Infopost des Personalrats für das wissenschaftliche und künstlerische Personal Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zu Beginn des Sommersemesters informiert der Personalrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal über folgende aktuelle Themen: 1. Ihr Arbeitsvertrag: Personalratsbeteiligung 2. Verzicht auf Personalratsbeteiligung? 3. Informations-Tag für akademische Mitarbeiter/-innen am Mittwoch, dem 29.06.2016 zur Novelle des WissZeitVG und zur Neuregelung der Lehrverpflichtung 4. Neuregelung des Lehrdeputats und Muster-Tätigkeitsdarstellungen für akademische Mitarbeiter/innen 1. Ihr Arbeitsvertrag: Personalratsbeteiligung Nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg vom 15.09.1993 werden die akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Hochschulen und Universitäten des Landes nicht in allen arbeitsrechtlichen Belangen automatisch durch den Personalrat vertreten. Dies betrifft alle Mitbestimmungsvorgänge, zu denen z.B. Einstellung, Eingruppierung, Befristung, Höhergruppierung, ordentliche Kündigung einschließlich Änderungskündigung gehören. Diese arbeitsrechtlichen Maßnahmen werden dem Personalrat nur auf Antrag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgelegt (§ 63 Abs. 2). M.a.W.: Liegt kein Antrag vor, hat der Personalrat keine Möglichkeit der Richtigkeitskontrolle und keine Möglichkeit, Ihre Interessen zu vertreten. Eine Zustimmung zur Personalratsbeteiligung kann pauschal erteilt werden. Das Formular für den Antrag ist hier zu finden: http://www.unipotsdam.de/personalvertretungen/wimipr/index.html In Fällen wie Abmahnung, außerordentliche Kündigung, Umsetzung, Kündigung während der Probezeit muss die Dienststellenleitung vor dem Aussprechen der Maßnahme den Personalrat um Mitwirkung ersuchen, auch wenn kein gesonderter Antrag von der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter vorliegt. 2. Verzicht auf Personalratsbeteiligung? In letzter Zeit hören wir immer wieder von Fällen, dass das Personaldezernat Kolleginnen und Kollegen ersucht, zeitweilig von der Personalratsbeteiligung zurückzutreten. Begründet wird dies u.a. damit, dass der Weg über den Personalrat die Einstellung zu einem bestimmten Zeitpunkt verzögern würde. Wir erklären dazu: Laut Personalvertretungsgesetz stehen dem Personalrat 10 Werktage zur Verfügung. Wir behandeln die Anträge so schnell es geht und wenn es erforderlich ist, wird jede Woche eine Sitzung anberaumt. Der eigentliche Zeitdruck entsteht zumeist dadurch, dass die Bereiche bzw. Fakultäten die Anträge auf Weiterbeschäftigung, Aufstockung der Arbeitszeit u.Ä. zu spät ins D3 schicken oder dass die Anträge, die uns vorgelegt werden, nicht vollständig sind. Steht eine Vertragsverlängerung an, sprechen Sie am besten rechtzeitig mit dem bzw. der Vorgesetzen, damit der Antrag auf den Weg gebracht werden kann. Es mag Einzelfälle geben, wo Sie persönlich in eine Konfliktsituation geraten und auf die Personalratsbeteiligung verzichten, um z.B. nicht für eine gewisse Zeit vertragslos zu sein. Selbst dann sollten Sie sich nicht die Zeit nehmen lassen, noch kurzfristig mit dem Personalrat wenigstens einen informellen Beratungstermin auszumachen. 3. Informationstag für akademische Mitarbeiter/innen am Mittwoch, dem 29.06.2016 zur Novelle des WissZeitVG und zur Neuregelung der Lehrverpflichtung Die Mehrzahl der befristet Beschäftigten der Universität Potsdam ist nach dem WissZeitVG befristet. 1 Infopost des Personalrats für das wissenschaftliche und künstlerische Personal Viele von ihnen haben Fragen zum WissZeitVG und zur Novellierung des Gesetzes, das im März 2016 in Kraft getreten ist. Einen Informationstag zum WissZeitVG veranstaltet der Personalrat am Mittwoch, dem 29.06.2016, von 14.00-18.00 Uhr im Haus 8 auf dem Campus Am Neuen Palais, Raum 0.60/0.61. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen zu diesem Thema zu stellen. Neben dem WissZeitVG möchten wir den Informationstag ebenso nutzen, um über die Neuregelung der Lehrverpflichtung zu sprechen und auch Ihre Fragen diesbezüglich zu beantworten; an verschiedenen Info-Tischen werden die Mitglieder des Personalrates Ihre Gesprächspartner sein. Geplant ist auch, Vertreter der Gewerkschaft GEW und der Universitätsleitung zu dieser Veranstaltung einzuladen. Gern können Sie Ihre Fragen zum WissZeitVG und zur Neuregelung der Lehrverpflichtung auch schon vorher an uns schicken. (E-Mail: [email protected] ) 4. Neuregelung Lehrverpflichtung für akademische Mitarbeiter und Tätigkeitsdarstellung Seit Oktober des vergangenen Jahres gibt es eine Neuregelung des Lehrdeputats für akademische Mitarbeiter/-innen an der Universität, die vom Senat beschlossen worden ist. Die neuen Festlegungen gelten für neu eingestellte Beschäftigte; "neu eingestellt" meint hier auch Mitarbeiter/innen, die bereits einen Arbeitsvertrag mit der UP haben bzw. hatten, der fortgesetzt oder anderweitig verändert werden soll. Auf unserer Personalversammlung im Januar berichteten wir über den Beschluss. Informationen dazu finden Sie unter den Links http://www.uni-potsdam.de/bp-up/senat/2015/up-senat-233-151021c.pdf und http://www.intern.uni-potsdam.de/wimipr/dokumente/jahresberichte/wimipr-jahresbericht2015.pdf Der Senat beschloss nicht nur die Höhe der Lehrverpflichtungsstunden für die neu bestimmten Beschäftigtengruppen. Er beauftragte auch eine Arbeitsgruppe, eine Handreichung zu erarbeiten, mit der es möglich sein sollte, Aussagen über den zeitlichen Umfang der Tätigkeiten akademischer Mitarbeiter/-innen in Lehre, Forschung und akademischer Selbstverwaltung zu treffen. In sog. Mustertätigkeitsdarstellungen sollten sich entsprechende quantifizierende Aussagen widerspiegeln. Der erwähnten Arbeitsgruppe gehörten Vertreter des D 1 (Planung, Statistik, Forschungsangelegenheiten) und des D 3 (Personal- und Rechtsangelegenheiten) und auch ein Vertreter des Personalrates an. Die Mitglieder des Personalrates, die meisten von ihnen sind auch Lehrende, haben versucht, das breite Spektrum der Tätigkeiten akademischer Mitarbeiter/-innen in Lehre, Forschung und akademischer Selbstverwaltung quantitativ wie auch qualitativ differenzierter und sachgemäßer zu beschreiben, als dies bisher geschehen ist. (Siehe hierzu http://www.intern.uni-potsdam.de/wimipr/dokumente/Aufgabenspektrum_MA_2016.pdf .) Sie haben Vorlagen erarbeitet, die den AG-Mitgliedern zur Kenntnis gegeben worden sind und die die Basis für eine offene Diskussion in der Arbeitsgruppe hätten sein können. Dass diese nicht in der vom Personalrat gewünschten Weise zustande kam, lag letztlich daran, dass einige Mitglieder dieser Arbeitsgruppe Kriterien wie Einfachheit in der Handhabung, (vermeintliche) Rechtssicherheit oder (angebliche) Bewährtheit der alten Praktiken so stark in den Vordergrund stellten, dass eine möglichst realistische Abbildung der Tätigkeiten von Lehrenden kaum möglich wird. Wir bedauern dies, denn die Gelegenheit war günstig, im Umgang mit dem Lehrdeputat einen Weg zu begehen, der auch Qualitätsgesichtspunkte berücksichtigen sollte. Letztlich obsiegte der Wunsch, möglichst viele SWS generieren zu können. Die Arbeit an der Handreichung hat mit der Veröffentlichung von sog. Mustertätigkeitsdarstellungen durch das D 3 im Intranet ein vorläufiges Ende gefunden. Nach unserer Meinung werden die Mustertätigkeitsdarstellungen dem eingangs erwähnten Ziel, eine rechnerische Unterstützung für die Bemessung der Tätigkeitsanteile zu sein, nicht gerecht. 2 Infopost des Personalrats für das wissenschaftliche und künstlerische Personal Was bedeuten die Festlegungen des Lehrdeputats für die Beschäftigten nun konkret und welche Probleme sind damit verbunden? 1. Für Mitarbeiter/-innen mit der Möglichkeit der Qualifizierung i.S. von Promotion bzw. Habilitation verändert sich nichts; ihr Lehrdeputat beträgt weiterhin 4 LVS. 2. Für Mitarbeiter/-innen, die Aufgaben in Lehre und Forschung wahrnehmen, beträgt die Bandbreite der Lehrverpflichtung 8 bis 11 LVS, wobei 11 LVS der Standardwert darstellt. Die Beschäftigten dieser Kategorie sind i.d.R. befristet und nach WissZeitVG eingestellt; das bedeutet, dass die Befristung begründet wird mit der zu fördernden eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung. Die Beschäftigten dieser Gruppe sollen lt. Tätigkeitsdarstellung "sonstige Dienstaufgaben", also Aufgaben der akademischen Selbstverwaltung nicht wahrnehmen. Es ist zu fragen, wer diese Tätigkeit dann ausübt. Ferner kann davon ausgegangen werden, dass ein solch hohes Lehrdeputat zu Abstrichen an der Qualität von Lehre führen muss - oder aber, der vom Gesetz vorgesehene Befristungsgrund wird quantitativ nur formal-rechtlich korrekt, aber realitätsfern in der Tätigkeitsdarstellung ausgewiesen. 3. Unbefristet Beschäftigte mit Aufgaben in Lehre und Forschung werden künftig wohl eher die Ausnahme bilden, zumindest ist für diese Mitarbeitergruppe keine Mustertätigkeitsdarstellung vorgesehen. 4. Für unbefristet Beschäftigte, deren Tätigkeitsschwerpunkt Lehre ist bzw. die ausschließlich Lehre erteilen sollen, ist eine Lehrverpflichtung von 12 bis 18 LVS bzw. 20 bis 24 LVS festgelegt. Bei einer derart hohen Zahl der Lehrverpflichtungsstunden dürfte der Spielraum für die Arbeit an der eigenen vertieften wissenschaftlichen Arbeit gering ausfallen. Laut Brandenburgischem Hochschulgesetz § 49 (2) ist aber jedem akademischen Mitarbeiter und jeder akademischen Mitarbeiterin Gelegenheit dafür zu geben. In den Mustertätigkeitsdarstellungen ist dieser Tätigkeitsaspekt nicht ausgewiesen. Darüber hinaus verzichten die vorliegenden Unterlagen auf konkretisierende Verweise für die Reduktion von Lehrveranstaltungsstunden. Die Möglichkeit dazu ist durch die Angabe von Bandbreiten gegeben und wurde vom Präsidenten auch wiederholt betont. Die Praxis der Umsetzung dürfte angesichts fehlender Kriterien schwierig werden. Wohl wissend um die Kompliziertheit und Komplexität des Sachverhalts plädiert der Personalrat für eine Überarbeitung der Mustertätigkeitsdarstellungen, in deren Folge Rahmenbedingungen entstehen, die tatsächlich "gute Arbeit" an der Universität Potsdam ermöglichen. (Zum Stichwort "gute Arbeit" siehe "Hochschulentwicklungsplan 2014 - 2018": https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/project/upentdecken/docs/Universitaet_Potsdam_Hochschulentwicklungsplan_2014-2018.pdf ) Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege, wenn Sie zu den hier dargestellten oder anderen Sachverhalten Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns. Ihr Personalrat _______________________________________________ Pr_wimi-list mailing list [email protected] https://lists.uni-potsdam.de/mailman/listinfo/pr_wimi-list 3
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