Ausgabe Nr. 14 vom 1. Juli 2016 Heute im Amtsblatt Die Stadt Amberg trauert um ihren ehemaligen Mitarbeiter Nachruf Herrn Hans Hahn Herrn Hans Hahn, der am 9. Juni 2016 im Alter von 77 Jahren verstorben ist. Herr Hahn wurde vom 01.01.1984 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 1999 als Hausmeister am Erasmus-Gymnasium beschäftigt. In all den Jahren hat sich Herr Hahn mit großem Engagement zum Wohle der Schule eingesetzt und war ein zuverlässiger Mitarbeiter, der durch seine freundliche Art sowohl bei den Lehrkräften als auch bei den Schülern sehr beliebt war. Unser Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen, unsere Gedanken sind in den schweren Stunden bei ihnen. Bekanntmachungen Haushaltssatzung des Zweckverbandes Sulzbach 2016 Nahverkehr Ambergfür das Haushaltsjahr Ausschreibungen Brückensanierung: Perigueuxbrücke, Fußgängertunnel Drahthammerkreuzung West, Nord und Ost Die Stadt Amberg wird Herrn Hans Hahn stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Amberg, 21.06.2016 Stadt Amberg Michael Cerny Oberbürgermeister Für den Personalrat Helga Schuller Personalratsvorsitzende Öffentliche Ausschreibung Bekanntmachung Brückensanierung: Perigueuxbrücke, Fußgängertunnel Drahthammerkreuzung West, Nord und Ost a) Stadt Amberg, Referat für Stadtentwicklung und Bauen, Tiefbauamt, Steinhofgasse 2, 92224 Amberg, Tel. 09621/10-432, Fax 09621/10-451, E-Mail: [email protected] - Betonoberfläche versiegeln g) keine Planungsleistungen h) nein i) Ausführungsfrist: Baubeginn Montag, 01.08.2016. Fertigstellung Freitag, 28.10.2016 c) Es wird kein elektronisches Vergabeverfahren durchgeführt j) Nebenangebote sind nicht zugelassen d) Ausführung von Bauleistungen k) Anforderung der Verdingungsunterlagen: siehe a) ab Dienstag, 05.07.2016 b) Öffentliche VOB/A Ausschreibung nach e) Stadtgebiet von Amberg f) Brückensanierung: Perigueuxbrücke, Fußgängertunnel Drahthammerkreuzung West, Nord und Ost - Betonsanierung - Risse verpressen - Fugen erneuern - Granitborde rückverankern l) Entschädigung für alle Verdingungsunterlagen mit Datenträger 20,00 € inkl. Mehrwertsteuer durch Nachweis der Einzahlung des Betrages mit Verrechnungsscheck. Der Betrag wird nicht zurückerstattet. … Fortsetzung auf Seite 2 Haushaltssatzung des Zweckverbandes Nahverkehr Amberg-Sulzbach für das Haushaltsjahr 2016 Die Regierung der Oberpfalz hat mit RS vom 25.04.2016, Az.: ROP-SG121512.2-19-3-2, die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Nahverkehr Amberg-Sulzbach für das Haushaltsjahr 2016 rechtsaufsichtlich gewürdigt und festgestellt, dass sie keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Gemäß § 23 der Verbandssatzung weist die Stadt Amberg als Verbandsmitglied des Zweckverbandes Nahverkehr Amberg-Sulzbach hiermit darauf hin, dass die Haushaltssatzung des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr 2016 im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz Nr. 6 vom 17.06.2016 amtlich bekannt gemacht worden ist. Amberg, 28.06.2016 STADT AMBERG Weigert Amtsblatt der Stadt Amberg m) Entfällt n) Ablauf der Frist für die Einreichung: Mittwoch, 20. Juli 2016, 10.00 Uhr o) Angebote sind zu richten an: siehe a) Juli 2016, 10.00 Uhr. Ort: siehe a), Sitzungssaal. Bieter und deren Bevollmächtigte r) Geforderte Sicherheiten: Vergabeunterlagen v) Die Bindefrist 19.08.2016 endet t) Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Eignungsnachweis: siehe Vergabeunterlagen bzw. § 6 Nr. 3 VOB/ w) Nachprüfestelle: VOB-Stelle bei der Regierung der Oberpfalz, Regensburg Amberg, den 28.06.2016 STADT AMBERG Tiefbauamt Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt: Stadt Amberg, Marktplatz 11, 92224 Amberg. Das Amtsblatt erscheint am 1. und 3. Freitag jedes Monats. Interessierte Abonnenten können sich an folgende Adresse wenden: Stadt Amberg, Kommunikation und Marketing, Postfach 2155, 92211 Amberg. Nr. 14 / 01.07.2016 am siehe p) Deutsch q) Angebotseröffnung: Mittwoch, 20. A auf Anforderung. Seite 2
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