Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wucherpfennig (CDU)

2315
Thüringer Landtag
Drucksache 6/
17.06.2016
6. Wahlperiode
Mündliche Anfrage
des Abgeordneten Wucherpfennig (CDU)
Gewährung der Investitionspauschale gemäß § 3 ThürFIüKEVO an den Landkreis Eichsfeld
Am 21. August 2015 kündigte das Thüringer Finanzministerium (TFM)
die Einführung einer Investitionspauschale für die Schaffung von Unterbringungsplätzen in Wohnungen gemäß der Thüringer Verordnung über
die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz
(ThürFlüKEVO) an. In Erwartung der Umsetzung dieser Ankündigung
beantragte der Landkreis Eichsfeld bereits Ende September 2015 die
Gewährung dieser Investitionspauschale für 200 Unterbringungsplätze in Wohnungen. Mitte November 2015 genehmigte das TMF nach einer vorangegangenen Anfrage des Landrats des Landkreises Eichsfeld
den vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn; die Wohnungen wurden in Vorleistung des Landkreises hergerichtet und werden seit
längerem zweckgebunden genutzt. Unter dem 18. Januar 2016 beantragte der Landkreis Eichsfeld erneut die Gewährung der Investitionspauschale. Auf eine aktuelle Nachfrage des Landkreises Eichsfeld nach
dem Bearbeitungsstand wurde durch das Landesverwaltungsamt mitgeteilt, dass Anträge auf Förderung von Wohnungen nachrangig zu Anträgen auf Förderung von Gemeinschaftunterkünften bearbeitet werden.
Die Landesregierung hat mehrfach betont, dass ihr die Unterbringung
von Flüchtlingen in Wohnungen ein sehr wichtiges Anliegen ist.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann wird der Antrag des Landkreises Eichsfeld auf Gewährung der
Investitionspauschalen für die Asylbewerberunterbringung in Wohnungen bearbeitet werden?
2. Gibt es einen sachlichen Grund, aus dem der Antrag bisher nicht bearbeitet wurde?
3. Steht die lange Bearbeitungsdauer nach Auffassung der Landesregierung im Einklang mit der Bekundung, die Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen sei ihr ein sehr wichtiges Anliegen?
4. Beabsichtigt die Landesregierung die Einführung eines verwaltungsinternen Verfahrens, um derartigen Verzögerungen und den damit einhergehenden finanziellen Risiken zukünftig dauerhaft vorzubeugen?
Wucherpfennig
Druck: Thüringer Landtag, 20. Juni 2016