So sieht der lebensbegleitende Versicherungsschutz

Möglichst frühe Absicherung
So sieht der lebensbegleitende Versicherungsschutz eines Kindes
aus
Versicherungsschutz sollte lebensbegleitend vereinbart werden, und nicht von einem Alter oder Risiko
abhängig gemacht werden. Davon ist Makler Frank Dietrich überzeugt. In seinem Gastbeitrag erklärt er am
Beispiel eines Kindes, wie das funktionieren kann.
Es geht in diesem Artikel nicht um die Beurteilung der Systeme der Krankenversicherung oder dem Rat
zu dem einen oder anderen Produkt – es geht darum, das Bewusstsein und die Sensibilität zu stärken,
diese Absicherung als zwingend notwendige Vorsorge zu verstehen und nicht erst darüber
nachzudenken, wenn die Hütte schon brennt.
Ich möchte mit diesem Artikel eine Art Roten Faden liefern und in folgender Grafik in einfacher Form
verdeutlichen, dass Versicherungsschutz lebensbegleitend vereinbart sein sollte. Und nicht
grundsätzlich von einem besonderen Alter, je nach Risiko, abhängig gemacht sein sollte. Welche
Absicherung sollte mindestens getroffen werden, um auf Unerwartetes vorbereitet zu sein? Risiken
warten nicht darauf, dass wir uns Zeit nehmen, diese abzusichern.
Grafik vergrößern.
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Beginnen wir mit der Geburt eines Kindes, das selbst keine Absicherung treffen kann.
Private Krankenversicherung der Elten
Sind die Eltern privat versichert, achten Sie im Detail auf die vertraglich versicherten Leistungen
gegenüber denen, die in der Gesetzlichen zur Verfügung stehen würden. Warum? Ein gerade aktueller
Fall zeigt wiederholt, dass die meisten der angebotenen Tarife am PKV-Markt existenzielle Lücken für
Versicherte haben können. Trotz zwingender Notwendigkeit wird dann nicht gezahlt. Prüfen Sie
inhaltlich und bitte noch lange genug vor der Geburt des Kindes. Sind die gewünschten/benötigten
Leistungen vorhanden, gibt es Beschränkungen oder Einschränkungen?
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Welche Auswirkungen haben diese im Leistungsfall? Meiner belegbaren Auffassung nach gibt es
derzeit maximal drei Anbieter am Markt, die ein solches Versicherungsniveau in der PKV anbieten.
Alles andere muss man sich leisten können – spätestens im (nicht)versicherten Leistungsfall. Lassen
Sie es gar nicht erst so weit kommen.
Gesetzliche Krankenversicherung der Eltern
Sind die Eltern gesetzlich versichert, so achten Sie bitte auf Satzungsleistungen, die zwar nur eine
geringe Unterscheidung der Kassen am Markt definieren und gegebenenfalls auf
Zusatzversicherungsschutz, wie zum Beispiel in der stationären Unterbringung.
Pflegezusatzversicherung
Unabhängig von der passenden Krankenversicherung ist zwingend notwendig, eine
Pflegezusatzversicherung abgeschlossen zu haben (Vergangenheit). Ich bevorzuge die
Pflegetagegeldversicherung, weil sie aus dem Bereich der Krankenversicherung kommt und damit
einen Kontrahierungszwang für ein ungeborenes Kind, egal wie es auf die Welt kommt, in sich trägt.
Sollte das Schlimmste geschehen, das Kind pflegebedürftig sein oder kurzfristig werden, so ist dieser
Fall abgesichert. Rentenprodukte für die Pflegebedürftigkeit haben diesen Kontrahierungszwang nicht.
Unfallversicherung
Kinder sind durch den Staat erst mit Beginn des Schulalters gegen verschiedene Risiken versichert.
Eine Unfallversicherung, möglichst früh vereinbart, hilft dem Miss-Stand ab. Dasselbe gilt für eine
Absicherung gegen Schwere Krankheiten, die übrigens auch, je nach Tarif, eine beitragsfreie
Kindernachversicherung anbietet. Bitte hier besonders auf die Definition der Krankheiten achten, die
zum Leistungsfall führen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
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Bereits im Schulalter, genau genommen mit dem zehnten Lebensjahr, lässt sich eine
Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Schüler abschließen. Aber Achtung – viele Versicherer bieten
eine Schülerklausel an, die allerdings nur bei einer Erwerbsminderung greift. Und damit nicht den
hochwertigen Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit sich bringt.
Krankenversicherung für das Kind
Beginnen Ausbildung oder Lehre, so geht es auch um die Wahl der Krankenversicherung. Studenten
haben im ersten Semester die Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlich und privat. Grundsätzlich gilt, dass
jeder, der ein Einkommen erzielt, sich über sein Tagegeld und dessen Höhe Gedanken machen sollte.
Würde die versicherte Höhe auch bei längerer Krankheit ausreichend sein?
Risikolebensversicherung
Wer eine Familie gründet, sich Eigentum finanziert, sollte den Todesfall abgesichert haben. Eine
Risikolebensversicherung kostet nur sehr wenig, sichert aber den schlimmsten Fall ab.
Sind diese Dinge (möglichst) konzeptionell, also aufeinander abgestimmt vereinbart, so können wir uns
mit den anderen Dingen des täglichen Lebens, wie zum Beispiel der Altersvorsorge, beschäftigen.
Anstatt die Absicherungen an verschiedenen Stellen hinzu zukaufen, sollten diese innerhalb eines
Konzeptes vereinbart werden. Dies hilft, den Versicherungsschutz aufzuwerten und meist auch Beiträge
zu sparen.
Nicht vergessen möchte ich den Hinweis auf eine Haftpflichtversicherung, die in meinem Schaubild
nicht wirklich etwas zu suchen hat, das es hier um Biometrie geht. In allem gilt der Grundsatz: Sichere
das Erreichte und die zukünftig zur Verfügung stehenden Möglichkeiten gegen die Risiken wie
Krankheit und Unfall. Erst dann kommt der Konsum.
Über den Autoren
Frank Dietrich ist Fachmakler für die Bereiche private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeits- und
Pflegezusatzversicherung. Er arbeitet bereits seit 25 Jahren in der Versicherungsbranche.
Dieser Artikel erschien am 29.06.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/moeglichst-fruehe-absicherung-so-sieht-der-lebensbegleitende-versicherungsschutz-eines-kindes-aus--1467223809/
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