90990 Produktinfo Schmuck Pelze

Produktinformationsblatt
Versicherung für Schmuck- und Pelzsachen im Privatbesitz
Dieses Produktinformationsblatt soll Ihnen einen ersten Überblick zu der gewünschten Versicherung für Schmuck- und
Pelzsachen geben.
Die nachfolgenden Informationen sind daher nicht abschließend.
Bitte beachten Sie, rechtlich verbindlich bleiben:
• der Antrag
• der Versicherungsschein mit seinen evtl. Nachträgen
• die vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen und Klauseln sowie die evtl. getroffenen
besonderen Vereinbarungen
• die gesetzlichen Vorschriften
Wir empfehlen Ihnen, die gesamten Vertragsbestimmungen zu lesen.
1.
Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an? Welches sind die Grundlagen der Versicherung?
Bei dem angebotenen Versicherungsvertrag handelt es sich um eine Versicherung für Schmuck- und Pelzsachen im Privatbesitz.
Die Grundlage hierzu sind die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Schmuck- und Pelzsachen im Privatbesitz
(AVB Schmuck und Pelze 2008), die Sie in der Antragsmappe finden.
2. Was ist versichert und was ist nicht versichert?
2.1 Welche Sachen sind versichert?
Alle Schmuck- und Pelzsachen, die im Versicherungsschein einzeln aufgeführt sind. Neuanschaffungen sind nicht automatisch,
sondern nur nach jeweiliger Vereinbarung, mitversichert (Ziffer 1 AVB Schmuck und Pelze 2008).
2.2 Welche Gefahren sind versichert?
Versicherungsschutz besteht weltweit gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung der Gegenstände z.B. durch
– Brand, Einbruch, Diebstahl, Raub
– Verlieren ganzer Schmuckstücke
– Herausfallen einzelner Teile aus der Fassung, Reißen von Perlenketten
– Fahrlässigkeit und Böswilligkeit
– Diebstahl fest eingebauter versicherter Bestandteile
Für weitere Informationen lesen Sie bitte Ziffer 2 AVB Schmuck und Pelze 2008.
Aufbewahrung in der ständigen Wohnung:
Wegen der großen Anzahl von Einbrüchen in Wohnungen und Häuser sind Schmucksachen, wenn sie nicht getragen werden,
in besonderen Behältnissen wegzuschließen. Beachten Sie bitte bei deren Auswahl die hierfür festgesetzten Entschädigungsgrenzen. Pelze brauchen nicht unter Verschluss zu sein (Ziffer 6.1 AVB Schmuck und Pelze 2008). Bedenken Sie, dass Versicherungsschutz gegen Abhandenkommen nur bei Einbruchdiebstahl und Raub besteht, nicht jedoch bei einfachem Diebstahl
(Ziffer 5.1.4 AVB Schmuck und Pelze 2008).
Aufbewahrung im Hotel o.ä.:
Ihr Schmuck gehört – sofern er nicht getragen wird – in den Hotelsafe. Zu einer solchen Aufbewahrung rät Ihnen die Hotelleitung
auch bei sonstigen Wertgegenständen, besonders bei Bargeld. Lassen Sie keinen Schmuck im Wert von mehr als € 20.000 im
Hotelzimmer und schließen Sie diesen möglichst in den Zimmersafe oder in ein ähnliches Behältnis ein. Pelze brauchen nicht
unter Verschluss zu sein (Ziffer 5.5 AVB Schmuck und Pelze 2008). Achten Sie darauf, dass beim Verlassen des Zimmers alle
Fenster und Türen verschlossen sind. Auch im Hotelzimmer besteht kein Versicherungsschutz gegen einfachen Diebstahl.
Reisen per Pkw:
Versicherungsschutz für unbeaufsichtigt im Pkw zurückgelassene Schmuck- und Pelzsachen kann nur bis € 20.000 gewährt
werden, und zwar tagsüber von 6.00 bis 22.00 Uhr während einer Fahrtunterbrechung, die nicht länger als zwei Stunden dauern
darf. Wegen der besonderen Attraktivität von Schmuck und Pelzen dürfen diese nur im separaten und abgeschlossenen Kofferraum aufbewahrt werden. Kein Versicherungsschutz besteht daher z.B. in Kombi- oder vergleichbaren variablen Fahrzeugen,
die von außen einzusehen sind oder deren Kofferraum vom Innenraum her zugänglich ist (Ziffer 5.1.3 AVB Schmuck und Pelze
2008). Ein PKW ist kein Safe, sondern reines Transportmittel, deshalb sollten Sie nach Ankunft im Hotel Ihr gesamtes Gepäck,
auf jeden Fall Ihre Schmuck- und Pelzsachen, sofort aus dem Wagen nehmen.
Aufenthalte in Theatern, Lokalen etc.:
Wenn eine bewachte Garderobe vorhanden ist, geben Sie Ihren Pelz dort ab. Ist dies nicht möglich, müssen Sie Ihren Pelz
ständig beobachten (Ziffern 5.2.1, 10.1.4 AVB Schmuck und Pelze 2008).
2.3Versicherungssumme
Die Versicherungssumme beträgt
€.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 13 und 14 der AVB Schmuck und Pelze 2008.
90990 14/07.2016
2.4 Welche Ausschlüsse und Leistungseinschränkungen gelten?
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. Der Beitrag für Ihre Versicherung wäre ansonsten unangemessen hoch. Deshalb sind einige Risiken aus dem Leistungsumfang ausgenommen.
Ausgeschlossen sind insbesondere die Gefahren des Krieges, des Bürgerkrieges, der Kernenergie oder der Entziehung durch
Beschlagnahme, sowie Schäden entstanden durch Abnutzung oder Selbstverderb, Be- oder Verarbeitung, Überdrehen oder
Ausbrechen von Zähnchen oder sonstige innere Beschädigung von Uhren und Ungezieferfraß an Pelzen.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 3 der AVB Schmuck und Pelze 2008.
3.
Wie hoch ist der Beitrag für Ihre Versicherung und wann müssen Sie diesen zahlen?
Was geschieht, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen?
Die Berechnung des Beitrages können Sie Ihrem Antrag entnehmen. Denken Sie bitte daran, dass Sie den ersten Beitrag
pünktlich zahlen, wenn der Vertrag abgeschlossen ist und wir Sie zur Zahlung aufgefordert haben. Ansonsten gefährden Sie
Ihren Versicherungsschutz.
Wann Sie die folgenden Beiträge zu zahlen haben, richtet sich nach der mit Ihnen vereinbarten Zahlweise (z.B. monatlich oder
jährlich), die Sie Ihrem Antrag entnehmen können.
Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, sorgen Sie bitte für entsprechende Deckung auf Ihrem Konto.
Mit der rechtzeitigen Zahlung des Beitrages haben Sie Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Beginn für den vereinbarten
Zeitraum, der der Zahlweise entspricht.
Beitrag einschließlich Versicherungssteuer
Beitragsfälligkeit
€
1/1-,
1/2-,
1/4-jährlich oder
monatlich
Erstmals zum Vertragsbeginn
Vertragslaufzeit
Ein Jahr
Nähere Einzelheiten finden Sie in Ziffer 9 der AVB Schmuck und Pelze 2008.
4. Was ist bei Vertragsabschluss zu beachten?
Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, beantworten Sie bitte alle im Antrag und den zusätzlichen Fragebögen
gestellten Fragen deutlich, vollständig und wahrheitsgemäß.
Undeutliche, unvollständige und unrichtige Angaben berechtigen uns vom Versicherungsvertrag zurückzutreten oder ganz bzw.
teilweise leistungsfrei zu sein.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 7 der AVB Schmuck und Pelze 2008.
5.
Was ist bei einer Gefahrerhöhung nach Schließung des Vertrages zu beachten?
Sie dürfen eine Erhöhung der Gefahr weder vornehmen noch anderen die Vornahme gestatten. Wenn eine Gefahrerhöhung
dennoch eintritt – gewollt oder ungewollt –, so ist uns dies unverzüglich anzuzeigen.
Eine Gefahrerhöhung kann z.B. darin bestehen, dass sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem wir vor Vertragsschluss in Textform gefragt haben.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 8 der AVB Schmuck und Pelze 2008.
6.
Was müssen Sie vor und nach dem Eintritt des Schadenfalles beachten?
Da die Schmuck- und Pelzsachenversicherung sehr weitgehenden Versicherungsschutz bietet, haben Sie als Versicherungsnehmer besondere Sorgfaltspflichten. So sind z.B. die versicherten Sachen während des Tragens zu sichern sowie Schmucksachen in regelmäßigen Abständen einem Juwelier zur Prüfung vorzulegen.
Bitte beachten Sie insbesondere Ziffer 10.1 der AVB Schmuck- und Pelze 2008.
Bei Eintritt eines Versicherungsfalles haben Sie:
– jeden Versicherungsfall unverzüglich in Textform – bei Schäden, die voraussichtlich 2.500 € übersteigen vorab mündlich oder
telefonisch – anzuzeigen;
– bei einem Schaden durch Brand, Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder Raub sowie sonstige strafbare Handlungen (z.B. mutoder böswillige Beschädigung durch Dritte) außerdem unverzüglich Anzeige bei der für den Schaden zuständigen Polizeidienststelle zu erstatten und dieser ein Verzeichnis aller vom Schaden betroffenen Sachen einzureichen;
– bei einem Schaden durch Verlieren Nachforschungen beim Fundbüro anzustellen;
– nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen;
– das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch den Versicherer
freigegeben worden sind. Sind Veränderungen unumgänglich, ist das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren (z.B.
durch Fotos) und die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer aufzubewahren.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 10.2 sowie 11 der AVB Schmuck und Pelze 2008.
7.
Welche Folgen können sich ergeben, wenn Sie den vorgenannten Verpflichtungen (Ziffer 4–6) nicht nachkommen?
Beachten Sie bitte die in den Ziffern 4 bis 6 benannten Verpflichtungen, denn die Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben.
Je nach Art der Obliegenheitsverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz teilweise oder sogar vollständig verlieren, oder
wir können berechtigt sein, uns vom Vertrag zu lösen.
8.
Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz und wann endet er?
Beginn des Vertrages:
(Tag/Monat/Jahr)
Ablauf des Vertrages:
(Tag/Monat/Jahr)
Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des ersten Beitrages
rechtzeitig erfolgt.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert sich dieser nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer
stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir ihn nicht 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform kündigen.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 9.7 der AVB Schmuck und Pelze 2008.
9. Wie können Sie oder wir den Vertrag beenden?
Jede Partei kann zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jeden Verlängerungsjahres den Vertrag in Textform kündigen.
Der Vertrag kann auch vorzeitig beendet/gekündigt werden, insbesondere
• im Versicherungsfall (von beiden Vertragspartnern)
• bei Eigentumswechsel (vom Versicherer und dem Erwerber)
• bei Obliegenheitsverletzung (vom Versicherer)
• bei Risikofortfall (von beiden Vertragspartnern)
• im Fall der Beitragsangleichung (unter bestimmten Voraussetzungen; von Ihnen als Versicherungsnehmer)
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 9.7, 21 und 22 der AVB Schmuck und Pelze 2008.
Generali Versicherung AG · Adenauerring 7, 81737 München
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dietmar Meister
Vorstand: Giovanni Liverani (Vorsitzender),
Bernd Felske, Dr. Nora Gürtler, Ulrich C. Nießen,
Dr. Monika Sebold-Bender, Dr. Rainer Sommer, Dr. Torsten Utecht
Sitz: München, Amtsgericht München HRB 177658
Versicherungsteuer-Nr.: 9116/806/00262
USt-ID-Nr. DE 811 763 800
Versicherungsumsätze sind umsatzsteuerfrei.
Ein Unternehmen der Generali Gruppe