Studienkolleg Studienkolleg oder Fachstudium? Ob Ihre im Heimatland erworbenen Vorbildungsnachweise den direkten Zugang zum gewünschten Studium in Deutschland ermöglichen oder ob erst noch der Besuch des Studienkollegs bzw. das Ablegen der externen Feststellungsprüfung notwendig ist, erfahren Sie auf den Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter www.anabin.de. Diese Internetseite bildet die Grundlage für die Bewertung ausländischer Zeugnisse in Deutschland. Hier werden für jedes Land die gängigen Schulzeugnisse erfasst und bewertet. Hilfreich sind auch die Internetseiten www.inobis.de oder www.daad.de. Falls Ihre schulische Vorbildung formal für eine direkte Bewerbung zum Fachstudium ausreicht, dürfen Sie das Studienkolleg nicht besuchen! Ausländische und deutsche Studienbewerber, die nicht im Besitz einer Hochschulzugangsberechtigung sind, die unmittelbar zur Aufnahme des Fachstudiums berechtigt, müssen die Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland, kurz Feststellungsprüfung, ablegen. Diese Feststellungsprüfung kann entweder direkt oder nach einem einjährigen Besuch des Studienkollegs abgelegt werden. Die Ausbildung erfolgt in Schwerpunktkursen, die sich am angestrebten Fachstudium orientieren. Bei der Charité können Sie sich für den Schwerpunktkurs -M- bewerben, der auf die Studienfächer Medizin, Zahnmedizin, Biologie und verwandte Studienfächer vorbereitet. Die Aufnahme ins Studienkolleg hängt vom Ergebnis im Studierfähigkeitstest ab. Ein Studierfähigkeitstest, der nicht zur Aufnahme in das Studienkolleg geführt hat, darf einmal wiederholt werden (erneute Bewerbung über Uni-Assist e.V. notwendig). Die Ausbildung am Studienkolleg dauert in der Regel zwei Semester. Pflichtfächer sind Deutsch, Biologie, Chemie, Mathematik sowie Physik. Studienkollegiaten der Charité werden am Studienkolleg der Freien Universität ausgebildet. Während der Zeit der Zugehörigkeit zum Studienkolleg sind sie als ordentliche Studierende der Charité - Universitätsmedizin Berlin immatrikuliert. Wegen des obligatorischen Ganztagsunterrichts und der nur wenige Wochen umfassenden Schulferien ist regelmäßiges Jobben nicht möglich! Mit Bestehen der Feststellungsprüfung erlangen die Studienkollegiaten eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für medizinische und biologische Fächer. Der erfolgreiche Abschluss des Studienkollegs garantiert jedoch keine Zulassung für den gewünschten Studiengang! Sprachkenntnisse (Neue Regelung!) Für die Bewerbung zum Studienkolleg müssen Deutschkenntnisse im Umfang der Mittelstufe II (Äquivalente: DSH 1, TestDaf Niveau 3, erfolgreich abgeschlossener Kurs B2, Teilnahme am Kurs C1) oder höher nachgewiesen werden. Bewerbungsfristen Studienkolleg (M-Kurs) Externe Feststellungsprüfung Stand: 11/12 Wintersemester 15.07. 15.04. Sommersemester 15.10. 15.10. Ihre Bewerbung schicken Sie bitte an folgende Anschrift: Charité - Universitätsmedizin Berlin c/o Uni-assist e.V. Helmholtzstr. 2-9 10587 Berlin Uni-Assist e. V. ist eine Servicestelle, die im Auftrag der Hochschule die Bewerbungsunterlagen der ausländischen und auch deutschen Bewerber (ab Wintersemester 2013) auf Vollständigkeit der Zulassungsvoraussetzungen für das Studienkolleg bzw. die externe Feststellungsprüfung prüft und an die Hochschule weiterleitet. Die Bearbeitung durch Uni-Assist erfolgt erst nach Eingang des Entgelts! Genaue Informationen dazu finden Sie unter www.uni-assist.de. Unterlagen zur Bewerbung Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung zum Studienkolleg, M-Kurs, einzureichen: o amtlich beglaubigte Kopien aller Zeugnisse der Vorbildung o Übersetzungen aller Nachweise in die deutsche Sprache (Ausnahme: Nachweise in englischer Sprache) als amtlich beglaubigte Kopien o amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse (vgl. Europäischer Referenzrahmen) Studienbewerber/innen aus der VR China, der Mongolei und Vietnam müssen ihrem Antrag auf Zulassung ein Original des APS-Zertifikates beifügen! Deutsche Bewerber reichen zusätzlich eine beglaubigte Kopie vom Reisepass bzw. Personalausweis ein! Der Bewerbung sind immer nur amtlich beglaubigte Fotokopien der Vorbildungsnachweise beizufügen - niemals Originale (diese müssen Sie später zur Immatrikulation vorlegen)! Wegen der Beglaubigung von Dokumenten in Ihrem Herkunftsland wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene diplomatische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland. In Berlin können Sie Kopien von Dokumenten u. a. bei Bürgerämtern beglaubigen lassen. Allen geforderten Bewerbungsunterlagen, die in einer anderen Sprache als Englisch ausgefertigt sind, legen Sie bitte jeweils eine amtlich beglaubigte Übersetzung bei. Diese Übersetzungen müssen in der Regel von beeidigten Übersetzern ausgeführt worden sein. Anerkannte Übersetzer erfragen Sie in Ihrem Herkunftsland bei der nächstgelegenen diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland. Unter www.bdue.de (Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V.) finden Sie Informationen und Kontaktdaten beeidigter Übersetzer in Deutschland (für Berlin - www.bdueberlin.de). Einzureichen sind die unmittelbar beglaubigten Kopien, kopierte Beglaubigungen sind nicht ordnungsgemäß! Weitere Informationen zum Studienkolleg erhalten Sie unter www.fu-berlin.de/sites/studienkolleg/index.html www.studienkollegs.de Stand: 11/12
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