Europäische Kommission - Pressemitteilung Entwurf des EU-Haushaltsplans 2017: Kommission schlägt einen Haushalt vor, der im Zeichen von Wachstum und Beschäftigung steht und einen soliden Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlingskrise leistet Brüssel, 30. Juni 2016 Entwurf des EU-Haushaltsplans 2017: Kommission schlägt einen Haushalt vor, der im Zeichen von Wachstum und Beschäftigung steht und einen soliden Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlingskrise leistet Die Kommission hat heute den EU-Haushaltsentwurf für 2017 mit Mitteln für Zahlungen in Höhe von 134,9 Mrd. EUR vorgelegt, der im Zeichen der beiden Hauptprioritäten der EU steht. Er soll dazu beitragen, dass sich die europäische Wirtschaft weiter erholt und die sicherheitspolitischen und humanitären Herausforderungen in den an die EU angrenzenden Ländern gemeistert werden können. In Maßnahmen zur Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union wird stärker investiert. Ferner sollen durch entsprechende Aufstockungen die nötigen Mittel aufgebracht werden, um die Außengrenzen der EU zu schützen, die Sicherheit innerhalb und außerhalb der Union zu erhöhen, die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen zu unterstützen und die Migrationsursachen in den Herkunfts- und Transitländern anzugehen. Kristalina Georgieva, für Haushalt und Personal zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, erklärte dazu: „ Die EU wird vor gewaltige Herausforderungen gestellt. In diesen schwierigen Zeiten ist ein zielgerichteter und wirksamer EU-Haushalt kein Luxus, sondern schlichtweg eine Notwendigkeit. Er kann dazu beitragen, Schocks abzufedern, unsere Wirtschaft anzukurbeln und Situationen wie die Flüchtlingskrise zu bewältigen. Wie bereits in früheren Jahren ist unser Entwurf ergebnisorientiert, damit jeder Euro aus dem EU-Haushalt sinnvoll ausgegeben wird.“ Der Haushaltsentwurf bewegt sich innerhalb der engen Grenzen, die vom Europäischen Parlament und von den Mitgliedstaaten im mehrjährigen Finanzrahmen abgesteckt wurden. Die Kommission möchte innerhalb dieser Vorgaben so flexibel und gezielt wie möglich agieren.Gemäß dem Haushaltsentwurf werden in den vorrangigen Bereichen die erforderlichen Mittel bereitgestellt, um echte Fortschritte zu erzielen. Die Ausgaben für weniger dringliche Tätigkeiten werden dafür entsprechend gekürzt. Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden jetzt gemeinsam über diesen Haushaltsentwurf beraten. Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Speziell für die Förderung des Wirtschaftswachstums werden 2017 insgesamt 74,6 Mrd. EUR aufgewendet (2016 waren es 69,8 Mrd. EUR). Davon entfallen: - 21,1 Mrd. EUR auf Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit. Dieser Betrag umfasst 10,6 Mrd. EUR für Forschung und Innovation (Programm Horizont 2020), 2,0 Mrd. EUR für Bildung (Programm Erasmus +), 299 Mio. EUR für kleine und mittlere Unternehmen (Programm COSME) sowie 2,5 Mrd. für die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF); - 2,66 Mrd. EUR auf den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), das Instrument zur Umsetzung der Investitionsoffensive für Europa. Die EU kann hier einige Erfolge vorweisen. In 26 Mitgliedstaaten konnten in weniger als einem Jahr 106,7 Mrd. EUR investiert werden; - 53,57 Mrd. EUR aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) auf die Förderung produktiver Investitionen und von Strukturreformen für mehr Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten und den Regionen; 42,9 Mrd. EUR auf europäische Landwirte. Besseres Management der EU-Außengrenzen und Bewältigung der durch die Flüchtlingsströme entstandenen Herausforderungen innerhalb und außerhalb der EU Im Entwurf für den EU-Haushaltsplan 2017 sind 5,2 Mrd. EUR für die bessere Sicherung der Außengrenzen der Union und zur Bewältigung der Flüchtlingskrise sowie der irregulären Migration veranschlagt. Finanziert werden zu diesem Zweck konkret Instrumente, um den Menschenhandel und die langfristigen Ursachen der Migration in Zusammenarbeit mit den Herkunftsund Transitländern wirkungsvoller zu bekämpfen, ferner besser greifende Strategien im Bereich der legalen Migration (u. a. zur Neuansiedlung schutzbedürftiger Menschen) sowie Instrumente zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Integration von Flüchtlingen innerhalb der EU. Etwa 3 Mrd. EUR an Haushaltsmitteln sind für Maßnahmen innerhalb der EU veranschlagt, beispielsweise: - die Einrichtung eines europäischen Grenz- und Küstenschutzes; - der Vorschlag für ein neues Erfassungssystem für die Ein- und Ausreise zur Verbesserung des Grenzmanagements; - die Vorschläge zur Überarbeitung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, einschließlich einer Reform des Dublin-Verfahrens; - die Einrichtung einer Asylagentur der EU. Zudem sollen 200 Mio. EUR für das neue Instrument für humanitäre Hilfe innerhalb der EU aufgewendet werden. Ferner sind im Haushaltsentwurf 2,2 Mrd. EUR für Maßnahmen außerhalb der EU eingeplant, mit den vor allem die Fluchtursachen beseitigt werden sollen. Insbesondere ist vorgesehen, folgende Mittel bereitzustellen: - 750 Mio. EUR im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei, um den Beitrag von einer 1 Mrd. EUR zu erreichen, der aus dem EU-Haushalt in diesen Fonds fließen soll; - entsprechend den Zusagen, die dem Libanon und Jordanien bei der UN-Konferenz in London gegeben wurden, 525 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt, 160 Mio. EUR aus dem SyrienTreuhandfonds und 200 Mio. EUR an makrofinanziellen Hilfen. Mehr Mittel für die Sicherheit Angesichts wachsender Herausforderungen, mit denen die EU und ihre Mitgliedstaaten im Sicherheitsbereich konfrontiert sind, werden im Entwurf des EU-Haushaltsplans 2017 beträchtliche Ressourcen für Sicherheitsbelange veranschlagt. Europol wird 111,7 Mio. EUR erhalten. 61,8 Mio. EUR werden für mehr Sicherheit bei den EU-Institutionen aufgewendet. Hinzu kommen noch 16 Mio. EUR zur Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen im Jahr 2016. Eine stärkere europäische Zusammenarbeit in Verteidigungsfragen gewinnt immer mehr an Bedeutung. Daher schlägt die Kommission für 2017 auch vor, 25 Mio. EUR für eine vorbereitende Maßnahme für Forschung im Verteidigungsbereich zur Verfügung zu stellen. Hintergrund Im Entwurf des EU-Haushaltsplans 2017 werden für jedes zu finanzierende Programm zwei Beträge eingestellt: die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen. „Mittel für Verpflichtungen“ sind jene Mittel, die in einem bestimmten Jahr vertraglich zugesagt werden können; „Mittel für Zahlungen“ entsprechen den Beträgen, die tatsächlich ausgezahlt werden sollen. Der Haushaltsplanentwurf 2017 enthält Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 157,7 Mrd. EUR (gegenüber 155,0 Mrd. EUR im Jahr 2016) und Mittel für Zahlungen in Höhe von 134,9 Mrd. EUR (2016 waren es noch 143,9 Mrd. EUR). Die Differenz ist auf die schleppende Inanspruchnahme der Kohäsionsprogramme für den Zeitraum 2014-2020 zurückzuführen. In dieser Pressemitteilung steht die Gesamthöhe von 134,9 Mrd. EUR für die Mittel für Zahlungen, alle anderen Beträge beziehen sich dagegen auf die vorgeschlagenen Mittel für Verpflichtungen. Der EU-Haushalt macht in etwa 1 % des BIP der EU aus, durch seinen Multiplikatoreffekt und seine Ergebnisorientierung hat er jedoch eine größere Wirkung. So wird beispielsweise über den Zeitraum 2007-2013 der durch die Kohäsionspolitik der EU bewirkte jährliche BIP-Anstieg Lettlands auf 2,1 %, Litauens auf 1,8 % und Polens auf 1,7 % geschätzt. Weitere Informationen: - Entwurf des Haushaltsplans 2017 – Fragen und Antworten - Entwurf des EU-Haushaltsplans 2017 - Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Kristalina Georgieva auf Twitter - Ergebnisorientierter EU-Haushalt IP/16/2347 Kontakt für die Medien: Alexander WINTERSTEIN (+32 2 299 32 65) Andreana STANKOVA (+ 32 2 295 78 57) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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