Bewerbungsformular DrachenFest 2016 Per Post ausgefüllt und unterschrieben an: Wyvern e.K., Odenthaler Str. 339, D-51069 Köln Oder per E-Mail (eingescannt inklusive Unterschrift) an: [email protected] (bitte leserlich ausfüllen) Hiermit bewerbe ich mich verbindlich als Händler, Aus- oder Schausteller oder Gewerbetreibender für die Live-Rollenspiel-Veranstaltung DrachenFest vom 26.07. – 31.07.2016: Name des Geschäftes: Inhaber: Straße und Hausnummer: Postleitzahl und Ort: Telefon: Fax: E-Mail: Mobiltelefon: Homepage: Fahrzeugkennzeichen (für die Zufahrtsgenehmigung, kann auch nachgereicht werden): Ich gehöre zu folgender Händlergruppe (bitte ankreuzen): 1a) Handwerker/Händler mit selbst hergestellten Produkten ohne jegliche Fremdprodukte mit nur einer Warengruppe 1b) Handwerker/Händler mit selbst hergestellten Produkten ohne jegliche Fremdprodukte mit mehr als einer Warengruppe 2a) Handwerker/Händler mit selbst hergestellten Produkten ohne jegliche Fremdprodukte mit vorführendem Handwerk und mit nur einer Warengruppe 2b) Handwerker/Händler mit selbst hergestellten Produkten ohne jegliche Fremdprodukte mit vorführendem Handwerk mit mehr als einer Warengruppe 3a) Handwerker/Händler mit selbst hergestellten Produkten mit zusätzlichen Fremdprodukten, welche weniger als 40% des Gesamtsortiments ausmachen, jedoch nur einer Warengruppe entsprechen 3b) Handwerker/Händler mit selbst hergestellten Produkten mit zusätzlichen Fremdprodukten, welche weniger als 40% des Gesamtsortiments ausmachen und mehr als einer Warengruppe entsprechen 4a) Handwerker/Händler mit mehr als 40% Fremdprodukten, jedoch nur einer Warengruppe 4b) Handwerker/Händler mit mehr als 40% Fremdprodukten und mehr als einer Warengruppe Bitte folgende Fragen beantworten: Ich bin selbst Hersteller, verkaufe jedoch folgende Fremdprodukte der gleichen Warengruppe von folgendem Hersteller/folgender Firma (sollte der Hersteller selbst als Händler auf dem DrachenFest vertreten sein, muss dieser im Vorfeld sein Einverständnis geben): Ich bin selbst Hersteller, verkaufe jedoch folgende Fremdprodukte einer anderen Warengruppe von folgendem Hersteller/folgender Firma (sollte der Hersteller selbst als Händler auf dem DrachenFest vertreten sein, muss dieser im Vorfeld sein Einverständnis geben): Ich bin kein Hersteller, sondern reiner Händler und verkaufe Polsterwaffen folgender Firma (sollte der Hersteller selbst als Händler auf dem DrachenFest vertreten sein, muss dieser im Vorfeld sein Einverständnis geben): 1 Ich bin kein Hersteller, sondern reiner Händler und verkaufe Rüstungsteile folgender Firma (sollte der Hersteller selbst als Händler auf dem DrachenFest vertreten sein, muss dieser im Vorfeld sein Einverständnis geben): Ich bin kein Hersteller, sondern reiner Händler und verkaufe Gewandungen folgender Firma (sollte der Hersteller selbst als Händler auf dem DrachenFest vertreten sein, muss dieser im Vorfeld sein Einverständnis geben): Ich bin kein Hersteller, sondern reiner Händler und verkaufe Lederprodukte folgender Firma (sollte der Hersteller selbst als Händler auf dem DrachenFest vertreten sein, muss dieser im Vorfeld sein Einverständnis geben): Ich benötige für meinen Stand auf dem DrachenFest 2016: Standfläche (inkl. Abspannung): Folgende Warengruppen: Schlafzeltfläche am Stand (inkl. Abspannung): Schlafzeltfläche außerhalb (inkl. Abspannung): Zusätzliche Helferkarten: Strom: Mein Warensortiment besteht aus (genaue Beschreibung): Sonstige Anmerkungen: 2 Standskizze (bitte unbedingt genau angeben: genaue Meter inklusive Abspannung, die Frontfläche, ggf. Schlafzelt/e etc., Hinweis: Aufgrund der Geländebegebenheiten können wir nicht mehr als eine Frontseite gewährleisten, bitte bei der Standplanung beachten) Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage S. 10-12), die beigefügten Informationen (Anlage S. 5-7, S. 10) die beigefügten Teilnahmebedingungen (Anlage S. 5) und die beigefügten zusätzlichen Vereinbarungen (Anlage S. 7-10) gelesen, stimme diesen zu und bewerbe mich hiermit verbindlich für die Teilnahme am DrachenFest 2016. ________________________________ Ort, Datum __________________________________________ Unterschrift 3 Inhaltsverzeichnis Anlage Besondere Voraussetzungen Seite 5 - Stand, Aussehen und Gestaltung - Kleidung - Warenangebot Seite 5 Seite 5 Seite 5 Datum und Dauer der Veranstaltung Seite 5 Preise - Händlergruppen und Standpreise - zusätzliche Helferkarten - Preisübersicht Seite 5 - 6 Seite 6 Seite 6 Ablauf der Bewerbung Seite 7 Einsendeschluss für die Bewerbung Seite 7 Informationen und zusätzlich verbindliche Teilnahmevereinbarungen Seite 7 – 10 1) Aufbau 2) Abbau 3) Zufahrt / Befahren des Geländes 4) Stand 5) Schlafzelte 6) Gestaltung / Aussehen des Standes 7) Kleidung 8) Strom und Wasser 9) Mindestöffnungszeiten 10) Beleuchtung 11) Sicherheit 12) Gesetzliche Vorschriften 13) Verkauf von (Klingen-)Waffen 14) Haftung 15) Sauberkeit 16) Flugblätter/Werbematerialien 17) Warenangebot (Verkauf nicht angemeldeter Produkte/Waren, Ausnahme Verkauf von Getränken und Nahrungsmitteln, Ausnahme Verkauf von Spielgeldwährung) 18) Risiko Seite 7 Seite 7 Seite 7 Seite 7 Seite 8 Seite 8 Seite 8 Seite 8 Seite 8 Seite 8 Seite 9 Seite 9 Seite 9 Seite 9 Seite 9 Seite 9 Seite 9-10 Seite 10 Nebenabreden und Nichteinhaltung einzelner Bestimmungen Seite 10 Unterbringung Seite 10 Warengruppen Seite 10 Warensortiment Met/Bier/Liköre in Flaschen, Getränke im Allgemeinen Seite 10 Grundlage der Vereinbarung Seite 10 Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 10 - 12 4 Besondere Voraussetzungen Stand – Aussehen und Gestaltung Der Stand ist in einem mittelalterlichen Ambiente zu gestalten, das Zelt muss ebenfalls dem entsprechen. Auch gegebenenfalls aufgestellte Schlafzelte müssen, sofern sie im Händler- oder Stadtbereich aufgestellt werden sollen, ambientegerecht sein. Der Händler verpflichtet sich, sein Sortiment ebenfalls ambientegerecht und der Veranstaltung entsprechend dekoriert anzubieten. „Normale“ oder das Ambiente empfindlich störende Zelte oder Dekorationen sind nicht gestattet. Klar als solche zu erkennende moderne Bereiche (Kochbereich, Campingstühle, Bierkisten, PET-Flaschen, Grill etc.) sollten nicht sichtbar sein. Sollten dem Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen solche Dinge auffallen, wird dem Händler ein Zeitraum der Nachbesserung gewährt. Kann dies nicht oder nur unzureichend erfüllt werden, müssen diese Gegenstände / Waren / Dekorationen / Zelte etc. weggepackt werden. Eine zwei- oder mehrstöckige Bauweise des Standes ist unzulässig. Eine das Stadtbild störende Werbeplakatierung des Standes ist ebenfalls nicht gestattet und muss auf Verlangen des Veranstalters entfernt werden. Kleidung Der Händler selbst und alle zum Stand gehörenden Personen müssen entsprechend dem Spiel und der mittelalterlichen Thematik gekleidet sein. Hierfür ist der Standbetreiber für alle ihn betreffenden Personen verantwortlich. Warenangebot Unser Ziel ist es, mit dem Marktviertel des DrachenFestes, insbesondere Handwerkern mit ihren eigenen Produkten eine Plattform zu bieten. Daher werden Hersteller eigener Waren bei der Anmeldung bevorzugt behandelt. Ebenso achten wir hier auf die Vielfalt des Angebotes. Daher lehnen wir bei einem „Überangebot“ von bestimmten Warengruppen Händler/Hersteller ab und nehmen hier lieber die Bewerbungen von Händlern/Herstellern, die ein einzigartiges Produkt herstellen/anbieten, welches noch nicht vertreten ist. Der Platz des Händlerbereiches ist begrenzt und wir versuchen für unsere Teilnehmer mit dem Angebot aller Händler/Hersteller die größtmögliche Vielfalt zu erreichen. Jede Warengruppe muss im Vorfeld mit uns abgesprochen werden und von uns genehmigt sein. Für Händler, die Waren anbieten, welche nicht aus selbst angefertigten Produkten bestehen, gilt zusätzlich, dass wir die einzelnen Waren/Hersteller genehmigen. Nicht genehmigte Waren/Hersteller dürfen nicht angeboten werden. Angemeldete Händler/ Handwerker, welche selbst hergestellte Produkte anbieten, dürfen Fremdprodukte der gleichen Warengruppe nur nach Absprache und Genehmigung anbieten. Datum und Dauer der Veranstaltung Die Veranstaltung „DrachenFest 2016“ findet vom 26.07.2016 bis zum 31.07.2016 statt. Späteste Anreise für Händler ist Dienstag, der 26.07.2016 bis 18 Uhr. Danach ist ein Befahren des Stadtbereiches nicht mehr möglich. Früheste Abreise für Händler ist Sonntag, der 31.07.2016 ab 9 Uhr. Händlergruppen und Standpreise Da wir insbesondere Handwerkern mir selbst hergestellten Produkten eine Plattform bieten wollen, unterteilen wir die Händler in 4 verschiedene Gruppen: 1) Handwerker/Händler mit selbst hergestellten Produkten ohne jegliche Fremdprodukte a) Grundstandgebühr eine Warengruppe: 100 Euro zzgl. 19% Mehrwertsteuer b) Grundstandgebühr mehrere Warengruppen: 120 Euro zzgl. 19% Mehrwertsteuer Die Grundgebühr beinhaltet bereits eine Standfläche von bis zu 10qm, der Eintrittskarte für 1 Person und dem Verkauf von a) einer Warengruppe oder b) mehrere Warengruppen. Preis pro angefangenen Quadratmeter von zusätzlicher Standfläche außer der Grundfläche: a) 10 Euro Netto zzgl. 19% Mehrwertsteuer b) und pro weiterer selbst hergestellter Warengruppe: 10 Euro Netto + 2 Euro pro selbst hergestellter Warengruppe zzgl. 19% Mehrwertsteuer (maximal jedoch 15 Euro Netto pro zusätzlichem Quadratmeter) 2) Handwerker/Händler mit selbst hergestellten Produkten ohne jegliche Fremdprodukte mit vorführendem Handwerk a) Grundstandgebühr eine Warengruppe: 100 Euro zzgl. 19% Mehrwertsteuer b) Grundstandgebühr mehrere Warengruppen: 120 Euro zzgl. 19% Mehrwertsteuer Die Grundgebühr beinhaltet bereits eine Standfläche von bis zu 10qm, der Eintrittskarte für 1 Person und dem Verkauf von a) einer Warengruppe oder b) mehreren Warengruppen. Besonderheiten: Zusätzlich erhält der Handwerker/Händler eine Schaufläche für sei vorführendes 5 Handwerk von 10 qm. Diese Fläche ist zusätzlich zur Grundfläche und fällt nicht unter die Rubrik Standfläche. Preis pro angefangenen Quadratmeter von zusätzlicher Standfläche außer der Grundfläche: a) 10 Euro Netto zzgl. 19% Mehrwertsteuer b) und pro weiterer selbst hergestellter Warengruppe: 10 Euro Netto + 2 Euro pro selbst hergestellter Warengruppe zzgl. 19% Mehrwertsteuer (maximal jedoch 15 Euro Netto pro zusätzlichem Quadratmeter) 3) Handwerker/Händler mit selbst hergestellten Produkten mit zusätzlichen Fremdprodukten, welche weniger als 40% des Gesamtsortiments ausmachen a) Grundstandgebühr eine Warengruppe: 130 Euro zzgl. 19% Mehrwertsteuer b) Grundstandgebühr mehrere Warengruppen: 160 Euro zzgl. 19% Mehrwertsteuer Die Grundgebühr beinhaltet bereits eine Standfläche von bis zu 10qm, der Eintrittskarte für 1 Person und dem Verkauf von a)einer Warengruppe oder b) mehrere Warengruppen. Preis pro angefangenen Quadratmeter von zusätzlicher Standfläche außer der Grundfläche: a) 13 Euro Netto zzgl. 19% Mehrwertsteuer b) und pro weiterer Warengruppe 13 Euro Netto + 3 Euro pro zusätzlicher Warengruppe zzgl. 19% Mehrwertsteuer (maximal jedoch 22 Euro pro zusätzlichem Quadratmeter) 4) Handwerker/Händler mit mehr als 40% Fremdprodukten a) Grundstandgebühr eine Warengruppe: 140 Euro zzgl. 19% Mehrwertsteuer b) Grundstandgebühr mehrere Warengruppen: 180 Euro zzgl. 19% Mehrwertsteuer Die Grundgebühr beinhaltet bereits eine Standfläche von bis zu 10qm, der Eintrittskarte für 1 Person und dem Verkauf von a) einer Warengruppe oder b) mehreren Warengruppen. Preis pro angefangenen Quadratmeter von zusätzlicher Standfläche außer der Grundfläche: a) 14 Euro Netto zzgl. 19% Mehrwertsteuer b) und pro weiterer Warengruppe: 14 Euro Netto + 4 Euro pro Warengruppe zzgl. 19% Mehrwertsteuer (maximal jedoch 24 Euro pro zusätzlichem Quadratmeter) Zusätzliche Helferkarten Pro vollen zusätzlich zur Grundfläche gebuchten 10 qm Standfläche erhält der Händler jeweils 1 zusätzliche Helferkarte. Sollten weitere Plätze für Standhelfer benötigt werden, die über die Anzahl der durch die Standfläche enthaltenen Freiplätze hinausgehen, können bis zu 5 weitere Plätze zu diesen „Freiplätzen“ zusätzlich bestellt werden. Diese können für 50 Euro zuzüglich 19% MwSt. je Karte erworben werden. Übersicht Grundstandgebühr 1 a) 100 € Netto 1 b) 120 € Netto 2 a) 100 € Netto 2 b) 120 € Netto 3 a) 130 € Netto 3 b) 160 € Netto 4 a) 140 € Netto 4 b) 180 € Netto qm Schlafzelt am Stand qm Schlafzelt außerhalb Strom pro 2 kW Zusätzliche Händlerkarte Schaufläche - 1 WG 2 WG 3 WG 4 WG 5 WG 6 WG 7 WG alle WG 10 € Netto - - - - - - - - - 12 € Netto 14 € Netto 15 € Netto 15 € Netto 15 € Netto 15 € Netto 15 € Netto ja 10 € Netto - - - - - - - 12 € Netto 14 € Netto 15 € Netto 15 € Netto 15 € Netto 15 € Netto 15 € Netto ja - 13 € Netto - - - - - - - - - 16 € Netto 19 € Netto 22 € Netto 22 € Netto 22 € Netto 22 € Netto 22 € Netto - 14 € Netto - - - - - - - - - 18 € Netto 22 € Netto 24 € Netto 24 € Netto 24 € Netto 24 € Netto 24 € Netto Zusatzleistungen immer 10€ Netto pro qm inkl. Abspannung Bis maximal 30 qm keine Zusatzkosten 100 € Netto Pro zusätzliche 10qm Standfläche 1 Karte inklusive, sonst 50 Euro Netto 6 Ablauf der Bewerbung Das beigefügte Formular muss komplett ausgefüllt bis zum 15.04.2016 unterschrieben mit der Post bei Wyvern e.K., Odenthaler Str. 339, 51069 Köln, oder eingescannt mit Unterschrift per E-Mail unter [email protected] eingegangen sein. Nach Bewerbung erhält der Händler innerhalb von 4 Wochen, spätestens jedoch bis zum Bewerbungsende, eine schriftliche Zusage oder Absage der Bewerbung. Mit Zusage der Teilnahme erhält der Händler die zugehörige vorläufige Rechnung für die Veranstaltung, die bis zum 15.07.2016 zu prüfen ist. Alle etwaigen Änderungen müssen bis zum 15.07.2016 abgesprochen und die Rechnung dementsprechend geändert werden. Da es in der Vergangenheit immer wieder Probleme / Missverständnisse bei den Zahlungen / Überweisungen / Rechnungen gegeben hat, regeln wir die Zahlung der Händlerrechnungen grundsätzlich einheitlich: Beim Eingang zum Gelände hinterlegen wir für den Händler einen Umschlag mit den jeweiligen Eintrittskarten und einer Kopie der Rechnung. Die Karten werden von der Security am Gate gegen Barzahlung der Rechnung ausgehändigt und der Händler kann auf das Gelände einfahren. Alle Änderungen, die nicht bis zum 15.07.2016 gemeldet und abgesprochen wurden, werden nicht mehr berücksichtigt. Da die Händlerflächen begrenzt sind und die Nachfrage größer als die vorhandene Fläche ist, wird bei Nichterscheinen die Zahlung der Rechnung trotzdem erfolgen müssen, es sei denn, wir können kurzfristigen Ersatz für den Platz finden. Einsendeschluss für die Bewerbung Einsendeschluss für die Händlerbewerbung für das DrachenFest 2016 ist der 15.04.2016. Informationen und zusätzlich verbindliche Teilnahmevereinbarungen Im speziellen gelten für Händler noch zusätzliche Bestimmungen (siehe nachfolgend), die Voraussetzung für eine Teilnahme als Händler auf dem DrachenFest 2016 und Vertragsinhalt sind. Der Händlervertrag hat als Grundteilnahmebedingung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen von Wyvern e.K. (http://www.drachenfest.info/df/ Rubrik „AGB“). Zusätzlich zu unseren AGB werden folgende Punkte vereinbart: 1. Aufbau: Der Händler muss sich unverzüglich – vor seinem Aufbau – bei der Händlerbetreuung im Stadtbereich melden. Dort wird ihm seine Standfläche mitgeteilt. Der Standaufbau muss bis spätestens Dienstag, 26.07.2016 18 Uhr abgeschlossen sein. Der Händler hat bereits die Möglichkeit, ab Sonntag, 24.07.2016 15 Uhr, seinen Stand aufzubauen. 2. Abbau: Der Abbau des Standes darf erst am Sonntag, den 31.07.2016, erfolgen. Eine Einfahrt zum Gelände ist ab 9 Uhr möglich. Der Abbau muss spätestens am Montag, 01.08.2016 15 Uhr, abgeschlossen sein. Der Platz muss aufgeräumt verlassen und sämtlicher sich innerhalb der Standfläche befindlicher Müll und auch sonstiger Müll des Standbetreibers, welcher außerhalb der Standfläche des Standbetreibers verbracht wurde, in die großen Müllcontainer oberhalb des Stadtbereiches gebracht werden. Bei Zuwiderhandlung wird eine Strafe in Höhe von 1000 Euro Netto hiermit vereinbart. Sobald die Standfläche in einem ordnungsgemäßen Zustand ist, wird die Standfläche von der Händlerbetreuung oder einem von ihr Beauftragten abgenommen und dies dem Standbetreiber schriftlich bestätigt. 3. Zufahrt / Befahren des Geländes: Bei Einfahrt auf das Gelände hat das Fahrzeug 120 Minuten Aufenthaltszeit. Während der Veranstaltung darf das Gelände nicht befahren werden, ein Parken auf dem Gelände ist nicht gestattet. Eventuelle Nachlieferungen müssen mit der zuständigen Händlerbetreuung vor Ort abgesprochen werden. Eine Nachlieferung kann nur bis 10 Uhr morgens erfolgen, danach kann keine Auffahrt auf das Gelände gewährt werden. 4. Stand: Dem Händler steht seine Fläche für seinen Stand, sein Zelt oder seine Ausstellungsgegenstände zur Verfügung. Diesen hat er eigenständig zu dekorieren, zu bestücken, zu verwalten und zu bewachen. Um ein stimmiges Stadtambiente zu gewährleisten, muss vor der Veranstaltung – bis spätestens 26.06.2016 – eine Skizze mit genauen Maßen (einschließlich Abspannung) per Post oder E-Mail an [email protected] geschickt werden, da keine Freiräume zwischen den Ständen erwünscht ist. 7 5. Schlafzelte: Der Platz innerhalb der Stadt ist begrenzt. Wenn ein Schlafzelt direkt am Stand aufgestellt werden soll, muss dies innerhalb der gebuchten und bezahlten Standfläche geschehen. Außerhalb der Stadt, also innerhalb eines Lagers oder in den Zwischenräumen der Institutionen (falls noch vorhanden), können auch Schlafzelte ohne Platzkosten aufgestellt werden. Auf jeden Fall ist jedoch die Größe des Zeltes (einschließlich der Abspannung) mit anzugeben. Die nicht kostenpflichtige Fläche für Schlafzelte beläuft sich auf bis maximal 30 qm pro Händler, ansonsten fallen 10 Euro Netto pro zusätzlichem Quadratmeter als Kosten an. 6. Gestaltung / Aussehen des Standes: Der Stand ist in einem mittelalterlichen Ambiente zu gestalten, das Zelt muss ebenfalls dem entsprechen. Auch gegebenenfalls aufgestellte Schlafzelte müssen, sofern sie im Händleroder Stadtbereich aufgestellt werden sollen, ambientegerecht sein. Der Händler verpflichtet sich, sein Sortiment ebenfalls ambientegerecht und der Veranstaltung entsprechend dekoriert anzubieten. „Normale“ oder das Ambiente empfindlich störende Zelte oder Dekorationen sind nicht gestattet. Klar als solche zu erkennende moderne Bereiche (Kochbereich, Campingstühle, Bierkisten, PET-Flaschen, Grill etc.) sollten nicht sichtbar sein. Sollten dem Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen solche Dinge auffallen, wird dem Händler ein Zeitraum der Nachbesserung gewährt. Kann dies nicht oder nur unzureichend erfüllt werden, müssen diese Gegenstände / Waren / Dekorationen / Zelte etc. weggepackt werden. Eine zwei- oder mehrstöckige Bauweise des Standes ist unzulässig. Eine das Stadtbild störende Werbeplakatierung des Standes ist ebenfalls nicht gestattet und muss auf Verlangen des Veranstalters entfernt werden. 7. Kleidung: Der Händler selbst und alle zum Stand gehörenden Personen müssen entsprechend dem Spiel und der mittelalterlichen Thematik gekleidet sein. Hierfür ist der Standbetreiber für alle ihn betreffenden Personen verantwortlich. 8. Strom und Wasser: Strom für den Händlerstand ist nicht in der Standgebühr enthalten, kann jedoch pro 2-kWEinheit separat gebucht werden. Hierzu ist zu bemerken: Eine Versorgung mit Strom und Wasser kann unmittelbar an den Ständen nicht gewährleistet werden. Wir bemühen uns allerdings, den Stromanschluss in erreichbarer Nähe aufzustellen, Wasser gibt es an entsprechenden Entnahmestellen im Stadtbereich. Wird Strom gebucht, muss eine entsprechende Aussenkabeltrommel vom Händler selbst mitgebracht werden. Der Händler trägt ebenfalls die Verantwortung für die Funktionstüchtigkeit seiner Kabeltrommel und den entsprechend angeschlossenen elektronischen Geräten. Sollte es auf Grund defekter angeschlossener Geräte zu einem Stromausfall kommen, so trägt der verursachende Händler die gegebenenfalls entstandenen Kosten, die von unserem beauftragten Elektriker Herrn Bach dem jeweiligen Händler direkt in Rechnung gestellt werden. 9. Mindestöffnungszeiten: Die Intime-Stadt „Aldradach“ bildet eine der Hauptattraktionen für die Spieler. Damit diese, wenn sie die Stadt zu bestimmten Zeiten besuchen, nicht vor dunklen und verschlossenen Zelten stehen, gibt es die einheitliche Regelung der „Mindest-Öffnungszeiten“ für die gewerblichen Stände. Diese Zeiten dürfen gerne überschritten werden, jedoch nicht gekürzt werden. Montag, 25.07.2016: nicht vorgeschrieben, da nur Frühanreisetag für Spieler Dienstag, 26.07.2016: (wir empfehlen, bereits diesen Tag für den Verkauf zu nutzen, da schon viele Teilnehmer durch die Frühanreise vor Ort und in der Stadt sind) nicht vorgeschrieben, empfohlen jedoch bis 22 Uhr Mittwoch, 27.07.2016, bis Samstag, 30.07.2016: 11 Uhr bis 22 Uhr 10. Beleuchtung: Jeder Händler ist für die ambientegerechte aber auch sicherheitstechnische Beleuchtung seines Standes zuständig. Hier gilt zu beachten, dass möglichst keine grelle oder künstliche Beleuchtung verwendet wird. 8 11. Sicherheit: Jeder Händler ist für die Sicherheit und die Absicherung seines Standes verantwortlich (z.B. Sicherheitsabstände, offenes Feuer, Abspannseile, Kenntlichmachen der Heringe etc.). Ebenfalls muss jeder Händler für seine Standfläche einen Feuerlöscher bereitstellen. 12. Gesetzliche Vorschriften: Jeder Händler versichert mit seiner Anmeldung, dass er alle Richtlinien und Auflagen, die zur Ausübung der angebotenen Tätigkeit erfüllt und einhält. 13. Verkauf von (Klingen-) Waffen: Sofern es das Gesetz zulässt, ist auch der Verkauf von (Klingen-) Waffen auf der Veranstaltung gestattet. Hierfür ist ein gesondertes Verkaufsvorgehen notwendig. Eine Reservierung und die Bezahlung der Waffen kann während der Veranstaltung vorgenommen werden. Die Herausgabe der Ware jedoch an den Käufer darf ausschließlich erst nach Ende der Veranstaltung – also am Sonntag, 31.07.2016 – erfolgen. Weiterhin hat der Händler für eine angemessene sichere und dem Gesetz entsprechende unzugängliche Aufbewahrung dieser Waffen während der Veranstaltung Sorge zu tragen. Wir weisen hier insbesondere auf die Verordnung des deutschen Waffengesetzes und im Speziellen auf die Verschärfungen vom 01. April 2003 hin. 14. Haftung: Haftung für eventuelle Schäden an Sachen und Personen, die durch die Tätigkeit des Händlers oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen, übernimmt der Händler. Daher sehen wir eine Haftpflichtversicherung des Händlers als selbstverständlich und Bedingung der Teilnehme an. 15. Sauberkeit: Während der gesamten Veranstaltung ist auf die Sauberkeit im und um den Stand herum zu sorgen. Mülleimer sind von den am Mülleimer nächst gelegenen Händlern nach Absprache untereinander regelmäßig – jedoch mindestens zweimal täglich –auszuleeren (Container stehen fußläufig oberhalb der Stadt zur Verfügung). 16. Flugblätter / Werbematerialien: Das Verteilen von Flugblättern / Werbematerialien außerhalb der eigenen Standfläche ist nicht erlaubt. Dies gilt für das gesamte Gelände, die Parkplätze und Zufahrten. Eine Zuwiderhandlung werden wir mit einem Bußgeld von 1000 Euro Netto belegen inkl. Ausschluss für sämtliche Veranstaltungen von Wyvern. Ebenso werden wir die Kosten für das Entsorgungsunternehmen, welches die Reinigung von etwaigen Außenflächen (inkl. Parkplatz, Wege, Wald und Wiese) übernehmen muss, komplett in Rechnung stellen. 17. Warenangebot: Jeder Händler muss sich im Vorfeld bei uns mit einem konkreten Warenangebot bewerben, welches von uns bestätigt werden muss. Der Händler darf mit den abgesprochenen Waren und seinem angekündigten Sortiment (sofern es sich im weiteren Sinne in Einklang mit der Natur der Veranstaltung bringen lässt) sowohl ausstellen, als auch daraus Verkäufe tätigen. Verkauf eines nicht angemeldeten Warenangebotes/Produkten: Ein Verkaufen eines nicht abgesprochenes Warenangebotes ist nicht erlaubt. Stellen wir hier einen Verstoß fest, erhält der Händler eine Verwarnung, die nicht abgesprochenen Waren müssen unverzüglich entfernt werden. Ebenso wird der Händler mindestens für die nächste Veranstaltung gesperrt. Ausnahme Verkauf von Getränken und Nahrungsmitteln: Der Verkauf und die Abgabe von Nahrungsmitteln sowie Getränken unterliegt besonderen Absprachen und Bedingungen. Hierfür werden separate Verträge und Genehmigungen vom Veranstalter geschlossen und erteilt. Eine Zuwiderhandlung führt zum sofortigen Ausschluss der Veranstaltung ohne Schadenersatz für den Händler. Ausnahme Verkauf von Spielgeldwährung: Der Verkauf von Spielgeldwährung auf dem DrachenFest obliegt dem Veranstalter. Ein Verkauf von eigener Spielgeldwährung ist grundsätzlich untersagt und bedarf wenn einer ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis des Veranstalters. Dies betrifft auch das Umgehen dieser Regelung durch Aushändigen vorbestellter Spielgeldwährung. Beides, sowohl Verkauf 9 18. Risiko: als auch Aushändigung von Spielgeldwährung ohne schriftlicher Erlaubnis durch den Veranstalter selbst, nicht seiner Erfüllungsgehilfen, führt zu sofortigem Ausschluss von der Veranstaltung ohne Schadenersatz und zum Ausschluss kommender Veranstaltungen. Der Händler handelt auf eigenes wirtschaftliches Risiko und in eigenem Namen. Nebenabreden und Nichteinhaltung einzelner Bedingungen Nebenabreden sind nur in schriftlicher Form möglich. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung einzelner Bedingungen kann der Veranstalter, von weiteren Ansprüchen unbeschadet, den Händler umgehend des Veranstaltungsgeländes verweisen. Unterbringung Eigenes Zelt, Selbstverpflegung Vor Ort sind Wasserentnahmestellen, mobile Toilettenwagen und Duschcontainer im oberen Stadtbereich vorhanden. 3 km vom Gelände entfernt ist ein Autohof mit Tankstelle und Restaurants, Einkaufmöglichkeiten sind ca. 2 km entfernt. Auf dem DrachenFest-Gelände selbst gibt es verschiedene Caterer. Warengruppen 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) Polsterwaffen Blankwaffen Lederwaren Textilien / Gewandung Rüstungsteile aus Metall Holz- und Tonwaren / Felle Sonstiges Zubehör Warensortiment Met/Bier/Liköre in Flaschen (!KEIN Ausschank!), Getränke im Allgemeinen Dieses Sortiment ist nicht im Standardsortiment enthalten und kann nicht ohne Einzelabsprache gebucht werden. Ein Anbieten ohne vorherhige Genehmigung und Absprache führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Schadenersatz. Eine Genehmigung kann ausschließlich vom Veranstalter selbst, nicht von Erfüllungsgehilfen, erteilt werden. Ein Ausschank bedarf einer speziellen Lizenz und wird von einem Vertragspartner vergeben. Hier bitte an [email protected] wenden. Grundlage der Vereinbarung Grundlage der Vereinbarung sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den vorgenannten 18 zusätzlichen Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen von Wyvern e.K. §1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand (1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Wyvern e.K. gelten für alle mit den Veranstaltungen der Wyvern e.K. im Zusammenh ang stehenden Belange nach Maßgabe des zwischen der Wyvern e. K. und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages. (2) Vertragspartner sind die Firma “Wyvern e.K.”, welche in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen “Wyvern” oder “Veranstalter” genannt wird, sowie der jeweilige Teilnehmer, welcher “Teilnehmer” genannt wird. (3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wyvern gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wyvern abweichende Bedingungen des Teilehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, Wyvern hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. (4) Auch dann, wenn Wyvern in Kenntnis entgegenstehender oder von den Geschäftsbedingungen von Wyvern abweichender Bedingungen des Teilnehmers die Leistung vorbehaltlos ausführt, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Wyvern. (5) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wyvern gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. 10 §2. Vertragsschluß (1) Eine Bestellung durch den Teilnehmer erfolgt entweder schriftlich, per Fax oder durch Absendung eines Bestellformulars auf der Internethomepage der Wyvern. (2) Die Bestellung des Teilnehmers ist ein bindendes Angebot. Der Teilnehmer erhält hierüber eine Auftragsbestätigung, sei es durch persönliche Übergabe, per Telefax oder per E-Mail. (3) Der Vertrag kommt erst durch eine separate Annahmeerklärung durch Wyvern oder durch Zusendung des Teilnahmetickets zustande. (4) Vorher abgegebene Angebote durch Wyvern sind freibleibend. (5) Bestellt der Teilnehmer das Ticket auf elektronischem Wege, werden der Vertragstext sowie diese AGB in wiedergabefähiger Form gespeichert und auf Verlangen des Teilnehmers per E-Mail zugesandt. (6) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Wyvern die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als “vertraulich” bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Teilnehmer der ausdrücklichen Zustimmung von Wyvern. §3. Altersnachweis und Teilnahme unter 18 Jahren (1) Für Teilnehmer ab 16 Jahren und unter 18 Jahren ist eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten und (falls der/die Erziehungsberechtigte/n den Jugendlichen nicht selbst begleiten) eine von den Erziehungsberechtigten bestimmte volljährige Aufsichtsperson erforderlich. Die Einverständniserklärung ist am Eingang des Geländes bei der Eintrittskartenkontrolle abzugeben. (2) Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines ihrer Erziehungsberechtigten teilnehmen. Die Einver ständniserklärung ist am Eingang des Geländes bei der Eintrittskartenkontrolle abzugeben. (3) Teilnehmer unter 18 Jahren haben eine Kopie der jeweiligen Einverständniserklärung auf dem Veranstaltungsgelände immer bei sich zu tragen. (4) Ausnahmeregelungen bezüglich der begleitenden Aufsichtsperson bedarfen der Schriftform. §4. Preise und Zahlungsbedingungen (1) Alle Preisangaben auf unserer Homepage erfolgen ohne Gewähr. Sie stellen lediglich eine invitatio ad offerendum dar. (2) Die Zahlung des Teilnahmebeitrages ist grundsätzlich im Voraus und ohne Abzug zu leisten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. (3) Es gilt der zum Zeitpunkt der Überweisung aus der Preisstaffelung ersichtliche Betrag und nicht der zum Zeitpunkt der abg egebenen Bestellung geltende Betrag für das Teilnahmeticket. (4) Der fällige Teilnahmebetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach der Bestellung zu begleichen. (5) Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Wyvern anerkannt sind. Ist der Teilnehmer Unternehmer, ist der zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. (6) Wyvern versendet die Tickets regelmäßig mit einem Versanddienst ihrer Wahl. Der Versand der Teilnahmetickets erfolgt in monatlichen Abständen und kann bis zu 8 Wochen nach Zahlung des Tickets dauern, jedoch spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung. (7) Bei Anmeldung haftet für die Verbindlichkeit grundsätzlich derjenige, der die Tickets bei Wyvern bestellt hat. (8) Erfolgt die Bestellung von Tickets im Rahmen einer Sammelbestellung, versendet Wyvern sämtliche Tickets an die Person, welche diese bestellt hat. Mit Zusendung der Tickets an diese Person ist die Lieferpflicht der Tickets von Wyvern erfüllt. §5. Widerrufsrecht (1) für Veranstaltungstickets: Ein Widerrufsrecht ist nach §312b Abs. 3 Nr. 6 BGB ausgeschlossen und nicht auf Ticketkäufe anwendbar. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch Wyvern bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. - Ende der Widerrufsbelehrung – §6. Rücktritt des Veranstalters (1) Wyvern ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrage zurückzutreten, insbesondere wenn eine in der Einladung oder der Anmeldebestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht von ihr zu vertretenden Umständen überschritten wird. (2) Wyvern behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des ggf. bereits entrichteten Teilnahmebetrages von der Veranstaltung auszuschließen. (3) In den vorgenannten Fällen erhält der Teilnehmer das eingezahlte Teilnahmeentgelt umgehend zurück. (4) Wyvern behält sich vor, Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstossen, andere Personen gefährden oder den Anweisungen von Wyvern oder den Erfüllungsgehilfen von Wyvern nicht Folge leisten, sofort von der Veranstaltung zu verweisen. Eine anteil ige oder komplette Rückerstattung des Teilnahmebeitrags erfolgt in diesem Falle nicht. §7. Haftung für Schäden (1) Die Haftung von Wyvern für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, sowie wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und dem Ersatz von Verzugsschäden nach §286 BGB. Insoweit haftet die Wyvern für jeden Grad des Verschuldens. (2) Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Für selbstverschuldete Schäden haftet grundsätzlich der Verursacher. Eine eigene Haftplichtversicherung des Teilnehmers w ird grundsätzlich vorausgesetzt. (4) Der (in Nr. 1 und 2) vorgenannte Haftungsausschluß gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Wyvern. (5) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers beruhen für die leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches. (6) Soweit die Schadenersatzhaftung gegenüber Wyvern ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf di e persönliche Schadenersatzpflicht der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Wyvern. (7) Soweit wir für sonstige Schäden aufgrund des Vertrages haften, ist unsere Haftung auf das dreifache Teilnahmeentgelt besc hränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde. (8) Der Teilnehmer bestätigt mit der Bestellung, dass er sich der Natur der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken b ewußt ist. Die Veranstaltung ist ein Geländespiel inklusive Kämpfen mit Polsterwaffen bei Tag und bei Nacht in einer nicht ausgeleuchteten Umgebung. Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit sich bei für seine Einschätzung zu risikoreichen Situationen jederzeit aus dem Spiel her auszunehmen und nicht daran teilzunehmen. Eine Haftung seitens des Veranstalters im Rahmen der Natur der Veranstaltung besteht nicht. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. (9) Das Befahren des Geländes und des Parkplatzes mit Fahrzeugen jeglicher Art geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Beschädigungen ist ausgeschlossen. Der Teilnehmerparkplatz ist nicht überwacht und das Parken erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Beschädigungen wird eine Haftung ausgeschlossen. §8. Form von Erklärungen (1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber Wyvern oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. 11 (2) Mündliche Zusagen durch einen Angestellten von Wyvern, Vertretern oder von sonstigen Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Wyvern. §9. Urheberrechte und Recht an Bild und Ton (1) Alle Rechte an Tonaufnahmen, Filmaufnahmen sowie Fotografien sind dem Veranstalter vorbehalten. Bei einer gewerblichen Nutzung und/oder öffentlichen Nutzung bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Aufnahmen für rein private Zwecke sind erlaubt und auf Verlangen dem Veranstalter zur Verfügung zu stellen. (2) Der Teilnehmer erklärt sich mit der – auch öffentlichen und gewerblichen – Verwertung und Verwendung von ihn darstellendem Bild- und Tonmaterial einverstanden, welches ihn – auch in Teilen – abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt. (3) Alle Rechte an den mit der Veranstaltung verbundenen, aufgeführten, aufgezeichneten sowie besprochenen Ideen, Handlungen, Namen, Hintergründen, Storylines, Bildern, Logos und Eigennamen gehören Wyvern und sind ausschließlich Wyvern vorbehalten. Dies gilt auch für eigene – auf Basis dieser erstellten Bilder, Logos, Eigennamen und Hintergründen – erstellte Bilder, Logos und Hintergründen. (4) Öffentliche Aufführungen, Übertragung und Wiedergabe von Aufnahmen der jeweiligen Veranstaltung – auch nach Bearbeitung – bedarf der schriftlichen Genehmigung durch Wyvern. §10. Tiere auf der Veranstaltung (1) Ein Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. (2) Eine Ausnahme bildet hier die Regelung für Hunde. Hunde müssen im Vorfeld der Veranstaltung über das Hundeticket angemeldet sein. Ebenso ist der Hundehalter verpflichtet, den Impfpass und einen Nachweis über eine gültige Hundehaftpflichtversicherung beim Check-In der Hundes im sogenannten Orgaplex vorzuzeigen. Der Hundebesitzer bekommt einen vom Veranstalter zugewiesenen Zeltplatz am Rande de s Lagers. Hier ist – ausser der Rundweg fürs “Gassigehen” – der ausschließlich erlaubte Aufenthaltsort für den Hund. Ein Betreten des Hundes der Kampfzone, des Stadtbereiches und vor allem der großen Wiesenflächen vor dem Lager ist untersagt. Der Hund muss immer angelei nt sein und der Hundehalter ist verpflichtet, immer auf den Hund aufzupassen und dafür zu sorgen, dass er nicht frei herumlaufen oder weglaufen kann. Hunde über 20kg oder über 40cm Schultermass müssen zusätzlich einen Maulkorb tragen.Der Hundebesitzer erklärt sich einverstanden, dass er bei Zuwiderhandlung umgehend ohne Rückerstattung des Teilnehmerbetrages, sowohl ganz oder in Teilen, vom Veranstalter des Geländes verwiesen werden kann. §11. Pflichten des Teilnehmers (1) Der Teilnehmer ist für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich. (2) Der Teilnehmer erkennt sämtliche vom Veranstalter vorgegebenen geltenden Sicherheitsbestimmungen bezüglich Ausrüstung und Verhalten an und ist verpflichtet, sich über diese selbständig zu informieren. (3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Ausrüstung gegebenenfalls einer Prüfung durch den Veranstalter zu unterziehen. Trotzdem ist er für die gesamte Dauer der Veranstaltung weiterhin für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich. Der Veranstalter behält sich vor, für ihn fragwürdige Ausrüstungsgegenstände ohne Angabe von Gründen für die Veranstaltung nicht zuzulassen. In diesem Fall ist der Teilnehmer verpflichtet, den jeweiligen Gegenstand umgehend aus dem Spielgebiet (Zelt oder Auto) zu bringen. (4) Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtlichen Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folg e zu leisten. (5) Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährlichen Situationen für sich und andere Teilnehmer, aber auch gefährlichen Situati onen für die Umgebung zu vermeiden. Er verpflichtet sich ebenso, auf die Gesundheit der anderen Teilnehmer bei Kämpfen und anderen Situationen zu achten. Dies bedeutet unter anderem: Er verpflichtet sich, nicht auf Palisaden oder Bäume zu klettern, er bremst seine Schläg e mit der Polsterwaffe ab, er nimmt Rücksicht auf offensichtlich ängstliche oder mit der Situation überforderte Mitspieler, insbesondere bei Kämpfen im Lagertor, er benutzt keine nicht zugelassenenen oder den Sicherheitsbestimmungen nicht genügenden Ausrüstungsgegenstände und er gibt keinen Alkohol weiter an Minderjährige. Ebenso verpflichtet er sich, auf sein Lagerfeuer zu achten und die aktuellen Brandschutzbestimmungen zu befolgen und das Feuer nicht unbeaufsichtigt zu lassen, im Wald nicht zu rauchen und insbesondere keine Glasscherben auf d em Gelände liegen zu lassen. (6) Der Teilnehmer verpflichtet sich, auf seinen Alkoholkonsum zu achten. Dies bedeutet, er verpflichtet sich, auf übermäßigen Alkoholkonsum zu verzichten und sich ab 0,5 promille nicht mehr an Kämpfen zu beteiligen. (7) Der Teilnehmer darf grundsätzlich keine Art von stark alkoholischen Getränken (Liköre, Schnaps etc.) auf das Veranstaltungsgelände mitbringen, es sei denn, er hat hierfür eine schriftliche Erlaubnis seitens des Veranstalters (gilt für Tavernen etc.) (8) Der Erwerb einer Nicht-Spieler-Charakter Teilnehmerkarte verpflichtet dazu, nicht nur den Anweisungen des Veranstalters im allgemeinen Sinne Folge zu leisten, sondern auch in Bezug auf Art und Weise des Charakterspieles, des Charakters und der Spielaktionen. A usgenommen hiervon sind Gründe wie körperliche Erschöpfung, Verletzung etc. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von mindestens dem Differenzbetrag des NSC-Teilnahmetickets und dem Spieler-Conzahlerbeitrag der jeweiligen Veranstaltung fällig. (9) Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung des Spielkodex des Drachenfestes, welcher unter der Homepagerubrik “Teilnahmebedingung” ausführlich zu finden ist. (10) Da Wyvern e.K. den Betrieb von Generatoren ausserhalb der Auf- und Abbautage untersagt und auch keinen Strom für Lager oder einzelne Teilnehmer bereitstellen kann, versichert der Teilnehmer mit Akzeptieren der AGB, dass er zur Erhaltung seiner Gesundheit und aus medizinischen Gründen keinen Strom benötigt. (11) Dem Teilnehmer ist es untersagt, Veränderungen an den Wasseranschlüssen vorzunehmen oder eigene Schläuche und Installationen an den Wasserentnahmestellen, welche der Veranstalter bereitstellt, anzuschließen. §12. Übertragung von Teilnehmerplätzen (1) Teilnehmerplätze sind übertragbar und können weiterverkauft werden. Der Veranstalter behält sich jedoch die gleichen Rechte vor, wie in §6. Ebenso ist der neue Karteninhaber verpflichtet, die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen von Wyvern anzuerkennen. §13. Gerichtsstand, Rechtswahl und Erfüllungsort (1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort und Zahlungsort der Geschäftssitz von Wyvern in Köln. (2) Für diesen Vertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen von Wyvern, die Teilnahmebedingungen f ür die jeweilige Veranstaltung und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz von Wyvern in Köln zuständige Gericht. (4) Hat der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsland der europäischen Union, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Wyvern in Köln. 12
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