VERTRAG ZUR PRÄSENTATION AUF EINER SOLeTANK LADESTATION
Kundendaten:
Namen, Vorname
Standort der Ladestation:
Firma/Gemeinde
Ihr Paket
Straße
PLZ, Ort
Mobil
E-Mail
Website
UID-Nr.
Paket A: Button
Paket B: Button + Plakat
Paket C: Branding
Laufzeit:
.......... Monate
Designerstellung: €149,Gesamtbetrag: ……………………………€
zzgl. gesetzl. MwSt. & 5% Werbeabgabe
Ja, ich bin damit einverstanden, dass mich die SOL-ENERGY GmbH per E-Mail, über ihre weiteren Angebote und Aktionen informieren. Dieses Einverständnis kann ich jederzeit widerrufen.
Die Laufzeit für das Werbepaket beginnt mit der Freischaltung der Werbung am jeweiligen Standort. Der Vertrag verlängert sich um jeweils die vereinbarte Laufzeit
sofern nicht 1 Monat vor Ablauf der vertraglichen Laufzeit durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
Der Kunde verpflichtet sich die geforderten Unterlagen (Logo für Button, Weblink, Plakat oder Branding) der SOL-ENERGY GmbH nach Unterfertigung des Vertrages
bereitzustellen. SOL-ENERGY GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das übermittelte Material zu bearbeiten, soweit dies für die vereinbarungsgemäße Werbung
erforderlich ist. Sollte SOL-ENERGY GmbH 2 Wochen vor der Werbefreischaltung keine Unterlagen in elektronischer Form erhalten haben, wird ein Button in der Form
von Druckbuchstaben erstellt. Als Weblink wird die vom Kunden angegebene Webadresse hinterlegt. Der Kunde bekommt vor Freischaltung des Button´s oder Branding
einen Korrekturabzug per E-mail zugesandt. Sofern nicht innerhalb einer Woche ein Widerspruch erfolgt, gilt dieser als bestätigt. Für technisches Gebrechen kann keine
Haftung übernommen werden. Die Platzierung der Werbung obliegt unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden ausschließlich der SOL-ENERGY GmbH.
Zahlungsvereinbarung: Gesamtbetrag fällig nach Rechnungserhalt binnen 7 Tagen netto. Die jeweiligen Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer
sowie Werbeabgaben.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt, die Gestaltung und die rechtliche Zulässigkeit des Inhaltes seiner Werbung und wird die SOL-ENERGY
GmbH von allen Ansprüchen Dritter gleich welcher Art, die wegen der Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmun- gen, insbesondere aus Urheber-,
Persönlichkeits- oder Wettbewerbsverletzungen, entstehen können, schad- und klaglos halten. Dies umfasst auch die notwendigen und zweckentsprechenden Kosten
der Rechtsverteidigung.
Der Kunde garantiert zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und während der gesamten Laufzeit des Vertrages, dass die Inhalte seiner Werbung nicht gegen presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, strafrechtliche oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen und die Werbung nicht sonstige gegen den Anstand und die guten Sitten
verstoßende Inhalte und Formen enthält, und er der berechtigte Inhaber von Urheber- Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Nutzungsrechten ist,
welche für die Werbung erforderlich sind, insbesondere hinsichtlich der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen.
SOL-ENERGY GmbH ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, den Inhalt der Werbung zu prüfen und Inhalte, die gegen die oben dargestellten Garantien verstoßen, unverzüglich von der Ladestation zu entfernen. In diesem Fall stehen dem Kunden keinerlei Ersatzansprüche gegenüber SOL-ENERGY GmbH zu; vielmehr ist der Kunde
dennoch verpflichtet, die für den ursprünglichen Auftrag vereinbarten Zahlungen zu leisten.
SOL-ENERGY GmbH haftet für allfällige Schadenersatzansprüche der Kunden nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in jedem Fall mit dem
vom Kunden zu zahlenden Entgelt beschränkt. SOL-ENERGY GmbH haftet nicht für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn oder einen bestimmten Werbeerfolg.
Höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungseinflüsse wie Stürme-, Kälte- und Regenperioden etc. entbinden SOL-ENERGY GmbH von jeder
Haftung.
Sollten in diesem Vertrag eine oder mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der
übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksamen Bestim- mungen durch eine dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
Nebenabreden sind nicht geschlossen. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes, anwendbar. Alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich vor dem sachlich zuständigen Gericht in Völkermarkt auszutragen.
Ort, Datum
SOL-ENERGY GmbH
SOL-ENERGY GmbH
Klopein am See X/3
9122 St. Kanzian/Austria
www.sol-energy.at
Stempel / Unterschrift des Kunden
UID-Nr: ATU68428800
Firmenbuch Nr.: FN 400576 h
Gerichtsstand Völkermarkt
UniCredit Bank Austria
IBAN: AT41 1200 0100 0366 1039
BIC: BKAUATWW