Kundmachung - Land Tirol

Bezirkshauptmannschaft Innsbruck
Umweltreferat
Bernhard Lechleitner
Telefon +43(0)512/5344-5062
Fax +43(0)512/5344-745005
[email protected]
DVR:0016063
UID: ATU36970505
Landesstraßenverwaltung
B 182 Brennerstraße, km 32,967 - km 33,092 Neubau Stützmauer Gries und Ausbau Sill
wasser-, forst- und naturschutzrechtliche Bewilligung
Geschäftszahl
Innsbruck,
IL-WR/B-803/1-2016
23.06.2016
Kundmachung
Das Land Tirol - Landesstraßenverwaltung, vertreten durch das Amt der Tiroler Landesregierung, Baubezirksamt Innsbruck, Fachbereich Straßenbau hat bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck um die wasserrechtliche, forstrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung für den Neubau der Stützmauer der Sill
an der B182 Brennerstraße im Abschnitt km 32,967 – 33,092 im Gemeindegebiet Gries a. Br. angesucht.
Beschreibung der beantragten Maßnahmen
Veranlassung und Zweck des Projektes
Im Fahrbahnbelag der B182 sind im gegenständlichen Bereich auf der Fahrspur Richtung Brenner Senkungen und Risse aufgetreten. Diese sind auf Verformungen der bestehenden Stützmauer bzw. Randkappen orografisch rechts der Sill zurückzuführen. Die Verformungen der Stützkonstruktion sind aus der
Schrägstellung der Randkappe und den Versätzen an den Blockfugen deutlich erkennbar.
Somit ist aus Gründen der Sicherheit eine Sanierung der Stützkonstruktion dringend erforderlich.
Verfahrensgegenständliches Projekt sieht den Abbruch der bestehenden Mauern und Randkappen entlang
der Sill, den Neubau einer ca. 125 m langen Winkelstützmauer orografisch rechts der Sill und die Neugestaltung des Flussbettes im gegenständlichen Bereich vor.
Gilmstraße 2, 6020 Innsbruck, ÖSTERREICH / AUSTRIA - http://www.tirol.gv.at/bh-innsbruck/ Bankverbindung: Hypo Tirol Bank,
Kto.Nr.:200 001 108, BLZ 57000 (BIC: HYPTAT22XXX IBAN: AT 76 5700 0002 0000 1108)
Bitte Geschäftszahl immer anführen!
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Neugestaltung Flussbett Sill
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Im Projektbereich wird der Flussquerschnitt auf ein HQ100 von 14,5 m /s ausgelegt. Die hydraulische
Berechnung ergibt beim gewählten trapezförmigen Gerinnequerschitt, einem Längsgefälle von 4,8 % und
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einem Strickler-Beiwert von 20 einen Abflussquerschitt von ca. 5 m (mittlere Fließgeschwindigkeit ca.
3 m/s).
Ufersicherung:
Plangemäße Neigung 2:3 bis 1:1; das neue Deckwerk besteht aus einem 3,0 bis 4,0 t schweren Ansatzstein und mehreren Lagen von 0,8 bis 2,0 t schweren, rau verlegten Deckwerksteinen, bis 1,50 m unter
Sohle fundiert. Das Deckwerk bleibt zum größeren Teil sichtbar. Der höher liegende Teil der Uferböschung
links wird mit ca. 20 cm Aushubmaterial überschüttet und bepflanzt. Auf der orografisch rechten Seite
(neue Stützmauer) wird das Deckwerk mit Beton hinterbeugt.
Sohle:
Das Sohlgefälle wird im gegenständlichen Bereich ausgeglichen. Dafür wird diese teilweise angehoben.
Um ein späteres Eintiefen zu verhindern, wird eine etwa 0,80 m dicke Schicht aus Steinbruchabraummaterial eingebaut. Im Zuge des Rückbaues (Wasserhaltung und Bauweg) werden eine Schicht natürliches
Bachmaterial belassen und Struktursteine versetzt.
Wasserhaltung Sill:
Während der Bauphase wird die Sill in zwei Rohrkanälen (je DN 800mm) geführt.
Neubau Stützmauer
Aus Gründen eines zügigen Bauablaufes fiel die Entscheidung auf eine Winkelstützmauer. Die neue
Mauer ist ca. 124,20 m lang, konstruktiv erfolgt eine Unterteilung in neun Blöcke (12,20 + 8 x 14,00 m). Die
Blöcke werden untereinander durch Fugen (Fugenbänder) getrennt. Innerhalb eines Blockes erfolgt ca.
mittig jeweils noch eine Höhenabstufung in der Fundierungssohle. Die Fundierungssohle liegt zum Schutz
gegen Unterspülung min. 1,50 m unter der neuen Flusssohle. Die Stützmauerhöhe von OK - Fundament
und UK Abschlusskappe bewegt sich zwischen ca. 2,6 und 4,6 m. Erdseitig ist eine auf der Gründungsplatte liegende Dränage vorgesehen. Außerdem werden - für den Hochwasserfall - Entlastungsrohre (DN
150) senkrecht zur Stützmauer angeordnet. Die Stützwandrückseite wird isoliert (Bitumenanstrich +
Drainagematte).
Fremde Rechte:
Fischereiberechtigter in der Sill im betroffenen Bereich ist Hubert Steiner.
-3Durch die beantragten Maßnahmen werden die folgenden Grundstücke der KG. Gries a. Br. wie folgt
berührt.
Gst.
Eigentümer/in
Berührung
.63
Erna Kleindienst
Straße neu (Bankett)
280
Oswald Vötter
Uferböschung neu – Rodung
282
Sabrina Leombruni, Maria Hofmann,
Flusssohle + Uferböschung Neu - Rodung
Christine Reiter, Hildegard Brunner,
Melitta Mayr
283
Landesstraßenverwaltung
Stützmauer Neu, Flusssohle + Uferböschung Neu
285/1
Erna Kleindienst
Straße Neu (Bankett)
285/2
Raffl Holding GmbH
Straße Neu (Bankett), Verkehrsführung Bauphase 2
285/3
Raffl Holding GmbH, Raffl Alu-Technik
GmbH
Straße Neu (Bankett), Verkehrsführung Bauphase 2
293/2
Sabrina Leombruni, Melitta Mayr
Flusssohle + Uferböschung Neu - Rodung
1490/1
Landesstraßenverwaltung
Straße Neu, Stützmauer
Uferböschung Neu
1576
Bund/öffentliches Wassergut
Flusssohle + Uferböschung Neu - Rodung
Neu,
Flusssohle
+
Auf Grund der Waldeigenschaft der betroffenen Grundstücke wurde gleichzeitig um folgende Rodungen
angesucht:
Gst.
vorübergehende Rodung
dauernde Rodung
280
14 m²
20 m²
282
74 m²
275 m²
293/2
52 m²
218 m²
Gesamt
140 m²
613 m²
Über dieses Ansuchen wird gemäß § 107 (1) Wasserrechtsgesetz 1959 eine mündliche Verhandlung mit
Lokalaugenschein im Sinne der §§ 40 - 44 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 anberaumt.
Datum:
Dienstag, den 19. Juli 2016
Treffpunkt:
09:00 Uhr im Gemeindeamt Gries a. Br.
Es steht den Parteien und sonstigen Beteiligten frei, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter, der mit der Sachlage vertraut, voll verhandlungsfähig und zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen
ermächtigt sein muss, an dieser Verhandlung teilzunehmen und allfällige Einwendungen vorzubringen.
-4Personen verlieren dann ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben.
Die Planunterlagen liegen bis zum Tage der Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, 3.
Stock, Zimmer 305, und beim Gemeindeamt in Gries a. Br. zur allgemeinen Einsicht auf.
Für den Bezirkshauptmann:
Lechleitner