- Jobcenter Kreis Steinfurt

Arbeitsmarktbericht
Juni 2016
Grundsicherung für Arbeitsuchende
(SGB II)
1
Arbeitslosigkeit und Grundsicherung
Entwicklungen im Bereich der
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Arbeitslosenzahl im Juni rückläufig
Die Arbeitslosenzahl im SGB II ist im Juni leicht gesunken. Insgesamt betrug die Zahl
7.859 und damit 28 Arbeitslose weniger als einen Monat zuvor (-0,4 Prozent). Gegenüber
dem Vorjahresmonat stieg der Wert um 45 Personen oder 0,6 Prozent an. Positiv hat sich
im Vorjahresvergleich die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten entwickelt: Sie sank
gegenüber Juni 2015 um 28 Personen (-5,3 Prozent). Der stärkste Anstieg ist mit 14,8
Prozent weiterhin bei der Personengruppe der Ausländer zu verzeichnen.
Trotz der leicht reduzierten Arbeitslosenzahl verbleibt die Arbeitslosenquote wie in den
sechs Monaten zuvor bei 3,2 Prozent.
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften stieg im Juni auf 11.825 an (+59 oder + 0,5 Prozent).
Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg um 44 oder 0,4 Prozent festzustellen. Im
Juni waren insgesamt 24.756 Personen zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes auf den
Erhalt von SGB II-Leistungen angewiesen, 100 oder 0,4 Prozent mehr als im Vormonat. In
ähnlicher Größenordnung bewegte sich der Anstieg im Vergleich zum Vorjahresmonat
(+121 oder +0,5 Prozent).
Mit insgesamt 348 Eintritten in eine Erwerbstätigkeit hat sich der Arbeitsmarkt im Kreis
Steinfurt im Juni 2016 einmal mehr als sehr stabil dargestellt. Im Vergleich zum Vormonat
konnten 15 Personen mehr eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.
Besondere, branchenspezifische
Auffälligkeiten waren in den letzten Wochen am Ar-
beitsmarkt nicht zu erkennen. Unübersehbar bleibt aber nach wie vor die Nachfrage nach
qualifizierten Fachkräften sowohl in den Industrie- als auch in den Handwerksbetrieben.
Auch für die nächsten Wochen geht das jobcenter Kreis Steinfurt nicht von einer Sommerflaute am Arbeitsmarkt aus. Die Auftragsbücher der hiesigen Betriebe sind gut gefüllt.
Für die Entwicklung der Arbeitsmarktdaten bleibt abzuwarten, wie sich die Bearbeitungszeit der Anerkennungsverfahren von zu uns in den Kreis Steinfurt geflüchteten Menschen
2
entwickelt. Werden über den Sommer viele Anerkennungsverfahren über ein Bleiberecht
positiv entschieden, werden auch die Leistungsempfängerzahlen entsprechend ansteigen.
Allgemeine Presseinformation
Der Kreis Steinfurt ist als sog. Optionskreis vom Bund zugelassener kommunaler Träger der Aufgaben nach
dem SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II). Er nimmt diese Aufgaben eigenständig und unabhängig von der Agentur für Arbeit wahr.
Die Städte und Gemeinden bewilligen im Auftrag des Kreises Steinfurt das Arbeitslosengeld II und stellen
die Ansprechpartner/innen in den Rathäusern vor Ort.
Nähere Informationen zur Gesamtaufgabenwahrnehmung erhalten Sie unter:
www.jobcenter-kreis-steinfurt.de
Ansprechpartner/in:
Kreis Steinfurt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 02551/69-2160
E-Mail: [email protected]
3
Arbeitslosigkeit und Grundsicherung
Eckwerte des Arbeitsmarktes im Kreis Steinfurt
Juni 2016
Insgesamt (SGB II und III)
Veränderung gegenüber
Merkmale
Jun 16
Mai 16
Apr 16
absolut
Bestand an Arbeitslosen (SGB II und III)
Insgesamt
11.303
11.333
11.366
Vorjahresmonat 1)
Jun 15
Mai 15
absolut
in %
in %
Vormonat
in %
-30
-0,3
-62
-0,5
-0,1
Apr 15
in %
-2,1
SGB II
Veränderung gegenüber
Merkmale
Jun 16
Mai 16
Apr 16
absolut
Bestand an Arbeitsuchenden SGB II
Insgesamt
Bestand an Arbeitslosen SGB II
Insgesamt
50,7% Männer
49,3% Frauen
11,8% 15 bis unter 25 Jahre
2,7% dar. 15 bis unter 20 Jahre
13,5% 55 bis unter 65 Jahre
30,3% Ausländer
6,4% Schwerbehinderte
Zugang an Arbeitslosen
Insgesamt
dar. aus Erwerbstätigkeit
aus Ausbildung/sonst. Maßnahme
Abgang an Arbeitslosen
Insgesamt
dar. in Erwerbstätigkeit
in Ausbildung/sonst. Maßnahme
Vorjahresmonat1)
Jun 15
Mai 15
absolut
in %
in %
Vormonat
in %
Apr 15
in %
12.309
12.389
12.344
-80
-0,6
1
0,0
0,2
-0,2
7.859
3.981
3.878
927
213
1.064
2.380
504
7.887
3.998
3.889
938
220
1.048
2.371
518
7.862
3.991
3.871
903
203
1.041
2.337
518
-28
-17
-11
-11
-7
16
9
-14
-0,4
-0,4
-0,3
-1,2
-3,2
1,5
0,4
-2,7
45
33
12
61
16
80
306
-28
0,6
0,8
0,3
7,0
8,1
8,1
14,8
-5,3
0,7
1,1
0,3
10,1
13,4
7,2
16,8
-2,1
-0,7
0,0
-1,5
7,6
9,7
4,9
14,9
-2,3
1.114
271
191
1.149
273
146
1.109
259
160
-35
-2
45
-3,0
-0,7
30,8
-94
-43
35
-7,8
-13,7
22,4
2,1
0,0
-26,3
-16,4
-19,1
-24,5
1.184
348
166
1.181
333
171
1.147
369
137
3
15
-5
0,3
4,5
-2,9
-85
-35
27
-6,7
-9,1
19,4
-7,0
-18,6
39,0
-8,5
-16,9
19,1
3,2
3,0
3,4
3,0
2,0
2,4
15,9
3,2
3,0
3,4
3,1
2,1
2,3
15,8
3,2
3,1
3,4
3,0
2,0
2,4
18,5
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
3,2
3,0
3,4
2,9
2,0
2,3
16,4
3,2
3,0
3,4
2,9
1,9
2,3
16,1
3,3
3,1
3,5
2,9
1,9
2,5
17,0
1.522
605
215
96
507
1.503
612
209
86
496
1.449
542
233
84
487
19
-7
6
10
11
1,3
-1,1
2,9
11,6
2,2
-11
138
-103
-22
-29
-0,7
29,6
-32,4
-18,6
-5,4
-2,9
25,4
-28,2
-24,6
-10,8
-9,4
-5,4
-15,9
-22,2
-10,0
Bedarfsgemeinschaften 2)
Bestand
11.825
11.766
11.726
59
0,5
44
0,4
0,0
-0,6
Personen in Bedarfsgemeinschaften 2)
erwerbsfähige Leistungsberechtigte
nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
16.167
7.576
16.065
7.529
15.990
7.449
102
47
0,6
0,6
-52
330
-0,3
4,6
-0,8
4,5
-1,9
3,1
Arbeitslosenquoten (alle zivilen Erwerbstätigen) 1)
Insgesamt
dar. Männer
Frauen
15 bis unter 25 Jahre
dar. 15 bis unter 20 Jahre
55 bis unter 65 Jahre
Ausländer
Teilnehmer in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen 2)
Insgesamt
dar. vermittlungsunterstützende Leistungen
Qualifizierung
beschäftigungsbegleitende Leistungen
Arbeitsgelegenheiten
1) Bei den Arbeitslosenquoten werden Vorjahreswerte ausgewiesen.
2) Die letzten 3 Monate jeweils vorläufige und hochgerechnete Werte.
4
Anhang
1. Arbeitslosenzahlen
1.1 Arbeitslosenzahlen SGB II
7.873 7.952
7.809 7.884 7.849 7.862 7.887 7.859
7.673 7.516
7.631 7.753 7.814
7.455 7.505
8.000
5,0
6.979
6.565 6.499
4,0
6.000
3,2
4.000
2,8
2,8
3,2
3,2
3,2
3,3
2,9
3,1
3,1
3,1
3,1
3,2
3,2
3,2
3,2
3,2
3,2
3,0
2,0
2.000
1,0
0
0,0
Arbeitslosenzahl SGB II
1.3
Arbeitslosenquote SGB II (alle zivilen Erwerbspersonen) in Prozent
Arbeitslosenzahlen SGB II U25
962
1.000
912
818
800
586
736
854
806
775
2,8
2,8
808
824
901
903
938
927
5,0
850
4,0
600
2,9
898
878
866
2,8
2,9
2,9
3,1
3,2
3,0
3,0
2,7
2,7
2,8
2,9
3,0
3,0
3,0
3,1
3,0
400
2,0
200
1,0
0
0,0
Arbeitslosenzahl SGB II U 25
Arbeitslosenquote SGB II U25 (alle zivilen Erwerbspersonen) in Prozent
5
Anhang
2.
Bedarfsgemeinschaften
12.000
11.076 10.988
11.755 11.726 11.766 11.825
11.300 11.578 11.698 11.781 11.733 11.706 11.627 11.588 11.547 11.558 11.617 11.763
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
3.
Personen in Bedarfsgemeinschaften und SGB II-Quote
25.000
22.849 22.614 23.271
24.487 24.469 24.522 24.656 24.756
23.981 24.521 24.635 24.483 24.48624.321 24.194 24.097 24.115 24.146
10,0
9,0
20.000
8,0
7,0
15.000
6,4
6,3
6,5
6,8
6,9
7,0
7,0
7,0
6,9
6,9
6,8
6,8
6,8
6,9
6,9
6,9
7,0
7,0
6,0
5,0
10.000
4,0
3,0
5.000
2,0
1,0
0
0,0
Personen in BG
SGB II-Quote in Prozent
6
Anhang
4.
Integrationen
800
700
647
600
500
400
391
357
379
389
415
392
310
300
476
458
347
353
332
381
324
275
263
200
100
0
* Als Integration wird die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, einer Ausbildung oder einer selbstständigen Tätigkeit gezählt. Daten werden mit einer Wartezeit von 3 Monaten
erhoben. Als Jahresergebnisse werden durchschnittliche Monatswerte ausgewiesen.
7
Glossar
Glossar zur Grundsicherung
Arbeitslose
Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sind arbeitslos, wenn sie
- nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten
- eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und
- sich bei einer Agentur für Arbeit / ARGE / Kommune arbeitslos gemeldet haben.
Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos.
Nicht als arbeitslos gelten ferner Personen, die
- mehr als zeitlich geringfügig erwerbstätig sind (mindestens 15 Stunden pro Woche),
- nicht arbeiten dürfen oder können,
- ihre Verfügbarkeit einschränken,
- das 65. Lebensjahr vollendet haben,
- sich als Nichtleistungsempfänger länger als drei Monate nicht mehr bei der zuständigen Stelle gemeldet haben
- arbeitsunfähig erkrankt sind,
- Schüler, Studenten und Schulabgänger, die nur eine Ausbildungsstelle suchen sowie
- arbeitserlaubnispflichtige Ausländer und deren Familienangehörigen sowie Asylbewerber ohne Leistungsbezug, wenn Ihnen der
Arbeitsmarkt verschlossen ist.
Bedarfsgemeinschaft (BG)
Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Eine Bedarfsgemeinschaft
hat mindestens einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, außerdem zählen dazu:
a) weitere erwerbsfähige Hilfebedürftige,
b) die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das
25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
c) als Partner des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
-- der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
-- der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
-- eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammen lebt, dass nach
verständiger Wirkung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
d) die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen, wenn sie das 25.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes nicht aus eigenen
Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
Der Begriff der Bedarfsgemeinschaft ist enger gefasst als derjenige der Haushaltsgemeinschaft, zu der alle Personen gehören, die auf
Dauer mit einer Bedarfsgemeinschaft in einem Haushalt leben. So zählen z.B. Großeltern und Enkelkinder sowie sonstige Verwandte
und Verschwägerte nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird erwartet, dass es sein
Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einsetzt
(Ausnahme minderjährige Kinder). Zweckgemeinschaften (wie z.B. Studenten-WGs) fallen nicht unter die Definition der
Bedarfsgemeinschaft.
Erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
(eLb)
Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) gelten gem. § 7 SGB II Personen, die
- das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Als erwerbsfähig gilt gem. § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den
üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig zu sein. Hilfebedürftig ist gem.
gem. § 9 SGB II, wer seine Eingliederung in Arbeit sowie seinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, v.a. nicht durch Aufnahme einer
zumutbaren Arbeit oder dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe auch nicht
von anderen (Angehörige, andere Leistungsträger) erhält. Hierzu gehören z.B. auch Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Schule
besuchen und in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Nicht erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
Alle Personen innerhalb einer BG, die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen
Leistungsfähigkeit und evt. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen
Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten, können als nicht erwerbsfähige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft
bei Hilfebedürftigkeit Leistungen erhalten. In Abgrenzung zum nichterwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach SGB II erhalten die nicht
erwerbsfähigen Personen, die nicht in Bedarfsgemeinschaften mit Hilfebedürftigen leben, Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe
gem. SGB XII.
SGB II-Quote
Die SGB II-Quote beschreibt das Verhältnis der Leistungsempfänger/innen zu der Einwohnerzahl der unter 65-jährigen
(Einwohner/innen U65 zum 31.12. des Vorjahres, Eingabe nach Bekanntgabe)
Instrumente der
Vermittlungsunterstützende Leistungen: Teilnahmen an Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.
Arbeitsmarktpolitik Beschäftigungsbegleitende Leistungen: Eingliederungs- und Beschäftigungszuschüsse, Einstiegsgeld Beschäftigung/Selbständigkeit
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