AntrAgsbuch - Jusos Baden

Landesdelegiertenkonferenz
25./26. Juni, Tübingen
»Antragsbuch«
Rechenschaftsbericht
Arbeitsprogramm
Bildung
Digitales, Verkehr und Infrastruktur
Europa und Internationales
Gesundheit und Ehrenamt
Inneres und Justiz
Arbeit und Soziales
Umwelt, Energie und Verbraucherschutz
Vielfalt, Teilhabe und Integration
Wirtschaft und Finanzen
X Organisation und Sonstiges
Hinweise zum Antragsbuch:
Die vorliegenden Anträge wurden fristgerecht bis zum 13. Mai 2016 im Juso-Landesbüro eingereicht.
Die Gliederung der Anträge und die Vergabe der Antragsnummern stellt keine inhaltliche Bewertung der vorliegenden Anträge dar, sondern erfolgt nach dem Eingang der Anträge.
Die Anträge der Juso-Kreisverbände und Juso-AGen wurden nachträglich vom Juso-Landesbüro nicht mehr gegendert oder
auf Rechtschreibfehler überprüft, sondern in der eingereichten Fassung belassen. Nach der ggf. Beschlussfassung erfolgt –
wo notwendig – die nachträgliche Genderung und ggf. Rechtschreibfehler-Korrektur von Seiten des Juso-Landesbüros.
Impressum und V.i.S.d.P.:
Juso-Landesverband Baden-Württemberg
Andreas Lanio (Juso-Landesgeschäftsführer)
Wilhelmsplatz 10
70182 Stuttgart
Tel.: 0711 / 619 36 - 42
Fax: 0711 / 619 36 - 48
E-Mail: [email protected]
www.jusos-bw.de
KoKoS
Dieses Antragsbuch wurde erstellt mit
Das KonferenzKoordinationsSystem
KoKoS 2.3, © 2015 Fabian Parsch
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
R
Rechenschaftsbericht
R1
Landesvorstand
A
Arbeitsprogramm
A1
Landesvorstand
B
Bildung
B1
Rechenschaftsbericht der Jusos Baden-Württemberg zur LDK
2016
10
Arbeitsprogramm der Jusos Baden-Württemberg für das
Arbeitsjahr 2016/2017
21
Esslingen
Einheitliches Bildungssystem auf Bundesebene
30
B2
Karlsruhe-Stadt
Verschiebung des Praxissemesters im Lehramtsstudium vom
ersten Master- in das letzte Bachelorsemester
31
B3
Konstanz
Schulfach für die Zukunft
32
B4
Freiburg
Reform des Ethik- und Religionsunterrichts
34
B5
Mannheim
Aufstockung der Fachkursförderung
36
B6
Ostalb
Verpflichtender Informatik-Unterricht an Schulen
37
B7
Enzkreis
Endlich eine faire Notenbewertung im Kursstufensport
38
B8
Göppingen
Steuerlehre als Unterrichtsbestandteil an weiterführenden
Schulen.
40
B9
Stuttgart
Ethikunterricht jetzt!
41
B 10
Göppingen
Missbrauch von angestellten Lehrkräften und
ReferendarInnen stoppen
42
B 11
Konstanz
Abschaffung des qualifizierten Attestes
43
B 12
Karlsruhe-Stadt
Bildungsföderalismus abschaffen
44
B 13
Esslingen
Frauen in MINT-Berufe
46
B 14
Reutlingen
Gleitzeit auch für SchülerInnen!
47
B 15
Göppingen
Islamunterricht ausbauen
48
B 16
Mannheim
Stärkere Förderung von Sprachkursen
49
B 17
Göppingen
Einführung von Türkisch als dritte Fremdsprache
50
B 18
Esslingen
Medienbildung an Schulen braucht eine gute ITWissensgrundlage
51
3
D
Digtiales, Verkehr und Infrastruktur
D1
Landesvorstand
Sozial 4.0 - Unsere Zukunft: frei, gerecht und digital!
55
D2
Konstanz
Überwachung des Alltags von Versicherten und Angestellten
67
D3
Esslingen
Netzausbau im ländlichen Raum
68
D4
Karlsruhe-Stadt
Moderner, fairer und zukunftsfähiger Fernverkehr
69
D5
Tübingen
Den Trend gestalten: Autonome Waffensysteme in das
Völkerrecht einhegen
71
D6
Konstanz
Geschlechtergerechtes Internet – für inklusive virtuelle Räume
ohne Gewalt
73
D7
Enzkreis
Kostenloser ÖPNV
75
D8
Göppingen
Einführung von Ruhezeiten in den Fernverkehrszügen der
Deutschen Bahn
76
D9
Calw
Mit FSF die Probezeit verkürzen – Wiedereinführung der
Fortbildungsseminare für Fahranfänger
77
D 10
Heilbronn
Gleiche Preise für gleiche Tickets
79
D 11
Göppingen
Ruhebereiche in InterCity-Zügen der Deutschen Bahn
80
D 12
Konstanz
Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
81
D 13
Karlsruhe-Stadt
Fahrfähigkeitsprüfung ab 65
82
D 14
Esslingen
Digitalisierung und Datennutzung
84
D 15
Stuttgart
Den öffentlichen Nahverkehr nicht verhungern lassen!
85
E
Europa und Internationales
E1
Mannheim
UN reformieren - Menschenrecht durchsetzen
87
E2
Tübingen
Völkerrecht im
89
E3
Esslingen
Eritrea - Kartoum Abkommen
90
E4
Heidelberg
Stopp von Waffenexporten – der einzige Weg zum Frieden!
91
E5
Calw
Emanzipation der Deutschen Sicherheitspolitik – Reform der
Bundeswehr
95
E6
Zollernalb
Stopp der TTIP-Verhandlungen!
98
E7
Ulm und Biberach
Schluss mit dem Geschäft mit dem Tod: Keine
Waffenlieferungen an Staaten, die der NATO nicht angehören
99
E8
Esslingen
Die soziale Dimension der EU stärken
E9
Freiburg, Emmendingen, Türkei - Perspektiven einer Partnerschaft
Stuttgart
102
E 10
Esslingen
Dublin-Fälle auf Entlastungskontingente anrechnen
106
E 11
Göppingen
Genozid an Herero und Nama offiziell anerkennen
108
4
100
G
Gesundheit und Ehrenamt
G1
Freiburg
Bildungszeit für die Ehrenamtlichen stärken!
110
G2
Karlsruhe-Stadt
Verbot des Angebots von Konversions- oder
Reparativtherapien
112
G3
BreisgauHochschwarzwald
Leben retten! Notruf für Gehörlose 24/7 mobil gewährleisten!
113
G4
Heilbronn
Medikamente sind Grundbedarf - bezahlbare Medikamente
und Entlastung für Krankenkassen
115
G5
Zollernalb
Überforderung verhindern – mehr Personal in
Krankenhäusern!
116
G6
Ulm und Biberach
Paritätische Finanzierung der Krankenversicherung einführen
118
G7
Enzkreis
Öffentliche Sicherheit stärken - Notfallsysteme fördern
119
G8
Böblingen
Lebensrettung am Limit
120
G9
Zollernalb
Zugang zu Medikamenten überprüfen
121
G 10
Freiburg
Einführung einer Bürger*innenversicherung
122
G 11
Konstanz
Uns kommt es nicht darauf an, wer man ist, sondern was man
tut
124
G 12
Freiburg
Kein (wirtschaftlicher) Zwang zu elektronischer
Gesundheitsüberwachung
126
G 13
Stuttgart
Krankenkassen sollen die Kosten für Verhütungsmittel
übernehmen
127
J
Inneres und Justiz
J1
Mannheim
Förderung der landesweiten Wahlbeteiligung
129
J2
Heidenheim
Für einen leichteren Zugang von Sportler-/innen zu zivilen
Gerichten
132
J3
Böblingen
Keine Verbotskultur in der Werbung
133
J4
Ulm und Biberach
Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, nachholen
134
J5
Calw
Meldeauflage gesetzlich regeln
135
J6
Neckar-Odenwald
Für professionelle Polizeiarbeit - Kein Einsatz von
Polizeifreiwilligen
136
J7
Ostalb
Abschaffung der Absenkung der Eingangsbesoldung
137
J8
Freiburg
Novellierung des Sprachgebrauchs der deutschen
Gesetzbücher
138
J9
Zollernalb
Bürgerentscheide auf Landkreisebene zulassen!
139
J 10
Mannheim
Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU Angehörige und
DrittstaatlerInnen
140
J 11
Karlsruhe-Stadt
9. November ein Sinnbild für die Deutsche Geschichte
141
J 12
Rems-Murr
Drug-Checking legalisieren
143
J 13
BreisgauHochschwarzwald
Abschaffung der FSK-Feiertagszensur
144
5
S
Arbeit und Soziales
S1
Tübingen
Mehr Flexibilität für Familien - Einführung eines
Elterngeldsharings
147
S2
Tübingen
Mehr Flexibilität für Familien - Erweiterung des Elterngeldes
auf Vertrauenspersonen
149
S3
Zollernalb
Mitbestimmung verteidigen
150
S4
Lörrach
Tarifbindung stärken – Gewerkschaften stärken
152
S5
Enzkreis, Pforzheim
Leiharbeitsregulierung - Bundestagsbeschluss loben und
weitere Schritte einleiten
153
S6
Mannheim
Anonyme Bewerbung in Baden-Württemberg etablieren
155
S7
Freiburg
Frauenquote konsequent durchsetzen
157
S8
Stuttgart, Freiburg,
Emmendingen
Missstände in der Arbeitspolitik beheben!
158
S9
Karlsruhe-Stadt
Bezahlung von Praktikanten
162
S 10
Rhein-Neckar
Gut und solidarisch wohnen- in Land und Region
163
S 11
Freiburg
Online-Arbeit und digitale Kreativberufe zukunftsfähig
gestalten
164
S 12
Heidelberg
Kinderarmut effektiv bekämpfen - Sozialleistungen radikal
kinderfreundlich umgestalten!
169
S 13
Lörrach
Rentenniveau auf über 50 % erhöhen
171
S 14
Ulm und Biberach
Berufsunfähigkeitsversicherung wieder verstaatlichen
173
S 15
Lörrach, Freiburg
Reform des ALG II
174
S 16
Mannheim
Industrie 4.0: Chancen fördern, auf Risiken reagieren
176
S 17
Freiburg
Wohnraum – woher nehmen, wenn nicht stehlen
178
U
Umwelt, Energie und Verbraucherschutz
U1
Heilbronn
Plastikwahn beenden
183
U2
Zollernalb
Einsatzverbot von Glyphosat
184
U3
Karlsruhe-Stadt
PCB Belastung in Gebäuden reduzieren 1
185
U4
Böblingen
Verschärfung des Tierschutzgesetzes: Qualzuchtverbot und
Wildtierverbot in Zirkussen
189
U5
Tübingen
Deklarierung von Produkten basierend Nanotechnologie und
Ausbau der Forschung
196
U6
Ulm
Austauschbare Akkus von Smartphones und Handys müssen
Pflicht werden
199
U7
Karlsruhe-Stadt
Verschärfung der Strafen für die Einfuhr illegalen Holzes
200
U8
Mannheim
Verantwortung übernehmen – Die Textilimporte an
Bedingungen knüpfen
201
U9
Ostalb
Die Kuh macht muh - Bäuerliche Milchviehwirtschaft in
Süddeutschland erhalten!
203
U 10
Ulm
Strahlung kennt keine Grenzen – Abschaltung sämtlicher
Atomkraftwerke innerhalb der EU
206
6
U 11
Freudenstadt
Lebensmittelverschwendung den Kampf ansagen
207
U 12
Zollernalb
Supermärkte dürfen keine Lebensmittel mehr wegwerfen!
208
V
Vielfalt, Teilhabe und Integration
V1
BreisgauHochschwarzwald
Konsequente Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare Für ein gleiches Adoptionsrecht und Gleichbehandlung auf
dem Standesamt.
210
V2
Tuttlingen
Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Menschen mit
Behinderung
211
V3
Böblingen
Änderung des Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen
(Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG)
212
V4
Freiburg
Queer-/feministische Perspektiven in der Asylpolitik stärken –
rechter Vereinnahmung entgegentreten
214
V5
Rhein-Neckar
Medien Integration als öffentlicher Auftrag
216
V6
BreisgauHochschwarzwald
Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben
ermöglichen!
217
V7
Böblingen
Änderung der Verordnung des Integrationsministeriums über
die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (DVO
FlüAG)
219
V8
Heilbronn
Autofahren verpflichtet- Erste Hilfe Kurs auffrischen
225
W
Wirtschaft und Finanzen
W1
Calw
Positionsänderung der SPD in der Bargelddebatte
228
W2
Göppingen
Neugliederung des Länderfinanzausgleichs (LFA)
229
W3
Heilbronn
Europäische Bankenregulatorik bedacht und zielführend
fortführen
230
W4
Zollernalb
Eine moderne Gründerkultur schaffen
232
W5
Ostalb
Reform des Handelsgesetzbuches (HGB)
235
W6
Lörrach
Ehegattensplitting 2.0
237
W7
Göppingen
Bargeld gebührenfrei!
238
W8
Lörrach
Mietobergrenze in § 7b EStG
239
W9
Göppingen
Barrierefreiheit im Geldbeutel
241
W 10
Tuttlingen
Beibehaltung des staatlichen Währungsmonopols
242
W 11
Lörrach
Die Schere von Arm und Reich in die richtige Richtung
steuern
243
W 12
Ostalb
Reform des Aktiengesetzbuches (AktG)
244
W 13
Ortenau
Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerbetrug durch
Banken
246
W 14
BreisgauHochschwarzwald
Gegen antiquierte Geschlechterrollen in Steuerbescheiden
und anderen Verwaltungsschreiben
247
W 15
Göppingen
Einkünfte deutscher Staatsbürger nur auf "deutsche Konten"
248
7
W 16
Tuttlingen
Bargeld ist geprägte Freiheit
249
W 17
Lörrach
Kammerpflichtige freiberufliche Branchen stärken
250
W 18
Ostalb
Wirtschaftspolitisches Selbstverständnis
252
W 19
Göppingen
Kein Negativzins für sog. Sparer und Endverbraucher
256
W 20
Enzkreis
Kleinsparer schützen - Das europäische Sparbuch
257
X
Organisation und Sonstiges
X1
BreisgauHochschwarzwald
Fahrtkostenerstattung auch für Fernbusse bei
Landesveranstaltungen einführen.
259
X2
Konstanz
Corporate Design für die Websites der Jusos BadenWürttemberg
260
X3
Freiburg
Male, female, unicorn – Sei doch wie du willst!
261
X4
Heidelberg
Seit' an Seit' - Inhaltliche und strukturelle Stabilisierung der
SPD als Partei der sozialen Gerechtigkeit, Arbeit und
Demokratie
262
X5
Rhein-Neckar
Finanzen der Jusos Bawü
264
X6
Göppingen
Einheitlicher Fahrplan nach Landtags- und Bundestagswahlen
265
X7
Ostalb
Unser Verhältnis zur Grünen Jugend
266
X8
Tübingen
Kumulieren bei Listenwahlen in der SPD einführen
267
X9
Rhein-Neckar
Bewegung für Konzentration
269
X 10
Freiburg
Sensible Sprache, auch bei den Jusos Baden – Württemberg
270
8
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
R
R1
Rechenschaftsbericht
Landesvorstand
Rechenschaftsbericht der Jusos Baden-Württemberg zur LDK 2016
9
10
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Rechenschaftsbericht der Jusos BadenWürttemberg zur LDK 2016
Antragsteller
Landesvorstand
R1
Zur Weiterleitung an
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Rechenschaftsbericht der Jusos Baden-Württemberg zur LDK
2016
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Allgemeine Einführung – Die Jusos BW im Sommer 2016
Der Juso-Landesverband hat sich für das Arbeitsjahr 2015/2016 ein umfassendes
Arbeitsprogramm gegeben und stand mit dem Thema der Digitalisierung, insbesondere aber der
Landtagswahl vor großen Herausforderungen. Der Landesvorstand hat die im Arbeitsprogramm
beschlossene inhaltliche Arbeit, die Veranstaltungen und Termine in vollem Umfang geplant
und durchgeführt.
Gerade die Landtagswahl hat dem Landesvorstand, den Kreisverbänden, WahlkampfVerantwortlichen, den Juso-LandtagskandidatInnen und allen aktiven Jusos im Land viel
abverlangt. Dabei haben wir Jusos, inhaltlich, wie mit einer umfangreichen, intensiven
Kampagne unseren Beitrag geleistet. Umso mehr war für uns der 13.März ein bitterer Tag. Fest
steht jedoch: Wir Jusos haben gekämpft, alles gegeben und gezeigt wie frischer, moderner
Wahlkampf funktioniert.
Das bittere Ergebnis lässt nicht nur die SPD ratlos zurück, es offenbart auch die Notwendigkeit
für die Sozialdemokratie, in Baden-Württemberg wie im Bund, sich zu hinterfragen und zu
erneuern. Wir Jusos haben uns diesen Fragen nicht verwehrt und selbstkritisch in einem
Prozess für uns erste
Schlüsse aus diesem fatalen Ergebnis gezogen. Wir waren und sind uns unserer Verantwortung
als Jusos Baden-Württemberg bewusst, die SPD dabei voranzutreiben und unbequem, aber
konstruktiv an ihre Werte zu erinnern und auf eine notwendige Erneuerung zu pochen. Diese
Aufgabe haben die Jusos Baden-Württemberg im Land, wie vor Ort, wahrgenommen und sie ist
nach der Landtagswahl von noch zentralerer Bedeutung – als junge Generation der Partei
müssen wir den Weg in die Zukunft mitbestimmen.
Jusos BW Unser Arbeitsthema: –#brutaldigital
Mit der Digitalisierung hat sich der Landesverband einem Arbeitsthema angenommen, das für
viele Jusos im Land noch “Neuland” war und bei dem der Zugang zum Thema Digitalisierung
genauso im Vordergrund stand, wie die Erarbeitung inhaltlicher Forderungen. Dabei hat der
Landesvorstand Teile der erarbeiteten Inhalte in das SPD-Regierungsprogramm gebracht und
der LDK in Tübingen einen umfassenden Leitantrag vorgelegt. Auch wenn mit der
Digitalisierung ein technisches, manchmal wenig zugängliches Arbeitsthema auf die
Tagesordnung genommen wurde, so ist es mit den vielen Jusos im Land gelungen, sich dem
Thema zu nähern, neue und komplexe Vorgänge zu verstehen und daraus politische
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Forderungen abzuleiten. Die TeilnehmerInnen bei den Veranstaltungen zur Digitalisierung
hatten die Möglichkeit, sich an der Erstellung des Leitantrages zu beteiligen und dem
Landesvorstand Änderungsvorschläge vorzulegen.
Tagesseminar Digitalisierung
Bei unserem ersten Seminar zur Digitalisierung am 20. September in Nürtingen haben wir die
Auseinandersetzung mit dem Arbeitsthema begonnen. In insgesamt sechs verschiedenen
Workshops, wurde in das Thema Digitalisierung eingeführt und verschiedene Bereiche
beleuchtet. Thematisch haben wir uns dabei mit Fragen zur digitalen Bildung, zum Wandel des
Arbeitsmarktes, zu Big Data und Datenschutz, Internet-Recht, Netzinfrastruktur und zu den
Geheimdienstskandalen befasst. Ein breiter Aufschlag mit sachkundigen ReferentInnen, etwa
aus Reihen der Gewerkschaften oder von D64.
Als Mitglied der Bundesregierung konnten wir Christian Lange MdB und Staatssekretär im
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz begrüßen, der sich mit uns über die
aktuellen politischen Fragestellungen austauschte.
#brutaldigital: Digitalisierung beim Wir-im-Wahlkampf-Kongress
Der WIR-im-Wahlkampf-Kongress diente neben der Vorbereitung der Landtagswahl auch als
Plattform zur Bearbeitung unseres Arbeitsthemas der Digitalisierung. So fanden am Freitag und
Samstag insgesamt sechs unterschiedliche Workshops hierzu statt. Willkommen in der
Wissensgesellschaft!, die Ausgestaltung des Urheberrechts und der Wandel der Arbeitswelt
standen am ersten Kongresstag auf der (digitalen) Agenda. Mit verschiedenen geladenen
Expertinnen und Experten konnten wir umfassend in die einzelnen Fragestellungen einsteigen.
Am Samstagvormittag ergänzten dann ein Praxis-Workshop zur Internet-Sicherheit, ein Blick
auf die Möglichkeiten der Online-Demokratie und in die Sharing Economy das Programm.
Verbandswochenende
Mit dem Verbandswochenende am 16./ 17. April in Freudenstadt haben wir unsere inhaltliche
Arbeit zum Thema Digitalisierung abgerundet. Dazu gab es erneut sechs inhaltliche Workshops.
Hierbei haben wir die Gelegenheit genutzt, die Verwendung von Datenströmen unter die Lupe
zu nehmen, uns mit dem Thema Smart-Grid auseinanderzusetzen, die Zukunft der betrieblichen
Mitbestimmung im digitalen Zeitalter zu diskutieren und auch die europäische Ebene des
Datenschutzes zu beleuchten. Workshops zum Wahlkampf 4.0 und zur Veränderung der
Medien im Online-Zeitalter bildeten den Abschluss der umfassenden und vielschichtigen
Bearbeitung des Themas Digitalisierung.Dabei konnte der Landesvorstand alle im
Arbeitsprogramm aufgeworfenen Fragestellungen in Workshops miteinbeziehen und dadurch
eine vollumfängliche Beschäftigung mit dem Thema gewährleisten.
Projektgruppe Digitale Beteiligung
Um die Arbeit der Jusos Baden-Württemberg weiter ins digitale Zeitalter zu führen wurde die
Projektgruppe (PG) Digitale Beteiligung ins Leben gerufen, bei der unterschiedliche Modelle
digitaler Beteiligung beleuchtet wurden. Hierfür konnten sich alle Jusos aus dem Land für eine
Teilnahme an der Projektgruppe bewerben und wurden vom Landesvorstand ausgewählt. In
insgesamt vier Meetings konnte die Projektgruppe ihre Arbeit erfolgreich abschließen und dem
Landesvorstand einen Vorschlag unterbreiten. Ziel der Projektgruppe war es, Möglichkeiten
aufzuzeigen, wie unter Berücksichtigung der hohen demokratischen Standards die Arbeit der
vielen Jusos im Land und auf Landesebene gestärkt und der Zugang erleichtert werden kann.
Deswegen sammelte die PG zunächst verschiedene Bereiche digitaler Beteiligung, die auf den
verschiedenen Meetings behandelt werden sollten. So setzten wir uns auf einem Meeting nach
einer kurzen Einführung durch Robin Mesarosch, Social-Media Wahlkampfleiter der SPD
Baden-Württemberg, mit der Beteiligung externer Personen über soziale Medien sowie den
einzelnen Vor- und Nachteilen des jeweiligen Mediums auseinander.
Nach einem Input durch Prof. Dr. Arjan Kozica, Professor für Organisation und Leadership,
befasste sich die PG mit der Entwicklung einer eigenen digitalen Begleitplattform für den Juso11
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Landesverband und deren einzelnen Bestandteilen, Implikationen sowie technischen
Möglichkeiten der Umsetzung. Diese Begleitplattform soll insbesondere dazu dienen, das Know
How zu bündeln und neue Möglichkeiten des digitalen Austausches untereinander zu
ermöglichen. Der Landesvorstand dankt den Mitgliedern der Projektgruppe für ihren Einsatz und
ihre tollen Ideen.
Der große WIR-im-Wahlkampf-Kongress
Zur Vorbereitung der Landtagswahl hat der Landesvorstand den WIR-Kongress der letzten
Jahre in einen WIR-im-Wahlkampf-Kongress umgewandelt. Dabei konnten wir mit insgesamt
120 TeilnehmerInnen so viele Jusos bei einem WIR-Kongress begrüßen, wie nie zuvor.
Programmatisch teilte sich der Kongress in zwei Phasen auf. Während wir uns in der ersten
Phase mit der
Digitalisierung beschäftigten, bereiteten wir uns in der zweiten Phase auf den Wahlkampf vor.
Hierzu befassten wir uns mit verschiedenen Themengebieten der Landespolitik wie
Bildungspolitik, Innenpolitik oder Wirtschaft und Finanzen. Die Ergebnisse dieser Diskussionen
stellten die Grundlage unserer Forderungen an das SPD-Regierungsprogramm dar.
Zudem wurden unter der Rubrik „Fit for Wahlkampf“ verschiedene Methodenworkshops
angeboten, die sich mit dem bestmöglichen Einsatz von Sozialen Medien im Wahlkampf,
Guerilla Marketing oder der Präsentation unserer Inhalte auseinandersetzen. Ebenso wurden
gemeinsame Aktionen für die heiße Wahlkampfphase erarbeitet.
Neben vielfältigen ReferentInnen wie beispielsweise Hauke Hansen, CEO & Gründer der Foodo
AG oder Jürgen Graner, technischer Wahlkampfleiter der SPD Baden-Württemberg, konnten wir
für unsere erste Abendveranstaltung unseren Spitzenkandidaten für die Landtagswahl, Nils
Schmid, gewinnen, der die Breite der Landespolitik mit uns diskutierte. Am zweiten Abend
veranstalteten wir unter dem Titel „Landtag live“ ein Planspiel, in dem verschiedene Fraktionen
um das neue Landeswappen kontrovers diskutierten. Der WIR-im-Wahlkampf-Kongress war ein
Erfolg auf voller Linie, so ist es laut Feedback nicht nur gelungen, dass die vielen
TeilnehmerInnen deutlich motivierter für den Wahlkampf wieder in ihre Heimatkreisverbände
gefahren sind, es ist auch gelungen, zu zeigen, dass wir gerade dann besonders produktiv sind,
wenn alle gemeinsam im Landesverband zusammenarbeiten und das “Wir” über dem “Ihr” steht.
Unsere Idee eines modernen Jugendwahlkampfs
Der Landesvorstand hat es sich zum Ziel gemacht, eine moderne, abgrenzbare und
insbesondere effiziente Kampagne auf dem Weg zu bringen, die unsere zentralen Werte und
Ziele sichtbar nach außen trägt. Die Herausforderung, eine Kampagne aufzusetzen, die jungen
Wählerinnen und Wählern in Erinnerung bleibt, sollte durch möglichst einfache, aber
einprägsame Items erreicht werden. Dabei sollte bewusst in Abgrenzung zur SPD ein
provokantes, aber nicht verschreckendes Design und Motto beitragen. Genauso sollte
gewährleistet werden, dass die Zeit der Jusos im
Wahlkampf effizienter eingesetzt wird. Der Landesvorstand hat deshalb bei der Planung vor
allem Online-Angebote, als Hilfestellung nach innen, wie als Werbeplattform nach außen
gesetzt und dafür viele Mittel eingesetzt. Um eine maximal mögliche Rückkoppelung mit den
Kreisverbänden und Mitgliedern zu gewährleisten, wurden diese nicht nur bei der Erstellung der
Inhalte, wie der Materialien eng einbezogen, es fand auch eine regelmäßige Rückkoppelung
durch Telefonkonferenzen und Meetings statt. Außerdem hatten die Kreisverbände die
Möglichkeit, bei der Auswahl der Give-Aways und beim Kampagnen-Motto Vorschläge
einzureichen und abzustimmen. Dabei ist es gelungen, eine Kampagne aufzusetzen, die durch
innovative Konzepte mehr junge Menschen erreichen konnte, als in vielen Wahlkämpfe zuvor.
Vorwahlkampf im Sommer und Jugenddialog
Der Landesvorstand hat erstmalig neben der bereits etablierten Wahlkampfbustour und der
Landtagswahlkampagnen in der heißen Wahlkampfphase bereits im Sommer eine
Vorwahlkampf-Kampagne organisiert, der auch eine Bustour enthalten hat. Die Tour führte uns
durch 22 Stationen in ganz Baden-Württemberg. Ziel der Vorwahlkampf-Kampagne war es,
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bereits im Sommer für die Themen der SPD zu sensibilisieren und in Form eines Jugenddialogs
auch die Forderungen miteinzubeziehen, die den jungen Menschen im ganzen Land am Herzen
liegen. Deshalb hat der Landesvorstand bewusst darauf verzichtet, schon Forderungen für
künftige Landesregierung aufzustellen, sondern Erfolge der SPD, maßgeblich getrieben durch
die Jusos, für junge Menschen in den Mittelpunkt zu stellen.
Die Ergebnisse dieses Jugenddialogs haben wir in den Bürgerdialog der SPD BadenWürttemberg einfließen lassen. Für unsere Sommertour hat der Landesvorstand eigene Flyer
und Materialien entwickelt, so wurden drei Themenpostkarten veröffentlicht und mit Kondomen,
Kugelschreibern und Notizblöcken Give Aways verteilt. Der Bus brachte auch verschiedene
Aktionen in die Kreisverbände, wovon die erfolgreichste sicherlich unser Nintendo Mario-Kart
Spiel war. Mit den Landtagskandidaten und den Jusos vor Ort wurden Aktionen zu allen Tagesund Nachtzeiten realisiert, mit dem Ziel immer dort zu sein, wo die jungen Menschen sich
aufhalten. Nach insgesamt 3269 gefahrenen Kilometern war nicht nur die VorwahlkampfBustour ein Erfolg, auch viele Jusos vor Ort in den Kreisverbänden waren aktiv und haben
bereits früh öffentlich für die SPD geworben und unsere Inhalte verbreitet.
Die heiße Phase
Der Endspurt vor der Wahl wurde durch unseren Wahlkampfauftakt in Pforzheim mit rund 100
TeilnehmerInnen eingeläutet. Zu Beginn ging unser Landesvorsitzender Leon Hahn auf die
wichtigsten Forderungen der Jusos für die Landtagswahl ein, dann berichtete SPDSpitzenkandidat Nils Schmid MdL im Talk, welche Schwerpunkte wir im Wahlkampf setzen
werden. Anschließend präsentierte die SPD-Generalsekretärin Katja Mast MdB die Kampagne
der Landes-SPD inklusive der Themenplakate und des Fahrplans bis zum 13. März. Abgerundet
wurde die Veranstaltung durch einen Talk mit den Landtagskandidaten im Juso-Alter Sebastian
Schöneck, Christian Röhl, Stefan Gretzinger sowie Annkathrin Wulff, moderiert durch den
Chefredakteur des KONTRAs, Florian Burkhardt.
In der heißen Wahlkampfphase haben wir im wahrsten Sinne des Wortes nochmal zwei Gänge
hochgeschaltet: Zum einen wurden im Voraus verschiedene Flyer durch den Landesvorstand
entworfen und den Kreisverbänden zur Verfügung gestellt, welche mit unseren
Schwerpunktthemen “Aufstieg durch Bildung”, “Perspektiven für junge Menschen” und “Bunte
und offene Gesellschaft” gefüllt waren. Neben dem bereits bei der Sommertour verwendeten
Postkartenformat haben wir außerdem einen ausführlicheren Flyer angeboten, in dem wir unser
Zehn-Punkte-Programm dargestellt haben.
Bewährt haben sich neben unseren Infomaterialien auch diesmal unsere Give-Aways. Auf
Grundlage der Befragung der Kreisverbände wurden diesmal Kondome und Labellos produziert
und den Kreisverbänden subventioniert zur Verfügung gestellt.
In den abschließenden drei Wochen vor dem Wahltag sind wir mit unserem Einhorn-Bus
Nonstop durch die Kreisverbände getourt und haben den Wahlkampf vor Ort mit unseren
Aktionen und Materialien unterstützt. Auf unserer Tour haben wir 40 Stationen angefahrenen
und haben trotz meist schlechten, kalten und regnerischen Wetters insgesamt 7000 km auf den
Straßen Baden-Württembergs zurückgelegt - Ein absoluter Rekord, der die bisherigen
Bustouren der Jusos Baden-Württemberg deutlich übertraf.
Mit unseren Aktionen, wie dem Glücksrad und dem Boxsack unter dem Motto “Deine Linke
gegen Rechts” haben wir eine große Aufmerksamkeit und positive Resonanz auf der Straße
erzielt. Auch wenn in letzter Konsequenz das Wahlergebnis nicht unser Engagement gewürdigt
hat, so ist klar, dass wir Jusos auch in der breiten Fläche Präsenz zeigen und uns für die
Interessen junger Menschen in der ganzen Breite des Landes einsetzen. Ein großer Dank gilt
natürlich auch allen beteiligten Jusos vor Ort, ohne die dieser Wahlkampf und die gute
Stimmung nicht denkbar gewesen wäre.
Der inhaltliche Motor der SPD
Die Jusos haben in den vergangenen fünf Jahren, in denen die SPD an der Landesregierung
beteiligt gewesen ist, die SPD konsequent vorangetrieben und haben viele unserer
jungsozialistischen Ziele realisiert. So konnten nicht nur die Abschaffung der ungerechten
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Studiengebühren durchgesetzt werden, auch die Einführung der bildungsgerechteren
Gemeinschaftsschule ist ursprünglich über die Jusos in die SPD BW getragen worden. Doch
auch während der Legislaturperiode konnten die Jusos viele Schwerpunkte setzen, so konnte
an einigen - wenn auch leider nicht an allen Stellen nicht nur eine liberalere Innenpolitik
durchgesetzt werden, es waren auch die Jusos, die beim Umgang mit den vielen Menschen auf
der Flucht die SPD vorangetrieben und an ihre Grundwerte erinnert haben. Dass die SPD in
vielen Bereichen noch in alten Mustern denkt, oder beschlossene Ziele nicht umsetzt, haben wir
stets lautstark kritisiert und die SPD vorangetrieben. In manchen Fällen, wie bei der Aufklärung
der NSU-Verbrechen im Land, ist dies gut gelungen, in anderen Fällen, etwa bei der
Polizeikennzeichnung hat sich die Verweigerungshaltung mancher MinisterInnen durchgesetzt.
Wir haben dabei nie aufgeben und stets für unsere jungsozialistischen Ziele gestritten und
gekämpft.
Bei der Debatte rund um das Regierungsprogramm ist der Landesvorstand bereits frühzeitig ins
Gespräch mit dem SPD-Landesvorstand, den zuständigen Ministerinnen und Ministern und der
Landtagsfraktion gegangen. So ist es durch Verhandlungen und Änderungsanträge nicht nur
gelungen, den Ansatz der vollständig gebührenfreien Bildung, ob im Studium, bei der
Ausbildung, wie auch bei der Kinderbetreuung durchzusetzen, auch ein besserer Umgang mit
den LandesbeamtInnen mit der Rücknahme der Absenkung der Eingangsbesoldung, die
Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten, die Ausweitung des Informatikunterrichts an Schulen,
die Abschaffung des Alkoholverkaufsverbots ab 22 Uhr, ein schnellerer Breitbandausbau und
ein humaner Umgang mit Menschen auf der Flucht und viele weitere Dinge aus dem
beschlossenen 10-Punkte-Programm konnten im Landtagswahlprogramm verankert werden.
Der Landesvorstand hat dabei die Maxime ausgegeben, möglichst viele Inhalte umzusetzen und
hat dies durch Verhandlungen,Hintergrundgespräche, Anträge und durch öffentlichen Druck
realisiert. Dabei hat sich gezeigt, dass die Jusos Baden-Württemberg die aktivste und
einflussreichste Jugendorganisation im Land ist.
Online-Wahlkampf
Zur Landtagswahl in Baden-Württemberg sind wir Jusos erstmals mit einem vollumfassenden
Konzept für den Online-Wahlkampf angetreten. In verschiedenen Workshops beim Wir-imWahlkampfkongress, beispielsweise zum Thema „Guerilla-Marketing“, hat der Landesvorstand
wertvolle Anregungen von den Jusos aufgenommen und diese in die Kampagne einfließen
lassen. Neben unserem Kampagnen-Auftritt auf unserer Internetseite, der mit den jeweiligen
Flyern thematisch abgestimmt war und diese erweitern sollte, haben wir mit Bildern aus den
Kreisverbänden auf Facebook Einblicke in unsere Aktionen vor Ort gegeben.
Das Hauptaugenmerk unseres Online-Wahlkampfes lag auf dem Bereich Social-Media,
erstmals haben wir hierfür auch einen gesonderten Werbeetat miteingeplant. Auf Facebook
haben wir in verschiedenen Sharepics unsere Juso-Forderungen für die Landtagswahl
herausgestellt. Mit diesen konnten wir unser inhaltliches Profil schärfen und die Aufmerksamkeit
für uns Jusos und unsere Themen erhöhen. Mit einer Reichweite im sechsstelligen Bereich in
der Zeit der Landtagswahl haben wir eine riesige Menge an Menschen erreicht und einen neuen
Rekord für die Jusos Baden-Württemberg gesetzt. Mit einer internen Kampagnenplattform
wurden alle Kreisverbände vernetzt und konnten auf vielfältige Materialien,
Argumentationshilfen und Kampagnen-Elemente zugreifen. So konnte verhindert werden, dass
das Rad vor Ort ständig neu erfunden werden musste.
Neumitgliederseminare
Neumitgliederseminare sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Jusos Baden-Württemberg,
da sie junge und neue Juso-Mitglieder an die Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften und
Kreisverbänden vor Ort einführen sollen. Wie auch in den vergangenen Jahren wurden im
letzten Arbeitsjahr zwei Neumitgliederseminare durchgeführt, welches sich zum einen der
Vermittlung von Basiswissen über die Jusos und die Grundwerte der SPD, Standpunkte,
Positionen und Beschlusslagen der Jusos Baden-Württemberg im speziellen sowie Workshops
zur Vermittlung von Kompetenzen wie ein Rhetorikseminar oder Schreiben von Anträgen
gliederten.
Das erste Neumitgliederseminar im Arbeitsjahr fand am 17. und 18. Oktober 2015 in Baden14
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Baden statt. Zum Kamingespräch war der Landtagsabgeordnete Florian Wahl aus Böblingen
anwesend. Das zweite Neumitgliederseminar fand am 28. und 29. Mai in Heilbronn statt. Zu
Gast war diesmal Anette Sawade MdB. Die Neumitgliederseminare waren jeweils mit vielen
TeilnehmerInnen ein Erfolg, so gingen die teilnehmenden Jusos laut Feedback deutlich
motivierter zurück in ihre Kreisverbände und konnten verschiedene Inhalte aufgreifen.
Tagesseminar Flucht und Asyl
Obwohl dies im von der letzten LDK beschlossenen Arbeitsprogramm nicht vorgesehen war, hat
der Landesvorstand sich entschieden, mit dem Tagesseminar “Asyl” auf die aktuellen
Entwicklungen seit dem Sommer 2015 zu reagieren. In mehreren Abschnitten wurde unter
anderem über Flucht und Fluchtursachen und die rechtlichen Grundlagen von Asyl diskutiert.
Am Nachmittag hatten wir verschiedene kommunal engagierte Menschen zu Gast, um in einer
Diskussion die Herausforderungen für die Kommunen zu besprechen. Abschließend konnten
die vielen TeilnehmerInnen aus unterschiedlichen Kreisverbänden von ihrer Arbeit mit
AsylbewerberInnen vor Ort berichten und sich austauschen.
Frauenverbandsarbeit
Entsprechend unserem Arbeitsprogramm haben wir unser Frauenvernetzungstreffen an eine
andere Landesverbandsveranstaltung, in diesem Fall das Verbandswochenende in
Freudenstadt, angegliedert. Auch vom Veranstaltungsaufbau sind wir neue Wege gegangen.
Wie bisher haben wir einen inhaltlichen Part in das Programm aufgenommen. Heide Serra von
der Hilfsorganisation “AMICA e.V.” erörterte mit uns die Stellung der Frau in der
Entwicklungspolitik und berichtete von der konkreten Unterstützung vor Ort.
Darüber hinaus haben wir in diesem Jahr eine methodische Schulung in das
Frauenvernetzungstreffen im Rahmen eines Rhetorik-Workshops aufgenommen. Durch die
gewählte Veranstaltungsform mit Übernachtung vor dem Verbandswochenende hat der
Landesvorstand zudem die Möglichkeit geschaffen, dass sich die teilnehmenden Frauen im
Verband untereinander intensiver vernetzen und Kontakte knüpfen konnten. Weiterhin fand am
5.Juni in Karlsruhe ein zweites Frauenvernetzungstreffen statt. Thematischer Schwerpunkt war
hierbei die Betrachtung der Auswirkungen der Digitalisierung der Arbeitswelt auf Fragen der
Gleichstellung. Ebenso wurde in zwei Workshops über die Möglichkeiten der Frauenförderung
in den Kreisverbänden diskutiert. Auch die Kandidatinnen für den Juso-Landesvorstand nutzten
die Gelegenheit sich den weiblichen Mitgliedern vorzustellen.
Neben unserem Frauenvernetzungstreffen gab es ein “get together” beim WIR-imWahlkampfkongress, bei dem sich die Teilnehmerinnen in ungezwungener Atmosphäre
kennenlernen konnten.
Regioarbeit
Auch in diesem Arbeitsjahr stellte die Arbeit in den Regionen einen der Schwerpunkte in der
Arbeit des Landesvorstandes dar. Auf den Regiokonferenzen wurden viele verschiedene und
aktuelle Themen aufgegriffen und diskutiert wie beispielsweise die Hochschulpolitik oder
Arbeitsmarktpolitik. Neben den Regiokonferenzen hatten die Mitglieder des Landesvorstandes
jederzeit ein offenes Ohr für ihre Jusos in den Betreuungsregionen und unterstützten die
Kreisverbände und Arbeitsgemeinschaften tatkräftig in der jeweiligen Arbeit wie der
Organisation von Veranstaltungen und Seminaren oder referierten vor Ort. Als besonderen
Erfolg sehen wir die flächendeckende Präsenz der Jusos im Land. Nach vielen Jahren ist es
uns gelungen wieder in allen Stadt- und Landkreisen des Landes einen aktiven JusoKreisverband zu etablieren. Gerade vor dem Hintergrund der strukturellen Entwicklung der SPD
ist dies nicht hoch genug zu bewerten.
Zudem stellte der Landesvorstand den Kreisverbänden zur Unterstützung ihrer medialen
Präsenz Muster-Pressemitteilungen zur Verfügung. Ein besonderer Fokus lag für uns auch in
diesem Jahr in der regionalen Vielfalt und Dezentralität unserer Veranstaltungsorte, damit alle
Jusos im ganzen Land die Möglichkeit haben, an unseren Veranstaltungen an verschiedenen
Orten teilzunehmen.
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Jusos im Schulalter
Anknüpfend an die erfolgreiche Arbeit der letzten Jahre, haben wir auch in diesem Arbeitsjahr
die Schülerinnen und Schüler innerhalb der Jusos Baden-Württemberg aktiv mit eingebunden.
Sie sind ein wichtiger Teil unseres Verbandes und in unseren Strukturen fest verankert. Als
bestes Format der Beteiligung haben sich dabei in den letzten Arbeitsjahren unsere
„Vernetzungstreffen für Jusos im Schulalter“ erwiesen.
Beim Vernetzungstreffen am Verbandswochenende in Freudenstadt konnte so die Zahl der
Teilnehmenden weiter gesteigert werden. In einem parlamentarischen Planspiel diskutierten wir
mit zwei Gruppen über die Vor- und Nachteile der Gemeinschaftsschule. Außerdem war
Gelegenheit gegeben sich kennenzulernen sowie über die unterschiedlichen Strukturen für
Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Kreisverbänden zu sprechen.
Der Juso-Landesvorstand hat zu Kongressen der Juso-SchülerInnen- und Azubigruppe zwei
Delegierte entsendet und zu Veranstaltungen eingeladen.
Juso-Hochschulgruppen
Nachdem sich im Sommer 2015 in Kehl eine neue Juso-Hochschulgruppe (HSG) gegründet hat,
sind die Juso-Hochschulgruppen Baden-Württemberg derzeit an elf Hochschulen im Land
präsent. An diesen partizipieren sie in den Gremien der Verfassten Studierendenschaft. Zu
Beginn des vergangenen
Arbeitsjahres hat die Landeskoordination (LKO) der Juso-Hochschulgruppen in ihrem
Arbeitsprogramm verschiedene inhaltliche Schwerpunkte gesetzt, denen auf den vierteljährlich
stattfindenden zweitägigen Landeskoordinierungstreffen Rechnung getragen wurde. So
beschäftigten sich die Juso-HSGn im November 2015 in Ulm gemeinsam mit den HSGn Bayern
thematisch mit regressivem Antikapitalismus und antisemitischen Ressentiments und im Januar
2016 mit queer*feministischer Theorie und Praxis. Darüber hinaus stand das Arbeitsjahr
insofern im Zeichen der Digitalisierung, als die Themen Online-Wahlkampf und digitale Wahlen
auf der Agenda des zweiten LKTs 2016 in Karlsruhe standen.
Neben diesen inhaltlichen Schwerpunktsetzungen wurde das Arbeitsjahr insbesondere von der
Landtagswahl in Baden-Württemberg dominiert. Schon Ende 2015 hat die LKO begonnen,
durch intensiven Kontakt und Austausch mit der SPD Einfluss zu nehmen auf den Prozess der
Erstellung des
Regierungsprogramms, was sich letztendlich durch die Übernahme diverser Änderungsanträge
der Juso-Hochschulgruppen auszahlte. Auf diese Weise konnten wir in Bezug auf
unterschiedliche hochschulpolitische Themen, wie z. B. eine Masterplatzgarantie, die Vision
einer demokratischen Hochschule und Inklusion an der Hochschule, progressiv auf das
Regierungsprogramm der SPD Baden-Württemberg einwirken.
Die Juso-Hochschulgruppen haben sich in der Folge vor Ort in unterschiedlicher Intensität in
den Wahlkampf der SPD eingebracht. Umso konsternierter war die LKO angesichts des nicht
zufriedenstellenden Wahlergebnisses.
In ihrem Einsatz für eine demokratische, transparente, gerechte und soziale Hochschule haben
die Juso-HSGn schon Anfang 2015 einen umfassenden hochschulpolitischen Antrag
geschrieben, der auf dem Landesausschuss in Ludwigsburg im Dezember 2015 behandelt und
in geänderter Form beschlossen wurde. Auf Ebene des Juso-Landesverbands nahm die LKO
unter anderem am WIRKongress Ende 2015 in Stuttgart teil und nahm dort im Rahmen eines
hochschulpolitischen Workshops erstmals Kontakt mit der zu diesem Zeitpunkt neuen
parlamentarischen Beraterin der SPD-Fraktion, Heike Wesener, auf.
Auf dem Bundeskoordinierungstreffen (BKT) der Juso-Hochschulgruppen im November 2015 in
Berlin wurde darüber hinaus der ehemalige Landeskoordinator der Juso-HSGn Max
Meisenheimer in den Bundesvorstand der Juso-Hochschulgruppen gewählt. Auf selbigem BKT
wurden drei aus badenwürttembergischen Hochschulgruppen kommende Anträge beschlossen.
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Nachdem im Sommer 2015 mit Yves Heuser, Kurdiya Atalan und Jakob Flemming drei
Menschen in die Landeskoordination gewählt worden waren, konnte im Januar 2016 auch der
vierte Platz in der LKO mit Melanie Alsmeyer besetzt werden, sodass die LKO die zweite Hälfte
des Arbeitsjahres quotiert und vollständig besetzt bestreiten konnte.
Arbeit gegen Rechts
Vor dem Hintergrund des Aufstiegs der AfD sowie anderer fremdenfeindlicher Gruppen in
Baden-Württemberg war die Arbeit gegen Rechts auch dieses Arbeitsjahr ein wichtiger Teil
unserer politischen Arbeit. In den einzelnen Regionen, Kreisen und Kommunen haben sich
Jusos gegen Faschismus und Rassismus engagiert und Flagge gezeigt für eine offene, bunte
und tolerante Gesellschaft. Wir Jusos nahmen an zahllosen Demonstrationen gegen Rechts teil,
zum Beispiel gegen den NPD-Bundesparteitag in Weinheim, oder gegen den AfDBundesparteitag in Stuttgart.
Wir haben das Thema antifaschistische Arbeit auch dieses Jahr wieder stark in die SPD
getragen, die Arbeit gegen Rechts der SPD wird traditionell von den Jusos gestützt, dies ist uns
dieses Jahr erneut gelungen.
Zum ersten Mal haben wir Jusos Baden-Württemberg ein Vernetzungstreffen für alle Jusos
angeboten, um sich über rechte Strukturen vor Ort auszutauschen. Dabei haben wir regionale
Unterschiede festgestellt und bereits erste Anregungen aufgenommen und die Kreisverbänden
in den gegenseitigen Austausch gebracht.
Außerdem hat der Landesvorstand das Konzept des Newsletters gegen Rechts wieder aufleben
lassen, in welchem in unregelmäßigen Abständen auf antifaschistische Demos/ Veranstaltungen
in Baden-Württemberg hingewiesen, von Aktionen berichtet, „Best practice“ Beispiele von den
Jusos vor Ort gezeigt wird und zusammengetragene Informationen über die rechte Szene im
Südwesten veröffentlichen werden.
Wir haben die Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber e.V. weiterhin verfolgt und uns in
Gesprächen dazu eingebracht. Ebenso standen wir mit dem bereits 2012 auf Initiative der
Jugendparteien, inklusive uns Jusos, gegründeten „Exzellenzcluster für die Vermittlung der
Werte der Demokratie und der Menschlichkeit“ in regem Kontakt und haben dieses Projekt auch
pressewirksam unterstützt.
Aktiv in Bündnissen
Die Jusos Baden-Württemberg waren in vielen Bündnissen aktiv und haben an verschiedenen
Aufrufen mitgewirkt, an Demos teilgenommen und haben sich mit BündnispartnerInnen
ausgetauscht. Mit vielen Jusos aus dem ganzen Land haben wir uns an den CSDs in Stuttgart,
Mannheim und Freiburg beteiligt und unsere klare Haltung bei der „Demo für Vielfalt“ als
Gegenpol zur sogenannten „Demo für Alle“ gezeigt, welche von GegnerInnen der
Bildungsplanreform und der Gleichberechtigung homosexueller Menschen ins Leben gerufen
wurde.
Am 1. Mai beteiligten wir uns vielerorts an den Kundgebungen des Deutschen
Gewerkschaftsbund (DGB) und pflegten unsere Kontakte durch Gesprächsrunden mit der DGBund GEW-Jugend. Auch mit der Beamtenbundjugend, den Jungen Philologen, den Falken und
der AWO-Jugend stärkten wir durch diverse Gesprächsrunden unsere Zusammenarbeit. Dabei
wurde die Maxime “mit den Menschen reden und nicht über sie” konsequent umgesetzt.
Bei Mitgliederversammlungen des Landesjugendrings und auf Landeskonferenzen der Grünen
Jugend und den Julis haben wir mit Grußworten Präsenz gezeigt und die Kontakte zu den
anderen Jugendorganisationen intensiv gepflegt. Natürlich haben wir uns auch durch Grußworte
in verschiedenen anderen Arbeitsgemeinschaften innerhalb der SPD eingebracht und vernetzt.
Auf dem WIR-im-Wahlkampf-Kongress gaben wir bei unserem Markt der Möglichkeiten mit der
JEF, dem Dachverband der Jugendgemeinderäte BW, der Nabu-Jugend, verdi Jugend, DGBJugend, dem Württembergischen Sportbund, dem AWO-Jugendwerk, den Falken und der
Beamtenbundjugend auch den teilnehmenden Jusos die Möglichkeit des direkten Kontaktes mit
unseren externen BündnispartnerInnen.
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Auch in diesem Arbeitsjahr haben wir zu vielfältigen Themenspektren Stellung bezogen und
medial auf unsere Positionen aufmerksam gemacht. Neben tagesaktuellen Themen haben wir
im Zuge der Landtagswahl auch eine gemeinsame Pressemitteilung mit der Grünen Jugend
herausgegeben und uns klar gegen die AfD positioniert. Um die Pressearbeit auch vor Ort in
den Kreisverbänden zu unterstützen, haben wir mehrere Muster-Pressemitteilungen, unter
anderem zur Reform der Gemeindeordnung, versendet.
Pressemitteilungen und aktuelle Termine und anstehende Veranstaltungen werden auf unserer
Homepage immer auf dem aktuellen Stand gehalten.
Neben den klassischen Pressemitteilungen haben wir uns verstärkt auf den Bereich Social
Media konzentriert. Auch außerhalb des Landtagswahlkampfes haben wir unsere OnlinePräsenzen mit Bildmaterial von aktuellen Veranstaltungen und Share-Pics bespielt und unsere
Reichweite ausgebaut. Durch Interviews, Zumeldungen und Pressegespräche wurde die
mediale Präsenz der Jusos Baden-Württemberg außerdem im Verhältnis zu früheren Jahren
deutlich erhöht. Die Jusos Baden-Württemberg zeichneten sich über das ganze Arbeitsjahr
hinweg durch eine umfassende, und in dieser Form noch nie erreichte, mediale Präsenz aus.
Das KONTRA – Auf neuen Wegen unterwegs
Für das KONTRA war das Arbeitsjahr von Umbrüchen geprägt. Im Arbeitsprogramm war die
Stoßrichtung dabei vor allem auf die Digitalisierung des Angebots des KONTRA vorgegeben,
mit dem
Ziel aus dem bisher rein gedruckt erscheinenden Debattenmagazin eine Begleitplattform für den
Landesverband zu machen. Dieser Aufgabe widmet sich eine Redaktion die inzwischen auf
über 15 Mitglieder angewachsen ist und seit dem LA in Ulm erstmals auf 6 gewählte
Redakteurinnen und Redakteure neben dem Chefredakteur angewachsen ist. Dieser langfristig
angelegte Prozess wurde seit der Wahl der neuen Redaktion konsequent vorangetrieben. Die
Liveberichterstattung von Veranstaltungen organisiert die Redaktion über einen eigenen TwitterAccount. Getwittert hat die Redaktion von jedem Landessauschuss, dem Tagesseminar Asyl,
dem Wir-im- Wahlkampf-Kongress, dem Bundeskongress, dem Programmparteitag in Stuttgart
und dem Verbandswochenende in Freudenstadt.
Seit Januar 2016 bietet das KONTRA auch einen Blog an, der den Schwerpunkt auf
tagesaktuelle Entwicklungen legt und eine zeitnahe Kommentierung politischer Entwicklungen
aus verschiedenen Blickwinkeln ermöglicht. Das KONTRA war zudem auf mehreren
Veranstaltungen mit Videokameras unterwegs und hat dabei einen Grundstock an
Videomaterial für künftige Projekte wie Imagefilme gesammelt. Die Printausgabe ist im Rahmen
dieses Reformprozesses in den Hintergrund getreten. Angepeilt bleibt für das KONTRAArbeitsjahr 2015/16 eine Veröffentlichung von mindestens einer gedruckten Ausgabe.
Landesbüro
Im Landesbüro ist weiterhin Andreas Lanio als Landesgeschäftsführer tätig. Mit einem
Stellenumfang von 75% ist er beim SPD-Landesverband angestellt. Neben den Jusos betreut er
auch die AG Migration und Vielfalt sowie die AG Schwusos. Unterstützt wird er dabei von
Nadine Scheimer,
Lucia Ströbele und Alexander Geider, der derzeit ein Praktikum in der SPDLandesgeschäftsstelle absolviert. Das Landesbüro hat dabei nicht nur den Landesvorstand bei
der Umsetzung und Planung von Veranstaltungen betreut, es hat auch die Öffentlichkeitsarbeit
übernommen und ist maßgeblich für die große öffentliche Präsenz mitverantwortlich. Darüber
hinaus war das Landesbüro stets Ansprechpartner für die Kreisverbände und vielen Jusos vor
Ort und stand – oftmals rund um die Uhr - mit Rat und Tat zur Seite.
Wir möchten uns ganz herzlich bei Nadine, Lucia und Andreas und den Praktikanten für die
geleistete Arbeit und ihren Einsatz für die Jusos Baden-Württemberg bedanken, ohne ihr
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großes Engagement wäre die starke Arbeit im Land nicht möglich.
Mitarbeit im Bundesverband
Der Juso-Landesverband hat sich aktiv in die Arbeit des Juso-Bundesverbandes eingebracht.
Durch ein kritisch-konstruktives Auftreten hat der Landesvorstand die Positionen der Jusos
Baden- Württemberg beim Bundeskongress vertreten. Die Bereitschaft, Änderungsanträge aus
Baden-Württemberg zu übernehmen hielt sich dabei in geringem Rahmen. Der Landesvorstand
hat dabei gegenüber dem Bundesvorstand mehrfach darauf verwiesen, dass eine breite
Aufstellung und Berücksichtigung des gesamten Meinungsspektrums der Jungsozialistinnen
und Jungsozialisten zu einer Stärkung des gesamten Verbandes führen würde. Dennoch blieb
dies bei Wahlen für den Bundesvorstand, bei der Besetzung von ExpertInnen für die
Projektgruppen, wie bei der Auswahl für Mitglieder der “Argumente”-Redaktion weitgehend
unberücksichtigt. Im Sinne der politischen Kultur des Landesverbandes haben die
Bundesausschuss-Delegierten dies bei Sitzungen kritisch angemerkt. Der Juso-Landesverband
war stets bei Bundesausschüssen vertreten und auch die ehemaligen, wie aktuellen Delegierten
für die Projektgruppen “Zukunft der Arbeit” und “Transformation”, sowie “Zukunft Europa” in
der Vergangenheit und derzeit in den Projektgruppen “Arbeit 4.0 und Wirtschaft 4.0 gestalten“,
„Stadt, Land Struktur verändern“ und „Global handeln“ haben ihre Aufgaben in bestmöglichen
Umfang wahrgenommen. Ebenso kontinuierlich arbeiten wir bei der Juso-SchülerInnen auf
Bundesebene mit und sind dort stetig mit zwei Delegierten und mehreren TeilnehmerInnen bei
den Veranstaltungen präsent.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
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Arbeitsprogramm
Landesvorstand
Arbeitsprogramm der Jusos Baden-Württemberg für das Arbeitsjahr
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Arbeitsprogramm der Jusos Baden-Württemberg
für das Arbeitsjahr 2016/2017
Antragsteller
Landesvorstand
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Zur Weiterleitung an
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Arbeitsprogramm der Jusos Baden-Württemberg für das
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Die Landtagswahl 2016 hat bei der Sozialdemokratie in Baden-Württemberg tiefe Spuren
hinterlassen. So müssen wir uns nicht nur mit der Tatsache auseinandersetzen, dass das
Ergebnis der SPD auf bereits niedrigem Niveau beinahe halbiert wurde, sondern auch, dass
eine rechtspopulistische AfD aus dem Stand stärker wurde. Auch die Ergebnisse der BundesSPD hinken unseren Ansprüchen weit hinterher. Diese Tatsachen schmerzen uns Jusos
besonders. Nur die Sozialdemokratie gibt vollumfänglich Antworten, wie ein gerechtes
Zusammenleben in Freiheit durch eine solidarische Gesellschaft möglich ist. Die
Sozialdemokratie wird mehr denn je gebraucht, um ein Auseinanderdriften der Gesellschaft zu
verhindern, gerade die Schwachen in dieser Gesellschaft zu stärken und zu verhindern, dass
Armut und soziale Isolation sich in Hass und Ressentiments umwandeln. Es sind wir Jusos, die
Antworten auf die Fragen geben müssen, wie wir die SPD wieder zu alter Stärke führen können.
Deswegen werden wir ein Arbeitsjahr ohne Wahlkämpfe nutzen, um uns den inhaltlich
drängenden Fragen zu stellen. Die SPD war dabei immer stark, wenn sie den Menschen eine
Vision bieten konnte, die mit ihrer Lebensrealität in Einklang stand. Wir Jusos werden deswegen
Antworten auf die Frage finden, wie wir den Gerechtigkeitsbegriff mit neuem Leben füllen
können. Außerdem werden wir im letzten Arbeitsjahr angestoßene Reformen fortführen und
unseren Verband weiter modernisieren. Den Erneuerungsprozess der SPD werden wir kritischkonstruktiv begleiten und unsere Vorstellung formulieren, wie die Sozialdemokratie wieder zu
alter Stärke zurückfinden kann.
Zeit für Neue Gerechtigkeit
In einer sich rasant verändernden Welt erleben wir gesellschaftliche Umwälzungen, die unser
Land und die Welt nachhaltig verändern. Viele Menschen befürchten, dass diese
Veränderungen mit einer zunehmenden Ungerechtigkeit einhergehen, die dazu führen wird,
dass es wenigen auf der Welt besser gehen wird, während die meisten jedoch keine
Verbesserungen bzw. sogar Verschlechterungen ihrer Lebenssituation zu befürchten haben.
Was unter einer gerechten Ordnung verstanden wird, kann höchst unterschiedlich sein. Ist es
wichtig, Gerechtigkeit für den Einzelnen zu garantieren oder müssen in einer solidarischen
Gesellschaft die individuellen Bedürfnisse hinten angestellt werden?
Für uns Jusos ist es deshalb an der Zeit, die Gerechtigkeitsfrage neu zu stellen und für das 21.
Jahrhundert eine moderne Vorstellung einer gerechten Gesellschaft zu entwickeln. Wir müssen
uns die Frage stellen, wie wir mit einem Wirtschaftssystem umgehen, in dem eine ungleiche
Verteilung von Einkommen und Vermögen mit einer Situation der wirtschaftlichen Prosperität
einhergeht, selbst wenn diese zunehmend stagniert. Gleichzeitig entfalten die Folgen des
Klimawandels und die Ausbeutung von Ressourcen ihre Wirkung, die auch für die Flucht und
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Migration vieler Menschen verantwortlich ist. Wir Jusos erkennen dabei: Die Frage der
Gerechtigkeit ist aktueller denn je.
Für uns Jusos ist Gerechtigkeit keine hohle Phrase oder ein Ziel unter vielen, sondern
Daseinsberechtigung für die Sozialdemokratie nicht nur als Partei, sondern als soziale
Bewegung. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Menschen in Freiheit und Solidarität miteinander
dazu beitragen, dass in unserer Gesellschaft Aufstieg möglich ist und persönlicher Erfolg nicht
von der Herkunft abhängt. Gleichzeitig muss eine starke Solidargemeinschaft dem Einzelnen
Schutz vor unverschuldetem sozialem und wirtschaftlichem Abstieg gewährleisten. Wir Jusos
Baden-Württemberg werden im kommenden Arbeitsjahr die Frage beantworten, wie nach
unserer Vorstellung eine gerechte Gesellschaft im 21. Jahrhundert aussieht, eine gerechte
Gesellschaft im Zeitalter von grenzenloser Mobilität und Vernetzung, von Digitalisierung, von
gesellschaftlicher Veränderung und Migration, in der es nicht darauf ankommt, woher die
Menschen kommen, sondern wohin sie wollen.
Dafür werden wir uns im Rahmen von Verbandswochenenden und dem WIR-Kongress in drei
fortlaufenden Projektgruppen mit drei zentralen Fragestellungen befassen: Wohlstand für alle,
globale Gerechtigkeit und gerechte Machtverhältnisse.
Wohlstand für alle
Die zunehmende Konzentration von Einkommen und Vermögen auf eine immer kleinere Anzahl
von Menschen in unserer Gesellschaft sind für uns Jusos zutiefst ungerecht. Wir werden uns im
kommenden Jahr damit auseinandersetzen, wie die Einkommens- und Vermögensverteilung
global, in Europa und Deutschland ausgestaltet ist und werden diskutieren, mit welchen
Instrumenten dem Trend der zunehmenden Konzentration entgegengewirkt werden kann. Die
zunehmende Häufung von Vermögen ging mit einer jahrzehntelangen Bündelung von
Kapitalerträgen einher. Wir Jusos wollen auf den Prüfstand stellen, wie Kapitalerträge gerecht
für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben zum Nutzen der gesamten Gesellschaft
herangezogen werden können.
Für uns Jusos ist klar, dass unser Steuer- und Abgabensystem ungerechte Einkommens- und
Vermögensverteilungen vermeiden und dieser entgegenwirken muss. Wir werden unsere
Vorstellungen eines gerechten Steuer- und Abgabensystems formulieren und weiterentwickeln.
Dabei werden wir auch kritisch hinterfragen, wie Wohlstand in unserer Gesellschaft überhaupt
entsteht und ob der Nutzen des erwirtschaften Wohlstands allen Menschen in gerechter Weise
zu Teil wird.
Weiterhin werden wir uns mit der Frage befassen, welche konkreten Folgen eine ungerechte
Wohlstandsverteilung auf unsere Art des Wirtschaftens hat und künftig haben wird.
Bei unseren Betrachtungen werden wir nicht an unserer Landesgrenze halt machen, sondern
auch die Weltwirtschaft, die durch enorme Disparitäten bei der Teilhabe unterschiedlicher
Staaten an der Wertschöpfung geprägt ist, in unsere Analyse mit einschließen. Dafür möchten
wir betrachten, wie die ungleiche ökonomische Leistungsfähigkeit, auch innerhalb Europas, die
Wohlstandsverteilung beeinflusst und Ungleichheiten gegebenenfalls stärkt oder manifestiert.
Auch hier werden wir unsere Vorschläge für eine gerechtere Wirtschaftsordnung erarbeiten und
diskutieren.
Globale Gerechtigkeit
Die natürlichen Ressourcen sind global ungleich verteilt. Viele Staaten profitieren nicht in
gleichem Maße von ihren eigenen Ressourcen und Bodenschätzen wie Staaten, die über
weniger natürliche Ressourcen verfügen. Schwellen- und Entwicklungsländer besitzen zwar
begehrte Bodenschätze, dennoch profitiert die eigene Bevölkerung oftmals nicht vom Nutzen
und Ertrag dieser. Wir wollen uns damit auseinandersetzen, welche Ursachen dem zugrunde
liegen und unsere Vorstellung formulieren, wie eine globale Verteilung im jetzigen weltweiten
Wirtschaftssystem und unterschiedlicher politischer Systeme gerecht möglich sein könnte.
Die Folgen des übermäßigen Abbaus natürlicher Ressourcen treffen insbesondere die ärmeren
Regionen dieser Welt. Dabei zeigt sich, dass insbesondere die Länder, die für diesen Raubbau
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durch ihren Konsum besonders Verantwortung tragen, leichter mit den Folgen zurechtkommen
können, als Länder, die über weniger Wohlstand verfügen, aber viele dieser Ressourcen selbst
zur Verfügung stellen. Auch die Folgen des Klimawandels schlagen sich unterschiedlich in den
Regionen der Erde nieder. Dabei können wohlhabende Länder eher mit den Folgen des
Klimawandels umgehen als ärmere Regionen, obwohl diese sich mit wenigen Ausnahmen für
deutlich weniger klimaschädliche Schadstoffausstöße verantwortlich zeigen. Wir Jusos wollen
die Frage beantworten, wie künftig Lasten des Klimawandels global verteilt werden und welche
Möglichkeiten bestehen, alle Staaten entsprechend ihres Anteils an dieser Entwicklung
angemessen zu beteiligen.
Die Entwicklung der Welthandelspolitik ist gezeichnet von dem Versuch, multilaterale
Regelungen für den Welthandel zu finden, damit die positiven Effekte von Freihandel allen
beteiligten Staaten zu Gute kommen können. Bisherige Verhandlungsansätze wie die
sogenannte Doha-Runde scheiterten mit der Folge, dass eine Vielzahl von bilateralen
Handelsabkommen geschlossen wurde mit teils ungerechten Inhalten. Wir werden uns deshalb
mit der Frage auseinandersetzen, wie eine gerechte Freihandelspolitik aussehen kann und
welche Bedingungen hierfür erfüllt sein müssen.
Weltweit sind Millionen Menschen auf der Flucht, vor Krieg und Verfolgung, vor Armut, vor den
Folgen des Klimawandels und vielem mehr. Dabei zeigt sich, dass die Hilfsbereitschaft global
sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Wir Jusos wollen uns, gerade im Zeichen der hoch
aktuellen Flüchtlingsfrage in Deutschland und Europa, mit der Frage auseinandersetzen, wie ein
gerechter und humaner Umgang mit Flüchtlingsbewegungen auch global und in Europa stärker
verankert werden kann und mit welchen Instrumenten alle Staaten gleichermaßen ihren Anteil
an der Herausforderung wahrnehmen können.
Gerechte Machtverhältnisse
Nicht erst seit dem 20 Jahrhundert haben sich Macht und politische und wirtschaftliche Stärke
ungleich global verteilt. Dabei zeigt sich, dass die seit Beginn des 20. Jahrhunderts begonnene
Institutionalisierung der Weltpolitik nicht mit dem realen politischen und ökonomischen Einfluss
einzelner Staaten und Staatenbünde übereinstimmt. Während Institutionen wie der UNSicherheitsrat eher historisch gewachsene politische Kräfte berücksichtigt, entwickeln sich
bestimmte Regionen eigenständig und brechen aus diesem gewachsenen Rahmen zunehmend
aus. Wir wollen uns mit der Frage befassen, ob die gewachsenen Strukturen die tatsächliche
Verteilung von Macht noch richtig abbilden und wie diese möglicherweise hin zu einer
gerechteren Weltordnung weiterentwickelt werden müssen.
Nicht erst seit der Europäischen Wirtschafts- und Finanzkrise zeigt sich in immer mehr Ländern
eine Legitimationskrise der demokratischen Strukturen. Wir werden uns deshalb mit der Frage
auseinandersetzen, wie Macht innerhalb der Demokratie in Deutschland und Europa verteilt ist
und ob es einer Weiterentwicklung der demokratischen Teilhabemöglichkeiten und
Entscheidungsprozesse bedarf, um künftig stabile politische Systeme zu gewährleisten.
Dabei zeigt sich, dass in unserer Demokratie nicht nur Macht zwischen Generationen, sondern
auch zwischen Geschlechtern ungleich verteilt ist. Wir werden daher Antworten auf die Frage
diskutieren, wie eine gerechte Machtverteilung aussehen kann zwischen Jung und Alt, den
unterschiedlichen Geschlechtern, Menschen unterschiedlicher Herkunft und auch Menschen mit
unterschiedlicher Einkommens- und Vermögenssituationen, die allen gleichsam eine Teilhabe
an unserer Demokratie ermöglicht.
#brutaldigital – Erneuerungen festigen
Wir Jusos haben den Trend der Digitalisierung erkannt und uns im letzten Jahr ausführlich mit
dessen Auswirkungen beschäftigt. Dabei haben wir erste wichtige Weichen gestellt, um uns
weiterhin als modernen Jugendverband zu positionieren, indem wir digitale Elemente stärker als
bisher in unsere Arbeit einbeziehen und für uns nutzen. Dabei ist für uns klar: Die Digitalisierung
des Landesverbandes ist eine fortwährende Aufgabe, die nicht abgeschlossen ist.
Unser Landesmagazin ist im vergangenen Arbeitsjahr neue Wege gegangen. Im kommenden
Jahr wollen wir den begonnenen Reformprozess abschließen und aufgebaute Strukturen weiter
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ausgestalten. Den inzwischen etablierten KONTRA-Blog wollen wir noch stärker nutzen, um
tagesaktuell politische Debattenbeiträge zu formulieren. Über Twitter werden wir weiterhin live
von Veranstaltungen der SPD und des Juso-Landesverbandes berichten und künftig mehr auf
Video-Podcasts setzen. Die Print-Ausgabe wird das Angebot des KONTRA weiter bereichern.
Bis zum Ende des Jahres soll die Entwicklung hin zu einem digitalen Begleitangebot für die
Arbeit des Landesverbandes abgeschlossen sein. Dadurch soll die angestoßene Entwicklung,
die Basis noch besser in die aktuellen politischen Debatten des Landesverbandes einzubinden,
abgeschlossen werden.
Die Vorschläge der Projektgruppe Digitale Beteiligung zur breiteren Nutzung sozialer Medien
sowie zur Einführung einer digitalen Begleitplattform des Juso-Landesverbandes wird der
Landesvorstand aufgreifen, prüfen und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten konsequent
umsetzen.
Da mit den sozialen Netzwerken völlig neue Notwendigkeiten in der Kommunikation entstehen,
wird der Landesvorstand eine Social Media-Strategie erarbeiten und diese den Kreisverbänden
zur Verfügung stellen.
Wir-Kongress
Der Wir-Kongress hat sich als fester Bestandteil des Landesverbandes etabliert. Mit dem Ziel,
das Gemeinsame in den Vordergrund zu rücken, bietet der Wir-Kongress eine gelungene
Mischung aus Politik, Spaß und Party. Zum jetzigen Zeitpunkt können die finanziellen Folgen
der Landtagswahl noch nicht vollumfänglich abgehen werden. Der Landesvorstand wird alle zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten prüfen, den Wir-Kongress in bisheriger Form auszurichten,
gegebenenfalls mit einem Verbandswochenende zu kombinieren oder neu zu strukturieren.
Erneuerungsprozess in der SPD mitgestalten
Die Jusos verstehen sich schon immer als inhaltlicher Motor und Antriebsfeder der SPD.
Gleichzeitig begleiten wir die Partei, ob in Regierungsverantwortung auf Bundesebene oder in
der Opposition auf Landesebene, konstruktiv-kritisch. Dies ist angesichts der schwierigen Lage
der Partei wichtiger als je zuvor. Den durch die katastrophalen Ergebnisse der Landtagswahl
ausgelösten Erneuerungsprozess der SPD Baden-Württemberg möchten wir als Jusos aktiv,
konstruktiv und falls nötig auch kritisch mitgestalten. Wir haben bei unserem letzten
Verbandswochenende, beim Landesausschuss und in zahlreichen vor-Ort-Terminen bei den
Kreisverbänden konkrete Vorstellungen und Vorschläge erarbeitet, die wir nun aktiv in den
Erneuerungsprozess einbringen werden. Als Jusos werden wir ein besonderes Augenmerk
darauf legen, dass dieser dringend benötigte Prozess mit Ernsthaftigkeit und Sorgfalt zu Ende
geführt wird und zeitnah zu konkreten Ergebnisse führt.
Wir werden die SPD jedoch nicht nur bei diesem Prozess antreiben, sondern durch unseren
Einsatz gezielt die Strukturen der SPD stärken. Wir sehen den Erneuerungsprozess der SPD
auch als Chance, tradierte Denkmuster zu durchbrechen und neue Wege zu gehen. Für uns ist
klar, dass ohne die Jusos ein innerparteilicher Reformprozess nicht sinnvoll ist und gegen die
Stimme der Jusos eine Erneuerung der SPD zum Scheitern verurteilt ist. Wir werden diesen
Anspruch auf Mitsprache und Mitbestimmung mit Entschiedenheit in die Partei tragen sowie
nach Innen und Außen vertreten.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Nach der vergangenen Landtagswahl müssen auch im Bereich der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit Veränderungen angestoßen werden. Mit der neuen Situation im Landtag
gilt es für uns intensiv in die öffentliche Debatte zu gehen und einen kritischen Beitrag als
Jugendverband einer Oppositionspartei zu leisten. Gleichwohl werden wir, nach dem
niederschlagenden Wahlergebnis der SPD den Erneuerungsprozess unserer Mutterpartei auch
öffentlich begleiten.
Im kommenden Arbeitsjahr wird voraussichtlich kein Wahlkampf stattfinden. Wir Jusos wollen
dennoch medial stark vertreten sein und unsere Inhalte im Rahmen von Pressemitteilungen
weiterhin offensiv nach außen tragen. Unsere Kreisverbände werden wir hierbei mit wie bisher
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auch mit Muster-Pressemitteilungen zu besonderen Themen in der Pressearbeit vor Ort
unterstützen.
Neben den klassischen Medien wollen wir erneut einen Fokus auf unsere Präsenz im Social
Media-Bereich legen. Das Instrument der Share Pics werden wir weiterhin intensiv nutzen und
unsere Zielgruppen so effektiv ansprechen. Neben Facebook und Twitter werden wir in
Zusammenarbeit mit der KONTRA-Redaktion und den Vorschlägen der PG Digitale Beteiligung
auch die Nutzung anderer Plattformen wie Instagram und Snapchat evaluieren.
Neumitgliederseminare - Einstieg leicht gemacht
Auch im kommenden Arbeitsjahr werden wir Seminare für unsere neuen Mitglieder anbieten.
Die Seminare bilden einen optimalen Einstieg in die Mitarbeit bei den Jusos und in der SPD. Die
TeilnehmerInnen werden hierbei einen Einblick in die Strukturen, sowie die Positionen und
Themenvielfalt der Jusos Baden-Württemberg erhalten.
Im kleinen Rahmen können sich unsere Neumitglieder kennenlernen, vernetzen und erste
politische Erfahrungen innerhalb der Jusos sammeln. Weiterhin werden wir interessante
Gesprächsgäste aus der Politik zu den Neumitgliederseminaren einladen, um den
TeilnehmerInnen Politik noch greifbarer und anschaulicher zu machen.
Vernetzung der Jusos im Schulalter
Wir werden die Jusos im Schulalter weiter aktiv in unsere Arbeit miteinbeziehen. Sie sind in
unseren Strukturen fest verankert, bereichern unseren Verband und tragen unsere Themen als
MultiplikatorInnen in die Schulen. Unsere gut besuchten Vernetzungstreffen auf
Verbandswochenenden werden wir weiter ausbauen und so das Kennenlernen, den Austausch
und die Vernetzung, die bei diesen Treffen im Fokus stehen, stärken. Außerdem werden wir
unsere Vernetzungstreffen weiterhin mit für SchülerInnen relevanten Themen füllen, um einen
Mehrwert für unsere Mitglieder im Schulalter zu schaffen. Hierbei werden wir außerdem Azubis
und Auszubildende stärker einbeziehen. Dafür werden wir das Vernetzungsangebot auf diese
Gruppen ausweiten.
Wir werden auch im kommenden Arbeitsjahr zwei Delegierte zu Kongressen der JusoSchülerInnen- und Azubigruppe des Juso-Bundesverbandes entsenden.
Regionale Betreuung - Vernetzung fördern
Wir Jusos Baden-Württemberg sind stark in den Regionen vertreten und gut vernetzt. Den
Austausch und die Kommunikation zwischen verschiedenen Kreisverbänden der gleichen
Region wollen wir auch im kommenden Jahr fördern. Im letzten Arbeitsjahr haben wir die
"Regioseminare" zu "Regiokonferenzen" weiterentwickelt. Hierbei werden von ReferentInnen
vermehrt regionale Themen in den Fokus gerückt. Wir wollen dadurch stärker Themen
diskutieren, die junge Menschen in ihrem unmittelbaren Umfeld betreffen. Dieses neu
eingeführte Konzept hat sich bewährt, soll beibehalten und konsequent fortgeführt werden.
Die Stellung der Region als Bindeglied zwischen Kreis- und Landesverband werden wir
weiterhin erhalten. Die Regionen können gemeinsame Inhalte koordinieren und diese nach
außen und in den Landesverband tragen. Die Betreuung der Kreisverbände vor Ort wird für uns
auch im kommenden Arbeitsjahr eine zentrale Bedeutung einnehmen. Wir werden
AnsprechpartnerIn für die Belange, Fragen und Anregungen der Kreisverbände sein.
Frauenverbandsarbeit und Gleichstellung
Auch im kommenden Arbeitsjahr möchten wir im Rahmen von Frauenvernetzungstreffen wieder
ein Veranstaltungsformat anbieten, bei denen Frauen Kontakte knüpfen können. Um mehr Zeit
für die Vernetzung der Teilnehmerinnen nutzen zu können wollen wir erneut eines der
Frauenvernetzungstreffen mit Übernachtung an eine Landesverbandsveranstaltung angliedern.
Inhaltlich werden wir uns in diesem Jahr mit dem Themenkomplex “Gleichstellung: Nur eine
Frage der Zeit?” beschäftigen. Wir möchten dabei gemeinsam diskutieren, warum es nach wie
vor die Notwendigkeit für eine starke Frauenbewegung gibt und wie diese im 21. Jahrhundert
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aussehen kann. Dabei hilft auch ein Rückblick, was bereits erreicht wurde um den Blick dafür zu
schärfen, was es noch zu erreichen gilt. Wir werden auch darüber diskutieren, wie eine stärkere
Sensibilisierung der Männer für die Notwendigkeit von Feminismus erreicht werden kann.
Gleichzeitig soll neben der inhaltlichen Diskussion, der Fokus auch auf der methodischen
Weiterbildung der Teilnehmerinnen liegen.
Als sinnvolle Ergänzung zu den Frauenvernetzungstreffen wollen wir auf größeren
Landesverbandsveranstaltungen außerdem wieder Frauenempfänge anbieten, die in lockerer
Atmosphäre Zeit für einen kurzen Austausch bieten. Neben der internen Frauenverbandsarbeit
werden wir auch in Zukunft darauf achten, dass unsere ReferentInnen in Workshops oder
Podien im Sinne einer ausgewogenen Geschlechterquote ausgewählt werden.
Wir Jusos stehen seit jeher für eine vielfältige Gesellschaft ein, in der nicht nur
Gleichberechtigung, sondern auch Gleichstellung herrscht. Daher werden wir auch in diesem
Jahr wieder zur Teilnahme an den Christopher-Street-Days aufrufen und öffentlich Flagge für
ein bunteres Land zeigen.
Juso-Hochschulgruppen in Baden-Württemberg
Die Juso-Hochschulgruppen Baden-Württemberg sind lebendiger Bestandteil unseres Verbands
und stellen die notwendige Expertise in der Hochschul- und Wissenschaftspolitik bereit. Diese
Expertise wollen wir einholen und in unserer Arbeit weiterhin berücksichtigen.
Die Kooptierung eines Mitglieds der Landeskoordination in den Juso-Landesvorstand hat sich
bewährt, diese werden wir beibehalten, sofern eine regelmäßige Teilnahme gewährleistet
werden kann. Die Jusos und die Juso-Hochschulgruppen in Baden-Württemberg werden sich
auch weiterhin gemeinsam zu hochschul- und wissenschaftspolitischen Themen öffentlich
äußern und positionieren.
Ein wichtiges Thema ist die Stärkung der Juso-Hochschulgruppen an den einzelnen Standorten.
Viele Hochschulgruppen kämpfen mit schwindenden Mitgliederzahlen. Dennoch spielen sie in
der akademischen und studentischen Selbstverwaltung eine wichtige Rolle und bringen
jungsozialistische Positionen an die Hochschulen. Deshalb wird der Landesvorstand dort
unterstützend ansetzen und wenn möglich Kooperationen zwischen Juso-Kreisverbänden und
den örtlichen Hochschulgruppen anregen und begleiten.
Gemeinsam mit den Juso-Hochschulgruppen werden wir auch nach dem desaströsen
Wahlausgang das hochschulpolitische und wissenschaftliche Profil der Partei und der
Landtagsfraktion stärken. Im Rahmen des Erneuerungsprozesses der SPD Baden-Württemberg
ist es uns deshalb ein Anliegen, dass vermehrt junge Leute in die Parteiabläufe integriert
werden. Wir unterstützen daher die Juso-Hochschulgruppen dabei, vermehrt in die Abläufe der
SPD Baden-Württemberg eingebunden zu werden. Daher treten wir nach wie vor dafür ein,
dass die Juso-Hochschulgruppen mit einem Mitglied der Landeskoordination dauerhaft in den
AK Wissenschaft, Forschung und Kunst der SPD-Landtagsfraktion kooptiert werden.
Zwischen den Jusos und den Juso-Hochschulgruppen treten wir für eine solidarische Haltung
ein. Auf Parteitagen und anderen Parteiveranstaltungen wollen wir die Landeskoordination der
Juso-Hochschulgruppen einbeziehen und uns gegenseitig bei der Einbringung von Positionen
unterstützen.
Unter sozialdemokratischer Beteiligung hat sich in der letzten Legislaturperiode schon viel an
unseren Hochschulen bewegt. Die Juso-Hochschulgruppen sind der Schlüssel dafür, dass das
auch so bleibt. Nach dem Wegfall des Einflusses auf die Hochschulen über die
Regierungsbeteiligung sind alle SozialdemokratInnen aufgerufen, Rückschritte aktiv zu
verhindern. Dabei stehen Jusos und Juso-Hochschulgruppen Schulter an Schulter.
Kampf gegen Rechts entschlossen weiterführen
In unserer Arbeit gegen Rechtsextremismus werden wir uns für die Fortführung des NSUUntersuchungsausschusses im Landtag einsetzen, dessen Einsetzung ein Erfolg unserer Arbeit
und unserer Beharrlichkeit war. Dieser ist dringend notwendig, um die umfassenden rechten
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Strukturen in Baden-Württemberg aufzudecken und die Arbeit des ersten
Untersuchungsausschusses fortzuführen.
Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, dass die vom letzten Landtag eingesetzte EnqueteKommission ihre Arbeit erneut aufnimmt und Konzepte mit ExpertInnen und aus
Zivilgesellschaft und Parteien erarbeitet, wie ein möglicher struktureller Rechtsextremismus
offensiv bekämpft werden kann. Im vergangenen Arbeitsjahr haben wir den Einstieg in einen EMail Verteiler für unsere Antifaschismus-Arbeit begonnen. Wenn sich dieses Instrument im
weiteren Verlauf als wirkungsvoll beweist, werden wir es gegebenenfalls weiterentwickeln und
ausbauen.
Wie auch in den vergangenen Jahren werden wir weiterhin mit unseren BündnispartnerInnen
aktiv am Kampf gegen rechte Hetze beteiligen. Wir Jusos werden uns rechten Gruppierungen
entgegenstellen und zur Beteiligung an Demonstrationen gegen Nazis aufrufen.
Darüber hinaus werden wir Jusos nicht aufhören, die rechtspopulistische und gefährliche
Propaganda der AfD zu bekämpfen. Aus dem Grund werden wir uns im nächsten Jahr den
Schulterschluss mit BündnispartnerInnen gegen die Politik der AfD suchen und uns Bündnissen
gegen die AfD anschließen.
Bündnis- und Vernetzungsarbeit
Wir Jusos sind stark im Team. Im Austausch mit vielen befreundeten Jugendorganisationen und
BündnispartnerInnen wollen wir unsere gemeinsamen Ziele realisieren und voranbringen. Dabei
gilt der Grundsatz “Mit den Menschen sprechen und nicht über sie” mehr denn je. Der
Landesvorstand wird die hohe Taktung an Fachgesprächen mit BündnispartnerInnen,
befreundeten Organisationen und Gewerkschaften beibehalten und die Erkenntnisse aus
diesem Austausch in seine inhaltliche und organisatorische Arbeit miteinfließen lassen.
Den Kontakt zu anderen politischen Jugendorganisationen werden wir gerade in Zeiten einer
erstarkenden AfD und ihrer Jugendorganisation weiter intensivieren. Wir wollen das Gespräch
darüber suchen, wie trotz unterschiedlicher Aufgaben in Regierung und Opposition der
Mutterparteien eine Zusammenarbeit möglich ist, die diese Bewegung als rechtspopulistische
und demokratiefeindliche Bewegung entlarvt, die die Zukunft unserer Generationen gefährdet,
statt sie zu schützen.
Aktiv im Bundesverband verankert
Auch im kommenden Arbeitsjahr werden wir als Jusos Baden-Württemberg den Bundesverband
in seiner Arbeit kritisch und konstruktiv begleiten und durch unser Engagement in den
Projektgruppen bereichern. Wie bereits bisher möchten wir die Arbeit der Bundesjusos durch
unsere vielfältigen Anträge bei den Bundeskongressen prägen. Gerade in einer Zeit, in der sich
die SPD von Umfragetief zu Umfragetief hangelt, ist es unsere Aufgabe als Jusos, die SPD zu
treiben und Konzepte für eine sozialdemokratische Gesellschaft zu entwickeln. Hierbei möchten
wir den Juso-Bundesverband aktiv unterstützen und bei diesem Prozess kritisch konstruktiv
begleiten. Dabei verstehen wir es als unsere Aufgabe, die Beschlüsse der Jusos BadenWürttemberg offensiv in die Arbeit des Bundesverbandes zu tragen und im Falle von
unterschiedlichen Auffassungen für unsere Positionen fair und unter Respektierung der
demokratischer Grundsätze werben.
Genauso werden wir auch im kommenden Arbeitsjahr die vielfältigen Schulungs- und
Weiterbildungsangebote des Juso-Bundesverbandes nutzen und bei unseren Mitgliedern in
Baden Württemberg bewerben.
Auf Bundesausschüssen werden wir auch weiterhin mit unseren zwei Delegierten vertreten
sein, die die Beschlüsse der Jusos Baden Württemberg auf Bundesebene tragen und sich dort
für diese einsetzen.
27
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
B
Bildung
B1
Esslingen
Einheitliches Bildungssystem auf Bundesebene
30
B2
Karlsruhe-Stadt
Verschiebung des Praxissemesters im Lehramtsstudium vom ersten
Master- in das letzte Bachelorsemester
31
B3
Konstanz
Schulfach für die Zukunft
32
B4
Freiburg
Reform des Ethik- und Religionsunterrichts
34
B5
Mannheim
Aufstockung der Fachkursförderung
36
B6
Ostalb
Verpflichtender Informatik-Unterricht an Schulen
37
B7
Enzkreis
Endlich eine faire Notenbewertung im Kursstufensport
38
B8
Göppingen
Steuerlehre als Unterrichtsbestandteil an weiterführenden Schulen.
40
B9
Stuttgart
Ethikunterricht jetzt!
41
B 10
Göppingen
Missbrauch von angestellten Lehrkräften und ReferendarInnen stoppen
42
B 11
Konstanz
Abschaffung des qualifizierten Attestes
43
B 12
Karlsruhe-Stadt
Bildungsföderalismus abschaffen
44
B 13
Esslingen
Frauen in MINT-Berufe
46
B 14
Reutlingen
Gleitzeit auch für SchülerInnen!
47
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B 15
Göppingen
Islamunterricht ausbauen
48
B 16
Mannheim
Stärkere Förderung von Sprachkursen
49
B 17
Göppingen
Einführung von Türkisch als dritte Fremdsprache
50
B 18
Esslingen
Medienbildung an Schulen braucht eine gute IT-Wissensgrundlage
51
29
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Einheitliches Bildungssystem auf Bundesebene
Antragsteller
Esslingen
B1
Zur Weiterleitung an Juso-Bundesdelegiertenkonferenz, SPD Bundesparteitag,
SPD Fraktion im Deutschen Bundestag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Einheitliches Bildungssystem auf Bundesebene
1
2
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Die Jusos fordern ein einheitliches Schul- und Bildungssystem in Deutschland und die
Abschaffung der landeshoheitlichen Bildungspolitik.
Begründung:
Die Bildungsunterschiede zwischen Schülerinnen und Schülern unterscheiden sich von
Bundesland zu Bundesland. Dies wird anhand der Abschlüsse deutlich. An den Hochschulen
und Universitäten sowie auf dem Arbeitsmarkt führt dies Bundesweit zu unterschiedlichen
Eintrittsbedingungen, da der Ausbildungsweg von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
ist.
30
Jusos Baden-Württemberg
B2
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Verschiebung des Praxissemesters im
Lehramtsstudium vom ersten Master- in das letzte
Bachelorsemester
Antragsteller
Karlsruhe-Stadt
Zur Weiterleitung an SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Verschiebung des Praxissemesters im Lehramtsstudium vom
ersten Master- in das letzte Bachelorsemester
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Die Jusos fordern die Verschiebung des Praxissemesters im Lehramtsstudium von dem ersten
Mastersemester in das vorletzte Bachelorsemester.
Begründung:
Durch die Umstellung des Lehramtsstudiums von Staatsexamen auf das
Bachelor​/Mastersystem hat sich vieles geändert. So auch der Zeitpunkt für das Praxissemester,
welches nun vom 5. Semester in das erste Mastersemester (bei Regelstudienzeit 7. Semester)
verlegt wurde. Jedoch entscheiden sich im Praxissemester immer wieder viele Studierende,
doch nicht in den Lehrberuf einsteigen zu wollen und brechen in oder spätestens nach dem
Praxissemester das Lehramtsstudium ab. Aus diesem Grund halten wir Jusos es für sinnlos
diesen Studierenden einen Masterplatz bereitstellen zu müssen, wenn diese dann nach einem
halben bis einem Semester das Studium doch abbrechen. Um diesen Abbruch vorzubeugen,
sollen Studierende bereits vor ihren Bachelor​Abschluss einen Einblick in die Praxis des
Lehrberufes erhalten.
31
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Schulfach für die Zukunft
Antragsteller
Konstanz
B3
Zur Weiterleitung an Juso LDK 2016
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Schulfach für die Zukunft
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5
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Die Jusos fordern die Einführung eines neuen Schulfachs, welches Jugendliche auf das Leben
nach der Schule vorbereitet.
Dieses Fach wird bereits von mehreren berufsvorbereitenden Schularten angeboten, deswegen
ist es von Vorteil, wenn es auch die allgemeinbildenden Schulen (Gymnasien, Realschulen,
Hauptschulen) anbieten.
Hier setzen wir Jusos Baden-Württemberg unsere Idee an. Wir wollen den Lehrplan an Schulen
um ein Fach erweitern, in dem die Schüler*innen wichtige Informationen, die sie im Leben nach
der Schule dringendst benötigen, von den Lehrkräften erhalten. Dieses neue Fach soll 45
Minuten pro Woche auf verpflichtender Basis unterrichtet werden und folgende Inhalte
behandeln:
- Generelle Informationen über Versicherungen
- Private Bankgeschäfte (Tagesgeldkonto, Altersvorsorge, SCHUFA…)
- Steuern (Steuererklärung und Verständnis der Steuern vermitteln)
- Einfache Behördengänge (An- und Abmeldung des Wohnorts und Autos, Müllgebühren, GEZ)
- Verbraucherschutz (Immobilien, privat abgeschlossene Verträge)
- Amtsdeutsch
- Gesundheitsvorsorge, Krankenkassen
- Juristisches Grundwissen und Funktionsweise der Justiz
Ein entsprechender Lehrplan ist vom Kultusministerium auszuarbeiten.
Begründung:
Die Zukunft junger Menschen wird in der Schule geprägt und gefördert, durch die bestehenden
Schulfächer und die ausgewogene Mischung aus theoretischem (Fach)wissen werden
Grundkenntnisse vermittelt, jedoch werden die Themen, die uns nach der Schule im alltäglichen
Leben begegnen und begleiten nur unzureichend oder gar nicht behandelt. Nach der Schule
haben die Schüler*innen die Berechtigung eine Ausbildung zu machen, eine weiterführende
Schule zu besuchen, oder sich für ein Studium einzuschreiben. Allerdings fehlen ihnen oftmals
grundlegende Kenntnisse im Umgang mit Bankgeschäften, Versicherungen, Verträgen und
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Ämtern. Junge Erwachsene haben somit Probleme sich nach der Schule selbstständig und
unabhängig vom Elternhaus zurechtzufinden.
Auch außerhalb des Unterrichtes sollen Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben ihren
Lehrkräften Fragen zu stellen. Durch dieses Grundwissen wird der Weg in die Selbstständigkeit
vereinfacht. Dieses Fach soll eine unterstützende Funktion haben und die Chancengleichheit in
allen Aspekten erhöhen. Besonders durch die augenblickliche Asylsituation kann dieses Fach
eine zusätzliche Hilfe zur Integration junger Migrantinnen und Migranten sein. Insbesondere das
sogenannte „Amtsdeutsch“ gestaltet sich immer wieder als teilweise unüberwindbare Hürde für
Deutsch-Nichtmuttersprachler*innen. Gerade, wenn das Umfeld dahingehend nicht die nötige
Unterstützung bieten kann, besteht kaum Chancengleichheit gegenüber Schülerinnen und
Schülern mit Deutsch als Muttersprache.
33
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Reform des Ethik- und Religionsunterrichts
Antragsteller
Freiburg
B4
Zur Weiterleitung an Landesparteitag der SPD, Bundeskongress der Jusos
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Reform des Ethik- und Religionsunterrichts
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Das momentan praktizierte Bildungssystem verankert den christlichen Religionsunterricht als
ordentliches Lehrfach im Bildungsplan. Dies ist in einer Gesellschaft, die auf Religionsfreiheit
basiert nicht akzeptabel. Auch der gesellschaftliche Wandel der letzten Jahre öffnet das
Bedürfnis nach einer Reform des Bildungssystems hinsichtlich des Ethik – und
Religionsunterrichts. Immer häufiger kommt es zu Kritik am aktuellen System, das weder
einheitlich noch auf andere Überzeugungen als den christlichen Glauben ausgelegt ist. Daher
fordern wir ein laizistisches Bildungswesen.
Strukturelle Orientierung am Berliner Modell
Durch eine zunehmend multikulturelle Gesellschaft und dadurch wachsende Vielfalt an
Religionen und Glaubensansichten scheint eine Aufteilung der Schüler*innen für den
Religionsunterricht nach Glauben nicht mehr sinnvoll und ein Unterfangen, das die Schulen
nicht leisten können. Auch gibt es eine wachsende Zahl an Schüler*innen, die sich keiner
Religion mehr zuordnen möchten.
Das Berliner Modell bietet Ethikunterricht ab der siebten Klasse an, parallel dazu können die
verschiedenen Religionsgemeinschaften Religionsunterricht als Arbeitsgemeinschaft anbieten,
die freiwillig belegt werden können.
Wir fordern
einen Ethikunterricht ab Klasse 1 mit der Möglichkeit im Rahmen einer
Arbeitsgemeinschaft ab Klasse 5 am Religionsunterricht teilzunehmen.
nach Möglichkeit das Angebot eines weiten Spektrums an Glaubensrichtungen. Keiner
Religionsgemeinschaft darf es verwehrt sein, eine Arbeitsgemeinschaft an einer Schule
anzubieten.
Ersatzloses Streichen des Art. 7 Abs. 3 im Grundgesetz. Dieser verankert den
Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach in unserem Bildungssystem und macht es
allen Bundesländern, außer Berlin und Brandenburg, die über die Bremer Klausel ein
Sonderrecht genießen, unmöglich, Unterricht nach dem Berliner System anzubieten.
Inhalte und Personal für die Arbeitsgemeinschaften Religion
Aktuell bestimmen die Religionsgemeinschaften weitestgehend selbstständig über den Inhalt
ihres Unterrichts. Auch das Personal, beispielsweise Pfarrer*innen und Theolog*innen, wird von
den Religionsgemeinschaften selbst ausgebildet.
Wir fordern
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einen inhaltlichen Konsens für die Arbeitsgemeinschaften der unterschiedlichen
Religionen aus der betroffenen Religion und dem Kultusministerium.
Module anderer Religionen, Religionswissenschaftliche und Theologische Aspekte in den
Arbeitsgemeinschaften
eine Übereinstimmung und Konsensfindung der jeweiligen Religion und des
Kultusministeriums bezüglich des Personals, das die Arbeitsgemeinschaften leitet
Inhalte und Personal für den Ethikunterricht
Für Ethiklehrer*innen besteht keine einheitliche Regelung bezüglich der Ausbildung, was dazu
führt, dass er von potentiell unqualifizierten Kräften erteilt wird. In Baden-Württemberg, Bayern,
Brandenburg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland beispielsweise können Lehrer*innen das Fach
Ethik unterrichten, sofern sie daran Interesse haben. Auch Religionslehrer*innen können das
Fach Ethik unterrichten.
Wir fordern
eine einheitliche Regelung bezüglich der Ausbildung von Ethiklehrer*innen.
Ethiklehrer*innen, die das Fach Ethik unterrichten sollen, müssen eine Lehrbefugnis für
Sozialwissenschaften oder Philosophie haben.
Einrichtung des Fach Ethik bzw. Praktische Philosophie an Universitäten für das
Lehramtsstudium
Förderung von Lehramtsstudent*innen, die das Fach Ethik studieren, sowie die Garantie
eines Platzes für das Referendariat, wie für alle anderen Studierenden auch.
Vermittlung von Werten und Normen, von Moral, sowie von Religionswissenschaftlichen
und Philosophischen Aspekten, aber auch die Thematisierung von Atheismus, von
Normativer Ethik, von Selbstreflexion und Konsensfindung, sowie Radikalismus
Prävention.
35
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Aufstockung der Fachkursförderung
Antragsteller
Mannheim
B5
Zur Weiterleitung an
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Aufstockung der Fachkursförderung
1
2
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Finanzielle Aspekte sollten keine Argumente gegen einen Weiterbildungsmaßnahme seien Bildung durch öffentliche Institutionen muss kostenlos sein! Deswegen fordern wir, dass das
Land Baden-Württemberg für alle Bürger*innen 100% der Kursgebühren einer
Fachkursförderung übernimmt. Dazu sollen die Gelder der Europäischen Union durch Mittel des
Landes Baden-Württemberg unterstützt werden.
Begründung:
Begründung erfolgt mündlich.
36
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Verpflichtender Informatik-Unterricht an Schulen
Antragsteller
Ostalb
B6
Zur Weiterleitung an SPD- Landesparteitag, SPD- Landtagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Verpflichtender Informatik-Unterricht an Schulen
1
2
3
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Künftig soll an allen weiterführenden Schulen ab der siebten Klassenstufe ein Pflichtfach
Informatik eingeführt werden, welches wöchentlich zweistündig unterrichtet werden soll. Hierbei
soll der Fokus der Lehrpläne insbesondere auf der Vermittlung informationstechnologischer
Kompetenzen liegen. Auch der Aspekt der Medienkompetenz soll von Relevanz sein.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
37
Jusos Baden-Württemberg
B7
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Endlich eine faire Notenbewertung im
Kursstufensport
Antragsteller
Enzkreis
Zur Weiterleitung an SPD-Landtagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Endlich eine faire Notenbewertung im Kursstufensport
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Wir fordern eine grundlegende Änderung der Kriterien zur Notengebung im Unterrichtsfach
Sport in der Kursstufe an Gymnasien Baden-Württembergs. Dies betrifft vor allem Sportarten,
welche nicht ohne die Zugehörigkeit zu einer Sportvereinigung problemlos von jedem einzelnen
Schüler bzw. jeder einzelnen Schülerin trainiert werden können. Dazu gehören beispielsweise
Kugelstoßen, Speerwerfen, Weitsprung, Hochsprung oder diverse Mannschaftssportarten.
In diesen Sportdisziplinen sollten die momentan angewendeten Notentabellen zur
Leistungsbewertung, deutlich entschärft werden und zudem der Wille zur Leistung stärker bei
der Notengebung einbezogen werden.
Also weg von utopischen Maßstäben, hin zu einem Bewertungssystem, welchem der Wille zur
Leistung und realistische Leistungsziele zu Grunde liegen!
Begründung:
Im aktuellen Bildungsplan wird die übergeordnete Zielsetzung des Schulsports als „Erwerb
individueller Handlungskompetenz im Kontext von Bewegung, Spiel und Sport“ beschrieben.
Dem Erwerb von neuen Handlungskompetenzen liegt jedoch die kompetente und individuelle
Anleitung durch eine Person von Fach (in diesem Fall die Lehrkraft), über einen längeren
Zeitraum zu Grunde. Diese fachgerechte Anleitung und der damit verbundene Lernprozess
sollten dann zu einer Leistungssteigerung führen, welche die hohen, momentan geltenden
Bewertungskriterien rechtfertigen würden.
Die Realität an baden-württembergischen Gymnasien gibt jedoch zumeist ein komplett anderes
Bild ab. Oft ist diekompetente Anleitung beim Erlernen neuer Bewegungsabläufe durch die
Lehrkraft nicht möglich., weder in der Gruppe, noch auf individueller Ebene. Weiterhin befasst
man sich mit einer Disziplin, wie beispielsweise dem Kugelstoßen oder dem Hochsprung, meist
nur wenige Unterrichtsstunden, bevor es zu einer Bewertung der Schülerleistung kommt.
Den SchülerInnen wird also häufig von vornherein die Möglichkeit genommen, sich neue
Fertigkeiten anzueignen und die eigene Technik zu verbessern. In der Konsequenz findet ein
Lernprozess, sowie eine Leistungssteigerung nur in sehr beschränktem Maße statt, was unserer
Meinung nach keine Rechtfertigung für solch hohe Maßstäbe ist, wie sie momentan geltend
sind.
Weiterhin sehen wir es als Aufgabe des Sportunterrichts an, den Schüler zu motivieren,
selbstständig in seiner Freizeit sportlichen Aktivitäten nachzugehen und Freude an neuen
Sportdisziplinen zu finden. Dieser Prozess wird vor allem bei leistungsschwachen Schülerinnen
und Schülern, durch die übermäßig leistungsbetonte Notengebung im Keim erstickt. Als
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vorbeugende Maßnahme sollte der Wille zur Leistung stärkeren Einfluss auf die Notengebung
ausüben, um so auch leistungsschwache Schüler langfristig zu motivieren, sportlichen
Aktivitäten nachzugehen, was längerfristig zu einer Leistungssteigerung ihrerseits führen wird.
Quelle: http://bildungsplaene-bw.de/site/bildungsplan/get/documents/lsbw/exportpdf/ALLG/GYM/SPO/bildungsplan_ALLG_GYM_SPO.pdf auf S. 7
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Steuerlehre als Unterrichtsbestandteil an
weiterführenden Schulen.
Antragsteller
Göppingen
B8
Zur Weiterleitung an Landtagsfraktion, Landesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Steuerlehre als Unterrichtsbestandteil an weiterführenden
Schulen.
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Nahezu alle Einkommensbezieher in Deutschland sind steuerpflichtig. Um dieser Steuerpflicht
auch in notwendiger Sorgfalt Folge leisten zu können, ist es unumgänglich zukünftige
Steuerzahler auch in diesem Bereich zu unterrichten.
Daher fordern wir die SPD-Landtagsfraktion auf, sich für die schnellstmögliche Aufnahme der
Steuerlehre in den Unterricht an weiterführenden Schulen aufzunehmen.
Begründung:
Erfolgt mündlich!
40
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Ethikunterricht jetzt!
Antragsteller
Stuttgart
B9
Zur Weiterleitung an SPD Landesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Ethikunterricht jetzt!
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Wir fordern, dass die SPD Landtagsfraktion unsere Beschlüsse endlich umsetzt, angefangen
mit dem Beschluss, Ethik Unterricht als Alternative zum Religionsunterricht ab der ersten Klasse
auszubauen.
Begründung:
erfolgt mündlich
41
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Missbrauch von angestellten Lehrkräften
und ReferendarInnen stoppen
Antragsteller
Göppingen
B 10
Zur Weiterleitung an SPD-Landtagsfraktion, SPD-Landesparteitag BadenWürttemberg
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Missbrauch von angestellten Lehrkräften und ReferendarInnen
stoppen
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Die JusosBaden-Württemberg fordern, die Praxis, befristet angestellte Lehrkräfte,
Aushilfslehrkräfte sowie Referendarinnen und Referendare in den Sommerferien arbeitslos
werden zu lassen, zu stoppen. Da die betroffenen Lehrkräfte meist auch nach den Ferien weiter
beschäftigt werden, stellt der gegenwärtige Umgang mit ihnen einen klaren Missbrauch dar.
Deshalb fordern wir,…
…dass angestellte Lehrkräfte eine unbefristete Stelle bekommen und auch in den
Sommerferien entlohnt werden.
…dass Aushilfslehrkräfte, die nach den Sommerferien wieder arbeiten werden, auch in den
Sommerferien entlohnt werden.
…dass Referendarinnen und Referendare, die nach Ende ihres Vorbereitungsdienstesregulär
zum neuen Schuljahr eingestellt werden, in den Sommerferien weiterhin mindestens die
Beträge für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter beziehen.
Begründung:
Erfolgt mündlich!
http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/beamte/anwaerter/anwaerterbezuege/
https://www.gew-bw.de/presse/detailseite/neuigkeiten/10000-lehrerinnen-werden-heutearbeitslos/
42
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Abschaffung des qualifizierten Attestes
Antragsteller
Konstanz
B 11
Zur Weiterleitung an Juso LDK 2016
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Abschaffung des qualifizierten Attestes
1
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Die KMV möge beschließen, den vorliegenden Antrag der LDK zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Die Jusos Baden-Württemberg fordern die sofortige Aussetzung des Verfahrens des
qualifizierten Attestes bei Prüfungsrücktritten an Hochschulen. Des Weitern wird die SPD
Baden-Württemberg aufgefordert, sich für ein gesetzliches Verbot dieses Verfahrens
einzusetzen, und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als hinreichende Begründung für einen
Prüfungsrücktritt zuzulassen.
Begründung:
Das Verfahren des qualifiziertes Attestes bei Prüfungsrücktritten, wie es in Baden-Württemberg
angewandt wird, ist hochgradig bedenklich.
Bei einem qualifizierten Attest, muss der Prüfungsausschuss über die genauen Symptomen der
betroffenen Person durch den Arzt informiert werden. Der Prüfungsausschuss entscheiden
dann, ob das Krankheitsbild ausreicht um von der Prüfung zurückzutreten.
Zum einen gibt der Prüfungsausschuss sich selbst die Kompetenz, Entscheidungen eines
Arztes als richtig oder falsch zu beurteilen. In der Regel sitzt in diesem Gremium niemand mit
ausreichendem medizinischem Sachverstand um eine solches Urteil fällen zu können.
Die Offenlegung der Erkrankung stellt einen völlig unverhältnismäßigen Eingriff in die
Privatsphäre der oder des Studierenden dar, insbesondere dann wenn es sich um
gesellschaftlich stigmatiereste Erkrankungen handelt. Das Ziel, Studierende zu einem schnellen
Abschluss von Prüfungen und damit des Studiums zu zwingen, steht hier in keinem Verhältnis
zum gewählten Mittel.
Es gibt aus unserer Sicht kein sinnvolles Argument dafür, dass eine einfach
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreicht. Ein qualifiziertes Attest ist nichts weiter, als
ein Druckmittel der Hochschule und Schikane für Studierende. Es ist daher abzuschaffen.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Bildungsföderalismus abschaffen
Antragsteller
Karlsruhe-Stadt
B 12
Zur Weiterleitung an Juso Landesdelegiertenkonferenz, Jusos Bundeskongress,
SPD Landesparteitag, SPD Bundesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Bildungsföderalismus abschaffen
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Die Jusos Karlsruhe fordern die Abschaffung des Bildungsföderalismus für alle staatlichen
Schulen in Deutschland. Das Schulsystem soll zentral von dem Bund vorgegeben und gestaltet
werden. Unter der Kompetenz des Bildungsministeriums sollen sowohl strukturelle wie auch
inhaltliche Aspekte geklärt werden. Art der Schulform, Dauer der Schulzeit, Lehrpläne sowie alle
anderen Aspekte der Schulpolitik fallen unter die zentrale Kompetenz des Bundes.
Konkret soll Artikel 91b (2) GG gestrichen werden und durch folgenden Satz ersetzt werden:
„Der Bund regelt das Schulsystem und gibt einen einheitlichen Rahmen für alle Bundesländer
vor.“
Wie genau das bundesweit einheitliche Schulsystem dann aussehen soll, muss im Rahmen
eines großen Entwicklungsprozesses geklärt werden, in dem sämtliche Gruppen, die betroffen
sind, eingebunden werden. Das Konzept soll so gestaltet werden, dass das Schulsystem in
Deutschland allen Schülerinnen und Schülern die gleichen Chancen ermöglicht, die Schulen
sich mit den Problemen und Herausforderungen der modernen Welt beschäftigen und die
Schulabschlüsse bundesweit gleichwertig sind.
Begründung:
Wenn die Schülerinnen und Schüler aus der Schule kommen, dann sollen sie Schulbildung
gleicher Qualität haben, egal in welchem Bundesland sie gewesen sind. Das setzt einheitliche
Standards voraus.
Mit der Föderalismusreform haben CDU und SPD eine der umfangreichsten Änderungen des
Grundgesetzes nach der deutschen Wiedervereinigung beschlossen. In dieser Reform ist
geregelt, dass Bildungspolitik Ländersache ist. Alle bundeseinheitlichen Maßnahmen wie
beispielsweise die Ganztagesförderung sind verboten, es handelt sich um das sogenannten
„Kooperationsverbot“.
Der Artikel, auf den sich bezogen wird lautet folgendermaßen (Artikel 91b GG):
„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 91b
(1) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung
bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken. Vereinbarungen,
die im Schwerpunkt Hochschulen betreffen, bedürfen der Zustimmung aller Länder. Dies gilt
nicht für Vereinbarungen über Forschungsbauten einschließlich Großgeräten.
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(2) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen zur Feststellung der
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen
Berichten und Empfehlungen zusammenwirken.
(3) Die Kostentragung wird in der Vereinbarung geregelt.“1
Bereits die PISA-Studien haben gezeigt, dass es im deutschen Schulsystem viele Problemfelder
gibt. Größtes Problem ist und bleibt die soziale Herkunft. Das Elternhaus bewirkt maßgeblich,
wie erfolgreich das Kind in der Schule ist und welchen Abschluss es erreichen wird. Rund 1/3
aller SchülerInnen müssen Nachhilfe nehmen, um am Ende des Schuljahres nicht sitzen zu
bleiben. Besonders die sozial schwächeren Familien können sich eine gute und professionelle
Nachhilfe nicht leisten. Die Vermittlung des Wissens und der Kompetenzen muss Aufgabe der
Schulen sein, nicht von privaten Anbietern! Andernfalls müssen wir uns von unserem Grundsatz
einer kostenfreien Bildung verabschieden!
Da es oft sowohl an Geld, durchdachten Konzepten und vernünftigen Standards fehlt, muss es
nun der Bund sein, der sowohl finanziell als auch strukturell unser Schulsystem auf stabile
Beine stellt.
Wenn man in ein neues Bundesland zieht, wird man in ein völlig neues Schulsystem geworfen.
Dies überfordert sowohl Schüler als auch Eltern und belastet die Schüler völlig unnötig. Zwar
sind auf der Kultusministerkonferenz 8 Handlungsfelder für die Vereinheitlichung der
Bildungssysteme beschlossen werden, die Unterschiede bleiben aber nach wie vor groß. So ist
es völlig unterschiedlich, wann welches Fach mit welchen Anforderungen unterrichtet wird.
Dies führt zu Disparitäten unterhalb der Bundesländer. So wird beispielsweise behauptet, dass
ein Abituranschluss in Baden-Württemberg anspruchsvoller sei als in Niedersachsen. Wenn
dann also ein Schüler aus Niedersachsen nach Baden-Württemberg zieht, kann es passieren,
dass Inhalte vorausgesetzt werden, die er vorher nie behandelt hat. Das ist ungerecht und sorgt
nur dafür, dass SchülerInnen durch die Schule gestresst werden und keine Lust mehr auf
Lernen haben.
Darüber hinaus ist die Kultusministerkonferenz ein Gremium, das nur bedingt arbeitsfähig ist.
Wenn ein Beschluss für alle Länder gelten soll, dann müssen auch alle 16 Bundesländer
zustimmen, anderenfalls kommt es zu keinem verbindlichen Beschluss. Mit einer zentralen
Institution können Rahmen bestimmt und deutschlandweit eingeführt werden, ohne dass es bei
bestimmten Bundesländern zu Ausnahmen kommt.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Frauen in MINT-Berufe
Antragsteller
Esslingen
B 13
Zur Weiterleitung an SPD Landesparteitag, SPD Fraktion im Landtag von BadenW?rttemberg
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Frauen in MINT-Berufe
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In MINT – Berufen ist der Anteil von Frauen immer noch unterrepräsentiert. Um hier einen
Ausgleich zu schaffen fordern wir:
Mehr Informationen zur Förderung eines Studienentschlusses oder einer Ausbildung im
MINT Bereich
Außerdem soll an Schulen aktivere Förderung in naturwissenschaftlichen Fächern
stattfinden: z.B.: praktische Versuche in Physik und Chemie
Praktikas im MINT Bereich sollen ausgebaut und gefördert werden
Pädagogische Zusatz – und Sonderqualifikationen für Lehrkräfte im MINT Bereich
Begründung:
erfolgt mündlich.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Gleitzeit auch für SchülerInnen!
Antragsteller
Reutlingen
B 14
Zur Weiterleitung an SPD Landesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Gleitzeit auch für SchülerInnen!
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Die Jusos Baden-Württemberg fordern, dass das Landesministerium für Kultus, Jugend und
Sport Gleitzeit-Projekte für SchülerInnen der gymnasialen Oberstufe testet und bei Erfolg
explizit fördert. Konkret soll OberstufenschülerInnen die Entscheidung ermöglicht werden, an
der von einer Lehrkraft betreuten, nicht verpflichtenden, ersten Stunde teilzunehmen. Diese
Stunde dient den SchülerInnen dazu, den Unterrichtsstoff im Beisein einer Lehrkraft
überwiegend selbstständig oder mit MitschülerInnen zu erarbeiten.
Begründung:
Dieses Gleitzeit-Format führt die SchülerInnen behutsam an Zeitmanagement- und
Lernstrategien heran und fördert somit weitergehendes Lernen. Es werden darüber hinaus das
Miteinander der SchülerInnen und deren Eigenverantwortlichkeit gestärkt. In der von einer
Lehrkraft betreuten Stunde besteht außerdem die Möglichkeit, spezifischer auf die Bedürfnisse
der einzelnen SchülerInnen einzugehen.
Nachdem Gleitzeitmodelle bereits in die Arbeitswelt Eingang gefunden haben, sind sie in
angelsächsischen Ländern in den Alltag vieler Highschools integriert und haben sich dort
bewährt. In Deutschland gibt es das Beispiel eines Gymnasiums in NRW, das sich nach einer
erfolgreichen Testphase für die Implementierung dieses Modells entschieden hat und es bis
heute ausführt.
Dadurch, dass die Option besteht, erst zur zweiten Stunde zu erscheinen, kann auf die
biologischen Gegebenheiten in der Adoleszenz reagiert werden, die ein „Nachgehen“ der
inneren Uhr verursachen. Chronische Übermüdung ist unter Jugendlichen ein sehr weit
verbreitetes Phänomen und wird mit Nervosität, Konzentrationsverlust,
Stimmungsschwankungen, Krankheitsanfälligkeit und Unfällen in Verbindung gebracht. Es gibt
Anzeichen dafür, dass ein Schulbeginn später am Morgen den Erfolg, die Motivation und die
Gesundheit der SchülerInnen entscheidend verbessert, ohne Einbußen im Bereich der sozialen
und außerschulischen Aktivitäten hervorzurufen.
Daher soll das zuständige Landesministerium entsprechende Modelle aktiv testen und
unterstützen, um zu evaluieren, welchen Nutzen das Format mit sich bringt und ob ungenutzte
Potentiale und weitergehendes Lernen dadurch gefördert werden.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Islamunterricht ausbauen
Antragsteller
Göppingen
B 15
Zur Weiterleitung an Landtagsfraktion, Landesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Islamunterricht ausbauen
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Die Jusos Baden-Württemberg fordern die mittelfristige Einführung des islamischen
Religionsunterrichtes an allen staatlichen Schulen in Baden-Württemberg. Schülerinnen und
Schüler muslimischer Konfession sollen nicht mehr gezwungen sein, den Ethikunterricht zu
besuchen. Dazu bedarf es eines Faches Islamische Religionslehre, das den Fächern
Katholische und Evangelische Religionslehre gleichgestellt ist.
Begründung:
Erfolgt mündlich!
48
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Stärkere Förderung von Sprachkursen
Antragsteller
Mannheim
B 16
Zur Weiterleitung an
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Stärkere Förderung von Sprachkursen
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Das geförderte Angebot an Sprachkurse für Ausländer über dem europäischen Sprachniveau
B1 muss weiter ausgebaut und gefördert werden. Dazu soll die Landesregierung BadenWürttemberg ihre Förderung erhöhen, um eine größere Anzahl an Kursen zu ermöglichen. Der
Wegfall des Ministeriums für Integration darf keine negativen Auswirkungen auf das Angebot
haben.
Begründung:
Eine einheitliche Sprache ist ein zentraler Bestandteil einer gelungenen Integration. Diese wird
durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für Ausländer*innen bis zu dem
europäischen Sprachlevel B1 unterstützt. Um jedoch ein gelingendes Leben miteinander zu
ermöglichen, sollten Sprachkurse die auf das Ziel des Abschlusses eines Höheren
Sprachniveaus ausgelegt sind, ebenfalls für Menschen mit geringem Einkommen und
Migrationshintergrund ermöglicht werden. Zurzeit kann die Zulassung zu solch einem Kurs mit
dem Ziel der Hinführung zum Niveau B2 sehr lange dauern oder privat bis zu 900€ kosten.
Diese lange Wartezeit und/oder die Preise sind für viele Leute eine hohe Barriere, für ein
weiteres zielgerichtetes Lernen der Deutschen Sprache.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Einführung von Türkisch als dritte
Fremdsprache
Antragsteller
Göppingen
B 17
Zur Weiterleitung an Landtagsfraktion, Landesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Einführung von Türkisch als dritte Fremdsprache
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Die Jusos Baden-Württemberg fordern, Türkisch – neben Spanisch, Italienisch, Russisch,
Portugiesisch, Chinesisch, Latein und Altgriechisch – als dritte Fremdsprache ab der achten
Klasse an allgemeinbildenden Gymnasien anzubieten.
Begründung:
Erfolgt mündlich!
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Medienbildung an Schulen braucht eine
gute IT-Wissensgrundlage
Antragsteller
Esslingen
B 18
Zur Weiterleitung an SPD Landesparteitag, SPD Fraktion im Landtag von BadenW?rttemberg
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Medienbildung an Schulen braucht eine gute ITWissensgrundlage
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Medienbildung an Schulen braucht eine gute IT-Wissensgrundlage
Die Jusos Baden-Württemberg fordern, die digitale Grundbildung noch stärker in den Schulen
im Land zu verankern. Wir begrüßen, dass mit dem neuen Bildungsplan ab dem Schuljahr
2016/2017 die Medienbildung grundsätzlich als eine Leitperspektive verankert und in allen
Schularten mit einem entsprechenden Basiskurs in Klasse fünf unterlegt werden wird. So sollen
mindestens folgende Kompetenzen abgedeckt werden.
Computerkompetenz: Bedienung eines Computers, Basiswissen über Computer,
Standardanwendungen wie Word, Excel oder Power Point. Nutzung des Internets wie
zum Beispiel für Recherchearbeiten.
Rechnerarchitektur: Bestandteile der Hardware, grundlegende Funktionen und
Basiskenntnisse zum Betriebssystem. Die Schülerinnen und Schüler sollen in
Grundzügen lernen, wie ein PC überhaupt aufgebaut ist und wie ein solches System
funktioniert.
Netzwerktechnologie: Bestandteile und Funktionsweisen eines
Kommunikationsnetzwerkes. Die Schülerinnen und Schüler sollen in Grundzügen lernen,
wie Netzwerke aufgebaut sind und wie die globale Kommunikation im Internet funktioniert.
Was ist eigentlich Informatik? In diesem Teil soll geklärt werden was unter dem Begriff
und Umfeld Informatik überhaupt verstanden werden kann und welche Einflüsse die
Informatik in der heutigen Welt hat. So sollen zum Beispiel unterschiedliche Bereiche mit
Informatik-Einfluss (z.B. Wirtschaftsinformatik, Medieninformatik, Medizinische Informatik,
Angewandte Informatik) vorgestellt werden. Hier wären auch Unternehmensausflüge oder
ein Besuch in einem Rechenzentrum denkbar.
Programmierung: Schülerinnen und Schülern sollen weitergehende Kenntnisse
vermittelt werden, wie ein Computeralgorithmus funktioniert und woraus er aufgebaut ist.
Hierbei kann auf unterschiedliche Programmiermethoden wie Prozeduale
Programmierung oder Objektorientierte Programmierung eingegangen werden.
Medienkkompetenz: Hier sollen die Schülerinnen und Schüler im Umgang mit sozialen
Medien geschult werden. So muss auch auf die Konsequenzen und Auswirkungen der
Social Media Nutzung eingegangen werden. Es soll eine Sensibilisierung der Nutzung
stattfinden.
Der geplante knappe Umfang von insgesamt 35 Kursstunden muss dementsprechend erweitert
werden.
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Begründung:
Der Bildungsplan definiert als Kompetenzbereiche wichtige Aspekte digitaler Bildung wie den
richtigen Umgang mit Browsern und Suchmaschinen, eine Sensibilisierung für Qualitätskriterien
im Informationsangebot, das Kennenlernen einer digitalen Netiquette und den kritischen
Umgang bei Fragen der Datensicherheit bzw. der Gefahr unreflektierter Mediennutzung[1].
Ohne die Vermittlung grundlegender Kenntnisse über den Aufbau und die Funktionsweise von
Rechnern und Netzwerken bleiben diese Schwerpunkte aber Stückwerk. Es fehlt die Grundlage,
um die Logik der digitalen Kommunikation zu verstehen und das eigene Handeln entsprechend
einzuordnen. Bedauerlicherweise befasst sich der vorgesehene Kompetenzbereich „Grundlagen
digitaler Medienarbeit“ hauptsächlich mit den zentralen Funktionen von weitverbreiteten
Programmen wie Word oder PowerPoint. Abgesehen von der Tatsache, dass damit die
Monopolstellung eines kommerziellen Anbieters gestärkt wird, greift das leider zu kurz. Eine
Ergänzung des Bildungsplanes um oben genannte Punkte ist daher unbedingt notwendig, um
künftigen Generationen wirklich das nötige Rüstzeug für die digitale Welt mitzugeben. Ohne das
entsprechende Hintergrundwissen ist es kaum verwunderlich, dass Fragen der Datensicherheit
oder Kontroversen wie der NSA-Skandal kaum die gesellschaftliche Wahrnehmung erfahren,
die diesen Problemstellungen eigentlich zukommen müsste.
Zusätzlich entscheiden immer noch nur wenige Schulabgänger für eine berufliche Ausbildung
oder Studium in der Informatikbranche. In Zukunft wird der Bedarf an Informatikern weiter
steigen, da Themen wie Industrie 4.0, Big Data, Automatisierung oder ander Innovationen den
Markt treiben. Informatik hat einen Einfluss auf alle Branchen und für den großen Bedarf gibt es
immernoch einen Mangel an Fachkräften. Durch eine frühzeitige Heranführung an das Thema,
soll es Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden den Beruf eines Informatikers auch in
seiner Vielseitigkeit besser einzuschätzen und sich dadurch für diese Berufswahl zu
entscheiden. Auch Schülerinnen sollen verstärkt gefördert werden einen Beruf als Informatiker
zu wählen.
[1] Vgl.: Homepage Landesmedienzentrum BW: https://www.lmz-bw.de/bp2016/basiskursmedienbildung.html; https://www.lmz-bw.de/medienbildung/schule-unterricht/bildungsplan2016/bp2016leitperspektive-medienbildung.html (07.05.2016).
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
D
Digtiales, Verkehr und Infrastruktur
D1
Landesvorstand
Sozial 4.0 - Unsere Zukunft: frei, gerecht und digital!
55
D2
Konstanz
Überwachung des Alltags von Versicherten und Angestellten
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D3
Esslingen
Netzausbau im ländlichen Raum
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D4
Karlsruhe-Stadt
Moderner, fairer und zukunftsfähiger Fernverkehr
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D5
Tübingen
Den Trend gestalten: Autonome Waffensysteme in das Völkerrecht
einhegen
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D6
Konstanz
Geschlechtergerechtes Internet – für inklusive virtuelle Räume ohne
Gewalt
73
D7
Enzkreis
Kostenloser ÖPNV
75
D8
Göppingen
Einführung von Ruhezeiten in den Fernverkehrszügen der Deutschen
Bahn
76
D9
Calw
Mit FSF die Probezeit verkürzen – Wiedereinführung der
Fortbildungsseminare für Fahranfänger
77
D 10
Heilbronn
Gleiche Preise für gleiche Tickets
79
D 11
Göppingen
Ruhebereiche in InterCity-Zügen der Deutschen Bahn
80
D 12
Konstanz
Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
81
D 13
Karlsruhe-Stadt
Fahrfähigkeitsprüfung ab 65
82
D 14
Esslingen
Digitalisierung und Datennutzung
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D 15
Stuttgart
Den öffentlichen Nahverkehr nicht verhungern lassen!
54
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Sozial 4.0 - Unsere Zukunft: frei, gerecht und
digital!
Antragsteller
Landesvorstand
D1
Zur Weiterleitung an
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Sozial 4.0 - Unsere Zukunft: frei, gerecht und digital!
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36
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Sozial 4.0 - Unsere Zukunft: frei, gerecht und digital!
Unsere Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur befinden sich in einem globalen und
tiefgreifenden Umbruch: Die digitale Revolution hat unser Leben in kürzester Zeit tiefgreifend
verändert. Dabei gelingt es der Politik aktuell nicht, diesen rasanten Prozess zu steuern.
Chancen und Risiken der zunehmenden Digitalisierung aller Lebensbereiche liegen dabei oft
nah beieinander.
Die Realität ist den nötigen, tiefgreifenden Reformprozessen voraus. Wir Jusos haben den
Anspruch, die Digitalisierung politisch zu gestalten. Wir wollen Antworten darauf geben, wie
unser Verständnis einer gerechten, freien und solidarischen Gesellschaft im digitalen Zeitalter
aussieht. Dabei ist die Politik in der Pflicht, Regeln und Gesetze zu schaffen, damit durch das
Internet nicht das Recht des/der Stärkeren Einzug erhält
Es braucht eine neue Ordnung, die den Schutz von BürgerInnenrechten und der Freiheit
jedes/jeder Einzelnen auch in Zeiten von großflächiger Datenerhebung gewährleistet. Der
Wandel der Arbeitswelt geht mit konkreten Chancen und Risiken für ArbeitgeberInnen und
ArbeitnehmerInnen einher und auch die Art und Weise unseres Wirtschaftens steht mit der
Vernetzung und Industrie 4.0 vor tiefgreifenden Veränderungen. Es muss gelingen, die
Menschen bei dieser Entwicklung nicht außen vor zu lassen und durch Bildung und
Vorbereitung für die digitale Welt zu wappnen. Hierfür wollen wir Jusos unsere Antworten
geben, mit denen wir diesen politischen Prozess gestalten können.
Dabei wissen wir: Digitalpolitik ist Gesellschaftspolitik, ob bei BürgerInnenrechten, der Arbeit,
Wirtschaft oder Bildung – verschiedenste Reformen müssen in Gang gesetzt werden, um ein
Leben in Freiheit und Gerechtigkeit zu ermöglichen.
BürgerInnenrechte und Demokratie 4.0
Für uns Jusos ist klar: Mit der Digitalisierung haben sich die Anforderungen an unsere
grundlegenden Rechte und Freiheiten verändert. Wir Jusos stehen für eine vernetzte
Gesellschaft, in der unveräußerliche Rechte die Teilhabe für alle Menschen gewährleisten
werden müssen. Deshalb sprechen wir Jusos uns für einen uneinschränkbaren Rechtsanspruch
auf Internetzugang aus. Jeder Mensch muss die Hoheit über seine eigenen Daten beibehalten
und hat einen Anspruch auf Datensouveränität. Dabei ist unser Anspruch als Jusos, die
Selbstbestimmtheit und Freiheit auch in Zeiten von Algorithmen zur NutzerInnenanalye und
zielgerichteten Verhaltensvorhersage zu gewährleisten. Wir stehen für ein Internet, in dem
Meinungsfreiheit und -pluralität genauso gewährleistet werden wie der Schutz vor Hass, Hetze
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und Beleidigung und die konsequente Strafverfolgung von gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit oder Internetkriminalität.
Mit der Digitalisierung entstehen neue Herausforderungen, für eine gerechte Teilhabe an der
digitalen Wertschöpfung zu sorgen und gleichzeitig das Netz als neutralen Raum zu verstehen,
in dem ein Kräftegleichgewicht zwischen den einzelnen AkteurInnen gewährleistet sein muss
und kein Recht des Stärkeren vorherrschen darf.
Zu einer gerechten Gesellschaft gehört für uns Jusos allerdings auch das Recht darauf,
zwischen digitaler und analoger Welt zu wählen. Deshalb muss die Teilhabe an unserer
Gesellschaft, am Arbeitsleben und der Kultur auch weiterhin den Menschen offen stehen, die an
der digitalen Gesellschaft nicht teilhaben können oder wollen.
Meine Daten gehören mir – Datensouveränität gewährleisten
Für uns Jusos ist klar: Jeder Mensch hat das Recht über seine persönlichen Daten selbst zu
bestimmen. Die Daten gehören nicht dem Unternehmen, das diese sammelt, sondern dem
Verbraucher oder der Verbraucherin.
Deswegen treten wir für das Recht jedes Verbrauchers und jeder Verbraucherin ein, auf
Wunsch alle erhobenen personenbezogenen Daten in einem offenen, standardisierten Format
bei einem Anbieter herunterzuladen und bei Bedarf vollständig löschen zu lassen. Damit wird
nicht nur ein AnbieterInnenwechsel erleichtert, sondern auch die Privatsphäre gestärkt.
Wir sprechen uns für eine gesetzliche Regelung aus, die gewährleistet, dass NutzerInnen über
das Speichern, Verwenden, Verarbeiten sowie die Art und Weise des Umfangs leicht
verständlich und vollständig informiert werden müssen. Daher fordern wir Jusos, dass alle
NutzerInnen regelmäßig vom Unternehmen, das die Daten sammelt, einen Datenbrief, optional
in Papierform, erhalten. Für uns ist klar: Die Kosten für einen Datenbrief dürfen nicht auf die
NutzerInnen abgewälzt werden.
Wir fordern außerdem, dass erhobene Daten mit Personenbezug einer strengen Zweckbindung
unterliegen. Das bedeutet, dass ausschließlich Daten mit expliziter Zustimmung der
NutzerInnen für den genannten Zweck genutzt werden dürfen. Sie dürfen nicht an Dritte
weitergeleitet werden. Es dürfen keine Daten ohne Zustimmung erhoben werden. Jegliche
personenbezogenen Daten, die ohne Zustimmung erhoben werden, müssen vernichtet werden
und dürfen nicht genutzt werden.
Um zu gewährleisten, dass Daten mit Personenbezug nicht dauerhaft verfügbar sind, fordern
wir ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden. Personenbezogene Daten sollen
sich automatisch nach drei Monaten löschen - außer der Nutzer wünscht es anders. Dieser
Mechanismus soll jedoch, wie alle anderen Privatsphäreeinstellungen nicht erst vom Nutzer
eingestellt, sondern schon als Grundeinstellung nach dem Privacy-by-Default-Prinzip bestehen.
Das Privacy-by-Design-Prinzip soll für InternetdienstleisterInnen zur Pflicht werden.
Das Sammeln und Auswerten von Daten nimmt für Unternehmen einen immer höheren
wirtschaftlichen Wert ein. Die durch die NutzerInnengemeinschaft erzeugten Daten kommen in
teils unverhältnismäßigem Ausmaß den Unternehmen zugute, während VerbraucherInnen und
die Öffentlichkeit nicht ausreichend profitieren. Das Sammeln von Daten bringt auch für die
Unternehmen eine große Verantwortung mit sich. Wir wollen deswegen Daten sammelnde
Unternehmen dazu verpflichten, jährlich zu veröffentlichen, wie sie für den Schutz der Daten
der VerbraucherInnen Sorge tragen.
Für uns Jusos stellen personenunabhängige Daten allerdings ein Allgemeingut dar, ihre
Nutzung darf der Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden. Deshalb sprechen wir Jusos uns für
eine rechtlich bindende Verpflichtung aus, anonymisierte NutzerInnendaten nach einer
angemessenen Zeit der Allgemeinheit für private wie wirtschaftliche Zwecke zur Verfügung zu
stellen, ohne dass entsprechende Zugangsbarrieren einen Zugriff erschweren. Dieses Open
Data-Prinzip soll für Unternehmen wie Behörden gleichermaßen gelten.
Staatliche Aufgabe: Datenschutz statt Datenmissbrauch
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Auch der Staat sammelt immer mehr Daten über seine BürgerInnen. Wir Jusos sind uns
bewusst, dass dies zu einem gewissen Anteil auch gerechtfertigt ist, um bestmöglich das
Zusammenleben zu regeln und Abläufe effizient gestalten zu können. Doch sind es
insbesondere diese Daten, die den BürgerInnen gehören. Eine ökonomische Nutzung
personenbezogener Daten durch den Staat lehnen wir daher ab.
Insbesondere höchstpersönliche Daten sind für uns Jusos besonders schützenswert. Pauschale
Einschränkungen und Eingriffe in die persönlichen Sphären dürfen deshalb niemals
flächendeckend und pauschal erfolgen, sondern müssen Ausnahmen unter strengen Auflagen
bleiben. Hierbei müssen insbesondere die Grundrechte wie die Unschuldsvermutung und das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt werden.
Wir Jusos wissen: Mehr Überwachung führt nicht zu mehr Sicherheit. Deswegen lehnen wir
Überwachung, außer im begründeten Verdachtsfall, ab. Staatlicher Überwachung stehen wir
kritisch gegenüber. Deshalb lehnen wir die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung
auch weiterhin ab und
sprechen
uns
für
eine
Abschaffung
der
Speicherpflicht
und
Höchstspeicherfrist
von Verbindungsdaten aus.
Niemals darf ein Nachrichtendienst oder Verfassungsschutz unbeschränkt auf die akkumulierten
Daten
zugreifen
können.
Außerdem fordern wir eine Aufwertung der Datenschutzbeauftragten in Land und Bund
gegenüber öffentlichen Einrichtungen und den Sicherheitsbehörden, um Kontrolle zu üben und
die Öffentlichkeit informiert zu halten.
Insbesondere die Geheimdienste erhalten durch die Vielzahl an Daten nie gekannte
Möglichkeiten. Die Politik muss sicherstellen, dass Geheimdienste im Sinne der BürgerInnen
handeln und nicht gegen deren Interessen. Wie die Entwicklungen rund um den NSA-Skandal
gezeigt haben, hat die parlamentarische Kontrolle von Geheimdiensten offenbar ihren Zweck
verfehlt. Wir Jusos fordern deshalb eine stärkere Regulierung
der
Geheimdienste
und
Ausweitung
der
parlamentarischen
Kontrolle.
Die
parlamentarischen Kontrollgremien des Bundes und der Länder müssen deshalb mit mehr
Personal- und Sachmitteln ausgestattet werden. Die Abgeordneten müssen mit mehr
Kompetenzen ausgestattet werden, Verfahren und Akten eigenmächtig einsehen zu können.
Um eine wirkungsvollere Kontrolle zu gewährleisten, sprechen wir uns darüber hinaus dafür
aus, dass eine vollständige Offenlegung der Akten der In- und Auslandsgeheimdienste nach 30
Jahren erfolgen muss. Dies ermöglicht es der Gesellschaft und der Politik, nach angemessener
Frist notwendige Schlüsse für die Ausgestaltung der Geheimdienstarbeit zu ziehen.
Kooperationen und insbesondere Datenaustausch mit ausländischen Geheimdiensten lehnen
wir ab, solange Eingriffe in die Grundrechte der BürgerInnen der Bundesrepublik Deutschland
nicht ausgeschlossen werden können. Ebenso lehnen wir Übergriffe, sowohl digital wie analog,
des eigenen Geheimdienstes in die Rechte von EinwohnerInnen andere Länder ab.
Globale Digitalisierung – Das Netz endet nicht an der Grenze
Das Internet endet nicht an Landesgrenzen. Damit entstehen neue Herausforderungen für die
Politik, globale Lösungen für Fragen des Datenschutzes, den Schutz des Urheberrechts aber
auch für die Vermeidung von Internetkriminalität und staatlich lancierten Cyberangriffen zu
finden.
Wir Jusos sprechen uns daher für eine umfassende bilaterale und multilaterale
Verhandlungsagenda der Europäischen Union aus, die flächendeckende, verbindliche
Datenschutzabkommen zum Ziel haben soll. Um transparente Kriterien für bi- oder
multilateralen Datenaustausch zu definieren, soll ein offizieller Anforderungskatalog der
Bundesrepublik definiert und durchgesetzt werden. Für uns ist dabei klar: Wenn grundlegende
Standards in Bezug auf Datenschutz von höchstpersönlichen Daten von BürgerInnen vor
Staaten und Unternehmen nicht gewährleistet sind, müssen auch Abkommen, beispielsweise im
Bereich des freien Handels, auf den Prüfstand gestellt werden. Datenschutzabkommen dürfen
dabei nicht aus ökonomischen oder außenpolitischen Erwägungen verhandelt werden. Auch
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der Zugang zum Internet muss international für alle Menschen zugänglich sein. Um diese
internationale Gleichberechtigung zu erreichen fordern wir daher, dass der Ausbau des
Internets, sowie die Verteilung internetfähiger Geräte durch internationale
Entwicklungsprojekte von Deutschland und der EU unterstützt bzw. gefördert werden.
Langfristig muss eine internationale digitale Grundrechtscharta das Ziel sein, in der sich Staaten
auf grundlegende
Freiheiten,
Datenschutz
und
Ablehnung
von
Zensur
verständigen.
Digitalisierung in Europa
Auch auf europäischer Ebene gilt es, einheitliche Regeln für alle Mitgliedstaaten der
Europäischen Union zu formulieren. Die Novellierung der europäischen DatenschutzGrundverordnung halten wir Jusos für einen längst überfälligen Schritt, um persönliche Daten
von EU-BürgerInnen besser zu schützen und das massenhafte Sammeln dieser
einzuschränken. Wir setzen uns jedoch für eine weitere Verschärfung dieser ein. Auch auf
europäischer Ebene muss eine Datensouveränität für jedeN BürgerIn gewährleistet werden und
ein umfassendes Auskunftsrecht für alle NutzerInnen bestehen. Deshalb soll auch auf
europäischer Ebene die Einführung eines Datenbriefs geprüft werden.
Die durch die EU verhandelten Datentransfers sensibler Daten, wie etwa Fluggastdaten zu
Staaten der sogenannten „Five Eyes“, sehen wir kritisch, solange ein Eingriff in Grundrechte
europäischer BürgerInnen durch Geheimdienste dieser Staaten nicht glaubwürdig
ausgeschlossen werden können. Dabei ist für uns klar: Datenaustausch muss strengen Kriterien
unterliegen und darf zu keiner anlasslosen Massenüberwachung führen.
Das zwischen den USA und der EU verhandelte Abkommen „Privacy Shield“ halten wir aktuell
für unzureichend. Erst wenn sichergestellt werden kann, dass das Datenschutzniveau in den
USA unseren Mindestansprüchen genügt, kann ein derartiges Abkommen in Kraft treten. Für
EU-BürgerInnen muss es einen effektiven Rechtsschutz für Beschwerden gegenüber
Geheimdiensten und Unternehmen geben, die diese strengen Kriterien nicht einhalten.
Demokratie online – direkter, transparenter, verständlicher
Auch vor Ort sehen wir die Digitalisierung als große Chance, jedem Bürger und jeder Bürgerin
den Zugang zu Informationen einfacher zu ermöglichen und mehr Transparenz für politische
Entscheidungen zu erreichen. Außerdem bietet sie die Möglichkeit, mehr Menschen in den
politischen Prozess miteinzubeziehen. Für uns ist dabei jedoch klar: Demokratische Standards
müssen auch im digitalen Zeitalter eingehalten werden.
Transparenz weiterentwickeln
In der digitalen Gesellschaft hat der Staat eine besondere Aufgabe für den Zugang und die
Verwendung von Daten. Daten des Staates sind Allgemeingut und müssen öffentlich zugänglich
sein. Aus dem Grund fordern wir, dass Daten, die im Interesse der Allgemeinheit sind, als
Rohdaten ohne jedwede Einschränkung zur freien Nutzung, Weiterverwendung und verbreitung nach dem Open Data-Prinzip frei und kostenlos zugänglich gemacht werden.
Dienststellen des Bundes und des Landes sollen zur Herausgabe der Rohdaten und
Aufbereitung der Daten verpflichtet werden.
Um den BürgerInnen darüber hinaus größtmögliche Transparenz zu ermöglichen, fordern wir
die Schaffung eines neuen Transparenzgesetzes, das nach dem Vorbild von Hamburg
sämtliche Verwaltungsunterlagen, sofern rechtlich möglich, online kostenlos zur Verfügung
stellen. Die Informationsgesetze der Länder, insbesondere Baden-Württembergs, müssen so
vorangetrieben werden, dass die Bürger zeitnah, vollständig und kostenlos von ihren Behörden
Auskunft zu ihren Anliegen erhalten.
Digitale Demokratie
Einfacher als bisher kann vielen Menschen ein Zugang zu politischen Entscheidungsprozessen
ermöglicht werden. Öffentliche Beteiligung, beispielsweise bei der Erstellung des Landes- oder
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Bundeshaushalts, oder im Rahmen großer Infrastrukturprojekte, begrüßen wir. Vorschläge von
BürgerInnen sollen über einen Beteiligungshaushalt aufgenommen und geprüft werden.
Darüber hinaus müssen Möglichkeiten geschaffen werden, online Anregungen und Vorschläge
einzureichen oder Missstände zu melden. Außerdem soll geprüft werden, inwiefern digitale
Anträge gestellt werden können. Bei all diesen Möglichkeiten muss jedoch klar sein, dass
digitale BürgerInnenbeteiligung erst gelernt werden muss und demokratische Prinzipien
eingehalten werden müssen.
Digitale Verwaltung
Der digitale Wandel bietet auch die Chance, verkrustete Verwaltungsstrukturen aufzubrechen
und Politik bis in die Kommunalebene transparenter, schneller und besser zugänglich zu
machen. Die Aufstockung digitaler Angebote, digitale Kommunikation mit Behörden oder der
digitale Amtsbesuch sind Maßnahmen, die insbesondere auch im ländlichen Raum dabei helfen
können, demokratische Partizipation und die Interaktion mit staatlichen Institutionen zu
vereinfachen und müssen deswegen weiter ausgebaut und gefördert werden. Wir fordern die
Bundes- und Landesregierungen dazu auf, einen Fahrplan für die Digitalisierung der
öffentlichen Verwaltungen bis 2020 aufzustellen.
Arbeit im Wandel
Die digitale Revolution ändert unsere Art zu arbeiten grundlegend. Arbeit ist zunehmend
“entgrenzt”, sowohl in zeitlicher als auch in räumlicher Hinsicht. Arbeit wird zunehmend mobil
und spielt sich infolge einer globalisierten und vernetzten Welt zeitgleich in verschiedenen
Zeitzonen ab. Arbeitszeit und Freizeit verschwimmen zunehmend, mit zusätzlichen Chancen,
aber vor allem Belastungen für ArbeitnehmerInnen.
Als Sozialdemokraten haben wir immer für eine Emanzipation von ArbeitnehmerInnen
gekämpft. Wir schützen ArbeitnehmerInnen vor Ausbeutung und schlechten
Arbeitsbedingungen und machen uns für ihre Mitbestimmung stark. Um den Schutz der
ArbeitnehmerInnen auch bei zunehmend digitaler Arbeit zu gewährleisten, bedarf es daher
umfassender Reformen des Arbeitsrechts. Für uns als Jusos ist dabei klar, dass solche
Reformen nur gemeinsam mit den SozialpartnerInnen erfolgen können.
Jederzeit Arbeit?
Die Arbeitszeit wird immer flexibler, dies stellt die Politik vor neue Herausforderungen.
Insbesondere die verschwimmende Grenze zwischen Freizeit und Arbeitszeit führt zu neuen
Belastungen für die ArbeitnehmerInnen. Um zu gewährleisten, dass einE ArbeitnehmerIn nicht
permanent für den/die ArbeitgeberIn verfügbar ist, fordern wir Jusos daher ein Recht auf
Nichterreichbarkeit, das bei seiner in Anspruchnahme zu keinerlei Nachteilen für den
Arbeitnehmer führen darf.
Die permanente Erreichbarkeit führt auch zu Reformbedarf bei den bisherigen Regelungen im
Arbeitszeitgesetz. Die Möglichkeit, beispielsweise abends noch eine Mail zu beantworten, kann
Probleme bei den im Arbeitszeitgesetz geregelten Ruhezeiten darstellen. Aus dem Grund
fordern wir Jusos eine Reform der Ruhezeiten, die insbesondere kurzzeitige Unterbrechungen
der Ruhezeit sowie deren Begrenzung regelt. Dabei muss sichergestellt sein, dass die neuen
Regelungen ausschließlich ArbeitnehmerInnen vor weiterer Entgrenzung schützen. Das
Ergebnis dürfen keine Regeln sein, die es in erster Linie ArbeitgeberInnen erleichtern
MitarbeiterInnen auf Abruf einzusetzen.
Auch kann durch zunehmende Automatisierung ein Problem dadurch entstehen, dass Geräte
und technische Neuerungen Pausen oft nicht vorsehen. Als wichtiger Bestandteil des
ArbeitnehmerInnenschutzes muss sichergestellt werden, dass Ruhepausen auch in Zukunft
eingehalten werden. Darüber hinaus führt die Entgrenzung von Arbeitszeit auch dazu, dass
bestehende Tarifverträge hinsichtlich der Zeiterfassung, des Zeitausgleichs und der finanziellen
Vergütung von Mehrarbeit angepasst werden müssen.
Arbeit überall?
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Die Digitalisierung führt nicht nur zu einer Entgrenzung von Arbeitszeit, sondern auch zur
Entgrenzung des Arbeitsortes. Mobile Endgeräte führen dazu, dass viele Tätigkeiten von
beinahe jedem Ort durchgeführt werden können. Ortsunabhängiges und mobiles Arbeiten
schafft einerseits die Möglichkeit, home office zu betreiben und damit zum Beispiel die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Andererseits führt die räumliche
Entgrenzung auch zu neuen Fragen, zum Beispiel für das Unfallversicherungsrecht. Der
Unfallschutz stellt eine der zentralen Säulen der sozialen Sicherungssysteme dar und muss
deswegen auch für mobile Arbeit für jedeN ArbeitnehmerIn vollumfassend gewährleistet sein.
Die Allgegenwärtigkeit von mobilen Endgeräten führt ebenso dazu, dass ArbeitnehmerInnen
sowohl privat als auch dienstlich auf ein solches angewiesen sind. Viele ArbeitnehmerInnen
wollen jedoch nur ein einziges Gerät sowohl für den privaten als auch dienstlichen Gebrauch
verwenden, sodass der/die ArbeitnehmerIn entweder sein/ihr mobiles Gerät dem/der
ArbeitgeberIn im Sinne des “bring your own device” zur Verfügung stellt, oder er ein Gerät
des/der ArbeitgeberIn auch für private Zwecke nutzen kann. Um den Datenschutz
sicherzustellen fordern wir Jusos daher die Schaffung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes,
um zu gewährleisten, dass diese nicht zur Überwachung des/der ArbeitnehmerIn missbraucht
werden. Darüber hinaus müssen die Tarifparteien in Tarifverträgen künftig Vereinbarungen über
den Einsatz und die eventuelle Vergütung von „BYOD“ regeln.
Flexible Arbeit – Chancen nutzen, Risiken verhindern
Verschiedene Menschen bevorzugen verschiedene Arbeitszeitmodelle, insbesondere abhängig
von den jeweiligen Lebensabschnitten, in denen sie sich befinden. Teilzeitarbeit, job sharing,
home office und mobile Arbeit bieten den ArbeitnehmerInnen, die flexibel arbeiten möchten,
neue Chancen, die insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern können.
Deswegen wollen wir Jusos flexible Arbeitszeitmodelle im Sinne der ArbeitnehmerInnen weiter
fördern und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats für die konkrete Ausgestaltung von
Arbeitszeitmodellen erweitern, um zu verhindern, dass die Flexibilisierung zulasten der
ArbeitnehmerInnen ausgestaltet werden. Außerdem sprechen wir uns für ein gesetzlich
verankertes Recht auf „Home Office“ aus, wenn betriebliche Interessen dem nicht
entgegenstehen.
Flexible Arbeitszeitmodelle führen jedoch auch zu einer immer schwierigeren Abgrenzung von
Arbeitsverhältnis und selbstständiger Dienstleistung. Der klassische ArbeitnehmerInbegriff ist
insbesondere durch die Möglichkeit, Ort, Zeit und Art und Weise der Arbeit beim flexiblen
Arbeitsmodell weitestgehend selbst zu gestalten, überholt. Aus dem Grund fordern wir Jusos die
Weiterentwicklung der Kriterien zur Abgrenzung von Scheinselbstständigkeit, um eine
rechtssichere Abgrenzung in Zukunft zu ermöglichen. Gerade auch Crowdworking sehen wir als
neue Form der Dienstleistung, die neues Missbrauchspotenzial birgt. Aus dem Grund muss
Crowdworking begrenzt werden und es muss rechtlich sichergestellt werden, dass
CrowdworkerInnenn denselben Schutz wie ArbeitnehmerInnen genießen.
Digitalisierung braucht Weiterbildung
In der “Smart Factory” der Zukunft wird auch weiterhin der Mensch das zentrale Element des
Produktionsprozesses sein, dessen Arbeit durch Roboter ergänzt und unterstützt wird. Dies wird
die ArbeitnehmerInnen vor körperlicher Überanstrengung schützen, wir begrüßen daher digitale
Assistenzsysteme in der Fertigung. Durch verkürzte Produktzyklen wird der Schulungsbedarf
jedoch langfristig steigen. Digitale Anlernsysteme können hier ebenfalls unterstützend wirken.
Gerade ältere ArbeitnehmerInnen können hiervon profitieren. Klar muss allerdings auch sein,
dass insbesondere die ältere Generation meist keine vergleichbar hohe Affinität zu digitalen
Endgeräten wie unsere Generation hat. Daher muss die regelmäßige Weiterbildung im digitalen
Bereich gewährleistet werden. Hier sehen wir, neben der Erwachsenenbildung im Rahmen der
Arbeitsversicherung, die Sozialpartner in Verantwortung - Regelungen in Tarifverträgen
begrüßen wir ausdrücklich.
Digitalisierung braucht Mitbestimmung
Für uns Jusos ist klar: Auch in Zukunft setzen wir auf starke Mitbestimmungs- und
Beteiligungsrechte von Betriebs- und Personalräten, insbesondere bei der fortschreitenden
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Digitalisierung der Betriebe und Behörden. Deswegen müssen die Kompetenzen der Betriebsund Personalräte an den technischen Fortschritt angepasst und weiterentwickelt werden.
Die Digitalisierung und Globalisierung führen dazu, dass sich die Organisationsstrukturen von
Unternehmen stark wandeln. Dynamischere, kurzfristige und unternehmensübergreifende
Organisationseinheiten sowie dezentrale Entscheidungsstrukturen stellen den klassischen
Betriebsbegriff vor Herausforderungen. Der Betrieb stellt nicht mehr zwingend die Grundeinheit
der Unternehmensorganisation dar. Zudem wird die Stammbelegschaft oftmals durch den
Einsatz von LeiharbeitnehmerInnen, CrowdworkerInnen oder durch den Missbrauch von
Werkverträgen ersetzt. Um die Mitbestimmung auch im Unternehmen der Zukunft zu
ermöglichen und auszubauen, brauchen wir daher einen neuen Betriebsbegriff. Für uns als
Jusos ist dabei klar, dass dieser auch neue Formen der Beschäftigung erfassen muss und
deren Mitbestimmung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ermöglichen und stärken
muss.
Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats wollen wir auch bei der Einführung von neuen
Technologien stärken, da sich diese Veränderungen gravierend auf die Arbeit jedes/jeder
einzelnen auswirken kann. Deswegen müssen die bisherigen Mitbestimmungsrechte angepasst
werden. Die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen wie Hardware oder
Software fällt unter das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Um zu gewährleisten, dass der
weite Anwendungsbereich dieses Rechtes nicht durch eine Änderung der Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts aufgegeben wird, soll dieser gesetzlich geregelt werden.
Arbeitszeitverkürzung als Aufgabe der Sozialpartnerschaft
Letztlich kann die Digitalisierung auch allgemein dazu führen, dass immer mehr Tätigkeiten
durch Roboter oder Maschinen ausgeführt werden und es zu einem geringeren Bedarf an
Arbeitskräften kommt. Um allen die gerechte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen ist eine
kollektive Arbeitszeitverkürzung ein möglicher Weg. Hierbei ist uns Jusos jedoch klar: Eine
Arbeitszeitverkürzung kann nur über die Sozialpartner erfolgen. Diesen muss es obliegen, eine
Verkürzung der Arbeitszeit über Tarifverträge zu regeln. Die zusätzliche Freizeit können die
ArbeitnehmerInnen zu Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten, beispielsweise im
Rahmen der Arbeitsversicherung, nutzen.
Wirtschaft 4.0
Nach der Einführung mechanischer Produktionsanlagen Ende des 18. Jahrhunderts, der
Massenproduktion durch elektrische Energie Ende des 19. Jahrhunderts und der
Automatisierungswelle seit den 1970er Jahren steht mit der Digitalisierung die nächste große
industrielle Revolution bevor. Maschinen und Systeme, die in „Smart Factories“ miteinander
kommunizieren, Datenaustausch in Echtzeit und sogar software-getriebene Entscheidungen
und Vernetzung zwischen Produktion, ZuliefererInnen, Logistik und AbnehmerInnen führen zu
einer grundlegenden Änderung unserer Wirtschaftsstruktur.
Wir Jusos sehen in der Industrie 4.0 vor allem eine Chance für Deutschland und BadenWürttemberg. Als starker und innovativer Produktionsstandort hat Deutschland das Potential,
sich an die Spitze der digitalen Revolution zu stellen, nachdem es diese Spitzenposition im
Bereich der IT, Telekomunikation und Softwarebranchen verpasst hat. Nur wenn es der Industrie
gelingt, durch vernetzte Produktion Ressourcen zu schonen und Produktivitätsgewinne zu
realisieren, bleibt sie wettbewerbsfähig in Bezug auf die wachsenden Konkurrenzstandorte in
aller Welt. Wir Jusos wollen den Trend der Digitalisierung stärken und setzen uns dafür ein,
dass die Vorteile in erster Linie dem Gemeinwohl zu Gute kommen.
Digitalisierung verstehen - Vernetzung fördern
Um den Strukturwandel durch Industrie 4.0 in der Produktion, bei den Beschäftigten oder bei
ganzen Wertschöpfungsketten besser zu verstehen, muss mehr Geld in die Forschung an
Industrie 4.0 investiert werden. Wir Jusos fordern, dass der Bund und die Länder mehr Mittel als
bisher für diesen Zweck bereitstellen. Eine bundesweite Strategie für Innovationsmanagement
soll vom Wirtschaftsministerium vorgelegt werden. Fördergelder gehören gerecht verteilt - es
darf keine Gewinner- und Verliererregionen in diesem Prozess geben.
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Wir wissen, dass die Entscheidung zu Industrie 4.0 in erster Linie von den Unternehmen selbst
kommen muss, dennoch sehen wir die Politik in der Pflicht, diese Entwicklung zu fördern. Eine
Vernetzung zwischen den Unternehmen sowie Industrie- und Forschungscluster und
Wissenstransfer können dabei gute Instrumente darstellen. Gleichzeitig muss die Politik die
Eintrittsbarrieren insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen reduzieren und den Zugang
zu Know How und Kapital sicherstellen, um auch diesen die Chance zu geben, an der
Digitalisierung teilzuhaben.
Auch die Industrie muss sich Entwicklungen stellen, denn mit der digitalen Gesellschaft steht sie
einem völlig neuen Anforderungsprofil gegenüber. Wir sprechen uns daher dafür aus, gezielt ITStart Ups zu einer eigenständigen Entwicklung zu fördern, um Know How im eigenen Land zu
unterstützen, auszubauen und zu halten. Dafür wollen wir auch die Universitäten und
Hochschulen weiter stärken und zu diesem Zweck besser ausstatten.
Bildung und Weiterbildung als Schlüssel
Wir sind uns bewusst, dass Industrie 4.0 nur mit qualifizierten Fachkräften gelingen kann.
Deshalb sprechen wir uns dafür aus, die Investitionen in Aus- und Weiterbildungen zu erhöhen
und insbesondere ältere FacharbeiterInnen gezielt für die neuen Herausforderungen
vorzubereiten.
Infrastruktur als Kern der Digitalisierung
Nur wenn es gelingt, unsere Infrastruktur beständig an die neuen Herausforderungen
anzupassen, können wir den Wirtschaftsstandort Deutschland zukunftsfähig halten.
BürgerInnen und Unternehmen sind auf einen schnellen und umfassenden Internetausbau
angewiesen. Deswegen fordern wir Jusos, dass ein flächendeckender Breitbandausbau,
insbesondere in ländlichen Gebieten, vorangetrieben wird. Auch weniger profitable Gegenden
dürfen nicht hintenangestellt werden, eine Abdeckung mit gutem Internet muss für jeden
Menschen gewährleistet werden.
Um dabei in Zeiten zügiger Innovationen schnell reagieren zu können, sprechen wir Jusos uns
darüber hinaus für eine flächendeckende Verlegung von Leerrohren im Rahmen des
Breitbandausbaus aus. Öffentliches, kostenloses und barrierefreies W-Lan, auch über
Förderung von Freifunk, gehört für uns Jusos zu einem modernen und digitalen Deutschland
dazu. Wir begrüßen deswegen die Abschaffung der Störerhaftung, die einen zeitnahen und
flächendeckenden Ausbau ermöglicht. Öffentliches und barrierefreies W-Lan ist für uns als Teil
der öffentlichen Daseinsvorsorge Aufgabe der Kommunen und soll daher ohne Mehrkosten für
die BürgerInnen realisiert werden, eine entsprechende Förderung durch Bund und Länder muss
hierfür zeitnah geprüft werden.
Handwerk und Dienstleistung 4.0
Zunehmend geraten auch das Handwerk und der Dienstleistungssektor unter den Druck der
Digitalisierung. Diese müssen in erster Linie dadurch unterstützt werden, dass die duale
Ausbildung auf die Aufgaben im digitalisierten Beruf vorbereitet. Dafür muss eine
Modernisierung der dualen Ausbildungsberufe, aber auch der Schulinfrastruktur erfolgen.
LehrerInnen an beruflichen Schulen müssen gezielt für Informations- und
Kommunikationstechnologie sensibilisiert werden und dazu befähigt werden diese zu
unterrichten. Über die Erstausbildung hinaus muss auch die Fortbildung hin zum
HandwerkerInnen oder DienstleisterInnen 4.0 öffentlich gefördert werden. Niemand darf aus
Mangel an Weiterbildungsangeboten in seinem oder ihrem Berufsfeld technologisch abgehängt
werden.
Share Economy als Chance
Wir Jusos sehen in der Share Economy ein Wiederauferstehen eines alten Prinzips: das
solidarische Teilen von Gegenständen, deren Besitz ohne Nutzung keinen Mehrwert für die
Gesellschaft bringt. Die verbesserten Chancen, durch die Vernetzung im Internet die Ideen des
kollaborativen Konsums voranzutreiben, wollen wir nutzen. Oft scheitern diese Plattformen aber
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an ungeklärten Haftungsfragen und mangelndem Verbraucherschutz. Wir Jusos sprechen uns
daher dafür aus, zeitnah Regelungen zu formulieren, die Rechtssicherheit für Anbieter und
Konsumenten der Plattformen bieten. Dabei muss der Fokus auf vollständiger Transparenz
liegen, andernfalls kann nicht gewährleistet werden, dass das Bereitstellen von
Gebrauchsgegenständen, Autos oder Wohnungen nicht zum Nachteil aller Beteiligten gereicht.
Share Economy-Geschäftsmodelle, die darauf aufbauen, den ArbeitnehmerInnen- oder
Versicherungsschutz auszuhebeln, um sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen,
wie beispielsweise die Fahrdienstleister Uber oder Wundercar, lehnen wir ab. Gleichwohl
müssen Anreize geschaffen werden, Unternehmen zu digitalisieren, um den NutzerInnen
Vorteile zu gewähren.
Smart Grid - Energiepolitische Zukunft gestalten
Auch die Energiewende kann von der Digitalisierung nicht ausgenommen werden. Wir Jusos
sprechen uns für eine Stärkung von intelligenten Stromnetzen, den sogenannten „Smart Grid“,
aus, gleichwohl erkennen wir, dass damit auch Risiken und Nachteile für VerbraucherInnen
einhergehen können.
Privatsphäre schützen
Durch intelligente Messsysteme können teils sehr detaillierte Rückschlüsse über das Verhalten
der KonsumentInnen gezogen werden. Gleichwohl sind sie Voraussetzung für einen
wirkungsvollen Ausbau von Smart Grid. Die Nutzung der Daten darf daher nur unter strengen
Auflagen und anonymisiert erfolgen. Außerdem muss geprüft werden, ob ausschließlich
gebündelte Datensätze mehrerer VerbraucherInnen übertragen werden können, in denen Daten
von mehreren Haushalten über eine kurze Zeitspanne oder Daten eines einzelnen Haushalts
über eine größere Zeitspanne zusammengefasst werden.
Forschung als Investition
Wir begrüßen die verschiedenen Initiativen des Landes, wie beispielsweise das
Förderprogramm „Smart Grids-Forschung – digital vernetzt”, um in die weitere Erforschung der
Potenziale und konkreten Umsetzungsmöglichkeiten des Smart Grids zu investieren. Besonders
in sicherheitssensiblen Bereichen ist eine genaue technische Kenntnis von großer Bedeutung,
um die Gefahr von Systemausfällen zu minimieren. Wir Jusos unterstützen die Idee des Smart
Grid. Gleichwohl muss ausführlich geprüft werden, ob eine Einführung intelligenter
Messsysteme in Deutschland mit einem verhältnismäßigen Mehrwert verbunden ist. Erst wenn
dieser Mehrwert sichergestellt ist und der Datenschutz flächendeckend gewährleistet werden
kann, halten wir die Ausbreitung intelligenter Messsysteme für sinnvoll.
Bisherige Regelungen verpflichten Haushalte erst ab einem Jahresverbrauch von mehr als 6000
kWh zu einem Einbau intelligenter Messsysteme. Nach Planungen der Bundesregierung soll der
Ausbau dieser aber weiter vorangetrieben werden. Wenn ein Nutzen des Ausbaus der Systeme
erkennbar ist, begrüßen wir zwar deren Verbreitung, für uns ist aber klar, dass die finanzielle
Belastung dabei nicht einseitig bei MieterInnen landen darf. Selbst wenn sich ein Einbau
rechnet, müssen private VerbraucherInnen ein Widerspruchsrecht, auch beim sogenannten
“optionalen Einbau”, haben.
Smart Cities fördern
Die digitale Revolution wird auch die Städte der Zukunft nachhaltig prägen. Seien es
Verkehrsdaten oder an statistische Daten angepasste Polizeistrategien; die Smart City ist längst
keine Utopie mehr. Wir Jusos sehen viele dieser Entwicklungen als sehr positiv an. Die Smart
City ist eine Vision, deren Umsetzung auch finanziell deutlich stärker gefördert werden muss.
Wir wollen den Wandel der Städte konstruktiv begleiten; ein besonderes Augenmerk soll dabei
jedoch auch auf der Privatsphäre der BürgerInnen liegen. Da die Smart City Dreh- und
Angelpunkt der Digitalisierung sein wird, fordern wir die verstärkte Unterstützung von
Modellstädten durch den Bund. Im Flächenland Baden-Württemberg dürfen jedoch auch
ländliche Regionen nicht außen vor bleiben. Der Fortschritt muss im ganzen Land ankommen!
Ziel ist es, durch intelligente Abläufe Ressourcen und Kosten einzusparen. Die frei werdenden
Mittel sollen dem Allgemeinwohl zu Gute kommen. Im Sinne der nachhaltigen Entwicklung
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wollen wir dabei insbesondere die Gebühren des ÖPNV weiter absenken und langfristig
abschaffen sowie dessen Ausbau stärker fördern.
Neue Regeln braucht das Netz
Viele Bestimmungen und Gesetze, die unser Zusammenleben, unser Handeln und unsere Art
und Wirtschaftens bislang geregelt haben, können die mit der Digitalisierung einhergehenden
neuen Anforderungen nicht mehr erfüllen. Wir Jusos erkennen, dass es neuer Regeln bedarf,
um auch in Zeiten der Digitalisierung unser Zusammenleben gerecht zu gestalten
Netzneutralität bewahren
Einige Telekommunikationsunternehmen versuchen durch die schrittweise Abschaffung der
Netzneutralität ihre Profite zu erweitern. Damit brechen sie mit einem der Grundprinzipien des
Internets - auf Kosten der EndnutzerInnen. Die Netzneutralität stellt sicher, dass jedes
Datenpaket gleich behandelt und somit gleich schnell weitergeleitet wird. Die Abschaffung der
Netzneutralität würde nicht nur zu einer Steigerung der Preise für die EndnutzerInnen führen,
sondern auch großen Unternehmen einen massiven Wettbewerbsvorteil verschaffen. Deshalb
halten wir auch in Zukunft am Prinzip der Netzneutralität fest und wollen diese national wie
europäisch gesetzlich verankern.
Urheberrecht
Unser heutiges Urheberrecht ist nicht mehr zeitgemäß für das 21. Jahrhundert und muss
weiterentwickelt werden. Forderungen nach der Abschaffung des Urheberrechts stellen wir uns
als Jusos dabei entschieden entgegen. Die Forderung nach der Abschaffung löst keine
Probleme und gefährdet vielmehr den notwendigen Schutz von geistigem Eigentum. Ein neues
Urheberrecht muss vielmehr das “Recht auf Remix”, also das Recht auf Weiterentwicklung von
fremdem geistigem Eigentum als grundlegende Voraussetzung für Kunst und Meinungsfreiheit
gesetzlich verankern und zugleich den Schutz geistigen Eigentums berücksichtigen.
Darüber hinaus halten wir Creative-Commons-Lizenzen, durch die NutzerInnen sofort erkennen
können, unter welchen Bedingungen sie geistiges Material nutzen oder weiterverändern
können, für eine sinnvolle Weiterentwicklung des Urheberrechts und setzen uns als Jusos
deswegen für eine weitere
Stärkung des Systems der CC-Lizenzen ein. Das Urheberrecht ist jedoch nur so stark, wie es
bekannt ist. Daher fordern wir eine Aufklärungskampagne des Justizministeriums und die
Verknüpfung des Urheberrechts in der schulischen Bildung. Verantwortungsbewusstes Surfen
muss erklärt werden!
Verhinderung von Monopolisierung
Durch die Digitalisierung entstehen neue Formen von Monopolen und Oligopolen, für die es
einer politischen Antwort bedarf. Wir Jusos sprechen uns dafür aus, in Zeiten datenintensiver
großer Unternehmen die europäischen und deutschen Kartellbehörden zu stärken. Immer
höhere Markteintrittsbarrieren für neue MarktteilnehmerInnen verhindern, dass Unternehmen
wie Microsoft, Google, Facebook, Amazon oder Alibaba sich einem ernstzunehmenden
Wettbewerb aussetzen müssen. Es muss möglich sein, notfalls durch Zerschlagung einzelner
Unternehmen zu verhindern, dass VerbraucherInnen keine Ausweichmöglichkeiten für die
Nutzung bestimmter Produkte mehr haben. Das Sammeln von Daten in sozialen Netzwerken
und die Platzierung eigener Produkte auf anderer Ebene mit den akkumulierten Daten ist
Wettbewerbsverzerrung im äußersten Maße und muss verboten werden. Mit der Einführung des
Open Data-Prinzips kann der Entwicklung einer Daten-Monopolbildung entgegnet werden
können. Durch eine internationale Vernetzung zwischen unterschiedlichen Kartellbehörden
muss gewährleistet werden, dass auch solche Konzerne an Monopolbildungen gehindert
werden, die durch undurchsichtige Strukturen und Niederlassungsstrategien nationale
Regelungen umgehen wollen. Gerade datenintensive, digitale Unternehmen sind hierfür
anfälliger als ProduzentInnen herkömmlicher Güter.
Ausschluss individualisierter Preispolitik
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Mit der Digitalisierung haben sich völlig neue Möglichkeiten zur Preisdifferenzierung ergeben.
Durch die Analyse von Surfverhalten und Nutzungsdaten versuchen Online-ShopBetreiberInnen die individuelle Zahlungsbereitschaft eines jeden Kunden oder jeder Kundin
möglichst genau kalkulieren zu können und bieten den potenziellen KundInnen
dementsprechend individualisierte Preise an. Während diese Idee unter der Prämisse „Arme
zahlen weniger, Reiche mehr“ zunächst nach einem sehr gerechten Modell klingt, stellt sich
jedoch das Gegenteil heraus: Die Kriterien, nach denen die Einteilung erfolgt, sind häufig auch
Wohnort oder vorheriges Konsumverhalten. Wir sind als Jusos der Überzeugung, dass der
Preis, der für ein Produkt gezahlt wird, nicht davon abhängen darf, in welchem Stadtviertel ein
Mensch wohnt oder zu welcher Tageszeit er ein Produkt bestellt. Wir sprechen uns daher
ausdrücklich gegen jegliche Form der Preisdiskriminierung aus und fordern, einen Ausschluss
individualisierter Preispolitik gesetzlich zu verankern. Ein Missbrauch von Tracking mit dem Ziel
der individualisierten Preispolitik muss ausgeschlossen werden.
Starker VerbraucherInnenschutz
Datenschutzbelange der VerbraucherInnen haben infolge der stark wachsenden Nutzung
digitaler
Dienste einen besonderen Stellenwert erlangt. Mangelnde Befugnisse der
Datenschutzbehörden bei der Sperrung, Löschung oder Vernichtung von Daten und die
quantitativ wie qualitativ hinter dem Anstieg an Datenerhebungen und -verarbeitungen
zurückfallende Fortentwicklung der Rechtsprechung machen deutlich, dass wir eine
Novellierung der Klagebefugnis in Bezug auf Regelungen des VerbraucherInnendatenschutzes
brauchen. Deshalb fordern wir die Erweiterung der Unterlassungsklage bei
VerbraucherInnenrechts- und anderen Verstößen auf datenschutzrechtliche Normen, um
VerbraucherInnenverbänden ein Instrument an die Hand zu geben, VerbraucherInnen vor der
unzulässigen Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung ihrer personenbezogenen Daten
durch Unternehmen zu schützen.
Schutz von Unternehmen vor Cyberkriminalität
Beim Thema des Umgangs mit Daten ist es uns aber nicht nur ein Anliegen, die individuellen
Daten besser zu schützen, auch Daten von Unternehmen sind ständigen Angriffen ausgesetzt.
Allein in den beiden Jahren 2013 und 2014 entstand deutschen Unternehmen dabei ein
Schaden von über 54 Milliarden Euro durch Cyberangriffe, sei es aus dem Bereich der
Organisierten Kriminalität oder durch gezielte Angriffe von ausländischen Geheimdiensten.
Wenn wir aber eine größere digitale Vernetzung in unseren Betrieben herstellen wollen, etwa
durch das Zukunftsprojekt Industrie 4.0, werden in Zukunft noch mehr sensible Daten anfallen,
die wir besser schützen müssen.
Die Schaffung eines Nationalen Cyber-Abwehrzentrum war dabei ein erster wichtiger Schritt,
dieses muss aber dringend zu einer eigenständigen Behörde entwickelt werden und deutlich
mehr Ressourcen erhalten. Auch Meldepflichten bei Cyberangriffen müssen dringend
ausgebaut werden, wir fordern, dass jedes Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern bei
Cyberangriffen zur anonymen Meldung an das Bundesamt für Information und Sicherheit
verpflichtet wird. Langfristig wollen wir die Herausforderungen aber gemeinsam mit unseren
europäischen Partnern angehen und die Kompetenzen in eine Agentur der EU verlagern. Zur
effizienten Aufklärung von Cyber-Kriminalität müssen darüber hinaus
Schwerpunktsstaatsanwaltschaften eingerichtet werden.
Digitale Bildung
Ein erfolgreicher Übergang der Gesellschaft ins digitale Zeitalter kann nur gelingen, wenn den
Menschen durch Bildung der Umgang mit digitalen Angeboten vermittelt wird. Dafür bedarf es
umfassender Investitionen in den Bildungs- und Weiterbildungssektor. Unser Ziel als Jusos ist
es, dass junge Menschen lernen, die digitale Welt der Zukunft mitzugestalten und nicht nur als
KonsumentInnen wahrzunehmen. Digitale Bildung muss fest in der Schule verankert werden.
Aus dem Grund fordern wir daher Informatik als Pflichtfach an Schulen, um ein grundlegendes
Verständnis für Digitalisierung und Datenschutz zu schaffen.
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Digitale Bildung fest verankern
Darüber hinaus müssen sämtliche Fächer digitalisiert werden. Inhaltlich muss die digitale
Schule der Zukunft das Thema Medienkompetenz aufgreifen. SchülerInnen müssen in der Lage
sein, sich sicher und bewusst im digitalen Raum zu bewegen. Deswegen muss
Medienkompetenz fest und umfassend als Querschnittsaufgabe in den Bildungsplan verankert
werden.
Dennoch erschöpft sich die Digitalisierung nicht beim Informatik- und
Medienkompetenzunterricht. Fachinhalte aller Fächer müssen auf das digitale Zeitalter hin
ausgerichtet werden. Das bedeutet, dass im Kunstunterricht Bildbearbeitung, im
Physikunterricht Programmierung und im Deutschunterricht die Analyse von digitalen Medien
auf dem Lehrplan stehen müssen. Die Bildungs- und Lehrpläne müssen vor diesem Hintergrund
ständig aktualisiert und überarbeitet werden.
Ausstattung verbessern
Auch hinsichtlich der Arbeitsmedien und Lehrmethoden brauchen wir eine Digitalisierung. Wir
fordern daher eine umfassende Aufrüstung der technischen Ausstattung von Schulen. Mobile
Endgeräte sowie Tablets gehören für uns ebenso dazu wie leistungsfähige PCs, Software und
3D-Drucker. Der Einsatz von Soft- °und Hardware darf jedoch nicht finanziell an die
SchülerInnen gebunden° sein bzw. von der finanziellen Situation dieser abhängig sein. Im
Sinne der Gleichberechtigung müssen alle SchülerInnen Soft- und Hardware von der Schule
bereitgestellt bekommen. Durch eigene Anschaffung dieser darf kein Vorteil entstehen.
Smartboards und Beamer sind in vielen Schulen bereits jetzt Standard, den es auszubauen gilt.
Um einen sachgerechten und sicheren Umgang mit digitalen Medien zu ermöglichen, braucht
es eine professionelle IT-Infrastruktur und entsprechende Wartung. Wir fordern daher, dass
Schulen schulübergreifend mit IT-Administratoren sowie funktionsfähigen und sicheren internen
Netzwerken, die regelmäßig gewartet werden, ausgestattet werden.
Für uns Jusos ist dabei auch klar, dass sich Schulen bei der Ausstattung mit aktueller Software
und Hardware nicht von einem Anbieter oder einer Anbieterin abhängig machen dürfen. Soweit
wie möglich und sinnvoll sollen Schulen daher auf open source Lösungen setzen und auf die
Vernetzbarkeit der Produkte zu achten. AnbieterInnen von IT-Lösungen und Verlage sind
wichtige PartnerInnen bei der Digitalisierung der Bildung und können Bildungsinnovationen
entwickeln, die die öffentliche Hand nicht sinnvoll ersetzen kann. Dennoch haben geschlossene
Systeme eines einzelnen Anbieters an Schulen keinen Platz. Vielmehr ist auf die Vielfalt der
Angebote zu achten.
Weiterbildung und Forschung fördern
Eine Schule, die mit digitalen Arbeitsgeräten ausgestattet ist, bringt noch keinen Lernerfolg,
solange Lehrkräfte nicht dazu befähigt werden, diese auch zielgerichtet einzusetzen. Deshalb
muss bereits bei der LehrerInnenbildung auf mehr Digitalisierung gesetzt werden. Um die
Lehrkraft auf dem aktuellen Stand der Digitalisierung zu halten, müssen ebenso entsprechende
Weiterbildungsangebote geschaffen werden. Für uns Jusos steht nicht nur das schulische
Lernen und die Erstausbildung im Fokus der Digitalisierung, wir sehen Bildung als eine
lebenslanges Aufgabe an, die sowohl von ArbeitgeberInnenseite, aber auch von staatlicher
Seite im Rahmen der Arbeitsversicherung unterstützt werden muss. Deshalb fordern wir auch
im Bereich der Erwachsenenbildung und Weiterbildung eine digitale Bildungsoffensive, um
ArbeitnehmerInnen, Arbeitssuchenden aber auch RentnerInnen einen selbstbestimmten Zugang
zur digitalen Welt zu ermöglichen.
Wir fordern darüber hinaus umfassende Investitionen in Forschung zur digitalen Bildung, damit
nützliche pädagogische Konzepte und deren Umsetzung von der Forschung beleuchtet werden
können.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Überwachung des Alltags von Versicherten und
Angestellten
Antragsteller
Konstanz
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Zur Weiterleitung an Juso LDK 2016
angenommen
mit Änderungen angenommen
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Überwachung des Alltags von Versicherten und Angestellten
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Die Jusos Baden-Württemberg setzen sich dafür ein, dass Versicherungen und Arbeitgeber
keine personenbezogenen Daten, die durch individuelle Dokumentation des Alltages von
Versicherten oder Angestellten gewonnen werden, erfassen und nutzen dürfen. Dies beinhaltet
insbesondere das Verbot von individuellen Versicherungstarifen, die z.B. auf der Analyse des
Fahrverhaltens oder von gesundheitsbezogenen Daten, beruhen. Dies soll dem Schutz der
Privatsphäre dienen.
Begründung:
Durch die zunehmende Digitalisierung ist eine lückenlose Überwachung des Alltags in den
Bereich des technisch Möglichen gerückt. Vor allem diverse Fitness-Apps und andere
Wearables erlauben es, sehr viele Daten einer Person (wie z.B. Bewegungsprofile,
Ernährungsgewohnheiten, Schlafrhythmen, etc.) zu sammeln, zu speichern und zu analysieren.
Erste KFZ-Versicherungen bieten bereits vergünstigte Tarife an, wenn man im Gegenzug dazu
bereit ist, das eigene Fahrverhalten durch Einbau einer Blackbox im Auto überwachen zu
lassen.
Diese Entwicklung führt zum einen das Versicherungsprinzip ad absurdum, da Risiken nicht
mehr gleichmäßig auf eine größere Gruppe verteilt, sondern individuell ermittelt werden. Zum
anderen ist sie auch aus Sicht des Datenschutzes sehr bedenklich, da sich eine anderweitige
Nutzung der Daten nicht ausschließen lässt.
Nicht zuletzt führt dies dazu, dass insbesondere sozial schwächer gestellte Menschen in
zunehmenden Maße auf die Herausgabe ihrer Daten angewiesen sein werden, um sich eine
Versicherung überhaupt leisten zu können. Das Recht auf Datensicherheit und der Schutz der
Privatsphäre dürfen jedoch nicht zum Luxusgut werden, sondern müssen für alle gelten.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Netzausbau im ländlichen Raum
Antragsteller
Esslingen
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Zur Weiterleitung an Juso-Bundesdelegiertenkonferenz, SPD Bundesparteitag,
SPD Fraktion im Deutschen Bundestag
angenommen
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Netzausbau im ländlichen Raum
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Die Jusos BaWü fordern den Ausbau der Breitbandnetze im ländlichen Raum und die
Abschaffung des Zusatzbetrages für die Wohngebiete mit schlechtem Netzanschluss.
Begründung:
Der Breitbandausbau im ländlichen Raum schreitet nur sehr langsam fort. Im Vergleich zur
Anbindung in städtischen Gebieten ist der ländliche Raum hier immer noch benachteiligt. Um
diesen Unterschied entgegenzuwirken, soll nun verstärkt der ländliche Raum ausgebaut
werden.
In ländlichen Regionen wie zum Beispiel dem Schwarzwald muss ein spezieller Zusatzbeitrag
gezahlt werden um mit einer Internetanbindung versorgt zu werden. Ein bereits mit geringer
Bandbreite angeschlossener Haushalt muss somit noch für eine schlechtere Leistung noch
einen Aufpreis zahlen. Dieser Zusatzbeitrag ist abzuschaffen oder maximal auf die Hälfte der
monatlichen Anschlusskosten zu limitieren.
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Jusos Baden-Württemberg
D4
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Moderner, fairer und zukunftsfähiger
Fernverkehr
Antragsteller
Karlsruhe-Stadt
Zur Weiterleitung an Juso-Bundeskongress, SPD-Bundestagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
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Moderner, fairer und zukunftsfähiger Fernverkehr
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Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, Schritte zu unternehmen, die zu einem fairen
Wettbewerb zwischen dem Schienen- und Straßenpersonenfernverkehr führen. Dazu gehören:
1. Die Trennung des Schienennetzes und der damit verbundenen Infrastruktur von der
Deutschen Bahn AG und die Organisation der betroffenen Bereiche bei einer dem
Bundesministerium für Verkehr unterstellten Behörde.
2. Dazu gehören insbesondere die Übernahme aller Bahnhofsanlagen und der Betrieb der
Verkaufsstellen sowie die Schaffung eines einheitlichen Verkaufs- und Informationsportals, das
alle Angebote des Personenverkehrs vertreibt.
3. Die Anpassung der Abgaben pro Personenkilometer von Bus- und Zugverkehr (KfZ-Steuer,
Maut bzw. Trassennutzungsgebühren) auf ein vergleichbares Niveau um gleiche Grundlagen
unabhängig vom Verkehrsträger zu schaffen.
Begründung:
Insbesondere durch die Freigabe des Buslinienfernverkehres besteht momentan ein massiver
wettbewerblicher Nachteil für private Schienenfernverkehrsbetreiber, da die Busanbieter keine
Maut oder anderweitige Streckengebühren bezahlen müssen. So musste zum Beispiel das seit
2002 erfolgreich privat betriebene Fernzugangebot InterConnex Ende 2014 eingestellt werden.
Weiterhin besitzt die Deutsche Bahn durch den Rückzug der Hamburg-Köln-Express GmbH aus
dem Fernverkehr wieder ein Monopol im Schienenfernverkehr. Auch wenn es sich bei der
Deutschen Bahn AG noch um eine staatseigene Aktiengesellschaft handelt, kann es für uns
Jusos nicht das Ziel sein, markbeherrschende Monopole zu begünstigen, die die Preise beliebig
gestalten können. Für uns als Jusos ist es wichtig, dass ein kostengünstiger, öffentlicher
Fernverkehr ermöglicht wird, bei dem umweltfreundliche und zukunftsfähige Systeme genutzt
werden, wie die Bahn (Dabei sollte man sich bezüglich der Umweltfreundlichkeit auch nicht zu
sehr auf CO2-Statistiken versteifen, dem Bus einen niedrigeren CO2-Ausstoß pro km
bescheinigen als der Bahn – u.a. bei Stickoxiden und Feinstaub sieht die Sache ganz anders
aus. Dazu kommt, dass die Bahn in den meisten Fällen mit Strom fährt, der emissionsfrei zur
Verfügung gestellt werden kann). Sollte sich jedoch strukturell nichts ändern, ist eine weitere
Verlagerung auf bspw. Kurzstreckenflüge zu befürchten.
Durch die Angliederung des Schienennetzes an die DB AG, entsteht für
Konkurrenzunternehmen ein starker wirtschaftlicher Nachteil, da der DB-Konzern immer
mitverdient und so seine marktbeherrschende Stellung weiter ausbauen kann. Insbesondere
wird immer wieder von erschwertem Netzzugang für den privaten Schienenfernverkehr
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berichtet, hier sei das Unternehmen derschnellzug.de GmbH erwähnt, das davon berichtet,
dass eingereichte Fahrpläne nicht fristgerecht bearbeitet wurden. Darüber hinaus kommt es
immer wieder zu Missachtungen von Anweisungen des Eisenbahnbundesamtes an DB Netz,
z.B. beim Rückbau von Weichenanlagen. Dort wird auf hoch ausgelasteten Strecken die
Kapazität künstlich verknappt, entgegen den Anweisungen der verantwortlichen
Aufsichtsbehörde.
Festzustellen ist, dass die zunehmende Verfestigung der aktuellen Situation nicht in unserem
Sinne sein kann. Wir benötigen wieder niedrigere Eintrittsschwellen und gleichberechtigte
Bedingungen für Mitbewerber im öffentlichen Fernverkehr, insbesondere beim
Schienenfernverkehr.
Quellen
http://www.focus.de/finanzen/news/verkehr-veolia-stellt-interconnex-berlin-leipzig-rostockein_id_4201241.html
http://derschnellzug.de/downloads/der-schnellzug_presseerklaerung-betriebsstart.pdf
http://www.eurailpress.de/news/infrastruktur/single-view/news/eba-keine-rueckbauten-auf-derrechten-rheinstrecke-1.html
http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/4364.pdf
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/maut-maut-erhoehung-fuer-den-schienenverkehr1211696.html
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Den Trend gestalten: Autonome Waffensysteme
in das Völkerrecht einhegen
Antragsteller
Tübingen
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Zur Weiterleitung an Juso-Bundeskongress, SPD-Bundesparteitag, SPDBundestagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
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Den Trend gestalten: Autonome Waffensysteme in das
Völkerrecht einhegen
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Die Verwendung von kampffähigen unbemannten Fluggeräten war und ist in Deutschland stark
umstritten. Der technische Fortschritt macht jedoch nicht bei diesen ferngesteuerten Drohnen
halt, sondern hat den deutschen politischen Diskurs längst überholt. Der aktuelle technologische
Trend geht dahin, dass Waffensysteme sowohl die Zielauswahl und Zielverfolgung als auch die
Entscheidung zum Abfeuern der Waffe selbständig übernehmen können. Dabei ist es durchaus
möglich, autonome Systeme zukünftig auch in Drohnen einzubauen. Die Technik ist aber
keineswegs darauf beschränkt. Geforscht wird auch an Systemen, die auf hoher See, an Land
und im Weltall autonom operieren könnten. Und während die Drohnentechnologie als solche
keine völkerrechtlichen Probleme bereitet – die Drohne ist ein Waffenträgersystem vergleichbar
mit einem Kampfflugzeug und nur die Art ihres Einsatzes, insbesondere zu gezielten Tötungen
in einem vermeintlich globalen Krieg gegen den Terrorismus, ist völkerrechtlich
hochproblematisch – , ist es im Falle von autonomen Waffensystemen, bei denen
Entscheidungen über Leben und Tod an Maschinen delegiert werden sollen, die Technik selbst,
die grundlegende Fragen aufwirft. Autonome Waffensysteme sind dabei nicht nur eine
Weiterentwicklung bestehender Waffensysteme. Sie werden langfristig die Qualität der
Kriegführung ändern und markieren deshalb eine militärtechnologische Zeitenwende. Wir
stehen für einen differenziert kritischen Umgang der Politik mit diesem Trend.
Wir begrüßen den Trend zur Autonomisierung und Automatisierung überall dort wo er defensiv
und humanitär zum Einsatz kommt und Leben schützt. Das bekannteste Beispiel hierfür ist das
Iron-Dome-Raketenabwehrsystem, das im jüngsten Gazakrieg Israel vor den Raketen der
Hamas abgeschirmt hat. Auch autonom agierende Minensuchboote, Roboter für den
Kampfmittelräumdienst sowie selbständig handelnde Sanitäts und Transportfahrzeuge sind
Beispiele für vergleichsweise positive Einsatzmöglichkeiten autonomer Technik. Forschung und
Entwicklung von Waffentechnologien, die rein defensiv eingesetzt werden können, müssen
weiter vorangetrieben werden.
Vor ein anderes Dilemma stellt uns der technologische Fortschritt beim offensiven Einsatz. Zwar
besteht auch hier die Chance, dass autonome Waffensysteme effizienter agieren und reagieren
können als wenn sie vom Menschen gesteuert werden. Allerdings stellt uns das vor normativethische Herausforderungen dahingehend, wer bei einem autonomen Waffensystem die
Verantwortung für die Konsequenzen der Entscheidungen dieses Systems trägt. Wir halten
daher grundsätzlich fest und fordern entschieden:
Entscheidungen zum tödlichen Waffeneinsatz dürfen vor dem Hintergrund unseres auf der
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Menschenwürde fußenden Wertesystems grundsätzlich nicht an Maschinen delegiert
werden, auch wenn diese von Menschen programmiert und eingesetzt werden. Der
Einsatz militärischer Gewalt muss durch eine aktive, von einem Menschen zu
verantwortende Handlung ausgelöst werden.
Um diese Forderung zu realisieren, fordern wir eine Reihe von Maßnahmen:
Ein nationales und europäisches Moratorium auf Forschung, Entwicklung, Test, Erwerb
und Einsatz von autonomen militärischen Waffen- und Führungssysteme durch die
Bundesregierung und die Regierungen der Europäischen Union, bis auf die durch das
Aufkommen autonomer Waffensysteme hervorgerufenen Fragen eine völkerrechtliche
Antwort gefunden wurde. Dieses Moratorium schließt die Ausdehnung und Verwendung
ziviler Dual-Use-Güter zum offensiven militärischen Einsatz mit ein.
Bis zu einer abschließenden Ausgestaltung einer völkerrechtlichen Antwort fordern wir,
dass die durch das bisherige humanitäre Völkerrecht gesetzten Mindestandards an neue
Waffensysteme, insbesondere Artikel 36 des Zusatzprotokolls über den Schutz der Opfer
internationaler bewaffneter Konflikte, von allen Regierungen, die autonome
Waffensysteme einsetzen, eingehalten werden.
Die Erarbeitung einer internationalen Konvention zur Gestaltung des Trends hin zur
militärischen Autonomisierung. Am Ende dieses Prozesses muss für uns stehen, dass
vollautonome, d.h. komplett selbstständig entscheidende, und und teilautonome, d.h.
nach vorheriger Programmierung selbstständig agierende, offensive Militärtechnologien
international geächtet und verboten sind. Dies wollen wir dadurch erreichen, dass die so
genannte »sinnvolle menschliche Kontrolle« gewahrt bleibt, also Entscheidungen über
wichtige Rechtsgüter wie insbesondere das Recht auf Leben und das Recht auf
körperliche Unversehrtheit betreffen, nicht an Technik delegiert werden dürfen.
Vor diesem Hintergrund sollten Deutschland und Europa in internationalen Gremien wie den
Vereinten Nationen, insbesondere im Rahmen der UN-Waffenkonvention weiter darauf
hinwirken, dass bei »kritischen Entscheidungen« ein möglichst hohes Maß an menschlicher
Kontrolle verlangt wird, und dass eine völkerrechtliche Regulierung autonomer Waffensysteme
stattfindet.
Begründung:
Gegenwärtig gibt es noch keine vollständig autonomen Waffensysteme. Die aktuelle Debatte ist
zukunftsgerichtet und daher zwangsläufig mit Unsicherheiten bezüglich Einsatzmöglichkeiten
autonomer Technologie behaftet. Jedoch bietet dies auch eine Chance: Vor 100 Jahren kostete
der Einsatz von chemischen Kampfstoffen während des Ersten Weltkrieges auf allen Seiten
mehrere zehntausend Menschen das Leben. Das Völkerrecht konnte erst nach dem Krieg
angepasst werden und diese Lücke schließen. Die Fehler von damals können heute vermieden
werden.
72
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Geschlechtergerechtes Internet – für inklusive
virtuelle Räume ohne Gewalt
Antragsteller
Konstanz
D6
Zur Weiterleitung an
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Geschlechtergerechtes Internet – für inklusive virtuelle Räume
ohne Gewalt
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Die Jusos Baden-Württemberg bekennen sich zu einer geschlechtergerechten und
sexismusfreien Gesellschaft auch im Netz. Sie setzen sich dafür ein, die Repräsentanz von
Blogerinnnen, Online-Journalistinnen und allen anderen Nutzerinnen im Netz zu stärken und die
Sichtbarkeit von Frauen in digitalen Räumen zu verbessern: Ein selbstbewusstes Auftreten von
Frauen in der Internet-Öffentlichkeit muss selbstverständlich Teil des digitalen Wandels werden.
Die Chancen, die sich etwa aus Cyberfeminismus und anderen Formen nicht-institutionalisierter
Partizipation ergeben, müssen genutzt werden, um Frauen als Gestalterinnen der digitalen Welt
zu begreifen: dies gilt auch und gerade für den Aspekt der politischen Teilhabe.
Spezifische Verhaltensweisen von Individuen oder Gruppen in Online-Communities, die
bewusst die Exklusion von Frauen aus virtuellen Räumen zum Ziel haben, stehen in
unmittelbarem Widerspruch zu diesen Zielen: Phänomene wie Hate Speech, Diskriminierung,
Beleidigung oder Cybersexismus, die der gleichberechtigten Teilhabe der Geschlechter im
Internet entgegenstehen, sollten daher mit politischen und juristischen Mitteln bekämpft werden.
Um dem Ziel eines geschlechtergerechten Internets näher zu kommen, bedarf es der
Umsetzung folgender konkreter Forderungen:
Frauen und Mädchen sollten in der Schule, durch Angebote der außerschulischen Bildung
und andere Projekte befähigt und ermutigt werden, sich selbstverständlich in der OnlineÖffentlichkeit zu bewegen und am digitalen Leben politisch teilzuhaben. Entsprechende
Initiativen sollten Zugang zu staatlichen Finanzierung erhalten.
Eine weitere Sensibilisierung von Akteur*innen aus Politik, Justiz und Medienlandschaft
für das Netz als Handlungsfeld für eine geschlechtergerechte Gesellschaft ist notwendig.
Das Land Baden-Württemberg soll daher zunächst, ggf. in Kooperation mit
Organisationen der politischen Bildung, die Thematik in einer Fachveranstaltung
aufnehmen und das Thema als Arbeitsschwerpunkt beim Ministerium für Arbeit und
Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren in Baden-Württemberg verankern.
In den Fällen, in denen Cybergewalt einer adäquaten Teilhabe im Netz entgegensteht,
müssen den Betroffenen Möglichkeiten der Gegenwehr zur Verfügung stehen. Die
bestehenden rechtlichen Instrumente und gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene
müssen in Bezug auf ihre Wirksamkeit gegenüber Cybergewalt überprüft und überarbeitet
werden, um alle User*innen adäquat zu schützen. Insbesondere sollte die Einführung
eines Straftatbestands Cybergewalt sowie die Möglichkeit gerichtlicher Sperr- oder
Löschanordnungen geprüft werden.
Die Seitenbetreiberinnen und –betreiber müssen im Rahmen der juristischen Möglichkeiten
verpflichtet werden, im Kampf gegen Cybergewalt im Sinne der Betroffenen zu kooperieren. Auf
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europäischer Ebene sind entsprechende Möglichkeiten hierzu auszubauen. Dies gilt
insbesondere für die Feststellung der Identität von Täterinnen und Tätern sowie die sofortige
Entfernung diskriminierender User*innen-Inhalte.
Begründung:
Laut einer Erhebung der Initiative D21 nutzen 2015[1] etwa 80% aller Männer, aber nur 70%
aller Frauen das Internet. Auch in der Web-Öffentlichkeit sind Männer überrepräsentiert: 87%
der Wikipediaautor*innen weltweit[2] sind männlich, unter den hundert bekanntesten deutschen
Blogs sind nur etwa 30% von Frauen verfasst[3]. Das Internet ist daher noch weit entfernt
davon, ein Geschlechtergrenzen überwindender Raum zu sein. Dies hängt zum einen mit
fehlenden Anreizstrukturen und gewachsenen Rollenbildern zusammen, die sich im Internet
fortsetzen und Frauen eine geringe (technische) Nutzungskompetenz und eine fehlende
Zugehörigkeit zu Internet-Subkulturen, etwa der Gamer-Szene, zuschreiben. Diese
Zuschreibungen und fehlende weibliche Vorbilder auch im Netz lassen viele Frauen gar nicht
erst mit ihrer Meinungsäußerung in die Internetöffentlichkeit treten. Andererseits werden jedoch
durch Cybergewalt und –sexismus Frauen bewusst aus dem Internet als öffentlichen Raum
gedrängt und ausgeschlossen, zum Beispiel deshalb, weil sie als Web-Journalistinnen,
YouTuberinnen oder Netzfeministinnen missliebige Meinungen vertreten.
Sexismus, der im Internet beginnt oder sich dort fortsetzt ist keinesfalls ein Nischenphänomen
netzaktiver Feministinnen wie Anne Wizorek (Initiatorin des #Aufschrei) oder Kübra Gümüşay,
die aufgrund ihrer Bekanntheit im Netz mit den Shitstorms und Provokationen einer teils
untereinander vernetzten und etablierten „Maskulisten“-Community ausgesetzt sind. Sie kann
alle Frauen treffen, die sich im Internet öffentlich äußern und trägt so dazu bei, dass Frauen
digitale Räume möglicherweise meiden und an Meinungsbildungsprozessen nicht adäquat
teilhaben. Auch Männer, die im Bereich Feminismus journalistisch oder wissenschaftlich tätig
sind, sind von Hetze und Drohungen im Internet betroffen.
Angesichts der Verankerung von Gender Mainstreaming als Grundprinzip in der
Geschäftsordnung aller Ressorts und Gesetzgebungsprozesse in Deutschland, aber auch, um
den Schutz der freien Meinungsäußerung zu sichern, ist es notwendig, solche Entwicklungen
nicht unkommentiert geschehen zu lassen oder gar zu verharmlosen („Victim Blaming“). Die
bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten, sich gegen Cybergewalt zur Wehr zu setzen, sind so
auszubauen, dass sie es ermöglichen, die Betroffenen zu schützen und die Schuld eindeutig bei
den Täter*innen festzustellen.
Die ergriffenen Maßnahmen sollten unter dem Leitziel einer gleichberechtigten InternetGesellschaft stehen: Cybergewalt zu bekämpfen trägt wesentlich dazu bei, die Präsenz und das
Selbstbewusstsein von Frauen im Internet zu stärken. Sie stellt ein bewusst gewähltes Mittel
gegen Schuldzuschreibungen an Betroffene unter dem Motto „Dann geh doch nicht ins
Internet.“ dar. Das Problem von Cybergewalt und Sexismus kann nicht durch einen Rückzug der
Betroffenen aus dem digitalen Raum gelöst werden, sondern nur durch eine effiziente Politik,
die sich für ein diskriminierungsfreies Netz einsetzt. Ein frauenfreundliches Netz kommt dabei
letztlich der Gesellschaft als Ganzes zugute.
[1] http://www.initiatived21.de/wp-content/uploads/2015/11/D21_Digital-Index2015_WEB2.pdf
[2] https://mako.cc/copyrighteous/the-wikipedia-gender-gap-revisited
[3] http://www.asn-linz.ac.at/dl/B1_2008_Hesse.pdf
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Jusos Baden-Württemberg
D7
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Kostenloser ÖPNV
Antragsteller
Enzkreis
Zur Weiterleitung an SPD-Landtagsfraktion, SPD-Landesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Kostenloser ÖPNV
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Wir Jusos Baden-Württemberg fordern, dass eine einkommens- und wohnortabhängige Steuer
eingeführt wird, deren Einkünfte in die Verkehrsunternehmen fließen, wodurch die Ticketkosten
gedeckt werden können und eine kostenlose Nutzung des ÖPNV´s möglich wird.
Begründung:
Das Netz des öffentlichen Nahverkehrs ist sehr unterschiedlich in Deutschland, daher
wohnortsabhängig
Mehr Autofahrer werden auf die Bahn umsteigen, da ja die Ticketpreise schon gezahlt
sind
Ticketautomaten und Kontrolleure könnten eingespart werden
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Einführung von Ruhezeiten in den
Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn
Antragsteller
Göppingen
D8
Zur Weiterleitung an Landtagsfraktion, Landesparteitag, Bundestagsfraktion,
Bundesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Einführung von Ruhezeiten in den Fernverkehrszügen der
Deutschen Bahn
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Wie auch außerhalb der Züge fordern wir die Einhaltung von Ruhezeiten in den Zügen der DB.
Die erhöhte Lautstärke von Gesprächen oder Arbeiten soll mindestens 22:00 bis 06:00 Uhr nur
sehr eingeschränkt zulässig sein
Begründung:
Erfolgt mündlich.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Mit FSF die Probezeit verkürzen –
Wiedereinführung der Fortbildungsseminare für
D9
Fahranfänger
Antragsteller
Calw
Zur Weiterleitung an SPD-Landesparteitag / SPD-Bundesparteitag / JusoBundeskongress
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Mit FSF die Probezeit verkürzen – Wiedereinführung der
Fortbildungsseminare für Fahranfänger
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Seit Anfang 2004 gab es das Modell der „zweiten Ausbildungsphase“, mit dem Fahranfänger
ihre Probezeit um ein Jahr verkürzen konnten. Dazu konnten sie an einem „Fortbildungsseminar
für Fahranfänger“ (FSF) in einer Fahrschule teilnehmen. Das Modell lief jedoch 2011 aus und
wurde nicht verlängert.
Begründung:
Das Fortbildungsseminar soll die Fähigkeiten der Teilnehmer steigern und die Verhaltensweisen
im Straßenverkehr verbessern. Da die Teilnehmer zu diesem Zeitpunkt schon einige Monate
Fahrerfahrung besitzen, kann hier schon auf einem ganz anderen Niveau als bei der
Fahrschulausbildung gearbeitet werden.
Ähnlich einem Aufbauseminar tauschen die Teilnehmer hier Erfahrungen aus, beobachten ihr
gegenseitiges Fahrverhalten und geben sich Hilfestellungen.
An einem FSF konnte teilnehmen, wer seit mindestens sechs Monaten im Besitz einer
Fahrerlaubnis der Klasse B auf Probe war und sich noch in der Probezeit befand. Dies soll auch
künftig so sein.
Die Seminare sollen wieder nach folgendem Muster ablaufen:
Insgesamt drei Gruppensitzungen im Gespräch zu je 90 Minuten
Eine Übungs- bzw. Beobachtungsfahrt von 60 Minuten pro Teilnehmer. Der Seminarleiter
und 1-2 Teilnehmer fahren mit.
Ein Block mit Sicherheitsübungen von 4 Zeitstunden Dauer, die auf einem abgesperrten
Platz unter Anleitung eines geschulten Sicherheitstrainers stattfinden. Schwerpunkt:
Bremsen in Gefahrensituationen und Kurventechnik
Die Gruppensitzungen und Fahrtermine wechseln sich ab. Die zweite und vierte Sitzung
sind also die Fahrpraxis-Teile.
Teilnehmerzahl: 6-12
Zeitraum: Mindestens 2, höchstens 8 Wochen zwischen Seminarbeginn und -ende.
Die Teilnahme an einem FSF ist nur einmalig möglich.
Die Verkürzung der Probezeit ist auch nach einer Verlängerung der Probezeit in Kraft
Das FSF-Programm bietet Fahranfängern die Möglichkeit, sich aktiv um die Verbesserung der
eigenen Fähigkeiten zu bemühen. Da Belohnung ein besserer Anreiz als Strafe ist, fordern wir
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36 Jusos die Wiedereinführung der Fortbildungsseminare für Fahranfänger.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Gleiche Preise für gleiche Tickets
Antragsteller
Heilbronn
D 10
Zur Weiterleitung an Landesdelegiertenkonferenz der Jusos BaWü
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Gleiche Preise für gleiche Tickets
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Jede Schülerin und jeder Schüler haben einen Anspruch auf eine kostengünstige und sichere
Beförderung zu ihrer Schule durch den ÖPNV, sofern die nötigen Rahmenbedingungen
gegeben sind. Jeder Verkehrsverbund in Baden-Württemberg soll daher eine Zeitkarte für
Schülerinnen und Schüler anbieten (z.B. ein Schülermonatsticket). Dabei haben sich die
Verkehrsverbünde an einen einheitlichen Preisrahmen zu halten. Dieser einheitliche
Preisrahmen wird von den Verkehrsverbünden gemeinsam festgelegt. Orientieren sollen die
Verkehrsverbünde sich dabei an jetzt schon existierenden günstigen Angeboten, wie
beispielsweise dem Sunshine-Ticket, dass Schülerinnen und Schülern im Beförderungsbereich
des HNV für 46,25€ pro Monat zur Fahrt im Gesamtnetz berechtigt.
Begründung:
Erfolgt mündlich
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Ruhebereiche in InterCity-Zügen der
Deutschen Bahn
Antragsteller
Göppingen
D 11
Zur Weiterleitung an Landtagsfraktion, Landesparteitag, Bundestagsfraktion,
Bundesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
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Ruhebereiche in InterCity-Zügen der Deutschen Bahn
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Wir fordern die sofortige Schaffung von Ruhebereichen in den InterCity-Zügen dee DB nach
Vorbild derer in den Zügen der InterCity-Expresse.
Begründung:
Erfolgt mündlich!
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
Antragsteller
Konstanz
D 12
Zur Weiterleitung an Juso LDK 2016
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
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Die KMV möge beschließen, den vorliegenden Antrag der LDK zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Die Jusos Baden-Württemberg fordern einen weiteren der Ausbau der Förderung von EMobilität nach einem norwegischen Modell. Konkret stellen wir folgende Forderungen für den
Ausbau der Ladeinfrastruktur.
-Errichtung von 30.000 Ladestationen in ganz Deutschland. Hier ist vor allem auf eine gerechte
Verteilung zu achten. Ländliche Gebiete müssen auch in die Planung einbezogen werden.
-Einen Planungskooperation mit privaten Anbietern von Ladestationen, um eine
bedarfsgerechte Infrastruktur zu gewährleisten.
-Sämtliche Ladestationen müssen bis 2020 kostenlos sein. Kosten, welchen privaten Betreibern
entstehen, müssen vom Staat erstattet werden
-Erstellung eines einheitlichen Ladesystems, welches für Modelle die in der Europäischen Union
verkauft werden, verpflichtend ist.
Begründung:
Das Förderprogramm der Großen Koalition, welches am 27.04 2016 vorstellt wurde, beinhaltet
kein durchdachtes Konzept zum wichtigsten Problem der E-Mobilität: Der Ladeinfrastruktur. Um
attraktiv für Verbraucher*innen zu werden, muss es jederzeit möglichen, dass Fahrzeug
aufzuladen.
Um einen Ausbau der Ladestationen effizient zu gestalten, muss der Bund die privaten
Unternehmen mit in die Planung einbeziehen, da sonst keine gleichmäßige Verteilung der
Ladestationen gewährleistet werden kann. Eine gleichmäßige Verteilung bedeutet auch, dass in
ländlichen Gebieten die Möglichkeit bestehen muss, ein Elektroauto aufzuladen. Eine weiter
Entkopplung von ländlichen Gebieten muss hier unbedingt verhindert werden.
Außerdem sollten, um die Attraktivität eines strombetriebenen Fahrzeugs zu steigern, alle
Ladestationen bis 2020 kostenlos sein. Private Anbieter müssen hier vom Staat entschädigt
werden, um den Anreiz der Investitionen in die Ladeinfrastruktur nicht zu hemmen.
Um jedoch eine Zersplitterung des Marktes zu verhindern, muss ein einheitliches Ladesystem
geschaffen werden, welches für alle Modelle in der Europäischen Union gelten muss.
81
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Fahrfähigkeitsprüfung ab 65
Antragsteller
Karlsruhe-Stadt
D 13
Zur Weiterleitung an Landesparteitag, Bundesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Fahrfähigkeitsprüfung ab 65
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Die Jusos Karlsruhe fordern die Einführung einer Fahrfähigkeitsprüfung ab dem 65. Lebensjahr.
Da mit zunehmenden Alter die Fahrunfähigkeit zunimmt, wollen wir diesen Test gestaffelt
einführen. Dabei soll dieser von 65 bis 75 Jahren alle drei Jahre durchgeführt werden, und für
Personen ab 76 Jahre alle zwei Jahre.
Dieser Test soll vor allem die Fahrfähigkeit in Bezug auf die physischen Fähigkeiten testen.
Dazu gehört unter anderem die Überprüfung des Seh-, sowie des Reaktionsvermögens.Bei
Nichtbestehen der Fahrfähigkeitsprüfung wird der Führerschein entzogen. Dabei ist zu
gewährleisten, dass auf die Betroffenen keine Möglichkeit und ein möglichst geringer
bürokratischer Aufwand zukommt.
Unser Ziel ist es mit dieser Reform, einen sichereren Straßenverkehr zu gewährleisten.
Begründung:
Wir halten die Einführung einer Fahrtauglichkeitsprüfung in Deutschland für unerlässlich, da ein
unbestrittener Zusammenhang zwischen steigendem Alter und abnehmender Fahrfähigkeit
herrscht. Gerade Altersgebrechen wie Sehbeschwerden, der Verlust des
Konzentrationsvermögens und altersbedingte Krankheiten wie Demenz beeinträchtigen die
Straßenverkehrssicherheit auf radikale Weise. Dies stellt eine Gefährdung für die Öffentlichkeit
und aller Beteiligten dar.
Gerade die Multimorbidität (Mehrfacherkrankung), die in Deutschland 77% der
70-85 Jährigen betrifft, lässt das Unfallrisiko bei den Betroffenen um das 2,6 Fache im Vergleich
zu Gesunden steigen und trägt somit entscheidend zu einer Unsicherheit im Straßenverkehr
bei.
Häufig wird als Gegenargument auf Zahlen des Statistischen Bundesamts verwiesen, wonach
der Anteil der Menschen über 65 Jahren an der
Gesamtbevölkerung zwar rund 21 Prozent betrage- sie aber nur in 14 Prozent für Unfälle mit
Personenschäden verantwortlich seien.
Bei dieser relativ einseitigen Auslegung der Fakten wird allerdings außer Acht gelassen, dass
über 65 Jährige eine geringere Fahrleistung als andere
Altersgruppen haben, wodurch die Wahrscheinlichkeit, dass sie in einem Unfall involviert sind,
geringer als bei anderen Altersgruppen ist. Zu berücksichtigen ist zudem, dass sie bei Unfällen
mit Personenschaden, in denen sie involviert sind, zumeist die Hauptschuld tragen. Dies
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belegen Zahlen des Bundesamts für
Statistik. Diese besagen, dass 70-75 Jährige in 65 Prozent dieser Fälle
Unfallverursacher sind. Bei einem Alter von 75 Jahren steigt der Anteil sogar auf 76,3 Prozent.
Wichtig ist es hervorzuheben, dass die Einführung dieser Prüfung keine - wie oft angeführt wird
- Diskriminierung der Älteren beabsichtigt. Das Ziel besteht einzig und alleine darin, denjenigen,
die nicht mehr zuverlässig am
Straßenverkehr teilnehmen können, die Fahrerlaubnis zu entziehen, um damit die Sicherheit im
Straßenverkehr deutlich zu steigern.
Außerdem würde Deutschland mit dieser Reform lediglich dem Beispiel zahlreicher EU-Staaten
folgen. So herrscht in Großbritannien und Schweden eine Verpflichtung zum Gesundheitscheck
ab dem 70. Lebensjahr alle drei Jahre, in Portugal sogar alle zwei Jahre. Es besteht daher kein
Grund, wieso dies nicht auch in Deutschland möglich wäre.
83
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Digitalisierung und Datennutzung
Antragsteller
Esslingen
D 14
Zur Weiterleitung an Juso-Bundesdelegiertenkonferenz, SPD Bundesparteitag,
SPD Fraktion im Deutschen Bundestag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Digitalisierung und Datennutzung
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Die Jusos fordern eine transparente Gestaltung über die Speicherung der eigenen Daten.
Zusätzlich soll die Verwendung von Big Data Analysen ohne die Zustimmung des Nutzers
reguliert werden.
Begründung:
Die Informatik und die angewendeten Algorithmen sind in der heutigen Welt so undurchsichtig
wie nie zuvor. Personen ohne eine Bildung in der Informatik, können je weniger denn je die
Chancen, Risiken und Konsequenzen durch die Nutzung von Computern und Co einschätzen.
Daher soll zum einen die Datenspeicherung so transparent wie möglich gestaltet werden.
Hierbei müssen die Fragen wo die Daten liegen und was damit passiert auf eine einfache Art
und Weise stattfinden.
Zusätzlich kann die Technologie Big Data heute unzählige Auswertungen durchführen. Hier
können zum Beispiel aus willkürlich zusammengestellten Daten ein sehr genaues Profil eines
Nutzers erstellt werden. So nutzen zum Beispiel auch schon Banken einen Algorithmus um die
Kreditwürdigkeit eines Kunden zu berechnen. Hierzu werden alle möglichen Internetquellen
genutzt, die im Internet von der jeweiligen Person gefunden werden können.
84
Jusos Baden-Württemberg
D 15
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Den öffentlichen Nahverkehr nicht
verhungern lassen!
Antragsteller
Stuttgart
Zur Weiterleitung an SPD Landesparteitag, SPD Bundesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Den öffentlichen Nahverkehr nicht verhungern lassen!
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Die SPD und ihre Mandatsträger wirken darauf hin, dass die Mittel des Landes-GVFG
(Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) erhöht werden, damit ein Ausbau des ÖPNV nicht nur
in der Fläche, sondern auch in den Ballungsgebieten gewährleistet ist.
Begründung:
erfolgt mündlich
85
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
E
Europa und Internationales
E1
Mannheim
UN reformieren - Menschenrecht durchsetzen
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E2
Tübingen
Völkerrecht im
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E3
Esslingen
Eritrea - Kartoum Abkommen
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E4
Heidelberg
Stopp von Waffenexporten – der einzige Weg zum Frieden!
91
E5
Calw
Emanzipation der Deutschen Sicherheitspolitik – Reform der
Bundeswehr
95
E6
Zollernalb
Stopp der TTIP-Verhandlungen!
98
E7
Ulm und Biberach
Schluss mit dem Geschäft mit dem Tod: Keine Waffenlieferungen an
Staaten, die der NATO nicht angehören
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E8
Esslingen
Die soziale Dimension der EU stärken
100
E9
Freiburg, Emmendingen, Stuttgart
Türkei - Perspektiven einer Partnerschaft
102
E 10
Esslingen
Dublin-Fälle auf Entlastungskontingente anrechnen
106
E 11
Göppingen
Genozid an Herero und Nama offiziell anerkennen
108
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
UN reformieren - Menschenrecht durchsetzen
Antragsteller
Mannheim
E1
Zur Weiterleitung an
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
UN reformieren - Menschenrecht durchsetzen
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Syrien ist nur ein aktuelles Beispiel für sogenannte „failed-states“. In vielen Regionen und
Ländern schwelgen Konflikte, die zu eskalieren drohen und zu einer zunehmenden
Destabilierung der globalen Sicherheit führen würden.
Ein Eingreifen der Vereinten Nationen ist vielfach wohl der einzige Weg, um wieder Recht und
Ordnung in die Regionen zu bringen. Die oftmals mangelhaften Reaktionen der UN zeigt
allerdings, dass die Staatengemeinschaft gelähmt ist. Eine starke internationale
Staatengemeinschaft ist allerdings essentiell für die Weltsicherheit.
Nur durch ein Eingreifen von UN-Sicherheitstruppen kann für Frieden in der Welt gesorgt
werden und ein langfristiger Friedensprozess auch in Syrien beginnen. Durch eine
Stabilisierung der Sicherheitslage gerade in Nordafrika kann der Flüchtlingsstrom beendet
werden und wieder Zukunftsperspektiven für die Bevölkerung vor Ort geschaffen werden.
Dafür brauchen wir ein starkes internationales Recht und starke internationale Institutionen.
Insbesondere Völker- und Menschenrecht ist nur so stark wie es durchgesetzt werden kann.
Daher fordern wir folgende konkrete Punkte um die internationale Staatengemeinschaft
handlungsfähig zu machen:
1.) Der UN Sicherheitsrat ist durch die Blockadehaltung einiger Nationen, insbesondere Chinas
und Russlands, handlungsunfähig. Wir fordern eine Umstrukturierung und Reformierung dieses
wichtigsten Organs der Vereinten Nationen. Das Vetorecht gehört abgeschafft. In Zukunft sollen
UN Resolutionen bereits mit einer Dreiviertel-Mehrheit im UN-Sicherheitsrat beschlossen
werden können. Damit soll die Handlungsfähigkeit gewährleistet werden.
2.) Um der wachsenden Verantwortung in der Welt gerecht zu werden und ein
zusammenwachsendes Europa zu unterstützen, fordern wir die Einrichtung eines ständigen
Sitzes im UN-Sicherheitsrat für die Europäische Union. In Folge dessen müssen die
Bestrebungen für eine Europäische Armee intensiviert werden, damit die EU auf internationalem
Parkett selbstbewusst auftreten kann, Geschlossenheit präsentieren und Handlungsfähigkeit
beweisen kann.
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3.) Um das Völkerrecht durchsetzen zu können, benötigt es eine funktionierende
Friedenssicherungstruppe. Dazu muss ein festes Kontingent an UN-Blauhelmen sichergestellt
werden. Hier steht auch Deutschland sowie die gesamte EU in der Pflicht, für eine ausreichende
Anzahl von Blauhelmtruppen zu Sorgen. Zudem fordern wir, dass den Blauhelmtruppen, soweit
es die Sicherheitslage erfordert, robuste Mandate zur Verfügung gestellt werden, damit die
Truppe in Konfliktsituationen schlagkräftig bleibt und das Recht durchsetzen kann. Auch fordern
wir die Errichtung einer ständigen UN-Eingreiftruppe, die binnen kürzester Zeit einsatzbereit ist
und auch in akuten Konflikten schnell und effektiv mit der benötigten Intensität eingreifen kann.
4.) Wir fordern die Verankerung der „responsibility to protect“ in der UN-Charta. Somit wird ein
völkerrechtlicher Rahmen vorgegeben, der der Verpflichtung der Staatengemeinschaft gerecht
wird, mit allen Mitteln die Menschenrechte zu verteidigen und konkret Völkermorde sowie
humanitäre Katastrophen zu unterbinden. Oberste Priorität muss dabei die Krisenprävention
haben, um frühzeitig Konflikte zu erkennen und zu verhindern.
Begründung:
Begründung: erfolgt mündlich
88
Jusos Baden-Württemberg
E2
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Völkerrecht im
Antragsteller
Tübingen
Zur Weiterleitung an Juso-Bundeskongress, SPD-Bundesparteitag, SPDBundestagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Völkerrecht im
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Digitalisierung verändert Tag für Tag aufs neue das gesellschaftliche Zusammenleben auf dem
Planeten. Kaum ein Gesellschaftsbereich, den die digitale Revolution nicht beeinflusst. Doch
diese Revolution kommt mit einem Preis: Die digitale Vernetzung macht auch angreifbar. Digital
können Infrastruktur, Geld und Menschenleben vernichtet werden.
Während niemand die Risiken leugnet, die ein digitaler Angriff mit sich bringt, mangelt es
international an Bereitschaft ein Regelwerk zu schaffen, um so genannten Cyberkriegen einen
rechtlichen Rahmen zu geben. Wir fordern ein internationales Abkommen, das diese Lücke
schließt.
Gleichwohl wir wissen, dass dieses Abkommen das Ergebnis langer und zäher Verhandlungen
sein wird, haben wir dennoch inhaltliche Erwartungen an ein solches Abkommen. Wir fordern
daher:
… die Einführung des Verantwortungsprinzips auch für Cyberangriffe. Für einen
staatlich sanktionierten Cyberangriff trägt die Regierung des jeweiligen Staates die
Verantwortung, genauso wie bei einem konventionellen Angriff auch.
… die Einführung der Sorgfaltspflicht für digitale Infrastruktur. Es ist die Pflicht eines
jeden Staates dafür zu sorgen, dass die digitale Infrastruktur, die in seinem Territorium
liegt nicht für einen Angriff verwendet wird.
… die Aufrechterhaltung des Rechts auf Selbstverteidigung im Cyberspace. Staaten
dürfen sich gegen einen gegen sie gerichteten Cyberangriff genauso verteidigen wie
gegen einen konventionellen Angriff, im Zweifel auch mit konventionellen militärischen
Mitteln. Dabei müssen die Regeln, die für militärische Auseinandersetzungen etabliert
wurden, stets ebenso eingehalten werden, wie das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Ob
ein konventioneller Gegenschlag gerechtfertigt ist, richtet sich nach Größe und
Auswirkung des Cyberangriffs. Zwar kann der Ursprungsort einer Cyberattacke ein
Indikator dafür sein, dass auch die jeweilige Regierung verantwortlich für den Angriff ist,
als Beweis und damit Rechtfertigung reicht dies jedoch nicht aus.
… humanitäre Regeln für militärische Cyberoperationen festlegen. Dazu gehört die
Einhaltung der im humanitären Völkerrecht festgelegten Grundsätze, wie beispielsweise
der Schutz von Zivilisten oder den Schutz von Kulturgütern. Staaten müssen sich
verpflichten diese Regeln auch in Cyberoperationen einzuhalten.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Eritrea - Kartoum Abkommen
Antragsteller
Esslingen
E3
Zur Weiterleitung an Juso-Bundesdelegiertenkonferenz, SPD Bundesparteitag,
SPD Fraktion im Deutschen Bundestag
angenommen
mit Änderungen angenommen
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Eritrea - Kartoum Abkommen
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Die Jusos Baden-Württemberg fordern das Kartoum Abkommen in der jetzigen Form nicht
umzusetzen. Stattdessen sollen Abkommen verhandelt werden, die sich mit den Fluchtursachen
beschäftigen. Eine Stützung von Menschenrechtsfeindlichen Regimen darf nicht Bestandteil von
solchen Abkommen sein.
Begründung:
In repressiven Staaten wie Eritrea und Failed States wie Somalia werden täglich die
Menschenrechte verletzt. Es kommt zu willkürlichen Verhaftungen, Folter, Tötungen und
Vergewaltigungen durch Staatsorgane. Ein Teil des Kartoum Abkommens sieht eine Stärkung
eben dieser Organe vor. Dies kann nicht zu einer Verbesserung der Lage der Menschen
beitragen.
In Eritrea gilt zudem ein Ausreiseverbot und es gibt schwere Sanktionen bei Rückkehr. Dies
widerspricht den Allgemeinen Erklärungen der Menschenrechte der UN (Artikeln 12 bis 15) und
der völkerrechtlichen Vereinbarung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische
Rechte (Artikel 12). Regime, die diese Vereinbarungen missachten, können keine
Vertragspartner für Migrationsspezifische Abkommen sein. Eine Rückführung in solche Länder
entspricht nicht dem europäischen Wertekonsens.
Das Abkommen zielt auf die Unterbindung der Flucht ab. Dies ist aber nicht gleichzusetzten mit
einer Vermeidung von Fluchtursachen wie es das Abkommen behauptet.
Ein sinnvolles Abkommen würde die tatsächlichen Fluchtursachen
(Menschenrechtsverletzungen) bekämpfen und die Lage der Menschen verbessern.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Stopp von Waffenexporten – der einzige Weg
zum Frieden!
Antragsteller
Heidelberg
E4
Zur Weiterleitung an Juso-Bundeskongress, SPD-Landesparteitagverband, SPDBundesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
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Stopp von Waffenexporten – der einzige Weg zum Frieden!
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Analyse
Am 31.08.2014 entschied sich die Große Koalition den im Nordirak aktiven kurdischen
Kämpfer*innen Waffen zu liefern. Dabei wurde erstmals von einer deutschen Bundesregierung
der Schritt zu einer öffentlichen Unterstützung von nichtstaatlichen Konfliktakteuren gemacht.[1]
Hier wurde somit zum ersten mal öffentlich erklärt, dass Waffen direkt oder über
Partner*innenstaaten in Kriegs- und Spannungsgebiete geliefert werden.[2] Problematisch ist
dabei, dass mit dem bisherigen Grundsatz militärischer Zurückhaltung in der bundesdeutschen
Außenpolitik gebrochen wurde und die Entwicklung zu einer militärisch orientierten weltweit
ausgerichteten Einfluss- und Interessenssicherungspolitik gefördert wurde.
R2P – der falsche Weg
Das Konzept der Schutzverantwortung (Responsibility to Protect, R2P) ist bis heute kein
offizieller Bestandteil des Kriegsvölkerrechts und konnte auch in all jenen Fällen in denen sich
kriegführende Akteure darauf beriefen, seiner Bestimmung nicht gerecht werden. Das
ursprüngliche Ziel war es, durch das Zusammenwirken von Prävention, Intervention und
Wiederaufbau Gewaltverbrechen größten Ausmaßes – wie den Völkermord in Ruanda – zu
verhindern. Dort, wo ein Staat nicht für den elementarsten Schutz seiner Bürger*innen sorgen
kann oder ihm gar entgegen handelt – so die Idee – sollte die internationale
Staatengemeinschaft die Möglichkeit der Intervention erhalten.
Unabhängig davon, ob R2P zu einem Bestandteil des Kriegsvölkerrechts wird oder nicht,
kritisieren wir die gegenwärtige Praxis, sich auf dieses Konzept zu berufen aufs Schärfste, weil:
1. sich kriegführende Akteure regelmäßig auf R2P beziehen und bezogen haben und damit den
Eindruck erweckt haben, sie verfügten über eine Rechtsgrundlage für ihre militärischen
Aktivitäten. Entsprechend erfolgten viele der durchgeführten Militärinterventionen der
vergangenen Jahre ohne Mandat der Vereinten Nationen, wodurch die Geltung internationalen
Rechts geschmälert wurde, anstatt gestärkt zu werden.
2. sich die meisten jener Militäreinsätze der vergangenen Jahre auf den Aspekt der
"Intervention" beschränkten und die Punkte "Prävention" und "Wiederaufbau" ausklammerten.
Doch ohne das Zusammenwirken aller drei Bestandteile der R2P ist die nachhaltige Sicherung
von Frieden und Entwicklungschancen ausgeschlossen.
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Wir müssen feststellen: Wo immer sich Akteure explizit oder implizit auf das Konzept der R2P
beriefen, offenbarten sich die geschilderten grundlegenden Handlungsschwierigkeiten, die bis
heute nicht behoben sind. Keine der direkten oder indirekten militärischen Interventionen
der letzten Jahrzehnte (Afghanistan seit 2001, Irak 2003, Libyen 2011, Syrien 2014) führte zu
Frieden. Zwar brachten sie kurzfristige militärische Scheinerfolge, doch in keinem der Fälle
erreichten die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft die Schaffung nachhaltig
funktionsfähiger Staaten, die langfristig für Frieden in den jeweiligen Ländern gesorgt hätten,
sondern trugen – wie sich am Beispiel Libyen zeigt – zur weltweiten Erosion von Staatlichkeit
bei. Deshalb lehnen wir jegliche nicht vom VN-Sicherheitsrat mandatierten Militärinterventionen
auf der Grundlage völkerrechtlich nicht anerkannter Instrumente ab.
Die deutsche Bundesregierung missachtet ihre eigenen Grundsätze
Die aktuellen "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen
und sonstigen Rüstungsgütern" vom 19.01.2000 definieren hohe Standards für die zur
Belieferung in Frage kommenden Staaten. Voraussetzungen sind: Wahrung der
Menschenrechte, Freiheit von Repression, Abwesenheit von internen bewaffneten
Auseinandersetzungen und Freiheit vom Missbrauchsverdacht.[3] Die deutsche Exportpolitik
trägt in fast allen Fällen dazu bei, dass sich militärische Konflikte in den Empfängerregionen
verschärfen. So hat unter anderem die deutsche finanzielle, militärische und politische
Unterstützung des Irak seit 1980,[4] sowie die Unterstützung der Golfstaaten, welche
terroristische und ultrareligiöse Gruppierungen im Maschrek seit Jahren mit Waffen und Geld
versorgen, die gesamte Region destabilisiert. Ein Blick auf die Liste der Empfängerländer
deutscher Rüstungsexporte gleicht einer Landkarte ungelöster und schwelender Konflikte.[5]
Gerade Exporte, die aus wirtschaftlichen Beweggründen zustande kommen, genügen oft nicht
den Grundsätzen von 2000.
Andere Wege zum Frieden
Fraglich ist, ob Waffen und Militärgewalt dazu geeignet sind, eine Konfliktregion zu entspannen
und Milizen, Terrororganisationen oder anderen (auch staatlichen) Aggressor*innen effektiv und
langfristig entgegenzuwirken. Zahllose Kriege und Militäreinsätze haben gezeigt, dass dies zu
verneinen ist. Waffenlieferungen sind nicht zur Schaffung dauerhaften Friedens geeignet.
Konsequenzen
Für Waffen aller Art besteht keine Endverbleibskontrolle. Sie war stets Forderung von
Vertreter*innen der SPD, ist jedoch kaum durchsetzbar. So ist heute bekannt, dass z. B. G3Sturmgewehre von Heckler & Koch ohne entsprechende Exportgenehmigung in Mexiko und
Libyen aufgetauchten. Noch weniger besteht eine Rückholmöglichkeit für einmal verbreitete
Waffen. Sie bleiben jahrzehntelang unkontrolliert im Einsatz und werden für Gewalt, Krieg und
Unterdrückung genutzt. Der IS und seine heutigen Gegner*innen sind das beste Beispiel für
mangelhafte Endverbleibskontrolle und fehlende Rückholmöglichkeiten.[6] Auch die finanzielle,
militärische und politische Unterstützung von autoritären Partnerländern im Mittleren Osten, wie
Katar und Saudi-Arabien, ist unter diesen Vorzeichen kritisch zu sehen. Sie stützt sich auf die
außenpolitische Doktrin der Bevorzugung von Stabilität gegenüber Demokratie und
Menschenrechten und ist damit mitverantwortlich für Bürgerkriege und Aufstände. Diese
Außenpolitik ist nicht mit sozialdemokratischen Grundsätzen vereinbar und wirkt in der Region
insgesamt destabilisierend. Deshalb müssen wir uns über unseren Anteil an der Verantwortung
für die Entstehung von Krisen im Klaren werden und beginnen, verantwortungsbewusst zu
handeln!
Wir fordern andere Wege zum Frieden:
1. Internationaler Dialog in den Vereinten Nationen statt nationaler Alleingänge!
Maßgebliche VN-Resolutionen der vergangenen Jahre benennen die Probleme und
Handlungsoptionen richtig, jedoch mangelt es bis heute an ihrer Durchsetzung. Als trotz seiner
Schwächen einziges handlungsfähiges internationales Gremium ist auch von Deutschland und
unseren Partner*innenländern in jedem Fall der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
anzurufen.
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2. Nachschubwege schließen und Finanzierung von Terrorismus durch Handel
unterbinden!
Internationale Embargos müssen Nachschubwege schließen, während durch
Herkunftserklärungen sichergestellt werden muss, dass weder Terrororganisationen, wie der IS,
noch terrorismusfördernde Akteure von Rohstoff- und Warenverkäufen aus diesen
Spannungsgebieten profitieren.
3. Kooperation mit terrorismusfördernden Staaten sofort beenden!
Auch Alliierte der westlichen Welt, wie Bahrain, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten
Arabischen Emirate spielen zweifelhafte oder eindeutig destruktive Rollen im Zusammenhang
mit Waffenverbreitung und Terrorismusförderung. Eine Rüstungskooperation mit solchen (zumal
undemokratischen) Regimen ist unvereinbar mit einer Politik der Friedenssicherung und
Stabilisierung.
Der Grundsatz "Keine Waffen in Spannungsgebiete" muss endlich dazu führen, dass
keine Waffen in Spannungsgebiete geliefert werden! Wir Jusos verlangen daher im
Weiteren:
1. Keine Waffen und Soldat*innen in Spannungs- und Kriegsgebiete!
Auslandseinsätze der Bundeswehr sind für uns nur zur Friedenssicherung, nicht jedoch zum
Zweck von Kriegsinterventionen und Kampfeinsätzen, und nur mit Bundestagsmandat und
Mandat des VN-Sicherheitsrats vertretbar. Waffenlieferungen aus Beständen der Bundeswehr
und die Ausbildung der Soldat*innen repressiver und autokratischer Staaten lehnen wir ab.
2. Staatlichkeit stärken statt einzelne Interessengruppen zu fördern!
Jahrelang haben verschiedene Bundesregierungen unterdrückende Regierungen in Nordafrika
und im Nahen und Mittleren Osten hofiert und unterstützt.[7] Diese Politik hat nicht zuletzt im
Irak maßgeblich zu einer weiteren Destabilisierung beigetragen. Dieser Ansatz ist gescheitert.
Dauerhafter Frieden und Stabilität müssen Vorrang gegenüber kurzfristiger und
undemokratischer Stabilität zur Wahrung von Investitions- und Gewinnabsichten bekommen.
Als begleitende Maßnahmen in Bürgerkriegssituationen fordern wir ferner:
1. Umfassende humanitäre Hilfe und Verantwortung für Geflüchtete!
Waffen zählen zu überall verfügbaren Gütern. Statt Kriegsmaterialien müssen Hilfsgüter – wie
Zelte und medizinisches Versorgungsmaterial – geliefert werden. Unser Anspruch von echter
Solidarität und Verantwortungsbereitschaft muss dazu führen, den von Bürgerkrieg und
Verfolgung bedrohten Menschen dieser Welt ernsthafte Hilfe anzubieten.
2. Initiativen zur Vernichtung von Waffen und zur Demilitarisierung von Krisenregionen!
Das Problem der fehlenden Endverbleibskontrolle und starken Mobilität der zur Proliferation
auserwählten Waffen wurde erkannt. Zu redlicher Krisenprävention gehört deshalb die an einen
Friedensschluss anschließende Vernichtung der Waffen. Zur effektiven Entwaffnung von
Privatpersonen, Milizen und anderen Bürgerkriegsparteien ist es nötig, sich an erfolgreichen
Entwaffnungsprogrammen anderer post-conflict-Staaten zu orientieren und unter internationaler
Koordinierung Entwaffnungsabkommen auszuhandeln. Die Bundesregierung muss sich dafür
einzusetzen, dass das Kriegswaffenmaterial nicht dauerhaft in den Händen örtlicher
Regierungen verbleibt und so die Gefahr gewaltsamer Konfliktaustragung fortbesteht.
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3. Dialog über die Stärkung der zivilgesellschaftlichen Rolle der Konfliktparteien!
Wir fordern die Bundesregierung auf, Verhandlungen mit Konfliktparteien über ihre
zivilgesellschaftliche Rolle anzuregen und zu unterstützen. Für dauerhaften Frieden braucht es
ernsthafte Auseinandersetzung über den zukünftigen Status der verschiedenen Akteure und die
Einbindung ihrer Gruppen in den zivilgesellschaftlichen Aufbau und ihre lokale
Selbstorganisation.
--[1] Bundeskanzlerin Angela Merkel selbst erklärte am 24. April 2016 in ihrer gemeinsame
Pressekonferenz mit US-Präsident Obama in Hannover: "Deutschland hat quasi einen
Paradigmenwechsel vorgenommen angesichts der Herausforderung von IS. Wir haben Waffen
in ein Spannungsgebiet geliefert. Wir haben jetzt den Peschmerga Waffen geliefert. Das ist
angesichts unserer historischen Entwicklung ein völlig neuer Schritt gewesen."
[2] Als Beispiele solcher Spannungsgebiete seien beispielhaft DR Kongo, Kolumbien, Libyen
oder der Irak genannt.
[3] Die "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und
sonstigen Rüstungsgütern" vom 19.01.2000 stellen bloß eine Vorgabe dar und kein Gesetz.
Gleichwohl hat sich die Regierung Merkel III - wie ihre Vorgängerinnen - in ihrem
Koalitionsvertrag zu den Politischen Grundsätzen bekannt.
[4] Zur Erinnerung: Im Ersten Golfkrieg (1980 - 1988) belieferte die Regierung Kohl den
irakischen Diktator Saddam Hussein mit Waffen, dann unterstützte sie ab 1991 die
Embargopolitik gegen das Land und schließlich half die Regierung Schröder vor dem Dritten
Golfkrieg (2003) der "Koalition der Willigen" mit weitreichenden nachrichtendienstlichen
Erkenntnissen, sowie der Gewährung von Überflugrechten bei ihrem Angriffskrieg. In den
letzten Jahren lieferten die Regierungen Merkel I und II schließlich Waffen und Rüstungsgüter
an die irakische Regierung unter Führung al-Malikis.
[5] Übersicht von Empfängerländern deutscher Rüstungsexporte:
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_R%C3%BCstungsexport#Chile
[6]Bundesregierung gibt fehlende Endverbleibskontrole zu:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/g36-deutsche-waffenexporte-in-saudi-arabien-ausserkontrolle-a-1038450.html; http://www.zeit.de/politik/ausland/2015-06/heckler-und-kochwaffenexport-saudi-arabien-g3-g-36-kontrolle.
[7] zuletzt Sigmar Gabriel in Ägypten (http://www.taz.de/!5293050/;
http://www.welt.de/politik/deutschland/article154455915/Sie-haben-einen-beeindruckendenPraesidenten.html) und Frank-Walter Steinmeier in Saudi-Arabien
(http://www.spiegel.de/politik/ausland/frank-walter-steinmeier-in-saudi-arabien-die-demokratieshow-a-1075559.html; http://www.welt.de/politik/deutschland/article147794358/Ein-Wort-nimmtSteinmeier-in-Riad-nicht-in-den-Mund.html.
Begründung:
erfolgt mündlich.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Emanzipation der Deutschen Sicherheitspolitik –
Reform der Bundeswehr
Antragsteller
Calw
E5
Zur Weiterleitung an SPD-Landesparteitag / SPD-Bundesparteitag / JusoBundeskongress
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Emanzipation der Deutschen Sicherheitspolitik – Reform der
Bundeswehr
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Im vergangenen Jahr feierte die Bundeswehr ihr 60-jähriges Bestehen. Dies bedeutet eine mehr
als doppelt so lange Existenz der Parlamentsarmee eines demokratischen Deutschlands wie
Reichswehr und Wehrmacht zusammengenommen. Seit ihrer Gründung durch die
Notwendigkeit des Kalten Krieges hat sie sich als offene, in die Gesellschaft eingebundene
Armee bewährt.
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 über die Auslandseinsätze
der Bundeswehr kommt auch die Übernahme von Verantwortung Deutschlands in den
Krisengebieten der Welt in Frage. Denn auch nach dem Ende des Kalten Krieges gilt der
Grundsatz, dass der Soldat Freiheit und Frieden nicht nur in Deutschland und bei seinen
Verbündeten, sondern überall in der Welt verteidigt, wo es deutsche Verantwortung und
deutsche Interessen gebieten.
Ein wesentlicher Bestandteil der Bundeswehr besteht auch darin, dass sie, im Gegensatz zu
zivilem Friedensdienst, das einzige Mittel ist, das direkt dem Bundestag untersteht und durch
diesen kontrolliert und legitimiert wird. Zudem sind Soldaten im Gegensatz zu jedem zivilen
Helfer die einzigen, die die Fähigkeit besitzen, in lebensgefährlichen Regionen sich notfalls zu
verteidigen und auch geschworen haben, unter Einsatz des eigenen Lebens das Recht und die
Freiheit des deutschen Volkes zu verteidigen. Die deutsche Wertegemeinschaft und somit auch
ihre Verantwortung endet nicht an der deutschen Grenze. Vielmehr ist sie zu schützen, wenn
die UN und der Bundestag es beschließen. Zudem findet ohnehin stets eine große Kooperation
der Bundeswehr mit zivilen NGOs statt, wobei die Bundeswehr eine Schutzfunktion für diese
und die Zivilbevölkerung übernimmt. Dies fand im Gegensatz zu den amerikanischen
Streitkräften beispielsweise verstärkt im ISAF-Einsatz in Afgahnistan statt.
Neben der internationalen Verantwortung findet Verteidigungspolitik nicht nur unmittelbar in
Deutschland statt. Die Sicherheitslage wird auch von Terrororganisationen außerhalb bedroht
und liegt im deutschen und europäischen Interessenbereich.
Das zeigt, dass die Bundeswehr heute wichtiger denn je ist. Mit aktuell 16 Einsätzen weltweit
hat die Bundeswehr die meisten Herausforderungen seit ihrer Gründung und dabei gleichzeitig
ihren bisher kleinsten Stand in Manpower sowie Material erreicht. Dieser Trend geht sogar so
weit, dass die Bundeswehr mittlerweile ohne Hilfe der Bündnispartner nicht mehr ihren Zweck
der Landesverteidigung erfüllen könnte. Dabei zeigt der Ukrainekonflikt, dass ein Krieg in
Europa auch heute noch möglich ist. Auch das Konzept der GSVP wäre ohne NATO-Strukturen
nicht möglich. Dabei ist es keine Selbstverständlichkeit, dass die USA mit ihren hohen
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Militärausgaben für die Europäische Sicherheit sorgen.
Es ist eine logische Schlussfolgerung, dass die aktuellen Entwicklungen so nicht mit der
Entwicklung der Bundeswehr zusammenpassen.
Begründung:
Wir Jusos wollen uns daher für eine verantwortungsvolle Außen- und Sicherheitspolitik
im Sinne des Grundgesetzes einsetzen und fordern:
Eine Erhöhung des Militäretats
Um verantwortungsvoll die eigenen Truppen auszubilden müssen in den Übungen diejenigen
Bedingungen und Materialien bereitstehen wie die Soldaten sie auch im Einsatz vorfinden
würden. Es ist nicht vertretbar, dass die Bundeswehr aus Kostengründen statt neuen IdZSystemen zuletzt eine Million veralteter Lochkoppeln angeschafft hat, oder dass in einem
Bataillon teilweise nur 4 funktionierende Nachtsichtgeräte vorzufinden sind und überall
Ersatzteile fehlen. Es muss eine vollständige Ausstattung der Streitkräfte mit der Ausrüstung
des Konzepts des Infanteristen der Zukunft und modernen Geräten durchgeführt werden.
Die Sparpolitik der Bundeswehr hat zudem dazu geführt, dass sie essentielle Bestandteile der
Streitkräfte wie die Heeresflugabwehrtruppe oder Minenverlegemöglichkeiten der Pioniertruppe
abschaffen musste. Dies hat dazu geführt, dass die Bundeswehr ohne Hilfe Verbündeter absolut
nicht handlungsfähig ist, da ohne Luftsicherheit und Hemmmöglichkeiten keine Operation
durchführbar ist. Diese Fähigkeiten müssen unbedingt wieder – auch zum Schutz der Soldaten
– erlangt werden.
Auch sind Großanschaffungen in Transportmittel wie Airbus A400M und den
Transporthubschrauber NH90 immens wichtig für die Einsatzbereitschaft der Truppe.
Neben der allgemeinen Ausrüstung muss Deutschland – aber auch die ganze EU mehr in ihre
Sicherheitspolitik an sich investieren. Die USA haben in den letzten Jahren immer deutlicher
werden lassen, dass sie nicht mehr dauerhaft dazu bereit sind, ihre hohen Militärausgaben zu
verantworten und damit für Frieden in Europa zu sorgen und haben die europäischen Staaten
aufgefordert ihren Militäretat zu erhöhen. Es kann nicht sein, dass ein Teil des europäischen
Wohlstands nur deshalb bestehen kann, weil die Sicherheit extern durch eine Schutzmacht
garantiert wird.
Damit die Europäische Sicherheit im Sinne der GSVP letztendlich ohne die Hilfe der
amerikanischen Verbündeten und NATO-Strukturen gewährleistet werden kann muss der
Militäretat erhöht werden, denn für die GSVP bestehen bisher keine eigenen
Führungsstrukturen. Dass die GSVP erst dann aktiv werden kann wenn die NATO einen Einsatz
definitiv ausgeschlossen hat, ist eben aufgrund der amerikanischen Schutzmachtfunktion zu
erklären. Die EU-Battlegroups basieren komplett auf NATO-Strukturen und können erst dann
autonomer von der NATO werden, wenn die GSVP eigene Strukturen aufbaut – wozu die
Europäischen Staaten eben mehr investieren müssen und mehr Soldaten brauchen.
Personelle Wiederaufstockung der Bundeswehr die dem Umfang der aktuellen
Herausforderungen gerecht werden
Um der aktuellen Herausforderungen und Einsätzen der Bundeswehr gerecht zu werden muss
die Sollorg der Bundeswehr erhöht werden um sie alle reibungslos bewerkstelligen zu können.
Außerdem müssen zum Aufbau eigener Sicherheitsstrukturen und einer autarken GSVP neben
der NATO mehr Soldaten vorhanden sein.
Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinien
Durch die seit Januar 2016 geltenden EU-Arbeitszeitrichtlichtnien folgte eine Herabsenkung des
Ausbildungsniveaus, da unter dem Druck Überstunden zu vermeiden zu wenig Zeit für gewisse
Ausbildungsabschnitte wie zum Beispiel die Drillausbildung ist. Außerdem wird eine kurze
Belastungszeit und Anstrengung dem soldatischen Beruf gerade in der Grundausbildung nicht
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Jusos Baden-Württemberg
E6
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Stopp der TTIP-Verhandlungen!
Antragsteller
Zollernalb
Zur Weiterleitung an SPD-Landtagsfraktion SPD-Bundestagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Stopp der TTIP-Verhandlungen!
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Die Jusos Baden-Württemberg fordern:
Die Verhandlungen des TTIP-Abkommens (Transatlantic Trade and Investment Partnership)
zwischen der Europäischen Union und den Vereinigen Staaten von Amerika werden zum
baldmöglichsten Zeitpunkt gestoppt.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
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Jusos Baden-Württemberg
E7
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Schluss mit dem Geschäft mit dem Tod: Keine
Waffenlieferungen an Staaten, die der NATO nicht
angehören
Antragsteller
Ulm und Biberach
Zur Weiterleitung an
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Schluss mit dem Geschäft mit dem Tod: Keine Waffenlieferungen
an Staaten, die der NATO nicht angehören
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Waffenlieferungen aller Art in Staaten, welche nicht der NATO angehören, sollen verboten
werden. Es kann nicht sein, dass Deutschland weiter unter den Spitzenreitern bei
Waffenexporten, insbesondere hinsichtlich Kleinwaffen, ist. Rüstungsdeals mit
antidemokratischen Regimen wie Saudi-Arabien, Kuwait, Algerien oder Ägypten sind untragbar.
Begründung:
Unser Parteivorsitzender Sigmar Gabriel hat zu Beginn seiner Amtszeit einmal erklärt, dass
Waffenexporte kein Mittel der Wirtschaftspolitik seien. Wir ermuntern ihn dazu, sich hieran zu
erinnern. Es genügt nicht Waffenexporte zu verurteilen, man darf sie auch nicht genehmigen,
wenn man in der Regierungsverantwortung ist. Unglaubwürdigkeit ist ein großes aktuelles
Problem unserer Partei. Unser rüstungspolitisches Handeln in dieser Bundesregierung trägt zu
diesem beträchtlich bei.
Daher sollen Waffenlieferungen an Länder, die nicht dem Verteidigungsbündnis der NATO
angehören, per Gesetz verboten werden. Dies gilt für Waffen aller Art, auch schwimmendes
Material, wie z.B. die vier U-Boote, welche Ägypten erhalten soll.
Es ist nicht tolerierbar, dass unser sozialdemokratischer Außenminister versucht mit seinen
Reisen zum Frieden in der Welt beizutragen, dagegen unser Wirtschaftsminister mit hundert
Wirtschaftsvertretern in nordafrikanischen Regimen u.a. in Rüstungssachen unterwegs ist und
den ägyptischen Machthaber al-Sissi, welchem enorme Menschenrechtsverstöße vorgeworfen
werden, „beeindruckend“ findet.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Die soziale Dimension der EU stärken
Antragsteller
Esslingen
E8
Zur Weiterleitung an Juso-Bundesdelegiertenkonferenz, SPD Bundesparteitag,
SPD Fraktion im Deutschen Bundestag
angenommen
mit Änderungen angenommen
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Die soziale Dimension der EU stärken
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1. In den haushalts- und wirtschaftspolitischen Koordinationsprozessen des europäischen
Semesters dürfen die Empfehlungen zu den jeweiligen nationalen Arbeitsmarkt- und
Sozialpolitiken nicht länger nur als Mittel zur Umsetzung des Stabilitäts- und
Wachstumspaktes und einer Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit dienen. Wir
Sozialdemokraten sollten auf die Kommission einwirken, um in diesem Prozess auch dem
Schutz der Beschäftigten, Investitionen in Aus- und Fortbildung und die Bekämpfung von
Armut und sozialer Ausgrenzung als eigenständige Ziele ins Auge zu fassen. Das
Europäische Semester sollte dementsprechend zu einem ausgewogenen
makroökonomischen Koordinationsprozess fortentwickelt werden. Dazu ist es
unumgänglich, gerade bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung konkrete
und überprüfbare Zielwerte für die einzelnen Mitgliedsstaaten in einem längerfristigen
Zeitraum festzulegen.
2. Da die weichen, freiwilligen Koordinationsprozesse im Europäischen Semester keine
Sanktionen vorsehen und damit keine bindende Wirkung haben, sollen gemeinsame
sozialpolitische Initiativen durch einen sozialen Investitionsfonds und damit durch positive
Anreize unterlegt werden. Dieser Fonds könnte aus einer Finanztransaktionssteuer gefüllt
und von der Kommission verwaltet werden. Die Mittel wollen wir für europaweite
Investitionen in Bildung, Ausbildung und Fortbildung, sowie zur Bekämpfung von
Jugendarbeitslosigkeit einsetzen. Das würde die weitestgehend wirkungslose und an den
EU-Institutionen vorbei umgesetzte „Jugendgarantie“ ersetzten und den Europäischen
Fonds für strategische Investitionen (EFSI) mit seinem Fokus auf Innovationen und
Infrastrukturausgaben ergänzen.
3. Um ebenso die Steuervermeidung großer transnationaler Konzerne durch
Steuerverschiebung zu erschweren, unterstützen wir den Vorschlag der Europäischen
Kommission aus dem Jahr 2011 eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für die
Körperschaftssteuer festzulegen. Die Mitgliedstaaten können dann zwar weiterhin
vertragskonform allein über ihre Steuerpolitik entscheiden. Doch die Regeln, nach denen
in der EU tätige Unternehmen ihre steuerpflichtigen Gewinne berechnen, würden so
vereinheitlicht und damit Missbrauch erschweren. Als Teil der Bundesregierung wollen wir
Sozialdemokraten hier stärker auf eine entsprechende Regulierungsvorlage drängen.
Dass der deutsche Finanzminister erst im vergangenen Jahr ein Zentralregister für
Steuervorbescheide blockiert hat, ist für uns nicht hinnehmbar.
Begründung:
Eine gemeinsame Währungsunion schaffen, aber soziale Sicherheit weiterhin über einen
starken nationalen Sozialstaat garantieren –diese feine Trennung ist spätestens mit der
Eurokrise offensichtlich nicht mehr aufrecht zu erhalten. Anstelle aber einer per se
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globalisierungsfeindlichen Abwehrhaltung gegenüber der europäischen Integration
einzunehmen, sollten wir Sozialdemokraten vielmehr für ein sozialeres Europa eintreten. Wir
müssen als Landes- und Bundespartei Europa nicht als fremde Außenpolitik oder
technokratische Regulierung, sondern vielmehr als festen Bestandteil unserer „nationalen“
Politik begreifen. Denn künftig wird sich unser Sozialstaat und die von uns vertretenen Werte
nicht ausschließlich national, sondern nur über eine starke europäische Sozialdemokratie
verteidigen lassen. Es muss uns zu denken geben, dass viele BürgerInnen unsere SPD in der
Bundesregierung gerne als kleinen Koalitionspartner für die sozialen Korrekturen sehen, aber
im Hinblick auf die zentralen Fragen der Europapolitik den Konservativen vertrauen. Unseren
Kampf für soziale Gerechtigkeit wollen wir daher wieder umfassend verstehen und ihn
gemeinsam mit den sozialdemokratischen Partnern in Europa stärker auf die EU-Ebene
übertragen. Jenseits einer entsprechenden Vertragsänderung gilt es dazu zunächst die
bestehenden Möglichkeiten für eine Stärkung der sozialen Dimension der EU zu nutzen. Die
oben genannten Maßnahmen setzten an den zurzeit diskutierten Maßnahmen an und könnten
diese entsprechend zu einer europäischen Strategie zusammen führen, die stärker versucht
wirtschaftliche Entwicklung nicht zu Lasten, sondern zum Wohl solidarischer Gemeinschaften in
Europa zu betreiben.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Türkei - Perspektiven einer Partnerschaft
Antragsteller
Freiburg, Emmendingen, Stuttgart
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Zur Weiterleitung an Landesparteitag der SPD, Bundeskongress der Jusos
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Türkei - Perspektiven einer Partnerschaft
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Die in den vergangenen Jahren immer dramatischer werdenden Veränderungen der gesamten
politischen Lage der Türkei bringen die dringende Notwendigkeit mit sich, die Perspektiven
europäischer und internationaler Partnerschaften klar zu definieren und zu verfolgen. Die Türkei
ist einerseits in ihren Grundsätzen ein progressiver, freiheitlicher, demokratischer und
laizistischer Rechtsstaat. Andererseits werden Minderheitenimmer stärker unterdrückt, bekämpft
und ermordet. Zudem gibt es seit über zehn Jahren steigende Bestrebungen zur Einschränkung
von Meinungs-, Presse- und anderer persönlicher Freiheiten mit dem klaren Ziel einer
Islamisierung der Gesellschaft. Die Türkei ist ein zentraler politischer Akteur des Nahen Osten
und spielt durch ihre Rolle als NATO-Bündnispartnerin auch in der globalen Außen- und
Sicherheitspolitik eine große Rolle.
Kurzfristige Perspektiven: Klare Kante gegen Menschenrechtsverletzungen und
Provokationen zeigen, Druck über bestehende Beziehungen ausüben
Auf kurzfristige Sicht müssen alle diplomatischen Kanäle zur Türkei dazu genutzt werden, die
zunehmenden Menschenrechtsverletzungen zu thematisieren. Die Verletzung von Grund- und
Menschenrechten sowie die innenpolitischen Reformen mit antidemokratischer Stoßrichtung
müssen im Rahmen aller politischen Kooperation zwischen der EU und der Türkei
Kooperationen kritisiert werden, um diplomatischen Druck aufzubauen. Sofern sich keine
positiven Entwicklungen der genannten Missstände zeigen oder sich diese verschlimmern,
muss auch mit Einschränkungen der diplomatischen Beziehungen gedroht werden.
Zudem muss auf die folgenden Entwicklungen reagiert werden: In den vergangenen Wochen
hat die türkische Regierung mehrfach – zum Teil erfolgreich – Versuche gestartet, in die
Innenpolitik Deutschlands und anderer EU-Länder einzugreifen, um kritische journalistische
Beiträge zu zensieren und damit die Pressefreiheit einzuschränken. Die Bundesregierung darf
solche Eingriffsversuche nicht länger hinnehmen oder gar bestärken, sondern muss sie deutlich
und mit aller Entschiedenheit abweisen. Deutschland ist ein freiheitlich-demokratischer
Rechtsstaat, dessen Grundwerte und -rechte nicht verhandelbar sind und nicht aufgrund
außenpolitischer Interessen oder Einschüchterungsversuchen aufgeweicht werden dürfen. Die
Bundesregierung darf deutschen Strafverfolgungsbehörden nicht noch einmal die Ermächtigung
erteilen, ein Strafverfahren zum § 103 StGB, der sogenannten Majestätsbeleidigung, zu
eröffnen. Dieser Tatbestand ist vollkommen veraltet und konstituiert einen verfassungsrechtlich
fragwürdigen erhöhten Ehrenschutz für ausländische Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder
und diplomatische Vertreter*innen im Gegensatz zu den sonstigen Straftatbeständen gegen die
persönliche Ehre im 14. Abschnitts des StGB (§§ 185 - 190 StGB). Aus diesen Gründen muss
§103 StGB unverzüglich abgeschafft werden.
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Asyl
Die Türkei hat seit dem Ausbruch des Bürgerkriegs in Syrien neben Libyen mehr Geflüchtete
aufgenommen als irgendein anderer europäischer Staat. Auch ihr Umgang mit Geflüchteten hat
durch die 2013 erlassene Asylgesetzgebung, die Geflüchtete anerkennt und damit
Arbeitsgenehmigungen ermöglicht, Fortschritte gemacht. Trotz der positiven Bemühungen sind
grundsätzlich die Bedingungen für Geflüchtete in der Türkei nicht akzeptabel, da der Staat sie
weder finanziell noch materiell unterstützt.
Die Europäische Union muss die Türkei zum Aufbau eines funktionierenden und organisierten
Systems bezüglich der Geflüchtetenpolitik animieren. Dieses System muss eine geregelte
Stellung von Asylanträgen ermöglichen, Geflüchtete mit finanziellen Mitteln unterstützen und die
Unterbringung von Geflüchteten ermöglichen. Auf die besonderen Bedürfnisse von Frauen,
Kindern, älteren Personen, Kranken und Minderheiten im Allgemeinen muss hier eingegangen
werden. Der Aufbau eines solchen Systems soll sowohl durch Kräfte der Europäische Union, als
auch durch die UNHCR und Hilfsorganisationen initiiert, angeleitet und unterstützt werden.
Weiterhin fordern wir die sofortige Auflösung des Asyl-Abkommens zwischen Europa und der
Türkei. Dieses Abkommen schränkt die Grundlagen des Asylrechts maßgeblich ein und lädt
Behörden, insbesondere in einem Staat wie Griechenland, der über kein funktionierendes
System für Geflüchtete bzw. Asylanträge verfügt, dazu ein das verpflichtende rechtsstaatliches
Asylverfahren zu ignorieren und Menschen ohne die Möglichkeit auf die Beantragung von Asyl
abzuschieben. Selbst im Rahmen des von uns ohnehin abgelehnten Konzeptes der „sicherer
Drittstaaten“ ist Die Türkei nicht als sicher eingestuft, insbesondere das macht es zu einer
Dreistigkeit macht Menschen dorthin abzuschieben. Weiterhin hat sich seit der aktiven
Umsetzung dieses Abkommens die Situation für geflüchtete Menschen in der Türkei und an den
Landesgrenzen drastisch verschlechtert. So kam es vermehrt zu massiven Inhaftierungen und
illegalen Abschiebungen von Geflüchteten in Regionen mit unsicheren Sicherheitslagen. Zudem
kam es an der Grenze zwischen der Türkei und Syrien zu Vorfällen, bei denen türkische
Sicherheitskräfte auf syrische Flüchtlinge, die vor dem IS, der mehrere Flüchtlingslager nah an
der türkischen Grenze überfiel, schossen. Wir fordern die Türkei auf, die Grenzen für alle
Asylsuchenden zu öffnen.
Die von der Bundesregierung und der Europäischen Union initiierte Asylpolitik der Abschottung
europäischer Grenzen und Abschiebungen ist eine inhumane Bekämpfung von als nachteilig
empfundenen Symptomen einer komplexen Krise. Wir fordern die Europäische Union und die
Bundesregierung dazu auf, aktiv an einer Lösung der Krise zu arbeiten, anstatt lediglich
Symptombekämpfung zu betreiben. Des Weiteren ist der diplomatische Umgang unserer
Bundesregierung, insbesondere der von Frau Merkel, mit der türkischen Regierung nicht zu
akzeptieren. Wir fordern stärkeren Druck und Zurechtweisungen bezüglich des Umgangs mit
Flüchtenden und Geflüchteten. Die Türkei mag ein wichtiger Partner in der
Geflüchtetenthematik sein, jedoch darf diese zentrale Rolle der Türkei nicht dazu verleiten
Menschenrechte oder das Recht auf Asyl einzuschränken oder zu ignorieren.
Kurd*innen
Der Umgang der Türkei mit den Kurd*innen wird immer schlimmer und ist unvereinbar mit
Bürger- und Menschenrechten! Die lang betriebene Assimilationspolitik, die nach und nach
abnahm, mündet nun in brutalster Repression. Religions-, Meinungs-, und Pressefreiheit, sowie
die Möglichkeit zur Befriedigung natürliche, menschliche Bedürfnisse kurdischer Menschen
werden beschnitten. Die Argumentation der türkischen Regierung, sie würden lediglich die
terroristische PKK bekämpfen hat weder Hand noch Fuß. Laut der pro-kurdischen Partei HDP
wurden bei Gefechten etwa 700 Zivilist*innen getötet.
Wir fordern absolute Gleichstellung der kurdischen Bevölkerung mit dem türkischen
Bevölkerungsteil. Der Kampf zwischen PKK und Miltär darf nicht weitergehen. Weiterhin fordern
wir die Vereinten Nationen und die Bundesregierung Deutschlands dazu auf, die türkische
Regierung zu einem sofortigen Stopp der Kampfhandlungen zu bewegen und dahingehend
jedweden Druck anzuwenden, sei es politisch, diplomatisch oder wirtschaftlich, der zum
Erreichen dieser Ziele notwendig ist. Auch darf das türkische Militär keine Waffen oder
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Unterstützung durch die UN oder Deutschland erhalten, da diese zum Kampf gegen die Kurden
genutzt werden können.
Die Türkei als sicherheitspolitischer Partner - Eine Ambivalenz
Die Türkei und der Djihadismus
Die Türkei befindet sich aufgrund ihrer geographischen Lage, ihrer Größe und ihrer Stärke in
einer weltpolitisch außergewöhnlichen Position. Die Türkei ist in der Pflicht, ihre Rolle, die sie
bisher nicht zu genüge wahrgenommen hat, als stabiler Faktor in der sicherheitspolitischen
Lage des Nahen Ostens wieder einzunehmen, aus diesem Grund ist es von elementarer
Bedeutung, dass die Türkei ihr Verhältnis zum radikalen Islam und zum Islamischen Staat
definiert und konsequent vertritt. Ist die Türkei kein wirklicher Partner im Kampf gegen den IS
wird dieser ungleich schwieriger.
Das türkische Spiel mit dem Feuer
Die Türkei war über ein halbes Jahrhundert ein stabiler sicherheitspolitischer Partner des
Westens. Seit dem Beitritt zur NATO 1952sind die Verbindungen zwischen Washington, Brüssel
und Ankara endgültig eng verflochten. Was sich als Vorteil im kalten Krieg entpuppte wird immer
mehr zur Gefahr für den Frieden: Als Mitglied der NATO hat die Türkei das Recht den sog.
Bündnisfall (§5 Nordatlantikvertrag) auszurufen, dies bedeutet, dass ein Angriff auf die Türkei
mit Ausrufen des Bündnisfalles als Angriff auf die komplette NATO gesehen werden müsste.Die
Türkei und Russland verbindet ein komplexes Verhältnis. Wirtschaftlich pflegen sie enge
Kontakte, sei es über Energieversorgung (bsp. South-Stream-Pipeline), durch russische
Investitionen in türkische Unternehmen oder profanen Tourismus. Die wirtschaftlichen
Beziehungen zwischen Russland und der Türkei sind für beide nicht elementar für ihre
Handlungsfähigkeit, aber profitabel und mit keinerlei größeren Nachteilen verbunden. In den
vergangenen Jahren zeichnet sich jedoch im außenpolitischen Auftreten beider Staaten eine
besorgniserregende Entwicklung ab. Erdogan und Putin vertreten außenpolitisch eine „Politik
der Stärke“, eine Politik, die darauf basiert, außenpolitische Erfolge und dominantes Auftreten
auf internationaler Bühne zur innenpolitischen Stabilisierung zu nutzen. Russland und die Türkei
geraten gerade bei Gebietsfragen in der Kaukasusregion und beim Syrienkonflikt oft in Konflikt.
Das Gefahrenpotential ergibt sich daraus, dass beide Mächte im Falle einer Eskalation der
Konflikte Handlungsspiralen auslösen könnten, an deren Ende sich Atommächte im Krieg
gegeneinander befinden. Natürlich ist dies ein unwahrscheinliches Szenario, doch erfordert die
Situation enormes Vertrauen in die außenpolitische Besonnenheit der türkischen Regierung.
Dass dieses Vertrauen nicht mehr uneingeschränkt vorhanden ist, ist wenig verwunderlich. Es
muss natürlich das Ziel der NATO sein, die Türkei als Mitglied zu halten, deswegen müssen
Strategien entwickelt werden, potentielle Eskalationsspiralen zu verhindern.
Wir Jungsozialist*innen haben als einen unserer drei Grundwerte den Internationalismus
gewählt. Internationalismus ist in der internationalen Politik eng mit der Theorie des
Institutionalismus verbunden, also der Idee, dass außenpolitische Konflikte im internationalen
(idealerweise institutionalisierten Rahmen) gelöst werden sollen. Grundstein dieser Idee ist eine
supranationale Organisation, die Konflikte im internationalen System löst. Eine Organisation,
wie sie die UN sein könnte. Auch wenn die Handlungsunfähigkeit sowie das Demokratiedefizit
der UN hinlänglich bekannt sind und an dieser Stelle nicht tiefer behandelt werden müssen, ist
die UN doch die Organisation die es sich selbst zur Aufgabe gemacht hat, Menschenrechte auf
der ganzen Welt zu verteidigen und ihre Verletzungen zu ächten. Die UN wäre hypothetisch
also die primäre Wahl wenn es darum ginge, Einschränkungen der Pressefreiheit oder die
Unterdrückung ethnischer Minderheiten in der Türkei zu thematisieren. Leider schafft es die UN
aufgrund der ihr inne wohnenden strukturellen Probleme nicht, ihrer eigentlichen Aufgabe nach
zu kommen. Wir Jungsozialist*innen erkennen an, dass die UN dies gerade nicht leisten kann,
wünschen uns langfristig jedoch eine UN, die genau diese Aufgaben wahrnimmt.
Zivilgesellschaftliche Annäherung als langfristiges Ziel
Die bestehenden Probleme der Menschenrechtsverletzungen und Provokationen können nicht
nachhaltig durch direkte staatliche Interventionen oder reaktionäre außenpolitische Maßnahmen
gelöst werden. Dazu ist ein langer aber kontinuierlich verfolgter Prozess notwendig.
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Langfristiges Ziel muss daher sein, eine Annäherung der europäischen und türkischen
Zivilgesellschaften anzustoßen, um so politischen Wandel aus der Mitte der Gesellschaft zu
bewirken. Um diesen Wandel zu erreichen müssen nicht nur Angehörige der verfolgten
Minderheiten unterstützt werden und vor allem muss auch die Mehrheitsgesellschaft für
bestehende Probleme, Demokratiedefizite und rückschrittliche Entwicklungen sensibilisiert
werden. Nur so kann der aktuellen Regierung und deren Politik, die auf vielen Ebenen vor allem
die Presse-, Meinungs- und Religionsfreiheit verletzt, wirksam die (demokratische) Legitimation
entzogen werden. Dazu ist einerseits eine stärkere Zusammenarbeit mit staatlichen
Partnerorganisationen und NGOs in der Türkei erforderlich, sowohl in Bezug auf finanzielle
Unterstützung als auch durch enge Kommunikation und inhaltliche Kooperation. Zum anderen
müssen auch in Deutschland und in anderen EU-Ländern Organisationen gefördert werden, die
den zivilgesellschaftlichen Austausch als Ziel haben, zum Beispiel deutsch-türkische
Gesellschaften. Treten keine Besserung der Menschenrechtsverletzungen und regressiven
gesellschaftlichen Reformen ein, muss Deutschland als mittelfristige Maßnahme die
Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit anbieten. Anstelle von Zahlungen in
Milliardenhöhe aufgrund des Asyl-Abkommens muss im Rahmen der Nahost-Krisen wieder die
Förderungen von staatlichen und nichtstaatlichen Hilfsorganisationen, die Hilfe für
Asylsuchende und verfolgte Kurd*innen und andere Minderheiten leisten, investiert werden.
Die türkische Verfassung bekennt sich klar zum Laizismus und lange war es gang und gäbe in
der Türkei, dass Staat und Religion getrennte gesellschaftliche Bereiche sind. Dieser Konsens,
der im Wesentlichen auf Atatürks Staatsverständnis fußte, wird in der Amtszeit von Erdogan
nach und nach ausgehöhlt. Beispielsweise wurde das Verbot mehrerer fundamentalislamistischer Parteien aufgehoben. Es gibt Besorgnis über einen "Rollback" in vielen
gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere im Bereich der Gleichstellungspolitik, in der die
Türkei lange eine vorbildliche Rolle im arabischen Raum eingenommen hat. Diese
Entwicklungen sind kritisch zu betrachten, sollte die Türkei den gesellschaftlichen Rollback
erleben, den Beobacher*innen befürchten, würde dies das Fundament einer Partnerschaft
nachhaltig verschlechtern.
Begründung:
Erfolgt mündlich
105
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Dublin-Fälle auf Entlastungskontingente
anrechnen
Antragsteller
Esslingen
E 10
Zur Weiterleitung an Juso-Bundesdelegiertenkonferenz, SPD Bundesparteitag,
SPD Fraktion im Deutschen Bundestag
angenommen
mit Änderungen angenommen
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Dublin-Fälle auf Entlastungskontingente anrechnen
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Die Jusos Baden-Württemberg fordern die Bundesregierung auf, die bisherige Abschiebepraxis
nach der Dublin-III Verordnung zu überdenken. Wir Jusos setzten uns in der SPD für eine
sachorientierte Neuregelung ein: Flüchtlinge, die einen inhaltlich begrünbaren Asylantrag
lediglich aufgrund der Dublin-Verordnung nicht in Deutschland stellen durften, wollen wir
rückwirkend in die Verfahrensprüfung mit aufnehmen. Diese bereits in Deutschland lebenden
Asylbewerber sollen dazu, im Falle einer positiven Einzelfallentscheidung, mit der am 22.
September 2015 vom Rat der Europäischen Union beschlossenen, einmaligen
Übernahmequote für neuankommende Flüchtlinge in Italien und Griechenland verrechnet
werden.
Begründung:
Unabhängig von der laufenden Debatte über eine feste EU-weite Quote bei der Aufnahme von
Flüchtlingen hat der Rat der Europäischen Union am 22. September 2015 bereits mit
qualifizierter Mehrheit beschlossen, auf freiwilliger Basis einmalig 120.000 Asylsuchende aus
Italien und Griechenland in die zustimmenden Staaten umzusiedeln. Deutschland hatte erklärt,
davon etwa ein Viertel, also ca. 48.000 Menschen aufzunehmen. Die Umsetzung dieser
Vereinbarung läuft schleppend. Gleichzeitig befinden sich in der Bundesrepublik viele Menschen
in Asylunterkünften, die aufgrund der Dublin-Verordnung ihren Asylantrag eigentlich in Italien
oder Griechenland stellen müssten. Viele dieser „Dublin-Fälle“ sind bereits länger in
Deutschland, lernen unsere Sprache und bemühen sich trotz juristisch aussichtloser
Perspektive um die Integration in ihre jetzigen Wohnorte. In den vergangenen Monaten wurden
die Abschiebungen exakt dieser Gruppen, vor allem nach Italien, ausgeweitet. Italien ist
allerdings nicht bereit diese Menschen wieder aufzunehmen. Das bereits überforderte,
minimalistische Asylsystem dort kann die abgeschobenen Asylsuchenden nicht versorgen. Viele
der Betroffenen, auch aus unserem Landkreis, leb(t)en dort in der Obdachlosigkeit. Die meisten
kehrten deshalb nach kurzer Zeit wieder nach Deutschland zurück, wo ihnen nach der
geltenden Rechtsgrundlage erneut die Abschiebung droht. Diesen menschlichen
Verschiebebahnhof halten wir für moralisch verwerflich. Er ergibt insbesondere angesichts der
fehlenden Aufnahmebereitschaft- und Fähigkeit in Italien aber auch praktisch keinen Sinn.
Welchen Wert hat es, Italien eigentlich entlasten zu wollen – dann aber wieder „Altfälle“ zurück
nach Italien zu schicken? Das erscheint uns angesichts der Tatsache, dass die meisten
betroffenen Flüchtlinge in einer Zeit nach Deutschland kamen, in der die Dublin-Verordnung
praktisch außer Kraft gesetzt war, umso zweifelhafter. Von Ende August bis Anfang November
2015 war die Dublin-Verordnung für syrische Flüchtlinge sogar offiziell ausgesetzt gewesen. Mit
dem im Beschluss vorgeschlagenen Verfahren könnte zumindest für die bereits in Deutschland
befindlichen Asylsuchende eine klare Perspektive geschaffen werden und gleichzeitig durch
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37 eine Umsetzung des einmaligen Entlastungskontingentes ein Beitrag zur europäischen
38 Solidarität geleistet werden.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Genozid an Herero und Nama offiziell
anerkennen
Antragsteller
Göppingen
E 11
Zur Weiterleitung an SPD-Bundesparteitag, SPD-Bundestagsfraktion, SPDBundesvorstand
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Genozid an Herero und Nama offiziell anerkennen
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Die Jusos fordern, dass der Genozid an den Herero und Nama zwischen 1904 und 1908 als
solcher anerkanntwird. Die SPD-Bundestagsfraktion ist aufgefordert, sich als Teil der
Bundesregierung um eine angemessene Aufklärung bemühen.
Begründung:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/namibia-massaker-bundesregierung-spricht-vonvoelkermord-a-1043117.html
Erfolgt mündlich!
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
G
Gesundheit und Ehrenamt
G1
Freiburg
Bildungszeit für die Ehrenamtlichen stärken!
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G2
Karlsruhe-Stadt
Verbot des Angebots von Konversions- oder Reparativtherapien
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G3
Breisgau-Hochschwarzwald
Leben retten! Notruf für Gehörlose 24/7 mobil gewährleisten!
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G4
Heilbronn
Medikamente sind Grundbedarf - bezahlbare Medikamente und
Entlastung für Krankenkassen
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G5
Zollernalb
Überforderung verhindern – mehr Personal in Krankenhäusern!
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G6
Ulm und Biberach
Paritätische Finanzierung der Krankenversicherung einführen
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G7
Enzkreis
Öffentliche Sicherheit stärken - Notfallsysteme fördern
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G8
Böblingen
Lebensrettung am Limit
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G9
Zollernalb
Zugang zu Medikamenten überprüfen
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G 10
Freiburg
Einführung einer Bürger*innenversicherung
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G 11
Konstanz
Uns kommt es nicht darauf an, wer man ist, sondern was man tut
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G 12
Freiburg
Kein (wirtschaftlicher) Zwang zu elektronischer
Gesundheitsüberwachung
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G 13
Stuttgart
Krankenkassen sollen die Kosten für Verhütungsmittel übernehmen
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Bildungszeit für die Ehrenamtlichen stärken!
Antragsteller
Freiburg
G1
Zur Weiterleitung an SPD Landesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Bildungszeit für die Ehrenamtlichen stärken!
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Die Jusos Baden-Württemberg beschließen folgende Forderungen zur Novellierung der
Verordnung zur Regulierung der Bildungszeit für die Qualifizierung zur Wahrnehmung
ehrenamtlicher Tätigkeiten (VO BzG BW):
·
§ 4 Abs. 2 Aufnahme der Betreuungs- und Unterstützungsarbeit in Kinder- und
Jugendarbeit in die Ausnahmeregelung
·
§ 5 Abs. 3 Streichen der Voraussetzung nach § 9 Abs. 1 Pkt. 1 BzG BW
·
§ 5 Abs. 3 Pkt. 1 Ehrenamtliche mit einer langfristigen Erfahrung von Schulungen und
Ausbildung werden als qualifiziertes Personal anerkannt.
·
§ 5 Abs. 3 Pkt. 2 keine detaillierte Abfrage der räumlichen Situation von
Schulungsräumen
·
§ 6 Abs. 3 Die erste Anerkennung bleibt für drei Jahre begrenzt. Die weiteren
Anerkennungen sind auf fünf Jahre auszudehnen und in einer einfachen Abfrage zu erteilen.
Diese Abfrage überprüft die Vereinsstabilität, durch Sichtung der letzten zwei Protokolle der
Mitgliederversammlungen und Qualität der Bildungsveranstaltungen durch die Abfrage der
Anzahl der durchgeführten Bildungsmaßnahmen und dem aktuellen Bildungsprogramm.
·
Des Weiteren muss die Anerkennung für ehrenamtliche Tätigkeiten Gebührenfrei sein.
·
Das Formular zur Anmeldung ist so unkompliziert und mit so wenigen Angaben wie
möglich zu gestalten.
Begründung:
Es ist zu begrüßen, dass es ein vereinfachtes Verfahren gibt, um den Vereinen und Verbänden
ein die Anerkennung zu ermöglichen. Jedoch sind die Hürden noch zu groß. Die Betreuung und
Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bildet einen der wichtigsten Elemente in der
Kinder- und Jugendarbeit und ist mit aufzunehmen. Ebenfalls besteht keine Notwendigkeit für
den Nachweis, dass ein Verein oder Verband bereits 2 Jahre besteht, da gute Bildungsarbeit
von den Inhalten und nicht von dem Vereinsalter abhängt. Schulung- und
Ausbildungsveranstaltungen werden im ehrenamtlichen Bereich oft von den Ehrenamtlichen
konzipiert, geplant und durchgeführt. Diese besitzen nicht immer einen fachlichen Abschluss
und formale Qualifikation. Es muss ermöglicht werden, dass die langjährigen Erfahrungen
dieser Ehrenamtlichen anerkannt und als qualifiziertes Personal gleichgestellt werden. Gerade
kleine Vereine und Verbände besitzen keine eigenen Schulungsräume, oder Bildungsstätten.
Eine Abfrage und damit Einengung von Schulungsräumen nimmt den Organisationen hier die
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nötige Flexibilität zum durchführen geeigneter Bildungsangebote. Die Anerkennung ist trotz der
Novellierung ein umfangreicher Prozess. Vereine und Verbände die diese Anerkennung
durchlaufen und bereits Anerkannt wurden, können als stabil und zukunftssicher gelten. Eine
regelmäßige Überprüfung der Qualität sehen wir als sinnvoll an, jedoch kann der Zeitraum auf
fünf Jahre erweitert werden. Nach der ersten Anerkennung ist vor allem zu überprüfen ob der
Verein, Verband stabil und sicher geführt wird. Dies ist aus den Protokollen der
Mitgliederversammlungen und den beinhaltenden Vorstandsbericht zu erkennen. Ebenfalls ist
zur Einschätzung der Qualität des Bildungsangebots, eine einfache Abfrage ausreichend. Die
Angabe über die geleistete Anzahl der durchgeführten Bildungsveranstaltungen und die
Sichtung des aktuellen Bildungsprogramms sollten dies gewährleisten.
Grundsätzlich sind die Anmeldung und das entsprechende Formular so einfach und mit so
wenigen Angaben wie möglich zu gestalten. Die bisherigen acht Seiten und zusätzlich zu
leistenden Anhänge erscheinen zu sperrig und Umfangreich.
111
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Verbot des Angebots von Konversions- oder
Reparativtherapien
Antragsteller
Karlsruhe-Stadt
G2
Zur Weiterleitung an Juso-Bundeskongress, über SPD-Landesparteitag zum
SPD-Bundesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Verbot des Angebots von Konversions- oder Reparativtherapien
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Das Angebot der Konversions​ oder Reparativtherapie, sogenannten „Homo​Heilungen” soll
Ärzten/innen untersagt werden. Bei Zuwiderhandlung sollen strafrechtliche Maßnahmen
ergriffen werden. Werden solche Therapien von privaten Anbietern, insbesondere religiösen
Gemeinden an Minderjährigen oder Unmündigen angewendet, sollen auch gegen solche
Gemeinden Geldstrafen verhangen werden können und unter Umständen gegen Eltern, die
solchen Therapien an ihren Kindern zustimmen. Gegenüber den vermeintlichen Therapeuten
müssen Strafverfolgungsverfahren eröffnet werden.
112
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Leben retten! Notruf für Gehörlose 24/7 mobil
gewährleisten!
Antragsteller
Breisgau-Hochschwarzwald
G3
Zur Weiterleitung an Juso Bundeskongress, SPD Landesparteitag, SPD
Landtagsfraktion, SPD Landesvorstand, SPD
Bundesparteitag, SPD Bundesvorstand
angenommen
mit Änderungen angenommen
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Leben retten! Notruf für Gehörlose 24/7 mobil gewährleisten!
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Der Notruf für Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr wird normalerweise über das Telefon oder
Handy abgesetzt. Diese Möglichkeit haben Menschen, die unter einer Hörbehinderung leiden,
nicht. Für sie garantiert der Gesetzgeber aktuell nur den Notruf über Fax, der 24/7 auch
entgegen genommen wird. Da über ein Faxgerät weder lebenswichtige Rückfragen seitens des
Notdienstes möglich sind noch die Mobilität eines Faxgerätes gewährleistet ist, um es
unterwegs mitnehmen zu können und einen Notruf abzusetzen, fordern die Jusos BadenWürttemberg das Bundeswirtschaftsministerium dazu auf, endlich die lückenlose
Entgegennahme der Notrufe von Gehörlosen zu garantieren.
Wir schlagen hierfür folgendes System vor, das sich am Vorbild der Tess Relay-Dienste
orientiert:
1. Die Einrichtung einer bundesweiten Stelle, in der Gebärdendolmetscher*innen über
Video-Telefonie Notrufe entgegen nehmen können.
Inzwischen ist fast jedes Handy mit einer Frontkamera ausgestattet, sodass eine direkte
Kommunikation gewährleistet werden kann. Zudem besteht so die Möglichkeit, Rückfragen zu
tätigen und so zu verhindern, dass aufgrund falscherEntscheidungen, beispielsweise die
Fahrzeug- und Personalwahl betreffend, Menschen sterben oder noch schwerwiegendere
Verletzungen erleiden müssen, nur weil diese Informationen nicht auf dem Fax ersichtlich sind.
2.
Das Einrichten einer bundesweiten Notruf-App
Eine Notruf-App, die mit besagter Stelle gekoppelt wäre, könnte gewährleisten, dass zu jeder
Zeit und von jedem Ort aus ein Notruf auch von Gehörlosen abgesetzt werden kann. Eine
solche findet bereits im Bereich der Tess Relay-Dienste Anwendung und hat sich sehr bewährt.
3.
Notruf 24h garantieren
Rechnungen der Tess Relay-Dienste ergaben, dass das Anbieten des Notruf-Video-Telefons in
der Nacht lediglich 1 Millionen Euro pro Jahr mehr kosten würde. Für diesen Dienst übernimmt
aktuell die Bundesnetzagentur die Kosten. Da es jedoch an Mitteln fehlt, kann dieser Service
nur tagsüber angeboten werden. Es muss jedem Menschen möglich sein, 24h über einen Notruf
abzusetzen, auch wenn man nicht zuhause ist. Wenn der Bund nicht ohnehin seine eigene
Stelle einrichtet, die diese Kriterien erfüllt, so ist er zumindest dazu verpflichtet die hierfür
113
36 notwendigen Mittel zu erbringen. Es darf nicht länger einen Unterschied machen, zu welcher
37 Zeit und an welchem Ort ein Mensch mit einer Hörbehinderung in eine Notsituation gerät, damit
38 Hilfe gerufen werden kann.
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Jusos Baden-Württemberg
G4
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Medikamente sind Grundbedarf - bezahlbare
Medikamente und Entlastung für Krankenkassen
Antragsteller
Heilbronn
Zur Weiterleitung an Landesparteitag der SPD BaWü
angenommen
mit Änderungen angenommen
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Medikamente sind Grundbedarf - bezahlbare Medikamente und
Entlastung für Krankenkassen
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Medikamente sind ein Grundbedarf. Nur durch eine adäquate Versorgung von Medikamenten
lässt es sich gut leben. Gesundheit ist ein Menschenrecht, was jedem Menschen gleich
zugänglich gemacht sein muss. Deshalb fordern wir dass:
1.
Verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel sind mit dem gemäßigten
Steuersatz von 7% zu besteuern.
2.
Preise zu Medikamenten müssen staatlich reglementiert werden. Medikamente müssen
demnach sofort nach Markteintritt, einer Kosten-Nutzen-Bewertung vom beim Institut für
Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen unterzogen werden.
3.
Forschungskosten müssen dafür offen gelegt werden.
Begründung:
Erfolgt mündlich
115
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Überforderung verhindern – mehr Personal in
Krankenhäusern!
Antragsteller
Zollernalb
G5
Zur Weiterleitung an Juso-Bundeskongress SPD-Bundesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Überforderung verhindern – mehr Personal in Krankenhäusern!
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Die Jusos Baden-Württemberg fordern:
Zur Stärkung und Unterstützung von Pflegekräften sowie zur Garantie guter medizinischer
Betreuung in Krankenhäusern ist folgendes umzusetzen:
1. Ein Gesetz zur Personalbemessung in Krankenhäusern wird eingeführt. Jenes Gesetz soll
den realen Personalbedarf ermitteln sowie ferner regeln, benötigte Stellen in allen Bereichen
und Stationen zu schaffen. Die Finanzierung soll zweckgebunden außerhalb der Fallpauschale
gesichert werden.
2. Die Ausbildung von Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern wird attraktiver gestaltet. Die
Initiierung einer Ausbildungsoffensive Krankenpflege durch den Bund soll geprüft werden: Im
Rahmen dessen sollen Bedingungen der Krankenpflegeausbildung evaluiert und verbessert
werden. Grundlegende Probleme wie fehlende Praxisanleitungen, mangelnde Möglichkeiten zur
Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung beziehungsweise Beruf, oftmals fehlende
Interessenvertretungen von Auszubildenden und die bisher nicht erfolgte Festlegung von
vorbehaltenen Tätigkeiten auf qualifizierte/examinierte Pflegekräfte sollen thematisiert werden.
Begründung:
Unterbesetzung, Überforderung, zu hohe psychische wie physische Belastung: 10,3
Patientinnen und Patienten muss eine einzige Pflegekraft in deutschen Krankenhäusern
versorgen. Nach ver.di-Hochrechnungen fehlen an Deutschlands Kliniken rund 162.000 Stellen,
davon allein 70.000 im Bereich der Pflege. Die enormen Herausforderungen dieses Berufs
werden durch fehlende Personalstellen intensiviert.
Neben der oftmals ohnehin sehr knapp kalkulierten Personalrechnung kommt ein
Ökonomisierungsdruck an den Krankenhäusern hinzu, der weiteren Personalabbau in der
Krankenpflege bedingt. Das Pflegestellenförderprogramm des Krankenhausstrukturgesetzes
greift spürbar zu kurz, um Pflegerinnen und Pfleger in ausreichender Anzahl zu akquirieren. Aus
diesen Gründen ist eine gesetzliche Handlung geboten.
Außerdem alarmierend ist die Tatsache, dass sich das Risiko, im Krankenhaus zu sterben, bei
schlechter personeller Ausstattung um 26% erhöht.
Des Öfteren fällt in der Diskussion über mangelnde Personalbesetzung das Argument, die
Fachkräfte seien auf dem Arbeitsmarkt aktuell nicht verfügbar. Dies stimmt zwar teils, doch ein
Personalbemessungsgesetz würde zumindest verbindlich weiterem Personalabbau entgegen
treten. Ferner ist die Entgegnung anzuführen, dass seit den 1990ern im Bereich der Psychiatrie
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bereits eine Personalverordnung gilt. Diese führte an Krankenhäusern innerhalb von zwei
Jahren zu 21.000 zusätzlichen Stellen.
Um deutlich mehr Pflegekräfte einstellen zu können, müssen im Zuge dessen auch mehr junge
Menschen ausgebildet werden. Dies setzt voraus, den Ruf dieses verantwortungsvollen Berufs
zu verbessern und an den Rahmenbedingungen zu arbeiten.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Paritätische Finanzierung der
Krankenversicherung einführen
Antragsteller
Ulm und Biberach
G6
Zur Weiterleitung an
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Paritätische Finanzierung der Krankenversicherung einführen
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Wir fordern die SPD Bundestagsfraktion auf, darauf hinzuwirken, dass die Beiträge zur
Krankenversicherung (KV) wieder paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen
werden.
Begründung:
Das Einfrieren des Arbeitgeberbeitrags zur KV hat zu großen Belastungen der Arbeitnehmer
geführt. Diese Belastung der Arbeitnehmer müssen zurückgefahren werden.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Öffentliche Sicherheit stärken - Notfallsysteme
fördern
Antragsteller
Enzkreis
G7
Zur Weiterleitung an SPD-Landtagsfraktion, Bürgermeister des Landes, SPDFraktionen der Kommunalparlamente
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Öffentliche Sicherheit stärken - Notfallsysteme fördern
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Die Jusos Baden-Württemberg setzen sich dafür ein, die öffentliche Sicherheit sowie das
Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken, indem Städte vermehrt Notrufsysteme an
öffentlichen Plätzen wie (Omnibus-) Bahnhöfen oder in Unterführungen einsetzen.
Wir fordern daher die (Ober-) BürgermeisterInnen und (Jugend-) Gemeinderäte dazu auf, sich
für solche Systeme zu engagieren. Die SPD-Landtagsfraktion soll sich für eine finanzielle und
organisatorische Unterstützung dieses Engagements stark machen.
Durch Notrufknöpfe, teils ausgestattet mit Sprechfunk, können auftretende Probleme wie
Übergriffe, Gewalt oder auch medizinische Notfälle direkt an eine Notrufzentrale gemeldet
werden. Dadurch können Opfer, Verletzte oder Erkrankte effektiver geschützt werden und
Zivilcourage wird deutlich vereinfacht.
Begründung:
Vielfach diskutiert sind Maßnahmen, die zu einer Steigerung der öffentlichen Sicherheit führen.
Dazu gehört beispielsweise der sinnvolle, verstärkte Einsatz der Polizei. Doch auch der Einsatz
von Kameraüberwachung auf öffentlichen Plätzen wird dabei in den Raum geworfen, der jedoch
zu Recht sehr umstritten ist.
Gleichzeitig muss uns aber das Sicherheitsbedürfnis der Menschen bewusst sein, die sich
gerade an dunklen, nicht einsehbaren Plätzen, unter Umständen sogar in späten Abendstunden
oder der Nacht, zunehmend unsicherer fühlen.
Eine Maßnahme zur Steigerung des Sicherheitsgefühls bei gleichzeitigem Schutz von
Persönlichkeitsrechten könnten solche Notrufsysteme bieten. Sie machen es nicht möglich,
Straftaten und andere Vorkommnisse im Nachhinein zu beobachten, sondern ermöglich in den
meisten Fällen ein Eingreifen.
Opfer, Verletzte oder Erkrankte haben die Möglichkeit, sich schneller Hilfe zu holen als mit
einem Mobiltelefon, das ja teils gar nicht vorhanden ist. Auch Zivilcourage wird vereinfacht, da
beobachtende Mitmenschen schnell und ohne eigenes Eingreifen Hilfe rufen können.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Lebensrettung am Limit
Antragsteller
Böblingen
G8
Zur Weiterleitung an SPD-Landtagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Lebensrettung am Limit
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Die Jusos Baden-Württemberg fordern eine Informationskampagne über die Fälle, in denen der
Rettungsdienst angerufen werden sollte und über alternative Möglichkeiten. Entsprechende
Informationen könnten über Arztpraxen, Krankenkassen und Krankenhäuser sowie andere
Organisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz gestreut werden und potentiellen PatientInnen
nahe gebracht werden.
In wiederholten Fällen von nicht-indizierten Einsätzen soll geprüft werden, ob die Kosten des
Einsatzes von den PatientInnen übernommen werden könnten, Arztpraxen sollen in solchen
Fällen ein Busgeld zahlen.
Zudem soll geprüft werden, ob es langfristig sinnvoller, sozialer und effizienter ist, den
Rettungsdienst - ähnlich wie in den meisten Großstädten - der Feuerwehr anzugliedern.
Begründung:
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Rettungsdiensteinsätze massiv angestiegen.
Beispielsweise gab es 1994 noch 9,5 Mio. Einsätze, 2013 waren es schon 14,2 Mio. Dieser
Trend hält weiter an. Dabei ist zu beobachten, dass immer seltener eine begründete Indikation
vorliegt. Oftmals wird schon bei kleinen Erkältungen oder Rückenschmerzen der Rettungsdienst
gerufen.
Das bedeutet eine deutlichere Kostensteigerung für die Rettungsdienste und Krankenkassen,
belastet die MitarbeiterInnen zunehmend und wirkt sich negativ auf die Motivation der
medizinisch gut ausgebildeten (Rettungs- und Notfall-) Sanitäter und Notärzte aus.
In vielen Fällen sehen Patientinnen und ÄrztInnen in den Praxen den Rettungsdienst als
schnelle und einfache Alternative an, wodurch dann aber dringende Notfälle nicht schnell genug
bearbeitet werden können.
Auf diese Problematik und die bestehenden Alternativen wie Taxen und Krankentransporte kann
durch eine breit angelegte Informationskampagne aufmerksam gemacht und auf allen Seiten
eine gewisse Sensibilität hergestellt werden.
Derzeit sind die Landkreise für die öffentliche Aufgabe der Notfallversorgung zuständig,
vergeben diese Aufgabe aber meist an Dienstleister, wie dem Deutschen Roten Kreuz oder
dem Arbeiter-Samariter-Bund. Nur in Großstädten wird die Aufgabe von Berufsfeuerwehren
mitgetragen. Deren Mitarbeiter sind durch die Verbeamtung deutlich besser gestellt und können
von ihrem Verdienst leben. Für die fehlenden Fachkräfte könnte der Beruf somit wieder deutlich
attraktiver gemacht werden. Außerdem wäre es möglich durch gemeinsame Standards,
Anschaffungen und Koordination deutlich effizienter und besser organisiert der wichtigen
Aufgabe der Notfallversorgung gerecht zu werden.
120
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Zugang zu Medikamenten überprüfen
Antragsteller
Zollernalb
G9
Zur Weiterleitung an SPD Bundestagfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Zugang zu Medikamenten überprüfen
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Die Jusos Baden-Württemberg fordern:
Das Bundesgesundheitsministerium möge eine Kommission einberufen, die sich ausschließlich
mit der Beschäftigung medizinischer Studien aus dem Ausland auseinandersetzt. Ziel soll die
Legalisierung von Behandlungsmethoden für Schwerstkranke sein.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
121
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Einführung einer Bürger*innenversicherung
Antragsteller
Freiburg
G 10
Zur Weiterleitung an Landesparteitag SPD BaWü, BuKo
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Einführung einer Bürger*innenversicherung
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Das gesetzliche Krankenversicherungssystem (GKV) ist eine Errungenschaft der
Arbeitnehmer*innen - Bewegung. Sie hat dazu geführt, dass das Risiko zu erkranken von der
Gesellschaft getragen wird und die Kosten des Gesundheitssystems solidarisch getragen
werden. Doch diese Solidarität hat momentan eine klare Grenze: 50.850€ p.a. Das ist die
aktuelle Beitragsbemessungsgrenze (BBG), bis zu der die Krankenkassenbeiträge erhoben
werden. Außerdem gibt es ein weiteres Ende der Solidarität, die Jahresarbeitsentgeltgrenze
(JAEG); diese definiert, bis zu welchem Jahreseinkommen (aktuell:56.250 € p.a.) eine
Mitgliedschaft im GKV-System verpflichtend ist. Beide Grenzen dienen dazu, reichere
Menschen aus der Solidarität zu entlassen.
Dies führt in der direkten Folge dazu, dass reiche Menschen einen erheblich geringeren Anteil
ihres Einkommens für ihre Gesundheitsabsicherung ausgeben als ärmere Menschen. Ein
eklatanter Widerspruch zur Sozialdemokratie, denn für uns gilt, dass starke Schultern eine
größere Last tragen müssen. Die indirekte Folge dieses Systemfehlers besteht darin, dass
immer wieder vor allem Selbstständige, aber auch reichere Menschen, die plötzlich nicht mehr
so viel verdienen, aus dem Versicherungssystem rausfallen. Diese persönlich schrecklichen
Schicksale lassen sich vermeiden.
Dieser Missstand, die Entlassung der Besserverdienenden aus dem GKV-System, widerspricht
der Idee des GKV-Systems, daher muss eine Versicherungspflicht für alle Bürger*innen
eingeführt werden. Das bedeutet, die privaten Krankenkassen in ihrer derzeit bestehenden
Form faktisch überflüssig zu machen. Auch müssen künftig Beamt*innen und Selbstständige,
die bisher nicht Teil des GKV-Systems sind, Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung
werden. Ebenso muss die JAEG abgeschafft werden, damit die Solidarität nicht bei hohen
Jahresgehältern aufhört.
Außerdem Darüber hinaus muss der Einkommensbegriff im Sozialversicherungssystem
diskutiert werden, da Mieteinnahmen und ähnliche Geldquellen bisher nicht abgedeckt werden,
auch dieser Umstand entlässt wohlhabende Menschen aus der Solidarität. Ebenfalls muss die
Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft werden, da auch die BBG dazu führt, dass
Besserverdienende anteilig weniger Geld für ihr Krankenversicherung zahlen als
Schlechterverdienende.
Im Rahmen dieser Reform muss auch der festgefrorene Arbeitgeber*innen-Anteil im
"paritätischen System" wieder aufgetaut werden, um wirkliche Parität zu gewährleisten. So
erhöht sich auch das Interesse der Arbeitgeberverbände ein wirtschaftliches
Gesundheitssystem zu gewährleisten, da sich auch ihre Kosten bei höheren Ausgaben
erhöhen.
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Eine konsequente Solidarisierung der Gesundheitskosten schließt auch eine Abschaffung der
Zuzahlungspflicht mit ein. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb gesundheitlich notwendige
Arzneimittel oder Medizinprodukte einer Zuzahlung unterliegen.
Die Folgen der hier beschriebenen Reformen sind eine massive Senkung der
Lohnnebenkosten, da die wirtschaftlich stärkeren Mitglieder der Gesellschaft endlich ihren Anteil
am Gesundheitssystem tragen würden. Gleichzeitig hätten normale Arbeitnehmer*innen mehr
Geld in der Tasche. Eine Flucht in die PKV ist im Rahmen der Bürger*innenversicherung nicht
möglich, da die bisherigen Befreiungsmöglichkeiten nicht mehr gegeben sind.
123
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Uns kommt es nicht darauf an, wer man ist,
sondern was man tut
Antragsteller
Konstanz
G 11
Zur Weiterleitung an Juso LDK 2016
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Uns kommt es nicht darauf an, wer man ist, sondern was man tut
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Die Jusos Baden-Württemberg fordern ein Ende der Stigmatisierung von Menschen mit
paraphilen, insbesondere pädophilen Neigungen und ein entsprechendes Angebot an
Beratungsstellen.
Nicht zu verwechseln ist die Orientierung und das danach handeln: Der Schutz des
Kindeswohls steht an erster Stelle und daher ist es richtig, dass jede sexuelle Handlung an und
vor Kindern strafbar ist. Kinderpornografie darf nach wie vor nicht erlaubt sein.
Der Landesverband der Jusos und der SPD wird aufgefordert hinsichtlich des Ziel und der
Gründe in der Gesellschaft aufzuklären.
Begründung:
Hinsichtlich der Menschen mit pädophilen Neigungen muss das Kindeswohl an erster Stelle
stehen: Die möglicherweise katastrophalen Folgen bei den Kindern erfordern dies. Kinder sind
nicht einwilligungsfähig und daher muss jede sexuelle Handlung an und vor Kindern strafbar
bleiben. Aber eine Stigmatisierung dieser Menschen führt weder zu einer Änderung dieser
Personen, da sie darauf keinen Einfluss haben, noch schützt es Kinder. Im Gegenteil: die, die
sowieso am Rand oder außerhalb der Gesellschaft leben, werden sich fragen, ob sie deren
Regeln überhaupt befolgen sollen.
Außerdem begehen wie die meisten Menschen, auch die meisten Menschen mit pädophilen
Neigungen keine sexuellen Übergriffe und die Taten einzelner, dürfen nicht zur Bewertung einer
ganzen Gruppe führen.
Die sexuelle Orientierung alleine, kann ein moralisches Unwerturteil nicht begründen: Niemand
sucht sich seine sexuelle Orientierung aus. Bei der Ethik und Moralphilosophie geht es um die
Bewertung von menschlichem Handeln. Etwas moralisch zu bewerten, auf das der einzelne
keinen Einfluss hat, er also nicht handelt, sondern einfach nur ist, kann nicht mit der Vorstellung
des Menschen als freier Person in Einklang gebracht werden.
Niemand sucht sich aus, ob er oder sie als WeißeR oder SchwarzeR, Mann oder Frau,
HomosexuelleR oder HeterosexuelleR geboren wird. All dies ist in unserer Gesellschaft
akzeptiert und die Menschen werden, wenn auch sie andersartig sind, als gleichwertig
angesehen. Dies muss auch für Menschen gelten, die paraphile Neigungen haben. Es ist keine
Wahl so oder so zu sein, sondern eine zufällige, natürliche Veranlagung, die möglicherweise
durch Umweltfaktoren beeinflusst wird, sicher aber nicht durch den freien Willen der Person. Die
Würde des Menschen ergibt sich daraus, dass er sich frei zwischen Handlungsalternativen
entscheiden kann. Hier gibt es weder eine Handlung noch Alternativen. Einer moralischen
Bewertung ist die sexuelle Orientierung daher nicht zugänglich.
Jemanden moralisch zu verurteilen, nur weil das Schicksal ihn anders machte, kann nicht unser
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Maßstab sein. Dieser ist: Sei doch wie du willst!
Die Gesellschaft muss den Menschen dahingehend helfen, dass sie ihre sexuelle Orientierung
frei und ohne Sorge vor Stigmatisierung äußern können und es muss gewährleistet werden,
dass diesen Menschen, die ihre sexuelle Orientierung niemals ausleben dürfen, ausreichende
geholfen wird. Sei es, dass Depressionen behandelt werden, oder diese so therapiert werden,
dass ein normales Leben möglich ist. Klar ist, dass die allermeisten Menschen mit paraphilen
und insbesondere mit pädophilen Neigungen selbst am stärksten darunter leiden. Eines ist
sicher: Verschwinden wird die Neigung nie. Und heute können die Menschen vielleicht mit ihrem
Arzt darüber sprechen, wenn es herauskommt, sind sie jedoch gebrandmarkt und werden
verachtet. Das kann einem gesunden Umgang mit diesen Menschen nicht ermöglichen.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Kein (wirtschaftlicher) Zwang zu
elektronischer Gesundheitsüberwachung
Antragsteller
Freiburg
G 12
Zur Weiterleitung an Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg, Juso
Bundeskongress, Bundeparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Kein (wirtschaftlicher) Zwang zu elektronischer
Gesundheitsüberwachung
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Wir lehnen eine elektronische Gesundheitsüberwachung ab, sofern diese nicht freiwillig ist.
Unter Freiwilligkeit verstehen wir Freiheit von wirtschaftlichem Zwang und jeglichen anderen
Zwängen. Krankenkassen und andere Versicherungen dürfen also keine Prämien oder
Beitragsnachlässe zusagen, wenn jemand seine Gesundheitsdaten elektronisch überwachen
lässt. Die Gesundheitsüberwachung darf unter keinen Umständen dazu führen, dass ein
bestimmter Lebensstil finanziell gefördert wird. Die Idee der gesetzlichen Krankenversicherung
ist gerade nicht eine Orientierung der Beiträge am individuellen Risiko, sondern an der
Leistungsfähigkeit, damit jedes Mitglied sich unabhängig vom Einkommen für einen
gesünderen, aber auch ungesünderen Lebensstil entscheiden kann.
Begründung:
Schon geringe Beitragsnachlässe und Prämiensysteme aufgrund der Teilnahme an
elektronischer Überwachung untergraben das Solidaritätsprinzip unserer Versicherungen. Des
Weiteren üben sie auf wirtschaftlich schwächer gestellte Menschen wirtschaftlichen Zwang
durch Anreiz zur Senkung des Beitrags aus. Menschen, die zum Beispiel nur 1000 Euro im
Monat haben, fällt es schwerer auf eine Senkung des Beitrag von zum Beispiel 50 Euro zu
verzichten als Menschen, die 3000 Euro verdienen und dadurch 100 Euro bei ihren Beiträgen
sparen könnten. Dadurch wird mittelbar wirtschaftlicher Zwang auf wirtschaftlich schwächere
Menschen ausgeübt. Eine rein freiwillig getroffene Entscheidung zur elektronischen
Überwachung bleibt davon unberührt.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Krankenkassen sollen die Kosten für
Verhütungsmittel übernehmen
Antragsteller
Stuttgart
G 13
Zur Weiterleitung an Juso Bundeskongress, Landesparteitag der SPD BadenWürttemberg, SPD Bundesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Krankenkassen sollen die Kosten für Verhütungsmittel
übernehmen
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Wir fordern, dass Krankenkassen die Kosten für Verhütungsmittel auch nach einem Alter von 21
Jahren übernehmen. Die finanzielle Lage kann auch unabhängig vom Alter der Menschen
prekär sein, weshalb die hohen Kosten für Verhütungsmittel eine unnötige Belastung darstellen.
Zudem sollen Frauenärzt*innen umfassender über die hohen Risiken des Verhütens mit
hormonellen Verhütungsmitteln und über Alternativen aufklären.
Um die Verantwortung nicht nur bei den Frauen zu belassen und um auch Frauen, die auf
hormonelle Verhütung verzichten wollen oder müssen die Möglichkeit zur Verhütung
einzuräumen und besonders um alle Menschen vor sexuell übertragbaren Krankheiten zu
schützen, sollen Kondome in Apotheken kostenfrei ausgegeben werden.
Wir fordern die SPD Bundestagsfraktion auf, auf die Erarbeitung eines Finanzierungskonzeptes
im Bundesministerium für Gesundheit hinzuwirken.
Begründung:
erfolgt mündlich
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
J
Inneres und Justiz
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Mannheim
Förderung der landesweiten Wahlbeteiligung
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J2
Heidenheim
Für einen leichteren Zugang von Sportler-/innen zu zivilen Gerichten
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J3
Böblingen
Keine Verbotskultur in der Werbung
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J4
Ulm und Biberach
Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, nachholen
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J5
Calw
Meldeauflage gesetzlich regeln
135
J6
Neckar-Odenwald
Für professionelle Polizeiarbeit - Kein Einsatz von Polizeifreiwilligen
136
J7
Ostalb
Abschaffung der Absenkung der Eingangsbesoldung
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J8
Freiburg
Novellierung des Sprachgebrauchs der deutschen Gesetzbücher
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J9
Zollernalb
Bürgerentscheide auf Landkreisebene zulassen!
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J 10
Mannheim
Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU Angehörige und DrittstaatlerInnen
140
J 11
Karlsruhe-Stadt
9. November ein Sinnbild für die Deutsche Geschichte
141
J 12
Rems-Murr
Drug-Checking legalisieren
143
J 13
Breisgau-Hochschwarzwald
Abschaffung der FSK-Feiertagszensur
144
128
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Förderung der landesweiten Wahlbeteiligung
Antragsteller
Mannheim
J1
Zur Weiterleitung an SPD Landesverband BW
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Förderung der landesweiten Wahlbeteiligung
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Die Landesdelegierten-Konferenz möge beschließen:
1.
U18-Wahlen an weiterführenden Schulen
An allen weiterführenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg soll die
Möglichkeit bestehen U18-Wahlen abzuhalten. Ergänzend sollen sich Schüler*innen im
Unterricht Inhalte zu den Werten, Forderungen und Wahlprogrammen der Parteien erarbeiten.
Schulen unter privaten Träger*innen sollen ebenfalls die Möglichkeit haben, U18-Wahlen, sowie
die begleitende Vorbereitung in den Unterricht, aufzunehmen.
2. Wahlrecht ab 16 Jahren
Wir fordern die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtags-, Bundestags- und
Europawahlen.
3. Auseinandersetzung mit Demokratie fördern
Größere Städte sollen sich um die Errichtung von interaktiven Einrichtungen zur
Auseinandersetzung mit der Demokratie bemühen – die Landeszentrale für politische Bildung
soll hierfür mehr Gelder und vor allem öffentliche Räumlichkeiten erhalten. Als Paradebeispiel
kann die „Wiener Demokratie-Werkstatt“ gelten.
Es sollen Horte der Demokratisierung entstehen, wo Zusammenarbeit mit Schulen in einer
parteipolitisch neutralen Umgebung passieren kann. Hiermit kann auch eine Plattform und eine
Vermittlungseinrichtung für bereits existierendes jungpolitisches Engagement und
Vereinsaktivität errichtet werden. Ein wichtiger Schritt im Bundesland des Ehrenamtes!
4. Änderung des Landeskommunalwahlgesetzes
Das Landeskommunalwahlgesetz soll dahingehend geändert werden, dass das amtliche
Wählerverzeichnis, d.h. die stichtagsbezogene Ausleitung aus dem Einwohnermeldewesen,
elektronisch vorgehalten werden kann. Diese muss auch am Wahltag oder den Wahltagen
elektronisch genutzt werden können.
5. Einführung elektronischer Wählerlisten
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Wir fordern die Erstellung eines elektronischen Wählerverzeichnisses, welches das Wählen an
verschiedenen Orten ermöglicht.
6. Wahllokale in allen Bürgerdiensten
Wahllokale sollten in allen Bürgerdiensten der Städte und Gemeinden eingerichtet werden. Ab
dem Tag der Wahlbenachrichtigung können alle Bürger*innen, die in dieser Stadt/Gemeinde
gemeldet sind zusätzlich zu dem ihnen zugeteilten Wahllokal, in einem dieser Wahllokalen ihre
Stimme abgeben. Durch das elektronische Wählerverzeichnis ist eine einfache Erfassung
möglich. Briefwahl bleibt weiterhin möglich. In der letzten Woche vor der Wahl sollten diese
Wahllokale verlängerte Öffnungszeiten bis mindestens 19 Uhr haben, sowie am Samstag von
10.00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet haben.
7.Aufhebung der Wahllokalbindung
Durch die Einführung eines elektronischen Wählerverzeichnisses können sich alle Bürger*innen
den Ort ihrer Wahl in ihrer Stadt/Gemeinde frei aussuchen, und sind nicht an “ihr Wahllokal”
gebunden.
8. Elektronische Unterstützung
Wir fordern die Einrichtung einer App und einer Website von der Landezentrale für politische
Bildung, die alle wichtigen Informationen zum Wahlverfahren in verschiedenen Sprachen, wenn
möglich zusätzlich noch animiert, darstellt. Die App sollte eine Reminder-Funktion enthalten, die
an den Wahltag erinnert. Sollte eine solche App schon bestehen, soll eine bessere Marketingund Verbreitungsstrategie ausgearbeitet werden, die darauf ausgerichtet ist die App und den mit
ihr verbundenen Service besser zu vermitteln und somit mehr Wähler*innen zu erreichen und
informieren.
9.Wahlbenachrichtigung vereinfachen
Wahlbenachrichtigungen müssen in einfacher Sprache gehalten sein. Die wichtigen
Informationen sollten hervorgehoben sein, während auf Paragrafen und Gesetzestexte soweit
es geht verzichtet werden sollte. Diese Wahlbenachrichtigung soll in mehreren Sprachen
verfasst sein. Eine Internetseite soll mit einer animierten Anleitung zum Wählen in mehreren
Sprachen angeboten werden und auf Diese sollte ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigungskarte
hingewiesen werden.
10. Briefwahl und Briefwahlantrag vereinfachen
Der Antrag für Briefwahl muss in einfacher Sprache gehalten sein und das Wahlverfahren
verständlich, in mehreren Sprachen, erklären. Auf dem Antrag zur Briefwahl soll eine
Möglichkeit eingerichtet werden, die Sprache für die Briefwahlunterlagen zu wählen. Die
jeweiligen Papiere (Wahlschein und Eidesstattliche Erklärung) müssen sich bei Zusendung der
Unterlagen bereits im richtigen Umschlag befinden. Briefwahlunterlagen sollen auch einfach per
App oder Website angefordert werden können.
11. Wahllokale sichtbar machen
Wahllokale sollen sichtbar ausgeschildert werden, sowie leicht und Barrierefrei erreichbar sein.
12. „Einführung von mobilen Wahllokalen“ – Das Land Baden-Württemberg soll ein Pilotprojekt
starten, in dem mobile Wahllokale
ausprobiert werden. Hierbei handelt es sich um Transporter/Lastwägen, die im Land unterwegs
sind und auf großen öffentlichen Plätzen Wahllokale einrichten, die den Anforderungen an
klassische Wahlllokale gerecht werden.
Begründung:
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Punkt 1 und 2: Junge Menschen sind in Deutschland von Landtags-, Bundestags- und
Europawahlen ausgeschlossen, was ihnen jegliche Partizipationsmöglichkeit auf Landes-,
Bundes- und Europaebene entzieht. Um jedoch ein Verständnis für Demokratie entwickeln zu
können, ist es wichtig, sich schon in frühen Jahren mit ihr zu beschäftigen, um ein Gefühl für die
Ideen, Werte und Forderungen der wählbaren Parteien zu entwickeln. Auch wenn die
kommunale politische Ebene von großer Relevanz ist, dürfen die anderen drei politischen
Ebenen deswegen nicht vernachlässigt werden. Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Jugend
zum einen die Möglichkeit hat sich sowohl kommunal, als auch auf Landes-, Bundes- und
Europaebene schon im Alter von 16 Jahren einzubringen und wählen gehen zu dürfen und,
dass sie zum anderen die nötigen inhaltlichen Grundlagen aufweist, um sich politisch zu
engagieren. Eine Vermittlung dieser Inhalte sollen alle öffentlichen und privaten Schulen im
Bundesland gewährleisten, da eine politische (Aus-)Bildung allen zusteht und kein Privileg
darstellen sollte.
Punkt 3: Um Zugang zur Politik, den verschiedenen Jugendorganisationen und Parteien zu
gewinnen und zu erleichtern, und um das allgemeine Wissen um Demokratie und Politik, sowie
die Wahlbeteiligung zu fördern, ist die Errichtung von Demokratie-Werkstätten für Jugendliche
besonders wichtig und vorteilhaft.
Punkt 4 bis 11: Die niedrige Wahlbeteiligung beschäftigt uns alle vor und nach jeder Wahl.
Natürlich ist es wichtig, die Leute auf den Straßen anzusprechen, sie auf die Wahl aufmerksam
zu machen und ihnen unsere Inhalte zu vermitteln. Allerdings stellt der Ablauf einer Wahl für
viele Menschen ein Problem dar. Sie wissen nicht, wie sie wählen müssen, wo sie ihre Stimmen
abgeben können und für manche Bürger*innen stellen sprachlichen Hürden ein
unüberwindbares Problem dar. Wir als politisch Aktive wissen wo wir unser Kreuzchen setzen
müssen und vor allem wie. Anderen ist dies fremd und daher müssen wir dafür sorgen, dass
alle anderen ebenfalls ihr Recht auf Stimmabgabe und ihre Chance ihre Interessen zu
verdeutlichen indem sie wählen gehen auch wahrnehmen können. Ein elektronisches
Wählerverzeichnis und allgemein zugängliche Wahllokale in den Bürgerdiensten der Städte
sorgen dafür, dass die Wähler*innen nicht an ein bestimmtes Wahllokal gebunden sind, und gibt
ihnen damit ein Stück Freiheit in der Planung ihres (Wahl-)Tages und des insgesamten
Wahlzeitraums wieder. Auch mobile Wahllokale vereinfachen den Bürger*innen den Prozess der
Wahl und haben außerdem eine motivierende, sowie erinnernde Funktion, wodurch die
Wahlbeteiligung maßgeblich erhöht wird. Eine App und Website, die zum einen an die Wahl
selber erinnern und in verschiedenen Sprachen und mittels Animationen erklären wie eine Wahl
funktioniert sind sinnvolle Mittel um vor allem jungen Erst-Wähler*innen den Vorgang der Wahl
zu verdeutlichen. Auch die Vereinfachung des Briefwahlantrags und der Briefwahl selber, sowie
das Angebot in mehreren Sprachen wird langfristig zu einer höheren Wahlbeteiligung führen.
Wir müssen uns jetzt der Internationalisierung und Digitalisierung anpassen und entsprechend
den Zugang zur Politik ermöglichen und erleichtern.
131
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Für einen leichteren Zugang von Sportler-/innen
zu zivilen Gerichten
Antragsteller
Heidenheim
J2
Zur Weiterleitung an
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Für einen leichteren Zugang von Sportler-/innen zu zivilen
Gerichten
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For derung: Sportler -/innen ist ein leichterer Zugang zu zivilen Gerichten zu ermöglichen.
Begründung:
Momentan ist es den Sportler-/innen nur in seltenen Fällen gesta!et sich an Zivilgerichte zu
wenden,
da sie an die Sportgerichte gebunden sind, so dass Sportler-/innen an die Sportgerichte
gebunden
sind. Dies betri&t vor allem Pro(sportler, die z.B. einen Dopingbefund haben gegen den sie
vorgehen
wollen. Als prominentes Beispiel kann der Rechtsstreit von Claudia Pechstein herangezogen
werden.
Eine Klage vor einem zivilen Gericht wird nur in den seltensten Fällen zugelassen.
Da Sportler-/innen auch ganz normale Bürger-/innen sind sollen sie auch das Recht haben vor
ein
ziviles Gericht zu ziehen.
132
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Keine Verbotskultur in der Werbung
Antragsteller
Böblingen
J3
Zur Weiterleitung an SPD Bundestagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Keine Verbotskultur in der Werbung
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Die Jusos Baden-Württemberg lehnen sämtliche Versuche ab Bild-, Ton- und Schrifterzeugnisse
verbieten zu lassen. Daher stellen wir uns auch gegen das Verbot von sexistischer Werbung.
Wir Jusos kämpfen für eine Gesellschaft in der Gleichberechtigung zwischen den
Geschlechtern herrscht und verstehen und als feministischer Verband. Im Kampf um mehr
Gleichberechtigung ist ein Verbot von Werbung mit sexistischen Darstellungen aus unserer
Sicht nicht dazu geeignet, das eigentliche Problem von vorhandenen sexistischen
Überzeugungen in unserer Gesellschaft zu lösen. Werbung versucht immer an bereits
vorhandene menschliche Gefühle und Bedürfnisse zu appellieren, deshalb müssen wir an einen
grundlegenden Wandel der vorhandenen sexistischen Überzeugungen arbeiten. Wir als Jusos
Baden-Württemberg haben uns immer explizit gegen eine Verbotskultur gestellt, sei es beim
Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen oder dem Alkoholverkaufsverbot nach 22 Uhr. Jetzt
einfach mit der Verbotskeule zu schwingen widerspricht unserer Grundhaltung und auch einer
freien und modernen Gesellschaft. Viele BürgerInnen sehen die Politik heute schon als weit
entfern von den alltäglichen Problemen des Lebens - diesen Eindruck würden wir mit einem
solchen Gesetz nur verstärken. Aus unserer Sicht lässt sich darüber hinaus ohnehin kaum
objektiv feststellen, was eine sexistische Darstellung ist und was nicht. Was für den einen
sexistisch ist, ist für den anderen Kunst und somit Ausdruck der Kunstfreiheit. Ein Verbot wäre
aus unserer Sicht ein nicht gerechtfertigter Eingriff in diese Freiheit. Wir kämpfen weiter für
Geschlechtergerechtigkeit, für Freiheit und gegen eine Verbotskultur.
133
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Feiertage, die auf einen Sonntag fallen,
nachholen
Antragsteller
Ulm und Biberach
J4
Zur Weiterleitung an
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, nachholen
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Wir fordern die SPD Bundestagsfraktion auf, Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, durch
einen Montag zu ergänzen, der als Feiertag gilt.
Begründung:
Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, ermöglichen den Arbeitnehmern nicht die notwendige
Erholung. Deshalb sollen Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, durch einen Montag ergänzt
werden, der als Feiertag gilt. Diese Regelung ist in Europa auch in anderen Ländern üblich und
sichert die notwendigen Erholungsphasen für die Arbeitnehmer.
134
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Meldeauflage gesetzlich regeln
Antragsteller
Calw
J5
Zur Weiterleitung an SPD-Landesparteitag / SPD-Bundesparteitag / JusoBundeskongress
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Meldeauflage gesetzlich regeln
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Was ist die Meldeauflage?
Die Meldeauflage ist ein polizeiliches Mittel, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung abzuwehren. Dies wird geleistet, indem polizeibekannte Gefährder (z.B.
Hooligans vor Fußballspielen, gewaltbereite Nazis vor Demonstrationen) verpflichtet
werden, sich vor bestimmten Veranstaltungen bei einer Polizeidienststelle zu melden.
Dadurch wird ihnen das Erscheinen auf jenen Veranstaltungen unmöglich gemacht.
Wie ist die Rechtslage und warum wollen wir sie ergänzen?
In Baden-Württemberg ist die Meldeauflage selbst nicht gesetzlich konkretisiert. Mit
Rückgriff auf die Generalklausel des baden-württembergischen Polizeigesetzes (§§ 1, 3
BW-PolG) wird sie jedoch praktiziert. Generalklauseln sind nur die ultima ratio des Rechts.
Wenn Maßnahmen typisierbar sind, so gebietet es das Rechtsstaatsprinzip, diese zu
normieren und zu konkretisieren. Dies schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Überdies greift die Meldeauflage nicht unerheblich in Grundrechte ein. Deshalb ist eine
spezialgesetzliche Regelung umso wichtiger. Andere Bundesländer haben diesen Schritt
längst vollzogen.
Begründung:
Wie soll das Polizeigesetz ergänzt werden?
Dem BW-PolG ist folgende Vorschrift hinzuzufügen:
„Die Polizei kann gegenüber einer Person anordnen, sich an bestimmten Tagen zu bestimmten
Zeiten bei einer bestimmten Polizeidienststelle zu melden (Meldeauflage), wenn Tatsachen die
Annahme rechtfertigen, dass die Person eine Straftat begehen wird und die Meldeauflage zur
vorbeugenden Bekämpfung der Straftat erforderlich ist. Die Meldeauflage ist auf höchstens
einen Monat zu befristen. Eine Verlängerung um jeweils nicht mehr als denselben Zeitraum ist
zulässig, sofern die Voraussetzungen der Anordnung weiterhin vorliegen. Die Verlängerung der
Maßnahme bedarf der richterlichen Entscheidung. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen
Bezirk die Polizeidienststelle ihren Sitz hat.“ (§ 12a RP-PolG)
135
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Für professionelle Polizeiarbeit - Kein Einsatz von
Polizeifreiwilligen
Antragsteller
Neckar-Odenwald
J6
Zur Weiterleitung an SPD Baden-Württemberg
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Für professionelle Polizeiarbeit - Kein Einsatz von
Polizeifreiwilligen
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Die Jusos Baden-Württemberg lehnen den erneuten Einsatz von sogenannten
"Polizeifreiwilligen" in Baden-Württemberg entschieden ab. Hoheitliche Aufgaben wie die
Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sowie die Ergreifung von polizeilichen
Maßnahmen müssen den dafür ausgebildeten Polizeibeamtinnen und -beamten vorbehalten
sein. Einsparungen beim Personal lassen sich nicht durch den Einsatz von freiwilligen
kompensieren.
Begründung:
Der Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU beinhaltet
den Einsatz von "Polizeifreiwilligen" und steht damit im Gegensatz zur Politik der grün-roten
Landesregierungen, welche bereits Maßnahmen zur mittelfristigen Abschaffung des freiwilligen
Polizeidiensts ergriffen hatte.
Polizistinnen und Polizisten sind durch ihre Arbeit mitunter gefährlichen und konfliktbehafteten
Situationen ausgesetzt. Der Umgang mit solchen Situationen und das Treffen von
Entscheidungen über Zwangsmaßnahmen bedürfen einer professionellen, mehrjährigen
Ausbildung.
136
Jusos Baden-Württemberg
J7
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Abschaffung der Absenkung der
Eingangsbesoldung
Antragsteller
Ostalb
Zur Weiterleitung an SPD- Landesparteitag, SPD- Landtagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Abschaffung der Absenkung der Eingangsbesoldung
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Die Jusos Baden-Württemberg fordern die sofortige Abschaffung der Absenkung der
Eingangsbesoldung um 4% bzw. 8% für BeamtenanwärterInnen. Einsparungen an
anderer Stelle sollen als Konzession unterbleiben.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
137
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Novellierung des Sprachgebrauchs der
deutschen Gesetzbücher
Antragsteller
Freiburg
J8
Zur Weiterleitung an Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg, Juso
Bundeskongress, Bundeparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Novellierung des Sprachgebrauchs der deutschen Gesetzbücher
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Deutsche Gesetzbücher sprechen in Bezug auf Menschen mit Beeinträchtigung über
„Behinderte“ oder „behinderte Menschen“. Wir fordern, dass alle Gesetzbücher dahingehend
geändert werden, dass sensible Sprache verwendet wird. Die Umsetzung dieses Anspruchs
muss folgende Punkte erhalten:
Die Definition von „Behinderung“ muss im neunten Buch des Sozialgesetzbuches SGB IX
§2 Absatz 1 dahingehend geändert werden, dass „Menschen sind behindert(…)“ durch
„Menschen haben eine Behinderung (…)“ ersetzt wird.
Das SGB IX §2 Absatz 2 muss dahingehend geändert werden, dass „Menschen sind im Sinne
des Teils 2 schwerbehindert (…)“ durch „Menschen haben im Sinne des Teils eine schwere
Behinderung (…)“ ersetzt wird.
Der Begriff „Behinderte“ bzw. die Beschreibung mit dem Adjektiv „behindert“ muss durch
„Menschen mit Beeinträchtigung“ bzw. „(…) mit Beeinträchtigung“ ersetzt werden sofern der
Bezug des Gesetzes dies zulässt. Wenn der gegebene Bezug des Gesetzes dies nicht zulässt
ist die Form „Menschen mit Behinderung“ bzw. „(…) mit Behinderung" zu verwenden.
Der Begriff „Schwerbehinderte“ bzw. die Beschreibung mit dem Adjektiv „schwerbehindert“
muss durch „Menschen mit starker Beeinträchtigung“ bzw. „(…) mit starker Beeinträchtigung“
ersetzt werden, sofern der Bezug des Gesetzes dies zulässt. Wenn der gegebene Bezug des
Gesetzes dies nicht zulässt ist die Form „Menschen mit schwerer Behinderung“ bzw. "(…) mit
schwerer Behinderung" zu verwenden.
Bei Novellierungen und neuen Gesetzen müssen die oben genannten Formulierungen
beachtet werden.
Begründung:
Menschen mit Beeinträchtigung sollten nicht durch ihre Beeinträchtigung charakterisiert oder
definiert werden. Diese Ausdrucksform reduziert Menschen auf ihre Einschränkungen. Jedoch
haben diese Einschränkungen nichts mit den Menschen selbst zu tun, sondern mit der Umwelt,
in der sie leben. Nicht der Mensch an sich ist behindert, sondern er wird durch externe Einflüsse
behindert, die ihm ein Leben ohne Hindernisse verwehren. Die Verwendung der Formulierung
"Mensch mit" stellt den Menschen und nicht seine Beeinträchtigung in den Vordergrund.
138
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Bürgerentscheide auf Landkreisebene zulassen!
Antragsteller
Zollernalb
J9
Zur Weiterleitung an SPD-Landesparteitag SPD-Landtagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Bürgerentscheide auf Landkreisebene zulassen!
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Die Jusos Baden-Württemberg fordern:
Die Landkreisordnung (LKrO) Baden-Württembergs ist dahingehend zu ändern,
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf der Ebene der Landkreise zu ermöglichen. Im Zuge
dessen ist nach dem Vorbild von Art. 12a der Landkreisordnung Bayerns ein weiterer Paragraph
in die LKrO Baden-Württembergs einzufügen.
Begründung:
Die Novellierung der baden-württembergischen Gemeindeordnung, noch unter dem SPDgeführten Innenministerium, stellt für die Bürgerinnen und Bürger eine große Errungenschaft
dar: Die Absenkung von Quoren für Bürgerbegehren, die Ausweitung von
bürgerbescheidsfähigen Angelegenheiten (auf Beschlüsse zu Bauleitplänen) sowie die
Etablierung von Einwohnerrechten stärken die Beteiligungsmöglichkeiten im Land.
Nach der erfolgreichen Weiterentwicklung der Gemeindeordnung steht nun der nächste
logische Schritt, die Ergänzung der Landkreisordnung Baden-Württembergs, an.
Wichtige Aufgabenbereiche, die den Alltag der Bürgerinnen und Bürgern tangieren, fallen in die
Zuständigkeit der Landkreise: Öffentlicher Personenverkehr, Abfallwirtschaft, Kliniken,
Straßenbau und Berufliche Schulen sind zentrale Beispiele. Die Einflussnahme der
Bürgerschaft wird gewähren, dass sich die in den Landkreisen lebenden Menschen mit
Entscheidungen identifizieren. Außerdem würde die für zahlreiche Einwohnerinnen und
Einwohner ungreifbare und intransparente Entscheidungsfindung in Landkreisverwaltungen
sowie Kreistagen im allgemeinen Interesse steigen.
In Zeiten stetig wachsenden Misstrauens gegenüber politischen Mandatsträgern erscheint es
essentiell, Entscheidungen von hoher öffentlicher Bedeutung auch auf Ebene der Landkreise
von den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar beeinflussen zu lassen.
Um Vertrauen in ehren- wie hauptamtlich tätige Politiker wieder zu festigen, müssen
basisdemokratische neben repräsentativen Elementen erarbeitet und eingeführt werden.
139
Jusos Baden-Württemberg
J 10
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU
Angehörige und DrittstaatlerInnen
Antragsteller
Mannheim
Zur Weiterleitung an
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU Angehörige und
DrittstaatlerInnen
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Forderung:
Wir Jusos fordern als Vertreter der jungen Generation, ein kommunales Wahlrecht für NichtEU Angehörige und DrittstaatlerInnen. DieMenschen habe ein Recht darauf, auch über die
Belange in ihren Dörfern, Städten und Landkreisen mitbestimmen zu dürfen! Wir wollen, dass
die hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten bei Wahlen zur
kommunalen Selbstverwaltung in Kreisen, Städten und Gemeinden wahlberechtigt und wählbar
sind.
Begründung:
Begründung:
Ein wesentlicher Bestandteil bürgerschaftlicher Rechte ist die Möglichkeit, an der
politischen Werdegang am Wohnort teilzunehmen. Es ist völlig ungerecht, wenn EU Bürger, die
seit drei Monaten in Deutschland wohnen, an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen, aber nicht
deren Nachbarn aus Drittstaaten, die beispielsweise schon 30 Jahre in derselben Gemeinde
wohnen. Viele Migrantinnen und Migranten bleiben trotz guter Sprachkenntnisse,
gesellschaftlichen Engagement und beruflichen Erfolg von der politischen Teilhabe in
Deutschland ausgeschlossen. Die Integrationspolitik wird unglaubwürdig, wenn die Betroffenen
sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden müssen. Es unversichert nicht nur die Betroffenen
selbst, sondern auch ihre Familien und Freunde. Ein demokratisches Staatswesen muss dafür
sorgen, dass ein zahlenmäßiger bedeutender Teil der Bevölkerung über Generationen innerhalb
der staatlichen Gemeinschaft steht.
EU​ Angehörige sind seit 1992 bei Kommunalwahlen wahlberechtigt. Und genau hier besteht
eine Ungleichheit zu Drittstaatlern. Aus diesem Grund fordern wir Jusos, die Bundestagsfraktion
und die Bundesregierung auf, ein kommunales Wahlrecht für Nicht EU​Angehörige und
Drittstaatlern zu vergeben.
140
Jusos Baden-Württemberg
J 11
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
9. November ein Sinnbild für die Deutsche
Geschichte
Antragsteller
Karlsruhe-Stadt
Zur Weiterleitung an Juso-Bundeskongress, SPD-Landesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
9. November ein Sinnbild für die Deutsche Geschichte
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Wir fordern die Einführung eines zusätzlichen Nationalfeiertags zum Gedenken am 9.
November.
Dieser Feiertag soll dazu dienen, die Geschichte des Deutschen Nationalstaats in seiner
gesamten
Breite zu betrachten – dabei soll er sich weder auf den Mauerfall noch auf die Ereignisse des
Novemberpogroms beschränken.
Begründung:
Die Geschichte des Deutschen Nationalstaats ist durch viele Errungenschaften, wie die
Schaffung einer demokratischen Ordnung, aber auch durch furchtbare Geschehnisse, wie die
Verfolgung der deutschen und europäischen Juden geprägt. Kein anderer Tag im Jahr spiegelt
die Widersprüche in der Deutschen Geschichte so gut wieder wie der 9. November, der oft auch
als „Schicksalstag“ der Deutschen bezeichnet wird.
Das erste markante Ereignis fand im Jahr 1848 statt, als Robert Blum, ein gewählter,
republikanischer Abgeordnete der Frankfurter Nationalversammlung, trotz seiner
parlamentarischen Immunität in Wien durch die österreichische Militärführung hingerichtet
wurde und die Revolution letztendlich scheiterte.
Im Jahre 1918 gelang dann endlich die Überwindung der Monarchie durch die Abdankung des
Kaisers Wilhelm II. und die Übernahme der Regierungsgeschäfte durch den Sozialdemokraten
Friedrich Ebert, den späteren Reichspräsidenten. In Folge dessen konnte das erste
demokratische Deutschland entstehen.
Bereits im Jahr 1923 zeigte sich schon die Zerbrechlichkeit der neuen Ordnung, als Hitler und
Ludendorff in München einen Putschversuch unternahmen und erstmals der
Nationalsozialismus in der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen werden konnte. Im späteren
Verlauf der NS-Diktatur wurde der 9. November gerne als Anlass für propagandistische
Aktionen genutzt. Unter anderem im Jahr 1938, als durch Nazischergen in ganz Deutschland
jüdische Geschäfte und Synagogen zerstört wurden. Diese Novemberpogrome zeigen deutlich
den Übergang von der Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung und anderen ausgegrenzten
Personengruppen zur offenen Verfolgung.
Lange Zeit war der 9. November zu Recht durch die Ereignisse im Nationalsozialismus geprägt
und wurde zum Gedenktag für die Opfer des Holocaust. Im Jahr 1989 kam es aber zur Öffnung
der innerdeutschen Grenze und zur friedlichen Revolution in der DDR von unten.
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Auch wenn nach der Wiedervereinigung Abstand von der Idee genommen wurde, den 9.11.
zum Staatsfeiertag zu nehmen, was vor den schrecklichen Ereignissen des Nationalsozialismus
verständlich ist, passt dieser Tag mit etwas Abstand wie kein Zweiter zum Charakter
Deutschlands: Lange für einen demokratischen Nationalstaat gekämpft, dann endlich das Ziel
erreicht um in der Folge wieder alles zu verlieren und Europa und die Welt mit dem
schrecklichsten Krieg der Geschichte zu überziehen, um letztendlich mit Hilfe diese
Schreckenszeit zu überwinden und letztendlich ein geeintes, freies Land zu bilden, das die
Einigung Europas und den Frieden in der Welt vorantreibt. Kein Tag kann die geschichtliche
Verantwortung und die positiven Errungenschaften des Deutschen Nationalstaats besser
darstellen als der 9. November. Ein modernes, europäisches Deutschland braucht keinen
Nationalfeiertag, der von Selbstglorifizierung und geschichtlicher
142
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Drug-Checking legalisieren
Antragsteller
Rems-Murr
J 12
Zur Weiterleitung an Juso-Bundeskongress, SPD-Landesparteitag, SPDBundestagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Drug-Checking legalisieren
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Die Jusos Baden-Württemberg fordern, Drug-Checking als Mittel zur Schadensbegren​zung in
Verbindung mit kostenloser präventiver Beratung für unabhängige Organisationen zu erlauben.
Die Organisationen, die das Drug-Checking durchführen, sind an die Schwei​gepflicht zu binden.
Begründung:
Drug-Checking ermöglicht Konsument*innen, illegale Drogen auf deren Inhaltsstoffe und
Reinheitsgrade zu überprüfen, ohne eine Strafverfolgung fürchten zu müssen. Somit lässt sich
das Risiko von Überdosierung oder Vergiftung durch gepanschte Rauschmittel mini​mieren.
Obwohl dieses Verfahren nicht alle Unfälle, die durch Drogeneinnahme verursacht wer​den,
verhindern kann, dient es dennoch als Sensibilisierung für Konsument*innen. Viele dieser
Unfälle passieren aus Unwissenheit und Naivität. In einem Sozialstaat darf in solchen Fällen nie
die Devise „selbst schuld“ gelten.
Zudem bietet Drug-Checking, das mit präventiver Beratung einhergeht, die Möglichkeit,
Suchtkranke weitergehende professionelle Hilfe anzubieten.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Abschaffung der FSK-Feiertagszensur
Antragsteller
Breisgau-Hochschwarzwald
J 13
Zur Weiterleitung an Juso Bundeskongress, SPD Landesparteitag, SPD
Landtagsfraktion, SPD Landesvorstand, SPD
Bundesparteitag, SPD Bundesvorstand
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Abschaffung der FSK-Feiertagszensur
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Neben den Altersfreigaben entscheidet die FSK auch über die Eignung von Filmen für die
Vorführung an Feiertagen. Nach dem Grundgesetzes (Art. 140) sind Sonntage und christliche
Feiertage gesetzlich geschützt. Besonderen Rechtsschutz genießen "stille Feiertage" wie
Karfreitag, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totensonntag.
Insgesamt befinden sich 765 Filme auf dem Feiertagsverbots-Index der FSK und dürfen an den
„stillen Feiertagen“ nicht im Fernsehen oder Kino gezeigt werden. Der Grund hierfür ist, dass die
FSK die mehr als 700 Filme nicht zur Vorführung an diesen Tagen freigegeben hat.
Damit ein Film für die stillen Feiertage freigegeben wird, muss der Rechteinhaber des Films
eigens einen kostenpflichtigen Prüfantrag bei der FSK stellen. Daraus folgt, dass jeder Film, der
nicht zu kostenpflichtigen Prüfung bei der FSK eingereicht wird, automatisch auf den Index
gesetzt wird.
Aufgrund des mehr als fragwürdigen, willkürlichen und widersprüchlichen Verfahrens fordern die
Jusos Baden-Württemberg die konsequente Abschaffung des Verbots von Filmen an
bestimmten Feiertagen, zu denen beispielsweise „Das Leben des Brian“, „Die Brüder
Löwenherz“, "Lotta zieht um", „Heidi in den Bergen“ und „Die Feuerzangenbowle“ gehören.
Dadurch würden auch die Kosten für den zurzeit noch notwendigen Antrag entfallen.
Wir sprechen uns damit entschieden und konsequent gegen eine Verbotskultur aus, die den
Menschen vorschreibt wie sie zu leben haben.
144
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
S
Arbeit und Soziales
S1
Tübingen
Mehr Flexibilität für Familien - Einführung eines Elterngeldsharings
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S2
Tübingen
Mehr Flexibilität für Familien - Erweiterung des Elterngeldes auf
Vertrauenspersonen
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S3
Zollernalb
Mitbestimmung verteidigen
150
S4
Lörrach
Tarifbindung stärken – Gewerkschaften stärken
152
S5
Enzkreis, Pforzheim
Leiharbeitsregulierung - Bundestagsbeschluss loben und weitere
Schritte einleiten
153
S6
Mannheim
Anonyme Bewerbung in Baden-Württemberg etablieren
155
S7
Freiburg
Frauenquote konsequent durchsetzen
157
S8
Stuttgart, Freiburg, Emmendingen
Missstände in der Arbeitspolitik beheben!
158
S9
Karlsruhe-Stadt
Bezahlung von Praktikanten
162
S 10
Rhein-Neckar
Gut und solidarisch wohnen- in Land und Region
163
S 11
Freiburg
Online-Arbeit und digitale Kreativberufe zukunftsfähig gestalten
164
S 12
Heidelberg
Kinderarmut effektiv bekämpfen - Sozialleistungen radikal
kinderfreundlich umgestalten!
169
S 13
Lörrach
Rentenniveau auf über 50 % erhöhen
171
S 14
Ulm und Biberach
Berufsunfähigkeitsversicherung wieder verstaatlichen
173
145
S 15
Lörrach, Freiburg
Reform des ALG II
174
S 16
Mannheim
Industrie 4.0: Chancen fördern, auf Risiken reagieren
176
S 17
Freiburg
Wohnraum – woher nehmen, wenn nicht stehlen
178
146
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Mehr Flexibilität für Familien - Einführung eines
Elterngeldsharings
Antragsteller
Tübingen
S1
Zur Weiterleitung an Juso-Bundeskongress, SPD-Landesparteitag, SPDBundesparteitag, SPD-Bundestagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Mehr Flexibilität für Familien - Einführung eines
Elterngeldsharings
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Das ElterngeldPlus bietet die Möglichkeit, dass sich Eltern die Kindererziehung und die Karriere
besser teilen können und ist damit ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Allerdings fordert es von beiden Elternteilen eine Mindestarbeitszeit von 25h pro Woche. Für
viele Eltern kommt es dadurch nicht in Frage, zum Beispiel weil die Frau länger voll stillen will
oder auch weil Eltern ihr Kind nicht in eine Betreuungseinrichtung geben wollen, bevor es ein
Jahr alt ist. Um auch für diese Eltern zu ermöglichen sich die Erziehung zu teilen und damit
beide Elternteile auch im Job weiterhin präsent sein können, fordern wir das Elterngeld weiter
zu flexibilisieren, so dass eine komplett freie Teilung der Stunden zwischen beiden Elternteilen
möglich ist, ohne dass finanzielle Einbußen entstehen.
Wir fordern:
Elterngeld wird eine Wochenarbeitszeit von 40h zu Grunde gelegt.
Diese 40h können beide Elternteile untereinander aufteilen und erhalten dann eine
Elterngeldberechnung auf Grundlage des entgehenden Einkommens.
Eine finanzielle Besserstellung gegenüber des Vollzeit-Elterngeldes soll geprüft werden.
Die Regelung zum Rechtsanspruch wird analog zum Rechtsanspruch der Teilzeit bei
Elternzeit übernommen.
Eine Absenkung der Untergrenze von 15 auf 10 Stunden bei Teilzeit in Elternzeit.
Begründung:
Der Wiedereinstieg in den Job ist für Eltern, die längere Zeit komplett pausiert haben, eine
große organisatorische aber auch emotionale Herausforderung. Oft führt eine längere Auszeit
dazu, dass meist die Frauen nach einer Vollzeit-Elternzeit mit einem 450 € Job (der keine
Rentenansprüche schafft) oder gar nicht wieder in den Job einsteigen. Auch für Arbeitgeber ist
die häufige Integration von Elternzeit-Ersatzarbeitskräften und ArbeitnehmerInnen aus einer
längeren Elternzeit eine Herausforderung. Arbeitet der Elternteil aber auf einer kleiner
Stundenbasis weiter, kann das für alle von Vorteil sein:
ArbeitnehmerInnen verlieren nicht den Anschluss an den Job, sowohl was aktuelles
Wissen über betriebliche Vorgänge angeht als auch was die psychische und emotionale
Beschäftigung mit ihrem Beruf angeht
Kein Elternteil ist gezwungen durch das Ausüben einer Vollzeitstelle nur wenig Zeit mit
seinen Kindern zu verbringen und die Erziehung vorwiegend dem anderen Elternteil zu
überlassen.
Das Wissen der in Elternzeit gegangenen ArbeitnehmerIn bleibt im Unternehmen
147
37
bestehen, der Aufwand von Einarbeitungen vor und nach der Elternzeit kann verringert
38
werden
Gerade für Führungskräfte wird es dadurch einfacher, in Elternzeit zu gehen oder
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zumindest vorrübergehen ihre Arbeitszeit zu verkürzen
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42 Aktuell kann während des Bezugs von Elterngeld zwar gearbeitet werden, das Gehalt aus
43 dieser Arbeit wird jedoch auf das Elterngeld angerechnet, so dass oft gar kein oder nur ein sehr
44 geringer Mehrwert aus der Mehrarbeit entsteht.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Mehr Flexibilität für Familien - Erweiterung des
Elterngeldes auf Vertrauenspersonen
Antragsteller
Tübingen
S2
Zur Weiterleitung an Juso-Landesdelegiertenkonferenz, SPD-Landesparteitag,
SPD-Bundesparteitag, SPD-Bundestagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Mehr Flexibilität für Familien - Erweiterung des Elterngeldes auf
Vertrauenspersonen
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Im Moment ist es in Ausnahmefällen möglich, dass auch die Großeltern oder andere nahe
Verwandte in Elternzeit gehen können und Elterngeld beantragen können. Wir fordern die
einschränkenden Bestimmungen aufzuheben, so dass von den Eltern beauftragte
Vertrauenspersonen durch eine berufliche Auszeit die Betreuung eines Kindes übernehmen
können. Die Vertrauensperson darf durch die Betreuung des Kindes finanziell nicht besser
gestellt werden. Eine kommerzielle Vermittlung ist zu untersagen.
Begründung:
Immer wieder ist zu hören, dass es für junge Arbeitnehmer oder für junge Menschen in
Ausbildung nicht möglich ist, Kinder zu bekommen, und sie deswegen das Kinderkriegen weiter
hinauszögern. Dieser Gruppe könnte die Entscheidung für Kinder insofern erleichtert werden,
als dass es auch für Großeltern oder ggf. auch Tanten oder Onkeln möglich ist eine berufliche
Auszeit zu nehmen und die Betreuung der Kinder zu übernehmen.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Mitbestimmung verteidigen
Antragsteller
Zollernalb
S3
Zur Weiterleitung an Juso-Landesvorstand, Juso-Bundeskongress, SPDLandesparteitag, SPD-Bundesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Mitbestimmung verteidigen
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Die LDK möge beschließen, dass der Juso-Landesvorstand und alle Jusos sich dafür einsetzen
mögen,
a) das bestehende Mitbestimmungsniveau der Unternehmensmitbestimmung nach dem
Mitbestimmungsgesetz von 1976 in der Bundesrepublik Deutschland zu erhalten,
b) das Mitbestimmungsniveau auf europäischer Ebene – insbesondere in der Europäischen
Aktiengesellschaft und etwa noch zu schaffenden Rechtsformen auf Ebene der Europäischen
Union – zu sichern, auszuweiten und zu fördern und
c) die beiden vorgenannten Punkte als Kernthema der politischen Arbeit der Jusos BadenWürttemberg zu verankern.
Zur Sicherstellung der vorgenannten Punkte hat der Landesvorstand insbesondere
den Austausch mit gewerkschaftlich organisierten Genossinnen und Genossen aus
Betrieben und DGB-Mitgliedsgewerkschaften zu intensivieren,
im Sinne dieses Antrages innerhalb des Bundesverbandes und auf die politischen
Kooperations- und Bündnispartner der Jusos Baden-Württemberg sowie auf die SPDFraktionen im baden-württembergischen Landtag, Deutschen Bundestag und
Europäischem Parlament sowie andere Entscheidungsträger in Politik und Verbänden
einzuwirken,
Vorschläge für andere (politische) Maßnahmen zur Erreichung der in diesem Antrag
genannten Ziele zu erarbeiten und vorzulegen und
erhebliche Öffentlichkeitsarbeit im Sinne dieses Antrages zu betreiben.
Begründung:
Nicht weniger als der Fortbestand der deutschen betrieblichen und
Unternehmensmitbestimmung stehen auf dem Spiel. Wir alle stehen in der Verantwortung,
unverzüglich aktiv zu werden. Nicht nur zukünftige Generationen von Auszubildenden
sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind von Entwicklungen abhängig, die sich derzeit
vollziehen. Die Unternehmensmitbestimmung in Deutschland ist konstitutiver Bestandteil
der sozialen Marktwirtschaft. Sie basiert auf einem hart erkämpften Kompromiss
zwischen der Vergesellschaftung von Produktionsmitteln und der Eigentumsgarantie aus
Art. 14 des Grundgesetzes.
Zwei gegenwärtige Vorgänge bedrohen nun jedoch diesen essentiellen Kern
sozialpartnerschaftlicher Errungenschaften und die deutsche Unternehmensmitbestimmung.
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Zum einen ist ein „Einfrieren“ oder gar Absinken von Unternehmensmitbestimmung in der 2004
neu geschaffenen Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) festzustellen. Dieses
nicht bloß relative Absinken von Unternehmensmitbestimmung hat zumeist auch Auswirkung
auf die absolute Zahl von Arbeitnehmervertreter/innen und Gewerkschaftsvertreter/innen,
die auf Listen von DGB-Mitgliedsgewerkschaften in die Aufsichtsräte der mitbestimmten
Europäischen Aktiengesellschaften gewählt werden. Mit einem Absinken der absoluten Zahl
dieser Arbeitnehmervertreter /innen und Gewerkschaftsvertreter/innen in den Aufsichtsräten
sinkt jedoch auch die Repräsentativität der Arbeitnehmerseite zugunsten eines Übergewichts
der Kapitalseite.
Zum anderen ist auch das deutsche Mitbestimmungsgesetz von 1976 in seinem Bestand
gefährdet. Das Kammergericht Berlin hat eine wesentliche Regelung des
Mitbestimmungsgesetzes, betreffend die Wahl der Arbeitnehmervertreter/innen und
Gewerkschaftsvertreter/innen in die Aufsichtsräte mitbestimmter Unternehmen, mit Beschluss
vom 16. Oktober 2015 – 14 W 89/15 – dem Europäischen Gerichtshof im Rahmen eines
Vorabentscheidungsverfahrens vorgelegt, um klären zu lassen, ob diese Regelung des
Mitbestimmungsgesetzes mit europäischem Primär- und Sekundärrecht vereinbar ist. Über
dieses Vorabentscheidungsverfahren wird der Europäische Gerichtshof in den
kommenden zwei bis drei Jahren entscheiden. Eine Europarechtswidrigkeit dieser
Regelung des Mitbestimmungsgesetzes mit europäischem Primär- oder Sekundärrecht
hätte erhebliche Auswirkungen: Die Aufsichtsräte der mitbestimmten Unternehmen wären
fehlerhaft besetzt.
Die Sitze der Arbeitnehmervertreter/innen und Gewerkschaftsvertreter/innen sind bedroht.
Und mit ihnen auch das erreichte Niveau der deutschen Arbeitnehmermitbestimmung sowie die
Finanzierung der Forschungstätigkeiten der Hans-Böckler-Stiftung.
Damit droht der Hans-Böckler-Stiftung auch auf diesem Wege der wesentlichste Teil ihrer
Finanzierung weg zu brechen. Vor allem aber droht mit dem Ende der
Unternehmensmitbestimmung auch einem konstitutiven Merkmal der sozialen Marktwirtschaft
das Aus.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Tarifbindung stärken – Gewerkschaften stärken
Antragsteller
Lörrach
S4
Zur Weiterleitung an Juso-Buko, SPD-LPT, SPD-BPT, SPD-Bundestagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Tarifbindung stärken – Gewerkschaften stärken
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Die Bundes-SPD hat einen Meilenstein in ihrer Regierungszeit erwirkt. Der Mindestlohn wirkt!
Doch der Mindestlohn sollte nur der Anfang sein. Um weiterhin in Deutschland gut leben zu
können, muss man nicht auf den Mindestlohn angewiesen sein. Wir brauchen wieder gute
Tariflöhne, wieder starke Gewerkschaften.
Doch immer weniger Arbeitgeber sind tarifgebunden, ganze 35 % in 2015.
Die Lohnunterschiede zwischen Betrieben mit Tarifbindung und ohne Tarifbindung war 2015 bei
19 %. Tarife und Gewerkschaften sind demnach sehr wichtig.
Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung steht wortwörtlich: „Wir appellieren an die
Innungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts, die wichtige gesellschaftliche Aufgabe
und Verantwortung zu übernehmen, als Tarifpartner zur Verfügung zu stehen.“
Das heißt im Umkehrschluss, dass die Berufsinnungen und Berufskammern Tarifpartner sein
können.
Die LDK möge daher ein klares Signal an die Bundesregierung senden, die
Tarifautonomie zu stärken. Erneut muss die Bundesregierung den Berufsinnungen und
Berufskammern ein klares Signal zur Möglichkeit der Tarifpartnerschaft senden, und zwar allen
Berufsinnungen und Berufskammern. Es kann nicht sein, dass die Arbeitgeber sich von dieser
Verantwortung verstecken wollen. Die Bundesregierung muss alles erdenkliche tun um
sogenannte OT-Mitgliedschaften (Arbeitgeberverbandsmitgliedschaft ohne Tarif) einzudämmen.
Des Weiteren möge die LDK beschließen, dass das Bundesarbeitsministerium dafür
Sorge trägt, dass Gewerkschaften direkt an das Bundesarbeitsministerium herantreten
können. Nur damit können die Gewerkschaften Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären
lassen. Eine Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen hat unserer Ansicht nach viel zu viele
Hürden, die abgebaut werden müssen.
152
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Leiharbeitsregulierung - Bundestagsbeschluss
loben und weitere Schritte einleiten
Antragsteller
Enzkreis, Pforzheim
S5
Zur Weiterleitung an SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag, JusoBundeskongress
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Leiharbeitsregulierung - Bundestagsbeschluss loben und weitere
Schritte einleiten
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Die Jusos Baden-Württemberg begrüßen die Regulierungen der Arbeitnehmerüberlassung
(Leiharbeit) durch die Bundesregierung. Die Verbesserung der Situation von ca. einer Million
LeiharbeiternehmerInnen in der Bundesrepublik war bereits deutlich überfällig.
Die Durchsetzung der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages in diesem Bereich war ein
wichtiger erster Schritt für mehr Gerechtigkeit im Leiharbeitswesen, dabei wurden die Interessen
von Arbeitgebern und Koalitionspartnern ebenfalls berücksichtigt. Doch dieser aktuelle
Beschluss darf die SPD als ArbeitnehmerInnenpartei nicht vollständig befriedigen.
Es ist wichtig, ein klares Signal zu setzen. Wir fordern daher weitergehende Schritte in diese
richtige Richtung:
Das Arbeitsentgelt der LeiharbeiternehmerInnen muss vom ersten Tag an mit dem der
StammarbeitnehmerInnen gleichgestellt werden.
Darüber hinaus fordern wir die Wiedereinführung des Synchronisationsverbots, d.h. das
Verbot, die Befristung des Leiharbeitsverhältnisses an einen bestimmten Arbeitseinsatz
des Zeitarbeitsunternehmens zu koppeln.
Die konzerninterne Verleihung muss verboten werden.
Auch ein Wiedereinstellungsverbot desselben Arbeitnehmers innerhalb von drei Monaten
muss durchgesetzt werden.
Erst mit diesen weiteren Schritten kann annähernd Gerechtigkeit im Leiharbeitswesen
hergestellt werden.
Begründung:
Leiharbeit kann Unternehmen helfen, (saisonale) Engpässe zu überbrücken und arbeitslosen
Menschen einen Arbeitsplatz ermöglichen. Das Prinzip darf aber nicht dem Lohndumping und
der Ausbeutung von Arbeitskräften dienen.
Im Mai dieses Jahres fasste die Bundesregierung den Entschluss, die Vereinbarungen des
Koalitionsvertrages trotz Kritik von Arbeitgeberverbänden durchzusetzen. Damit können
LeiharbeiternehmerInnen nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden und die
Überlassungshöchstdauer wurde auf 18 Monate festgelegt. Das Arbeitsentgelt muss nach
spätestens 9 Monaten die Höhe dessen der StammarbeitnehmerInnen betragen.
In früheren Beschlüssen haben wir uns bereits für gleiche Bezahlung ab dem ersten Tag
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ausgesprochen. Jetzt, da die erste wirkliche Regulierung des Leiharbeitswesens durchgeführt
wurde, wird es aber noch einmal Zeit, ein Signal zu setzen. Denn niedrigere Löhne führen auch
schon vor dem Ablauf von 9 Monaten zu Ungerechtigkeiten und könnten sogar dazu führen,
dass Unternehmen LeiharbeitnehmerInnen vor dieser zeitlichen Grenze kündigen, um sich den
höheren Lohn ersparen zu können. Diesbezüglich muss auch das Synchronisationsverbot und
das Wiedereinstellungsverbot durchgesetzt werden. Die konzerninterne Verleihung setzte die
SPD bereits im Regierungsprogramm 2013 als Programmpunkt fest.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Anonyme Bewerbung in Baden-Württemberg
etablieren
Antragsteller
Mannheim
S6
Zur Weiterleitung an SPD-Landtagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Anonyme Bewerbung in Baden-Württemberg etablieren
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Die SPD-Landtagsfraktion soll für eine Weiterführung und den Ausbau des
Pilotprojekts „Anonymisierte Bewerbungsverfahren“ welches 2013 durch das
Integrationsministerium eingeführt wurde, kämpfen und es im Land BadenWürttemberg etablieren.
Begründung:
Mehrere internationale Studien stellen fest dass besonders ältere Menschen,Frauen und
Migranten/-innen schlechtere Chancen haben, bei gleicher Qualifikation zu einem
Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden.
Ein kurzer Blick auf auf ein Foto, Name, Adresse, Alter, Familienstand sowie Herkunft reichen
oft aus um gleich qualifizierte Bewerber/-innen in der ersten Phase auszusortieren.
Anonymisierte Bewerbungen können dabei helfen bewusste oder unbewusste
Benachteiligungen bestimmter Personengruppen auszuschließen.
Mit anonymisierten Bewerbungen bekommen alle Bewerber/-innen die gleiche Chance, zu
einem Vorstellungsgespräch oder Eignungstest eingeladen zu werden.
Länder wie die USA, Schweiz, Großbritannien oder Kanada haben die anonymisierte
Bewerbungsverfahren schon längst eingeführt.
Um Diskriminierung abzubauen und allen Bewerber/-innen die gleiche Chance zu geben,
ist das anonymisierte Bewerbungsverfahren absolut notwendig.
Das Integrationsministerium hatte 2013 ein Modellprojekt getestet welches an eine Initiative der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes angeknüpft war.
An diesem Modellprojekt waren insgesamt elf Unternehmen und Verwaltungen aus BadenWürttemberg beteiligt.
Die Institut zur Zukunft der Arbeit hat das ganze Modellprojekt begleitet und die Ergebnisse in
einer wissenschaftliche Studie festgehalten.
Am 22. Oktober 2014 veröffentlichte das Institut folgende Ergebnisse in Form eines
Abschlussberichts:
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· Anonymisierte Bewerbungsverfahren sind ein Beitrag zu mehr Chancengleichheit auf dem
Arbeitsmarkt.
· Die Hälfte der Bewerbenden gab an, bereits selbst Diskriminierungen in Bewerbungsverfahren
erlebt zu haben. Wer sich bereits selbst Diskriminiert gefühlt hatte, fand anonymisierte
Bewerbungsverfahren gut. · Mehr als 60 Prozent der Personalverantwortlichen gaben an, dass
bei herkömmlichen Bewerbungen die personenbezogenen Informationen mindestens „etwas
Einfluss“ auf die Personalauswahl haben können. · Verglichen mit nichtanonymisierten
Ausschreibungen ging zwar die Zahl der Bewerbungseingänge zurück, jedoch stieg gleichzeitig
die Qualität der Bewerbungen an. · Durch den Einsatz standardisierter Bewerbungsbögen wird
der Auswahlprozess beschleunigt, da nur die für die konkrete Stelle relevanten Daten zu
Qualifikation, Berufserfahrung und fachspezifischen Fortbildungen eingehen.
Das Modellprojekt zeigte auf allen Ebenen positive Ergebnisse.
Die Integrationsministerin , die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie
Teilnehmende Unternehmen haben das Projekt ebenfalls als großen Erfolg bestätigt.
Nach den positiven Erfahrungen die wir im eigenen Land gesammelt haben, sollte das System
anonymisierter Bewerbungen weiterhin ausgebaut und unterstützt werden.
Für mehr Chancengleichheit in der Arbeitswelt, können wir es uns als Einwanderungsland nicht
mehr leisten, über solche Defizite hinüberzuschauen.
156
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Frauenquote konsequent durchsetzen
Antragsteller
Freiburg
S7
Zur Weiterleitung an Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg, Juso
Bundeskongress, Bundeparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Frauenquote konsequent durchsetzen
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Wir fordern, dass die Frauenquote endlich großflächig durchgesetzt wird. Betriebe ab einer
Mindestgröße von 20 Mitarbeiter*innen sollen dazu verpflichtet sein, die Positionen der
leitenden Angestellten mit einer weiblichen* Quote von mind. 30 % zu besetzen. Gibt es
nachweislich weniger als 2 leitende Angestellte, entfällt die Quote. Den Unternehmen wird ein
Zeitraum von 3 Jahren gegeben, um dies umzusetzen. Neugegründete Betriebe und
Unternehmen müssen die Vorgaben erst nach 3 Jahren seit Gründung umsetzen.
Die Regelung muss auch für ausländische Unternehmen mit Dienststellen in Deutschland
gelten, darüber hinaus sollen völkerrechtliche Regelungen, erstrebt werden.
Begründung:
Von den deutschen Vorständen sind lediglich ca 5,8 % weiblich und insgesamt liegt der Anteil
von Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen bei ca 19 %. Diese Zahlen zeigen eindeutig, dass
es bis zur Gleichberechtigung und Akzeptanz von Frauen in der Wirtschaft noch ein weiter Weg
ist.
Bisher betrifft die gesetzliche Frauenquote lediglich die Aufsichtsräte von 100 börsenorientierten
Unternehmen in Deutschland. Die Mehrheit der Gesellschaft ist jedoch nicht mit der
Diskriminierung der Frauen in der Arbeitswelt konfrontiert. Auch die Flexiquote für ca 3500
mittelgroße Unternehmen ist ineffektiv, da die Freiheit des Unternehmens oft nicht im Sinne der
Frauenrechte genutzt wird. Ein kultureller Wandel der Wirtschaft wird daher durch die jetzige
Form der Quote nicht gewährleistet.
Auch die Vorsitzende der NGG, Michaela Rosenberger sowie die stellvertretende DGBVorsitzende Elke Hannack kritisierten das Gesetz als ein „nicht weit genug gehender Schritt“.
Die NGG fordert dabei eine Quote von 40 Prozent, welche sich auch in der Belegschaft
wiederspiegeln sollte.
Es muss unser Ziel sein, Frauen den Zugang zu leitenden Positionen zu ermöglichen und nicht
dem in der Wirtschaft herrschendem Sexismus auszusetzen. Dies ist nur umsetzbar, wenn in
den Vorständen und leitenden Funktionen eine Akzeptanz für weibliche Führung und
Kompetenz entsteht. Diese Akzeptanz ist die Grundvoraussetzung für einen respektvollen
Umgang und nachhaltige Frauenförderung von Anfang an.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Missstände in der Arbeitspolitik beheben!
Antragsteller
Stuttgart, Freiburg, Emmendingen
S8
Zur Weiterleitung an Juso Bundeskongress, Landesparteitag der SPD BadenWürttemberg, SPD Bundesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
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Missstände in der Arbeitspolitik beheben!
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Prekäre Arbeit
40 Prozent der Arbeitnehmer*innen in Deutschland sind in atypischen
Beschäftigungsverhältnissen angestellt. Vor allem Frauen im Westen Deutschlands sind von
diesen Beschäftigungsformen betroffen. Auch der Anteil in Baden-Württemberg beträgt knapp
unter 40 Prozent. Für unsere jüngere Generation sind atypische Beschäftigungsverhältnisse
leider schon Normalität. Befristete Arbeit, Minijob, Teilzeit, Leiharbeit etc. prägen uns nach der
Zeit der unbezahlten Praktika. Diesen Trend gibt es nicht nur in Deutschland. Laut einer Studie
der Hans-Böckler-Stiftung sind mehr als ein Drittel der europäischen Arbeitnehmer*innen in
diesen Beschäftigungen. Die Tendenz ist steigend. In unserem Nachbarland Niederlande
beträgt der Anteil sogar 62 Prozent. Dort ist vor allem die Teilzeitarbeit weit verbreitet. Diese
Expansion verdrängt logischerweise immer mehr die reguläre Arbeit. Die Folge ist eine Arbeit,
von der man nicht leben kann, bzw. nicht weiß, wie man die Zukunft planen soll. Diese
Unsicherheit ist unter anderem ein Grund der zunehmenden psychischen Erkrankungen der
Arbeitnehmenden. Denn der Wandel der Arbeitswelt vollzieht sich nicht am Wohl der
Arbeitenden. Flexibilisierung und Reduzierung der Arbeitszeit, die durch die Arbeitenden selbst
bestimmt erfolgen, sind noch zu oft eine Seltenheit. Diese Instrumente könnten den
Arbeitenden, gerade im Zeitalter der Digitalisierung, nutzen. Der derzeitige Status Quo ist
jedoch ein anderer. Die meisten Menschen arbeiten nicht in selbstbstimmten atypsichen
Beschäftigungen, sondern in vorgegebenen und werden teilweise systematisch ausgebeutet. So
kann es nicht weitergehen! Gut gemeinte Instrumente werden vom Markt zu Ungunsten der
Menschen ausgenutzt. Dies muss durch Regulierungen unterbunden werden. Wir fordern
deshalb bei den Punkten:
Leiharbeit und Werkverträge:
Wir müssen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen eindämmen! Um dies zu
gewährleisten, müssen Betriebsräte über den Einsatz von Leih- und Werksvertragsfirmen,
deren Tätigkeiten und den Umfang und die Dauer der Beschäftigung sowie über die
Auswirkungen auf die Beschäftigen vollumfänglich vom Unternehmen informiert werden. Der
Betriebsrat muss daraufhin die Möglichkeit haben, diese Beauftragung zu verweigern. Auch
bedarf es der Möglichkeit eines Verbandsklagerechtes gegen den Missbrauch von Leiharbeit
und Werkverträgen. Die Ausstattungen der Finanzkontrolle, Zollfahndung und
Sozialversicherungsträger*Innen müssen daneben personell deutlich aufgebessert werden,
damit sie den Missbrauch wirkungsvoll bekämpfen können. Neben der Stärkung der Rechte des
Betriebsrates fordern wir als weitere Instrumente:
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Das Outsourcing der Belegschaft in beispielsweise betriebseigene Leiharbeitsfirmen wird
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untersagt. Wer insgesamt mindestens 12 Monate in einem Unternehmen tätig war, darf nicht
weiter als Leiharbeiter*in beschäftigt werden, sondern soll als fester Bestandteil der
Arbeitnehmer*innenschaft im Unternehmen beschäftigt werden.
·
Es muss sich auf eine höhere Mindestvergütung der Leiharbeit und bei Werkverträgen
geeinigt werden. Ziel muss es sein, diese auf Dauer unattraktiv zu gestalten. Sie sollten nur
noch als kurzfristiges Instrument in Frage kommen. Bisher verdienen Menschen dort
durchschnittlich etwa 43 Prozent weniger, bei gleicher Tätigkeit.
·
Ein Statuswechsel vom Werkvertrag zur Leiharbeit ist unzulässig.
·
Die Beweislast bei Scheinwerkverträgen muss umgekehrt werden.
·
Menschen mit Werkverträgen dürfen nicht als Streikbrecher*innen eingesetzt werden.
Abschaffung Minijobs:
Minijobs bauen nachweislich nicht die Brücke in den ersten Arbeitsmarkt. Wir dürfen nicht die
Gefahr laufen, dass Minijobs eine attraktive Alternative zu regulären Beschäftigungen werden.
Es gibt in Deutschland bereits über 7 Millionen Minijobs. Um den Minijobs die interessante
Komponente zu nehmen, fordern wir eine Absenkung auf 200 Euro. Ab dem 201. Euro müssen
die üblichen Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden.
Sachgrundlose Befristungen:
Nach zwei Jahren Befristung werden Arbeitsverhältnisse meist nicht in Unbefristete
umgewandelt. Sie werden stattdessen mit einer Sachgrundbefristung versehen. Dadurch bleibt
die Belegschaft ein Spielball der Arbeitgeber*innen. Wir fordern daher, dass die Möglichkeit des
Abschlusses sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge gestrichen wird. Die Sachgründe für
befristete Arbeitsverträge müssen bis zu dieser Änderung kritisch überprüft und bestenfalls
eingeschränkt werden.
Sonderkündigungsschutz:
Wir wollen die Vereinbarkeit von Familie von Beruf. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass
Beschäftigte nach der Elternzeit oft von Kündigungen betroffen sind, weil Arbeitgeber*innen die
Position anderweitig besetzt haben. Wir fordern daher einen Sonderkündigungsschutz nach der
Elternzeit von 24 Monaten.
Mindestlohn
Der Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro die Stunde war eine der großen Errungenschaften
unserer jüngsten Sozialdemokratie. Knapp vier Millionen Menschen profitieren von ihm. Wir
dürfen uns allerdings nicht auf den Erfolgen ausruhen.
Erhöhung des Mindestlohnes
Mit dem Mindestlohn schafft man es monatlich auf einen Bruttoverdienst von 1.445 €. Dies sind
lediglich 35 Prozent des durchschnittlichen Bruttolohns einer Arbeitnehmer*in in Deutschland.
Mit diesem Lohn lässt sich kein Vermögen aufbauen, geschweige denn für das Alter vorsorgen.
Wir wollen, dass jede und jeder von seinem Lohn leben kann. Den Mindestlohn gilt es daher
anzuheben. Ziel muss ein Mindestlohn sein, bei dem Arbeitnehmer*innen, die ihr ganzes Leben
gearbeitet haben, keine Angst vor Armut haben müssen. Höhere Löhne führen zu einer höheren
Binnennachfrage und damit zu einem Wirtschaftswachstum. Es profitiert daher die ganze
Gesellschaft von einem höheren Mindestlohn.
Mindestlohn ohne Schlupflöcher
Ein Mindestlohn erfüllt seine Funktion nicht, wenn er nicht als unmissverständliche und
universal-geltende Lohnuntergrenze verstanden wird.
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Insgesamt sind bis zu zwei Millionen Menschen von dem Mindestlohn ausgenommen. Hierzu
zählen u.a. Personen, die nach gesetzlicher Definition als Langzeitarbeitslose gelten, unter 18Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung und Praktikant*innen, die weniger als 3 Monate
beschäftigt sind.
Insbesondere Langzeitarbeitslose werden durch die Ausnahmen zu Menschen zweiter Klasse
degradiert und die Hungerlohn-Praxis kann ohne Einschränkung und ohne Kündigungsschutz
für sechs Monate fortgeführt werden. Anschließend kann die Stelle durch die*den nächste*n
Langzeitarbeitslose*n ersetzt werden.
Die Ausnahmen beim Mindestlohn werden zu einem ähnlichen Fehlschuss wie die HartzReformen führen: Auch hier hat sich gezeigt, dass die nachhaltige Verschlechterung der
Arbeitsbedingungen für Langzeitarbeitslose nicht zu einer Verbesserung der Beschäftigung
geführt hat.
Der Mindestlohn schließt also genau diejenigen aus, die besonders auf den gesetzlichen
Mindestlohn angewiesen sind, weil sie im Einstellungsgespräch nicht wirkungsvoll für ihre
Rechte eintreten können und durch die Hartz-IV-Gesetze gezwungen sind, nahezu jede Arbeit
anzunehmen.
Die Ausnahmen für Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind ebenfalls nicht
hinnehmbar. Warum sollte eine 18-jährige Person mehr verdienen als eine 17-jährige? Es ist
anmaßend vom Gesetzgeber gleiche Arbeit aufgrund eines Altersunterschieds ungleichwertig
zu behandeln. Das Argument, dass Jugendliche sonst keine Berufsausbildung beginnen
würden, ist unzulässig, da Jugendliche wissen, dass sie mit einer abgeschlossenen
Berufsausbildung deutlich mehr verdienen können. Wer so argumentiert, hält Jugendliche für
dumm.
Auch die Ausnahmen für Praktikant*innen müssen korrigiert werden, da Stellen für
Praktikant*innen immer mehr reguläre Beschäftigungsverhältnisse verdrängt haben. Es darf
jedoch kein Wettbewerb der Arbeitsverhältnisse dahingehend geben, dass sich die
Arbeitgebenden die Rechtsform mit der niedrigsten Entlohnung und den kleinsten
Sozialstandards aussuchen dürfen. Daher wollen wir, dass alle Praktika im Bezug auf den
Mindestlohn mit Arbeitsverhältnissen gleichgesetzt werden. Deshalb fordern wir:
·
Die Abschaffung der Ausnahmen beim Mindestlohn für Langzeitarbeitslose
·
Die Abschaffung der Ausnahmen beim Mindestlohn für unter 18-jährige ohne
abgeschlossene Berufsausbildung
·
Die Abschaffung der Ausnahmen beim Mindestlohn für Praktikant*innen
Tarifeinheitsgesetz
Das Tarifeinheitsgesetz stellt einen massiven Eingriff in die Tarifautonomie dar und konterkariert
das Streikrecht.
Grundsätzlich ist das Prinzip "Ein Betrieb - Eine Gewerkschaft" im Sinne der Lohnabhängigen
durchaus sinnvoll. Dieses sollte jedoch nicht durch ein Tarifeinheitsgesetz geregelt werden,
sondern von den Gewerkschaften und Arbeitgebenden ausgemacht werden.
Bei einer Tarifkollision können die Ergebnisse mitgliederschwächerer Gewerkschaften mithilfe
des Tarifeinheitsgesetzes kassiert werden. In diesem Falle gehört nicht viel Fantasie dazu, um
sich vorzustellen, dass das Tarifeinheitsgesetz die Bereitschaft von Gerichten, Streiks zu
untersagen, eher erhöhen als verringern wird, wenn durch einen Streik sowieso kein neuer
Tarifvertrag erkämpft werden kann.
Dabei muss beachtet werden, dass das Tarifeinheitsgesetz nicht nur das Streikrecht
mitgliederschwächerer Gewerkschaften bedroht. Vielmehr besteht die Gefahr, dass gerichtliche
Entscheide, die Streiks mitgliederschwächerer Gewerkschaften wegen vermeintlicher
Unverhältnismäßigkeit untersagen, einen Dammbruch einleiten: Denn hat das
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Verhältnismäßigkeitskriterium einmal an Bedeutung zugelegt, ist davon auszugehen, dass
künftig auch Streiks mitgliederstärkerer Gewerkschaften vor Gericht angefochten werden und
von Verbot bedroht sind.
Das Tarifeinheitsgesetz erhöht zudem die Motivation der Arbeitgebenden, die
gewerkschaftlichen Größenverhältnisse zu beeinflussen und der folgsameren Gewerkschaft die
Mehrheit zu verschaffen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Arbeitgebende in Zukunft sogar
ihre Betriebe so zurecht legen, dass bestimmte Gewerkschaften immer in der Minderheit sind.
Damit wird die Tarifautonomie in die Hände der Arbeitgebenden gelegt. Gleichzeitig stellt das
neue Gesetz vor die Problematik, dass, sollte zum Beispiel ein wirksamer Tarifvertrag mit einem
Berufsverband abgeschlossen werden, dem nur bestimmte Menschen beitreten können, andere
Arbeitnehmer*innen von diesem Tarifvertrag mehr oder weniger ausgeschlossen sind, sollte
dieser Berufsverband im Betrieb die Mehrheit haben. Zwar kann die Minderheitsgewerkschaft
nachzeichnen, doch sind diese Regelungen dann speziell auf einen Beruf zugeschnitten, ohne
die anderen zu umfassen. Durch Umstände kann es also für Arbeitende unmöglich werden,
einen Tarifvertrag für sich in Anspruch zu nehmen, obwohl sie Teil einer (großen) Gewerkschaft
sind.
Zudem ist unklar, wie überhaupt bei Verhandlungen festgestellt werden kann, welche
Gewerkschaft aktuell in welchem Betrieb die Mehrheit hat, sodass auch Arbeitgebende nicht
ohne spätere gerichtliche Feststellung wissen können, wo welche Mehrheiten vorherrschen,
was zu Unsicherheiten beiderseits führt.
Ein Gesetz, welches wie dieses die gewerkschaftlichen Aktivitäten einschränkt, ist nicht mit den
Grundwerten der Sozialdemokratie zu vereinen. Deshalb muss das Tarifeinheitsgesetz
abgeschafft werden. Ziel muss es sein, eine Regelung zu finden, die den alten Grundsatz “Ein
Betrieb - eine Gewerkschaft” stärkt, ohne massiv in die Tarifautonomie einzugreifen.
Begründung:
erfolgt mündlich
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Bezahlung von Praktikanten
Antragsteller
Karlsruhe-Stadt
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Zur Weiterleitung an Landesparteitag
angenommen
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Bezahlung von Praktikanten
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Die Gliederungen der SPD werden aufgefordert ihren Praktikanten,unabhängig von
Ausnahmeregelungen, mindestens den Min-destlohn zu bezahlen.
Begründung:
Gerade in Wahlkampfzeiten ist es üblich geworden Praktikanten als zusätzliche Hilfe einzustellen. Diese werden jedoch teilweise unter dem Mindestlohn bezahlt. Wir haben als SPD
jahrelang für den Mindestlohn gekämpft und uns nur schmerzlich auf Ausnah-men eingelassen.
Es macht uns gegenüber unseren Wählern nur unglaubwürdig und ist heuchlerisch, wenn wir
aus Kostengründen nicht einmal den Mindestlohn bezahlen.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Gut und solidarisch wohnen- in Land und
Region
Antragsteller
Rhein-Neckar
S 10
Zur Weiterleitung an Jusos Baden W?rttemberg, Juso Bundeskongress SPD
Rhein Neckar, SPD Kreistagsfraktion, SPD in der
Metropolregion, SPD Landtagsfraktion SPD Baden W?
rttemberg, SPD Bundestagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
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Gut und solidarisch wohnen- in Land und Region
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Schon seit langem gibt es in Deutschland, und ganz besonders in Baden Württemberg und in
der Rhein Neckar Region einen Mangel an bezahlbarem Wohnbau. Als Maßnahmen gegen
dieses Problem fordern wir folgende Maßnahmen:
1. Mehr Überkommunale Zusammenarbeit bei der Planung von Großer Wohnprojekte in der
Region.
2. Eine Ausweitung des Landeswohnbauprogramms, vor allem für geförderten
Mietwohnungsbau.
3. Gerade hier in der Rhein Neckar Region ein regionales Wohnbauprogramm, das auch über
Länder und Kreis Grenzen hinausgeht
4. Die Wiedereinführung der Gemeinnützigkeit für Wohnbaugenossenschaften.
Begründung:
Schon seit Jahren ist zu beobachten, dass Wohnraum in attraktiven Gegenden immer teurer
wird, und gerade Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen fehlt. Diese Entwicklung
verschärft sich, gerade angesichts der hohen Zahl geflüchteter Menschen, die in den letzten
Jahren bei uns Schutz suchen. Jedoch ist die hohe Anzahl geflüchteter Menschen nicht
verantwortlich für diese Entwicklung. Viel mehr lieg darin die Chance neuen, bezahlbaren
Wohnraum zu schaffen. Hierfür ist es aber notwendig, dass die Planung dafür nicht an
Gemeinde oder Kreisgrenzen endet, sondern auch in Regionalverbänden, und in
Raumordnungsregionen geführt wird.
Gleichsam sehen wir in der Wiedereinführung der Gemeinnützigkeit für kommunale
Wohnbaugenossenschaften einen bedeutenden Schritt hin zu mehr bezahlbarem Wohnbau.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Online-Arbeit und digitale Kreativberufe
zukunftsfähig gestalten
Antragsteller
Freiburg
S 11
Zur Weiterleitung an Jusos Bundeskongress, AfA Baden-Württemberg, SPD
Landesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Online-Arbeit und digitale Kreativberufe zukunftsfähig gestalten
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Prolog
Die Digitalisierung der Arbeit und damit Einzug in die Unternehmen stellt eine
große Herausforderung an die Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Neue Formen
der Arbeitsorganisation und Kommunikationswege in der Gesellschaft lassen
neue Tätigkeitsprofile entstehen und bisherige Tätigkeitsfelder anwachsen. Der Bedarf
an Online-Arbeit durch Web basierte Tools und die Pflege von social Media Auftritten
der Unternehmen steigt. Digitale Kreativberufe, wie das Erstellen von
Webseiten, Programmieren von Anwendungen, sowie Layout und Bildverarbeitung
werden immer häufiger zu Nebenjobs, bereits im Schulalter, und spiegeln die hohe Neigung von
besonders jungen Menschen im Umgang mit den digitalen Medien und Arbeitsmitteln.
Auf diese neuen Herausforderungen müssen wir reagieren. Gute Arbeit und die soziale
Gerechtigkeit innerhalb eines Arbeitsverhältnisses sind keine Selbstverständlichkeit. Mit den
folgenden Punkten möchten wir unsere Vision und Leitlinien in die Diskussion geben.
Verantwortung zur Gesundheit
Eine Tätigkeit die weder Betriebsstätte noch feste Arbeitszeiten kennt, lässt eine größt mögliche
Mobilität und Flexibilität zu. Doch gerade hier liegt die Verantwortung von ArbeitgeberInnen ihre
Mitarbeiter zu schützen. Neue Berufsfelder und Arbeitsweisen dürfen nicht dazu führen, dass
die Gesundheit der einzelnen Menschen Schaden nimmt und anerkannte
arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse unterlaufen werden.
Durch die ständige Erreichbarkeit über mobile Endgeräte, social Media und
digitale Nachrichtendienste kann man nie seinen Arbeitsplatz verlassen. Es bedarf einer
sehr hohen Selbstdisziplin und Bewusstsein über die eigenen Grenzen der MitarbeiterInnen, im
wahrsten Sinne mal abschalten zu können. Multitasking, Arbeitsunterbrechungen und
Leistungsdruck prägen zudem den Arbeitsalltag von vielen Menschen in der Selbstständigkeit.
Wir stehen für:
Die Jusos stehen für eine Kultur der Achtsamkeit und der eigenen Grenzen
für ArbeitnehmerInnen und Selbstständige in einer digitalisierten Arbeitswelt ein.
Aufgaben für ArbeitnehmerInnen dürfen sich nicht an dem Leistungspotenzial und
kompletter Ausbeutung der ArbeitnehmerInnen orientieren, sondern an
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einem Geschäftsmodell, das nicht zulässt, dass die Gesundheit Schaden nimmt.
Zielvorgaben als Führungsinstrument durch den/die ArbeitgeberInn und AuftraggeberInn
von Selbstständigen dürfen nicht ausgereizt werden und falsche Anreize durch stetig
steigende Zielvorgaben setzen. Selbstgefährdendes Leistungsverhalten muss
unterbunden werden.
Wir befürworten Betriebsvereinbarungen zur Regulierung der Erreichbarkeit zum Schutz
der ArbeitnehmerInnen.
Einen verbindlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Online-Arbeiten
Ergonomische Standards und Barrierefreiheit von Hard- und Software
Wir weisen auf Erkenntnisse einer gesunden Arbeitsausstattung und Ergonomie in Bezug
auf Bildschirmarbeit und Büroarbeit hin. Diese müssen zum Selbstschutz auch für das
mobile Arbeiten im Café, Zuhause und im Zug bestmöglich umgesetzt werden. Die Kosten
der Ausstattung muss der Arbeitgeber tragen.
Entgrenzung von Arbeitszeit
Individuelle Lebenspläne verlangen nach individuellen Arbeitszeiten. Gerade Selbstständige in
digitalen Kreativberufen reden selten über Freizeit. Wo ist die Grenze zwischen dem Chat mit
Freunden und dem mit Kunden in den social Media? Flexibilisierung der Arbeitszeit darf nicht
bedeuten das eine Entgrenzung der Arbeitszeit stattfindet. Dazu zählt nicht nur die maximale
Tagesarbeitszeit, sondern auch die gemeinsame Arbeitszeit von Team und ArbeitnehmerInnen.
Es darf durch eine Verschiebung der Arbeitszeiten keine soziale Ausgrenzung und
grundsätzliche Alleinarbeit, zum Beispiel in den Abendstunden, durch einzelne
ArbeitnehmerInnen stattfinden.
Wir stehen für:
Keine Entgrenzung der Arbeitszeit! Wir halten an einer regulären Tagesarbeitszeit von
acht Stunden fest.
Flexibilisierung der Arbeitszeitermöglicht einen individuell strukturierten Tagesablauf. Dies
darf nicht in stillschweigender Schichtarbeit von einzelnen ArbeitnehmerInnen enden.
Vereinbarungen zu Präsenzphasen und individuelle Phasen fördern den sozialen Kontakt
und stärken die Zusammenarbeit. Rechtsanspruch auf Mitbestimmung der Lage der
Arbeitszeit für ArbeitnehmerInnen
Wir sprechen uns für die Regulierung durch Betriebsvereinbarungen zu Kontenmodelle,
Langzeitkonten, Vertrauensarbeitszeiten und flexiblen Schichtsystemen aus.
Insolvenzschutz auch für flexible Arbeitszeitkonten
Eine ständige Ruf- und Arbeitsbereitschaft ohne Freizeit darf es nicht geben
Arbeitsleistungen in der Freizeit müssen vollständig als Arbeitszeit angesehen werden
Anerkennung der Dienstreisezeiten als Arbeitszeit
Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit und Aufstockungsanspruch
Erweiterung des Arbeitsplatzes
Die mit der Digitalisierung von Arbeitsplätzen einhergehende Flexibilität, was den Ort der Arbeit
angeht, bietet für ArbeitnehmerInnen offensichtlich viele Chancen. Damit ArbeitnehmerInnen
diese auch wahrnehmen können, müssen Arbeitgeber dies ermöglichen. Oft wird
ArbeitnehmerInnen, die von zu Hause aus arbeiten, pauschal unterstellt weniger motiviert und
weniger produktiv zu sein - auch wenn Studien dies widerlegen!
Gleichzeitig erkennen wir, dass das Home Office für ArbeitnehmerInnen nicht nur Vorteile,
sondern auch Risiken bringen kann. Natürlich verleitet es ArbeitnehmerInnen dazu, Arbeiten
nach Feierabend noch "eben schnell" zu erledigen und in der Folge Arbeitgeber dazu, dies auch
zu erwarten. Wir stehen für:
Eine generelle Anerkennung von Home Office als Arbeitsplatzmodell
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Home Office
Rückkehrrecht auf einen betrieblichen Arbeitsplatz
Wie Entlohnen wir gute Arbeit?
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Während mehrere Millionen ArbeitnehmerInnen durch die Einführung des Mindestlohns im Jahr
2015 vor Ausbeutung in einem zumindest gewissen Maß geschützt wurden, gilt dies für
freiberuflich Arbeitende nicht. Existenzsorgen und Konkurrenzdruck begünstigen hier den Hang
zur Selbstausbeutung. Auch FreiberuflerInnen müssen ein Recht auf Auszeiten haben. Dieses
darf kein rein theoretisches sein, das real nicht existiert, weil die Verdrängung aus dem
Geschäft droht. Ein digitaler Arbeitsplatz muss nicht an einen Raum gebunden sein.
Diese Freiheit ermöglicht es - gerade in digitalen kreativen Berufen - Ideen dann umzusetzen,
wenn sie da sind und Arbeit dann zu machen, wenn Zeit dafür ist. Gleichzeitig verschwimmt die
Grenze zwischen Arbeit und Freizeit, ein Hang zum Arbeit "nebenher erledigen" entsteht.
Wir stehen für:
Die Einführung eines Mindesthonorars auch für Solo-Selbstständige
Die Einführung einer Höchstzahl von Arbeitsstunden pro Zeitraum für Solo- Selbständige,
um die Arbeitenden einerseits vor Selbstausbeutung zu schützen und andererseits davor,
in eine Spirale aus Lohnsenkungen und Arbeitszeitverlängerung zu geraten.
Arbeit muss grundsätzlich bezahlt werden. Arbeit, die außerhalb der regulären Arbeitszeit
stattfindet, muss mindestens genauso hoch entlohnt werden wie Arbeit in einem festen
Zeitfenster.
Diskriminierung in der Online-Arbeitswelt
Jede/r ArbeitnehmerInn hat das Recht sich vor Übergriffen, Mobbing und Diskriminierung zu
schützen. In den klassischen Betrieben ist eine starke Interessenvertretung hier der erste
Ansprechpartner. Gerade digitale Kreativberufe und Online-Arbeiten unterliegen nicht mehr dem
Bild von klassischen Arbeitsplätzen in Betrieben, mit einer Interessensvertretung. Geistige
Brandstiftung kann auch während der Arbeit stattfinden. Wohin wendet sich die/der OnlineArbeiterInn bei einen Shit Storm oder Hate Speech? Die Auseinandersetzung mit Facebook
zu diesem Thema hat gezeigt, wie schwierig hier die Gesetzeslage ist. Die Selbstbestimmung
der eigenen Daten und Nutzungsprofile von Online-Plattformen ist ein sensibler Punkt.
Missbrauch und Überwachung im Unternehmen und von außen müssen unterbunden werden.
Wir stehen für:
Für eine Debattenkultur und gegen geistige Brandstiftung!
Umfangreiche Aufklärungskampagnen zum Umgang mit Shit Storm und Hate Speech bei
Online-Arbeiten durch den/die ArbeitgeberInn.
Unternehmen müssen sicherstellen, das auch den Betriebseigenen Plattformen
Diskriminierung nicht geduldet und Foren moderiert werden.
Ein wirksamer Beschäftigungsdatenschutz muss endlich eigene Gesetzeslage werden
Notwendige Nutzungsprofile der ArbeitnehmerInnen müssen mit den Nutzerangaben
vorher klar definiert und Vertraglich geregelt werden.
Die personenbezogenen Daten müssen gegen Missbrauch im Unternehmen und von
außen geschützt werden. Es sind so wenig Daten durch das Unternehmen zu erheben
und screening-Verfahren der MitarbeiterInnen zu verbieten.
Talent statt Ausbildung
Der Umgang mit digitalen Endgeräten und das Bearbeiten von Medien ist für die junge
Generation selbstverständlich. Mit geringen Vorkenntnissen und einfachen Anwendungen
lassen sich beeindruckende Arbeitsergebnisse erzielen. Dies ermöglicht einen individuell
gestalteten Bildungsverlauf und Beruf Ausführung für nicht gelernte Berufe. Dennoch muss die
digitale-Kompetenz weiterhin in den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen gefördert
werden. Wer im einen Momentnoch als Freiberufler mit selbst angeeigneten Fähigkeiten
arbeitet, kann im nächsten Moment, zum Beispiel familiären oder gesundheitlichen Gründen,
gezwungen sein, die Selbstständigkeit aufzugeben. Es muss möglich sein, die
tatsächlichen Fähigkeiten des Menschen anzuerkennen. Gleichzeitig bekommt in der
Online- Arbeitswelt dem Lebenslangen Lernen eine wachsende Bedeutung zu.
Angestellten sowie Selbstständigen muss die Möglichkeit gegeben werden, sich im
gleichen Tempo weiter zu bilden! Gleichzeitig darf Weiterbildung kein Privileg für
diejenigen sein, die es sich leisten können.
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Wir stehen für:
Wer sich, auf welchem Weg auch immer, Fähigkeiten aneignet, muss auch die Möglichkeit
bekommen, diese zu zertifizieren.
Ausarbeitung der Eignung von formalen und informellen Kompetenzen in der OnlineArbeit und digitalen Kreativberufen.
Die Freistellung von ArbeitnehmerInnen zu Bildungszwecken bei Entgeltfortzahlung
Weiterbildungen mit anerkannten Zertifizierungen müssen im Bereich der digitalen
Kreativberufe und Online-Arbeit ausgearbeitet und von den
anerkannten Weiterbildungsträgern angeboten werden. Diese sind Abschlussorientiert
zu planen.
Hochschulzugang für Menschen mit mindestens dreijähriger,
abgeschlossener Berufsausbildung
Geförderte Bildungsteilzeit für Arbeitslose, Arbeitssuchende und Beschäftigte außerhalb
von Festanstellungsverhältnissen
Informatik als Pflichtfach in den allgemeinbildenden Schulen, das ein grundsätzliches
Verständnis für den Aufbau des Internets und die Funktionsweise von digitalen Geräten
schafft. Darüber hinaus fordern wir eine stärkere Einbeziehung von Computerprogrammen
in den anderen Unterrichtsfächern.
Aufnahme der digitalen Identität, als übergreifende Kompetenz in den Lehrplan
Technische Ausstattung zu Online-Arbeit und digitale Kreativberufe in den beruflichen
Schulen
Sichere Verhältnisse
Das Arbeitsverhältnis ist ein schützenwertes Gut. Der gesetzliche Kündigungsschutz sichert
ArbeitneherInnen ab und stellt für die ArbeitgeberInnen eine Übergangsfrist dar, gegebenenfalls
neue Fachkräfte als Ersatz zu suchen. Wir sehen die Bestrebungen der Arbeitgeberverbände
kritisch, die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen und Bestimmungen zum
Kündigungsschutz aufzuweichen. Sollte es doch zu einer beschäftigungslosen Zeit kommen, in
der sich Solo-Selbstständige nicht ordentlich absichern können, verlangt es unser Bewusstsein
für soziale Gerechtigkeit und Solidarität, das diese nicht durch das Netz von Sozial-, Kranken
und Vorsorgeversicherung fallen.
Wir stehen für:
Keine Arbeitsverträge mit sachgrundlosen Befristungen
Soziale Absicherung zu einer Erwerbstätigen Versicherung an dem ArbeitgeberInnen und
ArbeitnehmerInnen paritätisch zu beteiligen sind.
Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit (KAVPZ) und Nullstundenverträge gehören nicht
zu unserem Verständnis einer gerechten Flexibilisierung. Dauernde Abrufbereitschaft darf
es nicht geben.
Solidarisierung der Branchen
Die Interessen von ArbeitnehmerInnen müssen da vertreten werden, wo diese Beschäftig sind
und Arbeiten. Doch auch die steigende Anzahl von Solo- Selbstständigen wächst stetig und
benötigen eine kollektive Interessenvertretung gegenüber von Auftragsgebern und kurzseitigen
Arbeitgebern. Mit den digitalen Kommunikationswegen gestaltet sich die Zugangswege zu dem
Mitarbeiter als schwierig. Gewerkschaften benötigen direkten Zugang zu
allen Kommunikationsformen Arbeitsplätzen, auch zu den digitalen.
Wir stehen für:
Kollektive Zugangsrechte von Intranet und Unternehmensplattformen zur Kommunikation,
entsprechend den bestehenden Zugangsrechten für Dienststellen
Öffnen der Gewerkschaften zu Mitgliedschaften für Solo-Selbstständige, wie es die IG
Metall und ver.di bereits gemacht hat.
ArbeitnehmerInnen und Solo-Selbstständige dort mit Informationen versorgen wo sie
diese sehen. Es müssen weitere Onlineplattformen für Bewertung, Beratung und
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Aufklärung im Netz zur Online-Arbeit und digitale Kreativberufen entstehen.
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Jusos Baden-Württemberg
S 12
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Kinderarmut effektiv bekämpfen Sozialleistungen radikal kinderfreundlich umgestalten!
Antragsteller
Heidelberg
Zur Weiterleitung an Juso-Bundeskongress, SPD-Landesparteitag, SPDBundesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Kinderarmut effektiv bekämpfen - Sozialleistungen radikal
kinderfreundlich umgestalten!
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Armut ist in Deutschland ein Thema, dass immer wieder angesprochen wird, aber in der
Vergangenheit nicht effektiv genug bekämpft wurde. Mitverantwortlich für diese Armut halten wir
die unzureichende Grundsicherung in Deutschland.
Nach Studien des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung
(http://www.boeckler.de/wsi_62998.htm) sind insbesondere Kinder und dabei vor allem Kinder
von Einwander*innen und Alleinerziehenden von struktureller Armut betroffen. Auch die
sogenannte soziale Undurchlässigkeit mit der Vererbung von Armut macht vielen Kindern jede
Chance auf eine gute und ökonomisch sichere Zukunft zunichte.
Geringes Einkommen heißt zu oft weniger Chancen auf höhere Bildung, soziale Ausgrenzung
und gesellschaftliche Stigmatisierung. Ein wichtiger Schritt um Eltern finanziell zu entlasten und
damit auch Kinderarmut entgegen zu wirken, ist die Gebührenfreiheit von Kindergärten und
KiTas, die endlich umgesetzt werden muss. Diese Angebote sind oftmals sehr teuer und
benachteiligen deshalb einkommensschwache Familien sowie Alleinerziehende systematisch.
Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass Kinderarmut in Deutschland ein
ernstzunehmendes Problem ist. Laut aktuellsten Zahlen des Mikrozensus 2014 gelten 19% der
Kinder in Deutschland als arm. Wir als Jungsozialist*innen wollen dies nicht weiter hinnehmen.
Neben guter Bildung und der effektiven Stärkung der Gemeinschafts- und Ganztagsschulen ist
eine Reform des Hartz IV-Satzes für Kinder notwendig. Bisher werden Kinder als "weniger
teuer" angesehen als Erwachsene. Für uns ist diese Ansicht realitätsfern. Kinder brauchen die
Möglichkeit von Partizipation, auch aus finanzieller Hinsicht, die Möglichkeit ins Kino zu gehen
genauso, wie passende Kleidung in Wachstumsphasen, Schuhe in der richtigen Größe
genauso, wie den Zugang zu modernen Medien und das Erlernen des entsprechenden
Umgangs mit den Herausforderungen der Zeit. Wir fordern daher die Anpassung des bisher
gültigen Regelsatzes für Kinder:
Tabelle 1 Regelbedarf bei Arbeitslosengeld II/Sozialgeld ab 01.01.2016
Alleinstehende/Alleinerziehende: 404 €
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft: 364€
Unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern / Strafgeldleistung für ohne Zustimmung ausgezogene
unter 25-Jährige: 324€
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Kinder 0-6 Jahre: 237€
Kinder 6-14 Jahre: 270€
Kinder 14-18 Jahre: 306
Quelle: http://www.hartziv.org/regelbedarf.html
Unser Ansatz ist die Anpassung des Regelsatzes für alle Kinder in einem Haushalt auf den
bisherigen Betrag "Partner in der Bedarfsgemeinschaft" "Volljährige bis zur Vollendung des 25.
Lebensjahres". Mittelfristig fordern wir außerdem die generelle Anpassung der Hartz IV-Sätze
an die Lohnentwicklung rückwirkend bis zur Einführung des aktuellen Grundsicherungsmodells.
Begründung:
erfolgt mündlich.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Rentenniveau auf über 50 % erhöhen
Antragsteller
Lörrach
S 13
Zur Weiterleitung an Juso-Buko, SPD-LPT, SPD-BPT, SPD-Bundestagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Rentenniveau auf über 50 % erhöhen
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Die LDK möge beschließen, dass Rentenniveau mittels der im § 64 SGB VI festgelegten
Rentenformel bis auf mindestens 50 % zu erhöhen.
Nachdem die Union – vor allem Herr Seehofer – das Thema „Altersarmut“ als Wahlkampfthema
entdeckt hat, gibt es auch seitens der SPD Vorschläge für dieses wichtige Thema.
Vergessen wird umso schnell, dass auch andere dieses Thema als sehr wichtig empfunden
haben – wir zum Beispiel.
Dabei geht es allerdings darum, dass aktuelle Rentenniveau zu halten. Das aktuelle
Rentenniveau führt uns allerdings in einer Gesellschaft mit breiter Altersarmut, die wir uns nicht
auszudenken vermögen. Wir brauchen daher nicht das aktuelle Rentenniveau zu halten,
sondern zu erhöhen.
Wir müssen sicherstellen, dass ein jeder im Alter genug zum Leben hat. Daher ist es dringend
notwendig das Rentenniveau auf über 50 % zu erhöhen. Die Rentenformel muss geändert
werden.
Aktuell wird die Rente wie folgt berechnet:
Pro Beschäftigungsjahr erhält der zukünftige Rentner ein Entgeltpunkt. Aber auch nur, wenn
dieser im Beschäftigungsjahr das Durchschnittseinkommen in Höhe von 36.267,00 Euro
(3.022,05 Euro im Monat) verdient hat. Hat dieser zukünftige Rentner 45 Jahre lang 3.022,05
Euro monatlich verdient (wobei dieser Betrag von Jahr zu Jahr sich erhöht: 2015 waren es nur
noch 34.999 Euro), so hat er gerade mal 45 Entgeltpunkte sammeln können. Diese werden nun
mit dem Rentenwert multipliziert, der aktuell 28,66 Euro beträgt:
Der Rentner erhält somit eine Rente in Höhe von 1.289,70 Euro.
Arbeitnehmer, die auf den Mindestlohn; Leiharbeitnehmer oder Menschen, die zeitweise
arbeitslos waren, können diese Entgeltpunkte niemals sammeln. Aber auch dieses
Durchschnittseinkommen ist surreal.
Daher müssen wir die Rentenformel ändern. Nebenbei müssen wir auch endlich dafür sorgen,
dass richtige Löhne gezahlt werden.
Kritiker, die nun die Frage der Finanzierung stellen wollen, entgegnen wir gerne, dass es uns
einen hohen Preis kosten wird. Aber wir können nicht aus ungeklärter Finanzierungssituation
eine Altersarmut auf uns zukommen lassen. Das geht nicht.
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Man muss auch bedenken, dass aufgrund der niedrigen Löhne und der prekären
Arbeitssituation es einfach Menschen gibt, die in Altersarmut kommen werden. Wenn es also
um die Finanzierungsfrage geht, müssen wir an die Gruppen gehen, die von dieser prekären
Situation am meisten profitiert haben.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Berufsunfähigkeitsversicherung wieder
verstaatlichen
Antragsteller
Ulm und Biberach
S 14
Zur Weiterleitung an
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Berufsunfähigkeitsversicherung wieder verstaatlichen
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Wir fordern die SPD Abgeordneten auf Bundesebene auf, sich für die Verstaatlichung der
Berufsunfähigkeitsversicherung einzusetzen.
Begründung:
Die Privatisierung der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hat dazu geführt, dass viele
Menschen eine solche Versicherung aus diversen Gründen nicht mehr bekommen,
Zusatzbeiträge erhoben oder viele Krankheitsbilder ausgeschlossen werden. Dies führt dazu,
dass für viele Menschen in Deutschland die BU keine ausreichende Absicherung bietet oder
dass sie sich diese erst gar nicht leisten können.
Aus diesen Gründen fordern wir die SPD Bundestagsfraktion und die Regierungsmitglieder
dazu auf, die BU wieder zu verstaatlichen.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Reform des ALG II
Antragsteller
Lörrach, Freiburg
S 15
Zur Weiterleitung an Juso-Buko, SPD-LPT, SPD-BPT, SPD-Bundestagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
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Reform des ALG II
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Arbeitslosigkeit hat viele Ursachen: Konjunkturelle Schwankungen, technologischer
Fortschritt, der einzelne Berufsbilder obsolot macht, strukturelle Benachteiligungen oder
persönliche Unglücksfälle. In den seltensten Fällen lassen sich die Gründe für das
Abrutschen in die Erwerbslosigkeit durch individuelles Versagen erklären.
Die Regierungen unter Helmut Kohl, Gerhard Schröder und Angela Merkel haben
Arbeitslosigkeit dagegen immer als individuelles Versagen interpretiert, das auf Faulheit und
Unfähigkeit des*der einzelnen Arbeitslosen zurückzuführen sei. Die Politik, die aus dieser
Analyse resultierte hat bei Millionen Erwerbslosen, Arbeitnehmer*innen und deren Familien zu
großem Not und Elend geführt. Die Absenkung sozialer Leistungen führte zum sozialen Abstieg
von Millionen Menschen und der mit den Hartz-Reformen eingeführte Arbeitszwang zur
Schaffung eines gewaltigen Niedriglohnsektors und gewaltigen Drucks auf die Löhne der
abhängig Beschäftigten. Auch diejenigen, die als angestellte Arbeitnehmer*innen tätig waren,
waren plötzlich und völlig unbegründet mit der Angst vor sozialem Abstieg konfrontiert, wodurch
ihre Verhandlungsbereitschaft und -position massiv geschwächt wurde.
Wir Jusos halten diesen Ansatz für völlig verfehlt und stehen für eine grundlegend andere
Sozialpolitik. Dass der Mensch im Mittelpunkt stehen muss, darf keine hohle Phrase bleiben
sondern muss Kern einer modernen Sozialpolitik sein, deren Ziel nicht die schwarze Null,
sondern die umfassende Absicherung aller in Deutschland lebender Menschen ist
Darum fordern wir:
- Das Recht auf Eigentum gilt auch für Erwerbslose, daher muss der Zwang erst das
eigene Vermögen zur Lebenssicherung zu nutzen abgeschafft werden. Diese Regelung
basiert auf mittelalterlichen Ideen.
- Für einen angemessenen Übergang- ALG I verlängern!
Wir wollen Menschen die Möglichkeit geben, sich eine ihrer Qualifizierung ensprechende
Beschäftigung zu suchen, ohne dabei vom sozialen Abstieg bedroht zu sein. Darum fordern wir
eine Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I auf zwei Jahre und
Verlängerungsmöglichkeiten für besondere Lebenslagen und ältere Arbeitnehmer*innen.
- Für ein Leben in Würde- deutliche Erhöhung der ALG II-Regelsätze!
Wir nehmen den Anspruch unseres Grundgesetzes, allen Bewohner*innen unseres Landes ein
Leben in Würde zu garantieren, ernst und fordern darum eine deutliche Erhöhung der ALG IIRegelsätze. Wir wollen allen Menschen in unserer Gesellschaft eine umfassende Teilhabe
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ermöglichen und trauen ihnen selbst zu, zu wissen, wie sie diese gestalten möchten. Darum
fordern wir auch die Abschaffung der Bildunngs-und Teilhabepakete und eine pauschale
Erhöhung für Leistungsberechtigte.
- Beratung und Unterstützung statt Kontrolle und Saktionierung in den Arbeitsagenturen
Die Arbeitsagenturen sollen mit ausreichendem und qualifiziertem Personal sowie mit einem
anderen Anreizsystem ausgestattet sein. Ziel muss sein, dass die Berater die Arbeitssuchenden
unterstützen und auf dem Weg in eine zu ihnen passende (langfristige) Arbeit begleiten und
nicht vorrangig versuchen kurzfristig für die Statistik zu arbeiten oder die sogenannten „Kunden“
nur zu kontrollieren und zu sanktionieren. Denn die Kündigung ist schon Strafe genug.
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Jusos Baden-Württemberg
S 16
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Industrie 4.0: Chancen fördern, auf Risiken
reagieren
Antragsteller
Mannheim
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angenommen
mit Änderungen angenommen
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Industrie 4.0: Chancen fördern, auf Risiken reagieren
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Die Industrie 4.0 wird enorme Chancen für den Industriestandort Deutschland eröffnen und ein
großes Wachstumspotenzial beinhalten. Durch die Vernetzung der Fabrikhallen werden
Arbeitnehmer entlastet und die Schwere der körperlichen Arbeit wird abnehmen. Gleichzeitig
werden weniger Arbeitskräfte benötigt, insbesondere viele geringer qualifizierte Arbeitsplätze
könnten wegfallen. Ganze Branchen könnten sich stark verändern und die entsprechenden
Berufsgruppen werden teilweise oder ganz überflüssig. Diesen gravierenden Veränderungen
der Arbeitswelt müssen wir Sozialdemokraten ein solides Konzept entgegenstellen, die das
Potential der Wirtschaft voll ausnutzt, eine internationale Wettbewerbsfähigkeit garantiert und
gleichzeitig die Arbeitnehmer nicht aus dem Blick verliert. Wir müssen den Menschen klare
Perspektiven aufzeigen, um eine Massenarbeitslosigkeit zu verhindern und den Lebensunterhalt
zu sichern. Dazu sollten auch die Wirtschaftszweige der Zukunft unterstützt werden.
Daher fordern wir Jusos folgende Punkte:
1.) Nur eine gute Bildung schützt vor Arbeitslosigkeit. Man kann nicht früh genug mit einer
umfassenden Bildung der Kinder anfangen. Daher fordern wir den Ausbau von qualitativ
hochwertigen Kitas. Dies ist gerade in Zeiten von gestiegener Zuwanderung unerlässlich,
gerade im Hinblick auf die Sprachförderung. Daher fordern wir eine umfassende Finanzierung
des Staates, um den kostenfreien Zugang für alle gleichermaßen gewährleisten zu können.
Zudem brauchen wir ein umfassendes Konzept zur weiteren schulischen Bildung der Kinder,
gerade im Bereich der digitalen Medien und Informatik. Dabei darf nicht entscheidend sein, wie
und wo ein Kind aufwächst. Die Schulen müssen gleichwertige Bildungsstandards einhalten,
auch über Ländergrenzen hinweg. Dabei ist eine zunehmende Digitalisierung der Schulen
essentiell. So kann eine gute Lehre an den Schulen mit modernsten Standards gewährleistet
werden.
Gleichzeitig soll die Durchlässigkeit des Bildungssystems fortgeführt werden.
Auch müssen genügend hochwertige Universitätsplätze zur Verfügung gestellt werden. Dadurch
wollen wir die Stärkung des Wissenschafts- und Entwicklungsstandorts Deutschland
herbeiführen und somit langfristig die Zahlen gering qualifizierter Arbeitnehmer reduzieren, um
so vor Arbeitslosigkeit zu schützen.
2.) Die Arbeitnehmer, deren Arbeitsplätze akut von einer Rationalisierung bedroht sind, müssen
entsprechend umgeschult werden. Dafür müssen Gelder des Bundes bereitgestellt werden, um
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dies zu leisten. Gleichzeitig fordern wir die Bundesregierung auf, mit den Arbeitgebern Konzepte
zu entwerfen, um eine innerbetriebliche Weiterbildung zu gewährleisten. Denn auch die
Arbeitgeber müssen in die Pflicht genommen werden. Daher fordern wir eine Kostenbeteiligung
der Arbeitgeber bei Weiterbildungen und Umschuldungen der Arbeitnehmer.
Auch muss eine stetige Fortbildung der Arbeitnehmer gewährleistet sein, damit sie auch den
neuesten Technologien gewachsen sind. Gerade hier muss der Arbeitgeber in die Pflicht
genommen werden.
Gleichzeitig fordern wir eine Stärkung und den Ausbau der überbetrieblichen Ausbildung.
Gerade die Handwerkskammern leisten auf diesem Gebiet bereits einiges. So kommen die
Arbeitnehmer weg von einer einseitigen Spezialisierung hin zu einer Generalisierung. Dadurch
ist eine höhere Flexibilität gegeben, was die Arbeitnehmer vor Rationalisierung der Arbeitsstelle
schützt.
Darüber hinaus müssen Unternehmen adäquate Sozialpläne entwickeln und auflegen, um den
Rückgang von Arbeitsplätzen für gering qualifizierte Arbeitnehmer möglichst sozialverträglich für
die Arbeitnehmer zu gestalten.
Auch fordern wir, dass den zuständigen Job-Centern entsprechendes Personal zur Seite gestellt
wird, um den wachsenden Aufgaben effizient und unbürokratisch gewachsen zu sein.
3.) Wir fordern die weitere Bereitstellung von Mitteln zur Unterstützung der Forschung in dem
Bereich der digitalen Wirtschaft und Industrie 4.0. Nur so können wir auch langfristig eine
Vorreiterrolle in der Entwicklung und Forschung einnehmen und international konkurrenzfähig
bleiben.
4.) Um Innovationen zu sichern und das kreative Potential gerader junger Menschen effektiv zu
Nutzen, fordern wir die Unterstützung und gezielte Förderung von Start-Ups. Der Bund und die
Länder sollen dabei die Förderung ausbauen und konkrete Starthilfe bereitstellen. Dies wollen
wir durch qualitativ hochwertige und zunächst kostenlose Beratungsstellen erreichen. Auch
müssen die Fördermittel steigen und die Hürden für das Erhalten der Mittel gesenkt werden.
Zudem gehört die Etablierung von Betriebsräten in Start-Ups gefördert, um die Mitbestimmung
der Mitarbeiter zu sichern.
5.) Gleichzeitig muss der Gesprächsfaden zwischen Industrie, Gewerkschaft und Regierung
aufrecht erhalten bleiben, um ein gemeinsames Konzept zur Stärkung des
Wirtschaftsstandortes Deutschland zu erarbeiten, ohne die Arbeitnehmer zu sehr zu belasten.
Die Bewältigung der Industrie 4.0 wird eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein und
dementsprechend müssen alle Stimmen gehört werden. Nur so können wir von dem Wandel
profitieren und ihn sozial gestalten.
Begründung:
Begründung: erfolgt mündlich
177
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Wohnraum – woher nehmen, wenn nicht
stehlen
Antragsteller
Freiburg
S 17
Zur Weiterleitung an Jusos Bundeskongress, SPD Landesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Wohnraum – woher nehmen, wenn nicht stehlen
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Angesichts des Mangels an bezahlbaren Mietwohnungen ist es dringend notwendig, neuen
Wohnraum zu schaffen. Zwar gibt es einen beträchtlichen Wohnungsleerstand. Da wir aber
jedem Menschen grundsätzlich das Recht zugestehen wollen, seinen Wohnort selber zu
wählen, muss vor allem in Gebieten mit angespanntem Mietwohnungsmarkt der Mangel an
Mietwohnraum auf allen Ebenen eingedämmt werden.
Mit Flächenmangel umgehen
Insbesondere in vielen Städten sind bezahlbare Mietwohnungen knapp. Hier ist häufig der
Mangel an bebaubaren Flächen ein noch größeres Problem als die fehlende Finanzierung. Ziel
muss es also sein, vorhandene Flächen effizient zu nutzen und preisgünstigen Wohnraum als
preiswerten Wohnraum zu erhalten. Um neuen Raum zu schaffen, der für Mietwohnungen
genutzt werden kann, sind kreative Lösungen unabdingbar!
Tote Flächen wie Straßen und Parkplätze könnten genutzt werden und auch auf Dächern von
Häusern ist oft Platz vorhanden. Bei aller Nachverdichtung muss jedoch auf das Vorhandensein
von Naherholungsbereichen geachtet werden. Um festzustellen, wo hier weitere Potentiale zur
Schaffung von günstigem Wohnraum sind, fordern wir die SPD-Fraktionen im Land- und
Bundestag dazu auf
sich für die Schaffung eines Fördertopfes zur Unterstützung von Projekten für
unkonventionellen Wohnraum einzusetzen. Das bereitgestellte Geld soll insbesondere
genutzt zu werden, um fest zu stellen oder zu forschen:
wo und wie durch das Überbauen von Straßen weiterer Wohnraum geschaffen werden
kann.
wo und wie durch das Bebauen von Hausdächern weiterer Mietwohnungsraum entstehen
kann (so genanntes „Topping“)
Ferner ist die Regelung, dass für jede Wohneinheit eine bestimmte Zahl von Parkplätzen
vorhanden sein muss, aus unserer Sicht gerade in Großstädten überholt. Die Kommunen
sollten die Freiheiten nutzen, die sie durch erneuerte Landesbauordnungen erhalten haben und
den Stellplatzschlüssel mit Zielrichtung auf kostengünstigeres Bauen so niedrig wie möglich
ansetzen. Um Flächen zu sparen, sollten vermehrt Konzepte für Quartiersgaragen umgesetzt
werden.Ebenfalls mindern wollen wir ineffiziente Flächennutzungen. In vielen Städten wachsen
Gewerbe- und Wohngebiete zusammen. Flächen, die vormals als Gewerbegebiet genutzt
wurden, könnten so zu attraktiven Wohnlagen werden, wenn sie nicht schon gewerblich bebaut
wären. In den Kommunen
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soll geprüft werden, wo durch die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnoder Mischgebiete Flächen für den Wohnungsbau gewonnen werden können
sollen gegebenenfalls entsprechende Flächen erworben oder ein Nutzungsrecht erlangt
werden. Hier können beispielsweise Parkhäuser statt Parkplätzen gebaut werden, wobei
das Land ein Parkhaus finanzieren und im Gegenzug die Kommune das Nutzungsrecht
für gewonnene Flächen erhalten kann
sollen vorhandene Flächennutzungspläne überprüft und gegebenenfalls an neue
Gegebenheiten angepasst werden
Egal wie der vorhandene Platz in Städten genutzt wird – in jedem Fall ist er endlich. So lange es
einen akuten Mangel an gefördertem Mietwohnraum gibt, muss die Eindämmung dieses
Mangels bei der Bebauung von Flächen oberste Priorität haben. Für die kommunale Ebene
fordern wir deswegen, dass
bei Neubauprojekten stets 50% aller Flächen für den geförderten Mietwohnungsbau
genutzt werden müssen, wie dies zum Beispiel in Freiburg auch schon der Fall ist.
Attraktive Rahmenbedingungen für den Umzug in kleinere Wohnungen schaffen
Viele Wohnungen in deutschen Städten werden, gemessen an ihrer Kapazität, nicht effizient
bewohnt. Durch demografische Effekte werden große Wohnungen, die lange Zeit als Heimat für
Familien genutzt wurden, nach einigen Jahren oft nur noch von Einzelpersonen genutzt. Wir
fordern deswegen,
die tatsächliche Zahl der unterbewohnten Wohnungen festzustellen, um bestehende
Wohnraumpotentiale zu ermitteln
Wenn in einer familiengeeigneten Wohnung durch den Wegzug von Kindern oder den Tod eines
Menschen eine Wohnung untergenutzt ist, so ist den Hinterbliebenen daraus kein Vorwurf zu
machen. Es soll natürlich niemand aus seiner Wohnung oder gar seinem Umfeld verdrängt
werden! Es ist aber denkbar, dass viele Menschen bereit wären, eine große Wohnung zu
Gunsten einer geeigneten kleineren aufzugeben. Voraussetzung ist her das Vorhandensein
geeigneter Wohnungen im gleichen Quartier. Insbesondere hinderlich ist oft, dass für eine
kleinere, geeignete Wohnung eine genauso hohe oder gar höhere Miete fällig würde. Um dem
Abhilfe zu schaffen, fordern wir
vorhandene Flächen so zu nutzen, dass der Wohnungsbedarf dem Quartier angepasst ist.
Quartiere müssen so entwickelt werden, dass Wohneinheiten für alle Lebensphasen
vorhanden sind!
Eine Strategie zu entwickeln, die den Wohnungstausch ohne Mietpreiserhöhung
ermöglicht
Um letzteres zu ermöglichen, ist insbesondere ein Programm zur Förderung von freiwilligen
Umzügen zu erarbeiten. Auch ein Recht auf den Tausch von Mietverträgen soll geprüft und falls
möglich etabliert werden.
Wohnen und Verkehr vernetzt denken
Eng miteinander zusammen hängen für uns die Themen Wohnen und
öffentlicher Personenverkehr. Während in Ballungsräumen günstiger Wohnraum
selten geworden ist, ist in deren Peripherie die Lage oft besser. Hinderlich ist hier oft
die schlechte Anbindung an den öffentlichen Personenverkehr. Doch eine
Verbesserte Anbindung darf nicht darüber hinwegtäuschen, das die Zusammenarbeit
der betroffenen Kommunen noch enger werden muss. Um einerseits die Infrastruktur
von Peripheriegemeinden zu verbessern und andererseits den Mietwohnungsmarkt in Städten
zu entlasten und die Zusammenarbeit der Kommunen zu fördern,
fordern wir die Landtagsfraktion dazu auf, die Förderung des ÖPNV (und Radverkehr)
durch das Land an die Kommunen von 60% auf 80% zu erhöhen
bekräftigen wir unsere Forderung nach kostenlosem Personennahverkehr
fordern wir die Entwicklung von Metropolregionen, in denen der Wandel des regionalen
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Wohnungsmarktes gemeinsam diskutiert und koordiniert werden kann.
Novellierungen der Mietpreisbremse
Die jüngsten Vorschläge zur Novellierung der Mietpreisbremse halten wir für einen Schritt in die
richtige Richtung. Um bezahlbaren Mietwohnraum zu erhalten, braucht es jedoch weitere
Schritte. Wir fordern konkret:
Der Vergleichszeitraum für die Ortsübliche Vergleichsmiete soll sich künftig auf 15 Jahre
erstrecken
Der Mietpreis bei Neuvermietungen soll sich nicht nur an der
Ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren müssen sondern auch den letzten Mietpreis
um maximal 5% überschreiten dürfen
Neubauten sollen nicht mehr von der Mietpreisbremse ausgenommen werden
Von energetischen Sanierungen in Wohnungen profitieren in erster Linie Vermieter*innen, da sie
langfristig den Wert von Wohngebäuden erhöhen. Die Einsparungen bei den Heizkosten decken
in der Regel nicht die Mietpreissteigerungen. Wir fordern deswegen eine neue Regel bei
der Mietpreisänderung nach Modernisierungen:
Die Gesamtmiete darf nach einer energetischen Modernisierung den alten Mietpreis nicht
übersteigen. Die Kaltmiete darf nur um den Betrag erhöht werden, der bei den
Energiekosten eingespart werden kann
„Altengerechte Modernisierungen“ sollen nur dann angerechnet werden dürfen, wenn die
Mieter*innen tatsächlich von ihnen profitieren oder (bei Neuvermietungen) der Bedarf für
Altengerechte Wohnungen im Quartier festgestellt wurde
Allgemein soll die monatliche Warmmiete 40% des Haushaltsnettoeinkommens auch nach
den Modernisierungsmaßnahmen nicht übersteigen dürfen.
Um Spekulation entgegenzuwirken, fordern wir weiterhin
die Einführung einer Bodenwertsteuer für nicht bebautes Land in Gebieten
mit angespanntem Mietwohnungsmarkt
Durchsetzen der Mietpreisbremse
Damit die Mietpreisbremse greift, kann es nötig sein konsequent Mietverträge zu überprüfen
und gegebenenfalls Verstöße zu ahnden. Leider haben insbesondere Menschen, die auf
preisgünstigen Mietwohnraum angewiesen sind, nicht die Möglichkeit sich gegen Verstöße zu
wehren. Wir fordern deswegen
Die Schaffung von Stellen, an denen Berechtigte Mieter*innen kostenlos zu Mietverträgen
beraten werden können Die Kommunen sollen dabei jeweils entscheiden können, welche
Träger für die Anlaufstellen geeignet sind, selbstorganisierte Formen von Mieter*innen
sind aus unserer Sicht dabei zu bevorzugen
Die Finanzierung übernimmt das Land
Im Fall eines festgestellten Verstoßes fordern wir
dass Mieter*innen seit Vertragsabschluss zu viel gezahlte Miete zurück fordern können.
Günstige Mietwohnungen langfristig fördern und erhalten
Derzeitige Wohnraumförderungsprogramme sind oft auf die Förderung von Preisgebundenen
Mietwohnungen für 10, 15 oder 25 Jahre ausgelegt. Das führt dazu, dass Investoren
Wohnungsbau finanzieren und die Gebäude nach Ablauf der Preisbindung verkaufen. Sofort
steigen in der Folge die Mieten. Um langfristig preisgebundene Mietwohnungen zu erhalten,
fordern wir
Den Wiedereinstieg in die Wohngemeinnützigkeit. Hierbei sollen Wohnungsunternehmen,
die langfristig preisgebundene Wohnungen bauen und erhalten einerseits durch
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steuerliche Privilegien und andererseits durch ein privilegiertes Nutzungsrecht öffentlicher
Grundstücke bevorteilt werden.
Kommunale Wohnungsgesellschaften mit ausreichend finanziellen Mitteln auszustatten.
Diese sind in der Lage, individuelle Wohnungsbedarfe flexibel abzudecken.
Notwendige Bedingungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit soll unter anderem die
Verpflichtung sein, für langfristig geförderten Mietwohnraum zu sorgen. Weiterhin fordern wir ein
umfassendes Mitbestimmungsrecht für Mieter*innen, strikt kostenorientierte Mietpreisgrenzen,
transparente Wohnungsvergabeverfahren und durch Einkommens- und Vermögensgrenzen klar
definierte Zielgruppen oder ggf. daran angepasste Mietpreise und Engagement in den
Quartieren, in Form von Quartiersbüros o.ä.
Finanzierung
Wir begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung, die Mittel für den Wohnungsbau in den
nächsten Jahren zu erhöhen. Gleichzeitig halten wir angesichts der Höhe des Bedarfs eine
strikte Deckelung der Zuschüsse für falsch. Wo in den Ländern ein großer Bedarf an
gefördertem Wohnraum erkannt wird, muss dies vom Bund unterstützt werden. Deshalb fordern
wir
die Bundesregierung dazu auf , die Mittel zur Förderung von sozialem Wohnungsbau
abermals zu verdoppeln
Jeden zusätzlichen Betrag, der in den Ländern zur Förderung von
sozialem Wohnungsbau ausgegeben wird mit weiteren 100% zu Bezuschussen
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
U
Umwelt, Energie und Verbraucherschutz
U1
Heilbronn
Plastikwahn beenden
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U2
Zollernalb
Einsatzverbot von Glyphosat
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U3
Karlsruhe-Stadt
PCB Belastung in Gebäuden reduzieren 1
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U4
Böblingen
Verschärfung des Tierschutzgesetzes: Qualzuchtverbot und
Wildtierverbot in Zirkussen
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U5
Tübingen
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Deklarierung von Produkten basierend Nanotechnologie und Ausbau der
Forschung
U6
Ulm
Austauschbare Akkus von Smartphones und Handys müssen Pflicht
werden
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U7
Karlsruhe-Stadt
Verschärfung der Strafen für die Einfuhr illegalen Holzes
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U8
Mannheim
201
Verantwortung übernehmen – Die Textilimporte an Bedingungen knüpfen
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Ostalb
Die Kuh macht muh - Bäuerliche Milchviehwirtschaft in Süddeutschland
erhalten!
203
U 10
Ulm
Strahlung kennt keine Grenzen – Abschaltung sämtlicher
Atomkraftwerke innerhalb der EU
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U 11
Freudenstadt
Lebensmittelverschwendung den Kampf ansagen
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U 12
Zollernalb
Supermärkte dürfen keine Lebensmittel mehr wegwerfen!
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Plastikwahn beenden
Antragsteller
Heilbronn
U1
Zur Weiterleitung an SPD Bundestagsfraktion, Bundesministerium für Umwelt
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Plastikwahn beenden
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Die Plastikverpackungen von Lebensmitteln müssen dem Inhalt angemessen sein, dabei sind
insbesondere Verpackungen zu vermeiden, bei denen das Verpackungsmaterial (Plastik) einen
unverhältnismäßig großen Anteil im Vergleich zum Produkt (Lebensmittel) einnimmt. Der Anteil
des Plastiks, der für das Verpacken von Lebensmitteln verwendet wird muss auf ein Minimum
reduziert werden.
Begründung:
Erfolgt mündlich
183
Jusos Baden-Württemberg
U2
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Einsatzverbot von Glyphosat
Antragsteller
Zollernalb
Zur Weiterleitung an SPD Landtagsfraktion SPD Bundestagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Einsatzverbot von Glyphosat
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Die Jusos Baden-Württemberg beschließen, dass das Herbizid Glyphosat nicht mehr eingesetzt
werden darf. Die SPD Bundes- und Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen,
dass der Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzengiften aus Gründen der Vorsorge zum
nächstmöglichen Zeitpunkt überall verboten wird und die Gespräche mit der Europäischen
Union aufgrund der fehlenden Informationen und Studien zu dem Produkt verlegt werden.
Begründung:
Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts deutet darauf hin, dass die Belastung von
Menschen mit Glyphosat in den letzten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich
angestiegen ist. Ca. 40 % der Ackerflächen werden in Deutschland mit glyphosathaltigen
Pflanzengiften behandelt. Dementsprechend befindet es sich im Boden, Wasser sowie in der
Luft und gefährdet somit die biologische Vielfalt und die Gesundheit der Menschen.
Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Bewertungen durch die Internationale Agentur für
Krebsforschung (IARC) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf der einen Seite, die
den Wirkstoff Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ einstufen, und der Europäischen
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und des Bundesinstituts für Risikobewertung auf der
anderen Seite, aus denen bisher noch keine einheitlichen Schlüsse gezogen worden sind, ist
staatliches Handeln zum Schutz der Bevölkerung und aus Vorsorgegründen unabdingbar.
Dabei müssen nicht nur die Erkenntnisse, vor allem im Hinblick auf die Belastungen und Risiken
für Mensch und Umwelt schnellstmöglich verbessert werden, sondern auch alle Anwendungen
von Glyphosat umgehend beendet werden, für die ungefährliche Alternativen zur Verfügung
stehen.
184
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
PCB Belastung in Gebäuden reduzieren 1
Antragsteller
Karlsruhe-Stadt
U3
Zur Weiterleitung an SPD-Landesparteitag, SPD- Bundesparteitag, SPDLandtagsfraktion, SPD-Bundestagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
PCB Belastung in Gebäuden reduzieren 1
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Die Richtlinie des PCB-Grenzwertes zur Renovierung alter Gebäude soll mindestens auf die der
WHO angepasst werden (um den Faktor 50 reduziert im Vergleich zu der deutschen Richtlinie).
Alle Grenzwerte für Räumlichkeiten mit Kindern, Alten oder Kranken sollen ebenfalls gesondert
behandelt werden. Ferner soll die Grenzwertbestimmung für Menschen, die in Tierversuchen
stattfindet, über mehrere Generationen Versuchstiere hinweg vorgenommen und erforscht
werden. Dazu soll in der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz das Gremium,
das die Richtlinie einführte und eigentlich prüfen sollte, wieder eingerichtet werden.
Die Sanierungsvorschriften sollen bei Überschreitung des neuen Grenzwertes immer Primär(belastete Baumaterialien) sowie Sekundärquellen (kontaminierte Einrichtungsgegenstände und
Baumaterialien) des Die Richtlinie des PCB-Grenzwertes zur Renovierung alter Gebäude soll
mindestens auf die der WHO angepasst werden (um den Faktor 50 reduziert im Vergleich zu
der deutschen Richtlinie). Die Grenzwerte für Räumlichkeiten mit Kindern, Alten, Schwangere
oder Kranken sollen ebenfalls gesondert behandelt werden. Ferner soll die
Grenzwertbestimmung für Menschen, die in Tierversuchen stattfindet, über mehrere
Generationen Versuchstiere hinweg vorgenommen und erforscht werdenausdünstenden Stoffes
betreffen: Einrichtung muss damit komplett ersetzt werden, Fugendämmung und abschließen
des PCBs allein reichen langfristig nicht aus.
Das heißt:
1. Eine Kontaminationsverschleppung durch den Übergang des Schadstoffes von
Primärquellen in Sekundärquellen soll vermieden werden. Daher ist eine Entfernung der
Materialien/der belasteten Einrichtungsgegenstände auch unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten langfristig vorzuziehen.
2. Geeignete Sperrschichten und Spezialtapeten sind Pflicht.
3. Während der Sanierung darf das entsprechende Gebäude nicht benutzt werden, wenn es die
Grenzwerte überschreitet.
4. Sollte der Wert der Belastung sich nicht langfristig senken lassen, muss über eine
Komplettsanierung oder einen Abriss entschieden werden. Maßgeblich dafür und für die
Sanierung an sich sollen die Bestimmung der Schadstoffquellen und ihre Beschaffenheit sein.
Messungen sollen nicht nur kurz nach Sanierungen (Abschließ- und Diffusionseffekte), sondern
auch in einem Rhythmus von drei bis vier Jahren wiederholt werden.
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Alle Messungen sollen generell bei verschieden hohen, und bei hohe Sommertemperaturen im
jeweiligen Gebiet stattfinden und gültig sein.
Es soll eine Prüfung aller Gebäude bis zum Baujahr 1978 auf Schadstoffe stattfinden.
Es soll ebenso wie in den USA rechtlich geprüft werden, ob und wie die Unternehmen, die den
Stoff PCB hergestellt und vertrieben haben, zur Beteiligung an Sanierungskosten oder einer
kostenfreien Schadstoffentsorgung verpflichtet werden können.
Begründung:
Allgemeine Einschätzung des Umweltbundesamtes und Verwendung:
Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind giftige und krebsauslösende organische
Chlorverbindungen, die bis in die 1980er Jahre vor allem in Transformatoren, elektrischen
Kondensatoren, in
Hydraulikanlagen als Hydraulikflüssigkeit sowie als Weichmacher in Lacken, Dichtungsmassen,
Isoliermitteln und Kunststoffen verwendet wurden. Vor allem in den öffentlichen
Waschbetonbauten, erbaut zwischen 1960 und 1980, wurde der Stoff häufig verwendet, da er
als schwer entflammbar und billig gilt. Deckenabhängungen, Bauklebstoffe, flammhemmende
Anstriche, Akustik-Dämmplatten, Fensterkitte, Anschlussfugen an Fenster-, Balkon- und
Terassentüren, Imprägniermittel, Lampen und Leuchtstoffröhren sind weitere häufig belastete
Bauteile. PCB zählen inzwischen zu den zwölf als „dreckiges Dutzend“ bekannten organischen
Giftstoffen, welche durch die Stockholmer Konvention vom 22. Mai 2001 weltweit verboten
wurden. Das Umweltbundesamt schätzt, dass in Deutschland 24.000 Tonnen PCB in
Fugenmasse und Farben verwendet wurden: -20.000 Tonnen in Fugenmassen: bis 1975 vor
allem in Schulen, Kindergärten und Universitätsgebäuden.
-4.000 Tonnen in Farben, Lacken und Papierbeschichtungen: Häufig in Deckenplatten
öffentlicher Gebäude mit PCB-haltigem Abstrich.
Ein Drittel aller öffentlichen Gebäude, Schulen, Hochschulen, etc. gilt laut Umweltbundesamt als
belastet. 50-80% der belasteten Fugenmassen und Farbanstriche wurden nicht entfernt. Das
Amt hat mehrfach die Bundesbauministerkonferenz dazu aufgerufen, die veralteten Grenzwerte
von 1994 an wissenschaftliche Erkenntnisse über Grenzwerte und Diffusionsverhalten der PCB
anzupassen. Es spricht von einer „Verharmlosung von Gefahren“.
Ohne Erfolg. Eine der vielen Anfragen an die Fachkommission Bautechnik der Konferenz des
Magazins PlusMinus konnte nicht beantwortet werden, da das Gremium, das die Richtlinie
damals ausarbeiten sollte und eigentlich wissenschaftlich begleiten sollte, zwischenzeitlich
aufgelöst worden sei. „Eine fachliche Stellungnahme sei daher offiziell nicht möglich. Man wolle
die Aktualität der Richtlinie aber überprüfen und gegebenenfalls anpassen.“ Ohne eine erneute
Einrichtung einer Expertengruppe aus Wissenschaftlern und einen Beschluss der SPD zu
diesem Thema eine Floskel, die an den Lobbyisten scheitern wird. Aber auch daran, dass dies
die Gemeinden viel Geld kosten könnte, woran sich auch Land und Bund beteiligen müssen.
PCB haben sich überall auf der Erde ausgebreitet, sie sind in der Atmosphäre, den Gewässern
und im
Boden allgegenwärtig nachweisbar. In Deutschland ist der Stoff bereits seit 1978 verboten,
Produktion seit 1982 eingestellt und seit 1989 regelt die PCB-Verbotsverordnung auch die
Grenzwerte in Innenräumen, die Sanierung und die Beseitigungsvorschriften für den giftigen
Sondermüll. Diese lange Zeit, auch bis zum endgültigen weltweiten Verbot, erklärt auch die
hohe Belastung durch die Dioxine, Biphenyle und auch PCB in der Umwelt, weil es – ähnlich
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wie PVC heute noch – über dem offenen Meer beispielsweise in der Nordsee ohne
entsprechende Filter verbrannt wurde. Hochproblematisch sind aber auch Sekundärquellen des
Schadstoffes, die entstehen, wenn der Schadstoff auch durch Schutzmassen hindurch ausgast
und in Tische, Stühle, Böden, Bücher, Computer und beim Lüften sich im gesamten Gebäude
aber auch der Umwelt festsetzt. Das Umweltbundesamt geht von einer Schätzung von 24
Tonnen im Jahr aus, die nur in Böden innerhalb öffentlicher Gebäude eingetragen werden.
Grenzwertproblematik und Sanierung:
Zumindest bei der jetzigen Praxis, die auf einer veralteten Richtlinie aus dem Jahr 1994 stammt:
Bei einer Raumbelastung von 300 ng/m³ gilt der Raum als „unbedenklich“, was aber einem
Aufenthalt für nicht länger als 7 Stunden am Tag zu Grunde liegt. Bei einer Raumbelastung von
über 300 ng/m³ bis 3000 ng/m³ (bzw. 9000 ng/m³ für Schulen und Arbeitsplätze) soll vor allem
gelüftet werden und Türen geöffnet werden. Es wird empfohlen die Primärquelle zu
identifizieren und Maßnahmen zu treffen. Bei einer Messung über 3000 ng/m³ (9000 ng/m³ in
Schulen) muss bisher nur die Primärquelle identifiziert und mit einer Sperrschicht überzogen
werden. Weitere
Sanierungsmaßnahmen sind weiterhin nur Empfehlung. Die nächste Messung findet zu kurz
nach der Sanierung und laut Recherchen von Journalisten (PlusMinus, etc.) zu oft unter
günstigen, und nicht nur bei Normbedingungen statt (20 Grad Raumtemperatur vor allem).
Allerdings ist das ausdiffundieren von PCB exponentiell ansteigend bei höheren Temperaturen.
Gerade an der Hochschule in Karlsruhe wurde deswegen 1997 die höchste PCB Belastung in
Deutschland gemessen und erst 5 Jahre später ohne Sperrung der Räumlichkeiten saniert
(22.900 ng/m³, Sanierung mit Sperrschicht für Deckenplatten und Fugen). Im Jahr 2013 wurden
Messungen mit einer Belastung von bis zu 10.000 ng/m³ allerdings bei den in Karlsruhe üblich
hohen Temperaturen gemacht. Daher wartete das zuständige Amt für Vermögen und Bau
kältere Temperaturen (unter 20 Grad) im Herbst ab und entschied, dass diese Messungen gültig
seien und den Grenzwert unterschritten.
Für schwangere Frauen, oder Frauen, die vorhaben schwanger zu werden, liegt der Grenzwert
bei 300 ng/m³ bezogen auf 24 Stunden. Darum raten Professoren an einigen Hochschulen, wie
beispielsweise des KITs in Karlsruhe den weiblichen Besuchern von Vorlesungen in bestimmten
Gebäuden ab, da die Konzentration vor allem im Sommer weit darüber liegt und sich der Stoff in
den Fettzellen nahe der Gebärmutter auch noch Monate später anreichert.
Die WHO hat den Grenzwert schon im Jahr 2003 um den Faktor 50 reduziert, da unter anderem
die Grenzwertbestimmungen mit Tieren über nur eine Generation Ungenauigkeiten aufweisen
und die internationale Agentur für Krebsforschung PCB in die höchste Gefahrengruppe
eingeordnet hat. Damit sind und waren Arbeiter, die mit dem Stoff direkt arbeiten besser
geschützt, als
Die Sanierungsrichtlinie, wie oben beschrieben, sieht oft nur Schutzlack für Fugen vor. Das
Problem bei Nichtentfernung der Primärquellen ist, dass dann nach ca. 10 Jahren der
Schutzlack selbst belastet ist und als Sekundärquelle PCB ausgast. Daher ist Entfernung ab
einem bestimmten Grenzwert unbedingt notwendig und auch unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten langfristig notwendig. Manchmal stellt ein ganzer Gebäudekomplex bzw. ein
ganzes Gebäude eine Quelle dar. Dann ist nach Beschaffenheit und Risiko über Abriss oder
Teilabriss zu entscheiden.
Gesundheitsgefährdung:
PCB ist nachweislich krebserregend, zeichnet sich aber durch eine „chronische Toxizität“ aus,
was nichts anderes bedeutet, als das beispielsweise 3 von 5 männlichen Lehrern, die in einem
Gebäude mit PCB-Belastung unterrichtet haben an Hodenkrebs im Alter erkranken – sollten sie
in dieses Alter kommen. Auch der Krankheitsverlauf und die Geschwindigkeit sind individuell.
Der Stoff ist bekannt dafür sich erst in den Fettzellen des Körpers festzusetzen und langsam in
den Körper zu diffundieren. Auch das Beispiel Hodenkrebs ist repräsentativ, da vor allem der
Hormonhaushalt angegriffen wird.
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Konkret: Typische Auswirkungen dieses Giftes sind Chlorakne, Haarausfall,
Hyperpigmentierungen,
Leberschäden, Teratogenität (embryonale Fehlbildungen durch Chemikalien) und Schädigung
des Immunsystems (Immuntoxizität). Besonders anfällig sind Menschen mit schwachem
Immunsystem, also Alte, Kranke und Kinder, für die bei der WHO eigentlich auch andere
Grenzwerte gelten. PCB bioakkumulieren in der Nahrungskette. Außerdem kann die körperliche
und geistige Entwicklung nach weislich durch PCB verzögert werden. Sie stehen in Verdacht,
endokrine Disruptoren zu sein, die hormonell wirken und für Unfruchtbarkeit bei Männern und
männlichen Tieren, Hodenhochstand sowie für andere hormonell bedingte Erkrankungen
verantwortlich sein könnten. Eine EUUntersuchung hat festgestellt, dass Phthalate, Parabene, und PCB unter anderem den
Hormonhaushalt von männlichen Föten und Kindern stören, und so zu einer Feminisierung
führen.
Die Schwierigkeit liegt darin, dass die Forschung zu Auswirkungen auf nachfolgende
Generationen an
Mäusen bei bestimmter Belastung noch zu wenig fortgeschritten ist. Daher soll die
Fachkommission Bautechnik das wiedereinzurichtende Gremium auch mit der
wissenschaftlichen Begleitung und der Erforschung über mehrere Generationen an
Versuchstieren betrauen. Daraus kann man Rückschlüsse auch auf die Belastung von Kindern,
Menschen generell und deren Nachkommen ziehen.
Herstellerproblematik:
Entwickelt wurde PCB ursprünglich von dem Unternehmen Monsanto, das auch in einem
Vergleich im Jahr 2003 390 Millionen US-Dollar zahlen musste, weil es wissentlich 1976 (vor
dem Verbot in den USA) Einwohner der Stadt Anniston (Alabama) belastete. Die Klagen von
Schulverbänden und USBundesstaaten, dass sich das Unternehmen an einer Sanierung
beteiligt, steuern ebenfalls auf einen Vergleich zu.
In Deutschland stellten vor allem die Bayer AG, aber auch andere Unternehmen PCB her oder
nahmen im Wissen um die Risiken am Vertrieb von PCB teil. Heute verdienen diese
Unternehmen erneut Milliarden an der Entsorgung des Schadstoffes und der belasteten Stoffe
in
Sondermüllverbrennungsanlagen, obwohl sie vor dem Verbot von Gesundheitsrisiken wussten.
An der Sanierung beteiligen sie sich nicht. Man sollte zumindest prüfen, ob eine Beteiligung an
Sanierungskosten oder kostenlose Entsorgung per Gesetz möglich ist. Dazu fühlen sich nämlich
die Firmen „gesetzlich nicht verpflichtet“. So lautet auch der Vorschlag des
Umweltbundesamtes, der von der Bundesbaumministerkonferenz aber auch von Schul- und
Hochschulverbänden bisher ignoriert oder nicht registriert wurde.
Quellen:
Plusminus (ARD) „Billiger Schadstoff mit Spätfolgen“, NDR, Chemiebibliothek des KIT, Prof. Dr.
Joachim Stöckle (Hochschule Karlsruhe), Landtagsdrucksache 15/2396 und
Landtagsdrucksache
13/3572 zum Fall an der HsKA, lernhelfer.de/schuelerlexikon/chemie, „Schadstofffibel“ (der kiwa
GmbH, im Besonderen: Dr. Saskia Oehmichen (Archäometrie, Bauchemie), Dr. rer. nat. Monika
Höpcke (Chemie), Dr. Roland Hüttl (Chemie)), aktuelle „PCB-Analyse-Studie“ des
Umweltbundesamtes.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Verschärfung des Tierschutzgesetzes:
Qualzuchtverbot und Wildtierverbot in Zirkussen
Antragsteller
Böblingen
U4
Zur Weiterleitung an SPD Bundestagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Verschärfung des Tierschutzgesetzes: Qualzuchtverbot und
Wildtierverbot in Zirkussen
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Die Jusos Baden-Württemberg fordern eine Änderung des
I. Änderung des § 11 b
Bisher:
§ 11 b
(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern,
soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse oder im Falle der Veränderung
Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen,
dass als Folge der Zucht oder Veränderung
1. bei der Nachzucht, den biotechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen
erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich
oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten oder
2. bei den Nachkommen
a) mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten,
b) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu
Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden
führt.
(2) Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, soweit
züchterische Erkenntnisse oder Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische
Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass deren Nachkommen Störungen oder
Veränderungen im Sinne des Absatzes 1 zeigen werden.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für durch Züchtung oder biotechnische Maßnahmen
veränderte Wirbeltiere, die für wissenschaftliche Zwecke notwendig sind.
(4) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des
Bundesrates
1. die erblich bedingten Veränderungen und Verhaltensstörungen nach Absatz 1 näher zu
bestimmen,
2. das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien zu verbieten oder zu
beschränken, wenn dieses Züchten zu Verstößen gegen Absatz 1 führen kann.
Ändern in:
§ 11 b
Abs.1
Es ist verboten, Wirbeltiere zu verpaaren oder sonst zu vermehren oder durch bio- oder
gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn ernsthaft möglich erscheint, dass bei der
Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren
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Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch
fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder
Schäden auftreten; sodass in deren Folge im Zusammen hang mit genetischen
Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei
den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre
Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder
eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen:
a) Atemnot,
b) Bewegungsanomalien,
c) Lahmheiten,
d) Dysfunktion des Herz-Kreislaufsystems oder anderer innerer Organe,
e) Entzündungen der Haut,
f) Haarlosigkeit,
g) Entzündungen der Lidbindehaut und/oder der Hornhaut,
h) Blindheit,
i) Hervortreten des Augapfels (Exophthalmus),
j) Taubheit,
k) Neurologische Symptome,
l) Fehlbildungen des Gebisses,
m) Missbildungen der Schädeldecke,
n) Körperformen bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss,
dass natürliche Geburten nicht möglich sind.“
Das gilt auch für Veränderungen, die erst in einer späteren Generation auftreten.
Abs. 2
Es ist verboten, Wirbeltiere zu verpaaren oder sonst zu vermehren oder durch bio- oder
gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn ernsthaft möglich erscheint, dass bei
den Nachkommen
a) erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten oder
b) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu
Schmerzen, Leiden oder Schäden führt oder
c) deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die nicht den Anforderungen des §
2 entsprechen.
Abs. 3
Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, wenn
ernsthaft möglich erscheint, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im
Sinne des Absatzes 1 oder 2 zeigen.
Abs. 4
Die Absätze 1, 2 und 3 gelten nicht für durch Verpaarung oder sonstige Vermehrung oder
bio- oder gentechnische Maßnahmen veränderte Wirbeltiere, soweit die Veränderung für
wissenschaftliche Zwecke unerlässlich im Sinne von § 7 Abs. 2 und ethisch vertretbar im
Sinne von § 7 Abs. 3 ist und nicht damit gerechnet zu werden braucht, dass bei den
Tieren schwere Schmerzen oder Leiden oder erhebliche, länger anhaltende oder sich
wiederholende Schmerzen oder Leiden auftreten.
Abs. 5
Das Bundesministerium hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
1. die erblich bedingten Veränderungen und Verhaltensstörungen nach den Absätzen 1
und 2 näher zu bestimmen,
2. das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien zu verbieten oder
zu beschränken, wenn dieses Züchten zu Verstößen gegen die Absätze 1 und 2 führen
kann.
II. Änderung des §12 Abs. 2 Nr. 4
Bisher:
§ 12 Abs. 2 Nr. 4
(2) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des
Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, Tiere aus dem Inland in einen
anderen Staat zu verbieten,
4. das Verbringen von Wirbeltieren in das Inland oder das Halten, insbesondere das Ausstellen
von Wirbeltieren im Inland zu verbieten, wenn an den Tieren tierschutzwidrige Amputationen
vorgenommen worden sind oder die Tiere erblich bedingte körperliche Defekte,
Verhaltensstörungen oder Aggressionssteigerungen im Sinne des § 11b Absatz 1 Nummer 1
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oder 2 Buchstabe a aufweisen oder soweit ein Tatbestand nach § 11b Absatz 1 Nummer 2
Buchstabe b oder c erfüllt ist,
Ändern in:
§ 12 Abs. 2 Nr. 4
(2) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des
Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist,
4. das Verbringen von Wirbeltieren in das Inland oder das Halten, insbesondere das Ausstellen
von Wirbeltieren im Inland zu verbieten, wenn an den Tieren tierschutzwidrige Amputationen
vorgenommen worden sind oder die Tiere aus einer Qualzuchtverpaarung im Sinne des §
11 b entstammen.
III. Im 10. Abschnitt des TierSchG soll ergänzt werden:
§ xx Haltung von Tieren in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen
(1) In Zirkusbetrieben, Tierschauen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen, die an
wechselnden Standorten tätig werden, dürfen Tiere wildlebender Arten weder gehalten
noch zur Mitwirkung verwendet werden, soweit sie nicht einer durch Rechtsverordnung
nach Absatz 4 Nr. 1 bezeichneten Tierart angehören. Für Tiere anderer wildlebender
Arten, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits in solchen Einrichtungen gehalten
werden, soll die zuständige Behörde Ausnahmen zulassen; sie kann dies mit Auflagen
verbinden, die erforderlich sind, um die Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere
so weit wie möglich den Anforderungen des § 2 anzunähern.
(2) Einrichtungen nach Absatz 1 müssen über ein Winterquartier verfügen, das nach
seiner Größe, Ausstattung und seinem Gesamtzustand für alle gehaltenen Tiere eine den
Anforderungen des § 2 entsprechende art- und bedürfnisangemessene Ernährung,
Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglicht. Die Ausstattung des
Winterquartiers muss so sein, dass sie auch die Einhaltung der übrigen Vorschriften
dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen
ermöglicht. Die entsprechenden Nachweise sind im Erlaubnisverfahren nach § 11 von
dem Antragsteller vorzulegen.
(3) In Erlaubnisverfahren nach § 11 ist insbesondere auch darauf zu achten, dass trotz
der wechselnden Standorte eine ausreichende tierärztliche Betreuung aller Tiere
sichergestellt ist.
(4) Das Bundesministerium hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des
Bundesrates
1. die wildlebenden Tierarten zu bezeichnen, die in Einrichtungen nach Absatz 1 trotz des
Tätigwerdens an wechselnden Standorten im Einklang mit den Anforderungen des § 2
art- und bedürfnisangemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht
werden können, sowie
2. die Anforderungen an die Haltung und Mitwirkung von Tieren in Einrichtungen nach
Absatz 1 und die Anforderungen an den Nachweis der erforderlichen Sachkunde der
verantwortlichen Person im Sinne von § 11 so zu regeln, dass die Einhaltung aller
Vorschriften dieses Gesetzes, insbesondere aber die Erfüllung der Anforderungen des §
2 und des § 3 Nr. 5 und 6 sichergestellt ist.
Begründung:
I. Änderung des § 11 b
zu Abs. 1
1. Dass das Züchten nicht nur die geplante Verpaarung, sondern auch jede sonstige gezielt
herbeigeführte Vermehrung von Tieren einschließt, entspricht dem Zuchtbegriff, wie er in § 1
des HundVerbrEinfG vom 12.04.2001 verwendet wird („ ... jede Vermehrung von Hunden“)
und wie er aus Gründen der Einheitlichkeit in der Gesetzgebung auch hier Verwendung
findet.
2. Die bisherige Gesetzesformulierung „ … wenn damit gerechnet werden muss, dass … „ ist
vom Bundesverwaltungsgericht dahingehend ausgelegt worden, dass es nach dem Stand der
Wissenschaft überwiegend wahrscheinlich sein müsse, dass die genannten Schäden häufiger
auftreten, als es zufällig zu erwarten wäre; eine naheliegende Möglichkeit reiche nach dem
bisherigen Gesetzeswortlaut für ein Verbot nicht aus (BVerwG, Urt. v. 17. 12. 2009, 7 C 4/08).
Diese höchstrichterliche Auslegung des Gesetzes in seiner bisherigen Fassung hat dazu
geführt, dass die Zucht von sog. Haubenenten nicht als durch § 11 b TierSchG verboten
angesehen wurde. Diese Rechtslage entspricht jedoch nicht dem Gebot zur Verwirklichung
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eines effektiven Tierschutzes, wie es der Staatszielbestimmung zum Tierschutz in Art. 20 a GG
zu entnehmen ist. Bei der Zucht von Haubenenten finden sich bei den Nachkommen immer
wieder schwere Missbildungen, z. B. Hirnschäden. Vier wissenschaftliche Arbeiten aus den
Jahren von 1910 bis 1999 - eine davon im Auftrag des Bundesverbands der
Rassegeflügelzüchter angefertigt - sind deswegen zu dem Ergebnis gelangt, dass es sich bei
dieser Zucht um eine Qualzucht handle. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies
befremdlicherweise dennoch nicht als ausreichend erachtet. Gleichzeitig entspricht es dem in
Art. 20 a GG normierten Gebot zu einem effektiven Tierschutz, eine solche Zucht zu verbieten.
Deswegen bedarf es der Klarstellung, dass für es für ein Zuchtverbot ausreicht, wenn das
Auftreten eines der in Absatz 1 beschriebenen Nachteile ernsthaft möglich erscheint.
3. Mit „ernsthaft möglich“ wird deutlich gemacht, dass, um den Tatbestand einer Qualzucht zu
erfüllen, das Auftreten nachteiliger körperlicher Veränderungen zwar eine realistische und nicht
völlig fern liegende Möglichkeit darstellen muss, jedoch nicht überwiegend wahrscheinlich zu
sein braucht. Mit „erscheint“ wird verdeutlicht, dass dafür die ex-ante-Sicht eines objektiven
Beobachters maßgebend ist, der mit dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse
vertraut ist und der die im Zeitpunkt der Züchtung dem Züchter bekannten und erkennbaren
Tatsachen in seine Prognose einbezieht.
4. Durch die Neufassung wird überdies klargestellt, dass von der ernsthaften Möglichkeit einer
negativen erbbedingten Veränderung auch dann auszugehen ist, wenn ungewiss ist, ob die
Veränderung schon in der nächsten Generation oder erst nach einem Generationensprung in
späteren Generationen auftreten wird; dies ist zwar schon nach der bisherigen
Gesetzesfassung verankert (vgl. Kluge/Goetschel, Kommentar zum
Tierschutzgesetz, § 11 b Rn 14;
Hirt/Maisack/Moritz,
Tierschutzgesetz,
München
2007, § 11 b Rn. 6), soll aber aus Gründen der Rechtssicherheit ausdrücklich in den
Gesetzeswortlaut aufgenommen werden.
5. Bislang fehlen objektive Merkmalsausprägungen, anhand derer die Behörden Qualzuchten
beurteilen können. Das Verbot der Qualzucht ist damit bislang in der Praxis der Amtsveterinäre
kaum vollzugsfähig.
zu Abs. 2
zu a): Der in § 11 b Abs. 2 Buchstabe a bisherige Fassung gegebene Hinweis, dass die
Verhaltensstörungen mit Leiden verbunden zu sein hätten, entfällt. Verhaltensstörungen sind
nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein ausreichendes Indiz für
(erhebliche) Leiden (vgl. BGH, Neue Juristische Wochenschrift, NJW 1987, 1833, 1835); sie
sind also stets mit Leiden verbunden, so dass die bisherige Formulierung eine unnötige
Wiederholung enthielt.
zu b): Der in § 11 b Abs. 2 Buchstabe b bisherige Fassung enthaltene Hinweis, dass die Leiden
oder Schäden vermeidbar sein müssten, entfällt ebenfalls. Absatz 1 verbietet jegliches
Verpaaren oder Vermehren und jegliche gentechnische Manipulation, wenn im Sinne einer nicht
fernliegenden sondern realistischen, ernsthaften Möglichkeit als Folge davon mit erblich
bedingten Veränderungen und hierdurch auftretenden Schmerzen, Leiden oder Schäden
gerechnet werden muss. Im Rahmen dieser Grundvorschrift kommt es also nicht darauf an, ob
die Leiden oder Schäden (auf andere Weise als durch das Unterlassen der verbotenen
Züchtung oder gentechnischen Maßnahme) vermeidbar sind; dann kann aber für die
konkretisierende Vorschrift des Absatzes 2 Buchstabe b nichts anderes gelten. Insbesondere
stand § 11 b schon in seiner bisherigen Fassung nicht unter dem Vorbehalt des vernünftigen
Grundes (vgl. dazu u. a. Lorz/Metzger, Tierschutzgesetz, München 2008, § 11 b Rn 6;
Kluge/Goetschel, Kommentar zum Tierschutzgesetz, § 11 b Rn. 3; Hirt/Maisack/Moritz,
Tierschutzgesetz, München 2007, § 11 b Rn. 7). Das bleibt auch in der Neufassung so.
zu c): Zu den Teilzielen der Staatszielbestimmung Tierschutz in Art. 20a GG gehört „der
Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung“ (vgl. amtl. Begr., BT-Drucks. 14/8860 S. 1, 3).
Dieser Schutz besteht unabhängig davon, ob Haltungsbedingungen, die nicht artgemäß sind (d.
h. keine art- und bedürfnisangemessene verhaltensgerechte Unterbringung gewährleisten),
nachweislich zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führen oder nicht. Diesem Verfassungsgebot
wird durch § 2 Nr. 1 Rechnung getragen. Für die Erfüllung des Verbotstatbestandes muss es
daher genügen, wenn als Folge der Verpaarung, der Vermehrung oder der bio- oder
gentechnischen Maßnahme ernsthaft möglich erscheint, also im Sinne einer nicht fern
liegenden, sondern realistischen, ernsthaften Möglichkeit damit gerechnet werden muss, dass
es zu erblich bedingten Veränderungen kommt, die eine Haltung entsprechend den
Anforderungen des § 2 Nr. 1 nicht mehr zulassen (Beispiele: dauernder Leinenzwang;
Maulkorbzwang; mehr als nur vorübergehende Unterbringung im Zwinger).
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zu Abs. 3
enthält keine Veränderung gegenüber § 11 b Abs. 3 bisherige Fassung, außer dass – ebenso
wie in Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 – die bisherige Formulierung „wenn damit gerechnet
werden muss“ durch die Worte „wenn ernsthaft möglich erscheint“ ersetzt wird.
zu Abs. 4
Die Änderung stellt eine Anpassung an die Gebote der Unerlässlichkeit in § 7 Abs. 2, der
ethischen Vertretbarkeit in § 7 Abs. 3 und an die absolute Schmerz- / Leidensgrenze in einer
zukünftigen Rechtsnorm, die erst noch im Rahmen der Umsetzung der EU-Versuchstierrichtlinie
zu schaffen ist (Siehe dort Art. 15).
zu Abs. 5
Von der Verordnungsermächtigung des § 11 b Abs. 5 bisherige Fassung, die mit dem
Änderungsgesetz von 1998 ins Gesetz gelangt ist, ist bislang kein Gebrauch gemacht worden.
Das im Auftrag des BMELV von einer Sachverständigengruppe am 2. 6. 1999 vorgelegte
„Gutachten zur Auslegung von § 11 b TierSchG“ (sog. Qualzuchtgutachten), das eine
Entscheidungshilfe und Leitlinie für die Auslegung der Absätze 1 und 2 bilden soll, wird in vielen
Bundesländern nicht und in anderen nur teilweise angewendet. Die Forderung des 23.
Deutschen Tierärztetages nach einem „Qualzuchtgutachten für die Nutztierzucht“, das von
sachverständigen Tierärzten unter Beteiligung von Tierzüchtern, Tierschützern und Ethikern
erstellt werden und Grundlage für eine Rechtsverordnung sein solle (vgl. Deutsches
Tierärzteblatt, DTBl. 2004, 356), ist bisher nicht in Angriff genommen worden. Das alles macht
es – entsprechend dem Gebot zur Verwirklichung eines effektiven Tierschutzes, das der
Staatszielbestimmung Tierschutz in Art. 20 a GG inne wohnt – erforderlich, die bisherige
Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung künftig als Verpflichtung auszugestalten (vgl.
dazu auch VGH Kassel, Zeitschrift Recht der Landwirtschaft, RdL 2003, 277 und VG Gießen,
Zeitschrift Natur und Recht, NuR 2003, 506: Das Verbot des § 11 b bisherige Fassung sei
Ausdruck eines gewandelten Verständnisses über die Bedeutung des Tierschutzes, wonach
den Tieren in Rassezuchten zugemuteten körperlichen Belastungen nicht mehr hingenommen
werden sollten; diese Sichtweise werde „durch Art. 20 a GG nachhaltig untermauert“).
II. Änderung des §12 Abs. 2 Nr. 4
Das in Deutschland geltende Verbot von Qualzüchtungen bei Wirbeltieren, geregelt in § 11b des
Tierschutzgesetzes, kann dadurch ausgehebelt werden, dass völlig legal Tiere aus
Qualzüchtungen nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Ein nationales Importverbot,
welches das unterbinden würde, ist aber aus EG- und völkerrechtlichen Gründen nicht
möglich. Ein geeignetes Mittel, das angestrebte Ziel dennoch zu erreichen, ist ein Haltungs-und
Ausstellungsverbot für alle Wirbeltiere aus Qualzüchtungen.
III. Im 10. Abschnitt des TierSchG soll ergänzt werden:
Zur Begründung wird auf die Ausführungen des Bundesrates in seinem Beschluss vom
25.11.2011 (Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender
Tierarten im Zirkus, Drucksache 565/11) Bezug genommen.
„Begründung:
Bereits im Jahr 2003 hat der Bundesrat (Drs. 595/03) einem Entschließungsantrag
zugestimmt, nach dem zum einen ein zentrales Register für Zirkusbetriebe geschaffen und zum
anderen ein Haltungsverbot für Affen, Elefanten und Großbären ausgesprochen werden sollte.
Während das Zirkuszentralregister inzwischen eingeführt ist, wurde das Verbot zur Haltung
bestimmter wildlebender Tierarten von der Bundesregierung nicht ausgesprochen. Mit der
zentralen Erfassung aller Wanderzirkusse ist zwar nun eine wirkungsvolle länderübergreifende
Überwachung möglich geworden, aber für bestimmte Tierarten ist eine artgerechte Haltung in
diesen Betrieben nicht möglich. Dieses liegt unter anderem darin begründet, dass die Wildtiere
einen Großteil ihres Lebens in engen Transportwagen verbringen müssen. Eine Unterbringung
in ausreichend großen artgerecht ausgestatteten Gehegen ist wegen der erforderlichen
fortwährenden Mobilität der Zirkusse nicht möglich. Auf Grund der Fahrt-, Auf- und Abbauzeiten
fehlt den Tieren daher die notwendige Zeit zur artgerechten Bewegung. Allein die
Trainingszeiten im Zelt stellen keine ausreichende und vor allem selbstbestimmte
Betätigungsmöglichkeit dar. Dadurch kommt es häufig zu schwerwiegenden Erkrankungen,
Verhaltensstörungen und nicht selten zu Todesfällen. Besonders betroffen sind Affen, Elefanten,
Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde, da diese Tierarten neben ihrem ausgeprägten
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körperlichen Bewegungsdrang über ein hochentwickeltes Sozialverhalten verfügen. Gerade
Großbären, die eigentlich Einzelgänger sind, müssen auf engstem Raum miteinander
auskommen. Dieses führt bei diesen Tieren nicht selten zu Aggressionen, die die Haltung auch
für den Dompteur gefährlich machen. Auf der Vollzugsebene lässt sich diese Problematik nicht
lösen. Durch Anordnungen nach § 16 des Tierschutzgesetzes lässt sich nur im Einzelfall die
Haltung verbessern. Im Grundsatz bleibt die nicht artgerechte Unterbringung der genannten
Wildtiere aber bestehen. Weil eine angemessene anderweitige Unterbringung oft nicht zu finden
ist, lässt sich durch einfache Wegnahme das Leid dieser Tiere ebenfalls nicht beseitigen. Es
ist daher erforderlich, eine generelle Regelung einzuführen, um zu verhindern, dass
weiter Wildtiere insbesondere der genannten Arten in Zirkussen gezüchtet und gehalten
werden. Ein generelles Haltungsverbot ist dafür unumgänglich. Für die bereits
vorhandenen Tiere muss eine Übergangsfrist eingeführt werden. Denn das Einschläfern auf
Grund schlechter Haltungsbedingungen und damit einhergehender Leiden und Schäden
kann nur im Ausnahmefall ethisch vertretbar sein.“
Weitere praktische Erfahrungen aus staatsanwaltlicher Sicht können angeführt werden, die die
Unmöglichkeit der eine tierschutzgerechte Haltung garantierenden veterinäramtlichen Kontrolle
unter den jetzigen Regelungen aufzeigen.
Zur grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer generellen Verbotsregelung hat
am 01.12.2011 für die vergleichbare Rechtslage in Österreich der Wiener
Verfassungsgerichtshof (G 74 11/10, V 63 11/10) in einem vom deutschen Zirkus Krone
angestrengten Verfahren die österreichische Regelung bestätigt. Dort ist u.a. (Rn. 40 – 46)
ausgeführt:
„Nach der ständigen Judikatur zum verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf
Freiheit der Erwerbsbetätigung gemäß Art. 6 StGG (s. zB VfSlg. 10.179/1984, 12.921/1991,
15.038/1997, 15.700/1999, 16.120/2001, 16.734/2002 und 17.932/2006) sind
gesetzliche, die Erwerbsausübungsfreiheit beschränkende Regelungen aufgrund des diesem
Grundrecht angefügtem Gesetzesvorbehalt nur dann zulässig, wenn sie durch das öffentliche
Interesse geboten, zur Zielerreichung geeignet, adäquat und auch sonst sachlich zu
rechtfertigen sind. Auch gesetzliche Regelungen, die die Berufsausübung beschränken, sind auf
ihre Übereinstimmung mit der verfassungsgesetzlich verbürgten Freiheit der Erwerbsbetätigung
zu prüfen und müssen dementsprechend durch ein öffentliches Interesse bestimmt und auch
sonst sachlich gerechtfertigt sein.
Das bedeutet, dass Ausübungsregeln bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des
Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe verhältnismäßig sein müssen. Es
steht jedoch dem Gesetzgeber bei Regelung der Berufsausübung ein größerer rechtspolitischer
Gestaltungsspielraum offen als bei Regelungen, die den Zugang zu einem Beruf (den
Erwerbsantritt) beschränken, weil und insoweit durch solche die Ausübung einer
Erwerbstätigkeit regelnden Vorschriften der Eingriff in die verfassungsgesetzlich geschützte
Rechtssphäre weniger gravierend ist, als durch Vorschriften, die den Zugang zum Beruf
überhaupt behindern (siehe etwa VfSlg. 13.704/1994 und die dort zitierte Vorjudikatur; weiters
VfSlg. 16.024/2000 und 16.734/2002).
§ 27 Abs. 1 TSchG ordnet an, dass unter anderem in Zirkussen keine Arten von Wildtieren
gehalten oder zur Mitwirkung verwendet werden dürfen. Als "Wildtiere" erfasst das TSchG dabei
ausweislich der Begriffsbestimmungen in § 4 dieses Gesetzes "alle Tiere außer den Haus und
Heimtieren" (§ 4 Z 4 TSchG), wobei "Haustiere" (§ 4 Z 2 TSchG) und "Heimtiere" (§ 4 Z 3
TSchG) jeweils gesetzlich näher definiert werden. Das in § 27 Abs. 1 TSchG normierte Verbot
bewirkt, dass ein Zirkus wie der der Antragstellerin, der Darbietungen mit Wildtieren wie
Elefanten, Löwen, einem Nashorn, Lamas und Zebras in seinem Programm präsentiert, daran
gehindert ist, dieses Programm in Österreich in der vorgesehenen Art und Weise zu zeigen.
Damit wird der Antragstellerin zwar nicht ihre Zirkustätigkeit schlechthin untersagt, weil eine
Reihe von Darbietungen im Programm, die ohne Wildtiere auskommen, diesbezüglich ohne
Einschränkung gezeigt werden können. Der Antragstellerin werden aber bestimmte Vorgaben
gemacht, wie sie ihre zu Erwerbszwecken erfolgende Zirkustätigkeit gestalten darf, nämlich nur
ohne die Verwendung von Wildtieren. Damit sieht § 27 Abs. 1 TSchG eine Regelung der
Erwerbsausübung durch die Antragstellerin vor und greift insoweit in ihr verfassungsgesetzlich
gewährleistetes Recht auf Erwerbsausübungsfreiheit ein. Das Verbot, in Zirkussen Wildtiere zu
halten und zu verwenden und der damit bewirkte Eingriff in die Erwerbsausübungsfreiheit der
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Antragstellerin dient einem öffentlichen Interesse, nämlich dem "Schutz des Lebens und des
Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als
Mitgeschöpf" heraus (§ 1 TSchG). Dies hat der Verfassungsgerichtshof schon mehrfach
festgehalten.
Auch die Antragstellerin bezweifelt dies nicht, hält aber das absolute Verbot der Haltung und
Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen insbesondere gegenüber einem System, das ein Verbot
mit Erlaubnisvorbehalt und demzufolge individuelle Genehmigungsverfahren für die Haltung und
Verwendung von Wildtieren in einem bestimmten Zirkus vorsieht, für unverhältnismäßig,
insbesondere nicht zur Erreichung des Ziels der Regelung für erforderlich. Der Gesetzgeber
hält, wie die Bundesregierung ausführt, das absolute Verbot der Haltung und Mitwirkung von
Wildtieren in Zirkussen aus folgenden Gründen für notwendig: Zirkusse könnten typischerweise
aufgrund ihrer besonderen Tätigkeitsbedingungen (insbesondere häufige Ortswechsel und die
damit einhergehenden Anforderungen an die für die Tiere zur Verfügung stehenden
Unterbringungsmöglichkeiten) eine artgerechte Haltung der Wildtiere, wie sie in der 2.
Tierhaltungsverordnung näher konkretisiert ist, nicht gewährleisten. So müsse für einen Löwen
neben einem in bestimmter Art und Weise gestalteten Innengehege auch ein ganzjähriger
Zugang zu einem Außengehege ermöglicht werden, das mindestens 500 m² (plus 10 %
zusätzliche Fläche für jedes weitere erwachsene Tier) aufweisen müsse, wobei Löwen in
Rudeln gehalten werden müssen. Nashörner müssten zumindest paarweise gehalten und
neben einer Innenanlage über eine ganzjährig zugängliche Außenanlage von mindestens 1.000
m² verfügen, Elefanten über eine Außenanlage im Mindestmaß von 3.000 m² für drei
erwachsene Elefantenkühe bzw. 700 m² für einen erwachsenen Bullen. Weiters versetze der
für Zirkusse wie auch den der Antragstellerin typische häufige Ortswechsel die Tiere wegen der
Unterbringung in Transportfahrzeugen und der Notwendigkeit, sich in den neuen Umgebungen
wieder einzugewöhnen, in eine sie stark beeinträchtigende Stresssituation. Schließlich würden
den Wildtieren im Rahmen der Darbietungen in Zirkussen nicht nur Körperhaltungen und
Bewegungsabläufe andressiert, die arttypisch sind, sondern insbesondere auch solche, die
nicht dem natürlichen Verhaltensrepertoire von Wildtieren entsprechen wie etwa der Kopfstand
eines Elefanten.
Berufsausübungsregeln wie das hier zu beurteilende Verbot der Haltung und Mitwirkung von
Wildtieren in Zirkussen müssen bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs
und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe verhältnismäßig sein. Dabei steht dem
Gesetzgeber, weil durch eine solche die Ausübung der Erwerbstätigkeit regelnde Vorschrift
weniger gravierend in die Erwerbsfreiheit eingegriffen wird als durch Vorschriften, die den
Zugang zum Beruf überhaupt behindern, ein größerer rechtspolitischer Gestaltungsspielraum
offen. Wie der Verfassungsgerichtshof bereits festgehalten hat, ist in den letzten Jahrzehnten
insoweit ein Wertewandel eingetreten, als sich nach heutiger Auffassung im Tierschutz ein
weit anerkanntes und bedeutsames öffentliches Interesse verkörpert (VfSlg. 15.394/1998). Zwar
verkennt der Verfassungsgerichtshof nicht, dass auch der langen Tradition der Erwerbs und
Lebensform des Zirkusses (einschließlich historisch immer damit verbunden gewesener
Darbietungen mit bestimmten Wildtieren) Gewicht zukommt. Angesichts des dem Gesetzgeber
hier zukommenden größeren Gestaltungsspielraums kann der Verfassungsgerichtshof ihm aber
unter verfassungsrechtlichem Blickwinkel nicht entgegentreten, wenn er heute die Verwendung
von Wildtieren in Zirkussen und damit für diese Tiere verbundene Beeinträchtigungen und
Belastungen zum Zwecke der Zerstreuung und Belustigung von Menschen nicht mehr
hinnehmen will, die früher als nicht zu beanstanden oder nicht von Bedeutung angesehen
wurden.
Es ist daher unter dem von der Antragstellerin geltend gemachten Gesichtspunkt ihrer
Erwerbsausübungsfreiheit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber
insbesondere im Hinblick auf die dargelegten Haltungsbedingungen für Wildtiere und die
Belastungen, denen sie durch die einem Zirkus eigenen hohen Maß an Mobilität ausgesetzt
sind, ein generelles Verbot der Haltung und Verwendung von Wildtieren in Zirkussen für
erforderlich erachtet. Wie ein Verbot der Haltung bzw. Ausstellung von Hunden und Katzen in
Zoofachgeschäften zum Zweck des Verkaufs (VfSlg. 17.731/2005) oder ein generelles Verbot
der Verwendung elektrisierender Dressurgeräte (VfSlg. 18.150/2007) erweist sich also auch das
Verbot des § 27 Abs. 1 TSchG bei der im Hinblick auf die Erwerbsausübungsfreiheit gebotenen
Gesamtabwägung als verhältnismäßig.“
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Deklarierung von Produkten basierend
Nanotechnologie und Ausbau der Forschung
Antragsteller
Tübingen
U5
Zur Weiterleitung an SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion, JusoBundeskongress, SPD-Bundesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Deklarierung von Produkten basierend Nanotechnologie und
Ausbau der Forschung
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Mit dem Begriff „Nano“ (gr.: nannos = Zwerg) werden Materialien oder Systeme bezeichnet,
deren Größe unter 100 nm liegen ( ein Nanometer ein Milliardstel Meter). Unter dem Begriff
„Nanotechnologie“ wird das Studium sowie die Entwicklung artifizieller Veränderungen von
herkömmlichen Stoffen auf atomarer Ebene verstanden. Materialien dieser Größenordnung
besitzen besondere Eigenschaften verglichen mit größeren Objekten gleicher
Zusammensetzung. Das Gebiet der Materialwissenschaften wird sich in Zukunft die neuen und
verbesserten chemisch, biologischen und physikalischen Eigenschaften zu Nutzen machen,
wobei ein Hauptaugenmerk auf dem Fakt liegt, dass Nanomaterialien eine höhere Oberfläche
(z.B. zur chemischen Reaktion) im Vergleich zum Volumen besitzen.
Diese vielfältigen Felder und Anwendungsbereiche zeigen, dass sich diese Forschungsrichtung
in den kommenden Jahren/Jahrzehnten zu einer der Schlüssel-Technologien des 21.
Jahrhunderts entwickelt – mit beinahe unerschöpflichen Möglichkeiten. Neben diesen
innovativen Ausblicken birgt die Nanotechnologie auch bisher nicht kalkulierte Risiken.
Deswegen fordern wir
die gesetzlich verpflichtende Kennzeichnung von modifizierten Inhaltsstoffen in Haushaltsund Industrieprodukten von Tensiden, Metalloxiden, Titandioxiden (in z.B. Kosmetika,
Lacken/Farben, Reinigungstüchern, Kinderspielzeug, Tinten/Tonern etc.)
die Schaffung von Richtlinien und Grenzwerten, besonders dort wo der Nachweis der
Umweltverträglichkeit durch Forschung und Studien noch nicht fundiert erbracht ist.
den Ausbau der Forschung um die Eigenschaften, im Hinblick auf die Verträglichkeit
gegenüber der Umwelt und des Menschen, zu ergründen. Einige dieser Besonderheiten
betreffen physikalische Gebiete, wie z.B. Optik und Magnetismus, aber auch chemische
Bereiche, wie z.B. Reaktivität und Stoffeigenschaften.
die Erforschung der Risiken und Langzeitfolgen im menschlichen Körper, besonders von
Tensiden, da diese eine Verweildauer von bis zu 6 Stunden im Blut aufweisen und eine
signifikant höhere Aufnahme in Herz, Niere und Gehirn erfolgt.
Aufgrund der bisher wenig erforschten Folgen und Langzeitrisiken obliegt dem deutschen
Gesetzgeber eine Verantwortung zum Schutz des Verbrauchers. Besonders da weitere
modifizierte Stoffe/Partikel für den Einsatz von Nanomaterialien in Zukunft folgen werden.
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Um diese Forschung gewährleisten zu können, sollen besonders die entsprechenden
Forschungsgebiete an den Universitäten ausgebaut und gefördert werden, da Deutschland als
industrieller und forschender Mitgestalter dieses neuen Gebietes auch die lukrativen
Anwendungsgebiete der Nanoforschung im Blick haben sollte. Besonders in Bereichen der
Erhöhung der Energiespeicherung von Batterien durch nanostrukturiertes Elektrodenmaterial,
die Erhöhung der Widerstandskraft von Rotorblätter von Windkraftanlagen durch KohlenstoffNanoröhren sowie dem Einsatz von Nanokristallen in Dünnschichtsolarzellen zur Steigerung
des Wirkungsgrads, kann Nanotechnologie als Technologie der Zukunft dienen und bietet ein
breite Spektrum an Möglichkeiten, die Energieversorung effizient auszubauen. Darüber hinaus
werden innerhalb der Krebstherapie bereits magnetische Nano-Metallpartikel eingesetzt um
gezielt das Tumorgewebe durch Schwingung zu erhitzen und so abzutöten.
Wir fordern zudem, dass neben dem gesetzlichen Ausbau des Verbraucherschutzes auch
Forschungsgebiete wie die Förderung von Energieeffizienz und die medizinischen
Anwendungsbereiche finanziell gefördert werden, um Baden-Württemberg auch weiter als
zukunftsweisenden Forschungsstandort zu erhalten.
Begründung:
Die Risiken leiten sich von den verwendeten, zumeist modifizierten, Inhaltsstoffen in Haushalts-,
Konsum- und Industrieprodukten ab. Dabei ist zu beachten, dass immer mehr Produkte auf den
Markt kommen, die Nanomaterialien oder verwandte Stoffe enthalten. Dabei sind solche
Nanomaterialien bereits in Kosmetika, Lacken/Farben, Reinigungstüchern,
Folienbeschichtungen, Nahrungsergänzungsmitteln, Weichspüler, Textilien, Tinten/Tonern,
Kinderspielzeug zu finden (Nanoproduktdatenbank:
http://www.bund.net/themen_und_projekte/nanotechnologie/nanoproduktdatenbank).
Beispielsweise wird kolloidales Silber zur antibakteriellen Wirkung in vielen Produkten
angewendet, wie z. B. in Strümpfen, Sportkleidung und Bettwäsche. Auch werden Nanopartikel
in Tonerfarbe als Beschichtung oder Trennmittel verwendet, welche eine Gefahr als Feinstäube
entwickeln können.
Richtlinien und Grenzwerte müssen deswegen auf diesen technologisch neuen Gebieten
geschaffen werden, wobei gerade dort näher reglementiert werden muss, wo der Nachweis der
Verträglichkeit und des Umwelteinflusses durch Forschung & Studien noch nicht vollkommen
geklärt ist. Nanopartikel lassen sich zudem meist nicht im Körper abbauen und akkumulieren z.
T. sich in der Leber, wobei auch eine Überwindung der Blut-Hirn-Schranke diskutiert wird 1. Dies
zeigt, dass die Forschung, wie in einigen anderen Feldern, in diesem Gebiet rascher
voranschreitet als die naturwissenschaftliche Überprüfung hinterherkommt. In Zahlen zeigt sich,
dass 2011 weltweit ca. 65 Mrd. Dollar in das Gebiet der Nanotechnologie-Forschung einflossen,
wobei Deutschland alleine mit 0,54 Mrd. Euro vertreten war (USA: ca. 1,7 Mrd. €, Russland: ca.
1,3 Mrd. €)2. Im Vergleich dazu wurden dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit im Haushaltsplan 2011 1,6 Mrd. € zugewiesen3. Für das Jahr 2015 wurde
prognostiziert, dass weltweit eine Viertel Billion US$ in Nano-verwandte und –assoziierte
Bereiche investiert werden, wobei sich das Gleichgewicht des am schnellsten wachsenden
Marktes gen Asien verschiebt2. Statistiken zur Verwendung von Nanomaterialien in Produkten
sind schwer, da sie entweder nicht deklariert sind oder noch nicht vollständig detektiert wurden,
denn es muss beachtet werden, dass sich Nanopartikel nicht so einfach erkennen lassen, wie
herkömmliche Stoffe.
Folgen und Risiken
Ein großes Interesse geht von der Erforschung der Risiken und Langzeitfolgen aus, welche vor
allem durch die beinahe ubiquitäre Verbreitung von Nanopartikeln von Bedeutung ist. Aufgrund
mangelnder Erfahrung und Langzeittests können keinerlei fundierte Aussagen über die Risiken
getroffen werden. Zumal solche Tests zuerst an Versuchstieren durchgeführt werden, um dann
Aussagen für den Menschen treffen zu können. Es gibt jedoch eine hohe Wahrscheinlichkeit,
dass veränderte Nanomaterialien mit einer Größe von ca. 1/60 eines roten Blutkörperchens eine
Auswirkung auf Zellen oder Gewebe haben, in denen sie entweder nicht abgebaut werden
können oder in die sie naturgemäß nicht gehören.
Als Tenside werden bereits Poloxamere zur Emulgierung in Produkten, z. B. Kosmetika,
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verwendet, die auch von BASF mitentwickelt werden/wurden. Es konnte bereits 1990 gezeigt
werden, dass Nanopartikel (~ 100 nm) durch Beschichtung mit den Poloxameren 338 und 908
eine erhöhte Verweildauer bis zu 6 Std. im Blut aufwiesen und dass eine signifikant höhere
Aufnahme dieser in Herz, Niere und Gehirn erfolgte4.
Metalloxide werden als Nanomaterialien z. B. in Tonern und Kosmetika verwendet und zeigen
zelltoxische Wirkungen. In menschlichen Zellen inhibieren Magnesiumoxid und Calciumoxid
Nanopartikel einen Teil der Energiegewinnung (Krebs-Zyklus), wobei dieser Effekt mit der
Größe der Partikel zusammenhängt5. Weiterhin konnte eine gesteigerte Zytotoxizität von
Metalloxid Nanopartikeln mit steigender Atomzahl ermittelt werden, wobei besonders Kupfer
und Zink diesen Effekt zeigten6.
In Farben/Lacken werden Titandioxide zur besseren Lichtstreuung eingesetzt und sowohl in der
Papierherstellung als auch als E 171 in Zahnpasta. Bei Verabreichung von Titandioxid in die
Luftröhre von Hamstern konnte nach Tod eine ähnliche Tumorausprägung festgestellt werden,
wie bei der Verabreichung von karzinogenen Stoffen (Benzo[a]pyren)7. Titandioxid wurde von
der „International Agency for Research on Cancer” (IARC) als möglicherweise karzinogen (2B)
eingestuft. Des Weiteren konnte gezeigt, aber nicht vollständig bewiesen werden, dass bei
Arbeitern in Deutschland, die mit Ruß („carbon black“) in Fabriken arbeiten, ein erhöhtes
Lungenkrebsrisiko auftrat8.
Fazit
Nicht nur mangelnde Kennzeichnung, sondern auch eine Vielzahl neuer Nanomaterialien, deren
langzeitliche Unbedenklichkeit noch nicht überprüft wurde, muss zu einer stärkeren
Reglementierung zum Schutz des Konsumenten führen. Bei einer solch unterschiedlichen
Menge an Produkten mit Nanomaterialien sollte eine Sicherheit gewährt werden, die es dem
Konsumenten ermöglicht seinen Konsum auf nanoassoziierte Produkte abzustimmen. Der
Verbraucheranteil ist bei genannten Produkten um ein vielfaches höher, als z. B. bei
Tabakkonsum und dessen Risiken.
1 Scheffel, U. et al., Albumin for Study of the Reticuloendothelial System, Journal of nuclear
medicine, 1972; Illum, L. et al., The organ distribution and circulation time of intravenously
injected colloidal carriers sterically stabilized with a blockcopolymer - poloxamine 908, Life
Sciences, 1987
2 Cientifica Ltd 69 Brushfield St London E1 6AA, (http://cientifica.com/wpcontent/uploads/downloads/2011/07/Global-Nanotechnology-Funding-Report-2011.pdf)
3 Bundesministerium der Finanzen, Bundeshaushaltsplan 2011, https://www.bundeshaushaltinfo.de/fileadmin/ de.bundeshaushalt/content_de/
dokumente/2011/Bundeshaushaltsplan_2011.zip
4 Tröster, S. D. et al., Modification of the body distribution of poly(methyl methacrylate)
nanoparticles in rats by coating with surfactants, International Journal of Pharmaceutics, 1990
5 Tanveer, S. et al., In vitro Toxicological Study of Metal Oxides Nanoparticles on Oxidation of
Succinatein Krebs Cycle and Their Resultant Effect in Metabolic Pathways, Journal of the
Chinese Chemical Society, 2013
6 Chusuei, C. C. et al., Cytotoxicity in the age of nano: The role of fourth period transition
metaloxide nanoparticle physicochemical properties, Chemico-Biological Interactions, 2013
7 Stenbäck et al., Carcinogenicity of benzo(a)pyrene and dusts in the hamster lung (instilled
intratracheally with titanium oxide, aluminum oxide, carbon and ferric oxide), Oncology, 1976
8 Wellmann, J. et al., Cancer mortality in German carbon black workers 1976-98, Occupational
and Environmental Medicine, 2006
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Austauschbare Akkus von Smartphones und
Handys müssen Pflicht werden
Antragsteller
Ulm
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Zur Weiterleitung an
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Austauschbare Akkus von Smartphones und Handys müssen
Pflicht werden
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Wir fordern die SPD Abgeordneten auf Bundes- und europäischer Ebene auf, sich dafür
einzusetzen, dass in der EU nur noch Smartphones und Handys mit einem Akku verkauft
werden dürfen, der vom Endkunden selbst ausgetauscht werden kann. Die Akkus sollen aber
nicht vereinheitlicht werden.
Begründung:
Durch austauschbare Akkus kann ein Teil des Elektroschrotts vermieden werden und damit die
Umweltverschmutzung in Entwicklungsländern, in denen einiges von diesem Elektroschrott
landet, eingedämmt werden. Wir sprechen uns allerdings gegen eine Vereinheitlichung des
Akkus aus, da hier sonst die Weiterentwicklung ausgebremst werden würde.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Verschärfung der Strafen für die Einfuhr
illegalen Holzes
Antragsteller
Karlsruhe-Stadt
U7
Zur Weiterleitung an Buko, Bundesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Verschärfung der Strafen für die Einfuhr illegalen Holzes
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Verschärfung der Strafen für die Einfuhr illegalen Holzes
Die Regierung wird aufgefordert die Einfuhr illegalen Holzes nicht als Ordnungswidrig-keit zu
ahnden, sondern als eine Straftat.
Begründung:
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 193 Verstöße gegen das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz
(Holz-SiG) festgestellt. Dabei wurden jedoch nur Bußgelder von höchstens 50 everhängt, was
darauf zurückzuführen ist, dass die letzte schwarz-gelbe Regierung das Vergehen zu einer
Ordnungswidrigkeit herabgestuft hat. Um den Verkauf illegalen Holzes in Deutsch-land
einzudämmen und damit einen Beitrag zur Rettung der Regenwälder zu leisten, sollte das
Strafmaß wieder heraufgesetzt werden.
200
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Verantwortung übernehmen – Die Textilimporte
an Bedingungen knüpfen
Antragsteller
Mannheim
U8
Zur Weiterleitung an
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Verantwortung übernehmen – Die Textilimporte an Bedingungen
knüpfen
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Die Jusos Baden-Württemberg fordern:
Festgesetzte Mindeststandards für Arbeitnehmer*innen vom Bundesministerium für
Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit für textilproduzierende
Entwicklungsländer gemessen an den Kernarbeitsnormen der ILO
den Verkauf von importierten Textilien, dessen Herstellung die Standards nachweislich
unterbieten, zu verbieten.
Begründung:
Immer wieder erreichen uns Bilder aus Bangladesch oder Indien, die die schlechten
Arbeitsbedingungen der Textilindustrie thematisieren. Dabei ist es beschämend, dass vor allem
der westliche Endverbraucher davon profitiert: Ein T-Shirt für 5€ oder eine Jeans für 20€ sind
Halsabschneider für Näher*innen in diesen Ländern. Nun ist es aber nicht die Aufgabe der
Endverbraucher*innen die Angebote zu differenzieren. Auch das Bewusstsein für diese
Problematik ist – vor allem bei finanziell schwächeren Verbraucher*innen – schwer zu
verbessern und in hohem Maße auch nicht zu erwarten.
So lange es das Angebot für Textilien hergestellt unter unwürdigen Bedingungen in dieser Fülle
gibt, wird auch die Nachfrage hoch sein. Von einem*r Geringverdiener*in ist verständlicher
Weise nicht zu erwarten, dass er*sie ein günstiges T-Shirt bei ordentlicher Qualität aufgrund von
Bedenken beim Arbeitsschutz nicht kauft.
Aus dem Grund ist hier die Politik gefragt. Das „Bündnis für nachhaltige Textilien“ sollte
ursprünglich den Problematiken der Textilindustrie entgegenwirken. In den zwei Jahren hat es
das von Bundesentwicklungsminister Müller gegründete Bündnis nur geschafft sich selbst zu
verwalten und den Mitgliedern eine Marketingplattform zu bieten. Geändert hat sich
nachweislich nichts. Daher müssen neue Wege gegangen werden. Und die sehen so aus, dass
konsequente Gesetze geschaffen werden.
Das zuständige Bundesentwicklungsministerium soll daher für jedes einzelne Land eine eigene
Kommission einrichten, die im ersten Schritt für dieses Land Werte in den Bereichen
Entlohnung, Versicherung und Vorsorge festsetzt. Diese Mindestwerte werden in einem
sinnvollem Turnus angepasst.
Wichtig ist dabei die Unabhängigkeit dieser Kommissionen. Sie muss unabhängig von der
Industrie selbst sein. Die Kommission muss objektiv und kompetent die Lebensbedingungen
und Vorraussetzungen in diesem Land kennen und analysieren. Auf dieser Grundlage werden
die besagten Mindeststandards festgesetzt.
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Im nächsten Schritt soll eine Importverordnung verhindern, dass Textilerzeugnisse, bei deren
Herstellung die Standards unterbieten worden sind, auf dem deutschen Markt verkauft werden.
Das gilt auch für Teilerzeugnisse.
Für die Umsetzung dieser Verordnung muss das Bundesministerium für Entwicklung und
wirtschaftliche Zusammenarbeit Kontrollen einführen und ausweiten. Es muss möglich werden,
dass unabhängig von den Angaben der Textilfirmen sich auch das Bundesministerium vor Ort
ein Bild machen kann.
Hier kann und muss Deutschland nun eine Vorreiterrolle einnehmen. Der Absatzmarkt ist für
Textilfirmen zu lukrativ, dass ungemütliche Gesetze diese Unternehmen verschrecken oder
vertreiben könnte. Eine konsequente Haltung Deutschlands wäre ein Vorbild für die Welt.
202
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Die Kuh macht muh - Bäuerliche
Milchviehwirtschaft in Süddeutschland erhalten!
Antragsteller
Ostalb
U9
Zur Weiterleitung an Juso- Bundeskongress, SPD- Landesparteitag, SPDLandtagsfraktion, SPD- Bundestagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Die Kuh macht muh - Bäuerliche Milchviehwirtschaft in
Süddeutschland erhalten!
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Die Jusos Baden-Württemberg fordern die Erhaltung der bäuerlichen Milchviehhaltung.
Insbesondere kleine und mittlere Betriebe gerade im süddeutschen Raum müssen vor der
Aufgabe bewahrt werden, es muss einem Landwirt und seiner Familie auch in Zukunft möglich
sein von seiner Arbeit leben zu können. Gleichzeitig muss eine Qualitätssteigerung der
Milchprodukte Ziel sein, bei stärkerer Beachtung ökologischer und sozialer
Rahmenbedingungen. Für die Kultur- und Naturlandschaft im ländlichen Raum in
Süddeutschland ist der Erhalt der bisherigen Strukturen unerlässlich und führt zur Beibehaltung
der hohen Lebensqualität.
Hauptgrundlage dafür muss ein stabiler und gewinnerbringender Milchpreis sein. Dieses kann
nur durch ein geringeres Milchangebot erzielt werden. Das Ungleichgewicht zwischen Angebot
und Nachfrage darf nicht wie bisher durch eine (zunehmende) Exportpolitik gelöst werden,
sondern muss durch eine Steigerung der Binnennachfrage und insbesondere durch eine
Verringerung des Angebotes erzielt werden. Ziel ist es die außereuropäischen Milchexporte, die
insbesondere den nord- und westafrikanischen Ländern massiv schaden, mittelfristig zu
beenden. Die Konzentration der Milchproduktion muss einzig auf der Binnennachfrage liegen.
Änderung der GAP
Die Jusos Baden-Württemberg fordern deshalb eine Änderung der Gemeinsamen Agrarpolitik
(GAP) innerhalb der Europäischen Union. Wir begrüßen die Änderung der GAP durch die
Europäische Union für den Zeitraum 2014-2020, welcher Gesichtspunkte wie Biodiversität, den
Erhalt kleinbäuerlicher Strukturen und eine allgemein umweltschonende Bewirtschaftung
beinhaltet. Darüber hinaus fordern wir eine vielfaltige Gestaltung der ländlichen Räume in
Europa. Ziel muss eine flächendeckende Milchproduktion in Europa sein, die Konzentration auf
einzelne Milchproduktionsgebiete ist nicht wünschenswert. Ebenso wenig darf eine
Konzentration auf wenige, große landwirtschaftliche Betriebe erfolgen. Ziel der Agrarpolitik
muss die Erhaltung der bisherigen bäuerlichen Strukturen sein, die Schaffung von
„Agrarfabriken“ ist nicht wünschenswert. Allerdings sind hierbei regionaltypische Unterschiede
anzuerkennen.
Mittelfristig sollen flächendeckende Subventionen für die Milchpreisproduktion nicht mehr von
Nöten sein. Eine sofortige Abschaffung der Subventionen, die zu einem schnellen „Hofsterben“
führen würde lehnen wir ab. Stattdessen fordern wir den kurzfristigen und zügigen Umbau der
Förderungsmaßnahmen. Die begonnene Umgestaltung der Kriterien muss fortgesetzt werden.
Zukünftig müssen Produktqualität, regionale Unterschiede, der unterschiedliche Arbeitsaufwand
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und ökologische Aspekte wie der Grünlandanteil eine noch stärkere Rolle spielen. Ziel der
Subventionen muss die Förderung kleiner und mittlerer Betriebe, auch solcher der
Nebenerwerbslandwirtschaft sein. Die Jusos Baden- Württemberg fordern eine Umsetzung
dieser Maßnahmen bis 2020. Die Notwendigkeit der Wiedereinführung einer Milchquote, die
ihre Ziele historisch offensichtlich verfehlt hat, viele dann auch weg.
Als Beitrag zum Qualitätserhalt fordern wir weiterhin ein europäisches Verbot des Einsatzes von
Gentechnik in der Landwirtschaft.
In möglichen Freihandelsabkommen müssen die die oben genannten Interessen der vielfältigen
europäischen, bäuerlichen Milchviehwirtschaft beachtet und durchgesetzt werden.
Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene
Es ist den letzten Jahren deutlich geworden, dass die Rahmenbedingungen für eine stabile
Milchpolitik im Wesentlichen auf der europäischen Ebene gelegt werden. Durch gute
Entscheidungen können Hilfsprogramme die durch den Bund und die Länder in den letzten
Jahren kurzfristig aufgesetzt wurden, eingespart und damit die Haushalte entlastet werden.
Dennoch können auch Bund und Land Rahmenbedingungen für eine gesunde bäuerliche
Milchviehwirtschaft legen. Beide Ebenen müssen Voraussetzungen für die Förderung kleiner
und mittlerer Betriebe schaffen. Dies kann durch das Verbot übergroßer Ställe und eine größere
Mindestgröße für die Milchviehhaltung erfolgen. Gleichzeitig können engere Bedingungen bei
der Qualität der Futtermittel die Produktqualität steigern.
Derartige Richtlinien dürfen aber nicht zu einer Gängelung und überbordenden Bürokratisierung
in der bäuerlichen Landwirtschaft führen. Maßnahmen wie das Grünlandumbruchverbot in
Baden-Württemberg sowie die Novellierung der Düngemittelverordnung müssen aus bäuerlicher
Sicht kritisch gesehen werden und sollten praktikabel gestaltet werden.
Biologische Landwirtschaft
Wir fordern die stärkere Förderung von Betrieben mit ökologischer Landwirtschaft. Es muss
Betrieben erleichtert werden, ihren Betrieb umzustellen. Mittelfristig fordern wir einen deutlich
höheren Prozentsatz an biologisch ausgerichteten Betrieben. Eine vollständige Umstellung auf
ökologische Landwirtschaft halten wir aber aufgrund der unterschiedlichen regionalen
Rahmenbedingung für unwahrscheinlich, daher fordern wir die Dualität in der Milchwirtschaft.
Vielmehr müssen ökologische Aspekte langsam aber zunehmend, ohne große Belastung der
Betriebe, in der konventionellen Landwirtschaft Einzug halten.
Erweiterung der Aufgabenmöglichkeiten
Des Weiteren muss die bäuerliche Milchviehwirtschaft strukturell und flächendeckend weitere
Einnahmemöglichkeiten und Tätigkeitsfelder suchen. Diese können im Direktmarketing, im
Tourismus, im Bildungsbereich und im Naturschutz liegen. Gerade bei Letzterem kann auch
überlegt werden staatliche Aufgaben gegen Vergütung an Dritte zu verlagern und somit
gleichzeitig die öffentlichen Haushalte zu entlasten. Unerlässlich bleibt dass Naturschutz und
landwirtschaftlicher Betrieb Hand in Hand gehen müssen. In diesem Zusammenhang kritisieren
die Jusos Baden-Württemberg auch die ministerielle Trennung dieser Bereiche durch die
schwarz-grüne Landesregierung. Land und Kommune sind hierbei auch mit der Auflage von
Förderungsprogrammen und der stärkeren Ausschreibung von Wettbewerben gefordert.
Sensibilisierung und Verbraucherschutz
Wir fordern die Sensibilisierung der Konsumenten für die bäuerliche Milchviehwirtschaft,
insbesondere durch frühkindliche, schulische und universitäre Bildungsmaßnahmen.
Gleichzeitig muss eine stärkere Transparenz für den Verbraucher bei der Produktvielfalt
gegeben sei. Wir fordern eine detaillierte Kennzeichnungspflicht bei Milchprodukten
insbesondere in Hinblick auf die konkrete Produktionsstätte und Qualitätskriterien wie
Grünlandanteil, Gentechnikfreiheit etc.
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Verhältnis zwischen Landwirte und Molkereien
Viele Entscheidungen die die Marktpolitik bestimmen, finden im Bereich des Verhältnisses
zwischen bäuerlichem Produzent und den weiterverarbeitenden Molkereien statt. Für den Staat
ist es im Rahmen der Marktwirtschaft schwierig hier einzugreifen. Grundsätzlich wollen wir die
Landwirte aber ideell in ihrer Position gegenüber den Molkereien stärken und unterstützen
Aktionen, wie z.B. Milchstreiks. Wir begrüßen die Gründung bzw. Wiederbelebung von durch
Landwirte selber gelenkte Molkereien und sehen das Genossenschaftsprinzip hierbei als ein
Ausweg aus der Krise. Insbesondere in der Milchwirtschaft muss der Staat Kartellbildung von
Molkereien verhindern, hier ist durch die staatlichen Ordnungsbehörden verstärkt ein Auge
darauf zu richten. In diesem Zusammenhang begrüßen wir auch bäuerliche Selbsthilfen wie das
Milchmarktmonotoring durch den Bund Deutscher Milchviehhalter.
Begründung:
Erfolgt mündlich
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Jusos Baden-Württemberg
U 10
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Strahlung kennt keine Grenzen –
Abschaltung sämtlicher Atomkraftwerke innerhalb der EU
Antragsteller
Ulm
Zur Weiterleitung an
angenommen
mit Änderungen angenommen
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Strahlung kennt keine Grenzen – Abschaltung sämtlicher
Atomkraftwerke innerhalb der EU
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Die SPD soll sich dafür einsetzen, dass auch innerhalb der EU alle Atomkraftwerke
abgeschaltet werden.
Begründung:
Radionukleare Katastrophen machen nicht an Landesgrenzen halt. Ein innerdeutscher
Atomausstieg bringt alleine keine Sicherheit. Die Diskussion um belgische Atomkraftwerke hat
gezeigt, welch enorme Bedrohung auch von grenznahen ausländischen Atomkraftwerken für
unser Land ausgehen kann. Atomenergie ist eine unverantwortbare Energie. Tschernobyl und
Fukushima sind uns hier im wahrsten Sinne des Wortes eine ewige Mahnung. Das Austeilen
von Iodtabletten in Belgien im Umkreis eines maroden Atomkraftwerks ist das fatale
Eingeständnis der Machtlosigkeit gegenüber dieser Technologie. Dazu kommt die enorme
Anfälligkeit gegen terroristische Attacken, insbesondere auch im Cyberbereich. Das einzig
Richtige ist die Abschaltung aller Atomkraftwerke. Die SPD soll sich daher entsprechend auch
auf EU-Ebene hierfür einsetzen.
206
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Lebensmittelverschwendung den Kampf
ansagen
Antragsteller
Freudenstadt
U 11
Zur Weiterleitung an SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag, JusoBundeskongress
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Lebensmittelverschwendung den Kampf ansagen
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Wir fordern ein Verbot der Lebensmittelverschwendung von Supermärkten nach dem Vorbild
Frankreichs. Demzufolge müssen Supermärkte alle nicht verkauften oder unverkäuflichen
Lebensmittel entweder für wohltätige Zwecke spenden oder ,sollten die Lebensmittel nicht mehr
genießbar sein, als Tierfutter bzw. als Kompost der Landwirtschaft zur Verfügung stellen. Ab
einer Größe von 400 Quadratmetern sind die Supermärkte verpflichtet, für Lebensmittelspenden
Kooperationen mit gemeinnützigen Organisationen einzugehen. Davon sind kleinere Filialen
und Tante-Emma-Läden ausgenommen.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
207
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Supermärkte dürfen keine Lebensmittel
mehr wegwerfen!
Antragsteller
Zollernalb
U 12
Zur Weiterleitung an SPD Bundestagfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Supermärkte dürfen keine Lebensmittel mehr wegwerfen!
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Die Jusos Baden-Württemberg fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, sich mit der
Ausarbeitung eines Gesetzes zu beschäftigen, welches Supermärkten verbietet Lebensmittel
wegzuwerfen. Wir fordern, dass Lebensmittel günstiger verkauft, zum Kompostieren, zur
Erzeugung erneuerbarer Energien oder in Form von Spenden verwendet werden.
Ebenso fordern wir, dass Supermärkte unverkaufte Lebensmittel nicht unbrauchbar machen
dürfen.
Wir fordern auch, dass das Umweltministerium genaue Studien, die sich mit dem Wegwerfen
von Lebensmittel beschäftigen sollen, in Auftrag geben.
Begründung:
Weltweit werden aus unterschiedlichsten Gründen rund 50 % der Lebensmittel im Verlauf der
Ernte bis zum Teller unverbraucht weggeworfen. Allein in Deutschland werden 11 Millionen
Tonnen Lebensmittel von der Industrie, Handel, Großverbrauchern und Privathaushalten
entsorgt.
Hierbei gehören in einem großen Maße auch Lebensmittel dazu, die haltbar sind, aber in keine
Norm passen oder im Transport beschädigt worden sind. Diese Tatsache ist nicht nur
gegenüber den Hungernden zynisch, es ist auch eine tägliche Vergeudung von vielen wichtigen
Rohstoffen.
Unser Nachbarland Frankreich hat im Jahr 2015 ein Gesetz gegen das Wegwerfen von
Lebensmitteln verabschiedet und möchte damit den Energiewandel vor Ort begleiten und
etablieren. Auch in Deutschland erscheint die Einführung eines solchen Gesetzes aufgrund der
Wegwerfsituation sinnvoll zu sein.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
V
Vielfalt, Teilhabe und Integration
V1
Breisgau-Hochschwarzwald
Konsequente Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare - Für ein
gleiches Adoptionsrecht und Gleichbehandlung auf dem Standesamt.
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V2
Tuttlingen
Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Menschen mit Behinderung
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Böblingen
Änderung des Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen
(Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG)
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Freiburg
Queer-/feministische Perspektiven in der Asylpolitik stärken – rechter
Vereinnahmung entgegentreten
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Rhein-Neckar
Medien Integration als öffentlicher Auftrag
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Breisgau-Hochschwarzwald
Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen!
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V7
Böblingen
Änderung der Verordnung des Integrationsministeriums über die
Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (DVO FlüAG)
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V8
Heilbronn
Autofahren verpflichtet- Erste Hilfe Kurs auffrischen
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Konsequente Gleichstellung
gleichgeschlechtlicher Paare - Für ein gleiches
V1
Adoptionsrecht und Gleichbehandlung auf dem
Standesamt.
Antragsteller
Breisgau-Hochschwarzwald
Zur Weiterleitung an Juso Bundeskongress, SPD Landesparteitag, SPD
Landtagsfraktion, SPD Landesvorstand, SPD
Bundesparteitag, SPD Bundesvorstand
angenommen
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mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Konsequente Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare - Für
ein gleiches Adoptionsrecht und Gleichbehandlung auf dem
Standesamt.
Die Jusos Baden-Württemberg stehen für die konsequente Gleichstellung von
gleichgeschlechtlichen Paaren ein. Liebe und Familie kennen kein Geschlecht! Auf dem Weg zu
diesem umfassenden emanzipatorischen Ziel fordern wir insbesondere die Gleichstellung in
folgenden zwei Bereichen:
1. Adoptionsrecht
Lesbische und schwule Paare dürfen nach geltendem Recht immer noch kein Kind gemeinsam
adoptieren. Allein die Stiefkindadoption und die sogenannte Sukzessivadoption sind infolge der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts möglich. Lesben und Schwule können seit
2014 ein Kind adoptieren, wenn es von einem*r der beiden Partner*innen bereits adoptiert
worden ist. Eine der letzten großen, noch nicht neu geregelten Fragen ist nun, ob
gleichgeschlechtliche Lebenspartner*innen gemeinsam und gleichzeitig ein Kind adoptieren
können. Das dürfen sie - im Unterschied zu Ehepartner*innen - bisher nicht. In vielen Staaten,
etwa in Frankreich, Irland, Südafrika und den USA ist dies anders. Die überfällige Aufhebung
dieser rechtlichen Diskriminierung auch in der BRD darf nicht an einer heterosexistischen
Familienideologie oder Merkels "Bauchgefühl" scheitern. Wir fordern, diesen Missstand endlich
zu beheben und das Adoptionsrecht von gleichgeschlechtlichen dem der
verschiedengeschlechtlichen Paare vollständig gleichzustellen.
2. Standesamt
Wir fordern eine konsequente Gleichbehandlung von gleich- und verschiedengeschlechtlichen
Paaren auf dem Standesamt. Solange unsere Forderung nach der Öffnung der Ehe noch nicht
durchgesetzt ist, sind Ehe und Lebenspartnerschaft zumindest in diesem Rahmen ihrer
Begründung gleich zu behandeln. Dies betrifft insbesondere sowohl sämtliche Gebühren, die
mit der Trauung verbunden sind, als auch das Gelübde, das zu leisten ist.
210
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Menschen
mit Behinderung
Antragsteller
Tuttlingen
V2
Zur Weiterleitung an
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Menschen mit Behinderung
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Die Jusos Baden-Württemberg fordern eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe für
schwerbehinderte Menschen für Unternehmen, die nicht die im SGB IX gesetzlich
vorgeschriebene Zahl von Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen. Die zum
Erhebungsjahr 2016 angehobenen Sätze von
·
125 € bei einer Beschäftigungsquote ab 3 % bis unter 5 %
·
220 € bei einer Beschäftigungsquote ab 2 % bis unter 3 %
·
320 € bei einer Beschäftigungsquote unter 2 %
erachten wir als gesellschaftspolitisch nicht ausreichende Maßnahme zur wirtschaftlichen
Sanktionierung des Verstoßes der Einstellung schwerbehinderter Menschen.
Die neuen Sätze sollen im Rahmen eines gesellschaftspolitischen Diskurses eruiert werden, in
dessen Rahmen eine stärkere Einbeziehung von Behindertenverbänden realisiert werden soll.
Die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen sind dem gesellschaftlich wünschenswerten
Ziel einer erhöhten Primärbeschäftigung von Schwerbehinderten hintanzustellen. Die SPD soll
sich auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene für eine Realisierung der obigen Maßnahmen
stark machen.
211
Jusos Baden-Württemberg
V3
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Änderung des Gesetz über die Aufnahme von
Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG)
Antragsteller
Böblingen
Zur Weiterleitung an SPD Landtagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Änderung des Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen
(Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG)
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Die Jusos Baden-Württemberg fordern eine Änderung des § 13 FlüaG:
Bisher:
§ 13
Schulbesuch und Sprachvermittlung
(1) Im Rahmen der vorläufigen Unterbringung ist sicherzustellen, dass der Schulbesuch nach
Maßgabe des Schulgesetzes für Baden-Württemberg erfolgen kann. Wenn tatsächliche
Anhaltspunkte vorliegen, dass bestehende Fördermaßnahmen zur Vorbereitung auf den
Schulbesuch benötigt werden, ist die Schulaufsichtsbehörde zu unterrichten.
(2) Im Rahmen der vorläufigen Unterbringung ist sicherzustellen, dass unentgeltlich
Grundkenntnisse der deutschen Sprache erworben werden können.
Ändern in:
§ 13
Schul- und Kindergartenbesuch, Sprachvermittlung
(1) Im Rahmen der vorläufigen Unterbringung und der Anschlussunterbringung ist
sicherzustellen, dass der Schulbesuch nach Maßgabe des Schulgesetzes für BadenWürttemberg erfolgen kann.
Wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass bestehende Fördermaßnahmen zur
Vorbereitung auf den Schulbesuch benötigt werden, ist die Schulaufsichtsbehörde zu
unterrichten.
Der Kindergartenbesuch ist zu ermöglichen.
(2) Im Rahmen der vorläufigen Unterbringung ist sicherzustellen, dass unentgeltlich
Grundkenntnisse der deutschen Sprache, spätestens ab dem 3. Monat nach Ersterfassung
in Deutschland, erworben werden können.
Begründung:
Nicht nur während der Zeit in der vorläufigen Unterbringung, auch in der
Anschlussunterbringung muss der Schulbesuch für Kinder ermöglicht werden. Bei der
Ergänzung handelt es sich um einen Lückenschluss.
Der Kindergartenbesuch für die Flüchtlingskinder empfiehlt sich dringlichst. Der Spracherwerb
der Flüchtlingskinder wäre somit schon vor der Einschulung ermöglicht. Auch haben Eltern
teilweise nicht die Möglichkeit, selber einen Sprachkurs zu besuchen, wenn keine
Betreuungsmöglichkeit für Kinder im Kindergartenalter angeboten wird.
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40 Unentgeltliche Sprachkurse werden für viele, insbesondere Flüchtlinge mit geringen
41 Bleibeperspektiven wie Afghanen, Gambiern usw. gar nicht oder erst nach Monaten bis Jahren
42 geboten.
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Jusos Baden-Württemberg
V4
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Queer-/feministische Perspektiven in der
Asylpolitik stärken – rechter Vereinnahmung entgegentreten
Antragsteller
Freiburg
Zur Weiterleitung an Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg, Juso
Bundeskongress, Bundeparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
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Queer-/feministische Perspektiven in der Asylpolitik stärken –
rechter Vereinnahmung entgegentreten
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In der aktuellen Debatte gibt es, insbesondere nach „Köln“, Stimmen, welche in der Aufnahme
von Geflüchteten eine Gefahr für die Gleichberechtigung der Geschlechter sehen. Sie zeichnen
ein Zerrbild gerade von muslimischen Männern, die Frauen* angeblich einzig mit Verachtung
und Gewalt begegnen und Emanzipation in Deutschland beseitigen wollen. Solchen
rassistischen und islamophoben Anschauungen müssen wir Jungsozialist*innen
selbstverständlich mit aller Entschiedenheit entgegentreten.
Interessant ist, dass die meisten dieser so um Frauen*rechte „Besorgten“ sich bis jetzt nicht
gerade im Einsatz für die Emanzipation hervorgetan haben. Im Gegenteil. Wer ansonsten
gegen die „Genderideologie“, feministische Debatten und Maßnahmen hetzt, fällt es nun
scheinbar wie Schuppen von den Augen und er*sie sieht die Errungenschaften der
Frauen*bewegung bedroht. Plötzlich sind diejenigen um die Rechte von LSBTTIQ* besorgt,
welche bei anderer Gelegenheit gegen eben diese Rechte mobilisieren, die Gleichwertigkeit
nicht binär-heteronormativer Identitäten hartnäckig negieren und in jedem fortschrittlichen
Bildungsplan eine Verschwörung der „Homolobby“ wittern. Parolen wie die der AfD vom Schutz
„unserer Frauen und Töchter“ zeigen, dass es letztendlich in klassischer rassistischer Logik um
die Verteidigung des Herrschaftsanspruchs deutscher Männer über „ihre“ Frauen gegen die
„Fremden“ geht. Eine solche absurde Vereinnahmung (queer-)feministischer Grundhaltungen
gilt es offenzulegen. Aber auch Akteur*innen, denen die Gleichberechtigung aller Geschlechter
durchaus ein ernstes Anliegen ist, sind nicht immun gegen rassistische und islamophobe
Ressentiments. Unsere Antwort als Jungsozialist*innen muss verschiedene Ansätze beinhalten,
um sowohl Solidarität mit den Geflüchteten und das Grundrecht auf Asyl als auch feministische
Perspektiven zu stärken.
Wir dürfen problematische, rückschrittliche Haltungen nirgendwo ignorieren. Pauschalisierungen
sind dabei abzulehnen. Es ist ebenso falsch wie reaktionär, von „dem Islam“ oder von
Geflüchteten als einer homogenen Gruppe zu sprechen. Unter den Geflüchteten mögen
dennoch auch Menschen sein, die an antiquierten Geschlechterrollen festhalten und Frauen*
nicht als gleichberechtigt akzeptieren. Diesen Ansichten müssen wir, wo immer das möglich ist,
im demokratischen Diskurs begegnen, um auf einen Konsens über die Werte der individuellen
Freiheit und Gleichheit aller hinzuwirken. Dies ist eine Aufgabe der Integration von Beginn an.
Auch Sprachkurse und ähnliche Angebote sollen Frauen*rechte und Akzeptanz gegenüber
LSBTTIQ* thematisieren. Eine solche Auseinandersetzung ist keine überhebliche Oktroyierung
von Werten. Statt dem Gegenüber das Etikett unbelehrbarer Rückschrittlichkeit anzustecken,
achten der Dialog und das Bemühen um Überzeugung die Vernunft aller Beteiligten. Die Linke,
deren Teil wir Jusos Baden - Württemberg sind, muss eine kritische Position gegen religiös
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verbrämte Benachteiligungen von Menschen einnehmen, ohne Rassist*innen und anderen
Reaktionär*innen das Wort zu reden. (Dass Verletzungen hier geltenden Rechts, insbesondere
auch Gewalt gegen Frauen* inakzeptabel sind, ist eine Selbstverständlichkeit und gilt für alle
Menschen, gegenüber welchen das Recht der BRD anwendbar ist. Die Forderung, bei
Gesetzesverstößen ein Asylgesuch abzulehnen, ist reaktionärer, populistischer Irrsinn. Es gibt
zwar eine Verwirkung von Grundrechten nach Art. 18 GG bei Kampf gegen die freiheitliche
demokratische Grundordnung. Abgesehen von diesem absoluten Ausnahmefall gilt:
Grundrechte wie das Recht auf Asyl hängen nicht vom Wohlverhalten ab.)
Zum anderen darf nicht wie in mancher Debatte so getan werden, als sei Frauen*feindlichkeit
und Ablehnung von LSBTTIQ* ein Problem, welches nur anderswo existiere und nun von
Geflüchteten nach Europa zurückgebracht werde. Dies wäre Ignoranz sowohl gegenüber
existierenden feministischen Bewegungen in muslimisch geprägten Ländern als auch
gegenüber den hiesigen Problemen. Auch in Europa und in der BRD ist das Patriarchat
keinesfalls zerschlagen. (Hetero-)sexismus und strukturelle Benachteiligung sind immer noch
hässlicher Alltag. Hier müssen wir weiter fest zu unseren emanzipatorischen Forderungen
stehen und die Ungleichheiten benennen. Der feministische Kampf muss sich von kulturellen
Vorurteilen frei machen. Es ist gleichgültig, ob Benachteiligung mit einer bestimmten Auslegung
des Christentums oder des Islams oder einer anderen Weltanschauung oder der Natur bzw.
dem „Wesen“ der Geschlechter begründet wird. Die trennenden Linien der feministischen
Auseinandersetzung lassen sich nicht zwischen Herkunftsländern, Kulturzugehörigkeit oder
Religionen ziehen. Sie bestehen zwischen all denjenigen Menschen, welche sich für Freiheit
und Gleichheit aller Geschlechter und Identitäten einsetzen und jenen, welche dies aus
reaktionärem Vorurteil und Furcht um Privilegien ablehnen sowie den darauf aufbauenden
Institutionen. Daher muss der Feminismus mit einem klaren Internationalismus verbunden
werden.
Neben diesem doppelseitigen Einsatz für queerfeministische Haltungen im allgemeinen Diskurs
setzen wir uns speziell dafür ein, die Rechte geflüchteter Frauen* und LSBTTIQ* zu stärken.
Deshalb fordern wir:
Aufklärung geflüchteter Frauen über ihre Rechte durch Beratung und Plakate in den
Unterkünften
Leichtere Anerkennung geschlechtsspezifischer Fluchtgründe und Verfolgung aufgrund
der sexuellen Orientierung
Sensibilisierung von Betreuer*innen und sonstigen Ansprechpartner*innen für
geschlechtsspezifische und LSBTTIQ*-Probleme. Dies kann beispielsweise durch
Fortbildungen geschehen.
Rückzugsmöglichkeiten für Frauen* in den Unterkünften
Förderung des Einsatzes weiblicher Dolmetscherinnen* bei Bedarf im Asylverfahren,
damit Frauen* nicht aus Scham schweigen
Ausreichend abschließbare Sanitäranlagen in unmittelbarer Nähe zu dem Wohnbereich
für alleinstehende Frauen und Mädchen
Getrennte Sanitäranlagen für die Geschlechter
Abschließbare Räume für alleinstehende Frauen und Mädchen
Psychologische Betreuung bei Erfahrungen mit sexueller Gewalt
Kinderbetreuung während der Sprachkurse
Erarbeiten eines Gewaltschutzkonzeptes zur Prävention von Gewalt durch
Mitarbeiter*innen der Unterkünfte. Dies kann durch ein Netzwerk von außenstehenden
Ansprechpartner*innen gewährleistet werden.
Elternteile in zwei getrennte Sprachkurse einordnen, um die Kinderbetreuung zu
gewährleisten
Förderung getrennter Unterkünfte für queere Geflüchtete zum Schutz vor Gewalt
Es gilt, der rechten Hetze entschlossen entgegenzutreten und queer-/feministische Forderungen
nach allen Seiten voranzutreiben, insbesondere diese Perspektive in der Asylpolitik zu stärken,
anstatt die Ziele des Feminismus gegen Geflüchtete auszuspielen.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Medien Integration als öffentlicher Auftrag
Antragsteller
Rhein-Neckar
V5
Zur Weiterleitung an Jusos Baden Württemberg, SPD Rhein Neckar, SPD Baden
Württemberg, SPD Landtagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
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Medien Integration als öffentlicher Auftrag
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Die Jusos Baden-Württemberg fordern die SPD auf, sich politisch für mehrsprachige
Nachrichtenformate in den öffentlich rechtlichen Medien einzusetzen, um der Vielsprachigkeit in
der Bevölkerung gerecht zu werden, Aufklärungsarbeit zu leisten und eine demokratische
Alternative gegenüber Propagandainstrumenten anderer Länder in Deutschland anzubieten. Zu
fokussieren im Kontext der Einwanderungswellen der letzten Jahren sind insbesondere:
Russisch, Türkisch und Arabisch
Begründung:
Gerade in Zeiten in denen Verschwörungstheorien Aufwind haben, und nicht vertrauenswürdige
Medien versuchen gezielt Desinformationen zu streuen, ist es wichtig dass der öffentliche
Rundfunk seinem Bildungsauftrag nachkommt. Um alle in Deutschland lebenden Menschen zu
erreichen, muss es mehrsprachige Formate geben. Deutschland ist ein Einwanderungsland. Um
diese Realitäten anzuerkennen braucht es Nachrichtenformate in mehreren Sprachen,
vergleichbar mit der Tageschau in Gebärdensprache. Darüber hinaus kann es auch mediale
Formate im Internet geben in deutscher Sprache mit freiwählbaren Untertiteln.
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Jusos Baden-Württemberg
V6
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Menschen mit Behinderung ein
selbstbestimmtes Leben ermöglichen!
Antragsteller
Breisgau-Hochschwarzwald
Zur Weiterleitung an Juso Bundeskongress, SPD Landesparteitag, SPD
Landtagsfraktion, SPD Landesvorstand, SPD
Bundesparteitag, SPD Bundesvorstand
angenommen
mit Änderungen angenommen
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Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben
ermöglichen!
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Am 1. Januar 2017 soll das neue Bundes-Teilhabe-Gesetz (BTHG) in Kraft treten, das im
Koalitionsvertrag von CDU, SPD und CSU versprochen wurde. Die gesetzlichen Regelungen
der Bundesrepublik Deutschland (BRD) müssen endlich an die UNBehindertenrechtskonvention (UN-BRK) angepasst werden. Wir fordern daher:
1. Alle Menschen mit Behinderung, sowie ihre Partner*innen und Angehörige sollen die
gleiche Möglichkeit zu sparen erhalten, wie sie auch Menschen ohne Behinderung
haben.
Wer als Mensch mit Behinderung auf Leistungen aus der Sozialhilfe angewiesen ist, darf im
Regelfall über kein höheres Vermögen als 2.600 Euro verfügen und muss jeglichen Verdienst,
der über dem doppelten Harz IV Satz liegt, an das Sozialamt abgeben. Auch deren
Partner*innen haften nach einer Heirat mit ihrem eigenen Vermögen, sodass das gemeinsame
Vermögen nicht über 3.200 Euro umfassen darf. Beide müssen dadurch häufig einen Teil ihres
Einkommens abgeben. Das neue BTHG muss die Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem
Fürsorgesystem des SGB XII herauslösen und sie damit unabhängig von den Einkommens- und
Vermögensverhältnissen der Menschen mit Behinderung und ihrer Partner*innen bzw.
Angehörigen im neuen Gesetz verankern.
2. Alle Menschen mit Behinderung sollen Unterstützung da bekommen, wo sie diese
Hilfe auch brauchen.
Mit einem offenen Leistungskatalog ist ein umfassender Anspruch auf Leistungen
sicherzustellen. Die Persönliche Unterstützung und Assistenz muss als umfassender Anspruch
bedarfsdeckend und bundeseinheitlich im Bundesteilhabegesetz verankert werden: Zur
gleichberechtigten Teilhabe ist Assistenz im Kindergarten, in der Schule sowie bei der
Ausbildung, im Studium und am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu gehört auch die
Unterstützung bei der Freizeitgestaltung, Kommunikation, Mobilität und im Urlaub sowie die
Unterstützung und Assistenz für Eltern mit Behinderung.
3. Ungerechtigkeiten zwischen Menschen und Ländern beheben, Nachteilsausgleich
schaffen.
Im BTHG muss ein bedarfsdeckender Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung
geschaffen werden. Das Teilhabegeld darf nicht auf das Einkommen und Vermögen
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angerechnet werden und muss zum Ziel haben, die Nachteile unterschiedlicher Gruppen von
Menschen mit Behinderung auszugleichen. Die Bestimmungen auf Landesebene für Menschen
mit einer Seh- oder Hörbehinderung müssen endlich durch ein Bundesteilhabegeld
vereinheitlicht und ohne Verschlechterungen geregelt werden, damit künftig die Höhe der
Unterstützung nicht mehr vom Wohnort abhängt.
4.
Alle Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Teilhabe – Inklusion von
Beginn an konsequent leben.
Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung sind von Anfang an inklusiv
auszugestalten. Hilfen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung sollten inklusiv
aus einer Hand erfolgen. Alternativen zur Beschäftigung in Werkstätten für Menschen mit
Behinderung bzw. zu Tagesförderstätten müssen ermöglicht, ein Leben zuhause mitten in der
Gemeinde statt in einer Einrichtung muss gefördert werden. Die Nutzung persönlicher Budgets
ist zu unterstützen und die Inklusion ermöglichende Wahlmöglichkeiten müssen sichergestellt
werden. Durch die Trennung von existenzsichernden Leistungen und Unterstützungsleistungen
im stationären Bereich und die Streichung des Kostenvorbehaltes für ambulante Leistungen
sind Barrieren auf dem Weg aus Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderung zu
beseitigen.
5.
Informationen müssen barrierefrei zugänglich gemacht werden und die Beratung
soll unabhängig erfolgen.
Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern, bedarf es einer
leistungsträgerunabhängigen, staatlich anerkannten Beratung und barrierefreier Information, die
sich an den Interessen von Menschen mit Behinderung orientiert. Barrierefrei bedeutet, dass
Informationen beispielsweise über rechtliche Möglichkeiten in leichter Sprache zur Verfügung
stehen und Menschen mit Sinnesbehinderungen zugänglich gemacht werden. Nur durch eine
solche Beratung können die von der UN-BRK als Grundsätze formulierten Prinzipien der
Selbstbestimmung und Partizipation verwirklicht werden.
6.
Leistungen der Eingliederungshilfe bis ins hohe Alter.
Das Prinzip der individuellen Bedarfsdeckung der Eingliederungshilfe muss auch im
fortgeschrittenen Alter gelten. Das Recht auf Teilhabe kennt keine Altersgrenze. In diesem
Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass beispielsweise Menschen mit einer geistigen
Behinderung häufig über eingeschränkte Möglichkeiten verfügen, den Tag eigenaktiv zu
strukturieren. Aus diesem Grund benötigen Senior*innen mit geistiger Behinderung z. B. nach
ihrem Ausscheiden aus dem Berufsleben weiterhin tagesstrukturierende Angebote zur
Unterstützung ihrer Teilhabemöglichkeiten.
7.
Tatsächliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung ermöglichen.
Das BTHG muss seinem Namen gerecht werden und Expert*innen bzw. Verbände, die die
Interessen von Menschen mit Behinderung vertreten, von Beginn an bei der Entwicklung des
BTHG effektiv miteinzubeziehen.
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Jusos Baden-Württemberg
V7
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Änderung der Verordnung des
Integrationsministeriums über die Durchführung des
Flüchtlingsaufnahmegesetzes (DVO FlüAG)
Antragsteller
Böblingen
Zur Weiterleitung an SPD Landtagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
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Änderung der Verordnung des Integrationsministeriums über die
Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (DVO FlüAG)
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Die Jusos Baden-Württemberg fordern:
I. Änderung des § 2
Bisher:
§ 2 Zuteilung in die Anschlussunterbringung
Die Zuteilung der Personen nach § 18 Absatz 1 Satz 1 FlüAG an die Gemeinden erfolgt nach
einem Schlüssel, der sich aus dem Anteil der jeweiligen Gemeinde an der Bevölkerung des
Landkreises errechnet. Die unteren Aufnahmebehörden können im Einvernehmen mit den
Gemeinden hiervon abweichende Zuteilungsregeln festlegen. Die unteren Aufnahmebehörden
können Unterbringungskapazitäten, die in der Gemeinde für die vorläufige Unterbringung
bestehen, ganz oder teilweise anrechnen. Bei der Zuteilung ist der Haushaltsgemeinschaft von
Familienangehörigen und humanitären Umständen von vergleichbarem Gewicht in besonderem
Maße Rechnung zu tragen.
Ändern in:
§ 2 Zuteilung in die Anschlussunterbringung
Die Zuteilung der Personen nach § 18 Absatz 1 Satz 1 FlüAG an die Gemeinden erfolgt nach
einem Schlüssel, der sich aus dem Anteil der jeweiligen Gemeinde an der Bevölkerung des
Landkreises errechnet. Anzurechnen sind Personen mit Aufenthaltstitel, die selbstständig
in der Gemeinde Wohnraum gefunden haben. Die unteren Aufnahmebehörden können
im Einvernehmen mit den Gemeinden hiervon abweichende Zuteilungsregeln festlegen. Die
unteren Aufnahmebehörden müssen Unterbringungskapazitäten, die in der Gemeinde für die
vorläufige Unterbringung bestehen, ganz oder teilweise anrechnen. Bei der Zuteilung ist der
Haushaltsgemeinschaft von Familienangehörigen und humanitären Umständen von
vergleichbarem Gewicht in besonderem Maße Rechnung zu tragen.
II. Änderung des § 5 Absatz 6
Bisher:
§ 5 Abs. 6
Mindeststandards während der vorläufigen Unterbringung
(6) In Gemeinschaftsunterkünften soll unter Berücksichtigung der räumlichen
Gegebenheiten mindestens ein Gemeinschaftsraum eingerichtet werden.
Ändern in:
§ 5 Abs. 6
Mindeststandards während der vorläufigen Unterbringung
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(6) In Gemeinschaftsunterkünften mit mehr als 20 untergebrachten Personen muss
mindestens ein Gemeinschaftsraum eingerichtet werden. In Gemeinschaftsunterkünften mit
weniger als 20 Personen soll unter Berücksichtigung der räumlichen
Gegebenheiten mindestens ein Gemeinschaftsraum eingerichtet werden.
III. Änderung des § 5 Absatz 7
Bisher:
§5 Abs. 7
(7) Sofern in einer Gemeinschaftsunterkunft die Unterbringung von Kindern vorgesehen ist, soll
mindestens ein abgetrennter Raum in ausreichender Größe und mit
entsprechender Ausstattung eingerichtet werden, der zum Spielen und bei Bedarf
für Schulkinder zur Erledigung von Hausaufgaben zur Verfügung steht. Wird hierfür
ein Gemeinschaftsraum genutzt ist zu gewährleisten, dass dieser in ausreichendem zeitlichen
Umfang ausschließlich für die vorbezeichneten Zwecke zur Verfügung steht.
Ändern in:
§5 Abs.7
(7) Sofern in einer Gemeinschaftsunterkunft die Unterbringung von mehr als 12 Kindern
vorgesehen ist, muss mindestens ein abgetrennter Raum in ausreichender Größe und mit
entsprechender Ausstattung eingerichtet werden, der zum Spielen und bei Bedarf
für Schulkinder zur Erledigung von Hausaufgaben zur Verfügung steht. Bei weniger als 12
Kindern soll mindestens ein abgetrennter Raum in ausreichender Größe und mit
entsprechender Ausstattung eingerichtet werden, der zum Spielen und bei Bedarf
für Schulkinder zur Erledigung von Hausaufgaben zur Verfügung steht. Wird hierfür
ein Gemeinschaftsraum genutzt, ist zu gewährleisten, dass dieser in ausreichendem zeitlichen
Umfang ausschließlich für die vorbezeichneten Zwecke zur Verfügung steht.
IV. Änderung der Anlage zu § 6 DVO FlüAG
Bisher:
Flüchtlingssozialarbeit
I. Ziele und Aufgaben der Flüchtlingssozialarbeit während der vorläufigen Unterbringung
(1) Eine qualifizierte Flüchtlingssozialarbeit in den Einrichtungen der vorläufigen
Unterbringung soll es den untergebrachten Personen ermöglichen, ein
menschenwürdiges, selbstverantwortliches Leben in Deutschland zu führen und ihre
Integrationsfähigkeit zu erhalten.(2) Umfasst sind folgende Ziele und Aufgaben:
1. Sozialarbeiterische Hilfestellungen, Beratung und Vermittlung von Informationen, die das
Asylverfahren und den damit verbundenen Aufenthalt in Deutschland betreffen,
2. besondere Angebote für schutzbedürftige Personen,
3. Mitwirken an der Erarbeitung einer Lebensperspektive des Flüchtlings für die Zeit des
Aufenthaltes im Inland,
4. Durchführung von pädagogischen und sozialen Aktivitäten mit Flüchtlingen und Bürgern aus
dem Umfeld der Einrichtung,
5. Förderung des gegenseitigen Verständnisses und Hinwirken auf ein friedvolles Miteinander
zwischen Flüchtlingen und Aufnahmegesellschaft,
6. Gewinnung, Begleitung und Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
(3) Die Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes bleiben unberührt.
II. Personal
Für die Flüchtlingssozialarbeit in den Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung werden
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter beziehungsweise Sozialpädagoginnen und
Sozialpädagogen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit mindestens
vergleichbarer Qualifikation eingesetzt. Für Personal, das zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens dieser Verordnung bereits beschäftigt wird, kann davon im Ausnahmefall
abgewichen werden. Im Übrigen sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig
an geeigneten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen können.
III. Datenschutz
Die im Rahmen der Flüchtlingssozialarbeit bekannt gewordenen personenbezogenen Daten
sind nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich zu behandeln.
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Flüchtlingssozialarbeit
I. (wie oben)
II. Umsetzung
1. Die Träger von Gemeinschaftsunterkünften sollen über ausgewiesene
wissenschaftsbasierte fachliche Betreuungs- und Unterbringungskonzepte verfügen. Die
Konzeption sollte sich auf gängige Unterstützungs-, Beratungs- und
Gewaltschutzkonzepte beziehen und die Bedarfe besonders vulnerabler Gruppen (u.a.
Menschen mit Behinderung, LGBTI, Ältere, Frauen, Kinder und junge Volljährige)
angemessen berücksichtigen.
Ein kritisches Monitoring der Unterbringungs- und Versorgungsbedingungen, das sich
am Ethik-Kodex der Sozialen Arbeit orientiert, soll sichergestellt werden. Für die
Mitarbeiter_innen sollten entsprechende Tätigkeitsbeschreibungen vorliegen. Diese
sollten u.a. gewährleisten, dass Sozialarbeiter_innen nicht in Tätigkeiten eingebunden
werden, die sie in der Realisierung ihres professionellen Handelns behindern oder die
das Vertraulichkeitsprinzip konterkarieren.
Im Fall von kritischen Ereignissen müssen Sozialarbeiter_innen mit Außenstehenden in
Kontakt treten können. Ein regelmäßiger Austausch im Team sowie zwischen Team und
Leitung sollte möglich sein und dessen Ergebnisse sollten dokumentiert werden.
2. Zugänglichkeit: Zu einem angemessenen Beratungs- und Betreuungsangebot gehören
u.a. Erstaufnahmegespräche sowie die Vermittlung an andere soziale Dienste am Tag
nach der Ankunft, eine tatsächliche Ansprechbarkeit für Beratung und Betreuung (feste
Sprechzeiten, Organigramm mit Ansprechbarkeit, Qualitätsmanagement), sowie eine
qualifizierte Beratung in sozial- und aufenthaltsrechtlichen Belangen. Sowohl Angebote
in Gemeinschaftsunterkünften als auch weitere Angebote im Umfeld der Unterkünfte
sollten zeitlich und räumlich gut erreichbar sein. Für Angebote in
Gemeinschaftsunterkünften sollten angemessene Büro-, Beratungs- und
Veranstaltungsräume sowie die erforderliche Ausstattung (u.a. Schreibtisch, Telefon,
Anrufbeantworter, Fax, Internet, Drucker, Kopierer) zur Verfügung stehen.
3. Kooperation: Die Träger sollten mit anderen Trägern im selben Bereich sowie mit
Akteuren aus dem Sozialwesen (auch Bildungs- und Gesundheitssystem) sowie mit
zivilgesellschaftlichen (Lobby-)Organisationen wie Flüchtlingsselbstorganisationen,
Flüchtlingsräten und Bürgerinitiativen kooperieren. Dazu gehören die Zusicherung, dass
der Träger Kooperationspartner_innen Zugang zur Unterkunft gewährt, sowie ein
Konzept für die fachliche Begleitung von bürgerschaftlichem Engagement.
4. Teilhabe: Um partizipativ arbeiten zu können, sollen etablierte Verfahren der
Betroffenenbeteiligung (Empowermentkonzepte sowie Beschwerdemanagement,
orientiert an § 45 SGB VIII) berücksichtigt und weiterentwickelt werden. Die
Selbstbestimmung der Bewohner_innen soll durch nachvollziehbare, effektive
Beschwerdemöglichkeiten gewährleistet werden, die eine unabhängige Instanz im Sinne
einer lokalen/regionalen Heimaufsichtsbehörde anbieten sollte.
5. Personalausstattung: Um ein angemessenes Beratungs- und Betreuungsangebot
gewährleisten zu können, soll für die fachliche Soziale Arbeit mit geflüchteten
Erwachsenen ein Personalschlüssel von 1:50, in der Unterstützung besonders
schutzbedürftiger Personen von 1:20 sowie in der Begleitung von Kindern von 1:10 als
Mindeststandard gelten. Mit der Einstellungspraxis sollen die Träger das Ziel verfolgen,
die in der Gesellschaft und die in den Unterkünften vorhandene Diversität im Team
abzubilden. Den Sozialarbeiter_innen sollten Zeiten für Qualifizierung, Konzeptionierung,
Reflexion, Vernetzung und Positionierung zugesichert werden: Eine angemessene
Weiterqualifizierung im Hinblick auf neue Herausforderungen, die Entwicklung von
Konzepten und die fachliche Reflexion erfordern Zeit. Auch die fachliche
Zusammenarbeit und der kollegiale Austausch mit Kolleg_innen, die in anderen Diensten
beschäftigt sind, und die Möglichkeit, sich zu fachpolitischen Fragen zu positionieren,
gehören dazu. Zur Gewährleistung der hierfür notwendigen zeitlichen Ressourcen ist
eine angemessene Personalausstattung erforderlich.
6. Die fachliche Unabhängigkeit von Sozialarbeiter_innen ist zu gewährleisten, etwa
indem sie einer Fachaufsicht unterstehen, die pädagogisch qualifiziert ist oder indem
eine standortübergreifende pädagogische Leitung installiert wird. Zur Entwicklung
angemessener Kommunikations- und Informationsstrukturen sollten
Sozialarbeiter_innen über fremdsprachliche Unterstützung und über ein Netzwerk von
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kooperierenden Dolmetscher_innen (z.B. Gemeindedolmetscherdienst) verfügen können.
III. Qualifikation
Für die Flüchtlingssozialarbeit in den Einrichtungen der vorläufigen
Unterbringung werden Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter beziehungsweise
Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit
mindestens vergleichbarer Qualifikation eingesetzt. Für Personal, das zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens dieser Verordnung bereits beschäftigt wird, kann davon im Ausnahmefall
abgewichen werden.
IV. Datenschutz
Die im Rahmen der Flüchtlingssozialarbeit bekannt gewordenen personenbezogenen Daten
sind nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich zu behandeln.
Begründung:
I. Änderung des § 2
Die Nicht- Anrechnung von Personen, die selbstständig Wohnraum in einer Gemeinde gefunden
haben, bedeutet für viele Gemeinden eine unbillige Benachteiligung. Das Engagement der
Gemeinden wird zum Eigentor in Sachen Integration.
Momentan erfolgt die Zuteilung der Personen in die Anschlussunterbringung meist
ausschließlich über den Schlüssel, der anhand der Einwohnerzahlen errechnet wird.
Engagiert sich eine Gemeinde jetzt stark in der Integration der Flüchtlinge, schafft vielleicht eine
hauptamtliche Stelle als Flüchtlings- oder Integrationsbeauftragen und unterstützt die
Ehrenamtlichen in der Gemeinde, bedeutet dies Unterstützung für die Flüchtlinge. Insbesondere
auch Unterstützung dabei, mit Erhalt eines Aufenthaltstitels , Wohnraum zu finden.
Gerade über persönliche Kontakte der Ehrenamtlichen und mit deren Unterstützung, aber auch
mit Unterstützung Hauptamtlicher oder sogar durch eine Garantenstellung der Gemeinde (die
Gemeinde verpflichtet sich gegenüber dem Vermieter, bei Mietausfällen innerhalb eines
bestimmten Zeitraumes einzuspringen) finden Flüchtlinge Wohnungen.
D.h., hohes Engagement ermöglicht Flüchtlingen eigenständig Wohnungen anzumieten und
somit nicht in die Anschlussunterbringung oder die Obdachlosigkeit zu müssen.
Der Anteil der Flüchtlinge ist also in den Gemeinden deutlich höher. Die Gemeinden, in denen
die Integration also gut gelebt wird und viel Unterstützung geboten wird, haben am Ende somit
einen höheren Anteil von Flüchtlingen in der Stadt als die Gemeinden, in denen keine
Unterstützung geboten wird.
Dies schafft nicht nur Unverständnis bei den Ehrenamtlichen und Gemeinden, sondern ist
wiederrum auch ein Nachteil für die Integration. Die Verteilung der Flüchtlinge sollte zugunsten
einer guten Integration möglichst gleichmäßig stattfinden.
Bsp.: Gemeinde A und B liegen beide im Landkreis X und haben beide 10.000 Einwohner. Der
Wohnungsmarkt ist in ganzen Landkreis X sehr angespannt.
In der Gemeinde A sind in den Gemeinschaftsunterkünften (vorläufige Unterbringung) des
Landratsamtes X 240 Personen untergebracht. Gemeinde A schafft eine hauptamtliche Stelle
als Flüchtlingsbeauftragter und unterstützt die Ehrenamtlichen in der Gemeinde im großen
Maße. Den Ehrenamtlichen gelingt es über persönliche Kontakte und mit hohem Engagement
mehren Familien und einzelnstehenden Personen Wohnungen, Häuser und WG Zimmer zu
vermitteln. Insgesamt 73 der Personen aus den Gemeinschaftsunterkünften.
In der Gemeinde B sind auch 240 Personen untergebracht. Der Gemeinderat war allerdings
gegen die Schaffung einer hauptamtlichen Stelle und die Ehrenamtlichen werden in keinster
Weise unterstützt. Bürgerinformationsabende werden nicht angeboten, sodass die Stimmung in
der Bevölkerung bei weitem nicht so offen ist wie in Gemeinde A. Ansprechpartner für die
Flüchtlinge im Rathaus sind nicht vorhanden. Es findet lediglich eine 5 köpfige Familie eine
Wohnung in der Gemeinde.
Nun bekommen beide Gemeinden durch den Bevölkerungsschlüssel im laufenden Jahre 100
Personen der Anschlussunterbringung zugewiesen. Nun leben in Gemeinde A, die sich
engagiert hat, 173 Flüchtlinge die integriert werden müssen, in Gemeine B 105 Flüchtlinge die
integriert werden müssen.
D.h. es müssen Schul- und Kindergarten Plätze geschaffen werden, in der Verwaltung gibt es
mehr Aufwand usw. Dies alles ist mit Kosten verbunden.
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Durch die Berücksichtigung findet eine gleichmäßigere Verteilung der Flüchtlinge statt.
Die Vorschrift muss von einer „Kann“ in eine „Muss“ Vorschrift geändert werden, der
Ermessensspielraum wird auf die Höhe der Anrechnung reduziert.
Die Verteilung der Personen in der vorläufigen Unterbringung ist teilweise sehr ungleichmäßig.
Manche Gemeinden haben keine vorläufige Unterbringung, andere hingegen große Hallen in
denen hunderte Flüchtlinge untergebracht sind.
Die Zuweisung in die Anschlussunterbringung muss sich daran orientieren. Die Gründe sind
ähnlich der bereits genannten (für die Berücksichtigung der Personen, die selbstständig
Wohnraum finden).
Zudem fangen die Flüchtlinge an, sobald Sie in den Not- oder Gemeinschaftsunterkünften
leben, sich in der Gemeinde zu integrieren. Es werden hier die Sprachkurse besucht, die Kinder
eingeschult, erste Jobs gefunden und Freundschaften geknüpft.
Auch nach der Verlegung in eine Anschlussunterbringung in eine Nachbargemeinde möchten
viele, sofern dies der private Wohnungsmarkt ermöglicht, in die Gemeinde zurück ziehen, in der
sie angefangen haben sich zu integrieren.
II. Änderung des § 5 Absatz 6
Ohne einen Gemeinschaftsraum haben die Flüchtlinge keine geeignete Möglichkeit, sich
miteinander auszutauschen. Es fehlt an einem Ort der Begegnung, der Kommunikation. Viele
Menschen unterschiedlicher Herkunft auf engem Raum - gerade hier ist es nötig einen Ort zu
haben an dem man sich treffen kann. Auch ist in einem solchen Raum am ehesten die nötige
Ruhe für das Selbststudium von Deutsch oder das Lernen für den Sprachkurs gegeben.
Im eigenen Zimmer, zusammen mit den Kindern oder mehreren Mitbewohnern ist dies kaum
möglich.
Wichtiger aber noch ist es, dass es ebenfalls einen Raum gibt, den Ehrenamtliche für
Gespräche mit den Flüchtlingen nutzen können. Um ehrenamtlichen Deutschunterricht zu
geben, um über unsere Kultur und das für die Flüchtlinge neue Land, zu berichten. Bspw. um zu
zeigen, wie die Anträge vom Jobcenter ausgefüllt werden, um zu erklären was Mülltrennung ist
usw.
Ein Gemeinschaftsraum ist enorm wichtig. In angemieteten Wohnungen, die als
Gemeinschaftsunterkunft dienen und in der 2 oder 3 Familien leben ist es oftmals kaum möglich
ein Zimmer extra freizuhalten, auch ist hier der Bedarf weniger groß als bei einer größeren
Unterkunft, darum die Grenze von 20 Personen.
III. Änderung des § 5 Absatz 7
Die Familien leben in Gemeinschaftsunterkünften oftmals mit 5-7 Personen in einem Zimmer.
Die Kinder haben hier keine Möglichkeit zu spielen, geschweige denn in Ruhe ihre
Hausaufgaben zu erledigen.
Eine Betreuung durch Ehrenamtliche mit Bastel- und Spielnachmittagen usw. ist ansonsten
nicht möglich.
IV. Änderung der Anlage zu § 6 DVO FlüAG
Eine Flüchtlingssozialarbeit findet in vielen Landkreisen nicht, wie durch das FlüAG in § 12
vorgesehen, statt.
Sozialarbeiter_innen sind in der Arbeit mit geflüchteten Menschen in einem Feld tätig, das stark
durch nicht erfüllte Bedürfnisse, durch Menschenrechtsverletzungen (vor, während und nach der
Flucht) sowie durch Unsicherheit geprägt ist. Soziale Arbeit mit geflüchteten Menschen wird in
aller Regel unter de jure und de facto äußerst prekären und oft auch ungeregelten Bedingungen
geleistet. Das Leben in Gemeinschaftsunterkünften führt zu mannigfaltigen physischen,
psychischen, sozialen (u.a. Isolation, Stigmatisierung, Vertrauensbrüche trotz räumlicher Nähe)
und organisatorischen Problemen, die teilweise erst dazu führen, dass Soziale Arbeit benötigt
wird.
An vielen Orten sind in Gemeinschaftsunterkünften Personalschlüssel von 1:150 oder
1:100 festgelegt, faktisch liegt er aber teilweise bei 1:200- andernorts sind überhaupt keine
Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen durch Sozialarbeiter_innen vorgesehen oder
ihre Aufgaben sind so uneindeutig definiert und gestaltet, dass die Zeit für fachliche
Aufgaben durch fachfremde Tätigkeiten (z.B. Essensausgabe) minimiert wird. Unter diesen
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Bedingungen kann weder ein angemessener Informationsaustausch erfolgen noch ist eine
eingehende individuelle Verständigung zwischen Beratungssuchenden und Sozialarbeiter_innen
möglich. Auch die für eine gute Unterstützung erforderliche differenzierte Situations- oder
Einzelfallanalyse und der Aufbau einer professionellen Arbeitsbeziehung zur koproduktiven
Bearbeitung sozialer Problemlagen sind unter diesen Bedingungen nicht in angemessener
Weise durchführbar.
Um diesen Missständen entgegen zu treten und eine tatsächlich angemessene, wie in § 12
FlüAG geforderte, Flüchtlingssozialarbeit zu gewährleisten,muss die Anlage zum § 6 DVO des
FlüAG wie in diesem Antrag erweitert und konkretisiert werden.
224
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Autofahren verpflichtet- Erste Hilfe Kurs
auffrischen
Antragsteller
Heilbronn
V8
Zur Weiterleitung an SPD Bundestagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Autofahren verpflichtet- Erste Hilfe Kurs auffrischen
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Die Jusos fordern eine verpflichtende Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses für alle Teilnehmer
des Straßenverkehrs. Dazu sollen alle Besitzer eines Führerscheins, mindestens alle 4 Jahre
einen Auffrischungskurs besuchen. Es sollen dabei auch andere Lehrgänge anerkannt werden,
die z.B Vereins oder Berufsbegleitend sind. Die Bescheinigung der Auffrischung muss daher der
Führerscheinstelle vorgelegt werden. Die Kosten für den Erste-Hilfe Kurs sollen dabei vom
Staat und von den Unfallversicherungen paritätisch übernommen werden.
Begründung:
Erfolgt mündlich
225
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
W
Wirtschaft und Finanzen
W1
Calw
Positionsänderung der SPD in der Bargelddebatte
228
W2
Göppingen
Neugliederung des Länderfinanzausgleichs (LFA)
229
W3
Heilbronn
Europäische Bankenregulatorik bedacht und zielführend fortführen
230
W4
Zollernalb
Eine moderne Gründerkultur schaffen
232
W5
Ostalb
Reform des Handelsgesetzbuches (HGB)
235
W6
Lörrach
Ehegattensplitting 2.0
237
W7
Göppingen
Bargeld gebührenfrei!
238
W8
Lörrach
Mietobergrenze in § 7b EStG
239
W9
Göppingen
Barrierefreiheit im Geldbeutel
241
W 10
Tuttlingen
Beibehaltung des staatlichen Währungsmonopols
242
W 11
Lörrach
Die Schere von Arm und Reich in die richtige Richtung steuern
243
W 12
Ostalb
Reform des Aktiengesetzbuches (AktG)
244
W 13
Ortenau
Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerbetrug durch Banken
246
W 14
Breisgau-Hochschwarzwald
Gegen antiquierte Geschlechterrollen in Steuerbescheiden und anderen
Verwaltungsschreiben
247
226
W 15
Göppingen
Einkünfte deutscher Staatsbürger nur auf "deutsche Konten"
248
W 16
Tuttlingen
Bargeld ist geprägte Freiheit
249
W 17
Lörrach
Kammerpflichtige freiberufliche Branchen stärken
250
W 18
Ostalb
Wirtschaftspolitisches Selbstverständnis
252
W 19
Göppingen
Kein Negativzins für sog. Sparer und Endverbraucher
256
W 20
Enzkreis
Kleinsparer schützen - Das europäische Sparbuch
257
227
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Positionsänderung der SPD in der
Bargelddebatte
Antragsteller
Calw
W1
Zur Weiterleitung an
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Positionsänderung der SPD in der Bargelddebatte
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Aus Politik und Wirtschaft erschallt der Ruf nach einer Abschaffung der Ein- und Zwei-CentMünzen sowie nach einer Abschaffung des 500-Euro-Scheins immer lauter. Noch stärker ist die
Forderung nach einer Obergrenze beim Bezahlen mit Bargeld.
Unterstützt werden diese Vorschläge vom Bundeswirtschaftsministerium unter Sigmar Gabriel,
das sich somit in der allgemeinen Debatte in die gleiche Reihe wie John Cryan und die
chinesische Einparteiendiktatur stellt. Nicht grundsätzlich lehnen wir Vorschläge aus dem
Deutsche-Bank-Turm in Frankfurt oder aus Peking ab. Ersteres zeigt uns jedoch, worum es in
der Bargelddebatte eigentlich geht: Während Bargeld die Banken Geld kostet, verdienen sie am
bargeldlosen Geldtransfer kräftig mit (Apple-Pay: 0,15 % vom Umsatz). Bei der schrittweisen
Bargeldabschaffung handelte es sich um reine Klientelpolitik für Banken und
Kreditunternehmen. Das Voranschreiten Chinas bei diesem Thema indes zeigt die eigentliche
Gefahr, die von einer Abschaffung des Bargeldes ausgeht: Die lückenlose Überwachung des
Bürgers. Kaufe ich etwas, dann hinterlasse ich Spuren. Das Gegenargument, Deutschland sei
nicht China und es gebe gute Datenschutzgesetze, vermag nicht zu überzeugen: Warum
verfolgbare Daten erst in einem zweiten Schritt sichern und nicht in einem ersten Schritt gar
nicht erst – aufgrund staatlichen Zwangs – entstehen lassen? Zudem wirkt ja heutzutage sogar
die eigentliche Freiheitspartei SPD an einer immer weiteren Aufweichung des Datenschutzes
mit (Beispiel Vorratsdatenspeicherung), weshalb man auf dieses Versprechen ebenfalls nicht
viel geben sollte.
Auch aus folgenden Gründen fordern wir eine Umpositionierung der SPD in der Bargelddebatte:
Richtigerweise hält der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Hans-Jürgen Papier
die Beschränkung von Bargeldzahlungen wegen Verstoßes gegen die Vertragsfreiheit und die
Privatautonomie für verfassungswidrig. Bargeld mag die Unternehmen Geld kosten – Die
Umstellung kostet ebenfalls. Deshalb sollte es der Privatautonomie der Wirtschaftsteilnehmer
obliegen, welches System sich als das letztendlich bessere erweist. Die derzeitige SPD-Politik
wird aber den Wochen- oder Gebrauchtwagenmärkten nicht wirklich gerecht. Zuletzt erschließt
es sich uns nicht, wie die Einschränkung des Bargeldverkehrs zu einer Kriminalitäts- und
Terrorismusbekämpfung beitragen soll. Denn beides erfolgt schon heute weitgehend bargeldlos,
wie die Unterstützung des IS und die Planung des 11. Septembers aufzeigt. Schließlich zeigen
uns die derzeitigen Strafzahlungen der Deutschen Bank, dass man auch ohne Bargeld ziemlich
gut kriminell agieren kann. Hier müssen probatere Mittel gefunden werden.
228
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Neugliederung des Länderfinanzausgleichs
(LFA)
Antragsteller
Göppingen
W2
Zur Weiterleitung an Landtagsfraktion, Landesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Neugliederung des Länderfinanzausgleichs (LFA)
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Wir fordern einen Neuordnung des Länderfinanzausgleichs noch vor Ende der aktuell gültigen
Regelung im Jahr 2019.
Dieser sollte sich vielmehr an der aktuellen Finanzwirtschaft als an politischem Kalkül
orientieren und Transparenz sowie Anreizverträglichkeit zum Mittelpunkt haben.
Begründung:
Erfolgt mündlich!
229
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Europäische Bankenregulatorik bedacht und
zielführend fortführen
Antragsteller
Heilbronn
W3
Zur Weiterleitung an PES-Fraktion im Europaparlament SPD Bundesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Europäische Bankenregulatorik bedacht und zielführend
fortführen
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Regulationspolitik
Seit den letzten Jahren liegt in Europa eine Bankenregulationswelle vor. Viele dieser
regulatorischen Gesetze sind gut für die allgemeine Wirtschaftssicherheit und entsprechen
unseren Vorstellungen an ein gerechteres Bankensystem.
Beispielsweise das "bail-in-Prinzip", wonach Aktionäre, Gläubiger und Einleger eines
Kreditinstituts, im Falle einer Pleite, zuerst haften und danach ein Abwicklungfonds greift, ist
lobenswert.
Somit wird versucht zu gewährleisten, dass nicht wieder der/die Steuerzahler/in für Zockereien
der Banken gerade stehen muss.
Umsetzung der Regulationsgesetze
Oft werden jedoch viele kleine Gesetze, welche zur selben Zeit in Kraft treten, verabschiedet.
Große Privatbanken können derartige Regulationsgesetze leichter umsetzen, als dass es bei
kleinen Banken der Fall ist. Insbesondere kleine öffentlich-rechtliche und genossenschaftliche
Kreditinstitute leiden unter dem hohen Regulationsdruck und der schnellen
Umsetzungsgeschwindigkeit.
In Krisenzeiten haben sich diese Institute jedoch als Sicherheitsgarant der deutschen
Kreditwirtschaft bewiesen. Deshalb fordern wir Jusos eine stärkere Berücksichtigung des
Volumens, der Ertrags- und Liquiditätslage von öffentlich-rechtlichen und genossenschaftlichen
Kreditinstituten. Es sollen in den Regulationsgesetzen häufiger Ausnahmen für diese kleineren
Kreditinstitute ausgehandelt werden und es sollen öfter die Interessen dieser Kleinbanken
berücksichtigt werden.
Für uns ist es nicht verständlich, dass die Einlagensicherungssysteme beider angesprochenen
Institutsgruppen deutlich stärker und robuster sind als die angestrebte europäische
Einlagensicherung, aber dennoch die bisherigen Sicherungssysteme strengere Vorschriften
erhalten.
Werden diese Kreditinstitute etwa für die erhöhte Sicherheit abgestraft?
Das "Trennbankengesetz"
Viele gute Regulationsgesetze wurden bereits auf den Weg gebracht, aber eines der
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Wichtigsten ist auf der Strecke geblieben. Das "Trennbankengesetz" muss endlich für ganz
Europa umgesetzt werden.
Hierbei fordern wir, dass Kreditinstituten der Eigenhandel mit Finanzinstrumenten verboten wird.
Es sollen riskante Eigenhandelsgeschäfte strikt von dem Einlagengeschäft einer Bank getrennt
werden.
Der Kauf und Verkauf von Geldmarktinstrumenten für das Liquiditätsmanagement soll weiterhin
erlaubt sein, um eine fristenkongruente Refinanzierung von Banken zu ermöglichen.
Hierbei sollen die nationalen Aufsichtsbehörden das Recht haben einzelnen Kreditinstituten
spezielle und riskante Geschäftsarten zu verbieten.
Des Weiteren soll die die Investition in Hedgefonds für das Depot A einer Bank untersagt
werden.
Folgende Kreditinstitute sollen von dem Trennbankengesetz betroffen sein:
-Institute ab einer Bilanzsumme von 50 Mrd. EUR
UND: -Institute mit einem Handelsbestand von mehr als 90 Mrd. EURO
ODER:-Institute bei denen der Handelsbestand mehr als 15% der Bilanzsumme beträgt
Begründung:
Erfolgt mündlich
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Jusos Baden-Württemberg
W4
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Eine moderne Gründerkultur schaffen
Antragsteller
Zollernalb
Zur Weiterleitung an SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Eine moderne Gründerkultur schaffen
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Zur Förderung von Neugründungen in Baden-Württemberg wird Folgendes beschlossen:
Gründen lernen:
-An der Real- und Gemeinschaftsschule soll ‚Unternehmerisches Lernen’ (Entrepreneurship
Education) in der Mittelstufe im Rahmen des Fachs Wirtschaft fest im Lehrplan verankert
werden. Explizit soll in dieser Lehrplaneinheit auch die Vermittlung von Werten wie
unternehmerischer Verantwortung und Normen wie Achtung der Arbeitnehmerrechte gelehrt
werden. In der gymnasialen Oberstufe soll eben diese Lehrplaneinheit im jeweiligen Profil- oder
Neigungsfach Wirtschaft integriert werden.
Außerschulische Lernprojekte und Praktika in jungen regionalen Unternehmen sollen während
der Schulzeit ermöglicht werden.
-An beruflichen Schulen soll das Wahlpflichtmodul ‚Unternehmerisches Lernen’ angeboten oder
ebenfalls im regulären Lehrplan festgeschrieben werden.
-An Hochschulen und Universitäten sollen im Rahmen des Studium Professionale obligatorische
Kurse zu den Formalien und Anforderungen von Unternehmensgründungen angeboten werden.
Des Weiteren sollen Gründungen als Studienverzögerung (in Bezug auf die jeweilige
Regelstudienzeit des Studiengangs) anerkannt werden, Gründungsaktivitäten sollen in die
Bachelor- oder Master-Thesis integriert oder an Hochschulen für Angewandte Wissenschaft als
Schwerpunktthemen gewählt werden können.
Gründen beschleunigen:
-Auf den kommunalen Gewerbeämtern sollen lange Genehmigungsverfahren nach einem
Monat durch eine Genehmigungsfiktion ersetzt werden: Widerspricht die Verwaltung der
Unternehmensidee nicht, darf sie umgesetzt werden.
Gründen finanzieren:
-Das Mikrokreditwesen (Kredite bis höchstens 20000€ als Starthilfe oder anfängliche
Investitionsmöglichkeit) der L-Bank soll ausgebaut werden. Hiervon werden gleichwohl
Unternehmer in der fortgeschrittenen Gründungsphase profitieren.
-Die zahlreichen Fördermöglichkeiten für Gründerinnen und Gründer sollen im Rahmen eines
Multifondskonzepts gebündelt werden. Der Multifonds soll einer einzigen Verwaltungsbehörde
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100
zugeordnet sein, die für die direkte Weitervermittlung und Beratung von
Gründungsinteressierten verantwortlich ist. Gründer müssen dann künftig nur diese Behörde
aufsuchen, die Antragstellung bei geeigneten Fördertöpfen etc. wird von erfahrenen Mitarbeitern
übernommen. Ziel dessen ist es, den bürokratischen und zeitlichen Aufwand für Gründer zu
minimieren. Des Weiteren kann durch die zentrale Koordinierung gewährleistet werden, dass
weniger Fördergelder verfallen und Gründer unmittelbar an die für sie adäquate Förderung
gelangen.
-Die öffentliche Vergabepraxis soll für Jungunternehmen und Start-Ups von Anfang an
zugänglich sein. Um dies zu gewährleisten, sollen die zuständigen Landesbehörden zunächst
im zweijährigen Rhythmus transparent offenlegen, wie viele öffentliche Aufträge an Start-Ups
vergeben wurden. Auf Grundlage dessen sollen Maßnahmen erarbeitet werden, wie Start-Ups
in die öffentliche Vergabe besser und unmittelbarer einbezogen werden können.
-Es soll geprüft werden, inwiefern zuvor schon einmal gescheiterte Unternehmer, die jedoch ein
Erfolg versprechendes und nachhaltiges Konzept präsentieren können, erneut an
Finanzierungsmöglichkeiten gelangen können.
Gründen bewerben:
-Finanzierungsmöglichkeiten wie Bürgschaften, Mikrokredite und der oben geforderte Multifonds
sollen in der möglichst breiten Öffentlichkeit beworben werden. Die Verwaltungen von
Gemeinden, Städten und Landkreisen sollen diese Optionen durch eine vom Landesministerium
für Wirtschaft und Finanzen aufgelegte Werbekampagne vor Ort publik machen. Falls in den
jeweiligen Städten vorhanden, soll die kommunale Wirtschaftsförderung dies organisieren.
Gründen ermöglichen:
-Die Infrastruktur für Gründungen in den Städten und insbesondere in kleineren Gemeinden soll
verbessert werden: Das Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie
das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen sollen kooperativ ein Programm auflegen, um
Gründerzentren in den Kommunen zu fördern. Präferiert sollen hierfür ehemalige
Fabrikgebäude in Betracht gezogen werden, um den baulichen Aufwand zu verringern.
-Der Breitbandausbau soll landesweit angekurbelt werden. Die bis 2018 veranschlagte
Investition von 250 Millionen € für den Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze soll verdoppelt
werden.
Begründung:
Die Gründerkultur in Deutschland ist zurückhaltend – zu enorm erscheinen vielen prinzipiell
Gründungsinteressierten der bürokratische Aufwand, das finanzielle Risiko und die drohende
soziale Stigmatisierung, sollte der Versuch der Selbstständigkeit scheitern. Auch die
Unübersichtlichkeit von Förderangeboten und entsprechende Vorkenntnisse über den Verlauf
einer Gründung fehlen oft. Im ländlichen Raum kommen meist infrastrukturelle und technische
Lücken hinzu, die eine Gründung erschweren.
Die grün-rote Landesregierung, allen voran das Wirtschafts- und Finanzministerium unter Nils
Schmid, verbesserte die Bedingungen für Neugründer durch die Gründungsoffensive BadenWürttemberg spürbar – aber noch immer haben wir Luft nach oben. Baden-Württemberg
bewegt sich im Vergleich zu den anderen Bundesländern bezüglich Neugründungen im
Mittelfeld.
Start-Ups, die beispielsweise Apps und andere technologische Entwicklungen auf den Markt
bringen, sind die Zukunft des industriell geprägten Baden-Württembergs. Die geforderten
Erleichterungen und Unterstützungen von Neugründern sollen die Digitalisierung im Land
erleichtern. Zugleich werden sich die Maßnahmen positiv auf oftmals zu wenig beachtete Arten
von Gründungen auswirken: Auf kleine Unternehmensgründungen im ländlichen und
vorstädtischen Raum, welche den Einzelhandel und die Grundversorgung erweitern
beziehungsweise erhalten können.
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Während außerdem im Fokus der Liberalen und Konservativen meist schon lange Jahre
geführte Unternehmen stehen, müssen wir diejenigen unterstützen, die noch am Anfang stehen
und eventuell Hilfe bei der Realisierung ihrer Geschäftsidee benötigen.
Gründern zu helfen, bedeutet schlussendlich oft, junge Menschen zu unterstützen: Die neue
Form von Gründungen, Start-Ups (technologische oder auch Social Start-Ups) liegen meist im
Interesse junger Erwerbstätiger. Als Jusos kämpfen wir stetig für die bestmöglichen beruflichen
Bedingungen für junge Menschen – dabei dürfen wir die Option der Gründung nicht ignorieren.
234
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Reform des Handelsgesetzbuches (HGB)
Antragsteller
Ostalb
W5
Zur Weiterleitung an Juso- Bundeskongress, SPD- Landesparteitag, SPDBundestagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Reform des Handelsgesetzbuches (HGB)
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Die Jusos Baden-Württemberg fordern eine modernisierende Reform des Handelsgesetzbuches
(HGB) unter den Gesichtspunkten der Demokratisierung und der Wahrnehmung
gesellschaftlicher Verantwortung.
Aus diesem Grund fordern wir die
1. Schaffung eines Paragraphen, welcher die Formvorschrift der notariellen Beurkundung für
die Gesellschaftsverträge sämtlicher Unternehmen sowie die Hinterlegung des
Gesellschaftsvertrages beim Handelsregister erfordert. Der Gesellschaftsvertrag soll nicht
öffentlich einsehbar sein.
2. Änderung des §112 (1) HGB. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „Ein
Gesellschafter darf ohne Einwilligung der anderen Gesellschafter weder in dem Handelszweige
der Gesellschaft Geschäfte machen, falls das Geschäft in einem unmittelbaren
Wettbewerbszusammenhang mit der Gesellschaft steht, noch an einer anderen gleichartigen
Handelsgesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter teilnehmen.“
3. Änderung des §113 (3) HGB. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „Die
Ansprüche verjähren in sechs Monaten von dem Zeitpunkt an, in welchem die übrigen
Gesellschafter von dem Abschlusse des Geschäfts oder von der Teilnahme des Gesellschafters
an der anderen Gesellschaft Kenntnis erlangen oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen
müssten …“
4. Änderung des §121 (3) HGB. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch:
„Derjenige Teil des Jahresgewinnes, welcher die nach den Absätzen 1 und 2 zu berechnenden
Gewinnanteile übersteigt, sowie der Verlust eines Geschäftsjahres, wird unter den
Gesellschaftern zur Hälfte nach dem Verhältnis der Kapitalanteile und darüber hinaus nach
Köpfen verteilt.“
5. Änderung des §122 (1) HGB. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „Jeder
Gesellschafter ist berechtigt, aus der Gesellschaftskasse bis zum Betrage von drei zum Hundert
seines für das letzte Geschäftsjahr festgestellten Kapitalanteils zu seinen Lasten zu erheben
und, soweit es nicht zum offenbaren Schaden der Gesellschaft gereicht, auch die Auszahlung
seines den bezeichnenden Betrag übersteigenden Anteils am Gewinne des letzten Jahres zu
verlangen.“
6. Änderung des §130 (1). Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „Wer in eine
bestehende Gesellschaft eintritt, haftet gleich den anderen Gesellschaftern nach Maßgabe der
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§§ 128 und 129 für die vor seinem Eintritt begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft, ohne
Unterschied, ob die Firma eine Änderung erleidet oder nicht. Ein Haftungssauschluss ist nur
möglich, falls eine Eintragung ins Handelsregister und eine Mitteilung an alle Gläubiger der
Gesellschaft erfolgen.“
7. Ersatzlose Streichung des §166 (2) HGB. Künftig sollen auch Kommanditisten in einer KG
über die Kontrollrechte des §118 HGB verfügen.
8. Änderung des §173 (2) HGB. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „Eine
entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber nur wirksam, sofern sie ins
Handelsregister eingetragen und an alle Gläubiger der Gesellschaft mitgeteilt wird“
9. Änderung des §241a, Satz 1 HGB. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch:
„Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden
Geschäftsjahren nicht mehr als 800.000€ Umsatzerlöse und 80.000€ Jahresüberschuss
aufweisen, brauchen die §§ 238 bis 241 nicht anzuwenden.“
10. Änderung des §248 (2) Satz 1 HGB. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch:
„Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände können nicht als Aktivposten in die
Bilanz aufgenommen werden“
11. Ersatzlose Streichung des §248 (2) Satz 2 HGB.
12. Änderung des §249 (1) Satz 2 Nr.1 HGB. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden
durch: „Im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltungen, die im folgenden
Geschäftsjahr innerhalb von sechs Monaten, oder für Abraumbeseitigung, die im folgenden
Geschäftsjahr nachgeholt werden“
13. Ersatzlose Streichung des §256a Satz 2 HGB
14. Änderung des §290 (1) HGB. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „1Die
gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland haben in
den ersten vier Monaten des Konzerngeschäftsjahres für das vergangene Konzerngeschäftsjahr
einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, wenn diese auf ein
anderes Unternehmen (Tochterunternehmen) unmittelbar- oder mittelbar einen beherrschenden
Einfluss ausüben kann. 2Ist das Mutterunternehmen eine Kapitalgesellschaft im Sinne des §325
Abs.4 Satz 1, sind der Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht in den ersten drei
Monaten des Konzerngeschäftsjahres für das vergangene Konzerngeschäftsjahr aufzustellen.
15. Änderung des §316 (1) Satz 1 HGB. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch:
„1Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften sind durch einen
Abschlussprüfer zu prüfen.“
Begründung:
Erfolgt mündlich.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Ehegattensplitting 2.0
Antragsteller
Lörrach
W6
Zur Weiterleitung an Juso-Buko, SPD-LPT, SPD-BPT, SPD-Bundestagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Ehegattensplitting 2.0
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Das System der Steuerfreibeträge für Eheschließungen und Kinder halten wir für sozial
ungerecht, da es Wohlhabende überproportional bevorteilt. Wir schlagen daher eine Reform
vor: Bei einer Eheschließung oder eingetragenen Lebenspartnerschaft soll die gemeinsame
Steuerlast um 5000€ pro Jahr pauschal gesenkt werden und für jedes Kind um 3000€. Dies wird
eine massive Steuersenkung für kleine und mittlere Einkommen bei gleichzeitiger
Steuererhöhung für hohe Einkommen bedeuten.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Bargeld gebührenfrei!
Antragsteller
Göppingen
W7
Zur Weiterleitung an Landtagsfraktion, Landesparteitag, Bundestagsfraktion,
Bundesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Bargeld gebührenfrei!
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Wie fordern die sofortige Abschaffung aller Abbuchungs- und Bearbeitungsgebühren und entgelte bei Bar-Abhebungen an Geldautomaten von Fremdinstituten in Deutschland und der
Europäischen Währungsunion.
Begründung:
Erfolgt mündlich!
238
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Mietobergrenze in § 7b EStG
Antragsteller
Lörrach
W8
Zur Weiterleitung an Juso-Buko, SPD-LPT, SPD-BPT, SPD-Bundestagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Mietobergrenze in § 7b EStG
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Der Entwurf des § 7b EStG n. F. hat das Ziel einer Förderung des Mietwohnungsneubaus in
Gebieten mit angespannter Wohnungslage umzusetzen. Nur durch verstärkten
Wohnungsneubau kann die Nachfrage gedeckt werden. Zugleich muss gewährleistet sein, dass
Wohnraum weiterhin auch für mittlere und untere Einkommensgruppen bezahlbar bleibt. Die
Maßnahme zielt daher auf Investoren ab, sich verstärkt im preiswerten (Miet-)Wohnungsneubau
zu engagieren.
Die in diesem Paragraphen festgelegte steuerliche zeitlich begrenzte Förderung sieht daher
folgendermaßen aus:
Für begünstigte Investitionen neuer Gebäude oder Eigentumswohnungen kann der
Steuerpflichtige eine Sonderabschreibung von insgesamt 29 % über drei Jahre in Anspruch
nehmen. Das Gesetz beginnt ab 1. Januar 2016 und kann bis zum Veranlagungszeitraum 2022
geltend gemacht werden.
Allerdings gibt es Voraussetzungen um diese Sonderabschreibung in Anspruch zu nehmen.
Der Steuerpflichtige darf nur eine Investitionssumme in Höhe von 3.000,00 Euro pro
Quadratmeter investieren. In bestimmten Fördergebieten allerdings nur 2.000,00 Euro pro
Quadratmeter. Dies wären Städte, wo das Land Baden-Württemberg Kappungsgrenzen
festgelegt hat, z. B. Freiburg.
Die Jusos Baden-Württemberg begrüßen dieses Gesetz. Allerdings sehen wir die Befürchtung,
dass die Grundstückspreise sich mit diesem neuen Gesetz verteuern.
Durch diese steuerliche Förderung wird es ein Mitnahmeeffekt geben, welcher dazu führt, dass
viele Steuerpflichtige bauen werden und daher auch Grundstücke nachfragen werden. Dieser
Mitnahmeeffekt kann allerdings von der im geplanten Gesetz geforderten
Investitionshöchstgrenze klein gehalten werden.
Umso mehr sollte das Gesetz für günstige Mietpreise sorgen.
Daher haben wir uns sehr gefreut, als wir gelesen haben, dass der Finanzausschuss am 27.
April 2016 die ursprünglich geplante Beschlussfassung über diesen Gesetzesentwurf abgesetzt
haben und somit gleicher Meinung wie uns waren. Als Grund nannte der Finanzausschuss auch
eine Begrenzung der Mietpreise. Daher sind wir überzeugt, dass auch die LDK der Jusos
Baden-Württemberg zu diesem Gesetz Stellung nimmt.
Die LDK möge daher beschließen, dass der Bundestag den § 7b EStG n. F. mit folgenden
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Absatz ergänzt:
„(6) Die festgelegte Miete der angeschafften Gebäude oder Eigentumswohnungen, sowie
der hergestellten Gebäude oder Eigentumswohnungen muss mindestens 10 von Hundert
weniger als die ortsübliche Miete betragen.“
Erst durch diese Ergänzung kann das Gesetz die richtige Wirkung zeigen.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Barrierefreiheit im Geldbeutel
Antragsteller
Göppingen
W9
Zur Weiterleitung an Landtagsfraktion, Landesparteitag, Bundestagsfraktion,
Bundesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Barrierefreiheit im Geldbeutel
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Alle Bankinstitute sowie die Aufsteller und Betreiber von Bankautomaten sollen zur Akzeptanz
aller verkehrsüblichen Zahlungskarten (VISA, MasterCard, V-PAY, girocard, GeldKarte,
electronic cash, Maestro, Cirrus u.v.m.) verpflichtet werden.
Begründung:
Erfolgt mündlich!
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Beibehaltung des staatlichen
Währungsmonopols
Antragsteller
Tuttlingen
W 10
Zur Weiterleitung an
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Beibehaltung des staatlichen Währungsmonopols
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Die Jusos Baden-Württemberg akzentuieren die Wichtigkeit des Verbleibs des
Währungsmonopols beim Staat. Nicht staatliche Währungen sind auch zukünftig nicht als
gesetzliche Zahlungsmittel zuzulassen. Geldpolitische Maßnahmen und Regulatorien sind
weiterhin von unabhängigen öffentlichen Instanzen zu realisieren.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Die Schere von Arm und Reich in die
richtige Richtung steuern
Antragsteller
Lörrach
W 11
Zur Weiterleitung an Juso-Buko, SPD-LPT, SPD-BPT, SPD-Bundestagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Die Schere von Arm und Reich in die richtige Richtung steuern
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Unsere Gesellschaft steht vor neuen Herausforderungen – die Integration der anerkannten
Geflüchteten oder auch, dass über 15% aller Kinder in Deutschland unter 15 Jahren in Harz4
aufwachsen. Währenddessen ist das private Vermögen in Deutschland auf 11 Billionen – die
reichste 10% besitzen über die Hälfte davon, Tendenz steigend – gestiegen.
Wir, eine starke und reiche Gesellschaft, können diesen Trend gemeinsam stoppen.
Gemeinsam heißt, dass alle ihren Teil beitragen und wie jede Studie belegt, tun das die oberen
10% nicht ausreichend. Einkommen ist Einkommen und muss gleich besteuert werden incl.
Sozialbeiträge. Deshalb müssen wir aufhören Einkommen aus Arbeit höher zu besteuern als
andere Einkommen und auch Sozialabgaben auf z.B. Aktien- und Immobilengewinne
berechnen. Einkommen ist Einkommen.
Menschen in Deutschland, die über 1.000.000€ jährlich verdienen müssen mehr und
zielgereichter besteuert werden und um Steuerflucht unrentabel zu machen, auch besteuert
werden wenn Sie in ihren Wohnsitz in Steueroasen verlegen. Steuern, die im Wohnland bereits
bezahlt worden sind, sollten natürlich angerechnet werden um Doppelbesteuerung zu
vermeiden. Darum fordern wir auch 30% Steuern für Auslandsdeutsche, die über 1.000.000€
Einkommen jährlich haben
243
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Reform des Aktiengesetzbuches (AktG)
Antragsteller
Ostalb
W 12
Zur Weiterleitung an Juso- Bundeskongress, SPD- Landesparteitag, SPDBundestagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Reform des Aktiengesetzbuches (AktG)
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Die Jusos Baden-Württemberg fordern eine modernisierende Reform des Aktiengesetzbuches
(AktG) und ferner des Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG) und Betriebsverfassungsgesetzes
(BetrVG).
Aus diesem Grund fordern wir die
1. Änderung des §1 (1) Nr.1 DrittelbG. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch:
„einer Aktiengesellschaft unabhängig von der Arbeitnehmeranzahl.“
2. Änderung des §1 (1) Nr.2 DrittelbG. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch:
„einer Kommanditgesellschaft auf Aktien unabhängig von der Arbeitnehmeranzahl.“
3. Änderung des §4 (2) Satz 2 DrittelbG. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden
durch: „Sind mehr als zwei Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen, so müssen
mindestens die Hälfte dieser Aufsichtsratsmitglieder, mindestens jedoch zwei, als Arbeitnehmer
im Unternehmen beschäftigt sein.“
4. Änderung des §5 (2) DrittelbG. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch:
„Wahlberechtigt sind die Arbeitnehmer des Unternehmens, ungeachtet der Tatsache, ob sie
bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben.“
5. Änderung des §7 Satz 1 BetrVG. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch:
„Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs.“
6. Änderung des §9 (2) AktG. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „Für
einen höheren Betrag, jedoch nur bis zur Höchstgrenze des Börsenkurses der alten Aktien der
Gesellschaft, ist die Ausgabe zulässig. Findet die Ausgabe von Aktien am Kapitalmarkt durch
die Gesellschaft erstmalig statt, entfällt die Höchstgrenze ersatzlos.“
7. Änderung des §58 (1) Satz 2 AktG. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch:
„Auf Grundlage einer solchen Satzungsbestimmung können höchstens drei Viertel des
Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen eingestellt werden.“
8. Änderung des §58 (2) Satz 1 AktG. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch:
„Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, so können sie einen Teil des
Jahresüberschusses, jedoch höchstens drei Viertel, in andere Gewinnrücklagen einstellen.“
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Änderung des §58 (2) Satz 3 AktG. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch:
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„Auf Grund einer solchen Satzungsbestimmung dürfen Vorstand und Aufsichtsrat keine Beträge
in andere Gewinnrücklagen einstellen, wenn die anderen Gewinnrücklagen drei Viertel des
Grundkapitals übersteigen.“
10. Änderung des §84 (1) AktG. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch:
„1Vorstandsmitglieder bestellt der Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre. 2Eine wiederholte
Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit für höchstens fünf Jahre ist zulässig. 3Bestellt der
Aufsichtsrat den ersten Vorstand nach Gründung der Gesellschaft, so dürfen Gründer der
Gesellschaft nur zu Vorständen bestellt werden, sofern der Aufsichtsrat mit einer Mehrheit von
zwei Dritteln für die Bestellung stimmt.“
11. Änderung des §100 (2) Nr.1 AktG. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch:
„bereits in acht Handelsgesellschaften, die einen Aufsichtsrat zu bilden haben,
Aufsichtsratsmitglied ist.“
12. Änderung des §100 (2) Nr.2 AktG. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch:
„gesetzlicher Vertreter eines von der Gesellschaft abhängigen Unternehmens ist, oder
gesetzlicher Vertreter eines Unternehmens ist, von welchem die Gesellschaft abhängig ist.“
13. Änderung des §119 (2) AktG. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch: „Über
Fragen der Geschäftsführung kann die Hauptversammlung nur entscheiden, wenn der Vorstand
es verlangt. Eine solche Entscheidung ist für die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft nicht
bindend.“
14. Änderung des &122 (1) AktG. Der bisherige Gesetzestext ist zu ersetzen durch: „Die
Hauptversammlung ist einzuberufen, wenn Aktionäre, deren Anteil zusammen den zehnten Teil
des Grundkapitals erreichen, die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der
Gründe verlangen; das Verlangen ist an den Vorstand zu richten.“
15. Änderung des §186 (3) Satz 4 AktG. Der bisherige Gesetzestext soll ersetzt werden durch:
„Ein Ausschluss des Bezugsrechts ist nur dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen
Bareinlage zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den
Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet.“
Begründung:
Erfolgt mündlich.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Maßnahmen zur Verhinderung von
Steuerbetrug durch Banken
Antragsteller
Ortenau
W 13
Zur Weiterleitung an Juso Bundeskonkress, SPD Bundestagsfraktion, SPD
Landesparteitag, S & D Fraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerbetrug durch Banken
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Forderung:
Einführung eines europäischen „Glass-Steagall Acts“ (Trennung klassischer Banken von
Investmentbanken)
Die Lizenz zum Bankgeschäft künftig nur noch Europaweit zu vergeben über die
europäische Bankenaufsicht
Schaffung von Kriterien nach denen Überweisungen an die Finanzbehörden gemeldet
werden müssen.
Schaffung von Sanktionsmöglichkeiten mit Strafzahlungen die sich an entgangenen
Steuererträgen orientieren & auch den Verlust der EU-weiten Banklizenz zur Folge haben.
Schaffung von EU weiten Vermögensregistern (vergleichbar mit dem deutschen
Grundbuch, Schiffregister etc. )
Nicht Anrechenbarkeit der Kapitalertragssteuer oder anderer Quellensteuern für
geliehene Wertpapiere
-
Schaffung des Straftatbestandes der Vermögensverschleierung.
Begründung:
Erfolgt mündlich
246
Jusos Baden-Württemberg
W 14
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Gegen antiquierte Geschlechterrollen in
Steuerbescheiden und anderen Verwaltungsschreiben
Antragsteller
Breisgau-Hochschwarzwald
Zur Weiterleitung an Juso Bundeskongress, SPD Landesparteitag, SPD
Landtagsfraktion, SPD Landesvorstand, SPD
Bundesparteitag, SPD Bundesvorstand
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Gegen antiquierte Geschlechterrollen in Steuerbescheiden und
anderen Verwaltungsschreiben
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Die Jusos Baden-Württemberg fordern die Verwaltungsbehörden auf, die Steuererklärung bei
verheirateten Paaren lediglich an die Person zu adressieren, die die Steuererklärung zu leisten
hat. Analog gilt das auch für andere Verwaltungsschreiben. Das Schreiben nur an den Mann in
der Beziehung „und Ehefrau“ zu adressieren ist eine Diskriminierung, die auf einer reaktionären
Vorstellung von der Ehe beruht, in welcher der Mann die zentrale (Macht-)position einnimmt und
über Dinge wie finanzielle Angelegenheiten die Entscheidungsmacht hat. Ein solches
Verständnis darf nicht durch Verwaltungsschreiben reproduziert werden.
247
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Einkünfte deutscher Staatsbürger nur auf
"deutsche Konten"
Antragsteller
Göppingen
W 15
Zur Weiterleitung an Landtagsfraktion, Landesparteitag, Bundestagsfraktion,
Bundesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Einkünfte deutscher Staatsbürger nur auf "deutsche Konten"
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Wir Jusos fordern, dass alle Einkommens-, Beteiligungs- sowie Gewinneinkünfte deutscher
Staatsbürger uneingeschränkt auf "deutsche Konten" bei Banken mit deutscher Lizenz.
Begründung:
Erfolgt mündlich!
248
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Bargeld ist geprägte Freiheit
Antragsteller
Tuttlingen
W 16
Zur Weiterleitung an
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Bargeld ist geprägte Freiheit
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Die Jusos Baden-Württemberg fordern die SPD, allen voran die Bundestagsfraktion, dazu auf,
sich zukünftig für die Möglichkeit anonymer Zahlungsmittel einzusetzen. Die Existenz des
Bargeldes als gesetzliches Zahlungsmittel ist dabei nachhaltig zu schützen. Im politischen
Diskurs soll auf negative Folgen und einer Abschaffung baren Geldes hingewiesen werden.
Diese Forderung resultiert auf der intendierten unabdingbaren Aufrechterhaltung des in
Deutschland rechtlich verankerten Konstrukts der informationellen Selbstbestimmung und
dessen Schutzkonzepte. Vom baren Geld alternierende Zahlungsmöglichkeiten dürfen in ihren
Transaktionen nicht auf die Zahlenden rückführbar sein. Eine Aggregation, Sammlung und
systematische Auswertung von sich aus den Transaktionen mit unbaren Zahlungsmitteln
ergebenden personalisierten Daten seitens privater und öffentlicher Stellen ist zu unterbinden.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann durch richterlichen Beschluss erwirkt werden. Die
Bildung umfassender Profile aus Transaktionsdaten muss zwangsläufig untersagt werden. Auch
sind solche virtuellen Zahlungsmittel, die Anonymität gewährleisten, solchen konsequent
vorzuziehen, die eine Gewährleistung der Anonymität nicht realisieren können.
249
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Kammerpflichtige freiberufliche Branchen
stärken
Antragsteller
Lörrach
W 17
Zur Weiterleitung an Juso-Buko, SPD-LPT, SPD-BPT, SPD-Bundestagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Kammerpflichtige freiberufliche Branchen stärken
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Es gibt freiberufliche Berufe, unter vielen dieser Berufe gibt es allerdings auch kammerpflichtige
Freiberufe. Dabei handelt es sich zum Beispiel um den Arzt, den Apotheker, den Notar, den
Rechtsanwalt und den Steuerberater und den Architekten.
Diese freiberuflichen Berufe sind wichtige Dienstleister für eine moderne Gesellschaft und
beschäftigen eine Vielzahl von Menschen.
Insgesamt gibt es laut Institut für freie Berufe knapp 1,3 Millionen Menschen, die einen freien
Beruf ausüben (Stand: 01.01.2014).
Diese 1,3 Millionen von Menschen sind Arbeitgeber für insgesamt 4,6 Millionen Menschen
(Stand: 01.01.2014).
Und obwohl in unserer Gesellschaft zusammengerechnet 5,9 Millionen Menschen wichtige
Dienstleistungen anbieten und ausführen, fehlt es hierbei umso mehr an Wertschätzung für die
Arbeit dieser Menschen.
Insbesondere die jungen Menschen, die sich für diese Branchen entscheiden, erleben ihre
Ausbildungszeit nicht wie andere ihre Kollegen aus anderen Berufen.
122.500 Auszubildende erlernen einen Beruf in solchen freiberuflichen Branchen und legen
damit den Grundstein für ihr weiteres berufliches Fortkommen. Die Jusos Lörrach begrüßen die
Idee der Errichtung einer Pflegekammer. Denn junge Menschen sollten von Fachpersonal
geprüft werden.
Es gibt allerdings weiterhin Unterschiede zwischen diesen freiberuflichen Auszubildenden und
Auszubildende z. B. in der Industrie. Ein Unterschied möchten wie hier heute hervorheben.
Wenn ein junger Mensch sich zum Beispiel für den Beruf des Industriemechanikers entscheidet,
muss er in meisten Fällen in der Industrie von einem Meister ausgebildet werden. Das ist
Vorschrift und wird im Berufsbildungsgesetz vorgeschrieben. Nur der sogenannte
Industriemeister darf den Industriemechaniker ausbilden. Ohne das Ablegen der Prüfung als
Industriemeister hat er auch keine Möglichkeit junge Menschen auszubilden. Ein wichtiger
Bestandteil in der Aufstiegsfortbildung zum Industriemeister ist die sogenannte
Ausbildereignungsprüfung.
Das ist bei den freiberuflichen Berufen anders. Mit der Zulassung und Bestellung zum
Rechtsanwalt, Architekten oder Steuerberater ist man auch fähig Rechtsanwaltsfachangestellte,
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Bauzeichner oder Steuerfachangestellten auszubilden. Ganz unabhängig davon, ob diese
Freiberufler die Ausbildereignungsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben oder überhaupt
daran teilgenommen haben.
Der kammerpflichtige Freiberuf darf nicht unterschätzt werden. Es gibt hohe
Zulassungsvoraussetzungen um einen kammerpflichtigen Freiberuf auszuüben. Doch die
zentralen Themen in der Meisterprüfung sind nun mal die Ausbildereignung. Und das fehlt in
den Prüfungen für die kammerpflichtigen Berufe gänzlich.
Auch die hohe Anzahl an Ausbildungsabbrecher in den kammerpflichtigen Freiberufen beweist
uns die desolate Lage.
Zwar müssen die angehenden Rechtsanwälte, Architekten und Steuerberater auch eine Prüfung
über Berufsrecht lernen, dabei handelt es sich allerdings nur Inhalte in Bezug auf den freien
Beruf und nicht konkret um die Ausbildung.
Die LDK möge daher beschließen, dass die Ausbildungs-Eignungsverordnung auch für
die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe gilt.
Dabei ist Ausbilder-Eignungsverordnung insoweit zu ändern, dass der Satz „Dies gilt nicht für
die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufen" im § 1 der AEVO ersatzlos
gestrichen wird.
Des Weiteren ist festzustellen, inwieweit in den abgenommen Prüfungen tatsächlich
Ausbildungsinhalte geprüft werden. Es kann nicht sein, dass die Inhalte für ein Ausbilder in der
Meisterprüfung intensiv geprüft werden, allerdings in einer Prüfung eines freien Berufes
oberflächlich erwähnt werden.
Daher ist der § 6 Absatz 3 der AEVO insoweit ebenfalls ersatzlos zu streichen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung sollte des weiteren beauftragt werden die
Ausbildungssituation in den Branchen der freien Berufe zu untersuchen und zu kontrollieren und
damit auch die Kammern zu unterstützen.
Begründung:
Obwohl es hohe Anforderungen gibt um die Prüfung als Rechtsanwalt, Architekten oder
Steuerberater zu bestehen, wird nach Bestehen der Prüfung vorausgesetzt, dass die
Angehörigen dieser Berufsgruppen auch zugleich ausbilden können. Doch ausbilden hat nichts
mit hohen Lernpensum in diversen komplexen Fachrichtungen zu tun. Daher muss dies
geändert werden. Es kann nicht sein, dass ein angehender Freiberufler ein wenig über Rechte
und Pflichten des Auszubildenden lernt und dann damit glaubt ausbilden zu können.
Mit dieser Änderung wäre der erste Schritt getan, denn immer mehr Auszubildende in diesen
freien Berufen verlassen nach der Ausbildung den Beruf und gehen in die Industrie oder
Wirtschaft. Eine Stärkung der Ausbildung würde daher auch eine Stärkung der Branche
bedeuten. Und somit eine Stärkung der wichtigen Dienstleistungen in unserer Gesellschaft.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Wirtschaftspolitisches Selbstverständnis
Antragsteller
Ostalb
W 18
Zur Weiterleitung an Juso- Bundeskongress, SPD- Landesparteitag, SPDBundestagsfraktion
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Wirtschaftspolitisches Selbstverständnis
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Die Jusos Baden-Württemberg bekennen sich zur sozialen Marktwirtschaft als
Wirtschaftssystem der Sozialdemokratie. Die soziale Marktwirtschaft ist ein unvergleichliches
Erfolgsmodell, welches wirtschaftliche Stärke mit einem bereiten, gesellschaftlichen Wohlstand
verbindet. Wir sind der Meinung, dass ein freier marktwirtschaftlicher Wettbewerb als Grundlage
von volkswirtschaftlichem Wachstum und einem steigenden Wohlstand fungiert. Gleichzeitig
betonen wir die existenzielle Relevanz der Mitbestimmung und Beteiligung von Arbeitnehmern,
staatlicher Markteingriffe und primärer sowie sekundärer distributiver Maßnahmen aus sozialen
Gründen. Wirtschaftspolitik in der Bundesrepublik Deutschland muss sich immer an den
Bedürfnissen der Bevölkerung und der Arbeitnehmer orientieren, ebenso wie an dem Bedarf
guter Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft und Unternehmen.
Unternehmen als Säulen unserer Gesellschaft
Wir sind der Meinung, dass Unternehmen als wichtige Säule unserer Gesellschaft fungieren.
Hierbei erkennen wir sowohl die Rechte, als auch die Pflichten unserer Unternehmen an. Aus
dieser Anerkennung resultiert das Bekenntnis zum Privateigentum an den Produktionsmitteln.
Ebenso setzen wir uns dafür ein, gute Rahmenbedingungen für unsere Unternehmen zu
schaffen. Von Produktivitätsfortschritten und einer guten Wettbewerbsfähigkeit im
internationalen Vergleich profitieren unsere Gesellschaft und alle Arbeitnehmer, denn durch
wirtschaftliches Wachstum entstehen Arbeitsplätze, höhere Steuereinnahmen und ein
allgesellschaftsgegenwärtiger Wohlstand. Um Unternehmen angemessene
Rahmenbedingungen bieten zu können, distanzieren wir uns von einer bewusst
wirtschaftsfeindlichen Haltung und Gesetzgebung. Starke, wachsende Unternehmen, welche
Gewinne erzielen, sind im Sinne unserer Gesellschaft, da über eine wachsende Anzahl an
Arbeitsplätzen und Steuerzahlungen Rückflüsse entstehen. Gleichzeitig fordern wir von
Unternehmen aber auch, ihre soziale Verantwortung den Arbeitnehmern und der Gesellschaft
gegenüber wahrzunehmen. Wir verurteilen hierbei ausdrücklich jegliche Maßnahmen, welche
der Steuervermeidung oder der Eindämmung betrieblicher Mitbestimmung dienen. Allen
Arbeitnehmern eines Unternehmens steht eine angemessene Beteiligung am Gewinn des
Betriebes zu. Mithilfe einer progressiven Wirtschafts- und Sozialgesetzgebung möchten wir
Unternehmen dazu verpflichten, sich ihrer Verantwortung für die Beschäftigten und die
Gesellschaft zu stellen.
Der Markt
Auf dem Markt treffen Angebot und Nachfrage zum Zwecke der Preisbildung zusammen. Wir
erkennen die Notwendigkeit einer freien Preisbildung auf Märkten als Grundvoraussetzung
unseres wirtschaftlichen Wohlstandes an. Freie Märkte mit der Möglichkeit des privaten
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Gewinnstrebens ermöglichen eine Volkswirtschaft, in welcher Leistungs- und Innovationsanreize
zu einem Wachstum führen. Die Instabilitätshypothese der Märkte lehnen wir ab. Ausschließlich
die hypothetische Möglichkeit des individuellen materiellen Nutzens führt zu Leistungsanreizen.
Ein überregulierter Markt ist schädlich für die Integrität unserer Volkswirtschaft, da
Wirtschaftssubjekte aufgrund fehlender Anreize nicht mehr zur Leistung bereit sind. Aus diesem
Bekenntnis leiten wir ab, grundsätzlich freie Märkte mit freier Preisbildung zu präferieren.
Gleichzeitig betonen die die unabdingbare Relevanz staatlicher Markteingriffe, wenn
ökonomisch und sozial nicht angemessene Marktergebnisse erzielt werden. Der Markt muss
primär den Menschen unserer Gesellschaft dienen und nicht umgekehrt.
Gute Löhne und gute Arbeit
Als Jugendorganisation der Arbeiterpartei SPD bekennen wir uns zu einer Arbeits- und
Sozialpolitik welche sich den politischen Anliegen der ArbeitnehmerInnen annimmt und diese zu
bewältigen versucht. Ohne gute Leistungen von ArbeitnehmerInnen könnte kein Unternehmen
erfolgreich wirtschaften. Gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen sind existenziell wichtig, um
den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft und einen allgegenwärtigen Wohlstand zu
sichern. Einerseits forcieren wir einen weiteren Ausbau der Tarifbindung, langfristig ist es unser
Ziel, dass jedes sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis einer tarifvertraglichen Bindung
unterliegt. Die Sozialpartnerschaft und Tarifautonomie betrachten wir als wichtige Säulen
hierbei, deshalb lehnen wir jede Gesetzgebung, welche das Streikrecht oder die Befugnisse der
Gewerkschaften beschneidet, entschieden ab. Wir bekennen uns ausdrücklich zum
flächendeckenden Mindestlohn von 8,50€ pro Stunde. Jeder Mensch, welcher in unserer
Gesellschaft Vollzeit arbeitet, muss von seinem Einkommen leben und am gesellschaftlichen
und kulturellen Leben partizipieren können. Grundsätzlich vertreten wir die Auffassung, dass
prekäre Arbeitsverhältnisse nicht unserem Idealbild von guter Arbeit entsprechen. Bei der
Bewertung eines solchen Arbeitsverhältnisses ist jedoch der Einzelfall von Relevanz, es kann in
einer bestimmten Situation durchaus sinnvoll sein. Im Zweifel ist ein prekäres Arbeitsverhältnis
einer Erwerbslosigkeit vorzuziehen. Minijobs sollen langfristig in sozialversicherungspflichtige
Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden. Leih- und Zeitarbeit soll deutlich stärker reguliert
werden, einerseits müssen ArbeitnehmerInnen über Planungssicherheit verfügen, andererseits
ist eine identische Entlohnung im Vergleich zu Festangestellten desselben Betriebes
unerlässlich. Scheinselbstständigkeiten zum Nachteil von ArbeitnehmerInnen lehnen wir ab und
fordern eine stärkere Kontrolle und Sanktionierung. Im Rahmen der Weiterentwicklung von
Ausbildungsverhältnissen streben wir eine ständige Verbesserung der Anforderungen an
Ausbildungsbetriebe an. Auszubildende sollen bestmögliche fachliche und innerbetriebliche
Bedingungen vorfinden, um den angestrebten Beruf zu erlernen. Hierbei sind neben einer
angemessenen Ausbildungsvergütung und einer guten fachlichen Bildung und Betreuung auch
die Partizipation an betrieblichen Entscheidungen und die Interessenvertretung von Relevanz.
Gleichzeitig wollen wir eine Überregulierung vermeiden und Anreize für ausbildende
Unternehmen setzen, um einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu vermeiden.
Umverteilung
Grundsätzlich vertreten wir die Auffassung, dass der Markt eine in vielen Fällen angemessene
Distribution vornimmt. Jedoch wird auch oftmals ein Ergebnis erzielt, welches aus sozialen
Gründen nicht wünschenswert ist. Wir bekennen uns zu einer leistungs- und bedarfsbasierten
Einkommens- und Vermögensverteilung in unserer Gesellschaft. Wer mehr leistet, soll auch
mehr besitzen. Dennoch müssen soziale und wirtschaftliche Unterschiede zu begründen und
verhältnismäßig sein, was heute in unserer Gesellschaft nicht immer der Fall ist. Die Schere
zwischen Arm und Reich darf sich nicht weiter öffnen. Aus diesem Grund sind staatliche
Interventionen notwendig, um eine Umverteilung zu generieren. Prinzipiell vertreten wir die
Auffassung, dass die wichtigste staatliche Aufgabe hierbei in der Regulierung der primären
Umverteilung mithilfe von guten Arbeitsbedingungen und Löhnen liegt. Durch gerechte Löhne
schafft man langfristig auch eine gerechte Vermögensverteilung. Eine primäre Distribution reicht
allerdings nicht aus. Eine sekundäre Umverteilung mithilfe von Besteuerungen und
Sozialleistungen ist ebenso eine wichtige Aufgabe staatlicher Distributionspolitik. Menschen,
welche über ein sehr hohes Einkommen verfügen, müssen progressiv und höher besteuert
werden. Wer in enormem Maße vom wirtschaftlichen Erfolg unserer Gesellschaft profitiert, kann
und muss auch etwas zurückgeben. Dass starke Schultern in unserer Solidargemeinschaft
erheblich höher zum Gesamtsteueraufkommen beitragen müssen als schwache, ist für uns eine
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Selbstverständlichkeit. Eine Vermögenssteuer lehnen wir hingegen ab, da es unseres Erachtens
ungerecht ist, bereits als Einkommen versteuerte Vermögenswerte nochmals zu besteuern.
Eine Doppelbesteuerung muss unterbleiben, eine höhere Einkommensbesteuerung hingegen
streben wir ausdrücklich an. Hierbei erachten wir eine Anhebung des aktuell gültigen
Einkommensspitzensteuersatzes auf 48% als angemessen. Zudem sind wir der Auffassung,
dass eine Kapitalertragssteuer unerlässlich ist. Auch Kapitalerträge sind Einkommen, welche
einer Besteuerung unterliegen müssen. Wir streben an, dass sämtliche Einkünfte eines
Individuums demselben, für das Gesamteinkommen gültigen, Steuersatz unterliegen. Eine
Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze lehnen wir hingegen ab, da astronomische
Sozialversicherungsbeiträge weder verhältnismäßig, noch sozial gerecht und ökonomisch zu
rechtfertigen sind. Außerdem sind wir der Auffassung, dass sozial Schwächere Individuen in
unserer Gesellschaft angemessen mithilfe von Sozialleistungen unterstützt werden müssen.
Hierbei ist einerseits darauf zu achten, dass eine Partizipation am gesellschaftlichen und
kulturellen Leben auch bei längerfristiger Erwerbslosigkeit möglich ist, andererseits aber
jederzeit finanzielle Anreize bestehen, eine Arbeitsstelle zu finden. Wir streben eine stärkere
ideelle Unterstützung von Erwerbslosen an, um einen schnelleren Wiedereinstieg in das
Berufsleben zu ermöglichen. Eine hohe Beschäftigung ist für unsere Gesellschaft sehr wichtig,
hierbei kommt es aber auch darauf an, nicht nur Arbeit, sondern gute Arbeit zu schaffen, welche
angemessene Bedingungen sowie eine gerechte Entlohnung garantiert.
Wirtschaft und Gesellschaft der Zukunft
Unsere Gesellschaft wird in Zukunft insbesondere durch die Digitalisierung und die
Globalisierung sehr starken Veränderungen unterliegen. Auch die Wirtschaft und das
Berufsleben sind sehr stark davon betroffen. Wir wollen Potentiale der Digitalisierung und der
Globalisierung nutzen und verhindern, dass eine negative Auswirkung auf Arbeitnehmerrechte
entsteht. Grundsätzlich sprechen wir uns eindeutig für Freihandelsabkommen und eine
Liberalisierung des Welthandels allgemein aus, deshalb befürworten wir auch die grundlegende
Intention der geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und
nordamerikanischen Staaten. Die Europäische Union hat dadurch die Möglichkeit, die
prädominanten Bedingungen des Welthandels langfristig im Konsens mit Nordamerika zu
bestimmen, was insbesondere im Hinblick auf den internationalen Wettbewerb mit asiatischen
Volkswirtschaften existenziell ist. Wird diese Chance nicht genutzt, setzen sich deren
Handelsbedingungen durch, welche wir aus sozialen und ethischen Gründen nicht befürworten
können. Wichtig ist hierbei jedoch, dass eine ausreichend transparente Verhandlung erfolgt und
europäische Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards nicht verhandelbar sind. Einen
Freihandel um jeden Preis lehnen wir ab. Insbesondere im Zeitalter deregulierter Kapital- und
Finanzmärkte im angelsächsischen Raum ist es wichtig, das Prinzip der sozialen
Marktwirtschaft zu verteidigen. Risikospekulationen mit dem Kapital von Kleinsparern sind
ethisch ebenso abzulehnen wie eine Deregulierung unserer Finanzmärkte. Die Bundesrepublik
Deutschland stand im Finanzsektor in der Vergangenheit stets für Stabilität, Kontinuität,
Verantwortung und Angemessenheit. Diese Prinzipien gilt es beizubehalten. Große
Investmentbanken und Finanzunternehmen müssen mithilfe einer regulierenden Gesetzgebung
in die Pflicht genommen werden, sich ihrer Verantwortung für das Kapital der Sparer und für die
Gesellschaft zu stellen. Gleichzeitig betonen wir die Relevanz eines freien Finanz- und
Kapitalmarktes für unsere volkswirtschaftliche Entwicklung, deshalb lehnen wir eine pauschale
Dämonisierung von Investmentgesellschaften und Finanzmarktspekulationen ab. Auch in
diesem Bereich präferieren wir das Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft, welches eine
Kombination aus einem möglichst freien Wettbewerb und staatlichen Interventionen und
Ausgleichen kombiniert. Durch die Globalisierung verändert sich auch das Anforderungsprofil an
Arbeitnehmer. Eine kostenfreie, gerechte und qualitativ hochwertige Bildungs- und
Hochschullandschaft sind deshalb weiterhin zu forcieren, um Menschen eine bestmögliche
Ausbildung zu ermöglichen. Bildung muss sich auch, aber nicht ausschließlich an der
ökonomischen Verwertbarkeit orientieren. Eine vollständige Ökonomisierung des
Bildungswesens lehnen wir ab. Im Rahmen der Digitalisierung ist es ebenfalls wichtig, Schülern,
Studenten und Auszubildenden digitale und informatische Kompetenzen zu vermitteln, um
langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und auf das veränderte Anforderungsprofil vieler
Arbeitsplätze zu reagieren. Digitale Kommunikationstechnologien ermöglichen eine deutliche
Produktivitätssteigerung vieler Unternehmen und ebenso eine enorme Flexibilisierung des
Berufsalltages. Wichtig ist hierbei, dass Flexibilität Arbeitnehmer nicht überfordern und nicht zu
deren Nachteil ausgestaltet werden darf. Wir sprechen uns ausdrücklich für die Entwicklung von
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Konzepten der digitalen Organisation und Kommunikation in Betrieben aus. Ebenfalls
befürworten wir Projekte und Allianzen wie die Industrie 4.0, welche langfristig unsere
internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern. Insbesondere die Bundesrepublik, welche über
eine traditionell starke Industrie verfügt, muss sich den Erfordernissen der vierten industriellen
Revolution stellen. Im Rahmen der digitalen Revolution gilt es auch, die Netzneutralität zu
sichern und allen Menschen in unserer Gesellschaft, unabhängig von sozialem und
wirtschaftlichem Rang, uneingeschränkten Zugang zum Internet zu ermöglichen. Die wichtigste
Aufgabe staatlicher Wirtschaftspolitik wird es in Zukunft aber sein, das Konzept der sozialen
Marktwirtschaft nicht zugunsten einer zunehmenden Liberalisierung der Wirtschaft aufzugeben.
Auch im Rahmen internationaler wirtschaftlicher Beziehungen müssen unsere Sozialstandards
nicht verhandelbar bleiben. Gelingt unserer Gesellschaft die Nutzung der Potentiale der
Globalisierung und der Digitalisierung, sehen wir Jusos einer sehr guten Zukunft für unsere
Wirtschaft und Gesellschaft entgegen.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Kein Negativzins für sog. Sparer und
Endverbraucher
Antragsteller
Göppingen
W 19
Zur Weiterleitung an Landtagsfraktion, Landesparteitag, Bundestagsfraktion,
Bundesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Kein Negativzins für sog. Sparer und Endverbraucher
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Wir Jusos lehnen es ab negative Zinserträge, weder resultierend aus Einlagen bei der
Europäischen Zentralbank, noch aus nicht erfolgreichen Anlage- und
Investitionsentscheidungen, auf das (Spar-)Vermögen der Privat- sowie GeschäftskundenKonten umzulegen.
Begründung:
Erfolgt mündlich!
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Kleinsparer schützen - Das europäische
Sparbuch
Antragsteller
Enzkreis
W 20
Zur Weiterleitung an SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag, JusoBundeskongress
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Kleinsparer schützen - Das europäische Sparbuch
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Wir Jusos Baden-Württemberg fordern langfristig die Schaffung von Sparkonten für BürgerInnen
der Europäischen Union mit einem Sparzinssatz, der mindestens 1 Prozent über der
Inflationsrate liegt. Jede(r) Bürger(in) soll die Möglichkeit haben, sein Sparvermögen bis
100.000 Euro in diesem Sparkonto anlegen zu können.
Begründung:
Kleinsparer (bis 100.000 Euro) sind die Leidtragenden der Niedrigzinsphase, da diese in
der Regel nicht die Risiken mit Aktiengeschäften etc. eingehen können und wollen. Auf
normalen Sparkonten verlieren die Sparer aber Geld, da die Inflationsrate über dem
Zinssatz des Bankkontos liegt.
Der Staat muss in einer Niedrigzinsphase auch weniger Zins für Schulden bezahlen.
Diese Geldmittel könnten in diese Sparkonten fließen.
257
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
X
Organisation und Sonstiges
X1
Breisgau-Hochschwarzwald
Fahrtkostenerstattung auch für Fernbusse bei Landesveranstaltungen
einführen.
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X2
Konstanz
Corporate Design für die Websites der Jusos Baden-Württemberg
260
X3
Freiburg
Male, female, unicorn – Sei doch wie du willst!
261
X4
Heidelberg
Seit' an Seit' - Inhaltliche und strukturelle Stabilisierung der SPD als
Partei der sozialen Gerechtigkeit, Arbeit und Demokratie
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X5
Rhein-Neckar
Finanzen der Jusos Bawü
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X6
Göppingen
Einheitlicher Fahrplan nach Landtags- und Bundestagswahlen
265
X7
Ostalb
Unser Verhältnis zur Grünen Jugend
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X8
Tübingen
Kumulieren bei Listenwahlen in der SPD einführen
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X9
Rhein-Neckar
Bewegung für Konzentration
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X 10
Freiburg
Sensible Sprache, auch bei den Jusos Baden – Württemberg
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Fahrtkostenerstattung auch für Fernbusse bei
Landesveranstaltungen einführen.
Antragsteller
Breisgau-Hochschwarzwald
X1
Zur Weiterleitung an Juso LDK
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Fahrtkostenerstattung auch für Fernbusse bei
Landesveranstaltungen einführen.
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Wir fordern den Landesverband, den Landesvorstand bzw. die Landesgeschäftsführung dazu
auf, in Zukunft auch für die Fahrtkosten mit Fernbussen zu Landesverbandsveranstaltungen
aufzukommen. In vielen Fällen ist die Fahrt mit dem Fernbus nicht nur schneller, sondern auch
günstiger. Daher verlangen wir, dass in Zukunft bei der Abrechnung der Fahrtkostenerstattung ebenso wie bei dem Baden-Württemberg-Ticket - der komplette Fahrtpreis einer Fernbusfahrt
erstattet wird.
259
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Corporate Design für die Websites der Jusos
Baden-Württemberg
Antragsteller
Konstanz
X2
Zur Weiterleitung an Juso LDK 2016
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Corporate Design für die Websites der Jusos BadenWürttemberg
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Die KMV möge beschließen, den vorliegenden Antrag der LDK zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Der Landesvorstand der Jusos Baden-Württemberg wird aufgefordert, ein einheitliches Design
für die Websites aller Kreisverbände zu erarbeiten, und dieses den Kreisverbänden kostenlos
zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Auch im Internet sollten die Jusos Baden-Württemberg zusammenstehen . Deswegen
brauchen wir ein einheitliches Design für alle Websites. Wir wollen es Neu- und Nichtmitgliedern
es so einfach wie möglich machen, sich auf unseren Homepages zurechtzufinden. Des
Weiteren schärft ein einheitliches Auftreten auch unser Profil als Jusos, und entlastet
Kreisverbände bei der suche nach einem ansprechenden Design.
260
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Male, female, unicorn – Sei doch wie du willst!
Antragsteller
Freiburg
X3
Zur Weiterleitung an
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Male, female, unicorn – Sei doch wie du willst!
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Der Juso-Landesverband Baden-Württemberg lässt künftig bei der Anmeldung zu
Verbandsveranstaltungen zu, dass man bei der Abfrage des Geschlechts zustätzlich zu
"männlich" und "weiblich" auch ein anderes Geschlecht angeben kann. Dies soll durch freies
Eintragen des Geschlechts in ein offenes Textfeld umgesetzt werden.
Begründung:
Nicht alle Menschen ordnen sich einem männlichen oder weiblichen Geschlecht zu. Durch den
Zwang zur Einordnung in zwei Kategorien zwingen wir ihnen und uns ein zweigeschlechtliches
Weltbild auf. Das biologische Geschlecht kann sich durchaus vom sozialen Geschlecht
unterscheiden.
261
Jusos Baden-Württemberg
X4
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Seit' an Seit' - Inhaltliche und strukturelle
Stabilisierung der SPD als Partei der sozialen Gerechtigkeit,
Arbeit und Demokratie
Antragsteller
Heidelberg
Zur Weiterleitung an Juso-Landesvorstand
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Seit' an Seit' - Inhaltliche und strukturelle Stabilisierung der SPD
als Partei der sozialen Gerechtigkeit, Arbeit und Demokratie
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"Nein, die alten Herausforderungen lassen uns nicht los. Die Sache der sozialen Demokratie hat
die Zukunft nicht hinter sich; und der Friede braucht uns allemal. Aber: Die Sozialdemokratie
muss sich als Volkspartei ständig erneuern. Nur so kann sie sich als bewegende Kraft
bewähren." - Willy Brandt am 14.06.1987
SPD als gesellschaftliche Bewegung reetablieren!
Die SPD leidet derzeit an einer zu langsamen Reaktion auf gesellschaftliche Entwicklungen. Sie
ist aus einer Partei des Agierens als fortschrittliche gesellschaftliche Kraft zu einer Partei des
Re(a)gierens geworden, die sich ihrer Antworten auf gesellschaftliche Entwicklungen unsicher
geworden ist.
Unsere Antwort darauf lautet: "Im Zweifel links!". Dies ist keine leere Floskel, sondern Ausdruck
einer sozialdemokratischen Grundüberzeugung. Der Widerspruch von hart arbeitenden
Menschen und den strukturellen Interessen des Kapitals hat sich in unserer heutigen
Gesellschaft neue Ausdrucksformen gesucht. Die Antwort der Sozialdemokratie muss dabei im
Zweifel die Antwort einer Partei der Arbeit sein. Das heißt konkret: Wenn es Zweifel an der
Wirkung der Erbschaftssteuer gibt, dann sind wir für die Erbschaftssteuer und setzen diese
durch. Wenn es Zweifel an der Vermögenssteuer gibt, dann sind für die Vermögenssteuer und
setzen diese in Regierungsverantwortung um. Wenn es Zweifel an Hartz IV gibt, dann
verändern wir Hartz IV so, dass es für eine bessere Versorgung von Betroffenen und ihren
Kindern sorgt.
Dieses Prinzip soll unsere Handlungsmaxime sein, die zum Wohlergehen der gesamten
Gesellschaft beiträgt. Wir verstehen dies als sozialdemokratische Grundhaltung.
Leider müssen wir als Jusos Baden-Württemberg eingestehen, dass dies weder in der Landesnoch Bundespartei in der Vergangenheit der Fall war. Auch unser Juso-Landesverband, der in
einer langen Kontinuität des Anbiederns an den Zeitgeist unter dem Deckmantel eines
imaginären "Pragmatismus" stand, muss hier in Zukunft inhaltlich anders aufgestellt sein.
Pragmatisch ist es nicht, den sozialen Frieden mit möglichst kapitalfreundlichen Reformen zu
gefährden. Pragmatisch ist es nicht, als junge Generation die Schwächung des staatlichen
Rentensystems zu Gunsten kapitalgedeckter Rentenversicherungen zu fordern und damit den
Ruhestand unserer Eltern, unsere eigenen Rentenaussichten und die soziale Sicherheit
nachfolgender Generationen gleichermaßen zu gefährden. Pragmatisch ist es auch nicht, sich
an das überholte Niedriglohnmodell Deutschland als Jobmotor zu binden und dabei die
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Gefahren einer europäischen Destabilisierung zu leugnen. Dies ist keine pragmatische Politik,
sondern eine Politik der sozialen Verantwortungslosigkeit, die wir als Jungsozialist*innen und
Sozialdemokrat*innen nicht länger hinnehmen wollen.
Als Sozialdemokrat*innen haben wir die Aufgabe, die Gesellschaft sozial und gerecht für alle
Menschen auszugestalten. In Zukunft muss es wieder eine Selbstverständlichkeit sein, dass die
SPD die Partei der Arbeit, des sozialen Friedens, der Gerechtigkeit und der internationalen
Solidarität wird.
Unser Leitanspruch dabei lautet:
Wir wollen soziale Gerechtigkeit auf der Höhe der Zeit!
Strukturelle Reformen der SPD in Baden-Württemberg
Die SPD muss sich aber nicht nur inhaltlich bewegen, sondern auch strukturell erneuern. Der
Prozess der Erneuerung muss ernsthaft angegangen werden und darf die Befürchtungen der
„Abmoderation“ von Kritik und personellem „am Stuhl kleben bleiben“ nicht bestätigen. Die
bisher bestehenden politischen Mehrheiten im amtierenden Landesvorstand sind für das
Wahlergebnis von 12,7%, aber auch für die jahrelangen Entwicklungen, die dorthin führten,
weitgehend verantwortlich. Diese klare Benennung von eigener Verantwortung, insbesondere
seitens des SPD-Landesvorsitzenden und der Generalsekretärin, blieb auf der Basiskonferenz
erneut aus. Damit wurde eine Chance verpasst, die die in der Mitgliedschaft verbreiteten Zweifel
am tatsächlichen Willen zur Aufarbeitung und zukünftigen Neuausrichtung der SPD hätten
zerstreuen können.
Auf der Konferenz wurde insbesondere in den Foren deutlich: Der Prozess der Neuaufstellung
der SPD muss für die Mitglieder zwingend durch hierfür glaubwürdige Personen vertreten
werden. An bedenkenswertem, glaubwürdigem Personal mit dem Wunsch nach mehr
Verantwortung für diesen Prozess mangelt es uns parteiintern nicht. Wir fordern darüber hinaus
in Zukunft eine direkte Beteiligung von Mitgliedern und registrierten Unterstützenden bei der
Wahl des Landesvorsitzenden und sonstigem Führungspersonal.
Gleichzeitig muss die Arbeit des Landesvorstandes reformiert werden. Es geht dabei nicht um
die Größe des Vorstandes, sondern um klare Führung und Verantwortlichkeiten um die
Arbeitsfähigkeit zu steigern. Zur besseren Anbindung der Kreisverbände wird die Einrichtung
eines Parteirates, bestehend aus dem Landesvorstand, den Kreisvorsitzenden und kooptierten
Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaften vorgeschlagen. Befreundete Organisationen sollen hier
in Zukunft mit beratender Stimme teilnehmen können. Die inhaltliche Arbeit soll darüber hinaus
in mitgliederoffenen Fachforen verstetigt werden, die der Landespartei thematisch zuarbeiten
sollen.
In der Vergangenheit sind die Parteitage und Basiskonferenzen der Landes-SPD, sowie JusoLandeskonferenzen und Juso-Landesausschüsse oftmals eine Enttäuschung für die
teilnehmenden Mitglieder gewesen. Viel Zeit wurde auf Grußworte oder Podiumsdiskussionen
verwendet. Diese Zeit fehlte für tiefgehende inhaltliche Diskussionen wie auch für die
Beschlussfassung. Jedoch erachten wir gerade diese letzten beiden Punkte als die eigentliche
Aufgabe solcher Versammlungen. Wir fordern für künftige Versammlungen dieser Art eine
maximale Dauer von einer Stunde für Grußworte und Reden einzuplanen, wie diese
interpersonell aufgeteilt wird, bleibt den Organisator*innen überlassen. Auch möchten wir das
Rederecht auf alle SPD-Mitglieder bzw. deren Gliederungen ausweiten, um zu gewährleisten,
dass die Basisstimme gehört werden kann.
Die Jusos Baden-Württemberg und insbesondere der Juso-Landesvorstand setzen sich in
Zukunft für die Umsetzung der hier festgehaltenen Reformen und inhaltlichen Forderungen bei
den Jusos und der SPD ein.
Begründung:
erfolgt mündlich.
263
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Finanzen der Jusos Bawü
Antragsteller
Rhein-Neckar
X5
Zur Weiterleitung an Jusos Baden Württemberg
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Finanzen der Jusos Bawü
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Die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Baden-Württemberg fordert den Landesvorstand auf
einen Überblick über die Finanzen des Juso-Landesverbandes zu geben.
Begründung:
Die Buchführung und Finanzen sind nach dem Parteiengesetz geregelt. Jede Gliederung der
SPD gibt einen Bericht über ihren Jahresabschluss ab, sowie bei Neuwahlen ist dieser
zwingend für die Entlastung des Vorstandes nötig. Dies dient dazu nicht nur Vertrauen zu
festigen sondern auch Transparenz zu schaffen.
Obwohl der Juso Landesverband und die Arbeit des Landesvorstandes seitens der SPD
finanziert wird, demnach ein Finanzposten X den Jusos zur Verfügung gestellt wird, hat der
Jusos-Landesvorstand in den vergangenen Jahren keine Rechenschaft darüber abgegeben,
wie dieser Finanzposten verwendet wurde. Dies soll geändert werden und integraler Teil des
Rechenschaftsberichtes des Vorstandes auf Landesdelegiertenkonferenzen werden.
264
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Einheitlicher Fahrplan nach Landtags- und
Bundestagswahlen
Antragsteller
Göppingen
X6
Zur Weiterleitung an SPD-Landtagsfraktion, SPD-Landesparteitag BadenWürttemberg
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Einheitlicher Fahrplan nach Landtags- und Bundestagswahlen
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Wir fordern die Ausarbeitung und Einhaltung eines einheitlichen sog. Fahrplans, nachdem im
Anschluss von Landtags- und Bundestagswahlen verfahren werden soll.
So schlagen wir vor, dass mindestens ein Parteitag vor der konstituierenden Sitzung, des jew.
neuen Parlaments abzuhalten/einzuberufen ist.
Begründung:
Erfolgt mündlich!
265
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Unser Verhältnis zur Grünen Jugend
Antragsteller
Ostalb
X7
Zur Weiterleitung an
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Unser Verhältnis zur Grünen Jugend
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Lange Zeit hat die Spitze der Jusos in Bund und Land die Grüne Jugend als unsere natürliche
politische Partnerjugendorganisation betrachtet, auch wenn wir politisch und vor allem
emotional anderen Organisationen näher standen. Insbesondere in den letzten fünf Jahren in
Regierungsverantwortung in Baden-Württemberg hat sich unser Landesverband fast krampfhaft
an die Grüne Jugend gekettet, auch wenn deren gesellschaftliche und innerparteiliche
Durchschlagskraft deutlich niedriger als die der Jusos ist. Wir erkennen die gemeinsam
durchgesetzten Projekte wie die Verhinderung des Alkoholkonsumverbotes oder die
Durchsetzung des NSU- Untersuchungsausschusses an und glauben, dass die Kooperation in
Teilen sinnvoll war. Das Zelebrieren gemeinsamer Vorstandssitzungen und abwechselnder
Auftritte auf Landesveranstaltungen halten wir im Nachhinein aber für falsch. Die Grüne Jugend
hat die Angriffe auf unser Spitzenpersonal nicht gescheut, während wir uns diesbezüglich
zurückgehalten hatten.
Umso mehr sind wir als Jusos verwundert, dass die Grüne Jugend die jetzigen
Koalitionsverhandlungen mit der CDU fast geräuschlos und zustimmend begleitet hat.
Wir werden die Grüne Jugend nicht mehr als unsere Partnerorganisation begreifen.
Gemeinsame Landesvorstandssitzungen mit der Grünen Jugend finden in Zukunft nicht mehr
statt. Der Landesverband nimmt nur offiziell Kontakt zur Grünen Jugend auf, wenn er dies auch
zu den anderen Jugendorganisationen der im Landtag vertretenen demokratischen Parteien tut.
Dementsprechend werden auch keine gemeinsamen Aktionen mit der Grünen Jugend
stattfinden, bei denen nicht auch die anderen Jugendorganisationen der im Landtag vertretenen
demokratischen Parteien eingeladen werden. Nimmt nur ein Vertreter der Grünen Jugend die
Einladung der Jusos an alle Jugendorganisationen zu einer Veranstaltung an, muss durch die
Veranstaltungsleitung öffentlich festgestellt werden, dass die Einladung an alle
Jugendorganisationen erfolgt ist. Einem inoffiziellen Kontakt und einer Zusammenarbeit im
Rahmen der Kooperation des RPJ steht selbstverständlich nichts im Wege.
In unseren Pressemitteilungen und öffentlichen Aktionen werden wir zukünftig die Grüne
Jugend nicht mehr schonen und sie und ihr Spitzenpersonal wie die Jugendorganisation der
anderen konservativen Regierungspartei, der Jungen Union, behandeln. Wir werden als Jusos
unser Eigenmerkmal als einzige, ernstzunehmende, linke Jugendorganisation in BadenWürttemberg deutlich machen.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
266
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Kumulieren bei Listenwahlen in der SPD
einführen
Antragsteller
Tübingen
X8
Zur Weiterleitung an Juso Bundeskongress, SPD Landesparteitag, SPD
Bundesparteitag
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Kumulieren bei Listenwahlen in der SPD einführen
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Wir fordern das Kumulieren bei Wahlen gleichartiger Parteienämter (Listenwahlen) innerhalb
der SPD einzuführen.
Dafür soll in der Wahlordnung des Organisationsstatuts der SPD in §8 (1) der Satz „In
Wahlgängen, in denen gleichzeitig mehr als eine Person zu wählen ist (Listenwahl), können auf
einem Stimmzettel höchstens so viele Kandidaten und Kandidatinnen gewählt werden, wie
insgesamt zu wählen sind.“ geändert und ergänzt werden durch „In Wahlgängen, in denen
gleichzeitig mehr als eine Person zu wählen ist (Listenwahl), können auf einem Stimmzettel
höchstens so viele Stimmen vergeben werden, wie insgesamt Kandidatinnen und Kandidaten
zu wählen sind. Kumulieren ist möglich.“
Um diesem Prinzip eine noch stärkere Wirkung zu ermöglichen soll zusätzlich der Satz „Ein
Stimmzettel ist gültig, wenn mindestens die Hälfte der zu Wählenden aus der Vorschlagsliste
gewählt ist.“ gestrichen werden.
Insofern das Prinzip des Kumulierens mit den entsprechenden Satzungen bereits vereinbar ist,
soll es unabhängig von der Änderung des Organisationsstatuts der SPD auf Juso Landes- und
Bundesebene eingeführt werden. Insbesondere gilt dies für die Wahl der stellvertretenden
Landesvorsitzenden der Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Baden-Württemberg und bei
der Wahl der stellvertretenden Bundesvorsitzenden des Juso Bundeskongresses.
Begründung:
Viele – vor allem neue – Jusos wundern sich oft darüber, dass die Ämtervergabe innerhalb der
Jusos schon im Vorfeld entschieden scheint. Mit Absprachen wird zumindest in BW versucht die
Vielfalt der Jusos auch im Vorstand zu repräsentieren. Daher einigen sich meist die
verschiedenen Strömungen auf einen Proporz. Problematisch ist das deswegen, weil eher
strömungsunabhängige Kandidaten bei einem solchen Proporz nicht berücksichtigt werden.
Wozu es aber führt, wenn ein solcher Proporz nicht angestrebt wird, kann auf Bundesebene
betrachtet werden. Dort wird die „pragmatischere Strömung“ schon seit Jahren gar nicht im
Vorstand repräsentiert. Die schwächere(n) Strömung(en) sind also auf das Gutdünken der
Stärkeren angewiesen.
Das Problem liegt im Wahlrecht begründet. Geht man beispielsweise von zwei Strömungen in
der Partei aus, von denen die eine von 60%, die andere von 40% der Mitglieder unterstützt wird,
so kann nach einer einfachen Listenwahl ohne Kumulieren die stärkere Strömung ohne
Probleme alle Listenplätze erlangen. Sie müssten lediglich die entsprechende Anzahl der
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Kandidaten aufstellen und für diese stimmen. Dann wären alle Kandidaten mit mindestens 60%
der Stimmen direkt gewählt. Die Kandidaten der anderen Strömung könnten höchstens 40% der
Stimmen erreichen, wären also chancenlos. Auch wenn dieses Problem in der Wirklichkeit
dadurch abgemildert wird, dass die Menschen wesentlich individueller sind, als es in diesem
Beispielmodell suggeriert wird und sich deshalb viele gar keiner Strömung zuordnen, und es
auch innerhalb der Strömungen Konflikte gibt, bleibt das Problem im Kern bestehen.
Eine Lösung dieses Problems verspricht die Einführung von Kumulieren in der Wahlordnung.
Kumulieren bedeutet, dass eine bestimmte Anzahl an Stimmen frei auf Kandidatinnen und
Kandidaten verteilt werden kann, also auch so, dass man einzelnen Kandidaten oder
Kandidatinnen mehrere Stimmen gibt. Damit wird dem Wähler eine größere Freiheit
zugestanden und somit auch eine bessere Möglichkeit seinen Willen durch die Wahl
auszudrücken.
Diese präzisere Erfassung des Wählerwillens den das Kumulieren ermöglicht führt im obigen
Beispiel dazu, dass die schwächere Strömung ganz ohne Absprachen auch 40% der Sitze
erlangen kann. Sind 10 Personen zu wählen und die schwächere Strömung stellt 4
Kandidatinnen und Kandidaten auf, und verteilt ihre Stimmen auf diesen Kandidaten und
Kandidatinnen, so erhalten diese jeweils 10% der Gesamtstimmen. Also ist es rechnerisch
unmöglich, dass mehr als sechs andere Kandidatinnen und Kandidaten alle mehr Stimmen
haben als die 4 der schwächeren Strömung. Absprachen zwischen verschiedenen Strömungen
im Vorfeld wären dadurch sinnlos und auch nicht mehr nötig, um die Vielfalt der Partei zu
repräsentieren.
Die Lösung des oben beschriebenen Problems besteht also darin mehr Freiheit, mehr
Demokratie zu wagen!
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Bewegung für Konzentration
Antragsteller
Rhein-Neckar
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Zur Weiterleitung an Jusos Baden Württemberg,
angenommen
mit Änderungen angenommen
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Bewegung für Konzentration
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Der Juso-Landesvorstand wird aufgefordert für die kommenden Landesdelegiertenkonferenzen
den Delegierten zur Bewegungsförderung eine Hüpfburg zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Den positiven Zusammenhang zwischen Bewegung (kleiner sportlicher Übungen) und
Konzentrationsfähigkeit legt seit Jahren eine breite Forschungsliteratur dar.[1] Initiativen, wie die
Kinderturnstiftung Baden-Württemberg[2] oder das Landesprogramm Bildung und Gesundheit
Nordrhein-Westfalen[3], haben diese Förderung im Fokus. Folgerichtig ist es daher, dass den
Delegierten der Juso-LDK eine sportliche Ertüchtungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird,
die deren Konzentrationsfähigkeit über die mehrtägige Veranstaltung nachhaltig stabilisiert.
Dazu soll für die jüngeren sowie junggebliebenen Delegierten eine Hüpfburg bereitgestellt
werden. Darüber hinaus kann dieses Angebot die Kinderbetreuung teilnehmender Elternteile
ergänzen.
[1] Amler, W. & Knörzer, W. (1999). Fit in 5 Minuten. Bewegungspausen in Schule, Seminar,
Beruf und Alltag. Heidelberg: Karl F. Haug; Dordel, S. & Breithecker, D. (2003). Bewegte Schule
als Chance einer Förderung der Lern- und Leis​tungsfähigkeit? Haltung und Bewegung, 23 (2),
5-15; Thiel, A., Teubert, H. & Kleindienst-Cachay, C. (2004). Die „Bewegte Schule“ auf dem
Weg in die Pra​xis, Theoretische und empirische Analysen einer pädagogischen Innovation (2.
überarb. Aufl.). Baltmannsweiler: Schneider.
[2] http://www.kinderturnstiftung-bw.de/die-zukunft-fest-im-blick
[3] http://www.bug-nrw.de/index.html
269
Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Titel
Sensible Sprache, auch bei den Jusos
Baden – Württemberg
Antragsteller
Freiburg
X 10
Zur Weiterleitung an
angenommen
mit Änderungen angenommen
abgelehnt
Sensible Sprache, auch bei den Jusos Baden – Württemberg
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Die Jusos – Baden Württemberg stehen für Gerechtigkeit und eine inklusive Gesellschaft. Wir
sprechen uns klar gegen Diskriminierung aus und unterstützen Minderheiten. Um diesen selbst
gestellten Ansprüchen gerecht zu werden, fordern wir die Nutzung sensibler Sprache
insbesondere im Bereich der Inklusion. Diese Forderung beinhaltet:
Anträge jeglicher Art müssen in sensibler Sprache geschrieben sein. Das bedeutet, dass
Begriffe wie „Behinderte“ oder „behinderte Menschen“ durch „Menschen mit
Beeinträchtigung“ ersetzt werden müssen. Wenn gesetzbezogene Anträge dies nicht
zulassen, muss der Begriff „Menschen mit Behinderung“ verwendet werden.
Werden Anträge nicht in sensibler Sprache eingereicht, werden die benutzten Begriffe
redaktionell geändert. Das Präsidium der Landesdelegiertenkonferenz bzw. das
Landesausschusspräsidium weist beim Besprechen des Antrages darauf hin.
Pressemitteilungen und Positionspapiere der Jusos Baden - Württemberg müssen in
sensibler Sprache verfasst werden. Das heißt, dass Begriffe wie „Behinderte“ oder
„behinderte Menschen“ durch „Menschen mit Beeinträchtigung“ ersetzt werden müssen.
Wenn gesetzbezogene Pressemitteilungen und Positionierungspapiere dies nicht
zulassen, muss der Begriff „Menschen mit Behinderung“ verwendet werden.
Werden Pressemitteilungen und Positionspapiere der Jusos Baden - Württemberg nicht in
sensibler Sprache verfasst, darf die Landesgeschäftsführung diese nicht veröffentlichen
bis eine Änderung vorliegt.
Werden Beiträge für das kontra nicht in sensibler Sprache eingereicht, müssen diese
redaktionell angepasst werden.
Begründung:
Die Jusos Baden – Württemberg stellen an sich selbst den Anspruch, Gerechtigkeit und eine
inklusive Gesellschaft zu fördern. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, (muss in Anträgen,
Pressemitteilungen, und Positionspapieren keine diskriminierende Sprache verwendet werden.)
darf in Anträgen, Pressemitteilungen und Positionierungspapieren keine diskriminierende
Sprache verwendet werden. Der Begriff „Behinderte“ und die Beschreibung von Menschen mit
dem Adjektiv „behindert“ reduziert diese Menschen auf ihre Einschränkung und diskriminiert
gleicher Maßen.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
Präambel:
Die Jungsozialistinnen und Jungsozialisten (Jusos) sind Teil der internationalen sozialistischen Bewegung. Sie verpflichten
sich den Zielen des Demokratischen Sozialismus und arbeiten für eine neue Gesellschaftsordnung, die die
Selbstbestimmung des Menschen ermöglicht. Dieser Kampf verbindet die Jusos mit den weltweiten
Emanzipationsbestrebungen gegen Unterdrückung, für Freiheit und Sozialismus.
§ 1 Name des Verbandes
Der Verband führt die Bezeichnung „Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD Landesverband Baden-Württemberg“, kurz „Jusos Baden-Württemberg“.
§ 2 Mitgliedschaft
(1) Jedes Mitglied der SPD Baden- Württemberg bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres wird Mitglied der Jusos, sobald
es seinen Beitritt erklärt.
(2) Die Mitgliedschaft können auf schriftlichen Antrag auch Interessentinnen und Interessenten bis zur Vollendung des 35.
Lebensjahres erwerben, die nicht Mitglieder der SPD sind. Sie haben das aktive und passive Wahlrecht. Das passive
Wahlrecht ist ausgeschlossen, wenn Funktionsträgerinnen und Funktionsträger gewählt werden, die qua Amt in
Parteigremien sind. Alle weiteren Regelungen folgen dem Organisationsstatut und den Richtlinien für
Arbeitsgemeinschaften der SPD.
§ 3 Gliederung des Verbandes
(1) Der Verband gliedert sich in Kreisverbände (KVe), diese gliedern sich in Arbeitsgemeinschaften (AGen). Jede AG muss
mindestens 5 Mitglieder umfassen. Die Bildung mehrerer AGen in einer Gemeinde bedarf der Zustimmung des
Kreisverbandes.
(2) Die KVe und AGen geben sich ein Organisationsstatut, das den Prinzipien der Statuten des Landesverbandes nicht
widerspricht.
§ 4 Organe des Verbandes
Organe des Landesverbandes sind:
die Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
der Landesausschuss (LA)
der Landesvorstand (Lavo).
§ 5 Landesdelegiertenkonferenz
(1) Die LDK ist das oberste Organ des Landesverbandes. Ihre Beschlüsse binden sämtliche Organe des Verbandes. Sie
tagt öffentlich. Alle Jusos haben auf der LDK Rederecht, ebenso geladene Gäste.
(2) Die LDK besteht aus 150 von den Kreisvollversammlungen oder - delegiertenkonferenzen gewählten Delegierten.
Jeder Kreisverband erhält ein Grundmandat. Die Verteilung der übrigen Mandate erfolgt nach dem Verhältnis der
Mitgliederzahl. Zu Grunde gelegt werden dabei die durchschnittlichen Mitgliederzahlen der ersten 6 Monate des
Kalenderjahres, welches der einzuberufenden LDK voraus geht. Die Delegierten sind dem Landesverband spätestens 7
Tage vor der LDK zu melden.
(3) Stimmberechtigt sind die gemeldeten und anwesenden Delegierten.
(4) Der Juso-Landesvorstand lädt zur LDK Vertreterinnen und Vertreter befreundeter Organisationen ein.
(5) Die LDK tagt einmal jährlich, frühestens 10, spätestens 14 Monate nach der vorangegangenen LDK. Sie wird vom
Lavo einberufen, der Termin und Tagungsort festlegt. Der Termin muss mindestens drei Monate vorher allen Gliederungen
des Verbandes, versehen mit einer vorläufigen Tagesordnung, bekanntgegeben werden.
(6) Das Antragsrecht für die LDK steht den AGen, den KVen und dem Lavo zu. Ordentliche Anträge müssen mindestens 6
Wochen vor Beginn der LDK beim Landesverband eingegangen sein. Sie werden den KVen 3 Wochen vor Beginn der
LDK zusammen mit dem schriftlichen Rechenschaftsbericht des Lavo in Delegationsstärke zugeschickt. Initiativanträge
bedürfen der Unterzeichnung durch 15 Delegierte.
(7) Auf der der LDK vorangehenden Sitzung des LA wird eine vorläufige Mandatsprüfungskommission gewählt, die zu
Beginn der LDK ihre Tätigkeit aufnimmt. Ist die LDK beschlussfähig, so bestätigt sie die Kommission oder wählt eine neue.
Die LDK wählt sich ein Präsidium, das die Konferenz leitet und Sorge für die Protokollführung trägt. Die LDK gibt sich eine
Geschäftsordnung.
(8) Die LDK ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der gemeldeten Delegierten anwesend ist. Die
Beschlussfähigkeit wird zu Beginn der LDK festgestellt und aufrechterhalten, bis auf Antrag die Feststellung des
Gegenteils erfolgt. Beschlüsse, ausgenommen Satzungsänderungen, werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
(9) Von der Konferenz wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll enthält die gefassten Beschlüsse und ausdrücklich zu
Protokoll gegebenen Äußerungen sowie die Ergebnisse von Wahlen. Es wird von allen Mitgliedern des Präsidiums
unterzeichnet und binnen 6 Wochen nach der LDK an alle Kreisverbände in Delegationsstärke verschickt.
(10) Jährliche Aufgaben der Konferenz sind
Entgegennahme und Diskussion des Rechenschaftsberichtes des Lavo,
Beschlussfassung über die Entlastung des Lavo,
Beratung und Beschlussfassung über Anträge, Resolutionen und bei Bedarf Satzungsänderungen,
Beschluss eines Arbeitsprogrammes für den Landesverband,
Wahl des Lavo, − Wahl der Bundesdelegierten.
§ 6 Außerordentliche Landesdelegiertenkonferenz (a.o. LDK)
(1) Auf Beschluss des Lavo, auf einen mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen gefassten Beschluss des LA oder auf
Antrag von mindestens 12 Kreisverbänden ist vom Lavo eine a.o. LDK binnen 8 Wochen einzuberufen.
(2) Der Landesvorstand ist auf jeder LDK abwählbar, auf der gleichen Konferenz muss ein neuer Vorstand gewählt
werden. Der Antrag auf Abwahl und Neuwahl des Landesvorstandes muss bei Einberufung der a.o.LDK bekannt gegeben
werden. Nach Neuwahl des Landesvorstandes auf einer a.o.LDK erfolgt die turnusmäßige Wahl des nächsten
Landesvorstandes auf der nächsten ordentlichen Landesdelegiertenkonferenz.
§ 7 Landesvorstand
(1) Der Landesvorstand besteht aus
einer/einem Landesvorsitzenden
acht stellvertretenden Landesvorsitzenden.
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(2) Die/der Landesvorsitzende wird in Einzelwahl von der Landesdelegiertenkonferenz gewählt.
Die stellvertretenden Landesvorsitzenden werden in einer Listenwahl durch die Landesdelegiertenkonferenz gewählt.
(3) Der Landesvorstand konstituiert sich binnen vier Wochen nach seiner Wahl. Er teilt den Untergliederungen die
Ergebnisse der konstituierenden Sitzung und die Besetzung der Aufgabenbereiche mit.
(4) Die/der Landesvorsitzende vertritt den Landesverband innerhalb der Partei und gegenüber der Öffentlichkeit.
(5) Der Lavo führt die Geschäfte des Landesverbands.
(6) Der Lavo ist auf Verlangen von 2 seiner Mitglieder oder auf Beschluss des LA binnen 2 Wochen von der/dem
Landesvorsitzenden einzuberufen.
(7) Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Landesvorstandes teil:
die Mitglieder des LA-Präsidiums
ein Mitglied der Landeskoordination der Hochschulgruppen
der/dieLandesgeschäftsführer/in
(8) Der Juso-Landesvorstand kann zur Unterstützung seiner Arbeit Arbeitskreise und Projektgruppen einrichten, deren
Vorsitzende bei Bedarf vom Landesvorstand zu seinen Sitzungen beratend hinzugezogen werden können.
§ 8 Landesausschuss
(1) Der Landesausschuss ist zwischen den Delegiertenkonferenzen das höchste politische Beschlussorgan der Jusos und
Kontrollorgan über den Landesvorstand. Er gestaltet im Rahmen der Beschlusslage der LDK durch Debatten und
Beschlüsse über grundsätzliche und aktuelle Fragen die Politik der Jusos Baden-Württemberg. Seine Beschlüsse binden
den Landesvorstand.
(2) Dem Landesausschuss gehören an:
mit beschließender Stimme
ein/e gewählte/r und gemeldete/r Vertreter/in je Kreisverband. Bei Abwesenheit der gewählten Vertretung
nimmt der/die gewählte Stellvertreter/in das Mandat des Kreisverbandes wahr.
mit beratender Stimme
die Mitglieder des Landesvorstandes
der/die Landesgeschäftsführer/in
ferner kann der LA den Jusos nahestehende Organisationen beratende Stimme einräumen.
Rederecht haben jedes anwesende Juso-Mitglied und eingeladene Gäste. Antragsrecht haben die Arbeitsgemeinschaften,
die Kreisverbände und deren LA- VertreterInnen sowie der Landesvorstand.
(3) Der LA wählt ein dreiköpfiges kollektives Präsidium, das jederzeit mit einfacher Mehrheit abwählbar ist. Dem LAPräsidium können nicht angehören:
die Mitglieder des Landesvorstandes
der/dieLandesgeschäftsführer/in
Mitarbeiter/innendesLandesbüros
Die Mitglieder des Präsidiums sind verantwortlich für die Geschäftsführung des LA. Die Mitglieder des Präsidiums haben
uneingeschränktes Informationsrecht über die Geschäfte des Landesvorstandes und die Belange des Landesverbandes.
(4) Der Landesauschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
(5) Der LA ist auf Antrag von 7 Kreisverbänden oder des Landesvorstandes oder auf Beschluss des LA-Präsidiums binnen
3 Wochen von diesem einzuberufen.
§ 9 Redaktion des Verbandsmagazins
Der Landesverband gibt ein Magazin heraus. Über Größe, Zusammensetzung und Besetzung der Redaktion entscheidet
der Landesausschuss.
§ 10 Bestimmung der Landesgeschäftsführerin oder des Landesgeschäftsführers
Die Personenauswahl für Neubesetzungen der Landesgeschäftsführung erfolgt durch eine Findungskommission. Dieser
gehören 2 vom Landesvorstand aus seiner Mitte und 2 vom LA aus dem Kreis seiner beschließenden Mitglieder gewählte
Personen an. Der LA wählt die Landesgeschäftsführung auf Vorschlag der Findungskommission mit absoluter Mehrheit
der anwesenden stimmberechtigten Delegierten. Die Amtszeit der Landesgeschäftsführung endet nach zwei Jahren. Die
Amtszeit einer Landesgeschäftsführung ist auf insgesamt 4 Jahre begrenzt.
§ 11 Wahlen
Alle auf Landesebene zu wählenden Gremien müssen quotiert gewählt werden. Dabei ist eine 40-prozentige
Geschlechter- quote einzuhalten. Die nicht besetzten Plätze, die dem unterrepräsentierten Geschlecht aufgrund dieser
Quote zustehen, sind freizuhalten. Bei den Wahlen des Landesvorsitzenden und der stellvertretenden Landesvorsitzenden
ist im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erforderlich.
§ 12 Öffentlichkeit
Alle Gremien der Jusos tagen für ihre Mitglieder öffentlich. Dies gilt nicht für die Sitzungen der Kommission nach § 10
dieses Statuts.
§ 13 Satzungsänderung
Diese Satzung kann nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Delegierten auf einer
Landesdelegiertenkonferenz geändert werden. Satzungsänderungen können nur auf ordentlichen Antrag erfolgen.
Satzung beschlossen in Weinheim am 01. November 1969 Ergänzt und verändert durch die LDK vom 30.10. bis
01.11.1971 in Baienfurt, die LDK vom 15. bis 17.12.1972 in Göppingen, die LDK vom 10. bis 12.12.1976 in Karlsruhe, die
LDK vom 14. bis 16.05.1982 in Buchen, die LDK vom 12. bis 13.03.1983 in Pforzheim, die LDK vom 11. bis 12.02.1989 in
Freiburg, die LDK vom 23. bis 25. April 1993 in Lahr, die LDK vom 22. bis 24. April 1994 in Ulm, die LDK vom 15. bis 17.
März 2002 in Walldürn und die LDK vom 28. bis 29. April 2007 in Aalen.
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Jusos Baden-Württemberg
LDK, 25.-26.6.2016
1. Das Präsidium der Juso-Landesdelegiertenkonferenz (LDK) ist quotiert zu besetzen.
2. Die Juso-LDK ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Delegierten
anwesend ist. Die Beschlussfähigkeit wird auf Antrag festgestellt.
3. Die Beschlüsse der Juso-LDK werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
4. Satzungsändernde Anträge bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten
Delegierten.
5. Die Redezeit der DiskussionsrednerInnen beträgt 3 Minuten.
6. Wortmeldungen sind schriftlich beim LDK-Präsidium abzugeben.
7. Die DiskussionsrednerInnen erhalten nach dem Reißverschlussverfahren (abwechselnd Männer und
Frauen) das Wort. Innerhalb eines Geschlechts entscheidet die Reihenfolge der Wortmeldungen.
8. Wortmeldungen zur Geschäftsordnung können mündlich erfolgen. Die Worterteilung erfolgt
außerhalb der Reihenfolge der Wortmeldungen, bevor dem/der nächsten RednerIn das Wort erteilt ist.
Die Redezeit in Geschäftsordnungsdebatten beträgt 2 Minuten.
9. Die Abstimmung über Anträge zur Geschäftsordnung erfolgt, nachdem je ein/e Redner/in für und
ein/e Redner/in gegen den Antrag gesprochen haben.
10. Antrag auf Schluss der Debatte kann nur stellen, wer selbst noch nicht in der Debatte gesprochen
hat.
11. Persönliche Erklärungen können zum Schluss der Debatte schriftlich beim Präsidium abgegeben
werden.
12. Anträge, die während der Juso-LDK gestellt werden (Initiativanträge) müssen von mindestens 15
Delegierten unterstützt werden. Sie sind nur zulässig, wenn sie auf einem Ereignis beruhen, das nach
der Antragsfrist eingetreten ist.
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