HopfenFax Tettnang Nr. 4 20.06.2016

Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg
Außenstelle Tettnang
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HopfenFax Tettnang
Nr. 4
20.06.2016
1. Peronospora
Achtung, Peronospora-Gefahr! 3. Warnaufruf gegen Sekundärinfektionen.
Bedingt durch die anhaltend feuchten Bedingungen ist der Infektionsdruck weiterhin sehr hoch, obwohl
die Sporenzahlen in der Luft - auswaschungsbedingt - eher gering sind. Deshalb gilt für alle Hopfenbestände ein erneuter Spritzaufruf, falls die letzte Peronospora-Behandlung länger als 8 Tage zurück
liegt. Zur Behandlung sollten teilsystemische oder Kontaktmittel eingesetzt werden. Bei sichtbaren
Befallssymptomen und in hagelgeschädigten Beständen wird zusätzlich die Beimischung des systemischen Präparats Aliette WG empfohlen.
An den einzelnen Stationen wurden bis einschließlich 19. Juni folgende Sporenzahlen ermittelt:
Kau
Holzhäusern
Kressbronn
Gesnauwiesen
4
3
5
4
2. Echter Mehltau
Bei der Sorte Herkules wurden bereits weiße Mehltaupusteln auf der Blattoberseite gefunden. Kontrollieren Sie deshalb vor allem die Zuchtsorten, insbesondere Taurus, Herkules, Smaragd, Polaris, sorgfältig
auf Befallssymptome. Eine feucht-warme Witterung begünstigt die Infektionen, so dass bei anfälligen
Sorten und in Befallslagen vorbeugende Bekämpfungsmaßnahmen empfohlen werden. Bei bereits vorhandenem Befall sollte eine Wirkstoffkombination aus vorbeugenden Mitteln und dem sporenabtötenden
Präparat Kumar eingesetzt werden. Beachten Sie, dass Kumar nicht mit ph-Wert senkenden Mitteln (z. B.
Aliette WG) mischbar ist.
3. Mindestabstände zu „Anwohnern und Umstehenden“
Anwender von Pflanzenschutzmitteln müssen Mindestabstände zu unbeteiligten Dritten (Anwohner und
Umstehende) einhalten. Nach einer Aktualisierung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) betragen ab sofort die Mindestabstände bei Spritz- bzw. Sprühanwendungen
2 Meter in Flächenkulturen und 5 Meter in Raumkulturen. Die genannten Mindestabstände gelten zu
Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind (im Sinne von §17 des Pflanzenschutzgesetzes), zu
Grundstücken mit Wohnbebauung und privat genutzten Gärten, sowie zu unbeteiligten Dritten, die z. B.
benachbarte Wege nutzen.
4. Terminhinweis
Informationsveranstaltung auf dem Hopfenversuchsfeld Strass am Donnerstag, 23. Juni, 19.30 Uhr.
Mit speziellen Fragen wenden Sie sich bitte an das Landwirtschaftsamt in Friedrichshafen
Telefon: 07541 / 204-5800
Infoservice Hopfen: 01805 / 197 197 25 *
* 0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.
Herausgeber:
Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ)
Neßlerstr. 25
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721 / 9468-0
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IMPRESSUM
Bearbeitung und Redaktion:
LTZ Augustenberg
Dr. Willi Moosherr
Ref. 31: Pflanzenschutz – Obstbau, Hopfen, Technik