Studienkolleg

Studienkolleg
Studienkolleg oder Fachstudium?
Ob Ihre im Heimatland erworbenen Vorbildungsnachweise den direkten Zugang zum
gewünschten Studium in Deutschland ermöglichen oder ob erst noch der Besuch des
Studienkollegs bzw. das Ablegen der externen Feststellungsprüfung notwendig ist, erfahren
Sie auf den Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter www.anabin.de.
Diese Internetseite bildet die Grundlage für die Bewertung ausländischer Zeugnisse in
Deutschland. Hier werden für jedes Land die gängigen Schulzeugnisse erfasst und bewertet.
Hilfreich sind auch die Internetseiten www.inobis.de oder www.daad.de.
Falls Ihre schulische Vorbildung formal für eine direkte Bewerbung zum Fachstudium
ausreicht, dürfen Sie das Studienkolleg nicht besuchen!
Ausländische und deutsche Studienbewerber, die nicht im Besitz einer
Hochschulzugangsberechtigung sind, die unmittelbar zur Aufnahme des Fachstudiums
berechtigt, müssen die Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber
für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland, kurz
Feststellungsprüfung, ablegen. Diese Feststellungsprüfung kann entweder direkt oder nach
einem einjährigen Besuch des Studienkollegs abgelegt werden.
Die Ausbildung erfolgt in Schwerpunktkursen, die sich am angestrebten Fachstudium
orientieren. Bei der Charité können Sie sich für den Schwerpunktkurs -M- bewerben, der auf
die Studienfächer Medizin, Zahnmedizin, Biologie und verwandte Studienfächer vorbereitet.
Die Aufnahme ins Studienkolleg hängt vom Ergebnis im Studierfähigkeitstest ab. Ein
Studierfähigkeitstest, der nicht zur Aufnahme in das Studienkolleg geführt hat, darf
einmal wiederholt werden (erneute Bewerbung über Uni-Assist e.V. notwendig). Die
Ausbildung am Studienkolleg dauert in der Regel zwei Semester. Pflichtfächer sind Deutsch,
Biologie, Chemie, Mathematik sowie Physik.
Studienkollegiaten der Charité werden am Studienkolleg der Freien Universität ausgebildet.
Während der Zeit der Zugehörigkeit zum Studienkolleg sind sie als ordentliche Studierende
der Charité - Universitätsmedizin Berlin immatrikuliert. Wegen des obligatorischen
Ganztagsunterrichts und der nur wenige Wochen umfassenden Schulferien ist regelmäßiges
Jobben nicht möglich! Mit Bestehen der Feststellungsprüfung erlangen die
Studienkollegiaten eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für medizinische
und biologische Fächer. Der erfolgreiche Abschluss des Studienkollegs garantiert
jedoch keine Zulassung für den gewünschten Studiengang!
Sprachkenntnisse (Neue Regelung!)
Für die Bewerbung zum Studienkolleg müssen Deutschkenntnisse im Umfang der Mittelstufe
II (Äquivalente: DSH 1, TestDaf Niveau 3, erfolgreich abgeschlossener Kurs B2, Teilnahme
am Kurs C1) oder höher nachgewiesen werden.
Bewerbungsfristen
Studienkolleg (M-Kurs)
Externe Feststellungsprüfung
Stand: 11/12
Wintersemester
15.07.
15.04.
Sommersemester
15.10.
15.10.
Ihre Bewerbung schicken Sie bitte an folgende Anschrift:
Charité - Universitätsmedizin Berlin
c/o Uni-assist e.V.
Helmholtzstr. 2-9
10587 Berlin
Uni-Assist e. V. ist eine Servicestelle, die im Auftrag der Hochschule die
Bewerbungsunterlagen der ausländischen und auch deutschen Bewerber (ab
Wintersemester 2013) auf Vollständigkeit der Zulassungsvoraussetzungen für das
Studienkolleg bzw. die externe Feststellungsprüfung prüft und an die Hochschule weiterleitet.
Die Bearbeitung durch Uni-Assist erfolgt erst nach Eingang des Entgelts! Genaue
Informationen dazu finden Sie unter www.uni-assist.de.
Unterlagen zur Bewerbung
Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung zum Studienkolleg, M-Kurs, einzureichen:
o amtlich beglaubigte Kopien aller Zeugnisse der Vorbildung
o Übersetzungen aller Nachweise in die deutsche Sprache (Ausnahme: Nachweise in
englischer Sprache) als amtlich beglaubigte Kopien
o amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse (vgl.
Europäischer Referenzrahmen)
Studienbewerber/innen aus der VR China, der Mongolei und Vietnam müssen ihrem
Antrag auf Zulassung ein Original des APS-Zertifikates beifügen!
Deutsche Bewerber reichen zusätzlich eine beglaubigte Kopie vom Reisepass bzw.
Personalausweis ein!
Der Bewerbung sind immer nur amtlich beglaubigte Fotokopien der Vorbildungsnachweise
beizufügen - niemals Originale (diese müssen Sie später zur Immatrikulation vorlegen)!
Wegen der Beglaubigung von Dokumenten in Ihrem Herkunftsland wenden Sie sich bitte an
die nächstgelegene diplomatische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland. In Berlin
können Sie Kopien von Dokumenten u. a. bei Bürgerämtern beglaubigen lassen.
Allen geforderten Bewerbungsunterlagen, die in einer anderen Sprache als Englisch ausgefertigt sind,
legen Sie bitte jeweils eine amtlich beglaubigte Übersetzung bei. Diese Übersetzungen müssen in der
Regel von beeidigten Übersetzern ausgeführt worden sein. Anerkannte Übersetzer erfragen Sie in
Ihrem Herkunftsland bei der nächstgelegenen diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik
Deutschland. Unter www.bdue.de (Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V.) finden Sie
Informationen und Kontaktdaten beeidigter Übersetzer in Deutschland (für Berlin - www.bdueberlin.de).
Einzureichen sind die unmittelbar beglaubigten Kopien, kopierte Beglaubigungen sind nicht
ordnungsgemäß!
Weitere Informationen zum Studienkolleg erhalten Sie unter
www.fu-berlin.de/sites/studienkolleg/index.html
www.studienkollegs.de
Stand: 11/12