Infopost des Personalrats für das

Infopost des Personalrats für das wissenschaftliche und
künstlerische Personal
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
zu Beginn des Sommersemesters informiert der Personalrat für das wissenschaftliche und
künstlerische Personal über folgende aktuelle Themen:
1. Ihr Arbeitsvertrag: Personalratsbeteiligung
2. Verzicht auf Personalratsbeteiligung?
3. Informations-Tag für akademische Mitarbeiter/-innen am Mittwoch, dem 29.06.2016 zur Novelle
des WissZeitVG und zur Neuregelung der Lehrverpflichtung
4. Neuregelung des Lehrdeputats und Muster-Tätigkeitsdarstellungen für akademische Mitarbeiter/innen
1. Ihr Arbeitsvertrag: Personalratsbeteiligung
Nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg vom 15.09.1993 werden die akademischen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Hochschulen und Universitäten des Landes nicht in allen
arbeitsrechtlichen Belangen automatisch durch den Personalrat vertreten. Dies betrifft alle
Mitbestimmungsvorgänge, zu denen z.B. Einstellung, Eingruppierung, Befristung, Höhergruppierung,
ordentliche Kündigung einschließlich Änderungskündigung gehören. Diese arbeitsrechtlichen
Maßnahmen werden dem Personalrat nur auf Antrag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgelegt
(§ 63 Abs. 2). M.a.W.: Liegt kein Antrag vor, hat der Personalrat keine Möglichkeit der
Richtigkeitskontrolle und keine Möglichkeit, Ihre Interessen zu vertreten. Eine Zustimmung zur
Personalratsbeteiligung
kann pauschal erteilt werden. Das Formular für den Antrag ist hier zu finden: http://www.unipotsdam.de/personalvertretungen/wimipr/index.html
In Fällen wie Abmahnung, außerordentliche Kündigung, Umsetzung, Kündigung während der
Probezeit muss die Dienststellenleitung vor dem Aussprechen der Maßnahme den Personalrat um
Mitwirkung ersuchen, auch wenn kein gesonderter Antrag von der Mitarbeiterin bzw. dem
Mitarbeiter vorliegt.
2. Verzicht auf Personalratsbeteiligung?
In letzter Zeit hören wir immer wieder von Fällen, dass das Personaldezernat Kolleginnen und
Kollegen ersucht, zeitweilig von der Personalratsbeteiligung zurückzutreten. Begründet wird dies u.a.
damit, dass der Weg über den Personalrat die Einstellung zu einem bestimmten Zeitpunkt verzögern
würde. Wir erklären dazu: Laut Personalvertretungsgesetz stehen dem Personalrat 10 Werktage zur
Verfügung. Wir behandeln die Anträge so schnell es geht und wenn es erforderlich ist, wird jede
Woche eine Sitzung anberaumt. Der eigentliche Zeitdruck entsteht zumeist dadurch, dass die
Bereiche bzw.
Fakultäten die Anträge auf Weiterbeschäftigung, Aufstockung der Arbeitszeit u.Ä. zu spät ins D3
schicken oder dass die Anträge, die uns vorgelegt werden, nicht vollständig sind.
Steht eine Vertragsverlängerung an, sprechen Sie am besten rechtzeitig mit dem bzw. der
Vorgesetzen, damit der Antrag auf den Weg gebracht werden kann. Es mag Einzelfälle geben, wo Sie
persönlich in eine Konfliktsituation geraten und auf die Personalratsbeteiligung verzichten, um z.B.
nicht für eine gewisse Zeit vertragslos zu sein. Selbst dann sollten Sie sich nicht die Zeit nehmen
lassen, noch kurzfristig mit dem Personalrat wenigstens einen informellen Beratungstermin
auszumachen.
3. Informationstag für akademische Mitarbeiter/innen am Mittwoch, dem 29.06.2016 zur Novelle
des WissZeitVG und zur Neuregelung der Lehrverpflichtung
Die Mehrzahl der befristet Beschäftigten der Universität Potsdam ist nach dem WissZeitVG befristet.
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Infopost des Personalrats für das wissenschaftliche und
künstlerische Personal
Viele von ihnen haben Fragen zum WissZeitVG und zur Novellierung des Gesetzes, das im März 2016
in Kraft getreten ist. Einen Informationstag zum WissZeitVG veranstaltet der Personalrat am
Mittwoch, dem 29.06.2016, von 14.00-18.00 Uhr im Haus 8 auf dem Campus Am Neuen Palais, Raum
0.60/0.61. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen zu diesem Thema zu stellen. Neben
dem WissZeitVG möchten wir den Informationstag ebenso nutzen, um über die Neuregelung der
Lehrverpflichtung
zu sprechen und auch Ihre Fragen diesbezüglich zu beantworten; an verschiedenen Info-Tischen
werden die Mitglieder des Personalrates Ihre Gesprächspartner sein. Geplant ist auch, Vertreter der
Gewerkschaft GEW und der Universitätsleitung zu dieser Veranstaltung einzuladen. Gern können Sie
Ihre Fragen zum WissZeitVG und zur Neuregelung der Lehrverpflichtung auch schon vorher an uns
schicken. (E-Mail: [email protected] )
4. Neuregelung Lehrverpflichtung für akademische Mitarbeiter und Tätigkeitsdarstellung
Seit Oktober des vergangenen Jahres gibt es eine Neuregelung des Lehrdeputats für akademische
Mitarbeiter/-innen an der Universität, die vom Senat beschlossen worden ist. Die neuen
Festlegungen gelten für neu eingestellte Beschäftigte; "neu eingestellt" meint hier auch Mitarbeiter/innen, die bereits einen Arbeitsvertrag mit der UP haben bzw. hatten, der fortgesetzt oder
anderweitig verändert werden soll. Auf unserer Personalversammlung im Januar berichteten wir
über den Beschluss. Informationen dazu finden Sie unter den Links
http://www.uni-potsdam.de/bp-up/senat/2015/up-senat-233-151021c.pdf und
http://www.intern.uni-potsdam.de/wimipr/dokumente/jahresberichte/wimipr-jahresbericht2015.pdf
Der Senat beschloss nicht nur die Höhe der Lehrverpflichtungsstunden für die neu bestimmten
Beschäftigtengruppen. Er beauftragte auch eine Arbeitsgruppe, eine Handreichung zu erarbeiten, mit
der es möglich sein sollte, Aussagen über den zeitlichen Umfang der Tätigkeiten akademischer
Mitarbeiter/-innen in Lehre, Forschung und akademischer Selbstverwaltung zu treffen. In sog.
Mustertätigkeitsdarstellungen sollten sich entsprechende quantifizierende Aussagen widerspiegeln.
Der erwähnten Arbeitsgruppe gehörten Vertreter des D 1 (Planung, Statistik,
Forschungsangelegenheiten) und des D 3 (Personal- und Rechtsangelegenheiten) und auch ein
Vertreter des Personalrates an.
Die Mitglieder des Personalrates, die meisten von ihnen sind auch Lehrende, haben versucht, das
breite Spektrum der Tätigkeiten akademischer Mitarbeiter/-innen in Lehre, Forschung und
akademischer Selbstverwaltung quantitativ wie auch qualitativ differenzierter und sachgemäßer zu
beschreiben, als dies bisher geschehen ist. (Siehe hierzu
http://www.intern.uni-potsdam.de/wimipr/dokumente/Aufgabenspektrum_MA_2016.pdf .)
Sie haben Vorlagen erarbeitet, die den AG-Mitgliedern zur Kenntnis gegeben worden sind und die die
Basis für eine offene Diskussion in der Arbeitsgruppe hätten sein können. Dass diese nicht in der vom
Personalrat gewünschten Weise zustande kam, lag letztlich daran, dass einige Mitglieder dieser
Arbeitsgruppe Kriterien wie Einfachheit in der Handhabung, (vermeintliche) Rechtssicherheit oder
(angebliche) Bewährtheit der alten Praktiken so stark in den Vordergrund stellten, dass eine
möglichst realistische Abbildung der Tätigkeiten von Lehrenden kaum möglich wird. Wir bedauern
dies, denn die Gelegenheit war günstig, im Umgang mit dem Lehrdeputat einen Weg zu begehen, der
auch Qualitätsgesichtspunkte berücksichtigen sollte. Letztlich obsiegte der Wunsch, möglichst viele
SWS
generieren zu können. Die Arbeit an der Handreichung hat mit der Veröffentlichung von sog.
Mustertätigkeitsdarstellungen durch das D 3 im Intranet ein vorläufiges Ende gefunden. Nach
unserer Meinung werden die Mustertätigkeitsdarstellungen dem eingangs erwähnten Ziel, eine
rechnerische Unterstützung für die Bemessung der Tätigkeitsanteile zu sein, nicht gerecht.
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künstlerische Personal
Was bedeuten die Festlegungen des Lehrdeputats für die Beschäftigten nun konkret und welche
Probleme sind damit verbunden?
1. Für Mitarbeiter/-innen mit der Möglichkeit der Qualifizierung i.S. von Promotion bzw. Habilitation
verändert sich nichts; ihr Lehrdeputat beträgt
weiterhin 4 LVS.
2. Für Mitarbeiter/-innen, die Aufgaben in Lehre und Forschung wahrnehmen, beträgt die Bandbreite
der Lehrverpflichtung 8 bis 11 LVS, wobei 11 LVS der Standardwert darstellt. Die Beschäftigten dieser
Kategorie sind i.d.R. befristet und nach WissZeitVG eingestellt; das bedeutet, dass die Befristung
begründet wird mit der zu fördernden eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung.
Die Beschäftigten dieser Gruppe sollen lt. Tätigkeitsdarstellung "sonstige Dienstaufgaben", also
Aufgaben der akademischen Selbstverwaltung nicht wahrnehmen. Es ist zu fragen, wer diese
Tätigkeit dann ausübt. Ferner kann davon ausgegangen werden, dass ein solch hohes Lehrdeputat zu
Abstrichen an der Qualität von Lehre führen muss - oder aber, der vom Gesetz vorgesehene
Befristungsgrund wird quantitativ nur formal-rechtlich korrekt, aber realitätsfern in der
Tätigkeitsdarstellung ausgewiesen.
3. Unbefristet Beschäftigte mit Aufgaben in Lehre und Forschung werden künftig wohl eher die
Ausnahme bilden, zumindest ist für diese Mitarbeitergruppe keine Mustertätigkeitsdarstellung
vorgesehen.
4. Für unbefristet Beschäftigte, deren Tätigkeitsschwerpunkt Lehre ist bzw. die ausschließlich Lehre
erteilen sollen, ist eine Lehrverpflichtung von 12 bis 18 LVS bzw. 20 bis 24 LVS festgelegt. Bei einer
derart hohen Zahl der Lehrverpflichtungsstunden dürfte der Spielraum für die Arbeit an der eigenen
vertieften wissenschaftlichen Arbeit gering ausfallen. Laut Brandenburgischem Hochschulgesetz § 49
(2) ist aber jedem akademischen Mitarbeiter und jeder akademischen Mitarbeiterin Gelegenheit
dafür zu geben. In den Mustertätigkeitsdarstellungen ist dieser Tätigkeitsaspekt nicht ausgewiesen.
Darüber hinaus verzichten die vorliegenden Unterlagen auf konkretisierende Verweise für die
Reduktion von Lehrveranstaltungsstunden. Die Möglichkeit dazu ist durch die Angabe von
Bandbreiten gegeben und wurde vom Präsidenten auch wiederholt betont. Die Praxis der Umsetzung
dürfte angesichts fehlender Kriterien schwierig werden. Wohl wissend um die Kompliziertheit und
Komplexität des Sachverhalts plädiert der Personalrat für eine Überarbeitung der
Mustertätigkeitsdarstellungen, in deren Folge Rahmenbedingungen entstehen, die tatsächlich "gute
Arbeit" an der Universität Potsdam
ermöglichen. (Zum Stichwort "gute Arbeit" siehe "Hochschulentwicklungsplan 2014 - 2018":
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/project/upentdecken/docs/Universitaet_Potsdam_Hochschulentwicklungsplan_2014-2018.pdf )
Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege, wenn Sie zu den hier dargestellten oder anderen
Sachverhalten Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Ihr Personalrat
_______________________________________________
Pr_wimi-list mailing list
[email protected]
https://lists.uni-potsdam.de/mailman/listinfo/pr_wimi-list
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