Für die kommunale Ebene fordern wir deswegen, dass bei Neubauprojekten stets 50% aller Flächen für den geförderten Mietwohnungsbau genutzt werden müssen, wie dies zum Beispiel in Freiburg auch schon der Fall ist. Attraktive Rahmenbedingungen für den Umzug in kleinere Wohnungen schaffen Viele Wohnungen in deutschen Städten werden, gemessen an ihrer Kapazität, nicht effizient bewohnt. Durch demografische Effekte werden große Wohnungen, die lange Zeit als Heimat für Familien genutzt wurden, nach einigen Jahren oft nur noch von Einzelpersonen genutzt. Wir fordern deswegen, die tatsächliche Zahl der unterbewohnten Wohnungen festzustellen, um bestehende Wohnraumpotentiale zu ermitteln Wenn in einer familiengeeigneten Wohnung durch den Wegzug von Kindern oder den Tod eines Menschen eine Wohnung untergenutzt ist, so ist den Hinterbliebenen daraus kein Vorwurf zu machen. Es soll natürlich niemand aus seiner Wohnung oder gar seinem Umfeld verdrängt werden! Es ist aber denkbar, dass viele Menschen bereit wären, eine große Wohnung zu Gunsten einer geeigneten kleineren aufzugeben. Voraussetzung ist her das Vorhandensein geeigneter Wohnungen im gleichen Quartier. Insbesondere hinderlich ist oft, dass für eine kleinere, geeignete Wohnung eine genauso hohe oder gar höhere Miete fällig würde. Um dem Abhilfe zu schaffen, fordern wir vorhandene Flächen so zu nutzen, dass der Wohnungsbedarf dem Quartier angepasst ist. Quartiere müssen so entwickelt werden, dass Wohneinheiten für alle Lebensphasen vorhanden sind! Eine Strategie zu entwickeln, die den Wohnungstausch ohne Mietpreiserhöhung ermöglicht Um letzteres zu ermöglichen, ist insbesondere ein Programm zur Förderung von freiwilligen Umzügen zu erarbeiten. Auch ein Recht auf den Tausch von Mietverträgen soll geprüft und falls möglich etabliert werden. Wohnen und Verkehr vernetzt denken Eng miteinander zusammen hängen für uns die Themen Wohnen und öffentlicher Personenverkehr. Während in Ballungsräumen günstiger Wohnraum selten geworden ist, ist in deren Peripherie die Lage oft besser. Hinderlich ist hier oft die schlechte Anbindung an den öffentlichen Personenverkehr. Doch eine Verbesserte Anbindung darf nicht darüber hinwegtäuschen, das die Zusammenarbeit der betroffenen Kommunen noch enger werden muss. Um einerseits die Infrastruktur von Peripheriegemeinden zu verbessern und andererseits den Mietwohnungsmarkt in Städten zu entlasten und die Zusammenarbeit der Kommunen zu fördern, fordern wir die Landtagsfraktion dazu auf, die Förderung des ÖPNV (und Radverkehr) durch das Land an die Kommunen von 60% auf 80% zu erhöhen bekräftigen wir unsere Forderung nach kostenlosem Personennahverkehr fordern wir die Entwicklung von Metropolregionen, in denen der Wandel des regionalen 179 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 Wohnungsmarktes gemeinsam diskutiert und koordiniert werden kann. Novellierungen der Mietpreisbremse Die jüngsten Vorschläge zur Novellierung der Mietpreisbremse halten wir für einen Schritt in die richtige Richtung. Um bezahlbaren Mietwohnraum zu erhalten, braucht es jedoch weitere Schritte. Wir fordern konkret: Der Vergleichszeitraum für die Ortsübliche Vergleichsmiete soll sich künftig auf 15 Jahre erstrecken Der Mietpreis bei Neuvermietungen soll sich nicht nur an der Ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren müssen sondern auch den letzten Mietpreis um maximal 5% überschreiten dürfen Neubauten sollen nicht mehr von der Mietpreisbremse ausgenommen werden Von energetischen Sanierungen in Wohnungen profitieren in erster Linie Vermieter*innen, da sie langfristig den Wert von Wohngebäuden erhöhen. Die Einsparungen bei den Heizkosten decken in der Regel nicht die Mietpreissteigerungen. Wir fordern deswegen eine neue Regel bei der Mietpreisänderung nach Modernisierungen: Die Gesamtmiete darf nach einer energetischen Modernisierung den alten Mietpreis nicht übersteigen. Die Kaltmiete darf nur um den Betrag erhöht werden, der bei den Energiekosten eingespart werden kann „Altengerechte Modernisierungen“ sollen nur dann angerechnet werden dürfen, wenn die Mieter*innen tatsächlich von ihnen profitieren oder (bei Neuvermietungen) der Bedarf für Altengerechte Wohnungen im Quartier festgestellt wurde Allgemein soll die monatliche Warmmiete 40% des Haushaltsnettoeinkommens auch nach den Modernisierungsmaßnahmen nicht übersteigen dürfen. Um Spekulation entgegenzuwirken, fordern wir weiterhin die Einführung einer Bodenwertsteuer für nicht bebautes Land in Gebieten mit angespanntem Mietwohnungsmarkt Durchsetzen der Mietpreisbremse Damit die Mietpreisbremse greift, kann es nötig sein konsequent Mietverträge zu überprüfen und gegebenenfalls Verstöße zu ahnden. Leider haben insbesondere Menschen, die auf preisgünstigen Mietwohnraum angewiesen sind, nicht die Möglichkeit sich gegen Verstöße zu wehren. Wir fordern deswegen Die Schaffung von Stellen, an denen Berechtigte Mieter*innen kostenlos zu Mietverträgen beraten werden können Die Kommunen sollen dabei jeweils entscheiden können, welche Träger für die Anlaufstellen geeignet sind, selbstorganisierte Formen von Mieter*innen sind aus unserer Sicht dabei zu bevorzugen Die Finanzierung übernimmt das Land Im Fall eines festgestellten Verstoßes fordern wir dass Mieter*innen seit Vertragsabschluss zu viel gezahlte Miete zurück fordern können. Günstige Mietwohnungen langfristig fördern und erhalten Derzeitige Wohnraumförderungsprogramme sind oft auf die Förderung von Preisgebundenen Mietwohnungen für 10, 15 oder 25 Jahre ausgelegt. Das führt dazu, dass Investoren Wohnungsbau finanzieren und die Gebäude nach Ablauf der Preisbindung verkaufen. Sofort steigen in der Folge die Mieten. Um langfristig preisgebundene Mietwohnungen zu erhalten, fordern wir Den Wiedereinstieg in die Wohngemeinnützigkeit. Hierbei sollen Wohnungsunternehmen, die langfristig preisgebundene Wohnungen bauen und erhalten einerseits durch 180 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 steuerliche Privilegien und andererseits durch ein privilegiertes Nutzungsrecht öffentlicher Grundstücke bevorteilt werden. Kommunale Wohnungsgesellschaften mit ausreichend finanziellen Mitteln auszustatten. Diese sind in der Lage, individuelle Wohnungsbedarfe flexibel abzudecken. Notwendige Bedingungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit soll unter anderem die Verpflichtung sein, für langfristig geförderten Mietwohnraum zu sorgen. Weiterhin fordern wir ein umfassendes Mitbestimmungsrecht für Mieter*innen, strikt kostenorientierte Mietpreisgrenzen, transparente Wohnungsvergabeverfahren und durch Einkommens- und Vermögensgrenzen klar definierte Zielgruppen oder ggf. daran angepasste Mietpreise und Engagement in den Quartieren, in Form von Quartiersbüros o.ä. Finanzierung Wir begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung, die Mittel für den Wohnungsbau in den nächsten Jahren zu erhöhen. Gleichzeitig halten wir angesichts der Höhe des Bedarfs eine strikte Deckelung der Zuschüsse für falsch. Wo in den Ländern ein großer Bedarf an gefördertem Wohnraum erkannt wird, muss dies vom Bund unterstützt werden. Deshalb fordern wir die Bundesregierung dazu auf , die Mittel zur Förderung von sozialem Wohnungsbau abermals zu verdoppeln Jeden zusätzlichen Betrag, der in den Ländern zur Förderung von sozialem Wohnungsbau ausgegeben wird mit weiteren 100% zu Bezuschussen 181 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 U Umwelt, Energie und Verbraucherschutz U1 Heilbronn Plastikwahn beenden 183 U2 Zollernalb Einsatzverbot von Glyphosat 184 U3 Karlsruhe-Stadt PCB Belastung in Gebäuden reduzieren 1 185 U4 Böblingen Verschärfung des Tierschutzgesetzes: Qualzuchtverbot und Wildtierverbot in Zirkussen 189 U5 Tübingen 196 Deklarierung von Produkten basierend Nanotechnologie und Ausbau der Forschung U6 Ulm Austauschbare Akkus von Smartphones und Handys müssen Pflicht werden 199 U7 Karlsruhe-Stadt Verschärfung der Strafen für die Einfuhr illegalen Holzes 200 U8 Mannheim 201 Verantwortung übernehmen – Die Textilimporte an Bedingungen knüpfen U9 Ostalb Die Kuh macht muh - Bäuerliche Milchviehwirtschaft in Süddeutschland erhalten! 203 U 10 Ulm Strahlung kennt keine Grenzen – Abschaltung sämtlicher Atomkraftwerke innerhalb der EU 206 U 11 Freudenstadt Lebensmittelverschwendung den Kampf ansagen 207 U 12 Zollernalb Supermärkte dürfen keine Lebensmittel mehr wegwerfen! 208 182 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Plastikwahn beenden Antragsteller Heilbronn U1 Zur Weiterleitung an SPD Bundestagsfraktion, Bundesministerium für Umwelt angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Plastikwahn beenden 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Plastikverpackungen von Lebensmitteln müssen dem Inhalt angemessen sein, dabei sind insbesondere Verpackungen zu vermeiden, bei denen das Verpackungsmaterial (Plastik) einen unverhältnismäßig großen Anteil im Vergleich zum Produkt (Lebensmittel) einnimmt. Der Anteil des Plastiks, der für das Verpacken von Lebensmitteln verwendet wird muss auf ein Minimum reduziert werden. Begründung: Erfolgt mündlich 183 Jusos Baden-Württemberg U2 LDK, 25.-26.6.2016 Titel Einsatzverbot von Glyphosat Antragsteller Zollernalb Zur Weiterleitung an SPD Landtagsfraktion SPD Bundestagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Einsatzverbot von Glyphosat 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Jusos Baden-Württemberg beschließen, dass das Herbizid Glyphosat nicht mehr eingesetzt werden darf. Die SPD Bundes- und Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzengiften aus Gründen der Vorsorge zum nächstmöglichen Zeitpunkt überall verboten wird und die Gespräche mit der Europäischen Union aufgrund der fehlenden Informationen und Studien zu dem Produkt verlegt werden. Begründung: Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts deutet darauf hin, dass die Belastung von Menschen mit Glyphosat in den letzten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich angestiegen ist. Ca. 40 % der Ackerflächen werden in Deutschland mit glyphosathaltigen Pflanzengiften behandelt. Dementsprechend befindet es sich im Boden, Wasser sowie in der Luft und gefährdet somit die biologische Vielfalt und die Gesundheit der Menschen. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Bewertungen durch die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf der einen Seite, die den Wirkstoff Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ einstufen, und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und des Bundesinstituts für Risikobewertung auf der anderen Seite, aus denen bisher noch keine einheitlichen Schlüsse gezogen worden sind, ist staatliches Handeln zum Schutz der Bevölkerung und aus Vorsorgegründen unabdingbar. Dabei müssen nicht nur die Erkenntnisse, vor allem im Hinblick auf die Belastungen und Risiken für Mensch und Umwelt schnellstmöglich verbessert werden, sondern auch alle Anwendungen von Glyphosat umgehend beendet werden, für die ungefährliche Alternativen zur Verfügung stehen. 184 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel PCB Belastung in Gebäuden reduzieren 1 Antragsteller Karlsruhe-Stadt U3 Zur Weiterleitung an SPD-Landesparteitag, SPD- Bundesparteitag, SPDLandtagsfraktion, SPD-Bundestagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt PCB Belastung in Gebäuden reduzieren 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Richtlinie des PCB-Grenzwertes zur Renovierung alter Gebäude soll mindestens auf die der WHO angepasst werden (um den Faktor 50 reduziert im Vergleich zu der deutschen Richtlinie). Alle Grenzwerte für Räumlichkeiten mit Kindern, Alten oder Kranken sollen ebenfalls gesondert behandelt werden. Ferner soll die Grenzwertbestimmung für Menschen, die in Tierversuchen stattfindet, über mehrere Generationen Versuchstiere hinweg vorgenommen und erforscht werden. Dazu soll in der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz das Gremium, das die Richtlinie einführte und eigentlich prüfen sollte, wieder eingerichtet werden. Die Sanierungsvorschriften sollen bei Überschreitung des neuen Grenzwertes immer Primär(belastete Baumaterialien) sowie Sekundärquellen (kontaminierte Einrichtungsgegenstände und Baumaterialien) des Die Richtlinie des PCB-Grenzwertes zur Renovierung alter Gebäude soll mindestens auf die der WHO angepasst werden (um den Faktor 50 reduziert im Vergleich zu der deutschen Richtlinie). Die Grenzwerte für Räumlichkeiten mit Kindern, Alten, Schwangere oder Kranken sollen ebenfalls gesondert behandelt werden. Ferner soll die Grenzwertbestimmung für Menschen, die in Tierversuchen stattfindet, über mehrere Generationen Versuchstiere hinweg vorgenommen und erforscht werdenausdünstenden Stoffes betreffen: Einrichtung muss damit komplett ersetzt werden, Fugendämmung und abschließen des PCBs allein reichen langfristig nicht aus. Das heißt: 1. Eine Kontaminationsverschleppung durch den Übergang des Schadstoffes von Primärquellen in Sekundärquellen soll vermieden werden. Daher ist eine Entfernung der Materialien/der belasteten Einrichtungsgegenstände auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten langfristig vorzuziehen. 2. Geeignete Sperrschichten und Spezialtapeten sind Pflicht. 3. Während der Sanierung darf das entsprechende Gebäude nicht benutzt werden, wenn es die Grenzwerte überschreitet. 4. Sollte der Wert der Belastung sich nicht langfristig senken lassen, muss über eine Komplettsanierung oder einen Abriss entschieden werden. Maßgeblich dafür und für die Sanierung an sich sollen die Bestimmung der Schadstoffquellen und ihre Beschaffenheit sein. Messungen sollen nicht nur kurz nach Sanierungen (Abschließ- und Diffusionseffekte), sondern auch in einem Rhythmus von drei bis vier Jahren wiederholt werden. 185 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 Alle Messungen sollen generell bei verschieden hohen, und bei hohe Sommertemperaturen im jeweiligen Gebiet stattfinden und gültig sein. Es soll eine Prüfung aller Gebäude bis zum Baujahr 1978 auf Schadstoffe stattfinden. Es soll ebenso wie in den USA rechtlich geprüft werden, ob und wie die Unternehmen, die den Stoff PCB hergestellt und vertrieben haben, zur Beteiligung an Sanierungskosten oder einer kostenfreien Schadstoffentsorgung verpflichtet werden können. Begründung: Allgemeine Einschätzung des Umweltbundesamtes und Verwendung: Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind giftige und krebsauslösende organische Chlorverbindungen, die bis in die 1980er Jahre vor allem in Transformatoren, elektrischen Kondensatoren, in Hydraulikanlagen als Hydraulikflüssigkeit sowie als Weichmacher in Lacken, Dichtungsmassen, Isoliermitteln und Kunststoffen verwendet wurden. Vor allem in den öffentlichen Waschbetonbauten, erbaut zwischen 1960 und 1980, wurde der Stoff häufig verwendet, da er als schwer entflammbar und billig gilt. Deckenabhängungen, Bauklebstoffe, flammhemmende Anstriche, Akustik-Dämmplatten, Fensterkitte, Anschlussfugen an Fenster-, Balkon- und Terassentüren, Imprägniermittel, Lampen und Leuchtstoffröhren sind weitere häufig belastete Bauteile. PCB zählen inzwischen zu den zwölf als „dreckiges Dutzend“ bekannten organischen Giftstoffen, welche durch die Stockholmer Konvention vom 22. Mai 2001 weltweit verboten wurden. Das Umweltbundesamt schätzt, dass in Deutschland 24.000 Tonnen PCB in Fugenmasse und Farben verwendet wurden: -20.000 Tonnen in Fugenmassen: bis 1975 vor allem in Schulen, Kindergärten und Universitätsgebäuden. -4.000 Tonnen in Farben, Lacken und Papierbeschichtungen: Häufig in Deckenplatten öffentlicher Gebäude mit PCB-haltigem Abstrich. Ein Drittel aller öffentlichen Gebäude, Schulen, Hochschulen, etc. gilt laut Umweltbundesamt als belastet. 50-80% der belasteten Fugenmassen und Farbanstriche wurden nicht entfernt. Das Amt hat mehrfach die Bundesbauministerkonferenz dazu aufgerufen, die veralteten Grenzwerte von 1994 an wissenschaftliche Erkenntnisse über Grenzwerte und Diffusionsverhalten der PCB anzupassen. Es spricht von einer „Verharmlosung von Gefahren“. Ohne Erfolg. Eine der vielen Anfragen an die Fachkommission Bautechnik der Konferenz des Magazins PlusMinus konnte nicht beantwortet werden, da das Gremium, das die Richtlinie damals ausarbeiten sollte und eigentlich wissenschaftlich begleiten sollte, zwischenzeitlich aufgelöst worden sei. „Eine fachliche Stellungnahme sei daher offiziell nicht möglich. Man wolle die Aktualität der Richtlinie aber überprüfen und gegebenenfalls anpassen.“ Ohne eine erneute Einrichtung einer Expertengruppe aus Wissenschaftlern und einen Beschluss der SPD zu diesem Thema eine Floskel, die an den Lobbyisten scheitern wird. Aber auch daran, dass dies die Gemeinden viel Geld kosten könnte, woran sich auch Land und Bund beteiligen müssen. PCB haben sich überall auf der Erde ausgebreitet, sie sind in der Atmosphäre, den Gewässern und im Boden allgegenwärtig nachweisbar. In Deutschland ist der Stoff bereits seit 1978 verboten, Produktion seit 1982 eingestellt und seit 1989 regelt die PCB-Verbotsverordnung auch die Grenzwerte in Innenräumen, die Sanierung und die Beseitigungsvorschriften für den giftigen Sondermüll. Diese lange Zeit, auch bis zum endgültigen weltweiten Verbot, erklärt auch die hohe Belastung durch die Dioxine, Biphenyle und auch PCB in der Umwelt, weil es – ähnlich 186 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 wie PVC heute noch – über dem offenen Meer beispielsweise in der Nordsee ohne entsprechende Filter verbrannt wurde. Hochproblematisch sind aber auch Sekundärquellen des Schadstoffes, die entstehen, wenn der Schadstoff auch durch Schutzmassen hindurch ausgast und in Tische, Stühle, Böden, Bücher, Computer und beim Lüften sich im gesamten Gebäude aber auch der Umwelt festsetzt. Das Umweltbundesamt geht von einer Schätzung von 24 Tonnen im Jahr aus, die nur in Böden innerhalb öffentlicher Gebäude eingetragen werden. Grenzwertproblematik und Sanierung: Zumindest bei der jetzigen Praxis, die auf einer veralteten Richtlinie aus dem Jahr 1994 stammt: Bei einer Raumbelastung von 300 ng/m³ gilt der Raum als „unbedenklich“, was aber einem Aufenthalt für nicht länger als 7 Stunden am Tag zu Grunde liegt. Bei einer Raumbelastung von über 300 ng/m³ bis 3000 ng/m³ (bzw. 9000 ng/m³ für Schulen und Arbeitsplätze) soll vor allem gelüftet werden und Türen geöffnet werden. Es wird empfohlen die Primärquelle zu identifizieren und Maßnahmen zu treffen. Bei einer Messung über 3000 ng/m³ (9000 ng/m³ in Schulen) muss bisher nur die Primärquelle identifiziert und mit einer Sperrschicht überzogen werden. Weitere Sanierungsmaßnahmen sind weiterhin nur Empfehlung. Die nächste Messung findet zu kurz nach der Sanierung und laut Recherchen von Journalisten (PlusMinus, etc.) zu oft unter günstigen, und nicht nur bei Normbedingungen statt (20 Grad Raumtemperatur vor allem). Allerdings ist das ausdiffundieren von PCB exponentiell ansteigend bei höheren Temperaturen. Gerade an der Hochschule in Karlsruhe wurde deswegen 1997 die höchste PCB Belastung in Deutschland gemessen und erst 5 Jahre später ohne Sperrung der Räumlichkeiten saniert (22.900 ng/m³, Sanierung mit Sperrschicht für Deckenplatten und Fugen). Im Jahr 2013 wurden Messungen mit einer Belastung von bis zu 10.000 ng/m³ allerdings bei den in Karlsruhe üblich hohen Temperaturen gemacht. Daher wartete das zuständige Amt für Vermögen und Bau kältere Temperaturen (unter 20 Grad) im Herbst ab und entschied, dass diese Messungen gültig seien und den Grenzwert unterschritten. Für schwangere Frauen, oder Frauen, die vorhaben schwanger zu werden, liegt der Grenzwert bei 300 ng/m³ bezogen auf 24 Stunden. Darum raten Professoren an einigen Hochschulen, wie beispielsweise des KITs in Karlsruhe den weiblichen Besuchern von Vorlesungen in bestimmten Gebäuden ab, da die Konzentration vor allem im Sommer weit darüber liegt und sich der Stoff in den Fettzellen nahe der Gebärmutter auch noch Monate später anreichert. Die WHO hat den Grenzwert schon im Jahr 2003 um den Faktor 50 reduziert, da unter anderem die Grenzwertbestimmungen mit Tieren über nur eine Generation Ungenauigkeiten aufweisen und die internationale Agentur für Krebsforschung PCB in die höchste Gefahrengruppe eingeordnet hat. Damit sind und waren Arbeiter, die mit dem Stoff direkt arbeiten besser geschützt, als Die Sanierungsrichtlinie, wie oben beschrieben, sieht oft nur Schutzlack für Fugen vor. Das Problem bei Nichtentfernung der Primärquellen ist, dass dann nach ca. 10 Jahren der Schutzlack selbst belastet ist und als Sekundärquelle PCB ausgast. Daher ist Entfernung ab einem bestimmten Grenzwert unbedingt notwendig und auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten langfristig notwendig. Manchmal stellt ein ganzer Gebäudekomplex bzw. ein ganzes Gebäude eine Quelle dar. Dann ist nach Beschaffenheit und Risiko über Abriss oder Teilabriss zu entscheiden. Gesundheitsgefährdung: PCB ist nachweislich krebserregend, zeichnet sich aber durch eine „chronische Toxizität“ aus, was nichts anderes bedeutet, als das beispielsweise 3 von 5 männlichen Lehrern, die in einem Gebäude mit PCB-Belastung unterrichtet haben an Hodenkrebs im Alter erkranken – sollten sie in dieses Alter kommen. Auch der Krankheitsverlauf und die Geschwindigkeit sind individuell. Der Stoff ist bekannt dafür sich erst in den Fettzellen des Körpers festzusetzen und langsam in den Körper zu diffundieren. Auch das Beispiel Hodenkrebs ist repräsentativ, da vor allem der Hormonhaushalt angegriffen wird. 187 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 Konkret: Typische Auswirkungen dieses Giftes sind Chlorakne, Haarausfall, Hyperpigmentierungen, Leberschäden, Teratogenität (embryonale Fehlbildungen durch Chemikalien) und Schädigung des Immunsystems (Immuntoxizität). Besonders anfällig sind Menschen mit schwachem Immunsystem, also Alte, Kranke und Kinder, für die bei der WHO eigentlich auch andere Grenzwerte gelten. PCB bioakkumulieren in der Nahrungskette. Außerdem kann die körperliche und geistige Entwicklung nach weislich durch PCB verzögert werden. Sie stehen in Verdacht, endokrine Disruptoren zu sein, die hormonell wirken und für Unfruchtbarkeit bei Männern und männlichen Tieren, Hodenhochstand sowie für andere hormonell bedingte Erkrankungen verantwortlich sein könnten. Eine EUUntersuchung hat festgestellt, dass Phthalate, Parabene, und PCB unter anderem den Hormonhaushalt von männlichen Föten und Kindern stören, und so zu einer Feminisierung führen. Die Schwierigkeit liegt darin, dass die Forschung zu Auswirkungen auf nachfolgende Generationen an Mäusen bei bestimmter Belastung noch zu wenig fortgeschritten ist. Daher soll die Fachkommission Bautechnik das wiedereinzurichtende Gremium auch mit der wissenschaftlichen Begleitung und der Erforschung über mehrere Generationen an Versuchstieren betrauen. Daraus kann man Rückschlüsse auch auf die Belastung von Kindern, Menschen generell und deren Nachkommen ziehen. Herstellerproblematik: Entwickelt wurde PCB ursprünglich von dem Unternehmen Monsanto, das auch in einem Vergleich im Jahr 2003 390 Millionen US-Dollar zahlen musste, weil es wissentlich 1976 (vor dem Verbot in den USA) Einwohner der Stadt Anniston (Alabama) belastete. Die Klagen von Schulverbänden und USBundesstaaten, dass sich das Unternehmen an einer Sanierung beteiligt, steuern ebenfalls auf einen Vergleich zu. In Deutschland stellten vor allem die Bayer AG, aber auch andere Unternehmen PCB her oder nahmen im Wissen um die Risiken am Vertrieb von PCB teil. Heute verdienen diese Unternehmen erneut Milliarden an der Entsorgung des Schadstoffes und der belasteten Stoffe in Sondermüllverbrennungsanlagen, obwohl sie vor dem Verbot von Gesundheitsrisiken wussten. An der Sanierung beteiligen sie sich nicht. Man sollte zumindest prüfen, ob eine Beteiligung an Sanierungskosten oder kostenlose Entsorgung per Gesetz möglich ist. Dazu fühlen sich nämlich die Firmen „gesetzlich nicht verpflichtet“. So lautet auch der Vorschlag des Umweltbundesamtes, der von der Bundesbaumministerkonferenz aber auch von Schul- und Hochschulverbänden bisher ignoriert oder nicht registriert wurde. Quellen: Plusminus (ARD) „Billiger Schadstoff mit Spätfolgen“, NDR, Chemiebibliothek des KIT, Prof. Dr. Joachim Stöckle (Hochschule Karlsruhe), Landtagsdrucksache 15/2396 und Landtagsdrucksache 13/3572 zum Fall an der HsKA, lernhelfer.de/schuelerlexikon/chemie, „Schadstofffibel“ (der kiwa GmbH, im Besonderen: Dr. Saskia Oehmichen (Archäometrie, Bauchemie), Dr. rer. nat. Monika Höpcke (Chemie), Dr. Roland Hüttl (Chemie)), aktuelle „PCB-Analyse-Studie“ des Umweltbundesamtes. 188 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Verschärfung des Tierschutzgesetzes: Qualzuchtverbot und Wildtierverbot in Zirkussen Antragsteller Böblingen U4 Zur Weiterleitung an SPD Bundestagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Verschärfung des Tierschutzgesetzes: Qualzuchtverbot und Wildtierverbot in Zirkussen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Jusos Baden-Württemberg fordern eine Änderung des I. Änderung des § 11 b Bisher: § 11 b (1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern, soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse oder im Falle der Veränderung Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass als Folge der Zucht oder Veränderung 1. bei der Nachzucht, den biotechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten oder 2. bei den Nachkommen a) mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten, b) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder c) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt. (2) Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, soweit züchterische Erkenntnisse oder Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne des Absatzes 1 zeigen werden. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für durch Züchtung oder biotechnische Maßnahmen veränderte Wirbeltiere, die für wissenschaftliche Zwecke notwendig sind. (4) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. die erblich bedingten Veränderungen und Verhaltensstörungen nach Absatz 1 näher zu bestimmen, 2. das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien zu verbieten oder zu beschränken, wenn dieses Züchten zu Verstößen gegen Absatz 1 führen kann. Ändern in: § 11 b Abs.1 Es ist verboten, Wirbeltiere zu verpaaren oder sonst zu vermehren oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn ernsthaft möglich erscheint, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren 189 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten; sodass in deren Folge im Zusammen hang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen: a) Atemnot, b) Bewegungsanomalien, c) Lahmheiten, d) Dysfunktion des Herz-Kreislaufsystems oder anderer innerer Organe, e) Entzündungen der Haut, f) Haarlosigkeit, g) Entzündungen der Lidbindehaut und/oder der Hornhaut, h) Blindheit, i) Hervortreten des Augapfels (Exophthalmus), j) Taubheit, k) Neurologische Symptome, l) Fehlbildungen des Gebisses, m) Missbildungen der Schädeldecke, n) Körperformen bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind.“ Das gilt auch für Veränderungen, die erst in einer späteren Generation auftreten. Abs. 2 Es ist verboten, Wirbeltiere zu verpaaren oder sonst zu vermehren oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn ernsthaft möglich erscheint, dass bei den Nachkommen a) erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten oder b) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führt oder c) deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die nicht den Anforderungen des § 2 entsprechen. Abs. 3 Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, wenn ernsthaft möglich erscheint, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne des Absatzes 1 oder 2 zeigen. Abs. 4 Die Absätze 1, 2 und 3 gelten nicht für durch Verpaarung oder sonstige Vermehrung oder bio- oder gentechnische Maßnahmen veränderte Wirbeltiere, soweit die Veränderung für wissenschaftliche Zwecke unerlässlich im Sinne von § 7 Abs. 2 und ethisch vertretbar im Sinne von § 7 Abs. 3 ist und nicht damit gerechnet zu werden braucht, dass bei den Tieren schwere Schmerzen oder Leiden oder erhebliche, länger anhaltende oder sich wiederholende Schmerzen oder Leiden auftreten. Abs. 5 Das Bundesministerium hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. die erblich bedingten Veränderungen und Verhaltensstörungen nach den Absätzen 1 und 2 näher zu bestimmen, 2. das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien zu verbieten oder zu beschränken, wenn dieses Züchten zu Verstößen gegen die Absätze 1 und 2 führen kann. II. Änderung des §12 Abs. 2 Nr. 4 Bisher: § 12 Abs. 2 Nr. 4 (2) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, Tiere aus dem Inland in einen anderen Staat zu verbieten, 4. das Verbringen von Wirbeltieren in das Inland oder das Halten, insbesondere das Ausstellen von Wirbeltieren im Inland zu verbieten, wenn an den Tieren tierschutzwidrige Amputationen vorgenommen worden sind oder die Tiere erblich bedingte körperliche Defekte, Verhaltensstörungen oder Aggressionssteigerungen im Sinne des § 11b Absatz 1 Nummer 1 190 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 oder 2 Buchstabe a aufweisen oder soweit ein Tatbestand nach § 11b Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b oder c erfüllt ist, Ändern in: § 12 Abs. 2 Nr. 4 (2) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, 4. das Verbringen von Wirbeltieren in das Inland oder das Halten, insbesondere das Ausstellen von Wirbeltieren im Inland zu verbieten, wenn an den Tieren tierschutzwidrige Amputationen vorgenommen worden sind oder die Tiere aus einer Qualzuchtverpaarung im Sinne des § 11 b entstammen. III. Im 10. Abschnitt des TierSchG soll ergänzt werden: § xx Haltung von Tieren in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen (1) In Zirkusbetrieben, Tierschauen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen, die an wechselnden Standorten tätig werden, dürfen Tiere wildlebender Arten weder gehalten noch zur Mitwirkung verwendet werden, soweit sie nicht einer durch Rechtsverordnung nach Absatz 4 Nr. 1 bezeichneten Tierart angehören. Für Tiere anderer wildlebender Arten, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits in solchen Einrichtungen gehalten werden, soll die zuständige Behörde Ausnahmen zulassen; sie kann dies mit Auflagen verbinden, die erforderlich sind, um die Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere so weit wie möglich den Anforderungen des § 2 anzunähern. (2) Einrichtungen nach Absatz 1 müssen über ein Winterquartier verfügen, das nach seiner Größe, Ausstattung und seinem Gesamtzustand für alle gehaltenen Tiere eine den Anforderungen des § 2 entsprechende art- und bedürfnisangemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglicht. Die Ausstattung des Winterquartiers muss so sein, dass sie auch die Einhaltung der übrigen Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ermöglicht. Die entsprechenden Nachweise sind im Erlaubnisverfahren nach § 11 von dem Antragsteller vorzulegen. (3) In Erlaubnisverfahren nach § 11 ist insbesondere auch darauf zu achten, dass trotz der wechselnden Standorte eine ausreichende tierärztliche Betreuung aller Tiere sichergestellt ist. (4) Das Bundesministerium hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. die wildlebenden Tierarten zu bezeichnen, die in Einrichtungen nach Absatz 1 trotz des Tätigwerdens an wechselnden Standorten im Einklang mit den Anforderungen des § 2 art- und bedürfnisangemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden können, sowie 2. die Anforderungen an die Haltung und Mitwirkung von Tieren in Einrichtungen nach Absatz 1 und die Anforderungen an den Nachweis der erforderlichen Sachkunde der verantwortlichen Person im Sinne von § 11 so zu regeln, dass die Einhaltung aller Vorschriften dieses Gesetzes, insbesondere aber die Erfüllung der Anforderungen des § 2 und des § 3 Nr. 5 und 6 sichergestellt ist. Begründung: I. Änderung des § 11 b zu Abs. 1 1. Dass das Züchten nicht nur die geplante Verpaarung, sondern auch jede sonstige gezielt herbeigeführte Vermehrung von Tieren einschließt, entspricht dem Zuchtbegriff, wie er in § 1 des HundVerbrEinfG vom 12.04.2001 verwendet wird („ ... jede Vermehrung von Hunden“) und wie er aus Gründen der Einheitlichkeit in der Gesetzgebung auch hier Verwendung findet. 2. Die bisherige Gesetzesformulierung „ … wenn damit gerechnet werden muss, dass … „ ist vom Bundesverwaltungsgericht dahingehend ausgelegt worden, dass es nach dem Stand der Wissenschaft überwiegend wahrscheinlich sein müsse, dass die genannten Schäden häufiger auftreten, als es zufällig zu erwarten wäre; eine naheliegende Möglichkeit reiche nach dem bisherigen Gesetzeswortlaut für ein Verbot nicht aus (BVerwG, Urt. v. 17. 12. 2009, 7 C 4/08). Diese höchstrichterliche Auslegung des Gesetzes in seiner bisherigen Fassung hat dazu geführt, dass die Zucht von sog. Haubenenten nicht als durch § 11 b TierSchG verboten angesehen wurde. Diese Rechtslage entspricht jedoch nicht dem Gebot zur Verwirklichung 191 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 eines effektiven Tierschutzes, wie es der Staatszielbestimmung zum Tierschutz in Art. 20 a GG zu entnehmen ist. Bei der Zucht von Haubenenten finden sich bei den Nachkommen immer wieder schwere Missbildungen, z. B. Hirnschäden. Vier wissenschaftliche Arbeiten aus den Jahren von 1910 bis 1999 - eine davon im Auftrag des Bundesverbands der Rassegeflügelzüchter angefertigt - sind deswegen zu dem Ergebnis gelangt, dass es sich bei dieser Zucht um eine Qualzucht handle. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies befremdlicherweise dennoch nicht als ausreichend erachtet. Gleichzeitig entspricht es dem in Art. 20 a GG normierten Gebot zu einem effektiven Tierschutz, eine solche Zucht zu verbieten. Deswegen bedarf es der Klarstellung, dass für es für ein Zuchtverbot ausreicht, wenn das Auftreten eines der in Absatz 1 beschriebenen Nachteile ernsthaft möglich erscheint. 3. Mit „ernsthaft möglich“ wird deutlich gemacht, dass, um den Tatbestand einer Qualzucht zu erfüllen, das Auftreten nachteiliger körperlicher Veränderungen zwar eine realistische und nicht völlig fern liegende Möglichkeit darstellen muss, jedoch nicht überwiegend wahrscheinlich zu sein braucht. Mit „erscheint“ wird verdeutlicht, dass dafür die ex-ante-Sicht eines objektiven Beobachters maßgebend ist, der mit dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse vertraut ist und der die im Zeitpunkt der Züchtung dem Züchter bekannten und erkennbaren Tatsachen in seine Prognose einbezieht. 4. Durch die Neufassung wird überdies klargestellt, dass von der ernsthaften Möglichkeit einer negativen erbbedingten Veränderung auch dann auszugehen ist, wenn ungewiss ist, ob die Veränderung schon in der nächsten Generation oder erst nach einem Generationensprung in späteren Generationen auftreten wird; dies ist zwar schon nach der bisherigen Gesetzesfassung verankert (vgl. Kluge/Goetschel, Kommentar zum Tierschutzgesetz, § 11 b Rn 14; Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, München 2007, § 11 b Rn. 6), soll aber aus Gründen der Rechtssicherheit ausdrücklich in den Gesetzeswortlaut aufgenommen werden. 5. Bislang fehlen objektive Merkmalsausprägungen, anhand derer die Behörden Qualzuchten beurteilen können. Das Verbot der Qualzucht ist damit bislang in der Praxis der Amtsveterinäre kaum vollzugsfähig. zu Abs. 2 zu a): Der in § 11 b Abs. 2 Buchstabe a bisherige Fassung gegebene Hinweis, dass die Verhaltensstörungen mit Leiden verbunden zu sein hätten, entfällt. Verhaltensstörungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein ausreichendes Indiz für (erhebliche) Leiden (vgl. BGH, Neue Juristische Wochenschrift, NJW 1987, 1833, 1835); sie sind also stets mit Leiden verbunden, so dass die bisherige Formulierung eine unnötige Wiederholung enthielt. zu b): Der in § 11 b Abs. 2 Buchstabe b bisherige Fassung enthaltene Hinweis, dass die Leiden oder Schäden vermeidbar sein müssten, entfällt ebenfalls. Absatz 1 verbietet jegliches Verpaaren oder Vermehren und jegliche gentechnische Manipulation, wenn im Sinne einer nicht fernliegenden sondern realistischen, ernsthaften Möglichkeit als Folge davon mit erblich bedingten Veränderungen und hierdurch auftretenden Schmerzen, Leiden oder Schäden gerechnet werden muss. Im Rahmen dieser Grundvorschrift kommt es also nicht darauf an, ob die Leiden oder Schäden (auf andere Weise als durch das Unterlassen der verbotenen Züchtung oder gentechnischen Maßnahme) vermeidbar sind; dann kann aber für die konkretisierende Vorschrift des Absatzes 2 Buchstabe b nichts anderes gelten. Insbesondere stand § 11 b schon in seiner bisherigen Fassung nicht unter dem Vorbehalt des vernünftigen Grundes (vgl. dazu u. a. Lorz/Metzger, Tierschutzgesetz, München 2008, § 11 b Rn 6; Kluge/Goetschel, Kommentar zum Tierschutzgesetz, § 11 b Rn. 3; Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, München 2007, § 11 b Rn. 7). Das bleibt auch in der Neufassung so. zu c): Zu den Teilzielen der Staatszielbestimmung Tierschutz in Art. 20a GG gehört „der Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung“ (vgl. amtl. Begr., BT-Drucks. 14/8860 S. 1, 3). Dieser Schutz besteht unabhängig davon, ob Haltungsbedingungen, die nicht artgemäß sind (d. h. keine art- und bedürfnisangemessene verhaltensgerechte Unterbringung gewährleisten), nachweislich zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führen oder nicht. Diesem Verfassungsgebot wird durch § 2 Nr. 1 Rechnung getragen. Für die Erfüllung des Verbotstatbestandes muss es daher genügen, wenn als Folge der Verpaarung, der Vermehrung oder der bio- oder gentechnischen Maßnahme ernsthaft möglich erscheint, also im Sinne einer nicht fern liegenden, sondern realistischen, ernsthaften Möglichkeit damit gerechnet werden muss, dass es zu erblich bedingten Veränderungen kommt, die eine Haltung entsprechend den Anforderungen des § 2 Nr. 1 nicht mehr zulassen (Beispiele: dauernder Leinenzwang; Maulkorbzwang; mehr als nur vorübergehende Unterbringung im Zwinger). 192 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 277 278 279 280 281 282 zu Abs. 3 enthält keine Veränderung gegenüber § 11 b Abs. 3 bisherige Fassung, außer dass – ebenso wie in Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 – die bisherige Formulierung „wenn damit gerechnet werden muss“ durch die Worte „wenn ernsthaft möglich erscheint“ ersetzt wird. zu Abs. 4 Die Änderung stellt eine Anpassung an die Gebote der Unerlässlichkeit in § 7 Abs. 2, der ethischen Vertretbarkeit in § 7 Abs. 3 und an die absolute Schmerz- / Leidensgrenze in einer zukünftigen Rechtsnorm, die erst noch im Rahmen der Umsetzung der EU-Versuchstierrichtlinie zu schaffen ist (Siehe dort Art. 15). zu Abs. 5 Von der Verordnungsermächtigung des § 11 b Abs. 5 bisherige Fassung, die mit dem Änderungsgesetz von 1998 ins Gesetz gelangt ist, ist bislang kein Gebrauch gemacht worden. Das im Auftrag des BMELV von einer Sachverständigengruppe am 2. 6. 1999 vorgelegte „Gutachten zur Auslegung von § 11 b TierSchG“ (sog. Qualzuchtgutachten), das eine Entscheidungshilfe und Leitlinie für die Auslegung der Absätze 1 und 2 bilden soll, wird in vielen Bundesländern nicht und in anderen nur teilweise angewendet. Die Forderung des 23. Deutschen Tierärztetages nach einem „Qualzuchtgutachten für die Nutztierzucht“, das von sachverständigen Tierärzten unter Beteiligung von Tierzüchtern, Tierschützern und Ethikern erstellt werden und Grundlage für eine Rechtsverordnung sein solle (vgl. Deutsches Tierärzteblatt, DTBl. 2004, 356), ist bisher nicht in Angriff genommen worden. Das alles macht es – entsprechend dem Gebot zur Verwirklichung eines effektiven Tierschutzes, das der Staatszielbestimmung Tierschutz in Art. 20 a GG inne wohnt – erforderlich, die bisherige Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung künftig als Verpflichtung auszugestalten (vgl. dazu auch VGH Kassel, Zeitschrift Recht der Landwirtschaft, RdL 2003, 277 und VG Gießen, Zeitschrift Natur und Recht, NuR 2003, 506: Das Verbot des § 11 b bisherige Fassung sei Ausdruck eines gewandelten Verständnisses über die Bedeutung des Tierschutzes, wonach den Tieren in Rassezuchten zugemuteten körperlichen Belastungen nicht mehr hingenommen werden sollten; diese Sichtweise werde „durch Art. 20 a GG nachhaltig untermauert“). II. Änderung des §12 Abs. 2 Nr. 4 Das in Deutschland geltende Verbot von Qualzüchtungen bei Wirbeltieren, geregelt in § 11b des Tierschutzgesetzes, kann dadurch ausgehebelt werden, dass völlig legal Tiere aus Qualzüchtungen nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Ein nationales Importverbot, welches das unterbinden würde, ist aber aus EG- und völkerrechtlichen Gründen nicht möglich. Ein geeignetes Mittel, das angestrebte Ziel dennoch zu erreichen, ist ein Haltungs-und Ausstellungsverbot für alle Wirbeltiere aus Qualzüchtungen. III. Im 10. Abschnitt des TierSchG soll ergänzt werden: Zur Begründung wird auf die Ausführungen des Bundesrates in seinem Beschluss vom 25.11.2011 (Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus, Drucksache 565/11) Bezug genommen. „Begründung: Bereits im Jahr 2003 hat der Bundesrat (Drs. 595/03) einem Entschließungsantrag zugestimmt, nach dem zum einen ein zentrales Register für Zirkusbetriebe geschaffen und zum anderen ein Haltungsverbot für Affen, Elefanten und Großbären ausgesprochen werden sollte. Während das Zirkuszentralregister inzwischen eingeführt ist, wurde das Verbot zur Haltung bestimmter wildlebender Tierarten von der Bundesregierung nicht ausgesprochen. Mit der zentralen Erfassung aller Wanderzirkusse ist zwar nun eine wirkungsvolle länderübergreifende Überwachung möglich geworden, aber für bestimmte Tierarten ist eine artgerechte Haltung in diesen Betrieben nicht möglich. Dieses liegt unter anderem darin begründet, dass die Wildtiere einen Großteil ihres Lebens in engen Transportwagen verbringen müssen. Eine Unterbringung in ausreichend großen artgerecht ausgestatteten Gehegen ist wegen der erforderlichen fortwährenden Mobilität der Zirkusse nicht möglich. Auf Grund der Fahrt-, Auf- und Abbauzeiten fehlt den Tieren daher die notwendige Zeit zur artgerechten Bewegung. Allein die Trainingszeiten im Zelt stellen keine ausreichende und vor allem selbstbestimmte Betätigungsmöglichkeit dar. Dadurch kommt es häufig zu schwerwiegenden Erkrankungen, Verhaltensstörungen und nicht selten zu Todesfällen. Besonders betroffen sind Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde, da diese Tierarten neben ihrem ausgeprägten 193 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 körperlichen Bewegungsdrang über ein hochentwickeltes Sozialverhalten verfügen. Gerade Großbären, die eigentlich Einzelgänger sind, müssen auf engstem Raum miteinander auskommen. Dieses führt bei diesen Tieren nicht selten zu Aggressionen, die die Haltung auch für den Dompteur gefährlich machen. Auf der Vollzugsebene lässt sich diese Problematik nicht lösen. Durch Anordnungen nach § 16 des Tierschutzgesetzes lässt sich nur im Einzelfall die Haltung verbessern. Im Grundsatz bleibt die nicht artgerechte Unterbringung der genannten Wildtiere aber bestehen. Weil eine angemessene anderweitige Unterbringung oft nicht zu finden ist, lässt sich durch einfache Wegnahme das Leid dieser Tiere ebenfalls nicht beseitigen. Es ist daher erforderlich, eine generelle Regelung einzuführen, um zu verhindern, dass weiter Wildtiere insbesondere der genannten Arten in Zirkussen gezüchtet und gehalten werden. Ein generelles Haltungsverbot ist dafür unumgänglich. Für die bereits vorhandenen Tiere muss eine Übergangsfrist eingeführt werden. Denn das Einschläfern auf Grund schlechter Haltungsbedingungen und damit einhergehender Leiden und Schäden kann nur im Ausnahmefall ethisch vertretbar sein.“ Weitere praktische Erfahrungen aus staatsanwaltlicher Sicht können angeführt werden, die die Unmöglichkeit der eine tierschutzgerechte Haltung garantierenden veterinäramtlichen Kontrolle unter den jetzigen Regelungen aufzeigen. Zur grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer generellen Verbotsregelung hat am 01.12.2011 für die vergleichbare Rechtslage in Österreich der Wiener Verfassungsgerichtshof (G 74 11/10, V 63 11/10) in einem vom deutschen Zirkus Krone angestrengten Verfahren die österreichische Regelung bestätigt. Dort ist u.a. (Rn. 40 – 46) ausgeführt: „Nach der ständigen Judikatur zum verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung gemäß Art. 6 StGG (s. zB VfSlg. 10.179/1984, 12.921/1991, 15.038/1997, 15.700/1999, 16.120/2001, 16.734/2002 und 17.932/2006) sind gesetzliche, die Erwerbsausübungsfreiheit beschränkende Regelungen aufgrund des diesem Grundrecht angefügtem Gesetzesvorbehalt nur dann zulässig, wenn sie durch das öffentliche Interesse geboten, zur Zielerreichung geeignet, adäquat und auch sonst sachlich zu rechtfertigen sind. Auch gesetzliche Regelungen, die die Berufsausübung beschränken, sind auf ihre Übereinstimmung mit der verfassungsgesetzlich verbürgten Freiheit der Erwerbsbetätigung zu prüfen und müssen dementsprechend durch ein öffentliches Interesse bestimmt und auch sonst sachlich gerechtfertigt sein. Das bedeutet, dass Ausübungsregeln bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe verhältnismäßig sein müssen. Es steht jedoch dem Gesetzgeber bei Regelung der Berufsausübung ein größerer rechtspolitischer Gestaltungsspielraum offen als bei Regelungen, die den Zugang zu einem Beruf (den Erwerbsantritt) beschränken, weil und insoweit durch solche die Ausübung einer Erwerbstätigkeit regelnden Vorschriften der Eingriff in die verfassungsgesetzlich geschützte Rechtssphäre weniger gravierend ist, als durch Vorschriften, die den Zugang zum Beruf überhaupt behindern (siehe etwa VfSlg. 13.704/1994 und die dort zitierte Vorjudikatur; weiters VfSlg. 16.024/2000 und 16.734/2002). § 27 Abs. 1 TSchG ordnet an, dass unter anderem in Zirkussen keine Arten von Wildtieren gehalten oder zur Mitwirkung verwendet werden dürfen. Als "Wildtiere" erfasst das TSchG dabei ausweislich der Begriffsbestimmungen in § 4 dieses Gesetzes "alle Tiere außer den Haus und Heimtieren" (§ 4 Z 4 TSchG), wobei "Haustiere" (§ 4 Z 2 TSchG) und "Heimtiere" (§ 4 Z 3 TSchG) jeweils gesetzlich näher definiert werden. Das in § 27 Abs. 1 TSchG normierte Verbot bewirkt, dass ein Zirkus wie der der Antragstellerin, der Darbietungen mit Wildtieren wie Elefanten, Löwen, einem Nashorn, Lamas und Zebras in seinem Programm präsentiert, daran gehindert ist, dieses Programm in Österreich in der vorgesehenen Art und Weise zu zeigen. Damit wird der Antragstellerin zwar nicht ihre Zirkustätigkeit schlechthin untersagt, weil eine Reihe von Darbietungen im Programm, die ohne Wildtiere auskommen, diesbezüglich ohne Einschränkung gezeigt werden können. Der Antragstellerin werden aber bestimmte Vorgaben gemacht, wie sie ihre zu Erwerbszwecken erfolgende Zirkustätigkeit gestalten darf, nämlich nur ohne die Verwendung von Wildtieren. Damit sieht § 27 Abs. 1 TSchG eine Regelung der Erwerbsausübung durch die Antragstellerin vor und greift insoweit in ihr verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Erwerbsausübungsfreiheit ein. Das Verbot, in Zirkussen Wildtiere zu halten und zu verwenden und der damit bewirkte Eingriff in die Erwerbsausübungsfreiheit der 194 344 345 346 347 348 349 350 351 352 353 354 355 356 357 358 359 360 361 362 363 364 365 366 367 368 369 370 371 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 385 386 387 388 389 390 391 392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 402 403 404 Antragstellerin dient einem öffentlichen Interesse, nämlich dem "Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf" heraus (§ 1 TSchG). Dies hat der Verfassungsgerichtshof schon mehrfach festgehalten. Auch die Antragstellerin bezweifelt dies nicht, hält aber das absolute Verbot der Haltung und Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen insbesondere gegenüber einem System, das ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt und demzufolge individuelle Genehmigungsverfahren für die Haltung und Verwendung von Wildtieren in einem bestimmten Zirkus vorsieht, für unverhältnismäßig, insbesondere nicht zur Erreichung des Ziels der Regelung für erforderlich. Der Gesetzgeber hält, wie die Bundesregierung ausführt, das absolute Verbot der Haltung und Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen aus folgenden Gründen für notwendig: Zirkusse könnten typischerweise aufgrund ihrer besonderen Tätigkeitsbedingungen (insbesondere häufige Ortswechsel und die damit einhergehenden Anforderungen an die für die Tiere zur Verfügung stehenden Unterbringungsmöglichkeiten) eine artgerechte Haltung der Wildtiere, wie sie in der 2. Tierhaltungsverordnung näher konkretisiert ist, nicht gewährleisten. So müsse für einen Löwen neben einem in bestimmter Art und Weise gestalteten Innengehege auch ein ganzjähriger Zugang zu einem Außengehege ermöglicht werden, das mindestens 500 m² (plus 10 % zusätzliche Fläche für jedes weitere erwachsene Tier) aufweisen müsse, wobei Löwen in Rudeln gehalten werden müssen. Nashörner müssten zumindest paarweise gehalten und neben einer Innenanlage über eine ganzjährig zugängliche Außenanlage von mindestens 1.000 m² verfügen, Elefanten über eine Außenanlage im Mindestmaß von 3.000 m² für drei erwachsene Elefantenkühe bzw. 700 m² für einen erwachsenen Bullen. Weiters versetze der für Zirkusse wie auch den der Antragstellerin typische häufige Ortswechsel die Tiere wegen der Unterbringung in Transportfahrzeugen und der Notwendigkeit, sich in den neuen Umgebungen wieder einzugewöhnen, in eine sie stark beeinträchtigende Stresssituation. Schließlich würden den Wildtieren im Rahmen der Darbietungen in Zirkussen nicht nur Körperhaltungen und Bewegungsabläufe andressiert, die arttypisch sind, sondern insbesondere auch solche, die nicht dem natürlichen Verhaltensrepertoire von Wildtieren entsprechen wie etwa der Kopfstand eines Elefanten. Berufsausübungsregeln wie das hier zu beurteilende Verbot der Haltung und Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen müssen bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe verhältnismäßig sein. Dabei steht dem Gesetzgeber, weil durch eine solche die Ausübung der Erwerbstätigkeit regelnde Vorschrift weniger gravierend in die Erwerbsfreiheit eingegriffen wird als durch Vorschriften, die den Zugang zum Beruf überhaupt behindern, ein größerer rechtspolitischer Gestaltungsspielraum offen. Wie der Verfassungsgerichtshof bereits festgehalten hat, ist in den letzten Jahrzehnten insoweit ein Wertewandel eingetreten, als sich nach heutiger Auffassung im Tierschutz ein weit anerkanntes und bedeutsames öffentliches Interesse verkörpert (VfSlg. 15.394/1998). Zwar verkennt der Verfassungsgerichtshof nicht, dass auch der langen Tradition der Erwerbs und Lebensform des Zirkusses (einschließlich historisch immer damit verbunden gewesener Darbietungen mit bestimmten Wildtieren) Gewicht zukommt. Angesichts des dem Gesetzgeber hier zukommenden größeren Gestaltungsspielraums kann der Verfassungsgerichtshof ihm aber unter verfassungsrechtlichem Blickwinkel nicht entgegentreten, wenn er heute die Verwendung von Wildtieren in Zirkussen und damit für diese Tiere verbundene Beeinträchtigungen und Belastungen zum Zwecke der Zerstreuung und Belustigung von Menschen nicht mehr hinnehmen will, die früher als nicht zu beanstanden oder nicht von Bedeutung angesehen wurden. Es ist daher unter dem von der Antragstellerin geltend gemachten Gesichtspunkt ihrer Erwerbsausübungsfreiheit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber insbesondere im Hinblick auf die dargelegten Haltungsbedingungen für Wildtiere und die Belastungen, denen sie durch die einem Zirkus eigenen hohen Maß an Mobilität ausgesetzt sind, ein generelles Verbot der Haltung und Verwendung von Wildtieren in Zirkussen für erforderlich erachtet. Wie ein Verbot der Haltung bzw. Ausstellung von Hunden und Katzen in Zoofachgeschäften zum Zweck des Verkaufs (VfSlg. 17.731/2005) oder ein generelles Verbot der Verwendung elektrisierender Dressurgeräte (VfSlg. 18.150/2007) erweist sich also auch das Verbot des § 27 Abs. 1 TSchG bei der im Hinblick auf die Erwerbsausübungsfreiheit gebotenen Gesamtabwägung als verhältnismäßig.“ 195 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Deklarierung von Produkten basierend Nanotechnologie und Ausbau der Forschung Antragsteller Tübingen U5 Zur Weiterleitung an SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion, JusoBundeskongress, SPD-Bundesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Deklarierung von Produkten basierend Nanotechnologie und Ausbau der Forschung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Mit dem Begriff „Nano“ (gr.: nannos = Zwerg) werden Materialien oder Systeme bezeichnet, deren Größe unter 100 nm liegen ( ein Nanometer ein Milliardstel Meter). Unter dem Begriff „Nanotechnologie“ wird das Studium sowie die Entwicklung artifizieller Veränderungen von herkömmlichen Stoffen auf atomarer Ebene verstanden. Materialien dieser Größenordnung besitzen besondere Eigenschaften verglichen mit größeren Objekten gleicher Zusammensetzung. Das Gebiet der Materialwissenschaften wird sich in Zukunft die neuen und verbesserten chemisch, biologischen und physikalischen Eigenschaften zu Nutzen machen, wobei ein Hauptaugenmerk auf dem Fakt liegt, dass Nanomaterialien eine höhere Oberfläche (z.B. zur chemischen Reaktion) im Vergleich zum Volumen besitzen. Diese vielfältigen Felder und Anwendungsbereiche zeigen, dass sich diese Forschungsrichtung in den kommenden Jahren/Jahrzehnten zu einer der Schlüssel-Technologien des 21. Jahrhunderts entwickelt – mit beinahe unerschöpflichen Möglichkeiten. Neben diesen innovativen Ausblicken birgt die Nanotechnologie auch bisher nicht kalkulierte Risiken. Deswegen fordern wir die gesetzlich verpflichtende Kennzeichnung von modifizierten Inhaltsstoffen in Haushaltsund Industrieprodukten von Tensiden, Metalloxiden, Titandioxiden (in z.B. Kosmetika, Lacken/Farben, Reinigungstüchern, Kinderspielzeug, Tinten/Tonern etc.) die Schaffung von Richtlinien und Grenzwerten, besonders dort wo der Nachweis der Umweltverträglichkeit durch Forschung und Studien noch nicht fundiert erbracht ist. den Ausbau der Forschung um die Eigenschaften, im Hinblick auf die Verträglichkeit gegenüber der Umwelt und des Menschen, zu ergründen. Einige dieser Besonderheiten betreffen physikalische Gebiete, wie z.B. Optik und Magnetismus, aber auch chemische Bereiche, wie z.B. Reaktivität und Stoffeigenschaften. die Erforschung der Risiken und Langzeitfolgen im menschlichen Körper, besonders von Tensiden, da diese eine Verweildauer von bis zu 6 Stunden im Blut aufweisen und eine signifikant höhere Aufnahme in Herz, Niere und Gehirn erfolgt. Aufgrund der bisher wenig erforschten Folgen und Langzeitrisiken obliegt dem deutschen Gesetzgeber eine Verantwortung zum Schutz des Verbrauchers. Besonders da weitere modifizierte Stoffe/Partikel für den Einsatz von Nanomaterialien in Zukunft folgen werden. 196 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 Um diese Forschung gewährleisten zu können, sollen besonders die entsprechenden Forschungsgebiete an den Universitäten ausgebaut und gefördert werden, da Deutschland als industrieller und forschender Mitgestalter dieses neuen Gebietes auch die lukrativen Anwendungsgebiete der Nanoforschung im Blick haben sollte. Besonders in Bereichen der Erhöhung der Energiespeicherung von Batterien durch nanostrukturiertes Elektrodenmaterial, die Erhöhung der Widerstandskraft von Rotorblätter von Windkraftanlagen durch KohlenstoffNanoröhren sowie dem Einsatz von Nanokristallen in Dünnschichtsolarzellen zur Steigerung des Wirkungsgrads, kann Nanotechnologie als Technologie der Zukunft dienen und bietet ein breite Spektrum an Möglichkeiten, die Energieversorung effizient auszubauen. Darüber hinaus werden innerhalb der Krebstherapie bereits magnetische Nano-Metallpartikel eingesetzt um gezielt das Tumorgewebe durch Schwingung zu erhitzen und so abzutöten. Wir fordern zudem, dass neben dem gesetzlichen Ausbau des Verbraucherschutzes auch Forschungsgebiete wie die Förderung von Energieeffizienz und die medizinischen Anwendungsbereiche finanziell gefördert werden, um Baden-Württemberg auch weiter als zukunftsweisenden Forschungsstandort zu erhalten. Begründung: Die Risiken leiten sich von den verwendeten, zumeist modifizierten, Inhaltsstoffen in Haushalts-, Konsum- und Industrieprodukten ab. Dabei ist zu beachten, dass immer mehr Produkte auf den Markt kommen, die Nanomaterialien oder verwandte Stoffe enthalten. Dabei sind solche Nanomaterialien bereits in Kosmetika, Lacken/Farben, Reinigungstüchern, Folienbeschichtungen, Nahrungsergänzungsmitteln, Weichspüler, Textilien, Tinten/Tonern, Kinderspielzeug zu finden (Nanoproduktdatenbank: http://www.bund.net/themen_und_projekte/nanotechnologie/nanoproduktdatenbank). Beispielsweise wird kolloidales Silber zur antibakteriellen Wirkung in vielen Produkten angewendet, wie z. B. in Strümpfen, Sportkleidung und Bettwäsche. Auch werden Nanopartikel in Tonerfarbe als Beschichtung oder Trennmittel verwendet, welche eine Gefahr als Feinstäube entwickeln können. Richtlinien und Grenzwerte müssen deswegen auf diesen technologisch neuen Gebieten geschaffen werden, wobei gerade dort näher reglementiert werden muss, wo der Nachweis der Verträglichkeit und des Umwelteinflusses durch Forschung & Studien noch nicht vollkommen geklärt ist. Nanopartikel lassen sich zudem meist nicht im Körper abbauen und akkumulieren z. T. sich in der Leber, wobei auch eine Überwindung der Blut-Hirn-Schranke diskutiert wird 1. Dies zeigt, dass die Forschung, wie in einigen anderen Feldern, in diesem Gebiet rascher voranschreitet als die naturwissenschaftliche Überprüfung hinterherkommt. In Zahlen zeigt sich, dass 2011 weltweit ca. 65 Mrd. Dollar in das Gebiet der Nanotechnologie-Forschung einflossen, wobei Deutschland alleine mit 0,54 Mrd. Euro vertreten war (USA: ca. 1,7 Mrd. €, Russland: ca. 1,3 Mrd. €)2. Im Vergleich dazu wurden dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Haushaltsplan 2011 1,6 Mrd. € zugewiesen3. Für das Jahr 2015 wurde prognostiziert, dass weltweit eine Viertel Billion US$ in Nano-verwandte und –assoziierte Bereiche investiert werden, wobei sich das Gleichgewicht des am schnellsten wachsenden Marktes gen Asien verschiebt2. Statistiken zur Verwendung von Nanomaterialien in Produkten sind schwer, da sie entweder nicht deklariert sind oder noch nicht vollständig detektiert wurden, denn es muss beachtet werden, dass sich Nanopartikel nicht so einfach erkennen lassen, wie herkömmliche Stoffe. Folgen und Risiken Ein großes Interesse geht von der Erforschung der Risiken und Langzeitfolgen aus, welche vor allem durch die beinahe ubiquitäre Verbreitung von Nanopartikeln von Bedeutung ist. Aufgrund mangelnder Erfahrung und Langzeittests können keinerlei fundierte Aussagen über die Risiken getroffen werden. Zumal solche Tests zuerst an Versuchstieren durchgeführt werden, um dann Aussagen für den Menschen treffen zu können. Es gibt jedoch eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass veränderte Nanomaterialien mit einer Größe von ca. 1/60 eines roten Blutkörperchens eine Auswirkung auf Zellen oder Gewebe haben, in denen sie entweder nicht abgebaut werden können oder in die sie naturgemäß nicht gehören. Als Tenside werden bereits Poloxamere zur Emulgierung in Produkten, z. B. Kosmetika, 197 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 verwendet, die auch von BASF mitentwickelt werden/wurden. Es konnte bereits 1990 gezeigt werden, dass Nanopartikel (~ 100 nm) durch Beschichtung mit den Poloxameren 338 und 908 eine erhöhte Verweildauer bis zu 6 Std. im Blut aufwiesen und dass eine signifikant höhere Aufnahme dieser in Herz, Niere und Gehirn erfolgte4. Metalloxide werden als Nanomaterialien z. B. in Tonern und Kosmetika verwendet und zeigen zelltoxische Wirkungen. In menschlichen Zellen inhibieren Magnesiumoxid und Calciumoxid Nanopartikel einen Teil der Energiegewinnung (Krebs-Zyklus), wobei dieser Effekt mit der Größe der Partikel zusammenhängt5. Weiterhin konnte eine gesteigerte Zytotoxizität von Metalloxid Nanopartikeln mit steigender Atomzahl ermittelt werden, wobei besonders Kupfer und Zink diesen Effekt zeigten6. In Farben/Lacken werden Titandioxide zur besseren Lichtstreuung eingesetzt und sowohl in der Papierherstellung als auch als E 171 in Zahnpasta. Bei Verabreichung von Titandioxid in die Luftröhre von Hamstern konnte nach Tod eine ähnliche Tumorausprägung festgestellt werden, wie bei der Verabreichung von karzinogenen Stoffen (Benzo[a]pyren)7. Titandioxid wurde von der „International Agency for Research on Cancer” (IARC) als möglicherweise karzinogen (2B) eingestuft. Des Weiteren konnte gezeigt, aber nicht vollständig bewiesen werden, dass bei Arbeitern in Deutschland, die mit Ruß („carbon black“) in Fabriken arbeiten, ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko auftrat8. Fazit Nicht nur mangelnde Kennzeichnung, sondern auch eine Vielzahl neuer Nanomaterialien, deren langzeitliche Unbedenklichkeit noch nicht überprüft wurde, muss zu einer stärkeren Reglementierung zum Schutz des Konsumenten führen. Bei einer solch unterschiedlichen Menge an Produkten mit Nanomaterialien sollte eine Sicherheit gewährt werden, die es dem Konsumenten ermöglicht seinen Konsum auf nanoassoziierte Produkte abzustimmen. Der Verbraucheranteil ist bei genannten Produkten um ein vielfaches höher, als z. B. bei Tabakkonsum und dessen Risiken. 1 Scheffel, U. et al., Albumin for Study of the Reticuloendothelial System, Journal of nuclear medicine, 1972; Illum, L. et al., The organ distribution and circulation time of intravenously injected colloidal carriers sterically stabilized with a blockcopolymer - poloxamine 908, Life Sciences, 1987 2 Cientifica Ltd 69 Brushfield St London E1 6AA, (http://cientifica.com/wpcontent/uploads/downloads/2011/07/Global-Nanotechnology-Funding-Report-2011.pdf) 3 Bundesministerium der Finanzen, Bundeshaushaltsplan 2011, https://www.bundeshaushaltinfo.de/fileadmin/ de.bundeshaushalt/content_de/ dokumente/2011/Bundeshaushaltsplan_2011.zip 4 Tröster, S. D. et al., Modification of the body distribution of poly(methyl methacrylate) nanoparticles in rats by coating with surfactants, International Journal of Pharmaceutics, 1990 5 Tanveer, S. et al., In vitro Toxicological Study of Metal Oxides Nanoparticles on Oxidation of Succinatein Krebs Cycle and Their Resultant Effect in Metabolic Pathways, Journal of the Chinese Chemical Society, 2013 6 Chusuei, C. C. et al., Cytotoxicity in the age of nano: The role of fourth period transition metaloxide nanoparticle physicochemical properties, Chemico-Biological Interactions, 2013 7 Stenbäck et al., Carcinogenicity of benzo(a)pyrene and dusts in the hamster lung (instilled intratracheally with titanium oxide, aluminum oxide, carbon and ferric oxide), Oncology, 1976 8 Wellmann, J. et al., Cancer mortality in German carbon black workers 1976-98, Occupational and Environmental Medicine, 2006 198 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Austauschbare Akkus von Smartphones und Handys müssen Pflicht werden Antragsteller Ulm U6 Zur Weiterleitung an angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Austauschbare Akkus von Smartphones und Handys müssen Pflicht werden 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Wir fordern die SPD Abgeordneten auf Bundes- und europäischer Ebene auf, sich dafür einzusetzen, dass in der EU nur noch Smartphones und Handys mit einem Akku verkauft werden dürfen, der vom Endkunden selbst ausgetauscht werden kann. Die Akkus sollen aber nicht vereinheitlicht werden. Begründung: Durch austauschbare Akkus kann ein Teil des Elektroschrotts vermieden werden und damit die Umweltverschmutzung in Entwicklungsländern, in denen einiges von diesem Elektroschrott landet, eingedämmt werden. Wir sprechen uns allerdings gegen eine Vereinheitlichung des Akkus aus, da hier sonst die Weiterentwicklung ausgebremst werden würde. 199 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Verschärfung der Strafen für die Einfuhr illegalen Holzes Antragsteller Karlsruhe-Stadt U7 Zur Weiterleitung an Buko, Bundesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Verschärfung der Strafen für die Einfuhr illegalen Holzes 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Verschärfung der Strafen für die Einfuhr illegalen Holzes Die Regierung wird aufgefordert die Einfuhr illegalen Holzes nicht als Ordnungswidrig-keit zu ahnden, sondern als eine Straftat. Begründung: Im Jahr 2015 wurden insgesamt 193 Verstöße gegen das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (Holz-SiG) festgestellt. Dabei wurden jedoch nur Bußgelder von höchstens 50 everhängt, was darauf zurückzuführen ist, dass die letzte schwarz-gelbe Regierung das Vergehen zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft hat. Um den Verkauf illegalen Holzes in Deutsch-land einzudämmen und damit einen Beitrag zur Rettung der Regenwälder zu leisten, sollte das Strafmaß wieder heraufgesetzt werden. 200 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Verantwortung übernehmen – Die Textilimporte an Bedingungen knüpfen Antragsteller Mannheim U8 Zur Weiterleitung an angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Verantwortung übernehmen – Die Textilimporte an Bedingungen knüpfen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Jusos Baden-Württemberg fordern: Festgesetzte Mindeststandards für Arbeitnehmer*innen vom Bundesministerium für Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit für textilproduzierende Entwicklungsländer gemessen an den Kernarbeitsnormen der ILO den Verkauf von importierten Textilien, dessen Herstellung die Standards nachweislich unterbieten, zu verbieten. Begründung: Immer wieder erreichen uns Bilder aus Bangladesch oder Indien, die die schlechten Arbeitsbedingungen der Textilindustrie thematisieren. Dabei ist es beschämend, dass vor allem der westliche Endverbraucher davon profitiert: Ein T-Shirt für 5€ oder eine Jeans für 20€ sind Halsabschneider für Näher*innen in diesen Ländern. Nun ist es aber nicht die Aufgabe der Endverbraucher*innen die Angebote zu differenzieren. Auch das Bewusstsein für diese Problematik ist – vor allem bei finanziell schwächeren Verbraucher*innen – schwer zu verbessern und in hohem Maße auch nicht zu erwarten. So lange es das Angebot für Textilien hergestellt unter unwürdigen Bedingungen in dieser Fülle gibt, wird auch die Nachfrage hoch sein. Von einem*r Geringverdiener*in ist verständlicher Weise nicht zu erwarten, dass er*sie ein günstiges T-Shirt bei ordentlicher Qualität aufgrund von Bedenken beim Arbeitsschutz nicht kauft. Aus dem Grund ist hier die Politik gefragt. Das „Bündnis für nachhaltige Textilien“ sollte ursprünglich den Problematiken der Textilindustrie entgegenwirken. In den zwei Jahren hat es das von Bundesentwicklungsminister Müller gegründete Bündnis nur geschafft sich selbst zu verwalten und den Mitgliedern eine Marketingplattform zu bieten. Geändert hat sich nachweislich nichts. Daher müssen neue Wege gegangen werden. Und die sehen so aus, dass konsequente Gesetze geschaffen werden. Das zuständige Bundesentwicklungsministerium soll daher für jedes einzelne Land eine eigene Kommission einrichten, die im ersten Schritt für dieses Land Werte in den Bereichen Entlohnung, Versicherung und Vorsorge festsetzt. Diese Mindestwerte werden in einem sinnvollem Turnus angepasst. Wichtig ist dabei die Unabhängigkeit dieser Kommissionen. Sie muss unabhängig von der Industrie selbst sein. Die Kommission muss objektiv und kompetent die Lebensbedingungen und Vorraussetzungen in diesem Land kennen und analysieren. Auf dieser Grundlage werden die besagten Mindeststandards festgesetzt. 201 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 Im nächsten Schritt soll eine Importverordnung verhindern, dass Textilerzeugnisse, bei deren Herstellung die Standards unterbieten worden sind, auf dem deutschen Markt verkauft werden. Das gilt auch für Teilerzeugnisse. Für die Umsetzung dieser Verordnung muss das Bundesministerium für Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit Kontrollen einführen und ausweiten. Es muss möglich werden, dass unabhängig von den Angaben der Textilfirmen sich auch das Bundesministerium vor Ort ein Bild machen kann. Hier kann und muss Deutschland nun eine Vorreiterrolle einnehmen. Der Absatzmarkt ist für Textilfirmen zu lukrativ, dass ungemütliche Gesetze diese Unternehmen verschrecken oder vertreiben könnte. Eine konsequente Haltung Deutschlands wäre ein Vorbild für die Welt. 202 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Die Kuh macht muh - Bäuerliche Milchviehwirtschaft in Süddeutschland erhalten! Antragsteller Ostalb U9 Zur Weiterleitung an Juso- Bundeskongress, SPD- Landesparteitag, SPDLandtagsfraktion, SPD- Bundestagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Die Kuh macht muh - Bäuerliche Milchviehwirtschaft in Süddeutschland erhalten! 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Die Jusos Baden-Württemberg fordern die Erhaltung der bäuerlichen Milchviehhaltung. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe gerade im süddeutschen Raum müssen vor der Aufgabe bewahrt werden, es muss einem Landwirt und seiner Familie auch in Zukunft möglich sein von seiner Arbeit leben zu können. Gleichzeitig muss eine Qualitätssteigerung der Milchprodukte Ziel sein, bei stärkerer Beachtung ökologischer und sozialer Rahmenbedingungen. Für die Kultur- und Naturlandschaft im ländlichen Raum in Süddeutschland ist der Erhalt der bisherigen Strukturen unerlässlich und führt zur Beibehaltung der hohen Lebensqualität. Hauptgrundlage dafür muss ein stabiler und gewinnerbringender Milchpreis sein. Dieses kann nur durch ein geringeres Milchangebot erzielt werden. Das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage darf nicht wie bisher durch eine (zunehmende) Exportpolitik gelöst werden, sondern muss durch eine Steigerung der Binnennachfrage und insbesondere durch eine Verringerung des Angebotes erzielt werden. Ziel ist es die außereuropäischen Milchexporte, die insbesondere den nord- und westafrikanischen Ländern massiv schaden, mittelfristig zu beenden. Die Konzentration der Milchproduktion muss einzig auf der Binnennachfrage liegen. Änderung der GAP Die Jusos Baden-Württemberg fordern deshalb eine Änderung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) innerhalb der Europäischen Union. Wir begrüßen die Änderung der GAP durch die Europäische Union für den Zeitraum 2014-2020, welcher Gesichtspunkte wie Biodiversität, den Erhalt kleinbäuerlicher Strukturen und eine allgemein umweltschonende Bewirtschaftung beinhaltet. Darüber hinaus fordern wir eine vielfaltige Gestaltung der ländlichen Räume in Europa. Ziel muss eine flächendeckende Milchproduktion in Europa sein, die Konzentration auf einzelne Milchproduktionsgebiete ist nicht wünschenswert. Ebenso wenig darf eine Konzentration auf wenige, große landwirtschaftliche Betriebe erfolgen. Ziel der Agrarpolitik muss die Erhaltung der bisherigen bäuerlichen Strukturen sein, die Schaffung von „Agrarfabriken“ ist nicht wünschenswert. Allerdings sind hierbei regionaltypische Unterschiede anzuerkennen. Mittelfristig sollen flächendeckende Subventionen für die Milchpreisproduktion nicht mehr von Nöten sein. Eine sofortige Abschaffung der Subventionen, die zu einem schnellen „Hofsterben“ führen würde lehnen wir ab. Stattdessen fordern wir den kurzfristigen und zügigen Umbau der Förderungsmaßnahmen. Die begonnene Umgestaltung der Kriterien muss fortgesetzt werden. Zukünftig müssen Produktqualität, regionale Unterschiede, der unterschiedliche Arbeitsaufwand 203 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 und ökologische Aspekte wie der Grünlandanteil eine noch stärkere Rolle spielen. Ziel der Subventionen muss die Förderung kleiner und mittlerer Betriebe, auch solcher der Nebenerwerbslandwirtschaft sein. Die Jusos Baden- Württemberg fordern eine Umsetzung dieser Maßnahmen bis 2020. Die Notwendigkeit der Wiedereinführung einer Milchquote, die ihre Ziele historisch offensichtlich verfehlt hat, viele dann auch weg. Als Beitrag zum Qualitätserhalt fordern wir weiterhin ein europäisches Verbot des Einsatzes von Gentechnik in der Landwirtschaft. In möglichen Freihandelsabkommen müssen die die oben genannten Interessen der vielfältigen europäischen, bäuerlichen Milchviehwirtschaft beachtet und durchgesetzt werden. Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene Es ist den letzten Jahren deutlich geworden, dass die Rahmenbedingungen für eine stabile Milchpolitik im Wesentlichen auf der europäischen Ebene gelegt werden. Durch gute Entscheidungen können Hilfsprogramme die durch den Bund und die Länder in den letzten Jahren kurzfristig aufgesetzt wurden, eingespart und damit die Haushalte entlastet werden. Dennoch können auch Bund und Land Rahmenbedingungen für eine gesunde bäuerliche Milchviehwirtschaft legen. Beide Ebenen müssen Voraussetzungen für die Förderung kleiner und mittlerer Betriebe schaffen. Dies kann durch das Verbot übergroßer Ställe und eine größere Mindestgröße für die Milchviehhaltung erfolgen. Gleichzeitig können engere Bedingungen bei der Qualität der Futtermittel die Produktqualität steigern. Derartige Richtlinien dürfen aber nicht zu einer Gängelung und überbordenden Bürokratisierung in der bäuerlichen Landwirtschaft führen. Maßnahmen wie das Grünlandumbruchverbot in Baden-Württemberg sowie die Novellierung der Düngemittelverordnung müssen aus bäuerlicher Sicht kritisch gesehen werden und sollten praktikabel gestaltet werden. Biologische Landwirtschaft Wir fordern die stärkere Förderung von Betrieben mit ökologischer Landwirtschaft. Es muss Betrieben erleichtert werden, ihren Betrieb umzustellen. Mittelfristig fordern wir einen deutlich höheren Prozentsatz an biologisch ausgerichteten Betrieben. Eine vollständige Umstellung auf ökologische Landwirtschaft halten wir aber aufgrund der unterschiedlichen regionalen Rahmenbedingung für unwahrscheinlich, daher fordern wir die Dualität in der Milchwirtschaft. Vielmehr müssen ökologische Aspekte langsam aber zunehmend, ohne große Belastung der Betriebe, in der konventionellen Landwirtschaft Einzug halten. Erweiterung der Aufgabenmöglichkeiten Des Weiteren muss die bäuerliche Milchviehwirtschaft strukturell und flächendeckend weitere Einnahmemöglichkeiten und Tätigkeitsfelder suchen. Diese können im Direktmarketing, im Tourismus, im Bildungsbereich und im Naturschutz liegen. Gerade bei Letzterem kann auch überlegt werden staatliche Aufgaben gegen Vergütung an Dritte zu verlagern und somit gleichzeitig die öffentlichen Haushalte zu entlasten. Unerlässlich bleibt dass Naturschutz und landwirtschaftlicher Betrieb Hand in Hand gehen müssen. In diesem Zusammenhang kritisieren die Jusos Baden-Württemberg auch die ministerielle Trennung dieser Bereiche durch die schwarz-grüne Landesregierung. Land und Kommune sind hierbei auch mit der Auflage von Förderungsprogrammen und der stärkeren Ausschreibung von Wettbewerben gefordert. Sensibilisierung und Verbraucherschutz Wir fordern die Sensibilisierung der Konsumenten für die bäuerliche Milchviehwirtschaft, insbesondere durch frühkindliche, schulische und universitäre Bildungsmaßnahmen. Gleichzeitig muss eine stärkere Transparenz für den Verbraucher bei der Produktvielfalt gegeben sei. Wir fordern eine detaillierte Kennzeichnungspflicht bei Milchprodukten insbesondere in Hinblick auf die konkrete Produktionsstätte und Qualitätskriterien wie Grünlandanteil, Gentechnikfreiheit etc. 204 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 Verhältnis zwischen Landwirte und Molkereien Viele Entscheidungen die die Marktpolitik bestimmen, finden im Bereich des Verhältnisses zwischen bäuerlichem Produzent und den weiterverarbeitenden Molkereien statt. Für den Staat ist es im Rahmen der Marktwirtschaft schwierig hier einzugreifen. Grundsätzlich wollen wir die Landwirte aber ideell in ihrer Position gegenüber den Molkereien stärken und unterstützen Aktionen, wie z.B. Milchstreiks. Wir begrüßen die Gründung bzw. Wiederbelebung von durch Landwirte selber gelenkte Molkereien und sehen das Genossenschaftsprinzip hierbei als ein Ausweg aus der Krise. Insbesondere in der Milchwirtschaft muss der Staat Kartellbildung von Molkereien verhindern, hier ist durch die staatlichen Ordnungsbehörden verstärkt ein Auge darauf zu richten. In diesem Zusammenhang begrüßen wir auch bäuerliche Selbsthilfen wie das Milchmarktmonotoring durch den Bund Deutscher Milchviehhalter. Begründung: Erfolgt mündlich 205 Jusos Baden-Württemberg U 10 LDK, 25.-26.6.2016 Titel Strahlung kennt keine Grenzen – Abschaltung sämtlicher Atomkraftwerke innerhalb der EU Antragsteller Ulm Zur Weiterleitung an angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Strahlung kennt keine Grenzen – Abschaltung sämtlicher Atomkraftwerke innerhalb der EU 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die SPD soll sich dafür einsetzen, dass auch innerhalb der EU alle Atomkraftwerke abgeschaltet werden. Begründung: Radionukleare Katastrophen machen nicht an Landesgrenzen halt. Ein innerdeutscher Atomausstieg bringt alleine keine Sicherheit. Die Diskussion um belgische Atomkraftwerke hat gezeigt, welch enorme Bedrohung auch von grenznahen ausländischen Atomkraftwerken für unser Land ausgehen kann. Atomenergie ist eine unverantwortbare Energie. Tschernobyl und Fukushima sind uns hier im wahrsten Sinne des Wortes eine ewige Mahnung. Das Austeilen von Iodtabletten in Belgien im Umkreis eines maroden Atomkraftwerks ist das fatale Eingeständnis der Machtlosigkeit gegenüber dieser Technologie. Dazu kommt die enorme Anfälligkeit gegen terroristische Attacken, insbesondere auch im Cyberbereich. Das einzig Richtige ist die Abschaltung aller Atomkraftwerke. Die SPD soll sich daher entsprechend auch auf EU-Ebene hierfür einsetzen. 206 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Lebensmittelverschwendung den Kampf ansagen Antragsteller Freudenstadt U 11 Zur Weiterleitung an SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag, JusoBundeskongress angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Lebensmittelverschwendung den Kampf ansagen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Wir fordern ein Verbot der Lebensmittelverschwendung von Supermärkten nach dem Vorbild Frankreichs. Demzufolge müssen Supermärkte alle nicht verkauften oder unverkäuflichen Lebensmittel entweder für wohltätige Zwecke spenden oder ,sollten die Lebensmittel nicht mehr genießbar sein, als Tierfutter bzw. als Kompost der Landwirtschaft zur Verfügung stellen. Ab einer Größe von 400 Quadratmetern sind die Supermärkte verpflichtet, für Lebensmittelspenden Kooperationen mit gemeinnützigen Organisationen einzugehen. Davon sind kleinere Filialen und Tante-Emma-Läden ausgenommen. Begründung: Erfolgt mündlich. 207 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Supermärkte dürfen keine Lebensmittel mehr wegwerfen! Antragsteller Zollernalb U 12 Zur Weiterleitung an SPD Bundestagfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Supermärkte dürfen keine Lebensmittel mehr wegwerfen! 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Jusos Baden-Württemberg fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, sich mit der Ausarbeitung eines Gesetzes zu beschäftigen, welches Supermärkten verbietet Lebensmittel wegzuwerfen. Wir fordern, dass Lebensmittel günstiger verkauft, zum Kompostieren, zur Erzeugung erneuerbarer Energien oder in Form von Spenden verwendet werden. Ebenso fordern wir, dass Supermärkte unverkaufte Lebensmittel nicht unbrauchbar machen dürfen. Wir fordern auch, dass das Umweltministerium genaue Studien, die sich mit dem Wegwerfen von Lebensmittel beschäftigen sollen, in Auftrag geben. Begründung: Weltweit werden aus unterschiedlichsten Gründen rund 50 % der Lebensmittel im Verlauf der Ernte bis zum Teller unverbraucht weggeworfen. Allein in Deutschland werden 11 Millionen Tonnen Lebensmittel von der Industrie, Handel, Großverbrauchern und Privathaushalten entsorgt. Hierbei gehören in einem großen Maße auch Lebensmittel dazu, die haltbar sind, aber in keine Norm passen oder im Transport beschädigt worden sind. Diese Tatsache ist nicht nur gegenüber den Hungernden zynisch, es ist auch eine tägliche Vergeudung von vielen wichtigen Rohstoffen. Unser Nachbarland Frankreich hat im Jahr 2015 ein Gesetz gegen das Wegwerfen von Lebensmitteln verabschiedet und möchte damit den Energiewandel vor Ort begleiten und etablieren. Auch in Deutschland erscheint die Einführung eines solchen Gesetzes aufgrund der Wegwerfsituation sinnvoll zu sein. 208 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 V Vielfalt, Teilhabe und Integration V1 Breisgau-Hochschwarzwald Konsequente Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare - Für ein gleiches Adoptionsrecht und Gleichbehandlung auf dem Standesamt. 210 V2 Tuttlingen Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Menschen mit Behinderung 211 V3 Böblingen Änderung des Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) 212 V4 Freiburg Queer-/feministische Perspektiven in der Asylpolitik stärken – rechter Vereinnahmung entgegentreten 214 V5 Rhein-Neckar Medien Integration als öffentlicher Auftrag 216 V6 Breisgau-Hochschwarzwald Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen! 217 V7 Böblingen Änderung der Verordnung des Integrationsministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (DVO FlüAG) 219 V8 Heilbronn Autofahren verpflichtet- Erste Hilfe Kurs auffrischen 225 209 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Konsequente Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare - Für ein gleiches V1 Adoptionsrecht und Gleichbehandlung auf dem Standesamt. Antragsteller Breisgau-Hochschwarzwald Zur Weiterleitung an Juso Bundeskongress, SPD Landesparteitag, SPD Landtagsfraktion, SPD Landesvorstand, SPD Bundesparteitag, SPD Bundesvorstand angenommen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 mit Änderungen angenommen abgelehnt Konsequente Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare - Für ein gleiches Adoptionsrecht und Gleichbehandlung auf dem Standesamt. Die Jusos Baden-Württemberg stehen für die konsequente Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren ein. Liebe und Familie kennen kein Geschlecht! Auf dem Weg zu diesem umfassenden emanzipatorischen Ziel fordern wir insbesondere die Gleichstellung in folgenden zwei Bereichen: 1. Adoptionsrecht Lesbische und schwule Paare dürfen nach geltendem Recht immer noch kein Kind gemeinsam adoptieren. Allein die Stiefkindadoption und die sogenannte Sukzessivadoption sind infolge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts möglich. Lesben und Schwule können seit 2014 ein Kind adoptieren, wenn es von einem*r der beiden Partner*innen bereits adoptiert worden ist. Eine der letzten großen, noch nicht neu geregelten Fragen ist nun, ob gleichgeschlechtliche Lebenspartner*innen gemeinsam und gleichzeitig ein Kind adoptieren können. Das dürfen sie - im Unterschied zu Ehepartner*innen - bisher nicht. In vielen Staaten, etwa in Frankreich, Irland, Südafrika und den USA ist dies anders. Die überfällige Aufhebung dieser rechtlichen Diskriminierung auch in der BRD darf nicht an einer heterosexistischen Familienideologie oder Merkels "Bauchgefühl" scheitern. Wir fordern, diesen Missstand endlich zu beheben und das Adoptionsrecht von gleichgeschlechtlichen dem der verschiedengeschlechtlichen Paare vollständig gleichzustellen. 2. Standesamt Wir fordern eine konsequente Gleichbehandlung von gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren auf dem Standesamt. Solange unsere Forderung nach der Öffnung der Ehe noch nicht durchgesetzt ist, sind Ehe und Lebenspartnerschaft zumindest in diesem Rahmen ihrer Begründung gleich zu behandeln. Dies betrifft insbesondere sowohl sämtliche Gebühren, die mit der Trauung verbunden sind, als auch das Gelübde, das zu leisten ist. 210 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Menschen mit Behinderung Antragsteller Tuttlingen V2 Zur Weiterleitung an angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Menschen mit Behinderung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Jusos Baden-Württemberg fordern eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe für schwerbehinderte Menschen für Unternehmen, die nicht die im SGB IX gesetzlich vorgeschriebene Zahl von Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen. Die zum Erhebungsjahr 2016 angehobenen Sätze von · 125 € bei einer Beschäftigungsquote ab 3 % bis unter 5 % · 220 € bei einer Beschäftigungsquote ab 2 % bis unter 3 % · 320 € bei einer Beschäftigungsquote unter 2 % erachten wir als gesellschaftspolitisch nicht ausreichende Maßnahme zur wirtschaftlichen Sanktionierung des Verstoßes der Einstellung schwerbehinderter Menschen. Die neuen Sätze sollen im Rahmen eines gesellschaftspolitischen Diskurses eruiert werden, in dessen Rahmen eine stärkere Einbeziehung von Behindertenverbänden realisiert werden soll. Die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen sind dem gesellschaftlich wünschenswerten Ziel einer erhöhten Primärbeschäftigung von Schwerbehinderten hintanzustellen. Die SPD soll sich auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene für eine Realisierung der obigen Maßnahmen stark machen. 211 Jusos Baden-Württemberg V3 LDK, 25.-26.6.2016 Titel Änderung des Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) Antragsteller Böblingen Zur Weiterleitung an SPD Landtagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Änderung des Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Jusos Baden-Württemberg fordern eine Änderung des § 13 FlüaG: Bisher: § 13 Schulbesuch und Sprachvermittlung (1) Im Rahmen der vorläufigen Unterbringung ist sicherzustellen, dass der Schulbesuch nach Maßgabe des Schulgesetzes für Baden-Württemberg erfolgen kann. Wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass bestehende Fördermaßnahmen zur Vorbereitung auf den Schulbesuch benötigt werden, ist die Schulaufsichtsbehörde zu unterrichten. (2) Im Rahmen der vorläufigen Unterbringung ist sicherzustellen, dass unentgeltlich Grundkenntnisse der deutschen Sprache erworben werden können. Ändern in: § 13 Schul- und Kindergartenbesuch, Sprachvermittlung (1) Im Rahmen der vorläufigen Unterbringung und der Anschlussunterbringung ist sicherzustellen, dass der Schulbesuch nach Maßgabe des Schulgesetzes für BadenWürttemberg erfolgen kann. Wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass bestehende Fördermaßnahmen zur Vorbereitung auf den Schulbesuch benötigt werden, ist die Schulaufsichtsbehörde zu unterrichten. Der Kindergartenbesuch ist zu ermöglichen. (2) Im Rahmen der vorläufigen Unterbringung ist sicherzustellen, dass unentgeltlich Grundkenntnisse der deutschen Sprache, spätestens ab dem 3. Monat nach Ersterfassung in Deutschland, erworben werden können. Begründung: Nicht nur während der Zeit in der vorläufigen Unterbringung, auch in der Anschlussunterbringung muss der Schulbesuch für Kinder ermöglicht werden. Bei der Ergänzung handelt es sich um einen Lückenschluss. Der Kindergartenbesuch für die Flüchtlingskinder empfiehlt sich dringlichst. Der Spracherwerb der Flüchtlingskinder wäre somit schon vor der Einschulung ermöglicht. Auch haben Eltern teilweise nicht die Möglichkeit, selber einen Sprachkurs zu besuchen, wenn keine Betreuungsmöglichkeit für Kinder im Kindergartenalter angeboten wird. 212 39 40 Unentgeltliche Sprachkurse werden für viele, insbesondere Flüchtlinge mit geringen 41 Bleibeperspektiven wie Afghanen, Gambiern usw. gar nicht oder erst nach Monaten bis Jahren 42 geboten. 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 213 Jusos Baden-Württemberg V4 LDK, 25.-26.6.2016 Titel Queer-/feministische Perspektiven in der Asylpolitik stärken – rechter Vereinnahmung entgegentreten Antragsteller Freiburg Zur Weiterleitung an Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg, Juso Bundeskongress, Bundeparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Queer-/feministische Perspektiven in der Asylpolitik stärken – rechter Vereinnahmung entgegentreten 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 In der aktuellen Debatte gibt es, insbesondere nach „Köln“, Stimmen, welche in der Aufnahme von Geflüchteten eine Gefahr für die Gleichberechtigung der Geschlechter sehen. Sie zeichnen ein Zerrbild gerade von muslimischen Männern, die Frauen* angeblich einzig mit Verachtung und Gewalt begegnen und Emanzipation in Deutschland beseitigen wollen. Solchen rassistischen und islamophoben Anschauungen müssen wir Jungsozialist*innen selbstverständlich mit aller Entschiedenheit entgegentreten. Interessant ist, dass die meisten dieser so um Frauen*rechte „Besorgten“ sich bis jetzt nicht gerade im Einsatz für die Emanzipation hervorgetan haben. Im Gegenteil. Wer ansonsten gegen die „Genderideologie“, feministische Debatten und Maßnahmen hetzt, fällt es nun scheinbar wie Schuppen von den Augen und er*sie sieht die Errungenschaften der Frauen*bewegung bedroht. Plötzlich sind diejenigen um die Rechte von LSBTTIQ* besorgt, welche bei anderer Gelegenheit gegen eben diese Rechte mobilisieren, die Gleichwertigkeit nicht binär-heteronormativer Identitäten hartnäckig negieren und in jedem fortschrittlichen Bildungsplan eine Verschwörung der „Homolobby“ wittern. Parolen wie die der AfD vom Schutz „unserer Frauen und Töchter“ zeigen, dass es letztendlich in klassischer rassistischer Logik um die Verteidigung des Herrschaftsanspruchs deutscher Männer über „ihre“ Frauen gegen die „Fremden“ geht. Eine solche absurde Vereinnahmung (queer-)feministischer Grundhaltungen gilt es offenzulegen. Aber auch Akteur*innen, denen die Gleichberechtigung aller Geschlechter durchaus ein ernstes Anliegen ist, sind nicht immun gegen rassistische und islamophobe Ressentiments. Unsere Antwort als Jungsozialist*innen muss verschiedene Ansätze beinhalten, um sowohl Solidarität mit den Geflüchteten und das Grundrecht auf Asyl als auch feministische Perspektiven zu stärken. Wir dürfen problematische, rückschrittliche Haltungen nirgendwo ignorieren. Pauschalisierungen sind dabei abzulehnen. Es ist ebenso falsch wie reaktionär, von „dem Islam“ oder von Geflüchteten als einer homogenen Gruppe zu sprechen. Unter den Geflüchteten mögen dennoch auch Menschen sein, die an antiquierten Geschlechterrollen festhalten und Frauen* nicht als gleichberechtigt akzeptieren. Diesen Ansichten müssen wir, wo immer das möglich ist, im demokratischen Diskurs begegnen, um auf einen Konsens über die Werte der individuellen Freiheit und Gleichheit aller hinzuwirken. Dies ist eine Aufgabe der Integration von Beginn an. Auch Sprachkurse und ähnliche Angebote sollen Frauen*rechte und Akzeptanz gegenüber LSBTTIQ* thematisieren. Eine solche Auseinandersetzung ist keine überhebliche Oktroyierung von Werten. Statt dem Gegenüber das Etikett unbelehrbarer Rückschrittlichkeit anzustecken, achten der Dialog und das Bemühen um Überzeugung die Vernunft aller Beteiligten. Die Linke, deren Teil wir Jusos Baden - Württemberg sind, muss eine kritische Position gegen religiös 214 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 verbrämte Benachteiligungen von Menschen einnehmen, ohne Rassist*innen und anderen Reaktionär*innen das Wort zu reden. (Dass Verletzungen hier geltenden Rechts, insbesondere auch Gewalt gegen Frauen* inakzeptabel sind, ist eine Selbstverständlichkeit und gilt für alle Menschen, gegenüber welchen das Recht der BRD anwendbar ist. Die Forderung, bei Gesetzesverstößen ein Asylgesuch abzulehnen, ist reaktionärer, populistischer Irrsinn. Es gibt zwar eine Verwirkung von Grundrechten nach Art. 18 GG bei Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Abgesehen von diesem absoluten Ausnahmefall gilt: Grundrechte wie das Recht auf Asyl hängen nicht vom Wohlverhalten ab.) Zum anderen darf nicht wie in mancher Debatte so getan werden, als sei Frauen*feindlichkeit und Ablehnung von LSBTTIQ* ein Problem, welches nur anderswo existiere und nun von Geflüchteten nach Europa zurückgebracht werde. Dies wäre Ignoranz sowohl gegenüber existierenden feministischen Bewegungen in muslimisch geprägten Ländern als auch gegenüber den hiesigen Problemen. Auch in Europa und in der BRD ist das Patriarchat keinesfalls zerschlagen. (Hetero-)sexismus und strukturelle Benachteiligung sind immer noch hässlicher Alltag. Hier müssen wir weiter fest zu unseren emanzipatorischen Forderungen stehen und die Ungleichheiten benennen. Der feministische Kampf muss sich von kulturellen Vorurteilen frei machen. Es ist gleichgültig, ob Benachteiligung mit einer bestimmten Auslegung des Christentums oder des Islams oder einer anderen Weltanschauung oder der Natur bzw. dem „Wesen“ der Geschlechter begründet wird. Die trennenden Linien der feministischen Auseinandersetzung lassen sich nicht zwischen Herkunftsländern, Kulturzugehörigkeit oder Religionen ziehen. Sie bestehen zwischen all denjenigen Menschen, welche sich für Freiheit und Gleichheit aller Geschlechter und Identitäten einsetzen und jenen, welche dies aus reaktionärem Vorurteil und Furcht um Privilegien ablehnen sowie den darauf aufbauenden Institutionen. Daher muss der Feminismus mit einem klaren Internationalismus verbunden werden. Neben diesem doppelseitigen Einsatz für queerfeministische Haltungen im allgemeinen Diskurs setzen wir uns speziell dafür ein, die Rechte geflüchteter Frauen* und LSBTTIQ* zu stärken. Deshalb fordern wir: Aufklärung geflüchteter Frauen über ihre Rechte durch Beratung und Plakate in den Unterkünften Leichtere Anerkennung geschlechtsspezifischer Fluchtgründe und Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung Sensibilisierung von Betreuer*innen und sonstigen Ansprechpartner*innen für geschlechtsspezifische und LSBTTIQ*-Probleme. Dies kann beispielsweise durch Fortbildungen geschehen. Rückzugsmöglichkeiten für Frauen* in den Unterkünften Förderung des Einsatzes weiblicher Dolmetscherinnen* bei Bedarf im Asylverfahren, damit Frauen* nicht aus Scham schweigen Ausreichend abschließbare Sanitäranlagen in unmittelbarer Nähe zu dem Wohnbereich für alleinstehende Frauen und Mädchen Getrennte Sanitäranlagen für die Geschlechter Abschließbare Räume für alleinstehende Frauen und Mädchen Psychologische Betreuung bei Erfahrungen mit sexueller Gewalt Kinderbetreuung während der Sprachkurse Erarbeiten eines Gewaltschutzkonzeptes zur Prävention von Gewalt durch Mitarbeiter*innen der Unterkünfte. Dies kann durch ein Netzwerk von außenstehenden Ansprechpartner*innen gewährleistet werden. Elternteile in zwei getrennte Sprachkurse einordnen, um die Kinderbetreuung zu gewährleisten Förderung getrennter Unterkünfte für queere Geflüchtete zum Schutz vor Gewalt Es gilt, der rechten Hetze entschlossen entgegenzutreten und queer-/feministische Forderungen nach allen Seiten voranzutreiben, insbesondere diese Perspektive in der Asylpolitik zu stärken, anstatt die Ziele des Feminismus gegen Geflüchtete auszuspielen. 215 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Medien Integration als öffentlicher Auftrag Antragsteller Rhein-Neckar V5 Zur Weiterleitung an Jusos Baden Württemberg, SPD Rhein Neckar, SPD Baden Württemberg, SPD Landtagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Medien Integration als öffentlicher Auftrag 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Die Jusos Baden-Württemberg fordern die SPD auf, sich politisch für mehrsprachige Nachrichtenformate in den öffentlich rechtlichen Medien einzusetzen, um der Vielsprachigkeit in der Bevölkerung gerecht zu werden, Aufklärungsarbeit zu leisten und eine demokratische Alternative gegenüber Propagandainstrumenten anderer Länder in Deutschland anzubieten. Zu fokussieren im Kontext der Einwanderungswellen der letzten Jahren sind insbesondere: Russisch, Türkisch und Arabisch Begründung: Gerade in Zeiten in denen Verschwörungstheorien Aufwind haben, und nicht vertrauenswürdige Medien versuchen gezielt Desinformationen zu streuen, ist es wichtig dass der öffentliche Rundfunk seinem Bildungsauftrag nachkommt. Um alle in Deutschland lebenden Menschen zu erreichen, muss es mehrsprachige Formate geben. Deutschland ist ein Einwanderungsland. Um diese Realitäten anzuerkennen braucht es Nachrichtenformate in mehreren Sprachen, vergleichbar mit der Tageschau in Gebärdensprache. Darüber hinaus kann es auch mediale Formate im Internet geben in deutscher Sprache mit freiwählbaren Untertiteln. 216 Jusos Baden-Württemberg V6 LDK, 25.-26.6.2016 Titel Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen! Antragsteller Breisgau-Hochschwarzwald Zur Weiterleitung an Juso Bundeskongress, SPD Landesparteitag, SPD Landtagsfraktion, SPD Landesvorstand, SPD Bundesparteitag, SPD Bundesvorstand angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen! 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 Am 1. Januar 2017 soll das neue Bundes-Teilhabe-Gesetz (BTHG) in Kraft treten, das im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und CSU versprochen wurde. Die gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) müssen endlich an die UNBehindertenrechtskonvention (UN-BRK) angepasst werden. Wir fordern daher: 1. Alle Menschen mit Behinderung, sowie ihre Partner*innen und Angehörige sollen die gleiche Möglichkeit zu sparen erhalten, wie sie auch Menschen ohne Behinderung haben. Wer als Mensch mit Behinderung auf Leistungen aus der Sozialhilfe angewiesen ist, darf im Regelfall über kein höheres Vermögen als 2.600 Euro verfügen und muss jeglichen Verdienst, der über dem doppelten Harz IV Satz liegt, an das Sozialamt abgeben. Auch deren Partner*innen haften nach einer Heirat mit ihrem eigenen Vermögen, sodass das gemeinsame Vermögen nicht über 3.200 Euro umfassen darf. Beide müssen dadurch häufig einen Teil ihres Einkommens abgeben. Das neue BTHG muss die Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem des SGB XII herauslösen und sie damit unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Menschen mit Behinderung und ihrer Partner*innen bzw. Angehörigen im neuen Gesetz verankern. 2. Alle Menschen mit Behinderung sollen Unterstützung da bekommen, wo sie diese Hilfe auch brauchen. Mit einem offenen Leistungskatalog ist ein umfassender Anspruch auf Leistungen sicherzustellen. Die Persönliche Unterstützung und Assistenz muss als umfassender Anspruch bedarfsdeckend und bundeseinheitlich im Bundesteilhabegesetz verankert werden: Zur gleichberechtigten Teilhabe ist Assistenz im Kindergarten, in der Schule sowie bei der Ausbildung, im Studium und am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Unterstützung bei der Freizeitgestaltung, Kommunikation, Mobilität und im Urlaub sowie die Unterstützung und Assistenz für Eltern mit Behinderung. 3. Ungerechtigkeiten zwischen Menschen und Ländern beheben, Nachteilsausgleich schaffen. Im BTHG muss ein bedarfsdeckender Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung geschaffen werden. Das Teilhabegeld darf nicht auf das Einkommen und Vermögen 217 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 angerechnet werden und muss zum Ziel haben, die Nachteile unterschiedlicher Gruppen von Menschen mit Behinderung auszugleichen. Die Bestimmungen auf Landesebene für Menschen mit einer Seh- oder Hörbehinderung müssen endlich durch ein Bundesteilhabegeld vereinheitlicht und ohne Verschlechterungen geregelt werden, damit künftig die Höhe der Unterstützung nicht mehr vom Wohnort abhängt. 4. Alle Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Teilhabe – Inklusion von Beginn an konsequent leben. Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung sind von Anfang an inklusiv auszugestalten. Hilfen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung sollten inklusiv aus einer Hand erfolgen. Alternativen zur Beschäftigung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung bzw. zu Tagesförderstätten müssen ermöglicht, ein Leben zuhause mitten in der Gemeinde statt in einer Einrichtung muss gefördert werden. Die Nutzung persönlicher Budgets ist zu unterstützen und die Inklusion ermöglichende Wahlmöglichkeiten müssen sichergestellt werden. Durch die Trennung von existenzsichernden Leistungen und Unterstützungsleistungen im stationären Bereich und die Streichung des Kostenvorbehaltes für ambulante Leistungen sind Barrieren auf dem Weg aus Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderung zu beseitigen. 5. Informationen müssen barrierefrei zugänglich gemacht werden und die Beratung soll unabhängig erfolgen. Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern, bedarf es einer leistungsträgerunabhängigen, staatlich anerkannten Beratung und barrierefreier Information, die sich an den Interessen von Menschen mit Behinderung orientiert. Barrierefrei bedeutet, dass Informationen beispielsweise über rechtliche Möglichkeiten in leichter Sprache zur Verfügung stehen und Menschen mit Sinnesbehinderungen zugänglich gemacht werden. Nur durch eine solche Beratung können die von der UN-BRK als Grundsätze formulierten Prinzipien der Selbstbestimmung und Partizipation verwirklicht werden. 6. Leistungen der Eingliederungshilfe bis ins hohe Alter. Das Prinzip der individuellen Bedarfsdeckung der Eingliederungshilfe muss auch im fortgeschrittenen Alter gelten. Das Recht auf Teilhabe kennt keine Altersgrenze. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass beispielsweise Menschen mit einer geistigen Behinderung häufig über eingeschränkte Möglichkeiten verfügen, den Tag eigenaktiv zu strukturieren. Aus diesem Grund benötigen Senior*innen mit geistiger Behinderung z. B. nach ihrem Ausscheiden aus dem Berufsleben weiterhin tagesstrukturierende Angebote zur Unterstützung ihrer Teilhabemöglichkeiten. 7. Tatsächliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung ermöglichen. Das BTHG muss seinem Namen gerecht werden und Expert*innen bzw. Verbände, die die Interessen von Menschen mit Behinderung vertreten, von Beginn an bei der Entwicklung des BTHG effektiv miteinzubeziehen. 218 Jusos Baden-Württemberg V7 LDK, 25.-26.6.2016 Titel Änderung der Verordnung des Integrationsministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (DVO FlüAG) Antragsteller Böblingen Zur Weiterleitung an SPD Landtagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Änderung der Verordnung des Integrationsministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (DVO FlüAG) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Die Jusos Baden-Württemberg fordern: I. Änderung des § 2 Bisher: § 2 Zuteilung in die Anschlussunterbringung Die Zuteilung der Personen nach § 18 Absatz 1 Satz 1 FlüAG an die Gemeinden erfolgt nach einem Schlüssel, der sich aus dem Anteil der jeweiligen Gemeinde an der Bevölkerung des Landkreises errechnet. Die unteren Aufnahmebehörden können im Einvernehmen mit den Gemeinden hiervon abweichende Zuteilungsregeln festlegen. Die unteren Aufnahmebehörden können Unterbringungskapazitäten, die in der Gemeinde für die vorläufige Unterbringung bestehen, ganz oder teilweise anrechnen. Bei der Zuteilung ist der Haushaltsgemeinschaft von Familienangehörigen und humanitären Umständen von vergleichbarem Gewicht in besonderem Maße Rechnung zu tragen. Ändern in: § 2 Zuteilung in die Anschlussunterbringung Die Zuteilung der Personen nach § 18 Absatz 1 Satz 1 FlüAG an die Gemeinden erfolgt nach einem Schlüssel, der sich aus dem Anteil der jeweiligen Gemeinde an der Bevölkerung des Landkreises errechnet. Anzurechnen sind Personen mit Aufenthaltstitel, die selbstständig in der Gemeinde Wohnraum gefunden haben. Die unteren Aufnahmebehörden können im Einvernehmen mit den Gemeinden hiervon abweichende Zuteilungsregeln festlegen. Die unteren Aufnahmebehörden müssen Unterbringungskapazitäten, die in der Gemeinde für die vorläufige Unterbringung bestehen, ganz oder teilweise anrechnen. Bei der Zuteilung ist der Haushaltsgemeinschaft von Familienangehörigen und humanitären Umständen von vergleichbarem Gewicht in besonderem Maße Rechnung zu tragen. II. Änderung des § 5 Absatz 6 Bisher: § 5 Abs. 6 Mindeststandards während der vorläufigen Unterbringung (6) In Gemeinschaftsunterkünften soll unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten mindestens ein Gemeinschaftsraum eingerichtet werden. Ändern in: § 5 Abs. 6 Mindeststandards während der vorläufigen Unterbringung 219 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 (6) In Gemeinschaftsunterkünften mit mehr als 20 untergebrachten Personen muss mindestens ein Gemeinschaftsraum eingerichtet werden. In Gemeinschaftsunterkünften mit weniger als 20 Personen soll unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten mindestens ein Gemeinschaftsraum eingerichtet werden. III. Änderung des § 5 Absatz 7 Bisher: §5 Abs. 7 (7) Sofern in einer Gemeinschaftsunterkunft die Unterbringung von Kindern vorgesehen ist, soll mindestens ein abgetrennter Raum in ausreichender Größe und mit entsprechender Ausstattung eingerichtet werden, der zum Spielen und bei Bedarf für Schulkinder zur Erledigung von Hausaufgaben zur Verfügung steht. Wird hierfür ein Gemeinschaftsraum genutzt ist zu gewährleisten, dass dieser in ausreichendem zeitlichen Umfang ausschließlich für die vorbezeichneten Zwecke zur Verfügung steht. Ändern in: §5 Abs.7 (7) Sofern in einer Gemeinschaftsunterkunft die Unterbringung von mehr als 12 Kindern vorgesehen ist, muss mindestens ein abgetrennter Raum in ausreichender Größe und mit entsprechender Ausstattung eingerichtet werden, der zum Spielen und bei Bedarf für Schulkinder zur Erledigung von Hausaufgaben zur Verfügung steht. Bei weniger als 12 Kindern soll mindestens ein abgetrennter Raum in ausreichender Größe und mit entsprechender Ausstattung eingerichtet werden, der zum Spielen und bei Bedarf für Schulkinder zur Erledigung von Hausaufgaben zur Verfügung steht. Wird hierfür ein Gemeinschaftsraum genutzt, ist zu gewährleisten, dass dieser in ausreichendem zeitlichen Umfang ausschließlich für die vorbezeichneten Zwecke zur Verfügung steht. IV. Änderung der Anlage zu § 6 DVO FlüAG Bisher: Flüchtlingssozialarbeit I. Ziele und Aufgaben der Flüchtlingssozialarbeit während der vorläufigen Unterbringung (1) Eine qualifizierte Flüchtlingssozialarbeit in den Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung soll es den untergebrachten Personen ermöglichen, ein menschenwürdiges, selbstverantwortliches Leben in Deutschland zu führen und ihre Integrationsfähigkeit zu erhalten.(2) Umfasst sind folgende Ziele und Aufgaben: 1. Sozialarbeiterische Hilfestellungen, Beratung und Vermittlung von Informationen, die das Asylverfahren und den damit verbundenen Aufenthalt in Deutschland betreffen, 2. besondere Angebote für schutzbedürftige Personen, 3. Mitwirken an der Erarbeitung einer Lebensperspektive des Flüchtlings für die Zeit des Aufenthaltes im Inland, 4. Durchführung von pädagogischen und sozialen Aktivitäten mit Flüchtlingen und Bürgern aus dem Umfeld der Einrichtung, 5. Förderung des gegenseitigen Verständnisses und Hinwirken auf ein friedvolles Miteinander zwischen Flüchtlingen und Aufnahmegesellschaft, 6. Gewinnung, Begleitung und Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (3) Die Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes bleiben unberührt. II. Personal Für die Flüchtlingssozialarbeit in den Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung werden Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter beziehungsweise Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit mindestens vergleichbarer Qualifikation eingesetzt. Für Personal, das zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits beschäftigt wird, kann davon im Ausnahmefall abgewichen werden. Im Übrigen sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig an geeigneten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen können. III. Datenschutz Die im Rahmen der Flüchtlingssozialarbeit bekannt gewordenen personenbezogenen Daten sind nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich zu behandeln. Ändern in/ Ergänzen mit: 220 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 Flüchtlingssozialarbeit I. (wie oben) II. Umsetzung 1. Die Träger von Gemeinschaftsunterkünften sollen über ausgewiesene wissenschaftsbasierte fachliche Betreuungs- und Unterbringungskonzepte verfügen. Die Konzeption sollte sich auf gängige Unterstützungs-, Beratungs- und Gewaltschutzkonzepte beziehen und die Bedarfe besonders vulnerabler Gruppen (u.a. Menschen mit Behinderung, LGBTI, Ältere, Frauen, Kinder und junge Volljährige) angemessen berücksichtigen. Ein kritisches Monitoring der Unterbringungs- und Versorgungsbedingungen, das sich am Ethik-Kodex der Sozialen Arbeit orientiert, soll sichergestellt werden. Für die Mitarbeiter_innen sollten entsprechende Tätigkeitsbeschreibungen vorliegen. Diese sollten u.a. gewährleisten, dass Sozialarbeiter_innen nicht in Tätigkeiten eingebunden werden, die sie in der Realisierung ihres professionellen Handelns behindern oder die das Vertraulichkeitsprinzip konterkarieren. Im Fall von kritischen Ereignissen müssen Sozialarbeiter_innen mit Außenstehenden in Kontakt treten können. Ein regelmäßiger Austausch im Team sowie zwischen Team und Leitung sollte möglich sein und dessen Ergebnisse sollten dokumentiert werden. 2. Zugänglichkeit: Zu einem angemessenen Beratungs- und Betreuungsangebot gehören u.a. Erstaufnahmegespräche sowie die Vermittlung an andere soziale Dienste am Tag nach der Ankunft, eine tatsächliche Ansprechbarkeit für Beratung und Betreuung (feste Sprechzeiten, Organigramm mit Ansprechbarkeit, Qualitätsmanagement), sowie eine qualifizierte Beratung in sozial- und aufenthaltsrechtlichen Belangen. Sowohl Angebote in Gemeinschaftsunterkünften als auch weitere Angebote im Umfeld der Unterkünfte sollten zeitlich und räumlich gut erreichbar sein. Für Angebote in Gemeinschaftsunterkünften sollten angemessene Büro-, Beratungs- und Veranstaltungsräume sowie die erforderliche Ausstattung (u.a. Schreibtisch, Telefon, Anrufbeantworter, Fax, Internet, Drucker, Kopierer) zur Verfügung stehen. 3. Kooperation: Die Träger sollten mit anderen Trägern im selben Bereich sowie mit Akteuren aus dem Sozialwesen (auch Bildungs- und Gesundheitssystem) sowie mit zivilgesellschaftlichen (Lobby-)Organisationen wie Flüchtlingsselbstorganisationen, Flüchtlingsräten und Bürgerinitiativen kooperieren. Dazu gehören die Zusicherung, dass der Träger Kooperationspartner_innen Zugang zur Unterkunft gewährt, sowie ein Konzept für die fachliche Begleitung von bürgerschaftlichem Engagement. 4. Teilhabe: Um partizipativ arbeiten zu können, sollen etablierte Verfahren der Betroffenenbeteiligung (Empowermentkonzepte sowie Beschwerdemanagement, orientiert an § 45 SGB VIII) berücksichtigt und weiterentwickelt werden. Die Selbstbestimmung der Bewohner_innen soll durch nachvollziehbare, effektive Beschwerdemöglichkeiten gewährleistet werden, die eine unabhängige Instanz im Sinne einer lokalen/regionalen Heimaufsichtsbehörde anbieten sollte. 5. Personalausstattung: Um ein angemessenes Beratungs- und Betreuungsangebot gewährleisten zu können, soll für die fachliche Soziale Arbeit mit geflüchteten Erwachsenen ein Personalschlüssel von 1:50, in der Unterstützung besonders schutzbedürftiger Personen von 1:20 sowie in der Begleitung von Kindern von 1:10 als Mindeststandard gelten. Mit der Einstellungspraxis sollen die Träger das Ziel verfolgen, die in der Gesellschaft und die in den Unterkünften vorhandene Diversität im Team abzubilden. Den Sozialarbeiter_innen sollten Zeiten für Qualifizierung, Konzeptionierung, Reflexion, Vernetzung und Positionierung zugesichert werden: Eine angemessene Weiterqualifizierung im Hinblick auf neue Herausforderungen, die Entwicklung von Konzepten und die fachliche Reflexion erfordern Zeit. Auch die fachliche Zusammenarbeit und der kollegiale Austausch mit Kolleg_innen, die in anderen Diensten beschäftigt sind, und die Möglichkeit, sich zu fachpolitischen Fragen zu positionieren, gehören dazu. Zur Gewährleistung der hierfür notwendigen zeitlichen Ressourcen ist eine angemessene Personalausstattung erforderlich. 6. Die fachliche Unabhängigkeit von Sozialarbeiter_innen ist zu gewährleisten, etwa indem sie einer Fachaufsicht unterstehen, die pädagogisch qualifiziert ist oder indem eine standortübergreifende pädagogische Leitung installiert wird. Zur Entwicklung angemessener Kommunikations- und Informationsstrukturen sollten Sozialarbeiter_innen über fremdsprachliche Unterstützung und über ein Netzwerk von 221 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 kooperierenden Dolmetscher_innen (z.B. Gemeindedolmetscherdienst) verfügen können. III. Qualifikation Für die Flüchtlingssozialarbeit in den Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung werden Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter beziehungsweise Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit mindestens vergleichbarer Qualifikation eingesetzt. Für Personal, das zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits beschäftigt wird, kann davon im Ausnahmefall abgewichen werden. IV. Datenschutz Die im Rahmen der Flüchtlingssozialarbeit bekannt gewordenen personenbezogenen Daten sind nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich zu behandeln. Begründung: I. Änderung des § 2 Die Nicht- Anrechnung von Personen, die selbstständig Wohnraum in einer Gemeinde gefunden haben, bedeutet für viele Gemeinden eine unbillige Benachteiligung. Das Engagement der Gemeinden wird zum Eigentor in Sachen Integration. Momentan erfolgt die Zuteilung der Personen in die Anschlussunterbringung meist ausschließlich über den Schlüssel, der anhand der Einwohnerzahlen errechnet wird. Engagiert sich eine Gemeinde jetzt stark in der Integration der Flüchtlinge, schafft vielleicht eine hauptamtliche Stelle als Flüchtlings- oder Integrationsbeauftragen und unterstützt die Ehrenamtlichen in der Gemeinde, bedeutet dies Unterstützung für die Flüchtlinge. Insbesondere auch Unterstützung dabei, mit Erhalt eines Aufenthaltstitels , Wohnraum zu finden. Gerade über persönliche Kontakte der Ehrenamtlichen und mit deren Unterstützung, aber auch mit Unterstützung Hauptamtlicher oder sogar durch eine Garantenstellung der Gemeinde (die Gemeinde verpflichtet sich gegenüber dem Vermieter, bei Mietausfällen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes einzuspringen) finden Flüchtlinge Wohnungen. D.h., hohes Engagement ermöglicht Flüchtlingen eigenständig Wohnungen anzumieten und somit nicht in die Anschlussunterbringung oder die Obdachlosigkeit zu müssen. Der Anteil der Flüchtlinge ist also in den Gemeinden deutlich höher. Die Gemeinden, in denen die Integration also gut gelebt wird und viel Unterstützung geboten wird, haben am Ende somit einen höheren Anteil von Flüchtlingen in der Stadt als die Gemeinden, in denen keine Unterstützung geboten wird. Dies schafft nicht nur Unverständnis bei den Ehrenamtlichen und Gemeinden, sondern ist wiederrum auch ein Nachteil für die Integration. Die Verteilung der Flüchtlinge sollte zugunsten einer guten Integration möglichst gleichmäßig stattfinden. Bsp.: Gemeinde A und B liegen beide im Landkreis X und haben beide 10.000 Einwohner. Der Wohnungsmarkt ist in ganzen Landkreis X sehr angespannt. In der Gemeinde A sind in den Gemeinschaftsunterkünften (vorläufige Unterbringung) des Landratsamtes X 240 Personen untergebracht. Gemeinde A schafft eine hauptamtliche Stelle als Flüchtlingsbeauftragter und unterstützt die Ehrenamtlichen in der Gemeinde im großen Maße. Den Ehrenamtlichen gelingt es über persönliche Kontakte und mit hohem Engagement mehren Familien und einzelnstehenden Personen Wohnungen, Häuser und WG Zimmer zu vermitteln. Insgesamt 73 der Personen aus den Gemeinschaftsunterkünften. In der Gemeinde B sind auch 240 Personen untergebracht. Der Gemeinderat war allerdings gegen die Schaffung einer hauptamtlichen Stelle und die Ehrenamtlichen werden in keinster Weise unterstützt. Bürgerinformationsabende werden nicht angeboten, sodass die Stimmung in der Bevölkerung bei weitem nicht so offen ist wie in Gemeinde A. Ansprechpartner für die Flüchtlinge im Rathaus sind nicht vorhanden. Es findet lediglich eine 5 köpfige Familie eine Wohnung in der Gemeinde. Nun bekommen beide Gemeinden durch den Bevölkerungsschlüssel im laufenden Jahre 100 Personen der Anschlussunterbringung zugewiesen. Nun leben in Gemeinde A, die sich engagiert hat, 173 Flüchtlinge die integriert werden müssen, in Gemeine B 105 Flüchtlinge die integriert werden müssen. D.h. es müssen Schul- und Kindergarten Plätze geschaffen werden, in der Verwaltung gibt es mehr Aufwand usw. Dies alles ist mit Kosten verbunden. 222 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 277 278 279 280 Durch die Berücksichtigung findet eine gleichmäßigere Verteilung der Flüchtlinge statt. Die Vorschrift muss von einer „Kann“ in eine „Muss“ Vorschrift geändert werden, der Ermessensspielraum wird auf die Höhe der Anrechnung reduziert. Die Verteilung der Personen in der vorläufigen Unterbringung ist teilweise sehr ungleichmäßig. Manche Gemeinden haben keine vorläufige Unterbringung, andere hingegen große Hallen in denen hunderte Flüchtlinge untergebracht sind. Die Zuweisung in die Anschlussunterbringung muss sich daran orientieren. Die Gründe sind ähnlich der bereits genannten (für die Berücksichtigung der Personen, die selbstständig Wohnraum finden). Zudem fangen die Flüchtlinge an, sobald Sie in den Not- oder Gemeinschaftsunterkünften leben, sich in der Gemeinde zu integrieren. Es werden hier die Sprachkurse besucht, die Kinder eingeschult, erste Jobs gefunden und Freundschaften geknüpft. Auch nach der Verlegung in eine Anschlussunterbringung in eine Nachbargemeinde möchten viele, sofern dies der private Wohnungsmarkt ermöglicht, in die Gemeinde zurück ziehen, in der sie angefangen haben sich zu integrieren. II. Änderung des § 5 Absatz 6 Ohne einen Gemeinschaftsraum haben die Flüchtlinge keine geeignete Möglichkeit, sich miteinander auszutauschen. Es fehlt an einem Ort der Begegnung, der Kommunikation. Viele Menschen unterschiedlicher Herkunft auf engem Raum - gerade hier ist es nötig einen Ort zu haben an dem man sich treffen kann. Auch ist in einem solchen Raum am ehesten die nötige Ruhe für das Selbststudium von Deutsch oder das Lernen für den Sprachkurs gegeben. Im eigenen Zimmer, zusammen mit den Kindern oder mehreren Mitbewohnern ist dies kaum möglich. Wichtiger aber noch ist es, dass es ebenfalls einen Raum gibt, den Ehrenamtliche für Gespräche mit den Flüchtlingen nutzen können. Um ehrenamtlichen Deutschunterricht zu geben, um über unsere Kultur und das für die Flüchtlinge neue Land, zu berichten. Bspw. um zu zeigen, wie die Anträge vom Jobcenter ausgefüllt werden, um zu erklären was Mülltrennung ist usw. Ein Gemeinschaftsraum ist enorm wichtig. In angemieteten Wohnungen, die als Gemeinschaftsunterkunft dienen und in der 2 oder 3 Familien leben ist es oftmals kaum möglich ein Zimmer extra freizuhalten, auch ist hier der Bedarf weniger groß als bei einer größeren Unterkunft, darum die Grenze von 20 Personen. III. Änderung des § 5 Absatz 7 Die Familien leben in Gemeinschaftsunterkünften oftmals mit 5-7 Personen in einem Zimmer. Die Kinder haben hier keine Möglichkeit zu spielen, geschweige denn in Ruhe ihre Hausaufgaben zu erledigen. Eine Betreuung durch Ehrenamtliche mit Bastel- und Spielnachmittagen usw. ist ansonsten nicht möglich. IV. Änderung der Anlage zu § 6 DVO FlüAG Eine Flüchtlingssozialarbeit findet in vielen Landkreisen nicht, wie durch das FlüAG in § 12 vorgesehen, statt. Sozialarbeiter_innen sind in der Arbeit mit geflüchteten Menschen in einem Feld tätig, das stark durch nicht erfüllte Bedürfnisse, durch Menschenrechtsverletzungen (vor, während und nach der Flucht) sowie durch Unsicherheit geprägt ist. Soziale Arbeit mit geflüchteten Menschen wird in aller Regel unter de jure und de facto äußerst prekären und oft auch ungeregelten Bedingungen geleistet. Das Leben in Gemeinschaftsunterkünften führt zu mannigfaltigen physischen, psychischen, sozialen (u.a. Isolation, Stigmatisierung, Vertrauensbrüche trotz räumlicher Nähe) und organisatorischen Problemen, die teilweise erst dazu führen, dass Soziale Arbeit benötigt wird. An vielen Orten sind in Gemeinschaftsunterkünften Personalschlüssel von 1:150 oder 1:100 festgelegt, faktisch liegt er aber teilweise bei 1:200- andernorts sind überhaupt keine Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen durch Sozialarbeiter_innen vorgesehen oder ihre Aufgaben sind so uneindeutig definiert und gestaltet, dass die Zeit für fachliche Aufgaben durch fachfremde Tätigkeiten (z.B. Essensausgabe) minimiert wird. Unter diesen 223 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 338 339 340 341 Bedingungen kann weder ein angemessener Informationsaustausch erfolgen noch ist eine eingehende individuelle Verständigung zwischen Beratungssuchenden und Sozialarbeiter_innen möglich. Auch die für eine gute Unterstützung erforderliche differenzierte Situations- oder Einzelfallanalyse und der Aufbau einer professionellen Arbeitsbeziehung zur koproduktiven Bearbeitung sozialer Problemlagen sind unter diesen Bedingungen nicht in angemessener Weise durchführbar. Um diesen Missständen entgegen zu treten und eine tatsächlich angemessene, wie in § 12 FlüAG geforderte, Flüchtlingssozialarbeit zu gewährleisten,muss die Anlage zum § 6 DVO des FlüAG wie in diesem Antrag erweitert und konkretisiert werden. 224 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Autofahren verpflichtet- Erste Hilfe Kurs auffrischen Antragsteller Heilbronn V8 Zur Weiterleitung an SPD Bundestagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Autofahren verpflichtet- Erste Hilfe Kurs auffrischen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Jusos fordern eine verpflichtende Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses für alle Teilnehmer des Straßenverkehrs. Dazu sollen alle Besitzer eines Führerscheins, mindestens alle 4 Jahre einen Auffrischungskurs besuchen. Es sollen dabei auch andere Lehrgänge anerkannt werden, die z.B Vereins oder Berufsbegleitend sind. Die Bescheinigung der Auffrischung muss daher der Führerscheinstelle vorgelegt werden. Die Kosten für den Erste-Hilfe Kurs sollen dabei vom Staat und von den Unfallversicherungen paritätisch übernommen werden. Begründung: Erfolgt mündlich 225 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 W Wirtschaft und Finanzen W1 Calw Positionsänderung der SPD in der Bargelddebatte 228 W2 Göppingen Neugliederung des Länderfinanzausgleichs (LFA) 229 W3 Heilbronn Europäische Bankenregulatorik bedacht und zielführend fortführen 230 W4 Zollernalb Eine moderne Gründerkultur schaffen 232 W5 Ostalb Reform des Handelsgesetzbuches (HGB) 235 W6 Lörrach Ehegattensplitting 2.0 237 W7 Göppingen Bargeld gebührenfrei! 238 W8 Lörrach Mietobergrenze in § 7b EStG 239 W9 Göppingen Barrierefreiheit im Geldbeutel 241 W 10 Tuttlingen Beibehaltung des staatlichen Währungsmonopols 242 W 11 Lörrach Die Schere von Arm und Reich in die richtige Richtung steuern 243 W 12 Ostalb Reform des Aktiengesetzbuches (AktG) 244 W 13 Ortenau Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerbetrug durch Banken 246 W 14 Breisgau-Hochschwarzwald Gegen antiquierte Geschlechterrollen in Steuerbescheiden und anderen Verwaltungsschreiben 247 226 W 15 Göppingen Einkünfte deutscher Staatsbürger nur auf "deutsche Konten" 248 W 16 Tuttlingen Bargeld ist geprägte Freiheit 249 W 17 Lörrach Kammerpflichtige freiberufliche Branchen stärken 250 W 18 Ostalb Wirtschaftspolitisches Selbstverständnis 252 W 19 Göppingen Kein Negativzins für sog. Sparer und Endverbraucher 256 W 20 Enzkreis Kleinsparer schützen - Das europäische Sparbuch 257 227 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Positionsänderung der SPD in der Bargelddebatte Antragsteller Calw W1 Zur Weiterleitung an angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Positionsänderung der SPD in der Bargelddebatte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Aus Politik und Wirtschaft erschallt der Ruf nach einer Abschaffung der Ein- und Zwei-CentMünzen sowie nach einer Abschaffung des 500-Euro-Scheins immer lauter. Noch stärker ist die Forderung nach einer Obergrenze beim Bezahlen mit Bargeld. Unterstützt werden diese Vorschläge vom Bundeswirtschaftsministerium unter Sigmar Gabriel, das sich somit in der allgemeinen Debatte in die gleiche Reihe wie John Cryan und die chinesische Einparteiendiktatur stellt. Nicht grundsätzlich lehnen wir Vorschläge aus dem Deutsche-Bank-Turm in Frankfurt oder aus Peking ab. Ersteres zeigt uns jedoch, worum es in der Bargelddebatte eigentlich geht: Während Bargeld die Banken Geld kostet, verdienen sie am bargeldlosen Geldtransfer kräftig mit (Apple-Pay: 0,15 % vom Umsatz). Bei der schrittweisen Bargeldabschaffung handelte es sich um reine Klientelpolitik für Banken und Kreditunternehmen. Das Voranschreiten Chinas bei diesem Thema indes zeigt die eigentliche Gefahr, die von einer Abschaffung des Bargeldes ausgeht: Die lückenlose Überwachung des Bürgers. Kaufe ich etwas, dann hinterlasse ich Spuren. Das Gegenargument, Deutschland sei nicht China und es gebe gute Datenschutzgesetze, vermag nicht zu überzeugen: Warum verfolgbare Daten erst in einem zweiten Schritt sichern und nicht in einem ersten Schritt gar nicht erst – aufgrund staatlichen Zwangs – entstehen lassen? Zudem wirkt ja heutzutage sogar die eigentliche Freiheitspartei SPD an einer immer weiteren Aufweichung des Datenschutzes mit (Beispiel Vorratsdatenspeicherung), weshalb man auf dieses Versprechen ebenfalls nicht viel geben sollte. Auch aus folgenden Gründen fordern wir eine Umpositionierung der SPD in der Bargelddebatte: Richtigerweise hält der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Hans-Jürgen Papier die Beschränkung von Bargeldzahlungen wegen Verstoßes gegen die Vertragsfreiheit und die Privatautonomie für verfassungswidrig. Bargeld mag die Unternehmen Geld kosten – Die Umstellung kostet ebenfalls. Deshalb sollte es der Privatautonomie der Wirtschaftsteilnehmer obliegen, welches System sich als das letztendlich bessere erweist. Die derzeitige SPD-Politik wird aber den Wochen- oder Gebrauchtwagenmärkten nicht wirklich gerecht. Zuletzt erschließt es sich uns nicht, wie die Einschränkung des Bargeldverkehrs zu einer Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung beitragen soll. Denn beides erfolgt schon heute weitgehend bargeldlos, wie die Unterstützung des IS und die Planung des 11. Septembers aufzeigt. Schließlich zeigen uns die derzeitigen Strafzahlungen der Deutschen Bank, dass man auch ohne Bargeld ziemlich gut kriminell agieren kann. Hier müssen probatere Mittel gefunden werden. 228 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Neugliederung des Länderfinanzausgleichs (LFA) Antragsteller Göppingen W2 Zur Weiterleitung an Landtagsfraktion, Landesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Neugliederung des Länderfinanzausgleichs (LFA) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Wir fordern einen Neuordnung des Länderfinanzausgleichs noch vor Ende der aktuell gültigen Regelung im Jahr 2019. Dieser sollte sich vielmehr an der aktuellen Finanzwirtschaft als an politischem Kalkül orientieren und Transparenz sowie Anreizverträglichkeit zum Mittelpunkt haben. Begründung: Erfolgt mündlich! 229 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Europäische Bankenregulatorik bedacht und zielführend fortführen Antragsteller Heilbronn W3 Zur Weiterleitung an PES-Fraktion im Europaparlament SPD Bundesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Europäische Bankenregulatorik bedacht und zielführend fortführen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Regulationspolitik Seit den letzten Jahren liegt in Europa eine Bankenregulationswelle vor. Viele dieser regulatorischen Gesetze sind gut für die allgemeine Wirtschaftssicherheit und entsprechen unseren Vorstellungen an ein gerechteres Bankensystem. Beispielsweise das "bail-in-Prinzip", wonach Aktionäre, Gläubiger und Einleger eines Kreditinstituts, im Falle einer Pleite, zuerst haften und danach ein Abwicklungfonds greift, ist lobenswert. Somit wird versucht zu gewährleisten, dass nicht wieder der/die Steuerzahler/in für Zockereien der Banken gerade stehen muss. Umsetzung der Regulationsgesetze Oft werden jedoch viele kleine Gesetze, welche zur selben Zeit in Kraft treten, verabschiedet. Große Privatbanken können derartige Regulationsgesetze leichter umsetzen, als dass es bei kleinen Banken der Fall ist. Insbesondere kleine öffentlich-rechtliche und genossenschaftliche Kreditinstitute leiden unter dem hohen Regulationsdruck und der schnellen Umsetzungsgeschwindigkeit. In Krisenzeiten haben sich diese Institute jedoch als Sicherheitsgarant der deutschen Kreditwirtschaft bewiesen. Deshalb fordern wir Jusos eine stärkere Berücksichtigung des Volumens, der Ertrags- und Liquiditätslage von öffentlich-rechtlichen und genossenschaftlichen Kreditinstituten. Es sollen in den Regulationsgesetzen häufiger Ausnahmen für diese kleineren Kreditinstitute ausgehandelt werden und es sollen öfter die Interessen dieser Kleinbanken berücksichtigt werden. Für uns ist es nicht verständlich, dass die Einlagensicherungssysteme beider angesprochenen Institutsgruppen deutlich stärker und robuster sind als die angestrebte europäische Einlagensicherung, aber dennoch die bisherigen Sicherungssysteme strengere Vorschriften erhalten. Werden diese Kreditinstitute etwa für die erhöhte Sicherheit abgestraft? Das "Trennbankengesetz" Viele gute Regulationsgesetze wurden bereits auf den Weg gebracht, aber eines der 230 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 Wichtigsten ist auf der Strecke geblieben. Das "Trennbankengesetz" muss endlich für ganz Europa umgesetzt werden. Hierbei fordern wir, dass Kreditinstituten der Eigenhandel mit Finanzinstrumenten verboten wird. Es sollen riskante Eigenhandelsgeschäfte strikt von dem Einlagengeschäft einer Bank getrennt werden. Der Kauf und Verkauf von Geldmarktinstrumenten für das Liquiditätsmanagement soll weiterhin erlaubt sein, um eine fristenkongruente Refinanzierung von Banken zu ermöglichen. Hierbei sollen die nationalen Aufsichtsbehörden das Recht haben einzelnen Kreditinstituten spezielle und riskante Geschäftsarten zu verbieten. Des Weiteren soll die die Investition in Hedgefonds für das Depot A einer Bank untersagt werden. Folgende Kreditinstitute sollen von dem Trennbankengesetz betroffen sein: -Institute ab einer Bilanzsumme von 50 Mrd. EUR UND: -Institute mit einem Handelsbestand von mehr als 90 Mrd. EURO ODER:-Institute bei denen der Handelsbestand mehr als 15% der Bilanzsumme beträgt Begründung: Erfolgt mündlich 231 Jusos Baden-Württemberg W4 LDK, 25.-26.6.2016 Titel Eine moderne Gründerkultur schaffen Antragsteller Zollernalb Zur Weiterleitung an SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Eine moderne Gründerkultur schaffen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Zur Förderung von Neugründungen in Baden-Württemberg wird Folgendes beschlossen: Gründen lernen: -An der Real- und Gemeinschaftsschule soll ‚Unternehmerisches Lernen’ (Entrepreneurship Education) in der Mittelstufe im Rahmen des Fachs Wirtschaft fest im Lehrplan verankert werden. Explizit soll in dieser Lehrplaneinheit auch die Vermittlung von Werten wie unternehmerischer Verantwortung und Normen wie Achtung der Arbeitnehmerrechte gelehrt werden. In der gymnasialen Oberstufe soll eben diese Lehrplaneinheit im jeweiligen Profil- oder Neigungsfach Wirtschaft integriert werden. Außerschulische Lernprojekte und Praktika in jungen regionalen Unternehmen sollen während der Schulzeit ermöglicht werden. -An beruflichen Schulen soll das Wahlpflichtmodul ‚Unternehmerisches Lernen’ angeboten oder ebenfalls im regulären Lehrplan festgeschrieben werden. -An Hochschulen und Universitäten sollen im Rahmen des Studium Professionale obligatorische Kurse zu den Formalien und Anforderungen von Unternehmensgründungen angeboten werden. Des Weiteren sollen Gründungen als Studienverzögerung (in Bezug auf die jeweilige Regelstudienzeit des Studiengangs) anerkannt werden, Gründungsaktivitäten sollen in die Bachelor- oder Master-Thesis integriert oder an Hochschulen für Angewandte Wissenschaft als Schwerpunktthemen gewählt werden können. Gründen beschleunigen: -Auf den kommunalen Gewerbeämtern sollen lange Genehmigungsverfahren nach einem Monat durch eine Genehmigungsfiktion ersetzt werden: Widerspricht die Verwaltung der Unternehmensidee nicht, darf sie umgesetzt werden. Gründen finanzieren: -Das Mikrokreditwesen (Kredite bis höchstens 20000€ als Starthilfe oder anfängliche Investitionsmöglichkeit) der L-Bank soll ausgebaut werden. Hiervon werden gleichwohl Unternehmer in der fortgeschrittenen Gründungsphase profitieren. -Die zahlreichen Fördermöglichkeiten für Gründerinnen und Gründer sollen im Rahmen eines Multifondskonzepts gebündelt werden. Der Multifonds soll einer einzigen Verwaltungsbehörde 232 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 zugeordnet sein, die für die direkte Weitervermittlung und Beratung von Gründungsinteressierten verantwortlich ist. Gründer müssen dann künftig nur diese Behörde aufsuchen, die Antragstellung bei geeigneten Fördertöpfen etc. wird von erfahrenen Mitarbeitern übernommen. Ziel dessen ist es, den bürokratischen und zeitlichen Aufwand für Gründer zu minimieren. Des Weiteren kann durch die zentrale Koordinierung gewährleistet werden, dass weniger Fördergelder verfallen und Gründer unmittelbar an die für sie adäquate Förderung gelangen. -Die öffentliche Vergabepraxis soll für Jungunternehmen und Start-Ups von Anfang an zugänglich sein. Um dies zu gewährleisten, sollen die zuständigen Landesbehörden zunächst im zweijährigen Rhythmus transparent offenlegen, wie viele öffentliche Aufträge an Start-Ups vergeben wurden. Auf Grundlage dessen sollen Maßnahmen erarbeitet werden, wie Start-Ups in die öffentliche Vergabe besser und unmittelbarer einbezogen werden können. -Es soll geprüft werden, inwiefern zuvor schon einmal gescheiterte Unternehmer, die jedoch ein Erfolg versprechendes und nachhaltiges Konzept präsentieren können, erneut an Finanzierungsmöglichkeiten gelangen können. Gründen bewerben: -Finanzierungsmöglichkeiten wie Bürgschaften, Mikrokredite und der oben geforderte Multifonds sollen in der möglichst breiten Öffentlichkeit beworben werden. Die Verwaltungen von Gemeinden, Städten und Landkreisen sollen diese Optionen durch eine vom Landesministerium für Wirtschaft und Finanzen aufgelegte Werbekampagne vor Ort publik machen. Falls in den jeweiligen Städten vorhanden, soll die kommunale Wirtschaftsförderung dies organisieren. Gründen ermöglichen: -Die Infrastruktur für Gründungen in den Städten und insbesondere in kleineren Gemeinden soll verbessert werden: Das Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen sollen kooperativ ein Programm auflegen, um Gründerzentren in den Kommunen zu fördern. Präferiert sollen hierfür ehemalige Fabrikgebäude in Betracht gezogen werden, um den baulichen Aufwand zu verringern. -Der Breitbandausbau soll landesweit angekurbelt werden. Die bis 2018 veranschlagte Investition von 250 Millionen € für den Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze soll verdoppelt werden. Begründung: Die Gründerkultur in Deutschland ist zurückhaltend – zu enorm erscheinen vielen prinzipiell Gründungsinteressierten der bürokratische Aufwand, das finanzielle Risiko und die drohende soziale Stigmatisierung, sollte der Versuch der Selbstständigkeit scheitern. Auch die Unübersichtlichkeit von Förderangeboten und entsprechende Vorkenntnisse über den Verlauf einer Gründung fehlen oft. Im ländlichen Raum kommen meist infrastrukturelle und technische Lücken hinzu, die eine Gründung erschweren. Die grün-rote Landesregierung, allen voran das Wirtschafts- und Finanzministerium unter Nils Schmid, verbesserte die Bedingungen für Neugründer durch die Gründungsoffensive BadenWürttemberg spürbar – aber noch immer haben wir Luft nach oben. Baden-Württemberg bewegt sich im Vergleich zu den anderen Bundesländern bezüglich Neugründungen im Mittelfeld. Start-Ups, die beispielsweise Apps und andere technologische Entwicklungen auf den Markt bringen, sind die Zukunft des industriell geprägten Baden-Württembergs. Die geforderten Erleichterungen und Unterstützungen von Neugründern sollen die Digitalisierung im Land erleichtern. Zugleich werden sich die Maßnahmen positiv auf oftmals zu wenig beachtete Arten von Gründungen auswirken: Auf kleine Unternehmensgründungen im ländlichen und vorstädtischen Raum, welche den Einzelhandel und die Grundversorgung erweitern beziehungsweise erhalten können. 233 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 Während außerdem im Fokus der Liberalen und Konservativen meist schon lange Jahre geführte Unternehmen stehen, müssen wir diejenigen unterstützen, die noch am Anfang stehen und eventuell Hilfe bei der Realisierung ihrer Geschäftsidee benötigen. Gründern zu helfen, bedeutet schlussendlich oft, junge Menschen zu unterstützen: Die neue Form von Gründungen, Start-Ups (technologische oder auch Social Start-Ups) liegen meist im Interesse junger Erwerbstätiger. Als Jusos kämpfen wir stetig für die bestmöglichen beruflichen Bedingungen für junge Menschen – dabei dürfen wir die Option der Gründung nicht ignorieren. 234 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Reform des Handelsgesetzbuches (HGB) Antragsteller Ostalb W5 Zur Weiterleitung an Juso- Bundeskongress, SPD- Landesparteitag, SPDBundestagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Reform des Handelsgesetzbuches (HGB) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Jusos Baden-Württemberg fordern eine modernisierende Reform des Handelsgesetzbuches (HGB) unter den Gesichtspunkten der Demokratisierung und der Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung. Aus diesem Grund fordern wir die 1. Schaffung eines Paragraphen, welcher die Formvorschrift der notariellen Beurkundung für die Gesellschaftsverträge sämtlicher Unternehmen sowie die Hinterlegung des Gesellschaftsvertrages beim Handelsregister erfordert. Der Gesellschaftsvertrag soll nicht öffentlich einsehbar sein. 2. Änderung des §112 (1) HGB. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „Ein Gesellschafter darf ohne Einwilligung der anderen Gesellschafter weder in dem Handelszweige der Gesellschaft Geschäfte machen, falls das Geschäft in einem unmittelbaren Wettbewerbszusammenhang mit der Gesellschaft steht, noch an einer anderen gleichartigen Handelsgesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter teilnehmen.“ 3. Änderung des §113 (3) HGB. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „Die Ansprüche verjähren in sechs Monaten von dem Zeitpunkt an, in welchem die übrigen Gesellschafter von dem Abschlusse des Geschäfts oder von der Teilnahme des Gesellschafters an der anderen Gesellschaft Kenntnis erlangen oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müssten …“ 4. Änderung des §121 (3) HGB. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „Derjenige Teil des Jahresgewinnes, welcher die nach den Absätzen 1 und 2 zu berechnenden Gewinnanteile übersteigt, sowie der Verlust eines Geschäftsjahres, wird unter den Gesellschaftern zur Hälfte nach dem Verhältnis der Kapitalanteile und darüber hinaus nach Köpfen verteilt.“ 5. Änderung des §122 (1) HGB. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „Jeder Gesellschafter ist berechtigt, aus der Gesellschaftskasse bis zum Betrage von drei zum Hundert seines für das letzte Geschäftsjahr festgestellten Kapitalanteils zu seinen Lasten zu erheben und, soweit es nicht zum offenbaren Schaden der Gesellschaft gereicht, auch die Auszahlung seines den bezeichnenden Betrag übersteigenden Anteils am Gewinne des letzten Jahres zu verlangen.“ 6. Änderung des §130 (1). Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „Wer in eine bestehende Gesellschaft eintritt, haftet gleich den anderen Gesellschaftern nach Maßgabe der 235 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 §§ 128 und 129 für die vor seinem Eintritt begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft, ohne Unterschied, ob die Firma eine Änderung erleidet oder nicht. Ein Haftungssauschluss ist nur möglich, falls eine Eintragung ins Handelsregister und eine Mitteilung an alle Gläubiger der Gesellschaft erfolgen.“ 7. Ersatzlose Streichung des §166 (2) HGB. Künftig sollen auch Kommanditisten in einer KG über die Kontrollrechte des §118 HGB verfügen. 8. Änderung des §173 (2) HGB. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „Eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber nur wirksam, sofern sie ins Handelsregister eingetragen und an alle Gläubiger der Gesellschaft mitgeteilt wird“ 9. Änderung des §241a, Satz 1 HGB. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 800.000€ Umsatzerlöse und 80.000€ Jahresüberschuss aufweisen, brauchen die §§ 238 bis 241 nicht anzuwenden.“ 10. Änderung des §248 (2) Satz 1 HGB. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände können nicht als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden“ 11. Ersatzlose Streichung des §248 (2) Satz 2 HGB. 12. Änderung des §249 (1) Satz 2 Nr.1 HGB. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „Im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltungen, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von sechs Monaten, oder für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden“ 13. Ersatzlose Streichung des §256a Satz 2 HGB 14. Änderung des §290 (1) HGB. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „1Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland haben in den ersten vier Monaten des Konzerngeschäftsjahres für das vergangene Konzerngeschäftsjahr einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, wenn diese auf ein anderes Unternehmen (Tochterunternehmen) unmittelbar- oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. 2Ist das Mutterunternehmen eine Kapitalgesellschaft im Sinne des §325 Abs.4 Satz 1, sind der Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht in den ersten drei Monaten des Konzerngeschäftsjahres für das vergangene Konzerngeschäftsjahr aufzustellen. 15. Änderung des §316 (1) Satz 1 HGB. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „1Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften sind durch einen Abschlussprüfer zu prüfen.“ Begründung: Erfolgt mündlich. 236 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Ehegattensplitting 2.0 Antragsteller Lörrach W6 Zur Weiterleitung an Juso-Buko, SPD-LPT, SPD-BPT, SPD-Bundestagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Ehegattensplitting 2.0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Das System der Steuerfreibeträge für Eheschließungen und Kinder halten wir für sozial ungerecht, da es Wohlhabende überproportional bevorteilt. Wir schlagen daher eine Reform vor: Bei einer Eheschließung oder eingetragenen Lebenspartnerschaft soll die gemeinsame Steuerlast um 5000€ pro Jahr pauschal gesenkt werden und für jedes Kind um 3000€. Dies wird eine massive Steuersenkung für kleine und mittlere Einkommen bei gleichzeitiger Steuererhöhung für hohe Einkommen bedeuten. 237 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Bargeld gebührenfrei! Antragsteller Göppingen W7 Zur Weiterleitung an Landtagsfraktion, Landesparteitag, Bundestagsfraktion, Bundesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Bargeld gebührenfrei! 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Wie fordern die sofortige Abschaffung aller Abbuchungs- und Bearbeitungsgebühren und entgelte bei Bar-Abhebungen an Geldautomaten von Fremdinstituten in Deutschland und der Europäischen Währungsunion. Begründung: Erfolgt mündlich! 238 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Mietobergrenze in § 7b EStG Antragsteller Lörrach W8 Zur Weiterleitung an Juso-Buko, SPD-LPT, SPD-BPT, SPD-Bundestagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Mietobergrenze in § 7b EStG 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Der Entwurf des § 7b EStG n. F. hat das Ziel einer Förderung des Mietwohnungsneubaus in Gebieten mit angespannter Wohnungslage umzusetzen. Nur durch verstärkten Wohnungsneubau kann die Nachfrage gedeckt werden. Zugleich muss gewährleistet sein, dass Wohnraum weiterhin auch für mittlere und untere Einkommensgruppen bezahlbar bleibt. Die Maßnahme zielt daher auf Investoren ab, sich verstärkt im preiswerten (Miet-)Wohnungsneubau zu engagieren. Die in diesem Paragraphen festgelegte steuerliche zeitlich begrenzte Förderung sieht daher folgendermaßen aus: Für begünstigte Investitionen neuer Gebäude oder Eigentumswohnungen kann der Steuerpflichtige eine Sonderabschreibung von insgesamt 29 % über drei Jahre in Anspruch nehmen. Das Gesetz beginnt ab 1. Januar 2016 und kann bis zum Veranlagungszeitraum 2022 geltend gemacht werden. Allerdings gibt es Voraussetzungen um diese Sonderabschreibung in Anspruch zu nehmen. Der Steuerpflichtige darf nur eine Investitionssumme in Höhe von 3.000,00 Euro pro Quadratmeter investieren. In bestimmten Fördergebieten allerdings nur 2.000,00 Euro pro Quadratmeter. Dies wären Städte, wo das Land Baden-Württemberg Kappungsgrenzen festgelegt hat, z. B. Freiburg. Die Jusos Baden-Württemberg begrüßen dieses Gesetz. Allerdings sehen wir die Befürchtung, dass die Grundstückspreise sich mit diesem neuen Gesetz verteuern. Durch diese steuerliche Förderung wird es ein Mitnahmeeffekt geben, welcher dazu führt, dass viele Steuerpflichtige bauen werden und daher auch Grundstücke nachfragen werden. Dieser Mitnahmeeffekt kann allerdings von der im geplanten Gesetz geforderten Investitionshöchstgrenze klein gehalten werden. Umso mehr sollte das Gesetz für günstige Mietpreise sorgen. Daher haben wir uns sehr gefreut, als wir gelesen haben, dass der Finanzausschuss am 27. April 2016 die ursprünglich geplante Beschlussfassung über diesen Gesetzesentwurf abgesetzt haben und somit gleicher Meinung wie uns waren. Als Grund nannte der Finanzausschuss auch eine Begrenzung der Mietpreise. Daher sind wir überzeugt, dass auch die LDK der Jusos Baden-Württemberg zu diesem Gesetz Stellung nimmt. Die LDK möge daher beschließen, dass der Bundestag den § 7b EStG n. F. mit folgenden 239 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 Absatz ergänzt: „(6) Die festgelegte Miete der angeschafften Gebäude oder Eigentumswohnungen, sowie der hergestellten Gebäude oder Eigentumswohnungen muss mindestens 10 von Hundert weniger als die ortsübliche Miete betragen.“ Erst durch diese Ergänzung kann das Gesetz die richtige Wirkung zeigen. 240 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Barrierefreiheit im Geldbeutel Antragsteller Göppingen W9 Zur Weiterleitung an Landtagsfraktion, Landesparteitag, Bundestagsfraktion, Bundesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Barrierefreiheit im Geldbeutel 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Alle Bankinstitute sowie die Aufsteller und Betreiber von Bankautomaten sollen zur Akzeptanz aller verkehrsüblichen Zahlungskarten (VISA, MasterCard, V-PAY, girocard, GeldKarte, electronic cash, Maestro, Cirrus u.v.m.) verpflichtet werden. Begründung: Erfolgt mündlich! 241 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Beibehaltung des staatlichen Währungsmonopols Antragsteller Tuttlingen W 10 Zur Weiterleitung an angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Beibehaltung des staatlichen Währungsmonopols 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Jusos Baden-Württemberg akzentuieren die Wichtigkeit des Verbleibs des Währungsmonopols beim Staat. Nicht staatliche Währungen sind auch zukünftig nicht als gesetzliche Zahlungsmittel zuzulassen. Geldpolitische Maßnahmen und Regulatorien sind weiterhin von unabhängigen öffentlichen Instanzen zu realisieren. 242 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Die Schere von Arm und Reich in die richtige Richtung steuern Antragsteller Lörrach W 11 Zur Weiterleitung an Juso-Buko, SPD-LPT, SPD-BPT, SPD-Bundestagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Die Schere von Arm und Reich in die richtige Richtung steuern 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Unsere Gesellschaft steht vor neuen Herausforderungen – die Integration der anerkannten Geflüchteten oder auch, dass über 15% aller Kinder in Deutschland unter 15 Jahren in Harz4 aufwachsen. Währenddessen ist das private Vermögen in Deutschland auf 11 Billionen – die reichste 10% besitzen über die Hälfte davon, Tendenz steigend – gestiegen. Wir, eine starke und reiche Gesellschaft, können diesen Trend gemeinsam stoppen. Gemeinsam heißt, dass alle ihren Teil beitragen und wie jede Studie belegt, tun das die oberen 10% nicht ausreichend. Einkommen ist Einkommen und muss gleich besteuert werden incl. Sozialbeiträge. Deshalb müssen wir aufhören Einkommen aus Arbeit höher zu besteuern als andere Einkommen und auch Sozialabgaben auf z.B. Aktien- und Immobilengewinne berechnen. Einkommen ist Einkommen. Menschen in Deutschland, die über 1.000.000€ jährlich verdienen müssen mehr und zielgereichter besteuert werden und um Steuerflucht unrentabel zu machen, auch besteuert werden wenn Sie in ihren Wohnsitz in Steueroasen verlegen. Steuern, die im Wohnland bereits bezahlt worden sind, sollten natürlich angerechnet werden um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Darum fordern wir auch 30% Steuern für Auslandsdeutsche, die über 1.000.000€ Einkommen jährlich haben 243 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Reform des Aktiengesetzbuches (AktG) Antragsteller Ostalb W 12 Zur Weiterleitung an Juso- Bundeskongress, SPD- Landesparteitag, SPDBundestagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Reform des Aktiengesetzbuches (AktG) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Jusos Baden-Württemberg fordern eine modernisierende Reform des Aktiengesetzbuches (AktG) und ferner des Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG) und Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Aus diesem Grund fordern wir die 1. Änderung des §1 (1) Nr.1 DrittelbG. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „einer Aktiengesellschaft unabhängig von der Arbeitnehmeranzahl.“ 2. Änderung des §1 (1) Nr.2 DrittelbG. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „einer Kommanditgesellschaft auf Aktien unabhängig von der Arbeitnehmeranzahl.“ 3. Änderung des §4 (2) Satz 2 DrittelbG. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „Sind mehr als zwei Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen, so müssen mindestens die Hälfte dieser Aufsichtsratsmitglieder, mindestens jedoch zwei, als Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt sein.“ 4. Änderung des §5 (2) DrittelbG. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „Wahlberechtigt sind die Arbeitnehmer des Unternehmens, ungeachtet der Tatsache, ob sie bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben.“ 5. Änderung des §7 Satz 1 BetrVG. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs.“ 6. Änderung des §9 (2) AktG. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „Für einen höheren Betrag, jedoch nur bis zur Höchstgrenze des Börsenkurses der alten Aktien der Gesellschaft, ist die Ausgabe zulässig. Findet die Ausgabe von Aktien am Kapitalmarkt durch die Gesellschaft erstmalig statt, entfällt die Höchstgrenze ersatzlos.“ 7. Änderung des §58 (1) Satz 2 AktG. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „Auf Grundlage einer solchen Satzungsbestimmung können höchstens drei Viertel des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen eingestellt werden.“ 8. Änderung des §58 (2) Satz 1 AktG. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, so können sie einen Teil des Jahresüberschusses, jedoch höchstens drei Viertel, in andere Gewinnrücklagen einstellen.“ 9. Änderung des §58 (2) Satz 3 AktG. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: 244 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 „Auf Grund einer solchen Satzungsbestimmung dürfen Vorstand und Aufsichtsrat keine Beträge in andere Gewinnrücklagen einstellen, wenn die anderen Gewinnrücklagen drei Viertel des Grundkapitals übersteigen.“ 10. Änderung des §84 (1) AktG. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „1Vorstandsmitglieder bestellt der Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre. 2Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit für höchstens fünf Jahre ist zulässig. 3Bestellt der Aufsichtsrat den ersten Vorstand nach Gründung der Gesellschaft, so dürfen Gründer der Gesellschaft nur zu Vorständen bestellt werden, sofern der Aufsichtsrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln für die Bestellung stimmt.“ 11. Änderung des §100 (2) Nr.1 AktG. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „bereits in acht Handelsgesellschaften, die einen Aufsichtsrat zu bilden haben, Aufsichtsratsmitglied ist.“ 12. Änderung des §100 (2) Nr.2 AktG. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „gesetzlicher Vertreter eines von der Gesellschaft abhängigen Unternehmens ist, oder gesetzlicher Vertreter eines Unternehmens ist, von welchem die Gesellschaft abhängig ist.“ 13. Änderung des §119 (2) AktG. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „Über Fragen der Geschäftsführung kann die Hauptversammlung nur entscheiden, wenn der Vorstand es verlangt. Eine solche Entscheidung ist für die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft nicht bindend.“ 14. Änderung des &122 (1) AktG. Der bisherige Gesetzestext ist zu ersetzen durch: „Die Hauptversammlung ist einzuberufen, wenn Aktionäre, deren Anteil zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals erreichen, die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen; das Verlangen ist an den Vorstand zu richten.“ 15. Änderung des §186 (3) Satz 4 AktG. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „Ein Ausschluss des Bezugsrechts ist nur dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet.“ Begründung: Erfolgt mündlich. 245 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerbetrug durch Banken Antragsteller Ortenau W 13 Zur Weiterleitung an Juso Bundeskonkress, SPD Bundestagsfraktion, SPD Landesparteitag, S & D Fraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerbetrug durch Banken 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Forderung: Einführung eines europäischen „Glass-Steagall Acts“ (Trennung klassischer Banken von Investmentbanken) Die Lizenz zum Bankgeschäft künftig nur noch Europaweit zu vergeben über die europäische Bankenaufsicht Schaffung von Kriterien nach denen Überweisungen an die Finanzbehörden gemeldet werden müssen. Schaffung von Sanktionsmöglichkeiten mit Strafzahlungen die sich an entgangenen Steuererträgen orientieren & auch den Verlust der EU-weiten Banklizenz zur Folge haben. Schaffung von EU weiten Vermögensregistern (vergleichbar mit dem deutschen Grundbuch, Schiffregister etc. ) Nicht Anrechenbarkeit der Kapitalertragssteuer oder anderer Quellensteuern für geliehene Wertpapiere - Schaffung des Straftatbestandes der Vermögensverschleierung. Begründung: Erfolgt mündlich 246 Jusos Baden-Württemberg W 14 LDK, 25.-26.6.2016 Titel Gegen antiquierte Geschlechterrollen in Steuerbescheiden und anderen Verwaltungsschreiben Antragsteller Breisgau-Hochschwarzwald Zur Weiterleitung an Juso Bundeskongress, SPD Landesparteitag, SPD Landtagsfraktion, SPD Landesvorstand, SPD Bundesparteitag, SPD Bundesvorstand angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Gegen antiquierte Geschlechterrollen in Steuerbescheiden und anderen Verwaltungsschreiben 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 Die Jusos Baden-Württemberg fordern die Verwaltungsbehörden auf, die Steuererklärung bei verheirateten Paaren lediglich an die Person zu adressieren, die die Steuererklärung zu leisten hat. Analog gilt das auch für andere Verwaltungsschreiben. Das Schreiben nur an den Mann in der Beziehung „und Ehefrau“ zu adressieren ist eine Diskriminierung, die auf einer reaktionären Vorstellung von der Ehe beruht, in welcher der Mann die zentrale (Macht-)position einnimmt und über Dinge wie finanzielle Angelegenheiten die Entscheidungsmacht hat. Ein solches Verständnis darf nicht durch Verwaltungsschreiben reproduziert werden. 247 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Einkünfte deutscher Staatsbürger nur auf "deutsche Konten" Antragsteller Göppingen W 15 Zur Weiterleitung an Landtagsfraktion, Landesparteitag, Bundestagsfraktion, Bundesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Einkünfte deutscher Staatsbürger nur auf "deutsche Konten" 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Wir Jusos fordern, dass alle Einkommens-, Beteiligungs- sowie Gewinneinkünfte deutscher Staatsbürger uneingeschränkt auf "deutsche Konten" bei Banken mit deutscher Lizenz. Begründung: Erfolgt mündlich! 248 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Bargeld ist geprägte Freiheit Antragsteller Tuttlingen W 16 Zur Weiterleitung an angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Bargeld ist geprägte Freiheit 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Die Jusos Baden-Württemberg fordern die SPD, allen voran die Bundestagsfraktion, dazu auf, sich zukünftig für die Möglichkeit anonymer Zahlungsmittel einzusetzen. Die Existenz des Bargeldes als gesetzliches Zahlungsmittel ist dabei nachhaltig zu schützen. Im politischen Diskurs soll auf negative Folgen und einer Abschaffung baren Geldes hingewiesen werden. Diese Forderung resultiert auf der intendierten unabdingbaren Aufrechterhaltung des in Deutschland rechtlich verankerten Konstrukts der informationellen Selbstbestimmung und dessen Schutzkonzepte. Vom baren Geld alternierende Zahlungsmöglichkeiten dürfen in ihren Transaktionen nicht auf die Zahlenden rückführbar sein. Eine Aggregation, Sammlung und systematische Auswertung von sich aus den Transaktionen mit unbaren Zahlungsmitteln ergebenden personalisierten Daten seitens privater und öffentlicher Stellen ist zu unterbinden. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann durch richterlichen Beschluss erwirkt werden. Die Bildung umfassender Profile aus Transaktionsdaten muss zwangsläufig untersagt werden. Auch sind solche virtuellen Zahlungsmittel, die Anonymität gewährleisten, solchen konsequent vorzuziehen, die eine Gewährleistung der Anonymität nicht realisieren können. 249 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Kammerpflichtige freiberufliche Branchen stärken Antragsteller Lörrach W 17 Zur Weiterleitung an Juso-Buko, SPD-LPT, SPD-BPT, SPD-Bundestagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Kammerpflichtige freiberufliche Branchen stärken 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Es gibt freiberufliche Berufe, unter vielen dieser Berufe gibt es allerdings auch kammerpflichtige Freiberufe. Dabei handelt es sich zum Beispiel um den Arzt, den Apotheker, den Notar, den Rechtsanwalt und den Steuerberater und den Architekten. Diese freiberuflichen Berufe sind wichtige Dienstleister für eine moderne Gesellschaft und beschäftigen eine Vielzahl von Menschen. Insgesamt gibt es laut Institut für freie Berufe knapp 1,3 Millionen Menschen, die einen freien Beruf ausüben (Stand: 01.01.2014). Diese 1,3 Millionen von Menschen sind Arbeitgeber für insgesamt 4,6 Millionen Menschen (Stand: 01.01.2014). Und obwohl in unserer Gesellschaft zusammengerechnet 5,9 Millionen Menschen wichtige Dienstleistungen anbieten und ausführen, fehlt es hierbei umso mehr an Wertschätzung für die Arbeit dieser Menschen. Insbesondere die jungen Menschen, die sich für diese Branchen entscheiden, erleben ihre Ausbildungszeit nicht wie andere ihre Kollegen aus anderen Berufen. 122.500 Auszubildende erlernen einen Beruf in solchen freiberuflichen Branchen und legen damit den Grundstein für ihr weiteres berufliches Fortkommen. Die Jusos Lörrach begrüßen die Idee der Errichtung einer Pflegekammer. Denn junge Menschen sollten von Fachpersonal geprüft werden. Es gibt allerdings weiterhin Unterschiede zwischen diesen freiberuflichen Auszubildenden und Auszubildende z. B. in der Industrie. Ein Unterschied möchten wie hier heute hervorheben. Wenn ein junger Mensch sich zum Beispiel für den Beruf des Industriemechanikers entscheidet, muss er in meisten Fällen in der Industrie von einem Meister ausgebildet werden. Das ist Vorschrift und wird im Berufsbildungsgesetz vorgeschrieben. Nur der sogenannte Industriemeister darf den Industriemechaniker ausbilden. Ohne das Ablegen der Prüfung als Industriemeister hat er auch keine Möglichkeit junge Menschen auszubilden. Ein wichtiger Bestandteil in der Aufstiegsfortbildung zum Industriemeister ist die sogenannte Ausbildereignungsprüfung. Das ist bei den freiberuflichen Berufen anders. Mit der Zulassung und Bestellung zum Rechtsanwalt, Architekten oder Steuerberater ist man auch fähig Rechtsanwaltsfachangestellte, 250 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 Bauzeichner oder Steuerfachangestellten auszubilden. Ganz unabhängig davon, ob diese Freiberufler die Ausbildereignungsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben oder überhaupt daran teilgenommen haben. Der kammerpflichtige Freiberuf darf nicht unterschätzt werden. Es gibt hohe Zulassungsvoraussetzungen um einen kammerpflichtigen Freiberuf auszuüben. Doch die zentralen Themen in der Meisterprüfung sind nun mal die Ausbildereignung. Und das fehlt in den Prüfungen für die kammerpflichtigen Berufe gänzlich. Auch die hohe Anzahl an Ausbildungsabbrecher in den kammerpflichtigen Freiberufen beweist uns die desolate Lage. Zwar müssen die angehenden Rechtsanwälte, Architekten und Steuerberater auch eine Prüfung über Berufsrecht lernen, dabei handelt es sich allerdings nur Inhalte in Bezug auf den freien Beruf und nicht konkret um die Ausbildung. Die LDK möge daher beschließen, dass die Ausbildungs-Eignungsverordnung auch für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe gilt. Dabei ist Ausbilder-Eignungsverordnung insoweit zu ändern, dass der Satz „Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufen" im § 1 der AEVO ersatzlos gestrichen wird. Des Weiteren ist festzustellen, inwieweit in den abgenommen Prüfungen tatsächlich Ausbildungsinhalte geprüft werden. Es kann nicht sein, dass die Inhalte für ein Ausbilder in der Meisterprüfung intensiv geprüft werden, allerdings in einer Prüfung eines freien Berufes oberflächlich erwähnt werden. Daher ist der § 6 Absatz 3 der AEVO insoweit ebenfalls ersatzlos zu streichen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung sollte des weiteren beauftragt werden die Ausbildungssituation in den Branchen der freien Berufe zu untersuchen und zu kontrollieren und damit auch die Kammern zu unterstützen. Begründung: Obwohl es hohe Anforderungen gibt um die Prüfung als Rechtsanwalt, Architekten oder Steuerberater zu bestehen, wird nach Bestehen der Prüfung vorausgesetzt, dass die Angehörigen dieser Berufsgruppen auch zugleich ausbilden können. Doch ausbilden hat nichts mit hohen Lernpensum in diversen komplexen Fachrichtungen zu tun. Daher muss dies geändert werden. Es kann nicht sein, dass ein angehender Freiberufler ein wenig über Rechte und Pflichten des Auszubildenden lernt und dann damit glaubt ausbilden zu können. Mit dieser Änderung wäre der erste Schritt getan, denn immer mehr Auszubildende in diesen freien Berufen verlassen nach der Ausbildung den Beruf und gehen in die Industrie oder Wirtschaft. Eine Stärkung der Ausbildung würde daher auch eine Stärkung der Branche bedeuten. Und somit eine Stärkung der wichtigen Dienstleistungen in unserer Gesellschaft. 251 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Wirtschaftspolitisches Selbstverständnis Antragsteller Ostalb W 18 Zur Weiterleitung an Juso- Bundeskongress, SPD- Landesparteitag, SPDBundestagsfraktion angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Wirtschaftspolitisches Selbstverständnis 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Jusos Baden-Württemberg bekennen sich zur sozialen Marktwirtschaft als Wirtschaftssystem der Sozialdemokratie. Die soziale Marktwirtschaft ist ein unvergleichliches Erfolgsmodell, welches wirtschaftliche Stärke mit einem bereiten, gesellschaftlichen Wohlstand verbindet. Wir sind der Meinung, dass ein freier marktwirtschaftlicher Wettbewerb als Grundlage von volkswirtschaftlichem Wachstum und einem steigenden Wohlstand fungiert. Gleichzeitig betonen wir die existenzielle Relevanz der Mitbestimmung und Beteiligung von Arbeitnehmern, staatlicher Markteingriffe und primärer sowie sekundärer distributiver Maßnahmen aus sozialen Gründen. Wirtschaftspolitik in der Bundesrepublik Deutschland muss sich immer an den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Arbeitnehmer orientieren, ebenso wie an dem Bedarf guter Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft und Unternehmen. Unternehmen als Säulen unserer Gesellschaft Wir sind der Meinung, dass Unternehmen als wichtige Säule unserer Gesellschaft fungieren. Hierbei erkennen wir sowohl die Rechte, als auch die Pflichten unserer Unternehmen an. Aus dieser Anerkennung resultiert das Bekenntnis zum Privateigentum an den Produktionsmitteln. Ebenso setzen wir uns dafür ein, gute Rahmenbedingungen für unsere Unternehmen zu schaffen. Von Produktivitätsfortschritten und einer guten Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich profitieren unsere Gesellschaft und alle Arbeitnehmer, denn durch wirtschaftliches Wachstum entstehen Arbeitsplätze, höhere Steuereinnahmen und ein allgesellschaftsgegenwärtiger Wohlstand. Um Unternehmen angemessene Rahmenbedingungen bieten zu können, distanzieren wir uns von einer bewusst wirtschaftsfeindlichen Haltung und Gesetzgebung. Starke, wachsende Unternehmen, welche Gewinne erzielen, sind im Sinne unserer Gesellschaft, da über eine wachsende Anzahl an Arbeitsplätzen und Steuerzahlungen Rückflüsse entstehen. Gleichzeitig fordern wir von Unternehmen aber auch, ihre soziale Verantwortung den Arbeitnehmern und der Gesellschaft gegenüber wahrzunehmen. Wir verurteilen hierbei ausdrücklich jegliche Maßnahmen, welche der Steuervermeidung oder der Eindämmung betrieblicher Mitbestimmung dienen. Allen Arbeitnehmern eines Unternehmens steht eine angemessene Beteiligung am Gewinn des Betriebes zu. Mithilfe einer progressiven Wirtschafts- und Sozialgesetzgebung möchten wir Unternehmen dazu verpflichten, sich ihrer Verantwortung für die Beschäftigten und die Gesellschaft zu stellen. Der Markt Auf dem Markt treffen Angebot und Nachfrage zum Zwecke der Preisbildung zusammen. Wir erkennen die Notwendigkeit einer freien Preisbildung auf Märkten als Grundvoraussetzung unseres wirtschaftlichen Wohlstandes an. Freie Märkte mit der Möglichkeit des privaten 252 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 Gewinnstrebens ermöglichen eine Volkswirtschaft, in welcher Leistungs- und Innovationsanreize zu einem Wachstum führen. Die Instabilitätshypothese der Märkte lehnen wir ab. Ausschließlich die hypothetische Möglichkeit des individuellen materiellen Nutzens führt zu Leistungsanreizen. Ein überregulierter Markt ist schädlich für die Integrität unserer Volkswirtschaft, da Wirtschaftssubjekte aufgrund fehlender Anreize nicht mehr zur Leistung bereit sind. Aus diesem Bekenntnis leiten wir ab, grundsätzlich freie Märkte mit freier Preisbildung zu präferieren. Gleichzeitig betonen die die unabdingbare Relevanz staatlicher Markteingriffe, wenn ökonomisch und sozial nicht angemessene Marktergebnisse erzielt werden. Der Markt muss primär den Menschen unserer Gesellschaft dienen und nicht umgekehrt. Gute Löhne und gute Arbeit Als Jugendorganisation der Arbeiterpartei SPD bekennen wir uns zu einer Arbeits- und Sozialpolitik welche sich den politischen Anliegen der ArbeitnehmerInnen annimmt und diese zu bewältigen versucht. Ohne gute Leistungen von ArbeitnehmerInnen könnte kein Unternehmen erfolgreich wirtschaften. Gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen sind existenziell wichtig, um den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft und einen allgegenwärtigen Wohlstand zu sichern. Einerseits forcieren wir einen weiteren Ausbau der Tarifbindung, langfristig ist es unser Ziel, dass jedes sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis einer tarifvertraglichen Bindung unterliegt. Die Sozialpartnerschaft und Tarifautonomie betrachten wir als wichtige Säulen hierbei, deshalb lehnen wir jede Gesetzgebung, welche das Streikrecht oder die Befugnisse der Gewerkschaften beschneidet, entschieden ab. Wir bekennen uns ausdrücklich zum flächendeckenden Mindestlohn von 8,50€ pro Stunde. Jeder Mensch, welcher in unserer Gesellschaft Vollzeit arbeitet, muss von seinem Einkommen leben und am gesellschaftlichen und kulturellen Leben partizipieren können. Grundsätzlich vertreten wir die Auffassung, dass prekäre Arbeitsverhältnisse nicht unserem Idealbild von guter Arbeit entsprechen. Bei der Bewertung eines solchen Arbeitsverhältnisses ist jedoch der Einzelfall von Relevanz, es kann in einer bestimmten Situation durchaus sinnvoll sein. Im Zweifel ist ein prekäres Arbeitsverhältnis einer Erwerbslosigkeit vorzuziehen. Minijobs sollen langfristig in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden. Leih- und Zeitarbeit soll deutlich stärker reguliert werden, einerseits müssen ArbeitnehmerInnen über Planungssicherheit verfügen, andererseits ist eine identische Entlohnung im Vergleich zu Festangestellten desselben Betriebes unerlässlich. Scheinselbstständigkeiten zum Nachteil von ArbeitnehmerInnen lehnen wir ab und fordern eine stärkere Kontrolle und Sanktionierung. Im Rahmen der Weiterentwicklung von Ausbildungsverhältnissen streben wir eine ständige Verbesserung der Anforderungen an Ausbildungsbetriebe an. Auszubildende sollen bestmögliche fachliche und innerbetriebliche Bedingungen vorfinden, um den angestrebten Beruf zu erlernen. Hierbei sind neben einer angemessenen Ausbildungsvergütung und einer guten fachlichen Bildung und Betreuung auch die Partizipation an betrieblichen Entscheidungen und die Interessenvertretung von Relevanz. Gleichzeitig wollen wir eine Überregulierung vermeiden und Anreize für ausbildende Unternehmen setzen, um einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu vermeiden. Umverteilung Grundsätzlich vertreten wir die Auffassung, dass der Markt eine in vielen Fällen angemessene Distribution vornimmt. Jedoch wird auch oftmals ein Ergebnis erzielt, welches aus sozialen Gründen nicht wünschenswert ist. Wir bekennen uns zu einer leistungs- und bedarfsbasierten Einkommens- und Vermögensverteilung in unserer Gesellschaft. Wer mehr leistet, soll auch mehr besitzen. Dennoch müssen soziale und wirtschaftliche Unterschiede zu begründen und verhältnismäßig sein, was heute in unserer Gesellschaft nicht immer der Fall ist. Die Schere zwischen Arm und Reich darf sich nicht weiter öffnen. Aus diesem Grund sind staatliche Interventionen notwendig, um eine Umverteilung zu generieren. Prinzipiell vertreten wir die Auffassung, dass die wichtigste staatliche Aufgabe hierbei in der Regulierung der primären Umverteilung mithilfe von guten Arbeitsbedingungen und Löhnen liegt. Durch gerechte Löhne schafft man langfristig auch eine gerechte Vermögensverteilung. Eine primäre Distribution reicht allerdings nicht aus. Eine sekundäre Umverteilung mithilfe von Besteuerungen und Sozialleistungen ist ebenso eine wichtige Aufgabe staatlicher Distributionspolitik. Menschen, welche über ein sehr hohes Einkommen verfügen, müssen progressiv und höher besteuert werden. Wer in enormem Maße vom wirtschaftlichen Erfolg unserer Gesellschaft profitiert, kann und muss auch etwas zurückgeben. Dass starke Schultern in unserer Solidargemeinschaft erheblich höher zum Gesamtsteueraufkommen beitragen müssen als schwache, ist für uns eine 253 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 Selbstverständlichkeit. Eine Vermögenssteuer lehnen wir hingegen ab, da es unseres Erachtens ungerecht ist, bereits als Einkommen versteuerte Vermögenswerte nochmals zu besteuern. Eine Doppelbesteuerung muss unterbleiben, eine höhere Einkommensbesteuerung hingegen streben wir ausdrücklich an. Hierbei erachten wir eine Anhebung des aktuell gültigen Einkommensspitzensteuersatzes auf 48% als angemessen. Zudem sind wir der Auffassung, dass eine Kapitalertragssteuer unerlässlich ist. Auch Kapitalerträge sind Einkommen, welche einer Besteuerung unterliegen müssen. Wir streben an, dass sämtliche Einkünfte eines Individuums demselben, für das Gesamteinkommen gültigen, Steuersatz unterliegen. Eine Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze lehnen wir hingegen ab, da astronomische Sozialversicherungsbeiträge weder verhältnismäßig, noch sozial gerecht und ökonomisch zu rechtfertigen sind. Außerdem sind wir der Auffassung, dass sozial Schwächere Individuen in unserer Gesellschaft angemessen mithilfe von Sozialleistungen unterstützt werden müssen. Hierbei ist einerseits darauf zu achten, dass eine Partizipation am gesellschaftlichen und kulturellen Leben auch bei längerfristiger Erwerbslosigkeit möglich ist, andererseits aber jederzeit finanzielle Anreize bestehen, eine Arbeitsstelle zu finden. Wir streben eine stärkere ideelle Unterstützung von Erwerbslosen an, um einen schnelleren Wiedereinstieg in das Berufsleben zu ermöglichen. Eine hohe Beschäftigung ist für unsere Gesellschaft sehr wichtig, hierbei kommt es aber auch darauf an, nicht nur Arbeit, sondern gute Arbeit zu schaffen, welche angemessene Bedingungen sowie eine gerechte Entlohnung garantiert. Wirtschaft und Gesellschaft der Zukunft Unsere Gesellschaft wird in Zukunft insbesondere durch die Digitalisierung und die Globalisierung sehr starken Veränderungen unterliegen. Auch die Wirtschaft und das Berufsleben sind sehr stark davon betroffen. Wir wollen Potentiale der Digitalisierung und der Globalisierung nutzen und verhindern, dass eine negative Auswirkung auf Arbeitnehmerrechte entsteht. Grundsätzlich sprechen wir uns eindeutig für Freihandelsabkommen und eine Liberalisierung des Welthandels allgemein aus, deshalb befürworten wir auch die grundlegende Intention der geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und nordamerikanischen Staaten. Die Europäische Union hat dadurch die Möglichkeit, die prädominanten Bedingungen des Welthandels langfristig im Konsens mit Nordamerika zu bestimmen, was insbesondere im Hinblick auf den internationalen Wettbewerb mit asiatischen Volkswirtschaften existenziell ist. Wird diese Chance nicht genutzt, setzen sich deren Handelsbedingungen durch, welche wir aus sozialen und ethischen Gründen nicht befürworten können. Wichtig ist hierbei jedoch, dass eine ausreichend transparente Verhandlung erfolgt und europäische Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards nicht verhandelbar sind. Einen Freihandel um jeden Preis lehnen wir ab. Insbesondere im Zeitalter deregulierter Kapital- und Finanzmärkte im angelsächsischen Raum ist es wichtig, das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft zu verteidigen. Risikospekulationen mit dem Kapital von Kleinsparern sind ethisch ebenso abzulehnen wie eine Deregulierung unserer Finanzmärkte. Die Bundesrepublik Deutschland stand im Finanzsektor in der Vergangenheit stets für Stabilität, Kontinuität, Verantwortung und Angemessenheit. Diese Prinzipien gilt es beizubehalten. Große Investmentbanken und Finanzunternehmen müssen mithilfe einer regulierenden Gesetzgebung in die Pflicht genommen werden, sich ihrer Verantwortung für das Kapital der Sparer und für die Gesellschaft zu stellen. Gleichzeitig betonen wir die Relevanz eines freien Finanz- und Kapitalmarktes für unsere volkswirtschaftliche Entwicklung, deshalb lehnen wir eine pauschale Dämonisierung von Investmentgesellschaften und Finanzmarktspekulationen ab. Auch in diesem Bereich präferieren wir das Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft, welches eine Kombination aus einem möglichst freien Wettbewerb und staatlichen Interventionen und Ausgleichen kombiniert. Durch die Globalisierung verändert sich auch das Anforderungsprofil an Arbeitnehmer. Eine kostenfreie, gerechte und qualitativ hochwertige Bildungs- und Hochschullandschaft sind deshalb weiterhin zu forcieren, um Menschen eine bestmögliche Ausbildung zu ermöglichen. Bildung muss sich auch, aber nicht ausschließlich an der ökonomischen Verwertbarkeit orientieren. Eine vollständige Ökonomisierung des Bildungswesens lehnen wir ab. Im Rahmen der Digitalisierung ist es ebenfalls wichtig, Schülern, Studenten und Auszubildenden digitale und informatische Kompetenzen zu vermitteln, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und auf das veränderte Anforderungsprofil vieler Arbeitsplätze zu reagieren. Digitale Kommunikationstechnologien ermöglichen eine deutliche Produktivitätssteigerung vieler Unternehmen und ebenso eine enorme Flexibilisierung des Berufsalltages. Wichtig ist hierbei, dass Flexibilität Arbeitnehmer nicht überfordern und nicht zu deren Nachteil ausgestaltet werden darf. Wir sprechen uns ausdrücklich für die Entwicklung von 254 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 Konzepten der digitalen Organisation und Kommunikation in Betrieben aus. Ebenfalls befürworten wir Projekte und Allianzen wie die Industrie 4.0, welche langfristig unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern. Insbesondere die Bundesrepublik, welche über eine traditionell starke Industrie verfügt, muss sich den Erfordernissen der vierten industriellen Revolution stellen. Im Rahmen der digitalen Revolution gilt es auch, die Netzneutralität zu sichern und allen Menschen in unserer Gesellschaft, unabhängig von sozialem und wirtschaftlichem Rang, uneingeschränkten Zugang zum Internet zu ermöglichen. Die wichtigste Aufgabe staatlicher Wirtschaftspolitik wird es in Zukunft aber sein, das Konzept der sozialen Marktwirtschaft nicht zugunsten einer zunehmenden Liberalisierung der Wirtschaft aufzugeben. Auch im Rahmen internationaler wirtschaftlicher Beziehungen müssen unsere Sozialstandards nicht verhandelbar bleiben. Gelingt unserer Gesellschaft die Nutzung der Potentiale der Globalisierung und der Digitalisierung, sehen wir Jusos einer sehr guten Zukunft für unsere Wirtschaft und Gesellschaft entgegen. Begründung: Erfolgt mündlich. 255 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Kein Negativzins für sog. Sparer und Endverbraucher Antragsteller Göppingen W 19 Zur Weiterleitung an Landtagsfraktion, Landesparteitag, Bundestagsfraktion, Bundesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Kein Negativzins für sog. Sparer und Endverbraucher 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Wir Jusos lehnen es ab negative Zinserträge, weder resultierend aus Einlagen bei der Europäischen Zentralbank, noch aus nicht erfolgreichen Anlage- und Investitionsentscheidungen, auf das (Spar-)Vermögen der Privat- sowie GeschäftskundenKonten umzulegen. Begründung: Erfolgt mündlich! 256 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Kleinsparer schützen - Das europäische Sparbuch Antragsteller Enzkreis W 20 Zur Weiterleitung an SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag, JusoBundeskongress angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Kleinsparer schützen - Das europäische Sparbuch 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Wir Jusos Baden-Württemberg fordern langfristig die Schaffung von Sparkonten für BürgerInnen der Europäischen Union mit einem Sparzinssatz, der mindestens 1 Prozent über der Inflationsrate liegt. Jede(r) Bürger(in) soll die Möglichkeit haben, sein Sparvermögen bis 100.000 Euro in diesem Sparkonto anlegen zu können. Begründung: Kleinsparer (bis 100.000 Euro) sind die Leidtragenden der Niedrigzinsphase, da diese in der Regel nicht die Risiken mit Aktiengeschäften etc. eingehen können und wollen. Auf normalen Sparkonten verlieren die Sparer aber Geld, da die Inflationsrate über dem Zinssatz des Bankkontos liegt. Der Staat muss in einer Niedrigzinsphase auch weniger Zins für Schulden bezahlen. Diese Geldmittel könnten in diese Sparkonten fließen. 257 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 X Organisation und Sonstiges X1 Breisgau-Hochschwarzwald Fahrtkostenerstattung auch für Fernbusse bei Landesveranstaltungen einführen. 259 X2 Konstanz Corporate Design für die Websites der Jusos Baden-Württemberg 260 X3 Freiburg Male, female, unicorn – Sei doch wie du willst! 261 X4 Heidelberg Seit' an Seit' - Inhaltliche und strukturelle Stabilisierung der SPD als Partei der sozialen Gerechtigkeit, Arbeit und Demokratie 262 X5 Rhein-Neckar Finanzen der Jusos Bawü 264 X6 Göppingen Einheitlicher Fahrplan nach Landtags- und Bundestagswahlen 265 X7 Ostalb Unser Verhältnis zur Grünen Jugend 266 X8 Tübingen Kumulieren bei Listenwahlen in der SPD einführen 267 X9 Rhein-Neckar Bewegung für Konzentration 269 X 10 Freiburg Sensible Sprache, auch bei den Jusos Baden – Württemberg 270 258 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Fahrtkostenerstattung auch für Fernbusse bei Landesveranstaltungen einführen. Antragsteller Breisgau-Hochschwarzwald X1 Zur Weiterleitung an Juso LDK angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Fahrtkostenerstattung auch für Fernbusse bei Landesveranstaltungen einführen. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Wir fordern den Landesverband, den Landesvorstand bzw. die Landesgeschäftsführung dazu auf, in Zukunft auch für die Fahrtkosten mit Fernbussen zu Landesverbandsveranstaltungen aufzukommen. In vielen Fällen ist die Fahrt mit dem Fernbus nicht nur schneller, sondern auch günstiger. Daher verlangen wir, dass in Zukunft bei der Abrechnung der Fahrtkostenerstattung ebenso wie bei dem Baden-Württemberg-Ticket - der komplette Fahrtpreis einer Fernbusfahrt erstattet wird. 259 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Corporate Design für die Websites der Jusos Baden-Württemberg Antragsteller Konstanz X2 Zur Weiterleitung an Juso LDK 2016 angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Corporate Design für die Websites der Jusos BadenWürttemberg 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die KMV möge beschließen, den vorliegenden Antrag der LDK zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Landesvorstand der Jusos Baden-Württemberg wird aufgefordert, ein einheitliches Design für die Websites aller Kreisverbände zu erarbeiten, und dieses den Kreisverbänden kostenlos zur Verfügung zu stellen. Begründung: Auch im Internet sollten die Jusos Baden-Württemberg zusammenstehen . Deswegen brauchen wir ein einheitliches Design für alle Websites. Wir wollen es Neu- und Nichtmitgliedern es so einfach wie möglich machen, sich auf unseren Homepages zurechtzufinden. Des Weiteren schärft ein einheitliches Auftreten auch unser Profil als Jusos, und entlastet Kreisverbände bei der suche nach einem ansprechenden Design. 260 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Male, female, unicorn – Sei doch wie du willst! Antragsteller Freiburg X3 Zur Weiterleitung an angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Male, female, unicorn – Sei doch wie du willst! 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Der Juso-Landesverband Baden-Württemberg lässt künftig bei der Anmeldung zu Verbandsveranstaltungen zu, dass man bei der Abfrage des Geschlechts zustätzlich zu "männlich" und "weiblich" auch ein anderes Geschlecht angeben kann. Dies soll durch freies Eintragen des Geschlechts in ein offenes Textfeld umgesetzt werden. Begründung: Nicht alle Menschen ordnen sich einem männlichen oder weiblichen Geschlecht zu. Durch den Zwang zur Einordnung in zwei Kategorien zwingen wir ihnen und uns ein zweigeschlechtliches Weltbild auf. Das biologische Geschlecht kann sich durchaus vom sozialen Geschlecht unterscheiden. 261 Jusos Baden-Württemberg X4 LDK, 25.-26.6.2016 Titel Seit' an Seit' - Inhaltliche und strukturelle Stabilisierung der SPD als Partei der sozialen Gerechtigkeit, Arbeit und Demokratie Antragsteller Heidelberg Zur Weiterleitung an Juso-Landesvorstand angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Seit' an Seit' - Inhaltliche und strukturelle Stabilisierung der SPD als Partei der sozialen Gerechtigkeit, Arbeit und Demokratie 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 "Nein, die alten Herausforderungen lassen uns nicht los. Die Sache der sozialen Demokratie hat die Zukunft nicht hinter sich; und der Friede braucht uns allemal. Aber: Die Sozialdemokratie muss sich als Volkspartei ständig erneuern. Nur so kann sie sich als bewegende Kraft bewähren." - Willy Brandt am 14.06.1987 SPD als gesellschaftliche Bewegung reetablieren! Die SPD leidet derzeit an einer zu langsamen Reaktion auf gesellschaftliche Entwicklungen. Sie ist aus einer Partei des Agierens als fortschrittliche gesellschaftliche Kraft zu einer Partei des Re(a)gierens geworden, die sich ihrer Antworten auf gesellschaftliche Entwicklungen unsicher geworden ist. Unsere Antwort darauf lautet: "Im Zweifel links!". Dies ist keine leere Floskel, sondern Ausdruck einer sozialdemokratischen Grundüberzeugung. Der Widerspruch von hart arbeitenden Menschen und den strukturellen Interessen des Kapitals hat sich in unserer heutigen Gesellschaft neue Ausdrucksformen gesucht. Die Antwort der Sozialdemokratie muss dabei im Zweifel die Antwort einer Partei der Arbeit sein. Das heißt konkret: Wenn es Zweifel an der Wirkung der Erbschaftssteuer gibt, dann sind wir für die Erbschaftssteuer und setzen diese durch. Wenn es Zweifel an der Vermögenssteuer gibt, dann sind für die Vermögenssteuer und setzen diese in Regierungsverantwortung um. Wenn es Zweifel an Hartz IV gibt, dann verändern wir Hartz IV so, dass es für eine bessere Versorgung von Betroffenen und ihren Kindern sorgt. Dieses Prinzip soll unsere Handlungsmaxime sein, die zum Wohlergehen der gesamten Gesellschaft beiträgt. Wir verstehen dies als sozialdemokratische Grundhaltung. Leider müssen wir als Jusos Baden-Württemberg eingestehen, dass dies weder in der Landesnoch Bundespartei in der Vergangenheit der Fall war. Auch unser Juso-Landesverband, der in einer langen Kontinuität des Anbiederns an den Zeitgeist unter dem Deckmantel eines imaginären "Pragmatismus" stand, muss hier in Zukunft inhaltlich anders aufgestellt sein. Pragmatisch ist es nicht, den sozialen Frieden mit möglichst kapitalfreundlichen Reformen zu gefährden. Pragmatisch ist es nicht, als junge Generation die Schwächung des staatlichen Rentensystems zu Gunsten kapitalgedeckter Rentenversicherungen zu fordern und damit den Ruhestand unserer Eltern, unsere eigenen Rentenaussichten und die soziale Sicherheit nachfolgender Generationen gleichermaßen zu gefährden. Pragmatisch ist es auch nicht, sich an das überholte Niedriglohnmodell Deutschland als Jobmotor zu binden und dabei die 262 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 Gefahren einer europäischen Destabilisierung zu leugnen. Dies ist keine pragmatische Politik, sondern eine Politik der sozialen Verantwortungslosigkeit, die wir als Jungsozialist*innen und Sozialdemokrat*innen nicht länger hinnehmen wollen. Als Sozialdemokrat*innen haben wir die Aufgabe, die Gesellschaft sozial und gerecht für alle Menschen auszugestalten. In Zukunft muss es wieder eine Selbstverständlichkeit sein, dass die SPD die Partei der Arbeit, des sozialen Friedens, der Gerechtigkeit und der internationalen Solidarität wird. Unser Leitanspruch dabei lautet: Wir wollen soziale Gerechtigkeit auf der Höhe der Zeit! Strukturelle Reformen der SPD in Baden-Württemberg Die SPD muss sich aber nicht nur inhaltlich bewegen, sondern auch strukturell erneuern. Der Prozess der Erneuerung muss ernsthaft angegangen werden und darf die Befürchtungen der „Abmoderation“ von Kritik und personellem „am Stuhl kleben bleiben“ nicht bestätigen. Die bisher bestehenden politischen Mehrheiten im amtierenden Landesvorstand sind für das Wahlergebnis von 12,7%, aber auch für die jahrelangen Entwicklungen, die dorthin führten, weitgehend verantwortlich. Diese klare Benennung von eigener Verantwortung, insbesondere seitens des SPD-Landesvorsitzenden und der Generalsekretärin, blieb auf der Basiskonferenz erneut aus. Damit wurde eine Chance verpasst, die die in der Mitgliedschaft verbreiteten Zweifel am tatsächlichen Willen zur Aufarbeitung und zukünftigen Neuausrichtung der SPD hätten zerstreuen können. Auf der Konferenz wurde insbesondere in den Foren deutlich: Der Prozess der Neuaufstellung der SPD muss für die Mitglieder zwingend durch hierfür glaubwürdige Personen vertreten werden. An bedenkenswertem, glaubwürdigem Personal mit dem Wunsch nach mehr Verantwortung für diesen Prozess mangelt es uns parteiintern nicht. Wir fordern darüber hinaus in Zukunft eine direkte Beteiligung von Mitgliedern und registrierten Unterstützenden bei der Wahl des Landesvorsitzenden und sonstigem Führungspersonal. Gleichzeitig muss die Arbeit des Landesvorstandes reformiert werden. Es geht dabei nicht um die Größe des Vorstandes, sondern um klare Führung und Verantwortlichkeiten um die Arbeitsfähigkeit zu steigern. Zur besseren Anbindung der Kreisverbände wird die Einrichtung eines Parteirates, bestehend aus dem Landesvorstand, den Kreisvorsitzenden und kooptierten Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaften vorgeschlagen. Befreundete Organisationen sollen hier in Zukunft mit beratender Stimme teilnehmen können. Die inhaltliche Arbeit soll darüber hinaus in mitgliederoffenen Fachforen verstetigt werden, die der Landespartei thematisch zuarbeiten sollen. In der Vergangenheit sind die Parteitage und Basiskonferenzen der Landes-SPD, sowie JusoLandeskonferenzen und Juso-Landesausschüsse oftmals eine Enttäuschung für die teilnehmenden Mitglieder gewesen. Viel Zeit wurde auf Grußworte oder Podiumsdiskussionen verwendet. Diese Zeit fehlte für tiefgehende inhaltliche Diskussionen wie auch für die Beschlussfassung. Jedoch erachten wir gerade diese letzten beiden Punkte als die eigentliche Aufgabe solcher Versammlungen. Wir fordern für künftige Versammlungen dieser Art eine maximale Dauer von einer Stunde für Grußworte und Reden einzuplanen, wie diese interpersonell aufgeteilt wird, bleibt den Organisator*innen überlassen. Auch möchten wir das Rederecht auf alle SPD-Mitglieder bzw. deren Gliederungen ausweiten, um zu gewährleisten, dass die Basisstimme gehört werden kann. Die Jusos Baden-Württemberg und insbesondere der Juso-Landesvorstand setzen sich in Zukunft für die Umsetzung der hier festgehaltenen Reformen und inhaltlichen Forderungen bei den Jusos und der SPD ein. Begründung: erfolgt mündlich. 263 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Finanzen der Jusos Bawü Antragsteller Rhein-Neckar X5 Zur Weiterleitung an Jusos Baden Württemberg angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Finanzen der Jusos Bawü 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Baden-Württemberg fordert den Landesvorstand auf einen Überblick über die Finanzen des Juso-Landesverbandes zu geben. Begründung: Die Buchführung und Finanzen sind nach dem Parteiengesetz geregelt. Jede Gliederung der SPD gibt einen Bericht über ihren Jahresabschluss ab, sowie bei Neuwahlen ist dieser zwingend für die Entlastung des Vorstandes nötig. Dies dient dazu nicht nur Vertrauen zu festigen sondern auch Transparenz zu schaffen. Obwohl der Juso Landesverband und die Arbeit des Landesvorstandes seitens der SPD finanziert wird, demnach ein Finanzposten X den Jusos zur Verfügung gestellt wird, hat der Jusos-Landesvorstand in den vergangenen Jahren keine Rechenschaft darüber abgegeben, wie dieser Finanzposten verwendet wurde. Dies soll geändert werden und integraler Teil des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes auf Landesdelegiertenkonferenzen werden. 264 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Einheitlicher Fahrplan nach Landtags- und Bundestagswahlen Antragsteller Göppingen X6 Zur Weiterleitung an SPD-Landtagsfraktion, SPD-Landesparteitag BadenWürttemberg angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Einheitlicher Fahrplan nach Landtags- und Bundestagswahlen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Wir fordern die Ausarbeitung und Einhaltung eines einheitlichen sog. Fahrplans, nachdem im Anschluss von Landtags- und Bundestagswahlen verfahren werden soll. So schlagen wir vor, dass mindestens ein Parteitag vor der konstituierenden Sitzung, des jew. neuen Parlaments abzuhalten/einzuberufen ist. Begründung: Erfolgt mündlich! 265 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Unser Verhältnis zur Grünen Jugend Antragsteller Ostalb X7 Zur Weiterleitung an angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Unser Verhältnis zur Grünen Jugend 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Lange Zeit hat die Spitze der Jusos in Bund und Land die Grüne Jugend als unsere natürliche politische Partnerjugendorganisation betrachtet, auch wenn wir politisch und vor allem emotional anderen Organisationen näher standen. Insbesondere in den letzten fünf Jahren in Regierungsverantwortung in Baden-Württemberg hat sich unser Landesverband fast krampfhaft an die Grüne Jugend gekettet, auch wenn deren gesellschaftliche und innerparteiliche Durchschlagskraft deutlich niedriger als die der Jusos ist. Wir erkennen die gemeinsam durchgesetzten Projekte wie die Verhinderung des Alkoholkonsumverbotes oder die Durchsetzung des NSU- Untersuchungsausschusses an und glauben, dass die Kooperation in Teilen sinnvoll war. Das Zelebrieren gemeinsamer Vorstandssitzungen und abwechselnder Auftritte auf Landesveranstaltungen halten wir im Nachhinein aber für falsch. Die Grüne Jugend hat die Angriffe auf unser Spitzenpersonal nicht gescheut, während wir uns diesbezüglich zurückgehalten hatten. Umso mehr sind wir als Jusos verwundert, dass die Grüne Jugend die jetzigen Koalitionsverhandlungen mit der CDU fast geräuschlos und zustimmend begleitet hat. Wir werden die Grüne Jugend nicht mehr als unsere Partnerorganisation begreifen. Gemeinsame Landesvorstandssitzungen mit der Grünen Jugend finden in Zukunft nicht mehr statt. Der Landesverband nimmt nur offiziell Kontakt zur Grünen Jugend auf, wenn er dies auch zu den anderen Jugendorganisationen der im Landtag vertretenen demokratischen Parteien tut. Dementsprechend werden auch keine gemeinsamen Aktionen mit der Grünen Jugend stattfinden, bei denen nicht auch die anderen Jugendorganisationen der im Landtag vertretenen demokratischen Parteien eingeladen werden. Nimmt nur ein Vertreter der Grünen Jugend die Einladung der Jusos an alle Jugendorganisationen zu einer Veranstaltung an, muss durch die Veranstaltungsleitung öffentlich festgestellt werden, dass die Einladung an alle Jugendorganisationen erfolgt ist. Einem inoffiziellen Kontakt und einer Zusammenarbeit im Rahmen der Kooperation des RPJ steht selbstverständlich nichts im Wege. In unseren Pressemitteilungen und öffentlichen Aktionen werden wir zukünftig die Grüne Jugend nicht mehr schonen und sie und ihr Spitzenpersonal wie die Jugendorganisation der anderen konservativen Regierungspartei, der Jungen Union, behandeln. Wir werden als Jusos unser Eigenmerkmal als einzige, ernstzunehmende, linke Jugendorganisation in BadenWürttemberg deutlich machen. Begründung: Erfolgt mündlich. 266 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Kumulieren bei Listenwahlen in der SPD einführen Antragsteller Tübingen X8 Zur Weiterleitung an Juso Bundeskongress, SPD Landesparteitag, SPD Bundesparteitag angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Kumulieren bei Listenwahlen in der SPD einführen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Wir fordern das Kumulieren bei Wahlen gleichartiger Parteienämter (Listenwahlen) innerhalb der SPD einzuführen. Dafür soll in der Wahlordnung des Organisationsstatuts der SPD in §8 (1) der Satz „In Wahlgängen, in denen gleichzeitig mehr als eine Person zu wählen ist (Listenwahl), können auf einem Stimmzettel höchstens so viele Kandidaten und Kandidatinnen gewählt werden, wie insgesamt zu wählen sind.“ geändert und ergänzt werden durch „In Wahlgängen, in denen gleichzeitig mehr als eine Person zu wählen ist (Listenwahl), können auf einem Stimmzettel höchstens so viele Stimmen vergeben werden, wie insgesamt Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen sind. Kumulieren ist möglich.“ Um diesem Prinzip eine noch stärkere Wirkung zu ermöglichen soll zusätzlich der Satz „Ein Stimmzettel ist gültig, wenn mindestens die Hälfte der zu Wählenden aus der Vorschlagsliste gewählt ist.“ gestrichen werden. Insofern das Prinzip des Kumulierens mit den entsprechenden Satzungen bereits vereinbar ist, soll es unabhängig von der Änderung des Organisationsstatuts der SPD auf Juso Landes- und Bundesebene eingeführt werden. Insbesondere gilt dies für die Wahl der stellvertretenden Landesvorsitzenden der Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Baden-Württemberg und bei der Wahl der stellvertretenden Bundesvorsitzenden des Juso Bundeskongresses. Begründung: Viele – vor allem neue – Jusos wundern sich oft darüber, dass die Ämtervergabe innerhalb der Jusos schon im Vorfeld entschieden scheint. Mit Absprachen wird zumindest in BW versucht die Vielfalt der Jusos auch im Vorstand zu repräsentieren. Daher einigen sich meist die verschiedenen Strömungen auf einen Proporz. Problematisch ist das deswegen, weil eher strömungsunabhängige Kandidaten bei einem solchen Proporz nicht berücksichtigt werden. Wozu es aber führt, wenn ein solcher Proporz nicht angestrebt wird, kann auf Bundesebene betrachtet werden. Dort wird die „pragmatischere Strömung“ schon seit Jahren gar nicht im Vorstand repräsentiert. Die schwächere(n) Strömung(en) sind also auf das Gutdünken der Stärkeren angewiesen. Das Problem liegt im Wahlrecht begründet. Geht man beispielsweise von zwei Strömungen in der Partei aus, von denen die eine von 60%, die andere von 40% der Mitglieder unterstützt wird, so kann nach einer einfachen Listenwahl ohne Kumulieren die stärkere Strömung ohne Probleme alle Listenplätze erlangen. Sie müssten lediglich die entsprechende Anzahl der 267 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 Kandidaten aufstellen und für diese stimmen. Dann wären alle Kandidaten mit mindestens 60% der Stimmen direkt gewählt. Die Kandidaten der anderen Strömung könnten höchstens 40% der Stimmen erreichen, wären also chancenlos. Auch wenn dieses Problem in der Wirklichkeit dadurch abgemildert wird, dass die Menschen wesentlich individueller sind, als es in diesem Beispielmodell suggeriert wird und sich deshalb viele gar keiner Strömung zuordnen, und es auch innerhalb der Strömungen Konflikte gibt, bleibt das Problem im Kern bestehen. Eine Lösung dieses Problems verspricht die Einführung von Kumulieren in der Wahlordnung. Kumulieren bedeutet, dass eine bestimmte Anzahl an Stimmen frei auf Kandidatinnen und Kandidaten verteilt werden kann, also auch so, dass man einzelnen Kandidaten oder Kandidatinnen mehrere Stimmen gibt. Damit wird dem Wähler eine größere Freiheit zugestanden und somit auch eine bessere Möglichkeit seinen Willen durch die Wahl auszudrücken. Diese präzisere Erfassung des Wählerwillens den das Kumulieren ermöglicht führt im obigen Beispiel dazu, dass die schwächere Strömung ganz ohne Absprachen auch 40% der Sitze erlangen kann. Sind 10 Personen zu wählen und die schwächere Strömung stellt 4 Kandidatinnen und Kandidaten auf, und verteilt ihre Stimmen auf diesen Kandidaten und Kandidatinnen, so erhalten diese jeweils 10% der Gesamtstimmen. Also ist es rechnerisch unmöglich, dass mehr als sechs andere Kandidatinnen und Kandidaten alle mehr Stimmen haben als die 4 der schwächeren Strömung. Absprachen zwischen verschiedenen Strömungen im Vorfeld wären dadurch sinnlos und auch nicht mehr nötig, um die Vielfalt der Partei zu repräsentieren. Die Lösung des oben beschriebenen Problems besteht also darin mehr Freiheit, mehr Demokratie zu wagen! 268 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Bewegung für Konzentration Antragsteller Rhein-Neckar X9 Zur Weiterleitung an Jusos Baden Württemberg, angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Bewegung für Konzentration 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Der Juso-Landesvorstand wird aufgefordert für die kommenden Landesdelegiertenkonferenzen den Delegierten zur Bewegungsförderung eine Hüpfburg zur Verfügung zu stellen. Begründung: Den positiven Zusammenhang zwischen Bewegung (kleiner sportlicher Übungen) und Konzentrationsfähigkeit legt seit Jahren eine breite Forschungsliteratur dar.[1] Initiativen, wie die Kinderturnstiftung Baden-Württemberg[2] oder das Landesprogramm Bildung und Gesundheit Nordrhein-Westfalen[3], haben diese Förderung im Fokus. Folgerichtig ist es daher, dass den Delegierten der Juso-LDK eine sportliche Ertüchtungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird, die deren Konzentrationsfähigkeit über die mehrtägige Veranstaltung nachhaltig stabilisiert. Dazu soll für die jüngeren sowie junggebliebenen Delegierten eine Hüpfburg bereitgestellt werden. Darüber hinaus kann dieses Angebot die Kinderbetreuung teilnehmender Elternteile ergänzen. [1] Amler, W. & Knörzer, W. (1999). Fit in 5 Minuten. Bewegungspausen in Schule, Seminar, Beruf und Alltag. Heidelberg: Karl F. Haug; Dordel, S. & Breithecker, D. (2003). Bewegte Schule als Chance einer Förderung der Lern- und Leistungsfähigkeit? Haltung und Bewegung, 23 (2), 5-15; Thiel, A., Teubert, H. & Kleindienst-Cachay, C. (2004). Die „Bewegte Schule“ auf dem Weg in die Praxis, Theoretische und empirische Analysen einer pädagogischen Innovation (2. überarb. Aufl.). Baltmannsweiler: Schneider. [2] http://www.kinderturnstiftung-bw.de/die-zukunft-fest-im-blick [3] http://www.bug-nrw.de/index.html 269 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Titel Sensible Sprache, auch bei den Jusos Baden – Württemberg Antragsteller Freiburg X 10 Zur Weiterleitung an angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt Sensible Sprache, auch bei den Jusos Baden – Württemberg 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Jusos – Baden Württemberg stehen für Gerechtigkeit und eine inklusive Gesellschaft. Wir sprechen uns klar gegen Diskriminierung aus und unterstützen Minderheiten. Um diesen selbst gestellten Ansprüchen gerecht zu werden, fordern wir die Nutzung sensibler Sprache insbesondere im Bereich der Inklusion. Diese Forderung beinhaltet: Anträge jeglicher Art müssen in sensibler Sprache geschrieben sein. Das bedeutet, dass Begriffe wie „Behinderte“ oder „behinderte Menschen“ durch „Menschen mit Beeinträchtigung“ ersetzt werden müssen. Wenn gesetzbezogene Anträge dies nicht zulassen, muss der Begriff „Menschen mit Behinderung“ verwendet werden. Werden Anträge nicht in sensibler Sprache eingereicht, werden die benutzten Begriffe redaktionell geändert. Das Präsidium der Landesdelegiertenkonferenz bzw. das Landesausschusspräsidium weist beim Besprechen des Antrages darauf hin. Pressemitteilungen und Positionspapiere der Jusos Baden - Württemberg müssen in sensibler Sprache verfasst werden. Das heißt, dass Begriffe wie „Behinderte“ oder „behinderte Menschen“ durch „Menschen mit Beeinträchtigung“ ersetzt werden müssen. Wenn gesetzbezogene Pressemitteilungen und Positionierungspapiere dies nicht zulassen, muss der Begriff „Menschen mit Behinderung“ verwendet werden. Werden Pressemitteilungen und Positionspapiere der Jusos Baden - Württemberg nicht in sensibler Sprache verfasst, darf die Landesgeschäftsführung diese nicht veröffentlichen bis eine Änderung vorliegt. Werden Beiträge für das kontra nicht in sensibler Sprache eingereicht, müssen diese redaktionell angepasst werden. Begründung: Die Jusos Baden – Württemberg stellen an sich selbst den Anspruch, Gerechtigkeit und eine inklusive Gesellschaft zu fördern. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, (muss in Anträgen, Pressemitteilungen, und Positionspapieren keine diskriminierende Sprache verwendet werden.) darf in Anträgen, Pressemitteilungen und Positionierungspapieren keine diskriminierende Sprache verwendet werden. Der Begriff „Behinderte“ und die Beschreibung von Menschen mit dem Adjektiv „behindert“ reduziert diese Menschen auf ihre Einschränkung und diskriminiert gleicher Maßen. 270 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 Präambel: Die Jungsozialistinnen und Jungsozialisten (Jusos) sind Teil der internationalen sozialistischen Bewegung. Sie verpflichten sich den Zielen des Demokratischen Sozialismus und arbeiten für eine neue Gesellschaftsordnung, die die Selbstbestimmung des Menschen ermöglicht. Dieser Kampf verbindet die Jusos mit den weltweiten Emanzipationsbestrebungen gegen Unterdrückung, für Freiheit und Sozialismus. § 1 Name des Verbandes Der Verband führt die Bezeichnung „Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD Landesverband Baden-Württemberg“, kurz „Jusos Baden-Württemberg“. § 2 Mitgliedschaft (1) Jedes Mitglied der SPD Baden- Württemberg bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres wird Mitglied der Jusos, sobald es seinen Beitritt erklärt. (2) Die Mitgliedschaft können auf schriftlichen Antrag auch Interessentinnen und Interessenten bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres erwerben, die nicht Mitglieder der SPD sind. Sie haben das aktive und passive Wahlrecht. Das passive Wahlrecht ist ausgeschlossen, wenn Funktionsträgerinnen und Funktionsträger gewählt werden, die qua Amt in Parteigremien sind. Alle weiteren Regelungen folgen dem Organisationsstatut und den Richtlinien für Arbeitsgemeinschaften der SPD. § 3 Gliederung des Verbandes (1) Der Verband gliedert sich in Kreisverbände (KVe), diese gliedern sich in Arbeitsgemeinschaften (AGen). Jede AG muss mindestens 5 Mitglieder umfassen. Die Bildung mehrerer AGen in einer Gemeinde bedarf der Zustimmung des Kreisverbandes. (2) Die KVe und AGen geben sich ein Organisationsstatut, das den Prinzipien der Statuten des Landesverbandes nicht widerspricht. § 4 Organe des Verbandes Organe des Landesverbandes sind: die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) der Landesausschuss (LA) der Landesvorstand (Lavo). § 5 Landesdelegiertenkonferenz (1) Die LDK ist das oberste Organ des Landesverbandes. Ihre Beschlüsse binden sämtliche Organe des Verbandes. Sie tagt öffentlich. Alle Jusos haben auf der LDK Rederecht, ebenso geladene Gäste. (2) Die LDK besteht aus 150 von den Kreisvollversammlungen oder - delegiertenkonferenzen gewählten Delegierten. Jeder Kreisverband erhält ein Grundmandat. Die Verteilung der übrigen Mandate erfolgt nach dem Verhältnis der Mitgliederzahl. Zu Grunde gelegt werden dabei die durchschnittlichen Mitgliederzahlen der ersten 6 Monate des Kalenderjahres, welches der einzuberufenden LDK voraus geht. Die Delegierten sind dem Landesverband spätestens 7 Tage vor der LDK zu melden. (3) Stimmberechtigt sind die gemeldeten und anwesenden Delegierten. (4) Der Juso-Landesvorstand lädt zur LDK Vertreterinnen und Vertreter befreundeter Organisationen ein. (5) Die LDK tagt einmal jährlich, frühestens 10, spätestens 14 Monate nach der vorangegangenen LDK. Sie wird vom Lavo einberufen, der Termin und Tagungsort festlegt. Der Termin muss mindestens drei Monate vorher allen Gliederungen des Verbandes, versehen mit einer vorläufigen Tagesordnung, bekanntgegeben werden. (6) Das Antragsrecht für die LDK steht den AGen, den KVen und dem Lavo zu. Ordentliche Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der LDK beim Landesverband eingegangen sein. Sie werden den KVen 3 Wochen vor Beginn der LDK zusammen mit dem schriftlichen Rechenschaftsbericht des Lavo in Delegationsstärke zugeschickt. Initiativanträge bedürfen der Unterzeichnung durch 15 Delegierte. (7) Auf der der LDK vorangehenden Sitzung des LA wird eine vorläufige Mandatsprüfungskommission gewählt, die zu Beginn der LDK ihre Tätigkeit aufnimmt. Ist die LDK beschlussfähig, so bestätigt sie die Kommission oder wählt eine neue. Die LDK wählt sich ein Präsidium, das die Konferenz leitet und Sorge für die Protokollführung trägt. Die LDK gibt sich eine Geschäftsordnung. (8) Die LDK ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der gemeldeten Delegierten anwesend ist. Die Beschlussfähigkeit wird zu Beginn der LDK festgestellt und aufrechterhalten, bis auf Antrag die Feststellung des Gegenteils erfolgt. Beschlüsse, ausgenommen Satzungsänderungen, werden mit einfacher Mehrheit gefasst. (9) Von der Konferenz wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll enthält die gefassten Beschlüsse und ausdrücklich zu Protokoll gegebenen Äußerungen sowie die Ergebnisse von Wahlen. Es wird von allen Mitgliedern des Präsidiums unterzeichnet und binnen 6 Wochen nach der LDK an alle Kreisverbände in Delegationsstärke verschickt. (10) Jährliche Aufgaben der Konferenz sind Entgegennahme und Diskussion des Rechenschaftsberichtes des Lavo, Beschlussfassung über die Entlastung des Lavo, Beratung und Beschlussfassung über Anträge, Resolutionen und bei Bedarf Satzungsänderungen, Beschluss eines Arbeitsprogrammes für den Landesverband, Wahl des Lavo, − Wahl der Bundesdelegierten. § 6 Außerordentliche Landesdelegiertenkonferenz (a.o. LDK) (1) Auf Beschluss des Lavo, auf einen mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen gefassten Beschluss des LA oder auf Antrag von mindestens 12 Kreisverbänden ist vom Lavo eine a.o. LDK binnen 8 Wochen einzuberufen. (2) Der Landesvorstand ist auf jeder LDK abwählbar, auf der gleichen Konferenz muss ein neuer Vorstand gewählt werden. Der Antrag auf Abwahl und Neuwahl des Landesvorstandes muss bei Einberufung der a.o.LDK bekannt gegeben werden. Nach Neuwahl des Landesvorstandes auf einer a.o.LDK erfolgt die turnusmäßige Wahl des nächsten Landesvorstandes auf der nächsten ordentlichen Landesdelegiertenkonferenz. § 7 Landesvorstand (1) Der Landesvorstand besteht aus einer/einem Landesvorsitzenden acht stellvertretenden Landesvorsitzenden. 271 (2) Die/der Landesvorsitzende wird in Einzelwahl von der Landesdelegiertenkonferenz gewählt. Die stellvertretenden Landesvorsitzenden werden in einer Listenwahl durch die Landesdelegiertenkonferenz gewählt. (3) Der Landesvorstand konstituiert sich binnen vier Wochen nach seiner Wahl. Er teilt den Untergliederungen die Ergebnisse der konstituierenden Sitzung und die Besetzung der Aufgabenbereiche mit. (4) Die/der Landesvorsitzende vertritt den Landesverband innerhalb der Partei und gegenüber der Öffentlichkeit. (5) Der Lavo führt die Geschäfte des Landesverbands. (6) Der Lavo ist auf Verlangen von 2 seiner Mitglieder oder auf Beschluss des LA binnen 2 Wochen von der/dem Landesvorsitzenden einzuberufen. (7) Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Landesvorstandes teil: die Mitglieder des LA-Präsidiums ein Mitglied der Landeskoordination der Hochschulgruppen der/dieLandesgeschäftsführer/in (8) Der Juso-Landesvorstand kann zur Unterstützung seiner Arbeit Arbeitskreise und Projektgruppen einrichten, deren Vorsitzende bei Bedarf vom Landesvorstand zu seinen Sitzungen beratend hinzugezogen werden können. § 8 Landesausschuss (1) Der Landesausschuss ist zwischen den Delegiertenkonferenzen das höchste politische Beschlussorgan der Jusos und Kontrollorgan über den Landesvorstand. Er gestaltet im Rahmen der Beschlusslage der LDK durch Debatten und Beschlüsse über grundsätzliche und aktuelle Fragen die Politik der Jusos Baden-Württemberg. Seine Beschlüsse binden den Landesvorstand. (2) Dem Landesausschuss gehören an: mit beschließender Stimme ein/e gewählte/r und gemeldete/r Vertreter/in je Kreisverband. Bei Abwesenheit der gewählten Vertretung nimmt der/die gewählte Stellvertreter/in das Mandat des Kreisverbandes wahr. mit beratender Stimme die Mitglieder des Landesvorstandes der/die Landesgeschäftsführer/in ferner kann der LA den Jusos nahestehende Organisationen beratende Stimme einräumen. Rederecht haben jedes anwesende Juso-Mitglied und eingeladene Gäste. Antragsrecht haben die Arbeitsgemeinschaften, die Kreisverbände und deren LA- VertreterInnen sowie der Landesvorstand. (3) Der LA wählt ein dreiköpfiges kollektives Präsidium, das jederzeit mit einfacher Mehrheit abwählbar ist. Dem LAPräsidium können nicht angehören: die Mitglieder des Landesvorstandes der/dieLandesgeschäftsführer/in Mitarbeiter/innendesLandesbüros Die Mitglieder des Präsidiums sind verantwortlich für die Geschäftsführung des LA. Die Mitglieder des Präsidiums haben uneingeschränktes Informationsrecht über die Geschäfte des Landesvorstandes und die Belange des Landesverbandes. (4) Der Landesauschuss gibt sich eine Geschäftsordnung. (5) Der LA ist auf Antrag von 7 Kreisverbänden oder des Landesvorstandes oder auf Beschluss des LA-Präsidiums binnen 3 Wochen von diesem einzuberufen. § 9 Redaktion des Verbandsmagazins Der Landesverband gibt ein Magazin heraus. Über Größe, Zusammensetzung und Besetzung der Redaktion entscheidet der Landesausschuss. § 10 Bestimmung der Landesgeschäftsführerin oder des Landesgeschäftsführers Die Personenauswahl für Neubesetzungen der Landesgeschäftsführung erfolgt durch eine Findungskommission. Dieser gehören 2 vom Landesvorstand aus seiner Mitte und 2 vom LA aus dem Kreis seiner beschließenden Mitglieder gewählte Personen an. Der LA wählt die Landesgeschäftsführung auf Vorschlag der Findungskommission mit absoluter Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Delegierten. Die Amtszeit der Landesgeschäftsführung endet nach zwei Jahren. Die Amtszeit einer Landesgeschäftsführung ist auf insgesamt 4 Jahre begrenzt. § 11 Wahlen Alle auf Landesebene zu wählenden Gremien müssen quotiert gewählt werden. Dabei ist eine 40-prozentige Geschlechter- quote einzuhalten. Die nicht besetzten Plätze, die dem unterrepräsentierten Geschlecht aufgrund dieser Quote zustehen, sind freizuhalten. Bei den Wahlen des Landesvorsitzenden und der stellvertretenden Landesvorsitzenden ist im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erforderlich. § 12 Öffentlichkeit Alle Gremien der Jusos tagen für ihre Mitglieder öffentlich. Dies gilt nicht für die Sitzungen der Kommission nach § 10 dieses Statuts. § 13 Satzungsänderung Diese Satzung kann nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Delegierten auf einer Landesdelegiertenkonferenz geändert werden. Satzungsänderungen können nur auf ordentlichen Antrag erfolgen. Satzung beschlossen in Weinheim am 01. November 1969 Ergänzt und verändert durch die LDK vom 30.10. bis 01.11.1971 in Baienfurt, die LDK vom 15. bis 17.12.1972 in Göppingen, die LDK vom 10. bis 12.12.1976 in Karlsruhe, die LDK vom 14. bis 16.05.1982 in Buchen, die LDK vom 12. bis 13.03.1983 in Pforzheim, die LDK vom 11. bis 12.02.1989 in Freiburg, die LDK vom 23. bis 25. April 1993 in Lahr, die LDK vom 22. bis 24. April 1994 in Ulm, die LDK vom 15. bis 17. März 2002 in Walldürn und die LDK vom 28. bis 29. April 2007 in Aalen. 272 Jusos Baden-Württemberg LDK, 25.-26.6.2016 1. Das Präsidium der Juso-Landesdelegiertenkonferenz (LDK) ist quotiert zu besetzen. 2. Die Juso-LDK ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Delegierten anwesend ist. Die Beschlussfähigkeit wird auf Antrag festgestellt. 3. Die Beschlüsse der Juso-LDK werden mit einfacher Mehrheit gefasst. 4. Satzungsändernde Anträge bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Delegierten. 5. Die Redezeit der DiskussionsrednerInnen beträgt 3 Minuten. 6. Wortmeldungen sind schriftlich beim LDK-Präsidium abzugeben. 7. Die DiskussionsrednerInnen erhalten nach dem Reißverschlussverfahren (abwechselnd Männer und Frauen) das Wort. Innerhalb eines Geschlechts entscheidet die Reihenfolge der Wortmeldungen. 8. Wortmeldungen zur Geschäftsordnung können mündlich erfolgen. Die Worterteilung erfolgt außerhalb der Reihenfolge der Wortmeldungen, bevor dem/der nächsten RednerIn das Wort erteilt ist. Die Redezeit in Geschäftsordnungsdebatten beträgt 2 Minuten. 9. Die Abstimmung über Anträge zur Geschäftsordnung erfolgt, nachdem je ein/e Redner/in für und ein/e Redner/in gegen den Antrag gesprochen haben. 10. Antrag auf Schluss der Debatte kann nur stellen, wer selbst noch nicht in der Debatte gesprochen hat. 11. Persönliche Erklärungen können zum Schluss der Debatte schriftlich beim Präsidium abgegeben werden. 12. Anträge, die während der Juso-LDK gestellt werden (Initiativanträge) müssen von mindestens 15 Delegierten unterstützt werden. Sie sind nur zulässig, wenn sie auf einem Ereignis beruhen, das nach der Antragsfrist eingetreten ist. 273
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