Beantwortung Fragenkatalog

Fragen zum Vergabeverfahren der Einzel- und Doppelhausbauplätze
im Quartier III
1. Wie kann ich am Losverfahren teilnehmen?
Um am Losverfahren teilnehmen zu können, müssen die Bewerbungsunterlagen vollständig
(Bewerbungsbogen + Bankschreiben) bis spätestens 1. Juli 2016, 12.00 Uhr, bei der
Stadt Würzburg
Fachbereich Immobilienmanagement
Turmgasse 11
97070 Würzburg
abgegeben oder mit der Post zugestellt sein. Bei Postversand erfüllt das Datum des Poststempels vom 30. Juni 2016 die Terminbindung. Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen per
E-Mail oder Fax grundsätzlich nicht zulässig sind.
2. In welcher Reihenfolge erfolgt die Losziehung?
Die Losziehung erfolgt unter notarieller Aufsicht am 06.07.2016 um 13.30 Uhr im Ratssaal
des Rathauses der Stadt Würzburg. Hier werden zuerst die Einfamilienhausbauplätze, anschließend die Doppelhausgrundstücke ausgelost.
3. Kann ich zwei Bewerbungen abgeben?
Es besteht die Möglichkeit, sich sowohl für die Einfamilienhausbauplätze als auch für die
Doppelhausgrundstücke zu bewerben. Hierfür ist jeweils ein separates Bewerbungsformular
+ Bankschreiben notwendig. Ein Bankschreiben muss bei beiden Bewerbungen eingereicht
werden, das Schreiben muss abhängig von den genannten Prioritäten den höchsten Grundstückskaufpreis + Nebenkosten abdecken.
Einfamilienhausgrundstücke können von einem Ehepaar gemeinschaftlich erworben werden,
dann müssen sie sich gemeinschaftlich bewerben. Im Falle, dass sie sich nicht gemeinschaftlich bewerben, können Eheleute auch einzeln je eine Bewerbung abgeben, mit der
Maßgabe, dass
1. nur der Gezogene erwerben darf
2. der zweite Ehepartner keinen weiteren Bauplatz erwerben kann.
Soweit sich die Bewerber für einen gemeinschaftlichen Erwerb entschieden haben, dürfen
keine Einzelbewerbungen mehr abgegeben werden.
Bei den Doppelhäusern sollen sich jeweils 2 Parteien gemeinsam bewerben; soweit sich ein
Ehepaar gemeinschaftlich bewirbt, gilt die Bewerbung für eine Doppelhaushälfte, sodass ein
weiterer Partner für die zweite Doppelhaushälfte gesucht werden sollte. Ehepaare können
sich auch jeweils für eine Doppelhaushälfte getrennt im Doppelpack bewerben (2 separate
Bankschreiben erforderlich).
Der Bebauungsplan ermöglicht auf den Flächen auch die Errichtung von Einzelhäusern mit
bis zu 2 Wohneinheiten.
Generell gilt: Soweit sich die Bewerber für einen gemeinschaftlichen Erwerb entschieden
haben, dürfen keine Einzelbewerbungen für den gleichen Haustyp mehr abgegeben werden.
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Interessenten können sich an den Verfahren für die Einzelhaus- und Doppelhausgrundstücke beteiligen, soweit sie für ein Einzelhaus gezogen werden, fallen Sie automatisch aus der
Doppelhausverfahren mit dem angegebenen Partner raus.
4. Muss bei einem unverheirateten Paar das Finanzierungsangebot auf beide Bewerber
ausgestellt sein?
Nein, es sollte allerdings beachtet werden, dass bei einer gemeinsamen Bewerbung beide
Partner kaufen müssen.
5. Gibt es weitere Besichtigungen?
Aufgrund von mehreren Anfragen werden wir am kommenden Montag, 27. Juli 2016, 17:00
Uhr, einen weiteren Besichtigungstermin anbieten.
6. Erhalte ich auch eine Nachricht, wenn ich nicht gezogen wurde?
Die Bewerber, die gezogen wurden und den Zuschlag erhalten, werden schriftlich informiert.
Alle übrigen Teilnehmer haben die Möglichkeit, sich im Internet unter www.hubland.de zu
informieren. Jeder Bewerber erhält eine Losnummer, die gezogenen Losnummern werden
entsprechend auf unserer Seite veröffentlicht, sodass ein Abgleich ermöglicht wird.
7. Kann ich vom Grundstückskauf zurücktreten?
Ein Kaufvertrag erfordert eine besondere Schriftform durch die notarielle Beurkundung. Sollte die gezogene Partei vor der Beurkundung von dem Kauf Abstand nehmen, fällt sie damit
aus allen weiteren Grundstücksvergabeverfahren heraus. Rücktrittsrechte nach dem notariellen Erwerb des Grundstückes richten sich nach den Regelungen des Musterkaufvertrags.
8. Gibt es eine Nachrückerliste?
Im Rahmen der Losziehung werden keine Nachrücker gezogen.
9. Was passiert mit der ehemaligen Kantine im Norden des QIII?
Das Bestandsgebäude ist zum Verkauf vorgesehen. Inwiefern das Gebäude abgerissen oder
nachgenutzt wird, steht nicht endgültig fest. Nach dem Bebauungsplan ist eine Bebauung
mit drei bis vier Vollgeschossen möglich. Die Fläche ist als Mischgebiet festgesetzt. Es ist
von einer überwiegenden Wohnnutzung auszugehen.
10. Was passiert mit den fünf Mannschaftsgebäuden am Elferweg?
Die Mannschaftshäuser nordöstlich der Einfamilienhausbauplätze werden in ihrer Kubatur
grundsätzlich erhalten, saniert und für Wohnzwecke umgenutzt.
11. Wie hoch können die Baufelder südlich der Doppelhäuser bebaut werden? Welche
Wohnformen entstehen hier?
Geschosswohnungsbau WA 7.1 - 7.2 – hier sind planungsrechtlich III Vollgeschossen mit
einem zurückgesetzten Staffelgeschoss an der Nord- und Südfassade zulässig; die maximale Gebäudehöhe beträgt 14,0m, die Stellplätze sind in Tiefgaragen unterzubringen. Für den
Bereich ist ein innovativer Wohnungsbau in mehrgeschossiger Holzbauweise vorgesehen;
ein konkretes Bauprojekt liegt noch nicht vor.
12. Bleibt der komplette Baumbestand erhalten?
Die Bäume auf den Baufeldern sind farbig gekennzeichnet. Bäume mit einem roten „X“ werden seitens der Stadt Würzburg in der nächsten Fällperiode entfernt. Gelb gekennzeichnete
Bäume erhalten einen Verjüngungsschnitt.
Sollte Ihr Bauvorhaben nur durch eine Fällung eines Baumes möglich sein, muss ein Ersatzbaum gepflanzt werden, hierbei ist die Untere Naturschutzbehörde zu beteiligen.
13. Wo befindet sich der nächste Kindergarten?
Als Kindergarten für den Stadtteil steht zunächst der Kindergarten auf dem Universitätscampus zur Verfügung. Bei steigendem Bedarf ist im Westen des Quartiers III im Bereich der
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ehemaligen Sporthalle eine Fläche bzw. ein Gebäude für die Entwicklung eines Kindergartens vorgesehen.
14. Wo befindet sich die nächste Schule?
Es wird keine neue Schule am Hubland errichtet werden. Die nächstgelegene Schule ist die
Mönchbergschule im Stadtteil Frauenland (Grund- und Hauptschule). Ggf. ist ein Besuch von
Schulen in Gerbrunn möglich.
15. Gibt es eine Wohnraumförderung?
Es besteht die Möglichkeit zur staatlichen Förderung Ihres selbstgenutzten Eigenheimes. Die
Förderung ist an bestimmte Anforderungen gebunden. Nähere Informationen können Sie
dem beigefügten Flyer entnehmen.
16. Ist es möglich eine Solar- bzw. Photovoltaikanlage zu installieren?
Auf Flachdächern sind aufgeständerte Solar- bzw. Photovoltaikanlagen zulässig, sofern sie
so angeordnet werden, dass sie vom angrenzenden öffentlichen Raum nicht wahrnehmbar
sind. Auf Pultdächern sind diese Anlagen ebenso zulässig, wenn sie dieselbe Neigung und
Ausrichtung des Daches aufweisen und bündig in die Dachhaut integriert werden. Eine Aufständerung bei Pultdächern ist nicht möglich.
17. Was kostet der Hausanschluss?
Die Frage der Kostenhöhe für den Hausanschluss kann leider nicht pauschal beantwortet
werden, da die Preise aufgrund Ihrer individuellen Anschlusswünsche und der geplanten
Bebauung entstehen. Strom, Wasser und Fernwärme werden von der Mainfrankennetze
GmbH bereitgestellt. Nähere Informationen zu den anfallenden Kosten und zum weiteren
Vorgehen erhalten Sie direkt bei der Mainfrankennetze GmbH (Telefon: 0931/36-1303 sowie
www.mainfrankennetze.de). Bei der Telekommunikation können Sie zwischen drei Anbietern
wählen (Telekom, Kabel Deutschland, Mainfrankennetze GmbH). Der Kanalanschluss ist mit
dem Entwässerungsbetrieb der Stadt Würzburg abzustimmen.
18. Sind gefangene Stellplätze zulässig?
Gem. der Stellplatzsatzung der Stadt Würzburg dürfen gefangene Stellplätze (Stellplätze
sind nur über einen davorliegenden Stellplatz von der öffentlichen Verkehrsfläche
aus zu erreichen) zugelassen werden, wenn
1. die gefangenen Stellplätze und der davorliegende Stellplatz denselben Eigentümern
gehören und
2. der Nachweis erbracht wird, dass durch Absprachen, allgemeine Regelungen oder
Anordnungen sichergestellt ist, dass die gefangenen Stellplätze auch dann angefahren oder
von ihnen weggefahren werden kann, wenn der davor liegende Stellplatz belegt ist.
Gefangene Stellplätze sind grundsätzlich im Rahmen der Baugenehmigung zu beantragen
und bedürfen einer Abweichung.
19. Ist eine Dachterrasse möglich?
Grundsätzlich schreibt der Bebauungsplan eine Dachbegrünung vor, sofern planungs- und
bauordnungsrechtliche Belange nicht entgegenstehen, wäre eine Dachterrasse jedoch möglich. Diese Abweichung ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen und abzustimmen.
20. Vollgeschosse, maximale Gebäudehöhe und Keller
In den Einzelhausbereichen WA 3.1, 3.4 sowie bei den Doppelhäusern WA6 sind maximal
zwei Vollgeschosse mit einer maximalen Gebäudehöhe von 7,0m zulässig. Die Gebäudehöhe nimmt Bezug auf die angrenzende Erschließungsstraße (verkehrsberuhigter Bereich). In
den Einzelhausbereichen WA 3.2/ 3.3 sind maximal drei Vollgeschosse mit einer maximalen
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Gebäudehöhe von 7,0m zulässig. Die maximale Höhe nimmt Bezug auf die südliche Erschließungsstraße Nord 6; das zusätzliche Geschoss liegt demnach in Hanglage.
Grundsätzlich ist in allen Baubereichen ein Keller zulässig, wenn dieser nicht zu einem weiteren Vollgeschoss wird. Hierzu sind die Maßgaben der Bayerischen Bauordnung zu beachten.
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