newsletter-juni-2016 - Plattform Flüchtlingshilfe Laa

Newsletter der Diakonie Wohnberatung
für Wohnraumspendende, Vermieter*innen und Unterstützer*innen. Juni 2016
Inhalt
ALLGEMEIN .............................................................................................................................................. 2
1.
Wohnungssuche – Welcher Bedarf besteht aus unserer Sicht? ................................................. 2
2. UNSER PROJEKT ÄNDERT SICH: Neues Büro, geschlossene Warteliste & WohnungssucheWorkshops........................................................................................................................................... 2
3.
Die Asylrechtsnovelle 2016 ......................................................................................................... 3
4.
Die Suche nach Arbeit ................................................................................................................. 4
5.
Hinweis: ÖBB-Vorteilscard .......................................................................................................... 4
6.
Der Jahresbericht des Diakonie Flüchtlingsdienst 2015 .............................................................. 4
NIEDERÖSTERREICH................................................................................................................................. 5
1.
Umzug von Asylwerber*innen in eine andere Wohnung oder in ein anderes Bundesland ...... 5
2.
Die Kürzung der BMS für Subsidiär Schutzberechtigte in Niederösterreich ............................... 6
3.
Die Beantragung der Mindestsicherung / Deutschkurse ............................................................ 6
4.
Weiterbildungsangebote und Betreuung für Ehrenamtliche...................................................... 6
5.
Wohnungssuche-Workshops für Flüchtlinge .............................................................................. 7
6.
Neue Diakonie-Beratungsstelle in Gmünd .................................................................................. 7
7.
Asylrechtliche Beratung und Sozialrechtliche Beratung der Caritas in St. Pölten....................... 7
WIEN ........................................................................................................................................................ 8
1.
Erste Schritte für anerkannte Flüchtlinge in Wien ...................................................................... 8
2.
Wiener Linien-Monatstickets zum Halbpreis für Asylwerber*innen U27 ................................... 8
3.
Erste Berufsmesse für geflüchtete Menschen in Wien ............................................................... 8
4.
Start der Bildungsdrehscheibe – Bildungscollege für Jugendliche und junge Erwachsene ........ 8
5.
Deutschkurs-Liste für anerkannte Flüchtlinge ............................................................................ 9
6.
Deutschkurse für Frauen (Asylwerberinnen) .............................................................................. 9
7.
Alphabetisierungskurse: ............................................................................................................ 10
8.
Kostenlose Deutsch-Konversationskurse .................................................................................. 10
9.
Info-Module für Flüchtlinge bei "Start Wien" ........................................................................... 10
10.
Info-Module für Freiwillige der MA17 ................................................................................... 11
11.
Ringvorlesung zum Thema Stadt + Flüchtlinge ..................................................................... 11
1
ALLGEMEIN
1. Wohnungssuche – Welcher Bedarf besteht aus unserer Sicht?
An dieser Stelle wollen wir auch auf unser Anliegen an Sie nochmals hinweisen:
Durch das Auslaufen bestehender Nutzungs- und Prekariumsverträge sowie durch die hohe Anzahl
von Anerkennungen und Familienzusammenführungen sind wir mehr denn je auf
Wohnungsangebote von Ihnen oder Eigentümer*innen in Ihrem Umfeld angewiesen.
Grundsätzlich suchen wir weiterhin Wohnungen für Asylwerber*innen und Anerkannte Flüchtlinge.
Im Vergleich zu den anerkannten Flüchtlingen, die in Bezug auf die Sozialleistungen mit
Österreicher*innen gleichgestellt sind, suchen wir für Asylwerber*innen kurz- bis mittelfristig sehr
günstige und möblierte Wohnungen/Zimmer gegen Weitergabe von Betriebs- und Nebenkosten.
Für anerkannte Flüchtlinge suchen wir Wohnungen, die mittel- bis langfristig in direktem
Vertragsverhältnis mit den Flüchtlingsfamilien zu einem ortsüblichen Mietzins angeboten werden –
am besten ohne oder mit überschaubarer Kaution.
Sollten Sie also unter Ihren Freund*innen und/oder Arbeitskolleg*innen Menschen kennen, die
selbst leerstehenden Wohnraum besitzen oder innehaben, wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie
uns durch aktive Kontaktaufnahme unterstützen. Natürlich dürfen Sie alle Telefon-Nummern, die sie
von unseren Diakonie-Mitarbeiter*innen bekommen haben, uneingeschränkt an interessierte
Wohnungsbesitzer*innen und Helfer*innen weitergeben.
Bitte vergessen Sie bei all Ihrem Engagement trotzdem nicht ihre eigenen Grenzen und auch nicht die
der Flüchtlinge. Nicht alle von ihnen sind in kurzer Zeit in der Lage unbeschwert alles hinter sich zu
lassen und mit großen Schritten ins neue Leben einzusteigen.
2. UNSER PROJEKT ÄNDERT SICH:
Neues Büro, geschlossene Warteliste & Wohnungssuche-Workshops
Wir sind umgezogen!
Unsere neue Büro-Adresse ist:
Künstlergasse 11/5
1150 Wien
http://fluechtlingsdienst.diakonie.at/einrichtung/wohnberatung-wien
Da wir leider mit der Problematik konfrontiert sind, dass kaum noch privater Wohnraum für unsere
Klient*innen angeboten wird, können wir unsere Vermittlungstätigkeit in der bisherigen Form nicht
weiterführen. Wir haben kürzlich unsere aktuelle Warteliste geschlossen, auf der sich bereits über
3.500 Klient*innen aufnehmen ließen. Das bedeutet, dass es keinen Sinn mehr macht, Flüchtlinge auf
Wohnungssuche zu uns zu schicken. Ende Juni wird auch die Beratungsstelle der Wohnberatung in
der Linzer Straße gänzlich geschlossen werden.
Was wir alternativ anbieten, sind Wohnungssuche-Workshops, die unsere Klient*innen zur
eigenständigen Wohnungssuche und erfolgreichen Anmietung von Wohnraum ermächtigen sollen:


Mietrecht in Österreich
Wie suche ich eigenständig nach Wohnraum?
2



Was sind Haushalts- und Mietkosten? Z.B.: Strom- und Energiekosten, Betriebskosten,
Kaution, Provision, Vergebührung, etc.
Pflichten von Mieter*innen: Mülltrennung, Ruhepflichten, Hausordnungen, etc.
Wohnkosten, Mietwucher, usw.
Derzeit gibt es noch Plätze für
Mittwoch, 29. Juni
15 Uhr mit Farsi-Dolmetscher
17 Uhr mit Arabisch-Dolmetscher
Bei Interesse benötigen wir folgende Daten:
Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Sprachkenntnisse, Telefonnummer.
3. Die Asylrechtsnovelle 2016
Die kürzlich beschlossene Änderung verschiedener Gesetze im Asyl- und Fremdenrecht führt zu
folgenden Konsequenzen:
Die Notstandsverordnung:
Die Hauptausschüsse des Nationalrats und die Mitglieder des Parlaments können im Einvernehmen
den Notstand ausrufen, wenn aus deren Sicht die öffentliche Ordnung und Sicherheit in Österreich
aufgrund der hohen Asylantragszahlen gefährdet ist. Folglich können alle Asylanträge an der
österreichischen Grenze abgelehnt werden (es soll nur mehr möglich sein Asylanträge an den GrenzSchwerpunkt-Kontrollstellen einzubringen), wenn nicht bereits enge Familienmitglieder legal in
Österreich sind (plus diverse Ausnahmefälle). Wenn die Verantwortlichen es für notwendig halten,
kann eine solche Notstandsregelung jeweils um sechs Monate auf bis zu zwei Jahre ausgedehnt
werden.
Es wird die Möglichkeit einer Beschwerde vor dem Landesverwaltungsgericht geben, allerdings fällt
dieser Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zu, das heißt bis zur Erledigung bleibt die
Zurückschiebung wirksam. Erst im Nachhinein kann die Zurückschiebung für rechtswidrig erklärt
werden, falls durch die Betroffenen eine Maßnahmenbeschwerde eingereicht wird.
Die Befristung
Alle diejenigen, die ihren Asylantrag ab dem 15.11.2015 gestellt haben, werden von nun an nur noch
auf drei Jahre befristetes Asyl bekommen. Für die antragsstärksten Herkunftsländer (z.B. Syrien und
Afghanistan) wird jährlich eine Überprüfung durchgeführt, ob die Verhältnisse sich stabilisiert haben.
Kommt es zu einer solchen Einschätzung durch Expert*innen des Innenministeriums, müssen die
Anträge ALLER asylberechtigten Flüchtlinge aus diesen Ländern nach drei Jahren nochmals geprüft
werden (ähnlich wie bereits jetzt beim subsidiären Schutz). Durch Einzelfallprüfungen wird das
Aufenthaltsrecht dann verlängert oder eben nicht.
Die Familienzusammenführung
Asylberechtigte können weiterhin sofort ihre Familien nachholen, müssen aber die entsprechende
Frist von drei Monaten einhalten, andernfalls unterliegt die Zusammenführung strengeren
Bestimmungen, z.B. einem bestimmten Mindesteinkommen (1.324 Euro/mon. pro Paar + plus
weitere 134 Euro/mon. pro Kind) und einer adäquaten eigenen Unterkunft für die ganze Familie.
Subsidiär Schutzberechtigte müssen von nun an drei Jahre warten, bis sie ihre Familie nachholen
können. Auch dann unterliegt die Familienzusammenführung den Bestimmungen hinsichtlich
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Einkommen und Unterkunft. Diese Regelung wird vor allem Afghan*innen und Iraker*innen treffen –
viele von ihnen erhalten anstelle von Asyl nur subsidiären Schutz.
Die Verfahrensdauer und die Fristenregelungen
Von nun an ist die Entscheidungs-Frist für erstinstanzliche Entscheidungen in Asylverfahren von 6
Monaten auf 15 Monate erhöht, erst danach kann eine Säumnisbeschwerde gemacht werden. In der
Praxis wurde durch Säumnisbeschwerden nicht viel erreicht, die Verfahren dauern nach wie vor sehr
lange – insbesondere dann, wenn erstinstanzlich eine negative Entscheidung getroffen wurde und
das Verfahren durch das Bundesverwaltungsgericht weitergeführt wird.
Zukünftig liegt überdies die Beschwerdefrist bei negativen Entscheidungen gegen den Spruchpunkt
Asyl (bei Gewährung von Subsidiärem Schutz) bei 4 anstelle von 2 Wochen.
4. Die Suche nach Arbeit
Anerkannte Flüchtlinge und Subsidiär Schutzberechtigte können sich bei der Jobsuche helfen lassen,
nicht nur durch das AMS, sondern in Niederösterreich auch durch die Beratungsstelle FAIR der
Volkshilfe, die insbesondere auch bei Anerkennungen von ausländischen Ausbildungszeugnissen
mithilft. Es ist jedenfalls ratsam sich mit den zuständigen Berater*innen beim AMS abzusprechen und
sich dann direkt zu dem Angebot von FAIR „zubuchen“ zu lassen. Die AMS Berater*innen der
Regionalstelle sollten sich auskennen und allfällige Schritte unternehmen. Für die Vermittlung von
Arbeitsangeboten sind jedenfalls Deutschkenntnisse Voraussetzung – je nach Segment und
Anforderungsprofil in unterschiedlichem Maße.
Auch refugeeswork.at bietet Hilfe bei der Jobsuche – nicht nur für bereits anerkannte Flüchtlinge,
sondern auch für Asylwerber*innen, die (nachdem sie ja nicht so einfach regulär arbeiten dürfen)
zum Beispiel ein Volontariat machen wollen oder sich durch Hilfstätigkeiten in der Gemeinde etwas
zur Grundversorgung dazuverdienen wollen.
5. Hinweis: ÖBB-Vorteilscard
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) diverse
„Vorteilscards“ anbieten, mit denen man stark vergünstigte Zugtickets erhält. Die „Vorteilscard
Classic“ etwa kostet 99 Euro für ein Jahr und man erhält auf jedes Fahrticket innerhalb Österreichs
eine Ermäßigung von 50 %. Für manche Flüchtlinge, die – etwa familienbedingt – regelmäßig
zwischen Wien und Niederösterreich pendeln, zahlt sich dies vermutlich aus.
6. Der Jahresbericht des Diakonie Flüchtlingsdienst 2015
Damit Sie einen Eindruck gewinnen können, wie sich die Ereignisse im letzten Jahr auf die
Mitarbeiter*innen und Einrichtungen der Diakonie ausgewirkt haben, können Sie sich den
Jahresbericht anschauen unter:
http://fluechtlingsdienst.diakonie.at/sites/default/files/dateien/jahresbericht_2015_web.pdf
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Das Projekt Diakonie Wohnberatung war eines der erfolgreichsten
Projekte während der Unterbringungskrise des letzten Jahres. Dieser
Erfolg konnte einzig und allein durch Ihre überwältigende
Hilfsbereitschaft errungen werden. 2015 war wirklich ein Jahr der
Hoffnung für uns und wir wünschen uns, dass trotz der vielen negativen
Ereignisse, die durch die Medien gegangen sind, auch dieses Jahr ein
weiteres Jahr der Hoffnung wird.
NIEDERÖSTERREICH
1. Umzug von Asylwerber*innen in eine andere Wohnung oder in ein
anderes Bundesland
Asylwerber*innen werden – nachdem sie den Asylantrag gestellt und die
Gesundheitsuntersuchungen hinter sich haben – einem Bundesland zugewiesen, in dem sie dann die
Dauer ihres Verfahrens verbringen müssen. In der zweiten Jahreshälfte 2015 war es im Prinzip
möglich in ein anderes Bundesland zu wechseln. Diese Möglichkeit gibt es inzwischen nicht mehr –
außer derzeit noch von Wien nach Niederösterreich (jedoch NICHT: von Niederösterreich nach
Wien).
Für privat wohnende Asylwerber*innen sind Umzüge innerhalb von Niederösterreich weiterhin
relativ einfach möglich, dazu genügt die Bekanntgabe der neuen Adresse bei der
Bezirkshauptmannschaft.
Organisiert wohnende Asylwerber*innen können nur in Absprache mit der Koordinationsstelle der
Niederösterreichischen Landesregierung in ein anderes Quartier zugewiesen werden und haben kein
Mitspracherecht. Entsprechende Quartierwechsel sind nur in begründeten Einzelfällen möglich
(Zusammenlegung von Mitgliedern der Kernfamilie, medizinische Notfälle). Für diese
„Residenzpflicht“ gibt es gesetzliche Regelungen, die in den Grundversorgungsgesetzen und Erlässen
der Bundesregierung und der Länder verankert sind.
Subsidiär Schutzberechtigte, die sich ihre Wohnung aufgrund der Kürzungen der Mindestsicherung
nicht mehr leisten können, haben die Möglichkeit durch persönliche Vorsprache bei der
Koordinationsstelle in St. Pölten zu den Sprechzeiten wieder um einen organisierten Quartiersplatz
anzusuchen.
Nachdem derzeit noch nicht klar ist, wie lange die Diakonie Wohnberatung Niederösterreich noch
bestehen wird, möchten wir an dieser Stelle noch einmal darauf hinwiesen, dass wir nicht
sicherstellen können, dass alle bislang privat wohnenden Flüchtlinge auch nach Ablauf der
vereinbarten Zwischennutzung (6-12 Monate) wieder von uns in eine andere Privatwohnung
vermittelt werden können. Das bedeutet im Zweifelsfall auch, dass Familien, die bei Ihnen privat
wohnen – und die keine Alternative finden – wieder in ein organisiertes Quartier übersiedeln müssen
(anspruchsberechtigt sind nur Asylwerber*innen und Subs. Schutzberechtigte). Wir können dazu
gerne nähere Auskünfte geben.
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2. Die Kürzung der BMS für Subsidiär Schutzberechtigte in
Niederösterreich
Bereits im Februar hat der Niederösterreichische Landtag beschlossen, dass Subsidiär
Schutzberechtigte ab 1. April 2016 keine Mindestsicherung mehr beantragen können. Bereits
bewilligte Mindestsicherungsbescheide bleiben gültig und laufen mit Ende der Befristung in den
nächsten Monaten aus. Sie werden keinesfalls verlängert. Alle diejenigen, die sich aufgrund dessen
ihre Wohnungen nicht mehr leisten können, haben die Möglichkeit im Journaldienst der
Koordinationsstelle der Landesregierung wieder um einen Platz in einem Grundversorgungquartier
anzusuchen. In der Praxis wird diese Regelung zu massiven Schuldenproblemen für Menschen
führen, die in befristeten und unkündbaren Mietverhältnissen im ABGB-Bereich sind, jedoch
aufgrund der Kürzung der Sozialleistungen um mehr als die Hälfte die Mietkosten nicht mehr
aufbringen können. Außerdem werden wohl die wenigsten in ein „ Camp“ in Niederösterreich zurück
wollen, sondern alles probieren um eine Wohnung in Wien zu bekommen („koste es was es wolle“).
Mit den aktuellen Mietpreisen und Betrüger*innen am Wiener Wohnmarkt, sind weitere
Schuldenfallen bereits aktiviert.
3. Die Beantragung der Mindestsicherung / Deutschkurse
Die Regelungen haben sich seit dem letzten Newsletter wieder einmal geändert. Ab sofort müssen
wieder alle asylberechtigten Flüchtlinge zur Abteilung Soziales in der Bezirkshauptmannschaft und
zum AMS. Dort müssen sie sich arbeitssuchend melden und bekommen je nach Verfügbarkeit einen
Platz in einem Deutschkurs zugewiesen.
Alle diejenigen, die schnell einen Deutschkurs beginnen wollen, sollten sich über die ÖIF-geförderten
Sprachkurse anmelden. Die geförderten Sprachkurse sind auf der folgenden Webseite zu finden:
http://sprachportal.integrationsfonds.at/
Die Beantragung der Fördergelder ist etwas aufwendig, dafür aber nicht besonders kompliziert:
1. Besuch: Anmelden und Liste über geförderte regionale Sprachkurse in der Umgebung
2. Besuch: Zum Kursort fahren und Kostenvoranschlag für den Kurs holen
3. Besuch: zum Integrationsfonds fahren (Keine Möglichkeit per Mail) und den Kostenvoranschlag
hinbringen, dann wird er bei Asylberechtigten und Subsidiär Schutzberechtigten bewilligt. Die
Fahrtkosten zu den Kursen werden nicht übernommen.
4. Weiterbildungsangebote und Betreuung für Ehrenamtliche
Ehrenamtliche, die über einen längeren Zeitraum in der Flüchtlingsbetreuung mithelfen, kontaktieren
uns immer wieder mit dem Wunsch nach Weiterbildungsangeboten und/oder einer Koordinatorin als
Ansprechperson. Mit Raffaella Pagogna arbeitet seit ca. 2 Monaten eine neue EhrenamtlichenKoordinatorin im Team der DIAKONIE-NÖWE in St. Pölten. Sie ist unter 0664 8830 2321 immer
Dienstags und Donnerstags von 9-17 Uhr zu erreichen oder via Mail unter
[email protected].
Für Ehrenamtliche, Betreuer*innen und/oder Quartiergeber*innen von Flüchtlingen verfügt die
Asylkoordination inzwischen über eine Liste von Supervisor*innen, die freiwillig Supervision und im
Einzelfall auch Mediation anbieten. Sollten Sie eine solche Supervision machen wollen, kontaktieren
Sie bitte die Asylkoordination in Wien. Zusätzlich dazu bietet die CARITAS im Rahmen des Projekts
KOMPA, insbesondere im Industrie- und im Weinviertel, professionell organisierte Hilfestellungen
an.
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5. Wohnungssuche-Workshops für Flüchtlinge
Wir bieten in Wien bereits jetzt regelmäßig Wohnungssuche-Workshops für Flüchtlinge an,
Dolmetscher*innen in den Sprachen Arabisch und Persisch sind bei den Workshops anwesend.
Derzeit finden sie hauptsächlich in den Beratungsstellen und Notunterkünften in Wien statt, jedoch
sind auch Termine in Niederösterreich geplant. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Ziel ist
ausdrücklich nicht die Vermittlung von Wohnraum sondern die Erklärung, wie der österreichische
Wohnungsmarkt funktioniert, worauf jedenfalls geachtet werden sollte und welche Hilfe durch wen
zu erwarten ist.
6. Neue Diakonie-Beratungsstelle in Gmünd
Vor kurzem haben wir eine weitere Beratungsstelle in Gmünd/ Niederösterreich eröffnet. Sollten Ihre
Mieter*innen also in der Nähe wohnen und Sozialberatung benötigen, können Sie diese gerne
aufsuchen bzw. kontaktieren. Leider sind die Öffnungszeiten aus Kapazitätsgründen recht
eingeschränkt.
Für Asylwerber*innen:
Mobile Flüchtlingsbetreuung Niederösterreich West-Gmünd
Stadtplatz 20
3950 Gmünd
+43 (0)664 82 73 347
Öffnungszeiten: Montag 11-14 Uhr
7. Asylrechtliche Beratung und Sozialrechtliche Beratung der Caritas
in St. Pölten
Caritas Rechtsberatung für Asylwerber*innen:
Schulgasse 10, 3100 St. Pölten (Dienstag bis Freitag 9:15 – 12:00 Uhr)
+43 2742 841395
(Bitte rufen Sie vorher an und vereinbaren Sie einen Termin!)
Caritas Sozialrechtliche Beratung
1. Dienstag im Monat:
Bahnhofstraße 18, 3830 Waidhofen/Thaya 9:00 - 14:00 Uhr
2. Dienstag im Monat:
Burgfriedstraße 10, 3300 Amstetten 9:00 - 14:00 Uhr
3. Dienstag im Monat
Schulgasse 10, 3100 St. Pölten 9:00 - 14:00 Uhr
4. Dienstag im Monat:
Mitterweg 4 3500, Krems an der Donau 9:00 - 14:00 Uhr
Außerdem:
Telefon-Hotline Tel. 0676 838 44 7300, Mo und Do 10:00 – 12:00 Uhr, Mi und Fr 14:00-16:00 Uhr
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WIEN
1. Erste Schritte für anerkannte Flüchtlinge in Wien
Wir haben einige essentielle Informationen kompakt zusammengestellt, die für anerkannte
Flüchtlinge, also jene, die einen positiven Asylbescheid erhalten, relevant werden. Die „ersten
Schritte“ ab Anerkennung sozusagen. Dabei geht es um Miete, Anmeldung eines Hauptwohnsitzes,
Deutschkurse, Mindestsicherung, Schul- und Kindergartenplätze, Familienbeihilfe und
Kinderbetreuungsgeld. Siehe Anhang „Erste Schritte Anerkannte“.
2. Wiener Linien-Monatstickets zum Halbpreis für Asylwerber*innen
U27
Unsere Kolleg*innen von der Jugendberatungsstelle MOZAIK haben eine Möglichkeit gefunden,
verbilligte Monatskarten der Wiener Linien für (privat wohnhafte!) Asylwerber*innen zu bestellen:
zum Halbpreis von 24,10 €.
Die Voraussetzung ist, dass man seinen 27. Geburtstag noch nicht hatte. Es sind bei der Bestellung
keine Deutschkurs-Besuchsbestätigungen nötig.
MOZAIK nimmt immer Sammelbestellungen bei den Wiener Linien vor. Die nächsten Bestellungen
sind wieder für den Monat JULI möglich. Sie können an folgenden Terminen in der Beratungsstelle im
17. Bezirk in der Wichtelgasse 57-59, 3. Stock, vorbeikommen (bitte Bargeld gleich dabei haben!):
Mi, 22. Juni, 10-15 Uhr
Do, 23. Juni, 14-19 Uhr
Mo, 27. Juni, 10-15 Uhr
Ab Herbst wird es verbilligte Monatstickets für Asylwerber*innen in Wien geben, die sich an
Integrationsmaßnahmen beteiligen. Entsprechende Meldungen über Tickets zum Preis von 4 Euro
pro Monat sind bereits in einigen Medien zu lesen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
3. Erste Berufsmesse für geflüchtete Menschen in Wien
Am 29. Juni 2016 findet in Wien die erste Österreichische Berufsmesse für geflüchtete Menschen
statt. Museumsquartier 1, 1070 Wien
Nähere Infos und Anmeldung unter: http://www.chancenreich.org
4. Start der Bildungsdrehscheibe – Bildungscollege für Jugendliche und
junge Erwachsene
Die Bildungsdrehscheibe wird zukünftig für die Organisation und Zuweisung von Bildungsmaßnahmen
für GrundversorgungsbezieherInnen zuständig sein. Die Zielgruppen werden in
Grundversorgungseinrichtungen, Beratungsstellen und der Servicestelle der Caritas mittels einer
Bedarfserhebung vorerfasst. Was braucht es? Alphabetisierung, Nachholen von Schulbildung,
Textkompetenz, Zweitschrifterwerb, Berufs- und Bildungsorientierung, usw.?
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Das Projekt Jugendcollege der Bildungsdrehscheibe für vorrangig 15-21jährige Flüchtlinge beginnt im
Juli 2016. Seien Sie schnell! Noch Mitte Juni werden die Anmeldungen abgeschlossen sein.
Es soll aber auch der Bedarf für über 21-Jährige erhoben werden, weil auch für diese Gruppe
Bildungs-Projekte entwickelt werden.
Wenn sich unter Ihren Mieter*innen junge Leute befinden, für die das Jugendcollege oder andere
Bildungsprogramme interessant sind, können Sie sich an unsere Kolleg*innen von der
Jugendberatungsstelle MOZAIK wenden. Diese erfassen sie via Bedarfserhebung und reichen das
Ganze an den Fonds Soziales Wien weiter. Dies ist noch keine automatische Anmeldung, da die Plätze
begrenzt sind. Sie werden dann über eine mögliche Teilnahme informiert.
Jugendberatungsstelle MOZAIK
Wichtelgasse 57-59, 2. Stock
1170 Wien
E-Mail: [email protected]
+43 (0)1 34 39 59 5 - 82 17
Öffnungszeiten:
Montag: 10:00-15:00
Dienstag: 14:00-19:00
Mittwoch: 10:00-15:00
Donnerstag: 14:00-19:00
5. Deutschkurs-Liste für anerkannte Flüchtlinge
Im Anhang übermitteln wir Ihnen zwei Zettel mit zertifizierten Deutschkurs-Instituten und den
notwendigen Schritten wie Kontaktaufnahme mit dem Österreichischen Integrationsfonds etc.
Achtung: diese Angebote gelten - abgesehen von den VHS-Instituten - nur für anerkannte Flüchtlinge.
Siehe „Zertifizierte Deutschkurse_diverse Institute_Wien“ und „Zertifizierte Deutschkurse_Sphinx
Lingua_Wien“.
6. Deutschkurse für Frauen (Asylwerberinnen)
Das UKI – Unterstützungskomitee für Migrant*innen bietet ab 13. Juni wieder einen kostenlosen
Deutschkurs für alphabetisierte Asylwerberinnen an.
Der Kurs wird jeweils von Montag bis Donnerstag ab 12.30 h im Ausmaß von 12 Wochenstunden
stattfinden und dauert insgesamt 2 Monate / 9 Wochen.
Nach Voranmeldung per E-Mail lädt das UKI alle Interessentinnen zu einem der beiden
Informationstage / Aufnahmegespräche ein. Der genaue Termin wird nach Anmeldung per E-Mail
bekanntgegeben.
Informationstage und Aufnahmegespräche:
Dienstag, 7. Juni 2016 von 09:00 – 13:00
Mittwoch, 8. Juni 2016 von 09:00 – 13:00
Für das Aufnahmegespräch sind mitzubringen:
- Nachweise über Aufenthaltsstatus
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- Ausweis
- Meldebestätigung
Die Teilnahme am Informationstag ist keine Garantie für eine Aufnahme in den Kurs, sondern eine
Art Vorstellungsgespräch. Die Entscheidung über eine Aufnahme wird telefonisch oder per E-Mail bis
spätestens 10. Juni 2016 bekanntgegeben.
Adresse
UKI – Unterstützungskomitee für MigrantInnen
Johnstraße 4, 2. Stock
1150 Wien
http://www.uki.or.at/site/kontakt
7. Alphabetisierungskurse:
Im Nachbarschaftszentrum 17, Hernalser Hauptstr. 53, 1170 Wien startet im Juli ein
Alphabetsierungskurs, für den es noch ein paar Plätze gibt.
Alphabetisierungskurs vom 4.7. - 28.7. (30h)
Montag / Mittwoch / Donnerstag jeweils von 13-15.30 Uhr
Unkostenbeitrag 10 €, zu zahlen bei der persönlichen Anmeldung vor Ort. Am besten vorher
telefonisch erkundigen, ob es noch Plätze gibt und wann eine persönliche Anmeldung vor Ort
möglich ist!
Hernalser Hauptstrasse 53, 1170 Wien
T: 01 / 403 94 33
http://www.nachbarschaftszentren.at
8. Kostenlose Deutsch-Konversationskurse
In Wien werden von einigen Instituten und Engagierten immer wieder kostenlose DeutschKonversationskurse angeboten. Nähere Infos und Kontakte dazu finden Sie im Anhang „DeutschKonversationskurse_Wien“.
9. Info-Module für Flüchtlinge bei "Start Wien"
Das Magistrat für Integration & Diversität MA17 hält in Kooperation mit dem Fonds Soziales Wien
und den Wiener Volkhochschulen jeden Mittwoch im Rahmen des Programms „Start Wien“ InfoModule für Flüchtlinge ab. Ziel ist die Vermittlung von Orientierungswissen und Erstinformationen zu
den Themen Gesundheit, Wohnen, Bildung, Soziales und Zusammenleben in der jeweiligen
Muttersprache (derzeit Arabisch, Farsi/Dari). Zielgruppe sind Asylwerber*innen genauso wie
Asylberechtigte und Subsidiär Schutzberechtigte. Keine Anmeldung notwendig.
Auf der Facebook-Seite von „Start Wien“ werden die jeweils aktuellen Termine an der VHS 15
(Schwendergasse 41, 1150 Wien) bekanntgegeben (Infos auch auf Arabisch und Farsi):
https://www.facebook.com/StartWien-Info-Module-f%C3%BCr-Fl%C3%BCchtlinge399212080272441/timeline/
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10.
Info-Module für Freiwillige der MA17
Die MA17 bietet außerdem kostenlose Informationsmodule für Freiwillige in der Flüchtlingshilfe und
Integrationsarbeit. Bei Interesse können Sie sich noch bis heute, 3. 6., anmelden!
Infomodul 3
Lebenswelten der Flüchtlinge
Menschen, die ihre Heimat verlassen mussten, kommen mit unterschiedlichen kulturellen
Hintergründen und Anschauungen. Die drei Infoveranstaltungen dieses Moduls geben Einblicke in die
Lebenswelten bestimmter Flüchtlingsgruppen und bieten Hintergrundwissen über die Kulturen und
Gesellschaftsstrukturen der Herkunftsländer.
20. Juni 2016, 18:00 – 21:00 Uhr
Arabische Lebenswelten – Interkulturelle Kompetenz
im Umgang mit Flüchtlingen aus dem arabischen Raum
Referetin: Viola Raheb, M.A., Uni Wien
Infomodul 4
Flüchtlingswesen in Wien
Für die Menschenrechtsstadt Wien ist es ein zentrales Anliegen, hilfs- und schutzbedürftigen
Menschen, die vor Krieg und Verfolgung flüchten, Schutz und Sicherheit zu bieten. Um diesen
Ansprüchen und der damit einhergehenden Aufgaben bestmöglich gerecht zu werden, kommt der
Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen eine bedeutsame Rolle zu. In dieser Veranstaltung
erhalten Sie von MitarbeiterInnen des Fonds Soziales Wien (FSW) einen grundlegenden Überblick
über das Flüchtlingswesen der Stadt Wien sowie über die Struktur und Leistungen der
Grundversorgung Wien.
6. Juni 2016, 18:00 – 21:00 Uhr
Referent: Thomas Huber, Mag., FSW
Anmeldung
E-Mail: [email protected]
Anmeldeschluss ist drei Tage vor Veranstaltung.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Ort
Seminarraum der MA 17
Gasgasse 8 – 10 (Amtshaus)
Stiege 1, 1. Stock, links
1150 Wien
11.
Ringvorlesung zum Thema Stadt + Flüchtlinge
Das Projekt „Raum4Refugees“ bietet eine Ringvorlesung zum Thema „Ankommen“ an der
Technischen Universität (TU Wien) an. Dieses Semester gibt es noch einen interessanten Termin zum
„Magdas Hotel“ am Mittwoch, 8. Juni, 15 Uhr.
08.06.2016 Herwig Spiegl (AWG) + Clemens Foschi: Magdas Hotel
TU Wien, Institut für Architektur und Entwerfen, e253.2 Abteilung für Wohnbau und Entwerfen,
Seminarraum 1.
http://raum4refugees.at/13-04-16-ringvorlesung-ankommen/
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