Newsletter der Diakonie Wohnberatung für Wohnraumspendende, Vermieter*innen und Unterstützer*innen. Juni 2016 Inhalt ALLGEMEIN .............................................................................................................................................. 2 1. Wohnungssuche – Welcher Bedarf besteht aus unserer Sicht? ................................................. 2 2. UNSER PROJEKT ÄNDERT SICH: Neues Büro, geschlossene Warteliste & WohnungssucheWorkshops........................................................................................................................................... 2 3. Die Asylrechtsnovelle 2016 ......................................................................................................... 3 4. Die Suche nach Arbeit ................................................................................................................. 4 5. Hinweis: ÖBB-Vorteilscard .......................................................................................................... 4 6. Der Jahresbericht des Diakonie Flüchtlingsdienst 2015 .............................................................. 4 NIEDERÖSTERREICH................................................................................................................................. 5 1. Umzug von Asylwerber*innen in eine andere Wohnung oder in ein anderes Bundesland ...... 5 2. Die Kürzung der BMS für Subsidiär Schutzberechtigte in Niederösterreich ............................... 6 3. Die Beantragung der Mindestsicherung / Deutschkurse ............................................................ 6 4. Weiterbildungsangebote und Betreuung für Ehrenamtliche...................................................... 6 5. Wohnungssuche-Workshops für Flüchtlinge .............................................................................. 7 6. Neue Diakonie-Beratungsstelle in Gmünd .................................................................................. 7 7. Asylrechtliche Beratung und Sozialrechtliche Beratung der Caritas in St. Pölten....................... 7 WIEN ........................................................................................................................................................ 8 1. Erste Schritte für anerkannte Flüchtlinge in Wien ...................................................................... 8 2. Wiener Linien-Monatstickets zum Halbpreis für Asylwerber*innen U27 ................................... 8 3. Erste Berufsmesse für geflüchtete Menschen in Wien ............................................................... 8 4. Start der Bildungsdrehscheibe – Bildungscollege für Jugendliche und junge Erwachsene ........ 8 5. Deutschkurs-Liste für anerkannte Flüchtlinge ............................................................................ 9 6. Deutschkurse für Frauen (Asylwerberinnen) .............................................................................. 9 7. Alphabetisierungskurse: ............................................................................................................ 10 8. Kostenlose Deutsch-Konversationskurse .................................................................................. 10 9. Info-Module für Flüchtlinge bei "Start Wien" ........................................................................... 10 10. Info-Module für Freiwillige der MA17 ................................................................................... 11 11. Ringvorlesung zum Thema Stadt + Flüchtlinge ..................................................................... 11 1 ALLGEMEIN 1. Wohnungssuche – Welcher Bedarf besteht aus unserer Sicht? An dieser Stelle wollen wir auch auf unser Anliegen an Sie nochmals hinweisen: Durch das Auslaufen bestehender Nutzungs- und Prekariumsverträge sowie durch die hohe Anzahl von Anerkennungen und Familienzusammenführungen sind wir mehr denn je auf Wohnungsangebote von Ihnen oder Eigentümer*innen in Ihrem Umfeld angewiesen. Grundsätzlich suchen wir weiterhin Wohnungen für Asylwerber*innen und Anerkannte Flüchtlinge. Im Vergleich zu den anerkannten Flüchtlingen, die in Bezug auf die Sozialleistungen mit Österreicher*innen gleichgestellt sind, suchen wir für Asylwerber*innen kurz- bis mittelfristig sehr günstige und möblierte Wohnungen/Zimmer gegen Weitergabe von Betriebs- und Nebenkosten. Für anerkannte Flüchtlinge suchen wir Wohnungen, die mittel- bis langfristig in direktem Vertragsverhältnis mit den Flüchtlingsfamilien zu einem ortsüblichen Mietzins angeboten werden – am besten ohne oder mit überschaubarer Kaution. Sollten Sie also unter Ihren Freund*innen und/oder Arbeitskolleg*innen Menschen kennen, die selbst leerstehenden Wohnraum besitzen oder innehaben, wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns durch aktive Kontaktaufnahme unterstützen. Natürlich dürfen Sie alle Telefon-Nummern, die sie von unseren Diakonie-Mitarbeiter*innen bekommen haben, uneingeschränkt an interessierte Wohnungsbesitzer*innen und Helfer*innen weitergeben. Bitte vergessen Sie bei all Ihrem Engagement trotzdem nicht ihre eigenen Grenzen und auch nicht die der Flüchtlinge. Nicht alle von ihnen sind in kurzer Zeit in der Lage unbeschwert alles hinter sich zu lassen und mit großen Schritten ins neue Leben einzusteigen. 2. UNSER PROJEKT ÄNDERT SICH: Neues Büro, geschlossene Warteliste & Wohnungssuche-Workshops Wir sind umgezogen! Unsere neue Büro-Adresse ist: Künstlergasse 11/5 1150 Wien http://fluechtlingsdienst.diakonie.at/einrichtung/wohnberatung-wien Da wir leider mit der Problematik konfrontiert sind, dass kaum noch privater Wohnraum für unsere Klient*innen angeboten wird, können wir unsere Vermittlungstätigkeit in der bisherigen Form nicht weiterführen. Wir haben kürzlich unsere aktuelle Warteliste geschlossen, auf der sich bereits über 3.500 Klient*innen aufnehmen ließen. Das bedeutet, dass es keinen Sinn mehr macht, Flüchtlinge auf Wohnungssuche zu uns zu schicken. Ende Juni wird auch die Beratungsstelle der Wohnberatung in der Linzer Straße gänzlich geschlossen werden. Was wir alternativ anbieten, sind Wohnungssuche-Workshops, die unsere Klient*innen zur eigenständigen Wohnungssuche und erfolgreichen Anmietung von Wohnraum ermächtigen sollen: Mietrecht in Österreich Wie suche ich eigenständig nach Wohnraum? 2 Was sind Haushalts- und Mietkosten? Z.B.: Strom- und Energiekosten, Betriebskosten, Kaution, Provision, Vergebührung, etc. Pflichten von Mieter*innen: Mülltrennung, Ruhepflichten, Hausordnungen, etc. Wohnkosten, Mietwucher, usw. Derzeit gibt es noch Plätze für Mittwoch, 29. Juni 15 Uhr mit Farsi-Dolmetscher 17 Uhr mit Arabisch-Dolmetscher Bei Interesse benötigen wir folgende Daten: Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Sprachkenntnisse, Telefonnummer. 3. Die Asylrechtsnovelle 2016 Die kürzlich beschlossene Änderung verschiedener Gesetze im Asyl- und Fremdenrecht führt zu folgenden Konsequenzen: Die Notstandsverordnung: Die Hauptausschüsse des Nationalrats und die Mitglieder des Parlaments können im Einvernehmen den Notstand ausrufen, wenn aus deren Sicht die öffentliche Ordnung und Sicherheit in Österreich aufgrund der hohen Asylantragszahlen gefährdet ist. Folglich können alle Asylanträge an der österreichischen Grenze abgelehnt werden (es soll nur mehr möglich sein Asylanträge an den GrenzSchwerpunkt-Kontrollstellen einzubringen), wenn nicht bereits enge Familienmitglieder legal in Österreich sind (plus diverse Ausnahmefälle). Wenn die Verantwortlichen es für notwendig halten, kann eine solche Notstandsregelung jeweils um sechs Monate auf bis zu zwei Jahre ausgedehnt werden. Es wird die Möglichkeit einer Beschwerde vor dem Landesverwaltungsgericht geben, allerdings fällt dieser Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zu, das heißt bis zur Erledigung bleibt die Zurückschiebung wirksam. Erst im Nachhinein kann die Zurückschiebung für rechtswidrig erklärt werden, falls durch die Betroffenen eine Maßnahmenbeschwerde eingereicht wird. Die Befristung Alle diejenigen, die ihren Asylantrag ab dem 15.11.2015 gestellt haben, werden von nun an nur noch auf drei Jahre befristetes Asyl bekommen. Für die antragsstärksten Herkunftsländer (z.B. Syrien und Afghanistan) wird jährlich eine Überprüfung durchgeführt, ob die Verhältnisse sich stabilisiert haben. Kommt es zu einer solchen Einschätzung durch Expert*innen des Innenministeriums, müssen die Anträge ALLER asylberechtigten Flüchtlinge aus diesen Ländern nach drei Jahren nochmals geprüft werden (ähnlich wie bereits jetzt beim subsidiären Schutz). Durch Einzelfallprüfungen wird das Aufenthaltsrecht dann verlängert oder eben nicht. Die Familienzusammenführung Asylberechtigte können weiterhin sofort ihre Familien nachholen, müssen aber die entsprechende Frist von drei Monaten einhalten, andernfalls unterliegt die Zusammenführung strengeren Bestimmungen, z.B. einem bestimmten Mindesteinkommen (1.324 Euro/mon. pro Paar + plus weitere 134 Euro/mon. pro Kind) und einer adäquaten eigenen Unterkunft für die ganze Familie. Subsidiär Schutzberechtigte müssen von nun an drei Jahre warten, bis sie ihre Familie nachholen können. Auch dann unterliegt die Familienzusammenführung den Bestimmungen hinsichtlich 3 Einkommen und Unterkunft. Diese Regelung wird vor allem Afghan*innen und Iraker*innen treffen – viele von ihnen erhalten anstelle von Asyl nur subsidiären Schutz. Die Verfahrensdauer und die Fristenregelungen Von nun an ist die Entscheidungs-Frist für erstinstanzliche Entscheidungen in Asylverfahren von 6 Monaten auf 15 Monate erhöht, erst danach kann eine Säumnisbeschwerde gemacht werden. In der Praxis wurde durch Säumnisbeschwerden nicht viel erreicht, die Verfahren dauern nach wie vor sehr lange – insbesondere dann, wenn erstinstanzlich eine negative Entscheidung getroffen wurde und das Verfahren durch das Bundesverwaltungsgericht weitergeführt wird. Zukünftig liegt überdies die Beschwerdefrist bei negativen Entscheidungen gegen den Spruchpunkt Asyl (bei Gewährung von Subsidiärem Schutz) bei 4 anstelle von 2 Wochen. 4. Die Suche nach Arbeit Anerkannte Flüchtlinge und Subsidiär Schutzberechtigte können sich bei der Jobsuche helfen lassen, nicht nur durch das AMS, sondern in Niederösterreich auch durch die Beratungsstelle FAIR der Volkshilfe, die insbesondere auch bei Anerkennungen von ausländischen Ausbildungszeugnissen mithilft. Es ist jedenfalls ratsam sich mit den zuständigen Berater*innen beim AMS abzusprechen und sich dann direkt zu dem Angebot von FAIR „zubuchen“ zu lassen. Die AMS Berater*innen der Regionalstelle sollten sich auskennen und allfällige Schritte unternehmen. Für die Vermittlung von Arbeitsangeboten sind jedenfalls Deutschkenntnisse Voraussetzung – je nach Segment und Anforderungsprofil in unterschiedlichem Maße. Auch refugeeswork.at bietet Hilfe bei der Jobsuche – nicht nur für bereits anerkannte Flüchtlinge, sondern auch für Asylwerber*innen, die (nachdem sie ja nicht so einfach regulär arbeiten dürfen) zum Beispiel ein Volontariat machen wollen oder sich durch Hilfstätigkeiten in der Gemeinde etwas zur Grundversorgung dazuverdienen wollen. 5. Hinweis: ÖBB-Vorteilscard Wir möchten darauf hinweisen, dass die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) diverse „Vorteilscards“ anbieten, mit denen man stark vergünstigte Zugtickets erhält. Die „Vorteilscard Classic“ etwa kostet 99 Euro für ein Jahr und man erhält auf jedes Fahrticket innerhalb Österreichs eine Ermäßigung von 50 %. Für manche Flüchtlinge, die – etwa familienbedingt – regelmäßig zwischen Wien und Niederösterreich pendeln, zahlt sich dies vermutlich aus. 6. Der Jahresbericht des Diakonie Flüchtlingsdienst 2015 Damit Sie einen Eindruck gewinnen können, wie sich die Ereignisse im letzten Jahr auf die Mitarbeiter*innen und Einrichtungen der Diakonie ausgewirkt haben, können Sie sich den Jahresbericht anschauen unter: http://fluechtlingsdienst.diakonie.at/sites/default/files/dateien/jahresbericht_2015_web.pdf 4 Das Projekt Diakonie Wohnberatung war eines der erfolgreichsten Projekte während der Unterbringungskrise des letzten Jahres. Dieser Erfolg konnte einzig und allein durch Ihre überwältigende Hilfsbereitschaft errungen werden. 2015 war wirklich ein Jahr der Hoffnung für uns und wir wünschen uns, dass trotz der vielen negativen Ereignisse, die durch die Medien gegangen sind, auch dieses Jahr ein weiteres Jahr der Hoffnung wird. NIEDERÖSTERREICH 1. Umzug von Asylwerber*innen in eine andere Wohnung oder in ein anderes Bundesland Asylwerber*innen werden – nachdem sie den Asylantrag gestellt und die Gesundheitsuntersuchungen hinter sich haben – einem Bundesland zugewiesen, in dem sie dann die Dauer ihres Verfahrens verbringen müssen. In der zweiten Jahreshälfte 2015 war es im Prinzip möglich in ein anderes Bundesland zu wechseln. Diese Möglichkeit gibt es inzwischen nicht mehr – außer derzeit noch von Wien nach Niederösterreich (jedoch NICHT: von Niederösterreich nach Wien). Für privat wohnende Asylwerber*innen sind Umzüge innerhalb von Niederösterreich weiterhin relativ einfach möglich, dazu genügt die Bekanntgabe der neuen Adresse bei der Bezirkshauptmannschaft. Organisiert wohnende Asylwerber*innen können nur in Absprache mit der Koordinationsstelle der Niederösterreichischen Landesregierung in ein anderes Quartier zugewiesen werden und haben kein Mitspracherecht. Entsprechende Quartierwechsel sind nur in begründeten Einzelfällen möglich (Zusammenlegung von Mitgliedern der Kernfamilie, medizinische Notfälle). Für diese „Residenzpflicht“ gibt es gesetzliche Regelungen, die in den Grundversorgungsgesetzen und Erlässen der Bundesregierung und der Länder verankert sind. Subsidiär Schutzberechtigte, die sich ihre Wohnung aufgrund der Kürzungen der Mindestsicherung nicht mehr leisten können, haben die Möglichkeit durch persönliche Vorsprache bei der Koordinationsstelle in St. Pölten zu den Sprechzeiten wieder um einen organisierten Quartiersplatz anzusuchen. Nachdem derzeit noch nicht klar ist, wie lange die Diakonie Wohnberatung Niederösterreich noch bestehen wird, möchten wir an dieser Stelle noch einmal darauf hinwiesen, dass wir nicht sicherstellen können, dass alle bislang privat wohnenden Flüchtlinge auch nach Ablauf der vereinbarten Zwischennutzung (6-12 Monate) wieder von uns in eine andere Privatwohnung vermittelt werden können. Das bedeutet im Zweifelsfall auch, dass Familien, die bei Ihnen privat wohnen – und die keine Alternative finden – wieder in ein organisiertes Quartier übersiedeln müssen (anspruchsberechtigt sind nur Asylwerber*innen und Subs. Schutzberechtigte). Wir können dazu gerne nähere Auskünfte geben. 5 2. Die Kürzung der BMS für Subsidiär Schutzberechtigte in Niederösterreich Bereits im Februar hat der Niederösterreichische Landtag beschlossen, dass Subsidiär Schutzberechtigte ab 1. April 2016 keine Mindestsicherung mehr beantragen können. Bereits bewilligte Mindestsicherungsbescheide bleiben gültig und laufen mit Ende der Befristung in den nächsten Monaten aus. Sie werden keinesfalls verlängert. Alle diejenigen, die sich aufgrund dessen ihre Wohnungen nicht mehr leisten können, haben die Möglichkeit im Journaldienst der Koordinationsstelle der Landesregierung wieder um einen Platz in einem Grundversorgungquartier anzusuchen. In der Praxis wird diese Regelung zu massiven Schuldenproblemen für Menschen führen, die in befristeten und unkündbaren Mietverhältnissen im ABGB-Bereich sind, jedoch aufgrund der Kürzung der Sozialleistungen um mehr als die Hälfte die Mietkosten nicht mehr aufbringen können. Außerdem werden wohl die wenigsten in ein „ Camp“ in Niederösterreich zurück wollen, sondern alles probieren um eine Wohnung in Wien zu bekommen („koste es was es wolle“). Mit den aktuellen Mietpreisen und Betrüger*innen am Wiener Wohnmarkt, sind weitere Schuldenfallen bereits aktiviert. 3. Die Beantragung der Mindestsicherung / Deutschkurse Die Regelungen haben sich seit dem letzten Newsletter wieder einmal geändert. Ab sofort müssen wieder alle asylberechtigten Flüchtlinge zur Abteilung Soziales in der Bezirkshauptmannschaft und zum AMS. Dort müssen sie sich arbeitssuchend melden und bekommen je nach Verfügbarkeit einen Platz in einem Deutschkurs zugewiesen. Alle diejenigen, die schnell einen Deutschkurs beginnen wollen, sollten sich über die ÖIF-geförderten Sprachkurse anmelden. Die geförderten Sprachkurse sind auf der folgenden Webseite zu finden: http://sprachportal.integrationsfonds.at/ Die Beantragung der Fördergelder ist etwas aufwendig, dafür aber nicht besonders kompliziert: 1. Besuch: Anmelden und Liste über geförderte regionale Sprachkurse in der Umgebung 2. Besuch: Zum Kursort fahren und Kostenvoranschlag für den Kurs holen 3. Besuch: zum Integrationsfonds fahren (Keine Möglichkeit per Mail) und den Kostenvoranschlag hinbringen, dann wird er bei Asylberechtigten und Subsidiär Schutzberechtigten bewilligt. Die Fahrtkosten zu den Kursen werden nicht übernommen. 4. Weiterbildungsangebote und Betreuung für Ehrenamtliche Ehrenamtliche, die über einen längeren Zeitraum in der Flüchtlingsbetreuung mithelfen, kontaktieren uns immer wieder mit dem Wunsch nach Weiterbildungsangeboten und/oder einer Koordinatorin als Ansprechperson. Mit Raffaella Pagogna arbeitet seit ca. 2 Monaten eine neue EhrenamtlichenKoordinatorin im Team der DIAKONIE-NÖWE in St. Pölten. Sie ist unter 0664 8830 2321 immer Dienstags und Donnerstags von 9-17 Uhr zu erreichen oder via Mail unter [email protected]. Für Ehrenamtliche, Betreuer*innen und/oder Quartiergeber*innen von Flüchtlingen verfügt die Asylkoordination inzwischen über eine Liste von Supervisor*innen, die freiwillig Supervision und im Einzelfall auch Mediation anbieten. Sollten Sie eine solche Supervision machen wollen, kontaktieren Sie bitte die Asylkoordination in Wien. Zusätzlich dazu bietet die CARITAS im Rahmen des Projekts KOMPA, insbesondere im Industrie- und im Weinviertel, professionell organisierte Hilfestellungen an. 6 5. Wohnungssuche-Workshops für Flüchtlinge Wir bieten in Wien bereits jetzt regelmäßig Wohnungssuche-Workshops für Flüchtlinge an, Dolmetscher*innen in den Sprachen Arabisch und Persisch sind bei den Workshops anwesend. Derzeit finden sie hauptsächlich in den Beratungsstellen und Notunterkünften in Wien statt, jedoch sind auch Termine in Niederösterreich geplant. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Ziel ist ausdrücklich nicht die Vermittlung von Wohnraum sondern die Erklärung, wie der österreichische Wohnungsmarkt funktioniert, worauf jedenfalls geachtet werden sollte und welche Hilfe durch wen zu erwarten ist. 6. Neue Diakonie-Beratungsstelle in Gmünd Vor kurzem haben wir eine weitere Beratungsstelle in Gmünd/ Niederösterreich eröffnet. Sollten Ihre Mieter*innen also in der Nähe wohnen und Sozialberatung benötigen, können Sie diese gerne aufsuchen bzw. kontaktieren. Leider sind die Öffnungszeiten aus Kapazitätsgründen recht eingeschränkt. Für Asylwerber*innen: Mobile Flüchtlingsbetreuung Niederösterreich West-Gmünd Stadtplatz 20 3950 Gmünd +43 (0)664 82 73 347 Öffnungszeiten: Montag 11-14 Uhr 7. Asylrechtliche Beratung und Sozialrechtliche Beratung der Caritas in St. Pölten Caritas Rechtsberatung für Asylwerber*innen: Schulgasse 10, 3100 St. Pölten (Dienstag bis Freitag 9:15 – 12:00 Uhr) +43 2742 841395 (Bitte rufen Sie vorher an und vereinbaren Sie einen Termin!) Caritas Sozialrechtliche Beratung 1. Dienstag im Monat: Bahnhofstraße 18, 3830 Waidhofen/Thaya 9:00 - 14:00 Uhr 2. Dienstag im Monat: Burgfriedstraße 10, 3300 Amstetten 9:00 - 14:00 Uhr 3. Dienstag im Monat Schulgasse 10, 3100 St. Pölten 9:00 - 14:00 Uhr 4. Dienstag im Monat: Mitterweg 4 3500, Krems an der Donau 9:00 - 14:00 Uhr Außerdem: Telefon-Hotline Tel. 0676 838 44 7300, Mo und Do 10:00 – 12:00 Uhr, Mi und Fr 14:00-16:00 Uhr 7 WIEN 1. Erste Schritte für anerkannte Flüchtlinge in Wien Wir haben einige essentielle Informationen kompakt zusammengestellt, die für anerkannte Flüchtlinge, also jene, die einen positiven Asylbescheid erhalten, relevant werden. Die „ersten Schritte“ ab Anerkennung sozusagen. Dabei geht es um Miete, Anmeldung eines Hauptwohnsitzes, Deutschkurse, Mindestsicherung, Schul- und Kindergartenplätze, Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld. Siehe Anhang „Erste Schritte Anerkannte“. 2. Wiener Linien-Monatstickets zum Halbpreis für Asylwerber*innen U27 Unsere Kolleg*innen von der Jugendberatungsstelle MOZAIK haben eine Möglichkeit gefunden, verbilligte Monatskarten der Wiener Linien für (privat wohnhafte!) Asylwerber*innen zu bestellen: zum Halbpreis von 24,10 €. Die Voraussetzung ist, dass man seinen 27. Geburtstag noch nicht hatte. Es sind bei der Bestellung keine Deutschkurs-Besuchsbestätigungen nötig. MOZAIK nimmt immer Sammelbestellungen bei den Wiener Linien vor. Die nächsten Bestellungen sind wieder für den Monat JULI möglich. Sie können an folgenden Terminen in der Beratungsstelle im 17. Bezirk in der Wichtelgasse 57-59, 3. Stock, vorbeikommen (bitte Bargeld gleich dabei haben!): Mi, 22. Juni, 10-15 Uhr Do, 23. Juni, 14-19 Uhr Mo, 27. Juni, 10-15 Uhr Ab Herbst wird es verbilligte Monatstickets für Asylwerber*innen in Wien geben, die sich an Integrationsmaßnahmen beteiligen. Entsprechende Meldungen über Tickets zum Preis von 4 Euro pro Monat sind bereits in einigen Medien zu lesen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten. 3. Erste Berufsmesse für geflüchtete Menschen in Wien Am 29. Juni 2016 findet in Wien die erste Österreichische Berufsmesse für geflüchtete Menschen statt. Museumsquartier 1, 1070 Wien Nähere Infos und Anmeldung unter: http://www.chancenreich.org 4. Start der Bildungsdrehscheibe – Bildungscollege für Jugendliche und junge Erwachsene Die Bildungsdrehscheibe wird zukünftig für die Organisation und Zuweisung von Bildungsmaßnahmen für GrundversorgungsbezieherInnen zuständig sein. Die Zielgruppen werden in Grundversorgungseinrichtungen, Beratungsstellen und der Servicestelle der Caritas mittels einer Bedarfserhebung vorerfasst. Was braucht es? Alphabetisierung, Nachholen von Schulbildung, Textkompetenz, Zweitschrifterwerb, Berufs- und Bildungsorientierung, usw.? 8 Das Projekt Jugendcollege der Bildungsdrehscheibe für vorrangig 15-21jährige Flüchtlinge beginnt im Juli 2016. Seien Sie schnell! Noch Mitte Juni werden die Anmeldungen abgeschlossen sein. Es soll aber auch der Bedarf für über 21-Jährige erhoben werden, weil auch für diese Gruppe Bildungs-Projekte entwickelt werden. Wenn sich unter Ihren Mieter*innen junge Leute befinden, für die das Jugendcollege oder andere Bildungsprogramme interessant sind, können Sie sich an unsere Kolleg*innen von der Jugendberatungsstelle MOZAIK wenden. Diese erfassen sie via Bedarfserhebung und reichen das Ganze an den Fonds Soziales Wien weiter. Dies ist noch keine automatische Anmeldung, da die Plätze begrenzt sind. Sie werden dann über eine mögliche Teilnahme informiert. Jugendberatungsstelle MOZAIK Wichtelgasse 57-59, 2. Stock 1170 Wien E-Mail: [email protected] +43 (0)1 34 39 59 5 - 82 17 Öffnungszeiten: Montag: 10:00-15:00 Dienstag: 14:00-19:00 Mittwoch: 10:00-15:00 Donnerstag: 14:00-19:00 5. Deutschkurs-Liste für anerkannte Flüchtlinge Im Anhang übermitteln wir Ihnen zwei Zettel mit zertifizierten Deutschkurs-Instituten und den notwendigen Schritten wie Kontaktaufnahme mit dem Österreichischen Integrationsfonds etc. Achtung: diese Angebote gelten - abgesehen von den VHS-Instituten - nur für anerkannte Flüchtlinge. Siehe „Zertifizierte Deutschkurse_diverse Institute_Wien“ und „Zertifizierte Deutschkurse_Sphinx Lingua_Wien“. 6. Deutschkurse für Frauen (Asylwerberinnen) Das UKI – Unterstützungskomitee für Migrant*innen bietet ab 13. Juni wieder einen kostenlosen Deutschkurs für alphabetisierte Asylwerberinnen an. Der Kurs wird jeweils von Montag bis Donnerstag ab 12.30 h im Ausmaß von 12 Wochenstunden stattfinden und dauert insgesamt 2 Monate / 9 Wochen. Nach Voranmeldung per E-Mail lädt das UKI alle Interessentinnen zu einem der beiden Informationstage / Aufnahmegespräche ein. Der genaue Termin wird nach Anmeldung per E-Mail bekanntgegeben. Informationstage und Aufnahmegespräche: Dienstag, 7. Juni 2016 von 09:00 – 13:00 Mittwoch, 8. Juni 2016 von 09:00 – 13:00 Für das Aufnahmegespräch sind mitzubringen: - Nachweise über Aufenthaltsstatus 9 - Ausweis - Meldebestätigung Die Teilnahme am Informationstag ist keine Garantie für eine Aufnahme in den Kurs, sondern eine Art Vorstellungsgespräch. Die Entscheidung über eine Aufnahme wird telefonisch oder per E-Mail bis spätestens 10. Juni 2016 bekanntgegeben. Adresse UKI – Unterstützungskomitee für MigrantInnen Johnstraße 4, 2. Stock 1150 Wien http://www.uki.or.at/site/kontakt 7. Alphabetisierungskurse: Im Nachbarschaftszentrum 17, Hernalser Hauptstr. 53, 1170 Wien startet im Juli ein Alphabetsierungskurs, für den es noch ein paar Plätze gibt. Alphabetisierungskurs vom 4.7. - 28.7. (30h) Montag / Mittwoch / Donnerstag jeweils von 13-15.30 Uhr Unkostenbeitrag 10 €, zu zahlen bei der persönlichen Anmeldung vor Ort. Am besten vorher telefonisch erkundigen, ob es noch Plätze gibt und wann eine persönliche Anmeldung vor Ort möglich ist! Hernalser Hauptstrasse 53, 1170 Wien T: 01 / 403 94 33 http://www.nachbarschaftszentren.at 8. Kostenlose Deutsch-Konversationskurse In Wien werden von einigen Instituten und Engagierten immer wieder kostenlose DeutschKonversationskurse angeboten. Nähere Infos und Kontakte dazu finden Sie im Anhang „DeutschKonversationskurse_Wien“. 9. Info-Module für Flüchtlinge bei "Start Wien" Das Magistrat für Integration & Diversität MA17 hält in Kooperation mit dem Fonds Soziales Wien und den Wiener Volkhochschulen jeden Mittwoch im Rahmen des Programms „Start Wien“ InfoModule für Flüchtlinge ab. Ziel ist die Vermittlung von Orientierungswissen und Erstinformationen zu den Themen Gesundheit, Wohnen, Bildung, Soziales und Zusammenleben in der jeweiligen Muttersprache (derzeit Arabisch, Farsi/Dari). Zielgruppe sind Asylwerber*innen genauso wie Asylberechtigte und Subsidiär Schutzberechtigte. Keine Anmeldung notwendig. Auf der Facebook-Seite von „Start Wien“ werden die jeweils aktuellen Termine an der VHS 15 (Schwendergasse 41, 1150 Wien) bekanntgegeben (Infos auch auf Arabisch und Farsi): https://www.facebook.com/StartWien-Info-Module-f%C3%BCr-Fl%C3%BCchtlinge399212080272441/timeline/ 10 10. Info-Module für Freiwillige der MA17 Die MA17 bietet außerdem kostenlose Informationsmodule für Freiwillige in der Flüchtlingshilfe und Integrationsarbeit. Bei Interesse können Sie sich noch bis heute, 3. 6., anmelden! Infomodul 3 Lebenswelten der Flüchtlinge Menschen, die ihre Heimat verlassen mussten, kommen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen und Anschauungen. Die drei Infoveranstaltungen dieses Moduls geben Einblicke in die Lebenswelten bestimmter Flüchtlingsgruppen und bieten Hintergrundwissen über die Kulturen und Gesellschaftsstrukturen der Herkunftsländer. 20. Juni 2016, 18:00 – 21:00 Uhr Arabische Lebenswelten – Interkulturelle Kompetenz im Umgang mit Flüchtlingen aus dem arabischen Raum Referetin: Viola Raheb, M.A., Uni Wien Infomodul 4 Flüchtlingswesen in Wien Für die Menschenrechtsstadt Wien ist es ein zentrales Anliegen, hilfs- und schutzbedürftigen Menschen, die vor Krieg und Verfolgung flüchten, Schutz und Sicherheit zu bieten. Um diesen Ansprüchen und der damit einhergehenden Aufgaben bestmöglich gerecht zu werden, kommt der Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen eine bedeutsame Rolle zu. In dieser Veranstaltung erhalten Sie von MitarbeiterInnen des Fonds Soziales Wien (FSW) einen grundlegenden Überblick über das Flüchtlingswesen der Stadt Wien sowie über die Struktur und Leistungen der Grundversorgung Wien. 6. Juni 2016, 18:00 – 21:00 Uhr Referent: Thomas Huber, Mag., FSW Anmeldung E-Mail: [email protected] Anmeldeschluss ist drei Tage vor Veranstaltung. Die Teilnahme ist kostenlos. Ort Seminarraum der MA 17 Gasgasse 8 – 10 (Amtshaus) Stiege 1, 1. Stock, links 1150 Wien 11. Ringvorlesung zum Thema Stadt + Flüchtlinge Das Projekt „Raum4Refugees“ bietet eine Ringvorlesung zum Thema „Ankommen“ an der Technischen Universität (TU Wien) an. Dieses Semester gibt es noch einen interessanten Termin zum „Magdas Hotel“ am Mittwoch, 8. Juni, 15 Uhr. 08.06.2016 Herwig Spiegl (AWG) + Clemens Foschi: Magdas Hotel TU Wien, Institut für Architektur und Entwerfen, e253.2 Abteilung für Wohnbau und Entwerfen, Seminarraum 1. http://raum4refugees.at/13-04-16-ringvorlesung-ankommen/ 11
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