Arbeitsmarktbericht Juni 2016 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 1 Arbeitslosigkeit und Grundsicherung Entwicklungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Arbeitslosenzahl im Juni rückläufig Die Arbeitslosenzahl im SGB II ist im Juni leicht gesunken. Insgesamt betrug die Zahl 7.859 und damit 28 Arbeitslose weniger als einen Monat zuvor (-0,4 Prozent). Gegenüber dem Vorjahresmonat stieg der Wert um 45 Personen oder 0,6 Prozent an. Positiv hat sich im Vorjahresvergleich die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten entwickelt: Sie sank gegenüber Juni 2015 um 28 Personen (-5,3 Prozent). Der stärkste Anstieg ist mit 14,8 Prozent weiterhin bei der Personengruppe der Ausländer zu verzeichnen. Trotz der leicht reduzierten Arbeitslosenzahl verbleibt die Arbeitslosenquote wie in den sechs Monaten zuvor bei 3,2 Prozent. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften stieg im Juni auf 11.825 an (+59 oder + 0,5 Prozent). Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Anstieg um 44 oder 0,4 Prozent festzustellen. Im Juni waren insgesamt 24.756 Personen zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes auf den Erhalt von SGB II-Leistungen angewiesen, 100 oder 0,4 Prozent mehr als im Vormonat. In ähnlicher Größenordnung bewegte sich der Anstieg im Vergleich zum Vorjahresmonat (+121 oder +0,5 Prozent). Mit insgesamt 348 Eintritten in eine Erwerbstätigkeit hat sich der Arbeitsmarkt im Kreis Steinfurt im Juni 2016 einmal mehr als sehr stabil dargestellt. Im Vergleich zum Vormonat konnten 15 Personen mehr eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Besondere, branchenspezifische Auffälligkeiten waren in den letzten Wochen am Ar- beitsmarkt nicht zu erkennen. Unübersehbar bleibt aber nach wie vor die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften sowohl in den Industrie- als auch in den Handwerksbetrieben. Auch für die nächsten Wochen geht das jobcenter Kreis Steinfurt nicht von einer Sommerflaute am Arbeitsmarkt aus. Die Auftragsbücher der hiesigen Betriebe sind gut gefüllt. Für die Entwicklung der Arbeitsmarktdaten bleibt abzuwarten, wie sich die Bearbeitungszeit der Anerkennungsverfahren von zu uns in den Kreis Steinfurt geflüchteten Menschen 2 entwickelt. Werden über den Sommer viele Anerkennungsverfahren über ein Bleiberecht positiv entschieden, werden auch die Leistungsempfängerzahlen entsprechend ansteigen. Allgemeine Presseinformation Der Kreis Steinfurt ist als sog. Optionskreis vom Bund zugelassener kommunaler Träger der Aufgaben nach dem SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II). Er nimmt diese Aufgaben eigenständig und unabhängig von der Agentur für Arbeit wahr. Die Städte und Gemeinden bewilligen im Auftrag des Kreises Steinfurt das Arbeitslosengeld II und stellen die Ansprechpartner/innen in den Rathäusern vor Ort. Nähere Informationen zur Gesamtaufgabenwahrnehmung erhalten Sie unter: www.jobcenter-kreis-steinfurt.de Ansprechpartner/in: Kreis Steinfurt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 02551/69-2160 E-Mail: [email protected] 3 Arbeitslosigkeit und Grundsicherung Eckwerte des Arbeitsmarktes im Kreis Steinfurt Juni 2016 Insgesamt (SGB II und III) Veränderung gegenüber Merkmale Jun 16 Mai 16 Apr 16 absolut Bestand an Arbeitslosen (SGB II und III) Insgesamt 11.303 11.333 11.366 Vorjahresmonat 1) Jun 15 Mai 15 absolut in % in % Vormonat in % -30 -0,3 -62 -0,5 -0,1 Apr 15 in % -2,1 SGB II Veränderung gegenüber Merkmale Jun 16 Mai 16 Apr 16 absolut Bestand an Arbeitsuchenden SGB II Insgesamt Bestand an Arbeitslosen SGB II Insgesamt 50,7% Männer 49,3% Frauen 11,8% 15 bis unter 25 Jahre 2,7% dar. 15 bis unter 20 Jahre 13,5% 55 bis unter 65 Jahre 30,3% Ausländer 6,4% Schwerbehinderte Zugang an Arbeitslosen Insgesamt dar. aus Erwerbstätigkeit aus Ausbildung/sonst. Maßnahme Abgang an Arbeitslosen Insgesamt dar. in Erwerbstätigkeit in Ausbildung/sonst. Maßnahme Vorjahresmonat1) Jun 15 Mai 15 absolut in % in % Vormonat in % Apr 15 in % 12.309 12.389 12.344 -80 -0,6 1 0,0 0,2 -0,2 7.859 3.981 3.878 927 213 1.064 2.380 504 7.887 3.998 3.889 938 220 1.048 2.371 518 7.862 3.991 3.871 903 203 1.041 2.337 518 -28 -17 -11 -11 -7 16 9 -14 -0,4 -0,4 -0,3 -1,2 -3,2 1,5 0,4 -2,7 45 33 12 61 16 80 306 -28 0,6 0,8 0,3 7,0 8,1 8,1 14,8 -5,3 0,7 1,1 0,3 10,1 13,4 7,2 16,8 -2,1 -0,7 0,0 -1,5 7,6 9,7 4,9 14,9 -2,3 1.114 271 191 1.149 273 146 1.109 259 160 -35 -2 45 -3,0 -0,7 30,8 -94 -43 35 -7,8 -13,7 22,4 2,1 0,0 -26,3 -16,4 -19,1 -24,5 1.184 348 166 1.181 333 171 1.147 369 137 3 15 -5 0,3 4,5 -2,9 -85 -35 27 -6,7 -9,1 19,4 -7,0 -18,6 39,0 -8,5 -16,9 19,1 3,2 3,0 3,4 3,0 2,0 2,4 15,9 3,2 3,0 3,4 3,1 2,1 2,3 15,8 3,2 3,1 3,4 3,0 2,0 2,4 18,5 x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x 3,2 3,0 3,4 2,9 2,0 2,3 16,4 3,2 3,0 3,4 2,9 1,9 2,3 16,1 3,3 3,1 3,5 2,9 1,9 2,5 17,0 1.522 605 215 96 507 1.503 612 209 86 496 1.449 542 233 84 487 19 -7 6 10 11 1,3 -1,1 2,9 11,6 2,2 -11 138 -103 -22 -29 -0,7 29,6 -32,4 -18,6 -5,4 -2,9 25,4 -28,2 -24,6 -10,8 -9,4 -5,4 -15,9 -22,2 -10,0 Bedarfsgemeinschaften 2) Bestand 11.825 11.766 11.726 59 0,5 44 0,4 0,0 -0,6 Personen in Bedarfsgemeinschaften 2) erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 16.167 7.576 16.065 7.529 15.990 7.449 102 47 0,6 0,6 -52 330 -0,3 4,6 -0,8 4,5 -1,9 3,1 Arbeitslosenquoten (alle zivilen Erwerbstätigen) 1) Insgesamt dar. Männer Frauen 15 bis unter 25 Jahre dar. 15 bis unter 20 Jahre 55 bis unter 65 Jahre Ausländer Teilnehmer in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen 2) Insgesamt dar. vermittlungsunterstützende Leistungen Qualifizierung beschäftigungsbegleitende Leistungen Arbeitsgelegenheiten 1) Bei den Arbeitslosenquoten werden Vorjahreswerte ausgewiesen. 2) Die letzten 3 Monate jeweils vorläufige und hochgerechnete Werte. 4 Anhang 1. Arbeitslosenzahlen 1.1 Arbeitslosenzahlen SGB II 7.873 7.952 7.809 7.884 7.849 7.862 7.887 7.859 7.673 7.516 7.631 7.753 7.814 7.455 7.505 8.000 5,0 6.979 6.565 6.499 4,0 6.000 3,2 4.000 2,8 2,8 3,2 3,2 3,2 3,3 2,9 3,1 3,1 3,1 3,1 3,2 3,2 3,2 3,2 3,2 3,2 3,0 2,0 2.000 1,0 0 0,0 Arbeitslosenzahl SGB II 1.3 Arbeitslosenquote SGB II (alle zivilen Erwerbspersonen) in Prozent Arbeitslosenzahlen SGB II U25 962 1.000 912 818 800 586 736 854 806 775 2,8 2,8 808 824 901 903 938 927 5,0 850 4,0 600 2,9 898 878 866 2,8 2,9 2,9 3,1 3,2 3,0 3,0 2,7 2,7 2,8 2,9 3,0 3,0 3,0 3,1 3,0 400 2,0 200 1,0 0 0,0 Arbeitslosenzahl SGB II U 25 Arbeitslosenquote SGB II U25 (alle zivilen Erwerbspersonen) in Prozent 5 Anhang 2. Bedarfsgemeinschaften 12.000 11.076 10.988 11.755 11.726 11.766 11.825 11.300 11.578 11.698 11.781 11.733 11.706 11.627 11.588 11.547 11.558 11.617 11.763 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 3. Personen in Bedarfsgemeinschaften und SGB II-Quote 25.000 22.849 22.614 23.271 24.487 24.469 24.522 24.656 24.756 23.981 24.521 24.635 24.483 24.48624.321 24.194 24.097 24.115 24.146 10,0 9,0 20.000 8,0 7,0 15.000 6,4 6,3 6,5 6,8 6,9 7,0 7,0 7,0 6,9 6,9 6,8 6,8 6,8 6,9 6,9 6,9 7,0 7,0 6,0 5,0 10.000 4,0 3,0 5.000 2,0 1,0 0 0,0 Personen in BG SGB II-Quote in Prozent 6 Anhang 4. Integrationen 800 700 647 600 500 400 391 357 379 389 415 392 310 300 476 458 347 353 332 381 324 275 263 200 100 0 * Als Integration wird die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, einer Ausbildung oder einer selbstständigen Tätigkeit gezählt. Daten werden mit einer Wartezeit von 3 Monaten erhoben. Als Jahresergebnisse werden durchschnittliche Monatswerte ausgewiesen. 7 Glossar Glossar zur Grundsicherung Arbeitslose Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sind arbeitslos, wenn sie - nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten - eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und - sich bei einer Agentur für Arbeit / ARGE / Kommune arbeitslos gemeldet haben. Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos. Nicht als arbeitslos gelten ferner Personen, die - mehr als zeitlich geringfügig erwerbstätig sind (mindestens 15 Stunden pro Woche), - nicht arbeiten dürfen oder können, - ihre Verfügbarkeit einschränken, - das 65. Lebensjahr vollendet haben, - sich als Nichtleistungsempfänger länger als drei Monate nicht mehr bei der zuständigen Stelle gemeldet haben - arbeitsunfähig erkrankt sind, - Schüler, Studenten und Schulabgänger, die nur eine Ausbildungsstelle suchen sowie - arbeitserlaubnispflichtige Ausländer und deren Familienangehörigen sowie Asylbewerber ohne Leistungsbezug, wenn Ihnen der Arbeitsmarkt verschlossen ist. Bedarfsgemeinschaft (BG) Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Eine Bedarfsgemeinschaft hat mindestens einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, außerdem zählen dazu: a) weitere erwerbsfähige Hilfebedürftige, b) die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils, c) als Partner des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen -- der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, -- der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner, -- eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammen lebt, dass nach verständiger Wirkung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, d) die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes nicht aus eigenen Einkommen oder Vermögen beschaffen können. Der Begriff der Bedarfsgemeinschaft ist enger gefasst als derjenige der Haushaltsgemeinschaft, zu der alle Personen gehören, die auf Dauer mit einer Bedarfsgemeinschaft in einem Haushalt leben. So zählen z.B. Großeltern und Enkelkinder sowie sonstige Verwandte und Verschwägerte nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einsetzt (Ausnahme minderjährige Kinder). Zweckgemeinschaften (wie z.B. Studenten-WGs) fallen nicht unter die Definition der Bedarfsgemeinschaft. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) gelten gem. § 7 SGB II Personen, die - das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, - erwerbsfähig sind, - hilfebedürftig sind und - ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Als erwerbsfähig gilt gem. § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig zu sein. Hilfebedürftig ist gem. gem. § 9 SGB II, wer seine Eingliederung in Arbeit sowie seinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, v.a. nicht durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit oder dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen (Angehörige, andere Leistungsträger) erhält. Hierzu gehören z.B. auch Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Schule besuchen und in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Alle Personen innerhalb einer BG, die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit und evt. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten, können als nicht erwerbsfähige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft bei Hilfebedürftigkeit Leistungen erhalten. In Abgrenzung zum nichterwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach SGB II erhalten die nicht erwerbsfähigen Personen, die nicht in Bedarfsgemeinschaften mit Hilfebedürftigen leben, Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe gem. SGB XII. SGB II-Quote Die SGB II-Quote beschreibt das Verhältnis der Leistungsempfänger/innen zu der Einwohnerzahl der unter 65-jährigen (Einwohner/innen U65 zum 31.12. des Vorjahres, Eingabe nach Bekanntgabe) Instrumente der Vermittlungsunterstützende Leistungen: Teilnahmen an Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Arbeitsmarktpolitik Beschäftigungsbegleitende Leistungen: Eingliederungs- und Beschäftigungszuschüsse, Einstiegsgeld Beschäftigung/Selbständigkeit 8
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