Entwurf des EU-Haushaltsplans 2017: Kommission schlägt einen

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Entwurf des EU-Haushaltsplans 2017: Kommission schlägt einen Haushalt
vor, der im Zeichen von Wachstum und Beschäftigung steht und einen
soliden Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlingskrise leistet
Brüssel, 30. Juni 2016
Entwurf des EU-Haushaltsplans 2017: Kommission schlägt einen Haushalt vor, der im
Zeichen von Wachstum und Beschäftigung steht und einen soliden Beitrag zur Bewältigung
der Flüchtlingskrise leistet
Die Kommission hat heute den EU-Haushaltsentwurf für 2017 mit Mitteln für Zahlungen in Höhe von
134,9 Mrd. EUR vorgelegt, der im Zeichen der beiden Hauptprioritäten der EU steht. Er soll dazu
beitragen, dass sich die europäische Wirtschaft weiter erholt und die sicherheitspolitischen und
humanitären Herausforderungen in den an die EU angrenzenden Ländern gemeistert werden können.
In Maßnahmen zur Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit in der
Europäischen Union wird stärker investiert. Ferner sollen durch entsprechende Aufstockungen die
nötigen Mittel aufgebracht werden, um die Außengrenzen der EU zu schützen, die Sicherheit innerhalb
und außerhalb der Union zu erhöhen, die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen zu unterstützen
und die Migrationsursachen in den Herkunfts- und Transitländern anzugehen.
Kristalina Georgieva, für Haushalt und Personal zuständige Vizepräsidentin der Europäischen
Kommission, erklärte dazu: „ Die EU wird vor gewaltige Herausforderungen gestellt. In diesen
schwierigen Zeiten ist ein zielgerichteter und wirksamer EU-Haushalt kein Luxus, sondern schlichtweg
eine Notwendigkeit. Er kann dazu beitragen, Schocks abzufedern, unsere Wirtschaft anzukurbeln und
Situationen wie die Flüchtlingskrise zu bewältigen. Wie bereits in früheren Jahren ist unser Entwurf
ergebnisorientiert, damit jeder Euro aus dem EU-Haushalt sinnvoll ausgegeben wird.“
Der Haushaltsentwurf bewegt sich innerhalb der engen Grenzen, die vom Europäischen Parlament und
von den Mitgliedstaaten im mehrjährigen Finanzrahmen abgesteckt wurden. Die Kommission möchte
innerhalb dieser Vorgaben so flexibel und gezielt wie möglich agieren.Gemäß dem Haushaltsentwurf
werden in den vorrangigen Bereichen die erforderlichen Mittel bereitgestellt, um echte Fortschritte zu
erzielen. Die Ausgaben für weniger dringliche Tätigkeiten werden dafür entsprechend gekürzt.
Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden jetzt gemeinsam
über diesen Haushaltsentwurf beraten.
Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen
Speziell für die Förderung des Wirtschaftswachstums werden 2017 insgesamt 74,6 Mrd. EUR
aufgewendet (2016 waren es 69,8 Mrd. EUR). Davon entfallen:
- 21,1 Mrd. EUR auf Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit. Dieser Betrag umfasst
10,6 Mrd. EUR für Forschung und Innovation (Programm Horizont 2020), 2,0 Mrd. EUR für
Bildung (Programm Erasmus +), 299 Mio. EUR für kleine und mittlere Unternehmen (Programm
COSME) sowie 2,5 Mrd. für die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF);
- 2,66 Mrd. EUR auf den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), das
Instrument zur Umsetzung der Investitionsoffensive für Europa. Die EU kann hier einige Erfolge
vorweisen. In 26 Mitgliedstaaten konnten in weniger als einem Jahr 106,7 Mrd. EUR investiert
werden;
- 53,57 Mrd. EUR aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) auf die
Förderung produktiver Investitionen und von Strukturreformen für mehr Konvergenz zwischen den
Mitgliedstaaten und den Regionen;
42,9 Mrd. EUR auf europäische Landwirte.
Besseres Management der EU-Außengrenzen und Bewältigung der durch die
Flüchtlingsströme entstandenen Herausforderungen innerhalb und außerhalb der EU
Im Entwurf für den EU-Haushaltsplan 2017 sind 5,2 Mrd. EUR für die bessere Sicherung der
Außengrenzen der Union und zur Bewältigung der Flüchtlingskrise sowie der irregulären
Migration veranschlagt. Finanziert werden zu diesem Zweck konkret Instrumente, um den
Menschenhandel und die langfristigen Ursachen der Migration in Zusammenarbeit mit den Herkunftsund Transitländern wirkungsvoller zu bekämpfen, ferner besser greifende Strategien im Bereich der
legalen Migration (u. a. zur Neuansiedlung schutzbedürftiger Menschen) sowie Instrumente zur
Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Integration von Flüchtlingen innerhalb der EU.
Etwa 3 Mrd. EUR an Haushaltsmitteln sind für Maßnahmen innerhalb der EU veranschlagt,
beispielsweise:
- die Einrichtung eines europäischen Grenz- und Küstenschutzes;
- der Vorschlag für ein neues Erfassungssystem für die Ein- und Ausreise zur Verbesserung des
Grenzmanagements;
- die Vorschläge zur Überarbeitung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, einschließlich einer
Reform des Dublin-Verfahrens;
- die Einrichtung einer Asylagentur der EU.
Zudem sollen 200 Mio. EUR für das neue Instrument für humanitäre Hilfe innerhalb der EU
aufgewendet werden.
Ferner sind im Haushaltsentwurf 2,2 Mrd. EUR für Maßnahmen außerhalb der EU eingeplant, mit
den vor allem die Fluchtursachen beseitigt werden sollen. Insbesondere ist vorgesehen, folgende Mittel
bereitzustellen:
- 750 Mio. EUR im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei, um den Beitrag von einer
1 Mrd. EUR zu erreichen, der aus dem EU-Haushalt in diesen Fonds fließen soll;
- entsprechend den Zusagen, die dem Libanon und Jordanien bei der UN-Konferenz in London
gegeben wurden, 525 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt, 160 Mio. EUR aus dem SyrienTreuhandfonds und 200 Mio. EUR an makrofinanziellen Hilfen.
Mehr Mittel für die Sicherheit
Angesichts wachsender Herausforderungen, mit denen die EU und ihre Mitgliedstaaten im
Sicherheitsbereich konfrontiert sind, werden im Entwurf des EU-Haushaltsplans 2017 beträchtliche
Ressourcen für Sicherheitsbelange veranschlagt. Europol wird 111,7 Mio. EUR erhalten. 61,8 Mio. EUR
werden für mehr Sicherheit bei den EU-Institutionen aufgewendet. Hinzu kommen noch 16 Mio.
EUR zur Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen im Jahr 2016.
Eine stärkere europäische Zusammenarbeit in Verteidigungsfragen gewinnt immer mehr an Bedeutung.
Daher schlägt die Kommission für 2017 auch vor, 25 Mio. EUR für eine vorbereitende Maßnahme für
Forschung im Verteidigungsbereich zur Verfügung zu stellen.
Hintergrund
Im Entwurf des EU-Haushaltsplans 2017 werden für jedes zu finanzierende Programm zwei Beträge
eingestellt: die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen. „Mittel für Verpflichtungen“ sind
jene Mittel, die in einem bestimmten Jahr vertraglich zugesagt werden können; „Mittel für Zahlungen“
entsprechen den Beträgen, die tatsächlich ausgezahlt werden sollen. Der Haushaltsplanentwurf 2017
enthält Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 157,7 Mrd. EUR (gegenüber 155,0 Mrd. EUR im
Jahr 2016) und Mittel für Zahlungen in Höhe von 134,9 Mrd. EUR (2016 waren es noch
143,9 Mrd. EUR). Die Differenz ist auf die schleppende Inanspruchnahme der Kohäsionsprogramme für
den Zeitraum 2014-2020 zurückzuführen. In dieser Pressemitteilung steht die Gesamthöhe von
134,9 Mrd. EUR für die Mittel für Zahlungen, alle anderen Beträge beziehen sich dagegen auf die
vorgeschlagenen Mittel für Verpflichtungen.
Der EU-Haushalt macht in etwa 1 % des BIP der EU aus, durch seinen Multiplikatoreffekt und seine
Ergebnisorientierung hat er jedoch eine größere Wirkung. So wird beispielsweise über den Zeitraum
2007-2013 der durch die Kohäsionspolitik der EU bewirkte jährliche BIP-Anstieg Lettlands auf 2,1 %,
Litauens auf 1,8 % und Polens auf 1,7 % geschätzt.
Weitere Informationen:
- Entwurf des Haushaltsplans 2017 – Fragen und Antworten
- Entwurf des EU-Haushaltsplans 2017
- Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Kristalina Georgieva auf Twitter
- Ergebnisorientierter EU-Haushalt
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